Wahl

Dritten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Beratung der Dritten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

15. Januar 2026·Sitzung 53··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. Es ist gut, dass wir das heute hier im Plenum diskutieren. Denn es geht auch um diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten, die in den Wahlkreisen die meisten Stimmen errungen haben, aber trotzdem ihr Mandat aufgrund des Wahlrechtes nicht antreten konnten. Das waren insgesamt 23 Kolleginnen und Kollegen, davon alleine 18 aus der CDU/CSU. Das ist die Folge eines Wahlrechtes, das seinerzeit die Ampelregierungsfraktionen hier im Deutschen Bundestag so beschlossen haben. Es hat uns nicht nur hier intern sehr beschäftigt, meine Damen und Herren, sondern es hat auch viele Wählerinnen und Wähler draußen beschäftigt, weil es nämlich als ungerecht empfunden wird, ja sogar als undemokratisch. Deswegen müssen wir dieses Thema auch hier diskutieren. Wo sonst, wenn nicht hier? Dabei ist es sehr wichtig, dass wir insbesondere zwei Dinge streng voneinander trennen: Es geht erstens um die Durchführung der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag und zweitens um die Regeln, nach denen dieses Parlament auch tatsächlich gewählt wird. Zu dem ersten Punkt, also der Wahl selbst, liegt eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses vor. Die Empfehlung lautet, die Einsprüche zurückzuweisen. Begründet wird dies damit, dass die Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag nur die Frage zu beantworten hat, ob tatsächlich Verstöße gegen das geltende Wahlrecht vorliegen. Diese sind hier nicht erkennbar. Auch wenn es mir nicht leichtfällt: Deswegen werde ich der Beschlussempfehlung des Ausschusses Folge leisten und zustimmen. Es ist richtig, dass wir uns bei der Wahlprüfung darauf beschränken, nach Verstößen gegen das geltende Wahlrecht zu suchen, und uns nicht mit dem Wahlrecht selbst beschäftigen. Denn die Frage, ob das Wahlrecht verfassungswidrig ist oder nicht, ist in unserem Verfassungsgefüge allein durch das Bundesverfassungsgericht zu beantworten; es hat die alleinige Verwerfungskompetenz. Die Frage, ob das Wahlrecht politisch klug ist, ist auch keine Frage der Wahlprüfung, sondern das ist etwas, was wir hier im Deutschen Bundestag diskutieren müssen. Und wenn sich die entsprechenden Mehrheiten finden, dann steht es uns ja auch frei, das Wahlrecht entsprechend zu ändern, so wie wir das wollen. Über den zweiten Punkt, nämlich ob das Wahlrecht politisch richtig und klug ist, müssen wir hier noch einmal reden, darüber, ob das geltende Wahlrecht richtig ist. Ich glaube, das ist es definitiv nicht. Denn nach diesem Gesetz sind Wahlgewinner zu Wahlverlierern und Wahlverlierer zu Wahlgewinnern geworden. Das kann, meine Damen und Herren, unmöglich richtig sein. Nehmen Sie nur den Fall unserer Kollegin Petra Nicolaisen aus Schleswig-Holstein. Sie hat 2025 ihren Wahlkreis nach einem engagierten Wahlkampf direkt von Robert Habeck zurückgewonnen. Robert Habeck seinerseits hatte 2021 diesen Wahlkreis direkt gewonnen. Trotzdem ist sie nicht in den Bundestag eingezogen, während Robert Habeck über die Liste in den Deutschen Bundestag eingezogen ist, um dann wenige Monate später sein Mandat wieder niederzulegen. Jetzt frage ich mal – das ist eine rhetorische Frage –: Kann das in der Sache richtig sein? Da haben wir eine sehr eindeutige Antwort: Das ist natürlich nicht richtig. Im Gegenteil: Es ist falsch. Wer sich in erster Reihe als Wahlkreiskandidat engagiert, der muss bei einem Wahlsieg selbstverständlich auch dafür belohnt werden und in den Deutschen Bundestag einziehen – übrigens gerade auch in umkämpften Wahlkreisen. Und wenn das nicht passiert, meine Damen und Herren, dann wird Demokratie ad absurdum geführt. Falsch ist es auch, dass durch dieses Bundeswahlgesetz Wahlkreise ganz ohne Abgeordnete dastehen. In vier Wahlkreisen, nämlich in Darmstadt, Tübingen, Stuttgart II und Lörrach – Müllheim, gibt es momentan gar keinen Vertreter im Deutschen Bundestag. Jetzt kann man argumentieren: Wir sind ja alle Vertreter des deutschen Volkes, und das ist ja per se auch richtig. Aber logischerweise habe ich in meinem Wahlkreis in der nördlichen Region Hannover, ob es jetzt Langenhagen, Burgdorf oder was auch immer ist, einen sehr genauen Überblick darüber, was die drängenden Probleme der Leute vor Ort sind. Ich bin davon überzeugt: Sie alle haben das in Ihren Wahlkreisen auch. Ich habe aber keine Ahnung, um es ganz offen zu sagen, was jetzt gerade in Lörrach, in Tübingen, in Darmstadt oder wo auch immer die lokalen drängenden Probleme sind. Deswegen ist es doch eine Selbstverständlichkeit – das muss doch auch unser Anspruch als Parlament des deutschen Volkes sein –, dass in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages diese Bevölkerung entsprechend repräsentiert. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Deswegen sind wir der Auffassung, dass dieses Wahlrecht dringend geändert werden muss – übrigens so, wie wir das im Koalitionsvertrag dankenswerterweise auch vereinbart haben. Wir müssen Lösungen finden, damit Wahlkreisgewinner auch Wahlkreisgewinner bleiben, um ein Mandat im Deutschen Bundestag antreten zu können. Und wir müssen Lösungen finden, dass kein einziger Wahlkreis in dieser Republik mehr verwaist ist. In diesem Sinne werden wir uns dafür einsetzen. Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksamkeit. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Fabian Jacobi.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Wahlprüfungsausschuss legt seine dritte Empfehlung zur Behandlung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl vor. Sie umfasst diesmal 30 Einsprüche. Nach diesem dritten Konvolut sind dann jetzt etwa 15 Prozent der insgesamt eingegangenen Einsprüche beschieden worden. Wir haben also noch ein wenig Arbeit vor uns. Was für Fälle enthält die heutige Auswahl? Ich darf vorwegschicken, dass es sich diesmal um eine einhellige Empfehlung des Ausschusses handelt. Das heißt, auch die Vertreter der AfD-Fraktion im Ausschuss haben ihr zugestimmt. Das war ja beim letzten Mal anders, als wir den Einspruch der Partei BSW behandelten. Dazu hatten und haben wir ja eine andere Sichtweise als die übrigen Fraktionen. Von den heute behandelten Einsprüchen richten sich mehrere, sechs an der Zahl, gegen das aktuell geltende Wahlgesetz, namentlich gegen die danach erforderliche sogenannte Zweitstimmendeckung. Diese führt dazu, dass nicht jeder Wahlkreiskandidat, der im Wahlkreis die relative Mehrheit der Erststimmen erhält, auch gewählt ist. Zusätzlich muss das Mandat auch noch von den Zweitstimmen der Partei im Land gedeckt sein. Dagegen werden verfassungsrechtliche Einwände erhoben. Allerdings kann der Bundestag im Verfahren der Wahlprüfung nicht über die Gültigkeit des Wahlgesetzes entscheiden, sondern nur das Verfassungsgericht. Das allerdings hat bereits entschieden, dass die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Insofern sind die Einsprüche unbegründet. Ein weiterer Einspruch richtet sich gegen die Kandidatenaufstellung der Grünen im Wahlkreis Berlin-Pankow. Dort hatte die Partei einen Kandidaten bereits aufgestellt. Anschließend wurden gegen den Kandidaten aus der eigenen Partei Vorwürfe persönlichen Fehlverhaltens erhoben. Der öffentlich-unrechtliche Rundfunk RBB verbreitete diese Vorwürfe in unseriöser Weise. Die Partei entschied sich, den Kandidaten auszutauschen und eine andere Kandidatin aufzustellen, die dann bei der Bundestagswahl auch gewählt wurde. Mit dem Wahleinspruch wird nun geltend gemacht, dass die Partei Die Grünen diesen Kandidatenaustausch nicht hätte vornehmen dürfen. Das durfte sie allerdings schon. Solange eine erneute Kandidatenaufstellung nach demokratischen Regeln durchgeführt wird, ist es allein Sache der Mitglieder der Partei, zu entscheiden, mit welchem Kandidaten man letztlich zur Wahl antreten will. Selbst wenn dem ursprünglichen Kandidaten dabei moralisch unrecht getan worden sein sollte, führt das doch nicht dazu, dass die Partei rechtlich gezwungen wäre, an einem von ihr nicht mehr unterstützten Kandidaten festzuhalten. Auch dieser Wahleinspruch erwies sich deshalb als unbegründet. Und schließlich werden auch heute noch einmal zwölf weitere Einsprüche betreffend das Wahlergebnis des BSW behandelt. Anders als der Wahleinspruch der Partei selbst, der umfangreichen Sachvortrag enthielt, sind diese weiteren Einsprüche von den