Verteilung des Vorschlagsrechts für die Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze der ständigen Ausschüsse im Wege des Zugriffsverfahrens

Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) zur Auslegung der Geschäftsordnung hier: Verteilung des Vorschlagsrechts für die Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze der ständigen Ausschüsse im Wege des Zugriffsverfahrens

5. Juni 2025·Sitzung 10··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (2)

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute befassen wir uns mit einer Auslegungsentscheidung zur Geschäftsordnung, die auf einem klaren Ziel beruht: die Handlungsfähigkeit des Bundestags und seiner Ausschüsse dauerhaft sicherzustellen. Der 1. Ausschuss hat entschieden: „Eine Fraktion soll im Rahmen des Zugriffsverfahrens nicht das Wahlvorschlagsrecht für den Vorsitz und dessen Stellvertretung in demselben ständigen Ausschuss erhalten.“ Diese Regel ist kein Eingriff, sondern Ausdruck eines bewährten demokratischen Prinzips im Deutschen Bundestag. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt eine jahrzehntelange parlamentarische Praxis in diesem Haus, nach der diese beiden Funktionen – Vorsitz und Stellvertretung – auf unterschiedliche Fraktionen verteilt werden. Das sichert Kontrolle, Transparenz und Zusammenarbeit. Der hohe Stellenwert dieser Praxis zeigt sich auch daran, dass es in früheren Wahlperioden Konstellationen gab, in denen einer Fraktion rechnerisch mehr Ausschussvorsitze zugestanden hätten als allen anderen zusammen. Trotzdem wurde ein Ausgleich geschaffen, indem anderen Fraktionen mehr Stellvertretungen eingeräumt wurden, als ihnen rechnerisch zustand. Auch das ist Ausdruck eines gelebten, verlässlichen Parlamentarismus. Als SPD machen wir zudem deutlich: Wenn eine Fraktion sowohl Vorsitz als auch Stellvertretung für sich beansprucht, aber dann keine geeignete Kandidatin oder keinen geeigneten Kandidaten vorschlägt, dann droht auch Stillstand. Dann übernimmt das dienstälteste Mitglied geschäftsführend den Vorsitz per Zufall. Doch Zufall ist keine Grundlage für demokratische Verlässlichkeit und vernünftige Abläufe im Deutschen Bundestag. Was wir brauchen, ist verantwortungsvolle Politik – nicht Blockade und auch nicht Provokation. Die Koalitionsfraktionen aus SPD und CDU/CSU sind im Arbeitsmodus. Wir bringen Gesetze für wirtschaftliche Stabilität und soziale Gerechtigkeit in diesen Wochen bereits auf den Weg. Die Bundesregierung arbeitet engagiert für unser Land – im Innern und in der Außenpolitik. Während andere tatsächlich ihre Schwerpunkte auf Räume und Posten setzen, packen wir innen- und außenpolitisch die Herausforderungen des Landes an. Bundeskanzler Friedrich Merz ist zurzeit – ich habe es angesprochen: Außenpolitik – in den USA. Das sind die wichtigen Themen, die uns beschäftigen, ebenso dass Finanzminister Lars Klingbeil den Investitionsturbo heute hier in den Deutschen Bundestag eingebracht hat. Das zeugt von Tatkraft, Zukunftsorientierung, aber auch von Verantwortungsbewusstsein. Räume und Posten, das ist Kindergarten à la AfD. Die heutige Entscheidung, über die wir hier jetzt abstimmen, steht für klare Regeln, handlungsfähige Institutionen und Verantwortung im Parlament. Das ist das, was unsere Demokratie hier braucht. Ich danke dem 1. Ausschuss, den Kolleginnen und Kollegen für die intensive Beratung und für die wichtige und ausgewogene Entscheidung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass dieser Bundestag stark bleibt: für die Demokratie und für die Menschen in unserem Land. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Das Wort hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Dr. Bernd Baumann.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD ist die größte Oppositionspartei in diesem Haus – mit Abstand. Uns stehen deshalb in sechs Ausschüssen die Vorsitze zu, darunter Haushalt, Inneres und Finanzen. Dies fordert die Geschäftsordnung und die seit Jahrzehnten geübte Praxis; die geht zurück bis ins Jahr 1912. Aber die Union schloss sich mit SPD, Linken und Grünen zusammen und verhinderte, dass wir auch nur einen dieser Vorsitze bekamen. Sie verhinderten selbst Kandidaten wie Jochen Haug und Kay Gottschalk, von denen Sie wussten, wie gut und effizient sie zuvor schon Bundestagsausschüsse geleitet hatten. Das zeigt: Es geht Ihnen nicht um die Qualifikation einzelner Bewerber. Es geht um die prinzipielle Benachteiligung unserer Partei, die Verweigerung unserer Rechte als Parlamentarier und der Rechte von 10 Millionen Wählern. Mit Ihrer heutigen Vorlage will der Zusammenschluss von CDU mit SPD, Linken und Grünen wieder eine neue Regelung gegen die AfD beschließen, wonach wir nicht mal mehr stellvertretende Vorsitzende in unseren sechs Ausschüssen bekommen sollen. In der Runde der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer hatten Sie mich gedrängt, auf diese Stellvertreterposten zu verzichten. Aber ich ließ mich nicht bedrängen. Ich verwies auf die Geschäftsordnung – die gibt das nicht her –, und ich hatte recht damit, meine Damen und Herren. Und weil Sie das eingesehen haben – die Geschäftsordnung gibt das nicht her –, brachen Sie die Sitzung erst mal ab, beriefen schnell den Geschäftsordnungsausschuss ein. Und mit Ihrer Mehrheit – CDU, SPD, Linke und Grüne – schufen Sie eine ganz neue Auslegung, die es vorher so nie gegeben hat, wonach uns künftig nicht mal mehr Stellvertreterposten zukommen in unseren Ausschüssen. Mit dem immer gleichen Zusammenschluss von CDU mit SPD, Linken und Grünen durchlöchern Sie den Grundsatz von Gleichheit und Freiheit aller Abgeordneten. Sie verweigern uns zentrale parlamentarische Rechte auf Vizepräsidenten, Alterspräsidenten, Ausschussvorsitzende, jetzt auch Stellvertreter. Sie verweigern uns die notwendigste Grundausstattung hier im Haus, selbst Säle, in denen wir parlamentarisch arbeiten können, und schanzen sich dann die größten und besten Säle selbst zu. So sieht es aus. Sie missbrauchen Ihre Mehrheit, sobald Sie die Rechte der Minderheit missachten. Sie sprechen sich in Hinterzimmern gegen uns ab und zerstören Freiheit und Gleichheit des politischen Wettbewerbs. Ich bin ja Volkswirt. Da kennt man den wissenschaftlichen Begriff des Kartells, den strafbaren Zusammenschluss von Unternehmen, die neue Wettbewerber vom Markt drängen wollen – durch unlautere Absprachen und Missbrauch von Marktmacht. Eine gewisse Analogie zu diesem Abwehrkartell sehe ich hier im Bundestag. Nur, meine Damen und Herren: Das Wirtschaftskartell zerstört den Markt. Ihr politisches Kartell zerstört die Demokratie. Herr Dr. Baumann, wir hatten die Diskussion über den Begriff „Kartell“ im Ältestenrat. Ich bitte Sie, in Zukunft von dieser Begrifflichkeit abzusehen.

Redner nach Fraktion