Befragung der Bundesregierung
Zusammenfassung
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Reden (133)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben vor Kurzem den Tag der Deutschen Einheit gefeiert. Das ist jedes Mal eine Gelegenheit, die Demokratie und den Rechtsstaat zu feiern. Rechtsstaat, das ist ein Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger, ein Versprechen, gleiche Rechte zu haben, und ein Versprechen, dass jeder und jede, die recht hat, auch recht bekommt. Damit unser Rechtsstaat dieses Versprechen einlösen kann, muss er gut aufgestellt sein und muss gut ausgestattet sein. Dafür zu sorgen, ist unsere gemeinsame Aufgabe. Bund und Länder wollen das tun. Wir werden uns dieser Aufgabe stellen. Mit dem Pakt für den Rechtsstaat wollen wir eine leistungsstarke Justiz aufstellen. Wir werden die Investitionen in Personal und in Digitalisierung im Vergleich zu den letzten Legislaturperioden auf fast eine halbe Milliarde Euro verdoppeln. Warum ist das wichtig? Weil der Pakt für den Rechtsstaat auch ein Pakt für Bürgerinnen und Bürger ist. Wir alle merken es und profitieren davon, wenn Nachbarschaftsstreitigkeiten oder mietrechtliche Fragen schnell geklärt werden, wenn man Anträge per Onlineverfahren bei Gericht leichter einreichen kann oder wenn die Entschädigung leichter geltend zu machen ist, wenn der Flug oder die Bahn Verspätung hat. Wir werden hier im Bundestag in den nächsten Monaten eine Reihe von Gesetzentwürfen beraten, die darauf abzielen, den Rechtsstaat gut aufzustellen, zum Beispiel mit der Erprobung eines Onlineverfahrens vor den Amtsgerichten oder mit der IP-Adressen-Speicherung, damit unsere Strafverfolgungsbehörden gerade in Fällen von Kinderpornografie solche Taten schneller und effektiver verfolgen können. Der Rechtsstaat garantiert aber auch Sicherheit. Frauen sollen sich überall so selbstverständlich bewegen können wie Männer. Deutschland muss ein sicheres Land sein, auf der Straße, tags, nachts, aber eben auch zu Hause. Dazu werden wir in einem Maßnahmenbündel sicherstellen, dass sich Täter ihren Opfern in den Fällen häuslicher Gewalt nicht unbemerkt nähern können. Wir ermöglichen es den Familiengerichten künftig, nach dem spanischen Modell eine elektronische Fußfessel anordnen und anbringen zu können. Täter sollen zu Antigewalttrainings verpflichtet werden können. Auch Auszüge aus dem Waffenregister sollen in Fällen häuslicher Gewalt künftig eingeholt werden können. Wir wollen auch, dass die Opfer häuslicher Gewalt im Strafverfahren besser begleitet werden, zum Beispiel durch die psychosoziale Prozessbegleitung. Gewalttaten sollen im Sorge- und Umgangsrecht stärker berücksichtigt werden, damit derjenige, der seinen Partner, seine Partnerin schlägt, dann beim Umgang mit den Kindern auch Folgen spürt. Dritter Punkt: die soziale Sicherheit. Wir werden sie gerade in dieser Legislaturperiode noch einmal ganz stark in den Blick nehmen, indem wir das Wohnen bezahlbarer machen. Wir sehen einfach, dass die Mieten in den Ballungsräumen unglaublich in die Höhe geschossen sind bzw. in die Höhe schießen. Deshalb haben wir die Mietpreisbremse bereits verlängert und werden ein großes Reformpaket zur stärkeren Regulierung von Indexmieten, von befristeten Mietverhältnissen und von möbliertem Wohnen noch in diesem Jahr vorlegen. Die Mietrechtskommission, die wir angekündigt haben, hat ihre Arbeit bereits aufgenommen, damit sie zum Beispiel zum Mietwucher-Paragrafen gute Vorschläge machen kann. Last, but not least: Wir alle sind Verbraucherinnen und Verbraucher, und wir alle wünschen uns, dass wir nicht überrumpelt werden. Deshalb wollen wir uns auch um diesen Teil ganz intensiv kümmern. Ich sage jetzt nur ein Beispiel, weil es gerade in dieser Woche aktuell ist: Wenn man ungewollt Verträge im Internet abschließt, dann macht man das oft mit einem Klick, und wenn man sie widerrufen will, dann ist das deutlich schwieriger. Auch das wollen wir ändern. Wer den Vertrag mit einem Klick schließen kann, soll ihn auch mit einem Klick widerrufen können. Das nur als ein Beispiel. Ich freue mich jetzt auf die Fragestunde. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke für die Punktlandung bei der Hälfte. – Das Wort hat nun der Bundesminister für Verkehr, Herr Patrick Schnieder. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Eine der großen Herausforderungen und großen Aufgaben dieser Legislaturperiode ist es, dass wir die Verkehrsinfrastruktur modernisieren und wieder auf Vordermann bringen. Wir haben in dieser Legislaturperiode Rekordsummen – 166 Milliarden Euro – dafür zur Verfügung. Nach dem Motto „Erhalt vor Neubau“ geht das Geld vor allem in die Modernisierung und in den Erhalt der Infrastruktur, und zwar in die Schieneninfrastruktur, aber auch in die Straße, und zwar in die Modernisierung von Brücken und Tunneln. Nun hat der Koalitionsausschuss in der letzten Woche entschieden, dass wir auch beim Aus- und Neubau Möglichkeiten schaffen, und dafür soll zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein wichtiges Signal, weil wir somit wichtige Projekte, die wir bisher nicht hätten finanzieren können, angehen können. Das ist ein wichtiges Signal für die Menschen in diesem Land, aber auch ein wichtiges Signal für die Bauindustrie, die es sehr befürwortet hat, dass es diese zusätzlichen Mittel gibt. Wir können nun deutlich machen, dass der Staat handlungsfähig ist und Geld in die Infrastruktur steckt, indem er baureife Projekte schnell umsetzt. „Schnell“ ist ein wichtiges Stichwort. Es wird so oder so darauf ankommen, dass wir das zur Verfügung stehende Geld möglichst schnell einsetzen können. Deshalb hat die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung einen besonderen Stellenwert, nicht nur im Koalitionsvertrag, sondern eben auch bei den Prozessen, die wir hier angehen müssen. Ende September haben wir Eckpunkte für ein Zukunftsinvestitionsgesetz, das insbesondere die nationale Gesetzgebung in den Blick nimmt, vorgelegt. Wir werden voraussichtlich bis spätestens Ende nächster Woche den Gesetzentwurf vorlegen. Ich hoffe, dass wir ihn in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts schnell ins Kabinett bringen und dann das Gesetzgebungsverfahren beginnen können. Denn entscheidend wird sein, dass wir hier möglichst schnell und zügig vorankommen. Modernisierung heißt auch, dass wir Prozesse digitalisieren. Auch das ist etwas, was die Menschen dann schnell merken werden. Wir stehen kurz davor, dass wir den digitalen Fahrzeugschein präsentieren können. Da fehlt eigentlich nur noch das Go. Er ist fertig entwickelt, und das ist nur die erste Stufe. In Zukunft soll es auch den digitalen Führerschein geben. Da sind wir schon relativ weit in der Entwicklung. Bei der Modernisierungsagenda, die auf der Kabinettsklausur verabschiedet worden ist, ist eines der Hebelprojekte das Online-Zulassungsverfahren beim Kfz. Bisher ist es noch bei über 400 örtlichen Behörden verortet. Das soll zukünftig zentral vom Kraftfahrt-Bundesamt gesteuert werden. Das wird auch Bürokratie vermindern. Es wird dann aus einer Hand einfacher gehen. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Staat modernisiert wird und werden kann und wir das auch angehen. Wir hatten in der letzten Woche auch den Automobilgipfel der Bundesregierung. Das hat noch einmal die besondere Bedeutung der Automobilindustrie gezeigt, gerade was Arbeitsplätze, aber auch Innovation in Deutschland angeht. Die Automobilindustrie ist auf dem richtigen Weg; das hat man auch bei der IAA schon gemerkt. Das Angebot an Elektromobilen wird besser und breiter. Es bedient auch Segmente, die bisher vernachlässigt worden sind. Wir müssen und wir wollen diesen Weg unterstützen, und zwar auf der einen Seite beim Kauf mit steuerlichen Anreizen, aber vor allen Dingen auch mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur auf der anderen Seite. Das werden wir mit Nachdruck vollziehen. Insofern ist die Elektromobilität auf einem guten Weg. Wir brauchen aber für 2035 – Stichwort „Verbrenner-Aus“ – mehr Flexibilität. Besten Dank auch hier für die Punktlandung. Wir treten jetzt in den eigentlichen Frageteil ein. Ich bitte, zunächst die Hauptfragen – Sie kennen das Prozedere – zu den beiden Berichten und zu den Geschäftsbereichen der anwesenden Mitglieder der Bundesregierung zu stellen. Es ist so, dass der Hauptfragesteller eine Minute lang seine Frage stellen darf. Die Antwortzeit beträgt dann auch eine Minute. Es gibt für den Fragesteller die Möglichkeit zur Nachfrage. Dafür sind 30 Sekunden und für die Antwort auch 30 Sekunden vorgesehen. Ich mache das so ausführlich, weil es manchmal Verwirrung gibt. Ich bitte, darauf zu achten. Wir werden es oben an der Uhr auch anzeigen: Von Grün geht es über zu Gelb, und bei Rot melde ich mich. Dann beginnen wir jetzt mit dem ersten Fragesteller. Für die AfD-Fraktion hat Herr Thomas Fetsch das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! In einem Interview auf der Internetseite des Deutschen Bundestages hat Frau Kollegin Gabriela Heinrich mit Bezug auf die Anfang Oktober stattgefundene Sitzungswoche der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zu Recht festgestellt, dass die Pressefreiheit vielerorts unter Druck stehe und die Arbeit von Journalisten immer gefährlicher werde. Kürzlich hat der Bezirksverband Treptow-Köpenick der Partei Die Linke unter Mithilfe einer Mitarbeiterin der Amadeu Antonio Stiftung öffentlich dazu aufgerufen, das Onlineportal „Apollo News“ aus dem dortigen Stadtbezirk zu vertreiben. In einer herausgegebenen Broschüre kumuliert die Forderung sogar in dem Appell „Rechten Medien auf die Tasten treten“. Ich glaube, dies als Aufforderung zur gewaltsamen Durchsetzung des Vertreibungswunsches aufzufassen, erscheint durchaus nicht fernliegend. Meine Frage: Verurteilen die Bundesregierung und besonders das Bundesjustizministerium aufgrund der Bedeutung der Pressefreiheit für die Demokratie die erwähnten Einschüchterungsversuche seitens der Linkspartei, insbesondere auch mit Blick auf die erwähnte Beteiligung einer Mitarbeiterin der Amadeu Antonio Stiftung? Bitte sehr.
Herr Abgeordneter, vielen Dank für Ihre Frage. Es gibt mir Gelegenheit, zu betonen, wie wichtig mir als Bundesjustizministerin die Pressefreiheit ist. Das gilt in alle Richtungen. Und dass ich Gewalt in jeder Form ablehne, kann ich Ihnen genauso sagen. Ich halte es für wichtig, dass wir insgesamt respektvoll miteinander umgehen. Wir haben als Bundesjustizministerium deshalb auch sehr zügig direkt zu Beginn dieser Legislaturperiode die SLAPP-Richtlinie umgesetzt. Das ist eine Richtlinie, mit der wir Journalistinnen und Journalisten vor allen Dingen gegen Übergriffe, gegen Einschüchterungen und gegen das Überzogenwerden mit Prozessen besser schützen wollen. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Presse den Raum hat, gut und frei zu arbeiten. Das bedeutet auch, dass die Presse – und da gibt es ja auch andere Presseorgane, wie wir auch kürzlich bei der Diskussion über die Kandidatin Frau Professorin Brosius-Gersdorf erlebt haben – oft Inhalte verbreitet, die man vielleicht nicht teilt. Das mag sein. Danke sehr. Die Zeit ist abgelaufen. – Sie möchten die Chance für eine Nachfrage nutzen. Bitte, 30 Sekunden.
Zum Kern dessen, was ich gefragt hatte, also zur Amadeu Antonio Stiftung, nur kurz eine ergänzende Nachfrage: Erwägt die Bundesregierung bzw. insbesondere das Bundesjustizministerium eine Überprüfung der Finanzierung durch Bundesmittel für die genannte Amadeu Antonio Stiftung oder möglicherweise sonstige Konsequenzen aufgrund des festgestellten Verhaltens, das ja auch nicht infrage steht? Wenn ja, welche möglicherweise, und, wenn nein, warum nicht? – Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, für meinen Zuständigkeitsbereich kann ich sagen – wir sind ja gerade in den Haushaltsverhandlungen –, dass die Amadeu Antonio Stiftung kein Zuwendungsempfänger des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist und dass es deshalb auch unter diesem Aspekt keine Veränderung geben soll. Wir kommen damit zur nächsten Hauptfrage. Für die CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Björn Simon das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Bundesminister Patrick Schnieder, wir freuen uns sehr, dass Sie wieder auf der Regierungsbank Platz genommen haben. Sie haben in Ihrem Eingangsstatement unter anderem von den langwierigen Planungs- und Genehmigungsprozessen gesprochen, die wir in Deutschland faktisch nach wie vor erleben. Das bedeutet: Initiierung, Vorprüfung, Planfeststellung, Planungsvorbereitung, Genehmigungsvoraussetzungen prüfen, Prüfung durch Behörden, Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidungen über Entscheidungsprozesse durch Ministerien, Umsetzung etc. Das, was ich vorgetragen habe, erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Menschen in Deutschland merken das in Ihrem Zuständigkeitsbereich bei Bundesfernstraßen und bei der Schiene an allen Ecken und Enden. Die Frage an der Stelle ist – Sie haben es ja schon angedeutet; vielleicht können Sie es noch ein bisschen vertiefen –: Wie werden Sie die in Deutschland oft langwierigen Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen?
Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter. – Es sind drei Blöcke, mit denen wir uns befassen müssen: Das sind erst einmal die Prozesse, die der Planung und Genehmigung direkt vorgelagert sind, dann der Bereich der nationalen Gesetzgebung und der Bereich der EU-Regulierung. In allen drei Bereichen werden wir tätig und machen Vorschläge. Der Kernbereich ist sicherlich das – da ist Beschleunigung am schnellsten möglich –, was wir mit nationalem Recht regeln können. Und das wird das Infrastrukturmodernisierungsgesetz sein. Da geht es, glaube ich, in der Spitze darum, dass wir das besondere und herausragende öffentliche Interesse für Verkehrsinfrastruktur festschreiben in den Ausbaugesetzen und damit bei den Abwägungsprozessen dort einfach einen Vorrang haben. Auch die öffentliche Sicherheit spielt eine große Rolle bei der Überlegung. Es geht aber auch darum, dass wir Standardisierungen schaffen und Vereinfachungen in den Gesetzesabläufen hinbekommen. Eine Nachfrage?
Ja, vielen Dank. – Sie haben auch schon angedeutet, dass es da natürlich strikte Zeitpläne gibt, die entsprechend eingehalten werden müssen. Aber jetzt habe ich aus Ihrem Eingangsstatement herausgehört, dass das noch ein bisschen ambitionierter sein soll. Sie haben also schon ein ganz klares Ziel, wo die Reise hingeht beim Zeitplan. Deswegen: Wie sieht dieser Zeitplan im Detail aus? Vielleicht können Sie das noch ein bisschen verdeutlichen.
Ich will noch mal sagen, dass wir die Eckpunkte bereits vorgelegt haben, und wir erarbeiten im Moment den Gesetzentwurf. Ich gehe davon aus, dass wir den im Laufe der nächsten Woche, spätestens Ende nächster Woche, vorlegen können. Daran sind natürlich noch andere Ressorts beteiligt. Es sollte darum gehen, dass es dann schnell zu einer Einigung und Abstimmung kommt. Mein Ziel ist es, dass wir im Kabinett bis Ende des Jahres, spätestens bis zum Dezember, zu dem Gesetzentwurf kommen. Wir kommen somit zur dritten Hauptfrage. Und das Wort hat für Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Frau Swantje Michaelsen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister, auch von uns ein herzliches „Willkommen zurück“. – Die Bundesregierung hat einen Haushalt vorgelegt, mit dem sehr viel Geld im Verkehrsbereich vom Kernhaushalt ins Sondervermögen verschoben wird. Mehr Geld wird also vor allem für laufende Kosten ausgegeben, und zu wenig kommt bei der Infrastruktur an. Das sagen übrigens nicht nur wir, sondern auch der Bundesrechnungshof oder das Institut der deutschen Wirtschaft. Dass jetzt der Koalitionsausschuss mehr Geld auch noch für den Aus- und Neubau von Autobahnen beschlossen hat, während gleichzeitig weder die Sanierung noch der Erhalt und Betrieb von Autobahnen oder Bundesstraßen ausfinanziert ist, ist schon ziemlich absurd. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie erklären Sie den Menschen in vier Jahren, dass 20 000 Kilometer Bundesstraßen in den Erhaltungszustand gerutscht sind, ein Großteil der 4 000 Autobahnbrücken im Kernnetz nicht saniert sein wird und die Bahn noch immer unpünktlich kommt, während gleichzeitig ein Riesenberg an neuen Schulden entstanden ist?
Mit den Haushaltsmitteln, die wir zur Verfügung stellen, wird genau das eben nicht eintreten, was Sie hier an die Wand malen. Wir haben deutlich mehr Investitionsmittel zur Verfügung als in der letzten Wahlperiode, etwa 60 Prozent mehr. Und wir stecken die zum allergrößten Teil in den Erhalt der Infrastruktur, vor allem in den Erhalt der Schiene. Damit werden wir die Schieneninfrastruktur deutlich verbessern. Man wird über die Jahre sehen, dass dadurch die Bahn zuverlässiger sein wird. Und wir stecken sie in die Modernisierung und in den Erhalt der Brückenbauwerke. Sie haben die Anzahl der Brücken genannt: etwa 4 000 im Kernnetz – das ist richtig. Man kann aber auch die Brückenfläche betrachten. Wir fangen mit den großen wichtigen Brücken an; wir haben schon ein Drittel der Brückenfläche geschafft. Also auch da sind wir auf einem guten Weg; und das werden wir natürlich fortsetzen. Das ist eine ambitionierte Aufgabe, aber da sind wir dran. Dass dieses Geld jetzt zusätzlich zur Verfügung gestellt worden ist, führt dazu, dass wir gerade Erhalt- und Betriebsmittel, die im Haushalt veranschlagt sind, bei den Bundesstraßen auch dafür verwenden können und nicht aus Investitionsmitteln abzweigen müssen. Eine Nachfrage.
Das Institut der deutschen Wirtschaft hat festgestellt, dass die Bundesregierung allein durch Verschiebung von Haushaltsmitteln für die Verkehrsinfrastruktur von 10 Milliarden Euro sich Spielraum an anderer Stelle verschafft hat. Haben Sie dieser Verschiebung von Mitteln aus dem Verkehrshaushalt hin zur Finanzierung der Wahlgeschenke von Herrn Söder zugestimmt, oder konnten Sie sich in der Bundesregierung schlicht nicht durchsetzen?
Ich kann nur noch mal wiederholen, was ich gerade gesagt habe: Wir haben für die Verkehrsinfrastruktur deutlich mehr Mittel zur Verfügung, als wir es in der letzten Wahlperiode hatten, nämlich über 60 Prozent mehr Mittel – noch mal: 166 Milliarden Euro für die gesamte Wahlperiode. Deshalb ist das, was Sie sagen, jedenfalls anhand der Zahlen im Haushaltsplan nicht nachvollziehbar. Bei den Finanzmitteln für die Verkehrsinfrastruktur hat es keine Verschiebung, sondern einen Aufwuchs gegeben. Wir kommen zur vierten Hauptfrage. Und für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Carmen Wegge das Wort. Bitte.
Danke, Frau Präsidentin. – Frau Bundesministerin Dr. Hubig, für das Vertrauen in den Rechtsstaat ist eine funktionierende und bürgernahe Justiz sehr, sehr wichtig. Denn Bürgerinnen und Bürger sollen in diesem Land schnell recht bekommen, wenn sie im Recht sind. Und Sie haben in Ihrem Eingangsstatement erfreulicherweise erwähnt, dass die Bundesregierung plant, eine halbe Milliarde Euro für den Pakt für den Rechtsstaat auszugeben. Deswegen würde mich interessieren: Wofür konkret wird dieses Geld dann tatsächlich verwendet?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für Ihre Frage. Wir haben beim Pakt für den Rechtsstaat, der eines unserer ganz großen Vorhaben ist, das wir gemeinsam mit dem Parlament und den Ländern auf den Weg bringen wollen, drei große Säulen: Das eine ist die Säule der Digitalisierung. Wir wollen, dass die Justiz schneller und effizienter arbeiten kann, dass sie ihre Ressourcen zielgenau einsetzen kann. Das heißt: Wir werden die Länder dabei unterstützen, gemeinsam KI-Programme zu entwickeln, gemeinsam bei der Digitalisierung der Gerichte fortzuschreiten – ich habe gerade schon das Onlineverfahren erwähnt. Der zweite große Komplex ist natürlich das Personal. Wir brauchen mehr Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Insgesamt werden wir doppelt so viel Geld wie in den beiden letzten Legislaturperioden zur Verfügung stellen: 450 Millionen Euro. Und der dritte große Komplex ist, das Verfahrensrecht zu beschleunigen. Es tagen bereits zwei Kommissionen dazu. Wir haben klare Vorstellungen, und die wollen wir jetzt schnell umsetzen. Eine Nachfrage, bitte.
Es gab ja schon mal den Pakt für den Rechtsstaat. Und damals gab es Kritik, weil die Länder das Geld dafür verwendet haben, Stellen zu verrechnen, und es in manchen Bundesländern gar keinen tatsächlichen Stellenaufwuchs gab. Deswegen die Frage, die natürlich auch dieses Haus interessiert: Wie wollen Sie dieser Kritik begegnen? Oder: Gibt es Maßnahmen, die das verhindern sollen?
Uns ist es sehr wichtig, dass wir das Geld, das wir vom Deutschen Bundestag für die Länder erhalten, tatsächlich auf nachvollziehbare Weise eingesetzt sehen. Wir sind in sehr guten und sehr intensiven Gesprächen mit den Ländern und denken, dass Anfang Dezember dann auf der Ministerpräsidentenkonferenz eine klare Vereinbarung getroffen und abgeschlossen werden kann, die uns und auch den Deutschen Bundestag diesen Aufwuchs an Stellen erklären und nachvollziehen lässt. Danke sehr. – Und wir kommen jetzt zur fünften Hauptfrage. Damit sind wir dann einmal durch mit allen Fraktionen. Für Die Linke hat Frau Abgeordnete Christin Willnat das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Hubig, die Regierungskoalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag verpflichtet, „eine kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt“, zu stärken. Ein Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung wird aber nicht geregelt. Stattdessen gibt es lediglich einen Sicherstellungsauftrag an die Länder. Kostenfreiheit für die in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Verbraucher/-innen wird auch nicht garantiert. Es bleibt Ländern und Kommunen überlassen, zu regeln, wie sie Menschen in finanzieller Not durch Beratungsangebote unterstützen. Die grundgesetzliche Verpflichtung, die Kosten zu tragen, wenn neue Aufgaben auf die Länder übertragen werden, wird ignoriert. Damit wird weder dem Anspruch des Koalitionsvertrags Rechnung getragen, noch werden die Anforderungen der Verbraucherkreditrichtlinie tatsächlich umgesetzt. Meine Frage: Warum enthält das Gesetz keine klaren Regelungen zu bundeseinheitlichen Qualitätsanforderungen an Schuldnerberatungsdienste, bundeseinheitlichen Anerkennungsvoraussetzungen für Schuldnerberatungsdienste und zur Finanzierung der Schuldnerberatungsdienste durch den Bund?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte ganz kurz vorab sagen, dass die Annahmen, die Sie in Ihrer Frage äußern, aus meiner Sicht nicht zutreffend sind. Wir haben die Verbraucherkreditrichtlinie so umgesetzt, wie sich das gehört. Die Aufgabe der Schuldnerberatung liegt bei den Ländern. Wir werden sie dabei auch weiter unterstützen. Wir werden auch die Schuldnerberatung stärken – so ist es im Gesetzentwurf entsprechend vorgesehen –, weil es uns einfach wichtig ist, dass das Angebot, das es in den Ländern gibt, noch stärker flächendeckend ausgebaut wird. Das erreichen wir mit den Regelungen, die wir getroffen haben, aber auch im Diskurs mit den Ländern. Ich glaube, dass es wirklich zielgenau ist, zu gucken: Wo gibt es ein Angebot vor Ort? Wo ist das Angebot entsprechend noch mal auszubauen? Das können nur die Länder entscheiden, das ist deren Kompetenz. Und eine verfassungsrechtliche Regelung, wie Sie sie erwähnt haben, gibt es nicht. – Vielen Dank. Eine Nachfrage?
Es bleibt Ländern und Kommunen auch überlassen, das zu regeln. Sie haben aber keine finanziellen Mittel – das ist ja auch ersichtlich. Deswegen meine Frage: Wäre vielleicht unter anderem eine Finanzierung der Schuldnerberatungsdienste durch den Bund möglich, zum Beispiel mit einer Kooperation zwischen Bund und Kreditwirtschaft?
Zum einen ist es nicht richtig, dass die Kommunen kein Geld haben. Ich komme aus Rheinland-Pfalz. Dort sind die Kommunen vom Land mit der Übernahme von Schulden in Höhe von 3 Milliarden Euro entlastet worden. Diese Bundesregierung hat auch dafür gesorgt, dass die Länder und vor allem die Kommunen mehr Geld bekommen, damit sie bei ihren wichtigen Aufgaben auch finanziell unterstützt werden. Das wird auch weiter so gehen. Wir können nur da finanziell unterstützen, wo wir auch die entsprechenden rechtlichen Regelungen dazu haben. Wir kommen nun nach Abschluss dieser Runde zu Fragen zu den vorangegangenen Kabinettssitzungen, zu weiteren Geschäftsbereichen sowie zu allgemeinen Fragen. Das Wort hat nun für die Fraktion der AfD Alexis Giersch. Bitte sehr.
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Minister Schnieder, am vergangenen Sonntag war ja ein Volksentscheid in Hamburg, und unter dem Titel „Hamburger Zukunftsentscheid“ haben 23 Prozent der Bürger durchgesetzt, dass die Stadt Hamburg ihre Emissionsreduktionsziele deutlich früher erreichen soll, also im Jahr 2040 – das ist von jetzt an gerechnet in 15 Jahren. Wie bewerten Sie denn als Verkehrsminister die Auswirkungen dieses Volksentscheides auf den Betrieb des Hamburger Hafens? Denn ich gehe davon aus, dass es nicht möglich ist, innerhalb von 15 Jahren die gesamte Welthandelsflotte auf sogenannte klimaneutrale Antriebe umzustellen. – Vielen Dank.
Vielen Dank für die Frage. – Das ist ja zunächst einmal eine Hamburger Angelegenheit. Und die Hamburger werden und müssen sich überlegen, wie sie denn dieses Ziel umsetzen wollen, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen. Und deshalb ist das rein spekulativ, auf welchen Gebieten man dort tätig sein wird. Wir leisten als Bund – ganz unabhängig von Beschlüssen in Hamburg – unseren Beitrag natürlich auch dazu, dass Häfen, dass Schifffahrt klimafreundlich umgestellt werden können. Wir werden in den nächsten vier Jahren aus dem KTF ein Förderprogramm in Höhe von 400 Millionen Euro für klimafreundliche Häfen und Schifffahrt auflegen. Da geht es darum, dass wir klimafreundliche Landstromversorgung, Bunkeranlagen für regenerative Kraftstoffe usw. in den Häfen und natürlich auch die klimafreundliche Schifffahrt fördern. Also, da wird einiges passieren. Bis wann das in Hamburg dann in diesem einen Segment umgesetzt ist, das kann ich Ihnen natürlich nicht beantworten. Das wird bei den Hamburgern liegen. Danke sehr. – 30 Sekunden für eine Nachfrage und eine entsprechend so lange Antwort.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich zerbreche mir nicht den Kopf der Hamburger. Die müssen jetzt mal auf den Tisch legen, was sie machen wollen, was sie umsetzen wollen, um die Ziele des Entscheides realisieren zu können. In welchem Umfang das überhaupt die Elbe und den Hafen betrifft, wird man sehen. Noch mal: Wir leisten unseren Anteil, unseren Beitrag unabhängig von diesem Entscheid, und das werden wir konsequent fortsetzen. Eine Nachfrage gibt es aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Abgeordneter Johannes Wagner. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Schnieder, der Zukunftsentscheid in Hamburg ist angesprochen worden. Dort hat sich ja die Mehrheit der Menschen in Hamburg für mehr Klimaschutz ausgesprochen. In Ihren Eingangsworten haben Sie überhaupt nicht über Klimaschutz gesprochen. Dabei gibt es gerade eine Riesendebatte in Europa – auch in Deutschland – über das Verbrenner-Aus, ohne dass die Klimaziele im Verkehrsbereich nicht eingehalten werden können. Wie stehen Sie dazu, dass sich Ihre Bundesregierung auch dafür einsetzt, dass das Verbrenner-Aus nach hinten verschoben werden soll und damit die Klimaziele nicht mehr eingehalten werden können? Bitte sehr.
Herr Abgeordneter, ich habe über das Verbrenner-Aus gesprochen, insofern auch über mehr Klimaschutz, wenn ich das anmerken darf. Wir stehen zu den Klimazielen; wir wollen sie erreichen. Und deshalb habe ich auch etwas dazu gesagt, was wir mit E-Mobilität in dem Bereich vorhaben und wie wir sie unterstützen wollen. Es bringt aber nichts, wenn wir die Automobilindustrie in Deutschland kaputtmachen und schwächen. Dann erreichen wir die Ziele überhaupt nicht. Wir müssen das mit wirtschaftlichen Möglichkeiten und Stärke erreichen können. Deshalb brauchen wir mehr Flexibilisierung. Es will keiner von den Zielen weg. Für eine weitere Nachfrage aus der AfD-Fraktion hat Herr René Bochmann das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, erst mal: Schön, dass Sie wieder da sind; ich hoffe, es geht Ihnen besser. Folgende Frage zu Hamburg: Hamburg ist für uns auf alle Fälle wichtig, und auch Sie müssen sich da positionieren. Dort ist die Elbe der Zufluss zum Hamburger Hafen. Die Elbe ist nicht nur Bundeswasserstraße, sondern sie ist auch ein internationales Gewässer, das Tschechien mit Deutschland verbindet. Und wir haben die verbriefte Pflicht, den Tschechen den Schiffsverkehr über den Wasserweg zum Hamburger Hafen sicherzustellen. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, wenn Sie sagen – – Danke, die Zeit ist um. – Bitte, Herr Minister.
Ich kann den Zusammenhang überhaupt nicht herstellen, den Sie hier aufwerfen. Es sind überhaupt keine Maßnahmen beschlossen worden, was bis wann in Hamburg zur Umsetzung dieses Entscheides passieren soll. Und jetzt spekulativ über bestimmte Szenarien zu reden, halte ich für vollkommen falsch. Noch mal: Wir gehen unseren Weg zur Klimaneutralität auch auf den Wasserstraßen, auch bei der Binnenschifffahrt, auch in den Häfen konsequent weiter und werden dazu beitragen, dass wir die Klimaziele erreichen. Es liegen mir noch zwei weitere Nachfragen vor. Jetzt hat das Wort für Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Julia Schneider. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe auch noch mal eine Nachfrage zum Zukunftsentscheid. In Berlin gibt es aktuell den BaumEntscheid. Man merkt also, die Bürgerinnen und Bürger wollen gerne schneller Klimaneutralität erreichen. Ich möchte gerne von Ihnen wissen: Was machen Sie konkret, um dazu beizutragen und den Willen der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen?
Frau Abgeordnete, wir haben eine Reihe von Maßnahmen, mit denen wir gerade im Verkehrsbereich die Klimaschutzziele erreichen und klimaneutral werden wollen. Das ist ein dickes Brett, das wir zu bohren haben; das ist überhaupt keine Frage. Das ist einer der Sektoren, bei denen das sicherlich sehr schwierig ist. Ein Beispiel ist das Hochfahren der Elektromobilität, die Förderung der Elektromobilität im Pkw-Bereich, aber auch bei den schweren Nutzfahrzeugen. Es ist ein ganzes Portfolio an Maßnahmen, das dazu führt, dass wir auch im Verkehr klimaneutral werden. Danke sehr. – Wir haben weitere Hauptfragen. Deswegen bitte ich um Nachsicht, dass ich jetzt keine weiteren Fragen aufnehme. Und die letzte Frage zu diesem Bereich hat Herr Abgeordneter Maximilian Kneller aus der AfD-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie haben eben gesagt, Sie stehen zum Klimaschutz, und Sie haben das Verbrenner-Aus in Ihren Ausführungen erwähnt. Da wäre jetzt meine Frage: Wie ist heute der Stand zum Verbrenner-Aus seitens der Bundesregierung? Sind Sie dafür oder dagegen? Sind Sie für das Verbrenner-Aus, für das Verbrennerverbot ab 2035, oder sind Sie dagegen? Ich bitte um kurze Antwort. – Vielen Dank.
Herr Kollege, im Nachgang zum Koalitionsausschuss habe ich seitens der Koalition vernommen, dass wir eine Flexibilisierung hinsichtlich der Flottengrenzwerte 2035 anstreben wollen. Die Entscheidung wird auf europäischer Ebene getroffen, nicht von der Bundesregierung. Wir kommen nun zur nächsten Hauptfrage, und die wird aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestellt. Herr Abgeordneter Christian Moser hat das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Bundesministerin Dr. Hubig, Sie haben es heute bereits kurz angesprochen und auch jüngst in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ betont, dass Sie, wie meine Fraktion auch, einen dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen sehen. Angesichts dessen, dass das Bundeskriminalamt erwartet, dass sich durch diese Maßnahme die Aufklärungsquote im Bereich der Kinderpornografie nahezu verdoppeln könnte, könnte dies ein echter Befreiungsschlag in diesem Bereich sein. Meine Frage nun: Können Sie uns einen aktuellen Stand zur konkreten Umsetzung des Gesetzgebungsvorhabens geben, insbesondere was die zeitliche Schiene anbelangt? – Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für Ihre Frage. – Ich habe es deutlich gemacht: Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Speicherung von IP-Adressen und Portnummern über drei Monate gesetzlich regeln wollen. Diesen Gesetzentwurf haben wir jetzt im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet, zusammen mit dem Digitalisierungsministerium, weil es natürlich darum geht, dass wir den TK-Unternehmen entsprechend Vorgaben für die Speicherung machen, dass sie mitgenommen werden. Wir haben mit dem Gesetzentwurf übrigens auch die Funkzellenabfrage und die Sicherungsanordnung mitgeregelt, damit das alles dort drin ist. Der Gesetzentwurf ist jetzt in der letzten Abstimmung, und ich gehe davon aus, dass wir ihn entweder noch in diesem Monat oder allerspätestens Anfang November in die Frühkoordinierung geben können. Eine Nachfrage?
Ja, gern. – Neben dem Bereich der Kinderpornografie ist ein weiteres wichtiges Handlungsfeld die Clankriminalität, insbesondere die lokale Häufung erheblicher Straftaten. Inwiefern sehen Sie Möglichkeiten, über die Speicherung retrograder Standortdaten auch in diesem Bereich die Strafverfolgung zu erleichtern?
Am Anfang meiner beruflichen Laufbahn war ich ja Richterin und Staatsanwältin. Deshalb halte ich effektive rechtsstaatliche Ermittlungsbefugnisse für die Staatsanwaltschaft und dann auch mittelbar für Gerichte für ganz wichtig. Natürlich kann man über Telefonüberwachung, über die IP-Adressen-Speicherung bei Internettätigkeit mehr Ermittlungsansätze generieren und damit dann auch erfolgreicher ermitteln. Danke schön. – Es gibt weitere Nachfragen. Für die Fraktion der AfD: Herr Abgeordneter Pierre Lamely.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Bundesministerin, Sie haben das Thema Kinderpornografie angesprochen. Wir haben dazu in der letzten Woche eine Aktuelle Stunde im Zusammenhang mit der EU-Chatkontrolle durchgeführt. Die Bürger haben verstanden, dass es ein großer Etikettenschwindel ist. Sie wollen diese Überwachungsmaßnahme nicht. Jetzt frage ich Sie persönlich: Wie würden Sie sich im Rat zu dieser EU-Chatkontrolle positionieren, würden Sie mit Nein stimmen? Und können Sie den Bürgern garantieren, dass diese Chatkontrolle niemals kommen wird? – Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, ich habe ja gerade schon klargemacht, dass ich früher Teil einer Ermittlungsbehörde war. Die Bekämpfung und Verfolgung von Kinderpornografie, der oft ein realer Missbrauch zugrunde liegt, ist eine ganz, ganz dringende und wichtige Aufgabe. Das kann aber nicht mit allen Mitteln passieren. Deshalb habe ich in der letzten Woche auch deutlich gemacht, dass eine anlasslose Chatkontrolle mit mir nicht durchsetzbar sein wird. Das ist aber insgesamt die Haltung der Bundesregierung. Deshalb bin ich dazu in einem guten Gespräch mit dem federführenden Innenminister. Zu einer weiteren Nachfrage hat von Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Herr Helge Limburg das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Bundesministerin, die geplante anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen ist ja nur ein Baustein; Sie haben es selber gesagt. Sie planen die Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung, der Funkzellenabfrage, die Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, die Ausweitung der Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, Sie planen die Ausweitung der Kfz-Kennzeichenerfassung. Gleichzeitig wollen Sie den Anspruch auf anwaltlichen Beistand bei der Abschiebehaft streichen. Finden Sie wirklich, dass dieser ganze Überwachungskatalog vereinbar ist mit einem verhältnismäßigen Abwägen von Grund- und Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Strafverfolgungsinteresse?
Herr Abgeordneter, wir haben im Koalitionsvertrag verschiedene Vereinbarungen getroffen. Eine davon ist nicht die Vorratsdatenspeicherung, sondern nur die Speicherung von IP-Adressen. Das ist etwas deutlich anderes als das, was es früher gab, es ist viel weniger eingriffsintensiv. Es geht nur darum, zu erfahren: Wer steckt hinter einer bestimmten IP-Adresse? Die anderen Eingriffsbefugnisse, die nicht ich plane, sondern die Gegenstand der Koalitionsvereinbarungen sind und die dann zum Teil vonseiten des Innenministeriums entsprechend in Entwürfen vorgelegt werden, werden wir natürlich prüfen, und wir werden immer darauf achten, dass Rechtsstaat und Verfassung gewahrt sind. Danke schön. – Es gibt noch eine letzte Nachfrage hierzu. Das Wort hat für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Johannes Rothenberger. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, der EuGH fordert ja, dass die Daten der IP-Adressen in verschiedenen Kategorien gespeichert werden müssen, in einer abgesicherten und zuverlässigen Einrichtung. Konnten Sie hierzu im Gespräch mit den Telekommunikationsunternehmen schon Lösungen finden?
Herr Abgeordneter, wir arbeiten innerhalb der Bundesregierung ja Gott sei Dank arbeitsteilig. Deshalb bin ich froh, dass der Digitalminister das übernommen hat. Mit dem Digitalministerium haben wir sehr gut zusammengearbeitet, um den Gesetzentwurf so zu konzipieren, dass er von den Unternehmen, mit denen der Digitalminister gesprochen hat, auch tatsächlich umsetzbar ist. Danke schön. – Wir kommen zur nächsten Hauptfrage. Das Wort hat für Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Helge Limburg.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Bundesjustizministerin, Sie haben in Ihrer Eingangsbemerkung völlig zu Recht auf die Bedeutung des Rechtsstaates für unsere Demokratie hingewiesen. Teil des Rechtsstaates ist es bzw. sollte es selbstverständlich sein, dass sich Behörden bis hin zu Bundesministerien und zur Bundesregierung an Recht und Gesetz halten. Nun haben wir in den vergangenen Monaten erleben müssen, dass das offensichtlich keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Der Bundesinnenminister hat bei der Einführung der Grenzkontrollen gegen Recht und Gesetz verstoßen und sollte da noch nähere Begründungen nachliefern. Eine rechtssichere Begründung ist uns jedenfalls bis heute nicht bekannt. Wir haben jetzt zusätzlich die Situation, dass das Auswärtige Amt bereits zugesagte Visa für frühere afghanische Ortskräfte nicht erteilt. In mehreren Fällen ist dem Auswärtigen Amt vom Verwaltungsgericht Berlin ein Zwangsgeld angedroht worden. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts hat jetzt erklärt: Das ist ungewöhnlich. Normalerweise sind wir gewohnt, dass sich Behörden an Recht und Gesetz halten und wir keine Zwangsgelder androhen müssen. Ihre Zeit ist um. Was tun Sie, damit sich alle Ihre Kabinettskolleginnen und -kollegen an das Recht halten?
Herr Abgeordneter, wir arbeiten im Kabinett sehr vertrauensvoll und konstruktiv zusammen, und jeder hat seinen eigenen Verantwortungsbereich. Ich glaube, zu den Grenzkontrollen habe ich öffentlich genug gesagt, auch zu meiner Einschätzung dazu. Was mir wichtig ist, ist, dass wir auch intern über Dinge sprechen. Das tun wir auch. Für mich ist völlig klar – das sage ich gerne hier und heute noch mal –, dass Recht und Gesetz und die Entscheidungen der Gerichte zu befolgen sind. Wir leben in einer Zeit, in der Richterinnen und Richter – wir haben das erlebt – immer wieder auch persönlich angegangen werden. Das ist in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel. Deshalb stelle ich mich vor die Gerichte. Deshalb betone ich noch mal, dass die Entscheidungen umzusetzen sind – das gilt für alle hier – und dass natürlich auch Kritik an Entscheidungen geübt werden kann. Es gibt Rechtsmittel. Damit kann man gegen Entscheidungen vorgehen. Aber das, was zum Teil nicht hier, sondern öffentlich in Richtung der Gerichte passiert – damit meine ich nicht die Bundesregierung –, halte ich nicht für akzeptabel. Das sage ich bei dieser Gelegenheit gerne noch mal. Sie haben die Gelegenheit zu einer Nachfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich teile ausdrücklich Ihre Ausführungen, was den Schutz der Gerichte und den Respekt vor der Rechtsprechung angeht und begrüße und unterstütze das natürlich. Aber noch mal zum konkreten Fall: Zwangsgeldandrohungen gegen das Auswärtige Amt – meines Wissens ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Können wir nach Ihren gerade gemachten Ausführungen davon ausgehen – auch wenn es nicht Ihr Ressort ist; das ist mir klar –, dass ab morgen Schluss damit ist und dass es nicht mehr zu weiteren Gerichtsverfahren kommen muss, sondern dass endlich die zugesagten Visa an die Menschen, die jetzt in Pakistan um ihr Leben bangen, ausgeteilt werden?
Nach allem, was ich weiß, Herr Abgeordneter, ist das, was Sie berichten, schon einige Wochen her. Und meines Wissens – aber dem gehe ich gerne noch mal nach – hat sich die Praxis nun verändert, und zwar so, dass man keine Kritik daran üben kann. Für eine Nachfrage hat nun aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Till Steffen das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, in der Tat ist die Situation sehr dramatisch, weil aufgrund des Widerrufs der Aufnahmezusagen die Gefahr besteht, dass die Ortskräfte, die in Islamabad ja in Safe Houses aufgenommen worden sind, dort nicht mehr geschützt werden und auch den Polizeikräften in Pakistan ausgesetzt sind. Also es besteht ganz dringender Handlungsbedarf. Können Sie denn bestätigen, dass an diese Ortskräfte bereits Visa erteilt worden sind?
Herr Abgeordneter, Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich die Abläufe, die Entscheidungsstadien des Auswärtigen Amtes nicht im Einzelnen kenne. Ich weiß aber, dass der Kollege Wadephul jemand ist, der Recht und Gesetz, auch Menschenrechte, sehr ernst nimmt. Deshalb gehe ich davon aus, dass sich die Praxis, so wie ich das gerade eben auch gesagt habe, so geändert hat, dass sie nicht mehr zu beanstanden ist. Vielen Dank. – Wir kommen zur nächsten Hauptfrage. Die Kollegin Isabel Cademartori von der SPD hat das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Verkehrsminister Schnieder, auch wir freuen uns, dass Sie wohlauf bei dieser Regierungsbefragung dabei sind. Ich will Sie zum Autogipfel, der letzte Woche im Kanzleramt stattgefunden hat, befragen. Es haben ja alle Beteiligten bekräftigt, dass die Zukunft der Automobilindustrie elektrisch sein soll und dass man den Hochlauf der Elektromobilität unterstützen möchte. Die Automobilindustrie in Form des Verbands der Automobilindustrie hat aber immer wieder auch Vorwürfe erhoben, dass ein Grund für den noch nicht ausreichenden Hochlauf die mangelhafte Ladeinfrastruktur sei und die Politik hier ihre Aufgaben nicht erfülle, obwohl wir seit 2022 eine Verdreifachung der Ladepunkte und eine Verdoppelung der Ladeleistung haben. Wie bewerten Sie diese Aussagen, und welche Maßnahmen will Ihr Haus ergreifen, um den weiteren Hochlauf der Elektromobilität zu unterstützen?
Vielen Dank für diese Frage. – In der Tat gibt es einige Rahmenbedingungen, die wir verbessern müssen, um die Elektromobilität noch weiter nach vorne zu bringen. Dazu gehört auch die Ladeinfrastruktur. Es gehören aber auch noch andere Dinge dazu. Bei der Ladeinfrastruktur liegen wir, auch im europäischen Vergleich, sehr weit vorne. Gleichwohl gibt es hier oder da Verbesserungsbedarf. Mit dem Hochlaufen der Elektromobilität, also mit mehr Autos auf der Straße, müssen wir natürlich auch Schritt halten. Insofern gibt es dort Handlungsbedarf. Den haben wir aufgegriffen. Wir werden zu den 172 000 Ladepunkten, die wir heute schon haben, mithilfe des Deutschlandnetzes weitere hinzubauen. Wir werden uns insbesondere um den urbanen Raum kümmern müssen. Da gibt es, glaube ich, den größten Nachholbedarf. Wir haben Quartierladen im Programm und andere Dinge mehr. Das wird jetzt Schritt für Schritt nach vorne getrieben, um diese Rahmenbedingungen zu verbessern. Sie haben eine Nachfrage. Bitte sehr.
Das hat natürlich auch mit der Ladeinfrastruktur zu tun. Dabei geht es aber nicht nur um den Ausbau; denn das Laden muss auch einfach sein, es muss transparent sein. Wir wollen, dass man an den Ladesäulen Preistransparenz hat. Wer laden will, muss auch laden können. Das muss schnell und unkompliziert gehen. Auch darum werden wir uns kümmern, um den ganzen Prozess attraktiver zu gestalten. „Bidirektionales Laden“ ist ein Thema der Zukunft, das wir angehen müssen. Da werden wir verschiedene Rahmenbedingungen miteinander verknüpfen können, also positive Effekte insgesamt auch für die Netzstabilität erzielen können, und dergleichen mehr. Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage hat der Abgeordnete Andreas Mayer.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Schnieder, Sie haben vorhin in Ihrem Eingangsstatement, wenn ich es richtig verstanden habe, gesagt: Die Automobilindustrie ist auf einem guten Weg. Jetzt haben wir aber in den letzten Wochen und Monaten alle von den Stellenabbauplänen bei Volkswagen, ZF Friedrichshafen, Bosch, Audi, Daimler Truck usw. usf. gehört. Und das sind ja nur die bekanntesten Namen. Jetzt will ich Sie fragen: Behaupten Sie wirklich, dass die Autoindustrie auf einem guten Weg ist? Und müssen wir nicht genau das Gegenteil machen – Verbrenner weiterhin erlauben, Regulierungen runterfahren, Emissionsvorschriften nicht immer strikter gestalten –, um die Autoindustrie weiter in Deutschland zu halten?
Herr Kollege, Sie haben beim Wiedergeben meiner Aussage einen wesentlichen Teil vergessen, und zwar habe ich gesagt, dass die Automobilindustrie im Rahmen der Elektromobilität auf einem guten Weg ist. Ich habe das bewusst mit der IAA und den Erfahrungen, die wir dort gemacht haben, verbunden. Da konnten Sie die Aufbruchstimmung erleben. Dort hat man eine sehr attraktive Modellpalette präsentieren können. Und wenn Sie in den letzten Wochen und Monaten die Absatzzahlen gesehen haben, dann haben Sie feststellen können, dass auch bei den deutschen Automobilkonzernen die Absatzzahlen von E-Autos nach oben gehen. Das hat nichts mit dem Gesamtzustand der Automobilindustrie zu tun. Der ist in der Tat schwierig, und deshalb braucht sie unsere Unterstützung. Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Nachfrage stellt Alexander Jordan, CDU/CSU-Fraktion.
Vielen Dank für die Frage. – Wir hatten bereits im Sommer eine Konferenz zusammen mit den deutschen Automobilkonzernen, mit Start-ups, mit Zulieferern, auf der wir uns über das autonome Fahren und das, was wir machen wollen, ausgetauscht haben. Der zentrale Punkt ist, dass wir vom Probebetrieb, den wir haben und der an vielen Stellen sehr erfolgreich ist – wir können sehr viel; die deutsche Industrie kann dort sehr viel; wir sind wirklich führend mit dabei –, in den Realbetrieb kommen, also weg vom reinen Probebetrieb in den Normalbetrieb. Und das werden wir jetzt schrittweise angehen. Vielen Dank. – Als Nächster stellt Johannes Wagner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Nachfrage.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, auf dem Autogipfel ging es um die Zukunft der deutschen Autoindustrie. Die Expertenwelt ist sich größtenteils einig, dass die Zukunft der Autoindustrie elektrisch ist und wir als Deutschland, das ein Exportautoland ist, darauf sehr angewiesen sind, diesen Technologiesprung nicht zu verschlafen, wie es bisher in der Vergangenheit war. Meine Frage an Sie ist: Haben Sie nicht die Befürchtung, dass die deutsche Autoindustrie abgehängt wird, wenn Deutschland und die EU das Verbrenner-Aus aufweichen möchten, weil wir an alten Techniken festhalten und nicht in die Zukunft investieren? Herr Minister, bitte.
Die von Ihnen geschilderte Befürchtung habe ich überhaupt nicht, weil gerade in die Elektromobilität investiert wird. Es gibt gerade einen Hochlauf, und sie wird besser. Aber Sie dürfen nicht ignorieren, dass es nicht von jetzt auf gleich keine Verbrenner mehr geben kann. Wir sind bei dieser Technologie führend. Und deshalb können wir auch das Know-how und die Kompetenzen nicht ohne Weiteres aufgeben. Und Sie müssen an die Range Extender und an die Plug-in-Hybride denken, die auch eine Berechtigung als Brückentechnologie haben. Da sind Sie mit der Verbrennertechnologie eben auch immer mit dabei. Vielen Dank. – Die letzte Nachfrage zu dieser Hauptfrage stellt Tarek Al-Wazir von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Al-Wazir, bitte.
Herr Minister, Sie haben ja dankenswerterweise angesprochen, dass die deutsche Autoindustrie jetzt auf der IAA endlich konkurrenzfähige Elektroautomodelle vorgestellt hat, auch wenn man sie zum größten Teil noch nicht kaufen kann, aber immerhin. Ist es vor diesem Hintergrund nicht total falsch, die Leute zu verunsichern, die ja Vertrauen in die Elektromobilität fassen müssen – sie müssen diese Autos ja kaufen –, indem man ständig davon redet, dass es angeblich nicht funktioniert? Herr Minister, bitte.
Vielen Dank für die Frage. – Ich kann all denen, die sagen, dass das nicht funktioniert, nur entgegenhalten: Es funktioniert, und das ist eine gute Art der Mobilität. Wir sagen das ja auch. Wir praktizieren es übrigens auch: Ich fahre privat ein E-Auto. Und wer jemals eines gefahren ist, der mag dieses Gefühl. Das ist oft viel wichtiger als alles, was am Rande da noch eine Rolle spielt. Also: Es behauptet keiner, dass das nicht funktioniert. Wir müssen den Weg konsequent weitergehen, dürfen dabei aber nicht vergessen, dass es auch noch andere gibt, die man mitnehmen muss. Und vor allem müssen wir die Automobilindustrie bei dem Hochlauf der Elektromobilität unterstützen. Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Hauptfrage stellt Luigi Pantisano von der Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Minister Schnieder, im letzten Jahr ist alle 90 Minuten ein Kind im Straßenverkehr verunglückt. Insgesamt sind im letzten Jahr über 2 800 Menschen im Straßenverkehr gestorben. In den letzten 20 Jahren gab es nur sieben Tage, an denen kein Mensch im deutschen Straßenverkehr ums Leben gekommen ist. Dass noch immer so viele Menschen im Straßenverkehr sterben, ist Folge politischen Versagens, und Sie als Minister tragen spätestens ab dem nächsten Jahr dafür Verantwortung. Eine Anfrage von mir an das Statistische Bundesamt hat ergeben: Über 70 Prozent der Unfälle mit verunglückten Personen tragen sich in Autobahnabschnitten ohne Tempolimit zu. Ihre Ablehnung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen ist also ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Daher meine Frage an Sie: Sind Ihnen diese Toten und Verletzten egal? Und wenn nicht, was wollen Sie tun, um endlich das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, dass es bis 2030 keine Verkehrstoten mehr gibt? Herr Minister, bitte.
Herr Kollege, zunächst einmal haben wir uns der Vision Zero verschrieben. Auch gehört es zur Redlichkeit dazu, zu sagen, dass die Unfallzahlen, vor allem die Todeszahlen, in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich zurückgegangen sind. Und ich gebe Ihnen vollkommen recht: Jeder Tote ist einer zu viel. Die Zahl, die wir aktuell haben, liegt, glaube ich, bei 2 700 bis 2 800 Verkehrstoten, wie Sie gesagt haben. Jeder einzelne davon ist zu viel. Deshalb ist Verkehrssicherheit ein ganz großes und wichtiges Thema für die Bundesregierung und auch für mich als Verkehrsminister. Ich möchte aber auch klarstellen, dass es zu den meisten Todesfällen, die auf den Straßen zu beklagen sind, nicht auf den Autobahnen kommt, sondern auf den Landstraßen und innerorts. Das, was Sie gerade gesagt bzw. suggeriert haben, entspricht so eben nicht der Wirklichkeit. Unabhängig davon: Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, die Prävention erhöhen, damit wir weniger Verkehrstote, am besten keine mehr, zu beklagen haben. Vielen Dank. – Haben Sie eine Nachfrage? Bitte.
Es geht darum, die Zahl der Verkehrstoten zu verringern. – Nun haben Sie sich zu Beginn Ihrer Amtszeit selbst zum Fahrradbeauftragten ernannt. Im letzten Jahr sind 446 Radfahrer/-innen getötet worden. Dabei ist in über 50 Prozent der Radunfälle das Auto der Unfallverursacher. Die Gleichberechtigung im Straßenverkehr sieht momentan also so aus: Immer schwerer werdende Autos bedrohen massiv die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern und Fußgängerinnen und Fußgängern. Was sind Ihre konkreten Pläne als Radbeauftragter, dass ab dem kommenden Jahr kein Radfahrer und keine Radfahrerin auf deutschen Straßen mehr sterben muss? Beispielsweise Tempo 30 innerorts? Herr Minister, bitte.
Wir haben schon in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, gerade beim Fahrradverkehr zu mehr Sicherheit zu kommen; ich erinnere nur an die Pflicht für Abbiegeassistenten für Lkw. Das müssen wir vorantreiben. Für Fahrradfahrer müssen wir vor allem bei der Infrastruktur etwas tun. Am besten sind getrennte Verkehrsräume für Kfz, für Fahrradfahrer, für Fußgänger. Radwege sind ja in erster Linie in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Wir unterstützen hier. Da, wo man getrennte Verkehrsbereiche schafft, unterstützen wir das auch finanziell mit sehr viel Geld aus dem Bundeshaushalt. Vielen Dank. – Die erste Nachfrage stellt die Kollegin Swantje Michaelsen von Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, es ist leider schade, dass Sie die Zuschüsse für Abbiegeassistenten gestrichen haben. Das war nämlich in der Tat ein sehr gutes Programm. Sie haben gerade zu Recht gesagt: Einer der gefährlichsten Orte in diesem Land sind die Landstraßen, auch, weil man dort nur schwer die Geschwindigkeit begrenzen kann. Tempo 30 innerorts haben wir in der Ampelregierung mit der Straßenverkehrsrechtsreform möglich gemacht – nicht gut genug, aber die Kommunen können hier jetzt sehr viel Neues machen. Auf Landstraßen geht das nicht. Sie könnten das initiieren und zusammen mit Ihren Parteikollegen im Bundesrat durchbringen. Was tun Sie dafür, um Landstraßen zu einem sicheren Ort in diesem Land zu machen?
Sie haben vollkommen recht: Wir haben die Möglichkeiten geschaffen, innerorts mehr Tempo-30-Zonen einzuführen. – Sie haben dafür gesorgt. – Es gibt bei vielen Zustimmung zu den einzelnen Aspekten. An diesem Beispiel sieht man: Es geht um die Flüssigkeit des Verkehrs auf der einen Seite und um die Sicherheit auf der anderen. Das trifft genauso auf Landstraßen zu. Bei gefährlichen Strecken müssen wir eben baulich und von der Anordnung her – Vielen Dank. – die richtigen Maßnahmen treffen. Herzlichen Dank. – Die nächste Nachfrage stellt Johannes Wagner, Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich muss Sie leider klar korrigieren. Sie haben gesagt, die Zahl der Verkehrstoten im Allgemeinen sei gesunken. Da haben Sie recht. Im Fahrradbereich ist die Zahl der Verkehrstoten in den letzten Jahren aber wieder gestiegen. Ich bin leider selbst vor wenigen Wochen Opfer geworden; ich bin – auch wegen schlechter Infrastruktur – angefahren worden. Da frage ich mich schon: Was tun Sie als Bundesminister – Sie sagen, Sie stehen zur Vision Zero –, um Fußgänger/-innen und Fahrradfahrende zu schützen? Warum erhöhen Sie nicht die Förderung zum Beispiel für den Einbau von Abbiegeassistenten in bereits vorhandene Lkw? Vielen Dank. Die Neuen brauchen sie, diese Pflicht besteht ja. Was tun Sie da, um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erzeugen?
Um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu schaffen, insbesondere auch gegenüber Radfahrern, gibt es eine ganze Reihe, eine ganze Palette an Möglichkeiten, und diese müssen wir auch nutzen. Wir leisten zum Beispiel viel Präventionsarbeit und geben Hinweise. Es geht, wie Sie gerade ja angedeutet haben, nicht nur um Abbiegeassistenten, sondern auch um den Zustand der Infrastruktur. Wenn Sie eine vernünftige, gute Infrastruktur haben – darum kümmern wir uns, wir bringen die Infrastruktur auf Vordermann –, dann schaffen Sie damit auch mehr Sicherheit im Verkehrsraum. Es geht darum, gefährliche Stellen zu identifizieren und dann entsprechend anzuordnen. Danke schön. – Der Nächste, der eine Nachfrage stellt, ist Maximilian Kneller von der AfD-Fraktion.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Bundesminister, alle sprechen immer über aggressive Autofahrer. Jetzt habe ich eine Anfrage gestellt, wie es sich eigentlich mit den Radfahrern verhält. Da hat mir Ihr Ministerium geantwortet: Im Jahr 2024 wurden von Radfahrern insgesamt 51 000 Unfälle mit Personenschaden verursacht, bei denen 55 000 Personen verunglückt sind, davon 337 Personen sogar getötet wurden. Das liegt zum Teil daran – das wissen wir alle –, dass von roter Ampel auf grüne Ampel gewechselt wird bei Fußgängerampel und bei Autoampel, solche Geschichten. Vielen Dank. Häufig wird das nicht konkret geahndet, die Radfahrer werden nicht angehalten. Oder sie fahren E-Räder, bei denen man nicht die Geschwindigkeit kontrollieren kann. Sie müssen sich bitte an die Redezeit halten. Da würde ich von Ihnen gerne wissen: Was unternehmen Sie in dieser Hinsicht, um Fußgänger vor Radfahrern, die sich da nicht an die StVO halten, entsprechend zu schützen? Ich bitte um Verzeihung. 30 Sekunden Redezeit sind immer wieder schnell überzogen. Bei 5 Sekunden sage ich weniger, aber bei 20 Sekunden und mehr muss ich anders einschreiten. Das gilt nicht nur für Sie, das haben andere gerade auch gemacht. – Bitte, Herr Minister.
Herr Kollege, ich will zunächst feststellen, dass das Problem bei Unfällen und vor allem bei den tödlichen Unfällen nicht die Radfahrer selbst sind. Natürlich gibt es auch Radfahrer, die sich nicht an die Regeln halten, aber sie sind der schwächere Verkehrsteilnehmer. Da, wo man sich nicht an Regeln hält, müssen diejenigen, die dafür zuständig sind, die den Verkehr zu überwachen haben, das entsprechend ahnden. Das liegt nicht in unserer Hand, sondern dafür ist die Polizei zuständig. Ich nehme hier in Berlin aber durchaus wahr, dass man dem nachkommt. Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage stelle Zoe Mayer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herzlichen Dank. – Sehr verehrter Herr Verkehrsminister, ich habe eine Frage zum Thema „Sicherheit im Straßenverkehr“ und will über eine Gruppe sprechen, die hier im Bundestag selbst natürlich keine Stimme hat, nämlich über die Millionen von Tieren, die jeden Tag im Jahr in Deutschland transportiert werden und unter denen es natürlich auch wahnsinnig viele Verkehrstote gibt. Was plant die Bundesregierung, was plant das Verkehrsministerium, um die Sicherheit im Straßenverkehr für die Tiere in Tiertransporten zu erhöhen? Denn leider sieht es ja nicht so aus,– Vielen Dank. – als würden sich die Zahlen in den nächsten Jahren drastisch reduzieren. Vielen Dank.
Frau Kollegin, da erwischen Sie mich auf dem falschen Fuß; da stehe ich jetzt auf dem Schlauch, wenn ich so sagen darf. Das kann ich aus dem Stegreif leider nicht beantworten. Das müsste ich schriftlich nachreichen, wenn Sie das akzeptieren. Dazu kann ich im Moment nichts sagen. Entschuldigung. Vielen Dank, Herr Minister. – Wir kommen zur zweiten Runde, und die erste Hauptfrage stellt Hans-Jürgen Goßner von der AfD.
Herr Präsident! Herr Bundesminister Schnieder, „was baureif ist, wird gebaut“ – so hört man es aus Ihrem Haus, was Infrastruktur, also Straßen- und Schienenprojekte, angeht. Da komme ich zum Albaufstieg der A8 zwischen der Anschlussstelle Mühlhausen im Täle und Hohenstadt in meinem Wahlkreis. Ihr Haus bestätigt inzwischen Baurecht, aber verneint eine Baufreigabe. Können Sie mir bis zum Baubeginn kurz den Zeitstrahl, die Meilensteine skizzieren, also wann eine Baufreigabe vorliegt, mit welchem Einzelplankapitel und -titel inklusive Jahresscheiben und Verpflichtungsermächtigungen die Finanzierung bis zur Fertigstellung abgebildet ist, welche Termine für Ende Ausführungsplanung und Start EU-Ausschreibung, Vergabe und Baubeginn gelten und welche befristeten Entlastungsmaßnahmen bis zum Baubeginn für die Kommunen im Oberen Filstal ab wann umgesetzt werden? Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Kollege, das kann ich Ihnen nicht sagen, weil wir noch gar keinen Haushaltsplan für 2026 haben, der eine Finanzierung darstellen würde. Es ist im Koalitionsausschuss beschlossen worden – das ist jetzt noch umzusetzen –, dass baureife Projekte umgesetzt werden können. Dazu gehört beim Vorliegen von Baureife auch der Albaufstieg der A8. Erst wenn das alles klar ist, kann man die nächsten Schritte skizzieren und dann auch gehen. Vorher ist das nicht möglich. Haben Sie eine Nachfrage? – Bitte.
Können Sie denn nachvollziehen, dass die Menschen aufgrund der Verlautbarungen Ihrer Parteikollegen, zum Beispiel der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen in Baden-Württemberg, Nicole Razavi, oder auch des Wahlkreiskollegen von der CDU, Herr Färber – er ist nicht da; es interessiert ihn wohl nicht so arg –, öffentlich jubeln, dass jetzt der Albaufstieg kommt? Können Sie nachvollziehen, dass die Menschen den Eindruck bekommen, dass sich das in die bereits gebrochenen Versprechungen dieser Bundesregierung einreiht? Herr Minister.
Nein, das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, weil der Koalitionsausschuss etwas anderes beschlossen hat. Er hat nämlich gesagt, dass wir Neu- und Ausbau in Zukunft finanzieren können und dass baureife Projekte umgesetzt werden können. Darum werden wir uns jetzt kümmern, und wir werden das umsetzen. Deshalb kann ich die Befürchtung, die Sie soeben geäußert haben, gerade nicht nachvollziehen. Eine Nachfrage des Abgeordneten Daniel Kölbl von der Unionsfraktion.
Sehr geehrter Herr Bundesminister, wir haben ja hier im Parlament über den Haushalt 2026 debattiert. Viele Abgeordnete haben sich dafür ausgesprochen, dass Ihre Projekte vor Ort finanziert werden können. Deswegen würde ich gerne eine Nachfrage zum Koalitionsausschuss, den Sie gerade angesprochen hatten, stellen. Welche Verbesserungen in der Infrastrukturfinanzierung haben sich im letzten Koalitionsausschuss ergeben? Und kann jetzt tatsächlich das, was in dieser Legislaturperiode baureif wird, auch bebaut werden?
Also, es sind ja verschiedene Beschlüsse gefasst worden, zum einen, dass wir die Mittel noch mal verstärken, insbesondere mit 3 Milliarden Euro für Neu- und Ausbau. Es sind auch Flexibilisierungen im Sondervermögen angedacht, sodass man in Zukunft schneller, einfacher und besser investieren kann. Insofern sind das Beschlüsse, die dort alle Koalitionspartner befürwortet und verabredet haben. Und diese müssen wir jetzt umsetzen. Die nächste Nachfrage ist von Harald Orthey, CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Minister Schnieder, die Nutzung von privatem Kapital kann angesichts des enormen Investitionsbedarfs helfen, Lücken in der Infrastruktur Verkehr zu schließen. Welche Rolle soll die Beteiligung von privatem Kapital zukünftig spielen, und welche Vorteile erhoffen Sie sich davon?
Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir in einem bestimmten Umfang an Projekten auch ÖPP umsetzen können bzw. wollen. Das bedarf einer separaten Betrachtung der Wirtschaftlichkeit für jedes einzelne Projekt, und das wird nur in gewissem Umfang möglich sein. Man darf dabei natürlich nicht verkennen, dass man zunächst selbst Geld auf den Tisch legen muss, sprich: die Anschubfinanzierung sicherstellen muss. Wenn das wirtschaftlich darstellbar ist, ist das eine Möglichkeit, Projekte umzusetzen. Vielen Dank. – Die nächste Hauptfrage stellt Michael Donth für die Unionsfraktion.
Vielen Dank für die Frage. – Wir stecken in der Tat den Großteil der zusätzlichen Mittel, die wir für die Infrastrukturmodernisierung haben, in die Schiene. Das ist auch absolut notwendig, weil die Schieneninfrastruktur vernachlässigt ist und deshalb die Zuverlässigkeit auf dem Schienennetz nicht gegeben ist. Dabei spielt die Sanierung der Hochleistungskorridore, die wir anpacken, eine besondere Rolle – insgesamt 42 bis 2036, also so lange, wie das Sondervermögen läuft. Das ist aber nicht die einzige Maßnahme, die hilft, die Kapazität zu verbessern. Das kann man auch mit Digitalisierung schaffen, also ETCS und entsprechender Ausrüstung des Wagenmaterials. Dafür steht in den nächsten Jahren auch viel Geld zur Verfügung. Das wollen wir verstärkt umsetzen. Dabei können wir, ohne dass wir einen Ausbau machen, die Kapazität um bis zu 20 Prozent erhöhen. Aber wir wollen uns auch – das wäre der dritte Punkt – in dem Sektor insgesamt mit vielen Akteuren zusammensetzen, um bestimmte Problematiken sehr schnell zu klären, zum Beispiel, wie wir Knoten entlasten können. Dafür brauchen wir aber alle zusammen an einem Tisch. Herzlichen Dank, Herr Minister. – Falls Sie eine Nachfrage haben, bitte.
Das ist ein weites Feld, das ich jetzt auf 30 Sekunden herunterbrechen muss. Was die Pünktlichkeit betrifft: Diese hat etwas mit der Infrastruktur, aber auch mit betrieblichen Abläufen zu tun. – Bei der Bahn werden wir strukturelle Veränderungen vornehmen – das hat die neue Bahnchefin auch schon bestätigt und selbst nach vorne gestellt –: zum Beispiel die Verkleinerung der Vorstandsstrukturen, Entbürokratisierung, näher ran an die Kunden, näher ran an den Markt. – Das sind nur ein paar Punkte, – Vielen Dank, Herr Minister. – die sicherlich eine Rolle spielen. Danke schön. – Die nächste Nachfrage stellt Stefan Seidler, fraktionslos.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Vielen Dank auch an Herrn Donth, für diese wichtige Frage. – Herr Schnieder, ich möchte die Aufmerksamkeit in den hohen Norden lenken; da gibt es ein sehr, sehr dringendes Projekt. Es geht um den zweigleisigen Ausbau der Marschbahn von Niebüll zur Insel Sylt. Aus Ihrer Fraktion hört man nun in Sachen Marschbahn, es gebe gute Neuigkeiten bei den Planungen und dass die Planungen weitergehen. Mich würde interessieren: Waren die Planungen wirklich unterbrochen, und, falls ja, könnten Sie uns erläutern, welches Engagement aus dem Parlament zum Umdenken in Ihrem Haus geführt hat? Herr Minister.
Da kann ich Sie beruhigen: Es hat keine Unterbrechung der Planung gegeben. – Man hat dort Nachrichten gehört, die aus einem Gutachterprozess, der noch nicht abgeschlossen ist, nach außen getragen wurden. Dazu liegen gar keine Ergebnisse vor. Da geht es um die notwendige Etappierung des Deutschlandtaktes. Aus dieser Planungswerkstatt ist in Bezug auf die Marschbahn etwas verlautet worden. Aber ich kann das noch mal betonen: Es gibt gar kein Ergebnis. Uns als BMV liegt noch gar kein endgültiges Gutachten vor. Vielen Dank. Wenn das vorliegt, werden wir uns damit befassen und das einordnen. Herzlichen Dank. – Die nächste Nachfrage stellt Dr. Rainer Kraft für die AfD.
Danke. – Herr Präsident! Herr Minister, vom Norden in den Süden. Die Presse berichtet, dass sich trotz Rekordschulden, die Deutschland aufnimmt, einige Bahnprojekte in Bayern, namentlich der Ausbau der Strecke Augsburg–Ulm bzw. der Nordzulauf zum Brenner-Basistunnel, verzögern sollen. So berichtet es die Presse. Die Frage ist: Was können Sie dazu sagen? Werden diese Projekte weiterhin, wie geplant, fortgeführt werden? Insbesondere in Bezug auf den Brenner-Basistunnel wird sich Deutschland hoffentlich weniger blamieren, weil wir erst dann fertig werden, wenn Italien und Österreich schon längst Vollzug gemeldet haben. Herr Minister.
Ich kann Ihnen zu einzelnen Planungsschritten und Abläufen jetzt nichts Konkretes sagen, nur so viel, dass wir die Planungen, die dort laufen, natürlich fortsetzen, weil wir das umsetzen wollen. Wann wir wo wie weit bereit sind, kann ich, auf ein einzelnes Projekt runtergebrochen, aus dem Stegreif nicht sagen. Danke. – Jetzt ist Herr Kollege Rehbaum für die Unionsfraktion dran.
Sehr geehrter Herr Präsident! Vor allem sehr geehrter Herr Minister, seit der Bahnreform 1994 hatten die Bundesregierungen unterschiedlicher Couleur große Mühe, die Bahn als Eigentümer in grundlegenden Fragen zu steuern. Ein Beispiel ist die Umsetzung der Digitalisierung des Bahnknotens Stuttgart. Wie werden Sie als Bundesregierung die Deutsche Bahn AG, aber auch die InfraGO AG in Zukunft auf Grundlage Ihrer Bahnstrukturreform besser steuern?
Die Steuerung der Bahn in der Form einer Aktiengesellschaft kann hier auf mehreren Feldern stattfinden, zum einen – und das ist, glaube ich, das stärkste Instrument – über die Finanzierung. Was wir an Infrastrukturfinanzierung planen – aktuell über die LuFV und in Zukunft, ab 2027, über die LV InfraGO –, werden wir mit verlässlichen Finanzmitteln messbar machen und auch mit verlässlichen Bestellungen und Zielen verbinden. Darüber kann man natürlich sehr stark steuern. Man kann auch steuern über die Vergütung der Vorstände, und zwar nach bestimmten Kriterien, wie zum Beispiel Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Herzlichen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von Janosch Dahmen, Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Bundesminister, als Notarzt treibt mich um, dass Deutschland zu den wenigen Ländern in Europa gehört, wo im Fernverkehr nicht flächendeckend Defibrillatoren in den Zügen verfügbar sind. Das bedeutet für Millionen Reisende, dass im Zweifelsfall Lebensgefahr besteht bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Können Sie zusagen, dass Sie die zusätzlichen Mittel nutzen wollen, um diesen Umstand abzustellen und uns endlich auf europäisches Niveau in dieser Sicherheitsfrage zu bringen?
Herr Abgeordneter, vielen Dank für diesen Hinweis; das war mir nicht bekannt. Ich kenne das große Bemühen, Defibrillatoren überall in unserem Land verfügbar zu machen, weil sie sehr schnell Leben retten können. Was die Ausstattung in den Zügen anbetrifft, war mir das nicht bekannt. Ich nehme das gerne mit und werde mit der Bahn darüber sprechen, dass man Anstrengungen unternimmt, die Situation zu verbessern, wenn die Ausstattung nicht ausreichend ist, so wie Sie es schildern. Vielen Dank. – Ich bitte noch einmal um Verständnis: Es gibt die Vereinbarung aller Fraktionen, dass zu jeder Hauptfrage vier Fragen zugelassen werden. Die nächste Hauptfrage stellt Tarek Al-Wazir.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sie haben in Ihrer Eingangsbemerkung festgestellt, dass die Infrastruktur in Deutschland in einem schlechten Zustand ist und da mehr investiert werden muss. Sie haben jetzt mit dem Sondervermögen Möglichkeiten wie keiner Ihrer Vorgänger in den letzten Jahrzehnten. Ein besonderes Augenmerk müssen wir auf die Eisenbahninfrastruktur legen, weil genau dort in den letzten 30 Jahren viel zu wenig investiert worden ist und sie deswegen in einem sehr beklagenswerten Zustand ist. Sie haben angesprochen, dass großes Augenmerk auf die Sanierung des Bestandes gelegt wird; das ist auch ausdrücklich richtig. Allerdings ist das Eisenbahnnetz in den letzten Jahrzehnten in Deutschland nicht gewachsen, so wie das Straßennetz, sondern geschrumpft; deswegen wird es ohne Neu- und Ausbau bei der Eisenbahn nicht gehen. Daher frage ich Sie sehr konkret angesichts der Tatsache, dass Sie ja, wie Sie gesagt haben, so viel Geld haben und es auch keine Verschiebungen gegeben haben soll: Ist der Neubau der Eisenbahnstrecke Frankfurt–Mannheim gesichert, ja oder nein? Sie haben gesagt, bei der Straße sei alles, was baureif und planfestgestellt ist, gesichert. Ist das auch bei der Bahn so? Vielen Dank. – Herr Minister.
Vielen Dank für diese Frage. – Ich will das noch mal aufgreifen: Wir stecken in der Tat in dieser Legislaturperiode 106 Milliarden Euro in die Schiene, und der allergrößte Teil davon ist für den Erhalt und die Modernisierung des vorhandenen Netzes. Ich teile Ihre Auffassung, dass wir auch bei Neu- und Ausbaumaßnahmen Bedarf haben, gerade im Schienenbereich, und dafür müssen wir entsprechende Kapazitäten schaffen. Ich habe die Aussage im Koalitionsausschuss so verstanden, dass das auch für Schienenprojekte gilt: Was wir an baureifen Projekten haben, wollen wir finanzieren und auch umsetzen. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob heute schon alles finanziert ist. Darum müssen wir uns kümmern, wenn wir die Baureife eines solchen Projekts haben. Eine Nachfrage? – Herr Al-Wazir.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Mir fällt nur auf, dass Sie besonders bei der Straße sagen: „Alles, was baureif und planfestgestellt ist, wird auch gebaut“, dass eine solch konkrete Aussage zur Schiene aber nicht vorhanden ist. Wir haben neun Projekte, die in die parlamentarische Befassung gehen sollen. Das ist nicht nur das Projekt „Frankfurt–Mannheim“, das ist auch das Projekt „Brenner-Nordzulauf“. Deswegen noch mal: Werden alle Maßnahmen, die bei der Schiene baureif und planfestgestellt sind, von der Bundesregierung auch finanziert, gerade angesichts der Tatsache, dass jetzt so viel Geld zur Verfügung steht wie noch nie?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte den Blick kurz auf den Süden Brandenburgs und auf Sachsen lenken. Dort droht gerade im Landkreis Elbe-Elster ein Bahnverkehrkahlschlag; so kann man das eigentlich schon nennen. Beispielsweise im Fernverkehr, der ja die zentrale Achse vom Süden der Region bis zum BER darstellt, werden Pendler massiv betroffen sein. Dort werden Linien eingestellt, statt sie weiter auszubauen. Außerdem soll wohl die Anerkennung des Nahverkehrstarifs im Intercity entfallen. Damit wird Bahnfahren für Pendler, Schüler – für wen auch immer – natürlich wahnsinnig teuer. Sie müssen zum Ende kommen. Wie wollen Sie Bahnfahren in Zukunft attraktiv machen, und wie wollen Sie dafür sorgen, dass die Region nicht abgehängt wird? Vielen Dank. – Herr Minister.
Also, für all die Maßnahmen, die Sie geschildert haben, ist nicht der Bund zuständig; das gehört zum operativen Geschäft der Bahn, hier des Fernverkehrs. Es sind deren Maßnahmen der Bahn, die sie dort ergreifen. Wenn sich Verkehre aus deren Sicht nicht lohnen, werden sie reduziert. Wenn tariflich etwas verändert wird, wird das von dort entsprechend umgesetzt. Ich kenne jetzt aber den Hintergrund nicht. Man müsste mit der Bahn reden, was die Gründe dafür sind und ob es andere Möglichkeiten gibt. Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Nachfrage stellt Luigi Pantisano für Die Linke.
Herr Minister, bei Schienenarbeiten häufen sich im Moment die Arbeitsunfälle, und da sterben auch Gleisarbeiterinnen und Gleisarbeiter. Seit Januar sind 17 Kolleginnen und Kollegen der DB bei Gleisarbeiten gestorben. Sind Sie im Austausch mit der DB zum Thema Arbeitssicherheit? Wie wollen Sie mit der DB gemeinsam daran arbeiten, Richtlinien festzulegen, damit solche Arbeitsunfälle verhindert werden? Und sind Sie im Austausch mit den hinterbliebenen Familien der vielen toten Gleisarbeiterinnen und Gleisarbeiter der Bahn? Vielen Dank. – Herr Minister.
Herr Kollege, das sind tragische Fälle; das ist ohne Zweifel so. Es gibt Richtlinien für die Durchführung von Arbeiten und natürlich auch Richtlinien für die Einhaltung der Arbeitssicherheit an Baustellen, und die gibt es auch für die Bahn. Ich gehe davon aus, dass die Einhaltung dieser Richtlinien von der Fachaufsicht kontrolliert wird; das müsste das Eisenbahn-Bundesamt sein. Das ist dann auch die richtige Instanz, die Bahn darauf hinzuweisen, dass diese Richtlinien eingehalten werden müssen und sie ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitssicherheit lenkt. Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage stellt Victoria Broßart für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass die Neubauvorhaben der Bahn finanziert werden sollen. Deshalb meine Anschlussfrage: Österreich und Italien schaffen es, 60 Kilometer Tunnel zu graben, und haben jetzt den Durchstich gefeiert. In Deutschland ist die Anschlussstrecke, der Brenner-Nordzulauf, von der Bahn fertiggeplant. Auch die Stellungnahme des EBA liegt Ihrem Haus bereits vor. Trotzdem bekommen wir das Projekt nicht zur parlamentarischen Befassung. Wann wird das denn stattfinden?
Herr Minister, die Kollegin hat uns schon in den ÖPNV geführt. Ich möchte die Frage etwas genereller stellen. Sie haben es geschafft, kurz nach Ihrem Amtsantritt das Deutschlandticket für die nächsten fünf Jahre zu sichern. Herzlichen Glückwunsch! Wie sehen Sie denn die Chance, über das Potenzial, das beim Jobticket vorhanden ist, noch mehr Kunden in den ÖPNV zu holen? Sehen Sie die Chance, die Länder zu überzeugen, da mehr zu tun, – Vielen Dank. – mehr dafür zu werben?
Ich sehe da großes Potenzial. Dass Potenzial besteht, sehen wir an einer ganz aktuellen Entwicklung: In Nordrhein-Westfalen gibt es einen ersten Tarifvertrag, wonach Auszubildende – etwa 9 000 sind davon betroffen – ein Deutschlandticket quasi als Leistung bekommen. Wenn man das mal weiterdenkt: Diese Auszubildenden will man nachher natürlich im Job behalten. Da wird es sicherlich attraktiv sein, gerade weil man um Fachkräfte kämpft, das Jobticket dann auch fertig ausgebildeten Arbeitskräften als Leistung anzubieten. Im Kampf um Auszubildende und Fachkräfte werden diesem Beispiel andere Branchen folgen. – Das zeigt, – Vielen Dank, Herr Minister. – dass hier Potenzial besteht. Dass die Nutzung dieses Potenzials weiter ausgebaut wird, davon bin ich fest überzeugt. Danke schön. – Die nächste Hauptfrage stellt Hakan Demir für die Fraktion der SPD.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich möchte zu einem Thema kommen, das Sie anfangs mit skizziert haben. Es geht um Gewalt gegen Frauen, es geht um das Thema „häusliche Gewalt“. Das ist ein Thema, dessen Bedeutung in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen ist; es betrifft ein Riesenproblem. Meine Frage ist: Welchen Beitrag können sogenannte elektronische Fußfesseln und Antigewalttrainings leisten, um dieses Problem zu minimieren?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für Ihre Frage. – Wir sehen, dass die häusliche Gewalt in einem Maße zugenommen hat und zunimmt, das wirklich erschreckend ist; Sie haben das gerade erwähnt. Wir sehen, dass fast jeden zweiten Tag eine Frau ermordet wird, weil sie sich aus einer Beziehung lösen will, weil sie eine Frau ist. Wir haben deshalb gesagt: Wir wollen die Fußfessel, die elektronische Aufenthaltsüberwachung, wie es korrekt heißt, den Familiengerichten als Maßnahme zugänglich machen. Überall in Deutschland soll die Möglichkeit bestehen, dass Familiengerichte sie in schwerwiegenden Fällen in drohenden Situationen anordnen können. Das ist das sogenannte spanische Modell. Ich habe erst vorgestern mit meinem spanischen Kollegen gesprochen. Die Spanier haben so gute Erfahrungen damit gemacht, dass sie tatsächlich in allen Fällen, in denen Partner von Betroffenen die Fußfessel getragen haben bzw. betroffene Frauen und Männer selbst GPS-Geräte hatten, Tötungen verhindern konnten. Das ist eine große Erfolgsgeschichte. Das möchten wir in Deutschland genauso handhaben. Haben Sie eine Nachfrage?
Ja. Wir wollen ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Das Thema „Verhinderung von Gewalt“, auch das Thema „Verfolgung von Gewalt“ habe ich mir auf die Fahnen geschrieben. Das gilt für alle Bereiche, nicht nur für den häuslichen Bereich. Alles, was analog strafbar ist, muss auch im Netz strafbar sein. Wir werden deshalb ein Digitales Gewaltschutzgesetz vorlegen – daran arbeiten wir gerade –, wo es auch darum geht, Hass und Hetze im Netz wirksamer zu verfolgen, zum Beispiel, indem wir Accounts sperren lassen können. Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage stellt die Abgeordnete Dr. Lena Gumnior für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben gerade angesprochen, dass Sie sich auf das spanische Modell beziehen und auch mit Ihrem spanischen Kollegen gesprochen haben. Das freut uns natürlich. Aber dann wird Ihnen auch bewusst sein, dass das spanische Modell viel mehr vorsieht als die Fußfessel. In einem 1 000-Teile-Puzzle ist die Fußfessel nur ein Teil. Der Erfolg des Gewaltschutzes in Spanien lässt sich gar nicht auf die Fußfessel als reine Überwachungsmaßnahme reduzieren, sondern hängt auch damit zusammen, dass es dort eine viel bessere Bildungsarbeit gibt, Frauen bei der Job- und Wohnungssuche unterstützt werden und es ein Risikomanagement gibt. Sie müssen zum Schluss kommen. Deswegen meine Frage an Sie: Welche weiteren Punkte des spanischen Modells werden Sie noch umsetzen wollen? Danke. – Frau Ministerin.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Sie haben völlig recht: Das ist eine Maßnahme, das sind nicht alle Maßnahmen. Wir werden natürlich auch dafür sorgen, dass die Gerichte Antigewalttrainings gegen Täter, gegen Gewaltausübende verhängen können. Es geht uns darum, dass wir die Opfer im Verfahren besser schützen, zum Beispiel dadurch, dass sie künftig mit psychosozialer Prozessbegleitung durchs Verfahren geleitet werden. Es geht uns darum – wir werden auch eine entsprechende Kampagne starten –, die betroffenen Frauen besser aufzuklären und auch insgesamt in der Gesellschaft für eine andere Wahrnehmung zu sorgen. Gisèle Pelicot hat gesagt: „Die Scham muss die Seite wechseln.“ Darum geht es. Die nächste Nachfrage hat Dr. Janosch Dahmen, Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben in Ihren Ausführungen deutlich gemacht, dass Sie, wenn europäisches Recht erfolgreich wirkt oder andere europäische Länder Dinge erfolgreich tun, sich das zu eigen machen und in nationales Recht übersetzen. Deshalb ist es sachlogisch, dass morgen im Bundestag zu später Stunde in erster Lesung das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts eingebracht wird. Sie müssen zum Ende kommen. Ich würde Sie angesichts der Art und Weise, wie Ihr Haus da europäisches Recht in nationales Recht umsetzt, gerne fragen: Warum lassen Sie das Recht auf unverzügliche Einsichtnahme in die Patientenakte – Sie müssen bitte zum Ende kommen. – da jetzt streichen?
Wir setzen mit dem Gesetzentwurf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf eine kostenlose Ersteinsicht in die eigene Patientenakte um. Das ist der Regelungsumfang. Warum das nicht unverzüglich geschehen kann, ist uns in der Länder- und Verbändeanhörung widergespiegelt worden. Deshalb haben wir es auf diesen Regelungsgehalt beschränkt. Vielen Dank. – Ich habe hier noch die Bitte zu äußern, dass die Nachfragen sachlich mit der Hauptfrage zusammenzuhängen haben. – Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben ja gerade zum Thema „Kampf gegen Gewalt gegen Frauen“ ausgeführt, welche weiteren Maßnahmen Sie sich noch vorstellen können. Uns und – ich bin da sicher – Sie auch erreicht häufig das Problem, dass im Laufe eines Gerichtsverfahrens, sei es bei einer Gewaltschutzanordnung, sei es bei einem Trennungsverfahren oder auch Strafverfahren, die Täter entweder die Adresse der Opfer oder auch die Adresse von Beratungsstellen oder unterstützenden Personen, die in Frauenhäusern arbeiten, herausbekommen und diese Personen dann zu Hause bedrohen. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass wir Wege finden, – Vielen Dank. – dass im Gerichtsverfahren diese Adressen effektiver geschützt werden? Danke. – Frau Ministerin.
Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. – Ja, das werde ich. Ich halte es für ganz wichtig, dass Opfer geschützt sind, gerade im Hinblick auf spezifische Delikte. Gleichzeitig müssen wir immer wieder auch das Recht der angeklagten Person berücksichtigen, sich verteidigen zu können. Das ist eine schwierige Abwägung; aber da schlägt mein Herz schon sehr für die Opfer. Vielen Dank. – Die nächste Hauptfrage stellt Clara Bünger für die Fraktion Die Linke.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Hubig, im neuen Entwurf des Asylgesetzes gibt es in § 70a die Möglichkeit, Kinder, die einen Asylantrag stellen, zu inhaftieren. Das Justizministerium ist in den Ressortverhandlungen mit beteiligt. Dazu sagte die damalige SPD-Innenministerin Nancy Faeser: Das wird es nicht beinhalten. – Jetzt haben Sie aber genau das eingebracht, also die Möglichkeit, Kinder in Haft zu nehmen. Das steht klar im Widerspruch zu dem, was Frau Faeser damals gesagt hat. Distanzieren Sie sich jetzt mit Ihrem Handeln von den Aussagen der damaligen Innenministerin?
Das Innenministerium hat die europäischen Asylrichtlinien nach GEAS umgesetzt. Das, was Sie ansprechen, ist exakt der Wortlaut, der in der Richtlinie steht, und zu dessen Umsetzung Deutschland verpflichtet ist. Mir war in dem Beratungsverfahren wichtig – und das haben wir auch tatsächlich geschafft –, darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche als vulnerable Gruppen besonders geschützt sind. Das bedeutet auch, dass eine Inhaftnahme nur unter ganz engen Voraussetzungen erfolgen kann: wenn spezifische Mitwirkungspflichten nicht berücksichtigt werden, wenn eine Gefahr für Leib und Leben von den betreffenden Personen ausgeht. Vater, Mutter und Kinder, also Familien, können nicht in Haftanstalten untergebracht werden. Es geht vielmehr darum, sie adäquat unterzubringen, ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Das Recht auf Bildung muss dabei für Kinder und Jugendliche weiterhin berücksichtigt werden. Es gibt auch einen Anspruch darauf, Freizeitangebote wahrnehmen zu können. Das heißt: Die Richtlinie muss umgesetzt werden. Dabei haben wir die Möglichkeit, den Schutz von Kindern, von Jugendlichen zu gewährleisten, maximal ausgedehnt. Vielen Dank. – Eine Nachfrage?
Ja, selbstverständlich. – Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben jetzt gesagt, Sie hätten genau das umgesetzt, was die Richtlinie vorgegeben hat. Das stimmt so nicht. Das ist schlicht falsch. Sie hätten auch weitaus geringere Maßnahmen umsetzen können. Das heißt, Sie hätten den Wortlaut ganz anders fassen können. Sie hätten auch zu dem Ergebnis kommen können, dass Kinder nicht in Haft genommen werden, wenn sie mit ihren Eltern zusammen sind, auch nicht in Schutzhaft. Diesen Spielraum hätte es gegeben; aber die deutsche Bundesregierung hat von diesem Spielraum gerade nicht Gebrauch gemacht. Das äußere nicht nur ich, – Kommen Sie bitte zum Ende. – sondern das sagt auch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, – Vielen Dank. – die ganz klar in ihrer Stellungnahme schreibt: „Die Nationale Stelle wiederholt ausdrücklich ihre Empfehlung, Kinder in keinem Fall in Haft zu nehmen.“ Frau Abgeordnete Bünger, Sie müssen zum Ende kommen. Wie stehen Sie als Justizministerin zu den Aussagen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter? Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, bitte.
Frau Abgeordnete, das ist nicht mein Kenntnisstand. Ich habe darüber explizit auch mit der Fachebene in unserem Haus gesprochen, die mir versichert hat, dass das eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie ist. Sie können sicher sein, dass ich mir eine andere Regelung gewünscht hätte. Deshalb habe ich, wie ausgeführt, auch darauf hingewirkt und hinwirken lassen, dass wir gerade Kinder und Jugendliche – und Sie können sich sicher vorstellen, wie wichtig es mir als ehemaliger Bildungsministerin ist, Kinder und Jugendliche zu schützen – so weitgehend schützen können, wie das nur irgendwie möglich ist. Die nächste Hauptfrage stellt Stephan Brandner für die Fraktion der AfD.
Schön, dass ich noch drankomme. – Frau Ministerin, Sie stehen gerade. Ich wollte Sie noch etwas fragen. Es gibt ein Zitat von Ihnen vom 11. Juli 2025; das war der Tag, an dem die Bundesverfassungsrichterwahl gescheitert ist. Da haben Sie sich gegenüber der „Rheinischen Post geäußert – ich zitiere –: „Das Amt eines Richters oder einer Richterin am Bundesverfassungsgericht ist eines der höchsten Ämter in diesem Staat.“ Völlig korrekt. Dagegen kann man nichts sagen. Aber jetzt kommt es: „Für die Besetzung gibt es ein etabliertes Verfahren, das sich jahrzehntelang bewährt hat. Das Verfahren wurde ohne Not beschädigt, und beschädigt wurde auch eine sehr gute Kandidatin […].“ Das Verfahren, das Sie da ansprechen, ist, dass die Altparteien das Bundesverfassungsgericht unter sich aufgeteilt haben, also pro Senat dreimal CDU/CSU, dreimal SPD, einmal Grüne, einmal Linke. Wie finden Sie das Verfahren, und halten Sie dieses Verfahren, also sich das Bundesverfassungsgericht zur Beute zu machen als Parteien, wirklich für allzu schützenswert?
Herr Abgeordneter, das Bundesverfassungsgericht ist unsere höchste gerichtliche Instanz, und wir können sehr stolz auf dieses Gericht sein. Sie können sicher sein, dass die Bundesregierung und auch ich als Bundesministerin der Justiz dieses Gericht respektieren. Niemand macht es sich zur Beute. Da muss ich Ihnen deutlich widersprechen. Es gibt ein etabliertes Verfahren. Hinter meinem Zitat stehe ich heute noch genauso wie im Juli. Mein Zitat ist richtig. Dieses Gericht verfügt über hervorragende Richterinnen und Richter. Es geht darum, dass dieses Verfahren nicht politisiert wird. Das ist jedoch geschehen. Es ist hier eine anerkannte Wissenschaftlerin auf eine Art und Weise diffamiert und angegangen worden, wie es nicht akzeptabel ist in einem Rechtsstaat. Es ist gut, dass der Bundestag in einem zweiten Durchgang drei hervorragende Kandidaten – zwei Kandidatinnen und einen Kandidat – gewählt hat, sodass das Bundesverfassungsgericht jetzt wieder voll arbeitsfähig ist. Es hat die Zeit sehr gut überbrückt. Ich glaube, es tut uns allen gut, dieses Gericht und das Verfahren zu respektieren. Vielen Dank. – Ihre Nachfrage.
Ich wollte jetzt von Ihnen keine Elogen auf das Bundesverfassungsgericht hören, sondern eine Stellungnahme zu dem Verfahren. Sie haben gerade selber gesagt, Ihnen liegt daran, das Bundesverfassungsgericht nicht zu politisieren. Aber Sie machen doch genau das Gegenteil, wenn die Parteien SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP das alleinige Vorschlagsrecht für Richter am Bundesverfassungsgericht haben, verbunden mit der Garantie, dass dann der Richter immer auch gewählt wird. Also warum hat das nichts mit einer Politisierung des Bundesverfassungsgerichts zu tun, wenn Sie genau das machen, was ich kritisiere?
Das ist nicht zutreffend, Herr Abgeordneter. Die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht müssen mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag gewählt werden. Das ist passiert, und zwar über alle Spektren – darf ich bitte ausreden? – mit Ausnahme der AfD, die mutmaßlich – es ist eine geheime Wahl; man weiß es nicht – sich nicht betroffen gefühlt hat. Die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht sind keine politischen Persönlichkeiten; sie sind unabhängig. Diese Unabhängigkeit ist ein hohes Gut, und dieses Gut wissen die Richterinnen und Richter zu wahren und auch entsprechend zu leben. Sie sind nicht Politikerinnen und Politiker, – Vielen Dank. – und sie sind auch nicht politisch benannt. Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage stellt Tobias Peterka für die AfD.
Vielen Dank. – Sie streiten ja ab, dass die Besetzung politisch erfolgt. Das ist aber nachweisbar der Fall. Das Verteilverfahren „Drei-drei-eins-eins“ wurde ja genannt. Aber nehmen wir mal an, das wäre theoretisch okay, weil man das so machen will. Wie lange wird dieser Verteilmechanismus dann aufrechterhalten? Die SPD zum Beispiel dürfte rechnerisch schon lange keine drei Vorschläge mehr einreichen. Also, wird das irgendwann eingefroren? Gibt es ein Ewigkeitsrecht für diese Dreierquote, – Vielen Dank. – oder wird sich selbst dort widersprochen?
Herr Abgeordneter, an Ihrer Frage merkt man, dass es diesen Verteilmechanismus, wie Sie es nennen, nicht gibt. Wenn dem nämlich so wäre, hätte die SPD niemanden mehr benennen können. Es geht darum, Persönlichkeiten zu finden, die hervorragende Fachleute sind. Genau das ist geschehen. Ich bin froh darüber, dass es noch Kandidatinnen und Kandidaten gab, die sich bereit erklärt haben, sich für das Bundesverfassungsgericht zur Wahl zu stellen. Und im Übrigen ist Ihre erste Annahme, die Sie geäußert haben, nicht zutreffend. Die nächste Nachfrage stellt die Abgeordnete Iris Nieland für die AfD.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Dr. Hubig, ich möchte eine Frage stellen zu den Frauen in Frauenhäusern. Wir sind aber bei der Nachfrage zur Hauptfrage zum Thema Bundesverfassungsgerichtswahl. Entschuldigung! Dann ziehe ich das zurück. Passiert. – Gibt es weitere Nachfragen? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Hauptfrage, und zwar von Susanne Hierl von der CDU/CSU-Fraktion.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage geht an Frau Ministerin Hubig. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Das wurde heute schon verschiedentlich thematisiert. Im Zuge der Reform des Gewaltschutzgesetzes soll jetzt die Fußfessel kommen. Es geht noch um viele andere Themen; das Umgangs- und Sorgerecht haben Sie in Ihrem Eingangsstatement schon angesprochen. Was wir uns noch vorgenommen haben, ist, Frauen und besonders verletzliche Personen, wie zum Beispiel Kinder, zu schützen, und zwar durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei Mord. Können Sie uns hierzu die weiteren Pläne erläutern und diese vielleicht auch schon mit einem Zeitplan hinterlegen? – Danke. Frau Ministerin, bevor Sie antworten, möchte ich ankündigen, dass ich, da die Zeit für diesen Tagesordnungspunkt fast abgelaufen ist, noch eine Nachfrage zulassen werde. Danach gehen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt über. – Bitte schön.
Frau Abgeordnete, vielen Dank. – Sie haben recht: Wir haben gemeinsam im Koalitionsvertrag vereinbart, zu prüfen, ob im Rahmen des § 211 StGB, des Mordtatbestandes, weitere Mordmerkmale aufgenommen werden können. Ich bin zunächst einmal froh, dass Frauen und Kinder schon gut geschützt sind, auch durch den Mordparagrafen und die darin formulierten niedrigen Beweggründe, die auch immer wieder von Gerichten angenommen werden, wenn es Femizide gibt, aber eben nicht durchgängig. Deshalb diskutieren wir darüber, ob es ein zusätzliches Mordmerkmal geben soll. Wir haben auch im Bereich der Strafzumessung schon Änderungen vorgenommen. Wir sind jetzt dabei, intern zu prüfen und auch daran zu arbeiten, ob und wie man eine Veränderung vornehmen kann. Das ist schon sehr heikel. Sie wissen, dass es in der vorvorletzten Legislaturperiode eine Reform zur Veränderung der §§ 211 StGB ff. geben sollte, die am Ende nicht umgesetzt worden ist, weil es eben ein sehr heikles Thema ist. Aber wir sind da dran und kommen in den weiteren Beratungen auch gern auf Sie zu. Vielen Dank. – Haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön.
Es gibt eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2024, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubstraftaten keinen Qualifikationstatbestand erfüllt – leider. Daraus ergibt sich eine problematische Regelungslücke, weil der Einsatz von K.-o.-Tropfen und die Taten, die dann begangen werden, für die Opfer sehr traumatisierend sind. Jetzt gab es einen Entwurf aus dem Bundesrat. Mich würden Ihre Pläne zu diesem wichtigen Thema interessieren. Vielen Dank. Was soll hier kommen? Danke. – Frau Ministerin.
Das ist in der Tat ein ganz wichtiges Thema. Frauen leiden nicht nur unter den sexuellen Übergriffen, sondern auch unter den damit verbundenen Umständen wie dem Einsatz von K.-o.-Tropfen. Das ist ein unerträgliches Mittel. Vor allen Dingen ist die Nachweisbarkeit häufig sehr schwierig. Das führt bei den Frauen zu Zweifeln. Wir arbeiten intern daran. Sie wissen ja, dass wir ziemlich fleißig mit unseren Gesetzentwürfen sind, nicht nur im Bereich des Strafrechts, sondern in allen Bereichen. Wir sind auch da dran. Ich halte es grundsätzlich für sehr erwägenswert, hier zu einer Qualifikation zu kommen. Vielen Dank. – Die letzte Nachfrage heute stellt die Abgeordnete Iris Nieland für die AfD.
Vielen Dank noch einmal. – Frau Dr. Hubig, ausweislich des Internets liegt der Anteil von in Deutschland geborenen Frauen in Frauenhäusern, wohin sich die Frauen vor Gewalt flüchten – häufig durch ihre Ehemänner –, bei fast 70 Prozent. Ich würde gerne von Ihnen wissen, ob Sie diese Zahl bestätigen können und welche Folgerungen Sie daraus ziehen für den Schutz dieser Frauen.
Es muss insgesamt darum gehen, Frauen besser zu schützen. Ich habe erst kürzlich ein Frauenhaus besucht, um vor Ort mit Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Frauenhäuser sind unglaublich wichtige Einrichtungen. Wenn man keine familiäre Struktur hat, wenn man keine Freunde, keine Angehörigen hat, zu denen man sich vor Gewalt flüchten kann, dann ist das Frauenhaus oft die letzte Rettung. Deshalb ist es gut und richtig, dass es sie gibt.
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