Antrags der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Politisch motivierte Kontokündigungen durch Banken verbieten
Beratung des Antrags der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Politisch motivierte Kontokündigungen durch Banken verbieten
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (6)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Kontokündigung oder Debanking, das ist für mich und für uns beschnittene Freiheit; denn Freiheit beginnt mit der Anerkennung des anderen als freien, gleichberechtigten Menschen. Trump hat Gott sei Dank diesen Unfug, mit dem auch Sie hier wieder anfangen, mit einem sogenannten Act beendet, sodass alle Amerikaner ein Recht auf Konten haben. Ich hätte mir vor 20 Jahren jedenfalls nicht vorstellen können, meine Damen und Herren, was an opportunistischem Verhalten in unserem Lande mittlerweile bis in die höchsten Bankabteilungen anzutreffen ist. Aber das muss wohl in den Genen unserer Nation oder zumindest bei der sogenannten demokratischen Mitte liegen. Insofern ist dieses dauernde Postulieren von „Nie wieder!“ für mich zwiespältig und, wenn ich Sie so betrachte, lächerlich. Die Nazis hätten es nicht besser gemacht; sie würden sagen: Kein Konto für AfDler, auch kein Postbankkonto für zum Beispiel Tino Chrupalla. – Leider kein Einzelerlebnis; denn die Diskriminierung der AfD zieht immer weitere Kreise: AfD-Fußballer auf der Bundestagsersatzbank, kein Hotelzimmer für Alice Weidel im Hotel „Louis C. Jacob“ – Gruß an meine alte Heimat, an die Elbe –, keine Versammlungsräume für Parteitage und für Gründungstreffen der AfD. Gießen lässt auch da grüßen. Alles von der sogenannten selbsternannten demokratischen Mitte aufgebauter Erpressungsdruck. Ein Missbrauch des Verfassungsschutzes trägt hier weiterhin dazu bei. Auch Redaktionen in den Öffentlich-Rechtlichen werden auf Linie gebracht. Dazu Aktionen der sogenannten Zivilgesellschaft – nichts anderes als vom Steuerzahler finanzierte NGOs. Die „Omas für links“ müssen dann auch mal ran wie bei der Berliner Volksbank bzw. vor Ihrer CDU-Parteizentrale. Es herrscht vor allem aber – das muss man sagen – die reale Angst vieler Menschen bei uns, vieler Sympathisanten vor Sachbeschädigungen durch die heute in schwarz daherkommenden links-grün gepäppelten Faschisten. Bernd Baumanns Auto in Hamburg ist da nur die Spitze eines Eisberges, liebe Kollegen. Da bleibt fast die Frage: Wie weit ist es denn noch bis zur Einführung einer Armbinde für AfDler hier im Parlament? Dieses menschenverachtende Gehabe, was von Ihnen und Ihren Institutionen ausgeht, dient einzig dem Ziel, die größte oppositionelle Partei hier in Deutschland zu diskreditieren und bei den Menschen draußen verächtlich zu machen. Aber auch da machen wir nicht mehr mit; denn auch diese Informationen gehen selbstverständlich an die amerikanischen Freunde. Und das trägt dazu bei, dass eine antifaschistische Organisation in Ostdeutschland Gott sei Dank von ihm – Sie wissen, wen ich meine – auf die Liste der Terrorgruppen gesetzt wird. Das hätten Sie machen können, bevor Sie angefangen haben, hier immer so großmäulig daherzureden, meine Damen und Herren. Kommen wir zum altbekannten Satz von Franz Josef Strauß: Rechts von der CDU/CSU dürfe es nichts geben. – Es liegt doch an Ihnen: Sie sind doch schon so weit Mitte-links, dass Gott sei Dank die AfD existiert und die alten konservativen, rechten Grundsätze aufrechterhält und noch für die deutsche Heimat und die Menschen, die hier leben, eintritt. Ein Hoch auf die AfD an dieser Stelle! Der Karneval ist eröffnet. Aber kommen wir zu den Fakten. Die Kontokündigungen betreffen ja längst nicht mehr nur AfDler; sie betreffen regierungskritische Journalisten und Blogger, dann Medien wie „Compact“, „Freilich“, „AUF1“, die hier nur an dieser Stelle genannt seien, sowie Organisationen, Unterorganisationen und Gruppierungen unserer Partei – so zum Beispiel im letzten Bundestagswahlkampf geschehen; das war besonders fair. Da werden unserer Bundespartei und unserer Bundestagsfraktion mitten im Wahlkampf durch die Volksbank Berlin die Konten gekündigt. Da kann ich nur sagen: Pfui! Sie wollen Demokraten