2./3. Lesung

Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss)

16. Oktober 2025·Sitzung 34··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (2)

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen wir uns doch einfach mal folgende Situation vor: Eine junge Familie zieht von München nach Dresden um. Sie meldet den Wohnsitz um, das Auto gleich mit, bekommt automatisch das neue Kitaplatzangebot. Aber das Ganze funktioniert ohne jedes Formular, ohne Nachreichen, ohne einen Gang aufs Amt. Der Staat funktioniert einfach, und im Hintergrund tauschen Bund, Länder und Kommunen die Daten sicher aus – einmal angegeben, überall aktuell. Der Bürger merkt davon nur eines: Es läuft. Das, meine Damen und Herren, passiert aber nicht von allein. Es passiert, weil wir heute dem NOOTS-Staatsvertrag als Voraussetzung für das Gelingen der Registermodernisierung zustimmen, weil wir endlich die technischen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen, dass der Staat Daten verantwortungsvoll, einmalig und effizient nutzt. Das ist eben der Unterschied zwischen der Bürokratie von gestern und der Verwaltung von morgen. Das entscheidet sich heute und hier. Der NOOTS-Staatsvertrag ist kein weiteres typisches Digitalprojekt, sondern er ist die technische und rechtliche Grundlage, damit Bund, Länder und Kommunen endlich Daten sicher und automatisiert austauschen können. Denn unsere Verwaltungsdaten liegen heute in Tausenden Registern verteilt – beim Bund, bei den Ländern, in den Kommunen –, und sie sind technisch kaum miteinander verknüpft. Am 11. Dezember 2024 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder diesen Staatsvertrag geschlossen, und heute geben wir im Bundestag die nach dem Grundgesetz erforderliche Zustimmung. Der NOOTS-Staatsvertrag ist damit ein zentraler Baustein für die Registermodernisierung. Denn wir reden doch seit Jahren darüber, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur einmal angeben müssen sollten – das sogenannte Once-Only-Prinzip. Das NOOTS ist der technische Unterbau dafür. Aber wir müssen uns auch dessen bewusst sein: Registermodernisierung ist kein Allheilmittel. Und vor allem: Sie wird nicht kurzfristig wirken. Wir müssen hier nämlich mehrere parallele Prozesse miteinander verzahnen. Der NOOTS-Staatsvertrag ist die rechtliche Basis für die technische Umsetzung der Registermodernisierung, und das Ganze muss mit dem Onlinezugangsgesetz verzahnt werden. Frontend, Backend, Ende zu Ende, „once only“ – das muss miteinander verknüpft werden. Dazu kommt noch die EUDI-Wallet, die als europäische Brücken- und Ergänzungstechnologie fungiert. Was muss getan werden? Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir die Grundlage, aber eben noch nicht das Ergebnis. Die Umsetzung selbst wird ein großer Kraftakt. Der IT-Planungsrat hat den Auftrag, bis Ende 2025 einen funktionsfähigen Prototypen für das NOOTS vorzulegen. Ab Herbst 2026 sollen dann die ersten Register angeschlossen werden können. Entscheidend wird aber dann sein, dass Bund, Länder und Kommunen – ich betone: verbindlich – zusammenarbeiten. Der IT-Planungsrat und die FITKO leisten hier gute Arbeit. Aber ich sage auch: Standards nützen nichts, wenn sie nicht verbindlich umgesetzt werden. Dafür braucht es klare Prioritäten, eine realistische Roadmap und den Mut, die Übernahme von Verantwortung einzufordern, auch von den Ländern. Was machen wir aber, solange die Register noch nicht modernisiert sind? Wir dürfen hier nicht warten, bis alles perfekt ist. Digitalisierung lebt doch vom Machen, nicht vom Warten. Solange noch nicht alle Register modernisiert sind, brauchen wir Übergangs- und auch Zwischenlösungen, die Bürgern schon heute Nutzen bringen können. Hierbei ist die EUDI-Wallet ein Schlüssel und ein Katalysator. Denn einerseits fordert eIDAS 2.0 die Öffnung der Register, sodass Nachweise in die Wallet kommen können; andererseits kann die EUDI-Wallet auch selbst genutzt werden, um Nachweise und Credentials in Register einzuspeisen, womit wir dann eben die Register schneller modernisieren können. Das funktioniert aber nur, wenn wir die Standardisierung der Nachweise vorantreiben, insbesondere kommunaler Nachweise; denn diese bilden den größten Teil davon. Nachweise sind das, was in Zukunft zählen wird. Sie sind der Treibstoff der digitalen Verwaltung. Und dafür brauchen wir eben auch den Zugriff auf die Register. Lassen Sie mich abschließend sagen: Mit dem NOOTS-Staatsvertrag ermöglichen wir die Umsetzung der Registermodernisierung. Wir brauchen dafür eine klare Governance-Struktur mit Standards, Interoperabilität und Schnittstellen über alle Verwaltungsebenen hinweg, um hier auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Wir brauchen die EUDI-Wallet als eine Brücken- und Ergänzungstechnologie, damit wir schon ab Ende 2026 in die praktische Umsetzung kommen. Dann haben wir die Registermodernisierung als Teil der Modernisierungsagenda des Ministeriums bzw. der Bundesregierung einschließlich des Deutschland-Stacks. Unser Ziel ist doch: Es sollen Daten wandern und nicht der Bürger. Der NOOTS-Staatsvertrag ist hierbei der erste Schritt, aber eben einer, der für Jahrzehnte nachwirkt. Und wenn die junge Familie aus München, die in meine Stadt Dresden ziehen wird, wie ich hoffe, im Jahr 2030 ihren Umzug wirklich ohne Formulare und Behördengänge erledigen kann, dann liegt das eben auch da-ran, dass wir heute hier im Deutschen Bundestag die Grundlage dafür schaffen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Sebastian Maack.

