von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (8)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes wollen wir den Weg freimachen für die sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspende in unserem Land. Dieses Gesetz wird Leben retten; denn wir erweitern bei der Lebendnierenspende den Spender- und den Empfängerkreis. Der Bedarf an Spenderorganen ist zurzeit bei Weitem nicht gedeckt. Wir sorgen daher dafür, dass mehr Menschen in Zukunft eine lebensrettende Nierentransplantation erhalten werden. Das bedeutet Hoffnung für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Sehen wir uns die bislang geltende Regelung an, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Lebendorganspende ist derzeit auf Angehörige und Personen mit einem besonderen Näheverhältnis beschränkt, also zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner, Geschwister sowie Eltern und Kinder. Das ist aber nicht alles. Bei der Organspende müssen viele verschiedene medizinisch-biologische Parameter übereinstimmen, damit eine Spende letztendlich realisiert werden kann. Es geht also nicht nur um die Bereitschaft eines nahen Angehörigen, eine Niere zu spenden, sondern das Organ muss auch dafür geeignet sein. Aber – das ist leider die bittere Realität – in vielen Fällen passt es eben nicht. Derzeit bleibt da nur die Hoffnung auf eine postmortale Organspende. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hat zwar gerade gemeldet, dass die Organspendezahlen im vergangenen Jahr erfreulicherweise den höchsten Stand seit 2012 erreicht haben – 985 Menschen haben nach ihrem Tod ihre Organe gespendet und damit anderen Menschen Lebensjahre geschenkt –, aber trotz dieser positiven Entwicklung ist der Bedarf an Spenderorganen bei Weitem nicht gedeckt, und das muss sich ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der höchste Bedarf besteht an Spendernieren. Gerade dort sind die Wartezeiten in Deutschland lang – zu lang –: aktuell bis zu acht Jahre. Acht lange Jahre, in denen sich der Gesundheitszustand in der Regel trotz Dialyse massiv verschlechtert und die Lebensqualität massiv beeinträchtigt ist. Zu oft warten die Betroffenen dann auch vergeblich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir zusätzliche Optionen schaffen, um Leben zu retten. Die Lebendnierenspende soll künftig in einem engen Rahmen auch ohne ein unmittelbares Näheverhältnis zwischen Spender und Empfänger zulässig sein. Hierfür werden wir ein nationales Programm für Überkreuz-Lebendnierenspenden aufbauen. Das bedeutet: Für inkompatible Spender-Empfänger-Paare sollen passende Spenderinnen und Spender und Empfängerinnen und Empfänger aus dem Kreis inkompatibler Spender-Empfänger-Paare ermittelt werden. Die Vermittlung von Spenden erfolgt dann sozusagen über Kreuz. Die Bereitschaft eines Partners, eine Niere zu spenden und zu helfen, landet dann so nicht mehr in einer Sackgasse, wenn das Organ für die eigenen Angehörigen nicht infrage kommt. Wichtig ist mir: Das geschieht selbstverständlich unter Beachtung von Spenderschutz und Spenderautonomie. Der Gesetzentwurf enthält wichtige Maßnahmen, um Spendende zu schützen. Dazu gehört auch: Ein besonderes Näheverhältnis der jeweils inkompatiblen Partner eines Organspendepaares bleibt der Regelfall, auch, um einem möglichen Missbrauch vorzubeugen. Zusätzlich schaffen wir die Möglichkeit der sogenannten nicht gerichteten anonymen Nierenspende, also die anonyme Spende an eine nicht bekannte Person, wobei die spendende Person dabei keinerlei Einfluss auf die empfangende Person hat. Es ist also ein selbstbestimmter Akt des reinen Altruismus, den wir künftig auch ermöglichen wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind weiterhin intensive Bemühungen von Staat und Gesellschaft für die Organspende insgesamt notwendig. Wir müssen die Situation der Menschen, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind, verbessern. Organspende schenkt Lebenszeit. Die Überkreuz-Lebendspende ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Situation der Betroffenen in Deutschland zu verbessern. Bitte lassen Sie uns dafür den Weg freimachen. Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Joachim Bloch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bisher ist eine Lebendnierenspende nur zulässig, soweit nicht auf eine Organentnahme nach festgestelltem Gehirntod zurückgegriffen werden kann, und nur für Personen, die in einem besonders engen Näheverhältnis zueinander stehen. Der Gesetzentwurf zielt auf die Erweiterung des Organspender- und Organempfängerkreises ab. Dies soll mit der sogenannten Überkreuz-Lebendnierenspende und der sogenannten nicht gerichteten anonymen Nierenspende erreicht werden. Die Überkreuz-Lebendnierenspende ist die Spende von Nieren zwischen zwei oder mehr in sich inkompatiblen Organspendepaaren. Diese hat die Alternative für Deutschland bereits mit ihrem Antrag vom 12.09.2025, Drucksache 21/1566, gefordert. Schön, dass Sie sich von uns inspirieren lassen. Bei der nicht gerichteten anonymen Nierenspende spendet eine Person ihre Niere an einen ihr nicht bekannten Empfänger, zum Beispiel an einen solchen auf der Warteliste. Der Entwurf der Bundesregierung hat positive Ansätze. Allerdings gibt es insbesondere in Anlehnung an unseren Antrag auch Defizite. So entstehen unter anderem ein erhöhter Bürokratieaufwand, eine Schwächung des Datenschutzes und eine Integration in eine intendierte Widerspruchslösung. Darüber hinaus sind mögliche Folgen der Lebendnierenspende unter anderem, dass bis zu 20 Prozent der Spender mit dauerhaft relevanten Erschöpfungssymptomen, bis zu 75 Prozent mit Alltagseinschränkungen und rund 50 Prozent mit chronischer Niereninsuffizienz zu kämpfen haben. Zudem werden Folgeschäden von den Versicherungen häufig bestritten. Anerkennungen erfolgen meist nur nach jahrelangen Gerichtsverfahren. Kurzum: Die Absicherung geschädigter Lebendspender ist faktisch unzureichend. Fazit: Der Gesetzentwurf ist derzeit nicht ausgereift, unvollständig und bedarf daher einer Überarbeitung. Im Übrigen ist das Verhalten dieser und der vorherigen Regierung so zu deuten, dass mittelfristig die sogenannte Widerspruchslösung in Deutschland umgesetzt werden soll. Das heißt, jeder soll automatisch als Organspender gelten, sofern er dem nicht aktiv widersprochen hat. Die Alternative für Deutschland stellt sich gegen die Widerspruchslösung. Der Mensch darf nicht als potenzielles Ersatzteillager angesehen und behandelt werden. Herzlichen Dank. Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, teile ich Folgendes mit: Der Abgeordnete Kneller erhält von mir einen Ordnungsruf. Der Abgeordnete Kneller hat in seiner Rede die Kollegin Broßart angesprochen und ihr Transfeindlichkeit vorgeworfen. Auch wenn das in diesem Fall möglicherweise ein geschmackloses Wortspiel darstellen sollte, hat er bewusst nicht von „Transrapidfeindlichkeit“ gesprochen. Er hat der Kollegin durch seine Wortwahl bewusst, ohne sachlichen Hintergrund und ohne Debattenbezug eine menschen- bzw. gruppenverachtende Gesinnung vorgeworfen, und er hat sie damit auch persönlich in ihrer geschlechtlichen Identität angegriffen und herabgewürdigt. – Schön, dass Sie das beglückwünschen, Frau Kollegin. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Dr. Tanja Machalet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute ein Gesetz, das im wahrsten Sinne des Wortes über Leben und Tod entscheidet und mir als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses sehr wichtig ist: das Dritte Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes, die Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende. Es geht um höhere Akzeptanz und die Bereitschaft, Organe zu spenden, um mehr Fairness und um einen besseren Schutz der Menschen, die bereit sind, ein Stück von sich selbst zu geben. Um das zu verdeutlichen, möchte ich Ihnen eine Geschichte aus meinem Wahlkreis erzählen, ein Schicksal, das beispielhaft für so viele im Land ist, die Geschichte von Sylvia und ihrem Mann. Er, kerngesund, gab seiner Frau eine Niere. Sie hofften auf ein gemeinsames leichteres Leben, doch es kam anders. Die transplantierte Niere wurde abgestoßen. Sylvia musste zurück an die Dialyse, und später versagte auch die verbliebene Niere des Spenders. Heute leben beide mit Dialyse; der Spender ist erwerbsunfähig, soziale Sicherungslücken wurden schmerzhaft sichtbar. Sie berichten von unzureichender Aufklärung über die Spätfolgen, von fehlender Absicherung und von Broschüren, in denen es hieß: „Nierenspender leben länger“. Diese Geschichte darf sich so nicht wiederholen. Und genau deshalb ist es richtig, dass die Novelle die Rechte der Lebendspenderinnen und -spender weiter stärkt, durch verpflichtende, ehrliche Aufklärung auch über Fatigue, Erwerbsrisiken und Versicherungsfragen, durch klare Nachsorgeverpflichtung und durch eine konsequente sozialrechtliche Absicherung, die verhindert, dass aus einem Akt der Solidarität und Liebe ein Zerwürfnis, ein Leben in Armut und eingeschränkter Gesundheit wird. Die Tragik dieser Geschichte ist leider keine Ausnahme. Wir alle haben diese Fälle in unseren Wahlkreisen, egal ob es Sylvia und ihr Mann sind oder es vielleicht die 16-Jährige ist, die eine neue Leber braucht, um zu überleben. Es geht immer um Leben oder Tod, und das ist tragisch. Die Lebendspende sollte ein Ausnahmeweg bleiben. Aber wer ihn geht, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat ihn schützt: medizinisch, psychologisch und sozial. Der Entwurf der Bundesregierung verfolgt drei Kernziele. Erstens. Er erweitert den Kreis derer, die bei einer Lebendorganspende füreinander einstehen können; das wurde angesprochen. Künftig sollen nicht nur enge Angehörige, sondern auch weitere Personen, die in besonderer persönlicher Verbundenheit stehen, besser berücksichtigt werden. Zweitens. Wir schaffen eine neue, moderne Form der Lebendnierenspende. Dazu gehören die Überkreuz-Lebendspenden, wenn Spenderin und Empfänger in einem Paar nicht kompatibel sind, aber eben mit einem zweiten Paar über Kreuz passende Konstellationen entstehen, und wir öffnen den Weg für anonyme Lebendspenden. Drittens. Wir stärken den Empfänger- und Spenderschutz. Die Anforderungen an Aufklärung, unabhängige Beratung und Lebendspendekommissionen werden präzisiert; Dokumentation, Nachbetreuung und Meldestrukturen werden ausgebaut. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wichtig die Regelungen zur Lebendspende sind, sie sind kein Ersatz für eine starke postmortale Organspende. Noch immer sterben Menschen, die auf der Warteliste stehen, weil ein Organ eben nicht rechtzeitig kommt. Der Organmangel ist trotz aller Bemühungen und trotz Fortschritten immer noch dramatisch, und deshalb sage ich hier klar und deutlich: Wir brauchen eine Widerspruchslösung in Deutschland! Wenn wir es mit unserem Koalitionsziel ernst meinen, die Zahl der Organ- und Gewebespenden deutlich zu erhöhen, dann dürfen wir diese Debatte nicht wieder vertagen. Widerspruchslösung heißt nicht Zwang. Es heißt: Organspende ist der Regelfall. Wer nicht spenden möchte, kann und soll jederzeit widersprechen. Ich werbe dafür, dass wir die Novelle zur Lebendorganspende mit einer erneuerten, ehrlichen Debatte über die Widerspruchslösung verbinden. Beides gehört zusammen: mehr Schutz bei der Lebendspende und mehr Verlässlichkeit bei der postmortalen Spende. Wir müssen da in dieser Legislaturperiode zu einer Entscheidung kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Organspende ist ein zutiefst solidarischer Akt. Aber Solidarität braucht Vertrauen: Vertrauen in die Regeln, in die Aufklärung, in die Fairness des Systems. Die vorliegende Novelle verbessert die Rahmenbedingungen für die Lebendorganspende, schützt Spenderinnen und Spender besser und schafft neue Möglichkeiten, mehr Patientinnen und Patienten zu helfen. Sie ist ein wichtiger Schritt, aber nicht der letzte. Wir müssen zugleich die Widerspruchslösung erneut auf die Tagesordnung setzen, die Aufklärung und Bereitschaft zur Organspende über alle Lebensphasen hinweg deutlich stärken und uns in Europa für einen zweiten Aktionsplan und eine starke Transplantationspolitik einsetzen. Den Menschen wie Sylvia und ihrem Mann schulden wir, dass wir aus ihren Erfahrungen lernen. Den Tausenden auf der Warteliste schulden wir, dass wir heute die richtigen Entscheidungen treffen. Ich bitte Sie: Lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf gemeinsam verbessern, ihm am Ende zustimmen und damit ein klares Signal senden: Deutschland nimmt die Organspende und Transplantationsmedizin endlich so ernst, wie es das Leben der Betroffenen gebietet. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Kirsten Kappert-Gonther.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn wir heute über die Verbesserung der Lebendorganspende sprechen, sprechen wir über mehr als ein Gesetz. Wir sprechen über Leben, über Hoffnung und über Zukunft. Gesetzlich den Rahmen zu schaffen, dass nicht nur zwischen Paaren, sondern auch durch Überkreuzspende mehr Lebendorganspenden möglich werden, kann dazu beitragen, dass Leben gerettet wird, Leid vermindert wird und Wartelisten verkürzt werden. Und dieser Entwurf hat ohne Zweifel großes Potenzial. Einige Gedanken möchte ich mit Ihnen teilen, was aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen hier noch nicht ideal ist: Besonders irritierend ist die Streichung des Merkmals „Geschlecht“ aus der Dokumentation, während andere Angaben, etwa der akademische Titel, weiterhin erfasst werden. Das ist keine Datensparsamkeit. Es macht eine strukturelle Realität unsichtbar. Frauen spenden deutlich häufiger Nieren an ihre Partner; Männer sind bei Spenden an Partnerinnen, Töchter, Mütter deutlich zurückhaltender. Und wer diese Ungleichheit nicht betrachtet, der kann sie nicht verändern. So wird der Gender Health Gap nicht geschlossen, sondern faktisch vertieft, und das steht im Widerspruch zu Ihrem Anspruch – Ihrem richtigen Anspruch, unserem gemeinsamen Anspruch –, Frauengesundheit stärker in den Fokus zu rücken. Lebendorganspenden sind mehr als ein medizinischer Eingriff. Sie sind eine zutiefst persönliche, körperliche und psychische Entscheidung für Spender/-innen und Empfänger/-innen. Diese Entscheidung hat große Auswirkungen auf das Paar, darauf, wie miteinander gesprochen, gelebt, Zukunft gestaltet wird. Und deshalb ist es gut, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf die psychosoziale Beratung mit verankern. Wir sagen: Das sollte für Empfänger/-innen und für Spender/-innen gelten, nicht nur für eine Seite. Studien zeigen, dass Frauen häufiger durch familiären Druck beeinflusst werden, ob subtil, von außen oder innerlich. Diese Ambivalenzen müssen besprochen werden, und zwar interdisziplinär mit qualifizierten Personen mit psychosozialer Expertise. Die Aufklärung muss umfassend sein: nicht nur über akute Folgen, wie es in Ihrem Entwurf vorgesehen ist, sondern auch über mögliche langfristige Folgen der Spende. Eine Niere zu spenden, ist ein außergewöhnliches Geschenk, vielleicht das größte, das man einer anderen Person machen kann. Die Entscheidung dazu muss gut informiert und freiwillig getroffen werden. Sie verdient nicht nur unsere Anerkennung und unseren Respekt, sondern auch die bestmögliche Absicherung. Darum ist die Lebendspendekommission so notwendig. Und wir sagen hier: Für beide Seiten, für Spender/-innen und Empfänger/-innen, leistet die Lebendspendekommission einen wichtigen Beitrag zum Spender/-innenschutz, und zwar nicht nur in der Regel, sondern immer. Wir Grüne stehen bereit. Wir bringen Änderungsanträge in den Gesundheitsausschuss ein, die wir gemeinsam mit den Expertinnen und Experten beraten werden. Frau Abgeordnete. Wir stehen also bereit, den vorliegenden Gesetzentwurf weiterzuentwickeln – verantwortungsvoll, gerecht und mit dem Menschen im Mittelpunkt. Ich danke Ihnen. Für die Fraktion Die Linke darf ich Julia-Christina Stange das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren! Wir beraten über ein hochsensibles und lebenswichtiges Thema mit ethischer Tragweite. Es geht um Leben. Es geht um Solidarität. Es geht um Schutz, Verantwortung und staatliche Pflichten. Organspende kann ein Akt solidarischen Handelns sein. Wir teilen das Ziel, dass mehr Menschen rechtzeitig ein lebensrettendes Spenderorgan erhalten sollen, und wir wissen, wie dramatisch die Lage für viele Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen ist. Aber genau deshalb dürfen wir dieses Thema nicht verkürzen. Ein nationales Programm kann helfen, die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern auszugleichen. Spenden darf nicht an Ländergrenzen haltmachen. Gleichzeitig gibt es aber einen erheblichen Nachbesserungsbedarf im vorliegenden Gesetzentwurf. Kritisch ist insbesondere die geplante nicht gerichtete anonyme Lebendnierenspende. Hier müssen wir uns ehrlich fragen: Wollen wir Menschen ermutigen, ohne ausreichenden Schutz gravierende gesundheitliche Risiken auf sich zu nehmen? Langfristige gesundheitliche Risiken für Lebendspender/-innen dürfen einfach nicht ausgeblendet werden. Fatigue, eingeschränkte Belastbarkeit, kognitive Defizite bis hin zur Arbeitsunfähigkeit sind hier leider Realität. Diese Folgen werden, wenn überhaupt, oft erst nach jahrelangen Gerichtsverfahren anerkannt. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene niederschwellige psychosoziale und medizinische Begleitung vor, während und nach der Organentnahme ist schlichtweg nicht ausreichend geregelt. Das ist aus meiner Sicht nicht verantwortbar. Ebenso kritisch sehe ich die Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips, die damit einhergeht, dass nicht mehr vorrangig geprüft werden soll, ob ein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht. Das erhöht den Druck auf die Angehörigen in hochemotionalen Ausnahmesituationen. Fakt ist: Wir hätten das Problem gar nicht in dieser Form, wenn mehr Menschen postmortal spenden würden. Und hier liegt der eigentliche politische Auftrag: konsequente Aufklärung im Sinne selbstbestimmter, klarer Entscheidungen zu Lebzeiten. Ich denke, wir sollten auch weiter über die Widerspruchslösung diskutieren, die aktuell ja wieder im Bundesrat besprochen wird. Über den Tod und die Organspende zu sprechen, ist nie einfach; aber genau das entlastet Angehörige, weil sie dann wissen, was gewollt war. Unser Fazit daher: kein moralischer Druck, keine zusätzlichen Risiken für Einzelne, sondern staatliche Verantwortung für funktionierende Strukturen, mehr Aufklärungs- und Informationsangebote, mehr Schutz für die Spender/-innen und ein ganz klares Bekenntnis dazu, dass Organspende kein Produkt von Druck sein darf, sondern ein solidarischer Akt unter fairen Bedingungen sein muss. Vielen Dank. Ich darf Dr. Hans Theiss für die CDU/CSU-Fraktion das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2024 verstarben 253 Patientinnen und Patienten in Deutschland, die auf der Warteliste für eine Niere standen. Während 2 600 Nierentransplantationen durchgeführt wurden, warteten Ende des Jahres weiterhin mehr als 6 400 Menschen auf eine passende Spenderniere. Es geht aber nicht nur um die Verbesserung des Überlebens, es geht auch um die Lebensqualität der Patienten. Wer sich im Endstadium einer Nierenerkrankung befindet und dialysepflichtig wird, muss dreimal pro Woche für vier bis fünf Stunden zur Blutwäsche, zur sogenannten Dialyse. Das bedeutet eine erhebliche Einschränkung der Flexibilität, Mobilität sowie der gesamten Lebensqualität. Eine neue Niere kann hier Wunder wirken. Deshalb wollen wir möglichst vielen Menschen helfen und mit diesem Gesetzentwurf die Transplantationszahlen nach oben bringen. Unser Grundproblem ist: Deutschland hat zu wenige Spenderorgane. Daher sollen mit diesem Gesetz die Möglichkeiten der Lebendorganspende erweitert werden, regulatorische Hemmnisse abgebaut werden und die medizinische Erfassung verbessert werden. Denn in Deutschland wird neben einer postmortalen Organspende auch die sogenannte Lebendorganspende bei etwa 30 Prozent der Patienten durchgeführt. Das Transplantationsgesetz begrenzt die Lebendorganspende auf enge Angehörige oder Personen mit nachweislich enger persönlicher Verbundenheit. Dadurch sollen Spenderschutz gewährleistet und Organhandel verhindert werden. Diese Grundsätze werden weiterhin gelten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber: Für Fälle, in denen eine nahestehende Person spenden will, dies aber aus Gründen der medizinischen Inkompatibilität, wie drohender Organabstoßung durch das Immunsystem, nicht möglich ist, gibt es bislang keine gesetzliche Alternativlösung. Das wollen wir mit der Überkreuz-Lebendnierenspende ändern. Hier werden zwei Paare anonym – das ist wichtig – zusammengeschlossen. Die spendenden Personen geben ihre Niere nicht an ihre eigenen Angehörigen, weil das medizinisch nicht geht, sondern „über Kreuz“ an die empfangende Person des anderen Paares. Die Spende im Nahverhältnis bleibt also mittelbar – und das ist wichtig – erhalten. Wichtig ist auch, dass Organhandel – das muss man ansprechen – weiterhin ausgeschlossen ist. Die Freiwilligkeit der Spende wird durch die Lebendspendekommission gesichert. Des Weiteren gilt der Anonymitätsgrundsatz, sodass potenzielle Empfänger ihre tatsächlichen Überkreuzspender nicht kennen und auch nicht finanziell im Hinblick auf ihre Spende beeinflussen können. Wir hoffen sehr, dass wir durch dieses wichtige Gesetz, für das ich dem Ministerium und der Frau Ministerin ausdrücklich danken möchte, möglichst vielen zusätzlichen Patienten mit einer Organspende helfen können. Vielen Dank. Ich darf für die AfD-Fraktion Nicole Hess das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin Warken! Meine Damen und Herren! Wir reden heute über die Lebendorganspende und damit über eine Entscheidung, die niemals Routine sein darf. Ein gesunder Mensch lässt sich operieren – ohne eigenen medizinischen Nutzen, allein aus Verantwortung für einen anderen. Der Regierungsentwurf einer dritten Novellierung des Transplantationsgesetzes will die Lebendspende ausweiten – mit Überkreuz-Lebendnierenspenden und mit nicht gerichteten anonymen Nierenspenden. Das wird als Fortschritt verkauft, markiert aber eher einen grundlegenden Systemwechsel: weg vom Schutz des gesunden Spenders, hin zur Maximierung der Versorgung um nahezu jeden Preis. Dabei ist die Realität der Lebendnierenspende bei Weitem nicht so risikolos, wie sie in der Transplantationsmedizin oft dargestellt wird. Die möglichen gesundheitlichen Einschränkungen sind zahlreich; chronisches Fatigue und eine eingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit gehören genauso dazu wie Bluthochdruck, chronische Schmerzzustände, eine reduzierte Nierenfunktion oder neurokognitive Beeinträchtigungen. Noch gravierender ist die soziale Realität nach der Spende. Viele Betroffene berichten, dass Folgeerkrankungen erst nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit Krankenkassen anerkannt werden. Teilweise verlieren Spender ihre Erwerbsfähigkeit – ohne ausreichende Absicherung. Vor diesem Hintergrund ist eine Ausweitung der Lebendorganspende ohne vorherige, verbindliche Verbesserung des medizinischen und sozialrechtlichen Schutzes ethisch nicht verantwortbar. Das wäre, als wenn wir die Menschen mit einem hoffnungsvollen „toi, toi, toi“ in den Operationssaal schickten. Doch das kann nicht der Anspruch eines Staates sein. Wer von einem gesunden Menschen eine solch selbstlose Tat erwartet, der hat auch die Pflicht, ihm im Schadensfall ohne Wenn und Aber zur Seite zu stehen, und zwar schnell, unbürokratisch und vor allem lebenslang. Unser Ansatz ist der bessere Weg. Er löst ein konkretes Versorgungsproblem, ohne die ethischen und rechtlichen Leitplanken zu verschieben. Mit der Überkreuzspende schaffen wir eine Lösung für Paare, die sich gegenseitig helfen wollen, aber medizinisch nicht kompatibel sind. Statt Menschen in jahrelange Warteschleifen zu schicken oder sie ins Ausland zu zwingen, ermöglichen wir Hilfe unter klaren Bedingungen und mit geregelten Abläufen. Gleichzeitig muss klar sein, dass die Finanzierung eindeutig als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung feststeht, und zwar inklusive der notwendigen Voruntersuchungen und der Nachsorge. Das ist Spenderschutz im besten Sinne – verlässlich, unbürokratisch und fair –: eine Erweiterung dort, wo es medizinisch sinnvoll und moralisch verantwortbar ist. Meine Damen und Herren, wer mehr Organe will, der muss zuerst mehr Vertrauen schaffen. Aber Vertrauen entsteht eben leider nicht durch gebrochene Wahlversprechen. Herzlichen Dank. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir Dr. Hendrik Streeck für die CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzter Redner in der Debatte möchte ich erst einmal Danke sagen: Danke an die Menschen in unserem Land, die bereit sind oder waren, einem anderen Menschen eine Niere zu spenden, nicht anonym, nicht abstrakt, sondern ganz konkret für einen Menschen, der dieses Organ zum Überleben braucht – oft für einen nahen Angehörigen, manchmal für jemanden, den sie zuvor gar nicht kannten. Eine Lebendnierenspende ist ein schwerwiegender medizinischer Eingriff. Sie bedeutet Operation, sie bedeutet Schmerzen, sie bedeutet Risiko, und sie verlangt eine bewusste Entscheidung für den eigenen Körper und für das Leben eines anderen. Zugleich zeigt sie, was medizinisch möglich ist, wenn Bereitschaft, Verantwortung und Versorgung zusammenkommen. Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 600 Menschen, weil kein passendes Organ zur Verfügung steht, rund die Hälfte aufgrund einer fehlenden Niere. Gerade bei Lebendnierenspenden lassen wir medizinische Möglichkeiten ungenutzt, da das geltende Recht zu eng gefasst ist. Der vorliegende Gesetzentwurf will genau hier ansetzen. Das Gesetz schafft Klarheit und erweitert die Möglichkeit der Lebendorganspende dort, wo medizinische Machbarkeit und freiwillige Bereitschaft gegeben sind. Für viele Patientinnen und Patienten ist die Lebendnierenspende medizinisch die beste Option. Sie ist planbar, sie bietet bessere Langzeitergebnisse, sie kann Wartezeiten entscheidend verkürzen. In Deutschland ist eine Lebendnierenspende bislang häufig auch dann nicht möglich, wenn die Bereitschaft zur Spende vorhanden ist. Dieses Gesetz ändert das. Es ermöglicht die Überkreuz-Lebendnierenspende in Fällen, in denen eine direkte Spende medizinisch nicht kompatibel war und bisher aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden konnte. Die Überkreuz-Lebendnierenspende ist medizinisch etabliert und auch international erprobt. Zugleich stärkt das Gesetz den Schutz der Spenderinnen und Spender durch eine verpflichtende, unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation und schafft bundeseinheitliche Verfahren über die Lebendspendekommission, damit Entscheidungen transparent, vergleichbar und rechtssicher getroffen werden können. Meine Damen und Herren, eine verantwortbare Lebendorganspende braucht drei Dinge: medizinische Evidenz, einen freien und informierten Willen und einen verlässlichen Rechtsrahmen. Diesen Rechtsrahmen verbessern wir, damit verantwortungsvolle Hilfe dort möglich ist, wo es medizinisch sinnvoll und menschlich vertretbar ist. Vielen Dank.
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