1. Lesung

Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen

Erste Beratung des von den Abgeordneten Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka, Peter Bohnhof, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen

26. März 2026·Sitzung 68··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (3)

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Marktwirtschaft ist nach allen Erfahrungen der Menschheitsgeschichte die effektivste und sinnvollste Wirtschaftsordnung. Damit sie funktionieren kann, bedarf sie eines Rechtsrahmens, einer Marktordnung. Der Staat muss den Schutz des Wettbewerbs vor Eingriffen und Verzerrungen gewährleisten. Dazu dient das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dessen Ergänzung wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorschlagen. Ein traditioneller Bestandteil des Gesetzes ist das Boykottverbot. Wirtschaftsunternehmen dürfen danach nicht zu einem Boykott anderer Unternehmen auffordern in der Absicht, diese zu beeinträchtigen. Nicht im Gesetz geregelt sind dagegen bisher Boykottaufrufe durch andere Akteure wie insbesondere sogenannte Nichtregierungsorganisationen, englisch abgekürzt: NGO. Anschauungsmaterial für diese Problematik gab es vor Kurzem gleich doppelt. Eine Kampagnenorganisation rief öffentlich dazu auf, in Supermärkten die Produkte eines bekannten Herstellers von Milchprodukten mit Aufklebern zu versehen. Die Aufkleber sollten das Unternehmen als vermeintlichen Unterstützer der parlamentarischen Opposition in Gestalt der AfD darstellen und als politisch unerwünscht markieren. Wenig später geschah es, dass eine Unternehmensvereinigung durchblicken ließ, sich mit den Abgeordneten aller Parlamentsparteien zu Sachthemen austauschen zu wollen, also auch mit Abgeordneten der Opposition – in einer Demokratie eigentlich die banalste Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Gleichwohl folgte darauf eine Welle der Agitation gegen den Verband und seine Mitglieder. Zwei dieser Mitgliedsunternehmen, beides große Drogerieketten, reagierten unterschiedlich. Das eine Unternehmen trat angesichts der aufgebauten Drohkulisse aus dem Verband aus, das andere Unternehmen nicht. Die Kampagnenorganisation startete daraufhin gegen das zweite Unternehmen ebenfalls einen Boykottaufruf. Der Eingriff in den Wettbewerb hat in beiden Fällen keine wirtschaftliche, sondern eine parteipolitische Motivation. Es ging darum, Unternehmen im Wettbewerb zu schädigen, um nach dem Motto „Bestrafe einen, erziehe Hunderte“ ein gesellschaftliches Klima der Einschüchterung zu erzeugen. Weit über das im Einzelfall jeweils angegriffene Unternehmen hinaus sollen Wirtschaftsunternehmen und deren Interessenvertreter allgemein in eine politische Frontstellung gegen die parlamentarische Opposition gezwungen werden. Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass eine robuste Demokratie auch solche Methoden des Meinungskampfes aushalten müsse und dass der damit einhergehende Eingriff in den Wettbewerb als Kollateralschaden auszuhalten sei. Das darf jedoch spätestens dann nicht mehr gelten, wenn der Eingriff unmittelbar oder mittelbar durch Organisationen erfolgt, die vom Staat finanziell begünstigt werden. Es erschließt sich von selbst, dass in der freiheitlichen demokratischen Ordnung unserer Verfassung eine staatliche oder staatlich geförderte Meinungslenkung nicht statthaft ist. Erst recht darf niemand, auch kein Unternehmen, durch die Androhung wirtschaftlichen Schadens zu einem politischen Bekenntnis genötigt werden. Dementsprechend haben die Gerichte schon vor einiger Zeit entschieden, dass die erwähnte Kampagnenorganisation nicht länger vom Staat steuerlich gefördert werden darf. Es geht hier allerdings nicht um einen einzelnen Verein, sondern um ein strukturelles Problem. Der Sumpf der staatlich geförderten Meinungs-NGOs hat eine beträchtliche Größe, Tiefe und Undurchsichtigkeit erreicht. Wir schlagen deshalb zum Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs und zum Schutz der demokratischen Ordnung diese Regelung vor: Boykottaufrufe durch steuerbegünstigte Organisationen und sonstige von diesen unterstützte Organisationen sollen untersagt werden. Das eröffnet den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, gegen derartige Aktionen gerichtlich vorzugehen, Unterlassung und Schadensersatz zu verlangen. Zugleich stellt eine unzulässige Boykottaktion eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn es also Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine steuerlich geförderte Organisation direkt oder auf Umwegen an einer unzulässigen Boykottaktion beteiligt ist, sollen die Kartellbehörden ermitteln und den Sachverhalt aufklären. Der Gesetzentwurf zielt damit nicht nur auf eine nachträgliche Sanktionierung von Fehlverhalten, sondern auch auf eine präventive Wirkung. Idealerweise wird nämlich die Aussicht, gegebenenfalls von den Kartellbehörden durchleuchtet und vom angegriffenen Unternehmen in Haftung genommen zu werden, dazu führen, dass Verstöße gar nicht erst begangen werden. Damit wäre dem freien Wettbewerb und der Demokratie natürlich am besten gedient. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Dr. Martin Plum.