1. Lesung

Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

26. März 2026·Sitzung 68··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (5)

SPD

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Deutschland steht vor einem tiefgreifenden Zukunftsumbau. Bis 2045 wollen wir klimaneutral wirtschaften. Das ist nicht weniger als die größte industrielle Revolution seit der Entwicklung der Dampfmaschine. Und wie damals gilt: Diese Aufgabe ist gewaltig. Aber sie ist vor allem eine Chance für unser Land – eine Chance für eine starke Wirtschaft, eine Chance für gute und sichere Arbeitsplätze und eine Chance für wirksamen Klimaschutz. Ein zentrales Instrument dafür ist die europäische Industrieemissionsrichtlinie, IED. Sie ist das Herzstück des europäischen Umweltrechts für Industrieanlagen und weitere Anlagen. Ihr Ziel ist klar: Emissionen in Luft, Wasser und Boden zu vermeiden oder zu reduzieren und damit Mensch und Umwelt zu schützen. Die Dimension ist erheblich: Rund 40 000 Anlagen in Europa und 10 000 Anlagen in Deutschland fallen unter die IED. Was sind das für Anlagen? Es sind Stahlwerke, Zementwerke, aber auch große Anlagen zur Haltung von Schweinen. Die Erfolge der IED sind durchaus messbar – durch sinkende Schadstoffemissionen bei gleichzeitig fairen Wettbewerbsbedingungen in Europa. Aber der entscheidende Punkt dieser Reform ist: Der Schlüssel liegt in der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Denn wenn wir klimaneutral werden wollen, müssen wir unsere Industrie schneller umbauen als je zuvor. Und dafür brauchen wir vor allem eins, liebe Kolleginnen und Kollegen: Tempo! Oft sind Genehmigungen das Nadelöhr, zögern Investitionen hinaus, schaffen Unsicherheit und bremsen Innovationen. Deshalb setzen wir hier einen klaren Schwerpunkt: schnellere, einfachere und rechtssichere Verfahren mit effizienten Rahmengenehmigungen, erweiterten einfachen Verfahren und klaren und schlankeren Abläufen. Denn Klimaschutz scheitert nicht am Wissen, sondern oft an der Umsetzungsgeschwindigkeit. Meine Damen und Herren, wir denken dabei europäisch. Wir schauen uns das gerade ganz genau an. Es gibt das sogenannte Umwelt-Omnibusverfahren. In diesem Zusammenhang werden gerade noch zusätzliche Erleichterungen diskutiert. Die werden wir uns ganz genau anschauen. Aber für uns gilt: Wir werden jetzt die Idee, so wie sie vorliegt, umsetzen und dann die weiteren Beschlüsse aus dem Omnibusverfahren zügig in nationales Recht umsetzen. Warum machen wir das? Weil wir jetzt schon die Beschleunigung, die die IED vorsieht, umsetzen wollen. Für uns als SPD-Fraktion sind dabei drei Punkte entscheidend: Erstens. Wir wollen eine klare Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben. Zweitens. Wir wollen die zusätzlichen, offenen Punkte aus dem Genehmigungspakt, dem Deutschlandpakt Tempo, umsetzen. Drittens. Darüber hinaus wollen wir genau schauen, ob die Regelungen praxistauglich sind – für die Unternehmen, für die Behörden, die auf ihrer Grundlage Genehmigungen erteilen müssen, und für die Beschäftigten. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss sagen: Der Zukunftsumbau wird nur gelingen, wenn wir Wirtschaft, Arbeit und Klimaschutz zusammendenken. Eine starke Industrie ist Voraussetzung für Klimaschutz, und guter Klimaschutz ist ein Treiber für industrielle Stärke und sichere Arbeitsplätze. Genau das ist unser Weg. Die Aufgabe ist groß, aber die Chancen sind enorm. Ich freue mich auf das Gesetzgebungsverfahren. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Michael Blos für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was uns die Bundesregierung heute als simple Umsetzung europäischen Rechts verkauft, ist in Wahrheit die nächste Koalitionsnebelkerze im Namen des Green Deal: mehr Bürokratie, mehr Lenkung, mehr Bevormundung und am Ende mehr Druck auf unsere Industrie. Ja, formal geht es um die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in deutsches Recht. Aber inhaltlich geht es um weit mehr als klassischen Immissionsschutz. Es geht um Umweltmanagementsysteme, um strengere technische Vorgaben für Anlagenbetreiber, um neue Leistungs- und Berichtspflichten, um zusätzliche Eingriffe in betriebliche Abläufe, kurz: um den weiteren Umbau des Immissionsschutzrechtes zu einem Hebel für Dekarbonisierung und tiefgreifenden industriellen Wandel ganz im Sinne des Green Deal. Und genau da liegt das Problem. Denn klassischer Umweltschutz heißt: schädliche Emissionen verhindern, Luft, Wasser und Böden, Mensch und Natur schützen, Risiken begrenzen. Das ist legitim und notwendig. Das ist vernünftig. Das ist Aufgabe eines funktionierenden Umweltrechts. Was aber die EU aus der alten Industrieemissionsrichtlinie gemacht hat, ist etwas grundlegend anderes. Die Richtlinie von 2010 war ihrem Ansatz nach auf die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung gerichtet. Die neue Änderungsrichtlinie von 2024 erweitert das ausdrücklich um Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung. Sie stellt das Ganze ausdrücklich in den Zusammenhang des Green Deals, der klimaneutralen Kreislaufwirtschaft bis 2050 und einer „tiefgreifenden Transformation der Wirtschaft“; genau das steht da schwarz auf weiß. Sie streuen den Unternehmern und Bürgern dieses Landes Sand in die Augen. Hören Sie endlich auf mit der politischen Instrumentalisierung des Umweltrechts für Ihre links-grüne Transformationsagenda! Betreiber sollen gemäß der Transformationspläne der EU Maßnahmen vorhalten, um zu einer sauberen, kreislauforientierten und klimaneutralen Wirtschaft beizutragen. Und die Bundesregierung übernimmt diese Stoßrichtung nicht nur; sie schreibt sie ausdrücklich auch in deutsches Recht hinein. Liebe Union, schämen sollten Sie sich, dass Sie das mittragen! In der Begründung heißt es ausdrücklich, die Änderungen fügten sich in die Gesamtlinie ein, Deutschlands Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Pfad auszurichten. Zugleich werden Dekarbonisierung und Ressourceneffizienz im Gesetzeszweck verankert. Meine Damen und Herren, das ist kein nüchterner Immissionsschutz mehr. Das ist Transformationsrecht. Künftig soll sich die Grenzwertfestsetzung dann auch noch stärker am strengeren unteren Ende der Emissionsbandbreiten orientieren. Das heißt in der Praxis: mehr Anpassungsdruck, mehr Umrüstungsdruck, mehr Kosten. Besonders unverfroren ist dabei die Schönrechnerei der Bundesregierung. Im Gesetzentwurf ist von gerade einmal rund 326 000 Euro zusätzlichem Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft pro Jahr die Rede, ausschließlich aus Informationspflichten. Gleichzeitig sollen Preiswirkungen nicht zu erwarten sein. Wer so etwas behauptet, hat entweder noch nie mit einem betroffenen Unternehmen gesprochen oder will die tatsächlichen Folgen bewusst kleinreden. Und all das trifft einen Industriestandort, der durch Ihre fehlgeleitete Politik ohnehin schon unter hohen Energiepreisen, wachsender Regulierung und internationalem Wettbewerbsdruck leidet. Die Folgen sind absehbar: Investitionen werden verschoben, Kapazitäten werden nicht mehr hier aufgebaut, Unternehmen, Wertschöpfung und Arbeitsplätze wandern vielmehr dorthin ab, wo der Staat nicht jeden Produktionsprozess zum ideologischen Umerziehungsprojekt erklärt. Die Bundesregierung verkauft diesen Entwurf, wie erläutert, als schlichte Umsetzung europäischen Rechts. Aber selbst der Bundesrat warnt hier ausdrücklich vor Gold-Plating. Er fordert zumindest eine schlanke Eins-zu-eins-Umsetzung und kritisiert, dass der Gesetzentwurf an mehreren Stellen ohne sachliche oder rechtliche Notwendigkeit über das EU-Recht hinausgeht und dadurch eine unnötige Mehrbelastung für Wirtschaft und Verwaltung verursacht. Der Bundesrat sagt sogar, dass Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung rechtssystematisch nicht ins Bundes-Immissionsschutzgesetz gehören, weil dieses Gesetz dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen dient. Nicht einmal die Bundesländer glauben der Bundesregierung also noch, dass es sich hier nur um eine bloße technische Anpassung handelt. Der Bundesrat warnt explizit auch vor zersplittertem Vollzug, vor überlasteten Behörden, vor unverhältnismäßigen bürokratischen Pflichten und vor Rechts- und Planungsunsicherheit. Deutschland braucht wieder einen Staat, der schützt, statt zu gängeln, einen Staat, der Industrie ermöglicht, statt sie mit immer neuen Pflichten zu lähmen, und ein Umweltrecht, das der Umwelt dient, nicht der grünen Transformationsideologie. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Sascha van Beek von der CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir starten heute in die Beratungen der EU-Industrieemissionsrichtlinie. Wir reden dabei über 10 000 Anlagen in Deutschland, und das in einer Phase großer Unsicherheit für Unternehmen, für Beschäftigte, für den Standort Deutschland. Deswegen muss hier eine klare Priorisierung gelten. Ich nenne vier Punkte: erstens Industriearbeitsplätze sichern, zweitens Wettbewerbsfähigkeit stärken, drittens Verfahren beschleunigen, viertens Immissionsschutz wirksam gestalten. Diese Reihenfolge ist bewusst so gewählt; denn ohne starke Industrie kein wirksamer Klimaschutz. Deutschland hat heute schon Anlagen mit den höchsten Umweltstandards weltweit. Jeder Arbeitsplatz hier in Deutschland sichert auch Klima- und Umweltschutz. Doch der Druck wächst: Kosten steigen, Verfahren dauern zu lange, Regeln bleiben unklar. Wenn wir jetzt nicht handeln, dann verlieren wir Substanz, dann wandert Produktion ab, dann verlieren wir auch Einfluss auf Umweltstandards. Ein Beispiel aus meinem Wahlkreis: Ein mittelständisches Unternehmen will investieren, hat eine IED-Anlage; eine moderne Filteranlage steht quasi bereit. Die Ausschreibungen könnten beginnen. Heute brennt noch eine Gasflamme am Ende des Schornsteins, um Emissionen rauszubekommen. Das ist teuer, produziert CO2 und ist nicht klimafreundlich. Jetzt gibt es zwei Wege, die für dieses Unternehmen auf dem Tisch liegen: Investitionen jetzt oder gar nicht. Aber wenn wir hier die Regeln verschärfen, dann lohnt sich diese Investition nicht, dann läuft die Altanlage weiter. Gas wird verballert, bis die Genehmigung endet. Dann geht der Standort ins Ausland. – Das ist Realität, und das kann nicht unser Ziel sein. Wir dürfen Klimaschutz nicht kaputtregulieren, wir dürfen Industrie nicht wegregulieren. Deswegen ist klar: Wir gehen jetzt in einen intensiven parlamentarischen Prozess. Die Rückmeldungen liegen vor – aus der Industrie, aus dem Mittelstand, aus den Bundesländern. Und unser Auftrag ist eindeutig: Wir machen dieses Gesetz etwas besser. Was nicht Eins-zu-eins-Umsetzung ist, streichen wir raus. Erleichterungen setzen wir um. Alle Freiräume, die die Richtlinie gibt, aber noch nicht drin sind, kommen in das Gesetz. Bürokratie bauen wir ab, insbesondere beim Umweltmanagement. Sicherheitsaspekte beachten wir, insbesondere bei Veröffentlichungspflichten. Wir schauen auch nach Europa. Dort laufen Beratungen zu einem Umwelt-Omnibus. Dessen Inhalte müssen vollumfänglich berücksichtigt werden. Das können wir erst tun, wenn in Brüssel final entschieden ist. Deswegen bitte ich noch mal dringlich darum: Wir brauchen einen „Stop the clock“-Mechanismus wie beim Lieferketten-Omnibus, wie beim Chemie-Omnibus. Das geht in Brüssel, und ich bitte die Regierung, sich dafür einzusetzen. Mehr Zeit schafft bessere Regelungen, schafft besseren Klimaschutz. Unser Ziel bleibt klar: Arbeitsplätze sichern, Wettbewerb stärken, Umweltschutz sichern. Und das geht nur mit Planungssicherheit, nur mit Lösungen, die funktionieren. Und daran arbeiten wir jetzt. Vielen Dank.

Linke

Herr Präsident! Verehrte Zuhörende! Dieser Gesetzentwurf ist ambivalent. Immer wenn die EU mit sinnvollem Umweltrecht kommt, schreibt die Bundesregierung irgendetwas dazu, was die Verbesserungen wieder schlechter macht. Industrieanlagen sollen zukünftig nicht nur einfach möglichst wenig schädlich für die Umwelt sein. Ihre Betreiber sollen aktiv an der Verbesserung ihrer Umweltwirkung arbeiten. Ihren Informationspflichten müssen Unternehmen proaktiv nachkommen, indem sie Informationen zu den Auswirkungen der Industrieanlagen leicht auffindbar veröffentlichen. Weil das zu positiv ist und diese Bundesregierung Fortschrittlichkeit nicht mag, legt sie wieder mal noch eins drauf: eine sachgrundlose Verquickung der Richtlinienumsetzung mit einem weiteren Abbau der Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP. Wenn heute irgendein Gesetz kommt, das mit Infrastruktur oder Anlagen zu tun hat, fragt man sich als Umweltpolitikerin ja nur noch: Was ist es denn diesmal? Es scheint, als wolle diese Bundesregierung die Umweltprüfung am liebsten ganz abschaffen, samt der Rechte von Öffentlichkeit und Umweltverbänden. Alles lästige Bürokratie! Sie behauptet, damit Verfahren zu beschleunigen. Aber nicht die Umweltprüfung ist das Problem, nicht Beteiligungsrechte sind das Problem, nicht zu viele Umweltstandards sind das Problem. Das Problem ist eine Politik, die Behörden kaputtspart, demokratische Kontrolle als Hindernis behandelt und die Kosten der Krise am Ende der Allgemeinheit auflädt. Beschleunigung gegen Umweltbelange ist keine Modernisierung. Sie ist Deregulierung im Interesse der Falschen. Obwohl Teile des Entwurfs gut sind, wird faktisch mit dieser Umsetzung das Niveau des Schutzes der Umwelt und der menschlichen Gesundheit gesenkt. Herr van Beek, als Sie hinsichtlich Ihrer Prioritäten vier Punkte aufgezählt haben, haben Sie einen wesentlichen vergessen, nämlich den der Gerechtigkeit. – Er hört ihn ja nicht einmal. Herr Rinkert, wenn Sie sagen, Klimaschutz scheitere nicht am Wissen, sondern oft am Tempo, dann sage ich: Manchmal scheitert er auch einfach an falschen Maßnahmen, die nicht im Interesse von Klima und Umwelt sind. Vielen Dank. Von daher: Gucken Sie sich die Details noch mal an, insbesondere bei der Umweltprüfung. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Aussprache ist für die CDU/CSU-Fraktion Christian Moser.

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung ein zugegebenermaßen sehr sperriges Gesetzesvorhaben, das aber ein wichtiges Thema betrifft. Die Verringerung von Emissionen ist ein wichtiger Teil des Umweltschutzes, und sie zahlt auch auf den Schutz unserer Gesundheit ein. Deswegen war es richtig, dass die Industrieemissionsrichtlinie geschaffen wurde. Sie wurde im Jahr 2024 novelliert. Wir debattieren hier heute darüber, weil wir diese Novellierung jetzt in nationales Recht umsetzen müssen. Meine ehrliche Meinung ist – das möchte ich hier sagen –, dass ich die Umsetzung, die jetzt vorgesehen ist, für verfrüht halte. In einigen Punkten geht sie mir zu weit. Warum? 2024 gab es die Novelle, aber inzwischen hat selbst die EU-Kommission erkannt, dass manche Pflichten und Anforderungen zu bürokratisch ausfallen. Deswegen hat auch die Industrieemissionsrichtlinie Eingang in den EU-Umwelt-Omnibus gefunden. Deswegen ist es richtig, dass das Bundesumweltministerium bei der Umsetzung die geplanten Vereinfachungen, die uns schon aus dem EU-Umwelt-Omnibusverfahren bekannt sind, jetzt antizipiert. Das ist gut. Aber der EU-Umwelt-Omnibus ist noch nicht final. Es ist geplant – das hören wir aus dem Europäischen Parlament –, weitreichendere Vereinfachungen mit aufzunehmen. Zahlreiche Mittelständler aus verschiedensten Branchen haben seitdem das Gespräch mit uns gesucht und gesagt, diese Vereinfachungen müssten noch zwingend in die Umsetzung integriert werden. Es geht nicht darum, Investitionen in mehr Umweltschutz zu verhindern. Vielmehr droht uns hier, dass wir aufgrund des Personalaufwands für Bürokratie, der Berichtspflichten und der teuren Umweltmanagementsysteme die Transformation und Modernisierung in vielen Industriebereichen vielleicht sogar verlangsamen. Grund ist, dass dann die Mittel für Investitionen schlicht nicht mehr da sind. Ein Credo, das wir schon beherzigen sollen, ist: Wer Klimaschutz ernst meint, darf Investitionen in den Umweltschutz nicht erschweren. Ein weiterer Punkt – das stelle ich in Gesprächen mit Genehmigungsbehörden immer wieder fest – ist, dass wir mittlerweile im Umweltrecht so viele Paragrafen haben, dass unsere Genehmigungsbehörden diese gar nicht mehr vollziehen können. Und wenn Umweltrecht nicht mehr vollzogen wird, dann bedeutet das am Ende weniger Umweltschutz und nicht mehr Umweltschutz. Meine Meinung ist: Es wäre wirtschaftspolitischer Unsinn, jetzt eine Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, während sie in Europa noch vereinfacht wird. Wir sollten besser abwarten und dann das, was schon bekannt ist, und auch das, was noch in den EU-Umwelt-Omnibus reinkommt, umsetzen. Lieber einmal richtig umsetzen als zweimal schlecht! Vielen Dank.

Redner nach Fraktion