Antrags der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Rocco Kever, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention – Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Rocco Kever, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention – Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (13)
Verehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit drei Zitaten einsteigen. Erstens. „Nicht alle Flüchtlinge müssen nach Deutschland kommen. Wir müssen die Ursachen bekämpfen, wo die Menschen leben.“ Zweitens. „Es ist besser, wenn wir Flüchtlingen in ihrer Region helfen – schneller, menschlicher und effizienter.“ Drittens. „Migration ist die Mutter aller Probleme.“ Sie ahnen es schon. Das sind keine Zitate von AfD-Politikern, sondern von drei führenden Politikern der CDU/CSU: Merkel, von der Leyen, Seehofer. Auch wenn die Union kaum Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen zog, ja oft das Gegenteil tat: Inhaltlich stimmen wir diesen Äußerungen zu. Genau das ist das Ziel unseres Antrags auf Revision der Genfer Flüchtlingskonvention. Die dringende Notwendigkeit der Revision ergibt sich aus der Geschichte. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 wird in diesem Jahr 75 Jahre alt. Entstanden ist sie natürlich ganz im Lichte der Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs. Er kostete Millionen Menschen das Leben und ging mit massiven Verfolgungen aus rassischen, aus religiösen, aus politischen Gründen einher, vor allem der grauenhaften Judenverfolgung und -vernichtung durch das Dritte Reich. Es waren in erster Linie jüdische Flüchtlinge vor allem aus Nazideutschland, die verfolgt wurden, die fliehen mussten, weil sie an Leib und Leben bedroht waren. Daher kommt diese Konvention, und daher ist sie so wichtig. Hinzu kam auch die Massenflucht von Menschen aus den kommunistischen Regimen Osteuropas in den Westen. Auch diese Flüchtlinge – fast durchweg Demokraten und Dissidenten – waren politisch verfolgt und zumeist an Leib und Leben bedroht. Ursprünglich war die Genfer Flüchtlingskonvention übrigens ausdrücklich auf Flüchtlinge aus Europa aus den Jahren bis 1950 beschränkt. Diese Einschränkungen wurden erst 1967 weitgehend aufgehoben, wobei einzelne Länder die geografische Beschränkung auf Flüchtlinge aus Europa bis heute aufrechterhalten. Entgegen anderslautenden Behauptungen der „Tagesschau“ kommen heute aber nur zum kleinen Teil politisch verfolgte Dissidenten und erst recht kaum Fachkräfte. Unsere heutige Situation unterscheidet sich grundlegend von der historischen Situation, die die Genfer Flüchtlingskonvention hervorgebracht hat. Wir haben heute einen massiven Überbevölkerungsdruck in Entwicklungsländern. Der Großteil der Flüchtlinge ist muslimischen Glaubens und hat außerdem im Vergleich zum europäischen Durchschnitt einen häufig niedrigeren Bildungsstandard. Afrika wächst alle zwölf Tage um 1 Million Menschen. Da ist Abwanderung nur ein Tropfen auf den heißen Stein, oder mit den Worten Peter Scholl-Latours: Wer halb Kalkutta aufnimmt, hilft nicht Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta. In einer solchen demografischen Situation ist es zusätzlich kontraproduktiv, dass einzelne Staaten Europas, vor allem Deutschland, widerspruchslos Flüchtlinge aufnehmen, die über sichere Drittstaaten eingereist sind. Dadurch werden wir zu einem Einwanderungsmagneten, worunter im Übrigen auch unsere Nachbarstaaten leiden. All das entspricht keineswegs den ursprünglichen Intentionen der Genfer Flüchtlingskonvention. Es widerspricht ihnen vielmehr eklatant. Lassen Sie mich das an ein paar auffälligen Beispielen klarmachen. Artikel 1 Absatz C der Konvention statuiert, dass mit einer Rückkehr in das Heimatland der Flüchtlingsstatus erlischt; eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ein syrischer sogenannter Flüchtling, der in sein Heimatland zum Urlaubmachen zurückfliegt, ist natürlich kein Flüchtling mehr. So jemanden müssen wir laut Genfer Flüchtlingskonvention auch nicht wieder nach Deutschland einreisen lassen. Der Flüchtlingsstatus erlischt gemäß Konvention auch, sobald der Fluchtgrund wegfällt; ebenfalls klar mit gesundem Menschenverstand. Und Artikel 1 Absatz F – darauf ist auch einmal hinzuweisen – erläutert darüber hinaus, dass keinerlei Pflicht zur Aufnahme von Kriminellen besteht, und zwar unabhängig davon, wo der Antragsteller seine schwere nicht politische Straftat begangen hat. Straftäter haben also laut Konvention auch keinen Anspruch auf diesen Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention. Wie auch im novellierten Artikel 16a unseres Grundgesetzes festgehalten ist, sieht die Konvention außerdem vor, dass Einwanderer aus sicheren Drittstaaten kein Anrecht auf Asyl haben. Sie haben dieses Anrecht „Flüchtlingsstatus“ nur in den Nachbarstaaten ihrer Herkunftsländer bzw. in solchen Staaten, in die sie unmittelbar aus ihrem Herkunftsland einreisen, bzw. Flüchtlinge – so ist Artikel 31 der Konvention richtig verstanden –, „die unmittelbar“ – entscheidend ist das Wort „unmittelbar“ – „aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren“. Aber die Konvention sieht keineswegs vor, dass man Tausende Kilometer weit durch die Länder der Europäischen Union reist oder fliegt, um sich in jenem Land niederzulassen, welches das großzügigste Sozialsystem hat. Das ist ein Missbrauch. Die Konvention sieht also schon nach ihrer bisherigen Zielrichtung die Unterbringung in größtmöglicher Nähe der Herkunftsländer vor. Ebendies aber – weil es weitgehend in Vergessenheit geraten ist – müssen wir präzisieren. Und Nähe ist hier nicht nur geografisch, sondern natürlich auch kulturell gemeint. Dass christliche Flüchtlinge in christlich geprägten Staaten besser aufgehoben sind, dass Moslems wiederum in muslimischen besser aufgehoben sind, liegt auf der Hand, wenn man nicht ideologisch völlig verblendet ist. Ich schaue hier auf die linke Seite dieses Hauses bis weit in die Mitte. Menschen sind nun einmal ebenso unterschiedlich, wie ihr kulturelles Umfeld unterschiedlich ist. Was wir hier vorschlagen, ist letztlich keine Änderung der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern eine Präzisierung oder Ergänzung, damit den heutigen Lesern des Regelwerks und insbesondere den migrationsgebeutelten europäischen Vertragspartnern wieder klar wird, was Ziel und Zweck der Konvention ist, damit der notorische Missbrauch der Konvention durch links-grüne Migrationsideologen endlich ein Ende findet und damit die Vermengung von echten Flüchtlingen mit Wirtschaftsmigranten ein Ende findet. Was wir als AfD hier vorschlagen – eine Revision –, ist übrigens auch im Sinne des Abkommens. Es ist dort angelegt. Artikel 45 sieht einen Revisionsmechanismus vor, den jede Vertragspartei durch Mitteilung an den Generalsekretär in Gang setzen kann. Verehrte Kollegen von der Union, gemeinsam hätten unsere Fraktionen in diesem Hause eine Mehrheit, um wirklich etwas gegen die nach wie vor ungeregelte Masseneinwanderung zu tun. Ich appelliere an Sie: Nehmen Sie die Äußerungen von Merkel, von der Leyen und Seehofer ernst und stimmen Sie mit uns nicht nur der Überweisung, sondern auch inhaltlich unserem Antrag zu! Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Frau Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Genfer Flüchtlingskonvention ist das Kernstück des internationalen Flüchtlingsschutzes. Sie steht für Mitmenschlichkeit und Solidarität über die Grenzen hinweg. Die AfD kritisiert nun, dass viele Flüchtende nicht einfach in ihrer Region, in der Regel in ärmeren Weltregionen, bleiben, sondern in reichere Länder, nach Europa kommen. Sie will deshalb die Konvention ausdrücklich ergänzen, in dem Sinne, dass die Menschen doch bitte in ihrer Region bleiben, also etwa im Nachbarland, und nicht nach Europa kommen sollen. Wir werden dem als Union definitiv nicht zustimmen. Denn was hier als Sorge um die Flüchtenden dargestellt wird, hat vor allem eins zum Ziel: die Lasten abzudrücken, ohne eigene Verantwortung zu übernehmen. Schauen wir zuerst auf die Fakten. Wir reden von über 120 Millionen Menschen auf der Flucht weltweit. Aber schon heute finden die meisten, nämlich etwa zwei Drittel, Schutz in Nachbarländern. Viele Millionen bleiben außerdem als Binnenflüchtlinge in ihrem Land. Das ist heute schon Realität unter Geltung der Genfer Flüchtlingskonvention. Das heißt, es sind Krisenregionen, die heute die Hauptlast tragen. Schon heute gibt die Genfer Flüchtlingskonvention den Menschen keinen individuellen Anspruch, sich das Land auszusuchen, in dem sie letztendlich Schutz finden. Genauso wenig kann es aber einen völkerrechtlichen Anspruch ausgerechnet der reicheren Länder geben, dass die ärmeren Länder die Hauptlasten übernehmen. In ihrem Antrag zitiert die AfD Bundeskanzlerin Angela Merkel und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die sich auch für den Verbleib von Flüchtenden in ihrer Region ausgesprochen haben. Ich stimme dem im Grundsatz auch zu; da gibt es sicher Vorteile. Angela Merkel hat mit dem EU-Türkei-Abkommen diesen Grundsatz sogar realisiert. Sie hat dafür gesorgt, dass es keinen falschen Anreiz mehr gab, über die Türkei und Griechenland den gefährlichen Weg in die Europäische Union zu nehmen. Aber – und das ist der Unterschied – es wurde gleichzeitig dafür gesorgt, dass das Geld der EU die Türkei auch befähigt und die Lasten geteilt werden. Die Türkei ist nicht auf den Kosten sitzen geblieben, sondern sie konnte für die Geflüchteten für akzeptable Lebensbedingungen vor Ort sorgen, mit Arbeitsmöglichkeiten und vor allem auch mit Bildung für die Kinder. Das sind doch letztendlich die Kriterien, die darüber entscheiden, ob die Menschen sich weiter auf die Flucht nach Deutschland begeben oder dort bleiben. So funktioniert auch die gemeinsame Flüchtlingspolitik der EU. Sie setzt einerseits auf Schutz vor irregulärer Migration und andererseits auf Hilfe für die Schutzbedürftigen und verteilt die Lasten dann aber auch fair unter den Mitgliedstaaten. Wer weniger Geflüchtete aufnimmt, der muss mehr zahlen; das gehört dazu. So ein Solidaritätsmechanismus fehlt in Ihrem Antrag leider völlig. Der größte Anteil der Flüchtlinge in Deutschland und Europa geht übrigens auf das Konto von Wladimir Putin. 1,2 Millionen von über 6 Millionen Menschen aus der Ukraine sind nach Deutschland geflohen, weil sie zu Hause nicht mehr leben können, weil sie dort den unbarmherzigen Angriffen Putins auf die Zivilbevölkerung ausgesetzt sind. Wenn diese Menschen zu uns in die Europäische Union und nach Deutschland kommen, dann tun sie genau das, was Sie vorschlagen: Sie bleiben in ihrer Region und gehen ins Nachbarland. Denn die Europäische Union ist die Nachbarschaft für die Ukrainer. Es ist gut, dass diese Menschen hier Zuflucht finden. Auch für einen Großteil der syrischen Flüchtlinge trägt Putin die Mitverantwortung; denn ab 2015 hat er sich doch an den Bombardements durch das Assad-Regime beteiligt und die syrische Bevölkerung aus dem Land getrieben. Und nicht nur das: Er lotst die Flüchtlinge geradezu bewusst an die Ostgrenze der EU, um die Europäische Union und den Westen zu destabilisieren. Das ist Ihre Rollenverteilung: Putin sorgt mit unbarmherzigen Angriffen auf die Zivilbevölkerung und mit seinem Krieg dafür, dass die Menschen auf die Flucht gehen müssen, und Sie übernehmen das hier; Sie nutzen das für Kampagnen. Sie machen die Geflüchteten zum Feindbild, um die Debatte hier zu polarisieren. Wenn Sie etwas dagegen tun wollen, dass Menschen nach Europa flüchten, dann drehen Sie doch bitte den Telefonhörer um und empfangen nicht nur Befehle, sondern geben auch mal Tipps! Sagen Sie Putin, dass er diesen Krieg beenden soll. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Wir setzen auf Humanität und Ordnung. Das ist unser Ansatz für eine menschengerechte Migrationspolitik. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Luise Amtsberg das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was uns die AfD hier vorlegt, ist ein politischer Angriff auf eines der zentralsten Schutzversprechen der internationalen Gemeinschaft: die Genfer Flüchtlingskonvention. Die Botschaft des Antrages ist klar: Menschen auf der Flucht sollen dort bleiben, wo es für uns bequem ist, also überall, nur nicht hier. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein Fortschritt; das ist ein moralischer Abgrund und relativiert die Lehren aus unserer Geschichte und die Verantwortung, die aus dem Holocaust erwachsen ist. So etwas darf hier in diesem Haus natürlich nicht unwidersprochen bleiben. Die AfD fordert, der Schutz von Menschen solle in der Region stattfinden. Sie unterschlägt, dass bereits jetzt die allermeisten Geflüchteten im eigenen Land oder in die Nachbarregionen fliehen. Europa und Deutschland sind also nicht das Zentrum der Krise, wie es die AfD immer behauptet; sie sind das Ende einer Kette von Gewalt, Vertreibung und Überlastung in den Aufnahmestaaten. Gut, dass es die Genfer Flüchtlingskonvention gibt! Denn sie sorgt ja gerade dafür, dass diese feige Haltung, die im AfD-Antrag zum Ausdruck kommt, gesetzlich untersagt ist und dass Verantwortung, Menschen zu schützen, eben nicht einseitig bleibt. Die AfD spricht von Massenmigration, natürlich um Angst zu schüren. Es geht hier aber gar nicht um Migration; es geht um Flucht. Menschen verlassen ihre Heimat nicht freiwillig, sondern deshalb, weil sie keine andere Wahl haben. Wer diese Realität mit einem solchen Begriff überzieht, der verharmlost menschliches Leid. Denn die Konvention schützt nicht Ströme und Massen, sondern sie schützt den einzelnen Menschen, und das ist auch gut so. Und dann behauptet die AfD auch noch, die Genfer Flüchtlingskonvention stamme aus einer Zeit, in der Flucht angeblich kein zentrales Thema war. Wie bitte? Das ist nicht nur falsch; ich würde sogar sagen: Das ist eine harte Relativierung dessen, was die Nazis an Leid über die Menschheit gebracht haben. Die Konvention wurde 1951 als direkte Reaktion auf den Holocaust geschaffen. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren 40 Millionen bis 50 Millionen Menschen vertrieben oder auf der Flucht: Überlebende der Konzentrationslager, jüdische Flüchtlinge, ehemalige Zwangsarbeiter. Und nicht nur in Europa: 700 000 Menschen flohen 1948 aus Palästina. In Korea und China gab es Millionen Binnenflüchtlinge aufgrund von Bürgerkrieg und kommunistischem Machtaufstieg. In Teilen Nordafrikas und Westafrikas entstanden Flüchtlingsbewegungen vor allem durch koloniale Gewalt und Repression. Meine Damen und Herren, vielleicht sollten wir wirklich noch mal daran erinnern, warum es diese Konvention eigentlich gibt. Ich mache das mal wirklich plastisch: 1939 legt ein Schiff, die MS „St. Louis“, aus dem Hamburger Hafen ab, auf ihr über 900 jüdische Flüchtlinge auf der Flucht vor dem Tötungswahn der Nazis. Sie suchten Schutz und wurden abgewiesen, erst in Kuba, dann in den USA und dann in Kanada. Das Schiff musste nach Europa zurückkehren. Viele der Geflüchteten an Bord der MS „St. Louis“ wurden später im Holocaust ermordet. Das war kein Einzelfall. Die Lehre, die die Staatengemeinschaft daraus gezogen hat, ist, dass der Schutz von Menschen niemals von politischer Opportunität oder von politischer Willkür einzelner Staaten abhängen darf. Wer die Genfer Flüchtlingskonvention heute infrage stellt, stellt sich gegen diese historische Erinnerung, und das können wir uns nicht leisten, gerade in Zeiten wie diesen, wo es nicht einfacher geworden ist. Ein Blick nach Iran, Sudan, Gaza und Libanon reicht doch, um zu verstehen, dass es die Genfer Flüchtlingskonvention braucht, wenn Zivilisten massiver militärischer Gewalt so ausgesetzt sind, dass sie sich nicht mehr selber schützen können. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist kein Fehler, den man korrigieren muss, kein nostalgisches Relikt, sondern eine zivilisatorische Errungenschaft. Sie steht für die einfache, aber radikale Idee, dass jeder Mensch ein Recht auf Schutz hat – nicht irgendwann, auch nicht irgendwo, sondern dann, wenn er ihn braucht. Vielen Dank. Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Abgeordnete Gabriela Heinrich das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Amtsberg hat gerade die 900 jüdische Flüchtlinge erwähnt, die versucht haben, Schutz zu finden. Sie sind in Kuba, in den Vereinigten Staaten und auch in Kanada abgelehnt worden. Ich glaube, man kann erwähnen: Sie hätten gerne in unserer Region Schutz gefunden; sie wollten nicht so weit. Aber das war zu dieser Zeit nicht möglich. Viele von ihnen haben dann später den Tod gefunden. Aus solchen Erfahrungen entstand die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie gehört zu den wichtigsten zivilisatorischen Fortschritten der Nachkriegszeit. Wer sie schwächen oder abschaffen will, reißt eine gefährliche Lücke in den Schutz für Menschen auf der Flucht. Diese Konvention ist kein Relikt aus der Vergangenheit; sie ist ein Schutzversprechen für die Zukunft, und sie ist Teil des Völkerrechts. Die Konvention sieht nicht nur Rechte vor, sondern auch Pflichten. Wer aus wirtschaftlichen Gründen flieht, kann sich nicht auf sie beziehen. Deswegen will ich deutlich sagen: Wer die Flüchtlingskonvention als Ursache für Probleme im Bereich der Migration darstellt, führt die Menschen in die Irre und hat auch keine Ahnung davon, worum es in der Konvention überhaupt geht. Denn die Genfer Flüchtlingskonvention hindert Staaten keineswegs daran, Migration zu ordnen. Genau daran arbeiten wir ja derzeit mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Die AfD tut jetzt so, als würde sie den Schutz in benachbarten Regionen gerade erfinden. Die 66 Prozent der Geflüchteten, die in Nachbarstaaten Schutz finden, wurden bereits erwähnt – von der Union, von den Grünen, und ich bin mir sicher: Die Linken wissen das auch. Nur die AfD glaubt, dass sie ihn jetzt gerade erfinden muss. Diese Geflüchteten leben in Nachbarstaaten der Herkunftsländer. Die Türkei, Pakistan, Uganda und Kolumbien tragen seit Jahren einen großen Teil der globalen Schutzverantwortung. Der Tschad, eines der ärmsten Länder der Welt, bietet derzeit über 1 Million Menschen Schutz, die aus dem Sudan geflohen sind. Schutz ist also längst regional organisiert. Die eigentliche Frage lautet doch: Unterstützen wir die Aufnahmeländer, oder lassen wir sie allein? Denn wenn Menschen dort Schutz, Perspektiven und Versorgung finden, dann müssen sie nicht weiterziehen, wenn doch, dann oft über lebensgefährliche Routen. Der entscheidende Hebel liegt deswegen in starker Entwicklungszusammenarbeit, humanitärer Hilfe und der Unterstützung der Aufnahmeländer. Ja, Deutschland ist einer der wichtigsten Geber. Trotzdem müssen wir mit Blick auf den nächsten Haushalt deutlich stärker berücksichtigen, dass Investitionen in humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit Länder stabilisieren können. Über 120 Millionen Menschen sind derzeit auf der Flucht vor Gewalt und Konflikten. Die Antwort darauf besteht nicht in der Schwächung internationaler Schutzinstrumente, sondern in ihrer Stärkung. Menschen fliehen vor Krieg, Gewalt und Verfolgung, also genau von dort, wo das Völkerrecht gebrochen wird. Wer will, dass weniger Menschen fliehen, muss das Völkerrecht stärken und darf es nicht schwächen. Die Genfer Flüchtlingskonvention gehört dazu, als Zeichen der Zivilisation und des Fortschritts. Und zurzeit gibt es – Ihre Zeit. – zu viele Akteure, die diese Errungenschaft mit Füßen treten. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat Frau Abgeordnete Clara Bünger das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der „NZZ“ habe ich diese Woche einen interessanten Artikel über unseren Kollegen Reza Asghari von der CDU gelesen, der vor langer Zeit aus dem Iran nach Deutschland geflohen ist. Darin heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „In der Nacht, bevor er sich bei der Kaserne melden soll, liegt Asghari wach. Im Morgengrauen fasst er schliesslich den Entschluss: Er wird nicht für die Mullahs in den Krieg ziehen, sondern seine Heimat verlassen. Asghari fälscht Dokumente und Stempel und erschleicht sich bei den Behörden einen Reisepass auf einen falschen Namen. Damit flieht er über die Türkei und die DDR in die Bundesrepublik.“ Der Punkt ist doch: Ein Mensch wie Reza Asghari hätte nach Ihren Regeln heute kaum noch eine Chance, Deutschland zu erreichen. Und wenn er es doch schaffen und nicht im Mittelmeer ertrinken würde, dann würden Sie ihn in einen Drittstaat abschieben, damit er dort sein Asylverfahren betreibt. Das ist nicht hypothetisch. Schauen wir uns einmal an, was Unionspolitiker zum Krieg im Iran sagen. Jens Spahn erklärte am Montag, es solle jetzt Abkommen mit Drittstaaten geben, um Geflüchtete dorthin abschieben zu können. Als Beispiel nannte er die Türkei. Dabei ist die Türkei nicht sicher – nicht für Staatsangehörige und auch nicht für Geflüchtete. Die Türkei ist ein autokratischer Staat, der die Opposition gnadenlos unterdrückt und mit seinen völkerrechtswidrigen Kriegen im Irak und in Syrien selbst immer wieder dazu beiträgt, dass Menschen massenhaft zur Flucht gezwungen werden. Trotzdem will Herr Spahn die Zusammenarbeit mit der Türkei intensivieren, um zu verhindern, dass Iranerinnen und Iraner sich in Europa in Sicherheit bringen können. Das ist unmenschlich. Herr Dobrindt und die Bundesregierung sollten den Menschen aus dem Iran sofort legale Fluchtwege geben. Retten Sie Leben! Sie haben die rechtlichen Möglichkeiten. Nutzen Sie diese Chancen, wenden Sie sie endlich an, und beschließen Sie auch einen Abschiebestopp in den Iran! Die AfD hat hier einen Antrag eingebracht, mit dem sie die Genfer Flüchtlingskonvention frontal angreift. Aber das Problem ist viel größer als die AfD. Längst ist es auch unter konservativen Politikern verbreitet, dieses für den Flüchtlingsschutz so wichtige Vertragswerk infrage zu stellen. Jens Spahn sinnierte 2023 öffentlich darüber, ob die Genfer Konvention noch zeitgemäß sei; sie stamme ja schließlich aus den 1950er-Jahren. Das Grundgesetz, sehr geehrte Damen und Herren, ist noch älter. Halten Sie das auch für nicht mehr zeitgemäß? Sein Parteikollege Thorsten Frei forderte – ebenfalls 2023 – in der „FAZ“, das individuelle Recht auf Asyl abzuschaffen. Selbst der BAMF-Chef Sommer schlägt in diese Kerbe. Vor einem Jahr behauptete er in der Konrad-Adenauer-Stiftung, es sei falsch, am individuellen Recht auf Asyl festzuhalten. Sinnvoller wäre es, das aktuelle System durch humanitäre Aufnahmen zu ersetzen. Der Plan dahinter ist klar: Es geht darum, schutzsuchenden Menschen einklagbare Rechte wegzunehmen. Denn das ist die wesentliche Errungenschaft der Genfer Konvention: Flüchtende müssen eben nicht auf die Großzügigkeit eines Aufnahmestaates hoffen, sondern sie haben einen Anspruch auf Schutz vor Verfolgung. Wohin freiwillige Kontingente führen, sehen wir bei der Aufnahme aus Afghanistan: zu Willkür. Innenminister Dobrindt nimmt sich heraus, von der Ampel gegebene Aufnahmezusagen einfach wieder zurückzunehmen. Wenn es politisch nicht mehr passt, lässt man die Menschen im Stich. Dafür sollten Sie sich schämen! Und in welcher Lage führen wir diese Debatte eigentlich? Die Zahl der Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, steigt. Mitte 2025 waren es 117 Millionen. Seit Beginn des völkerrechtswidrigen Krieges der USA und Israels gegen den Iran wurden dort nach UN-Angaben mehr als 3 Millionen Menschen vertrieben. Der Libanon, der ebenfalls massiv von Israel angegriffen wird, meldet über 1 Million Vertriebene. Die Bundesregierung distanziert sich höchstens halbherzig von diesen Kriegen, und Deutschland befeuert die Konflikte weltweit mit seinen Waffenlieferungen. Vor Kurzem meldete das Friedensforschungsinstitut SIPRI, dass Deutschland zum viertgrößten Waffenexporteur aufgestiegen ist. In den Rüstungsunternehmen knallen gerade die Sektkorken. Ihre Politik ist doch wirklich widersprüchlich bis ins Mark; das muss man sagen. Waffen exportieren, Kriege befeuern und dann die Grenzen vor den Opfern dieser Kriege schließen: Wer an Fluchtursachen mitwirkt, kann sich vor Flüchtenden nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir als Linke sagen, dass endlich die Fluchtursachen bekämpft werden müssen, damit keine Menschen mehr fliehen müssen. Aber solange es Kriege, politische Verfolgung und auch existenzielle Armut gibt, muss es auch sichere Fluchtwege in dieser Welt geben und ein Recht auf Schutz. Wir verteidigen die Genfer Flüchtlingskonvention. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Detlef Seif das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was würde sich an den Migrationsströmen ändern, wenn der Vorschlag der AfD umgesetzt würde? Einfache Antwort: Nichts. Und das hat drei Gründe. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist es nämlich bereits jetzt schon zulässig, Menschen unmittelbar in den Heimatregionen unterzubringen. Es darf eben nur nicht die Abschiebung in den Verfolgerstaat drohen. Die Kolleginnen Winkelmeier-Becker und Heinrich haben schon darauf hingewiesen: Zwei Drittel leben schon in der Region, und es gehört zur neuen Strategie der EU-Kommission, durch noch bessere Zusammenarbeit mit den Drittstaaten diese Zahl noch mal deutlich zu erhöhen. Zweitens. Da ist Ihr Antrag wirklich rechtlich untragbar und fehlerhaft; er geht von falschen Grundlagen aus: Sie nehmen nämlich den Personenkreis der Bürgerkriegs- und Kriegsflüchtlinge. Dieser Personenkreis fällt überhaupt nicht unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention, es sei denn, die Personen sind individuell verfolgt. Drittens. In Europa hat sich in den vergangenen Jahren im Bereich des europäischen Asyls ein sehr kleinteiliges, differenziertes System entwickelt. Ich will es nicht im Einzelnen aufzählen, aber jedenfalls überlagert dieses gesamte System die Genfer Flüchtlingskonvention und geht inhaltlich weit darüber hinaus. Deshalb müssen wir, wenn Anpassungen erforderlich sind, inhaltlich am europäischen Asylsystem arbeiten. Genau das ist der Ansatz, um hier viele Neujustierungen auf den Weg zu bringen. Aber, meine Damen und Herren, am Ende des Tages brauchen wir auch einen Paradigmenwechsel. Es geht nicht nur um den Schutz von Menschen; es geht auch darum, dass unser System leider massenhaft missbraucht wird. Neben den Personen, die tatsächlich Schutz verdienen, ist in den letzten Jahren immer ein Anteil von mindestens 50 Prozent dabei gewesen, die das System einfach nur nutzen und mit Schleppern in die Europäische Union kommen. Und wer kommt? Das sind junge Menschen. Im Gegensatz dazu haben aber Kranke, Vulnerable, Frauen und Familien oftmals überhaupt keine Chance; das gilt auch für Menschen, die aufgrund kriegerischer Situationen eingekesselt sind und gar nicht in die Europäische Union kommen können. Die Menschen machen sich auf den gefährlichen Weg in die Europäische Union durch Wüsten, über das Mittelmeer, weil einfach die Perspektive besteht, in der Europäischen Union bleiben zu können, auch wenn kein Schutzanspruch besteht. Die allermeisten Menschen ohne Schutzanspruch bleiben faktisch in der Europäischen Union. Und das müssen wir ändern. Wir müssen ändern, dass dieses System nicht funktioniert; denn die Europäische Union mit ihrem aktuellen Asylsystem ist der eigentlich größte Pullfaktor, der dazu führt, dass Menschen sich in Gefahr bringen. Langfristig können wir deshalb die EU nur durch einen solchen Paradigmenwechsel zukunftsfähig machen. Die positive Entwicklung, die wir jetzt in den letzten Monaten eingeschlagen haben – die Zahlen von Januar und Februar dieses Jahres sind im Vergleich zum Vorjahr noch mal fast um die Hälfte zurückgegangen –, sind auf Maßnahmen der EU, aber insbesondere dieser Bundesregierung und von Alexander Dobrindt zurückzuführen. Das muss man an dieser Stelle ganz klar feststellen. Natürlich spielen dabei die Grenzkontrollen innerhalb Deutschlands eine wichtige Rolle; denn dadurch geben wir nämlich das Zeichen und das klare Signal – einerseits an die EU-Mitgliedstaaten, aber auch an Schlepper und Antragsteller –, dass es eben nicht mehr einfach ist, in die Europäische Union zu kommen, und dass wir Wert darauf legen, dass dieses System zukünftig auch angewandt wird. Wir haben ein gemeinsames Asylsystem; es leidet aber aktuell darunter, dass Rechtsvorschriften von vielen Mitgliedstaaten nicht angewandt werden. Und eines zur Klarstellung – die Frage begegnet mir und vielen Unionskollegen und auch Kollegen der SPD in den letzten Wochen –: Die Grenzkontrollen an der deutschen Grenze müssen fortgeführt werden – so steht es auch im Koalitionsvertrag –, bis die EU-Außengrenzsicherung funktioniert und bis das GEAS auch inhaltlich funktioniert. Meine Damen und Herren, stellen wir uns das doch einmal vor: Auch aktuell, wenn die Bundespolizei eine illegale Einreise feststellt, sind nur 15 Prozent registriert worden. Das ist kein Zufall; dahinter steckt Systematik der Mitgliedstaaten, und das muss sich ändern. Die Mitgliedstaaten müssen zukünftig auch bereit sein, das Recht umzusetzen: bei der Registrierung, bei der Zurücknahme im Rahmen der Dublin-Verfahren. Ich gehe davon aus, meine Damen und Herren, dass die auf den Weg gebrachte Politik wirkt. Die Rückführungsverordnung ist hier das nächste Signal. Ich bin Bundesminister Alexander Dobrindt – Ihre Zeit. – und auch den vier Mitgliedstaaten, die im Moment an diesen – Ihre Zeit! – Herzlichen Dank. – Rückführungszentren arbeiten, außerordentlich dankbar. Es ist Freitag. Herzlichen Dank. Das ist der richtige Weg, aber nicht Ihr Schaufensterantrag. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Dr. Rainer Rothfuß das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Was Schaufensterpolitik ist – nicht ein Schaufensterantrag, denn unser Antrag hat sehr viel Substanz und macht sehr viel Sinn –, das beweist leider immer wieder die Union hier, nicht nur im Bundestag, sondern auch in Brüssel. Aber jetzt ist sie tatsächlich aufgewacht und hat mal nicht mehr den berühmten Tanz wie ums Goldene Kalb, um das dümmste Bauwerk Deutschlands gemacht, nämlich die Brandmauer, sondern hat in Brüssel mal zur Vernunft gefunden. Warum? Weil die ganzen Europäer über unsere Brandmauer in Deutschland lachen. Und schön, dass Sie da in Brüssel jetzt mal den Schritt gemacht haben und im Innenausschuss des EU-Parlaments tatsächlich mit unserer Fraktion zusammengearbeitet haben im Sinne einer wirklich effizienten Regelung der Flüchtlingspolitik, des GEAS. Vor zwei Jahren hatten wir hier ein Riesenfeuerwerk kurz vor der EU-Wahl. Oh, was für ein Wunder: GEAS! Jetzt haben wir alle Flüchtlingsprobleme gelöst. Es wird alles jetzt wunderbar. – Was ist passiert in diesen zwei Jahren? Nichts. Das ist Schaufensterpolitik, Herr Seif. Ich denke, der Ausspruch von Horst Seehofer – mein Kollege hat ihn vorhin gebracht –, hat einiges für sich, aber ich würde ihn trotzdem korrigieren. Er hatte ja gesagt, Migration sei die Mutter aller Probleme. Und da würde ich sagen: Nein, das stimmt nicht. Da gibt es ein Problem davor, und das sind Kriege, die begonnen wurden und die mit Verhandlungen hätten verhindert werden können. – Da müssen wir ansetzen, und das hat jetzt eine ganz besondere Brisanz in der aktuellen Zeit. Wenn der Krieg im Iran nicht umgehend gestoppt wird, rutschen wir in eine Verursachung von massenhafter Flucht hinein. Ich prophezeie Ihnen: Wenn dieses Problem nicht gelöst wird und wenn Russland weiterhin in einem Energieboykott davon abgehalten wird, Energie in die Welt zu liefern, sodass auch Düngemittel hergestellt werden können, dann wird es zu Hungersnöten kommen, und wir werden bis Ende 2027 eine Milliarde zusätzliche Hungernde haben. Und das wird unglaubliche Flüchtlingsströme auslösen. Dann geht es nicht mehr darum: Können wir heimatnah helfen? Wir können dann gar nicht mehr helfen, weil auch wir nicht mehr die Kapazitäten haben, zu helfen. Und da appelliere ich jetzt im Namen der AfD-Fraktion an alle, dass wir uns jetzt als Weltgemeinschaft sehen und sagen: Wir müssen diesen Krieg schnellstens lösen, wir müssen aber auch die Energieblockade lösen, wir müssen energiepolitisch und außenpolitisch alles tun, dass die Energieflüsse wieder fließen können; denn es werden ansonsten die hungernden Menschen zahlen, und das darf nicht sein. Danke schön. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Dr. Ralf Stegner das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Genfer Flüchtlingskonvention steht für Humanität und die Lehren aus der Barbarei. Das sollten gerade wir Deutsche niemals vergessen. Die AfD zitiert in ihrem Antrag Angela Merkel, Nancy Faeser und Ursula von der Leyen, als hätten diese eine Aushöhlung der Genfer Flüchtlingskonvention gefordert. Das ist die bekannte Methode, fremde Worte in eigene Zwecke zu pressen. Was die drei meinten, ist Hilfe vor Ort als Ergänzung zum internationalen Schutz. Was die AfD will, ist das Gegenteil: Abschottung und Diskriminierung. Das weiß auch die AfD. Fake News sind ihr Geschäftsmodell. Und schlampig ist Ihr Antrag auch. Das, was Sie fordern, existiert längst. 66 Prozent aller Flüchtlinge und Schutzbedürftigen leben in Nachbarstaaten ihrer Herkunftsländer, 71 Prozent in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Diese Länder tragen die Hauptlast, oft ohne ausreichende Mittel, um menschenwürdige Bedingungen herzustellen. Ihr Antrag fordert, dass diese humanitäre Katastrophe noch verschlimmert wird. Das ist schäbig. Das ist völlig daneben. Das ist wieder Völkerrecht à la carte: gültig für die einen, nicht für die anderen, je nachdem, wessen Würde Sie akzeptieren. Früher hieß das: blond, blauäugig und mit Ariernachweis. Das kennen wir aus den finstersten Zeiten unserer Republik. Das wollen wir nicht, und ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wir hängen an der Genfer Flüchtlingskonvention, und wir wollen übrigens auch die Situation vor Ort verbessern. Und lieber Herr Minister Wadephul, wir unterstützen Sie auch dabei, wenn die Mittel für humanitäre Hilfe wieder aufgestockt werden, wie sich das, glaube ich, für Deutschland gut anhören würde. – Sie müssen sich gar nicht empören; denn die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das Asylrecht im Grundgesetz sind keine bürokratischen Relikte. Sie sind eine direkte Reaktion auf die Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus, auf das, was passiert, wenn Schutz verweigert wird. Wir haben ja Beispiele von Frau Amtsberg und von Frau Heinrich gehört. Das Non-Refoulement-Prinzip, das Folterverbot, all diese Dinge dürfen niemals eingeschränkt werden, für niemanden. Und wer es geografisch aushöhlen will, der greift den Kern an. Das wissen Sie, das wollen Sie. Wir Demokraten wollen das nicht. Und meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie von der AfD sprechen die gleiche Sprache wie wir. Aber Sie meinen etwas völlig anderes. Wenn Sie von Rechtsstaat reden, meinen Sie einen rechten Staat. Sie missverstehen auch das Konzept der universellen Menschenrechte. Universelle Rechte gelten für die AfD immer nur dann, wenn ihre Leute betroffen sind. Lukrative Posten auf gut dotierten Stellen für Familienmitglieder, Hauptqualifikation Blau, für alle etwas: Der eine Nachbar stellt den Sohn ein oder den greisen Großvater, die anderen die Tochter von nebenan. Und ich muss Ihnen ehrlich sagen: Für alle anderen, da reden Sie von geografischen Einschränkungen, da reden Sie von kultureller Kompatibilitätsprüfung. Man könnte das auch Rassismus nennen, was Sie an Kriterien einfügen wollen. Das ist das Muster Ihrer Partei. Mit dem völkischen Maßstab Ihrer „Germany First“-Propaganda wollen Sie sozusagen die Grundrechte der Menschen in Not einschränken und berufen sich dabei auf die deutschen Steuerzahler. Aber Sie selbst nehmen einen kräftigen Schluck aus der Pulle der Steuerzahler. Das ist wirklich heuchlerisch, das ist scheinheilig, und das muss man hier zurückweisen. Wenn man sich das so anhört, muss man ja geradezu froh sein, dass Sie nicht auch noch Haustiere auf Steuerzahlerkosten beschäftigen. Obwohl, wenn ich Ihre Reden höre, bin ich da nicht ganz sicher, wenn ich mir das so genau überlege. Zurück zu Ihrem Antrag. Der Bundestag hat vor wenigen Wochen die GEAS-Reform beschlossen. Aber auch diese GEAS-Reform ist, wie unsere Flüchtlingsbeauftragte gesagt hat, eine Reform, mit der wir uns weiterhin an der Genfer Flüchtlingskonvention orientieren. Sie wollen eine ganz andere Migrationspolitik. Sie wollen immer die gleichen Sündenböcke haben, nämlich die Menschen in Not. Sie wollen kein einziges Problem lösen. Und Sie haben nichts gemein mit dem, was wir hier miteinander vereinbart haben, was wir miteinander vereinbaren wollen. Ihrem Antrag fehlen jeder Anstand und jede Moral. Solche Anträge lehnen wir ab. Sozialdemokraten lehnen das mit einstimmiger Stimmabgabe ab. Wir wollen mit all dem nichts zu tun haben. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist eine wichtige Tradition unserer Humanität und unserer Geschichte. Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Max Lucks das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon viele absurde Debatten hier im Deutschen Bundestag verfolgt, aber ich finde, dieser AfD-Antrag setzt dem Ganzen noch mal die Krone auf. Was denken Sie eigentlich, warum Menschen fliehen? In Ihrem Antrag schreiben Sie, es gebe Migrationsbewegungen aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention. Klar, die Leute sitzen da morgens beim Kaffee, warmes Sofa, lesen die Genfer Flüchtlingskonvention und fliehen. Was für ein Unfug, meine Damen und Herren! Menschen fliehen, weil sie bombardiert werden, weil sie verfolgt werden, weil sie entrechtet werden. Das bedeutet, dass wir an der Seite dieser Menschen stehen müssen. Deswegen, liebe Unionsfraktion – gerade Bezug nehmend auf die Rede von Frau Winkelmeier-Becker –, bei allen Unterschieden in der Migrationspolitik: Vielen Dank für dieses klare Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskonvention! Es ist gut für dieses Land, dass die Demokraten an dieser Stelle zusammenhalten. Ich muss allerdings auch sagen, meine Damen und Herren: Zu einer menschlichen Flüchtlingspolitik gehört, dass wir Fluchtursachen menschlich bekämpfen. Dazu gehört nicht, dass man – wie diese Bundesregierung – die humanitäre Hilfe um die Hälfte kürzt und dafür sorgt, dass die Wasserversorgung von Kindern in Afrika sowie die Gesundheitsversorgung von Menschen vor Ort und von Fliehenden weltweit eingeschränkt werden. Das gehört nicht dazu. Deswegen, lieber Ralf Stegner: Wir werden euch an euren Taten messen. Stockt die humanitäre Hilfe wieder auf! Wenn ihr das tut, habt ihr auch unsere Unterstützung dafür. Und ich sage sehr klar in Ihre Richtung, Herr Seif: Es reicht ja nicht, sich nur zur Genfer Flüchtlingskonvention ganz allgemein zu bekennen und dann zu sagen: Ja, finden wir in Ordnung; aber wir müssen die Kirche auch mal im Dorf lassen. Fliehende Menschen haben Rechte. Mein Eindruck ist, dass diese Bundesregierung ein Stück Humanität aufgibt, in dem Moment, wo Integrationskurse gestrichen werden, in dem Moment, wo Herr Dobrindt die Axt an die Asylverfahrensberatung in Deutschland legt. Ich habe heute Morgen von einem Fall von der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe gelesen. Da wurde eine Frau, die aus Somalia geflohen ist, beraten. Diese Frau hat Genitalverstümmelung erlebt, und diese Frau hat erst durch die Asylverfahrensberatung, die Herr Dobrindt infrage stellt, erfahren, dass Genitalverstümmelung ein Asylgrund ist. Meine Damen und Herren, ich bin stolz auf dieses Land, darauf, dass wir solchen Frauen, Menschen, die so verfolgt wurden, Schutz geben. Und ich glaube, die überwältigende Mehrheit dieses Landes ist es auch. Deswegen sage ich in Richtung der Justizministerin und in Richtung der Sozialdemokraten: Stoppt diese Axt an der Asylverfahrensberatung! Die Asylverfahrensberatung ist das praktische Instrument auch zur Durchsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention in unserem Land. Unsere Menschlichkeit bemisst sich daran, wie wir selbst diese Standards einhalten. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. Für die CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Johannes Volkmann das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Überlegungen, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen für Flucht und Asyl noch zeitgemäß sind, ob man sie anpassen sollte, sind zunächst einmal richtig. 1 Prozent der afghanischen Bevölkerung weltweit lebt in Deutschland. 4 Prozent der syrischen Bevölkerung weltweit leben in Deutschland. Es gibt einen politischen Handlungsdruck im Bereich der Migration, und wir als CDU/CSU stellen uns dem national und europäisch mit der Umsetzung des GEAS. Wir tun das als Union auch im Migrationsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, wenn es zum Beispiel um die konstruktiven Vorschläge Großbritanniens für die Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Aber, meine Damen und Herren von der AfD, Ihr Antrag – das hat der Kollege Seif ja schon gut dargelegt – ist als Einzelmaßnahme nicht geeignet, den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland zu verringern. Auch ohne den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention haben Kriegsflüchtlinge in Deutschland Rechtsanspruch auf subsidiären Schutz und unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen des Grundgesetzes auch den Anspruch auf eine Einzelfallprüfung eines Asylantrags. Insofern hat Ihr Antrag keine praktische, sondern vor allem eine symbolische Bedeutung. Auf diese möchte ich als Außenpolitiker eingehen. Ihr Antrag lenkt nämlich von den Pushfaktoren ab, die zu den großen Fluchtbewegungen der letzten 15 Jahre nach Deutschland geführt haben: die Kriege Ihrer Freunde. Da war das Assad-Regime, das mit russischer und iranischer Unterstützung Hunderttausenden Menschen seine Heimat geraubt hat. Durch den verbrecherischen Einsatz von Fassbomben gegen zivile Ziele wurden Menschen gezielt in die Flucht gezwungen. Die russische Luftwaffe hat in Syrien so systematisch Krankenhäuser bombardiert, dass Ärzte ohne Grenzen 2016 aufgehört haben, Koordinaten ihrer medizinischen Einrichtungen, die sie zum eigenen Schutz offengelegt hatten, preiszugeben. Während Tausende Syrer unter grausamsten Bedingungen in Saidnaja und andernorts gefoltert wurden, ist Ihr Parteifreund Christian Blex aus dem nordrhein-westfälischen Landtag nach Syrien gereist und hat dort erklärt, Brasilien sei gefährlicher. Gleichzeitig haben Sie ab 2017 Jahr für Jahr in diesem Haus Anträge gestellt, die Beziehungen mit Assad und seinem Regime zu normalisieren. Meine Damen und Herren, Ihre Position ist sachlich und moralisch inkonsistent mit dem Anspruch, den Flüchtlingszustrom humanitär zu beenden. Gleiches gilt für Ihre Position zur militärischen Unterstützung der Ukraine. Wer heute der Ukraine die Möglichkeit zur Luftverteidigung nehmen will, der nimmt vorsätzlich in Kauf, dass die russischen Angriffe auf die zivile Infrastruktur den Menschen vor Ort den Mindeststandard zum Überleben nehmen. Angriffe auf Heizwerke und Stromversorger bei zweistelligen Minusgraden werden Millionenstädte wie Kyjiw in die Unbewohnbarkeit bomben – mit der Konsequenz, dass diese Menschen zu uns nach Deutschland kommen müssen und Sie das dann politisch ausschlachten. Aber neben den Kriegen Ihrer Freunde steht auch die Schleuserkriminalität. Zehntausende Migranten hat das Lukaschenko-Regime in Belarus an unsere Außengrenzen eingeflogen, um sie als hybride Waffe zur Destabilisierung der Europäischen Union zu missbrauchen. Es ist dem beherzten Eingreifen Polens zu verdanken, dass in den vergangenen fünf Jahren daraus nicht eine neue Flüchtlingswelle entstanden ist. Und von Ihrer Fraktion hören wir kein Wort über diese Versuche aus Moskau und Minsk, unsere Gesellschaften zu destabilisieren, kein Wort der Solidarität mit den Balten und den Polen. Noch schlimmer: Manche Leute in Ihrer Fraktion – im Sächsischen Landtag beispielsweise der Abgeordnete Jörg Dornau – paktieren sogar mit Belarus zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil. Belarussische Oppositionsgruppen werfen ihm vor, er betreibe Bauernhöfe, auf denen politische Gefangene Lukaschenkos als Zwangsarbeiter in Belarus eingesetzt werden. Mittlerweile ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft gegen ihn. Meine Damen und Herren, wer sich so verhält, muss sich die Ernsthaftigkeit seiner Migrationspolitik absprechen lassen. Und es ist auch klar, warum: Für Sie sind die kremlinduzierten Fluchtbewegungen eine politische Ressource zur Mobilisierung. Ihnen geht es um die Kampagne, nicht um die Problemlösung. Ihr Maßstab ist der Machtgewinn und nicht der Mensch. Das unterscheidet uns. Meine Damen und Herren, unser Kurs mit Alexander Dobrindt ist klar: Wir beenden Schritt für Schritt die illegale Migration und den unkontrollierten Zustrom nach Deutschland. Wir tun das mit unserem Rechtsstaat, mit unseren europäischen Partnern und gegen die hybriden Angriffe Ihrer Freunde im Kreml. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Heinrich Koch das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger! Die Geschichte lehrt uns eine bittere Lektion: Wer Diktatoren und Warlords zu lange gewähren lässt und ihnen nicht entschlossen entgegentritt, zahlt immer einen hohen Preis, wie wir dies auf der Welt sehen können, wenn man nicht feige wegschaut. Gerade die Pinocchios, wie wir sie kennen, sind die feigen Wegducker bei Krisen und Konflikten. Man verwaltet Symptome, statt die Ursachen zu bekämpfen. Unsere Verantwortlichen in Deutschland warten, bis die jeweilige Krise unsere Haustür eintritt, statt am Entstehungsort rechtzeitig zu handeln. Eine wirksame Krisenprävention und eine von Realismus geprägte Flüchtlingspolitik erfordern ein mutiges, entschlossenes Vorgehen gegen Aggressoren. Notwendig sind klare Signale an menschenverachtende Regime, dass die internationale Wertegemeinschaft wirksam vor Ort reagiert. In diesem Zusammenhang ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zu sehen, welche die heutige Realität nicht mehr widerspiegelt. Unser Antrag zu einer Reform soll keine totale Abschottung Europas bedeuten, er ist vielmehr ein von Humanität geleiteter Akt der politischen Vernunft. In diesem Sinne fordert die AfD, Kriegsflüchtige vorwiegend in ihren Heimatregionen vorrangig zu schützen, entweder in Gebieten der betreffenden Staaten selbst oder in den angrenzenden Gebieten direkt benachbarter Länder – notfalls mit einem militärischen Mandat. Nur so kann das hehre Ziel der seit Jahrzehnten proklamierten Schutzverantwortung tatsächlich erreicht werden, statt in moralisierender Schwatzhaftigkeit unterwegs zu sein. Es ist effektiver, Flüchtlinge direkt in der Krisenregion zu unterstützen als in Deutschland. Bei gleichem finanziellem Einsatz kann man in den Krisenregionen zehnmal mehr Menschen helfen als in den teuren europäischen Ländern. Zusätzlich entziehen wir auch den skrupellosen Schlepperbanden und den NGO-Schleuserschiffen ihr Geschäftsmodell und verhindern Flüchtlingsbewegungen über Tausende von Kilometern hinweg. Und, liebe Linksfront, denkt hier auch an den CO2-Fußabdruck, was euch ja so wichtig ist! Der tatsächliche Schutz von Flüchtlingen muss direkt in den betroffenen Regionen erfolgen. Nur dies garantiert die Chance auf eine Rückkehr in die Heimat und bewahrt vor einer inhumanen Entwurzelung. Danke. Für die SPD-Fraktion darf ich Anja Troff-Schaffarzyk das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will heute über Geflüchtete reden, und, wie erwartet, es wird schlimm. Seit der Parteigründung ist die Entmenschlichung, Verächtlichmachung und Entrechtung von Flüchtlingen Kern des politischen Programms der AfD. Es ist Ihnen egal, was aus den Menschen wird, die aus ihrer Heimat fliehen müssen. Hauptsache, sie bleiben weit weg. Das ist auch die Botschaft dieses Antrages. Die Verschleierung mit Verweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention ist Ihnen nicht gelungen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn Sie vorgeben, bei Erstaufnahme sollten primär kulturelle Aspekte eine Rolle spielen, dann meinen Sie: Es soll kein einziger Geflüchteter in Europa Schutz finden. Seien Sie doch wenigstens so ehrlich und geben Sie offen zu: Sie greifen damit wie so oft das individuelle Recht auf Asyl an. Ihr rhetorisches Kartenhaus fällt spätestens dann in sich zusammen, wenn wir uns hier alle noch mal in Erinnerung rufen, dass Sie ja auch die Aufnahme ukrainischer, also europäischer Flüchtlinge ebenso entschieden ablehnen. Dass die Ukrainerinnen und Ukrainer vor einem brutalen Krieg fliehen, den Ihr guter Freund im Kreml angezettelt hat, führt anscheinend nicht zu einem wachsenden Verantwortungsbewusstsein Ihrerseits. Ihr Antrag gibt zwar vor, sich für die Flüchtlingshilfe in den Herkunfts- und Nachbarländern einzusetzen, doch wir wissen alle: Humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe werden von Ihnen immer fälschlicherweise als Geldverschwendung gebrandmarkt, die Sie sofort abschaffen wollen. Es bleibt festzuhalten: Wenn Sie sich auf außen- und menschenrechtspolitischer Ebene bewegen, dann kommt man vor lauter Irrungen und Wirrungen irgendwann nicht mehr mit. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Humanität und Verantwortung hören nicht an Landesgrenzen auf. Es gibt keine Doppelstandards: Die Würde des Menschen hängt nicht von seinem Aufenthaltsort ab. Wir müssen die wachsende Zahl humanitärer Krisen unserer Zeit lösen – als Weltgemeinschaft gemeinsam. Niemand kann und darf sich davor wegducken. Als Europäerinnen und Europäer werden wir auch in Zukunft unseren Teil dazu beitragen, indem wir den aktuell von Krisen betroffenen Ländern und ihren besonders betroffenen Nachbarstaaten helfen, aber auch durch die Bereitschaft, ihnen hier vor Ort bei uns zu helfen. Es gehört zur gebotenen Ehrlichkeit dazu, dass die finanziellen und gesellschaftlichen Möglichkeiten unseres Landes in der Flüchtlingshilfe auch begrenzt sind. Aber klar bleibt: Wir werden unseren Beitrag leisten. Dies ist heute nötiger denn je. Denn während die Zahl der Konflikte und Kriege zunimmt, steigt auch an anderer Stelle der Druck, und zwar in der globalen Politik. Nicht zuletzt auch durch Donald Trump und die US-Regierung werden internationale Organisationen und NGOs immer stärker eingeschränkt – finanziell und auch in ihrer Handlungsfreiheit. Die Zerschlagung von USAID war in diesem Trauerspiel nur der weltweit wahrgenommene Höhepunkt. In dieser schwierigen Situation muss und wird Deutschland zu seinen Verpflichtungen in der Flüchtlingshilfe stehen. Für uns ist klar: Wir halten die Werte der Solidarität und Humanität hoch und kämpfen für sie. Die AfD versucht, diese Werte zu zerschlagen; und das werden wir nicht zulassen. Vielen Dank. Als letzte Stimme in dieser Aussprache hören wir für die CDU/CSU Dr. Jonas Geissler.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD steht unter drei grundsätzlichen Überlegungen. Die erste lautet – und ich zitiere –, dass Flüchtlinge „häufig nicht in benachbarte[n] Staaten, sondern gezielt in entfernte[n], meist wohlhabendere[n] Länder[n]“ Unterkunft finden. Die zweite Grundüberlegung ist: „Die Genfer Flüchtlingskonvention stammt aus einer Zeit, in der globale Massenmigration kein zentrales Thema war.“ – Das schreiben Sie aber in Ihrem Antrag selber. – Und die dritte ist, „[…] keine geografischen Vorgaben zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen“ seien in der Genfer Flüchtlingskonvention enthalten. Alle drei Grundüberlegungen sind falsch. Es ist zwar grundsätzlich so, dass die Genfer Flüchtlingskonvention erst mal keine geografische Einschränkung kennt, aber Artikel 31 der Konvention regelt ganz klar, dass Hilfe immer nur dann erfolgt, wenn sie unmittelbar ist, das heißt, wenn jemand losläuft, er in dem Land, in dem er als Erstes ankommt, um Schutz bitten kann und Hilfe bekommt. Faktisch heißt das: Eine geografische Verortung findet in den Nachbarländern statt. Zur zweiten Überlegung, dass die meisten Menschen, die auf der Flucht sind, in wohlhabendere Länder gehen: Es ist in der Debatte schon ein paarmal angeklungen, dass die Mehrheit aller Flüchtlinge Binnenvertriebene sind. Wir haben weltweit ungefähr 117 Millionen Flüchtlinge. Von diesen 117 Millionen Flüchtlingen befinden sich 58 Prozent im jeweils eigenen Land. Von den übrigen, die ihr Land überhaupt verlassen, befinden sich 66 Prozent in den Nachbarländern. Wenn man das zusammenrechnet – Gesamtsumme: 117 Millionen, 58 Prozent Binnenvertriebene und dann noch mal knapp 29 Prozent in den Nachbarländern –, bleiben am Ende knapp 14 Prozent übrig, die sich überhaupt noch auf den Weg in weiter entfernte Länder machen. Ein Großteil von denen kommt in Ländern der zweiten und dritten Reihe unter. Wie viele kommen in den wohlhabenden Ländern an? In Europa sind es 7 bis 9 Prozent aller Flüchtlinge weltweit, in Deutschland 2 bis 3 Prozent. Das heißt, auch diese Grundüberlegung, unter der der Antrag formuliert wurde, ist falsch. Jetzt ist völlig klar, dass auch 2 bis 3 Prozent aller Flüchtlinge eine große Herausforderung für Deutschland sind. Aber wenn Sie ein internationales Systemwerk ändern wollen, dann müssen Sie bei der Wahrheit bleiben. Denn „häufig“ bedeutet für mich, dass es 50 Prozent sind, dass es zwei Drittel sind oder dass es ein Viertel ist, aber eben nicht 7 bis 9 Prozent bzw. 2 bis 3 Prozent. Die dritte Grundüberlegung, die Sie angestellt haben, war: „Die Genfer Flüchtlingskonvention stammt aus einer Zeit, in der globale Massenmigration kein zentrales Thema war.“ So schreiben Sie es ja auch selber im Antrag. Das Jahr 1951 ist ein Paradebeispiel für Massenmigrationsbewegungen. Europa ist ein Trümmerfeld, Millionen von Menschen sind vertrieben worden, in dem Fall größtenteils Deutsche aus den Ostgebieten. Millionen von Menschen haben ihre Heimat und ihre Angehörigen verloren. Millionen von Menschen sind im Übrigen auch auf der Flucht vor der kommunistischen Gewaltherrschaft. Dazu kommt, dass die Genfer Flüchtlingskonvention unmittelbar unter dem Eindruck von 11 Millionen Jüdinnen und Juden in Europa entstanden ist, die verzweifelt versucht haben, in Nachbarländer bzw. andere Länder dieser Welt zu fliehen. Wenn Sie nun anfangen – wie Sie es schreiben –, Geografie mit Sprache, kultureller Identität und mit Religion gleichzusetzen, dann hieße das, dass eine Genfer Flüchtlingskonvention, die zum Beispiel in den 1940er-Jahren gegolten hätte, Jüdinnen und Juden auf der ganzen Welt keine Zuflucht gewährleistet hätte, weil das Religionskriterium – – – Ja, die christliche Schweiz hätte Jüdinnen und Juden aufnehmen können. – Also, der Schweizer Kanton mit dem höchsten Anteil an jüdischer Bevölkerung ist im Übrigen Genf; er beträgt dort ungefähr 1 Prozent. Also viel Spaß damit, als deutschsprachiger Jude in das französischsprachige Genf zu kommen. Sie müssen sich immer überlegen, was Sie hier genau formulieren. Und Ihr Antrag ist inhaltlich falsch: Er arbeitet mit Nebelkerzen. Er verzerrt Tatsachen. Er bedient Narrative. Und ich stelle mir die ganze Zeit die Frage: Warum machen Sie das eigentlich? Warum machen Sie das? Wollen Sie das internationale System verächtlich machen? Oder haben Sie Angst davor, weil wir eine Bundesregierung haben, die Migration ordnet, steuert und begrenzt und damit Ihnen Ihr Hauptthema, Ihr Thema Nummer eins, wegnimmt? Vielen Dank.
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