Befragung der Bundesregierung
Zusammenfassung
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Reden (64)
Herr Bundeskanzler, die Asylzahlen schwanken mit der Weltpolitik. Derzeit gehen sie zurück; denn in Syrien und der Türkei sind die Verhältnisse stabiler, und Tunesien kontrolliert seine Grenzen. Alle EU-Staaten verzeichnen den gleichen Rückgang seit 2023: um über 40 Prozent. Mit ihrer Politik hat das nichts zu tun. Die derzeitigen Zahlen sind aber immer noch viel zu hoch und können jederzeit neu explodieren. Deswegen haben Sie ja den Wählern versprochen – wörtlich –: „Ich werde […] am ersten Tag […] im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers anweisen, […] alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen.“ Das ist, sagten Sie, „ein faktisches Einreiseverbot“, „ausdrücklich auch für Personen mit Schutzanspruch“. Im Mai und im Juni kamen jetzt unter Ihrer Regierung wieder 15 000 neue Asylantragsteller, und nur 284 Asylsucher wurden zurückgewiesen, also nur 2 Prozent; 98 Prozent kommen weiter durch. Herr Bundeskanzler, warum haben Sie Ihr zentrales Wahlkampfversprechen so eklatant gebrochen?
Herr Dr. Baumann, ich habe, wie im Bundestagswahlkampf diskutiert, unmittelbar nachdem wir die Regierungsverantwortung übernommen haben, den Bundesinnenminister gebeten, an den deutschen Außengrenzen verstärkte Grenzkontrollen durchzuführen. Diese Grenzkontrollen werden seitdem verstärkt durchgeführt. Ich will daran erinnern, dass auch schon die Vorgängerregierung von den Möglichkeiten solcher Grenzkontrollen Gebrauch gemacht hat. Die Asylbewerberzahlen gehen zurück; das ist richtig. Wir sind aber als Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren auch das Land mit den mit Abstand höchsten Antragstellerzahlen gewesen. Diese Zahlen gehen jetzt im Vorjahresvergleich um über 40 Prozent zurück. Es hat eine große Zahl von Zurückweisungen an den deutschen Staatsgrenzen gegeben. Ich habe heute Morgen in meinem Debattenbeitrag darauf hingewiesen, dass wir eine sehr große Zahl von vollstreckbaren Haftbefehlen vollstrecken konnten. Was wir an den Außengrenzen machen, hat also Erfolg. Ich will allerdings auch sagen: Es ist auf Zeit begrenzt. Wir brauchen zusammen, gemeinsam mit den europäischen Nachbarn, europäische Lösungen; und an diesen europäischen Lösungen arbeiten wir. Herr Baumann, bitte die Nachfrage.
Danke. – Herr Bundeskanzler, all die Morde, die Messerkriminalität, die Vergewaltigungen durch sogenannte Flüchtlinge, die unzähligen Opfer, die Angst von Millionen: Das alles war nur möglich, weil eine CDU-Regierung die Grenzen für unkontrollierte Masseneinwanderung geöffnet hat. Wann endlich, Herr Bundeskanzler Friedrich Merz, stellen Sie sich da vorne mal hin und entschuldigen sich im Namen Ihrer Partei für die furchtbaren Verbrechen und gigantischen Fehlentscheidungen, die Ihre CDU über unser Deutschland hat hereinbrechen lassen?
Herr Kollege, ich will zunächst einmal sowohl die in der Art Ihrer Formulierung als auch in der Fragestellung selbst enthaltenen Vorwürfe mit Entschiedenheit zurückweisen. Es hat in den Jahren 2015 und folgende Entscheidungen gegeben, die wir heute vermutlich in der ganz großen Mehrheit hier in diesem Haus so nicht mehr treffen würden. Es hat damals eine humanitäre Katastrophe gegeben, auf die Deutschland eine Antwort gegeben hat. Mit denen, die nach Deutschland gekommen sind, sind Flüchtlinge gekommen, die ein hartes persönliches Schicksal in ihren jeweiligen Herkunftsländern hatten. Ich bekenne mich ausdrücklich dazu, dass wir diese humanitäre Verpflichtung wahrgenommen haben und sie auch in Zukunft wahrnehmen werden. Wenn allerdings damit – und das wissen wir heute besser als damals – auch die Einwanderung von potenziellen Straftätern einhergeht, hat in dieser Beziehung, wie Sie wissen, die Vorgängerregierung viel auf den Weg gebracht, genauso, wie diese Regierung sehr viele Maßnahmen dafür unternimmt, um diese Kriminalität in den Griff zu bekommen. Und wir werden weitere Maßnahmen ergreifen. Aber es handelt sich nicht nur um ausländische Straftäter oder Straftäter mit Migrationshintergrund. Es handelt sich auch um Straftäter, die seit Jahren, Jahrzehnten in Deutschland leben, deutsche Staatsbürger sind, nie woanders gelebt haben. Gegen diese Art der Kriminalität werden wir energisch vorgehen, und Sie können sich darauf verlassen, dass diese Bundesregierung ihren Verpflichtungen in dieser Richtung auch gerecht wird. Dann kommen wir jetzt zum zweiten Fragesteller: aus der SPD-Fraktion Sebastian Roloff.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundeskanzler, die deutsche Stahlindustrie ist in einer sehr angespannten Situation, man könnte auch sagen, in Gefahr. Das liegt einerseits auch wieder an den Energiepreisen, andererseits zum Beispiel an einer Wettbewerbssituation, die krass von Subventionen geprägt ist. Stahl ist unserer Meinung nach systemrelevant, sowohl natürlich, was die Industrie und die Arbeitsplätze betrifft, aber auch, was die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zum Beispiel betrifft. Deswegen wollte ich Sie fragen, ob Sie mit der SPD – und ich hoffe, auch mit der Bundesregierung – dieses Bekenntnis zur Stahlindustrie in Deutschland teilen und wie Sie zur Idee des Bundesfinanzministers zur Durchführung eines Stahlgipfels zur Besprechung der Rahmenbedingungen stehen.
Kollege Roloff, ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Frage, weil sie mir Gelegenheit gibt, einmal etwas ganz Grundsätzliches zur Grundstoffindustrie und hier zur Stahlindustrie zu sagen. Wir haben alle – so hoffe ich jedenfalls – ein gemeinsames Interesse daran, dass die Stahlproduktion in Deutschland auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter möglich bleibt. Ich möchte Deutschland nicht abhängig sehen von Stahlimporten aus anderen Ländern, gleich, wo diese Länder sein mögen, ob in Europa, in Amerika oder China. Deutschland muss eine eigene Stahlindustrie haben. Wir wollen deswegen sehr viel unternehmen, um das auch zu ermöglichen. Sie wissen vermutlich, dass ein prominentes Unternehmen vor wenigen Tagen mitgeteilt hat, dass es die Bemühungen um eine Direktreduktionsanlage eingestellt hat, weil dies kostenmäßig nicht darstellbar sei. Ich stehe im engen Dialog mit den Stahlunternehmen in Deutschland, mit der Branche, und ich habe gerade gestern – ich darf das, glaube ich, hier sagen, weil das auch öffentlich war – mit dem IG-Metall-Hauptvorstand eine gute Stunde hier in Berlin genau über dieses Thema gesprochen. Ich habe den Vorschlag auch noch einmal vorgetragen bekommen, zu einem Stahlgipfel einzuladen. Ich habe von meiner Seite aus zugesagt, dies sehr wohlwollend zu prüfen. Bei einem solchen Gipfel muss allerdings auch ein Ergebnis herauskommen. Wenn wir uns nur treffen, um uns zu treffen und schöne Bilder zu machen, dann wird ein solcher Gipfel kein Ergebnis bringen. Ich möchte, dass wir ein Ergebnis haben. Und wenn ein Ergebnis möglich ist, werde ich dazu auch einladen. Herr Roloff, haben Sie noch eine Nachfrage?
Ja. – Ich danke Ihnen sehr für diese beiden dezidierten Rückmeldungen und darf dementsprechend fragen, ob Sie auch bereit sind, mit uns die entsprechenden Maßnahmen im Koalitionsvertrag, die die Stahlindustrie stützen würden, zeitnah umzusetzen und bei Bedarf – mit Blick auf die Rahmenbedingungen, wie gesagt – darüber auch hinauszugehen?
Ja, selbstverständlich, Herr Kollege. Die Vereinbarungen, die im Koalitionsvertrag getroffen worden sind, sind natürlich auch für mich politisch bindend. Wir wollen ein gemeinsames Ziel erreichen, nämlich die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie insgesamt zu stärken, und da gehört eben eine solche Kernindustrie wie die deutsche Stahlindustrie ganz fundamental dazu. Ich werde alles tun, um das Ziel zu erreichen, und selbstverständlich mit Ihrer Bundestagsfraktion und meiner eigenen in der Regierung über diese Themen sprechen. Ich möchte eine Lösung. Wir kommen jetzt zur Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Fragestellerin ist Julia Verlinden.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, Deutschland brennt, leider im wahrsten Sinne des Wortes, denn es brennt in unseren Wäldern, und gleichzeitig erreichen uns dramatische Bilder aus Texas, wo Kinder in den Wassermassen ertrinken, die ihre Sommerferien genießen wollten. Deutschland ist eine der größten Wirtschaftsnationen der Welt. Deutschland gilt bisher international als verlässlicher Partner und ist eine völkerrechtlich verbindliche Verantwortung eingegangen: für den Klimaschutz, für uns, für unsere Kinder, für unsere Wirtschaft und, ja, auch für die Natur und für den Boden, von dem wir leben. Ihnen wird jedoch vom Expertenrat für Klima attestiert, dass von Ihrem Koalitionsvertrag kein nennenswerter Impuls ausgeht, um die Klimaziele zu erreichen. Ihre Wirtschaftsministerin hat kürzlich das Klimaziel für 2045 infrage gestellt. Ihr Umweltminister widerspricht sehr klar dieser Aussage. Letzte Woche haben Sie, Herr Bundeskanzler, sich selbst skeptisch gezeigt, ob Deutschland spätestens in 20 Jahren klimaneutral sein soll. Daher meine Frage: Was ist Ihre Position? Stehen Sie auf der Seite Ihrer Wirtschaftsministerin oder Ihres Umweltministers?
Frau Kollegin, diese Bundesregierung steht zu den Zielen des Klimaschutzes, die wir national, europäisch und international vereinbart haben. Es gibt hier keinen Dissens. Es gibt allenfalls die Frage, ob wir das denn tatsächlich so erreichen können, wie wir es uns vorzeitig gemeinsam vorgenommen haben. Wenn dies möglich ist, tun wir alles, um es zu ermöglichen. Aber darf ich mir einen Hinweis erlauben? Deutschland hat ungefähr 1 Prozent der Weltbevölkerung. Wir stellen ungefähr 2 Prozent des Problems dar, was CO2-Emissionen betrifft. Selbst wenn wir alle zusammen morgen in Deutschland klimaneutral wären, würde keine einzige Naturkatastrophe auf dieser Welt weniger geschehen, würde kein einziger Waldbrand weniger geschehen, würde keine einzige Überschwemmung in Texas weniger geschehen. Wenn wir hier gemeinsam etwas erreichen wollen, dann müssen wir es gemeinsam und international tun. Deswegen will ich diese Gelegenheit nutzen, ausdrücklich zu begrüßen, dass die EU-Kommission in der letzten Woche den Vorschlag gemacht hat, dass auch wir aus Deutschland heraus Klimaprojekte in anderen Teilen der Welt unterstützen können und dies auf die deutschen Bemühungen angerechnet wird. Denn manchmal ist an anderer Stelle in der Welt mit geringeren Grenzkosten sehr viel mehr zu erreichen, als wenn wir hier mit hohen Beträgen das letzte Kilo CO2 vermeiden und versuchen, hier zu entsprechenden Entscheidungen zu kommen. Wir stellen es also auch in diesen internationalen Kontext. Frau Kollegin, Sie haben die Möglichkeit zu einer Nachfrage.
Vielen Dank, Herr Bundeskanzler. – Ich sehe allerdings in Ihrer Antwort nicht, dass Sie diese völkerrechtlich verbindliche, international zugesagte Verantwortung wahrnehmen möchten. Oder Sie können es nicht. Wenn Sie Unterstützung brauchen, sagen Sie Bescheid. Aber ich höre kein klares Bekenntnis bei Ihnen heraus, dass Sie möchten, dass die Menschen in unserem Land vor Hitze, Dürre, Überschwemmungen und Bränden geschützt werden und dass Sie diese Verantwortung auch international ausreichend wahrnehmen wollen. Daher frage ich Sie noch einmal: Warum muss Deutschland bis spätestens 2045 und nicht erst 2050 klimaneutral sein?
Frau Kollegin, erlauben Sie mir die Wiederholung des ersten Satzes meiner Antwort auf Ihre erste Frage. Wir stehen zu den internationalen Verpflichtungen. Das steht im Koalitionsvertrag, und auch an dieser Stelle werden wir den Koalitionsvertrag einhalten. Wir werden alles tun, um dieses Ziel zu erreichen. Ich stelle Ihnen allerdings nicht in Aussicht, dass wir damit eine Deindustrialisierung unseres Landes einhergehen lassen. Das Gegenteil ist richtig. Wir wollen Klimaschutz und Industriestandort miteinander verbinden. Darauf ist das gesamte Bemühen der Bundesregierung gerichtet, auch mein persönliches.
Frau Präsidentin, wir verzeihen. – Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, in den ersten Wochen haben Sie starke Signale gesetzt für mehr Zusammenarbeit und mehr Einigkeit in Europa. Sie haben deutlich gemacht, dass Sie bereit sind, Europa zusammenzuführen und zusammen zu führen. Mit Blick auf die nächsten Wochen würde ich gerne von Ihnen wissen, welche konkreten Initiativen Sie planen, auch mit der EU-Kommission gemeinsam, bzw. was Sie von der EU-Kommission erwarten, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft in Deutschland und Europa zu stärken und die Arbeitsplätze hier bei uns zu erhalten.
Herr Kollege, vielen Dank auch für diese Frage. – Ich bemühe mich seit langer Zeit, mit der EU-Kommission einen Weg aufzuzeigen, wie wir vor allem die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in den Mittelpunkt der Politik der Europäischen Union stellen können. Ich kann heute mit Dankbarkeit feststellen: Die EU-Kommission ist auf diesem Weg. Sie macht die ersten Vorschläge – ich habe das in meiner Rede heute Morgen angesprochen –, darunter auch Vorschläge zum Abbau und Rückbau der europäischen Bürokratie. Das ist aus meiner Sicht dringend notwendig. Zudem begeben wir uns auf den Weg der Vertiefung des europäischen Binnenmarktes. Uns liegen dazu Berichte von Herrn Letta und Herrn Draghi vor, die sehr vielversprechend sind. Wir müssen sie aber auch umsetzen. Wir sind dabei, in enger Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten, die besonders betroffen sind – ich nenne hier nur beispielhaft die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik und unseren Nachbarn Italien –, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit wir einen guten Abschluss bei den Handelsgeprächen mit den Vereinigten Staaten von Amerika hinbekommen. Denn täuschen wir uns bitte nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn das nicht gelingt, dann werden viele Anstrengungen, die wir hier gemeinsam unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken, übermäßig konterkariert durch das, was an Schaden eintritt, wenn wir zu einem solchen Abkommen nicht kämen. Herr Kuban, Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage.
