1. Lesung

11 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Maik Brückner, Sören Pellmann, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken – Diskriminierungsschutz erweitern Gleiche Rechte für alle – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 20 Jahre nach Inkrafttreten wirksamer machen

11 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Maik Brückner, Sören Pellmann, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken – Diskriminierungsschutz erweitern Gleiche Rechte für alle – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 20 Jahre nach Inkrafttreten wirksamer machen

11. Juni 2026·Sitzung 83··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (9)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder Rechtsstaat lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass der Staat für die Rechte aller eintritt. Gleiches Recht für alle, Gleichbehandlung und, daraus abgeleitet, der Schutz vor Diskriminierung bilden hier ein wesentliches Fundament. Das anerkannte Gebot der Gleichbehandlung gilt auf europäischer Ebene und hat national in Deutschland mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine gesetzliche Grundlage gefunden. Wenn Jüdinnen und Juden der Zutritt zu Restaurants verwehrt wird, wenn Herkunft oder Zugehörigkeit zu einer Gruppe zu Diskriminierung bei der Wohnungssuche, am Arbeitsplatz oder in der Schule und Ausbildung führen, dann sind das in rechtsstaatlichen Demokratien keine Vorgänge, keine Vorfälle, die man einfach ignoriert. Nicht nur das AGG, sondern auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind hier sehr eindeutig: Diskriminierung wird in diesem Rechtsstaat nicht geduldet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem fühlen sich auch Bundesregierung und Bundestag laut zahlreichen Erklärungen und Gesetzen verpflichtet. Das AGG entfaltet seine Schutzfunktion in der jetzigen Fassung inzwischen seit zwei Jahrzehnten. Das ist eine ungewöhnlich lange Zeit ohne weitere Überprüfung eines Gesetzes. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium das Zweite Gesetz zur Änderung des AGG auf den Weg gebracht, das sowohl Wirksamkeit und Auswirkungen des AGG überprüft als auch aktuelle gemeinsame EU-Richtlinien umsetzt. Dazu zählen Standards zur Stärkung der Gleichbehandlungsstellen. Wir unterstützen dies bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch eine unabhängige Schlichtungsstelle, die kostenfrei eine außergerichtliche Lösung zwischen den Beteiligten anbietet und damit Zeit und Kosten beispielsweise bei Klageverfahren zu vermeiden hilft. Bei der Umsetzung des neuen Rechts hat die Bundesregierung besonderen Wert darauf gelegt, dass einfache und unbürokratische Verfahren den Schutz von Betroffenen gewährleisten und zugleich Verwaltung und Unternehmen mit möglichst wenig Bürokratie begegnen. Insgesamt kann dieser heute hier vorgelegte Gesetzentwurf als ausgewogen und pragmatisch, wirksam und zugleich praxisnah bezeichnet werden. In diesem Sinne sehen wir der parlamentarischen Beratung mit Zuversicht und auch mit Offenheit entgegen. Ganz herzlichen Dank dafür. Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Fabian Jacobi.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns kurz erwägen, was Sklaverei bedeutet. Sklaverei ist der Zustand, in dem ein Mensch sich befindet, der im Verhältnis zu anderen Menschen nicht Subjekt ist, sondern Objekt, der rechtliche Bindungen seiner Person nicht selbst, selbstbestimmt, eingeht, sondern über den von anderen verfügt wird. Die Institution der Sklaverei ist ein Allgemeingut der Menschheit. Es gab sie zu allen Zeiten und auf allen Kontinenten. Auch die europäische Zivilisation kannte sie: in den Sklavenhaltergesellschaften der Antike, in der Neuzeit noch in den amerikanischen Kolonien. Zugleich ist die europäische Zivilisation diejenige, die als erste und am gründlichsten die Institution der Sklaverei abgeschafft hat, für sich selbst und, durch ihren Einfluss auf den Rest der Welt, weitgehend auch dort. Ein Ruhmesblatt der Menschheitsgeschichte, auf das wir als Europäer stolz sind. Die deutsche Rechtskultur, fußend auf den drei Säulen der römischen, der germanischen und der christlichen Tradition, hat an dieser europäischen Leistung ihren Anteil. Es lohnt, die Kapitel der deutschen Rechtsgeschichte zu studieren, die von der Überwindung der Unfreiheit, der Abschaffung von Leibeigenschaft und feudaler Hörigkeit handeln. Zum Ende des 19. Jahrhunderts war so die Vertragsfreiheit gesicherter zivilisatorischer Grundbestand in Europa und weltweit. Es galt der Grundsatz, dass die rechtlichen Bindungen der Bürger untereinander grundsätzlich auf Freiwilligkeit beruhen, also durch selbstbestimmt eingegangene vertragliche Vereinbarung entstehen. Auch der deutsche Staat des Grundgesetzes ist der Vertragsfreiheit besonders verpflichtet, wurzelt sie doch nicht nur in der allgemeinen Handlungsfreiheit, die das Grundgesetz gewährleistet, sondern auch in der Menschenwürde, die es als höchstes Rechtsgut setzt. In dem Maße nämlich, in dem einem Menschen die Freiheit genommen wird, über seine vertraglichen Bindungen selbst zu entscheiden, wird ihm die Eigenschaft als selbstbestimmtes Subjekt genommen. Er wird zum Objekt gemacht und dadurch seiner Würde entkleidet. Dieser zivilisatorische Standard hatte auch am Ende des 20. Jahrhunderts noch Bestand – trotz der zwischenzeitlichen Angriffe freiheitsfeindlicher Ideologien wie Bolschewismus und Faschismus. In diesem 21. Jahrhundert jedoch ist der Freiheit ein neuer Feind erwachsen – in Gestalt der EU. Unter ihrem verderblichen Einfluss wird das fundamentale Prinzip der Privatautonomie in der deutschen Rechtsordnung Schritt für Schritt zerstört. Heute behandeln wir drei Vorlagen zum sogenannten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz: AGG, das uns durch die EU auferlegt wurde. Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es in einigen Aspekten weiter ausgedehnt und verschärft, die Vertragsfreiheit also noch weiter als bisher eingeschränkt werden. Beigestellte Anträge der Grünen und der Linken wollen darüber noch weit hinausgehen und streben letztlich die weitgehende Abschaffung der Vertragsfreiheit an. Wir stimmen als AfD-Fraktion der Überweisung der Vorlagen in den Rechtsausschuss zwar zu, lehnen sie in der Sache jedoch nachdrücklich ab. Ich möchte dazu nur zwei Sätze aus unserem Wahlprogramm zitieren: „In einer freiheitlichen Grundordnung ist der Staat in seinem Handeln gegenüber dem Bürger der Pflicht zur Gleichbehandlung unterworfen, der Bürger selbst jedoch ist in der Gestaltung seiner privaten Rechtsverhältnisse frei. Eine Aufhebung dieser Trennung zwischen Staat und Gesellschaft beschädigt die freiheitliche Natur der Rechtsordnung und öffnet Tür und Tor für eine in letzter Konsequenz totalitäre Herrschaftsordnung.“ Dem stellen wir uns als einzige freiheitliche Fraktion in diesem Parlament entgegen. Wir fordern anstelle einer Ausweitung dieses Gesetzes seine Abschaffung. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Carmen Wegge.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Als Schutzschild gegen Diskriminierung gibt es seit 20 Jahren das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Früher konnte man in Anzeigen lesen: „Vermiete nur an Deutsche“ oder: „Suche einen jungen, dynamischen Mitarbeiter.“ All das wird heute selbstverständlich nicht mehr gemacht; weil es diskriminierend ist und das AGG davor schützt. Am Ende schützt das AGG uns alle. Denn selbst wenn man weiß ist, männlich und heterosexuell geboren ist, also zu der Gruppe gehört, die statistisch gesehen die wenigsten Diskriminierungserfahrungen macht: Alt wird man im besten Fall trotzdem. Irgendwann haben also wir alle ein Merkmal, dessentwegen man potenziell diskriminiert werden kann, und dann braucht man eben das AGG. Nach 20 Jahren verpassen wir dem AGG nun zum ersten Mal ein Update. Dabei geht es nicht allein um Diskriminierung selbst, sondern auch darum, wie man gegen sie vorgehen kann. Ganz wichtig dabei: Wir verdoppeln die Frist, binnen der man sich gegen erfahrene Diskriminierung rechtlich zur Wehr setzen kann, von zwei auf vier Monate. Darüber hinaus nehmen wir vor allem ein Merkmal in den Blick: die Diskriminierung wegen des Geschlechts. Zum Beispiel stellen wir jetzt im Gesetz etwas klar, was für uns alle auf der Hand liegen müsste: Kündigungen sind im Kontext von Mutterschaft nicht nur eine moralische Bankrotterklärung, sondern auch eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und damit ein rechtliches No-go. Aber noch viel wichtiger: Sexuelle Belästigung ist endlich in jeder Lebenslage eine Diskriminierung. Der Schutz, nach dem man Ansprüche nach dem AGG geltend machen kann, gilt künftig auch für den Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule. Bis jetzt galt der Schutz des AGG bei sexueller Belästigung nur am Arbeitsplatz. Auch bei allen Arten von Verträgen ist eine Benachteiligung nach Geschlecht künftig verboten. Bislang gilt das nur bei Massengeschäften. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns als SPD noch viel mehr hätten vorstellen können, über die Ausweitung des Anwendungsbereichs, zusätzliche Merkmale zum sozialen Status oder chronischen Erkrankungen wie Endometriose bis hin zum Verbandsklagerecht. Und es gibt viel, über das wir noch reden müssen, zum Beispiel: Warum schützt das AGG nicht, wenn ich wegen meiner israelischen Staatsbürgerschaft aus dem Flugzeug gewiesen werde? Warum schützt das AGG nicht, wenn eine KI entscheidet, dass eine Frau zwischen 30 und 35 Jahren nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Wie können wir die Antidiskriminierungsstellen und -beauftragten noch besser stärken? Ferda Ataman macht einen fantastischen Job. Wir müssen uns überlegen, wie wir nicht nur sie, sondern auch alle anderen Beauftragten noch besser ausstatten können. Das AGG ist ein Schutzschild. Aber es schützt nur vor Diskriminierung, wenn wir es auch nutzen und es dementsprechend ausgestalten. Ich bin Stefanie Hubig und Karin Prien sehr dankbar, dass sie gemeinsam dafür gekämpft haben, dass wir dieses Update des AGG nun im Parlament beraten können; denn jede Verbesserung ist ein Schritt nach vorne. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Awet Tesfaiesus.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Liebe Gäste! Besonders möchte ich die engagierten Menschen des Bündnisses „AGG Reform – jetzt!“ begrüßen, die dieser Debatte folgen. Diskriminierung ist in Deutschland kein Einzelfall. Sie ist Alltag für viele Menschen: für die Regenbogenfamilie, die keine Wohnung findet, weil der Vermieter sagt, er wolle „echte“ Familien; für die junge Frau im Rollstuhl, die keine Ärztin findet, die bereit ist, sie als Patientin aufzunehmen; für den schwarzen Mann, der nicht mehr mit dem Zug zur Arbeit fährt, weil er es leid ist, an jedem Bahnhof kontrolliert zu werden. Drei Fälle aus meinem persönlichen Freundes- und Familienkreis, die exemplarisch stehen für die 11 000 Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes allein im letzten Jahr. Trotzdem diskutieren wir heute, insbesondere die Union, vor allem über Bürokratie und wirtschaftliche Belastungen – als wäre Diskriminierung in erster Linie ein Problem für Unternehmen und nicht für die Menschen, die sie jeden Tag erleben. In Deutschland werden Menschen wegen ihres Namens aussortiert, wegen ihrer Religion schlechter behandelt, wegen ihrer Behinderung ausgeschlossen, wegen ihrer sexuellen Identität beleidigt und angegriffen. Diskriminierung entscheidet darüber, wer dazugehört – und wer nicht. Daher geht meine Kritik auch ausdrücklich an die Ministerin, die selbst sagt, dass Diskriminierung Menschen verletzt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährdet, aber trotzdem einknickt vor der ideologischen Blockadehaltung der Union. Ja, der Gesetzentwurf enthält Verbesserungen. Ja, Sie verlängern die Frist, gegen Diskriminierung vorzugehen – von lächerlichen zwei Monaten auf lächerliche vier Monate. Das ist nichts, was man wirklich feiern kann. Und ja, es ist richtig, den Schutz vor sexueller Belästigung endlich auch auf den Bereich „Güter und Dienstleistungen“ auszuweiten. Aber warum schließen wir die Selbstständigen aus? Warum schließen wir die Frauen in den Vorständen aus? Das macht so für mich keinen Sinn. Für uns Grüne ist klar: Der Staat darf sich nicht raushalten. Er darf vor allem nicht Privaten etwas vorschreiben, was er selbst nicht einhalten will. Wenn Menschen im Krankenhaus, bei der Polizei oder bei der Jobberatung Diskriminierung erfahren, muss das AGG bei diesen staatlichen Stellen genauso gelten, wie es auch für die Unternehmen gelten soll. Wir Grüne sagen: Strukturelle Diskriminierung braucht strukturelle Rechtsdurchsetzung. Es bedarf eines Verbandsklagerechts – ja, ich weiß, die Union bekommt immer Schnappatmung bei diesem Wort –, damit Betroffene sich nicht allein durch alle Instanzen durchklagen müssen. Und ausgerechnet zu den größten Herausforderungen unserer Zeit sagt dieser Gesetzentwurf nichts: zu algorithmischer Diskriminierung und KI-gestützter Diskriminierung. Während KI längst über Jobs, Wohnungen, Kredite entscheidet, bleibt der Gesetzentwurf zu diesen Themen leer. Sehr geehrte Kolleg/-innen, es geht nicht um Sonderrechte, nicht um Ideologie, sondern einfach um die Frage, ob dieses Land den eigenen Anspruch auf Gleichheit endlich ernst nimmt. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort der Abgeordnete Maik Brückner.

Linke

Frau Präsidentin! Stellen Sie sich mal vor, Sie bewerben sich auf eine Stelle in einem jungen, dynamischen Team, sind hervorragend qualifiziert, werden aber mit 42 Jahren nicht mal zum Gespräch eingeladen, oder Sie versuchen, eine Wohnung für Ihre Familie zu finden, Ihr Nachname reicht aber aus, um aussortiert zu werden, oder Sie arbeiten als Frau erfolgreich in Ihrem Beruf und stellen fest, dass Ihr männlicher Kollege seit Jahren für die gleiche Tätigkeit mehr verdient. Diese Fälle habe ich mir nicht ausgedacht, sie haben sich genau so ereignet. Die Betroffenen konnten dank des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erfolgreich gegen Diskriminierung vorgehen und Entschädigungen erhalten. Das zeigt, das AGG wirkt. Aber nach 20 Jahren müssen wir feststellen, es reicht nicht. Die meisten Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betreffen rassistische Diskriminierung, gefolgt von Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Gerichtsurteile werden dagegen häufiger über Fälle von Alters- oder Geschlechtsdiskriminierung gesprochen. Dazu kommt: Das AGG schützt nicht vor allen Formen von Benachteiligung, die Menschen tagtäglich erleben. Armut, Sprache, Elternschaft, geschlechtliche Identität oder Körpergewicht sind bislang keine geschützten Merkmale. Sie müssen endlich im AGG ergänzt werden. Außerdem scheitert der Schutz häufig an der Rechtsdurchsetzung. Die Antidiskriminierungsstelle kann zwar beraten, klagen muss man aber selbst. Das kostet Zeit, Geld und Durchhaltevermögen. Wer finanziell abgesichert ist, kann seine Rechte deutlich leichter durchsetzen als Menschen mit weniger Ressourcen. Aber das widerspricht doch gerade der Idee des AGG. Damit muss endlich Schluss sein. Und: Es gibt Diskriminierungen, die viele Menschen gleichermaßen betreffen, zum Beispiel, wenn Wohnungsunternehmen Menschen im Grundsicherungsbezug