AfD

Hochverehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Wer von Ihnen kann sich noch an die Überweisungsträger erinnern, die man bei Banken ausgefüllt hat? Für die Jüngeren muss ich mal erklären, was das ist. Das sind DIN-A6-Zettel; da schrieb man rauf, wer wie viel Geld an wen und aus welchem Grund überweist. Das Ganze wurde dann zur Bank gebracht. Dort saß jemand, der diese erfasst hat – später wurden sie mittels einer Schrifterkennung erfasst –, und dann wurde das Geld abgebucht. Heutzutage ist das natürlich alles Historie. Die Jüngeren werden gar nicht mehr wissen, wovon ich spreche. Heute geht das über Onlinebanking, oder es geht über eine App, oder man scannt inzwischen einfach auf der Rechnung einen QR-Code. Und genauso einfach sollten aus meiner Sicht und aus Sicht der AfD auch Behördenleistungen funktionieren. In Banken ist es vor allem deswegen so einfach, weil sie eine zentrale IT haben. Da gibt es von der Filiale bis in die Zentrale eine durchgängige Datenbank und eine durchgängige Datenstruktur, in der die Daten abgelegt werden. Das ist in Deutschland anders; das haben wir schon gehört. Wir haben einmal Daten auf nationaler Ebene, wir haben Daten auf Landesebene, und wir haben Daten auf kommunaler Ebene. Und da muss erst mal für eine Durchgängigkeit und einen Austausch gesorgt werden. Das ist in Deutschland so, weil wir ein föderales System haben – aus gutem Grund. Man hat gesagt: Wir wollen ein föderales System, damit sich die Katastrophe des Nationalsozialismus nicht wiederholt. Um resistent zu sein gegen sozialistische Unrechtsherrschaft, sei es nationaler oder internationaler Ausprägung, haben wir dieses föderale System. – Aber damals, 1949, war es erst acht Jahre her, dass der erste Computer von Konrad Zuse hier in Berlin erfunden worden war. Es konnte sich noch keiner vorstellen, dass wir mal so hervorragende IT-Systeme haben, die einen derartigen Datenaustausch ermöglichen. Dementsprechend müssen wir jetzt hier nachsteuern. Das macht der NOOTS-Staatsvertrag, der ein Vertrag zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern ist. Wer aufgepasst hat und weiß, dass wir eine Struktur mit drei Ebenen haben, nämlich der nationalen, der Landes- und der kommunalen Ebene, wird merken: Da fehlt was; da fehlen die Kommunen. Und das könnte tatsächlich zum Problem werden, was die Durchgängigkeit angeht. Deswegen muss man überlegen, was andere Lösungen wären. Die sicherlich bessere Lösung wäre in diesem Fall eine Anpassung des Artikels 91c des Grundgesetzes, durch die der Bund einfach die Möglichkeit bekommt, entsprechende IT-Systeme vorzugeben, die dann auch bis in die Kommunen hinunter wirken. Man hat sich jetzt für den NOOTS-Staatsvertrag entschieden, sicherlich auch, weil eine Grundgesetzänderung ein bisschen komplizierter ist; man braucht dafür eine Zweidrittelmehrheit. Aber ich kann an dieser Stelle sagen: Die Zweidrittelmehrheit wäre da. Wir hätten in diesem Haus eine Zweidrittelmehrheit für eine Änderung dieses Artikels. Wenn man sich allerdings nur auf eine Seite der sogenannten Brandmauer stellt, ist vielleicht die Mehrheit nicht da, und dann wählt man die zweitbeste Lösung. Aber auch die zweitbeste Lösung machen wir von der AfD mit; sie ist besser als gar keine Lösung. Also werden wir dem NOOTS-Staatsvertrag zustimmen. Aber unsere Hand für eine Änderung des Grundgesetzes ist nach wie vor ausgestreckt. Vielleicht kommen wir ja noch dahin, dass wir das Ganze dann doch sauber zum Abschluss bringen. Deutschland steht heute an einem Scheideweg. Die AfD wählt den Weg des Fortschritts. Die AfD wählt den Weg des Bürokratieabbaus. Die AfD wählt den Weg der digitalen Verwaltung. Die AfD wählt den Weg, der auch ein Recht auf ein analoges Leben bereithält. Und wer diesen Weg gehen will, der wählt die AfD.

Redner nach Fraktion