Vordringliche Aufgabe der Europäischen Union wird sein, jetzt das Abkommen mit den südamerikanischen Staaten, das den Namen „Mercosur-Abkommen“ trägt, in Kraft zu setzen. Darüber wird seit über 25 Jahren verhandelt. Wenn es uns nicht gelingt, dieses ausverhandelte Abkommen jetzt in Kraft zu setzen, wird die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union auf der ganzen Welt leiden, wenn es um weitere Handelsabkommen geht. Wenn wir es schaffen, gibt es eine große Zahl von Ländern, die daran interessiert sind, mit der Europäischen Union solche Handelsverträge abzuschließen. Aber meine absolute Priorität ist, jetzt erst mal dafür zu sorgen, dass Mercosur in Kraft treten kann. Die nächste Fragestellerin: für die Fraktion Die Linke Tamara Mazzi.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Merz, die Sonderberichterstatterin Frau Dr. Sudhof hat in ihrem ausführlichen Bericht die Maskenbeschaffung zu Coronazeiten durch das Bundesgesundheitsministerium, auch durch Jens Spahn, untersucht. Bei Frau Maischberger unterstellten Sie Frau Dr. Sudhof eine politische Intention. Nun stellt sich heraus, dass der Staat durch Verwendung der Erkenntnisse des Sudhof-Berichts zum ersten Mal Prozesse gewinnt. Außerdem wurde Frau Sudhof vom Bundesgesundheitsministerium zu Unrecht der Falschaussage bezichtigt, wie heute bekannt wurde. Halten Sie vor diesem Hintergrund weiterhin an Ihrer Einschätzung der parteipolitischen Intention fest, auch mit dem Wissen, dass mit dem Bericht der Schaden in Höhe von 2,3 Milliarden Euro, den Ihre Partei verursacht hat und über den nun Gerichte urteilen werden, gemindert werden könnte?
Frau Kollegin, der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ja heute Morgen in seinem Beitrag hier ausführlich auf diese Vorwürfe geantwortet. Ich will aus meiner Sicht noch einmal sagen: Ich teile die Einschätzung, die Jens Spahn hier heute vorgetragen hat, und ich habe keinen Zweifel an der Richtigkeit seiner Aussagen und seiner Bewertung dieser Vorgänge, die wir heute in der Rückschau so ein bisschen mit leichter Hand anders beurteilen können als damals, als in der Krisensituation schnell gehandelt werden musste. Das ist ein zentraler Unterschied. Wissen Sie, zu Frau Sudhof nur eine Bemerkung. Wenn sie wirklich darum bemüht gewesen wäre, einen Bericht zu verfassen, der alle Seiten betrachtet, dann hätte sie wenigstens auch einmal die Gelegenheit gefunden, mit Jens Spahn über diese Themen zu sprechen. Allein die Tatsache, dass eine als Sonderermittlerin eingesetzte Person es nicht für richtig hält, mit dem Betroffenen zu sprechen, verletzt nach meinem Rechtsempfinden fundamentale Rechte in einem rechtsstaatlichen Verfahren, wo auch der Betroffene einmal das Recht haben sollte, gehört zu werden. Und deswegen bleibe ich bei meiner Einschätzung. Ja. Frau Mazzi, Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage. Ich will aber noch mal an die vereinbarte Antwortzeit erinnern. – Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundeskanzler, Ihre bisherige Amtszeit steht ja unter dem Motto „Versprochen, gebrochen“. Sie haben die Schuldenbremse demontiert. Sie wollten weniger Stellen in der Bundesregierung; es sollen jetzt 200 mehr werden. Und die Stromsteuersenkung für alle fällt aus. Das erzeugt natürlich enormen Unmut bei den Bürgern und auch in der Wirtschaft. So sagt der Mittelstandschef Christoph Ahlhaus: „Wenn man in weniger als hundert Tagen der Koalition das Vertrauen der Leistungsträger in diesem Land verspielt, kann die Wirtschaftswende nicht gelingen.“ Auch Ihr Parteikollege, Ministerpräsident Wüst, ist sauer. Eine niedrigere Stromsteuer für alle sei – so wörtlich – „ein zentrales Entlastungsversprechen der Bundesregierung“ gewesen. Und er sagt weiter: „Die finanzielle Situation des Bundes war allen Parteien bekannt, als dieses Versprechen auch im Koalitionsvertrag verankert wurde.“ Herr Bundeskanzler, da hat Herr Wüst doch recht? Oder nicht?
Kollege Holm, noch größere Verunsicherung in der Bevölkerung löst aus, wenn die Darstellung des Sachverhaltes mit dem Sachverhalt nicht übereinstimmt. Wir entlasten zum 01.01.2026 um rund 10 Milliarden Euro die privaten Haushalte und die Unternehmen bei den Stromkosten sowie auch bei den Energiekosten bei Gasbezug. Das ist eine Entlastung, die ungefähr 75 Prozent der Entlastung entspricht, die wir im Koalitionsvertrag verabredet haben, der übrigens in jeder Hinsicht unter Finanzierungsvorbehalt stand. In jeder Hinsicht! Deswegen geht der Vorwurf eines Wahlbetrugs oder eines gebrochenen Versprechens hier vollkommen ins Leere. Wir haben an jeder Stelle immer gesagt: Es steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Und wir haben in der von uns ja auch veröffentlichten Beschlussfassung des Koalitionsausschusses der letzten Woche zugesagt, dass wir die verbleibenden 25 Prozent der Entlastung nachholen, sobald uns das die öffentlichen Haushalte erlauben. Dazu stehen wir, und das ist die ganze Wahrheit zu dem, was Sie hier gerade vorgetragen haben. Herr Holm, Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage.
Vielen Dank. – Ich stelle also fest: Es gibt hier einen Dissens innerhalb der CDU. Herr Wüst sprach von einem „zentralen Entlastungsversprechen der Bundesregierung“. Es ist für uns natürlich auch nicht nachvollziehbar, dass es hier kein Geld für Bürger mit kleinem Einkommen, für kleine Handwerksbetriebe geben soll, wenn wir sehen, dass Sie den Habeck’schen Subventionsirrsinn eins zu eins weitertreiben: 15 Milliarden Euro für Wärmepumpen, 17 Milliarden Euro unter anderem für noch mehr Windindustrieanlagen; das allein sind 32 Milliarden Euro. Herr Merz, Sie wollen den Bürgern wirklich allen Ernstes sagen, dass da keine 5,4 Milliarden Euro Entlastung für sie möglich sein soll?
Herr Kollege, gehen Sie davon aus, dass wir in der letzten Woche intensiv gerungen haben um die Frage, ob es nicht doch möglich ist, diese zusätzliche Entlastung auch schon zum 01.01.2026 in Kraft zu setzen, und dass wir beim Klima- und Transformationsfonds – und auf den spielen Sie vermutlich an – bereits umfassende Veränderungen vorgenommen haben und weiter vornehmen werden. Allerdings sind wir an rechtliche Zusagen gebunden, die wir auch einhalten werden, wenn es um den Schutz des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger geht, die zum Beispiel jetzt Anträge auf die Bezuschussung von Wärmepumpen gestellt haben. Anders als Sie in Ihrer Frage suggerieren: Wir werden uns an diese rechtlichen Zusagen halten. Wir werden allerdings für die Zukunft überprüfen, ob es nicht eine Möglichkeit der deutlichen Reduktion gibt. Aber die Zusagen, die wir gegeben haben, werden wir juristisch bindend einhalten. Wir kommen jetzt zur nächsten Fragestellerin. Das ist für die SPD-Fraktion Frau Heike Heubach. Wir werden die Frage und die Antwort jeweils entsprechend dolmetschen. – Frau Heubach.
Herr Bundeskanzler, Sie haben vor Kurzem erklärt, jährliche Steigerungsraten von bis zu 10 Prozent bei der Eingliederungshilfe seien – ich zitiere – „nicht länger akzeptabel“. Damit stellen Sie die Leistungen für Menschen mit Behinderungen pauschal infrage und erklären den Sozialstaat zur Belastung, und das, obwohl diese Ausgaben den demografischen und tariflichen Realitäten sowie der verfassungsrechtlichen Teilhabepflicht entsprechen. Wir, die SPD-Fraktion, stehen voll und ganz hinter der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, genauso wie für Kinder und Jugendliche. Diese Leistungen dürfen keinesfalls gekürzt werden; denn Menschen mit Behinderungen sind selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft. Wie ist Ihre Position und die der Unionsfraktion dazu? Warum soll ausgerechnet die Eingliederungshilfe gekürzt werden?
Frau Kollegin, da dies heute Morgen in der Debatte schon einmal eine Rolle gespielt hat, bin ich Ihnen für diese Frage besonders dankbar. Ich will deswegen hier noch einmal feststellen: Ich stelle hier keine Kürzung der Eingliederungshilfen zur Diskussion. Ich will das hier sehr klar und sehr deutlich sagen. Ich bin übrigens, damit Sie das wissen, in meinem Wahlkreis seit vielen Jahren im Beirat in einer der größten Behinderteneinrichtungen. Ich weiß um das Schicksal dieser Menschen; ich weiß auch um die Chancen, die sich mit diesem Gesetz verbinden, und ich werde das deshalb auch nicht infrage stellen. Das Einzige, was ich sage, ist, dass wir achtgeben müssen auf die immer weiter steigenden Belastungen der Städte und Gemeinden in Deutschland. Sie haben die Themen genannt. Es geht um die Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe und die Unterstützung in vielen anderen Bereichen, für die die Mittel in den letzten Jahren teilweise im zweistelligen Prozentbereich pro Jahr gestiegen sind und wo wir irgendwann die Frage stellen müssen, ob diese Systeme nicht besser, effizienter, preisgünstiger gemacht werden können, ohne damit das Leistungsniveau infrage zu stellen. Dass wir Menschen mit Behinderung, dass wir jungen Menschen aus schwierigem sozialem Umfeld, dass wir denjenigen, die in den Schulen Schwierigkeiten haben, helfen, steht für mich vollkommen außer Frage, und das werde ich auch in Zukunft genau so beantworten. Frau Kollegin, Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.
Wenn ich das, was ich gerade angesprochen habe, auch aus meiner persönlichen Anschauung richtig wiedergebe, dann, glaube ich, können wir gemeinsam feststellen, dass es wenige Länder auf der Welt gibt, die Menschen mit Behinderung schon heute so viele Chancen und so viele Möglichkeiten geben, am sozialen Leben teilzunehmen, wie die Bundesrepublik Deutschland dies seit Jahren und Jahrzehnten tut. Dass wir immer noch mehr tun können, ist keine Frage; aber wir sollten darüber in Ruhe sprechen. Ich habe gegenüber den Ministerpräsidenten eine Einladung ausgesprochen und ihnen angeboten, mit ihnen über diese Themen zu sprechen, auch mit dem Städte- und Gemeindebund, mit dem Landkreistag, mit den Kostenträgern, damit wir hier zu einer guten Zukunftsperspektive für die Betroffenen kommen und gleichzeitig die finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates nicht überfordern. Die nächste Fragestellerin: für Bündnis 90/Die Grünen Agnieszka Brugger.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, Kyjiw und viele andere ukrainische Städte stehen unter solch intensivem Beschuss von Drohnen, Raketen und Bomben durch Putin wie noch nie seit Beginn der brutalen russischen Vollinvasion. Donald Trump hat ja auch die Mittel für die zivilen Projekte in der Ukraine gekürzt; USAID, Krankenhäuser, Stromversorgung und auch Waffenlieferungen scheinen abhängig zu sein von der Tageslaune des US-amerikanischen Präsidenten. Angesichts dieser brutalen Lage ist nicht die Zeit für markige Sprüche und schöne Bilder, sondern es braucht das größte Hilfspaket ever, und zwar von der zivilen Unterstützung über massive Sanktionsverschärfungen bis hin zu dringend benötigter Waffen- und Munitionslieferung. Wo ist das Paket?
Frau Kollegin Brugger, in der gebotenen Kürze und damit unvollständig: Ich habe in den letzten Wochen drei persönliche Treffen und mehrere Telefonate mit dem amerikanischen Präsidenten gehabt. Ich habe darauf gedrängt, dass die Vereinigten Staaten von Amerika sowohl bei der militärischen Hilfe als auch bei der zivilen Hilfe für dieses Land weiter an Bord bleiben. Erste kleine Erfolge konnten wir in den letzten Tagen erzielen: Die amerikanische Militärhilfe wird im Wesentlichen weiter geleistet und nicht gestoppt. Wir werden morgen in Rom bei der Konferenz, zu der die Ministerpräsidentin Italiens eingeladen hat, genau über diese Themen weiter sprechen. Ich kann Ihnen versichern: Wir werden auch aus der Bundesregierung heraus alles tun, um diesem geschundenen Land weiter zu helfen – zivil, militärisch, politisch und finanziell. Was wir tun können, leisten wir. Ich habe darüber heute Morgen gesprochen, wiederhole es gerne hier: An unserer Hilfe wird es nicht scheitern. Frau Kollegin, Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage.
Vielen Dank. – Reden allein hilft nicht. Als Grüne haben wir bei der Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse ja die Unterstützung für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten hineinverhandelt. Jetzt sind eine Reihe von Haushaltstiteln, zum Beispiel beim Auswärtigen Amt, aus denen Hilfsprojekte für die Ukraine geleistet werden, von Ihnen nicht unter dieser Ausnahmeregelung eingeführt worden. Warum sagen Sie dann, dass Sie alles tun? Wollen Sie das nicht vielleicht an der Stelle ändern, damit es da die Mittel gibt, die es braucht?
Frau Kollegin, der Sachverhalt ist etwas komplizierter. Die Bereichsausnahme, die wir für den Einzelplan 14, also für den Verteidigungshaushalt, eröffnet haben, ermöglicht auch diese Hilfen. Ob wir damit Hilfsleistungen ersetzen können, die von den Amerikanern zum Beispiel bei der humanitären Hilfe nicht mehr geleistet werden, wird geprüft. Ich will Ihnen allerdings sagen: Unsere Hilfe für die Ukraine wird weder an finanziellen Möglichkeiten scheitern noch an personeller Unterstützung. Das Einzige, wo wir zurzeit wirklich einen Engpass haben, ist in der Produktion von militärischem Gerät, von Waffen und Munition. Und deswegen gehe ich auf die amerikanische Regierung zu und frage, ob wir da möglicherweise Verabredungen mit Amerika treffen können, um die Ukraine zum Beispiel auch mit weiteren Luftabwehrsystemen zu unterstützen. Dazu gibt es einen engen Dialog, sowohl zwischen den Häusern der Bundesregierung als auch mit der amerikanischen Regierung. Ich tue alles, damit wir dieses Ziel hier gemeinsam erreichen. Für die Unionsfraktion ist der nächste Fragesteller Johannes Volkmann.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, in den letzten Wochen haben Sie und Bundesaußenminister Wadephul sich sehr intensiv für die Festigung der transatlantischen und europäischen Bündnisse Deutschlands eingesetzt. Angesichts der wachsenden russischen Aufrüstung: Welche nächsten Schritte plant die Bundesregierung zur Stärkung unseres gemeinsamen europäischen Bündnisses, zur Sicherung des Friedens in Europa?
Vielen Dank, Herr Kollege Volkmann, für diese Frage. Es ist in der Tat so – vielleicht ordnen wir das in der aktuellen tagespolitischen Diskussion nicht immer richtig ein –: Zurzeit steht sehr viel auf dem Spiel. Wir haben in der vorletzten Woche auf dem NATO-Gipfel Entscheidungen getroffen, die wir ohne die Grundgesetzänderung in der Bundesrepublik Deutschland – ich habe es heute Morgen gesagt – vermutlich so nicht hätten treffen können; denn wir sind ein bisschen der Schrittmacher für den europäischen Teil der NATO gewesen. Hier geht es jetzt zunächst einmal darum, Amerika an Bord zu halten, Amerika im Bündnis zu halten, Amerika in der Bündnisverpflichtung zu halten. Aber selbstverständlich müssen wir in der längeren Perspektive in Europa mehr für unsere eigene Verteidigung tun. Diesbezüglich gibt es in den osteuropäischen Ländern ein größeres Gefahrenbewusstsein als in der zentralen Mitte Europas. Wir müssen gemeinsam entsprechende Schritte in die Zukunft gehen. Dass wir in der Europäischen Union heute über Verteidigungspolitik sprechen, ist für sich genommen ein großer Fortschritt. Aber dem müssen jetzt auch entsprechende Taten bis hin zum europäischen Haushalt folgen. Das werden schwierigste Verhandlungen werden. Wir müssen hier neue Prioritäten setzen. Herr Kollege, Sie haben noch eine Nachfrage.
Ja, das tue ich sehr gerne; denn ich sehe mit großer Freude, dass die britische Regierung in der Außen- und Sicherheitspolitik den Schulterschluss mit Europa, mit dem Kontinent, mit der Europäischen Union sucht. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich bis heute sehr bedaure, dass Großbritannien aus der Europäischen Union ausgeschieden ist. Aber wenn sie wenigstens im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik wieder mit uns zusammenarbeiten, dann ist das ein sehr gutes Zeichen. Der Premierminister Keir Starmer will das. Ich habe eine Einladung angenommen, ihn in der übernächsten Woche in London zu besuchen. Wir werden auch über ein deutsch-französisches Partnerschaftsabkommen sprechen. Ich suche den engen Schulterschluss nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch mit Großbritannien, weil dieses Land für die Sicherheit Europas von zentraler strategischer Bedeutung ist. Deswegen suche ich jede Möglichkeit einer guten Zusammenarbeit mit Großbritannien. Der nächste Fragesteller ist für die Fraktion Die Linke Ulrich Thoden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ich habe in der vergangenen Woche ein Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst bekommen. Darin ging es um die Rechtmäßigkeit der Angriffe Israels und der USA auf den Iran. Das Ergebnis war nicht überraschend, aber doch vielleicht frappierend: Diese Angriffe waren nämlich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit völkerrechtswidrig. Meine Frage an Sie ist: Ändert das Gutachten Ihre Haltung zu den Angriffen? Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus, um die Erosion des internationalen Völkerrechts durch die Unterstützung oder Gutheißung solcher Angriffe und den dadurch entstehenden Schaden zu minimieren?
Herr Kollege, ich muss zugeben, ich kenne das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nicht. Richtig ist gleichwohl, dass die Frage der völkerrechtlichen Legitimation dieser Angriffe auf das Atomwaffenprogramm des Iran geklärt werden muss. Ich will allerdings aus meiner Sicht sagen: Zu behaupten, es sei ein Präventivschlag gegen einen möglicherweise bevorstehenden atomaren Angriff aus dem Iran gewesen, ist nur eine von mehreren möglichen Annahmen. Man kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass Israel seit Jahren täglich angegriffen wird und das Recht hat, sich dagegen militärisch zur Wehr zu setzen. Spätestens am 7. Oktober 2023 muss eigentlich jedem klar gewesen sein, dass diese Angriffe stattfinden und dass eine solche militärische Bedrohung äußerst ernst zu nehmen ist. Deswegen habe ich an der Legitimität und auch an der völkerrechtlichen Legalität dessen, was Israel getan hat, heute keinen Zweifel. Herr Kollege, Sie haben die Möglichkeit zu einer Nachfrage.
Vielen Dank. – Dann würde ich Ihnen zunächst mal die Lektüre dieses Gutachtens – ich kann Ihnen nachher die Nummer geben – sehr ans Herz legen. Wenn wir jetzt einen Trend haben, dass die regelbasierte internationale Ordnung immer mehr erodiert und wir uns zunehmend einer machtbasierten internationalen Ordnung nähern, ist das dann das, was Sie mit dem Begriff „Drecksarbeit“ gemeint haben?
Herr Kollege, das Völkerrecht wird seit einigen Jahren von Signatarstaaten der UN-Charta, von einigen Staaten, die die Menschenrechtskonventionen und andere internationale Vertragswerke unterschrieben haben, mit Füßen getreten. Ich wäre dankbar, wenn wir diese Vorwürfe mit mindestens der gleichen Aufmerksamkeit an diejenigen richten würden, die diese Konflikte auslösen und die diese Kriege führen. Ich wäre dankbar, wenn von denen, die das zu Recht mit ganz großer Aufmerksamkeit begleiten, mit mindestens einem Teil dieser Aufmerksamkeit auch bewertet würde, was tagtäglich an schwersten Kriegsverbrechen in der Ukraine geschieht. Dort geschehen schwerste Kriegsverbrechen, die mit nichts zu rechtfertigen sind. Wenn das von Ihnen und anderen hier im Haus in gleicher Weise beurteilt wird, dann sind wir uns in völkerrechtlichen Fragen sicherlich ein Stück weit näher, als das offensichtlich gegenwärtig der Fall ist. Jetzt bekommt auch der fraktionslose Kollege Stefan Seidler für den SSW die Möglichkeit, eine Frage zu stellen.
Vielen Dank, Frau Lindholz. – Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ich habe es eben in meiner Rede angesprochen: Gerade bei uns an den norddeutschen Küsten werden mit erneuerbaren Energien sowohl an Land als auch auf See zentrale Bausteine für einen erfolgreichen Wasserstoffhochlauf geschaffen. Damit dieser Hochlauf gelingt, ist es von entscheidender Bedeutung, den Industrieabnehmern eine langfristige Perspektive zur Versorgungssicherheit zu bieten. Nur so entsteht der nötige Anreiz, auf Wasserstoff umzusteigen. Wenn das nicht gelingen sollte, könnte es den Wasserstoffhochlauf und die Zukunftsfähigkeit ganzer Industrieregionen bei uns im Norden gefährden, die bereitstehen, um eine zentrale Drehscheibe für die Wasserstoffwirtschaft zu werden. Trotz der im Koalitionsvertrag zugesagten Umstellung auf klimaneutralen Wasserstoff plant die Regierung jetzt allerdings Haushaltskürzungen bei der Förderung des Hochlaufs. Zeitgleich wollen Sie die Finanzierung der Gasumlage künftig mit Mitteln aus dem KTF bestreiten, statt sie für klimafreundliche Energieformen und einen echten Transformationsrohstoff wie Wasserstoff bereitzustellen. Können Sie mir sowie den Menschen und Unternehmen im Norden, die längst vorangegangen sind, erklären, wie das zusammenhängt?
Ja, Herr Kollege, ich kenne einige der Standorte in Ihrem Bundesland sehr gut. Ich sehe mit großem Interesse und auch mit großer Sympathie, in welchem Umfang dort große Offshore- und Onshore-Windparks entstehen. Sie haben in Schleswig-Holstein, anders als in anderen Teilen der Bundesrepublik Deutschland, sehr gute Standorte für solche Anlagen. Ich unterstütze, wo immer ich das tun kann, auch die dazugehörige Infrastruktur, wenn es etwa darum geht, auch mit Elektrolyseuren Wasserstoffproduktion zu ermöglichen. Wir brauchen dafür allerdings in Deutschland ein weitgehend neues Leitungsnetz, sowohl für die Stromversorgung als auch für die Versorgung mit Wasserstoff. Das ist eine langfristige Aufgabe, der sich die Bundesregierung stellt. Wir stellen dafür auch umfangreiche Mittel zur Verfügung. Und wir versuchen es auch so auf den Weg zu bringen, dass wettbewerbsfähige Preise ermöglicht werden, sodass wir auf eine Subvention dessen, was wir alle wollen, nämlich den Umstieg auf Elektrifizierung und Wasserstoffversorgung, nicht auf Dauer angewiesen sind. Das ist das Ziel der Bundesregierung, und das verfolgen wir gemeinsam. Herr Seidler, Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage.
Vielen Dank. – Herr Bundeskanzler, Sie sagen es selbst: Wir brauchen ein neues Leitungsnetz. Wir brauchen auch grenzüberschreitende Energienetze und vielleicht auch neue Partnerschaften. – Sie nennen das selbst in Ihrem Koalitionsvertrag eine „Energieunion“, und die Zusammenarbeit ist natürlich dringend notwendig, um die Industrie zukunftsfähig aufzustellen. Unsere Partner, etwa in Holland oder in Dänemark, schaffen derzeit entsprechende Wasserstoffinfrastruktur und Produktionskapazitäten bei sich in der Erwartung, dass die Bundesrepublik durch den Hochlauf auch die industrielle Nachfrage nach grünem Wasserstoff herausbildet. Dazu gehören bisher auch wasserstofffähige Gaskraftwerke. Erwartet Ihre Regierung aufgrund des Verzichts zur verpflichtenden Umrüstung auf wasserstofffähige Gaskraftwerke eine geringere Abnahme an den Transportkorridoren, und wurde dieses den Partnerländern bereits kommuniziert?
Nein. Im Gegenteil, Herr Kollege, wir erwarten einen weiteren Hochlauf der Wasserstoffproduktion und der Wasserstoffversorgung. Wir wissen allerdings auch, dass wir die grundlastfähige Energieversorgung unseres Landes, gegenwärtig jedenfalls, allein mit Windenergie und Solarenergie nicht sicherstellen können. Deswegen hat die Bundesregierung eine Kraftwerksstrategie entwickelt. Die alte Bundesregierung hat darüber relativ lange diskutiert. Wir haben die Kraftwerksstrategie so gut wie fertig. Die Bundeswirtschaftsministerin hat darüber auch mit der Europäischen Kommission gesprochen, weil es hier auch um genehmigungsfähige Beihilfetatbestände geht. Wir suchen im Übrigen die enge Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn, in diesem Falle den Dänen und den Niederländern, damit wir auch eine gemeinsame Strategie entwickeln können. Das ist unsere feste Absicht. Auch deshalb bin ich so im intensiven Austausch mit den Regierungschefs etwa von Dänemark und den Niederlanden. Wir kommen jetzt zur dritten Fragerunde und beginnen wieder mit der AfD-Fraktion. Beatrix von Storch.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundeskanzler, am Freitag werden wir in diesem Hause, wie Sie wissen, drei Verfassungsrichter wählen, und es gab im Vorfeld darum große Debatten. Ich möchte Sie zunächst fragen, warum Sie als CDU darauf verzichten, genau das Gleiche zu tun, was der linke Teil des Hauses gemacht hat, nämlich, deren Kandidaten zu blockieren. Sie wollten Herrn Robert Seegmüller aufstellen, der wegen Protests aus den linken Reihen von Ihnen dann nicht aufgestellt worden ist. Jetzt geht Herr Günter Spinner ins Rennen. Sie sind sozusagen auf die linke Seite zugegangen. Die linke Seite ihrerseits, die SPD, stellt zwei Kandidatinnen, die inakzeptabel sind; das sagt nicht nur die AfD, das sagen weite Teile der Presse, und Sie wissen, das sagen auch weite Teile Ihrer Partei. Warum haben Sie darauf verzichtet, genau das mit den Linken zu tun, was diese mit Ihnen gemacht haben? Warum haben Sie deren Kandidaten nicht blockiert und gesagt: „Freunde, kommt mit jemandem, den wir wählen können; ihr wisst, dass diese beiden Kandidaten, mindestens die eine, Frau Brosius-Gersdorf, für uns inakzeptabel ist“? Warum haben Sie darauf verzichtet?
Frau Kollegin, wir haben hier auf nichts verzichtet, und wir haben auch auf nichts zu verzichten. Es hat in der letzten Wahlperiode die Bemühungen gegeben, Herrn Seegmüller zum Richter zum Bundesverfassungsgericht zu wählen. Das war unser Vorschlag. Das hat die grüne Bundestagsfraktion nicht akzeptiert. Deswegen ist es zu einer solchen Wahl in der letzten Wahlperiode nicht mehr gekommen. Wir holen das jetzt nach. Die Nachbesetzung dieses Sitzes im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts ist überfällig. Deswegen stellen wir am Freitag einen Kandidaten zur Abstimmung, der das Votum des gesamten Bundesverfassungsgerichts gefunden hat, der vorgeschlagen wird auf der Basis des neuen Verfahrens, aus einer Liste ausgewählt. 15 von 15 Verfassungsrichtern haben diesem Vorschlag zugestimmt. Die beiden weiteren Vorschläge sind von der SPD gemacht worden. Dies entspricht einer Vereinbarung, die wir seit vielen Jahren zwischen den Fraktionen im Deutschen Bundestag haben. Die SPD hat das Vorschlagsrecht. Die SPD hat von diesem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht. Auf der anderen Seite ist es Sache der Bundestagsfraktionen, am Freitag darüber zu entscheiden, wie die Wahl stattfindet. Ich habe hier als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland eine persönliche Meinung öffentlich nicht vorzutragen. Es ist Sache der Parlamentsfraktionen, hier zu einer Entscheidung zu kommen. Ich hoffe, dass sich der Deutsche Bundestag entscheidungsfähig erweist; denn wenn wir es nicht tun, würde das Recht zur Wahl auf den Bundesrat übergehen. Ich glaube nicht, dass wir so vorgehen sollten. Wir sollten im Deutschen Bundestag selbst stark genug sein, eine entsprechende Mehrheit für weitere Kandidatinnen und Kandidaten zu finden. Sie haben jetzt noch die Möglichkeit für eine Nachfrage.
Selbstverständlich können Sie nicht für das Abstimmungsverhalten Ihrer Kollegen sprechen. Ich frage Sie, ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Frau Brosius-Gersdorf zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist. Frau Brosius-Gersdorf hat gesagt, dass einem Kind, das neun Monate alt ist, zwei Minuten vor der Geburt keine Menschenwürde zukommt. Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, diese Frau zu wählen, wissend, dass vermutlich diese Dame in Kürze über die Abschaffung des § 218 StGB abstimmen wird?
Über die Tragweite und die Reichweite von Artikel 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes, Frau von Storch, würde ich bei anderer Gelegenheit dann gerade mit Ihnen gerne mal diskutieren. Aber auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort: Ja. Der nächste Fragesteller für die SPD-Fraktion ist Thorsten Rudolph.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, eine Expertenkommission zur Reform der Schuldenbremse einzusetzen, die dann auch einen Vorschlag machen soll zu einer grundlegenden Reform der Schuldenbremse, mit der dann auch nachhaltig und dauerhaft weitere Investitionen in unser Land möglich werden. Könnten Sie uns den aktuellen Stand innerhalb der Regierung darstellen, wann diese Kommission eingesetzt werden soll und wie der Zeitplan und vor allem auch der genaue Arbeitsauftrag aussehen werden?
Herr Kollege Rudolph, spätestens die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 – Sie erinnern sich, das war die Entscheidung über den Klima- und Transformationsfonds und über 60 Milliarden Euro, die außerhalb des regulären Haushalts verausgabt werden sollten – hat es notwendig gemacht, noch einmal über Details dieser Regelung des Grundgesetzes zu sprechen. Ich nenne hier insbesondere das strikte Prinzip der Jährlichkeit und der Jährigkeit von Einnahmen und Ausgaben. Wir haben auch deshalb im Koalitionsvertrag die Einsetzung einer Expertenkommission verabredet, die diese einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes noch einmal überprüfen soll. Wir haben in der letzten Woche im Koalitionsausschuss verabredet, dass es dazu eine Kommission geben wird, die nach den Sommerferien, auch in Abstimmung mit den Bundestagsfraktionen, besetzt wird. Der Zeitplan sieht vor, dass wir dann um den Jahreswechsel erste Ergebnisse haben und bis ins Frühjahr des nächsten Jahres hinein hier auch zu Entscheidungen kommen. Sie haben jetzt noch die Möglichkeit zur Nachfrage.
Herr Kollege, darüber wird in der Regierung noch gesprochen. Aber ich gehe davon aus, dass in den nächsten Tagen der Bundesfinanzminister, unter dessen Federführung auch die Einsetzung dieser Kommission erfolgen wird, auf die Fraktionen zukommt und ihnen hierzu konkrete Vorschläge macht. Der nächste Fragesteller in dieser Runde ist Konstantin von Notz für Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, mir geht es um die rechtlichen Grundlagen für die Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Außengrenzen. Ich weiß uns beide verbunden in dem Bewusstsein, dass staatliches Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist und dass wir die Gewaltenteilung beide achten. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, hat sich zu diesen Zurückweisungen und dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin geäußert und hat – ich fasse das mal in einem Satz zusammen – gesagt, bedenke das Ende und Bundeskanzler und Bundesinnenminister sollten doch bitte diesen Beschluss einmal lesen; denn im Eilverfahren ist das Verwaltungsgericht Berlin erst- und letztinstanzlich verantwortlich. Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses frage ich Sie: Wie ist Ihre rechtliche Beurteilung der Zurückweisung an den deutschen Außengrenzen, wie begründen Sie dieses staatliche Handeln?
Herr Kollege von Notz, das Bundesinnenministerium hat eine ausführliche Auswertung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorgenommen. Es hat dazu ja auch öffentliche Stellungnahmen gegeben, unter anderem des von Ihnen zitierten Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes. Es gibt darüber hinaus eine ganze Reihe von Stellungnahmen ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht bis hin zu einem ehemaligen Präsidenten am Bundesverfassungsgericht, die die Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisungen ausdrücklich unterstreichen. Ich will von meiner Seite aus noch einmal sagen: Es ist eine Einzelfallentscheidung, die keine Rechtsbindungswirkung hat für alle anderen Fälle, die zurzeit anstehen. Ich will allerdings hinzufügen: Wir werden nicht auf Dauer in diesem Modus der Zurückweisungen arbeiten können. Wir wollen das nicht; das will auch der Bundesinnenminister nicht. Wir sind uns einig, dass wir hier so schnell wie möglich zu gemeinsamen europäischen Regeln kommen wollen. Das ist übrigens auch der Wille der polnischen Regierung, die ihrerseits nicht nur an den Grenzen zu Weißrussland, sondern auch an den Grenzen zu Litauen gegenwärtig von dem Instrument der Zurückweisungen Gebrauch macht, weil es hier neue Fluchtrouten gibt, die über Russland, Belarus, Litauen, Polen bis nach Deutschland reichen. Wir müssen uns dieser illegalen Migration gemeinsam erwehren, und gemeinsam heißt: gemeinsam in Europa.
Herr Bundeskanzler, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts hat sich als aktiver Richter eines höchsten Verwaltungsgerichts geäußert, weil er die Auffassung, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, offensichtlich nicht teilt. Ich gebe Ihnen wirklich noch mal den Ratschlag mit: Lesen Sie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts! Zu dem zweiten Punkt, den Sie ja schon angesprochen haben. Die Bundespolizei schiebt 2,8 Millionen Überstunden. Es gibt viele Kündigungen und eine hohe Frustration, wie die Gewerkschaft der Polizei berichtet. Als Reaktion haben wir jetzt den Dominoeffekt der polnischen Regierung an den Grenzen, und das alles zur Ferienzeit. Wegen der Belastung der Bundespolizei haben wir Sicherheitslücken an Bahnhöfen und Flughäfen. Glauben Sie, dass es das alles wert ist? Oder sehen Sie nicht auch, dass das angesichts der Zahlen einfach eine vollkommen unverhältnismäßige Maßnahme ist?
Herr Kollege, ich teile die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Einschätzung nicht. Es ist leider notwendig. Wir sind damit auch nicht allein in Europa. Es gibt auch andere Mitgliedstaaten, die seit Jahren zum Teil zu diesem Instrument greifen; ich nenne nur mal die Grenzen zwischen Frankreich und Spanien. Es gibt auch andere Länder, die eine Gefährdung ihrer öffentlichen Sicherheit und Ordnung annehmen bei der sehr großen Zahl der Flüchtlinge. Noch einmal: Es ist eine Übergangslösung. Wir suchen nach gemeinsamen, besseren Lösungen. Ich kann hier sagen: Wir sind uns insbesondere mit der polnischen Regierung, auch ich persönlich mit dem polnischen Ministerpräsidenten, darin einig, dass wir einen gemeinsamen Weg finden müssen, um diese Migration zu reduzieren und vor allem Migration als Waffe gegen uns – und das ist der Tatbestand, über den wir hier sprechen: Migration als Waffe gegen uns – nicht auf Dauer zuzulassen. Der nächste Fragesteller in dieser Runde ist Alexander Throm für die Unionsfraktion.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ich kann nahtlos an das vorangehende Thema anschließen. Wir sehen uns in Deutschland heute schon einer russischen Aggression ausgesetzt mit einer Bedrohung unserer Sicherheitslage, auch durch Cyberangriffe, durch Desinformationskampagnen, durch Bedrohung unserer kritischen Infrastruktur und, ja, auch durch Flucht als hybride Kriegsführung. Deswegen ist es gut, dass wir jetzt 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für weitere verteidigungsrelevante Ausgaben bereitstellen können, um damit auch den Zivilschutz und die Sicherheit unserer Bevölkerung im Innern zu erhöhen. Deswegen meine Frage an Sie: Wie bereitet sich Deutschland weiter darauf vor? Wie steigern wir insbesondere die Resilienz bei unserer Bevölkerung, um der russischen Aggression auch im Innern zu begegnen?
Vielen Dank, Herr Kollege, für diese Frage. – Sie gibt mir Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass wir bei den Arbeiten zur Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates sehr weit vorangekommen sind. Dieser Nationale Sicherheitsrat soll ja genau das leisten, nämlich eine umfassende Analyse von Bedrohungen, weit mehr als nur von militärischen Bedrohungen. Er soll auch die Einbeziehung der Länder und Gemeinden und der sogenannten Blaulichtorganisationen, also des Zivilschutzes und des Bevölkerungsschutzes, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit unseres Landes gegen jedwede Form der Bedrohung umfassen. Vielleicht ist es für uns alle notwendig und richtig, jedenfalls wenn Sie die Einschätzung so teilen, dass wir der Bevölkerung ohne Übertreibung, aber auch ohne Beschönigung noch einmal sehr klar und deutlich die Lage beschreiben, in der wir sind. Es ist eben nicht nur ein militärischer Angriffskrieg gegen die Ukraine, es ist der Versuch der vollständigen Destabilisierung unserer politischen Ordnung mit allen Mitteln, die zur Verfügung stehen und die wir bisher in dieser Form nicht kennengelernt haben. Auch das ist eine Aufgabe der Bundesregierung: dass wir hier Aufklärungsarbeit leisten und dass wir auch der Bevölkerung sagen, wogegen wir uns schützen müssen. Herr Kollege, Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage.
Herzlichen Dank. – Die Bedrohung macht an unseren Grenzen natürlich nicht halt. Wir sind ja in die Europäische Union und auch in die NATO eingebunden. Deswegen meine Nachfrage: Wie bereiten wir uns gemeinsam mit unseren Partnern weiter vor, um die Katastrophenresilienz und die zivile Verteidigung zu verbessern?
Sie sehen an den Ereignissen der letzten Tage und Wochen, dass solche Bedrohungen nicht an Ländergrenzen haltmachen, sondern dass es Bedrohungen sind, die uns alle betreffen, ganz gleich, wo wir leben, ganz gleich, wo wir arbeiten. Sie bedrohen vor allem die politische Ordnung des Kontinents, auf dem wir leben und auf dem wir das große Glück haben zu leben. Unterschätzen wir nicht, was diese subversiven Bedrohungen, zum Beispiel unserer Nachrichten- und Informationsquellen, mit der Bevölkerung machen! Deswegen, glaube ich, stehen wir hier erst ganz am Anfang dessen, was wir tun müssen. Da ist viel auf nationaler Ebene zu leisten, sehr viel auch für die Länder und die Kommunen. Aber das Ganze geht wiederum nur, wenn wir uns in der Europäischen Union gut miteinander abstimmen. Und auch in diesem Zusammenhang bin ich ausgesprochen dankbar, dass Großbritannien bereit ist, an dieser Arbeit Kontinentaleuropas mitzuwirken, gerade auf der nachrichtendienstlichen Ebene. Auch in vielen anderen Bereichen brauchen wir die Briten. Es geht nur zusammen. Der abschließende Fragesteller sowohl in dieser Fragerunde als auch in dieser Befragung ist Maik Brückner für die Fraktion Die Linke.
Herr Bundeskanzler, es wurde in den letzten Tagen viel über die Beflaggung auf dem Reichstagsgebäude zum CSD, aber auch über Ihre Zirkuszeltäußerung in Bezug auf die queere Community gesprochen. Ich habe Sie da ja auch ziemlich hart kritisiert. Aber lassen wir uns heute über konkrete Probleme sprechen! Wir wissen, dass queere Jugendliche ein eklatant erhöhtes Suizidrisiko haben. Was tun Sie konkret dafür, dieses zu senken?
Ich will vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass die Bundestagspräsidentin angeordnet hat, dass am 17. Mai, also an dem Tag, der gemeinhin als der Tag angenommen wird, an dem wir für queere Menschen ein besonderes Zeichen setzen wollen, auf dem Reichstag oder vor dem Reichstag diese Regenbogenflagge weht. Es bleibt also dabei, dass das Reichstagsgebäude bzw. der Deutsche Bundestag, der hier seinen Sitz hat, an diesem Tag klar Flagge bekennt, um das einmal im übertragenden und direkten Sinne so zu sagen. Ansonsten wird die Bundesregierung alles tun, um die Bedrohung dieser Menschen abzuwenden. Wir haben schon in der vergangenen Wahlperiode über die Verschärfung der Strafnormen entschieden. Das sind keine Kavaliersdelikte. Das ist ungeeignet für billige Witzchen. Das sind Dinge, die den Lebensalltag dieser Menschen betreffen. Nehmen Sie mir das bitte auch persönlich ab! Ich habe das auch in meiner eigenen Partei genau so auf den Weg gebracht mit der Anerkennung einer entsprechenden Organisation. Wir tun alles, um Menschen, die queer sind, ein gutes und auch ein sicheres Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Ich stehe persönlich dafür ein, dass das so ist und dass das besser wird. So wie es gegenwärtig ist, mit den vielfältigen Bedrohungen, kann es nicht bleiben. Herr Kollege, Sie haben noch die Möglichkeit zur Nachfrage.
Sie haben leider überhaupt nicht auf meine Frage geantwortet. Ich habe gefragt: Was tun Sie, um das Suizidrisiko, das bei queeren Jugendlichen erhöht ist, zu verringern? Dazu haben Sie nichts gesagt. Deswegen mal eine andere Frage: Was sagen Sie einem queeren Jugendlichen, der angesichts unserer gesellschaftlichen Debatte so verzweifelt ist, dass er keinen anderen Ausweg mehr sieht? Meinen Sie, die Debattenverschiebung, zu der auch Sie beitragen und beigetragen haben, hilft diesen jungen Menschen?
Also, mit aller gebotenen Zurückhaltung, Herr Kollege: Ich weise entschieden zurück, was Sie mir hier gerade persönlich unterstellen. Wir wollen die Hilfsangebote für Menschen, die diese Probleme haben, vergrößern. Ich will allerdings noch einmal darauf hinweisen: Der Bund kann und darf auch nicht alles lösen. Vieles von dem, was wir tun wollen, liegt in der Verantwortung der Gemeinden, liegt in der Verantwortung der Länder. Das ist eine gemeinsame Kraftanstrengung, die wir unternehmen wollen. Das tun wir. Ich werde auch an meiner persönlichen Haltung hierzu keinen Zweifel lassen, selbst wenn ich in solchen Fragen eine Unterstellung heraushöre, die ich noch einmal klar zurückweise. Das ist nicht meine persönliche Haltung zu diesem Thema.
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