Einspruchsführern nur rudimentär schlagwortartig begründet worden. Und da nun einmal jeder Einspruch nur danach zu beurteilen ist, was der jeweilige Einspruchsführer selbst vorträgt, können diese Einsprüche mangels hinreichend substanziierten Sachverhalts keinen Erfolg haben. Bei dem Einspruch des BSW selbst haben wir als AfD-Fraktion das bekanntlich anders beurteilt. Deshalb noch einige Worte zu einem grundsätzlichen Problem: Das Grundgesetz sagt kurz und knapp, die Wahlprüfung sei Sache des Bundestags, ohne zu präzisieren, was darunter zu verstehen ist. Es gibt zwar noch ein Wahlprüfungsgesetz, das aber im Wesentlichen auch nur einige Verfahrensregeln für den Ausschuss enthält. Eine gesetzliche Regelung, nach welchen materiellen Maßstäben die Prüfung zu erfolgen hat, unter welchen Voraussetzungen ein Wahleinspruch denn begründet ist, fehlt weithin. Die dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen sind notwendigerweise Einzelfallentscheidungen, über deren Übertragbarkeit auf andere Sachverhalte man trefflich streiten kann. Es wäre deshalb angebracht, wenn der Gesetzgeber hier seiner Verantwortung nachkäme und im Wahlprüfungsgesetz auch die inhaltlichen Fragen der Wahlprüfung regeln würde. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Dr. Johannes Fechner für die SPD-Fraktion.

SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Das Wahlrecht ist das entscheidende Element in der Demokratie. Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir uns im Wahlprüfungsausschuss ohne Parteibrille sorgfältig damit beschäftigen, ob es Wahlfehler gegeben hat, egal wie die Auswirkungen sein mögen, wenn sie denn vorgelegen hätten. So haben wir uns auch mit diesen 19 Einsprüchen sehr intensiv beschäftigt. Es muss klar sein: Die Bürger müssen die Sicherheit haben, dass ihre Stimme zählt und dass auch richtig gezählt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben einige Einsprüche zurückgewiesen, weil sich durch unsere Prüfung nicht erwiesen hat, dass die behaupteten Wahlfehler im Verfahren vorgelegen haben. Und wir haben die Einsprüche zurückgewiesen – es waren ja doch ein paar –, die sich gegen die Zuteilung der Direktmandate gewendet haben; denn das ist eine verfassungsrechtliche Frage. Wer dagegen vorgehen möchte, muss in Karlsruhe klagen. Das ist kein Anspruch, den man hier in einem Wahlprüfungsverfahren geltend machen kann. Deswegen wurden diese Einsprüche zu Recht jeweils mit großer Mehrheit zurückgewiesen. Wir haben uns in der Tat im Koalitionsvertrag vorgenommen, dass wir über das Wahlrecht beraten. Ich darf aber trotzdem rückblickend sagen: Der große Erfolg des Ampelwahlrechts besteht darin, dass wir in der letzten Wahlperiode etwas geschafft haben, was wir über viele Jahrzehnte nicht hinbekommen haben, nämlich eine deutliche Reduzierung der Sitzanzahl von über 730 auf 630. Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt, dass wir dadurch 600 Millionen Euro einsparen. Das war ein ganz großer Erfolg der Ampel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zugleich haben wir es durch dieses Wahlrecht geschafft – das ist uns als SPD auch wichtig –, dass das Zweitstimmenergebnis sich eins zu eins in der Sitzverteilung hier widerspiegelt, dass es hier keinen Widerspruch gibt. Es wäre, glaube ich, niemandem zu erklären, wenn wir hier im Parlament eine Mehrheit hätten, die vom Wähler keine Mehrheit bekommen hat. Auch das war ein wichtiges Element, an dem wir festhalten wollen. Wir beraten dennoch darüber und werden uns mit der Union verständigen; wir sind schon in guten Gesprächen. Für uns ist eins klar: Wir wollen keinen großen Bundestag; er ist groß genug. Wir wollen aber vor allem einen höheren Frauenanteil. Das ist uns auch wichtig; auch das steht im Koalitionsvertrag, dass wir uns über dieses Thema unterhalten. Wir – Grüne, Linke und SPD – haben einen ordentlichen Frauenanteil; das ist so, Kollege Limburg. Wir haben nicht nur gute Frauen, sondern auch zahlenmäßig viele Frauen. Trotzdem müssen wir uns auch über dieses Thema unterhalten. Das ist jetzt kein Thema des Wahlprüfungsausschusses. Aber wenn Kollege Hoppenstedt das Wahlrecht hier anspricht: Das dürfte auch der Grund sein, dass wir uns über diese eigentlich nur formalen Fragen hier unterhalten. Also: Wir sind hier in guten Gesprächen. Für uns in der SPD ist es wichtig, dass der Bundestag nicht deutlich größer wird und dass wir den Frauenanteil erhöhen. Es gibt in der Tat „nur“ vier Wahlkreise, die gar keinen Bundestagsabgeordneten haben. Das ist kein haltbarer Zustand. Auch das wollen wir ändern. Jeder Bundestagswahlkreis soll ein Gesicht vor Ort haben. Da gibt es aber Alternativen, und auch darüber wollen wir in Kürze beraten, um den Zustand, der in der Tat nicht gut ist, zu beenden, dass es vier Wahlkreise gibt – es sind nur vier; ich hätte, ehrlich gesagt, mit mehr gerechnet –, die nicht vertreten sind, nämlich Darmstadt, Stuttgart II, Tübingen und Lörrach – Müllheim. Es ist kein guter Zustand, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesen Wahlkreisen keine Vertretung haben. Das wollen auch wir ändern. Wir freuen uns auf die Gespräche. Die Einsprüche heute müssen wir ablehnen. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Linda Heitmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Scheinbar einseitige Medienberichterstattung vor der Wahl, Probleme bei der Anreise zu Parteitagen und die Wiederholung von Kandidatenaufstellungen – genau das waren Punkte der Einsprüche in der letzten Sitzung des Wahlprüfungsausschusses, zu denen uns heute hier die Beschlussempfehlung vorliegt. Von den rund 1 040 Einsprüchen, die es gegen die Bundestagswahl gab, sind jetzt insgesamt 30 in dieser Beschlussempfehlung, die allesamt auch wichtige Hinweise geben. Aber sie alle gaben keine Hinweise auf Fehler bei der konkreten Durchführung der Wahl. Genau das ist aber die Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses: immer zu gucken, ob es wirklich konkrete Fehler bei der Wahl gab, und diesen nachzugehen. Das ist in diesem Fall nicht so gewesen. Ich möchte mich bei all denen, die hier Einsprüche eingelegt haben, über die wir entschieden haben, auch noch mal herzlich bedanken. Denn wirklich alles, was Ihnen auffällt, jede Unstimmigkeit ist ärgerlich und muss für uns Ansporn sein, besser zu werden. Und ich finde, es ist auch unsere Aufgabe, mit unserer gründlichen Arbeit im Wahlprüfungsausschuss Wahlverschwörungsnarrativen wirklich immer wieder klar entgegenzutreten. Aber, liebe Union, ich bin doch ziemlich verwundert – das muss ich offen sagen –, dass Sie diesen Punkt hier heute zur Debatte angemeldet haben – nicht aus dem Grund, den Menschen zu danken, die sich an uns gewandt haben, oder die Arbeit des Ausschusses zu würdigen, sondern um hier eine Wahlrechtsdiskussion loszutreten. Ich muss sagen: Ich finde, das ist die völlig falsche Form. Wir als Ausschuss haben bei der Prüfung genau dieses Einspruchs eindeutig festgestellt, dass die Wahl auf der Grundlage geltenden Rechts ordnungsgemäß stattgefunden hat. Sie können es ungerecht finden, dass einige Wahlkreise jetzt keine direkt gewählten Abgeordneten hier in den Bundestag entsenden konnten, insbesondere von der CDU/CSU. Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Ich bin froh, dass wir letzte Legislatur das Wahlrecht reformiert haben und damit den Bundestag dauerhaft verkleinert haben. Und ich muss auch ganz ehrlich sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass das Wahlrecht so verfassungskonform ist. Und wenn Sie damit nicht zufrieden sind, dann machen Sie bitte konkrete Vorschläge zu einer neuen Reform. Überzeugen Sie uns! Nehmen Sie uns gern auch mit in Ihre Arbeitsgruppe, die dazu arbeitet. Wir haben letzte Legislatur auch mit Ihnen zusammen diskutiert, als die Vorschläge für die Reform erarbeitet wurden. Es ist für uns nicht verständlich, warum wir hier nicht miteinbezogen werden. Ich kann sagen: Für uns als Grüne ist klar: Wir sind froh, dass dieser Bundestag nicht mehr ins Unendliche wachsen kann und dass wir ein verfassungskonformes Wahlrecht haben, das die Mehrheit in diesem Land auf der Grundlage der Zweitstimmen wirklich abbildet. Deshalb möchte ich Sie bitten: Nutzen Sie diesen TOP, die Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses, hier nicht zum Rumnölen über Ihre Unzufriedenheit, sondern lieber dafür, die Ausschussarbeit, die konstruktive Arbeit, die dort fraktionsübergreifend stattfindet, zum Schutze der Demokratie auch wirklich zu würdigen! Vielen Dank.

Linke

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die dritte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses liegt heute zur Behandlung vor. Sie umfasst 30 Wahleinsprüche, die geprüft wurden. Das Ergebnis der Wahlprüfung will ich schon mal vorwegnehmen: Alle 30 Wahleinsprüche sind zurückzuweisen. Die Wahleinsprüche betreffen dabei zum einen erneut das Wahlergebnis des Bündnisses Sahra Wagenknecht und zum anderen einzelne Mandate und Landeslisten. Ich will zu beidem in gebotener Kürze sprechen. Bei den heute zu beschließenden Wahleinsprüchen, die das Wahlergebnis des BSW betreffen, sind schlicht keine Wahlfehler ersichtlich. Hierbei ging es zum Beispiel – das wurde gerügt – um die Position auf dem Stimmzettel. Die Position der Landeslisten des BSW auf den Stimmzetteln war aber ordnungsgemäß. Sie richtet sich nämlich nach der Anzahl der Zweitstimmen, die die Partei bei der letzten Wahl im Land erreicht hat, und im Übrigen nach dem Alphabet. Geklaute Mandate von anderen Parteien zählen bei dieser Rechnung allerdings nicht mit, liebes BSW. In den Wahleinsprüchen wurden weitere Gesichtspunkte vorgetragen, die aber weder fundiert noch nachvollziehbar waren und mithin in der Prüfung dazu führten, dass keine Wahlfehler festzustellen waren. Das Vertrauen in die Korrektheit und die Ordnungsmäßigkeit von Wahlen ist in der Demokratie ein sehr hohes Gut. Deswegen danke ich ausdrücklich den Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses, aber auch dem Ausschusssekretariat für ihre Arbeit. Man sollte insbesondere nicht mit Vermutungen, Spekulationen und wenig belegbaren Behauptungen hantieren. Ich konzentriere mich jetzt auf die Wahleinsprüche, in denen ich die Berichterstattung im Wahlprüfungsausschuss hatte. Zum einen gab es einen Wahleinspruch, der mit „Menschenrechts- und Grundgesetzwidrigkeit“ der CDU überschrieben war und infrage stellte, ob die CDU und CSU überhaupt zu Wahlen antreten können. Es liegt wohl auf der Hand, dass diese Argumentation nicht tragen kann. Man mag ja zu einzelnen Positionen der Union differenzierte Haltungen haben: Wenn ich mir Ihre Sozialstaatspolitik, Ihren Raubbau am Sozialstaat oder Ihr Engagement für niedrigere Löhne und geringere Renten anschaue, dann stelle ich mir schon die Frage – aber das ist nicht Gegenstand einer Wahlprüfung –, ob das mit einem christlichen Menschenbild wirklich vereinbar ist. Auseinandersetzungen in dieser Frage muss man aber politisch führen. Das Wahlrecht und das Wahlprüfungsrecht sind hierfür der falsche Ort. Die anderen mir zugewiesenen Wahleinsprüche betrafen die Zweitstimmendeckelung. Diese wird von Einspruchsführern, insbesondere die direkt betroffen sind, auch angeführt. Frau Präsidentin, noch zwei Gedanken. Hier ist zu sagen, dass die Prüfung der Verfassungsgemäßheit des Wahlrechtes nicht im Rahmen einer Wahlprüfung erfolgt, sondern ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht obliegt. Ich gehe davon aus, dass diese Frage auch in einem weiteren Verfahrensschritt Gegenstand sein wird. Alle heute vorliegenden Wahleinsprüche sind unbegründet und können deswegen zurückgewiesen werden. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Thomas Silberhorn für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir heute schon wieder über eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses debattieren, bestätigt, dass wir im Wahlprüfungsausschuss die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl vom Februar 2025 konzentriert prüfen und sukzessive abarbeiten. Unter den vorliegenden 30 Wahlprüfungsverfahren sind die meisten Einspruchsführer Direktkandidaten und Direktkandidatinnen, die zwar ihren jeweiligen Wahlkreis gewonnen haben, aber trotzdem keinen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten haben. Das ist die unmittelbare Folge der Wahlrechtsreform aus dem Jahr 2023, die bei der letzten Bundestagswahl erstmals angewendet wurde und die die Bedeutung der Erststimme grundlegend verändert hat. Ein Kandidat erhält danach nur dann ein Direktmandat, wenn er nicht nur die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erzielt hat, sondern diese Erststimmen zugleich durch die Zweitstimmen seiner Partei gedeckt sind. Den Wahlkreissiegern werden also nur so viele Sitze zugeteilt, wie der Partei nach den Zweitstimmen zustehen. Wahlkreissieger, deren Erststimmenanteil nicht mehr von den Zweitstimmen seiner Partei gedeckt sind, gehen leer aus. Aufgrund dieses neuen Wahlrechts sind 23 Kandidatinnen und Kandidaten nicht Mitglied des Deutschen Bundestages geworden, obwohl sie ihren Wahlkreis gewonnen haben. Meine Damen und Herren, das gibt es nirgendwo sonst auf der Welt, dass ein Kandidat seinen Wahlkreis gewinnt, aber trotzdem keinen Sitz im Parlament erhält. Diese Regelung findet nicht nur bei den betroffenen Kandidaten und in ihren Wahlkreisen keine Akzeptanz, sie ist weit darüber hinaus für viele Bürger nicht nachvollziehbar. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, das wieder zu ändern. Die bereits eingesetzte Wahlkreiskommission arbeitet daran. Unser Ziel ist klar: Jeder Bewerber, der in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, muss einen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der letzten Bundestagswahl waren die Konsequenzen dieses Wahlrechts nicht mehr vermeidbar. Die Direktkandidaten standen nicht nur in direktem Wettbewerb mit den Kandidaten anderer Parteien im selben Wahlkreis – das ist ja normal –, sie standen auch in einem Wettbewerb mit den Direktkandidaten der eigenen Partei aus dem gleichen Bundesland, weil sich ja die Zuteilung eines Mandats bei unzureichender Zweitstimmendeckung nach der Höhe des Erststimmenanteils im landesweiten Vergleich gerichtet hat. Wenn aber nicht mehr allein der Wahlausgang vor Ort über den Einzug in den Bundestag entscheidet, sondern auch das relative Abschneiden im parteiinternen Kandidatenvergleich, dann wirken sich strukturelle Unterschiede zwischen den Wahlkreisen auf einmal ganz anders aus als zuvor. Ein Aspekt ist die Wahlkreisgröße. Unterschiedliche Wahlkreisgrößen verschärfen massiv den Wettbewerb unter den Direktkandidaten einer Partei. Die vorherige Koalition hat dieses Problem erkannt und deshalb beschlossen, dass die maximal zulässige Abweichung von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße reduziert werden soll. Aber diese Regelung soll erst bei der nächsten Bundestagswahl gelten. Das bedeutet: Die Chancengleichheit im Wettbewerb um ein Direktmandat, die man für notwendig erachtet hat, galt bei der letzten Bundestagswahl noch nicht. Ein zweiter Aspekt ist, dass der erzielbare Erststimmenanteil tendenziell umso kleiner ist, je mehr Bewerber in einem Wahlkreis kandidieren. Und deshalb ist es kein Zufall, sondern ein Resultat dieses Wahlrechts, dass vor allem in Städten, wo es eine heterogene Bevölkerungsstruktur gibt und viele Kandidaten antreten, keine Sitze im Bundestag zugeteilt werden konnten. Dieses Problem ist struktureller Natur und kann deshalb auch bei künftigen Wahlen wieder auftreten. Der Erfolgswert der Stimme kann dadurch in den betroffenen Städten dauerhaft entwertet werden. Meine Damen und Herren, diese Kritik der Einspruchsführer am Wahlrecht zur letzten Bundestagswahl ist nachvollziehbar; ich teile sie ausdrücklich. Und es ist übrigens auch nicht erkennbar, dass diese strukturell bedingten Konsequenzen des neuen Wahlrechts vom Bundesverfassungsgericht bereits berücksichtigt worden wären. Aber eine verfassungsrechtliche Bewertung des Wahlrechts obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht und ist nicht Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses. Das gültige Wahlrecht ist im Wahlprüfungsverfahren des Deutschen Bundestages der alleinige Prüfungsmaßstab. Der Bundestag kann nur prüfen, ob die Bundestagswahl auf der Grundlage des geltenden Wahlrechts ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Das ist nach unserer Prüfung im Wahlprüfungsausschuss der Fall. Die Sitzverteilung des 21. Bundestages erfolgte nach den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes. Das Wahlrecht wurde korrekt angewandt, und deswegen liegt eine Verletzung wahlrechtlicher Vorschriften nicht vor. Wir empfehlen deshalb im Wahlprüfungsausschuss dem Deutschen Bundestag, die Einsprüche zurückzuweisen. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Stephan Brandner.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mehr als 1 000 Einsprüche gegen die Bundestagwahl sind eingelegt worden. Über einen wichtigen hatten wir in der letzten Sitzung entschieden, über 30 weitere entscheiden wir heute. Der Einspruch des BSW war Gegenstand der letzten Debatte zu diesem Thema. Einige zugunsten des BSW eingelegte Einsprüche sind heute Gegenstand. Das gibt Gelegenheit, darauf einzugehen, wie das Wahlprüfungsverfahren in Deutschland überhaupt läuft. Es ging in der letzten Sitzung um den Einspruch des BSW, der zu einer Neuauszählung hätte führen müssen. Gute Gründe dafür, massive Auszählungsfehler und Diskrepanzen, lagen auf der Hand. Aber das nicht mehr so genannt werden dürfende Altparteienkartell hat wie Pech und Schwefel zusammengehalten und bügelte das einfach ab. Die eigenen Mandate, auch die der Promis – man konnte ja lesen, die Mandate von Klöckner und Laschet wären in Gefahr gewesen –, gingen vor. Die Pinocchio-Koalition und ihre Mehrheit standen auf dem Spiel. Da war es wie so oft: Das „Unsere Demokratie“ – das ist übrigens das Unwort des Jahres der „Jungen Freiheit“; ich weiß nicht, ob Sie das mitbekommen haben – spielte keine Rolle; also Ihre Demokratie spielte keine Rolle, Wahlgerechtigkeit war egal. Es ging um Pöstchenerhaltung, den Erhalt des Einflusses der Qualitätsdemokraten, der Claqueure der Qualitätsdemokraten, der Schranzen, der Profiteure. Weg mit dem Einspruch in der Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht es entweder absegnet – das steht ja nun bevor – oder in der laufenden Wahlperiode gar nicht mehr entscheidet, verbunden mit der Hoffnung, dass dann bei einer Irgendwann-Entscheidung in den 30er-Jahren das BSW wahrscheinlich gar nicht mehr da ist und an die Bundestagswahl 2025 niemand mehr denkt. Das führt uns dazu, dass das Wahlprüfungsrecht dringend reformiert werden muss; der Kollege Jacobi hatte darauf hingewiesen. Die Struktur der Wahlprüfung muss dringend demokratisiert werden und geändert werden. Denn was einst Ausdruck einer parlamentarischen Souveränität war, ist leider heute unter Ihnen zu einem zweifelhaften Machterhaltungsinstrument verkommen. Die Mehrheit prüft die Rechtmäßigkeit einer Wahl, aus der sie selber hervorgegangen ist. Sie kennen alle Verwaltungsverfahren, Sie kennen Gerichtsverfahren. Da sind aus guten Gründen Personen, bei denen nur die Besorgnis der Befangenheit besteht, ausgeschlossen von der Mitwirkung. Bei der Bundestagswahl ist das anders: Da wird über das Wohl und Wehe des deutschen Volkes für die nächsten vier Jahre entschieden. Und darüber, ob eine Wahl korrekt war oder nicht, entscheiden die, die gewählt worden sind, die also Sitze verlieren würden, Mandate verlieren würden, wenn sie ihrem Auftrag der richtigen, korrekten Wahlprüfung nachkommen würden. Das kann so nicht weitergehen, und das darf so nicht weitergehen. Dann schließt sich ein Rechtsweg an, und er endet auch gleich da: der Rechtsweg beim Bundesverfassungsgericht, das ja bekanntlich bestückt ist mit Kandidaten, die alle von den Altparteien vorgeschlagen worden sind, ohne dass es eine Auswahl gab. Dieses Wahlprüfungsverfahren, erst den Bock zum Gärtner zu machen und denjenigen entscheiden zu lassen, der unter seiner Entscheidung zu leiden hat, und das Ganze dann an ein Verfassungsgericht zu delegieren, das parteimäßig besetzt ist, das muss fundamental geändert werden. Sie müssen bitte zum Ende kommen, Herr Kollege. Konkret heißt das natürlich nicht, dass alle Einsprüche, über die heute entschieden wird, automatisch begründet sind. Die heute zur Entscheidung vorliegenden Einsprüche sind nicht begründet, weshalb wir uns der Ausschussempfehlung insoweit anschließen werden. Danke schön. Vielen Dank. – Die letzte Rede in dieser Aussprache hält Esther Dilcher für die SPD.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach den Einsprüchen des Bündnisses Sahra Wagenknecht – wir haben es schon gehört – hat der Ausschuss insgesamt 30 weitere Individualeinsprüche geprüft und abschließend beschieden. Diese Einsprüche beziehen sich auf einzelne Mandate oder auch auf Landeslisten. Acht der Einsprüche – wir haben es auch schon gehört – richteten sich grundsätzlich gegen die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Wahlrechts. Beanstandet wurde insbesondere, dass Erststimmensiegerinnen und -sieger aufgrund fehlender Zweitstimmendeckung kein Mandat erhalten haben. Weitere Einsprüche betrafen die 5-Prozent-Hürde, die knappe Verfehlung dieser Hürde durch das BSW sowie die angeblich benachteiligende Positionierung dieser Partei auf den Stimmzetteln. Aber auch die Nichtzulassung einzelner Landeslisten wegen fehlender oder unzureichender Unterstützerunterschriften – konkret der gesetzlich vorgesehenen 2 000 – wurde gerügt. Ein Einspruch wandte sich – das haben wir auch schon gehört – gegen die Zulassung der CDU- und CSU-Listen insgesamt, indem behauptet wurde, die Vertretung christlicher Wertvorstellungen verstoße gegen Menschenrechte und Völkerrecht. Aber unabhängig von der politischen Bewertung gilt hier generell: Soweit Einsprüche die Verfassungsmäßigkeit von Wahlrecht oder Parteienzulassung betreffen, ist dies nicht Gegenstand der Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss. Diese Kompetenz liegt allein beim Bundesverfassungsgericht, das ordnungsgemäß besetzt ist. Und wir sind froh über die Auswahl der Richterinnen und Richter. Ich gehe davon aus, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht verfassungstreu sind, genauso wie wir Abgeordneten hier, die unabhängig arbeiten und sich nicht irgendwann mal den Vorwurf machen lassen wollen, dass im Wahlprüfungsausschuss nicht unabhängig, gut und gemäß den Richtlinien unseres Rechtsstaates entschieden worden ist. Besonders diskutiert wurde aber auch ein Einspruch gegen den Einzug des AfD-Kandidaten Sieghard Knodel über die Landesliste, der nach der Wahl aus Partei und Fraktion ausgetreten ist, sein Mandat jedoch behalten hat. Auch hier ist die Rechtslage eindeutig: Der Austritt aus einer Partei führt nicht zum Verlust des Mandats. Das freie Mandat ist ein Kernprinzip unserer parlamentarischen Demokratie. Wie ernst aber ein Parteiaustritt bei der AfD zu nehmen ist, zeigt ein Beispiel, auf das ich hinweisen möchte: Thomas Seitz erklärte in der letzten Legislatur 2024 öffentlichkeitswirksam seinen Austritt aus Partei und Fraktion aus, wie er sagte, „Ekel“ und begründete das weiter mit der Günstlingswirtschaft der Parteichefin. Seine ehemalige Kollegin Joana Cotar pflichtete ihm bei. Auch sie hat die Partei aus diesen Gründen verlassen. Die logische Konsequenz für Thomas Seitz war, dass er nicht erneut aufgestellt wurde. Weniger logisch war hingegen, dass er mir vor ein paar Wochen im Wahlprüfungsausschuss wieder begegnete – als Mitarbeiter der AfD-Fraktion! Der behauptete Ekel muss also begrenzt haltbar gewesen sein. Diese Unglaubwürdigkeit ist leider symptomatisch für vieles, was wir von dieser Partei kennen. Die Einsprüche haben wir geprüft. Es liegen keine Wahlfehler vor. Wir empfehlen, die Einsprüche zurückzuweisen. Sie müssen zum Ende kommen, bitte. Ich möchte noch den Mitgliedern und den Mitarbeitenden des Ausschusses für die sachliche und verantwortungsvolle Arbeit im Ausschuss danken. Vielen Dank. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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