Befragung der Bundesregierung
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (136)
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zuletzt haben wir alle viel über Gewalt gegen Frauen gesprochen. Das Thema verdient unsere Aufmerksamkeit. Gewalt gegen Frauen, online und offline, ist längst ein Massenphänomen. Aber viel zu lange wurde es als privates Problem der Betroffenen abgetan. Das ist es nicht. Gewalt gegen Frauen betrifft uns alle, und es ist ein Thema für uns alle, für uns als Gesellschaft. In der Aktuellen Stunde vor drei Wochen habe ich daher gesagt: „Wir werden nicht zur Tagesordnung übergehen. Wir bleiben hartnäckig, […].“ Und das habe ich auch so gemeint. Wir als Koalition nehmen Gewalt gegen Frauen ernst – wer auch immer sie verübt. Wir verfolgen dabei ein Gesamtkonzept zum Schutz vor digitaler, psychischer und natürlich physischer Gewalt. Seit letzter Woche ist das digitale Gewaltschutzgesetz in der Ressortabstimmung. Unerträgliche Formen digitaler Gewalt sollen künftig strafbar sein, zum Beispiel das Verbreiten von Vergewaltigungsvideos, voyeuristische Aufnahmen in der Sauna und sexualisierte Deepfakes. Betroffene werden sich selbst leichter wehren können. Sie können leichter Informationen über Accounts und über die Inhaber von Accounts erhalten und auch Accounts sperren lassen – natürlich nur dann, wenn ein Gericht das so entschieden hat. Vor Kurzem haben wir hier auch die Einführung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutz diskutiert. Sie wird Frauen vor Femiziden schützen. Wir helfen Betroffenen schwerer Straftaten auch vor Gericht. Ende März haben wir den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte auf psychosoziale Prozessbegleitung im Kabinett beschlossen. Damit können Betroffene häuslicher Gewalt in einem Strafverfahren, in einem Ermittlungsverfahren dann auch psychosoziale Begleitung erhalten, sodass sie gut durch dieses Verfahren kommen. Gerade gestern habe ich den Gesetzentwurf zur stärkeren Berücksichtigung von Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht in die Frühkoordinierung gegeben. Wir werden noch in diesem Monat auch den Entwurf zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens vorlegen. Zum Beispiel soll der Aufenthaltsort von Betroffenen häuslicher Gewalt im Gerichtsverfahren künftig besser geschützt werden. In der nächsten Woche wird das Kabinett den Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung beschließen. Auch hier geht es darum, zu stärkerem Schutz zu kommen. All diese Maßnahmen und noch viele mehr, die ich leider wegen der Zeit nicht erwähnen kann, bieten Schutz vor Gewalt. Aber die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land fühlen sich natürlich nicht nur von Gewalt bedroht, sondern sie sind auch wirtschaftlich stark belastet. Das ist natürlich der zweite Teil meiner Zuständigkeit: der Verbraucherschutz. Es geht um hohe Lebenshaltungskosten, die auch infolge des Kriegs im Iran jetzt entstanden sind. Deshalb sage ich als Verbraucherschutzministerin: Wir sehen die Belastungen, und wir arbeiten auch für Ihre soziale Sicherheit. Neben den Entlastungen, die der Koalitionsausschuss am Wochenende beschlossen hat, mit denen es Erleichterungen bei den Energiepreisen geben wird und nach denen es auch eine Prämie geben kann, bleibt ein Thema: das Wohnen. Mieten sind nach wie vor zu teuer. Ich habe deshalb ein zweites Mietrechtspaket vorgelegt. Es soll Schutzlücken im Mietrecht schließen. Es soll da, wo die Mietpreisbremse umgangen wird – beim möblierten Wohnen, bei Indexmieten, bei Kurzzeitmietverträgen –, für positive Veränderungen sorgen. Wir sind jetzt in den Abstimmungen vor dem Kabinett, und wir sind auf der Zielgeraden. Ich freue mich, wenn dann auch das Hohe Haus sich hier mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt. Mietrecht allein baut aber keine neuen Wohnungen; das wissen wir. Bauen ist oft teuer, weil die aktuellen Baustandards weit über das hinausgehen, was Menschen tatsächlich brauchen. Deswegen wird die Regierung bis zum Spätsommer ein Gesetz zum Gebäudetyp E vorlegen. Die Menschen werden dann leichter das vereinbaren können, was sie wirklich wollen. Ich freue mich, mit der Kollegin Verena Hubertz an diesem Thema weiterarbeiten zu können. Das sind nur kleine Schlaglichter; aber ich bin sicher, wir werden gleich noch mehr besprechen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön, Frau Ministerin Hubig. – 4 Minuten haben Sie in Anspruch genommen und auch das Rednerpult. Das ist nicht schlimm. Aber üblicherweise bleiben Sie in der Regierungsbefragung sowohl während der Berichte als auch während der Befragung am Platz. Aber das ist völlig in Ordnung. Der Kollege hat sich entschieden, am Platz zu bleiben. – Bitte sehr. Sie haben 4 Minuten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Tribünen! Fast ein Jahr – 11 Monate – BMDS. Wir haben nicht nur ein neues Haus aufgebaut, sondern seit Woche eins haben wir uns auch an die Arbeit gemacht. Ich möchte mich ganz herzlich bedanken: bei einem fantastischen Team bei mir im Haus, auch bei den vielen Ministerien, die mitgeholfen haben, dieses Haus entstehen zu lassen, und natürlich auch bei vielen Damen und Herren Abgeordneten hier aus dem Hohen Haus, bei der AG Digitales und Staatsmodernisierung für die tatkräftige Unterstützung. Wir arbeiten in vier Feldern. Drei möchte ich ganz kurz vorstellen. Das Thema Staatsmodernisierung. Wir haben mit der Modernisierungsagenda Bund und der Modernisierungsagenda Föderal vieles auf den Weg gebracht und den Grundstein gelegt, um viele wegweisende Maßnahmen und Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger auf den Weg zu bringen und insbesondere bei der Modernisierungsagenda Föderal bis zu 30 Prozent Entlastungen bei Berichtspflichten umzusetzen. Das ist die Grundlage für unser politisches Handeln. Ganz konkret haben wir viele Dinge im Bereich der Genehmigungsverfahren bei Infrastruktur auf den Weg gebracht, die ineinandergreifen und Bauen und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen und einfacher machen. Bei der Verwaltungsdigitalisierung haben wir viele große Projekte in Arbeit, die ineinandergreifen und die Digitalisierung in Deutschland im Laufe der Zeit verändern werden, die auch skalieren. Zwei davon sind ganz wichtig: das digitale Rückgrat, der Tech-Stack, also die Infrastruktur und Standards, nach denen gemeinsam mit den Ländern einheitlich gebaut wird. Bei der Verwaltungsdigitalisierung geht es darum, komplexe Genehmigungsverfahren zu automatisieren. Dies führt zu einer deutlichen Beschleunigung von aktuell bis zu 80 Prozent in bestimmten Verfahren, die zur Nachnutzung bereits in Hamburg und Nordrhein-Westfalen erprobt werden. Digitale Souveränität ist für uns eine Herzensangelegenheit. Es geht um Freiheit und Wahlmöglichkeit, und es geht auch um Wachstum und Unabhängigkeit. Wachstum ist dabei ein ganz wichtiger Aspekt. Deshalb kümmern wir als Regierung und auch als Haus uns sehr stark um souveräne Cloud-Leistungen von deutschen und europäischen Anbietern, um die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen für KI-Unternehmen und Start-ups, die wir auch einladen, bei der Verwaltungsdigitalisierung mitzumachen, zum Beispiel mit dem agentischen KI-Hub. Und wir kümmern uns um die Recheninfrastruktur in diesem Land und werden morgen hier in diesem Hohen Haus auch die erste deutsche nationale Rechenzentrumstrategie debattieren. Auf diese Diskussion freue ich mich sehr. Das ist ein ganz starkes Signal für Deutschland, dass wir in der Digitalisierung vorankommen. Zusammenfassend: Elf Monate BMDS, und wir sind voll in der Arbeit. Wir haben vieles geliefert. Ganz viel ist in Arbeit und in Umsetzung. More to come. Vielen Dank. Ich bedanke mich. – Jetzt beginnt der eigentliche Frageteil. Ich bitte, zunächst Fragen zu den beiden Berichten und zu den Geschäftsbereichen der anwesenden Regierungsmitglieder zu stellen. Kurz noch als Hinweis: Zuerst gibt es eine sogenannte Fraktionsrunde, und es gibt jeweils einen Hauptfragesteller oder eine -stellerin. Die Frage darf eine Minute dauern, die Antwort des Ministers oder der Ministerin ebenfalls eine Minute, eine Nachfrage dann 30 Sekunden, Antwort auch 30 Sekunden. Das noch mal kurz zur Einleitung; das hilft manchmal. Es geht jetzt um die beiden Geschäftsbereiche und Berichte. Es hat nun für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Ruben Rupp das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Herr Minister, Presseberichten zufolge haben Sie zwei Unternehmen, unter anderem SAP, einen Auftrag gegeben, eine Deutschland-App zu entwickeln. Diese App soll ja für Menschen einen zentralen Zugang zu staatlichen Leistungen ermöglichen. Damit können sie Anträge stellen, Termine buchen usw. In der Theorie ist das ja sehr gut, und wir bräuchten es eigentlich eher heute als morgen; denn wir sind aus unserer Sicht in Deutschland noch in der Steinzeit, was Digitalisierung anbelangt. Aber jetzt ist meine Frage: Ist solch eine One-Stop-Shop-Lösung für Verwaltungsdienstleistungen für Bürger überhaupt realistisch und in der Praxis möglich, oder wird das nicht eher eine Luftnummer? Denn aus unserer Sicht wäre dafür eine Änderung des Artikels 91c Grundgesetz notwendig. Sehen Sie das auch so? Und wenn Sie das so sehen: Wann wird dieser Artikel endlich angepasst?
Vielen Dank, Herr Rupp, für Ihre Frage. – Es ist richtig, dass dieses Land bei der Digitalisierung hinterherhinkt, und ich hätte mir auch gewünscht, dass die Bürgerinnen und Bürger eine solche App bereits seit vielen Jahren haben. Deshalb gehen wir als Bundesregierung jetzt zum ersten Mal diese Dinge an und vor allen Dingen auch anders an. Was wird diese App leisten können? Wir sind gerade sozusagen in einer Erprobungs-, Entwicklungsphase, um einen Prototyp vor einer Beauftragung zu erstellen. Diese App hat mehrere Besonderheiten. Zum einen wird sie zentral zugänglich sein für die Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig wird sie sich innerhalb des dezentralen kommunalen Systems automatisch vernetzen. Insofern haben wir hier auch keine gesetzgeberische Problematik. Das funktioniert technisch so – ich will es ganz einfach erklären –, dass ein sogenannter Crawler, eine Suchmaschine, die Beantragungsdokumente aus den Systemen der jeweiligen Kommunen sozusagen herauszieht und eine KI-Unterstützung der Nutzerin bzw. dem Nutzer hilft, das auszufüllen. Danke sehr. Es wird einen Kommunikationskanal geben. Danke sehr. Das ist also ein sehr mächtiges Instrument. Die Kommunikation war gerade schon auf Rot. – Danke. Sie mögen eine Nachfrage stellen. Bitte. 30 Sekunden.
Sehr gerne. – Herr Minister, da kommt mir die Frage in den Sinn: Wieso haben wir dann nicht mal bei den Nachbarländern angeklopft? Estland hat ja schon solche Apps erfolgreich entwickelt. Warum setzen wir jetzt alles neu auf? Geht das nicht? Oder wieso orientieren wir uns nicht an Frankreich? Da ist ja auch viel im Gang. Da gibt es einen Systemwechsel von Windows zu Linux. Wie ist da der Stand in Ihrem Hause?
Wir sind in sehr engem Austausch mit Estland, mit Griechenland, auch mit der Ukraine, natürlich auch mit Frankreich. Wir haben uns diese Lösungen angeschaut. Wir haben auch davon gelernt. Wir sind im permanenten engen Austausch, auch die Teams. Gleichzeitig nutzen wir eine Technik, die in bestimmten Bereichen vielleicht sogar noch moderner sein kann. Insofern bin ich da sehr, sehr zuversichtlich. Denn man kann nicht einfach nur eine App nehmen und hier einfach sozusagen rüberschaufeln, sondern das muss entwickelt werden, und das wird mit hohem Nachdruck und hoher Geschwindigkeit unter Einsatz modernster Technik passieren. Danke schön. – Wir kommen nun zur nächsten Hauptfrage. Für die CDU/CSU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Konrad Körner das Wort. Bitte sehr.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Justizministerin, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Die Bundesregierung steht neben Ihrem Kollegen Karsten Wildberger auch im Gesamten für Bürokratierückbau und Verfahrensvereinfachung. Sie haben sich in der Vergangenheit schon durchaus offen gezeigt, den Verbraucherschutz an dem mündigen Verbraucher auszurichten und vor allem Verbraucher nicht mit überzogenem Verbraucherschutz zu gängeln. Deswegen meine Frage: Planen Sie eine Gesetzesänderung, um auch im Bankenbereich für Erleichterungen zu sorgen, um zum Beispiel rein formalen AGB-Anpassungen, gerade wenn es um Digitalisierung, um neue Tools wie europäische Zahlungsmethoden geht, einfacher zustimmen zu können, sodass nicht mehr jeder Briefe nach Hause geschickt bekommt? Können wir hier schneller zu Zustimmungen kommen mit einer Zustimmungsfiktion?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage. – Wir sind uns innerhalb der Bundesregierung einig – das hat ja der Kollege Wildberger gerade deutlich gemacht –, dass wir Bürokratie abbauen müssen. Wir müssen – und das ist in meinem Zuständigkeitsbereich natürlich die große Aufgabe – Verbraucherschutz in Einklang bringen mit Bürokratieabbau. Nicht alles, was als Bürokratie bezeichnet wird, ist es auch tatsächlich, sondern viele Normen dienen dem Schutz. Aber gerade bei den von Ihnen angesprochenen Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken, die tatsächlich für Banken zusätzliche Bürokratie bedeuten, den Verbraucher aber nicht über die Maßen schützen, gibt es Regelungen, die wir überdenken wollen. Das haben wir ja entsprechend vereinbart. Wir prüfen im Moment im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wie wir hier zu einer gerechten und ausgleichenden Regelung kommen können. Gerne eine Nachfrage. Bitte.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Um im AGB-Bereich zu bleiben: Wir haben ja vereinbart, dass wir uns diesbezüglich nicht nur insbesondere den Verbraucherschutz anschauen, sondern auch den Bereich, wo Unternehmen miteinander agieren, tätig werden wollen. Denn Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen sind nicht vollumfänglich durch den Gesetzgeber und durch die Gerichte zu überprüfen. Planen Sie, dies, also den Bereich von Unternehmen zu Unternehmen, in eine AGB-Reform einzubeziehen?
Herr Abgeordneter, auch hierzu haben wir ja im Koalitionsvertrag eine Vereinbarung. Die großen Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Absatz 3 Handelsgesetzbuch sollen im Hinblick auf ihre Zusammenarbeit miteinander möglicherweise nicht mehr unter AGB-Bedingungen gestellt werden. Das sehen wir, und wir prüfen genau, wie wir da eine gute Regelung jetzt möglichst rasch auf den Weg bringen können. Danke schön. – Wir kommen zur Hauptfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Abgeordneter Dr. Till Steffen hat das Wort. Bitte.
Vielen Dank. – Ich habe eine Frage an Frau Hubig. Wir reden derzeit ja ganz viel über die Preise an den Tankstellen. Aber ich frage mich schon die ganzen Tage: Wann reden wir endlich über das Heizen? Sie haben das Thema jetzt hier umschifft. Es ist jetzt schon absehbar, dass auch dort die Preise – mit etwas Zeitverzögerung – explodieren werden. Genau in dieser Situation plant die Bundesregierung, im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz an der Nutzung von Gasheizungen festzuhalten und dann sogar noch ganz teure Luxusgase beimischen zu lassen. Nach der Regelung, die Sie vorhaben, müssen das dann die Mieterinnen und Mieter schultern, und das wird für sie unbezahlbar sein. Frau Hubig, wie wollen Sie die Mieterinnen und Mieter vor diesem „Heizhammer“ schützen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben das Gebäudemodernisierungsgesetz angesprochen. Es gibt Vereinbarungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Es gibt Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Bundesregierung – federführend das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium – arbeitet im Moment an der Umsetzung des entsprechenden Gesetzentwurfs. In diesen Eckpunkten steht drin, dass wir die Mieterinnen und Mieter vor Folgekosten von unwirtschaftlichen Heizungen schützen wollen. Das werden wir tun. Dazu haben wir eine Regelung entworfen, die wir gerade innerhalb der Bundesregierung abstimmen. Sie wird Bestandteil des neuen Gesetzentwurfs sein, damit Mieterinnen und Mieter gut geschützt sind vor zusätzlichen Kosten. Wir sehen, dass das Wohnen immer teurer wird. Deshalb ist es uns bei diesem technikoffenen Gesetz auch wichtig, dass ein gutes Schutzniveau für Mieterinnen und Mieter gewahrt bleibt. Eine Nachfrage, bitte.
Die jetzige Krise macht – wie viele Krisen zuvor – deutlich: Es wird keinen Weg geben, günstig mit Gas zu heizen. Sie wählen jetzt einen noch teureren Weg, mit Gas zu heizen. Warum haben Sie sich als Ministerin, die sich immer den Schutz der Mieterinnen und Mieter auf die Fahne schreibt, überhaupt auf diese Änderung eingelassen, die das Heizen mit Gas jetzt noch mehr in den Mittelpunkt stellt?
Herr Abgeordneter, ich habe in der Aktuellen Stunde zu den Energiepreisen sehr deutlich gemacht, dass es aus meiner Sicht verschiedene Möglichkeiten gibt. Es gibt Vereinbarungen innerhalb dieser Koalition, dass das Gebäudeenergiegesetz in dem Sinne verändert werden soll, den ich gerade erläutert habe, nämlich dass es technikoffen sein soll. Ich habe gleichzeitig gesagt, dass es aus meiner Sicht gerade mit Blick auf den Verbraucherschutz zunehmend wichtig sein wird, auf erneuerbare Energien zu setzen. Danke schön. – Wir kommen zur nächsten Hauptfrage der Fraktion der SPD. Frau Carmen Wegge hat das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Justizministerin Hubig, in den letzten Wochen wurde in diesem Land sehr, sehr viel über digitale Gewalt gegen Frauen gesprochen. Das ist auch gut; denn digitale Gewalt gegen Frauen ist selbstverständlich inakzeptabel. Wir arbeiten natürlich schon deutlich länger an diesem Thema. Wir als SPD haben uns schon in der letzten Legislatur dafür eingesetzt, dass wir endlich ein schlagkräftiges digitales Gewaltschutzgesetz bekommen. Sie haben gerade ausgeführt, dass der Gesetzentwurf jetzt auf der Zielgeraden ist; so würde ich es formulieren. Können Sie mir sagen, wann wir damit rechnen können, dass dieser Gesetzentwurf hier im Deutschen Bundestag behandelt wird? Wie gehen wir konkret gegen digitale Deepfakes gerade von Frauen vor?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Ich habe ganz zu Beginn der Legislaturperiode deutlich gemacht, dass das Thema „digitaler Gewaltschutz“ ein ganz wichtiges Thema für mich ist und dass wir einen Gesetzentwurf dazu vorlegen werden. Wir haben auch die entsprechenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag festgehalten. Wir sind nicht nur auf der Zielgeraden, sondern sind schon über die Ziellinie hinweg. Wir haben diesen Gesetzentwurf jetzt in die Frühkoordinierung gegeben. Er ist jetzt in der Ressortbeteiligung. Das ist ein großer Schritt. Ich habe immer wieder deutlich gemacht, dass es mir einerseits um Gründlichkeit, andererseits aber auch um Schnelligkeit geht. Beides haben wir jetzt vereint. Was enthält dieser Gesetzentwurf? Er enthält zum einen Regelungen im Hinblick auf das Strafrecht. Pornografische Deepfakes – ein großes Thema, von dem sehr viele Frauen betroffen sind – sollen künftig unter Strafe gestellt werden, und zwar die Herstellung wie auch die Verbreitung. Deepfakes sind insgesamt ein großes Thema. Wir wollen aber auch im Bereich des zivilrechtlichen Schutzes vorangehen und gerichtliche Anordnungen möglich machen. Eine Nachfrage, bitte.
Ich würde da gern noch mal nachhaken. Digitale Gewalt findet ja vor allem auf Plattformen statt, sei es X, Instagram oder auch Messenger wie Telegram. Das heißt: Man muss eigentlich die Plattformbetreiber regulieren. Deswegen dazu meine Nachfrage: Was sieht denn dieser Gesetzentwurf zur Regulierung von Plattformen vor?
Wir haben rechtlich gesehen die Situation, dass die Regulierung von Plattformen auf europäischer Ebene zu erfolgen hat, und dort ist sie auch erfolgt. Das ist ein gutes Signal. Es ist wichtig, dass das jetzt entsprechend durchgesetzt wird. Wir haben gesagt: Wir wollen, dass Plattformen angeschrieben werden können und Auskunft geben müssen über bestimmte Account-Betreiber – auch eine Sperre soll möglich sein –, aber in beiden Fällen nur dann, wenn ein Gericht dies nach ausführlicher Prüfung so entscheidet und anordnet. Danke schön. – Wir kommen zur letzten Frage der Hauptrunde. Sie geht an die Fraktion Die Linke. Frau Abgeordnete Caren Lay hat das Wort. Bitte.
Vielen Dank. – Frau Ministerin Hubig, erst in der letzten Woche hat meine Anfrage an die Regierung ergeben, dass die Mieten in den deutschen Städten in den letzten zehn Jahren regelrecht explodiert sind. In Berlin und Leipzig wurden sie um fast 70 Prozent angehoben, in Hamburg um über 40 Prozent. Das ist eine in der Geschichte der Bundesrepublik nie dagewesene Mietpreisexplosion und eine soziale Katastrophe für Millionen Mieterinnen und Mieter, und das trotz der Mietpreisbremse, die im gleichen Zeitraum galt, die Sie lediglich verlängert, aber nicht nachgebessert haben. Wann werden Sie endlich eine Schärfung dieses Instruments auch wirklich durchsetzen? Was tun Sie für die Bestandsmieter? Was sind Ihre Pläne beispielsweise zur Reform des Mietspiegels? Denn Mieterinnen und Mieter können nicht länger auf eine Entlastung warten.
Frau Abgeordnete, vielen Dank für Ihre Frage. – Wir haben uns im Koalitionsvertrag vieles im Zusammenhang mit der Miete vorgenommen. Die Mietpreisbremse – Sie haben sie gerade erwähnt – haben wir ganz am Anfang der Legislatur sofort verlängert. Wir haben jetzt noch ein zweites Paket auf den Weg gebracht, in dem es nochmals um die Begrenzung von Mieten geht. Und wir werden – ich glaube, das ist auch unglaublich wichtig – zusätzlichen Wohnraum schaffen. Wir wollen Menschen dabei unterstützen, unter günstigen Bedingungen neu zu bauen, damit es einfach mehr Wohnraum gibt. Wenn wir es nicht schaffen, dass die Zahl der Wohnungsangebote steigt, dann werden wir die Mietpreise nicht dementsprechend senken können. Aber die Mietpreisbremse wirkt, und sie wirkt nachhaltig. Das sehen wir. Eine Nachfrage, bitte.
Die Antworten der Bundesregierung auf meine Anfragen belegen, ehrlich gesagt, das Gegenteil dessen, was Sie hier behaupten, nämlich die Nichtwirksamkeit der Mietpreisbremse. Ich will noch hinzufügen: Wir haben ein ungeahntes Ausmaß von illegalen Mieten, also Mieten, die jetzt schon weit über dem Erlaubten liegen. Aber den Kommunen fehlen die Instrumente, um beispielsweise wirkungsvoll gegen Mietwucher vorzugehen. Wie wollen Sie dafür sorgen, dass Recht und Gesetz auch für Mieterinnen und Mieter gelten?
Genau an diesem Punkt arbeiten wir im Moment. Wir wollen zum einen den Wucherparagrafen so schärfen, dass er in der kommunalen Praxis besser angewendet werden kann. Zum anderen beraten wir gemeinsam darüber, wie wir Verstöße gegen die Mietpreisbremse nicht nur mit Rückzahlung von überzahlter Miete sanktionieren können, sondern darüber hinaus gegebenenfalls auch mit Bußgeldern oder einem anderen Mechanismus, damit die Mietpreisbremse schärfer wird. Ich bedanke mich für die erste Runde. Auch die Zeit wurde prima eingehalten. Jetzt kommen wir zur zweiten Runde. Da können Sie auch Fragen zu vorangegangenen Kabinettssitzungen und weiteren Geschäftsbereichen sowie allgemeine Fragen stellen. Zu Beginn will ich noch mal daran erinnern: Der Fragesteller hat eine Minute Zeit, der Antwortende ebenfalls. Danach darf jeder andere Nachfragen bei uns anmelden. Für die Nachfrage gibt es 30 Sekunden Zeit, für die Antwort gilt dasselbe. Jetzt hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Knuth Meyer-Soltau das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin, danke für das erhaltene Wort. – Frau Ministerin Hubig, ich möchte mich an den im „Spiegel“ veröffentlichten Fall Fernandes ein wenig anlehnen. Die öffentliche Darlegung und Wahrnehmung dieses Falls sind durchaus mit Vorsicht zu genießen, weil man noch gar nicht weiß, was dabei herauskommt. Das ist bei Ermittlungsverfahren eigentlich stets der Fall. Daran anschließend möchte ich gern fragen: Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass der Schutz vor digitaler Bloßstellung nicht dazu führt, dass Deepfakes in der öffentlichen Kommunikation faktisch mit schwersten Straftaten wie Vergewaltigung gleichgesetzt werden?
Herr Abgeordneter, noch einmal zur Klarstellung: Ich habe mich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren geäußert und werde dies auch künftig nicht tun. Als ehemalige Richterin und Staatsanwältin habe ich sehr viel Respekt vor den Gerichten. Wenn Sie meine Äußerungen in der Vergangenheit verfolgt haben, dann sehen Sie – das haben Sie auch nicht behauptet, um das klarzustellen –, dass ich mich in keiner Form dazu geäußert habe. Dies werde ich auch weiterhin nicht tun. Digitale Gewalt kann so brutal sein wie physische Gewalt, wie physische sexuelle Gewalt. Wir haben unterschiedliche Strafrahmen vorgesehen. Bei der digitalen Gewalt, zum Beispiel bei pornografischen Deepfakes, bei denen es wirklich darum geht, Menschen herabzuwürdigen, Menschen in der Öffentlichkeit, in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis bloßzustellen, haben wir einen Strafrahmen vorgesehen, der keine Mindeststrafe hat wie bei Vergewaltigung. Da werden Sie sehen, dass der Strafrahmen ein anderer ist. Allein das zeigt schon, dass es unterschiedliche Gewichtungen gibt, auch wenn die Folgen bei den Betroffenen gleich schwer sein können. Es gibt den Wunsch nach einer Nachfrage. – 30 Sekunden! Bitte.
Ich habe ja gerade eben dargelegt, dass es keine Gleichstellung gibt. Ich glaube, man kann auch ein Unrecht nicht mit dem anderen vergleichen, sondern es sind unterschiedliche Taten, es sind unterschiedliche Begehungsformen, die zu unterschiedlichen Folgen führen können. Die Annahme, dass das gleichzustellen ist, ist eine von Ihnen, und sie ist nicht zutreffend. Deshalb stellt sich die Frage für mich nicht so. Für mich ist jede Art von Gewalt gegen Frauen oder Gewalt gegen Menschen unerträglich, und sie muss bekämpft werden mit unterschiedlichen Mitteln. Es gibt eine weitere Nachfrage aus der AfD. Bitte sehr. – 30 Sekunden!
Frau Ministerin, Sie haben hier eben aus meiner Sicht sehr wohl die digitale Gewalt mit einer Vergewaltigung gleichgesetzt. – Aber was ich Sie fragen will: Sie haben so getan – und Sie haben das auch so gesagt –, als ginge es immer nur um Femizide, um Männer als Täter. Niemals wird auf den kulturellen Hintergrund der Täter eingegangen. Bei entsprechenden Verfahren sind zum Beispiel Marokkaner und Syrer zehnmal häufiger tatverdächtig als Deutsche. Warum wird das alles – Ihre Zeit. – von Ihrem Ministerium ausgeblendet?
Herr Abgeordneter, ich habe nichts gleichgestellt. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir auch zuhören und mir nicht Dinge unterstellen, die ich nicht so gesagt habe. Ich habe gerade ganz klar gesagt, dass das unterschiedliche Taten sind, die unterschiedlich begangen werden. Der Fokus liegt einfach deswegen auf Männern, weil wir einen extrem hohen Anteil an männlichen Tatverdächtigen und auch an männlichen Verurteilten sehen. Diese Straftaten werden zu 80 bis 90 Prozent von Männern begangen. Das ist die Aussage. Eine Differenzierung nach Nationalitäten oder Herkunft ist in dem Fall nicht wichtig. Es ist hier keine Kommentierung der Antworten vorgesehen. – Eine weitere Nachfrage hat für die SPD-Fraktion Frau Wegge. Bitte. – 30 Sekunden!
Vielen Dank. – Ich fand die Debatte jetzt leicht seltsam. Deswegen aufsetzend da noch mal zum Thema Gewalt meine Frage an Sie, Frau Hubig: Wie ist es denn im deutschen Recht eigentlich? Wie funktioniert das denn? Ist das generell abstrakt, oder unterscheidet ein Strafrecht zwischen Geschlecht, Hautfarbe oder Herkunft? Wie ist das in unserem Rechtsstaat hier in Deutschland geregelt?
Frau Abgeordnete, vor dem Gericht sind alle Menschen gleich, im positiven wie im negativen Sinne; sie werden gleichbehandelt. Es gibt ganz wenige Tatbestände im Ausländerrecht, die an eine Nationalität anknüpfen – das ist klar –, und es gibt zum Beispiel den Exhibitionismus, der nur von einem Mann begangen werden kann, nicht von einer Frau. Das heißt, es gibt solche Differenzierungen. Aber der Grundsatz ist – und das schreibt unsere Verfassung, unser Grundgesetz vor –: Vor dem Gericht sind die Menschen gleich. – Und es ist wichtig, dass sie gleichbehandelt werden. Wir kommen zur nächsten Frage der CDU/CSU-Fraktion, und das Wort hat Herr Dr. Martin Plum. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundesminister Wildberger, im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Innovationskraft Deutschlands „durch Öffnungs- und Experimentierklauseln in neuen und bestehenden Gesetzen sowie durch Reallabore und Abweichungsrechte“ zu fördern und unsere Rechtsetzung auf diesem Wege zu verbessern. Damit sollen insbesondere die Gestaltungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen gestärkt werden. Die Bundesregierung hat „Innovation durch Experimentierklauseln“ dementsprechend zu einem Hebelprojekt für die Modernisierung von Staat und Verwaltung gemacht. In ihrer Modernisierungsagenda hat sie das Ziel formuliert, gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag ein Bundesexperimentiergesetz zu entwickeln, das durch neue und erweiterte Abweichungsrechte von bestehenden Regelungen die Innovationskraft Deutschlands stärken soll. In welchen Bereichen planen Sie Experimentierklauseln, bzw. welche konkreten Überlegungen hat Ihr Haus dazu?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es ist absolut richtig, dass wir dringenden Handlungsbedarf haben, um mehr Raum für Innovationen in Deutschland zu schaffen. Wir haben sehr innovative Unternehmen; aber sie brauchen gerade in der Erprobungszeit mehr Freiheitsgrade. Und dafür setzen wir uns ein. Das BMDS hat zusammen mit dem BMWE den ursprünglichen Gesetzentwurf gemeinsam mit den Regierungsfraktionen zu einem schlagkräftigen Entwurf für ein Erprobungsgesetz weiterentwickelt. Es ist wichtig, dass wir das jetzt auch parlamentarisch auf den Weg bringen, damit wir den Freiraum für Anwendungen in der Praxis schaffen. Spezifisch für unser Haus haben wir drei Schwerpunkte gesetzt. Im Bereich der Wallet: Welche zusätzlichen Anwendungen können wir dort erproben? Im Bereich TK haben wir Freiräume geschaffen, sodass wir auch wichtige digitale Leistungen über digitale Netze erproben können. Und auch beim Thema Verwaltungsdigitalisierung werden wir Freiraum schaffen. Eine Nachfrage?
Vielen Dank, Herr Minister Wildberger. – Meine Nachfrage richtet sich an Frau Ministerin Hubig. Im Koalitionsvertrag wurde im Abschnitt „Moderne Justiz“ unter der Überschrift „Öffnungs- und Experimentierklauseln“ vereinbart, die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder – auch über die bereits erfolgte Einführung des zivilgerichtlichen Onlineverfahrens – hinaus im Bereich Gerichtsorganisation, Digitalisierung und gerichtliche Zuständigkeiten zu stärken. In welchen dieser oder auch anderer Bereiche planen Sie dementsprechend, den Koalitionsvertrag durch solche Experimentierklauseln oder Öffnungsklauseln in Ihrem Haus umzusetzen?
Zunächst einmal haben Sie gerade schon das Onlineverfahren erwähnt. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Schritt bei der Experimentierklausel. Es läuft jetzt seit zwei Tagen an 18 Amtsgerichten in Deutschland, und es ist wichtig, dass wir das richtig erproben. Wir stellen ja auch dank Ihres Engagements noch mal verschiedene Überlegungen im Ministerium an, ob wir nicht im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs – also Kontakte zwischen Notaren, zwischen Grundbuchämtern – auch mit der Experimentierklausel arbeiten sollten. Das prüfen wir derzeit, und wir werden das sozusagen sehr positiv berücksichtigen. Danke schön. – Dann gibt es den Wunsch nach einer weiteren Nachfrage aus den Reihen der CDU/CSU: Johannes Rothenberger.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Erläuterungen. – Mit Blick auf die föderale Modernisierungsagenda sehen auch die Länder im Bereich der Justiz geeignete Anwendungsmöglichkeiten für die Erprobungsklauseln. Im Rahmen eines Ideenwettbewerbs für Länder und Kommunen sind zahlreiche Vorschläge im Justizbereich eingegangen. Welche dieser Vorschläge finden Sie gut, und würden Sie möglicherweise auch welche davon aufgreifen?
Herr Abgeordneter, wie ich eben schon gesagt habe, sehen wir uns gerade diese verschiedenen Vorschläge an. Wir prüfen sie und gucken, wo es tatsächlich Sinn macht, von der Experimentierklausel Gebrauch zu machen, und wo wir auch mit niedrigschwelligeren Verfahren zu ähnlich guten Ergebnissen kommen können. Eine weitere Nachfrage aus der Unionsfraktion: Herr Abgeordneter Joachim Ebmeyer. Bitte.
Sehr geehrter Herr Bundesminister, um Erproben und Experimentieren geht es auch bei dem Bürokratiemeldeportal „EinfachMachen“. Es ist vor Weihnachten an den Start gegangen. Meine Frage ist: Welche Zwischenbilanz können Sie als Minister des verantwortlichen Hauses ziehen, das das Portal betreibt und auch auswertet? – Vielen Dank.
Das Meldeportal „EinfachMachen“ ist ein sehr wichtiges Instrument, worüber wir zusätzlichen Input bekommen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei den vielen Menschen bedanken, die das aktiv nutzen: weit über 100 000 Besuche und über 20 000 Meldungen; Stichtag Ende März. Wir nutzen das, um zu analysieren, in welchen Bereichen wir einen besonderen Fokus setzen sollten: von Berichten und Dokumentationen – sie sind wichtige Felder – bis hin zu Genehmigungen und Registrierungen, aber auch mehrfachen Dateneingaben. Das heißt, wir werten das auch ressortscharf aus – Ihre Zeit. – und wenden das an. Danke schön. – Es gibt eine weitere Nachfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundesminister, dazu noch eine Nachfrage. Beim „EinfachMachen“-Portal sind jetzt bereits Zehntausende Meldungen hinterlegt, aber mir ist noch kein Fall bekannt, dass jetzt tatsächlich auch ein Gesetz geändert wird oder wo Sie sagen: Da packen wir was an und ändern die Rahmenbedingungen, damit die Bürokratie, die dort gemeldet wurde, auch angegangen wird. – Wie stellen Sie sicher, dass Bürgerinnen und Bürger nicht frustriert werden, weil ihre Anliegen nicht bearbeitet werden?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage. – Es ist sicherlich richtig, dass Dinge schnell umgesetzt werden müssen – ich verstehe die Erwartungshaltung –; aber wir haben einen ganz konkreten Auftrag mit der Föderalen Modernisierungsagenda, in der wir uns mit den Ländern gemeinsam geeinigt haben, bis zu 30 Prozent der Berichtspflichten zurückzufahren. Wir nutzen diesen Input ganz konkret, um hier zusammen mit den Staatskanzleien der Länder zu priorisieren. Dieser Prozess ist in Arbeit und in Umsetzung. Das braucht etwas Zeit; es ist aber auch ein gewaltiger Schritt nach vorne. Hier sind wir dankbar für den Input. Danke schön. – Ich sehe keine weitere Nachfrage hierzu. Dann kommen wir zur nächsten Frage, und die geht an Bündnis 90/Die Grünen: Frau Abgeordnete Rebecca Lenhard. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister Wildberger, Ihr Haus gibt es seit fast einem Jahr. Das finden wir auch gut so; denn Digitalpolitik ist enorm wichtig und längst Geopolitik. Sie haben digitale Souveränität eben als Ihre Herzensangelegenheit angesprochen. Ich würde sagen, sie ist eine Notwendigkeit. Mit Blick nach Frankreich sieht man, was erreicht werden kann, wenn das Thema wirklich angegangen wird; denn dort werden konkrete Umstiegsschritte, Fristen und staatliche Alternativen benannt. Schleswig-Holstein zeigt, dass das auch in Deutschland möglich wäre. Wir begrüßen sehr, dass auch Ihr Haus angekündigt hat, in Zukunft auf Open Source zu setzen. Jetzt ist aber die Bundesverwaltung natürlich deutlich größer und digital enorm abhängig. Deswegen frage ich Sie gerade vor diesem Hintergrund: Welche konkreten Umstiegsschritte und welchen verbindlichen Zeitplan werden Sie für eine Umstellung vorlegen? Wann können die Bürger/-innen damit rechnen?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für diese wichtige Frage. – Digitale Souveränität ist ein weites Feld. Ich verstehe Ihre Frage so, dass sie sich insbesondere auf die Anwendung von Open Source in unserem Ministerium bezieht – im Gegensatz zu Microsoft-Produkten beispielsweise. Da hat Schleswig-Holstein vorgemacht, was möglich ist. Wir nutzen Open Source im Ministerium bereits. Wir fahren das auch hoch. Wir lernen damit. Alle Bundesprojekte haben auch einen Anteil an Open-Source-Projekten. Ganz wichtig für uns ist das ZenDiS, die Einrichtung, die sich um Open Source in Deutschland kümmert. Wir überprüfen gerade: Müssen wir das ZenDiS gegebenenfalls etwas anders aufstellen? Wie müssen wir es anders ausstatten, damit dieses wichtige Thema skaliert? – Dies gehen wir jetzt mit Nachdruck an, und ich bin zuversichtlich – wir lernen von Schleswig-Holstein –: Mit jedem Projekt werden wir besser. – Das ist für uns ein ganz, ganz wichtiger Baustein. Eine Nachfrage. Bitte sehr. 30 Sekunden!
Vielen Dank. – Wir haben zuletzt gesehen, wie schnell Vertreter/-innen von Staaten und Institutionen von zentralen digitalen und finanziellen Dienstleistungen abgeschnitten werden können. Ein eindrückliches Beispiel war hier der Internationale Strafgerichtshof. Meine Frage ist daher – wir wollen es alle nicht hoffen –: Wäre die Bundesregierung auf ein solches Szenario, dass Teile von digitalen Diensten außereuropäischer Anbieter abgeschnitten würden, vorbereitet? Gibt es belastbare Back-up-Strukturen, Datenportabilität oder Notfallpläne?
Wir haben drei konkrete Ansatzpunkte, wie wir diesem Problem begegnen: Erstens. Mit existierenden Anbietern werden Infrastrukturlösungen geschaffen, die ein einfaches Abschalten unmöglich machen. Zweitens. Wo solche Software in Anwendung ist, können wir zum Beispiel über das ITZBund dafür sorgen, dass die Anwendung lokal ausgeführt wird, sodass man von außen, auch seitens dieser Unternehmen, nicht zugreifen kann. Der dritte Weg ist selbstverständlich, dass wir, wie ich eingangs beschrieben habe, den Hochlauf von Open-Source-Alternativprodukten stärker beschleunigen. Es gibt eine weitere Nachfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Abgeordnete Dr. Anna Lührmann. Bitte.
Ein wichtiges Themenfeld im Bereich der digitalen Souveränität sind ja die sozialen Medien. Da sind wir aktuell vor allen Dingen von amerikanischen und chinesischen Dienstleistungen abhängig. Was tun Sie konkret dafür, damit sich diese Firmen an europäische Gesetze halten und damit europäische Alternativen hier wachsen und gedeihen können?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Frage. – Es sind zwei Schwerpunktfelder. Zum einen haben wir den DSA und den DMA. Diese verkörpern unsere Werte, unsere Rechte. Sie kommen zur Anwendung und sind meiner Überzeugung nach auch keine Verhandlungsmasse für Handelspolitik. Zweitens unterstützen wir aktiv Unternehmen, die auch Plattformen in Deutschland bauen. Beispielsweise sind wir auch Nutzer von Mastodon, und wir wünschen uns, dass auch viele Bürger diesen Dienst nutzen. Und wir arbeiten auch an Messengerdiensten, beispielsweise im Bereich einer App europäischer Bauart, die skalieren können. Danke schön. – Weitere Nachfragen? – Bündnis 90/Die Grünen, Herr Abgeordneter Helge Limburg. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Herr Minister Wildberger, die Frage richtet sich im Grunde genommen sowohl an Sie als auch an die Kollegin Frau Justizministerin Dr. Hubig. Wir haben in der Vergangenheit erlebt, dass die Vereinigten Staaten zum Beispiel Richter am Internationalen Strafgerichtshof digital sanktioniert haben, indem sie den Zugang zu digitalen Diensten komplett abgeschnitten haben. Wir haben das mit HateAid erlebt, und wir müssen ja leider befürchten, dass das auch deutschen Staatsanwälten passieren kann, wenn sie Verbrechen im Netz verfolgen und dann von den USA mit solchen Sanktionen belegt werden. Welche konkreten Pläne gibt es in Ihren Ministerien, um betroffene Beamtinnen und Beamte in Deutschland zu unterstützen, – Die Zeit ist schon sehr überschritten; 30 Sekunden sind längst rum. – wenn solche digitalen Sanktionen greifen?
Herr Abgeordneter, ich fange noch mal kurz mit der technischen Seite an. Ich hatte beschrieben: Es geht für uns – auch in enger Abstimmung mit Frau Kollegin Hubig – darum, welche technische Möglichkeiten wir schaffen können – bezogen auf das Design, den Aufbau dieser Cloud-Lösungen, auf denen diese Applikationen laufen –, damit man von außen eben nicht so einfach zugreifen kann. Diese technischen Lösungen gibt es. Dazu befinden wir uns im Austausch mit den Unternehmen, und gleichzeitig bauen wir auch eigene Cloud-Lösungen auf. Danke schön. – Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Dann kommen wir zur nächsten Hauptfrage der SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Johannes Schätzl hat das Wort. Bitte.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Die Frage geht an Herrn Minister Wildberger. Sie haben viele wichtige Projekte Ihres Hauses erwähnt. Ein zentrales Projekt, teils ja auch Voraussetzung für weitere Projekte, wird sozusagen der Neustart des digitalen Personalausweises sein; ich spreche von der EUDI-Wallet. Dazu zwei konkrete Fragen. Die erste Frage: Sie haben den Termin auf den 2. Januar nächsten Jahres festgesetzt. Ist der 2. Januar 2027 haltbar? Die zweite Frage ist: Ist die EUDI-Wallet auch schon in der ersten Konzeption in der Lage, eine datensparsame Altersverifizierung, zum Beispiel für Onlineplattformen, durchzuführen?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Der 2. Januar 2027 ist der gesetzte Termin; darauf arbeiten die Teams hin. Aktuell ist der Zeitplan absolut intakt. Wir sind auf einem guten Weg, genau das zu schaffen. Da, wo ich herkomme, ist es wichtig, Projekte on time, on budget abzuliefern. Zu Ihrer Frage, was die EUDI-Wallet zum Start kann: Sie hat die Ausweisfunktion in digitaler Form – sicher, sehr datensparsam –, und sie wäre auch in der Lage, eine Altersverifikation ab 16 Jahren zu leisten; erst ab 16 ist der digitale Ausweis rechtlich möglich. Wir haben seit Dezember eine Testumgebung, eine sogenannte Sandbox, geschaltet, auf der Unternehmen Anwendungen erproben können. Das ist, glaube ich, ein wichtiges Element dieser Wallet. Dazu gehört auch, wie man das zur Altersverifikation im Alltag nutzen kann. Danke schön. – Eine Nachfrage.
Vielleicht genau dazu: Sie haben jetzt quasi gesagt, alle technischen Voraussetzungen seien theoretisch ab dem 2. Januar 2027 verfügbar. Jetzt haben wir eine Diskussion über ein Mindestalter bei Social Media. Das heißt, fernab der technischen Frage wäre es natürlich ein sehr großer Benutzerkreis, der gleich in eine zweistellige Millionenhöhe gehen würde. Wäre die EUDI-Wallet auch darauf bereits jetzt vorbereitet?
Alles, was wir bei der Wallet tun, lebt natürlich auch von der Skalierung, von der Massenfähigkeit. Darauf wird hingearbeitet. Hier wird natürlich auch zum Start sichergestellt, dass das von den Kapazitäten her leistbar ist. Ich gehe nicht davon aus, dass ein Hochlauf in dieser Geschwindigkeit von heute auf morgen passiert. Bezüglich der Anwendung gibt es verschiedene technische Möglichkeiten. Ich selbst halte das für eine extrem valide Möglichkeit, und das wird gerade diskutiert. Danke schön. – Es gibt eine weitere Nachfrage von Bündnis 90/Die Grünen: Frau Rebecca Lenhard. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Wildberger, Menschen haben sich an mich mit Sorge gewandt, weil es Berichte gab, dass die Wallet nur mit Android oder iOS funktionieren wird und man sich dadurch natürlich weiter in die Abhängigkeit begeben und Accounts bei US-Unternehmen benötigen würde. Wie bewerten Sie diese Berichte? Stimmt das? Und werden Alternativen für diese Menschen angeboten, die ja im Sinne der digitalen Unabhängigkeit vielleicht schon eigene Schritte gegangen sind?
Frau Abgeordnete, vielen Dank. – Lassen Sie mich versuchen, noch mal klarzustellen, was da passiert: Um die App zu nutzen, muss man nicht bei einem der großen Anbieter – bezogen auf iOS und Android – registriert sein. Aktuell müsste man sich, um aus den jeweiligen App-Stores runterzuladen, dort registrieren. Das ist aber völlig unabhängig von der App. Wir arbeiten aktuell auch an anderen Lösungen – ich kann Ihnen heute noch nicht sagen, wie die aussehen –, sodass das vielleicht auch anders leistbar sein wird. Danke sehr. Danke. Ja, die Stimme ging runter. – Danke sehr. Ich schaue gerade. – Hierzu gibt es keine weiteren Nachfragen. Dann kommen wir zur Fraktion Die Linke, und Frau Abgeordnete Sonja Lemke hat das Wort. – Eine Minute Frage, eine Minute Antwort!
Ja, vielen Dank. – In den letzten Wochen hat die ARD eine Dokumentation gezeigt, die verdeutlicht, wie dreist Onlinekonzerne unsere Daten verkaufen, ohne dass die Politik etwas dagegen tut. Unter anderem sind Standortdaten und Bewegungsdaten von App-Nutzerinnen und -Nutzern im Netz einfach für jeden käuflich: für Werbefirmen, für Sicherheitsbehörden und natürlich auch für Betrüger/-innen. Mit wenig Aufwand können die dann genau nachvollziehen, wo Menschen wohnen, wo sie arbeiten, wo sie zum Arzt gehen und wie sie dorthin kommen – und das schon, wenn sie nur eine Wetter-App nutzen, die den Standort ausliest. Hauptzweck dieser Verkäufe ist die Nutzung der Daten für die personalisierte Onlinewerbung. Herr Minister Wildberger, ich frage Sie daher: Setzen Sie sich auf europäischer Ebene im Rahmen der Omnibusgesetze und der Verhandlungen zum Digital Fairness Act dafür ein, dass personalisierte Onlinewerbung und/oder die Nutzung von Standort- und Trackingdaten zu Werbezwecken umfassend verboten werden, um so diese Geschäftsmodelle zu unterbinden?
Frau Abgeordnete, vielen Dank für Ihre Frage. – Wie ich an verschiedenen Stellen immer wieder gesagt habe, sind mir Datenschutz und Grundrechte extremst wichtig. Dafür haben wir die Datenschutz-Grundverordnung, die das regelt, und wir sind hier in Europa deutlich anders unterwegs als viele andere Länder. Gleichzeitig ist es auch wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger entscheiden, welche Daten sie teilen wollen; das ist auch klar geregelt in den Prozessen. Das heißt, wenn sich jemand entscheidet, bestimmte Plattformen zu nutzen, bei denen in den Terms and Conditions steht, was da mitverwendet wird, dann ist das eine persönliche Entscheidung. Transparenz ist hier gefordert. Wir müssen aber auch sicherstellen, dass wir Daten nutzen; denn wir leben in einer Datenökonomie. Und gleichzeitig müssen wir die Bürgerinnen und Bürger befähigen, zu wissen, wohin sie ihre Daten geben. Ich bin in diesem Sinne ein großer Fan von Transparenz, aber eben auch für Freiheit. Sie möchten eine Zusatzfrage stellen? – Bitte.
Die Dokumentation zeigt ja auch eindrucksvoll, dass die meisten Menschen sich eben nicht bewusst waren, dass sie dem zugestimmt hatten, dass diese Daten gehandelt werden. Und das zeigt eben auch, dass dieser Handel mit Standortdaten ein massives Sicherheitsrisiko ist – eben für besondere Personen, wie Soldatinnen und Soldaten, hohe Regierungsbeamtinnen und -beamte, politisch verfolgte Menschen, Stalkingopfer und viele mehr, deren Standorte und Bewegungsmuster ja einfach offen im Netz stehen. Daher frage ich Sie noch mal: Welche Maßnahmen planen Sie oder Ihr Haus, um diese Risiken in den Griff zu bekommen, und wie ist da der Diskussionsstand in der Bundesregierung?
Wir haben heute mit der Datenschutz-Grundverordnung eine sehr klare Regelung und darüber hinaus die verschiedenen Acts. Die Verordnungen, die wir in diesem Bereich haben, sind sehr, sehr klar. Da ist es unsere Aufgabe, sie national entsprechend zur Anwendung zu bringen. Sie bedeuten, international gesehen, einen der höchsten Schutzmechanismen, die wir für Bürgerinnen und Bürger haben. Das gilt es sicherzustellen. Und gleichzeitig müssen wir an Aufklärung arbeiten, damit die Menschen wissen, wie sie sich besser und sicherer im Netz bewegen. Aber ich plädiere immer dafür, dass die Menschen eigenverantwortlich entscheiden können, was sie teilen und was sie nicht teilen. Danke schön. – Es gibt eine Nachfrage aus den Reihen der AfD-Fraktion: Dr. Rainer Kraft. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Von den digitalen Datensicherungen zu etwas Analogem: Vor jeder Wahl spielt sich ein Ritual ab: Junge Menschen, die zum ersten Mal wählen, bekommen unaufgefordert und ohne dass sie dem jemals zugestimmt haben, einen personalisierten Brief von Parteien, in dem sie als sogenannte Erstwähler angesprochen werden. Sie haben gesagt: Das Recht auf die eigenen Daten ist sehr wichtig. Können Sie darlegen, wie Sie in Zukunft die Rechte von jungen Erstwählern schützen werden, damit diese nicht unaufgefordert von Parteien auf einmal personalisierte Werbung bekommen?
Dazu sprechen Sie auch die Zuständigkeit bestimmter Behörden an, die diesen Fällen entsprechend nachgehen müssen – die Gesetze sind da sehr eindeutig –, und dann geht es am Ende um die Umsetzung. Das muss dann im Einzelfall geprüft werden. Das kann zur Anzeige gebracht werden, wenn es dort Themen gibt. Ich kann nur sagen: Wir sind in einem Land, in dem wir sehr klare Regeln haben, die sehr stark die Menschen auch grundsätzlich schützen. Und hier geht es einfach um die Umsetzung. Dafür gibt es behördliche Zuständigkeiten. Ich bedanke mich. – Diese Runde ist abgeschlossen. Wir kommen zur zweiten Runde. Die Hauptfrage für die AfD hat Herr Abgeordneter Hans-Jürgen Goßner. Bitte.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin Hubig, in einem von Ihrem Hause, von Ihrem Ministerium am 20. März veröffentlichten Video wurden zahlreiche Schlagzeilen zu den Vorwürfen der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann eingeblendet, so zum Beispiel – ich zitiere –: „Fall Collien Fernandes – Strafverfolgung bei digitaler Gewalt soll erleichtert werden“. Im selben Video mit einer Laufzeit von nur 43 Sekunden kündigten Sie persönlich an, das Herstellen und Verbreiten pornografischer Deepfakes unter Strafe stellen zu wollen. Der Leiter Ihres Pressereferats erklärte kurz darauf, dass Sie, Frau Ministerin, den Fall Fernandes nicht als Begründung für dieses Gesetzesvorhaben herangezogen hätten. Haben Sie Verständnis dafür, wenn Bürger Ihnen das nicht abnehmen?
Herr Abgeordneter, vielen Dank für diese Frage, weil Sie mir die Gelegenheit gibt, das noch mal klarzustellen. Wenn Sie meine Worte, die Sie sich ja offenbar angehört haben, genau angehört hätten, würden Sie erkennen – wie ich das vorhin schon ausgeführt habe –, dass ich keinerlei Bezug darauf genommen habe, sondern nur zum Thema „digitale Gewalt“, das insgesamt einfach ein großes Thema geworden ist. Und wenn wir uns die Polizeiliche Kriminalstatistik, aber auch die Dunkelfeldstudie, die kürzlich vom Bundesinnenministerium und Bundesfamilienministerium vorgelegt worden ist, angucken, dann sehen wir, dass jede fünfte Frau, also 20 Prozent der Frauen, und 13 Prozent der Männer von digitaler Gewalt betroffen sind. Das ist das Thema, dessen ich mich annehme, unabhängig und ohne Ansehen der Person, ohne Ansehen von Einzelfällen. Das ist ein Massenphänomen geworden. Wir sehen einfach: Das Internet schwappt vor Gewalt und Hetze über. Und dagegen müssen wir etwas tun. Das habe ich getan mit einem Gesetzentwurf, an dem wir im Haus über viele Monate hinweg gearbeitet haben und den wir immer wieder auch erweitert und überarbeitet haben, und den haben wir vorgelegt. Danke sehr. – Eine Nachfrage. 30 Sekunden!
Frau Ministerin, einem Medienbericht zufolge reichte die NGO HateAid, die laut Urteil des Landgerichts Hamburg als Vorfeldorganisation der Grünen bezeichnet werden darf, Anfang Februar einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf zur sogenannten digitalen Gewalt beim Bundesjustizministerium ein. Inwiefern floss dieser in den entsprechenden Gesetzentwurf Ihres Hauses mit ein?
Herr Abgeordneter, ich freue mich, dass Sie die ganzen Fragen, die von verschiedenen Presseorganen in den letzten Wochen an uns gestellt worden sind, jetzt noch mal wiederholen, weil es mir die Gelegenheit gibt, auch hier in diesem Hohen Hause klarzustellen: Gesetzentwürfe – auch dieser Gesetzentwurf – werden im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz intern erarbeitet. Und so war es auch bei dem Gesetzentwurf zum digitalen Gewaltschutz. Ich bedanke mich. – Es gibt eine weitere Frage aus der AfD-Fraktion. Bitte sehr.
Herr Abgeordneter, ich habe deutlich gemacht: Erstens lanciere ich keine Gesetzentwürfe, sondern sie werden im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet. Sie werden dann vorgelegt, gehen in einem förmlichen Verfahren durch eine Ressortabstimmung und werden anschließend auch in eine Länder- und Verbändeanhörung gegeben, bis sie dann vom Kabinett beschlossen werden und später hier im Deutschen Bundestag ankommen. Zweitens – wenn ich aussprechen darf – hatte ich auch deutlich gemacht, dass mein Interview, das ich dem „Spiegel“ gegeben habe, unabhängig von diesem von Ihnen erwähnten Verfahren und auch in Unkenntnis dieses erwähnten Verfahrens erfolgt ist. Danke schön. – Eine weitere Nachfrage aus der AfD-Fraktion: Herr Martin Reichardt. Bitte.
Frau Ministerin, haben Sie Verständnis dafür, dass die Bürger den Eindruck gewinnen, dass Sie mit Ihrer gesamten mit Vorfeldorganisationen und NGOs losgetretenen Kampagne zur digitalen Gewalt eigentlich nur überschatten wollen, dass die Gewalt, die Sie in Ihrer Regierungszeit als SPD durch die ungehinderte Masseneinwanderung nach Deutschland geholt haben, von Ihnen in keiner Weise vernünftig bekämpft und wieder zurückgedrängt werden kann? Ihre Zeit.
Herr Abgeordneter, ich weise die Unterstellungen, die in Ihrer Frage sind, komplett und vollständig zurück. Ich habe, wie der Koalitionsvertrag das vorgesehen hat, in meinem Haus einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen. Wir haben diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Das, was Sie tun, ist: Sie versuchen, diesen Eindruck hier zu erwecken. Obwohl es zahlreiche Äußerungen meines Hauses zu diesen Fragen gibt, versuchen Sie heute wieder, es hochzuziehen. Das ist Ihr gutes parlamentarisches Recht, und ich antworte auch gerne darauf.
Frau Ministerin, ich wollte mir einfach etwas von Ihnen bestätigen lassen. Können Sie bestätigen, dass das Vorhaben, ein digitales Gewaltschutzgesetz zu machen, bereits im Koalitionsvertrag steht, der vor ungefähr einem Jahr verhandelt worden ist? Können Sie vielleicht auch bestätigen, dass Ihr Haus bereits nach Ende der letzten Legislatur einen Diskussionsentwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz veröffentlicht hat?
Frau Abgeordnete, beides kann ich bestätigen. Mein Vorgänger, Dr. Buschmann, hat einen Gesetzentwurf, einen Diskussionsentwurf im Haus erarbeiten lassen. Dieser hat in der Länder- und Verbändeanhörung zahlreiche Kritik erfahren. Wir haben uns angesichts des Auftrages im Koalitionsvertrag und des Umstandes, dass digitale Gewalt ein großes Thema ist, an die Arbeit gemacht. Das Haus hat wirklich sehr intensiv daran gearbeitet. Es ist ein umfangreicher Gesetzentwurf geworden. Er hat rund 200 Seiten. Diese schreibt man nicht mal eben über Nacht. Zu einer weiteren Nachfrage hat jetzt das Wort der Abgeordnete Helge Limburg.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, sind Sie mit mir der Meinung, dass diese Verschwörungstheorien, die von rechts außen rund um die Entstehung eines konkreten Gesetzentwurfes verbreitet werden, von dem massiven Problem digitaler sexualisierter Gewalt ablenken, das wir nicht erst seit ein oder zwei Monaten, sondern leider seit vielen Monaten in diesem Land haben, und auch davon ablenken, wie sehr das Klima im Internet immer mehr verroht, gerade auch durch Beiträge von rechts außen? Und sind Sie mit mir der Meinung, dass es notwendig ist, dass der Rechtsstaat hier endlich klar reagiert und sich nicht von solchen Verschwörungstheorien aufs Glatteis führen lässt?
Herr Abgeordneter, vielen Dank für Ihre Frage. Sie gibt mir Gelegenheit, etwas im Sinne Ihrer Frage klarzustellen. Wir diskutieren jetzt über die Frage, wie was mit wem zusammenhängt. Uns geht es darum, dass wir einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. An dem kann man sich gerne abarbeiten, den kann man auch kritisieren. Es ist nicht einfach, so einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser hier ist aus unserer Sicht sehr gut. Er hat auch viel Zuspruch erfahren. Wenn er für breitere Kreise öffentlich wird, gehe ich davon aus, dass es viele Kritikpunkte gibt. Aber das lenkt vom eigentlichen Problem ab, und das ist die Gewalt im Netz. Zur nächsten Hauptfrage hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Dr. Thomas Pauls.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, beim deutsch-französischen Gipfel im November 2025 wurde die Bedeutung der digitalen Souveränität als gemeinsames europäisches Schlüsselprojekt betont und wurden weitreichende Schritte angekündigt. Welche Maßnahmen wurden seitdem unternommen? Wie bewerten Sie den Stand der Fortschritte der deutsch-französischen und europäischen Bemühungen um digitale Souveränität? Und welche Schritte werden die nächsten sein?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für diese Frage. – Am 18. November 2025 hat hier in Berlin der deutsch-französische Souveränitätsgipfel mit über 1 000 Teilnehmern stattgefunden. Dort haben wir mit Bundeskanzler Friedrich Merz und Präsident Macron vereinbart, dass beide Länder ihre Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung ausbauen. An diesem Tag und auch seitdem ist viel passiert. Es gibt zum Beispiel einen regelmäßigen Austausch in Fragen der Regulierung. Deutsche Unternehmen arbeiten mit französischen Unternehmen verstärkt zusammen, beispielsweise SAP mit Mistral. Deutsch-französische Unternehmen haben sich in Partnerschaften zusammengefunden und auch Investitionen von 12 Milliarden Euro bereitgestellt, um in diesem Bereich Wachstum zu schaffen. Darüber hinaus arbeiten wir beim Thema Open Source über die Sovereign Tech Agency und bei vielfältigen Fragen zur Cloud-Infrastruktur sehr eng und sehr gut zusammen. Herr Minister. Ich bin fertig. Danke. – Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.
Zwei ganz konkrete Beispiele. Es gibt Diskussionen zwischen deutschen und französischen Unternehmen, wie wir im Bereich der Cloud-Infrastruktur zusammenarbeiten können. Beide Länder haben großes Interesse daran, in der Verwaltungsdigitalisierung zusammenzuarbeiten. Beispielsweise teilen wir die Open-Source-Produkte, die wir entwickeln, mit Frankreich, und auch umgekehrt lernen wir von Frankreich. Eine Nachfrage hat der Abgeordnete Henri Schmidt aus der CDU/CSU-Fraktion.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Minister, wir haben jetzt sehr viel zu bilateralen Initiativen gehört, zum Beispiel wurde hier gerade der deutsch-französische Gipfel angesprochen. Vorher ging es auch um die deutsch-estnische und deutsch-ukrainische Zusammenarbeit. Also, wir machen ganz viel bilateral. Wie stellen wir sicher, dass die besprochenen Lösungen am Ende auch auf europäischer Ebene landen und Doppelstrukturen vermieden werden können?
Wir haben vereinbart, dass die Lösungen, die Formate, die wir definiert haben, offen sind für andere. Wir haben einiges im Weimarer Format gemacht. Das heißt, gemeinsam mit Polen. Wir haben auch bilaterale Beziehungen mit anderen Ländern, beispielsweise mit Portugal, mit Italien. Und wir laden andere Länder auch dazu ein. Es gibt einzelne Projekte, die grundsätzlich offen sind für andere europäische Freunde, sich daran zu beteiligen. Wichtig ist natürlich, ein gewisses Momentum zu schaffen. Andere sind dazu herzlich eingeladen. Eine weitere Nachfrage für Bündnis 90/Die Grünen hat die Abgeordnete Rebecca Lenhard.
Danke, Frau Präsidentin. – Ich nutze gerne die Chance, wieder zu digitaler Souveränität zu fragen. Sie hatten gerade den Gipfel mit Frankreich angesprochen. Ich hatte vorhin schon erwähnt: In Frankreich sind deutlich konkretere Schritte eingeleitet worden. Noch im Jahr 2026 möchte man auf Linux umstellen und auch das Gesundheitssystem deutlich unabhängiger aufstellen. Die Videotelefonie ist bereits angegangen worden. Solche Schritte vermissen wir in Deutschland noch. Wann geht es da weiter?
Wir unternehmen diese Schritte auch in Deutschland. Ich hatte gesagt: Open Source ist für uns ein ganz wichtiges Thema, auch Open-Source-Produkte. Das wollen wir beschleunigen. Hier müssen wir unsere Hausaufgaben machen, die wir vielleicht schon früher hätten machen müssen, um die Lösungen, die wir erarbeitet haben, besser zu skalieren. Ich möchte ein weiteres Beispiel geben: Im Bereich der Cloud-Infrastruktur laufen aktuell Ausschreibungen vonseiten der Bundesregierung, meines Ministeriums. Das ist ein wichtiger Meilenstein, der uns im Bereich der Infrastruktur zu digitaler Souveränität verhelfen kann. Eine weitere Nachfrage stellt Joachim Ebmayer für die CDU/CSU-Fraktion. Bitte.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Auf jeden Fall kann sie das sein. Ich glaube, dass wir als Deutschland unsere Nachfrage grundsätzlich viel strategischer, industriepolitisch strategisch, nutzen müssen, beispielsweise als Ankerkunde. Das kann im Schulterschluss mit Frankreich, aber auch mit den anderen europäischen Partnerländern sicherlich viel besser gelingen. Dabei helfen uns die vielen Kooperationen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung. Die souveräne Infrastruktur, die wir in Deutschland aufbauen, stellen wir anderen gerne zur Verfügung. Vielen Dank. – Dann kommen wir zur nächsten Hauptfrage. Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort die Abgeordnete Jeanne Dillschneider.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister Wildberger, wir erleben täglich Cyberangriffe auf unsere kritische Infrastruktur und eine Cyberbedrohungslage, die sich auch massiv verschärft. Gleichzeitig attestiert der Bundesrechnungshof der Bundesverwaltung dramatische Sicherheitsdefizite bei unserer IT, beispielsweise dass nicht getestet wird, ob Back-ups überhaupt funktionieren. Hat die Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten eine systematische Bestandsaufnahme durchgeführt, bestehende Sicherheitslücken analysiert, und, wenn ja, wann können wir mit konkreten und verbindlichen Maßnahmen zur Behebung dieser Defizite rechnen?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Sie fragen: Hat die Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten etwas getan? Ja, zum Glück hat sie etwas getan. Das hätte in der Tat aus meiner Sicht viel früher passieren müssen. Wir arbeiten hier sehr, sehr eng mit dem BSI zusammen und haben ein großes Projekt nicht nur gestartet, sondern es hat seine Arbeit bereits aufgenommen, mit dem wir ganz systematisch nach internationalen Standards die Sicherheitsfragen in allen Häusern überprüfen. Das Bundesministerium des Innern ist hier auch sehr aktiv dabei mit Nis 2 und KRITIS. All das ist voll in Arbeit. Das heißt, wir nehmen dieses Thema nicht nur ernst, sondern wir arbeiten daran. Wir treffen uns dazu monatlich und schauen uns die Ergebnisse an. Hieran wird konkret gearbeitet. Das hätte in der Tat, wie Sie sagen, viel früher passieren müssen. Sie können noch eine Nachfrage stellen.
Ich teile die Einschätzung, dass hier mehr hätte passieren müssen. Jetzt haben Sie gesagt, Sie analysieren und prüfen das. Aber was sind denn jetzt konkrete Maßnahmen, die Sie treffen, um die IT-Sicherheit der Bundesverwaltung sofort zu verbessern? Wir erleben, wie gesagt, eine Verschärfung der Cybersicherheitslage, auch durch den Einsatz von KI-Modellen. Das heißt, man müsste eigentlich nicht nur prüfen und analysieren, sondern auch direkt handeln.
Das sind die klassischen Themen, die angegangen werden. Das hängt von der Infrastruktur und der Hardware ab. Das hängt von der Schnittstellensicherheit ab; das hängt von Software-Patches ab, die zur Verfügung gestellt werden, natürlich auch von Zugangsregeln und Multi-Faktor-Authentifizierung sowie den entsprechenden Verschlüsselungsverfahren. Das alles sind die klassischen Themen, die wir mit Nachdruck angehen. Vielen Dank. – Hierzu liegen mir keine Nachfragen vor. Dann hat jetzt für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Hakan Demir das Wort.
Frau Präsidentin, bevor ich zu meiner eigentlichen Frage komme, möchte ich noch mal kurz etwas einordnen. Ich finde es unanständig, was die AfD hier am Anfang gesagt hat. Es geht hier um Gewalt gegen Frauen. Und einfach alles pauschal auf Migrantinnen und Migranten abzuwälzen, finde ich falsch. Herr Abgeordneter, kommen Sie zu Ihrer Frage. Das wollte ich hier nur einmal sagen. Es geht in meiner Frage um das Riesenthema Mieten. Die Mieten sind in den letzten Jahren vor allem in Großstädten gestiegen, beispielsweise in Berlin teils um 100 Prozent. Es ist wichtig, dass wir da was machen. Wir haben über 44 Millionen Mieterinnen und Mieter. Ich weiß, dass wir jetzt das Mietenpaket voranbringen. Wann kommt es endlich ins Kabinett, Frau Ministerin Hubig?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich habe das Mietenpaket schon als Referentenentwurf vorgelegt. Uns ist es wirklich wichtig, dass das Wohnen wieder bezahlbarer wird. Wir sehen Phänomene wie zum Beispiel, dass bei den Indexmietverträgen die Kosten für die Mieterinnen und Mieter, auch durch den Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundenen hohen Energiepreise, extrem in die Höhe geschnellt sind. Das heißt, wir müssen bei den Indexmietverträgen etwas machen. Wir müssen auch bei den kurzzeitigen Mietverträgen etwas machen, die zur Umgehung der Mietpreisbremse dienen, und beim möblierten Wohnen, wo wir sehen, dass die Preise einfach nicht mehr angemessen sind. All das steckt in diesem Gesetzentwurf drin. Er ist jetzt durch die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Wir arbeiten innerhalb der Bundesregierung gerade noch, ich sage mal, am Feinschliff. Und ich hoffe, dass wir den Gesetzentwurf noch in diesem Monat ins Kabinett bringen können. Ihre Nachfrage bitte.
Ja, natürlich gibt es noch mehr Maßnahmen. Das eine ist, wie die Kollegin Hubertz immer sagt: Bauen, bauen, bauen. Wir haben den Bauturbo schon auf den Weg gebracht. Und die Kollegin und ich haben Eckpunkte für ein günstigeres Bauen vorgelegt, also den Gebäudetyp E wie „einfach“ oder „erschwinglich“. Den Gesetzentwurf werden wir im Sommer vorlegen. Und konkret auf die Miete bezogen, werden wir uns um Mietwucher und das Schärferstellen der Mietpreisbremse kümmern und auch dazu noch einmal Vorschläge vorlegen. Eine Nachfrage hat jetzt die Abgeordnete Hanna Steinmüller.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, wir erleben vor allen Dingen ein großes Vollzugsdefizit bei der Rechtsdurchsetzung. Immer mehr Mieterinnen und Mieter trauen sich nicht, rechtlich gegen ihre Vermieter vorzugehen, weil sie Angst vor einem vorgetäuschten Eigenbedarf und damit einer Kündigung haben. Da gibt es bislang keine Regelung. Wir Grüne haben vorgeschlagen, dass die Eigenbedarfskündigung für fünf Jahre ausgeschlossen wird, wenn die Mietpreisbremse erfolgreich durchgesetzt wurde, sodass dieser Sanktionsmechanismus nicht umgangen werden kann. Würden Sie sich diesem Anliegen anschließen?
Frau Abgeordnete, mir ist es wichtig, dass die Interessen von Mietern und Vermietern in einen guten Ausgleich kommen. Wir sehen, dass die Mieter die strukturell Schwächeren sind, aber das Vermieten muss auch für Vermieter attraktiv bleiben. Deshalb helfen aus meiner Sicht generelle Gießkannenregelungen nicht. Es kann auch Gründe geben, warum man aus Eigenbedarf kündigt. Aber uns ist wichtig, dass der Verstoß gegen die Mietpreisbremse künftig sanktioniert wird und dass wir die Menschen in Deutschland besser aufklären, damit sie zu ihrem Recht kommen können. Vielen Dank. – Es liegen noch einige Nachfragewünsche vor. Ich würde aber ab jetzt keine weiteren Nachfragen mehr zulassen. Als Nächste hat die Abgeordnete Caren Lay das Wort.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, auch wir freuen uns natürlich, wenn der Gesetzentwurf endlich hier eingebracht wird, damit wir einen besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern beschließen können. Das Problem ist nur, dass alle bisherigen mietrechtlichen Maßnahmen überhaupt gar keine abschreckende Wirkung aufseiten der Vermietenden entfalten. Deswegen ist meine Frage: Welche konkreten Maßnahmen schlagen Sie vor, damit es endlich Sanktionen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse und auch bei Verstößen gegen den Mietwucherparagrafen gibt? Was sind Ihre Vorschläge dazu?
Frau Abgeordnete, ich hatte schon eingangs gesagt, dass wir zusammen mit Expertinnen und Experten genau das prüfen, um dann wirklich was Schlagkräftiges vorlegen zu können. Wir sehen, dass der Wucherparagraf schon Anwendung finden kann. Es gibt zum Beispiel in der Stadt Frankfurt tatsächlich Fälle, in denen er wirksam durchgesetzt worden ist. Auch in Berlin gab es dazu jetzt eine Entscheidung. Aber wir werden noch in diesem Jahr einen neuen Vorschlag vorlegen, der gut durchdacht sein soll. Jetzt hat das Wort für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Sebastian Maack.
Hohes Präsidium, vielen Dank für erhaltenes Verbum. – Sehr geehrte Ministerin, Sie haben eben gesagt, Sie wollen die Indexmieten zulasten der Vermieter reduzieren, also sie außer Kraft setzen, wenn die Inflation steigt. Nun sind Indexmieten ja die fairste Vereinbarung, die Mieter und Vermieter treffen können, weil sie dazu führen, dass die Realmiete immer gleich bleibt. Dann haben Sie in der Antwort gerade ebenfalls gesagt, dass Sie ein faires Miteinander von Mietern und Vermietern haben wollen. Das widerspricht sich doch. Kommen Sie zu Ihrer Frage. Warum wollen Sie die Vermieter einseitig mit der Inflation belasten?
Herr Abgeordneter, Ihre Annahme ist falsch. Wir wollen nicht die Indexmieten aussetzen, sondern wir haben gesehen, dass der Verbraucherpreisindex bis zu 7, 8 oder 9 Prozent gestiegen ist. Wir haben gesagt – das ist der Vorschlag im Gesetzentwurf –: Wir wollen eine Deckelung bei 3,5 Prozent. Wir sehen, dass über die letzten Jahre hinweg ohne die Ausschläge aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine der Preisindex ungefähr bei 1 bis 1,5 Prozent lag. Das heißt, da ist noch viel Marge drin. Das schützt einerseits die Mieter, aber es gibt andererseits den Vermietern auch das Recht, eine Mieterhöhung zu verlangen. Wir haben jetzt noch zwei Nachfragewünsche. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Pascal Meiser.
Frau Ministerin, wir brauchen aus unserer Sicht in der Tat jetzt möglichst schnell ein Paket, das die Mieterinnen und Mieter besser schützt. Eine große Leerstelle, zu der Sie noch nichts gesagt haben – ich möchte Ihnen die Gelegenheit geben, dazu etwas zu sagen –, ist aber der bessere Schutz von Mieterinnen und Mietern gegen fingierte Eigenbedarfskündigungen, gegen Eigenbedarfskündigungen bei Wohnungen, in denen sie zum Teil seit Jahrzehnten wohnen und die von bezahlbaren Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Kommen Sie zu Ihrer Frage. Was wollen Sie tun, um diesen Mieterinnen und Mietern mehr Schutz zu geben?
Herr Abgeordneter, ich hatte es bereits gesagt: Ich glaube, es ist wichtig, dass Mieterinnen und Mieter ihre Rechte kennen, dass sie sie vor Gericht geltend machen können, häufig mit der Unterstützung der Mietervereine, die da sehr, sehr gute Erfahrungen und Expertise haben, und dass dann die entsprechenden Regelungen, die es ja gibt und die richtig und griffig sind, auch durchgesetzt werden können. Die letzte Nachfrage stellt der Abgeordnete Dr. Till Steffen.
Frau Ministerin, ich möchte Sie fragen, ob Sie sich eigentlich jemals selbst mit den Mieterberatungen unterhalten haben. Denn wenn ich das tue, sagen sie mir: Die ganzen Regelungen – Mietpreisbremse und alles, was man gegen Mieterhöhungen usw. tun kann – laufen regelmäßig ins Leere, wenn eine Eigenbedarfskündigung angedroht oder gezogen wird. Jetzt haben Sie auf die Frage von Frau Steinmüller und Herrn Meiser gesagt, dass Sie im Endeffekt nichts tun wollen, um gegen Eigenbedarfskündigungen vorzugehen: keinerlei Verschärfungen oder Einschränkungen an der Stelle. Habe ich Sie da richtig verstanden, dass Eigenbedarf nicht Ihr Thema ist?
Herr Abgeordneter, alles, was den Mietrechtsbereich betrifft, ist mein Thema; und ich nehme mich dieser Dinge auch an. Wir haben einen Auftrag im Koalitionsvertrag; dem habe ich mich jetzt vorrangig gewidmet. Wir haben eine rechtliche Grundlage, bei der die rechtlichen Regelungen für sich genommen richtig und auch griffig sind. Wir können gerne im Vollzug gemeinsam noch mal darüber nachdenken, ob es da noch etwas nachzuschärfen gibt. Aber meine Hauptaufgabe ist jetzt erst mal, das zu tun, was wir uns vorgenommen haben, und es umzusetzen. Das tue ich gerade; das tue ich mit viel Druck und hohem Tempo. Jetzt kommen wir zur nächsten Hauptfrage. Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort der Abgeordnete Luke Hoß.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Ministerin, nach aktuellem Sexualstrafrecht liegt eine Vergewaltigung erst dann vor, wenn das Opfer vorab explizit Nein gesagt hat. Doch viele Täter sorgen beispielsweise mit Betäubungsmitteln absichtlich dafür, dass die Frauen, die sie vergewaltigen, gar nicht mehr Nein sagen können. Sehen Sie darin ein Problem? Halten Sie es für notwendig, dass das Konsensprinzip, also nur Ja heißt Ja, ins Sexualstrafrecht aufgenommen wird? Und wann legt die Bundesregierung einen solchen Entwurf vor?
Herr Abgeordneter, wir haben ja vorhin – ich bin froh, dass wir das heute tun – schon sehr viel über Gewalt gegen Frauen diskutiert. Auch im Bereich der körperlichen Gewalt ist es für Frauen furchtbar; es ist für jeden Menschen furchtbar, vergewaltigt zu werden. Deshalb wollen wir auch in diesem Bereich tätig werden. Sie haben gerade K.-o.-Tropfen bzw. chemische Substanzen angesprochen. Hier werden wir eine gesetzliche Verschärfung vorlegen, damit künftig auch die Vergewaltigung unter Zuhilfenahme von K.-o.-Tropfen härter bestraft werden kann. Gleichzeitig haben wir uns im Sexualstrafrecht Gott sei Dank schon von dem früheren Kriterium, dass bei einer Vergewaltigung immer Gewalt, um Widerstand zu brechen, im Spiel sein müsse, wegbewegt. Wir sind jetzt bei einer „Nein heißt Nein“-Regelung. Wir hören aus der Praxis, dass das sehr gut funktioniert. Gleichzeitig habe ich mich dafür eingesetzt – ich bin froh, dass ich darüber mit der Kollegin Prien und dem Kollegen Dobrindt, beide von der CDU, einig bin –, dass wir hier vor allem für Jugendliche zu „Ja heißt Ja“ kommen. Das ist unser nächster Schritt, und das werden wir auch entsprechend umsetzen. Ihre Nachfrage.
Vielen Dank. – Ich freue mich ja, dass Sie die Problemanalyse teilen. Die Frage bleibt aber auch für die Erwachsenen. Frankreich hat im Februar 2025, unmittelbar nach dem Pelicot-Urteil, das Konsensprinzip in die strafrechtliche Definition der Vergewaltigung aufgenommen; Spanien hat diesen Schritt bereits 2022 vollzogen. Also, was hindert die Bundesregierung daran, dem zu folgen?
Ich habe es gerade schon gesagt: Wir arbeiten an dem Thema. – Wir werden jetzt einen ersten Schritt gehen – das ist richtig, und das ist gut so –, damit wir mit der Istanbul-Konvention noch konformer gehen. Frankreich hat das Konsensprinzip übrigens nicht unmittelbar nach dem Fall Pelicot verabschiedet, sondern die Umsetzung hat sehr lange gedauert. Ich habe diese Gesetzgebungsarbeiten sehr genau verfolgt, um zu gucken, ob wir in Deutschland daraus einen entsprechenden Gewinn ziehen können. Wir sind dran. Eine Nachfrage hat der Abgeordnete Rainer Kraft.
Vielen Dank. – Die Frage nach dem Zeitpunkt, also wann Gewalt ausgeübt wird, ist ja bei physischen und psychischen Übergriffen relativ einfach nachzuvollziehen. Etwas schwieriger wird es bei den gerade modernen sogenannten digitalen Vergewaltigungen, von denen so viele reden. Aber was machen wir eigentlich, wenn zur Erstellung eines digitalen Deepfakes Bilder oder Filme verwendet werden, bei denen die Rechte gar nicht mehr bei den Betroffenen liegen? Wer wird denn dann eigentlich vergewaltigt: die Betroffenen oder die Inhaber der Rechte?
Es ist schwierig, diese Frage zu beantworten, weil es immer darum geht, dass gegen den Willen, ohne die Einwilligung einer Person ein Bild verwendet wird. Diese Person muss natürlich noch leben, um ihre Einwilligung zu erteilen oder in dem Schutzbereich sein. Uns geht es darum, dass bei Bildern von natürlichen Personen, die ohne deren Einwilligung erstellt werden, die Strafbarkeit greift, wenn es pornografische Deepfakes sind. Und es geht uns darum, dass Vergewaltigungsvideos künftig nicht mehr geteilt werden können. Der Abgeordnete Tobias Peterka von der AfD-Fraktion hat noch eine Nachfrage.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben gerade gesagt, dass Sie sich des Verwendens von K.-o.-Tropfen strafrechtlich annehmen. Sie wollen, soweit ich weiß, auch die Strafen für Gruppenvergewaltigung verschärfen. Das alles ist zu begrüßen. Eingangs haben Sie aber auch ausgeführt, man dürfe bei der Ursachenanalyse eigentlich gar nichts heranziehen, außer vielleicht noch das Geschlecht; das tun Sie ja öfter. Wie erklären Sie sich dann, dass etwa seit 2015 die Männer so viel gefährlicher geworden sind?
Herr Abgeordneter, ich habe nicht gesagt, dass man für die Ursachenanalyse nur das Geschlecht heranziehen kann, sondern es ging in der konkreten Frage darum, warum es hier um Männer geht. Es geht bei der Gewalt gegen Frauen um die Frage: Wer sind die Täter? Und die Täter sind eben zu 99 Prozent Männer. Das war die Antwort auf meine Frage; das möchte ich noch mal deutlich machen. Natürlich wird auch in der Kriminologie viel analysiert – das ist gut und richtig so –; aber das hat nichts mit Ihrer Frage zu tun. Jetzt gibt es noch eine letzte Nachfrage, die ich zulasse: von dem Abgeordneten Martin Reichardt.
Frau Ministerin, Sie haben jetzt zum wiederholten Male gesagt, dass das alles nichts mit dem kulturellen Hintergrund zu tun hat. Ich würde gerne von Ihnen wissen, warum Sie diese Problematik konsequent ausblenden und ob Sie nicht auch selber das Gefühl haben, dass Sie damit an der ausufernden Gewalt gegen Frauen mit schuld sind.
Also, ich weise es auf das Schärfste zurück, hier in irgendeiner Form mit schuld daran zu sein. Ich habe ganz klar gesagt, dass Gewalt gegen Frauen vornehmlich durch Männer ausgeübt wird; das werden Sie ja wohl nicht negieren. Dazu gibt es Zahlen, dazu gibt es Statistiken, die völlig klar sind. Und ich sage Ihnen auch: Die Gewalt gegen Frauen wird durch alle Schichten, durch alle Kulturen und in allen kulturellen Zusammenhängen ausgeübt. Das ist der Befund, den es gibt, und da gehören die einen wie die anderen mit dazu. Ich schließe da überhaupt niemanden aus. Das, was Sie annehmen, ist eben falsch. Der Abgeordnete Hakan Demir hat eine Nachfrage.
Epstein, Pelicot und Ulmen – darüber haben wir am Anfang gesprochen – sind keine Migrantinnen und Migranten; das will ich auch in Ihre Richtung sagen. Kommen Sie zu Ihrer Frage! Ich finde es unanständig, dass Sie das am Anfang so gemacht haben. Herr Abgeordneter, kommen Sie zu Ihrer Frage! Frau Ministerin, können Sie das Problem hier noch mal klar benennen, hier in diesem Haus, ein für alle Mal, auch für die AfD, die heute wieder gehetzt hat? – Ich bin von der SPD. Hier finden keine Dialoge statt. – Frau Ministerin, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten.
Herr Abgeordneter, die wissenschaftlichen und auch die kriminologischen Befunde zeigen, dass es Gewalt gegen Frauen in allen Schichten gibt, dass sie durch alle Nationalitäten hindurch verübt wird und dass die Täter zu 90 Prozent oder, ich sage mal, zum weit überwiegenden Teil Männer sind. Wir kommen zur nächsten Hauptfrage. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Adam Balten. Bitte schön.
Herr Minister Wildberger, das neu gegründete Ministerium für Digitalisierung hat nach nunmehr elf Monaten viele Vorhaben, Absichtserklärungen und Strategiepapiere produziert. Echte sichtbare und messbare Erfolge lassen auf sich warten. Zu einem dieser ambitionierten Strategiepapiere gehört die Rechenzentrumsstrategie, Pressemitteilung 14/2026. Meine parlamentarische Einzelfrage 110149 wurde damit beantwortet, dass Rechenzentren 2030 circa 4,8 Gigawatt Grundlast brauchen werden. Das entspricht dem Strombedarf von über 10 Millionen Haushalten. Angesichts der Energieverknappung laut § 4 Energieeffizienzgesetz, also der Reduzierung des Primärenergieverbrauchs um 39,9 Prozent bis 2030, rennen wir in eine politisch gewollte Angebotsverknappung. Deswegen werden auch gerade die Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke zerstört. Haben Sie sich mit den Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium zusammengesetzt, um eine Strategie zu überlegen, wie man das Problem des zusätzlichen Energiebedarfs – Kommen Sie zum Schluss. – im Umfeld von gewollten Energiemangel bewältigen kann? Herr Abgeordneter, Ihre Zeit ist vorbei. Und zu welcher Lösung sind Sie gekommen?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für diese Frage. – Sie haben völlig recht: Neben der Rechenzentrumsstrategie hat das neue Ministerium in elf Monaten ganz konkret im Bereich der Staatsmodernisierung Dinge greifbar umgesetzt und auch im Bereich der Digitalisierung greifbare Fortschritte erzielt. Zu Ihrer Frage der Rechenzentrumsstrategie. Wir haben heute 3 Gigawatt für 2 000 Rechenzentren in Deutschland – wir sind damit noch führend –, 500 Megawatt für KI. Wir haben gesagt: Bis 2030 werden wir die Rechenkapazität von 3 Gigawatt auf 6 Gigawatt verdoppeln und die KI-Kapazität vervierfachen. Und weil wir das Ganze im engen Schulterschluss mit dem BMWE und auch mit dem BMUKN erarbeiten, haben wir uns über diese Kapazitäten natürlich verständigt. Diese sind am Markt verfügbar; es laufen aktuell ja schon Projekte. Und auch in unserer Regierung sind schon wichtige Projekte sozusagen ans Rechnen gegangen. Sie können eine Nachfrage stellen, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank für die Antwort. – Ich persönlich sehe nicht, dass wir mit erneuerbaren Energien und der Batteriestrategie auskommen. Sie und ich, wir kommen beide aus den Naturwissenschaften – Sie sind Physiker; ich bin Mechatronikingenieur –, und wir wissen beide, dass das nicht funktionieren kann. Eine stabile Gasversorgung ist wahrscheinlich über Jahre hinweg fraglich. Jetzt ist die Frage: Wollen Sie trotz der Energieverknappung einen zusätzlichen Verbraucher in Form extrem energieintensiver Rechenzentren aufbauen, ohne die schlechten – Herr Abgeordneter. – Rahmenbedingungen anzupassen? – Vielen Dank.
Wie gesagt, wir haben das Ganze natürlich geprüft. Das heißt, wir werden das ohne irgendwelche Verknappung darstellen können, und Kollegin Reiche ist ja auch dabei, entsprechende Vorsorge für die Jahre danach zu treffen. Wenn ich durch meine eher naturwissenschaftliche Herkunft eins gelernt habe in Bezug darauf, was möglich ist und was nicht, dann, dass man niemals „nie“ sagen sollte. Ein Energiesystem lebt von einem Mix; dazu gehören Erneuerbare, Energien, die die Grundlast decken, und Speicherkapazität. Als Erstes hat eine Nachfrage die Abgeordnete Dr. Anna Lührmann.
Herr Minister Wildberger, in der Rechenzentrumsstrategie schreiben Sie viel von Nachhaltigkeit; aber Papier ist ja geduldig. Was am Ende zählt, sind die entsprechenden Gesetze. Wir hören aus Regierungskreisen, dass Sie gerade daran arbeiten, das Energieeffizienzgesetz zu schleifen und die Vorgaben zur Nachhaltigkeit gerade für Rechenzentren deutlich abzuschwächen. Standards sollen zum Beispiel nur noch auf dem Papier gelten und nicht mehr in der realen Umsetzung. Was gilt denn nun: die wolkigen Worte aus der Rechenzentrumsstrategie – Frau Kollegin. – oder die Gesetze?
Was gilt, ist ein klares Bekenntnis zum energieeffizienten Betrieb von Rechenzentren. Jeder Rechenzentrumsbetreiber hat selber aufgrund des Energiebedarfs den höchsten Anspruch daran, dass der Betrieb so energieeffizient wie möglich erfolgt, weil Energie Geld kostet. Die deutschen Rechenzentren sind weltweit führend, wenn es um Energieeffizienz geht. Sie sind mittlerweile modular gebaut. Nicht umsonst werden deutsche Unternehmen im Ausland angefragt, um Energieeffizienz dort sicherzustellen. Die Abgeordnete Rebecca Lenhard hat noch eine Nachfrage.
Selbstverständlich haben wir eine Bedarfsanalyse gemacht. Wir sind heute zwar noch führend in Europa und werden die Führungsposition behaupten; aber wenn wir in die USA und nach China schauen, sehen wir, dass wir uns schon noch strecken müssen. Woher kommt die Verdopplung der Kapazität? Wir haben ganz konkrete Projekte. In Lübbenau wird für 11 Milliarden Euro durch die Schwarz-Gruppe ein superleistungsfähiges Rechenzentrum, auch KI-fähig, gebaut; das geht ans Netz. Wir haben das Thema Gigafactorys, und wir haben viele Gesuche zum Bau von Rechenzentren, die gerade in Bearbeitung sind. Eine weitere Nachfrage hat der Abgeordnete Dr. Rainer Kraft.
Vielen Dank. – Eine Zeitung berichtet, dass in den USA 80 Milliarden US-Dollar zur Förderung von KI-Rechenzentren bereitgestellt werden. Dazu werden zwei altbekannte Kernkraftwerke reaktiviert: Three Mile Island und Palisades. Es wird ja in diesem Haus immer gesagt, dass Wind und Sonne die billigsten Energielieferanten sind, die es überhaupt gibt. Können Sie bestätigen, dass Deutschland, weil wir so viele von diesen billigsten Stromlieferanten haben, das absolute Supertopziel für die Ansiedlung von Rechenzentren in Europa ist?
Wir haben ja während unserer Regierungszeit schon mehrfach Großprojekte von Rechenzentren eingeweiht. Ein großes Unternehmen aus Übersee, das nach souveränen Kriterien in Deutschland investiert, hat hier gebaut, weil der Energiepreis stimmt, weil die Rahmenbedingungen gestimmt haben und weil das Ganze in Rekordzeit gebaut werden konnte. Es ist viel zu einfach, hier immer nur zu sagen: Alles ist zu teuer. – Das hängt vom Standort, von der Entfernung zum nächsten Netzanschluss und vom lokalen Energiemix ab. Wir sollten uns – Herr Minister. – auch mal an China orientieren, das einen guten Mix anbietet. Ich glaube, das ist auch unser Weg. Die letzte Nachfrage hat der Abgeordnete Karl Bär.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Deshalb sehen fast alle neuen Vorhaben in Deutschland geschlossene Wasserkreisläufe vor. Das heißt, das Wasser kann dort teilweise über zwei, drei Jahre genutzt werden. Es muss nur ein bisschen nachgefüllt werden. Die Wassersparsamkeit ist bei diesen Projekten gewährleistet. Das ist der aktuelle Stand der Technik, und auch dort ist Deutschland führend. Vielen Dank. – Wir kommen jetzt zur nächsten Hauptfrage. Für die CDU/CSU-Fraktion fragt die Abgeordnete Susanne Hierl.
Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Hubig, Anschläge auf Menschen, die sich für Mitmenschen einsetzen – sei es in der Verwaltung oder auch in öffentlichen Berufen –, häufen sich. In Berlin haben sich beispielsweise jüngst Clanmitglieder zu Brandanschlägen auf Autos von Justizvollzugsbediensteten bekannt. Rettungskräfte werden immer wieder angegriffen. Ein Gerichtsvollzieher wurde in Ausübung seiner Tätigkeit getötet. Wie bewerten Sie die Sicherheitslage der Mitarbeiter der Justiz, von Menschen, die sich für das Gemeinwesen einsetzen?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Wir sehen, dass der Druck auf die Justiz zunimmt; er nimmt in allen Bereichen zu. Man kann es daran erkennen, dass Gerichte bzw. die Richterinnen und Richter, wenn Entscheidungen getroffen werden – wir hatten jüngst einen Fall im Saarland –, unter extremen Druck kommen. Das setzt sich dann in körperlicher Gewalt fort. Deshalb wollen wir – und das werden wir auch tun – die Personen, die sich dem Gemeinwohl besonders widmen, besser schützen. Wir haben schon einen Gesetzentwurf vorgelegt, der jetzt auf dem Weg ist und mit dem wir ein klares Signal senden und ein klares Stoppschild in diesem Bereich aufstellen. Sie können eine Nachfrage stellen, Frau Abgeordnete.
Das ist eine Frage, die natürlich primär das Bundesinnenministerium betrifft und die Regelungen, die dort ressortieren. Ich denke, dass es angesichts der starken Bedrohungslage wichtig ist, Personen zu schützen, die öffentliche Aufgaben erledigen, und dazu kann eben auch so eine Sperre beitragen. Eine Nachfrage hat der Abgeordnete Axel Müller.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Hubig, in dem Zusammenhang stellt sich tatsächlich noch eine Nachfrage. Diese betrifft die Erweiterung des geschützten Personenkreises durch die angedachte Reform des § 116 Strafgesetzbuch. Hier sollen ja bestimmte Berufsgruppen in den Schutzbereich aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, bis wann wir mit einem entsprechenden Gesetz rechnen können. Gibt es auch Bestrebungen, – Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende. – die Strafbarkeitsausweitung, die daraus entsteht, vielleicht einzudämmen? Denn es gibt immer mehr – Herr Abgeordneter! – Berufsgruppen, die das möchten.
Herr Abgeordneter, da haben Sie recht. Bei der Länder- und Verbändebeteiligung haben wir gesehen, dass sich zahllose verschiedene Institutionen und Berufsgruppen gemeldet haben, die auch von dem Gesetzentwurf erfasst werden wollen. Deshalb sind wir nicht ganz so schnell wie sonst. Aber wir werden noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen, der einen guten Regelungsmechanismus enthält, sodass wir nicht jede einzelne Berufsgruppe aufzählen müssen, sondern abstrakt bzw. generell definieren, genauso wie wir das üblicherweise tun. Zu einer weiteren Nachfrage hat das Wort der Abgeordnete Dr. Rainer Kraft.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, nachdem Sie eingeräumt haben, dass wir es hier mit einem realen Szenario bzw. mit real vorkommenden Ereignissen zu tun haben, möchte ich Sie fragen: Können Sie als Justizministerin ausschließen, dass in Deutschland Justizbeamte bereits jetzt den ihnen zustehenden Handlungsspielraum aufgrund von realer oder angedrohter Gewalt dahin gehend ausnutzen und dem Druck nachgeben und dass bereits in der Vergangenheit oder jetzt Gerichtsurteile entsprechend abgeändert werden – Kommen Sie zum Ende. – und dass damit die Gewalttäter de facto in die Justiz in Deutschland eingreifen?
Herr Abgeordneter, die Beamtinnen und Beamten im Vollzug und in der Justiz, die Richterinnen und Richter, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, auch die sonstigen Mitarbeitenden in der Justiz halten sich an Recht und Gesetz. Sie stehen unter extremem Druck, weil sie immer wieder in der Öffentlichkeit angefeindet werden – auch von Populisten –, wenn sie Entscheidungen treffen. Es ist gut, dass sie sich an Recht und Gesetz halten, und das werden sie auch weiterhin tun. Wir werden uns um ihren Schutz kümmern. Ich stelle mich explizit immer vor die Gerichte, wenn sie angegriffen werden. Jetzt kommen wir zur nächsten und letzten Hauptfrage. Das Wort hat für Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Hanna Steinmüller.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Hubig, die Daten des „Tagesspiegels“ haben gezeigt, dass sich die Gewerbemieten in Berlin – das ist durchaus auch auf den Rest Deutschlands übertragbar – seit 2010 fast verdoppelt haben. In Ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage bestätigen Sie auch, dass das ein Problem ist, weil die Nahversorgung nicht mehr sichergestellt werden kann. Steigende Gewerbemieten belasten beispielsweise Ergotherapiepraxen stark, so wie in der Novalisstraße 13 bei mir im Wahlkreis. Meine Frage an Sie ist: Warum nehmen Sie hin, dass Menschen keine Kitas mehr vor Ort finden, dass es immer weitere Wege zur Ergotherapie oder zum Arzt gibt und dass das Café um die Ecke verdrängt wird? Warum tut die Bundesregierung nichts beim Thema Gewerbemieten?
Frau Abgeordnete, Sie haben – da Sie auf die Kleine Anfrage rekurrieren – sicherlich auch gelesen, dass wir das erstens als Phänomen ernst nehmen, dass wir es zweitens prüfen und dass es drittens gegebenenfalls entsprechende Regelungen geben wird. Aber es ist auch wichtig, zu sagen, dass es natürlich eine kommunale Aufgabe ist, die städtische Struktur so zu organisieren, dass die Kita nicht weit weg ist oder dass das Café nicht verdrängt wird. Auch da gibt es schon gute Ansätze. Aber wir sehen das Problem. Wir haben jetzt aber eine Agenda, bei der es vor allen Dingen um die Bürgerinnen und Bürger geht, die wir in erster Linie im sozialen Mietrecht schützen wollen. Sie können eine Nachfrage stellen.
Gerne. – Sie sagen jetzt, dass Sie das Problem ernst nehmen; aber dadurch ist ja noch niemandem geholfen. Deswegen: Wie sieht denn die Zeitschiene aus? Wann planen Sie, Ergebnisse aus Ihrer Prüfung vorzulegen, damit sich Gewerbemieter und -mieterinnen darauf verlassen können? Oft handelt es sich um inhabergeführte Geschäfte, die davon leben und deren Existenz davon abhängt, dass sie ihr Geschäft betreiben können. Wenn solche Geschäfte immer mehr verdrängt werden und es am Ende nur noch große Apple Stores gibt, dann ist das auch für die Menschen vor Ort ein großes Problem. Wann kommt da was?
Ich bin da völlig bei Ihnen. Wir sehen, wie sich die Städte verändern. Ich glaube, es ist für uns alle als Bürgerinnen und Bürger wichtig, dass wir eine heterogene Struktur an Geschäften haben, dass wir Möglichkeiten haben, auch vor Ort einzukaufen, dass wir dort kleine Geschäfte haben und nicht nur Ketten, dass wir ein vielfältiges Angebot haben. Das hat etwas mit Stadtplanung zu tun, mit der Förderung bestimmter Orte; aber es hat auch etwas mit dem Mietrecht zu tun. Ich habe ja gerade gesagt: Wir machen uns Gedanken darüber. Es ist aber manchmal so, dass man nicht sagen kann: Das ist am 23.03. um 17 Uhr fertig. Wir schauen uns vielmehr das Problem an und werden dann auch entsprechend darüber beraten.
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