2./3. Lesung

Weniger Bürokratie bei der Agrarstatistik

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)

6. November 2025·Sitzung 37··Als Markdown herunterladen

Der beschloss eine Änderung des Agrarstatistikgesetzes, um Bauern von Bürokratie zu entlasten. Künftig sollen Behörden vorhandene Daten nutzen, statt Betriebe erneut zu befragen; das spart rund 1 Million Euro pro Jahr. Alle Redner hielten das für sinnvoll, stritten aber darüber, ob die Entlastung groß genug ist.

Zusammenfassung

KI-generiert

Das geänderte Agrarstatistikgesetz soll vor allem Bürokratie für landwirtschaftliche Betriebe abbauen und das Gesetz an EU-Recht anpassen. Kerngedanke: Der Staat nutzt systematisch Daten, die ihm ohnehin schon vorliegen, statt Betriebe doppelt zu befragen. Dadurch müssten bis zu 80.000 Betriebe nicht mehr direkt befragt werden. Außerdem fallen einzelne Erhebungen weg, etwa zu Bewässerung oder Maschinen. Die CDU/CSU verteidigte das Gesetz mit dem Motto Kleinvieh macht auch Mist: Jede echte Entlastung sei besser als Schaufensteranträge. Die AfD stimmte zu, kritisierte aber, die Ersparnis von rund 10 Euro pro Betrieb sei nur symbolisch und gehe nicht weit genug. Die Grünen nannten die Anpassungen ebenfalls sinnvoll, äußerten aber Ärger darüber, dass das fertige Gesetz nach dem Bruch der Ampel- ein Jahr lang liegen geblieben sei und so unnötige Kosten verursacht habe. Das Gesetz wurde in zweiter und dritter beschlossen.

Zentrale Argumente

KI-generiert
  • Behörden sollen vorhandene Verwaltungsdaten nutzen statt Betriebe doppelt zu befragen.
  • Bis zu 80.000 Betriebe müssen nicht mehr direkt befragt werden.
  • Die Ersparnis von rund 1 Million Euro pro Jahr wird von der AfD als zu gering kritisiert.
  • Die Grünen ärgern sich über die einjährige Verzögerung nach dem Ampel-Bruch.

Reden (3)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich unserer heutigen Debatte einen Titel geben müsste, dann wäre es „Kleinvieh macht auch Mist“. Denn jede Maßnahme, die unsere Landwirte finanziell oder bürokratisch entlastet – ob groß oder klein –, ist richtig und wichtig. Deshalb ist es gut, dass die Änderung des Agrarstatistikgesetzes heute beschlossen wird. Ich werde gleich noch inhaltlich darauf eingehen. Eines möchte ich aber vorwegnehmen: Natürlich haben wir im Ausschuss die altbekannten Sätze von Teilen der Opposition gehört: „Alles viel zu wenig“, „Keine wirkliche Entlastung“, „Mit uns gäbe es den großen Wurf“. Das kann nicht unser Ansinnen sein. Maßnahmen schlechtzureden, ist Teil der Oppositionsarbeit, und das ist ja auch verständlich. Uns als Koalition geht es aber um konkrete, wirksame Hilfen für die Landwirtschaft, und genau das gelingt uns hier mit dem Agrarstatistikgesetz. Mir ist jede echte Entlastung für die Betriebe, sei sie groß oder klein, deutlich lieber als Schaufensterpolitik mit unsinnigen Anträgen, die am Ende keinem Landwirt weiterhelfen. Denn was macht beispielsweise die AfD, um sich als vermeintliche Stimme der Landwirte aufzuspielen? Sie stellt Anträge ins Schaufenster, wie heute zur rückwirkenden Auszahlung der Agrardieselrückvergütung, die nicht gegenfinanziert und beihilferechtlich nicht umsetzbar sind. Das ist nicht mal ansatzweise seriöse Politik, und das muss an dieser Stelle dann auch mal gesagt werden. Wir machen seriöse Politik. Deswegen komme ich auch gerne zum Inhalt des Gesetzes. Das Hauptziel ist, Bürokratie für Landwirte abzubauen. Zudem passen wir das Gesetz an geändertes EU-Recht an. Bei der Agrarstrukturerhebung werden Basisdaten über landwirtschaftliche Betriebe erhoben. Dazu gehören zum Beispiel die Flächenausstattung, der Tierbestand sowie Eigentums- und Pachtverhältnisse. Entscheidend ist dabei: Wir nutzen endlich systematisch die Daten, die den Behörden ohnehin schon vorliegen. Das führt zur Entlastung von bis zu 80 000 Betrieben, welche so nicht mehr direkt befragt werden müssen. Das ist effizient, und das ist eine Politik im Sinne unserer Landwirte. In den ersten Monaten dieser Regierung haben wir als Koalition bereits einiges für die Landwirtschaft auf den Weg gebracht. Einige Maßnahmen sind große Schritte, andere sind kleinere Anpassungen. Kleinvieh macht auch Mist, heißt es also in diesem Fall treffend. Wichtig ist dabei: Alle Beschlüsse wirken ganz klar in eine Richtung, und die Richtung lautet: weniger Bürokratie, mehr Vertrauen für unsere Landwirte. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für die AfD-Fraktion hat als Nächstes das Wort der Abgeordnete Christian Reck.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege hat es schon angesprochen, und auch ich darf Sie heute zu dieser späten Stunde einführen in die schillernde, bunte und aufregende Welt der Agrarstatistik, genauer gesagt die Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes. Die Abfragen gegenüber unseren Bauern treiben mitunter schon kuriose Blüten. Die Praktiker unter uns wissen: Das ist nicht nur ein Berliner, sondern auch ein Brüsseler Problem. So kann ich mich beispielsweise daran erinnern, dass in der Vergangenheit bei der Bearbeitung von Agrarförderanträgen jeder noch so kleine Landwirt abgeklappert wurde, um abzufragen, ob er nicht doch Besitzer von Schienenanlagen oder eines Flugplatzes sei. Das ist realitätsfremd und in solchen Auswüchsen völlig absurd. Doch, Herr Büdenbender, das Positive vorweg: Der Gesetzentwurf enthält durchaus richtige Ansätze. Eine gute Neuerung ist die verstärkte Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten anstelle umfangreicher und regelmäßiger Befragungen. Auch die Erweiterung der HIT-Datenbank um Angaben zur ökologischen Wirtschaftsweise bei der Haltung von Rindern ist positiv hervorzuheben. Gut ist auch der Wegfall bestimmter Erhebungsmodule, etwa zu Bodenbewirtschaftungspraktiken, Bewässerung oder Maschinen und technischen Einrichtungen. Das heißt – man höre und staune –, Bürokratieabbau wird von dieser Regierung in Teilen tatsächlich angestrebt. Schließlich wollen unsere Bauern raus aufs Feld und eben nicht endlose Formulare am Schreibtisch ausfüllen. All dies sind Schritte in die richtige Richtung, allerdings nur kleine Trippelschritte. Denn diese Verbesserungen bleiben in vielen Bereichen sehr deutlich hinter den Erwartungen unserer Fraktion wie auch unserer Bauern zurück. Erster Kritikpunkt. Wenn eine Entlastung von insgesamt rund 800 000 Euro genannt wird, so bedeutet dies bei schätzungsweise 80 000 betroffenen Betrieben gerade einmal 10 Euro pro Betrieb. Und ja, das ist bestenfalls ein symbolischer Betrag, den manche sogar als Frechheit empfinden. Zweitens. Unsere Landwirtschaft befindet sich in einer Phase massiven wirtschaftlichen Drucks: sinkende Preise, steigende Betriebskosten, Arbeitskräfteengpässe. Vor diesem Hintergrund kommen solche Placeboentlastungen im Alltag schlichtweg nicht mehr spürbar an. Drittens. Die Maßnahmen greifen nicht tief genug. Sie kratzen gewissermaßen nur an der Oberfläche. Statt einer umfassenden digitalen Modernisierung oder einer radikalen Vereinfachung bleibt vieles lediglich bei punktuellen Anpassungen. Beispielsweise wird erwähnt, dass einerseits bei vielen Punkten Abfragen entfallen, andererseits aber neue Merkmale aufgenommen werden. Das bleibt weit hinter dem zurück, was viele Betriebe ernsthaft entlasten würde. Viertens. Es besteht die Gefahr, dass wir im internationalen Wettbewerb wichtige Zeit verlieren. Wenn wir jetzt lediglich symbolische Schritte setzen, anstatt echte Entlastung und Gestaltungskraft hervorzubringen, dann verspielen wir die Chance, unsere Landwirtschaft wirkungsvoll zu entlasten und eine moderne und digitalisiertere Statistikpraxis zu etablieren. Als Fazit bleibt: Unsere AfD-Fraktion stimmt dem Entwurf dennoch zu – trotz weitgehender Wirkungslosigkeit für unsere Landwirte. Denn auch ein mikroskopisch kleiner Schritt in die richtige Richtung ist für uns zustimmungsfähig. Wir müssen aber grundsätzlich Folgendes tun: Digitalisierung und Verwaltungsdatennutzung konsequent ausbauen, nicht nur oberflächlich, sondern strukturell und flächendeckend. Wir müssen Doppel- und Mehrfacherhebungen dauerhaft und lückenlos vermeiden. Und wir müssen die Landwirte nicht nur als Versuchskaninchen oder Erhebungsobjekte betrachten, sondern sie als Partner auf Augenhöhe ernst nehmen und ihre Belastungen reduzieren, gerade jetzt, wo die Betriebe unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen. Nur so wird der vorliegende Gesetzentwurf zu einem echten Fortschritt, nicht nur bei der Datenqualität, sondern vor allem bei der Entlastung derjenigen, die mit ihrer Hände harten Arbeit auf dem Acker und im Stall zu unserer Ernährung beitragen. Vielen Dank. Guten Abend! Kommen Sie gut nach Hause.

Karl BärGrüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anpassungen am Agrarstatistikgesetz sind sinnvoll. Es spart der Landwirtschaft und auch der Verwaltung ungefähr 1 Million Euro pro Jahr, wenn der Staat Daten, die er schon hat, nicht ein zweites Mal irgendwo einholt, um Statistiken zu erstellen. Kleinvieh macht auch Mist; das ist gut. Trotzdem bin ich heute ein bisschen wütend. Das Gesetz könnte schon gelten. Es war letztes Jahr schon fertig. Und als die FDP in die außerparlamentarische Opposition drängte und die Union die Ministerposten schon verteilt hatte, da war keiner mehr bereit, mit uns und der SPD dieses Gesetz noch zu beschließen. Da sind dieses Jahr ungefähr 1 Million Euro an Bürokratiekosten entstanden, nur weil Sie Cem Özdemir einen kleinen Erfolg nicht gegönnt haben. An der Zeit zwischen dem Bruch der Ampel genau heute vor einem Jahr und der Bildung der neuen Regierung kann man ganz gut sehen, wer hier am Gemeinwohl arbeitet und wem es nur um die eigene Macht geht. Wir Grünen haben auf dem Weg in die Opposition noch 500 Milliarden Euro für Investitionen freigemacht. Sie waren nicht einmal bereit, mit uns noch Verbesserungen am Agrarstatistikgesetz vorzunehmen. Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass die AfD verboten werden muss.

Redner nach Fraktion

Positionen

KI-generiert
AfD

Stimmt zu, hält die Entlastung von etwa 10 Euro pro Betrieb aber für symbolisch und fordert weitergehende Digitalisierung.

Grüne

Findet die Anpassungen sinnvoll, kritisiert aber, dass das fertige Gesetz nach dem Ampel-Bruch ein Jahr lang blockiert wurde.

CDU/CSU

Begrüßt das Gesetz als konkrete, wirksame Entlastung der Landwirte durch weniger Bürokratie und bessere Datennutzung.