Wahl

Bundestag wählt neue Verfassungsrichter

a) Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die Richter des Bundesverfassungsgerichts Wahl einer Richterin oder eines Richters des Bundesverfassungsgerichts b) Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die Richter des Bundesverfassungsgerichts Wahl einer Richterin oder eines Richters des Bundesverfassungsgerichts c) Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die Richter des Bundesverfassungsgerichts Wahl einer Richterin oder eines Richters des Bundesverfassungsgerichts

25. September 2025·Sitzung 28··Als Markdown herunterladen

Der stimmt über die Wahl mehrerer Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts ab. Grundlage sind die Wahlvorschläge des Wahlausschusses. Eine inhaltliche Aussprache findet bei diesem nicht statt.

Zusammenfassung

KI-generiert

Es handelt sich um einen Wahl- und Verfahrenspunkt: Der wählt auf Vorschlag des Wahlausschusses eine oder mehrere Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht. Es prüft, ob Gesetze und staatliches Handeln mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Wahl der Richter erfordert eine Zweidrittelmehrheit, damit die Personen breit getragen werden. Zu diesem Punkt gab es im keine eigene Aussprache; es wurde direkt über die Wahlvorschläge abgestimmt.

Zentrale Argumente

KI-generiert
  • Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts auf Vorschlag des Wahlausschusses
  • Reiner Wahl- und Verfahrenspunkt ohne Aussprache
  • Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich