2./3. Lesung

Gesetzes zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

26. Februar 2026·Sitzung 59··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (3)

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes gehen wir einen weiteren konsequenten Schritt hin zu einem modernen, digitalen und bürgerfreundlichen Zensus. Bereits 2021 haben wir begonnen, die Bevölkerungszahlen registerbasiert zu ermitteln. Nun erweitern wir diese Methodenerprobung auf zwei zentrale Bereiche: die Arbeitsmarktbeteiligung und den Bildungsstand der Bevölkerung. Warum ist das notwendig? Weil ein Zensus die Grundlage für politische Planung, für Infrastruktur, für Bildungsangebote, für Wohnungsbau und für wirtschaftliche Entscheidungen ist. Ohne verlässliche Daten gibt es keine verlässliche Politik. Bislang wurden Arbeitsmarkt- und Bildungsmerkmale ausschließlich über großangelegte Haushaltsbefragungen erhoben. Beim Zensus 2022 waren bundesweit über 10 Millionen Menschen Teil einer Stichprobe. Das ist organisatorisch aufwendig, kostenintensiv und für viele Bürgerinnen und Bürger belastend. Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Zensus 2031 so weit wie möglich registerbasiert durchführen – effizienter, kostengünstiger und mit deutlich weniger Befragungen. Das ist gelebtes Once-Only-Prinzip: Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Daten dem Staat nur einmal mitteilen müssen und nicht immer wieder für unterschiedliche Zwecke. Im Bereich „Arbeitsmarkt“ testen wir erstmals systematisch, ob Prozessdaten der Finanzbehörden zur Erfassung von Selbstständigen verwendet werden können. Diese Daten werden mit den bereits qualitätsgesicherten Einkommensteuerstatistiken abgeglichen. Es geht also nicht um eine unkontrollierte Datennutzung, sondern um Validierung, Qualitätssicherung und methodische Weiterentwicklung. Im Bereich „Bildung“ prüfen wir, ob Daten der Bundesagentur für Arbeit geeignet sind, um den Bildungsstand der Bevölkerung verlässlich abzubilden. Wichtig ist: Es geht nicht um einen sofortigen Systemwechsel. Es geht um eine wissenschaftlich fundierte Erprobung für den Zensus 2031. Gleichzeitig sichern wir den Datenschutz klar und verbindlich ab. Hilfsmerkmale wie die steuerliche Identifikationsnummer dienen ausschließlich der technischen Verknüpfung. Sie werden frühestmöglich von den Erhebungsmerkmalen getrennt und nach klar definierten Fristen gelöscht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein moderner Staat nutzt vorhandene Daten verantwortungsvoll und datenschutzkonform, ohne Bürgerinnen und Bürger immer wieder neu zu befragen. Dieser Gesetzentwurf steht für Bürokratieabbau, Effizienz, wissenschaftliche Qualität und nachhaltige Statistikpolitik. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Arne Raue für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär de Vries! Meine Damen und Herren Kollegen! Deutschland, aufgepasst: Die KI-Revolution läuft – und wir diskutieren über ein Gesetz zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes. Großartig! Während in den USA und in Asien Milliarden in künstliche Intelligenz investiert werden, verstricken wir uns weiter in Regulierung und Bürokratie. Die Bundesregierung verkauft den vorliegenden Gesetzentwurf als den großen Schritt in Richtung Digitalisierung, Effizienz und Once-Only-Prinzip. Tatsächlich geht es darum, für den Zensus 2031 künftig Arbeitsmarktbeteiligung und Bildungsstand weitgehend aus den vorhandenen Verwaltungsdaten zu generieren, also aus dem Melderegister, den Steuerdaten, Daten der Bundesagentur für Arbeit. Grundsätzlich ist das richtig: Der Staat soll den Bürger nicht ständig erneut befragen, wenn er dessen Daten längst in seiner Schublade hat. Weniger Bürokratie, weniger Zwangsbefragung, das ist im Sinne der Alternative für Deutschland. Niemand möchte alle paar Jahre umfangreiche Fragebögen ausfüllen, nur weil der Staat seine Daten nicht sortiert und nutzbar hat. Was hier von der Bundesregierung geplant ist, ist allerdings eine umfassende Zusammenführung sensibelster Datenbestände. Steuer- und Beschäftigungsdaten sowie Bildungsangaben, alles soll technisch zusammengetragen und ausgewertet werden. Effizienz darf den Bürger nur gläsern machen, wenn der Staat Garant dafür ist, dass Individualdaten anonymisiert werden bzw. die Nutzung und die Aufbewahrung befristet läuft. Sorge bereitet uns als AfD auch der Umgang mit unseren Bundesländern. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme ausdrücklich eine stärkere Einbindung dieser gefordert. Möchte der Bund die Daten von Ländern und Kommunen nutzen, muss er sie auch in die Gestaltung und in die Kontrolle einbeziehen. Dieser Gesetzentwurf geht in Teilen in die richtige Richtung – das räume ich ein –, weil er Befragung reduzieren will. Gleichzeitig verlangt er ein sehr hohes Maß an datenschutzrechtlicher Sensibilität und parlamentarische Kontrolle. Wir erwarten daher die strengste Einhaltung der Datenschutzregeln, die konsequente Löschung von Hilfsmerkmalen und keine Ausweitung über den aktuell fixierten Zweck hinaus. Der Zensus darf bitte kein Einstieg in eine umfassende Bürgerdatenbank werden. Trotz der dargestellten Kritik werden wir als AfD dem Entwurf zustimmen, weil wir uns hiervon ebenfalls eine deutliche Entlastung des Bürgers versprechen. Und jetzt der wichtige Satz: Fallen Haustürbefragungen komplett weg – ich betone: komplett weg –, dann ist der Weg zu begrüßen, dann ist der Effekt da. Ich fürchte allerdings, wir werden weiterhin Befragungen erleben. Und dann muss ich mir ernsthaft die Frage stellen: Wo ist die Einsparung? Wo ist der Vorteil für den Bürger? Herzlichen Dank fürs Zuhören.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon im antiken Rom diente der Zensus dazu, Bürger zu erfassen, ihr Vermögen zu bewerten und staatliche Ansprüche durchzusetzen. Damals wie heute stellt die Erfassung von personenbezogenen Daten der Staatsbürger einen Eingriff in deren informationelles Selbstbestimmungsrecht dar. In einem liberalen Verfassungsstaat gilt: So wie alle Eingriffe in Freiheitsrechte der Bürger muss ein freiheitsbeschränkender Eingriff in Bürgerrechte auch hinreichend gerechtfertigt sein. Und damit sind wir beim Kern der Debatte. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird zwar umfassend ausgeführt, dass die neuen Erfassungsstandards zu einer verbesserten Erkenntnis über die Arbeitsmarktbeteiligung sowie den Bildungsstand der Bevölkerung beitragen, er schweigt sich aber auffällig darüber aus, warum wir diese neuen Erfassungsstandards überhaupt brauchen. Wenn wir von einem Abgleich mit der Einkommensteuerstatistik lesen, darf man schon die Frage stellen, ob dieses Gesetz nicht die Vorstufe bereiten soll, um Menschen mit Vermögen und Einkommen noch stärker in die Zange der Finanzämter und Sozialkassen zu nehmen. Was wir hier erleben, ist ein erneut schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre der Bürger, ohne dass diesem Eingriff – derzeit zumindest – ein erkennbarer Nutzen entgegensteht. Millionen Bürger werden verpflichtet, detaillierte Auskünfte zu geben – auch unter Androhung von Zwangsgeldern. Das ist ein erheblicher staatlicher Druck auf unsere eigenen Bürger. Wir als AfD lehnen Eingriffe in Bürgerrechte als Testfeld für kommende Belastungen ab. Darum werden wir die Auswirkungen dieses Gesetzes genau beobachten. Bürgerrechte sind für uns kein Hindernis, sondern Maßstab politischen Handelns. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion