Aktuelle Stunde

Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion Die Linke Kunst-, Kultur- und Meinungsfreiheit verteidigen – Einschränkungen durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beenden

Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion Die Linke Kunst-, Kultur- und Meinungsfreiheit verteidigen – Einschränkungen durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beenden

20. März 2026·Sitzung 66··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (17)

Linke

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade noch mal auf die Redner/-innenliste für diesen Tagesordnungspunkt geschaut. Herr Weimer, ich hätte erwartet, dass Sie wenigstens die Chance nutzen, heute hier Stellung zu beziehen zu dem, was seit wenigen Tagen, seit der Eröffnung der Leipziger Buchmesse, in der Diskussion ist. Das nenne ich ehrlicherweise feige. Ich will mit der Buchmesseeröffnung am Mittwoch einsteigen. Viele Leipzigerinnen und Leipziger, Gäste der Buchmesse, Ausstellerinnen und Aussteller, Buchhändlerinnen und Buchhändler haben ihren Unmut auf die Straße getragen und haben klar zu verstehen gegeben, dass es Widerspruch gibt. Aber auch in Ihrer Rede zur Eröffnung gab es keinen einzigen selbstkritischen Satz; keinen, der irgendetwas von den Äußerungen zurückgenommen hat; vielleicht ein bisschen Demut. Nein, ganz im Gegenteil: Sie haben weiter eskaliert. Das war dieser Veranstaltung nicht würdig, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Weimer, ich will noch mal an Ihre Ernennung als Minister erinnern. Herrn Merz war es damals sicherlich schon bekannt, dass ein so sehr konservativer, mit konträren Einstellungen ausgestatteter Mann Minister für genau diesen Bereich wird. Man musste damit rechnen, dass Sie genau diese Haltung dann auch im Ministeramt weiter zeigen und tragen werden. Aber man kann doch wenigstens die Erwartung haben, dass von einem Minister ein gemäßigteres, verständigeres, vorsichtigeres, verantwortungsvolleres, kurzum: ein klügeres Agieren ausgeht als in seiner vorherigen Funktion. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt. Herr Weimer, ich will es so deutlich sagen: Ich glaube nicht, dass es an einer intellektuellen Überforderung Ihrerseits liegt, weil das, was Sie aufschreiben, und das, was Sie sagen, schon sehr durchdacht und klar ist. Deswegen sage ich: Das, was Sie formulieren, das meinen Sie ganz genau so, wie Sie es formulieren. Und damit legen Sie auch die Axt an unsere Kultur- und Kunstfreiheit. Nun könnte man ja einwenden: Nach den Jahren eher linksliberaler Kulturministerinnen und Kulturminister wäre es mal Zeit für einen konservativen, der dabei vielleicht auch andere Akzente setzt. Ein wechselvolles Auf und Ab in der Demokratie, das muss man aushalten; ja. Aber als Demokratinnen und Demokraten ist es auch unsere Pflicht, zu widersprechen, wenn es etwas falsch läuft. Was ich nämlich nicht ertrage, ist Ihr herablassender Umgang mit bisher erreichten Standards: Einschränkung der künstlerischen und der Kunstfreiheit, Kürzungen notwendiger Entwicklungen im kulturellen Bereich oder die Missachtung wichtiger Institutionen unserer Kunst- und Kulturszene. Zahlreiche Akteure aus Kultur und der Zivilgesellschaft wehren sich deswegen seit Tagen, nein, seit Wochen, zu Recht gegen Ihr Ansinnen, Herr Weimer. Insbesondere den letzten Akt, nämlich Buchläden von einer Preisträger/-innenliste zu streichen und dann auch noch wider besseres Wissen zu erzählen, dass die Jury diese Entscheidung getroffen habe, das ist wirklich unanständig! Und dann noch den Verfassungsschutz als nebulösen Informationsgeber heranzuziehen! Wenn man dann auf Nachfrage in Erfahrung bringen will, was denn konkret vorliegt: Nebelstochern, nichts als Nebelstochern! Der Verfassungsschutz, solange es ihn noch gibt, sollte sich vielleicht um die relevanten Bedrohungen in unserem Land kümmern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Literatur und Kunst dürfen auch problematisch sein. Sie müssen auch provozieren dürfen. Dafür gibt es enge Grenzen. Aber sie tragen dazu bei, dass unsere Meinungsfreiheit, unsere Kunstfreiheit, unsere Wissenschaftsfreiheit, so wie es das Grundgesetz vorschreibt, weiter gestärkt und geachtet werden. Und dafür sprechen wir heute auch hier. Dazu gehört auch, legal Gesagtes auszuhalten, auch wenn man es selbst inhaltlich vielleicht nicht teilt. Für den Buchhandel ist es heute schon schwer genug. Die letzten Stunden der Leipziger Buchmesse haben in den Gesprächen immer wieder gezeigt, wie schwer es Buchhändlerinnen und Buchhändlern, die inhabergeführt sind, gerade fällt, wirtschaftlich zu überleben. Und da ist es eben nach meiner festen Überzeugung die Aufgabe eines Ministers, genau diese Buchhandlungen zu unterstützen und nicht als Gesinnungspolizist einzuschreiten. Insbesondere in die von einer unabhängigen Jury getroffene Entscheidung einzugreifen, diese zu widerrufen und abzuändern, das gehört sich nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich komme zurück zu meiner anfänglichen Kritik. Ich hätte wenigstens ein bisschen – ein bisschen! – Selbstkritik erwartet. Heute hätten Sie die Chance gehabt. Diese nutzen Sie nicht. Sie hätten die Chance gehabt, vor dem Publikum der Aussteller/-innen, der Buchhändlerinnen und Buchhändler am Mittwoch auf der Leipziger Buchmesse Stellung zu beziehen. Auch das haben Sie nicht getan. Deswegen, Herr Weimer, nehmen Sie Ihren Hut! Treten Sie zurück! Liebe Bundesregierung, tut er es nicht, entlassen Sie ihn! Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Dr. Ottilie Klein.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kunst und Kultur sind frei. Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern. Das sind Grundsätze, auf denen unsere freiheitliche Gesellschaft aufgebaut ist. Die Freiheit ist eines der höchsten Güter überhaupt. Aus unserer eigenen Geschichte, aus der Erfahrung mit zwei Diktaturen in Deutschland wissen wir, wie wichtig Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit sind. In autoritären Staaten sind es meist die Meinungs- und die Kunstfreiheit, die der staatlichen Unfreiheit als Erstes zum Opfer fallen. Ein Bekenntnis zu einer freien Gesellschaft ist immer auch ein Bekenntnis zur Meinungs- und Kunstfreiheit. Das bedeutet in der Praxis, dass weder Parteien noch die Bundesregierung vorgeben, was Kunst leisten oder wie sie aussehen soll. Wie sich Kunst und Kultur entwickeln, ob das Ergebnis dem persönlichen Geschmack entspricht, ob es möglicherweise andere Meinungen als die eigene gibt: All das hat den Staat und die Politik nicht zu interessieren. Das ist die Freiheit und Unabhängigkeit der Kunst. Ihr sind wir verpflichtet, und ihr ist auch unser Kulturstaatsminister Wolfram Weimer verpflichtet. Und als unionsgeführte Bundesregierung werden wir sie weiter schützen – heute und morgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen – das ist jetzt in der Rede zuvor ein bisschen in den Hintergrund getreten –, wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, der gefährdet natürlich auch die Kunstfreiheit. Es ist deshalb unsere urdemokratische Pflicht, diese Freiheit vor jedweder Form des Extremismus zu schützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es muss doch Konsens in diesem Haus sein, dass der Staat alles tun muss, um zu verhindern, dass mit Steuergeldern Extremismus unterstützt wird. Das gilt für Linksextremismus, Rechtsextremismus und Islamismus gleichermaßen. Genauso hält es die unionsgeführte Bundesregierung. So hat es übrigens auch die Vorgängerregierung gehalten. Dort war es eine grüne Kulturstaatsministerin, die ihrerseits bei einem Verdachtsfall von Extremismus den Verfassungsschutz befragt und Maßnahmen angestrebt hat, um eine Förderung auszuschließen. Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Frau Roth aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? Ja, sehr gerne. Frau Kollegin, im Ernst, glauben Sie nicht, dass Sie jetzt Äpfel mit Birnen vergleichen und dieser Vergleich unzulässig ist? Ich erinnere Sie, um was es damals ging: Es ging darum, dass geprüft werden sollte, ob aus den von Monika Grütters auf den Weg gegebenen Mitteln für Coronahilfen des Programms „Neustart Kultur“ Förderungen bewilligt wurden, die den Förderbedingungen widersprochen haben. Ganz konkret ging es um das Buch eines Verlags – es waren übrigens Fördermittel, die ohne Jury vergeben worden sind –, bei dem der Verdacht bestand, dass dieses Buch nicht verfassungskonform ist. Daraufhin hat der Börsenverein ein unabhängiges Gutachten bei einem Professor eingeholt, und es wurde eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt, ob die Grundlagen dafür vorhanden sind, Fördergelder tatsächlich zurückzufordern. Das ist aber doch was ganz, ganz, ganz anderes, als die Entscheidung einer unabhängigen Jury einfach zu umgehen und ohne Wissen auf Verdachtsfälle Buchläden von der Preisverleihung auszuschließen. Also, tatsächlich handelt es sich dabei ja auch um das Haber-Verfahren. Und warum für die eine Kulturstaatsministerin andere Maßstäbe gelten sollten als für den anderen Kulturstaatsminister, das ist mir nicht ganz klar. Ich muss noch mal darauf zurückkommen: Es muss doch Konsens sein, dass der Staat alles tun muss, um zu verhindern, dass mit Steuergeldern Extremismus unterstützt wird, egal ob es nun eine Förderung oder ob es ein Preis ist, der verliehen wird. Das muss Konsens sein. Ich muss Ihnen auch sagen: In diesem Fall war die Kunstfreiheit nicht gefährdet und eingeschränkt, und heute ist sie es auch nicht. Wenn wir schon über die Kunstfreiheit sprechen, will ich an dieser Stelle auch ganz klar sagen, dass Antisemitismus nicht von ihr gedeckt ist. Es ist bezeichnend, dass die Linkspartei – mal wieder, muss man sagen – zu Antisemitismus kein Wort verloren hat. Es muss aber klar sein: Wir dürfen nicht zulassen, dass unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit Antisemitismus verbreitet wird. Judenhass bleibt Judenhass, egal wie er sich nennt, egal wo er herkommt und egal wie er sich tarnt. – Dass es da jetzt bei Ihnen unruhig ist, kann ich verstehen. Ihre Partei steht ja zurzeit durch den Vorwurf des Antisemitismus sehr stark in der Öffentlichkeit. Der lässt sich auch nicht mit diesem Beschluss ausräumen, den Sie da in Niedersachsen gefasst haben. Ich muss sagen: Ich bin wirklich zutiefst beschämt, dass eine Partei im Bundestag sitzt, die solche Beschlüsse fasst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es darf nicht sein, dass unsere Freiheit benutzt wird, um sie am Ende abzuschaffen. Genau das ist aber das Ziel von Verfassungsfeinden. Wir stellen dem die Werte des Grundgesetzes entgegen. Denn unsere Demokratie ist nicht nur eine freie Demokratie, sondern stets auch eine wehrhafte Demokratie. Wir lassen es nicht zu, dass Menschen die Freiheit missbrauchen, um unsere Freiheit zu bekämpfen! Das ist der Grundsatz, nach dem wir handeln. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Götz Frömming.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, also einen Vorwurf kann man Ihnen ja nicht machen: Langweilig wird es mit Ihnen nicht. Schon die zweite Aktuelle Stunde innerhalb kürzester Zeit. Aber ich weiß nicht, ob das so unbedingt für Ihre Amtsführung spricht. Meine Damen und Herren, die Proteste gegen den Ausschluss dreier linksradikaler Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis sind – wir haben es eben schon gehört – ein Festival der Doppelmoral. Nachdem der Beauftragte für Kultur und Medien seinen Entschluss bekannt gab, warnten Politiker und Kulturfunktionäre vor einem „Klima der Vorzensur“. Während der Eröffnungszeremonie der Leipziger Buchmesse standen Demonstranten vor dem Gewandhaus mit Transparenten mit Aufschriften wie „Kultur schützen – Weimer entlassen“ und Flyern, auf denen stand „Rote Karte für Gesinnungsschnüffelei!“. Der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels – das ist übrigens jener Verein, der sich führend an der Vertreibung der rechten Verlage von den beiden großen Buchmessen beteiligt hat – erklärte – Zitat –: „Wir werden Ihren autokratischen Gestus nicht klaglos akzeptieren.“ Zitat Ende. Meine Damen und Herren, hier streitet ein politisches Milieu angeblich um die Freiheit des gedruckten Wortes. Es ist dasselbe Milieu, das sich mit Zensur- und Verbotsforderungen geradezu überschlägt, wenn es gegen rechts geht. Und rechts ist man ja schon, wenn man diesem Milieu einfach mal widerspricht. Um diese Doppelmoral nachzuvollziehen, muss man sich nur einmal vorstellen, was los gewesen wäre, wenn die Dresdner Buchhändlerin Susanne Dagen für den Preis nominiert gewesen wäre. Meine Damen und Herren, sie hat eine ganze Buchmesse allein und übrigens ohne Steuergeld aus dem Boden gestampft. Sie hätte diesen Preis wahrlich verdient. Aber was wäre wahrscheinlich passiert? Es hätte von Ihrer Seite Boykottaufrufe gegeben, Proteste und Tumulte. Die Antifa wäre aufmarschiert, usw. usf. Frau Dagen wird wahrscheinlich nie einen staatlichen Preis bekommen. Aber ich vermute mal, meine Damen und Herren, sie legt auch gar keinen sonderlichen Wert darauf. Das Gute an dieser Debatte ist, dass sie das Hauptproblem der deutschen Kulturszene offenlegt, und das ist die Linkslastigkeit und der damit einhergehende Subventionshunger. Daraus entstehen dann so groteske Vorwürfe wie dieser: Herr Weimer nimmt staatliche Eingriffe in die Kulturförderung vor. – Ein Staatsminister für Kultur greift in die staatliche Kulturförderung ein: Stellen Sie sich das einmal vor! Ich gestatte mir die Frage, warum Buchhandlungen überhaupt mit Steuermitteln gefördert werden sollen. Bekommen denn der Metzger, der Wurst verkauft, der Kfz-Mechaniker oder das Friseurgeschäft eine Förderung? Meine Damen und Herren, wäre es nicht besser, wir ließen das komplett? Warum sollte der Beauftragte für Kultur und Medien außerdem Buchhandlungen mit Steuergeldern prämieren, an deren Fassade die Parole „Deutschland verrecke bitte“ oder „Heimat ist Aufruf zum Mord“ geschrieben steht? Meine Damen und Herren, ich habe eine Kleine Anfrage gestellt; wir haben nach vier weiteren Buchhandlungen gefragt. Aktuell liegt die Auskunft des Innenministeriums vor; sie ist gestern gekommen. Darin heißt es – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Eine weiterführende Auskunft zu den in der Fragestellung genannten Buchhandlungen ‚BiBaBuZe‘ [...] ‚Karl-Marx-Buchhandlung‘ [...], kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen [...]. Durch eine offene Auskunft über den aktuellen Wissensstand könnten die betroffenen Akteure Abwehrstrategien entwickeln [...].“ Meine Damen und Herren, aus dieser Antwort wird deutlich, dass noch weitere Buchhandlungen offenbar ein Fall für den Verfassungsschutz sind. Herr Weimer, bitte übernehmen Sie! Als die alternative Buchmesse SeitenWechsel in Halle stattfand, da rief die Kulturszene zum Boykott auf und setzte die Messebetreiber unter Druck, den Vertrag zu kündigen. Als in Berlin-Treptow dazu aufgerufen wurde, das rechtskonservative Onlineportal „Apollo News“ aus dem Bezirk zu vertreiben und ihm auf die Tasten zu hauen, da blieb die linke Kulturszene stumm. Und nun führen Sie sich auf, als sei Ihnen jemand auf die Hühneraugen getreten. Meine Damen und Herren, diese Doppelmoral ist heuchlerisch und verlogen. Die Freiheit der Kunst ist unteilbar. Entweder Sie machen keine Unterschiede zwischen links und rechts, oder Sie verkneifen sich Ihre scheinheilige Empörung, wenn Linke ausnahmsweise einmal so behandelt würden wie Rechte. Ausnahmslos! Oder, meine Damen und Herren, vielleicht noch besser: Wir verzichten ganz auf diese Preise und Subventionen. Die Buchhändlerin Susanne Dagen hat es vorgemacht: Es geht auch ohne. Ich danke Ihnen. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Dr. Wiebke Esdar.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ So steht es in Artikel 5 unseres Grundgesetzes. Dieser Satz ist eine bewusste Antwort auf die Erfahrungen unserer Geschichte. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten sicherstellen: Kunst darf in diesem Land nie wieder staatlicher Kontrolle unterworfen sein. Sie soll widersprechen dürfen, irritieren dürfen, provozieren dürfen; denn Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Wir sehen heute weltweit, was passiert, wenn Politik beginnt, in die Kunst einzugreifen. In den USA erleben wir aktuell, dass Museen unter politischem Druck Themen aus ihren Ausstellungen streichen oder gar nicht mehr aufgreifen, weil sie nicht zur Linie der Regierung passen. Genau das will unser Grundgesetz aber zum Glück verhindern. In einer lebendigen Demokratie muss nämlich gelten, was Heinrich Böll im Jahr 1966 sagte – ich zitiere –: „Kunst muss also zu weit gehen, um herauszufinden, wie weit sie gehen darf [...].“ Das ist zugespitzt; aber es trifft den Kern. Kunst ist nämlich nicht einfach Meinung in anderer Form: Sie ist offen, sie ist mehrdeutig, widersprüchlich, manchmal unverständlich oder verstörend. Ein Kunstwerk aber ist kein Endpunkt, sondern ein Angebot und Anstoß zur Auseinandersetzung. Deshalb schützt das Grundgesetz die Kunst sogar stärker als die reine Meinungsäußerung. Wir sollten uns gerade dann mit ihr auseinandersetzen, wenn sie zu weit geht. Das heißt aber nicht, dass alles erlaubt ist. Die Grenzen liegen dort, wo Rechte, vor allem die Menschenwürde, verletzt werden oder wo strafbare Inhalte vorliegen, beispielsweise bei der Volksverhetzung. Diese Grenze ist bewusst hoch angesetzt. Es reicht nicht, dass Kunst uns empört. Es reicht nicht, dass Kunst provoziert oder verstört. Es reicht auch nicht, dass Kunst gegen unsere moralischen Überzeugungen ist. Die entscheidende Frage ist: Verletzt ein Werk Rechte, oder fordert es uns nur heraus? Das ist der entscheidende Unterschied; denn sonst geraten wir schnell in eine Richtung, in der nicht mehr das Recht entscheidet, sondern das Empfinden. Ich will einen Punkt klar benennen: Kritik an Kunst ist selbstverständlich. Sie ist sogar notwendig, wenn Kunst nicht nur Ästhetik sein soll. Problematisch wird es aber, wenn aus der Kritik der Anspruch erwächst, die Kunst politisch einzuhegen oder einzuschränken, wenn Förderentscheidungen an enge oder unklare Erwartungen geknüpft werden. Misstrauen gegenüber vielfältigen künstlerischen Perspektiven darf nicht zur Grundlage von politischen Entscheidungen werden, sonst verschiebt sich etwas. Dann geht es nicht mehr um Auseinandersetzung, sondern um Kontrolle. Und bei der Kunst sollte es immer um Auseinandersetzung gehen. Der Staat hat die Aufgabe, Kunst zu ermöglichen. Er soll fördern, Räume schaffen und Strukturen sichern, auf die sich Kunst und Kultur verlassen können. Aber der Staat darf nicht entscheiden, welche Kunst erwünscht ist und welche nicht. Kunstfreiheit gilt nicht nur für das, was uns gefällt und uns überzeugt; sonst wäre es keine Freiheit. Genau darin liegt ihr Kern. Am Ende geht es um mehr als Kunst und Kultur. Es geht um unsere Demokratie und unsere Freiheit, auch dann, wenn wir selbst künstlerisch gar nicht tätig sind. Die Kunstfreiheit ist die Erlaubnis, den Staat zu kritisieren, auch scharf, laut, irritierend. Und unser Grundgesetz mutet uns zu, dass wir das aushalten, gerade wir Politikerinnen und Politiker in diesem Haus. Gleichzeitig haben wir in diesem Haus aber auch die Aufgabe, dass wir diese Freiheit schützen. Also liegt es an uns, diese Zumutung anzunehmen. Oder um es mit Danger Dan zu sagen: „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt.“ Herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Misbah Khan.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Weimer, Sie sind seit zehn Monaten im Amt, und Folgendes scheint mittlerweile offensichtlich: Erstens. Sie haben ein groteskes Verständnis von Freiheit. Sie trauen einer unabhängigen Jury nicht zu, demokratische Orte zu erkennen. Sie trauen sich selbst aber zu, nach Gutdünken auszusortieren. Zweitens. Sie scheinen erschreckend viel Zeit zu haben; Zeit, um eine Liste mit 118 Buchhandlungen durchzugehen, Zeit, die Sie offensichtlich nicht haben, um sie in die eigentliche Arbeit zu investieren. Dann erlauben Sie mir, zu fragen: Wo ist denn die Digitalsteuer? Wo sind die Vereinbarungen zu den Streamingdiensten? Wo ist die Strategie für den Filmstandort? Alles groß angekündigt und nichts davon geliefert. Herr Weimer, Sie greifen ein, wo Sie nichts zu suchen haben, und liefern nicht, wo Sie Verantwortung tragen. Schlimmer noch: Sie überschreiten bewusst Grenzen, die Sie in Ihrem Amt eigentlich schützen müssten. Schon als der Bundeskanzler Sie benannt hat, ging ein Raunen durch die Kulturszene, und nicht zu Unrecht. Der Skandal um den Buchhandlungspreis ist ja nicht Ihr erster Skandal. Er ist auch nicht der zweite. Er ist auch nicht der dritte. Es ist auch nicht der vierte. Er ist der fünfte in nicht mal einem Jahr. Das muss man erst einmal schaffen! Mal wird die Sprache zum politischen Kriterium. Wer gendert, soll um seine Fördermöglichkeiten bangen. Dann kam der Skandal um den Ludwig-Erhard-Gipfel: eine Vermischung von Amt und Eigeninteressen. Ein Kulturstaatsminister, der seine Position nutzt, um seinen privaten Veranstaltungen Glanz zu verleihen, um Gäste zu akquirieren und um persönliche Netzwerke Dritter zu pflegen! Dann ging es weiter mit Eingriffen in Programme von Kultureinrichtungen wie dem Haus der Kulturen der Welt. Offensichtlich kein Tabubruch mehr! Kuratorische Freiheit? Künstlerische Unabhängigkeit? Alles Verhandlungsmasse! Es geht noch weiter. Es reicht eine von der Meinungsfreiheit gedeckte unliebsame Preisrede auf der Berlinale: ein Moment, der in einer Kulturlandschaft ausgehalten werden muss, so kritisch, wie er ist. Er muss an dieser Stelle in der Kulturszene diskutiert werden. Was dann aber diskutiert worden ist, waren Fragen zur Chefin der Berlinale. Und schließlich das: Drei Buchhandlungen werden nachträglich von einer bereits entschiedenen Preisliste gestrichen. Eine unabhängige Jury wird damit de facto abgesetzt, und die Buchhandlungen werden auch noch angelogen. Keine transparenten Kriterien, keine nachvollziehbaren Begründungen und kein Respekt für die Betroffenen. Wenn wir diese Schritte aneinanderreihen, dann ergibt sich ein klares Bild: Herr Weimer, Ihr Problem ist nicht ein einziger Fehler. Ihr Problem ist Ihr Amtsverständnis, das Kontrolle über Freiheit stellt, politische Opportunität über institutionelle Unabhängigkeit und persönliche Maßstäbe über transparente Verfahren. Und genau das ist das eigentliche Problem. Sie inszenieren sich als Verteidiger der Meinungsfreiheit. Aber sobald Ihnen eine Meinung nicht passt, greifen Sie ein. Wer so handelt, zeigt ein autoritäres Verständnis von Politik. Und gerade in der Kulturpolitik ist das absolut fehl am Platz. Wo sind wir eigentlich hingekommen, wenn ein Kulturstaatsminister sich nicht mehr traut, auf eine Buchmesse zu gehen? Wer den Dialog nicht sucht – das kann ich Ihnen sagen, Herr Kulturstaatsminister –, der ist ein Kulturstaatsminister auf Zeit. Und damit kommen wir zum Bundeskanzler. Denn es gibt genau eine Person, die die Verantwortung dafür trägt, dass Herr Weimer dort ist, wo er ist, nämlich Friedrich Merz. Ins Amt gebracht hat ihn alleine seine persönliche Nähe zum Kanzler. Deshalb lässt sich die Frage stellen: Was sagt es eigentlich über die Personalentscheidungen dieses Kanzlers aus, wenn ein Kulturstaatsminister, den er benannt hat, binnen kürzester Zeit jegliches Vertrauen der Kulturszene verspielt hat? Und was sagt es über die Führungsqualitäten dieses Kanzlers aus, wenn er nicht erkennt, in welchen Umständen sich dieser Minister befindet, und weiter an ihm festhält? Am Ende bleibt eine einfache Erkenntnis: Ein Kulturstaatsminister, der die Freiheit der Kultur unter politischen Vorbehalt stellt, ist eine Fehlbesetzung. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Michael Frieser.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Also, Sie müssen schon verstehen, dass ich ein bisschen erstaunt bin. Ich fange mal ganz zurückhaltend an: Diese Debatte ist pure Heuchelei, vor allem, wenn in Ihrer Rede nicht ein einziges Mal der Begriff „Extremismus“ auftaucht. Das ist es, worum es geht. Der Eindruck, dass man sich hier auch noch mit Extremisten gemeinmachen will, den hätten Sie ausräumen sollen. Dann kann man über alle anderen Fragen reden. Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Nein, danke schön. – Darf ich mit der Rede wenigstens mal anfangen? – Frau Kollegin, Rotzigkeit ersetzt keine demokratischen Umgangsformen. Wir reden über die Frage, was jemand aus seinem Amtsverständnis heraus tut. Daher bedanke ich mich herzlich bei der Vorrednerin über die Aufzählung und das Aufzeigen der Tatsache, dass dieser Kulturstaatsminister seine Arbeit macht. Er ist kein höherer Verwaltungsbeamter, der nur Haken macht und Unterschriften leistet, sondern er hat sehr wohl eine Pflegeaufsicht über die Frage, wie dieser Staat mit Kunst und Meinungsfreiheit umgeht. Die Debatte spricht Bände über die etatistische Tradition in der Kulturförderung. Erinnern sich die so wie ich ein bisschen Älteren unter uns vielleicht noch an die 80er-, 90er-Jahre? Da war die Kultur weg von der öffentlichen Förderung. Um Gottes willen! Der Staat dürfe nicht durch staatliches Geld in irgendeiner Art und Weise den Eindruck erwecken, er würde Einfluss nehmen! Wir haben es mit dem „Neustart Kultur“ geschafft, die Kulturbranche durch die Coronapandemie zu bringen. Daraus ist das Gefühl entstanden, es bestehe irgendeine Art von absolutem Anspruch auf kulturelle Förderung. Und jetzt ist jede Form von Diskussion über die Frage institutioneller Kontrolle in diesem Bereich sofort Meinungszensur. Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen der Frage der Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit, so wie die Verfassung sie schützt, und der Frage der Förderfähigkeit, der Förderung durch den Staat. Es handelt sich um Steuergelder, und wer diese Grenze verwischt, der tut das aus ideologischen Gründen. Das eine ist Meinungsfreiheit, das andere ist Förderung. Bei diesem Preis geht es um eine besondere Auszeichnung vom Staat für eine Tätigkeit. Damit ist klar, dass wir aufpassen müssen, an welcher Stelle wir wem Geld in die Hand drücken. Vor allem, wenn es um Steuergelder geht, geht es nicht an, Preisgelder zu vergeben, wenn uns eine Institution dieses Landes sagt: Hier besteht der Verdacht auf Extremismus. – Ja, wo kommen wir denn da hin? Das ist genau die Art von Arbeit, die der Staat leisten muss: Er darf seine Staatsfeinde nicht auch noch mit Geldern finanzieren. Genau darum geht es in diesem Fall. Extremismus hat nie etwas mit Meinungsfreiheit zu tun. Und man wundert sich schon: Wenn es um die Frage „Kampf gegen rechts“ geht, dann herrscht ein unglaubliches Tohuwabohu, wenn es um die andere Seite geht, herrscht eher Schweigen. Es geht immer um die Gleichbehandlung bei der Frage: Kampf gegen Linksextremismus, Kampf gegen Rechtsextremismus, Kampf gegen Islamismus und Antisemitismus. Hierzu hätte ich mir mal eine Aktuelle Stunde gewünscht. Das Haber-Verfahren ist eine institutionelle Frage. Alle Bundesregierungen, auch die Vorgängerregierungen, haben einheitlich entschieden, es soll gerade nicht das fördernde Ministerium, sondern jemand Externes sein, der diese Überprüfung tatsächlich durchführt. Am Ende des Tages geht es doch nur um ein grundlegendes Misstrauen in die staatlichen Institutionen. Da kann ich nur sagen: Wenn es um Steuergelder geht, dann geht es nicht um Zensur, sondern darum: Kein Preis, keine Förderung für Extremisten! Vielen Dank. Zu einer Kurzintervention gebe ich jetzt das Wort an die Abgeordnete Julia Schneider. – Um das mal kurz zu klären: Man muss nicht erwähnt werden, um eine Kurzintervention zugelassen zu bekommen. Die Abgeordnete hat jetzt die Möglichkeit, eine Kurzintervention zu machen. Und Sie, Herr Frieser, haben danach die Möglichkeit, zu antworten, wenn Sie möchten.

Grüne

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, habe ich Sie in Ihren Einlassungen jetzt richtig verstanden, dass Sie diese drei Buchhandlungen als „extremistisch“ bezeichnen? Sie sagten ja, man solle sich nicht mit Extremisten gemeinmachen. Frau Kollegin, ich habe mich nur etwas erstaunt gezeigt; denn Kurzinterventionen werden mittlerweile zur Ausdehnung von Redezeiten genutzt werden. Das finde ich ein etwas seltsames Verständnis. Herr Frieser, es gibt hier jetzt nicht die Möglichkeit, über die Sitzungsleitung zu debattieren. Ich habe die Kurzintervention zugelassen, und Sie haben jetzt die Möglichkeit, auf die Frage von der Kollegin zu antworten. Genau das tue ich an der Stelle ja jetzt auch. Entschuldigen Sie mal! Darf ich das wenigstens am Anfang noch dazusagen? Ich sage Ihnen nur, wie wir das hier machen.

CDU/CSU

Frau Kollegin, „sich gemeinmachen mit Extremisten“ heißt: Im Haber-Verfahren sagt eine Institution dieser Bundesregierung, und zwar das Innenministerium, dass ein Verdacht vorliege und ein bestimmter Förderempfänger keine Steuergelder bekommen solle. Das ist die Kontrollfunktion, die der Staat hier erfüllen muss. Deshalb können Sie auch nichts dagegen machen, dass sich bei Ihrem Kampf an dieser Stelle tatsächlich der Eindruck aufdrängt, dass man versucht, sich mit Extremisten gemeinzumachen. Jetzt hat das Wort für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Sven Wendorf.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste und Zuschauer! Das Drama um Staatsminister Weimer geht in einen weiteren Akt. In diesem nimmt er nun die Rolle eines tragischen Helden ein. Man fühlt sich an „Hamlet“ erinnert: Er steht da, einen Aktenordner des Verfassungsschutzes in der Hand, und sinniert: Fördern oder nicht fördern – das ist hier die Frage! In Bezug auf drei mutmaßlich linksradikale Buchhandlungen entschied er sich für Letzteres, und der Instinkt gibt ihm recht. Warum sollte der Staat Einrichtungen ehren und belohnen, die ihn ganz offensichtlich verachten? Der Deutsche Buchhandlungspreis wird aus Steuergeld bezahlt – 1 Million Euro aus dem Portemonnaie des Rentners in Sachsen, der alleinerziehenden Mutter in Berlin, des Handwerkers in Bayern. Wenn Buchhandlungen ausgeschlossen werden, weil sie Verbindungen in linksradikale oder gar linksextreme Milieus haben, dann ist das kein Skandal, dann ist das schlicht gesunder Menschenverstand. Ein Preis, der mit dem Geld aller Bürger finanziert wird, darf niemals zum versteckten Zuschuss für einseitigen politischen Aktivismus werden, egal ob von rechts oder von links. Natürlich ließen sie nicht lange auf sich warten, die Pfeile und Schleudern des wütenden linken Kulturbetriebs. „Meinungsfreiheit in Gefahr! Zensur! Das ist rechter Kulturkampf!“, schreien sie und beschuldigen nun Weimer dessen, was sie selbst doch seit Jahrzehnten schon betreiben. Alles, was der eigenen Ideologie widerspricht, muss bekämpft werden. Kinderbücher sollen umgeschrieben werden; missliebige Begriffe und Konzepte werden geächtet. Die Sprache soll „gendergerecht“ umgebaut werden, um damit das Denken der Menschen im eigenen Sinne zu manipulieren. Dieselben Leute, die jetzt aufheulen, traten noch vor Kurzem für den Ausschluss rechter Verlage von der Buchmesse ein, bejubeln die Ausladung rechter Autoren oder wollten gleich ganze Presseorgane verbieten. Nun kommt dieser Bumerang der Cancel-Culture einmal zurück und trifft einen selbst, und das Geschrei ist groß. „Die ich rief, die Geister, werd’ ich nun nicht los“. Und eigentlich ist es ja noch schlimmer. Rechte fordern ja nur Gleichbehandlung, die ihnen von linker Seite allzu oft verweigert wird. Hier beschweren sich aber nun zwielichtige linke Akteure darüber, dass sie nicht ausgezeichnet werden, dass sie keinen Preis erhalten, dass sie nicht herausgehoben werden aus der Masse, dass sie nicht vom Staat als Vorbild geehrt und finanziert werden. Das ist an Dreistigkeit nun wirklich nicht zu überbieten. Dass der Staat da nicht mitspielt, ist gerechtfertigt. Kurzum: Der Zweck ist legitim. Aber heiligt der Zweck auch die Mittel? Wenn eine umstrittene Behörde wie der Verfassungsschutz mit seinen undurchsichtigen Methoden und fragwürdigen Einschätzungen als Orakel herangezogen wird, sind Zweifel angebracht. Keine offene politische Debatte, kein transparentes Kriterium, sondern „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ unter Geheimhaltung – wer so verfährt, schadet am Ende der eigenen Sache. Denn dann geht es plötzlich nicht mehr um die Frage, ob der Staat zweifelhaften Aktivismus prämieren soll. Dann geht es nur noch um Geheimverfahren, Verdachtslogiken und staatliche Gesinnungsprüfung. Das liefert der linken Kulturblase den Stoff für die nächste große Inszenierung frei Haus, und die nimmt das nur allzu gern an und nutzt es. Spenden an die betroffenen Buchhandlungen gab es im Überfluss. Aber vielleicht findet sich genau dort auch die Lösung dieses Dilemmas. Der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels sagte – ich zitiere mit freundlicher Genehmigung der Präsidentin –: „Wir lassen uns nicht einschüchtern durch politische Interventionen, die unsere Freiheit und Unabhängigkeit infrage stellen wollen.“ Zitat Ende. – Geben wir der Branche die Freiheit, nach der sie strebt! Geben wir ihr die Unabhängigkeit vom Staat, die sie sich wünscht! Geben wir ihr die Freiheit, einen eigenen Preis auszuloben, finanziert durch Spenden oder Beiträge, damit sie unabhängig von staatlicher Willkür ist! Es gab von linker Seite oft Forderungen nach einem starken Staat. Der Staat ist stark, wenn er seine Grenzen kennt. Ein freiheitlicher Staat beweist seine Größe nicht dadurch, dass er überall eingreift, sondern dadurch, dass er weiß, wann er sich zurückzunehmen hat. Keine Preise auf Staatskosten für fragwürdigen Aktivismus, aber eben auch keine geheimdienstgestützte Kulturpolitik! Die Freiheit lebt nicht davon, dass Ministerien Haltungsnoten verteilen. Sie lebt davon, dass Gesellschaft, Bürger und Institutionen ihre Angelegenheiten selbst regeln. Darum gehört dieser Preis in seiner bisherigen Form abgeschafft. Weniger Staat, mehr Freiheit! Vielen Dank. Jetzt hat das Wort für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Holger Mann.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kunst- und Literaturfreunde, die in diesen Tagen zu Hunderttausenden nach Leipzig pilgern! Im Grußwort zum aktuellen Deutschen Buchhandlungspreis schrieb der Beauftragte für Kultur und Medien, BKM, Wolfram Weimer, noch: Die Freiheit des Wortes ist „eines der höchsten Güter unserer demokratischen Gesellschaft, das wir um jeden Preis erhalten und schützen müssen. Inhabergeführte Buchhandlungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag.“ Hier kann ich dem Staatsminister wirklich nur zustimmen, meine Damen und Herren. Ich hätte mir gewünscht, dass sein Handeln diesen Prämissen folgt. Tatsächlich erleben wir aber in den letzten Wochen vielfach Debatten, die das Gegenteil nahelegen. Schon bei der Berlinale und beim Umgang mit deren Direktorin Tricia Tuttle zeigte sich, dass Herr Weimer seine Bewertung politischer Äußerungen zum Maßstab für Meinungsfreiheit erhebt und daraus Beschränkungen für Kulturinstitutionen ableitet. Die Debatte um die Berlinale war noch nicht verklungen, da schlug die Meldung ein, dass drei preisnominierte Buchhandlungen vom BKM von der Preisliste des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen wurden. Der seitdem mehrfach von Wolfram Weimer geäußerte Vorwurf war, sie seien extremistisch und würden „verfassungsfeindliche Elemente“ in sich tragen. Meine Damen und Herren, ich will daran erinnern, wovon wir hier reden. Wir reden hier von drei beliebten Buchhandlungen, also von Orten, die von der Jury für breites Literatursortiment, kulturelles Engagement oder Lese- und Literaturförderung ausgezeichnet werden sollten. Alle waren schon mal ausgezeichnet worden: eine drei-, eine sogar fünffach. Sie alle befinden sich im öffentlichen Raum. Und diese Buchhandlungen sollen sich jetzt zur Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung entwickelt haben, unbemerkt von Kundinnen, Passanten, Öffentlichkeit und Justiz? Wirklich? Bisher ging ich und sicher viele von Ihnen davon aus, dass Bildung, Kultur, Vielfalt und Debatte, also all das, wofür Buchhandlungen stehen, die Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung stärken. Deshalb sage ich hier in aller Deutlichkeit: Sie werden deshalb über den Preis gefördert und sollten eben nicht unter dem Verdacht stehen, das Grundgesetz zu gefährden. BKM muss aber diesen Verdacht erhoben haben; denn erstmals in der über zehnjährigen Geschichte des Buchhandlungspreises löst es das Haber-Verfahren und Anfragen beim Verfassungsschutz aus. Nach Auskunft vom BKM fragt man 3 von 118 Nominierten ab. Und krass: Gleich drei von drei Treffern! Versenkt! Was für eine Quote! Davon kann selbst das Bundesinnenministerium nur träumen. Zufall? Wohl kaum. Schon das lohnte eine eigene juristische Erörterung. Dafür fehlt hier aber die Zeit. Die für uns entscheidende Frage ist aber: Was sagen diese Bestätigungen des Inlandsgeheimdienstes nach dem Haber-Verfahren denn aus? Auch BKM kann dazu nichts sagen; keine Ahnung bzw. Geheimnisschutz. Noch nicht mal die Anfangsverdachtsmomente vor Abfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz hat Staatsminister Weimer im Ausschuss benennen können. Man stützt sich also nur auf Vermutungen. Zwischen den Zeilen liest man: Da verkehren Elemente. – Aber, meine Damen und Herren, darf das ausreichen, eine Institution als extremistisch zu bezeichnen, als verfassungsfeindlich von Preisen auszuschließen? Wenn ja, welche öffentlich zugänglichen Institutionen sind davor noch gefeit? Werden wir diesen Bundestag noch finanzieren können, weil hier Elemente verkehren, die laut mehrerer Landesverfassungsschutzberichte aus AfD-Landesverbänden kommen, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind? Das ist eine grundsätzliche Frage, über die man gerade in den Bereichen, die von Artikel 5 unserer Verfassung geschützt sind, ruhig und besonnen nachdenken muss. Deswegen sage ich, meine Damen und Herren: Der beste Verfassungsschutz ist immer noch eine aktive Zivilgesellschaft und demokratische Kultur. Ich begrüße es, dass Staatsminister Weimer inzwischen von absoluten Ausnahmefällen beim Haber-Verfahren spricht. Dennoch: Dass vermehrt politisch in Voten von Jurys und Experten eingegriffen wird, ist bedenklich. Das beschreitet einen Weg weg von staatlich geförderter Kultur, die wir in Deutschland haben, hin zur Staatskunst. Auch da sage ich, gerade als Ostdeutscher: Wehret diesen Anfängen! Deswegen plädieren wir für Vertrauen und Erhalt größtmöglicher Freiheit im Bereich der Kunst und Wissenschaft. Wir plädieren für Vertrauen und dafür, dass Kulturinstitutionen nicht in Sippenhaft genommen werden. Wir plädieren für eine Freiheit, die den Raum des Sagbaren und des Darstellbaren in Kultureinrichtungen nicht vorab politisch staatlich definiert, sondern dem öffentlich geführten Diskurs mehr zutraut, ihn im besten Habermas’schen Sinne als konstitutionell für unsere Demokratie sieht. Wir plädieren daher für eine Förderpolitik, die nicht durch Umkehr der Beweislast oder gar Generalverdachtsklauseln Selbstzensur und Verengung gesellschaftlicher Debatten befördert. Oder anders – um hier ein schönes Zitat einer Hamburger Band zu liefern –: Wir sind für die Freiheit „im Zweifel für den Zweifel“. Danke schön. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt.

Grüne

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Weimer, was haben Sie eigentlich genau gegen Leipzig? Erst treten Sie eine Debatte um den Deutschen Buchhandlungspreis los, dann sagen Sie dessen Verleihung und schlussendlich auch alle übrigen Termine bei der Leipziger Buchmesse ab. Wissen Sie, die Leipziger Buchmesse war schon zu DDR-Zeiten ein Freiort. Man sprach dort miteinander, manchmal hinter vorgehaltener Hand. Man ließ Bücher, die man sonst nicht bekommen konnte, mitgehen – das habe ich auch gemacht; geistiger Mundraub, ist verjährt –, und man ließ den Gedanken freien Lauf. Heute ist sie ein Fest mit großartigen Preisträgerinnen und Preisträgern, über die wir leider ganz wenig sprechen können, wie Katerina Poladjan zum Beispiel oder Miljenko Jergović. In der ganzen Stadt geht es ums Lesen. Hunderttausende feiern Bücher: Alte mit Rucksäcken, Kinder, die an ihren Eltern zerren, weil sie etwas Spannendes am nächsten Stand entdeckt haben, Zuhörende, Diskutantinnen und Diskutanten aus dem In- und Ausland, nur der Kulturstaatsminister nicht. Man wundert sich. Wissen Sie, was Sie erreicht haben? Sie haben erreicht, dass alle in einen Abgrund blicken. Es ist der Abgrund der Einschränkungen, des vorauseilenden, ängstlichen Recht-machen-Wollens. Es ist die Angst, dass Förderung von Kunst und Kultur in Deutschland davon abhängen könnte, ob sie gefällt. Und das ist ein riesengroßes Problem. Und Sie sagen nicht, warum – noch nicht einmal im Ausschuss des Bundestages. Wir hören nur ein Geraune, das Sie nicht näher beschreiben, wenn es um das Streichen der Buchhandlungen von der Liste der Jury geht. Auf die Frage der „Zeit“, ob es nicht eine repressivwirkende Grauzone erzeugen würde, dass als Grund für den Ausschluss der Buchhandlungen die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes genannt werden, die von Ihnen vorgetragene Begründung aber wiederum eine ganz andere ist, sagen Sie: „Das will ich nicht hoffen, glaube es aber auch nicht.“ Doch, genau diese Grauzone ist entstanden. Ich frage Sie nach Ihrem Amtsverständnis. Sie sind Mitglied der Bundesregierung. Sie werden nach jedem verursachten Chaos, auch in diesem Fall, in Schutz genommen. Sie können nicht nach Hörensagen Entscheidungen treffen, Herr Weimer. Und wenn es etwas anderes war als Hörensagen, dann haben die Öffentlichkeit und erst recht die Buchhaltungen das Recht, zu wissen, was die Grundlage dieser Entscheidung ist, und die müssen Sie liefern, Herr Weimer: gegenüber diesem Haus, der Öffentlichkeit und den Buchhandlungen. Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der CDU/CSU-Fraktion? Natürlich, sehr gerne. Frau Kollegin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage gestatten. – Eine ganz einfache Ja/Nein-Frage: Haben Sie, als Sie Teil der Bundesregierung waren, in Ihren Ressorts das Haber-Verfahren angewandt, ja oder nein? Sehr geehrter Herr Kollege, es geht nicht um Ja/Nein-Fragen, zum Glück nicht. – Nein! – Warum sage ich das? Weil es hier nicht darum geht, ob das Haber-Verfahren angewendet worden ist. Es geht um die Frage: Was ist die Grundlage dafür? Und die Grundlage kann nicht Geraune sein. Die Grundlage kann nicht sein, dass die Verantwortung auf die Mitarbeitenden im BKM geschoben wird; das haben wir nämlich im Ausschuss erlebt. Die Grundlage muss doch nachvollziehbar sein, insbesondere für die Buchhandlungen, damit sie dazu Stellung nehmen können. Es kann nicht sein, dass sie sich in aller Öffentlichkeit als Extremisten beschimpfen lassen müssen, und nichts dazu sagen können. Darum geht es. Das ist Demokratie. Das ist Freiheit. Dafür bin ich mal auf die Straße gegangen. Im Klartext: Glauben Sie wirklich allen Ernstes – ich will das noch mal vertiefen –, dass die Jury extremistische Buchhandlungen vorgeschlagen hat oder sogar Verfassungsfeinde, wie Sie unterstellen? Außerdem: Der nette Politiker-Move, man könne beim Buchhandlungspreis ja noch mal neu anfangen, man könne auch darüber reden, ob vielleicht auch Jugendbuchhandlungen einbezogen werden könnten, den Sie bei der Eröffnungsgala im Gewandhaus auf großer Bühne als Friedensangebot machen wollten, lässt mich stutzig werden. Ich frage mich: Haben Sie die Juryliste denn gelesen? Haben Sie gesehen, dass da Jugendbuchhandlungen längst draufstehen? Beispiele dafür sind „Kuckuck“ aus München, „Nimmerland“ aus Mainz oder „Serifee“ aus Leipzig. Wissen Sie, auf welcher Grundlage Sie Entscheidungen treffen? Ich frage noch mal nach Ihrem Amtsverständnis. Und ich frage noch mal: Was haben Sie gegen Leipzig? Sie kündigen mal eben an, der Erweiterungsbau der Nationalbibliothek komme nicht. Als die Nationalbibliothek noch Deutsche Bücherei hieß und die Grenzen dicht waren, gab es dort ein Zimmer, in dem man mit entsprechendem Formular der Universität eigentlich verbotene Bücher lesen konnte: Böll, Habermas, Hannah Arendt; die habe ich eingesogen hinter verschlossenen Türen. Also ja, ich bin voreingenommen. Aber darum geht es nicht. Es geht um den gesetzlichen Auftrag der Nationalbibliothek, und der heißt: „Die Bibliothek hat die Aufgabe, […] die ab 1913 in Deutschland veröffentlichten Medienwerke […] im Original zu sammeln […].“ – im Original! Und wieder frage ich nach Ihrem Amtsverständnis. Wollen wir demnächst auch Denkmäler oder Museen schließen, weil man die ja auch online betrachten kann? Ist das Kulturgut Buch – schnips! – gerade noch eine Datei wert? Ist das Deutschland? Ist das unsere Kulturnation? Ich sage, nein. Ja, ich weiß, Sie haben zurückgerudert. Aber der Schaden ist angerichtet. Und ganz nebenbei geht es wieder einmal – und einmal mehr – um eine Investition in Ostdeutschland. Das ist ein fatales Zeichen. Herr Weimer – noch mal –, bitte überdenken Sie Ihr Amtsverständnis. Kulturkampfminister hatten wir jetzt genug, vielleicht kriegen wir irgendwann wieder einen Kulturstaatsminister. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort der Abgeordnete David Schliesing.

Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Staatsminister Weimer, statt, wie zu Beginn großspurig versprochen, die Kunstfreiheit zu schützen, greifen Sie seit Monaten immer autoritärer in den Kulturbetrieb ein, betreiben rechte Cancel-Culture, demontieren Kultureinrichtungen und laufen dann vor der Kritik davon. Sie sind mittlerweile der kulturpolitische Andi Scheuer dieser Koalition: Sie sammeln Skandale wie andere Leute Briefmarken: Plagiatsvorwürfe, Urheberrechtsverletzungen, Vorwürfe der Käuflichkeit von Politikzugang, Interessenkonflikte durch Firmenanteile, dann Einflussnahme auf Kulturinstitutionen wie beim HKW und der Berlinale und nun der Buchhandlungspreis. Im Ausschuss konnten Sie Ihr Vorgehen bei den Buchläden nicht begründen. Sie erklärten lediglich – ich zitiere –: „Wenn sich eine Institution weithin sichtbar hinter die Losung ‚Deutschland verrecke‘ stellt, stellen sich zur Preiswürdigkeit Fragen.“ Diese Fragen haben Sie umgehend und heimlich im Stil eines Kontrollstaatsministers auf Grundlage angeblicher Geheimdiensterkenntnisse selbst beantwortet; welche Erkenntnisse das seien, wüssten Sie aber nicht. Sie hätten die Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht hinterfragt, sich auf Ihre Fachbeamten verlassen, und nun solle die Öffentlichkeit das gefälligst auch so halten. Den Schnüfflern müsse man blind vertrauen, so sei nun einmal das Verfahren. – Das ist abenteuerlich. Dass Sie kein Experte in Sachen Pop- und Protestkultur sind, ist bekannt. Sie nehmen als rechter Kulturkämpfer weder zur Kenntnis, dass die Losung eine von Dutzenden Textzeilen berühmter Protestsongs ist, die die Fassade des Bremer Buchladens „Golden Shop“ zieren, noch, dass sie aus dem Punk-Klassiker „Deutschland muss sterben, damit wir leben können!“ von Slime stammt und laut Bundesverfassungsgerichtsurteil von der Kunstfreiheit gedeckt ist. Diese Parodie auf die Inschrift „Deutschland muss leben und wenn wir sterben müssen“ auf einem Hamburger Kriegsdenkmal richtet sich gegen militaristische und nationalistische Ideologien. Wenn etwas förderungswürdig ist, dann ja wohl die Kritik daran. Das Urteil sagt: Kunst erfordere zwingend die Berücksichtigung von Kontext, Ironie und Provokation. Womit hat sich der Verfassungsschutz in Sachen Kulturkritik qualifiziert? Genau, durch gar nichts; und für den Schutz der Verfassung im Übrigen leider auch nicht. Es gibt massive verfassungsrechtliche Bedenken zum Haber-Verfahren, weil es unverhältnismäßig und rechtsstaatswidrig ist. Im Kulturbereich hat es absolut nichts zu suchen. Buchhandlungen sind keine konspirativen Räume, sondern öffentliche Orte der Lektüre, des Gesprächs und des Streits, auch über radikale Utopien. Wer solche Orte unter Verdacht stellt, greift in jene Öffentlichkeit ein, auf die die Demokratie angewiesen ist. Ein Minister, der unter dem Vorwand „Kampf gegen Extremismus“ abweichende Meinungen kriminalisiert, zivilgesellschaftliche Akteure überwacht und unliebsamen Projekten die Gelder streicht, betreibt staatliche Cancel-Culture. Und wir bekommen hier einen kleinen Vorgeschmack darauf, was rechte Mehrheiten mit der AfD für eine kritische Kultur bedeuten würden. Ihr Extremismusbegriff ist zudem selbst extremistisch. Die betroffenen Buchläden setzen sich seit Jahrzehnten gegen Antisemitismus, Rassismus und Sexismus ein und geraten genau aufgrund dieses Engagements gegen Menschenfeindlichkeit ins Visier rechter Kulturkämpfer. Und mithilfe von Totalitarismus- und Extremismustheorie linke Kulturräume zu maßregeln, ist außerdem antiintellektuell. Den inhaltlichen Kern politischer Bewegungen zu ignorieren und Emanzipationsbestrebungen mit Rassismus und völkischer Weltanschauung gleichzusetzen, nur weil beide fundamentale Systemkritik üben, ist ein mieser Taschenspielertrick der extremen Mitte. Und noch etwas: Unsere vehemente Ablehnung von Gesinnungsprüfungen ist tief in den historischen Erfahrungen der Linken verwurzelt. Die DDR scheiterte insbesondere an demokratischen Defiziten, Unrecht und Misstrauen der Führung gegenüber der eigenen Bevölkerung. Wir haben das aufgearbeitet und lehnen daher jegliche staatlichen Eingriffe in die Kulturförderung ab. Wer aus der Geschichte gelernt hat, weiß: Sobald eine Regierung Fördermittel an die richtige Gesinnung knüpft, beginnt das Ende der freien Kunst. Ihr Amtsverständnis, Herr Weimer, ist nicht modern, es ist monarchisch. Sie berufen sich auf eine vermeintliche „letztendliche Verantwortung“, um Ihren Autoritarismus zu rechtfertigen. Doch diese Last der Verantwortung können Sie gerne ablegen. Sie haben genügend Schaden angerichtet. Treten Sie zurück! Wir brauchen keinen Minister, der Jurys überstimmt und den Verfassungsschutz als Hilfssheriff in Buchläden schickt. Wir brauchen echte Unabhängigkeit, wie es zum Beispiel Schweden vormacht. Die Vergabe von Fördermitteln gehört in die Hände von Expertenjurys und autonomen Kulturräten, – Ihre Redezeit ist zu Ende. – nicht ins Vorzimmer eines mittelmäßigen Medienunternehmers, der Kunst mit Konformität verwechselt. Herr Kollege. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Pascal Reddig.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt, Herr Schliesing, finde ich es schon ziemlich bemerkenswert, dass Sie rechtsstaatliche Verfahren als „monarchisch“ bezeichnen. Ich glaube, das zeigt, was Ihr Verständnis vom Rechtsstaat ist. Wenn wir uns die Kulturpolitik in Deutschland anschauen, dann ist doch klar erkennbar, dass sie in einem Spannungsfeld steht, insbesondere die Kulturförderung. Sie steht immer im Spannungsfeld, einerseits weil der Staat mit seiner Kulturpolitik und -förderung die weitgehende Autonomie eines Lebensbereichs, der ihn selbst kritisch beobachtet, irritiert und infrage stellen kann, immer wieder fördern und unterstützen muss. Andererseits darf eine Gesellschaft mit demokratischer Ordnung nicht gleichgültig bleiben, wenn ihre eigenen Ressourcen zur Aushöhlung und zur Bekämpfung der demokratischen Ordnung genutzt werden. Es ist doch völlig klar – wir haben das heute schon an ganz vielen Stellen gehört –, dass Artikel 5 Grundgesetz Freiheiten in Deutschland gewährt, die wir schützen und die insbesondere auch dann geschützt werden, wenn damit radikale, unbequeme, provokante Meinungen wie in der Kunst verbunden sind. Auch das schützen wir vor staatlichen Eingriffen und Zensur. Aber die Abwehrrechte des Artikel 5 begründen keinen Anspruch auf staatliche Ehrung oder Finanzierung. Man darf „Deutschland verrecke bitte“, „Fick die Polizei“ und „Heimat ist Aufruf zum Mord“, wie es zum Beispiel an der Fassade einer der Buchhandlungen steht, in unserem Staat und in unserer Demokratie sagen. Das ist zulässig und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? Gerne. Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Sie sprachen gerade von einem rechtsstaatlichen Verfahren. Würden Sie mir zustimmen, dass zu Rechtsstaatlichkeit immer auch gehört, dass ich als Angeklagte oder Beschuldigte wissen muss, was mir vorgehalten wird? Vielen Dank für Ihre Zwischenfrage. – Ich finde es sehr interessant, dass Sie diese Frage stellen. Vorhin hat der Kollege Volkmann auch der Frau Kollegin Göring-Eckardt eine Frage gestellt, die einfach mit Ja oder Nein zu beantworten war, nämlich die Frage, ob das Haber-Verfahren in ihrer Amtszeit angewendet wurde. Sie hat nicht darauf geantwortet; die Antwort wäre Ja gewesen. Das ergibt sich zum Beispiel aus der Kleinen Anfrage der Linksfraktion, Drucksache 21/2201. Dort wurde gefragt, in wie vielen Fällen das Haber-Verfahren in den letzten Jahren angewendet wurde. Und im Jahr 2023 – meines Wissens haben Sie damals regiert – wurde das Haber-Verfahren unter anderem vom BMI 83-mal in Gang gesetzt, von der Kulturstaatsministerin einmal. Unter anderem wird von der Linksfraktion gefragt, ob denn die Projektträger über die Überprüfung informiert wurden, ob ihnen Gelegenheit gegeben wurde, Stellung zu nehmen, und welche Auswirkungen diese Stellungnahme hatte. Und die Antwort ist: „Eine Information der Projektträger mit Gelegenheit zur Stellungnahme findet nicht statt.“ Sie haben das genau so, wie Sie es eben beschrieben haben, in Ihrer Amtszeit gemacht. Es war immer rechtsstaatlich, bis zu dem Zeitpunkt, ab dem plötzlich Projekten die Förderung entzogen wurde, die Ihnen gefallen. Wenn wir uns die Sprüche anschauen, die auf dieser Fassade stehen – „Deutschland verrecke bitte“, „Heimat ist Aufruf zum Mord“, „Fick die Polizei“ –, dann frage ich mich schon, warum Sie heute kein einziges Mal klar gesagt haben, dass Extremisten natürlich keine staatliche Förderung erhalten sollen. Jeder Extremist unterliegt der Meinungsfreiheit, und es ist zulässig, solche Äußerungen in Deutschland zu tätigen. Aber man kann doch von einem demokratischen Gemeinwesen nicht erwarten, dass der Staat ihm auch noch Medaillen umhängt, dass wir Lobeshymnen halten und dass Tausende Euro von Steuergeldern hier verteilt werden. Das ist eine klare Haltung, die ich, ehrlich gesagt, von allen demokratischen Fraktionen dieses Hauses erwartet hätte. Wir dürfen verfassungsfeindliche Elemente jeglicher Couleur, ob Linksextremisten, Rechtsextremisten, Islamisten oder sonstige Demokratiefeinde, nicht mit deutschen Steuergeldern fördern. Und wir dürfen vor allem nicht mit zweierlei Maß messen. Da haben mich Ihre heutige Rede, Herr Schliesing, aber auch die Reden von Herrn Mann und aus den Kreisen der Grünen ziemlich überrascht. Denn wir haben eben gesehen, an wie vielen Stellen mit zweierlei Maß gemessen wurde. Sie haben in der Vergangenheit ganz häufig das Haber-Verfahren angewendet. Hier wurde es jetzt bei einer Institution durchgeführt, bei der es Ihnen nicht gefällt. Ich finde es ziemlich bedauerlich, dass wir hier solche populistischen Debatten führen. Ich glaube, es wäre angemessener gewesen, wenn wir uns ernsthaft darüber unterhalten hätten, ob Extremisten in diesem Land vom Staat Geld bekommen sollten oder nicht. Wir sehen doch gerade, dass unsere Kultureinrichtungen, aber auch ganz viele andere Organisationen massiv unter Druck stehen durch Extremisten. Kulturelle Großveranstaltungen wie die documenta, die Berlinale oder der ESC befinden sich seit Jahren im Klammergriff von israelfeindlichen bis antisemitischen Aktionen. Wenn wir etwa auf den ESC 2024 in Malmö zurückschauen, dann müssen wir feststellen, dass diese Veranstaltungen mittlerweile keine sicheren Orte mehr für Jüdinnen und Juden sind, dass Kunstfreiheit mittlerweile überdeckt und untergraben wird von Hass und Hetze. In KZ-Gedenkstätten in ganz Deutschland sehen wir seit vielen Jahren steigende Zahlen extremistischer, rechtsextremer Vorfälle. Und jetzt rufen sogar propalästinensische Linksextreme zu einem Protest gegen die KZ-Gedenkstätte Buchenwald auf, ausgerechnet am Gedenktag zur Befreiung des Konzentrationslagers. Ich denke, diese Beispiele zeigen, dass in Zeiten einer kulturpolitischen Umgebung, wie wir sie aktuell haben, die Debatte, die wir heute führen, massiv schadet. Deswegen wäre hier noch mal ein klares Zeichen von den demokratischen Parteien der Mitte sehr wichtig gewesen. Sie haben das heute leider nicht gesendet. Ich würde mir wünschen, dass wir in Zukunft solche Debatten anders führen, dass wir den Kulturkampf den Rechten überlassen und ihn nicht in der politischen Mitte führen. Sie haben heute wieder mal Gegenteiliges bewiesen. Aber in Zukunft sollten wir uns bei diesen ganzen Debatten wieder etwas mehr Sachlichkeit aneignen und nicht so viel Populismus betreiben. Vielen herzlichen Dank. Das Wort hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Ronald Gläser.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie zur Linken drehen ja hier zum Feierabend noch mal richtig auf. Ich beginne mal mit der Union und mit Frau Dr. Klein; Herr Kollege Reddig hat das eben auch noch mal so ähnlich gesagt. Bei Ihnen hieß es: Es muss Konsens sein, dass Extremisten nicht vom Staat gefördert werden. Lassen Sie uns doch diesen Satz mit Leben füllen und über NGOs reden. Im Zusammenhang mit dem Buchpreis gibt es noch sehr viel zu tun; da stehen wir gerne an Ihrer Seite. Frau Dr. Esdar, Sie haben sich darüber beklagt, dass in den Vereinigten Staaten nach der letzten Präsidentschaftswahl Museen dazu übergegangen sein sollen, Artefakte aus ihren Ausstellungen zu entfernen. Erinnern Sie sich an die Posse um die Venus Medici? Das war eine Statue in einem Bundesamt, nicht in Wisconsin, sondern in Pankow-Weißensee in meinem Wahlkreis. Sie ist auf Druck der Gleichstellungsbeauftragten vor einem Jahr wegen zu viel Nacktheit entfernt worden. Ich würde sagen: Die herablassende Äußerung von Ihnen über die Vereinigten Staaten fällt in die Kategorie „Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen“. Zu guter Letzt: Frau Katrin Göring-Eckardt, Sie haben eben gesagt, die Buchladenbesitzer müssten sich als Extremisten beschimpfen lassen und können sich noch nicht mal dagegen wehren. Ich werde Sie daran erinnern, wenn das nächste Mal aus Ihren Reihen solche Beschimpfungen uns gegenüber geäußert werden, die natürlich alle vollkommen unberechtigt sind, meine Damen und Herren. Und Sie alle frage ich: Wo waren Sie – nur als Beispiel, bei dem es noch nicht einmal um Geld geht –, als die Bibliothek des Konservatismus im vergangenen Jahr aus dem Gemeinsamen Bibliotheksverbund entfernt worden ist? Das war ein total harmloser Vorgang, bei dem es nicht um Geld ging. Aber dadurch haben Leute keinen Zugang mehr zu Bildung. Da hätten Sie sich empören müssen; es ist keiner von Ihnen dabei gewesen, meine Damen und Herren. Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Weimer, die Opposition hat ja die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren und zu kritisieren, und das macht sie in der Regel auch. Aber es gibt Ausnahmen, so wie am heutigen Tag. Das mit dem Buchhandlungspreis haben Sie absolut richtig gemacht. Es gibt keinen einzigen Grund, warum linksradikale Buchhandlungen auch nur einen einzigen Cent vom Staat bekommen sollten, geschweige denn Preise. Dass die Grünen, die gefühlt den Islam zur Staatsreligion machen wollen, und die politische Linke, die sich mit Israelhassern gemeinmacht, jetzt so schreien und zetern, wie Sie das hier tun, zeigt doch nur eines: dass diese Entscheidung richtig war, meine Damen und Herren. Herr Pellmann, Sie haben gesagt, der Minister müsse klug und richtig handeln. Genau das hat er in der Position getan. Die politische Linke und die betroffenen Buchläden sagen nun, es lägen keine Belege dafür vor. Ich entgegne jedem, der das für ein valides Argument hält: Schauen Sie sich die Webseiten dieser Buchläden an, schauen Sie sich das Sortiment an, schauen Sie sich an, was da für Veranstaltungen organisiert werden! Ich habe einmal Pars pro Toto eine herausgesucht: eine Busfahrt nach Dresden unter dem Titel „Soli Antifa Ost zu einer Protestkundgebung gegen den Prozessauftakt gegen die Hammerbande“. Ist es legal, ist es legitim, eine Protestkundgebung zu organisieren zum Prozessauftakt gegen die Hammerbande? Natürlich! Ist es die Aufgabe der Bundesregierung, solche Proteste mit Geldern möglich zu machen? Nein! Im Gegenteil: Es ist die Aufgabe der Bundesregierung dafür zu sorgen, dass linksradikalen Schlägerbanden das Handwerk gelegt wird, meine Damen und Herren. Wenn Sie, die Sie hier diese Aktuelle Stunde auf den Weg gebracht haben, wirklich ein Interesse an Kunst-, Kultur- und Meinungsfreiheit hätten, dann würden Sie sich von solchen Gewalttätern distanzieren und würden sie ächten, statt sie zu verhätscheln. Aber – und jetzt sind wir wieder bei der Regel – leider sind Sie viel zu früh stehen geblieben, Herr Staatsminister. Denn nicht nur die linksextremen Buchhandlungen von SPD, Grünen und Linken sollten kein Steuergeld bekommen. Es sollten überhaupt keine Buchhandlungen Steuergeld bekommen, meine Damen und Herren. Ein staatlich geförderter Buchhandlungspreis, das ist eine antidemokratische Zumutung, meine Damen und Herren. Kunst und Literatur sind ureigene Domänen der Bürger. Da hat der Staat überhaupt nichts zu suchen, ganz abgesehen davon, dass Kultur bekanntlich Ländersache ist und es keine Buchhandlung in Deutschland gibt, die wirklich von nationaler Bedeutung wäre. Deswegen sollte sofort jedwede Förderung für Buchhandlungen eingestellt werden. Wer zahlt, bestellt: Schöner Satz, und der stimmt leider auch. Wir wollen nicht, dass der Staat Literatur bestellt. Wir wollen auch nicht, dass er lobt oder tadelt. Wir wollen, dass sich der Staat da raushält, meine Damen und Herren. Das müsste Ihnen eigentlich gefallen, Herr Schliesing. Das gilt übrigens genauso für die Filmförderung, über die wir in diesem Jahr auch noch mal sprechen werden. Der Demokratie der freien Gesellschaft und dem mündigen Bürger, Herr Dr. Weimer, würden Sie jedenfalls den allergrößten Gefallen tun, wenn Sie diese ganzen überflüssigen Förderprogramme in den Papierkorb werfen würden. Dann überleben die Buchhändler, die sich und ihre Kunden ernst nehmen, statt sie zu erziehen versuchen. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Johannes Volkmann das Wort.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Gewerbetreibende in diesem Land fragen sich, ob eine Mehrheit in diesem Bundestag in Zeiten wirtschaftlicher Existenzangst noch für sie kämpft. Nach der heutigen Debatte empfehle ich Ihnen einen Trick: Wenn Sie „Deutschland verrecke“ an die Fassade schreiben, wenn Sie Gewalt gegen Polizisten in der Auslage feiern, dann können Sie sich der Sympathie der linken Seite dieses Hauses sicher sein, mehr noch: Linke und Grüne werden für Ihre Subventionierung mit Steuergeldern kämpfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen auf der linken Seite, solche Beschützerinstinkte für extremistische Tendenzen wären mir peinlich. Sie haben sich in Ihrer Kampagne gegen den Kulturstaatsminister verrannt. Kehren Sie zurück zum Konsens, den es einmal in diesem Haus gab: Kein Steuergeld für die Unterstützung von Extremismus! Um dieses Prinzip in die Praxis umzusetzen, wurde das Haber-Verfahren von Otto Schily unter einer rot-grünen Bundesregierung eingeführt und seither von jeder Bundesregierung, unabhängig von ihren politischen Farben, angewandt. Pascal Reddig hat es eben schon erwähnt: Die von mir sehr geschätzte Kollegin Nancy Faeser hat als Innenministerin das Verfahren Hunderte Male angewandt. Auch Claudia Roth hat 2023 – wir haben darüber bereits gesprochen – als BKM bei einem Projektträger die Überprüfung mit dem Haber-Verfahren vollzogen – Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? – gerne am Ende meiner Rede; jetzt nicht, danke – und dabei Trefferquoten von über 80 Prozent erzielt. Insofern glaube ich nicht, dass 100 Prozent bei drei Anfragen eine so unwahrscheinliche Trefferquote ist, Herr Kollege Mann. Und heute? Heute fordern Sie linksaußen und bei den Grünen den Rücktritt des Kulturstaatsministers, weil er genau dasselbe tut. Sie sprechen von Angstkultur und Autoritarismus. Ich würde mit der Bilanz der Ampelregierung nicht so hart ins Gericht gehen, meine Damen und Herren, zumindest nicht beim Haber-Verfahren. Den Geheimschutz beim Verfassungsschutz zu kritisieren, ist wohlfeil. Sie wissen genau, dass nur damit die Quellen und die Erkenntnisse von Nachrichtendiensten effektiv geschützt werden können. Wenn Sie über eine Einschränkung der Kunstfreiheit sprechen, dann verschleiern Sie damit, worum es hier eigentlich geht: Was nach der Kunstfreiheit zulässig ist, ist nach den Maßstäben des Haushaltsrechts noch lange nicht förderungswürdig. Der Maßstab für Geldzuwendungen liegt im Bundesinteresse, und Bundesinteresse ist bei Extremismusverdacht grundsätzlich zu verneinen, auch dann, wenn er bei Buchhandlungen auftritt. Die Wählerinnen und Wähler in diesem Land verdienen Ehrlichkeit, wenn Sie diesen Konsens aufkündigen wollen. Meine Damen und Herren, wir sollten den Kampf gegen die Gegner unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihres Sympathisantenmilieus ernst nehmen. Mit Geschichtsvergessenheit gegenüber Extremisten werden wir Freiräume auch für die Kultur in Deutschland langfristig nicht sichern. Deswegen möchte ich Herrn Kulturstaatsminister Weimer ausdrücklich für die klare Botschaft danken. Der deutsche Staat ist nicht länger auf dem linken Auge blind, wenn es um Extremismus geht. Dass wir damit auch mit dem Scheitern der Kulturpolitik der Vorgängerregierung im Kampf gegen Extremismus und Antisemitismus aufräumen, erklärt vielleicht heute den Schaum vorm Mund bei einigen Rednern. Besonders absurd wird es, wenn diese Position des gesunden Menschenverstandes – „Kein Geld für Extremisten“ – auch noch zu Kulturkampf erklärt wird. Liebe Linken, liebe Grünen, welche Kultur verteidigen Sie denn da im Kampf? Ist die Verhöhnung von einem im Dienst verletzten Polizisten für Sie Folklore, so nach dem Motto: Wagner in Bayreuth, Winnetou in Bad Segeberg, „Deutschland verrecke“ in Bremen? Ist das Ihr Ernst? Die Nachfrage nach Kulturkampf bei Ihnen scheint deutlich größer als das Angebot zu sein, das Wolfram Weimer tatsächlich liefert. Anders als viele in unserer Fraktion war er bereit, der Intendantin der Berlinale trotz ihres Organisationsverschuldens im Zusammenhang mit Antisemitismus eine zweite Chance einzuräumen. Und Ihre Antwort auf seine Konzilianz? Sie verschieben die Maßstäbe für die Aufrechterhaltung Ihres Feindbildes vom Kulturkämpfer immer weiter, bis Selbstverständlichkeiten einer wehrhaften Demokratie wie das Haber-Verfahren als Instrumente des Kulturkampfes verhetzt werden. Die Antwort der politischen Mitte muss Konsequenz sein: keinen Millimeter zurück beim konsequenten Umgang mit extremistischen Bestrebungen. Herr Kulturstaatsminister, Sie haben unsere volle Unterstützung. Vielen Dank. Zu einer Kurzintervention gebe ich das Wort an die Kollegin aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Jetzt wurde sich mehrfach von den Rednerinnen und Rednern aus der Unionsfraktion auf den Fall aus der Amtszeit von Claudia Roth bezogen. Ich finde, dass man da schon noch mal genauer hinschauen sollte. Damals hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels alle Förderungen unabhängig überprüfen lassen und kam bei einem Buch zu dem Ergebnis, dass man die Verfassungsmäßigkeit noch mal überprüfen müsste, und hat dann den Verfassungsschutz hinzugezogen. Jetzt hat der Kulturstaatsminister auf Grundlage eines Verdachts im eigenen Hause die Überprüfung durch den Verfassungsschutz ins Laufen gebracht. Was zu diesem Verdacht geführt hat, wissen wir bis heute nicht. Der Schriftzug „Deutschland verrecke“ kann es nicht sein. Denn der BKM selbst hat im Kulturausschuss gesagt, das könne man singen, dichten und sagen. Das kann also nicht der Grund sein. Und da frage ich mich wirklich: Ist das vergleichbar? Jetzt ist der Börsenverein des Deutschen Buchhandels empört; damals war er ins Verfahren einbezogen. Wollen Sie das tatsächlich vergleichen? Herr Volkmann, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten.

CDU/CSU

Vielen Dank, Frau Kollegin, für diese Kurzintervention. – Meine Damen und Herren, Sie haben es gerade gemerkt: Wenn die Grünen etwas tun, ist es das eine. Wenn die Union dasselbe tut, ist es etwas anderes. Diese Doppelmoral ist unerträglich. Sie haben das Haber-Verfahren angewendet. Sie haben den Verfassungsschutz nach Hinweisen gefragt. Wir haben das Haber-Verfahren angewendet. Wir haben den Verfassungsschutz nach Hinweisen gefragt. Nach beiden Ergebnissen wurden Förderempfänger ausgeschlossen. So schützt man die wehrhafte Demokratie. Ich kann Ihnen gerne auch noch ein paar andere Beispiele nennen. 2022 – Sie waren an der Regierung –: 329 Haber-Verfahren, 2023: 95 Haber-Verfahren, 2024: 160 Haber-Verfahren. Sie nutzen dasselbe Verfahren, das der Kulturstaatsminister anwendet, um Steuergeld vor Extremisten zu schützen. Meine Damen und Herren, es ist und bleibt eine unerträgliche Doppelmoral. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion