Zur Geschäftsordnung
Zusammenfassung
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Reden (5)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Sie haben [...] dieses Parlament zu einem Ort der Debattenverweigerung und zu einem Ort des Durchpeitschens von Gesetzen gemacht. [...]“ „Dies ist eine Missachtung des Parlaments, wie es sie in dieser Dimension in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben hat.“ Bevor Sie sich jetzt alle aufregen, meine Damen und Herren, das sind nicht meine Worte. Das waren die Worte von Friedrich Merz in der Debatte zum Gebäudeenergiegesetz der Ampel vor ziemlich genau drei Jahren. Und er war nicht der Einzige. Sie alle aus der Union, meine Damen und Herren, haben damals das Vorgehen der Ampel heftig kritisiert. Aber finden Sie nicht, Herr Spahn, dass Sie damals den Mund ein bisschen voll genommen haben, wenn Sie uns heute ein so chaotisches Verfahren beim Gesetz über die gesetzliche Krankenversicherung zumuten? Was Sie hier machen, ist keine ordentliche Beratung, meine Damen und Herren, und deswegen beantragen wir, das Gesetz zur Beitragsstabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung von der Tagesordnung abzusetzen. Nur einmal zur Erinnerung: Beim Gebäudeenergiegesetz vor drei Jahren wurden knapp 100 Seiten Änderungsanträge an einem Freitagmittag verteilt. Am darauffolgenden Montag gab es eigens eine Sachverständigenanhörung zu diesen Änderungen. Mittwoch wurde der Ausschuss abschließend damit befasst. Das waren fast vier Tage mehr Beratungszeit, als Sie dem Parlament jetzt beim GKV-Gesetz zugestehen wollen. Und diesmal reden wir nicht über 100 Seiten. Diesmal, Herr Hoffmann, reden wir über fast 300 Seiten Änderungen, also praktisch ein neues Gesetz, das erst nach einigem Hin und Her am Montagabend an den Ausschuss gegangen ist. Eine neue Anhörung dazu haben Sie abgelehnt. Niemand hier – nicht ich, nicht Sie – kann seriös beurteilen, wie sich all diese Änderungen auswirken werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier nicht über ein kleines technisches Gesetz. Wir reden über eines der wichtigsten und größten Reformvorhaben dieser Legislaturperiode. Millionen Menschen sind davon betroffen. Da müssen Sie den Menschen doch sicher sagen können, dass wir das alles hier sorgfältig und anständig beraten und nicht zack, zack in zwei Tagen durch die Tür schieben, meine Damen und Herren. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Wenn Sie, wie heute Morgen, im Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Mehrheitsentscheidung für die Absetzung dieses Gesetzes einfach ignorieren, dann ist das ein handfester Skandal. Das wird ein Nachspiel haben. Das kann ich Ihnen jetzt schon versprechen. Das ist doch ungeheuerlich, was hier abgeht! Wenn Ihnen das alles egal ist, wenn Ihnen das alles wirklich wurscht ist, so will ich es mal sagen, dann nehmen Sie sich doch wenigstens selber ernst. Hören Sie auf Ihre eigenen Appelle von damals! Setzen Sie das GKV-Gesetz von der Tagesordnung ab! Es gibt keine Notwendigkeit, das in dieser Woche abzuschließen. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Steffen Bilger das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach so viel Empörung vielleicht mal ganz nüchtern zu den Fakten. Wir wollen am Freitag einen Gesetzentwurf beschließen, der ganz wesentlich auf den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit beruht. Diese hat ihre Empfehlungen am 30. März vorgestellt; das war vor genau 100 Tagen. Die Bundesregierung hat diese Empfehlungen zur Grundlage für ihren Gesetzentwurf genommen. Den hat sie am 29. April beschlossen. Das war vor genau 70 Tagen. Zu diesem Gesetzentwurf gab es am 12. Juni hier im Deutschen Bundestag die erste Lesung, und danach wurde im Ausschuss intensiv weiter beraten. Am 22. Juni fand eine öffentliche Anhörung statt. Zuletzt wurden in der Tat letzte Verbesserungsvorschläge aus dem Parlament und vonseiten der Länder aufgegriffen und am Montag über den Ausschuss verteilt. Das ist, meine Damen und Herren, normales parlamentarisches Geschäft. Die Grünen verweisen nun auf die angeblich 280 – in der Rede gerade eben waren es schon fast 300 – Seiten Änderungsanträge. Aber das ist mitnichten so. Tatsächliche Änderungen – schauen Sie es sich bitte mal an – betreffen nur bestimmte Stellen. Das meiste ist der bisherige unveränderte Gesetzestext. Auch heute wurde und wird der Gesetzentwurf über mehrere Stunden im Ausschuss beraten. Die Ministerin war dort anwesend und stand für Fragen zur Verfügung. So viel mal zu den Fakten! Nun ist die Vergangenheit nicht unser Maßstab. Aber Sie haben sie gerade auch angeführt. Und ich bin doch sehr erstaunt über die Empörung, Frau Kollegin Mihalic. Deshalb kann ich Ihnen den Blick zurück in die letzte Wahlperiode, in der Ihre Fraktion Regierungsverantwortung trug, nicht ersparen. Beim sogenannten Osterpaket erreichten die Ausschussmitglieder keine zehn Minuten vor der abschließenden Ausschusssitzung über 300 Seiten Änderungsanträge aus dem Hause von Robert Habeck. Bei der Strom- und Gaspreisbremse kamen 400 Seiten Änderungsanträge in der Nacht vor der abschließenden Ausschussberatung vom selben Absender. Heute hier also einen Antrag zur Absetzung der GKV-Reform zu stellen, weil angeblich nicht genügend Beratungszeit gegeben war, ist vor diesem Hintergrund mindestens scheinheilig. Für meine Fraktion, für diese Koalition steht fest: Dieses Gesetz muss kommen. Es muss so schnell wie möglich kommen. Denn es stellt sicher, dass steigende Beitragssätze für viele Millionen Versicherte noch abgewendet werden. Wenn Sie von den Grünen und Sie von den Linken das nicht wollen, dann sagen Sie es offen, aber greifen Sie nicht zu Verfahrenstricks. Es handelt sich um die größte gesundheitspolitische Reform seit Langem. Sie wurde unter Einhaltung aller Fristen intensiv beraten. Jetzt ist es Zeit für Entscheidungen. Denn Versicherte, Kassen und insbesondere alle, die durch ihren persönlichen Einsatz am Mitmenschen unser Gesundheitssystem am Laufen halten, brauchen jetzt Klarheit und Planungssicherheit. Daher lehnen wir den Antrag der Grünen und der Linken ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorgestern kamen 102 Änderungen zum GKV-Gesetz, die daraus ein komplett neues Gesetz machen. Fast überall wurde geändert. Übermorgen soll das Gesetz schon verabschiedet werden. Das ist viel zu kurz, zumal viele Änderungsanträge katastrophale Auswirkungen haben werden. Exemplarisch zwei Änderungen. Erstens soll eine unbegrenzte Prüfung für Krankenhäuser eingeführt werden, selbst bei Kleinstbeträgen. Das sorgt nicht nur für unvorhersehbare Kosten der Krankenversicherung, sondern es ist auch eine elementare Gefährdung bisher gesunder Krankenhäuser. Zweitens wird die Informationspflicht der Krankenkassen bei Beitragserhöhungen gestrichen und damit das Sonderkündigungsrecht der Versicherten eingeschränkt – ein massiver Angriff auf Verbraucherrechte. Wer so etwas kurzfristig durch das Parlament peitschen will, der verachtet die Demokratie. Echte Demokraten stellen ihre Vorschläge vor und lassen ausreichend Zeit, um eine vernünftige Entscheidung treffen zu können. Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Es hat erst vor drei Jahren auf Antrag von AfD- und CDU-Abgeordneten festgestellt, dass große Änderungen allen Abgeordneten weit vor der Abstimmung vorliegen müssen. Sie schreiben hier auf 280 Seiten ein komplett neues Gesetz mit massiven und unvorhersehbaren Auswirkungen für über 70 Millionen gesetzlich Versicherte und sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens. Dass die Regierung das GKV-Gesetz im Schnellverfahren durchs Parlament peitschen will, zeigt nicht nur, wie wenig Respekt CDU und SPD vor der Demokratie haben; es ist auch eine Katastrophe für Deutschland. Dieses Gesetz bedeutet einen massiven Kahlschlag im Gesundheitswesen. Es wird zu einem Massensterben der Krankenhäuser, Apotheken und ambulanten Pflege führen. Durch Verschärfung der Budgetierung werden gesetzlich versicherte Patienten in vielen Regionen Deutschlands keine Termine bei Fachärzten, Physiotherapeuten oder Psychotherapeuten und in vielen anderen Bereichen mehr bekommen. Mit diesem Gesetz werden die Beiträge für Millionen Versicherte massiv erhöht. Seit Corona gab es kein Gesetz, das ähnlich massive Auswirkungen auf das Gesundheitssystem hatte. Und dazu kommt, dass dieses Gesetz so schlecht ist, dass Union und SPD heute um 10:50 Uhr einen Entschließungsantrag im Gesundheitsausschuss eingebracht haben, in dem sie selbst ankündigen, dass das Gesetz nach der Sommerpause dringend nachgebessert werden muss. Meine Damen und Herren, ein Gesetz, das so schlecht ist, dass die antragstellenden Fraktionen schon vor dem Beschluss wissen, dass es geändert werden muss, sollten wir hier nicht beschließen. Dieses Gesetz und das ganze Vorgehen sind eine einzige Beschädigung des Parlamentarismus und der Demokratie in Deutschland. Echte Demokraten stellen sich demokratischen Debatten, sie suchen im Parlament gemeinsam mit allen Abgeordneten nach den besten Lösungen. Echte Demokraten versuchen nicht, Abgeordnete und Öffentlichkeit mit komplett neuen Gesetzen kurzfristig zu überrumpeln. Hören Sie auf, die Demokratie zu beschädigen! Setzen Sie das Gesetz ab! Ansonsten sehen wir uns vor dem Verfassungsgericht wieder. Vielen Dank. Für die Fraktion der SPD hat nun Herr Abgeordneter Dirk Wiese das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Bei allen Diskussionen, die wir jetzt hier über dieses Gesetzgebungsverfahren führen: Sehr geehrter Herr Sichert, wenn es eine Partei gibt, die die Demokratie bei uns im Land von innen heraus zu zersetzen sucht, dann ist das die Ihrer Fraktion. Das sieht man an den Wahlprogrammen für Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, und das hat man erst recht auf dem Parteitag in Erfurt gesehen, wo Sie gute Miene zum bösen Spiel gemacht haben mit Blick auf das, was bei Ihnen hinter den Kulissen passiert. Ich will aber heute hier zu dem Geschäftsordnungsantrag der Grünen sprechen. Liebe Fraktion der Grünen, ich nehme den Heilmann-Beschluss von damals sehr ernst. Ich will sehr deutlich sagen, dass wir uns erst im Verfahren der einstweiligen Anordnung befinden. Wir müssen heute feststellen, dass die Hauptsacheentscheidung im Heilmann-Verfahren am 23. Juli kommen wird. Von daher sind wir in einer gewissen rechtlichen Unsicherheit. Es kann auch sein, dass Karlsruhe Heilmann in der Hauptsacheentscheidung abweist. Das gilt es abzuwarten. Von daher haben wir heute eine gewisse Unsicherheit, die einfach vorliegt. Trotzdem ist es wichtig, sich die Heilmann-Entscheidung noch mal zu vergegenwärtigen. Denn sie besagt, dass es wichtig ist, dass Abgeordnete das Recht auf Information haben und auch die Möglichkeit haben müssen, diese Information zu verarbeiten. Das ist das, was die einstweilige Anordnung in der Heilmann-Entscheidung besagt. Es wird in der einstweiligen Anordnungsentscheidung aber auch gesagt, dass es natürlich auch auf die Gesamtumstände ankommt. Und hier ist – und da muss ich den Fokus ein bisschen verschieben – doch eine Unterschiedlichkeit gegeben. – Ich respektiere übrigens, dass Die Linke gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz Klage eingereicht hat. Wir werden dazu noch diese Woche eine Entscheidung aus Karlsruhe bekommen, und es ist wichtig, auch diese miteinzubeziehen. Beim Gebäudeenergiegesetz ist es damals so gewesen – und das war ein Unterschied –: Am Montag der Sitzungswoche, in der der Gesetzentwurf vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hier im Plenum auf die Tagesordnung gesetzt worden ist, gab es noch eine Anhörung, bei der sich fachlich damit auseinandergesetzt worden ist. Dann kam es am Mittwoch zu dem Abschluss im Ausschuss. Und dann sollte die Abstimmung in ebendieser Woche passieren. Die Anhörung zu dem jetzigen Gesetzgebungsverfahren, das Sie kritisieren, ist vor zwei Wochen gewesen. Außerdem ist der Unterschied in dieser Sache, dass wir auf der Grundlage diskutieren, dass es eine FinanzKommission Gesundheit gegeben hat, die nach Ostern 66 Vorschläge gemacht hat. Welcher Vorschlag richtig ist oder nicht, das muss politisch diskutiert werden. Aber anhand dieser Vorschläge diskutieren wir. Das heißt, es gibt eigentlich seit Ostern keine neuen Vorschläge. Diese Vorschläge sind Teil der inhaltlichen Auseinandersetzung. Von daher ist dies hier eine unterschiedliche Art und Weise der Gesamtumstände, die nicht dazu führt, dass ich zu einer anderen rechtlichen Einschätzung komme. Liebe Fraktion der Grünen, ich muss zum Abschluss der Debatte eines ehrlicherweise anmerken: Ihr Kollege, der jetzt Klage eingereicht hat, hat in einem Entschließungsantrag gefordert, dass alle 66 Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit eins zu eins umgesetzt werden. Was das für Auswirkungen für Versicherte gehabt hätte! Das will ich doch hier noch mal transparent machen und offenlegen. Von daher sollten wir genau auf die Heilmann-Entscheidung schauen. Die Gesamtumstände sind in dieser Sache anders. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Abschließend hat in dieser Geschäftsordnungsdebatte für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Ina Latendorf das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Es ist erstaunlich, dass es in diesem Hohen Haus wieder gesagt werden muss, damit es deutlich wird: Politik ist die öffentliche Aushandlung sozialer und gesellschaftlicher Probleme, und für diese Aushandlung benötigt man Zeit. Diese Zeit wollen Sie uns hier nicht geben, Zeit, die Sie weder uns Parlamentariern noch den davon betroffenen Akteuren der Zivilgesellschaft zur gewissenhaften Prüfung und Abwägung gewähren wollen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass wir uns gewissenhaft mit diesem Gesetz befassen, und das ist einfach nicht möglich in dem Zeitkorridor, den Sie uns hier zur Verfügung stellen. Deshalb beantragen wir die Absetzung von TOP 22a von der Tagesordnung. Meine Fraktion Die Linke fordert, dass einmal mehr ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt wird, um so einen ernsten Gegenstand wie die Gesundheit der Menschen in unserem Land auch ausreichend zu beraten. Für die Sitzung des Gesundheitsausschusses waren 64 Änderungsanträge angemeldet, weitere kamen per Tischvorlage noch dazu. Die Sachverständigen mit ihrer Expertise haben vier Tage Zeit eingeräumt bekommen, Wochenende inklusive. Teilweise wurden neue Themen im Gesetzentwurf implementiert. Dazu war keine Anhörung vorgesehen. Der zuständige Ausschuss tagt immer noch; er ist nur unterbrochen. Herr Bilger, um noch mal auf die Tatsachen zurückzukommen: Die Ministerin – so wurde mir gerade berichtet – hat im Ausschuss eben gerade nicht zum Gesetzentwurf gesprochen, sondern zu der Vorhabenplanung der Bundesregierung – nicht zu dem Gesetzentwurf. Und die beantragte Anhörung fand nicht zu den Änderungsanträgen statt. Es gab einen Antrag, Anhörungen auch zu den Änderungsanträgen durchzuführen. Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Werte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, da kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben es nicht nur geschafft, das Gesetzesvorhaben inhaltlich zu skalpieren, sondern auch, eine ernsthafte Befassung ad absurdum zu führen. Das ist eben keine Politik, sondern die bewusste Irreführung jeder parlamentarischen Repräsentation. Die Berichte aus den mitberatenden Ausschüssen sind verheerend und zeichnen ein chaotisches Bild: mündliche Änderungsanträge während der Sitzung, unklare Beschlusslage, weil völlig offen ist, was eigentlich Grundlage der Beschlüsse war. Anträge zur Geschäftsordnung auf Absetzung des Tagesordnungspunkts wurden abgestimmt, und die Mehrheiten, die da zustande gekommen sind, wurden nicht akzeptiert. Der Ausschuss wurde einfach weitergeführt. Einem solch überstürzten Verfahren stellen wir uns hier entgegen. Wir beantragen die Absetzung des Tagesordnungspunkts 22a von der Tagesordnung der laufenden Sitzungswoche, um eine ernsthafte und dringend notwendige öffentliche Aushandlung zu ermöglichen und diesem Schnellschuss entgegenzuwirken. Sollten Sie es bei der Aufsetzung belassen, werden wir uns vor dem Verfassungsgericht damit beschäftigen. Wir gehen nach Karlsruhe für die Menschen in unserem Land, die dieses ruinöse Gesetz letztlich auf ihren Schultern tragen müssen. Die Begründung für diesen Gang nach Karlsruhe hat am Ende das Chaos in den Ausschüssen geliefert. Vielen Dank.
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