2./3. Lesung

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Claudia Weiss, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern – Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Claudia Weiss, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern – Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben

26. März 2026·Sitzung 68··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (7)

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Allein im Jahr 2024 warteten rund 8 500 Menschen in Deutschland auf eine Spenderniere. Gleichzeitig sank die Zahl der Transplantationen. Viele Betroffene verbringen Jahre in der Dialyse mit massiven Einschränkungen und oftmals verbunden mit einer fortschreitenden Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes. Diese Realität zeigt: Wir dürfen uns mit dem Status quo nicht zufriedengeben. Wir brauchen Fortschritt – medizinisch, strukturell und rechtlich. Meine Damen und Herren, die bisherigen Regeln zur Lebendorganspende stammen im Kern aus einer Zeit, in der medizinische Möglichkeiten, internationale Erfahrungen und gesellschaftliche Erwartungen ganz anders waren als heute. Mit der jetzt vorliegenden Reform und dem Gesetzentwurf erweitern wir den Kreis möglicher Spender/-innen, aber auch den Kreis der Empfänger und eröffnen damit neue Therapieoptionen. Wir schaffen die rechtlichen Grundlagen für die Überkreuz-Lebendorganspende und damit für die Überkreuz-Lebendnierenspende, ein Verfahren, das international bereits längst etabliert ist und insbesondere hochimmunisierten Patienten eine deutlich höhere Chance auf ein passendes Organ bietet. Wenn eine direkte Lebendspende zwischen zwei nahestehenden Personen medizinisch nicht möglich ist, müssen Betroffene zukünftig nicht mehr zwangsläufig jahrelang auf eine postmortale Spende warten. Stattdessen können sie Teil eines nationalen Programms werden, in dem inkompatible Spender-Empfänger-Paare miteinander vernetzt werden mit dem Ziel, das beste immunologisch und medizinisch kompatible Organ zu finden. Das ist ein echter Fortschritt. Das ist ein Fortschritt, der in das 21. Jahrhundert gehört. Es ist ein Fortschritt hinsichtlich der Lebensqualität, und es ist ein Fortschritt für die Menschlichkeit unseres Gesundheitssystems. Aber, meine Damen und Herren, wir haben auch den Schutz der Spenderinnen und Spender im Blick; der muss oberste Priorität haben. Deshalb stärkt das Gesetz den Spenderschutz in entscheidenden Punkten. Das heißt, wir nehmen die unabhängige psychosoziale Beratung in den Blick. Wir sorgen für eine enge Begleitung während des gesamten Spendeprozesses, und wir schaffen bundeseinheitlich transparente Verfahren für eine Lebendspendekommission. Damit setzen wir ein ganz klares Signal. Jede erfolgreiche Transplantation kann langfristig auch erhebliche Kosten vermeiden, insbesondere im Vergleich zu jahrelangen Dialysebehandlungen. Deshalb ist wichtig: Ein modernes Gesundheitssystem muss immer auch darauf achten, Ressourcen effizient einzusetzen, ohne dabei die Versorgung der Patienten aus dem Blick zu verlieren. Deshalb sage ich ganz klar: Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt nach vorne – ein Schritt für mehr Chancen, mehr Lebensqualität und mehr Vertrauen in unser Gesundheitssystem. Lassen Sie uns diesen Fortschritt gemeinsam ermöglichen, – Vielen Dank. – und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Joachim Bloch von der AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Circa 10 000 Menschen warten in Deutschland auf eine Spenderniere. Im Jahr 2024 wurden circa 2 000 Transplantationen durchgeführt. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt bei uns sechs bis acht Jahre. Eine Dialysebehandlung kostet im Jahr circa 20 000 Euro, eine Transplantation zwischen 50 000 Euro und 60 000 Euro. Die Lebendnierenspende bietet gegenüber der postmortalen Transplantation nachweislich bessere Ergebnisse. Auf der anderen Seite haben wir es mit einem Komplex aus medizinischen, rechtlichen und moralischen Problemen zu tun. Rund ein Drittel der Lebendspendewilligen scheitert an Unverträglichkeiten mit dem geplanten Empfänger. Der Ehemann will seiner Ehefrau eine Niere spenden, kann es aber nicht, weil seine Niere nicht kompatibel ist. Eine im Ausland längst bewährte Lösung, die sogenannte Überkreuzspende, ist praktikabel: Paar eins spendet eine Niere an Paar zwei, und Paar zwei spendet im Gegenzug eine Niere an Paar eins. Auf diese Weise wird nicht nur zwei Menschen geholfen, es sind auch zwei Empfänger weniger auf der Warteliste. Es ist also richtig, für die Überkreuz-Lebendnierenspende auch in Deutschland eine Rechtsgrundlage zu schaffen und eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu gewährleisten. Ihr Entwurf ist sinnvoll, ist aber auch durch Schwachstellen geprägt. Er berücksichtigt die Erfahrungswerte anderer Länder nicht, ebenso wenig die von Betroffenen vorgebrachten Bedenken. Bislang gilt der Grundsatz, dass eine Lebendspende erst dann in Betracht kommt, wenn kein postmortales Organ zur Verfügung steht. Dieser Grundsatz stellt eine hohe Hürde dar, die verhindert, dass leichtfertig zur Lebendspende gegriffen wird. Die Lebendspende ist ein erheblicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Spenders. Sie erhöht zudem den seelischen und sozialen Druck auf potenzielle Organspender. „Wegen dir muss er leiden, vielleicht sogar sterben“, könnte einer Person vorgehalten werden, die – aus welchen Gründen auch immer – zögert. Hier ist eine ethische Problematik gegeben, die Ihr Gesetzentwurf gerade nicht berücksichtigt. Für den Spender können die seelischen und körperlichen Folgen einer Lebendorganspende erheblich sein. Diese Belastungen können deutlich gemildert werden, wenn eine angemessene begleitende Nachsorge stattfindet. Genau das aber ist Ihrem Entwurf nicht zu entnehmen. Die S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie, auf die sich Ihr Entwurf beruft, empfiehlt eine umfassende psychosoziale Nachsorge. Wie diese konkret ablaufen soll, erklären Sie aber gerade nicht. Darüber hinaus führt Ihr Entwurf zu weiterem Bürokratieaufwand. Und damit komme ich zum Antrag der Alternative für Deutschland. Dieser schafft Abhilfe bei einem wichtigen Versorgungsproblem und ist dabei zugleich schlanker, pragmatischer und näher an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen. Er enthält drei klare Maßnahmen: Erstens. Die Überkreuz-Lebendspende in Deutschland erlauben. Zweitens. Die Voraussetzungen für die Bestimmung der passenden Spender-Empfänger-Paare schaffen. Drittens. Die Finanzierung durch die Krankenkassen sicherstellen. Unser Antrag könnte sofort helfen. Hingegen sieht Ihr Gesetzentwurf auf dessen Seite 81 einen Start erst drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Transplantationsgesetzes vor. Drei Jahre Stillstand, in denen sich die Transplantationssituation weiter verschärft. Beim Thema Organspende ist noch ein weiterer Punkt anzusprechen. Immer wieder unternehmen die Altparteien Anläufe, bei der postmortalen Organspende die sogenannte Widerspruchslösung einzuführen. Ginge es nach Ihnen, wäre jeder Mensch ein potenzielles Ersatzteillager für Organe, es sei denn, er hätte einer Organentnahme zuvor proaktiv widersprochen. Die körperliche Selbstbestimmung ist ein Grundrecht und umfasst auch den Zustand des klinischen Todes und des Gehirntodes. Den Menschen als potenzielles Ersatzteillager zu behandeln, ist mit Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht vereinbar. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Alternative für Deutschland wird sich jedem Versuch, die Widerspruchslösung durch die Hintertür einführen zu wollen, konsequent entgegenstellen. Unser Rat an Sie: Lassen Sie es einfach bleiben. Meine Damen und Herren, es geht hier um Menschen, die auf eine Niere warten. Es geht um Ehepartner, Eltern, Geschwister, Freunde, die spenden wollen, es aber nicht können. Diesen Menschen müssen wir helfen – und wir können es. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der Nächste in der Debatte ist Dr. Christos Pantazis für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Menschen schwer krank werden, zählt am Ende nur eins: die Chance auf Heilung. Für Tausende Patientinnen und Patienten in unserem Land ist diese Chance heute zu oft mit jahrelangem Warten verbunden: mit Dialyse, mit Einschränkungen, mit der ständigen Unsicherheit, ob rechtzeitig ein passendes Organ gefunden wird. Rund 6 400 Menschen warten aktuell auf eine Spenderniere. Für viele dauert das bis zu acht Jahre, und für manche endet dieses Warten leider tödlich. Das ist die Realität, über die wir heute sprechen. Deshalb ist dieses Gesetz mehr als eine technische Anpassung. Es ist ein Schritt hin zu mehr Chancen, zu mehr Leben und zu mehr Verantwortung. Meine Damen und Herren, die Debatte über Organspende ist immer auch eine ethische Debatte. Sie berührt Grundfragen unserer Gesellschaft: Was sind wir bereit füreinander zu tun? Wo endet Solidarität? Und wo beginnt Überforderung? Ein eindrückliches Beispiel dafür ist Frank-Walter Steinmeier, der seiner Frau eine Niere gespendet hat. Das war keine abstrakte Entscheidung, sondern eine zutiefst persönliche, und genau daran müssen wir uns orientieren. Freiwilligkeit, Verantwortung und Schutz müssen das Fundament jeder Regelung sein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir genau diesen Weg. Wir erweitern die Möglichkeiten der Lebendorganspende, und zwar verantwortungsvoll. Wir schaffen zusätzliche Therapieoptionen für Menschen, die bislang kaum eine Chance hatten. Ein zentraler Fortschritt ist die Einführung der Überkreuz-Lebendnierenspende. Das bedeutet: Wenn eine direkte Spende zwischen zwei Menschen medizinisch nicht möglich ist, können passende Kombinationen zwischen verschiedenen Paaren gefunden werden. Was bislang unmöglich war, wird künftig möglich, und das ist für viele Betroffene ein echter Durchbruch. Gleichzeitig ermöglichen wir erstmals auch die anonyme nicht gerichtete Nierenspende. Auch das erweitert den Kreis der Möglichkeiten, ohne die Grundprinzipien unserer Ordnung infrage zu stellen. Wir schaffen zudem klare Strukturen für Vermittlung und Organisation. Das sorgt dafür, dass diese neuen Möglichkeiten nicht nur auf dem Papier stehen, sondern tatsächlich bei den Patientinnen und Patienten ankommen. Meine Damen und Herren, bei alldem gilt: Mehr Möglichkeiten dürfen niemals zulasten der Spenderinnen und Spender gehen. Deshalb stärken wir ihren Schutz ganz bewusst. Wir führen verpflichtende, unabhängige psychosoziale Beratungen ein. Wir sichern die Begleitung im Transplantationszentrum über den gesamten Prozess hinweg. Und wir sorgen dafür, dass Spenderinnen und Spender auch langfristig abgesichert sind. Das ist kein Nebenaspekt, das ist die Voraussetzung für Vertrauen. Und Vertrauen ist die Grundlage jeder Organspende. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ausgewogen. Es verbindet medizinischen Fortschritt mit klaren ethischen Leitplanken. Es orientiert sich an internationalen Erfahrungen und passt sie verantwortungsvoll an unser System an. Und es sendet ein klares Signal: Wir lassen die Patientinnen und Patienten nicht allein. Am Ende geht es schließlich um Menschen, die hoffen, es geht um Familien, die warten, und es geht um die Frage, ob wir ihnen eine reale Perspektive geben können. Dieses Gesetz gibt diese Perspektive, es verkürzt Wege, es schafft neue Chancen, und es stärkt zugleich den Schutz derjenigen, die bereit sind, zu helfen. Wir entscheiden heute nicht nur über Paragrafen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir entscheiden über Lebenszeit und über Lebensqualität und in vielen Fällen über Leben selbst. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Dr. Kirsten Kappert-Gonther für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lebendorganspende berührt in der Tat medizinische, ethische und zutiefst menschliche Fragen. Für viele schwer kranke Menschen bedeutet sie vor allem Hoffnung auf Leben, Lebensqualität und Zukunft. Dieser Gesetzentwurf geht hier einen wichtigen Schritt: Künftig kann ein Paar, wenn innerhalb des Paares eine Spende nicht möglich ist, sich mit einem weiteren Paar überkreuz gegenseitig eine Niere spenden. Das wird Leid mindern und Leben retten. Es ist also ein gutes Gesetz, das ja im Wesentlichen auf dem Entwurf der Ampel aufbaut. Es hätte aber ein sehr gutes Gesetz werden können. Es geht ernsthaft zulasten der Qualität, dass Sie keinen unserer Änderungsanträge, die ja auch von den Expertinnen und Experten in der Anhörung unterstützt wurden, eingearbeitet haben. Wir sprechen ja nicht nur über weitere Optionen der Organspende, wir sprechen über Menschen in hochsensiblen Situationen. Wer eine Niere spendet, trifft eine tiefgreifende, lebensverändernde Entscheidung – mit möglichen gesundheitlichen Folgen. Spenderinnen und Spender verdienen daher den bestmöglichen Schutz. Und hier bleibt das Gesetz hinter seinen Möglichkeiten zurück. Sehr gut ist, dass Sie die psychosoziale Beratung für Spenderinnen und Spender einführen. Entscheidungen dieser Tragweite brauchen Raum, auch für Zweifel und ehrliche Gespräche, frei von Druck. Natürlich macht das etwas mit dem Paar, wenn die eine gibt und der andere nimmt. Es ist wichtig, über die damit verbundenen Gefühle zu sprechen. Das ist wichtig für das weitere Zusammenleben. Darum bedauern wir wirklich sehr, dass Sie unseren Vorschlag, die psychosoziale Beratung auch für die Empfängerinnen und Empfänger anzubieten, abgelehnt haben. Auch für sie wäre das wichtig gewesen. Die Aufklärung über Risiken müsste verbessert werden. Es reicht nicht, nur über die akuten Folgen der Spende aufzuklären. Es fehlen verlässliche Langzeitdaten zu gesundheitlichen und psychosozialen Folgen. Diese Lücke erschwert eine umfassende Aufklärung. Ein bundesweites Lebendspenderegister wäre hier ein entscheidender Schritt gewesen für Transparenz, Qualitätssicherung und bessere Versorgung. Dass Sie darauf bewusst verzichtet haben, ist vielleicht die größte verpasste Chance. Ausdrücklich falsch ist die Streichung des Merkmals „Geschlecht“ aus der Dokumentation. Frauen spenden häufiger, Männer empfangen häufiger. Wer solche Ungleichheiten nicht erfasst, kann sie auch nicht abbauen. Das widerspricht dem Anspruch einer gerechten Gesundheitspolitik. Und wenn Sie nun die Informationsangebote in den Bürgerämtern abschaffen, stehen Sie in der Verantwortung, andere wirksame Maßnahmen zu entwickeln, um die Bevölkerung über Organspende aufzuklären. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Grüne stimmen diesem Gesetz zu; denn es wird Leben retten. Wir bitten Sie aber ernsthaft, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von Union und SPD, evaluieren Sie die Auswirkungen dieses Gesetzes. Lassen Sie uns gemeinsam darauf achten, dass diejenigen bestmöglich geschützt werden, die bereit sind, einen Teil von sich zu geben, die Spenderinnen und Spender. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Stella Merendino für die Fraktion Die Linke.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Zuhörende! Der vorliegende Gesetzentwurf ist leider ein weiteres Beispiel dafür, wie man ein echtes Problem erkennt und dann politisch daran vorbeiarbeitet. Ja, wir haben ein Problem. Zu wenige Menschen erklären offiziell ihre Bereitschaft zur Organspende, während über 8 000 Menschen in diesem Land ein lebensrettendes Organ benötigen. Rund 1 000 von ihnen sterben jedoch beim Warten, und das ist eine verdammt harte Realität. Dieser Entwurf beschränkt sich im Kern auf die Ausweitung der Lebendorganspende und verschiebt damit die Verantwortung vom Staat auf die Betroffenen – auf Menschen, die in einer Extremsituation sind, die einem geliebten Menschen gegenübersitzen, der ohne Organspende sterben wird. So eine Entscheidung erfolgt nicht frei. Seien wir mal ehrlich: Organspende hat ein Geschlecht. Es sind überwiegend Frauen, die spenden – oft in familiären Kontexten, oft aus Verantwortung oder schlechtem Gewissen heraus. Das sollte eigentlich gesellschaftlich getragen werden. Ein Organ zu spenden, ist keine einfache Entscheidung. Es ist ein massiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gesunder Menschen und keine Kleinigkeit. Wir wissen aus der Praxis, aus Berichten von Betroffenen, dass viele Spender/-innen langfristig mit gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen leben müssen: mangelhafte Aufklärung, Verdienstausfälle, körperliche Einschränkungen und Langzeitfolgen, die die Betroffenen dann auch noch beweisen müssen. Besonders kritisch sehen wir die Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips, also die Aufhebung der Vorrangigkeit der postmortalen Spende. Unsere Positionierung ist daher – um vor allem die Spendenden zu schützen –, dass eine Ausweitung der Lebendorganspende, bevor nicht alle Möglichkeiten der postmortalen Spende ausgeschöpft wurden, nicht der zentrale Hebel sein darf. Die postmortale Spende muss Vorrang behalten. Alles andere verschiebt das gesamte Risiko auf den gesunden spendenden Menschen. Auch die geplante anonyme Spende lehnen wir ab. Internationale Studien zeigen, dass es zu keinem signifikanten Anstieg der verfügbaren Organe kommen würde; denn niemand gefährdet einfach so seine eigene Gesundheit. Aber was steigt, ist das Risiko, dass über Umwege doch finanzielle Anreize eine Rolle spielen. Positiv jedoch – ja, ich wundere mich selbst – ist das Ermöglichen von Überkreuz- und Ringspenden. Das kann im Einzelfall tatsächlich helfen. Aber insgesamt ist die Regierung mit diesem Gesetzentwurf falsch abgebogen. Wenn wir wirklich mehr Spenderorgane wollen, dann müssen wir die postmortale Spende stärken: durch barrierearme Aufklärung, durch niedrigschwellige Aufklärung, durch Kampagnen, die die Menschen tatsächlich erreichen, vor allem aber durch ein System, das Vertrauen schafft. Wir als Linke lehnen diesen Entwurf ab und setzen uns für echte Lösungen ein, die Leben retten und nicht neue Risiken schaffen. Danke. Vielen Dank. – Der nächste Redner in dieser Aussprache ist Dr. Hans Theiss für die CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein wirklich guter Tag für die Patientinnen und Patienten, die auf eine Spenderniere warten; denn durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Überkreuz-Lebendspende in Deutschland endlich möglich. Damit kann vielen Betroffenen, geschätzt mehreren Hundert Personen pro Jahr, die auf ein passendes Spenderorgan warten, geholfen werden. Sie können nach der Transplantation wieder ein weitgehend normales Leben im Alltag führen, vor allem durch den Wegfall der Dialyse, und die Überlebenswahrscheinlichkeit wird deutlich erhöht. Bei der Novellierung zur Lebendorganspende gilt es, mehrere Punkte hervorzuheben. Erstens. Den Lebendorganspendern kommt eine hohe Aufmerksamkeit bei der Beratung, der ärztlichen Aufklärung sowie der Betreuung zu. Die unabhängige psychosoziale Beratung wird verpflichtend und hilft, individuelle Risiken zu identifizieren. Damit werden ein besserer Schutz und eine bessere Langzeitbetreuung der Organspender erreicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zweitens. Mit den vorgesehenen Regelungen bleibt jede Form von Organhandel ausgeschlossen. Die Überkreuzspende erfolgt anonym, sodass Einflussnahmen nicht möglich sind. Frühestens nach zwei Jahren können sich Spender und Empfänger – beidseitiges Einverständnis vorausgesetzt – kennenlernen. Die strikte Verhinderung von Organhandel ist ein wesentliches ethisches Element und die Voraussetzung für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz der Überkreuz-Lebendspende. Drittens. Die Koordinierungsstelle nach § 11 des Transplantationsgesetzes, besser bekannt als „Deutsche Stiftung Organtransplantation“ oder „DSO“, wird an das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende angebunden. Dies führt zu einer Beschleunigung der Abläufe. Das und weitere Verbesserungen bei der Abfrage an das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende werden zu mehr Schnelligkeit und Effizienz führen, die die Datensicherheit aber nicht beeinträchtigen werden. Viertens. Durch einen entsprechenden Änderungsantrag konnten wir erreichen, dass die Überkreuz-Lebendspende nicht nur für immunologisch inkompatible Organspendepaare ermöglicht wird, sondern um die medizinische Inkompatibilität erweitert wird. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei hohem Alters- oder Größenunterschied durch die Überkreuzspende eine bessere Prognose nach der Transplantation erzielt werden kann. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das vorliegende Gesetz die Zahl der Lebendorganspenden steigern und gleichzeitig die Betreuung der Organspender verbessern wird. Wir schaffen eine rechtlich sichere, transparente Regelung, die das Vertrauen in die Organspende stärken wird. Ich danke der Bundesministerin Nina Warken und den Mitarbeitern des Bundesministeriums, meinen Co-Berichterstattern und den Fraktionen der CDU/CSU sowie der SPD für die konstruktiven Beratungen und die Verabschiedung dieses so wichtigen Gesetzes. Wir haben zusammen geliefert, was unter der Ampelregierung nicht geliefert worden war. Lassen Sie mich zum Abschluss noch mal dafür werben, dass darüber hinaus möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ihre Bereitschaft zur Organspende erklären. Vielen Dank. Vielen Dank. – Für die letzte Rede in dieser Aussprache erteile ich das Wort Dr. Maria-Lena Weiss von der CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Stellen Sie sich zwei Geschwister vor: Der Bruder ist schwer nierenkrank. Die Schwester zögert nicht, ihm zu helfen. Alles passt. Sie sind sich verbunden, sie übernehmen Verantwortung füreinander, sie sind mutig. Nur eines passt nicht: die Blutgruppe. Bisher führte diese Situation direkt in eine Sackgasse. Sie bedeutete vor allem eines: warten, warten auf ein Organ, warten auf eine Chance, im Schnitt acht Jahre – acht Jahre Dialyse, acht Jahre zwischen Leben und Überleben –, und leider endet dieses Warten für manche auch zu früh. 6 400 Menschen stehen auf der Warteliste für eine Spenderniere, jeder Einzelne davon mit einer Geschichte, mit einem Gesicht, mit einer Familie. Viele dieser Menschen bekommen mit dem Gesetz, das wir heute verabschieden, eine neue Chance. Heute öffnen wir genau diese Sackgasse und machen möglich, was bisher unmöglich war. Der Schlüssel ist die Überkreuzspende. Was einzeln nicht geht, wird gemeinsam möglich: zwei Paare, die sich nicht kennen, und trotzdem einander das Leben retten. Das ist nicht nur Medizin, das ist gelebte Solidarität. Und wir gehen noch weiter. Als Koalition haben wir dieses Gesetz an einem entscheidenden Punkt verbessert, indem wir den Begriff der Inkompatibilität erweitern und das Wort „immunologisch“ durch „medizinisch“ ersetzen. Das klingt sehr technisch, aber dahinter verbirgt sich ein echter Gamechanger. Denn plötzlich gilt: Nicht nur die Blutwerte entscheiden, sondern der Mensch in seiner ganzen medizinischen Realität. Das heißt: Mehr Paare bekommen Zugang, der Pool an Spendern wird größer, und die Chance auf ein wirklich passendes Organ steigt deutlich. Das ist Gesetzgebung, die Leben rettet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch eines vergessen wir nicht: Diejenigen, die spenden, leisten Außergewöhnliches. Sie riskieren ihre eigene Gesundheit für einen anderen Menschen. Deshalb geben wir ihnen ein klares Versprechen: Wenn sie eines Tages selbst Hilfe brauchen, dann steht die Gemeinschaft an ihrer Seite – mit besseren Chancen auf der Warteliste und mit echter Solidarität. Meine Rede will ich mit einem Dank schließen. Danke an alle, die bereits ein Organ gespendet haben oder die bereit wären, diesen Schritt zu gehen! Sie alle schenken Menschen Leben. Dafür gebührt Ihnen unser größter Respekt. Vielen Dank.

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