Wahl

Zweiten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Beratung der Zweiten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

18. Dezember 2025·Sitzung 50··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Es ist eine große Herausforderung; aber wir stellen uns dieser. Ich will kurz in den Sach- und Streitstand einführen. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar erzielte das BSW nach dem amtlichen Endergebnis – das ist hier relevant – einen Stimmenanteil von 4,981 Prozent. Mithin fehlten dieser Partei exakt 9 529 Stimmen zum Erreichen der 5-Prozent-Hürde und damit zum Einzug in den Bundestag. Aufgrund der Knappheit des Ergebnisses und der Korrektur von ersten Auszählungsfehlern, und zwar solchen, die die Grundlage für das vorläufige amtliche Endergebnis bildeten, meint die Einspruchsführerin, es bedürfe insgesamt einer Neuauszählung. Ich will eines sagen: Ich kann diese unmittelbar persönliche Betroffenheit und Enttäuschung bei den Mitgliedern und den Unterstützern dieser Partei verstehen. Allerdings bedarf die Wahlprüfung der Einhaltung genauer Spielregeln. Ich will das Ergebnis einer sehr umfassenden Prüfung vorwegnehmen: Es hat sich tatsächlich, obwohl das Ergebnis sehr knapp ist, kein einziger Wahlfehler, der Mandatsrelevanz hat, erwiesen. Meine Damen und Herren, ich will es ausdrücklich sagen: In der Diskussion, die wir in der Öffentlichkeit geführt haben, ist hier und da der Eindruck erweckt worden, dass die Wahleinsprüche im Verfahren verzögert bearbeitet worden seien. Das ist verkehrt. Wir haben mit höchster Beschleunigung an dem Fall gearbeitet. Diese Herabsetzung des Verfahrens ist im Übrigen noch umkränzt worden von den Behauptungen, dass es eine erhebliche Abweichung zwischen dem vorläufigen Ergebnis und dem abschließenden amtlichen Endergebnis gegeben habe und dass auch der Anteil der ungültigen Stimmen besonders hoch sei. Beide Behauptungen sind ebenso grundfalsch. Das Gegenteil ist richtig. Ich halte es auch für einen außergewöhnlich unredlichen Ansatz, die vielen Tausend sorgfältig geschulten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer diesem Generalverdacht auszusetzen. Gleichwohl müssen wir uns dem Einspruch des BSW unvoreingenommen nähern. Wir haben mit einem großen Aufwand im Wahlprüfungsausschuss, insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, diesen umfangreichen Einspruch sorgfältig geprüft. Und wenn das Momentum der Verzögerung angeführt wird, dann gehört zur Wahrheit allerdings eines: Das BSW hat den umfangreichen Einspruch erst wenige Stunden vor Fristablauf eingereicht. Das ist auch verständlich, weil auch die Einspruchsführerin einen großen Aufwand dafür verwendet hat. Und es geht um nicht ganz einfach zusammenzustellende und darzustellende Sachverhalte. Also: Der Einspruch ist fristgerecht eingereicht worden, und die Bearbeitung hat umgehend eingesetzt. Noch weit vor Konstituierung des Wahlprüfungsausschusses haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet. Auch die Behauptung einer weiteren Verzögerung hält einer Überprüfung nicht stand. Das BSW, also die Einspruchsführerin selber, hat noch Ende Oktober dieses Jahres Schriftsätze eingereicht, und die will sie ja offensichtlich bearbeitet sehen. Meine Damen und Herren, es gibt im Wesentlichen zwei Argumentationen, auf die sich dieser Einspruch stützt. Die eine Säule sind statistische Betrachtungen und Hochrechnungen. Das kann einen solchen Wahleinspruch nicht tragen. Es kann diesen Wahleinspruch auch deswegen nicht tragen, weil bereits die vom BSW selber vorgenommenen Einteilungen