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD offenbart heute Abend einmal mehr ihre unvergleichliche Doppelzüngigkeit. Allen gemeinnützigen Organisationen und gleich auch noch allen von ihnen unterstützten Organisationen will sie Boykottaufrufe aus parteipolitischen Gründen verbieten. Kurz gesagt: Die AfD will weiten Teilen unserer Zivilgesellschaft einen Maulkorb verpassen. Wer AfD-nahe Unternehmen kritisiert, soll künftig zum Schweigen gebracht werden. Versteckt wird das Ganze ausgerechnet im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das regelt eigentlich den Wettbewerb zwischen Unternehmen; mit dem Verhalten gemeinnütziger Unternehmen hat es nichts am Hut. Das macht nichts aus Sicht der AfD, überzeugt aber gesetzessystematisch überhaupt nicht. Hinzu kommt: Der zentrale Begriff des Gesetzentwurfs – „parteipolitische Gründe“ – bleibt völlig unklar. Die AfD macht sich nicht einmal die Mühe, ihn zu definieren. Statt ordentlicher Gesetzesarbeit schafft sie lieber einen klassischen Gummiparagrafen, ganz im Sinne ihrer allerbesten Freunde in Moskau oder Peking. Damit greift die AfD frontal die Meinungsfreiheit an. Seit dem sogenannten Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1958 ist klar: Boykottaufrufe sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn sie Ausdruck einer Meinung sind. Und genau das ist bei Boykottaufrufen aus politischen Gründen der Fall. Die AfD, die sich sonst so gerne als Hüterin der Meinungsfreiheit inszeniert, will sie hier also erst mal selbst schleifen. Damit zeigt sie ihr wahres Gesicht: Meinungsfreiheit nur für die eigene Meinung, nicht aber für Andersdenkende. Besonders bemerkenswert ist schließlich die offensichtliche Doppelmoral. Die AfD will anderen genau das verbieten, was sie ständig selbst praktiziert. Einige Beispiele: Als Fans des 1. FC Köln den damaligen AfD-Chef kritisierten, rief ein AfD-Kreisverband zum Boykott von dessen Hauptsponsor Rewe auf – aus rein parteipolitischen Gründen. Als AfD-Kandidaten nicht an einer TV-Sendung teilnehmen durften, rief AfD-Chefin Alice Weidel zum Boykott des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf – aus rein parteipolitischen Gründen. Als ein Fake-Plakat mit der Aufschrift „Sag Nein zur AfD“ die Runde machte, riefen gleich mehrere AfD-Politiker zum Boykott von Coca-Cola auf – aus rein parteipolitischen Gründen. Boykottaufrufe aus parteipolitischen Gründen gehören also zum festen Repertoire der AfD selbst. Damit aber nicht genug. AfD-Vize Kay Gottschalk rief 2018 gar zum Boykott türkischer Geschäfte auf, weil deren Inhaber zumeist Recep Tayyip Erdoğan unterstützten. Spätestens hier werden Erinnerungen an dunkelste Kapitel deutscher Geschichte wach, und zwar wieder einmal geweckt durch niemand anderen als die AfD, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer wie die AfD ständig zum Boykott aufruft, sollte sich nicht mimosenhaft in die rechte Ecke stellen, wenn ihm selbes widerfährt. Stattdessen sollte er sich lieber an die eigene Nase packen. Das Problem ist nicht die Meinungsfreiheit; das Problem ist und bleibt die AfD. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Marlene Schönberger.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der AfD vorgelegte Gesetzentwurf zeigt vor allem eines: Obwohl die erfolgreichen Proteste gegen die Entscheidung der Präsidentin des Verbandes der Familienunternehmer, mit der AfD Gespräche zu führen, schon Wochen her sind, ist die AfD noch nicht darüber hinweg. Denn dank dieser erfolgreichen Proteste ist die AfD immer noch da, wo sie hingehört: im Abseits, da, wo niemand mit Ihnen redet. Und das ist sehr gut so. Die AfD schreibt im vorliegenden Papier – Zitat –: „Eine vermutete Nähe zur AfD führt zu Boykottaufrufen.“ Zitat Ende. Einsicht ist bekanntlich der erste Schritt zur Besserung. Jetzt wäre noch wichtig, dass man beginnt, darüber nachzudenken, warum das so ist, anstatt uns so einen Gesetzentwurf hinzukritzeln, in dem die AfD nur um sich selbst kreist – in dem Schmerz darüber, dass niemand mit ihr spielen möchte. Während es selbst für die AfD genügend Themen gäbe, mit denen sie sich mal beschäftigen sollte, zum Beispiel mit der Vetternwirtschaft in den eigenen Reihen, entscheidet sich die AfD dafür, uns erneut mit einer Unsinnsdebatte die Zeit zu klauen. Immerhin: Viel Zeit hat die AfD nicht aufgewendet; denn der Gesetzentwurf enthält neben einigen Belegen für ihre Unkenntnis des Grundgesetzes vor allem leeres Papier. Das ist per se gut; denn jeder Satz, den die AfD nicht aufschreibt, ist ein guter Satz. An dem Gesetzentwurf ist weniges überraschend. Denn dass die AfD etwas gegen die Meinungsfreiheit hat, ist uns bekannt, auch dass sie die staatliche Neutralitätspflicht völlig verdreht und als Kampfbegriff benutzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt selbstverständlich: Es kann keine Neutralität gegenüber den Werten des Grundgesetzes geben. Und das Grundgesetz zu verteidigen, ist die Pflicht aller Demokratinnen und Demokraten. Mit einer Sache hat die AfD aber den Vogel abgeschossen. Mit Blick auf die Familienunternehmerdebatte steht im Gesetzentwurf – Zitat –: „Das sind Boykott-Praktiken, die an dunkle Zeiten erinnern.“ Das heißt, die AfD vergleicht sich mit Jüdinnen und Juden im Nationalsozialismus. Oder wie ist dieser Satz anders zu verstehen? Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Schande für dieses Parlament. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie viel Zeit verschwenden wir damit, dass wir AfD-Scheindebatten zuhören müssen? Wie viel Zeit vergeht, in der wir eigentlich Besseres machen könnten? Viel zu viel! Deswegen danke an alle, die ihre Rede zu Protokoll gegeben haben. Der TOP ist zu Ende.

Redner nach Fraktion