pauschal keine Wohnung vermieten. Um gegen solche Benachteiligungen wirksam vorgehen zu können, muss die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu einer unabhängigen Bundesbehörde mit Verbandsklagerecht weiterentwickelt werden. Auch das reformierte AGG wird soziale Ungleichheit, Wohnungsmangel, Rassismus oder Queerfeindlichkeit nicht beseitigen. Aber es sorgt dafür, dass Diskriminierung wirksam sanktioniert werden kann und Betroffene nicht alleine gelassen werden. Denn am Ende geht es doch darum, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Wo wir ungerecht behandelt werden, müssen wir uns wehren können. Das darf nicht am Geldbeutel scheitern. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Susanne Hierl.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierung sind fundamentale Menschenrechte, die in Deutschland insbesondere durch Artikel 3 des Grundgesetzes verankert sind. Dieser Grundsatz bildete bereits vor 20 Jahren die Basis bei der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und hat auch heute nichts von seiner Relevanz verloren. Mit den heutigen Beratungen bereiten wir notwendige Anpassungen des AGG vor. Dabei setzen wir erneut europäisches Recht um. Für die CDU/CSU gilt: Europäisches Recht muss präzise und ohne überflüssige Bürokratie umgesetzt werden. Ein zentrales Thema unserer parlamentarischen Diskussion wird sicherlich die geplante Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sein. Zukünftig soll dort ein Verfahren zur Streitbeilegung für alle Personen angeboten werden, die sich in ihren Rechten nach dem AGG verletzt fühlen. Dies klingt zunächst pragmatisch und sinnvoll. Die europäische Vorgabe verlangt die Schaffung einer alternativen Streitbeilegung, lässt jedoch offen, wie diese zu erfolgen hat. In Deutschland existieren bereits bewährte Verfahren wie das Güterichterverfahren, die Mediation sowie gerichtliche und gerichtsnahe Lösungen. Das Hinzufügen eines neuen Verfahrens muss einen echten Mehrwert bieten und darf nicht zu unnötiger Bürokratie führen. Ein weiterer Aspekt, den wir im bestehenden Rechtssystem gut regeln, ist der Schutz vor sexueller Belästigung über den Arbeitsplatz hinaus, etwa auf dem Wohnungsmarkt, in Fahrschulen oder Fitnessstudios. Deswegen bleibt die Frage: Schließen wir mit der geplanten Regelung tatsächlich eine Schutzlücke? Das geltende Recht bietet umfassende Instrumente, um Diskriminierung zu bekämpfen: von vertraglichen Ansprüchen über vorvertragliche Pflichten bis hin zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und sogar strafrechtliche Regelungen in schweren Fällen. Damit erfüllen wir bereits heute die europäischen Anforderungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gute Rechtspolitik zeigt sich nicht in Überschriften, sondern vor allem in der tatsächlichen Wirkung. Positiv hervorheben will ich die geplante Anpassung der Kirchenklausel in § 9 AGG. Der Entwurf berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts. Künftig wird klar definiert, dass eine unterschiedliche Behandlung aufgrund von Religion oder Weltanschauung nur zulässig ist, wenn ein Bezug zur konkreten Tätigkeit oder zu den Umständen ihrer Ausübung besteht. Das ist rechtlich geboten, ausgewogen und aus meiner Sicht gut gelungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Maßstab bleibt: saubere Umsetzung des Europarechts, praxistaugliche Verfahren und keine Symbolpolitik. Wir werden uns den Gesetzentwurf wie gewohnt im parlamentarischen Verfahren noch mal genau anschauen. Jede Regelung muss sich daran messen lassen, ob sie tatsächliche Missstände beseitigt, anstatt neue Rechtsfragen aufzuwerfen. Der Diskriminierungsschutz muss dort gestärkt werden, wo er wirklich Sinn ergibt und in der Praxis einen Unterschied macht. Symbolpolitik hingegen schwächt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die CDU/CSU setzt sich für praxistaugliche Lösungen im Rahmen der europäischen Vorgaben ein und nicht für bürokratische Experimente. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Stephan Brandner.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deutschland steht am Abgrund, wirtschaftlich, finanziell und gesellschaftlich, und Sie legen uns nun eine Verschlimmbesserung und Verbürokratisierung des an sich schon gänzlich entbehrlichen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und auch der in diesem Zusammenhang entstandenen Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor. Das geht schon meilenweit an der Realität vorbei. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist verantwortlich für Projekte wie die Untersuchung der Arbeitssituation von inter-„Sternchen“-Personen in Deutschland unter differenzieller Perspektive zu LSBT-„Sternchen“-Personen oder den Aufbau von professionalisierter, mobiler Peer-Antidiskriminierungsberatung für trans-„Sternchen“- und nichtbinäre Personen im ländlichen Schleswig-Holstein – auch daran denkt man – oder den Auf- und Ausbau einer überregionalen Antidiskriminierungsberatungsstelle für LSBTIQ-„Sternchen“/FLINTA in Ostwestfalen-Lippe. Und ganz besonders gut gefallen mir die Untersuchungen der Situation der Sinti-„Doppelpunkt“-zze und Rom-„Doppelpunkt“-nja in der bundesdeutschen Hochschullandschaft. So ein Murks, so ein Unsinn wird finanziert über die Antidiskriminierungsstelle und über dieses Gesetz. Für diese Antidiskriminierungsstelle, für die ja die hochumstrittene Frau Ferda Ataman zuständig ist – Stichwort „deutsche Kartoffeln“ –, werden jedes Jahr ein zweistelliger Millionenbetrag und 40 Mitarbeiter bereitgestellt. Und dann wird daraus auch noch die noch umstrittenere Amadeu Antonio Stiftung finanziert. Alles absolut überflüssig, oder nicht? Doch, alles absolut überflüssig. Aber das sehen Sie – ideologisch verwirrt und verblendet – natürlich völlig anders und tun so, als wenn in Deutschland alles zum Besten stünde, als gäbe es keine tiefgreifenden, existenziellen Probleme. Deshalb wollen Sie das AGG zum 20-jährigen Geburtstag auch noch deutlich erweitern, nach dem Vorschlag der Linken unter anderem um die Merkmale des Körpergewichts – dafür habe ich gewisse Sympathien; man kann darüber reden, ob man das ins AGG aufnimmt –, der geschlechtlichen Identität und der Sprache. Aber ansonsten ist das alles eigentlich viel zu grotesk, um darauf einzugehen. Die Bundesrepublik macht wieder Gold-Plating, setzt irgendwas um, was gar nicht sein muss. Völlig absurd! Man spricht demnächst vom Lebensalter, nicht mehr vom Alter, weil durch den Begriff Alte diskriminiert werden könnten; da bleibt man dran. Und was mich besonders beeindruckt hat, ist: Der Begriff der menschlichen Rasse bleibt in diesem Gesetzentwurf erhalten. Das bringt natürlich Grüne und Linke auf die Palme. Ich bin mal gespannt, was im Ausschuss dann abgeht, wenn wir darüber debattieren. Nur kommt komischerweise niemand auf die Idee, mal die politische Diskriminierung in Angriff zu nehmen und diese dort einzufügen. Dann würden wir vielleicht sagen: Darüber können wir mal kurz reden, auch wenn wir das Gesetz ablehnen. Aber das wollen Sie natürlich nicht, weil diese Diskriminierung klar gegen die AfD geht. Mit Ihrem Gesetzentwurf wuchert die Antidiskriminierungsindustrie also weiter. Es gibt noch mehr fragwürdige Ausgaben und Aufgaben. Meine Damen und Herren, in einem Land, wo man jährlich sein Geschlecht wählen kann, über sexuelle Diskriminierung zu sprechen, ist völliger Unsinn. Wir schlagen vor: Machen Sie Produktives, schaffen wir das AGG und die Antidiskriminierungsstelle ab! Machen wir da einen deutlichen Punkt – Ihre Redezeit ist zu Ende. – und Deutschland ein bisschen besser. Danke schön. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Helge Lindh.

SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem ist nicht, wie uns die AfD versucht glauben zu machen, das AGG, sondern die alltägliche Diskriminierung. Das ist der eigentliche Skandal, deshalb braucht es das AGG. Das müssen wir uns nach 20 Jahren AGG klarmachen. Wir gehen jetzt nach 20 Jahren AGG mit der Novellierung die größte Reform seit seinem Bestehen an: Verlängerung der Präklusionsfrist, Umbenennung in Lebensalter, Erweiterung des Schutzumfangs um den Schutz vor sexueller Belästigung, Verschärfungen beim Merkmal Geschlecht und vieles weitere. Und gleichzeitig müssen wir nüchtern feststellen, dass viele, durchaus berechtigte, langjährige Forderungen nicht erfüllt sind. Weitere Reformschritte einzuleiten, ist dann Aufgabe konstruktiver, pragmatischer parlamentarischer Verhandlungen. Jetzt ist aber auch der Moment, einmal grundsätzlich zu werden. Denn wir reden hier über viel mehr als das AGG. Und das AGG steht für viel mehr. Ich habe es nämlich satt, oder, um mit Söder zu sprechen, ich habe keine Lust mehr, ich habe keinen Bock mehr, dass wir wie Kaninchen vor der Schlange stehen, wie am Nasenring durch die Manege Gezogene getrieben sind von dem unerträglichen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus, der Stimmung macht gegen das AGG und vieles andere. Denn diese Stimmungsmache ist das Kernproblem, über das wir hier reden. Sie erwecken den Eindruck, es ginge hier um irgendein wokes, abstraktes Projekt. Das Gegenteil aber ist der Fall. Wir reden hier nicht von einem linken progressiven Projekt. Und wenn wir diesen Eindruck mal erweckt haben, ist das falsch. Wir reden hier von etwas, was ein Fundament unserer Gesellschaft ist, was keine weltanschauliche und parteipolitische Farbe trägt. Wir reden hier davon, dass Menschen selbstbestimmt leben können. Das ist nicht akademisch, das ist nicht elitär, das ist nicht Hörsaal, sondern das ist gelebtes Leben. Wir reden von der Frau, die wegen ihres Namens oder Kopftuchs keine Wohnung bekommt. Wir reden von dem Nachbarn, der wegen seiner Herkunft, seines Glaubens, wegen seines Namens keine Arbeitsstelle, keinen Job bekommt. Wir reden von unserer Nachbarin oder unserem Nachbarn, die oder der sich wegen ihrer/seiner Behinderung im Geschäft um die Ecke, im Fitnessstudio und sonst wo tagtäglich real beleidigt fühlt. Darüber reden wir. Das sind die Umstände, die wir besprechen. Es ist doch nicht so, dass die Normalität durch das AGG gestört wird. Nein, wir haben es hier mit ganz normalen Menschen zu tun, die einfach ein stinknormales Leben führen wollen. Sie wünschen sich eine Normalität, in der es selbstverständlich ist, dass sie gleichberechtigt teilhaben und gleichbehandelt werden. Dass das nicht die Realität ist, ist der eigentliche Skandal. Und es ist unsere verdammte Aufgabe, uns für dieses Gleichbehandlungsgesetz und gegen Diskriminierung einzusetzen. Daher: Gehen wir den Populisten nicht in die Falle, – Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende. – sondern kämpfen wir für Verbesserungen im Alltag dieser Menschen, Millionen Menschen, die einen Anspruch haben – Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende. – auf Würde und Gleichberechtigung. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Konrad Körner.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag haben wir als neue Bundesregierung zwei Dinge klargestellt, nämlich zum einen, dass Benachteiligungen und Diskriminierungen Gift sind für die gesellschaftliche, aber auch für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Und die Beispiele, die die Kollegin Wegge ganz am Anfang der Debatte geschildert hat, gehen gar nicht. So etwas wollen wir in Deutschland nicht haben. Herr Brandner, dass Sie einerseits sagen, wir könnten das alles abschaffen, aber andererseits „Mimimimimi“ machen und sagen: „Wir fühlen uns politisch diskriminiert, das könnte man doch auch noch aufnehmen“, finde ich schon etwas schizophren. Vielleicht könnten Sie an Ihrer Argumentation noch mal arbeiten. – Ach, da bin ich relativ flexibel. Wir haben das im Grundgesetz sehr klar geregelt. Die Artikel 3 und 21 beinhalten einen Gleichbehandlungsgrundsatz, den das AGG in seiner jetzigen Fassung auch noch ausgestaltet. Wenn es das AGG nicht gäbe, stünde es weitestgehend schon im Zivilrecht. Mit einem Blick ins Gesetz können Sie Ihre rechtshistorischen Ausführungen noch ein bisschen besser ausstatten, keine Angst. Zum Zweiten haben wir festgelegt – und das ist mindestens genauso wichtig –: Nicht nur Diskriminierungen sind Gift für Gesellschaft und Wirtschaft, auch zusätzliche Belastungen und Bürokratie sind für unsere Wirtschaft toxisch. Und da geht es vor allem um Unsicherheit. Politik sollte keine Gesetze machen, bei denen jeder, der betroffen ist, fragt: Geht das noch, könnte ich hier Ärger bekommen, was darf ich, was darf ich nicht? – Die Novellierung muss sich an die europäischen Vorgaben halten und das bestehende Gesetz eben maßvoll verbessern. Deswegen – die Kollegin Hierl hat es gesagt – wollen wir uns genau anschauen, ob es Schlichtungsmöglichkeiten außerhalb eines Gerichts gibt. Nicht jede Streitigkeit muss gleich vor Gericht. Davon fühlen sich beide Seiten eingeschüchtert. Aber braucht es dafür eine neue Schlichtungsstelle, oder gibt es vielleicht einfachere, wirkungsvollere Möglichkeiten der Streitbeilegung? Auch ist die Verlängerung der Klagefrist von zwei auf vier Monate kritisch zu bewerten. Man kann zwar sagen, dass sie den Betroffenen mehr Zeit gibt, darüber nachzudenken, ob sie ihre Ansprüche geltend machen wollen, aber sie verunsichert auch diejenigen, die nicht wissen – jemand hat rechtliche Schritte angedroht, jemand war unzufrieden –, ob es zu einer rechtlichen Klärung kommt oder nicht. Insbesondere wenn das Arbeitsklima beeinträchtigt ist, wenn es um personelle Entscheidungen geht, muss es schnell zu einer Klärung zwischen den Beteiligten kommen. Wir müssen uns auch anschauen – das ist ganz wichtig; darin ist sich diese Koalition sehr einig – wo Gesetze missbraucht werden. Deswegen müssen wir uns das Thema „AGG-Hopper“ noch einmal anschauen. Wenn Menschen das Gesetz missbrauchen, um Schadensersatzansprüche zu generieren, dann wird sich diese Koalition entsprechenden Anpassungen nicht verschließen. Dann müssen wir zeigen: Wir haben das Spiel durchschaut, und wir schieben dem Missbrauch einen Riegel vor. Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende. Ich freue mich auf die Beratungen. Herzlichen Dank.

Redner nach Fraktion