bzw. Kategorisierungen in sich nicht widerspruchsfrei sind. Da wird in einem Schriftsatz von dieser und im nächsten von einer ganz anderen Maßgabe ausgegangen. Das ist insofern schon fehlerhaft. Im Übrigen ist es so: Wenn das BSW in einzelnen Wahlbezirken null Stimmen erhalten hat, dann ist das ja keine Anomalie, sondern gerade der Ausdruck einer freien Wahl; denn das kann passieren. Es ist auch nicht das erste Mal, dass auf solche statistischen Betrachtungen abgestellt worden ist. Ich empfehle Ihnen einen Blick in den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 16/17, ergangen im Jahre 2018; man kann sich das ganz gut merken. Da war es im Übrigen die AfD, die hier heute mit einem Sondervotum antritt und genau dieselbe Argumentation angeführt hat. Das kann Zufall sein, muss es allerdings nicht. Meine Damen und Herren, wir können diese Wahleinsprüche nur anhand von konkreten, detaillierten, substanziierten Wahleinsprüchen prüfen. Das BSW hat etwa 20 Wahleinsprüche substanziiert vorgetragen, bei 95 109 Wahlbezirken. Kein einziger dieser circa 20 Einzelvorträge hat sich bei Überprüfung erwiesen. In der Regel ist genau das Gegenteil herausgekommen. Ich erspare es Ihnen jetzt, weitere Einzelheiten zu nennen. Ich empfehle Ihnen die Heranziehung weiterer verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung und will Ihnen noch ein Beispiel nennen. Es gab durchaus mal ein erfolgreiches Begehren einer Neuauszählung. Das ist behandelt und entschieden worden in der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, die zu finden ist im 85. Band, Seite 148 f. Die Situation war damals folgende: Es ging um die Erststimmen bei der Landtagswahl 1990 in Nordrhein-Westfalen und um 82 Wahlbezirke. Eine Einspruchsführerin hat zehn konkrete Beispiele geschildert; acht haben sich erwiesen. In 10 Prozent aller Wahlbezirke war es fehlerhaft; dort wurde neu ausgezählt. Wir haben hier die Situation: 95 109 Wahlbezirke, 20 vereinzelte Vorträge, null davon haben sich erwiesen. Die Redezeit ist abgelaufen. Deswegen, meine Damen und Herren, kann dieser Einspruch nur zurückgewiesen werden. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Fabian Jacobi.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dieser Debatte werden wir in namentlicher Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu zwei Wahleinsprüchen entscheiden. Der Ausschuss empfiehlt, die Einsprüche abzulehnen. Wir als AfD-Fraktion werden gegen diese Beschlussempfehlung stimmen. Mit den Wahleinsprüchen macht die Partei BSW Mängel bei der Feststellung des Wahlergebnisses geltend. Wie ein Blick in die Runde des Hauses zeigt, befindet sich die Einspruchsführerin nicht unter uns; sie ist nicht Teil des 21. Deutschen Bundestages. Das liegt daran, dass sie nach dem von der Bundeswahlleitung verkündeten amtlichen Endergebnis die notwendigen 5 Prozent der Zweitstimmen um 0,019 Prozentpunkte verfehlt hat. In absoluten Zahlen sind das weniger als 10 000 Stimmen bundesweit. Die Einspruchsführerin ist der Meinung, dass die danach fehlenden Stimmen tatsächlich von den Bürgern für sie abgegeben worden seien, aber nicht vollständig für sie gezählt wurden. Sie trägt dazu Sachverhalte vor, die an dieser Stelle aufgrund ihres Umfangs nicht im Einzelnen wiedergegeben werden können. Der wesentliche Kern der Einspruchsbegründung dürfte aber folgender sein: Es sei nachweislich des Öfteren vorgekommen, dass die für das Bündnis Sahra Wagenknecht abgegebenen Stimmen versehentlich für die Partei Bündnis Deutschland gezählt worden seien, die auf dem Stimmzettel direkt daneben gestanden habe. Etliche solcher Fälle seien im Zuge der Überprüfung zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Wahlergebnis bereits festgestellt und berichtigt worden. Jedoch gebe es darüber hinaus viele weitere Fälle, in denen das Wahlergebnis eine solche Verwechslung nahelege, die aber bisher nicht berichtigt worden sei. Das mag so sein oder auch nicht. Die vorgetragenen Umstände legen es nahe, dass es so sein könnte. Derzeit wissen wir es aber nicht. Ausräumen ließe sich diese Ungewissheit nur durch eine Nachzählung. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 2022 Grundsätzliches gesagt: „Das Recht, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen […] die öffentliche Gewalt […] zu bestimmen, ist das vornehmste Recht der Bürger im demokratischen Staat […]. […] Eine effektive Überprüfung der Korrektheit der Wahl ist mithin unabdingbar, wenn die Vertrauensbasis des demokratischen Staates nicht nachhaltig erschüttert werden soll.“ Mit diesen Worten begründet das Bundesverfassungsgericht, dass als Aufklärungsmaßnahme im Rahmen der Wahlprüfung auch die Nachzählung von Stimmen offensteht. Die Zeiten sind unruhig für Deutschland. Die Sturmwarnungen werden dringlicher, wirtschaftlich und außenpolitisch. Die erst wenige Monate im Amt befindliche Regierung hat in den Umfragen die Mehrheit schon wieder verloren. Durch die Wahleinsprüche wird in Zweifel gezogen, ob sie die Mehrheit je hatte, ob sie überhaupt legitimerweise im Amt ist. Es schadet der Stabilität des Staates und dem Ansehen der Demokratie, wenn diese Zweifel nicht ausgeräumt werden. Wenn der Bundestag die Einsprüche ablehnt, folgt der Prozess vor dem Verfassungsgericht. Die Legitimität der Regierungsmehrheit bliebe für weitere Monate oder Jahre in der Schwebe. Die Wahlprüfung obliegt nach dem Grundgesetz zuvörderst dem Bundestag. Also muss er dieser Verantwortung auch gerecht werden und die in den Worten des Verfassungsgerichts „effektive Überprüfung der Korrektheit der Wahl“ selbst vornehmen. Ich appelliere deshalb an alle Mitglieder des Hauses, gleich in der Abstimmung die Beschlussempfehlung abzulehnen – Die Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss! – und so die Aufklärung durch den Bundestag selbst doch noch zu ermöglichen. Die Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege. Kommen Sie bitte zum Schluss! Die Entscheidung stattdessen auf die lange Bank nach Karlsruhe zu schieben, wäre ein Fehler. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Dr. Johannes Fechner.

SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In der Demokratie ist das Wahlrecht, die Stimmabgabe das entscheidende Element der politischen Mitwirkung unserer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist es so wichtig, dass alle Wählerinnen und Wähler hundertprozentige Sicherheit haben, dass sie ihre Stimme abgeben können, dass ihre Stimme gezählt wird. Genau darum haben wir uns im Wahlprüfungsausschuss intensiv Zeit genommen, haben eng mit den Landeswahlleitungen die Vorwürfe geprüft, ohne Parteibrille, und sind zu dem Ergebnis gekommen, wie es die Landeswahlleitungen festgestellt haben: Es gab keine Wahlfehler; das ist ganz klar. Es gab keine Zählfehler, die eine Neuauszählung begründen könnten. Deswegen lehnen wir die Einsprüche ab, liebe Kolleginnen und Kollegen. Alle Behauptungen des BSW zu vermeintlichen Zählfehlern wurden im Detail von den Landeswahlleitungen entkräftet. Vielen Dank für die umfangreiche Fleißarbeit, die dort geleistet wurde! Dass dem BSW nach Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses weitere Stimmen zugerechnet wurden, lag selten an Verwechslungen – die wurden dort, wo sie aufgedeckt wurden, tatsächlich korrigiert –, sondern hatte andere Gründe. Beispielsweise wurden in einem Wahllokal Briefwahlunterlagen mit Stimmen für alle Parteien gefunden; deshalb hat auch das BSW mehr Stimmen bekommen. Manchmal wurden in der Schnellmeldung versehentlich falsche Zahlen übermittelt; auch das wurde korrigiert. Und in einem Wahllokal konnte das Wahlergebnis aus technischen Gründen nicht erfasst werden. Da gab es aber für alle Parteien, nicht nur für das BSW, mehr Stimmen. – Das sind die Gründe. Überall dort, wo es Hinweise auf Verwechslungen gab, wurde dem nachgegangen. Und wenn es tatsächlich Zählfehler gab, wurden schon längst Korrekturen vorgenommen. Das Entscheidende ist, dass wir nicht ins Blaue hinein, auf Basis von Vermutungen oder bloßen Möglichkeiten, eine Neuauszählung vornehmen können. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Wahl in Berlin ganz klar gesagt, dass es konkrete Anhaltspunkte geben muss – übrigens anders als bei dem Fehlurteil des Berliner Landesverfassungsgerichtshofs zur Wahl in Berlin. Wir haben also keine Rechtsgrundlage dafür, dass wir aufgrund von bloßen Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten einen so großen Schritt wie die Neuauszählung gehen könnten. Jetzt kann man diskutieren – und das wird auch diskutiert –, ob man nicht eine gesetzliche Grenze ziehen sollte, ab der man zwingend, wenn es besonders knapp ist, eine Neuauszählung vornehmen sollte. Ich bin da sehr zurückhaltend. Denn wo soll diese Grenze sein? Wann gilt ein Ergebnis als knapp? Und ich wage die Prognose: Wenn man knapp unter dieser Grenze bleibt, wird es dennoch Debatten geben, dass neu ausgezählt werden sollte. Deswegen halte ich hiervon nichts. Im Übrigen: Ich persönlich vermute, dass es an der einen oder anderen Stelle für Verwirrung bei den Wählerinnen und Wählern gesorgt hat, dass zwei Parteien, die sich Bündnis nennen, unmittelbar untereinander auf dem Wahlzettel standen, und es dort zu Verwechslungen kam. Das ist dann aber kein Zählfehler, sondern der Fehler des BSW. Die hätten bei der Namensfindung eben ganz einfach aufpassen müssen, ob es nicht schon eine Partei gibt, die sich Bündnis nennt. In diesem Sinne: Wir werden diese Einsprüche ablehnen. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Linda Heitmann.

Grüne

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast zehn Monate ist die Bundestagswahl mittlerweile her. Wir alle, die wir hier sitzen, gehören Fraktionen an, deren Parteien mehr als 5 Prozent erreicht haben, mit Ausnahme meines geschätzten Kollegen Stefan Seidler vom SSW, der spezielle Minderheitenrechte hat. Das BSW allerdings hat es ganz knapp nicht geschafft. 9 529 Stimmen fehlten zur 5-Prozent-Hürde, wie das amtliche Endergebnis am Ende ausweist. Ja, das ist in einem Land mit fast 60 Millionen Wahlberechtigten verdammt knapp. Und ja, ich kann nachvollziehen, dass die Enttäuschung über dieses knappe Ergebnis immer noch vorhanden ist. Aber auch wenn es knapp ist: Das ist Demokratie. Als Wahlprüfungsausschuss haben wir nach Wahlen konkret die Aufgabe, Beschwerden nachzugehen und zu überprüfen, wenn Menschen uns davon berichten, dass sie selbst ihre Stimme nicht ordnungsgemäß abgeben konnten, oder wenn sie konkrete Hinweise darauf haben, dass insgesamt bei der Wahl Fehler in größerem Ausmaß passiert sind. Sofern wir als Ausschuss dann feststellen, dass tatsächlich handfeste Hinweise auf Fehler da sind und diese auch ein Ausmaß hatten, das mandatsrelevant erscheint, können wir Handlungsempfehlungen geben. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es in der letzten Legislatur durchaus der Fall war, dass der Wahlprüfungsausschuss eine andere Entscheidung getroffen hat. Nach der Bundestagswahl im September 2021 wurden an den Ausschuss viele Berichte über Unregelmäßigkeiten in verschiedenen Wahllokalen Berlins herangetragen, und es konnte gezeigt werden, dass hier tatsächlich Fehler bei der Durchführung passiert waren. Das hat zu einer Wahlwiederholung in Teilen Berlins geführt. Einige Bundestagsabgeordnete haben dabei ihre Mandate verloren, wieder andere welche hinzugewonnen. Das hat der Ausschuss in der letzten Legislatur auf den Weg gebracht. Mir ist wichtig, zu betonen: Der Wahlprüfungsausschuss trifft solche Entscheidungen immer auf der Grundlage von konkreten Sachverhalten, Stellungnahmen und rechtlichen Prüfverfahren, die ihm zur Verfügung stehen. Im Falle des BSW ist der Ausschuss genau auf dieser Grundlage, auf der Grundlage der rechtlichen Prüfinstrumente, der uns vorliegenden konkreten Schilderungen von vermuteten Auszählungsfehlern und der Stellungnahmen aller Landeswahlleitungen, zu der Erkenntnis gekommen, hier die Empfehlung auszusprechen, keine Nachzählung zu veranlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat ja ausgeführt, dass es für eine Neuauszählung konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und Wahlfehler geben soll. Wir konnten diese als Ausschuss schlichtweg nicht feststellen. Ich möchte noch ein konkretes Beispiel nennen. In einem vom BSW geschilderten Fall hatten zwei Personen angegeben, das BSW gewählt zu haben; aber in dem ihnen zugeordneten Wahllokal waren bei der Auszählung keine Stimmen für das BSW zu finden. Bei genauerem Nachfragen stellte sich dann heraus, dass diese beiden Personen per Brief gewählt hatten. Als der Briefwahlbezirk ausgezählt wurde, waren tatsächlich BSW-Stimmen darunter. Das ist einer der Fälle, mit denen wir uns auseinandergesetzt haben. Ich freue mich, dass wir mit fast allen Fraktionen im Wahlprüfungsausschuss zu diesem Votum gekommen sind, – Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss. – und bitte Sie nun heute, dem zu folgen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Sören Pellmann.

Linke

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mit einem Dank an die 16 Landeswahlleitungen beginnen, die sich sämtliche konkreten oder unkonkret gebliebenen Vorwürfe aus allen 16 Bundesländern sehr ausführlich, sehr detailliert angeschaut haben. Allein die Stellungnahme des Büros der Landeswahlleiterin für Nordrhein-Westfalen – gut 1 000 Seiten, eng beschrieben – hat klar gezeigt, dass man die Vorwürfe bzw. die Vermutungen sehr ernst genommen und sehr detailliert geprüft hat. Im Ergebnis – und da nehme ich schon mal mein Stimmverhalten und das meiner Fraktion vorweg – ist in allen 16 Stellungnahmen der Landeswahlleitungen festgestellt worden, dass keine Wahlfehler gemacht worden sind. Das hat nach dem Wahlprüfungsrecht nur eine Konsequenz: dass man die Wahleinsprüche zurückweisen muss. Wenn ich mich an die Neuaufstellung des Wahlrechts erinnere, war ich eine der kritischen Stimmen – damals gemeinsam mit der Union –, die Kritik daran hatten. Wir als Linke haben gesagt: Die Fünfprozentsperrklausel ist vielleicht nicht mehr State of the Art; man sollte europäische Normen anwenden und auf 3 Prozent heruntergehen. – Das sage ich auch weiterhin. Das ist aber nicht Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens, sondern eine politische Frage. Wenn wir über das Wahlrecht reden, werden wir entsprechende Vorschläge zur Reformierung machen. Das ist aber nicht Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens. Herr Jacobi – ich kann es Ihnen nicht ersparen –, Sie sind genauso vage geblieben wie die Ankündigungen in Wochenschauen und Kopien davon auf Youtube, in denen von Anomalien bei der Wahlauszählung die Rede ist. Deswegen frage ich offen nach: Gibt es dafür konkrete Belege oder Hinweise? Denn das ist die Grundlage dafür, dass wir die Chance haben, in einem Wahlprüfungsverfahren zu einem Ergebnis zu kommen, das besagt: Es gibt Hinweise darauf, dass Fehler gemacht worden sind. – Aber es gibt weder Hinweise, noch ist etwas konkret greifbar, noch sind Fehler bei der sehr umfangreichen Prüfung aufgefallen. Auch Sie haben heute in Ihrem Vortrag sehr viel im Ungewissen, im Vagen gelassen und sind mit keiner Silbe darauf eingegangen, was Sie in den Raum stellen, indem Sie sagen, es könnte ja vielleicht sein, dass irgendetwas irgendwo nicht statthaft gewesen sei. Das ist alles im Konjunktiv gehalten und nützt einer wirklichen Wahlprüfung an dieser Stelle in keinster Weise. Das ist keine redliche Politik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ja nur ein Teil der vielen Wahleinsprüche, über die wir im Ausschuss noch gemeinsam zu beraten und zu entscheiden haben. Ich habe festgestellt: Wir werden wahrscheinlich jetzt in einer gewissen Regelmäßigkeit hier im Plenum das Thema Wahleinsprüche behandeln. Beim Ergebnis zu den beiden heute vorliegenden Einsprüchen ist eines klar: Nach sehr umfangreicher Prüfung sind keine Wahlfehler festgestellt worden, und deswegen kann die daraus folgende juristische Entscheidung nur sein, beide Wahleinsprüche zurückzuweisen. Ich werbe um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Frau Präsidentin, vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Thomas Silberhorn für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages arbeitet zügig und vor allem gründlich. Der vielfach erhobene Vorwurf, die Wahlprüfungsverfahren würden verzögert, entbehrt jeder Grundlage. Der Ausschuss hat sich am 21. Mai konstituiert und schon am 10. Juli, also nach nur sieben Wochen, die Einsprüche gegen die Europawahlen 2024 beraten, die in der letzten Wahlperiode nicht mehr abgearbeitet werden konnten. Wir waren uns fraktionsübergreifend darin einig, dass diese Verfahren vorrangig abzuschließen seien. Wir haben uns dann die 1 035 Einsprüche gegen die Bundestagswahlen vom Februar vorgelegt und auch hier fraktionsübergreifend einvernehmlich beschlossen, diejenigen Einsprüche zu priorisieren, die sich auf die Zusammensetzung des Bundestages auswirken können. Deshalb haben wir zuallererst die Einsprüche in Sachen BSW geprüft und anschließend, nämlich heute Nachmittag, die Einsprüche von Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis das beste Ergebnis erzielt und dennoch keinen Sitz im Bundestag erhalten haben. Ziel der BSW-Einsprüche ist eine bundesweite Neuauszählung der Stimmen. Gerade weil dem BSW nur wenige Stimmen zum Einzug in den Deutschen Bundestag fehlen, war eine sorgfältige Prüfung der Einsprüche notwendig. Über den Sommer wurden die Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und aller Landeswahlleiter eingeholt. Die Einspruchsführer konnten dazu nochmals Gegenäußerungen vorbringen. Wir haben dann im Wahlprüfungsausschuss die Einsprüche sehr solide geprüft und sehr sachlich beraten. Ich möchte dem Ausschusssekretariat für die akribische Vorbereitung der Beschlussempfehlung ausdrücklich danken. Unser Ergebnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eindeutig: Die Einsprüche, die sich auf die Stimmenauszählung oder auf die Feststellung und Dokumentation des Wahlergebnisses beziehen, sind zurückzuweisen. Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass die Nichtberücksichtigung auch nur einer einzelnen Stimme einen Wahlfehler darstellt, weil das Vertrauen der Wähler in eine ordnungsgemäße und legitime Wahl dadurch beeinträchtigt werden kann. Aber die Wahl zum Deutschen Bundestag ist ein Massenverfahren, in dem nicht jeder Wahlfehler zu einer bundesweiten Neuauszählung aller Stimmen führen kann. Deshalb ist entscheidend, ob systematische Wahlfehler vorliegen, die mandatsrelevant sind. Das BSW hat den Einzug in den Bundestag historisch knapp verfehlt; aber das begründet für sich genommen noch keinen Anspruch auf eine Nachzählung der Stimmen. Dafür wären substanzielle Hinweise auf mandatsrelevante Wahlfehler erforderlich, die aber nicht ersichtlich sind. Die bloße Vermutung, Wähler könnten irrtümlich eine andere Liste angekreuzt haben, reicht in keiner Weise aus, um einen Wahlfehler festzustellen. Ebenso wenig genügen einzelne Auszählungs- und Übertragungsfehler, die erkannt und korrigiert worden sind. Daraus kann nicht und darf nicht der Schluss gezogen werden, dass es weitere Wahlfehler gegeben haben könnte, deren Korrektur sich zugunsten des BSW hätten auswirken können. Der Versuch des BSW, die Wahlprüfung öffentlich zu attackieren, ist im Übrigen inakzeptabel. Je schwächer der Sachvortrag, desto stärker offenbar die Vorwürfe. Dass sich die AfD dem BSW anschließt, überrascht niemanden. Es bleibt dabei, meine Damen und Herren: Die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl seitens des BSW sind zurückzuweisen. Die CDU/CSU-Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Rainer Galla.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Kollegen! Liebe Landsleute! Was ist Demokratie? Einfach gesagt ist es die Herrschaft des Volkes. Nach Artikel 20 Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Dessen Wille soll überall abgebildet werden. Manches Mal kommt es aber zu Brüchen. Wenn der größten Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag durch absichtliche Nichtwahl von Ausschussvorsitzenden oder eines Stellvertreters der Präsidentin die Teilhabe verwehrt wird, widerspricht das dem Willen von Millionen von Wählern. Dieses Ausgrenzen beschädigt das Ansehen der Demokratie in Deutschland. Zur Ermittlung des Willens der Wählerinnen und Wähler wurden bestimmte Regeln aufgestellt, so zur Listen- und Kandidatenaufstellung oder zur Durchführung und Überprüfung von Wahlen. Mit diesen Regularien kommt man aber rasch an Grenzen. Bei der Bundestagswahl 2013 kam es zu einem Rekordhoch von 15,7 Prozent an Stimmen für Parteien, die an der Sperrklausel von 5 Prozent scheiterten – mehr als die aktuellen Umfragewerte der SPD bringen. Millionen Stimmen fanden keine Berücksichtigung; auch das, meine Damen und Herren, war kein Glanzlicht für die Demokratie in Deutschland. Und nun liegt uns die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu BSW-Einsprüchen vor. Man gewinnt den Eindruck, als ob die Altparteien sich hinter diesem Papier verstecken würden und sie gar kein Interesse an einer Erforschung des wahren Wählerwillens haben. Besser wäre ein innovatives Vorgehen gewesen. Angesichts der vorhandenen Auffälligkeiten und der zum Greifen nahen Mandatsrelevanz hätte die Bundeswahlleiterin im Wege der Amtshilfe um eine Nachzählung ersucht werden können. Das, meine Damen und Herren, erwarten die Wählerinnen und Wähler von uns, die wir zur Überprüfung berufen sind. Zum Schluss. Im Spannungsfeld zwischen dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip sollten wir gewahr sein – tolles Wort: gewahr sein –, wer wir sind und was wir sind. Wenn es Probleme mit Rechtsvorschriften gibt, dann sind wir dazu berufen, diese Probleme abzustellen. Der wahre Wille des Volkes ist zu ergründen. Das gibt uns Gelegenheit, daran erinnert zu werden, wer der oberste Souverän ist und wem wir zu dienen verpflichtet sind: dem deutschen Volke! Vielen Dank. Die letzte Rednerin in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Esther Dilcher.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundestagswahl in diesem Jahr hat ein Ergebnis hervorgebracht, das politische und rechtliche Debatten ausgelöst hat. Das Bündnis Sahra Wagenknecht verfehlte die 5-Prozent-Hürde äußerst knapp. Aber die 5-Prozent-Hürde erfüllt eben auch einen besonderen Zweck; denn daraus resultiert, dass wir ein funktionsfähiges Parlament haben und dass hier keine Zersplitterung stattfindet. Deswegen haben wir uns ganz bewusst diese 5-Prozent-Hürde gegeben. Von 60 Millionen Wahlberechtigten haben fast 50 Millionen ihre Stimme abgegeben. Laut der Bundeswahlleiterin ergaben die Überprüfungen zwischen dem vorläufigen Zweitstimmenergebnis und dem amtlichen Endergebnis deutliche Veränderungen, aber nicht nur für das BSW, sondern auch andere Parteien. Auch diese haben mehr Stimmen erhalten, bis auf die FDP, die 121 Stimmen verloren hat. In den Wochen danach und bis heute wurde lautstark Neuauszählung gefordert. Zahlreiche E-Mails haben die Büros der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses geflutet, teilweise auf Mustervorlagen des BSW. Die „taz“ fragte noch am 15. November 2025, ob die Bundestagswahl neu ausgezählt werden müsse. Der Politologe Uwe Wagschal argumentierte, Zweifel an Wahlergebnissen würden Verschwörungstheoretiker stärken. Doch genau das Gegenteil ist richtig. Unbelegte Zweifel, politische Inszenierungen und populistische Unterstellungen sind es, die Vertrauen zerstören. Wahlprüfungen sind kein politisches Instrument, sondern streng rechtlich geregelte Verfahren. Und das Bundesverfassungsgericht ist hier eindeutig: Es braucht konkrete, nachweisbare Wahlfehler, und das sind zum Beispiel Verstöße gegen Wahlvorschriften. Statistische Spielereien, Hochrechnungen oder diffuse Verdächtigungen reichen nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bisher eben nicht aus. Punkt! Der Wahlprüfungsausschuss hat genau nach diesen Maßstäben gearbeitet. Trotz öffentlicher Vorwürfe von Untätigkeit, Verzögerungen, Befangenheit oder politischer Rücksichtnahme wurde das Verfahren sorgfältig, transparent und zügig durchgeführt. Alle Beteiligten, auch das BSW, erhielten umfassendes rechtliches Gehör. Das ist Ausfluss unseres Rechtsstaatsprinzips. Ich hätte mal hören wollen, was das BSW gesagt hätte, wenn wir das nicht gemacht hätten. Die vom BSW vorgetragenen angeblichen Wahlfehler bestätigten sich jedoch nicht oder wurden sogar widerlegt. Was die AfD hier unterstützt, ist brandgefährlich. Sie will Einsprüche gegen die Bundestagswahlen nicht nach Recht und Gesetz prüfen, sondern nach politischer Stimmung. Ich erinnere mich an die Aussage der AfD im Wahlprüfungsausschuss: Bei der politischen Gesamtlage sollte man doch vorsichtig sein, ob man hier wirklich nicht dran rühren wolle. Die SPD steht klar: Wir verteidigen den Rechtsstaat, nicht die Lautstärke. Demokratie lebt von Regeln, nicht von Empörung. Vertrauen in die Demokratie entsteht nicht durch ständiges Infragestellen ihrer Verfahren, sondern durch deren konsequente Einhaltung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Redner nach Fraktion