Zur Geschäftsordnung

10. Juli 2026·Sitzung 90··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (5)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen beantragen, die zweite und dritte Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes auf die heutige Tagesordnung zu setzen. Mit diesem Gesetz bewahren wir Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung vor Kosten in Milliardenhöhe, die ansonsten mit den derzeit geltenden Regelungen auf sie zukommen würden. Stattdessen schaffen wir einfache, flexible und technologieoffene Regelungen und geben den Menschen die Wahlfreiheit beim Heizungstausch zurück. Mit diesem pragmatischen Ansatz stellen wir zudem die Einhaltung der Klimaziele sicher, und wir setzen mit dem Gesetzentwurf die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie um, deren Umsetzungsfrist bereits Ende Mai abgelaufen ist. Damit ist nachvollziehbar, weshalb wir wollen, dass die Regelungen so schnell wie möglich in Kraft treten. Warum nun diese Geschäftsordnungsdebatte heute Morgen? Die Linken sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um die Aufsetzung dieses Tagesordnungspunkts zu verhindern. In der Koalition haben wir vereinbart, die Entscheidung in Karlsruhe aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht abzuwarten, bevor wir die Debatte aufsetzen. So hatte ich es auch am Dienstag gegenüber den Fraktionen angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden und die Organklage abgewiesen, so wie wir es erwartet hatten. Erst vor zwei Tagen hatten wir eine Geschäftsordnungsdebatte über die Aufsetzung der GKV-Reform auf die heutige Tagesordnung. Zwischendurch gab es mehrere Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht, um Entscheidungen hier im Deutschen Bundestag zu verhindern. Und das alles ist Ihr gutes Recht. Aber lassen Sie uns die Entscheidung doch vor allem in der Sache treffen, anstatt zu versuchen, die Debatte mit Geschäftsordnungsanträgen und offensichtlich wenig aussichtsreichen Klagen zu verhindern, meine Damen und Herren. Beim Gebäudemodernisierungsgesetz gab es genauso wie bei der GKV-Reform ein geordnetes und transparentes parlamentarisches Verfahren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 13. Mai beschlossen. Am 11. Juni fand hier im Deutschen Bundestag die erste Lesung statt. Im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie wurde die beabsichtigte Neuregelung ausführlich beraten. Auch der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde rechtzeitig am 4. Juli und damit vier Tage vor der abschließenden Ausschussberatung im Ausschuss verteilt. Also: Jeder, der sich in die Beratungen einbringen wollte, konnte das in diesem geordneten Verfahren tun. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen, ich fordere Sie deshalb auf: Stimmen Sie unserem Aufsetzungsantrag zu, lassen Sie uns hier im Plenum die Auseinandersetzung in der Sache suchen, anstatt sich weiter hinter verfahrensrechtlichen Manövern zu verstecken! Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Marc Bernhard das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie wollen heute ernsthaft ein Gesetz verabschieden, von dem Sie nicht wissen, ob es überhaupt technisch machbar ist und ob es die Menschen überhaupt bezahlen können. Selbst am Mittwoch im Ausschuss hat Ihre Staatssekretärin Connemann mir auf meine Frage nach Kosten und Verfügbarkeit von Biobrennstoffen für die sogenannte Biotreppe geantwortet, dass sie dazu keine konkreten Angaben machen könne, dass sich aber über die Sommerpause eine Expertenkommission mit diesen Fragen beschäftigen werde. Sie wollen also zuerst ein Gesetz beschließen und dann prüfen, ob es überhaupt funktioniert. Jede Regierung, die das Wohl ihrer Bürger im Sinn hat, würde genau andersrum handeln und zuerst prüfen, ob es machbar und bezahlbar ist, und es dann umsetzen. Es gibt überhaupt keinen objektiven Grund, warum Sie nicht in aller Ruhe zunächst die Expertenkommission arbeiten lassen, um dann im September ein tragfähiges, wohlabgewogenes Gesetz zu verabschieden. Die Anhörung der Verbände und Länder war eine komplette Farce. Gerade mal vier Tage hatten die Verbände und Länder Zeit, um zu diesem Gesetz Stellung zu nehmen, obwohl es sich um ein hochkomplexes Gesetz handelt mit weitreichenden Folgen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung. Jede Regierung, der das Wohl ihrer eigenen Bürger am Herzen liegt, würde genau andersrum handeln und Ländern und Verbänden ausreichend Zeit geben zur Stellungnahme, um am Ende die beste Lösung umzusetzen. Darum geht es Ihnen aber offensichtlich ja gerade nicht. Was Sie heute beschließen wollen, ist eines der handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, das in den vergangenen Jahren vorgelegt wurde. Das neue Heizungsgesetz ist ein Paradebeispiel dafür, warum viele Menschen staatliche Regeln nicht mehr verstehen. Es wird zu Frustrationen vieler Bürger gegenüber Staat und Politik beitragen. Die neuen Regeln sind überkompliziert, voller unklarer Vorgaben und in Teilen praktisch kaum umsetzbar. Diese Feststellung kommt nicht etwa von der AfD, sondern ist das vernichtende Urteil Ihres eigenen Normenkontrollrats. Verschieben Sie die Entscheidung, überarbeiten Sie das Gesetz, besinnen Sie sich auf Ihren Amtseid und handeln Sie endlich wie eine Regierung, für die das Wohl der eigenen Bürger im Zentrum steht! Für die Fraktion der SPD hat nun Herr Abgeordneter Dirk Wiese das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Herr Bernhard, wenn ich hier sagen würde: „Die Erde ist eine Kugel“, würden Sie laut protestieren und sagen: „Nein, eine Scheibe.“ In diesem Sinne will ich aber zurückkommen zur Sache und zur Frage, worum es heute Morgen geht. Es geht um die Frage: Setzen wir das Gebäudemodernisierungsgesetz auf die Tagesordnung, ja oder nein? Am Dienstag – der Kollege Bilger hat es angesprochen – haben wir in der Runde der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer als Koalitionsfraktionen festgelegt, dass wir uns vorbehalten, das Gebäudemodernisierungsgesetz in dieser Woche noch auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages zu setzen. Aber – und das ist ausgeführt worden – aus Respekt vor der Klage, die die Linksfraktion in Karlsruhe eingereicht hat, haben wir vereinbart, diese Entscheidung abzuwarten und nach dem Urteil aus Karlsruhe zu entscheiden, ob wir das heute noch aufsetzen. Karlsruhe hat gestern entschieden, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz in dieser Woche aufgesetzt werden darf, dass ausreichend Beratungszeit für die Fraktionen im Deutschen Bundestag gegeben war und wir somit eine andere Situation gehabt haben als bei der Heilmann-Entscheidung, der damaligen Entscheidung zum Heizungsgesetz der Ampelkoalition, sodass wir grünes Licht bekommen haben, das heute auf die Tagesordnung zu setzen. Das wollen wir als Koalitionsfraktionen auch beantragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will auch das deutlich machen: Karlsruhe hat am gestrigen Tag zudem entschieden, dass auch die Entscheidung der Koalitionsfraktionen zulässig gewesen ist, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das wir heute abschließend beraten wollen, auf die Tagesordnung zu setzen. Karlsruhe hat auch hier klar gesagt: Es war ausreichend Beratungszeit für alle Fraktionen im Deutschen Bundestag da, sich mit den Fragen zu beschäftigen und auseinanderzusetzen. Es war es auch hier richtig, dass Karlsruhe grünes Licht gegeben hat und die Klage der Grünenfraktion umfänglich abgelehnt und zurückgewiesen hat. Wir würden es sehr begrüßen, wenn heute die Fraktionen hier die Mehrheit dafür geben, das Gebäudemodernisierungsgesetz zu verabschieden. – Sehr geehrte Frau Haßelmann, manchmal bestimmt ja das Sein das Bewusstsein. Ich will aber schon mal deutlich machen, auf welche Art und Weise Sie damals mit Robert Habeck unter Missachtung der Beratungsfristen – wir waren auch dabei, aber auch Ihr Minister – das Heizungsgesetz auf die Tagesordnung gesetzt haben. Von daher würde ich mal etwas kleinere Brötchen backen. Ihr Abgeordneter, der die Klage eingereicht hat, stand während der Ausschusssitzung vier Stunden vor der Tür und gab Interviews, anstatt sich mit der Sachmaterie zu beschäftigen. An Ihrer Stelle würde ich mal ganz kleine Brötchen backen, was das anbelangt. Letzter Punkt. Das Land Baden-Württemberg mit einem grünen Ministerpräsidenten hat gerade der Fristverkürzung im Bundesrat zugestimmt und wird im Bundesrat unserem Gesetz auch zustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Dr. Irene Mihalic das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wiese, wenn wir schon beim Thema Vergangenheitsbewältigung sind – und ich weiß, dass die Ampelzeit Ihnen immer noch wahnsinnig viel zu schaffen macht –, dann sollten Sie sich doch wenigstens mal daran erinnern, dass es vielleicht nachvollziehbar ist, einmal einen Fehler zu machen. Aber diesen Fehler gleich mehrfach zu wiederholen, so wie Sie das in dieser Woche machen, zeugt einfach von einer ungeheuerlichen Lernunwilligkeit, Herr Wiese. An diesen Chaostagen der Koalition sieht man einmal mehr – diese Sitzungswoche zeigt es –, wie wenig Sie eigentlich für ordentliche parlamentarische Beratungsprozesse übrighaben. Erst bei der gesetzlichen Krankenversicherung, jetzt bei der Expressaufsetzung des Gebäudemodernisierungsgesetzes, das alles, meine Damen und Herren, strotzt nur so vor Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und gegenüber dem Parlament. Denn das, was Sie hier machen – und das riecht man förmlich, wenn man hier in diesem Saal ist –, ist: Sie fahren eine einzige Vermeidungsstrategie. Sie möchten, so gut es geht, eine kritische Auseinandersetzung mit Ihren Gesetzesvorhaben verhindern. Ich kann verstehen, warum das so ist. Wenn man sich mal die Vorlagen anguckt: Ich hätte an Ihrer Stelle auch keinen Bock darauf, das hier ordentlich zu beraten; denn das kann am Ende nur noch peinlich werden. Trotzdem wollen Sie weitreichende Änderungen für Millionen Menschen und für die Wirtschaft im Eiltempo am letzten Tag, kurz vor der sitzungsfreien Zeit, mal eben schnell durchs Parlament schieben. Meine Damen und Herren, Gesetzgebung ist aber kein Fast Food. Und das, was Sie hier machen, wird den Menschen noch richtig schwer im Magen liegen; das kann ich mir vorstellen. Aber das alles haben Sie nicht nur schlecht geplant, meine Damen und Herren. Es gibt auch erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an diesem Gesetz. Sie wollen das Heizen mit Öl und Gas dauerhaft erlauben. Das steht ganz klar im Widerspruch zum Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Diese Zweifel sind nicht nur bei der Anhörung deutlich geworden. Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hat das bestätigt. Und Ihr Änderungsantrag wird dieses Problem nicht lösen. Anstatt das Gesetz gleich so zu schreiben, dass die klimaschädlichen Folgen abgemildert werden, verweisen Sie sogar noch auf ein neues Gesetz, das irgendwann mal kommen soll – wir wissen nicht, wann – und die entscheidenden Schäden vielleicht ausgleicht. Meine Damen und Herren, jetzt ernsthaft: Das ist doch keine solide Gesetzgebung. Wenn Sie jetzt vor dem Beschluss schon wissen, dass Sie da noch mal ranmüssen, warum machen Sie es denn nicht gleich richtig? So wie Sie vorgehen, scheint es doch so zu sein, dass Sie von Ihrem eigenen Gesetzentwurf nicht wirklich überzeugt sind. Denn wenn Sie es wären, dann müssten Sie eine ordentliche parlamentarische Beratung nicht scheuen; dann gäbe es auch keinen Grund, dieses Gesetz heute aufzusetzen. Wir lehnen die Aufsetzung jedenfalls ab. Abschließend hat in dieser Geschäftsordnungsdebatte für die Fraktion Die Linke nun Frau Abgeordnete Ina Latendorf das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion Die Linke widerspricht der Aufsetzung des Tagesordnungspunkts über die abschließende Beratung zum Gebäudeenergiegesetz. Worum geht es uns? Es geht nicht nur um die Beratungszeit. Die Regierung ist angehalten, alle Informationen für eine gut begründete Entscheidung der Parlamentarier offenzulegen, gerade wenn das Grundgesetz in Artikel 20a mit dem Verschlechterungsverbot zu einer besonderen Begründungspflicht zwingt. Dieser Pflicht sind Sie bisher nicht nachgekommen. Die genannten Informationen sind insbesondere notwendig, um eine wirklich informierte Entscheidung treffen zu können. Das ist schließlich unsere Pflicht als Parlamentarier in der Gesetzgebung. Das Parlament hat hier zu seinem eigenen Schutz eine Sachaufklärungs- und Begründungspflicht, die im Fall eines heutigen Beschlusses verletzt wäre. Damit ist auch die Gestaltungsfreiheit für zukünftige Gesetzgebung betroffen. Die Änderung des GEG macht wichtige Fortschritte beim Ausstieg aus Öl und Gas rückgängig und kippt die verbindlichen Vorgaben für erneuerbare Energien beim Heizen und schafft daher negative Klimaauswirkungen, die Sie von der Regierung bisher nicht beziffert haben. So viel zur Offenlegung, die hier angeblich erfolgt ist. Neben breiter Kritik, selbst vom Bundesrat, wird das Gesetz von mehreren Seiten als verfassungswidrig erachtet wegen der Verletzung des normativen Rückschrittsverbots. Umweltverbände haben Klage angekündigt. Praktiker sagen, das Gesetz sei nicht umsetzbar. Man kann, nein, man muss von der Bundesregierung eine fundierte Begründung zu den Klimawirkungen des Gesetzes erwarten. Das hat Verfassungsrang, meine Damen und Herren Koalitionäre. Denn gerade bei diesem Gesetz muss die gesetzlich vorgeschriebene Informationsverpflichtung umso stärker greifen. Je massiver jetzt der Klimaschutz geschwächt wird, desto vehementer muss künftig eingegriffen werden. Zum Schluss. Wir Linken sind nach wie vor der Auffassung, dass hier eine Verletzung der Organrechte vorliegt, und zwar durch die fehlenden Informationen. Eine weitere Organklage gegen dieses Gesetz behalten wir uns vor, wenn heute hierzu ein Beschluss zustande kommt.

Redner nach Fraktion