a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schahina Gambir, Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Marcel Emmerich, Helge Limburg, Dr. Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schahina Gambir, Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Marcel Emmerich, Helge Limburg, Dr. Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (17)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen diesen einen Satz: Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere Demokratie. Doch was bedeutet dieser Satz ganz konkret? Er bedeutet, dass queere und nicht weiße Menschen um ihre Sicherheit fürchten müssen. Er bedeutet, dass die Zivilgesellschaft bedroht wird. Und er bedeutet, dass die freien Medien und der Rechtsstaat angegriffen werden. Oder noch klarer formuliert: Der Rechtsextremismus will uns mit aller Kraft spalten. Er gefährdet die innere Sicherheit und unseren Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die Sicherheitsbehörden bestätigen uns das schon lange, und die Wissenschaft belegt einen weiteren alarmierenden Trend: Die extremen Rechten sind immer erfolgreicher darin, ihre menschenverachtenden und demokratievernichtenden Inhalte online zu verbreiten. Dazu sprechen sie gezielt junge Menschen an. Rechtsextreme Inhalte werden als vermeintlich harmlose Memes in die Timeline gespült. Über Lifestyle-, Gaming- und Fitness-Accounts werden junge Menschen angelockt. Und dann? Dann werden sie mit rechter Propaganda manipuliert und radikalisiert. Das, meine Damen und Herren, ist brandgefährlich. Denn Worte werden zu Taten, und rechte Rhetorik zu brutaler Gewalt. Rechtsterroristische Jugendgruppen verüben und planen Anschläge. Sie verbreiten Angst und Schrecken – auch in unseren Wahlkreisen. Aber so, liebe Kolleginnen, muss es nicht bleiben. Als Demokratinnen wissen wir doch: Wir müssen gemeinsam an einem Strang ziehen, um diese Entwicklung aufzuhalten. Dazu müssen wir jetzt drei notwendige Schritte gehen: Erstens. Wir müssen die zivilgesellschaftliche Arbeit zur Stärkung unserer Demokratie verlässlich fördern. Zweitens. Wir müssen unsere vielfältige Gesellschaft verteidigen. Drittens. Wir müssen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Keim ersticken. Das ist eine Daueraufgabe, die der Staat nicht ganz alleine leisten kann. Diese Aufgabe wird deshalb täglich von Tausenden kleinen und großen Organisationen, Initiativen und Vereinen bewältigt, online und offline. Sie alle schützen die Gruppen, die extremer Gewalt ausgesetzt sind. Sie alle verteidigen den öffentlichen und den digitalen Raum vor dem Einfluss der Extremisten. Ihnen müssen wir doch den Rücken stärken. Sie brauchen unser Vertrauen und unsere Unterstützung. Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, die es der Zivilgesellschaft ermöglichen, sich auf ihre Arbeit zu fokussieren. Demokratie wächst nicht in Förderzyklen. Demokratie wächst, wenn sie kontinuierlich und verlässlich gefördert, verteidigt und finanziert wird. Gen Z ist die erste Generation, die mit der AfD in den Parlamenten aufgewachsen ist. Pandemie, Klimakatastrophe, Kriege und rechte Umsturzfantasien haben ihre Kindheit und Jugend geprägt. Umso mehr braucht sie eine starke Zivilgesellschaft, die sie schützt, die sie unterstützt und Räume für Austausch bietet. Liebe Bundesregierung – sehr geehrter Herr Präsident, ich komme zum Ende –, gehen Sie endlich in die Offensive! Geben Sie der Zivilgesellschaft die Mittel, die sie braucht! Finanzieren und schützen Sie diejenigen zuverlässig, die uns und unsere Demokratie zuverlässig schützen! Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Dr. Konrad Körner das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Haus wurde auch heute schon über viel Grundsätzliches gesprochen, auch mit ein bisschen Pathos. Wenn es um unsere Demokratie geht, dann ist jedes Pathos recht. Aber es ist auch Realität: Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung steht unter Druck – durch Rechtsextremisten, Linksextremisten, Islamisten, Reichsbürger, Antisemiten, all jene, die diesen Staat und unsere Demokratie verächtlich machen. Und ja, der Antrag der Grünen beschreibt viele dieser Gefahren zutreffend. In der Problembeschreibung waren Sie schon mal gut. Aber die Forderungen lösen, glaube ich, das Problem nicht. Sie benennen den Rechtsextremismus als zentrale Bedrohung. Das ist richtig, auch wenn Sie in Ihrem Antrag durchaus auch den Linksextremismus nennen dürften. Warum fällt Ihnen das eigentlich so schwer, immer alle Arten von Extremismus zu benennen? – Wenn man im Glashaus sitzt, dann fällt es schwer, mit Steinen zu werfen; das ist mir schon klar. – Sie von den Grünen sprechen auch die Radikalisierung von Jugendlichen an; das ist richtig. Sie beschreiben Islamismus als große Radikalisierungsdynamik; das sehen wir auch in diesen Tagen, auch das ist richtig. Und Sie sagen, Demokratie lebe vom Engagement vieler. Aber Sie ziehen daraus die falschen politischen Konsequenzen. Denn Sie glauben, man könne Demokratie per Gesetz fördern, indem man neue Förderrahmen schafft, und wollen am Ende doch vor allem eines tun: Sie wollen die sogenannte Zivilgesellschaft noch mehr in staatliche Abhängigkeit bringen, politisch etikettieren und langfristig an den Tropf staatlicher Gelder ketten. – Ich habe Ihnen zugehört, aber das Problem ist: Sie müssen den Antrag lesen. Das ist genau die Grundgefahr Ihres Vorschlags: Sie halten die Zivilgesellschaft nicht für eine dritte Säule unserer Demokratie neben Wirtschaft und Gesellschaft, die frei in ihrer Willensbildung ist, sondern Sie wollen die Zivilgesellschaften lenken: mit Förderbescheiden, mit Nebenbestimmungen. Sie wollen bestenfalls die Menschen erziehen. Und seien wir ehrlich: In der öffentlichen Wahrnehmung der Grünen geht es vor allem darum, den richtigen, also den grünen Wähler durch Förderpolitik hervorzubringen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist demokratiepolitisch brandgefährlich. Demokratie verteidigt man nicht mit Belehrungen und Förderbescheiden. Demokratie verteidigt man mit guter Politik, aber auch mit einem knallharten, rechtsstaatlich sauberen Kampf gegen Verfassungsfeinde: gegen Rechtsextreme, gegen Linksextreme, gegen alle, die unsere Demokratie beschädigen wollen. Dort hat diese Koalition Erfolge, und dort schützen wir Demokratie. Aber Sie fordern ein Gesetz, dessen Bedarf gar nicht belegt ist. Wir haben umfangreiche Demokratieförderung in unserem Bundeshaushalt. Sie wollen über bestehende Förderrichtlinien hinaus das Parlament zurückdrängen; denn nichts anderes macht so ein Demokratiefördergesetz mit institutioneller Förderung. Es verstetigt Förderung ohne Nachweise, ohne Projektbezogenheit. Es fördert Leute ohne Bedingungen. Und dann bleibt der Eindruck: Es geht weniger um Notwendigkeit, es geht Ihnen um die politische Symbolik. Mit der Entkopplung von Programmlaufzeiten wollen Sie nicht etwa einfach so Leute fördern, sondern Sie wollen Abhängigkeiten vom Staat schaffen. Vor allem verengen Sie den Wettbewerb politischer Bildung. – Hören Sie doch zu, dann lernen Sie noch was! Nach dem Haushaltsrecht ist es klar: Bei institutioneller Förderung bleiben alle neuen Institutionen draußen. – Ich bin dauernd in Demokratieeinrichtungen. Sie wollen Futtertröge für die eigenen politischen Vorfeldtruppen. Nur das wollen Sie, und nur darum geht es Ihnen. Wir wollen Demokratieförderung, die pluralistisch ist. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage von Bündnis 90/Die Grünen gestatten? Ja, natürlich. Herzlichen Dank, Herr Präsident und Herr Abgeordneter, dass Sie die Frage zulassen. – Am Beginn Ihrer Rede, als Sie sich noch mal deutlich hinter den Satz gestellt haben, dass der Rechtsextremismus die größte Bedrohung ist, waren ich und viele andere hier noch d’accord. Aber alles, was danach kam, war relativ faktenfrei; das muss ich ganz ehrlich sagen. Nein, das war sauber. Darf ich kurz meine Frage stellen? – Sie sagen, wir könnten noch etwas lernen. Ich darf Ihnen erstens sagen, dass das Programm „Demokratie leben!“, zu dem Sie gerade insinuiert haben, dass dadurch sozusagen die Zivilgesellschaft gelenkt werden solle, eine Erfindung einer schwarz-roten Bundesregierung war. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion richtigerweise sehr gerne vor Ort mit Projekten, die von diesem Programm gefördert werden, rühmen und sich an die Seite von Initiativen, Kirchen und Jugendverbänden stellen, die von diesem Programm gefördert werden, und in der letzten Wahlperiode sehr stark dafür gekämpft haben, dass diese Projekte weiter gefördert werden, als sie drohten nicht weiter gefördert zu werden. Da war es Ihnen dann recht, sich an die Seite dieser Projekte zu stellen und Druck auf die ehemalige Bundesregierung auszuüben. Dritter Punkt. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es selbstverständlich auch bei institutioneller Förderung Verwendungsnachweise gibt und dass es nicht einfach so Geld gibt? Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass das, was Sie hier vorgetragen haben, ziemlich faktenfrei war. Und ich rate Ihnen, diese Projekte mal zu besuchen. Herr Kollege, herzlichen Dank für die Frage. – Da muss ich noch mal ein bisschen Nachhilfe im Zuwendungsrecht geben. Bei institutioneller Förderung gibt es keine Projektbezogenheit. Was bedeutet das? Es gibt Wirtschaftspläne, Pläne der einzelnen Institutionen. Diese werden dann aber weitestgehend so gefördert. Es gibt keine strenge Projektbezogenheit und Tatbestandsförderung. Das ist bei der projektbezogenen Förderung anders, und das ist eben der Unterschied. Da Sie „Demokratie leben!“ ansprechen – bei all der Kritik, die es zu dem Programm auch berechtigterweise gibt –: Das ist eine projektbezogene Förderung. Da gibt es eine Förderrichtlinie, die konkrete Handlungsschwerpunkte setzt. Eine institutionelle Förderung hat diese Schwerpunktsetzung – auch die politische Schwerpunktsetzung, die dieses Haus dann zum Beispiel im Haushaltsausschuss festlegt – eben gerade nicht. Mit einer institutionellen Förderung wie Sie sie in Ihrem Antrag fordern, schaffen Sie wieder Ansprüche Einzelner – eventuell – auf Förderung, und Sie schaffen eine institutionelle Förderung, die dann bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag besteht. Damit verengen Sie gerade den Wettbewerb politischer Bildung. Entweder haben Sie eine ausufernde Förderung mit ausufernd viel Geld, – „Ausufernd“ wäre jetzt mein Stichwort, Herr Abgeordneter. – oder Sie haben eine institutionelle Förderung, die Sie nicht mehr in den Griff bekommen. Könnten wir zum Ende Ihrer Antwort kommen? Deswegen bleiben wir dabei: Wir fördern Demokratie vor allem projektbezogen. Jeder Sportverein, jede Pfadfindergruppe oder freiwillige Feuerwehr, die Leute mit verschiedenster Herkunft und Einstellung dabeihat, fördert Demokratie viel mehr als viele der von Ihnen gewünschten Demokratieprojekte, in denen sich eine kleine elitäre Blase auf die Schulter klopft. Sie stärken nicht das Vertrauen in Demokratie, Sie beschädigen es, und deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Birgit Bessin das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Der Demokratie förderlich wäre es, glaube ich, eher dann, wenn dieses Haus sich mehrheitlich dazu durchringen könnte, die Antifa als terroristische Vereinigung zu verbieten, die staatliche Finanzierung von nicht neutralen NGOs aufzuheben und das Programm „Demokratie leben!“ endlich abzuschaffen. Aber kommen wir zu dem vorliegenden Grünenantrag, der die Mitte unserer Gesellschaft unter Generalverdacht stellt und zeigt: Die Grünen pflegen einen undemokratischen Umgang mit Normalbürgern, die nicht in ihr grünes Weltbild passen. Vielleicht sollten Sie mal darüber nachdenken, ob Sie hier überhaupt richtig aufgehoben sind, meine Damen und Herren von den Grünen. Jegliche Kritik an der Finanzierung sogenannter zivilgesellschaftlicher Organisationen wie der Amadeu Antonio Stiftung, die in den letzten drei Jahren sage und schreibe über 8 Millionen Euro bekommen hat, oder der „neuen deutschen Medienmacher*innen“, die hier explizit von Ihnen als Beispiel aufgeführt werden, ist absolut berechtigt. Denn jeder einzelne Euro, der da ausgegeben wird, kann eingespart und für sinnvolle Dinge ausgegeben werden. Des Weiteren, meine Damen und Herren von den Grünen, machen Sie sich auch lächerlich, wenn Sie die eindeutig links ausgerichtete Amadeu Antonio Stiftung als „zivilgesellschaftlichen Akteur“ bezeichnen, der einen „elementaren Beitrag zur Stärkung demokratischer Werte“ leisten würde. Jegliche berechtigte Kritik an linken Vorfeldorganisationen und an deren Hetze gegen Andersdenkende soll doch gerade durch Ihren Antrag mundtot gemacht werden. Sie wollen einen politischen Freibrief für die Förderung dieser linken Lobbyorganisationen ausstellen. Dieser Antrag ist also nicht nur abzulehnen; es wird endlich Zeit, dass die Amadeu Antonio Stiftung keinen einzigen Cent mehr von unserem Steuergeld bekommt. Meine Damen und Herren, nehmen Sie es zur Kenntnis: Unsere AfD ist doch das größte Demokratieförderprojekt der vergangenen Jahrzehnte in Deutschland. Wir geben Millionen von Menschen wieder eine Stimme, bringen wahnsinnig viele Nichtwähler wieder zurück an die Wahlurne. Deswegen kann Deutschland auf Ihr Scheingesetz verzichten, meine Damen und Herren. Zum Schluss noch schnell zu Ihrem zweiten Antrag „Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern“. Damit wollen Sie jetzt auch noch Richter und Staatsanwälte allein wegen eines vermeintlich falschen Parteibuchs mit dienstrechtlichen Maßnahmen schikanieren, und Sie wollen allen AfD-Mitgliedern die waffenrechtliche Erlaubnis entziehen. Das ist ein erneuter grüner Anschlag auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und ist abzulehnen. Nehmen Sie mal den kriminell eingewanderten Migranten ihre Waffen weg! Mir hat gerade letztens ein Schüler erzählt, dass eine Lehrerin unter Polizeischutz mit fünf Polizisten in die Schule gehen muss, weil der dönermessertragende Schüler nicht aus diesem Grund von der Schulpflicht befreit werden kann. Kollegin, Sie müssen zum Ende kommen. Meine Damen und Herren, wo ist da Ihr Demokratieverständnis? Ihre Anträge, die wir hier zu diskutieren haben, zeigen: – Vielen Dank. Sie überziehen gerade komplett Ihre Redezeit. – Mit Demokratie haben die Grünen es nicht so besonders. Ich danke Ihnen. – Der nächste Redner ist Felix Döring für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Grünen sehr dankbar, dass sie uns die Möglichkeit geben, heute noch mal über das Demokratiefördergesetz zu sprechen. Wir waren ja in der letzten Legislatur, ich bin geneigt, zu sagen: kurz davor, das Ding umzusetzen. Ich erinnere mich noch an die Verhandlungen mit Schahina Gambir, Misbah Khan, Sven Lehmann, Helge Lindh und einigen anderen. An uns ist das damals nicht gescheitert. Wir hatten es nur leider mit einem Koalitionspartner zu tun, der uns bei den Koalitionsverhandlungen noch gesagt hat: „Jawohl, machen wir! Schreiben wir in den Vertrag rein“, und dann, als die tatsächlichen Gesetzesberatungen stattgefunden haben, uns darüber informiert hat, dass das im Grundsatz nicht gewollt ist. Da muss ich schon sagen: Ich bin eigentlich dankbar dafür, dass wir jetzt eine andere Situation haben; denn man kann Ihnen von der Union zumindest nicht vorwerfen, dass Sie uns nicht von Anfang an darüber informiert hätten, dass Sie eine grundlegend ablehnende Haltung zu diesem Gesetz haben. Auch wenn ich mir das in der Sache anders wünschen würde: Da besteht zumindest Klarheit. Ich will dann aber zumindest noch eines sagen. Herr Körner, bei aller Wertschätzung: Wenn Sie hier über die demokratische Zivilgesellschaft reden und Sie von denen ganz rechts deutlich mehr Applaus als von den eigenen Leuten kriegen, dann würde mir das zumindest zu denken geben. Das können Sie ja bei aller Wertschätzung vielleicht als Hinweis mitnehmen. Meine Damen und Herren, ich bin – und das wird jetzt einige hier vielleicht überraschen – Patriot, Verfassungspatriot. Ich sage nämlich: Das, was in unserem Grundgesetz geregelt ist – nämlich die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, die Rechtsstaatlichkeit –, sind für mich nicht nur irgendwelche trockenen, staubigen Paragrafen, sondern ich habe dazu durchaus eine emotionale Verbindung. Deshalb habe ich auch eine emotionale Verbindung zum Prinzip der wehrhaften Demokratie. Der Antrag gibt mir die Gelegenheit, dazu jetzt noch ein paar Erläuterungen zu machen. Was ist der Gedanke der wehrhaften Demokratie, und warum glaube ich, dass ein Demokratiefördergesetz da reinpassen würde? Die wehrhafte Demokratie sagt – auch im Hinblick auf die Lehren der Weimarer Republik, als eine Demokratie nicht die Instrumente hatte, sich gegen rechts zu verteidigen –: Pass mal auf, du kannst hier bei mir alles sagen, alles machen, alles tun, außer es geht gegen die demokratischen Grundprinzipien und die demokratische Ordnung an sich. – Dann gibt es vermeintlich repressive Maßnahmen, um dagegen vorzugehen, und das ist auch richtig. Da reden wir dann von unseren Sicherheitsbehörden, die aktiv werden. Da reden wir davon, dass beispielsweise rechtsextreme Vereine verboten werden. Da reden wir auch vom schärfsten Schwert überhaupt, vom Parteienverbot. An der Stelle will ich noch mal anmerken: Liebe Grüße von Berlin nach Berlin, ins Abgeordnetenhaus, wo ja eine Bundesratsinitiative zum AfD-Verbot gestartet wurde. Mittlerweile sind es mit Schleswig-Holstein und Bremen drei Bundesländer. Diese breiten Mehrheiten würde ich mir übrigens – auch das sei kurz gesagt – auch noch in anderen Parlamenten wünschen. Vielleicht klappt es ja demnächst irgendwann. Also, vermeintlich repressive Mittel gegen die Feinde der Demokratie sind so weit richtig. Reicht das aber aus? Dazu sage ich ganz klar: Nein. Wir müssen zivilgesellschaftliches Engagement da, wo es entsteht, fördern. Es ist auch kein Zufall, dass Sie von der AfD ständig dagegen hetzen; denn ich erinnere mich daran: Als vor gut einem Jahr Zehntausende, Hunderttausende, Millionen Menschen auf der Straße waren, um gegen Ihre Remigrationspläne zu demonstrieren, da sackten Sie in den Umfragen maßgeblich ab. Deshalb kann ich nur alle ermutigen: Gehen Sie weiter auf die Straße! Seien Sie weiter laut! Gehen Sie weiter auf die Straße gegen die Feinde der Demokratie! Das hat tatsächlich einen Effekt. „Wehrhafte Demokratie“ bedeutet, dass wir überall dort, wo Demokratie praktiziert und weiter eingeübt wird, das durch Präventionsarbeit, durch politische Bildung unterstützen. Denn überall dort, wo es uns gelingt, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Keim zu ersticken, muss die wehrhafte Demokratie später nicht mit repressiven Mitteln vorgehen. Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir irgendwann zeitnah ein Demokratiefördergesetz bekommen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Das Wort erteile ich für die nächste Rede Mandy Eißing für die Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute über den Antrag der Grünen für ein Demokratiefördergesetz. Wir stimmen dem Antrag zu. Er ist richtig und wichtig, und er ist bitter nötig. Es sind genau die Punkte, die wir als Linke schon seit Jahren fordern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier im Hause herrscht ja häufig das politische Gedächtnis eines Goldfisches. Deshalb erlauben Sie mir eine kurze Erinnerung an die Vergangenheit. Liebe Grüne, mit Verlaub: Sie sitzen nicht erst seit gestern hier. Ein Demokratiefördergesetz lag in Ihrer Regierungszeit bereits fertig auf dem Tisch. Dass es am Ende am kleinsten Koalitionspartner, der FDP, scheiterte, ist keine Entschuldigung, sondern Ihr Versäumnis, es durchzubringen. Und liebe SPD, sollten Sie heute diesem Antrag nicht zustimmen, dann ist das ein politischer Offenbarungseid. Es war doch Ihre damalige Innenministerin Faeser, die das „großartige demokratische Engagement“ endlich fördern wollte. Das Scheitern dieses Gesetzes in der vergangenen Legislaturperiode war ein Koalitionsversagen auf dem Rücken der Zivilgesellschaft. Es braucht die Förderung der Demokratie als staatliche Daueraufgabe, die Entkopplung von Projektlaufzeiten sowie Unterstützung und Schutz für Engagierte. Doch sehen Sie sich die Realität an, die die Bundesregierung geschaffen hat: Die Ehrenamtlichen, mit denen ich gesprochen habe, beschreiben eine ständige Zitterpartie. Super funktionierende Projekte laufen aus. Es gibt immer neue, unfassbar bürokratische Anträge. Die eh schon prekäre Lage hat sich enorm verschlimmert. Wir haben heute nicht nur kein Demokratiefördergesetz, wir haben einen Generalverdacht gegen die Zivilgesellschaft. Demokratieprojekte werden zu Tausenden von Geheimdiensten durchleuchtet. „Demokratie leben!“ steht auf dem Prüfstand und wird kaputtgekürzt. Und die Probleme reichen noch tiefer. Wohlfahrtsverbände warnen zu Recht: Ehrenamt wird zum Lückenbüßer für eine marode öffentliche Infrastruktur, gerade in den ländlichen Räumen. In Zeiten, in denen Rechtsextremismus auf dem Vormarsch ist und Vereine die Versäumnisse des Staates auffangen sollen, gießt diese Regierung Öl ins Feuer. Und dann wundert man sich ernsthaft über das Bröckeln der Demokratie? Das ist doch absurd! Wir brauchen Vertrauen statt Verdächtigung. Wir brauchen Dauerhaftigkeit statt prekärer Projektitis. Und wir brauchen ein Gesetz, das Demokratie endlich als das festschreibt, was sie ist: unser höchstes Gut. Und das sollte uns auch etwas wert sein. Um zum Abschluss noch mit den Worten der Band „Die Ärzte“ zur Demokratie zu schließen: „Sie verlangt viel Arbeit, ist ein ewiges Projekt.“ Sie müssen zum Ende kommen. „Sie ist das Beste, was wir haben, aber längst noch nicht perfekt.“ Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Oliver Pöpsel für die CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie gründen Ihren Antrag für ein Demokratiefördergesetz auf Artikel 1 unseres Grundgesetzes: die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Aber das Grundgesetz geht ja noch ein bisschen weiter. Gleich in Artikel 2 schützt es die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der Wortlaut: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Sehen Sie, darin liegt die Aufgabe unseres freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaates: Er soll die Vielfalt schützen, die wir vorfinden, die Vielfalt an Menschen, die Vielfalt an Meinungen und die Vielfalt an Lebensentwürfen. Diese Vielfalt der Zivilgesellschaft soll der Staat schützen und fördern. Es ist nicht seine Aufgabe, die Zivilgesellschaft nach seinen Vorstellungen zu formen, Herr Döring. Aber genau das tut das Demokratiefördergesetz, das Sie heute beantragen: Es nimmt sich die Kompetenz heraus, die Gesellschaft nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, und das auf lange Frist. Das Gesetz stammt noch aus den Ampeltagen, aus der Feder der damaligen Familien- und Jugendministerin Frau Paus. Das Gesetz konnte sie wegen des frühzeitigen Endes der Ampelregierung nicht mehr durch den Bundestag bringen. Aber sie hat versucht, viel davon umzusetzen. Die Folge: Etwa zwei Drittel der Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind heute längerfristig gebunden. Mit dieser schleichenden Verstetigung von Projekten und Trägern, die eine einseitige Weltanschauung vertreten, haben Sie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Verruf gebracht. Und nun versuchen Sie es erneut und beantragen hier und heute, Programmlaufzeiten zu entkoppeln und dauerhafte Förderungen sicherzustellen. Was ist das anderes als die dauerhafte staatliche Subventionierung von Organisationen, deren Weltanschauung einer Partei genehm sind? Das ist übergriffig. Nichts könnte undemokratischer sein und nichts unparlamentarischer. Das Haushaltsrecht ist das höchste Recht des Parlaments. Durch die Festschreibung von Förderprojekten weit über die Legislaturperiode hinaus blockieren Sie das Haushaltsrecht nachfolgender Parlamente. Sie würgen die Freiheit zur Gestaltung ab und nehmen dem Parlament die Möglichkeit, auf neue gesellschaftliche Herausforderungen mit neuen Schwerpunkten zu reagieren. Mit pluraler politischer Bildung hat das alles nichts mehr zu tun. Ich möchte daran erinnern, dass Demokratie zu fördern heißt, den Menschen den Weg zum Erkenntnisgewinn möglichst frei von Indoktrination zu ebnen: keine Einseitigkeit, sondern die Vielfalt der Meinungen darlegen – These, Antithese, Synthese. 1974 schrieb Gustav Heinemann in einem Aufsatz über den demokratischen Rechtsstaat – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Es muss darauf geachtet werden, dass das Grundgesetz nicht mit Methoden geschützt wird, die seinem Ziel und seinem Geist zuwider sind.“ Ihr Demokratiefördergesetz ist dem Ziel und dem Geist des Grundgesetzes zuwider. Unsere Demokratie braucht dieses Gesetz nicht. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Sebastian Maack für die AfD-Fraktion.
Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht; aber jedes Mal, wenn die Grünen von Demokratie reden oder über Demokratie schreiben, dann muss ich an Diktatur denken. So war es auch bei diesem Gesetz. Im Analyseteil steht erst mal: Alle Gefahr geht von rechts aus, na ja, und noch ein bisschen vom Islamismus. – Aber wenn man sich anguckt, was eigentlich Extremismus in Deutschland bewirken kann, muss man nur mal auf Großereignisse wie den G20-Gipfel 2017 in Hamburg schauen. Wem das zu lange her ist, der muss dieses Jahr nur nach Gießen blicken. Da merkt man: Es gibt nur eine politische Kraft in Deutschland, die in der Lage ist, ganze Großstädte in Schlachtfelder zu verwandeln und bürgerkriegsähnliche Zustände zu erzeugen. Das sind die Linksextremisten, und genau von denen steht in Ihrem Antrag nichts drin. Ich kann das auch ein Stück weit verstehen. Denn welche Bundestagsfraktion möchte schon ihrer eigenen Parteibasis in den Rücken fallen? Was in diesem Antrag in dem inhaltlichen Teil, in den Forderungen, steht, ist vor allem eine umfassende Indoktrination. Es geht hier um die Überwachung und im Zweifelsfall auch um die Einschüchterung von Kritikern durch bezahlte Social-Media-Mitarbeiter und -Akteure. – Lesen Sie Ihren Antrag mal! – Als ich das gesehen habe, habe ich nach oben gescrollt und geguckt, ob vielleicht Erich Mielke Mitzeichner dieses Antrages ist; denn er wäre begeistert, wenn er diese Möglichkeiten gehabt hätte, die Sie dort beschrieben haben. Erstens ist er das natürlich nicht – er ist ja schon tot –, und zweitens ist er Mitglied der Linkspartei gewesen, die damals noch SED hieß und auf jeden geschossen hat, der das Land ohne Erlaubnis verlassen wollte. Dieser Antrag atmet aber den Geist der Stasi, atmet den Geist der Staatssicherheit der DDR. Und es ist vielleicht auch verständlich, wenn man sich die aktuellen Umfrageergebnisse der Linkspartei anguckt, dass Sie sagen, von dem Wählerpotenzial wollen Sie was abhaben. Da haben Sie Angst, dass sich links von Ihnen eine starke Gruppierung bildet, die die Deutsche Demokratische Bundesrepublik, die DDR 2.0, fordert. Hier geht es auch darum, von diesen Wählern was abzukriegen. Die SPD ist ja noch nicht ganz so sicher, ob sie in alte Klassenkampfparolen zurückfallen will oder sich doch den bürgerlichen Anstrich erhalten möchte. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, ich gebe Ihnen mal einen Hinweis. Statt Repressalien gegen Kritiker, statt Ausgrenzung von Andersdenkenden: Versuchen Sie es mal mit was ganz anderem! Versuchen Sie es doch mal mit guter Politik! Wer gute Politik macht, der muss keine Angst vor den Bürgern haben, der muss keine Angst vor freier Meinungsäußerung haben, der kann da ganz offen herangehen. Ich kann verstehen: Das Trauma sitzt tief. Nach drei Jahren Totalversagen in der Ampelregierung wurden Sie von den Bürgern aus dem Amt gejagt. Das wirkt natürlich nach. Dementsprechend haben Sie Angst vor freier Meinungsbildung, die Sie mit so einem Gesetz unterbinden wollen. Die AfD steht ganz klar zur Demokratie. Wir stehen klar zu unserem Grundgesetz. Wir haben keine Angst vor den Bürgern. Wir haben keine Angst vor Wahlen. Wir lehnen Zensur ab. Wir lehnen Einschüchterung ab. Wir lehnen Repressalien ab. Und wir lehnen auch dieses Gesetz ab. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Maja Wallstein für die Sozialdemokraten.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher, schön dass Sie da sind! Ich finde es persönlich sehr bemerkenswert, wie sich die AfD hier so ganz massiv gegen die demokratische Zivilgesellschaft äußert. Vielleicht ist es aber gar nicht so überraschend; denn mein Vorredner gehört zu den Unterzeichnern der Gründungserklärung des völkischen Flügels des Rechtsextremisten Bernd Höcke. Und der Kollegin Birgit Bessin hat der Verfassungsschutz ein ganzes Kapitel gewidmet. Vielleicht liegt es ja auch daran. Zum Demokratiefördergesetz: Wir haben natürlich in der neuen Regierungskoalition – mein Kollege Felix Döring hat es angesprochen – intensiv darüber verhandelt, wie wir Demokratieförderung, Extremismusprävention und auch den Schutz der Zivilgesellschaft stärken können. Wir haben uns darauf verständigt – Zitat –, „weitere Maßnahmen für rechtssichere, altersunabhängige Arbeit gegen Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ zu prüfen. Das ist wichtig, und das steht alles im Koalitionsvertrag neben dem klaren Bekenntnis zur Stärkung der wehrhaften Demokratie und den zivilgesellschaftlichen Organisationen als zentrale Säule unserer Demokratie. Das Wort „Demokratiefördergesetz“ hat es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft, aber auch das ist Demokratie. Eines ist mir wichtig, festzuhalten: In der Sache eint uns mehr, als uns trennt. Die Studienlage ist eindeutig: Ob Rechtsruck, Demokratieskepsis oder Politikverdrossenheit – unsere demokratische Kultur steht unter Druck. All diese Befunde sind im Demokratiemonitor von 2025 oder auch in der Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung nachzulesen. Die Wissenschaft ist klar, und eindeutig sind auch die Zahlen: 2024 flossen rund 540 Millionen Euro in 14 Programme wie „Demokratie leben!“ oder die Migrationsberatung für Erwachsene. Das klingt viel, aber das macht nur 0,11 Prozent des Bundeshaushalts aus. Zu den Angriffen der extremen Rechten auf diese Organisationen kommen auch rechtliche Unsicherheiten, und darum braucht es hier eine gesetzliche Lösung. Da sind wir als SPD dem Antrag sehr nahe. Aber noch mal: Demokratie bedeutet Kompromiss; das wissen natürlich auch die Grünen. Ich bin Ihnen trotzdem sehr dankbar, dass Sie das wichtige Thema mit Ihrem Antrag auf die Tagesordnung gesetzt haben; denn wir müssen über wichtige Punkte reden, bei denen es unter den demokratischen Parteien hier im Haus Uneinigkeit gibt. Die einen sagen, wir bräuchten strikte politische Neutralität der zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ich sage Ja zu parteipolitischer Neutralität, aber niemals – niemals! – zur Wertneutralität. Wir setzen auch transparente Kriterien – da sind wir uns einig – für die Qualitätskontrolle und finanzielle Rechenschaft, um Vertrauen zu sichern. Bei einigen besteht die Sorge, dass durch die Festschreibung als staatliche Daueraufgabe die Unabhängigkeit der Vereine verloren geht. Wir argumentieren, dass gerade eine gesetzliche Basis die Akteure vor politischer Willkür schützt. Und ich finde auch den Fokus auf Strafverfolgung nicht falsch. Wir müssen nur auch verdeutlichen, dass zivilgesellschaftliche Prävention, etwa durch Ausstiegsberatung oder mobile Beratung, die Sicherheitsbehörden einerseits entlastet, Radikalisierung frühzeitig stoppt und letztlich auch massiv unsere Kommunen finanziell entlastet. Insgesamt: Wir müssen die Demokratie schützen, und darum sollten wir uns alle starkmachen für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht, so wie es Artikel 21 unseres Grundgesetzes von uns verlangt. Ich frage mich: Welche demokratische Partei fürchtet die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit durch das höchste Gericht unseres Landes? Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Marcel Emmerich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zunächst muss man noch mal hervorheben, wie heuchlerisch hier die Argumentation aus Ihren Reihen zum Thema „Demokratie und Meinungsfreiheit“ ist; denn gerade Ihre Buddys, egal ob Donald Trump oder Wladimir Putin, das sind doch Feinde von Meinungsfreiheit. Das sind doch welche, die gerade die Zensur in ihren Ländern voranbringen, und mit denen stehen Sie an einer Seite, nicht mit der offenen Rede. Außerdem, um es mit den Worten von Horst Seehofer zu sagen: Ich bin maßlos enttäuscht von der Unionsfraktion. – Horst Seehofer hat genau das gesagt, als in der vorvorherigen Legislaturperiode das Demokratiefördergesetz, das vom schwarz-roten Kabinett unter Führung von Horst Seehofer beschlossen wurde, nicht durchs Parlament gekommen ist. Sie beschreiten hier wirklich einen Irrweg; denn Sie übernehmen unter Druck den Sound von der AfD gegen NGOs, und vor allem vergessen Sie, dass es bei der Bekämpfung von Extremismus, von Rechtsextremismus, von Islamismus darum geht, auch Prävention auf den Weg zu bringen und das Ganze verlässlich zu finanzieren, und eben nicht nur um Repression. Gerade wenn man sich heute noch mal anschaut, dass der Generalbundesanwalt Anklage erhoben hat gegen eine rechtsterroristische Vereinigung – die „Letzte Verteidigungswelle“ –, dann sieht man doch wirklich, wie gefährlich der Rechtsextremismus hier in Deutschland nach wie vor ist. Auch die persönlichen Verbindungen zwischen anderen rechtsterroristischen Gruppierungen zeigen: Der parlamentarische Arm dieser Bewegung sitzt hier; er radikalisiert sich nicht am Rand, sondern in Ihrem Kern. Im Vorstand der neuen AfD-Jugend sitzt und hetzt Julia Gehrckens, aktiv in der rechtsextremen Fraueninitiative Lukreta, die aus der Identitären Bewegung hervorgegangen ist. Diese Organisation steht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD, und das interessiert Sie überhaupt nicht die Bohne. Darum kümmern Sie sich gar nicht. Und wenn die Vorsitzende Ihrer Bundestagsfraktion, Alice Weidel, darüber lacht, dass ein Vorstandsmitglied der neuen AfD-Jugend in seiner Rede den Leitsatz der Hitlerjugend zitiert, dann ist das kein Ausrutscher, sondern dann ist das das wahre Gesicht Ihrer Partei. Sehr geehrte Damen und Herren, die größte Gefahr für unsere Sicherheit sitzt nicht auf Schlauchbooten im Mittelmeer; sie sitzt in diesem Plenarsaal: Abgeordnete, die Deportation fordern, und der parlamentarische Arm eines autoritären Projektes, das gegen die Interessen dieses Landes arbeitet. Unsere Antwort darauf ist ein wehrhafter Staat und eine starke Zivilgesellschaft. Wenn AfD-Mitglieder, die als rechtsextremistisch eingestuft werden, weiterhin Waffen besitzen oder in Sicherheitsbehörden arbeiten dürfen, dann ist das ein gravierendes Sicherheitsrisiko. Deswegen ist in unserem anderen Antrag auch ein konkreter Vorschlag enthalten, was man da machen kann. Die Instrumente liegen auf dem Tisch, und Gerichte bestätigen: Wer als verfassungsfeindlich einzustufen ist, dem kann auch die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden. Aber es gibt noch zu viele Lücken, und ich sage in aller Deutlichkeit: AfD-Mitglieder dürfen keinen Zugang zu Waffen haben, unabhängig von einer Einstufung als gesichert rechtsextremistisch. Um das rechtssicher zu klären, braucht es eine Verschärfung des Waffenrechts, und das fordern wir mit unserem Antrag. Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion von der Kollegin Bessin? Ja. Frau Bessin, bitte. Herr Kollege, erst mal vielen Dank, dass Sie, genauso wie ich, Zwischenfragen zulassen. Ich möchte Ihnen einige Zitate vorlesen und Ihnen dann eine Frage stellen. „Ja ich war militant. Wir haben Häuser besetzt, und wenn die geräumt werden sollten, haben wir uns gewehrt. Wir haben Steine geworfen. Wir wurden verdroschen, aber wir haben auch kräftig hingelangt.“ Zitat Joschka Fischer. Während ostdeutsche Demonstrantinnen und Demonstranten im Verlauf der Friedlichen Revolution mitunter skandierten: „Deutschland einig Vaterland“, fand in Frankfurt am Main am 12. Mai 1990 eine Demonstration der radikalen Linken mit 20 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt unter der Losung „Nie wieder Deutschland! Gegen die Annexion der DDR!“. Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht. – Diesen Satz hat Robert Habeck in seinem Buch „Patriotismus: Ein linkes Plädoyer“ geschrieben. – Die Frage kommt gleich. Ein letztes Zitat: Die frühere Jugendchefin Jette Nietzard erklärte mit Blick auf die Bundestagswahl 2029 im Podcast, es stelle sich die Frage, wie ein möglicher Widerstand gegen eine AfD-Regierungsbeteiligung aussehen könne. Wörtlich sagte sie: „Ist der intellektuell? Ist der dann vielleicht mit Waffen?“ Jetzt frage ich Sie, Herr Kollege: Warum haben Sie in Ihren Anträgen vergessen, über Linksextremismus zu sprechen? Herr Emmerich, bitte. Weil wir den Verfassungsschutzbericht sehr genau gelesen haben. Weil wir die Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität hier in Deutschland sehr genau kennen, und die zeigt eindeutig, auch wenn man mit den Präsidenten der Verfassungsschutzbehörden spricht, dass die größte Gefahr für unsere Demokratie und unsere Sicherheit vom Rechtsextremismus ausgeht. Deswegen zielt dieses Demokratiefördergesetz genau darauf ab, aber auch auf den Islamismus, den ich hier nicht an die Seite drängen möchte. Das sind die zwei größten Bedrohungen bei der Politisch motivierten Kriminalität, und deswegen zielen wir genau darauf ab. Aber natürlich lehnen wir jegliche Form von Gewalt in der politischen Auseinandersetzung ab und bekämpfen Extremismus entschlossen. Das machen wir im Gegensatz zu Ihnen, die dieses Land an den Rand drängen wollen, die dafür sorgen wollen, dass dieses Land absteigt. Deswegen steht AfD für „Abstieg für Deutschland“. Setzen Sie gerne fort. Ihre Redezeit läuft weiter. Über 4 000 legal besessene Schusswaffen sind in den Händen von Rechtsextremisten, und das ist ein sicherheitspolitisches Versagen aller Innenministerinnen und Innenminister. Ich will es noch mal klar sagen: Waffen haben nichts, aber auch rein gar nichts in den Händen von Verfassungsfeinden zu suchen. Und wer für den Staat arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung. Deswegen müssen wir hier darauf achten, dass es klare Überprüfungen und auch Konsequenzen gibt. Der Staat darf sich nicht von innen heraus aushöhlen lassen. Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde in der Innenministerkonferenz eine Arbeitsgruppe angekündigt, die sich genau dieses Themas annehmen wollte. Aber es liegen noch immer keine Ergebnisse vor. Deswegen: Es braucht hier mehr Entschlossenheit. Sie müssen bitte zum Ende kommen, Herr Kollege. Außerdem braucht es mehr Entschlossenheit bei einem AfD-Verbotsverfahren. Vielen Dank. Das muss ernsthaft und sorgfältig geprüft und auf den Weg gebracht werden. Es geht hier um den Schutz unserer Demokratie, – Sie müssen jetzt zum Ende kommen. – um unsere Art, zusammenzuleben, und um die Sicherheit in diesem Land. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Jan Köstering für die Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal vielen Dank für die beiden Anträge der Grünen. Ich möchte mich heute insbesondere auf den zweiten beziehen. Wie wichtig das Thema ist, führt uns die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die militante Neonazi-Gruppe „Sächsische Separatisten“ vor dem Oberlandesgericht Dresden diese Woche vor Augen. Ein Komplex, der zeigt, wie gefährlich Waffen in den Händen von AfD-Mitgliedern sind. Wie unter einem Brennglas zeigt der Prozess die Problematik: illegale und legale Waffen im Besitz von Rechtsextremisten, militärische Schießtrainings, Verbindungen in die AfD und in Sicherheitsbehörden, Umsturzfantasien und Mordpläne. Beim Waffenrecht hat die letzte Bundesregierung vor allem bestehende rechtliche Lücken geschlossen, andere, einfach zu schließende, aber leider weiter offengelassen. So wäre es wünschenswert, dass die Verschärfung der Regelung zur Zuverlässigkeit sich nicht nur auf Staatsschutzdelikte begrenzt. Auch andere Gewaltdelikte mit Verurteilungen zu mindestens 90 Tagessätzen sollten hier einbezogen werden. Der § 41 des Waffengesetzes, der Waffenverbote im Einzelfall regelt, sollte viel breitere Anwendung finden. Doch wir sollten und müssen weit darüber hinaus gehen. Wir haben allein im Hellfeld mehr als 1 700 Schusswaffen im Besitz von Rechtsextremisten und sogenannten Reichsbürgern. Viele AfD-Mitglieder sind hier sicherlich noch gar nicht mit eingerechnet, und das, obwohl es so gut wie keine militante Rechtsterrorgruppe ohne Verbindungen in die AfD gibt. Auch sehen wir gewaltige Waffenfunde wie in Remscheid, bei denen der rechte Hintergrund vernachlässigt wird. Wir brauchen dringend ein Verbot halbautomatischer Waffen für private Nutzer. Ebenso müssen in Zukunft militärische Trainings wie Schießübungen mit Kriegswaffen sowie taktisches Schießen und das Einüben von Häuserkämpfen auf Schießständen für zivile Personen verboten werden. Bei Ermittlungen zu rechtem Terror und rechter Gewalt liegt ein Problem im unzureichenden Tatmittelabgleich. Funde und bei Straftaten eingesetzte Waffen müssen auf gleiche Herkunft, Zusammensetzung und Lieferwege untersucht werden, um Zusammenhänge besser zu erschließen. Angesichts des Ausmaßes und der drohenden grundsätzlichen Gefahr für unseren demokratischen Rechtsstaat brauchen wir eine bundesweite unabhängige Beobachtungsstelle Rechtsextremismus. Eine Stelle, die verlässlich dokumentiert und hilft, Strukturen und Netzwerke offenzulegen. Das wäre auch im Sinne der Ermittlungsbehörden. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Marc Henrichmann für die Unionsfraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin es fast ein bisschen leid, dass wir hier in schöner Regelmäßigkeit Fragen rund um das deutsche Waffenrecht diskutieren, und ich möchte dazusagen: Wir befinden uns mitten in einem dringend notwendigen Evaluationsprozess. – Aber dieses Politikmachen nach Bauchgefühl – und dass es das ist, das, glaube ich, merken die Menschen draußen im Land auch – frustriert die Menschen. Wir müssen wirklich mal zu wahren Lösungen kommen. Wo liegt denn der Kern des Problems hier? Das wissen auch die Antragsteller von den Grünen ziemlich genau; denn Ihre Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg haben vor gut drei Jahren mal eine Anfrage gestellt und das Dilemma, wie ich finde, sehr gut aufgearbeitet: In den Vollzugsbehörden in den Kommunen im Bereich Waffenrecht sitzen ein bis zwei Menschen, die Anträge im vierstelligen Bereich bearbeiten, die für den Entzug, für die Überprüfung, auch bei Extremisten und Straftätern, zuständig sind. Das ist der Flaschenhals. Wir führen Debatten über Innenpolitik in den Ländern, im Bund. Die Grünen kennen das Problem. Aber dann hier einen Antrag zum Waffenrecht vorzulegen, der mit der Realität nichts zu tun hat, das ist fast schon grob fahrlässiger Unsinn, meine Damen und Herren. Erlauben Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Emmerich von Bündnis 90/Die Grünen? Gerne. Herr Abgeordneter Emmerich, bitte. Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Kollege Henrichmann, weil Sie ja Baden-Württemberg angesprochen haben, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich aus Baden-Württemberg komme und ganz genau weiß, welche Positionen zum Thema Waffenrecht in der baden-württembergischen Landesregierung in den letzten Jahren entwickelt worden sind. Da gibt es einen gewissen Thomas Strobl, seines Zeichens Mitglied der CDU. Er hat zusammen mit dem hessischen Innenminister vor wenigen Jahren genau das gefordert, was ich hier gerade vorgetragen habe, nämlich eine Verschärfung des Waffenrechts, um dafür Sorge zu tragen, dass Verfassungsfeinde nicht an Waffen kommen. Deswegen: Es ist überhaupt nicht der Fall, dass es hier irgendwie nur darum gehe, den Vollzug zu bearbeiten. Wobei ich Ihnen sogar recht gebe: Auch darum muss es gehen. Und da kann man sich auch die Frage stellen, ob die kommunale Ebene immer die beste Lösung für dieses Problem ist. Was aber vor allem sehr klar ist: Wir müssen auch bei der Verschärfung vorankommen; denn es kann doch in niemandes Interesse sein, dass solche Leute von der AfD, dass rechtsextremistische Personen einen Zugang zu Waffen haben. Und hier gibt es noch Rechtslücken – die Gerichte sagen, sie können es nicht klar entscheiden –, und diese Lücke müssen wir füllen. Das wollten auch der Innenminister Strobl aus Baden-Württemberg und die grün-schwarze Landesregierung. Herr Henrichmann, bitte. Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage, weil sie mir die Gelegenheit gibt, noch mal etwas intensiver in diesem sehr interessanten Punkt einzusteigen. Der Kollege Strobl aus Baden-Württemberg hat den Koalitionsvertrag im Bereich Inneres, soweit ich das weiß, mitverhandelt und sich für diese Evaluationslösung entschieden, die dringend notwendig ist. Ich glaube, wir haben gar keinen Dissens – Sie nicht, ich nicht und der Kollege Strobl sicher auch nicht –, wenn es darum geht, dass wir Extremisten entwaffnen wollen. Wo wir hinkommen müssen, ist, dass wir auch Zielgerichtetes tun. Das ist mein Vorwurf hinsichtlich dieser bauchgeleiteten Politik, die ich auch in Ihrem Antrag wiedererkenne. Ich möchte nur kurz ein Beispiel nennen: Die vormalige Bundesregierung hat die Waffenverbotszonen in der vergangenen Legislaturperiode ausgeweitet. Vollzugsbehörden aus Baden-Württemberg, aber auch aus anderen Bundesländern sagen mir: Der Verstoß in der Waffenverbotszone ist eine Ordnungswidrigkeit. Ja, die Polizei hat viel Arbeit damit, die Kontrollbehörden haben viel Arbeit damit. Die verschicken Bescheide an Leute, die teilweise gar keine Post empfangen oder keine Adresse haben. Es läuft ins Leere. Die Maßnahme, Waffenverbotszonen einzurichten, läuft an dieser Stelle ins Leere. Und es wird auch niemand ernsthaft bestreiten, dass wir tiefer gehen und schauen müssen: Wo haben wir überflüssige Bürokratie? Irgendwelche Placebolösungen bringen uns doch nicht weiter. Wir wollen Extremisten entwaffnen – ich bin der Erste, der dabei ist –, aber wir müssen auch die Behörden entlasten, die mit dem Vollzug betraut sind; das hat die Anfrage der Grünen in Baden-Württemberg sehr klar gezeigt. Da sind wir uns, glaube ich, auch schnell einig, dass das der Flaschenhals ist, an den wir ranmüssen. Danke schön. Vielen Dank. – Setzen Sie gerne fort. Und zum Antrag selbst – Sie haben ja auch ein Problem mit der Begründung –: Er ist zumindest verfassungsrechtlich etwas unsauber. Sie sagen, eine reine AfD-Mitgliedschaft reicht nach Ihrer Einschätzung aus, um die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen. Ich höre die Stimmen aus Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung von Clankriminalität; Herbert Reul ist einer der Vorkämpfer. Da wird immer gesagt, man könne aus der Zugehörigkeit zu einem Clan doch nicht schließen, dass jemand kriminell ist. Das respektiere ich. Nur Sie machen das gerade umgekehrt: Sie schließen aus der Zugehörigkeit zu einer Partei, die bislang jedenfalls nicht verboten ist, dass jemand per se unzuverlässig ist. Ich nenne das zumindest mal rechtspolitische Hybris, meine Damen und Herren. Ich möchte noch eines sagen: Sie haben uns in Bezug auf die IP-Adressen-Speicherung, die wir zum Beispiel für die Kriminalitätsbekämpfung im Bereich Kindesmissbrauch dringend brauchen, immer gesagt: Wir dürfen nicht so nah an die Leitplanke der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung gehen. Das respektiere ich auch. Nur, umgekehrt sagen Sie jetzt – das ist mehr, als die Gerichte im Moment ausurteilen –, dass wir über diese Leitplanke der Rechtsprechung hinausgehen und per se aus der Mitgliedschaft schließen sollen, dass jemand unzuverlässig ist. Auch das ist nicht konsistent. Justitia trägt nicht ohne Grund eine Binde vor den Augen. Sie schaut nicht, wer auf welcher Seite steht. Recht ist eben für alle gleich, und das müssen wir beachten. Einen Vorwurf möchte ich Ihnen auch noch machen: Was Sie gar nicht adressieren, sind die illegalen Waffen, zu Recht gerade angesprochen: 30 bis 40 Millionen in Deutschland, schätzt man; die Zahl wird wahrscheinlich noch höher liegen. Da sagt Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul: „Der Einsatz von legalen Waffen […] ist ein Ausnahmefall“, und, dass Straftäter die Verschärfung des Waffenrechts übrigens offenbar überhaupt nicht interessiert. Ich weiß nicht, inwieweit es dem Schutz der Demokratie nutzt, wenn man hier sozusagen Placebolösungen präsentiert. Auch da müssen wir ran. Jetzt gehe ich noch einmal in ein konkretes Beispiel, das, glaube ich, das Dilemma zeigt. Es ist zwei Jahre alt, und es ist tragisch: der Vorfall in Hamburg, Stichwort: das Attentat auf die Zeugen Jehovas. Da gibt es im Netz wirre Verschwörungstheorien in Bezug auf den späteren Täter. Es gibt ein Buch, das bei Amazon jedenfalls noch vorhanden war, und offenbar hat niemand die Schreiben aus dem engsten Umfeld des späteren Täters zur Kenntnis genommen, niemand, keine Behörde. Dabei hätte die Möglichkeit bestanden, schon nach geltendem Recht, nach § 41 Absatz 2 Waffengesetz, ein Waffenverbot anzuordnen, das persönliche Erscheinen bei der Behörde anzuordnen, ein psychologisches Gutachten in Auftrag zu geben. Nichts ist passiert, nichts, was sich aufgedrängt hätte, ist passiert. Stattdessen schickt man die Bereitschaftspolizei, waffenrechtlich gar nicht geschult, dorthin. Die finden eine unsachgemäß aufbewahrte Patrone. Auch da wird nicht gesagt, den schauen wir uns mal genauer an. Spätestens da hätte es ja allen Anlass gegeben. Was macht man stattdessen? Man erteilt einen Verweis, weil der Mensch angeblich so nett war. Das ist doch das wirkliche Problem: dass wir keine konsistenten Verfahren haben, keinen Informationsaustausch unter den Behörden. Auch da müssen wir ran. Und dazu sagt Ihr Antrag nichts, meine Damen und Herren. Und wie gehen wir da ran? Ich glaube, wir werden dessen nur dann Herr, wenn wir auch die Straftäter, die Extremisten wirklich ins Visier nehmen. Ich glaube, dass wir nicht umhinkommen werden, auch über Waffenverbote für Straftäter und Extremisten im Einzelfall zu reden. Und ich glaube nicht, dass die kommunalen Behörden die Kapazitäten haben, diese zu verhängen. Wir müssen Entlastung schaffen an anderen Stellen, wo die Bürokratie überbordend ist. Ich zähle auch das Verbot großer Magazine dazu, das übrigens aus 2020 stammt, von besagtem Vorgängerkollegen sozusagen, der das aber in Zeiten verhängt hat, wo die Täter diese Magazine schon mit einem 3D-Drucker fertigten. Die Vollzugsbehörden haben ein Problem. Punkt! Demokratie stärken heißt den Rechtsstaat stärken. Machen wir die Betroffenen endlich zu Partnern! Denn die sind selber sehr daran interessiert, dass Extremisten und Straftäter in ihren Reihen kein Zuhause finden. Und vor allem: Machen wir nicht mehr nur politische Scheinlösungen für die eigene Bubble, – Sie müssen zum Ende kommen. – sondern zeigen wir den Menschen: Der Rechtsstaat setzt sich durch bis zum Ende, egal wer vor ihm steht. Vielen Dank. Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede Dr. Anna Rathert für die AfD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja schon fast eine Ironie der Geschichte, dass diese Debatte zum Antrag der Grünen direkt im Anschluss an die Debatte zum Gedenken an die konstituierende Sitzung des ersten gesamtdeutschen Bundestages stattfindet. Denn mit diesem Antrag wollen Sie, liebe Grüne, all das wieder einführen, was der erste gesamtdeutsche Bundestag überwunden zu haben glaubte. In Ihrem Antrag geht es nicht darum, die freiheitliche Demokratie zu stärken, sondern höchstens darum, Ihr politisches Vorfeld zu schützen, und um die staatliche Vorfestlegung dessen, was als demokratisch gelten darf. Demokratie setzt den offenen Wettbewerb von Meinungen voraus, sie lebt vom Streit, vom Argument und, ja, auch von der Zumutung, einander ertragen zu müssen. Sie stirbt dort, wo der Staat beginnt, politische Meinungen dauerhaft mit Steuergeld zu finanzieren und andere Meinungen systematisch zu delegitimieren. Ihr Antrag will sogenannte Demokratieförderung zur staatlichen Daueraufgabe erklären, meint damit aber in Wahrheit die dauerhafte Alimentierung eines dichten Netzes aus regierungsnahen Nichtregierungsorganisationen, die Ihr politisches Vorfeld bilden. Damit verdrängen Sie alles, was den Namen demokratischer Meinungsvielfalt verdient. Die Wahrheit ist doch: Sie haben Angst vor dem Volk und vor dem Verlust ihres Einflusses auf Staat und Gesellschaft, und deshalb brauchen Sie die Kontrolle. Meine Damen und Herren, eine Zivilgesellschaft, die dauerhaft vom Staat finanziert wird, ist keine Zivilgesellschaft, sondern ein verlängerter Arm der Regierung. Ihr Antrag will nicht nur Gewalt und Extremismus bekämpfen – das tun wir alle –, sondern politische Deutungshoheit gesetzlich absichern und jede Meinung, die nicht in Ihr Weltbild passt, als demokratiegefährdend markieren. Reale Probleme wie islamistischer Antisemitismus, Clanstrukturen oder importierte Gewalt werden relativiert oder verharmlost. Tja, und Sie von der Union, ich begreife Sie nicht. Sie haben, so scheint es, doch irgendwie erkannt, dass das, was die Grünen hier treiben, völlig undemokratisch ist. Trotzdem fördert Ihre Familienministerin in der Bundesregierung genau diese NGOs, die Sie heute hier seit einer Dreiviertelstunde selbst bekämpfen zu wollen vorgeben. Sie haben im Ergebnis dann doch nicht den Mut, sich den Grünen entgegenzustellen. Aber wir von der AfD, wir haben diesen Mut und wir werden nicht ruhen, bis wir die Gesinnung, die hinter diesem Antrag steht und die schon längst fraktionsübergreifend in dieses Haus eingezogen ist, gestoppt haben. Was dieser Antrag fordert, ist die gesetzliche Verankerung einer Staatsideologie. Das wäre der letzte Sargnagel für Freiheit und Demokratie in Deutschland. Wir als Alternative für Deutschland kämpfen für Einigkeit und Recht und Freiheit in unserem geliebten deutschen Vaterland. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Und wir wissen, unsere Zeit fängt gerade erst an. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Helge Lindh für die Fraktion der SPD.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Vaterland, auf das sich die AfD beruft, das schaudert die Menschen, die hier leben, wenn sie das hören müssen. Und dieses Vaterland, das sind gewiss nicht Sie – das ist immer die Verwechslung –, sondern dieses Vaterland ist vielfältig und zum Glück viel offener, als Sie denken. Bevor ich zu der Frage der Entwaffnung komme, drei Bemerkungen: Erstens. Frau Bessin, Sie sagten wörtlich, die AfD sei das größte Demokratieförderprojekt Deutschlands. Das war ja ein Versprecher. Denn die AfD ist das größte Demokratiefeindschaftsprojekt Deutschlands, weshalb ja Demokratieförderung so notwendig ist. Zweitens haben Sie hier ausgeführt, die Zivilgesellschaft sei unser Vorfeld. Da liegt jedoch der Unterschied: Die Zivilgesellschaft in diesem Land ist weltanschaulich vielfältig und äußert auch Dinge, die uns als Regierung gar nicht gefallen – gut, dass es so ist. Sie aber haben ein Verständnis von Vorfeld, das rein instrumentell ist, weil das Ihre ideologischen Vororganisationen sind. Deshalb haben Sie nicht über uns gesprochen, Sie haben letztlich über Ihre eigenen Projektionen gesprochen. Und drittens. Hier war wörtlich die Rede von „dönermessertragender Schüler“. Bei all den Dingen, die wir über Korruptionsverdacht, toxische Verhältnisse bei Ihnen, Russlandnähe wissen, dürfen wir das nicht vergessen: Diese Formulierung ist eine, wenn man es semantisch angeht, schreiend rassistische, zutiefst rassifizierende Bemerkung. Schämen Sie sich in einem Land, in dem in Bezug auf den NSU von „Dönermorden“ die Rede war, hier von „dönermessertragenden Schülern“ zu reden! Die Absicht, worum es Ihnen hier mit solchen gezielt gesetzten Bemerkungen geht, ist doch eindeutig und unmissverständlich. Erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Bessin aus der AfD-Fraktion? Selbstverständlich, natürlich. So handhabe ich es immer. Frau Bessin, bitte. Herr Kollege, vielleicht haben Sie mich vorhin falsch verstanden. Ich habe keinesfalls die Gruppe Menschen, die ein Dönermesser tragen, diskriminiert. Ich habe von einem einzigen Fall an einem Oberstufenzentrum in Cottbus gesprochen, bei dem ein Jugendlicher mit einem Dönermesser in der Schule eine Lehrerin bedroht hat. Die Lehrerin wurde von Schülern beschützt. Die Lehrerin ist nach diesem Vorfall unter Polizeischutz mit fünf Polizisten in der Schule erschienen, weil dieser dönermessertragende Schüler der Schulpflicht unterliegt und es keine Lösung an dieser Schule gab, wie Schüler und Lehrerin geschützt werden können. Das habe ich vorhin angemerkt, und das wollte ich gerne an dieser Stelle korrigieren, bevor Sie hier der Allgemeinheit irgendwelchen Blödsinn erzählen. Herr Lindh, bitte. Ein mühsamer Versuch, der aber scheitert. Das war hier natürlich nicht ein Einzeldiskurs, um einen Einzelfall an einer einzelnen Schule zu beschreiben; das war es natürlich nicht. Jahrelang habe ich mich mit deutscher Sprache und politischer Semantik beschäftigt, länger, als Sie alle hier im Parlament sitzen. Das führen Sie natürlich ganz bewusst an, um – das wird Ihnen jede Sprachwissenschaft und jede Diskursforschung bestätigen – mit diesem Fall zu pauschalisieren, um das Bild „Dönermesser“ in den Köpfen zu evozieren. Also schieres Ablenkungsmanöver, weil Sie sich ertappt fühlten. Aber darauf fallen wir nicht rein, Und darauf falle ich selbstverständlich nicht rein. Ich verwehre mich gegen die Nennung von solchen Fällen. Wenn es Ihnen so um Einzelfälle ginge, – Herr Kollege. – warum betonen Sie immer dann, wenn wir entsprechende Fälle nennen, das wären „alles nur Einzelfälle“? Das ist irgendwie widersprüchlich. Die Prinzipien, die von Ihnen geltend gemacht werden, gelten immer nur für uns, nie für Sie. Wo ist die Konsistenz? Setzen Sie jetzt gern Ihre Rede fort. Machen wir weiter bei der Frage der Entwaffnung, die wirklich dringlich ist. Wir haben für das Ansinnen, das im Antrag der Grünen formuliert ist, natürlich eine Grundsympathie, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Feinde der Verfassung gehören nicht in den öffentlichen Dienst, und Feinde der Verfassung dürfen nicht über Waffen verfügen. Punkt! Das ist die entscheidende Frage. Deshalb müssen wir zwingend daran arbeiten, Extremisten zu entwaffnen. An unserer Seite steht auch die IMK. Sie hat gerade erst einen klaren Auftrag erteilt. Da wird festgestellt, dass die Gesetzeslage zwar ermöglicht, Extremisten zu entwaffnen, dies aber in der Praxis im Zusammenspiel mit der Rechtsprechung in dem häufig auftretenden Fall von Extremisten mit Waffen nicht realisiert werden kann. Deshalb hat die IMK in ihrer Klugheit und Weisheit gemeinsam einen Prüfauftrag formuliert, nämlich zu prüfen, ob nicht künftig die Mitgliedschaft – hören Sie gut zu! – in einer gesichert rechtsextremistischen Vereinigung ausreichend ist, zwingend eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen. Dies scheint mir eine sehr wichtige und kluge Prüfung zu sein, weil das am Ende das Ziel sein muss. Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass wir das nicht dauerhaft Verwaltungsgerichten überantworten dürfen, sondern uns die Praxis angucken müssen. Es muss auch für die Waffenbehörden praktikabel sein. Das ist das Entscheidende: Wir wollen hier nicht einfach nur Selbstbestätigung durch Gesetzgebung und Erlasse praktizieren, sondern man muss es auch anwenden können. Deshalb werden wir bei der Evaluation des Waffenrechts darauf achten: Wie funktioniert effektive Entwaffnung, und wie können wir es so gestalten, dass es für die Waffenbehörden vor Ort umsetzbar ist? Abschließend zu der Frage: Warum reden wir darüber? Weil buchstäblich Menschenleben gefährdet sind, weil übrigens auch Polizistinnen und Polizisten gefährdet und verletzt wurden bei Entwaffnungen. So wurde bei Durchsuchungen im Umfeld der „Gruppe Reuß“ ein Polizist verletzt, als er Rechtsextreme entwaffnen wollte. Wir reden über den Fall NSU. Bis zum heutigen Tag wissen die Angehörigen der Opfer nicht, woher die Waffe kam und wie sie in die Hände der Täter gelangte. Wir reden über den Fall Walter Lübcke, – Sie müssen zum Ende kommen, Herr Kollege. – wo der Täter eine Waffe beantragt hatte, dann aber illegal an die Waffe kam. Es geht also um legale und illegale Waffen. Und wir reden über Hanau, wo immer noch nicht geklärt ist, – Herr Lindh, Ihre Redezeit ist abgelaufen. – wie es sein konnte, dass der Täter eine waffenrechtliche Erlaubnis hatte und sie behalten konnte. Darüber reden wir. Vielen Dank. Vielen Dank. – Heiko Hain ist der nächste Redner von der Unionsfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum wiederholten Mal debattiert dieses Haus über ein Demokratiefördergesetz, ein Demokratiefördergesetz, das schon in der Vergangenheit keine Mehrheit gefunden hat, und das aus guten Gründen. Denn jedes Mal folgt dasselbe Muster: große Worte über Demokratie, große Überschriften, große Versprechen – aber am Ende ein Gesetz, das vor allem Folgendes produziert: mehr Staat, mehr Bürokratie und vor allem dauerhaft mehr Ausgaben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und das alles ohne einen belastbaren Nachweis, dass unsere Demokratie dadurch tatsächlich widerstandsfähiger wird. Ja, wir nehmen Extremismus ernst, und zwar jeden Extremismus. Ja, wir stehen ohne Wenn und Aber zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Aber gerade weil uns die Demokratie so wichtig ist, lehnen wir diesen Antrag ab. Denn Demokratie lebt nicht von staatlicher Dauerfinanzierung ausgewählter Akteure. Demokratie lebt von Eigenverantwortung, Vielfalt und gesellschaftlichem Engagement aus der Mitte heraus – frei, kritisch und unabhängig. Und trotzdem kommen Sie immer wieder mit demselben Vorschlag zurück. Dabei haben Sie selbst erlebt: Dieser Antrag ist nicht konsensfähig: nicht in der Gesellschaft, nicht hier im Parlament. Und selbst in der letzten Wahlperiode gab es dafür keine Mehrheit in Ihrer eigenen Ampelkoalition. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich der FDP danken, sofern sie denn draußen noch irgendwo vorhanden ist, die sich damals klar gegen diesen Gesetzentwurf gestellt hat. Sie fehlt. Das hat nicht nur diese Debatte heute gezeigt. Sie wollen Präventionsnetzwerke, mobile Beratung, Opferberatung, Diskriminierungsberatung und digitale Sozialarbeit bundesgesetzlich absichern. Noch einmal ganz klar: Niemand von uns stellt diese Arbeit grundsätzlich infrage. Aber nicht jede sinnvolle Arbeit rechtfertigt automatisch ein neues Bundesgesetz und schon gar keine Dauerfinanzierung. Viele dieser Aufgaben liegen zu Recht bei Ländern, Kommunen und bestehenden Strukturen; denn dort kennt man die lokalen Probleme, dort kennt man die Akteure, und dort lassen sich Maßnahmen gezielt steuern und auch immer wieder anpassen. Sie behaupten außerdem, man könne umfassende staatliche Finanzierung schaffen und dennoch völlige Unabhängigkeit garantieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein grundlegender Widerspruch; denn wer dauerhaft vom Staat finanziert wird, gerät zwangsläufig in ein Näheverhältnis zum Staat. Das beeinflusst Strukturen, Prioritäten und am Ende auch die politische Wahrnehmung. Und genau das gefährdet die Neutralität und das Vertrauen. Besonders problematisch ist der Kern Ihres Antrags. Sie wollen weg von zeitlich begrenzten Projekten, hin zu einer dauerhaften institutionellen Förderung. Damit verabschieden Sie sich von einem zentralen Prinzip verantwortungsvoller Politik: Förderung nur dann fortzusetzen, wenn sie nachweislich wirkt. Projektförderung heißt: Man formuliert klare Ziele. Man überprüft, ob diese Ziele erreicht werden. Man verbessert Projekte, oder man beendet sie. Dauerförderung hingegen heißt: Geld fließt weiter, unabhängig davon, ob und wann diese Ziele erreicht werden. Und das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir machen es bewusst anders. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart: Demokratieförderung ja, aber nur mit unabhängiger Überprüfung von Zielerreichung und Wirkung. Wir bekennen uns ausdrücklich zum bestehenden Programm „Demokratie leben!“, aber wir sagen auch: Dieses Programm muss überprüft, weiterentwickelt und gegebenenfalls auch neu ausgerichtet werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Demokratiearbeit lebt nicht von immer neuen Fördertöpfen aus Berlin. Sie lebt von Vertrauen in die Akteure vor Ort, von klaren Zuständigkeiten und von Verantwortung auf allen Ebenen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dieser Verantwortung gehört auch, dass wir uns hier nicht gegenseitig Applaus vorwerfen oder unqualifiziert dazwischenrufen. Wir stehen für eine wehrhafte Demokratie mit klaren Regeln, klarer Verantwortung und einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab – nicht weil wir Demokratieförderung ablehnen, sondern weil wir sie ernst nehmen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Martin Reichardt für die AfD-Fraktion.
Herr Präsident! Anwesende Damen und Herren! In Ländern, in denen es nicht gut um die Demokratie steht, können sich Oppositionelle oft nur durch Fabeln oder Gleichnisse noch Gehör verschaffen. In diesem Sinne: In einem Land irgendwo auf der Welt, vielleicht gar nicht weit von hier, wurden im Parlament jahrzehntealte Gepflogenheiten geschliffen, um Machtverhältnisse zu schaffen, die dazu führen, dass Oppositionelle mit permanenten Ordnungsrufen kujoniert werden können und das Geschrei des Establishments folgenlos bleiben kann, meine Damen und Herren. Und diesen Geist von Demokratie atmen auch die grünen Anträge. Es ist der demokratische Geist, der auch im Wort „Deutsche Demokratische Republik“ zu finden ist, ein Geist, meine Damen und Herren, der am Ende in den Folterkellern der Stasi und in den Minenfeldern und im Stacheldraht verendet ist. Diesen Geist lehnen wir ab, meine Damen und Herren. Ihr Antrag redet immer viel – – Herr Kollege Reichardt, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Müller von Bündnis 90/Die Grünen? Aber selbstverständlich doch, herzlich gern. Frau Müller. Vielen Dank für die Zulassung der Zwischenbemerkung. – Herr Reichardt, nehmen Sie auch als gebürtiger Westdeutscher zur Kenntnis, dass diese Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ heißt und dass „Bündnis 90“ für den Teil der Bürgerrechtsbewegung in der DDR steht, die dafür gesorgt hat, dass es zur Friedlichen Revolution kam? Herr Reichardt. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie und Ihre Partei den Geist der Friedlichen Revolution wie kaum jemand anders in Deutschland verraten haben und die Demokratie in Deutschland gefährden. Setzen Sie Ihre Rede fort! Die Zeit läuft weiter. Und darum haben Sie auch in Ihrem Antrag sehr häufig den Begriff „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ verwendet. Diese gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit kommt im Wesentlichen hier aus dem linken Bereich dieses Parlaments, meine Damen und Herren, und zwar zum Beispiel gegen Deutsche. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, findet es erstaunlich, dass sich Deutsche durch die Beschimpfung als „Kartoffel“ überhaupt beleidigt fühlen. Das ist die gleiche Ferda Ataman, die jedem deutschen Rentner Rassismus unterstellt, wenn er irgendwo ein Zigeunerschnitzel bestellt, meine Damen und Herren. Der Grünenpolitiker Matthias Oomen postete: „In #Dresden ist #FliegerbombeDD in den Trends? Das lässt ja hoffen. Do! It! Again!“ „Do it again“ für das Verbrennen und Zerbomben deutscher Frauen, Kinder und Greise. Das ist gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, meine Damen und Herren! Ein Beispiel für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gegen Reiche: Tuuli Reiss, ehemalige Fachreferentin des Bundesverbandes Trans*, der natürlich auch von „Demokratie leben!“ gefördert wird, sagte – ich zitiere –: „Ja, meine Position ist, dass der Mord an unverantwortlich reichen Menschen nicht nur ethisch vertretbar, sondern nachgerade geboten ist.“ Das ist menschenfeindlich. Erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Wallstein von der SPD? Bitte schön, na, selbstverständlich. Ist ja richtig was los heute! – Ich spreche so, wie es notwendig ist. Und ich lasse immerhin Ihre Zwischenfragen zu. Sie trauen sich nie, meine zuzulassen. Frau Wallstein, Sie haben das Wort. – Damit wir der Frage von Frau Wallstein folgen können, braucht es eine gewisse Zurückhaltung in der Lautstärke. – Frau Wallstein, bitte. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Reichardt, ich wollte Ihnen die Möglichkeit geben, kurz mal durchzuatmen. Ich hatte gerade den Eindruck, dass Sie das brauchen. Das ist mein Serviceangebot an Sie. Ich nutze die Gelegenheit auch, um Sie zu fragen: Halten Sie Rechtsextremismus in Deutschland für ein Problem? Selbstverständlich ist auch Rechtsextremismus in Deutschland ein Problem. Den bekämpfen wir sogar als AfD. Aber wir bekämpfen eben auch den Linksextremismus und den Islamismus. Und das tun Sie eben nicht. Sie verharmlosen das alles. Sie wollen das unter den Teppich kehren. Darum sind Sie als Sozialdemokraten – ich sehe da hinten ja den ein oder anderen Hetzer von Ihnen – das Problem der deutschen Demokratie. Sie wollen Andersdenkende ausgrenzen. Das ist Ihr Problem, meine Damen und Herren. Jetzt setzen Sie gern die Rede fort. Weil wir gerade so schön dabei waren – Herr Stegner ist ja auch gerade da –: Herr Stegner fordert, das Personal der Rechtspopulisten zu attackieren. Meine Damen und Herren, auch das ist gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Auf Antifa-Plakaten werden Slogans wie „AfDler töten“ veröffentlicht. Eine Kommunalpolitikerin der Linken forderte: „Alle AfDler gehören in die Gaskammer“. Das ist gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, meine Damen und Herren. Und Sie, Sie sollten sich hier endlich einmal an die eigene Nase fassen. Bekämpfen Sie endlich die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Ihren eigenen Reihen. Schließen Sie Hetzer wie Herrn Stegner aus Ihrer Fraktion aus. Dann können Sie hier Ihr Lamento vielleicht mal glaubwürdig fortsetzen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Ich erteile für eine Kurzintervention dem Abgeordneten Stegner das Wort. – Herr Stegner hat das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man von einem Mitglied dieser Fraktion als „Hetzer“ bezeichnet wird, sagt das mehr über Sie als über mich. Das will ich mal zunächst festhalten. Zum Zweiten bin ich in der Tat der Meinung, dass man die Positionen, die von der AfD vertreten werden, attackieren muss, und zwar mit den Mitteln des Argumentes. Das ist das, was Demokraten tun – ohne Gewalt. Der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist nämlich der, dass wir zu den Grundwerten unseres Grundgesetzes stehen, die Sie jeden Tag hier verletzen. Dass Sie mehr Ihren Kehlkopf bedienen als Ihren Kopf, ist ja auch aufgefallen, bei dem was Sie hier vorgetragen haben. Das zeigt, dass Sie für Hass stehen, dass Sie für Rassismus stehen, dass Sie für Nationalismus stehen und dass Sie für nichts stehen, was die Demokraten in diesem Hause richtig finden. Deswegen werden wir alle Kraft einsetzen, um Sie und Ihre Positionen zu attackieren, bis Sie endlich aus den Parlamenten verschwunden sind. Herr Reichardt, möchten Sie erwidern? – Bitte.
Herr Stegner, ich danke Ihnen, dass Sie mir die Gelegenheit geben, zu antworten. Erstens haben Sie eben nicht von „Argumenten“ gesprochen, sondern Sie haben von „Personal“ gesprochen, dass Sie attackieren wollen, und das entspricht auch genau dem undemokratischen, verfassungsfeindlichen Geist Ihrer Fraktion und wahrscheinlich auch Ihrem eigenen. Das ist das eine. Das Zweite ist: Sie werfen uns Demokratiefeindlichkeit vor. Ihre Fraktion schafft es nicht einmal, sich vom Linksextremismus zu distanzieren. Das ist Demokratiefeindlichkeit, Herr Stegner. Ich sage Ihnen noch was, Herr Stegner. Sie mögen mich hier in irgendeiner Weise angehen, weil ich emotional rede. Ja, ich bin im Streit um die Demokratie emotional. Dass Sie neidisch darauf sind, dass Sie mir intellektuell und rhetorisch nicht bis in die Kniekehle reichen, da habe ich Verständnis für. Vielen Dank.
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