Antrag

Antrags der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 94 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen des Bundeshaushaltsgesetzes 2025, des Bundeshaushaltsgesetzes 2026 und des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität

Beratung des Antrags der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 94 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen des Bundeshaushaltsgesetzes 2025, des Bundeshaushaltsgesetzes 2026 und des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität

26. März 2026·Sitzung 68··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (9)

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und an den Bildschirmen! Wir, die AfD-Bundestagsfraktion, hatten – mal wieder – recht. Als vor einem Jahr mit dem bereits abgewählten Bundestag dieses gigantische Schuldenpaket verabschiedet wurde, haben wir Ihnen vorhergesagt, dass diese extremen Schulden nicht den von Schwarz-Rot erträumten Aufschwung für die Wirtschaft bringen werden. Und wir haben vorhergesagt, dass die Regierung diese zusätzlichen Schulden eben nicht für zusätzliche Investitionen nutzen wird, sondern zur Finanzierung konsumtiver Ausgaben im Bundeshaushalt. Und siehe da: Zwei Haushaltsaufstellungen mit entsprechender Kritik des Bundesrechnungshofs später sind wir nun bei gleich zwei eindeutigen Studien vom ifo-Institut und vom Institut der deutschen Wirtschaft gelandet, die da sagen: Überraschung, Überraschung! Es wurden im Jahr 2025 fast alle Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur zweckentfremdet. – Es bleibt also weiterhin eine Besonderheit der deutschen Politik, dass die Fehler, die von vornherein als solche erkennbar sind, dann umso entschlossener und mit besonderem Eifer und Nachdruck begangen werden. Was machen wir also jetzt? Klar, erst mal gab es eine große mediale Kampagne mit viel Empörung und lautem Heulen über verschüttete Milch. Ganz besonders interessant fand ich persönlich dabei die Absetzbewegungen der Vertreter unserer steuerfinanzierten Wissenschaftsinstitute, die im März letzten Jahres noch die Stichwortgeber und Wegbegleiter dieser fiskalischen Atombombe gewesen sind – und die nun ihre Hände in Unschuld waschen wollen. Ich hoffe, dass alle mit akademischen Weihen Gesegneten jetzt verstanden haben, was die Bürger draußen längst kapiert haben: Man stellt Politikern keinen riesengroßen Schuldentopf hin in der Hoffnung, dass das alles schon irgendwie gut gehen wird. Denn guter Rat ist jetzt teuer. Überall hört und liest man: „Man hätte …“, „Man müsste …“, „Man sollte …“ Oder mein besonderer Favorit: „Man muss nun an die Regierung appellieren“. Alles Käse! Appelle und Empörung helfen uns nicht weiter. Was wir jetzt tun müssen, ist, die Instrumente, die uns der Verfassungsgesetzgeber an die Hand gegeben hat, auch tatsächlich zu nutzen. Wir sind ja hier im Parlament nicht komplett machtlos. Und jetzt ist es an der Zeit, dass man sich als Parlamentarier daran auch einmal wieder erinnert. Wie gehen wir nun also vor? Eigentlich ist das gar nicht so schwierig. Wie bisher schon anklang, ist die Zweckentfremdung der Mittel des Sondervermögens bereits in seinem Ausführungsgesetz, dem SVIKG, angelegt. Denn die konkreten Regelungen des Ausführungsgesetzes, das mit einfacher Mehrheit von Schwarz-Rot beschlossen wurde, entsprechen nicht dem Willen des Verfassungsgesetzgebers des Sondervermögens. Dort wurde nämlich die Formel zur Berechnung der Investitionsquote knallhart manipuliert. Deshalb eröffnet sich hier der Weg zum Bundesverfassungsgericht, und zwar im Wege einer abstrakten Normenkontrolle. Und da das SVIKG auch Grundlage der Haushaltsgesetze 2025 und 2026 ist, eröffnet sich außerdem die Überprüfung dieser beiden Haushalte gleich mit, inklusive der Möglichkeit, die Regierung für das laufende Haushaltsjahr 2026 verfassungsrechtlich in die Schranken zu weisen, sodass die weitere Zweckentfremdung des Sondervermögens durch das Verfassungsgericht gestoppt wird. Wir müssen der Zweckentfremdung der Sonderschulden also nicht tatenlos zusehen; sie ist kein unabänderliches Schicksal. Und jetzt kommen wir zum entscheidenden Punkt: Meiner Fraktion fehlen für diesen Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht noch sechs Stimmen. Also, liebe Kollegen, was darf es sein? Wieder nur große Worte oder endlich auch mal große Taten? Wir suchen Rebellen, die es schaffen, sich von allen schwachsinnigen Denkverboten und allem Journalistengeplärre freizumachen und mit uns jetzt einfach das Richtige zu tun. Unser Antrag ist eine Einladung an Sie alle – egal welcher Partei, egal welcher politischen Strömung –, sich mit uns zusammenzuschließen und den Bürgern draußen zu zeigen, dass dieses Parlament handlungsfähig ist. Gemeinsam können wir Millionen deutscher Steuerzahler vor dem milliardenschweren Verfassungsbruch dieser Regierung schützen – und das sehr gerne auch mit mehr als sechs Kollegen. Ich darf für die CDU/CSU-Fraktion Christian Haase das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum haben wir uns heute Abend hier zusammengefunden? Es geht um die vermeintliche Verfassungswidrigkeit des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Es wird behauptet, die Investitionen wären nicht zusätzlich. Jetzt kann man unter § 4 Absatz 3 SVIKG nachlesen, was wir zur Zusätzlichkeit zusammen vereinbart haben. Ich kann mich erinnern, wie ich damals mit Dennis Rohde von der SPD und Sven-Christian Kindler von den Grünen zusammengesessen habe und wie wir uns gefragt haben: Wie kriegen wir die Zusätzlichkeit im Gesetz hin? Also haben wir geguckt, wie viel Prozent in den Haushalten in den letzten Jahren investiert worden ist. Die durchschnittliche Investitionsquote lag bei 10 Prozent. Deshalb haben wir gesagt: Dann müssen die Investitionen aus dem Sondervermögen obendrauf kommen; im Kernhaushalt müssen die 10 Prozent an Investitionen auch in Zukunft gesetzt sein. So haben wir es ins Gesetz geschrieben. Und es gibt keine Person, zumindest keine seriöse, die das irgendwie infrage stellt. Sie haben – jetzt gerade schon wieder – das ifo-Institut als Kronzeugen genannt. Das lese ich in den letzten Tagen sehr häufig. Dem ifo-Institut ist die Frage gestellt worden: „Wird das rechtliche Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllt?“ Und jetzt zitiere ich die Antwort des ifo-Instituts: „Verfassungsrechtlich ist das Kriterium für die Zusätzlichkeit des SVIK erfüllt.“ Zitat Ende. Die heute von Ihnen initiierte Debatte wirft wieder mal nur populistische Nebelkerzen. Die Regierung und die sie tragenden Fraktionen stehen auf dem Boden des Grundgesetzes und verstoßen nicht gegen die Verfassung. Was sind nun unsere Ziele? Wir wollen mehr investieren. Die Investitionen des Sondervermögens sollen die Investitionen des Kernhaushaltes ergänzen. Herr Abgeordneter Haase, würden Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion zulassen? Nein. – 2025 konnten wir die Gesamtinvestitionen im Vergleich zu 2024 um circa 17 Prozent auf 87 Milliarden Euro steigern. 2026 steigern wir die Investitionen auf 120 Milliarden Euro. Also: Es gibt mehr Investitionen; erstes Ziel erreicht. Zweitens. Wir wollen in Wachstum investieren. Wir haben im Gesetz zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität festgeschrieben, dass vor jeder Investition eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemacht werden muss. Wir haben als Haushaltsausschuss – da waren Sie dabei, Herr Espendiller – mit Maßgabebeschlüssen vom 04.09. und 03.12. ein Monitoring aufgesetzt – das wird uns am 01.06. vorgelegt –, mit dem geprüft werden soll, ob damit wirksam Wachstum erzeugt wird. Das heißt, wir als Haushaltsausschuss kommen unserer Kontrollfunktion nach, um dafür zu sorgen, dass alles, was durch dieses Sondervermögen vorgesehen war, auch tatsächlich erfüllt wird. Ich sage Ihnen voraus – der Bericht wird demnächst vorliegen –: Zusätzliche Schulden im Sondervermögen zahlen auf Infrastruktur und Wachstum ein. Zusätzliche Schulden im Rahmen der Bereichsausnahme zahlen auf unsere Verteidigungsfähigkeit ein. Ja, diese Schulden sind notwendig gewesen. Auf die vielstimmige Kritik der vergangenen Tage am Sondervermögen hier noch ein paar Fakten, weil das bei der AfD offensichtlich notwendig ist: Wie sah denn eigentlich die Haushaltssituation in den letzten Jahren aus? Der Haushalt 2024 konnte nur mit einer Rücklagenentnahme in Höhe von 10 Milliarden Euro sowie einer Entnahme von 29 Milliarden Euro aus dem KTF aufgestellt werden. Das heißt, man hat sich durch die Nutzung dieser Sondersituation 40 Milliarden Euro an Spielraum geschaffen. Schauen wir uns den Haushaltsentwurf 2025 der Ampel an, der seinerzeit dann nicht mehr umgesetzt wurde. Wir hatten eine große globale Minderausgabe. Wir hatten Zuführungen. Wir hatten eine Erhöhung von Eigenkapital für die Finanzierung der Bahn. Wir hatten prognostizierte Steuereinnahmen aus Wachstum. Wenn man das zusammenrechnet, ergibt das insgesamt wieder 40 Milliarden Euro mehr an Spielraum durch Sondereffekte. Ich danke der SPD, dass wir zusammen die Kraft gefunden haben, den Haushalt für die nächsten Jahre wieder auf solide Beine zu stellen. Das ist ein Riesenerfolg für dieses Land. Es wären viele Investitionen gar nicht mehr erfolgt, weil diese Sondereffekte nicht auf Dauer in die Zukunft hätten fortgeschrieben werden können. Genau deshalb war es wichtig, dass wir das Sondervermögen auf den Weg gebracht haben. Wir wissen ganz genau: Sondervermögen sind endlich. Die Bereichsausnahme ist endlich. Wir müssen das irgendwann wieder im Kernhaushalt abbilden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir uns jetzt um das Thema Wachstum kümmern. Wachstum – das ist das, worum wir uns im Augenblick kümmern müssen. Wir müssen auf der anderen Seite aber auch die Ausgabenseite beim Haushalt wieder in den Griff kriegen. Da erwarte ich konstruktive Vorschläge. Diese sind jederzeit herzlich willkommen. Wir wollen aber keine Nebelkerzen und keine blödsinnigen Debatten. Danke. Zu einer Kurzintervention darf ich dem Abgeordneten Espendiller das Wort erteilen.

AfD

Manche Sachen muss man auch klarstellen. – Herr Haase, Sie stellen sich hierhin und sagen, das sei kein Verfassungsbruch. Da lohnt sich ein Blick auf die Zahlen; das ifo-Institut hat es ja ausgerechnet. Sie durften durch die Verfassungsänderung und das SVIKG und die dort angepasste Investitionsquotenberechnung 24,3 Milliarden Euro mehr Schulden machen – und haben nur 1,3 Milliarden Euro mehr Investitionen getätigt. Man sieht also ganz deutlich anhand der Zahlen, dass das nicht zusätzlich ist. Selbst wenn Sie jetzt sagen, nächstes Jahr sei es nicht ganz so schlimm, ist es immer noch schlimm. Es ist immer noch ein Missbrauch des Sondervermögens, indem Sie hin- und herbuchen. Beispiel Verkehrsetat. Dort nehmen Sie Investitionen aus dem Kernetat heraus und schieben sie in das Sondervermögen. Das ist die Zweckentfremdung, über die wir hier reden. Es ist also sehr mutig, dass Sie sich hierhinstellen und sagen, es gebe gar keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Deswegen wollen wir das ja vom Verfassungsgericht prüfen lassen.

CDU/CSU

Danke. – Herr Espendiller, ich bin mir relativ sicher, dass Sie allein nicht in der Lage sind, diese Klage auf den Weg zu bringen. Sie haben wahrscheinlich noch nicht einmal in Ihrer eigenen Fraktion eine ausreichende Zahl von Leuten, die Ihren Weg mitgehen, weil er erkennbar falsch ist. Ich habe es eben erklärt: Es liegt kein Verfassungsbruch in irgendeiner Form vor; es gibt keinen Ansatz dafür. Wenn Sie mit dem Thema Verschuldung kommen: Gucken Sie sich die Regel in Artikel 115 GG an. Die NKA ist auf 0,35 Prozent des BIPs begrenzt; dazu gibt es eine Konjunkturkomponente. Das ist die Verschuldungsmöglichkeit im Rahmen des Haushalts. Die Zusammenhänge, die Sie da herstellen, verstehe ich nicht. Haben wir jetzt einen verfassungswidrigen Haushalt aufgestellt, weil wir die NKA falsch berechnet haben? Ich verstehe nicht, wie Sie da einen Zusammenhang zwischen dem einen und dem anderen herstellen wollen. Der besteht an der Stelle so nicht. Herr Espendiller, es tut mir leid; damit werden Sie scheitern. Ich darf Dr. Paula Piechotta von Bündnis 90/Die Grünen das Wort erteilen.

Grüne

Vielen herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Wahlen machen tatsächlich den Unterschied, und zwar nicht nur bei der Frage, wer regiert, sondern auch bei der Frage, wie gut eine Regierung kontrolliert werden kann. Seit der letzten Bundestagswahl ist es leider so, dass diese Bundesregierung schlechter kontrolliert werden kann. Das hat verschiedene Gründe. Unter anderem hat es den Grund, dass in diesem Parlament die Parteien in der Opposition, die zusammenarbeiten können, weil sie gemeinsam auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, zusammen nicht mehr 25 Prozent der Stimmen haben. Das führt nicht nur dazu, dass wir keinen Untersuchungsausschuss zu den Maskendeals von Herrn Spahn haben, sondern das führt auch dazu, dass es bis heute keine Klage vor dem Verfassungsgericht zu diesem Sondervermögen gibt. Und man kann tatsächlich schon nach einem Jahr sehr genau sehen, was passiert, wenn so eine Regierung nicht ordentlich kontrolliert wird. Gestatten Sie mir die steile These: Es macht die Regierungsarbeit nicht besser; es macht sie schlechter. Trotzdem muss man hier konstatieren: Das hauptsächliche Problem bei diesem Sondervermögen ist kein juristisches. Das Bundesfinanzministerium bedruckt seit Monaten Seiten um Seiten, um mit 20 bis 40 juristischen Winkelzügen zu zeigen, warum juristisch angeblich alles völlig in Ordnung ist, warum das, was im realen Leben keine zusätzlichen Investitionen sind, sondern Geldverschwendung und das Stopfen von Haushaltslöchern, juristisch irgendwie begründbar und doch mit dem vereinbar ist, was wir da beschlossen haben. Aber das ist völlig egal für das reale Leben. Das ist völlig egal für die Menschen in diesem Land. Und das ist völlig egal für die Wirtschaftsinstitute, die völlig zu Recht in den letzten zwei Wochen veröffentlicht haben, dass im letzten Jahr bis zu 95 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen – Schulden, die Sie und Ihre Kinder irgendwann abbezahlen müssen – zweckentfremdet wurden. Sie alle interessiert nicht die juristische Definition. Sie schauen sich an: Was kommt da volkswirtschaftlich bei rum? Sie schauen sich an: Führen diese Schulden dazu, dass wir in fünf oder in zehn Jahren mehr Steuereinnahmen haben werden, mit denen wir dann diese Schulden abbezahlen können? Oder wird genau das eben nicht passieren, und wir sitzen dann auf den Schulden, ohne dass wir mehr Staatseinnahmen haben? Ihnen ist völlig egal, was juristisch richtig oder falsch ist, sondern Sie interessiert nur, was volkswirtschaftlich relevant ist. Es ist übrigens auch den internationalen Finanzmärkten egal, ob es juristisch okay ist, wie diese Bundesregierung mit dem Sondervermögen umgeht. Ein südkoreanischer Rentenfonds oder andere Geldgeber – wir brauchen ja Menschen, die uns Geld geben, wenn wir mehr Schulden aufnehmen – wollen nicht wissen, ob das juristisch vor dem Bundesverfassungsgericht hält. Denen ist vor allen Dingen wichtig, dass Deutschland diese Schulden in Zukunft überhaupt abbezahlen kann. Dafür ist es wichtig, wie sich die Staatseinnahmen entwickeln werden. Wir stellen fest, dass sie sich zunehmend genauer angucken, was wir hier in Deutschland mit dem Geld machen. Am Ende geht es vor allen Dingen darum, was für die Wählerinnen und Wähler, für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land herumkommt. Auch wir haben im letzten Jahr gesagt: Diese Bundesregierung wird so verantwortungsbewusst sein. Wir nehmen diese Schulden auf; aber dann haben wir am Ende in diesem Land mehr sanierte Brücken und mehr sanierte Schienenwege. Und weil dieses Land dann besser funktioniert, haben wir auch mehr Staatseinnahmen. Jetzt sehen Sie alle genauso wie wir: Es wird keine einzige Brücke zusätzlich gebaut; alle sind schon vorher geplant gewesen. Und ja, da können wir uns noch zehnmal streiten: Unterm Strich mag juristisch geklärt sein, dass es geht – wir würden das auch gerne vom Verfassungsgericht überprüfen lassen –, aber am Ende geht es hier darum, was politisch mit diesem Sondervermögen passiert. Einer der Punkte ist: Der Weg zur Klage ist uns verwehrt. Aber die Kontrolle der Regierung ist nicht nur die Aufgabe von ein oder zwei Fraktionen in diesem Parlament. Jetzt ist der Moment, an dem diejenigen, die in dieses Parlament gewählt worden sind, der Regierung auch mal in die Speichen greifen müssen. Dafür sind Parlamente da, wenn die Regierung so weit vom Weg abkommt. Und jetzt ist der Moment, wo wir real zusätzliche Mittel für die Verkehrsinfrastruktur in den nächsten Haushalt schreiben müssen – hoffentlich gemeinsam mit CDU/CSU und SPD. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Dr. Thorsten Rudolph das Wort erteilen.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich diesen Antrag der AfD zur abstrakten Normenkontrolle zum ersten Mal gesehen habe, habe ich gedacht: Potz Blitz! Sieh mal einer an! Die AfD interessiert sich dafür, ob etwas verfassungsgemäß ist. Das ist neu. Das könnte sie öfter machen: bei der Würde des Menschen, beim Diskriminierungsverbot wegen Geschlecht, Abstammung, Heimat und Herkunft, beim Asylrecht und bei vielem mehr. Dann hätte im Übrigen auch der Verfassungsschutz viel weniger Arbeit. Wir würden viel Geld sparen. Das wäre doch schön, oder? Nur so als Anregung. Wenn man das, ich sage mal: schwierige Verhältnis der AfD zum Grundgesetz kennt und weiß, dass die AfD die nötige Anzahl an Abgeordneten gar nicht hat, um eine abstrakte Normenkontrolle zu beantragen, dann weiß man auch: Dieser Antrag ist parlamentarisches Theater und nichts anderes. Aber ich will diese Gelegenheit nutzen, um einige Dinge klarzustellen. Erstens. Alle Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität werden für Investitionen ausgegeben und für nichts anderes. Das zeigt auch ein Blick in den Wirtschaftsplan: 21 Milliarden Euro für die Sanierung von Schienen und Autobahnbrücken, 8,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Digitalisierung, 6 Milliarden Euro für Krankenhausinvestitionen, 2 Milliarden Euro für Investitionen in die Energieinfrastruktur, 1 Milliarde Euro für Investitionen in Forschung und Entwicklung und eine halbe Milliarde Euro für Investitionen in den Wohnungsbau. Meine Damen und Herren, das sind alles notwendige Investitionen, dringende Investitionen in unsere marode Infrastruktur, um unser Land wieder fitzumachen. Zweitens. Der Vorwurf, dass Mittel aus dem regulären Haushalt in das Sondervermögen verschoben werden, um die freiwerdenden Mittel dann für Wahlgeschenke ausgeben zu können, ist schlicht falsch. Die Mittel, die frei werden, wenn ich Mittel ins Sondervermögen packe, müssen für neue Investitionen genutzt werden, eben weil wir im regulären Haushalt diese Investitionsquote von 10 Prozent erfüllen müssen. Das ist doch gerade der Witz an dieser verpflichtenden Investitionsquote von 10 Prozent. Es bringt keine finanzielle Erleichterung, Mittel ins Sondervermögen zu schieben, weil ich diese Investitionsquote erfüllen muss. Das ist eine schlaue Regelung, die übrigens die Grünen in das Sondervermögen reinverhandelt haben. Aber leider distanzieren sie sich davon jetzt ständig wieder. Drittens. Investitionen aus dem Sondervermögen sind nach der eindeutigen Regel im Grundgesetz dann zusätzlich, wenn die Investitionsquote im regulären Haushalt über 10 Prozent liegt. Und diese Quote wird eingehalten: 2025, 2026 und in der kompletten Finanzplanung bis 2029. Das bestreiten übrigens auch die Studien vom ifo-Institut und des IW nicht; Christian Haase hat es eben gesagt. Das heißt, dazu braucht man keine abstrakte Normenkontrolle, dazu braucht man auch nicht 30, 40 Seiten aus dem BMF, das kann ich Ihnen in zwei Sätzen erklären. Da reicht ein Blick ins Grundgesetz und in den Bundeshaushalt; aber ich weiß, mit Lesen und Verstehen haben Sie es nicht so. Lassen Sie mich viertens noch das Fazit ziehen: Der Bundeshaushalt 2025, der Haushalt 2026 und das SVIK – sie sind alle verfassungskonform. Lassen Sie mich noch kurz etwas zu diesen Studien sagen; Christian Haase hat ja schon einiges dazu ausgeführt. Die ifo-Studie beachtet nicht die gesetzlichen Vorgaben und Definitionen, sondern sie entwickelt ein ganz eigenes „kontrafaktisches“ Modell. Sie beachtet nicht die vom Gesetz verlangte Investitionsquote von 10 Prozent, sondern nimmt die im historischen Vergleich außergewöhnlich hohe Sollinvestitionsquote des Jahres 2024 von knapp 11 Prozent. Diese soll dann hypothetisch auch für die Folgejahre gelten, sodass man mit diesen hypothetisch errechneten Sollquoten die Istinvestitionen der Folgejahre vergleichen und dann eine Zusätzlichkeit feststellen kann. Das hat nichts mit der Regelung im Grundgesetz und mit dem Gesetz zu tun. Aber nicht nur der veränderte Maßstab ist das Problem. Anders als das ifo behauptet, erklärt natürlich die vorläufige Haushaltsführung den Rückgang der Investitionen im Kernhaushalt, weil im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung eben keine neuen Investitionsprojekte begonnen werden dürfen. Und wir hatten bis zum Oktober 2025 vorläufige Haushaltsführung. Das heißt, neue Projekte konnten dann überhaupt erst angefangen werden. Der Rückgang ist also völlig erwartbar gewesen. Dazu kommt: Die Regierung hat doch überhaupt keinen Vorteil davon, im Kernhaushalt geplante Investitionen, bei denen also die Schuldenquote eingehalten wird – die sind im Kernhaushalt ausgeplant –, nicht vorzunehmen, nicht zu tätigen. Warum sollte sie das tun? Welchen Vorteil hätte sie davon? Genau das unterstellt das ifo aber mit dem Vorwurf der Zweckentfremdung. Auch hier geht dieser Vorwurf vollkommen ins Leere, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich zum Schluss noch einen kurzen Ausblick wagen. Die Investitionen werden jetzt sehr schnell hochlaufen. Sie werden über viele Jahre auf einem sehr hohen Niveau bleiben; denn dieses Sondervermögen ist kein Sofortprogramm, sondern die Investitionsarchitektur dieses Landes für die nächsten zwölf Jahre: Milliarden für die Modernisierung unserer Bahn- und Autobahninfrastruktur, Milliarden für die Digitalisierung, Milliarden für Krankenhäuser, Energieinfrastruktur, Wohnungsbau und Forschung. Und das Wichtigste daran: Eine gute Verkehrsinfrastruktur, eine gute Energieinfrastruktur, eine gute digitale Infrastruktur senken – erstens – die Kosten und verbessern die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Und es verändert – zweitens – den Alltag der Menschen. Die Kinder lernen in sanierten Schulen, in Klassenzimmern ohne Schimmel und mit funktionierendem WLAN. Pendlerinnen und Pendler fahren über sichere Brücken oder nutzen schnelle und pünktliche Züge. Familien profitieren von günstigerer und sauberer Energie, die nicht nur dem Klima nutzt, sondern auch die Stromrechnung senkt. Das ist doch Politik, die man im konkreten Leben spüren kann. Genau darum geht es. Und genau das setzen wir in der Koalition jetzt um. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Dr. Dietmar Bartsch das Wort erteilen.

Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst will ich festhalten, Herr Espendiller: Es ist ziemlich arrogant, zu sagen, nur Sie hätten gegen das Sondervermögen gestimmt. Ich war im alten Bundestag, und Die Linke hat aus guten Gründen auch gegen das Sondervermögen gestimmt. Ich will schon sagen, lieber Herr Haase, lieber Herr Rudolph: Im November haben die Wirtschaftsweisen der Bundesregierung attestiert, dass sich nur jeder zweite Euro aus dem Sondervermögen als „zusätzlich“ qualifizieren lässt; die Wirtschaftsweisen. Der Präsident des Bundesrechnungshofs hat die Kritiken an der Verwendung im Februar noch mal ausdrücklich bestätigt; das ist ja nicht irgendwer. Und jetzt sprechen das Institut der deutschen Wirtschaft von 86 Prozent und das ifo-Institut sogar von 95 Prozent Zweckentfremdung. Das sind Knallerzahlen. Sie wurden im Auftrag der arbeitgebernahen Institute errechnet, die ja auch eine eigene Agenda haben; aber ich will sie zumindest zur Kenntnis geben. Wahr ist doch Folgendes: Diese Bundesregierung hat schneller Vertrauen verspielt als schuldenfinanziert investiert. Das ist doch die Wahrheit. Baukräne sind kaum irgendwo zu erblicken. Wahlversprechen wurden kassiert und Reformen auf die lange Bank geschoben. Und dann denke ich daran, was Lars Klingbeil gestern wieder alles angekündigt hat. Na ja, Handeln ist angesagt, nicht ankündigen. Handeln Sie endlich mal! Das wäre wirklich dringend notwendig. Herr Haase, was hat denn Ihr wirtschaftskompetenter Bundeskanzler vor der Wahl erzählt? Ich zitiere: „Die Aufgaben, vor denen wir stehen, lassen sich lösen, auch ohne zusätzliche Abgaben und ohne neue Schulden.“ Das ist von Ihrem kompetenten Kanzler. Und was ist davon wahr? Was ist das für ein Unsinn! Zweimal 500 Milliarden Euro vom alten Bundestag. Was ist übrigens mit den 100 Milliarden Euro Sondervermögen passiert? Nur mal als kleine Frage; aber wir können das lassen. Eins ist doch Fakt: Sie spielen jetzt sogar mit dem Gedanken, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Das hat gestern meine Fraktionsvorsitzende hier Ihren Kanzler gefragt, und er hat keine Antwort gegeben. Was soll das? Hieß es nicht: „Keine Steuererhöhungen!“? Ehrlich gesagt bedeutet das, was Sie hier machen, in der Realität: Sie sind eine Belastungskoalition. Das ist die Wahrheit für die Menschen in unserem Land. In einem Porträt in der „Süddeutschen Zeitung“ stand in diesen Tagen, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche glaube an zwei Dinge: an Gott und an den Markt. Aber an der Tanksäule interessiert das, ehrlich gesagt, keinen. Bei mir in Vorpommern können die Leute das nicht mehr bezahlen. Das ist die Wahrheit. Deshalb müssen Sie handeln. Bezahlbarkeit des Lebens ist angesagt. Das ist für die Menschen das Wichtigste. Meine Damen und Herren, Vertrauen ist keine Nebenrechnung, es ist die Grundlage eines Haushalts. Ein fragwürdiger Haushaltsvollzug macht ein Gesetz nicht automatisch verfassungswidrig; das ist wohl wahr. Aber ein Haushalt ohne Klarheit schafft keine Investitionen, sondern schafft Misstrauen. Und genau das ist das Problem: Sie verspielen Vertrauen und erweisen damit dem Land einen Bärendienst. Und wenn so etwas passiert, dann gibt es ein parlamentarisches Schauspiel, wie Sie gesagt haben, Herr Rudolph; das ist wahr. Dann stellen die solche Anträge, die völlig absurd sind, weil klar ist, dass es wirklich keine erfolgreiche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geben wird. Herzlichen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Florian Oßner das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sogenannte Sondervermögen des Bundes hat ja in den letzten Tagen richtig hohe Wellen geschlagen. Es wurde die Frage gestellt: Sind es nun zusätzliche Investitionen, oder werden damit Haushaltslöcher geschlossen? Ich nehme es, um es in aller Klarheit zu sagen, gleich vorweg: Hätte es diese Grundgesetzänderung im letzten Jahr nicht gegeben, dann wären in 2025 in unserem Land 24 Milliarden Euro weniger investiert worden, und heuer, in 2026, würden es insgesamt 56 Milliarden Euro weniger Direktinvestitionen für Straßen, für Schienen, für die Hightech Agenda, für die Krankenhäuser in der Fläche sein. Wäre das verantwortbar? Ich sage hier ganz klar Nein, meine Damen und Herren. Was wir hier von der AfD vorgelegt bekommen haben, ist wahrlich kein ernstzunehmender Beitrag zu einer Verfassungsdebatte. Es ist der durchaus durchschaubare Versuch, mit juristischem Anstrich Stimmung zu machen und notwendige Zukunftsinvestitionen zu diskreditieren. Wenn die AfD das Sondervermögen wirklich ablehnt, bedeutet das ja im Umkehrschluss, bei gleichbleibenden Investitionen exakt die Summe im Kernhaushalt einsparen zu müssen. Der unterliegt nämlich der Schuldenbremse. Aber von wirklichen Einsparvorschlägen habe ich seitens der AfD überhaupt noch nichts vernommen. Scheinheiliger geht es also wirklich nicht. So einfach lassen wir Sie aus dieser Nummer nicht raus. Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion zu? Ja, sehr gerne. Bitte schön. Danke, dass Sie die Zwischenfrage zugelassen haben. – Sie haben die Reaktion meiner Fraktion gehört, als Sie gerade behauptet haben, wir hätten keine Vorschläge zum Haushalt gemacht. Wir haben letztes Jahr insgesamt 2 100 Änderungsanträge zu den Haushalten 2025 und 2026 gestellt. Herr Kollege, wenn Sie sich hierhinstellen und behaupten, dass es nicht zu den Investitionen gekommen wäre, wenn man nicht die ganzen Sonderschulden gemacht hätte, dann sage ich: Wir haben mit unseren Anträgen zum Haushalt gezeigt, dass Ihre Brandmauerschulden nicht alternativlos sind. Wir sagen nämlich klar: Weniger Geld für die internationale Klimafinanzierung. Wir müssen das Bürgergeld anpassen, damit die Leute arbeiten gehen, wenn sie arbeiten gehen können. Wir möchten bei der Entwicklungshilfe Einsparungen machen. Wir möchten beim Klimagedöns Einsparungen machen. Und Ihre NGOs möchten wir auch nicht weiter finanzieren. Kommen Sie zu Ihrer Frage. Zusätzlich haben Sie sich über die parteinahen Stiftungen mehr als 600 Millionen Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet. Wir haben Vorschläge zu Einsparungen gemacht. Hören Sie auf, das Gegenteil zu behaupten! Sehr geehrter Herr Kollege von der AfD, offenbar haben Sie meine Worte sehr getroffen; denn in der Zwischenfrage, zu der Sie sich gemeldet haben, war gar keine Frage versteckt. Ich weiß jetzt nicht, was ich darauf antworten soll. Auf alle Fälle muss man ganz klar sagen: Konkrete Vorschläge haben Sie nicht gebracht. Der Herr Brandner wird im Nachgang sicherlich noch die Möglichkeit haben, Ihre Einsparvorschläge konkret zu benennen. Dann sind wir mal gespannt, ob dabei wirklich mehr herumkommt als lauter heiße Luft zu über 1 000 Anträgen, die Sie in der Vergangenheit gemacht haben. – 2 100-mal heiße Luft. Okay, dann sind wir uns einig. Nun in aller Klarheit vorweg: Die verfassungsrechtlich gebotene Zusätzlichkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität ist gewährleistet, sofern im Kernhaushalt eine um finanzielle Transaktionen bereinigte Investitionsquote von 10 Prozent eingehalten wird. Diese Voraussetzung wird sowohl im Haushalt 2025 als auch im Haushalt 2026 erfüllt. Man kann ja über die Zweckmäßigkeit einzelner Abgrenzungen diskutieren. Man kann strengere Transparenz wünschen. Man kann ein schärferes Monitoring verlangen. All das ist legitim. Aber daraus folgt nicht, dass eine Verfassungswidrigkeit vorliegt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Die Vorgängerregierung – ja, man mag sich kaum mehr an die Ampel erinnern – ist exakt am Haushalt zerbrochen. Deshalb konnte erst nach dem neuen Aufstellungsverfahren ab Oktober letzten Jahres die neue Finanzarchitektur in Kraft treten. Jetzt, nach gerade mal einem halben Jahr, Bilanz zu ziehen, ist doch – da muss man wirklich fair sein – sehr verfrüht. Ich bitte hier wirklich um mehr Fairness gegenüber allen Verantwortlichen, aber vor allem auch gegenüber den wirtschaftlichen Stakeholdern. Man muss zudem relativieren: Die beschlossenen 500 Milliarden Euro teilen sich auf in 300 Milliarden Euro zur Unterstützung des Kernhaushalts, 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds und 100 Milliarden Euro, die an die Länder und an die Kommunen gingen. Die zusätzlichen 300 Milliarden Euro des Bundes sind, aufgeteilt auf zwölf Jahre, gerade mal 25 Milliarden Euro durchschnittlich pro Jahr, was im Schnitt nicht mal 5 Prozent des regulären Gesamthaushalts ausmacht. Sie sehen: Die Debatte wird teilweise sehr übertrieben geführt, und diese Mittel alleine können natürlich nicht alle Probleme Deutschlands lösen. – Sie können nicht alle Probleme Deutschlands alleine lösen. Sehr genau. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Sondervermögen ist kein Selbstzweck. Es ist eine Antwort auf einen realen Investitionsstau. Es ist eine Antwort auf sanierungsbedürftige Verkehrswege. Es ist eine Antwort auf überlastete Netze, auf Modernisierungsdefizite in Kommunen, Ländern und im Bund. Und es ist eine Antwort auf die zentralen Fragen, wie wir in Deutschland wieder wettbewerbsfähiger werden, wie wir Wachstum schaffen, wie wir Beschäftigung sichern und wie wir den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder stärken. Dazu braucht es zusätzlich eine große Sozialstaatsreform. Wir müssen ran an die Sozialgesetzgebung. Wir können uns am Ende diese überbordende Ausgabenpolitik im konsumtiven Bereich in Deutschland nicht mehr leisten. Wir als CDU/CSU setzen deshalb gemeinsam mit unserem Koalitionspartner SPD alles daran, die fiskalpolitische Vertrauenswürdigkeit Deutschlands wieder zu stärken – zur Stabilisierung unserer Demokratie und unseres gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsraums in Europa. Herzliches „Vergelts Gott!“ fürs Zuhören. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Stephan Brandner.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß gar nicht, wo ich jetzt anfangen soll. 23 Minuten lang habe ich von Ihnen allen ziemlichen Unsinn gehört. Ich versuche mal, es einzuordnen, Herr Oßner. Es geht nicht um unsere milliardenschweren Einsparvorschläge. Die können Sie alle auf der Drucksache 21/2908 nachlesen: 2 100 Anträge mit Einsparungsmöglichkeiten im Milliardenbereich. Darum geht es nicht, sondern um Ihr verfassungswidriges Pinocchio-Handeln. Das ist hier heute Abend das Thema bei diesem Tagesordnungspunkt. Es sieht wie folgt aus: Staatsverschuldung auf Rekordniveau; Zinskosten von ungefähr 150 Milliarden Euro. Da geht es nur um Zinsen; über Tilgung spricht kein Mensch mehr in Deutschland. Billionenschulden haben wir. Und dann kamen Sie von SPD, CDU/CSU und Grünen noch auf die Idee, ein Sondervermögen aufzulegen und dafür mit alten Mehrheiten, mit dem abgewählten Bundestag, den Weg zu ebnen, weil neue Mehrheiten für Sie gar nicht in Sicht waren. Das war schäbig, und das war durchsichtig. Aber die Bürger haben von Friedrich Merz, der leider nicht da ist – er sollte mal zuhören –, nichts gehört zu Billionen neuer Schulden, sondern sie haben von ihm gehört, dass er neue Schulden ausgeschlossen und die Schuldenbremse für sakrosankt erklärt hat. Nur zwei Zitate: „Die Bundesregierung wird von uns jedenfalls keine Zustimmung bekommen, wenn sie […] vorschlagen sollte, die Schuldenbremse […] zu lockern.“ Das sagte Merz vor der Wahl. „Wir dürfen unseren Kindern nicht immer mehr Schulden hinterlassen. Denn alle Schulden müssen bezahlt werden.“ Das sagte Merz vor der Wahl. Das waren nicht wir; das waren Sie von der Union. Pinocchio lässt grüßen! Unter Bruch sämtlicher Versprechen wurden dann vom abgewählten 20. Bundestag in einer verfassungsfeindlichen Nacht-und-Nebel-Aktion nach der bereits erfolgten Neuwahl mit Zustimmung der Grünen 500 Milliarden Euro Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität durchgeboxt – „Sondervermögen“ ist gleich „neue Schulden“. Ein Investitionsfeuerwerk wurde den Bürgern versprochen. Und wieder: Pinocchio. Ein massiver Teil der bisherigen Mittel – Kollege Espendiller hat es ausgeführt – wurde zweckentfremdet. Dies haben neutrale Studien herausgefunden. Das, was wir als Alternative für Deutschland von Anfang an prophezeit hatten, ist eingetreten. Sie sehen also: Die AfD wirkt nicht nur immer mehr, sondern die AfD hat auch in zunehmendem Maße immer wieder recht, meine Damen und Herren. Ganz anders als die Grünen haben wir uns nicht einwickeln lassen. Die Grünen – wir haben es hier gehört, Frau Piechotta – weinen heute Krokodilstränen, fühlen sich getäuscht und sagen: Wir würden gerne klagen, wir trauen uns aber nicht; die AfD könnte zustimmen. Das scharfe Schwert ist die Normenkontrollklage. Wir machen Ihnen heute hier ein Angebot, glaubhafte Oppositionsarbeit zu machen, mit der Alternative für Deutschland. Wenn Sie das nicht wollen – Stichwort „Ideologie frisst Vernunft“ –, dann machen Sie das halt nicht. Wir ziehen das scharfe Schwert der Normenkontrolle. Sie kommen mit dem stumpfen Schälmesser der Organklage daher: Hunderte von Seiten mit Gutachten, die das irgendwie begründen sollen. Das ist durchsichtig. Sie wollen es nicht, aus irgendwelchen ideologischen Gründen. Das schadet Deutschland. – Wir von der Alternative für Deutschland nützen Deutschland, meine Damen und Herren. Also, wenn Sie wirklich etwas für Deutschland und für die kommenden Generationen tun wollen, dann schließen Sie sich unserem Antrag hier, heute und jetzt an. Stellen Sie Ihre ideologische Verblendetheit einmal zurück. Lassen Sie uns vors Bundesverfassungsgericht ziehen und diesen verfassungswidrigen Aktionen der Regierung ein für alle Mal einen Riegel vorschieben. Damit wäre Deutschland in extremem Maße gedient. Denken Sie darüber nach. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion