1. Lesung

Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung

21. Mai 2026·Sitzung 80··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (4)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungskoalition kümmert sich nicht nur um das wichtige Thema Beitragsstabilität, sondern wir verbessern auch die Strukturen. Das heute zu beratende Medizinregistergesetz ist ein Baustein, um Gesundheitsdaten besser nutzen und verknüpfen zu können, damit der Versorgungsalltag besser wird. Gleichzeitig stärken wir so auch den Forschungsstandort Deutschland. Es gibt in Deutschland insgesamt mehr als 350 medizinische Register. Die Bandbreite der Register reicht von A wie AltersTraumaRegister bei der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie bis Z wie Zentralregister Malignes Melanom, aufgebaut von der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft. Diese Register enthalten systematisch zusammengestellte Informationen. Sie haben für die einzelnen medizinischen Fachgesellschaften schon heute einen hohen Informationswert. Allerdings liegen die Daten in den einzelnen Registern häufig unverbunden nebeneinander. Wir wollen dieses Wissen zur Verbesserung der Versorgung der Menschen in unserem Land und für die Versorgungsforschung jetzt stärker nutzbar machen. Langzeitdaten aus Medizinregistern geben Aufschluss über Qualität und Wirksamkeit neuer Arzneimittel oder Therapien. Wirkt ein Arzneimittel zum Beispiel bei Frauen anders? Welche Dosis ist für Kinder besser geeignet? Wird die Versorgung durch das neue Arzneimittel wirklich besser? Für Antworten auf diese Fragen brauchen wir gute Daten aus dem Versorgungsalltag. Mit dem Medizinregistergesetz schaffen wir dafür erstmals einen Rahmen. Bundeseinheitliche Regelungen ermöglichen verlässliche Qualitätsstandards für Medizinregister und die in den Registern gespeicherten Daten. Wir erleichtern damit, Daten zu erheben und zu nutzen. Wir senken den Bürokratieaufwand zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte, die Daten an ein Medizinregister melden. Wir schaffen Rechtssicherheit für die Datennutzung. Und wir werden Informationen zu den vorhandenen Medizinregistern in einem Registerverzeichnis bündeln. Damit bringen wir zusätzlich Transparenz in die Arbeit der Register und erleichtern den Zugang. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen für die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland buchstäblich alle Register ziehen. Und dafür wollen wir auch alle verfügbaren Mittel einsetzen. Die sichere Nutzung vorhandener Registerdaten ist ein wesentliches Mittel dafür. Dieses Gesetz ebnet dafür den Weg. Ich wünsche gute Beratungen. Vielen Dank. Wir hören für die AfD-Fraktion Joachim Bloch.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Es gibt in Deutschland über 350 Medizinregister, die auf unterschiedlichen Grundlagen operieren und Daten sammeln. Insoweit besteht tatsächlich Verbesserungsbedarf hinsichtlich des Datenschutzes, der Datenverknüpfung und der Datennutzung. Ihr Gesetzentwurf leistet das aber gerade nicht. Ihr Vorhaben entmündigt die Bürger. Sie wollen die bewährte Einwilligungslösung, bei welcher der Bürger der Verwendung seiner Daten aktiv zustimmen muss, abschaffen. Stattdessen soll eine Widerspruchslösung gelten. Hierbei werden Patientendaten automatisch erhoben, verarbeitet und verwertet – es sei denn, der Patient widerspricht diesem Verfahren aktiv. Aber weiß der Patient eigentlich um die Widerspruchsmöglichkeit? Wird er darüber aufgeklärt? Und wenn ja, von wem und in welcher Form? All das ist bisher ungeklärt. Warum wollen Sie die bewährte Einwilligungslösung abschaffen? Weil Sie wissen, dass der Bürger seine Daten freiwillig nicht hergeben möchte. Was heute als codiert gilt, kann morgen schon entziffert sein, etwa durch neue Analyseverfahren oder KI. Hinzu kommt das Risiko der Kriminalität. Sie lassen Daten sammeln, deren Missbrauchspotenzial Sie aber nicht abschätzen können. Was bedeutet das Gesetz in der Praxis? Hochsensible Patientendaten fließen automatisch in ein Register. Diese werden mit Daten aus anderen Registern verknüpft. So entsteht ein Datenprofil, welches immer weiter präzisiert wird. Dieses Datenprofil wird dann veräußert. Und genau das ist das Geschäftsmodell, auf welches Ihr Gesetz abzielt. Folgende Fragen stellen sich: Wird die Patientenversorgung verbessert? Nein. Der Patient im Krankenhaus hat davon keinerlei Vorteile. Seine Daten landen in einem Register und werden verwertet. Für seine konkrete Behandlung entsteht gerade kein Erkenntnisgewinn. Dagegen bekommt die Pharmaindustrie Daten, die mittels gesetzlicher Außerkraftsetzung des Datenschutzes gesammelt werden. Die so in Deutschland gesammelten Patientendaten fließen in die Datenzentren europäischer und amerikanischer Konzerne. Was wir hier haben, ist die Subventionierung von Pharmakonzernen auf Kosten des Datenschutzes unserer Bürger. Ich fasse zusammen. Transparenz? Nein. Der Patient wird gerade nicht gefragt. Was mit seinen Daten geschieht, wer sie kauft und verwertet, wird er nie erfahren. Patientensicherheit? Nein. Das Gesetz umgeht genau jene Datenschutzrechte, deren Einhaltung bereits beim Führen eines Hasenzuchtvereins als zwingendes Recht vorgegeben wird. Und ausgerechnet bei sensiblen und intimen Patientendaten wird hierauf verzichtet. Was für eine Beschneidung der Patientenrechte! Bürokratieabbau? Nein. Es entsteht eine neue Bundesbehörde mit Planstellen. Die Alternative für Deutschland fordert: keine Umstellung auf die Widerspruchslösung – weder hier noch bei der Organentnahme noch bei der elektronischen Patientenakte –, keine kommerzielle Datenweitergabe ohne ausdrückliche Zustimmung und klar benennbare Vorteile für den Patienten. Kurzum: eine Datenweitergabe zu Forschungszwecken nach erfolgter Patientenfreigabe, ja; Datenmissbrauch zugunsten der Pharmakonzerne, nein. Herzlichen Dank.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Zuhörende zu später Stunde! Klar, dass ein Tagesordnungspunkt mit so weitreichenden Folgen mal eben flott am Abend aufgerufen wird. Gesundheitsdaten erzählen Lebensrealitäten: von chronischen Erkrankungen, Behinderungen, Schwangerschaftsabbrüchen oder traumatischen Lebenssituationen. Es geht um die intimsten Informationen, die ein Mensch preisgeben kann. Und Sie legen hier einen verfassungs- und datenschutzrechtlich ausgesprochen fragwürdigen Gesetzentwurf vor. Die größten Banger – denn Unwissenheit schützt vor der Politik der Koalition nicht –: § 10 erlaubt die Erhebung und Ermittlung aller Daten, solange nicht aktiv widersprochen wurde. § 20 erlaubt die Nutzung des unveränderbaren Teils der Krankenversicherungsnummer, um Gesundheitsdaten mit anderen Datenquellen zu koppeln. Also nix mit anonym! § 14 entspricht – das muss ich sagen – genau meinem Humor: Datennutzung trotz Widerspruch. Selbst wenn sich Menschen dazu entschließen, zu widersprechen, werden bereits verarbeitete Daten genutzt; DSGVO einfach ausgehebelt. § 19: 100 Jahre Speicherfrist. Da reden wir nicht mehr über kurzfristige Forschungsvorhaben, sondern über fette KI-Infrastrukturen. Und § 12 ermöglicht ausdrücklich die Nutzung dieser Registerdaten für Training, Validierung und Testung von KI-Systemen. Jetzt sagen Sie doch mal: Wem gehören diese Modelle? Wer verdient daran? Und wer kontrolliert diese denn demokratisch? Spätestens da sollten eigentlich alle Alarmglocken schrillen; denn dieser Entwurf kombiniert zentralisierte Gesundheitsdaten, registerübergreifende Verknüpfungen und pseudoanonymisierte Massendaten. Der Blick nach Großbritannien zeigt doch, wie öffentliche Kontrolle zwar versprochen wurde, aber private Einflussnahme im Gesundheitssystem, in diesem Fall durch Palantir, schnell Realität wurde. Heute gibt es dort massive Debatten über Zugriffe auf diese Gesundheitsdaten und ihre Privatisierung. Von Kündigung des Vertrages ist die Rede – aber hey, die Daten werden ja schließlich nicht 100 Jahre gespeichert, ne? Bekommen Sie eigentlich für dieses gottlose Gesetz nur Parteispenden von Ihren reichen Lobbyfreunden, – Frau Abgeordnete. – oder kommt hier auch noch irgendein ominöser Spahn-Deal? Danke. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Stephan Pilsinger.

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über ein Gesetz, das auf den ersten Blick technisch und nüchtern klingt. Es geht um die Medizinregisterdatennutzung und Registerstrukturen. Aber hinter diesen Begriffen verbirgt sich eine gesellschaftspolitisch fundamentale Frage: Wie können wir sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten in Deutschland die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten? Wie nutzen wir das enorme Wissen, das in unseren Registern schlummert, endlich konsequent zum Wohl der Menschen, statt es in irgendwelchen IT-Archiven verstauben zu lassen? Die Antwort gibt dieses Gesetz, das im digitalen Zeitalter eigentlich längst überfällig ist. Meine Damen und Herren, Deutschland verfügt über jahrzehntelang gewachsene Medizinregister: Krebsregister, Herzregister, Implantateregister, das Nationale Register für Seltene Erkrankungen. Diese Daten sind ein Schatz. Sie zeigen, welche Therapien wirken, welche Implantate Probleme bereiten und wo Versorgungsunterschiede zwischen Regionen bestehen. Doch dieser Schatz lag bislang zu großen Teilen ungehoben. Register arbeiten nebeneinander statt miteinander, Datenformate waren inkompatibel, der Zugang für Forschung und Versorgungssteuerung war bürokratisch und langsam. Das ist inakzeptabel, und das ändern wir jetzt. Durch Erleichterungen bei der Erhebung und Nutzung von Daten wird eine bessere Datengrundlage geschaffen, um Krankheiten besser zu bekämpfen, die Versorgung zu stärken und die Forschung zu verbessern. Das Gesetz schafft klare Strukturen für eine bessere Vernetzung und Harmonisierung der Register; es definiert verbindliche Qualitätsstandards; es erleichtert den Datenzugang für wissenschaftliche Forschung, selbstverständlich unter strikter Wahrung des Datenschutzes und der Patientenrechte. Denn für uns gilt: Datensouveränität und medizinischer Fortschritt schließen sich nicht aus, sie gehören zusammen. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass Deutschland in der europäischen Gesundheitsinfrastruktur, dem European Health Data Space, eine aktive und gestaltende Rolle einnehmen kann. Das ist auch eine wirtschaftliche und standortpolitische Entscheidung. Medizinische Forschung und Innovation brauchen belastbare Datengrundlagen. Wer die besten Daten hat, der zieht die besten Forscher an und entwickelt die besten Therapien. Ich möchte auch klar sagen: Wir werden in den anstehenden parlamentarischen Beratungen darauf achten, dass die Patientenrechte nicht auf dem Altar der Digitalisierung geopfert werden. Jeder Mensch muss wissen, wer seine Daten zu welchem Zweck nutzt. Das Widerspruchsrecht muss praktikabel und niedrigschwellig bleiben. Hierzu sind im Gesetzentwurf schon wichtige Akzente gesetzt, die wir nicht antasten werden. Meine Damen und Herren, gute Gesundheitspolitik bedeutet, mutig in die Zukunft zu denken und gleichzeitig die Würde und die Rechte des einzelnen Menschen im Blick zu behalten. Dieses Gesetz tut beides. Wir freuen uns auf die weitere Beratung im Parlament. Vielen Dank.

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