sein? Schauen Sie mal in den Spiegel, was Sie dann für eine hässliche Fratze entdecken! Herr Kollege Gottschalk, ich erteile Ihnen jetzt einen Ordnungsruf für die Verwendung des Wortes „pfui“. Denn das ist unparlamentarisches Verhalten. Und ich erteile Ihnen einen zweiten Ordnungsruf dafür, dass Sie vorhin eine Gleichsetzung mit dem Nationalsozialismus vorgenommen haben. Das nehme ich dann zur Kenntnis. Wenn Sie diese Rede besonders lustig finden, dann muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist an dieser Stelle heute sehr bezeichnend. Ich finde das alles hier nicht mehr lustig! Wenn ich jetzt reden dürfte, Frau Präsidentin, und Sie mir die Zeit gutschreiben, dann fahre ich fort. Beim naheliegenden Verweis auf Artikel 3 des Grundgesetzes wird uns entgegnet, es sei keine Verletzung, sondern nur eine legitime – – Herr Kollege Gottschalk, würden Sie bitte Ihre Rede unterbrechen. Ich habe das Wort „pfui“ gerade auch aus den Reihen der AfD gehört. Ich weiß nicht, wer es war; aber ich erteile auch dafür einen Ordnungsruf. Bei einem entsprechenden Verweis wird uns also entgegnet, es sei keine Verletzung, nur eine legitime Abgrenzung oder ein Boykott aufgrund extremistischer Tendenzen. Dafür dient dann die bestellte Vorlage – ich habe es schon gesagt – durch den Verfassungsschutz. Außerdem – man höre und staune! – schütze das Grundgesetz nicht die politische Einstellung. Meine Damen und Herren, wo sind wir in diesem Lande eigentlich mittlerweile angekommen? Aber kommen wir zurück zur Freiheit. Dafür braucht es ein Konto. Was schaffen Sie denn heute noch ohne Konto? Ohne Konto können Sie als normaler Mensch heute eigentlich nahezu nichts mehr machen. Deswegen: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Er sieht erstens vor, BaFin und FIU anzuweisen, klarzustellen, dass Finanzdienste nicht aufgrund politischer Meinung oder Parteizugehörigkeit verweigert werden dürfen, zweitens, Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit Sparkassen auch weiterhin ihrem rechtlichen Auftrag nachkommen, und drittens, das Zahlungskontengesetz – Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss. – gegen missbräuchliche Auslegung entsprechend zu präzisieren. Meine Damen und Herren, wehren Sie den Anfängen, – Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen! – wenn Sie es ernst meinen! Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion beantragt, dass Parteien uneingeschränkten Zugang zu Zahlungs- und Bankdienstleistungen nach dem sogenannten Zahlungskontengesetz erhalten müssen. Ferner wird beantragt, dass die BaFin sowie die FIU anzuweisen sind, in ihren Leitlinien klarzustellen, dass Zahlungs- und Bankdienstleistungen nicht aufgrund von politischen Meinungen oder Parteizugehörigkeiten verweigert oder eingeschränkt werden dürfen. Aus juristischer Sicht ist der Antrag der AfD verständlich, da in jüngerer Vergangenheit mehrere Volksbanken ihre Geschäftsbeziehungen zu AfD-Kreisverbänden und zur AfD-Bundespartei gekündigt hatten. Dabei ist die Rechtslage klar: Ein Kontrahierungszwang besteht lediglich für öffentlich-rechtliche Sparkassen und Landesbanken, nicht hingegen für alle anderen Finanzdienstleistungsinstitute. Demnach war also auch die Kündigung der Geschäftsbeziehung zum AfD-Kreisverband Minden-Lübbecke durch die VerbundVolksbank Ostwestfalen-Lippe, die keinem Kontrahierungszwang unterliegt, rechtens und einwandfrei. Es steht der AfD natürlich frei, den Rechtsweg zu beschreiten und gegen die Kündigung zu klagen. Aber neben der juristischen Behandlung dieses Antrags drängt sich eine viel wichtigere Betrachtung auf, nämlich eine moralische. So argumentiert nämlich die VerbundVolksbank OWL, dass sie zwar politisch neutral sei, aber gleichwohl klare Werte und Überzeugungen nach innen und nach außen vertrete – gegenüber ihren Mitarbeitern, aber auch gegenüber ihren Kunden, die zum Beispiel als Geschäftskunden international tätig sind –, und ferner, dass die Positionen der AfD, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurden, als unvereinbar mit dem genossenschaftlichen Selbstverständnis und ihrem werteorientierten Unternehmensleitbild angesehen würden. Liebe Vertreter der AfD, die Vorbehalte von verantwortlichen Mitarbeitern gegenüber der AfD sind moralisch mehr als verständlich. Ich und meine Fraktion können gut nachvollziehen, dass man sich nicht zum Erfüllungsgehilfen einer gesichert rechtsextremen Partei machen möchte. Wir haben absolut Verständnis dafür, dass man einer Partei ein Konto verweigert, deren Ehrenvorsitzender die Zeit der NS-Diktatur als „Vogelschiss der Geschichte“ bezeichnet. Wir verstehen, wenn man eine Partei, die vom „Bevölkerungsaustausch“ schwadroniert und Menschen mit Migrationshintergrund pauschal als „Kopftuchmädchen und Messermänner“ verunglimpft, nicht unterstützen möchte. Und wir wundern uns nicht, wenn Banken Ihnen eine Geschäftsverbindung verweigern, wenn Sie die Menschen in unserem Land in Bürger erster und in Bürger minderer Klasse einordnen und über Remigration sprechen. Und wir haben größtes Verständnis dafür, dass man Ihnen die Konten kündigt, weil Vertreter Ihrer Partei das Andenken an die ermordeten Juden in Europa mit Füßen treten, wenn sie das Denkmal in Berlin als „Denkmal der Schande“ bezeichnen. Jeder, dem eine Geschäftsbeziehung gekündigt wird, würde sich zunächst selbst fragen, was er zu der Kündigung beigetragen hat. Doch statt sich und ihr Verhalten als Täter zu hinterfragen, begibt sich die AfD lieber in die Rolle des Opfers. Für Ihren Antrag gibt es von uns nur – Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen. – Ablehnung und Fremdschämen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stefan Schmidt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt ein ganz gewöhnlicher Antrag der AfD, ein Antrag, der nicht nur vollgespickt ist mit Quellen von verschwörungstheoretischen Alternativmedien, sondern auch ein Antrag, mit dem die AfD ein weiteres Mal ihr wahres Gesicht zeigt. Ich frage mich: Welchem Menschen in unserem Land ist mit diesem Antrag geholfen? Keinem einzigen! Um sie geht es der AfD auch gar nicht. Während die Menschen von uns im Parlament erwarten, Lösungen zu finden, um zum Beispiel bezahlbar wohnen zu können, oder dafür, dass ihre Kinder und Enkelkinder noch eine lebenswerte Erde vorfinden, sucht die AfD nur nach Lösungen für sich selbst. Heute geht es ihr darum, zu verhindern, dass weiteren AfD-Abgeordneten und -Organisationen Konten gekündigt werden. Um die Menschen in diesem Land, um sie ging es der AfD noch nie! Wenn Privatbanken die Konten von Rechtsextremen kündigen, dann ist das nichts anderes als gesetzeskonform. In unserem Rechtsstaat ist klar geregelt: Privatbanken dürfen sich ihre Kunden selbst aussuchen. Das ist das Grundprinzip der Vertragsfreiheit. Viele Banken unterstützen ausdrücklich keine Geschäfte, die extremistisches Verhalten beinhalten. Das fußt auf dem demokratischen Rückgrat der Banken und Kreditinstitute. Für diese Klarheit bin ich ihnen sehr dankbar. Wenn eine Bank zu der Auffassung kommt, die Dichte an überzeugten Rechtsextremen in der AfD ist zu hoch und deshalb ist die AfD eher ein Fall für das Bundesverfassungsgericht als fürs Girokonto, dann muss sich nicht die Bank der AfD öffnen, sondern die AfD der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion. Die lasse ich nicht zu. Wir sollten uns nicht länger mit diesem Antrag aufhalten. Die Banken wollen sich am Ende auch selbst schützen. Sie wollen sichergehen, dass im Zweifel keine sensiblen Informationen an den Kreml geliefert werden. Eine berechtigte Sorge, wenn Sie mich fragen! Zur Wahrheit gehört auch: Jeder Mensch, auch Extremisten, haben die Möglichkeit, ein Konto zu eröffnen, und zwar bei Anstalten öffentlichen Rechts. Sparkassen müssen sie also nehmen, auch wenn sie nicht wollen – Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes. Kunden können sie nur dann ablehnen, wenn ein konkreter Verdacht auf strafbare Handlungen oder Geldwäsche vorliegt. Ein Konto steht also auch AfD-Mitgliedern und -Organisationen zu. Was ihnen aber kein Gesetz garantiert: – Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen. – guter Service. Den dürfen auch Anstalten öffentlichen Rechts verweigern. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Johannes Schraps für die SPD-Fraktion.
Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Politisch motivierte Kontokündigungen durch Banken verbieten“ – da muss man noch mal genau hinhören. Die AfD will also verbieten. Diejenigen, die sich sonst gegen jede Regelung hier im Haus sträuben, gerieren sich auf einmal als Verbotspartei. Man staunt ja richtig. Deshalb sage ich es gleich vorweg und kann mich meinen beiden Vorrednern ganz klar anschließen: Dieser Antrag ist inhaltlich schwach, er ist sachlich vollkommen überzogen und auch politisch absolut durchsichtig, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Man hätte ihn sich besser sparen können. Warum also behaupten die Vertreter hier ganz rechts außen, Banken würden ihr oder anderen politisch missliebigen Akteuren aus politischen Gründen Konten kündigen? Nun, es gab zuletzt mehrere Presseberichte, in denen dieser Vorwurf vonseiten der AfD aufgegriffen wurde. Am gestrigen 12. November berichtete zum Beispiel das „Handelsblatt“ über den Fall, den Kollege Brodesser gerade schon angesprochen hat: dass nämlich die VerbundVolksbank OWL und die Volksbank in Ostwestfalen Konten von AfD-Verbänden gekündigt haben. Beide Banken erläutern in ihren Begründungen sehr klar, dass es sich dabei um ordentliche Kontokündigungen gehandelt hat, weil der Kunde, also die AfD, als unvereinbar mit dem Leitbild der Volksbanken auftritt. Wörtlich erklärte die Volksbank – ich zitiere –: „Positionen der AfD […] sind unvereinbar mit unserem genossenschaftlichen Selbstverständnis, unserem werteorientierten Unternehmensleitbild und […] der ‚Charta der Vielfalt‘“. Man achte auf die eigene politische Neutralität, aber man vertrete ganz klare demokratische „Werte und Überzeugungen – nach innen und nach außen“, hieß es vonseiten der Volksbank. Ich glaube, dem kann man sich sehr gut anschließen. Diese Kontokündigungen sind deshalb ganz klar ein Ausdruck einer demokratischen Wertebasis, auf die sich die Bank mit ihrem Leitbild verständigt hat und die ganz offenbar mit vom Verfassungsgericht als gesichert rechtsextrem eingestuften Positionen nicht vereinbar ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Private und genossenschaftliche Banken dürfen selbstverständlich Geschäftsbeziehungen kündigen, solange sie sich an die gesetzlichen Fristen halten. Das nennt sich übrigens – es ist angesprochen worden – „Vertragsfreiheit“. Das ist übrigens genau das, was Sie hier ständig einfordern, wenn Sie gegen staatliche Regulierung auftreten. Die Realität zeigt deshalb sehr klar: Die Behauptung Ihres Antrags trägt nicht. Als Sozialdemokraten haben wir mit unseren Koalitionspartnern vor einigen Jahren mit dem sogenannten Basiskonto für alle sichergestellt, dass jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland ein Konto führen kann, und zwar völlig unabhängig von Einkommen, Herkunft oder politischer Haltung. Aber anders als für die Sparkassen, die als öffentlich-rechtliche Institute jedem ein Konto anbieten müssen – auch Rechtsextremen –, gilt für alle anderen Banken: Selbstverständlich dürfen Geschäftsbeziehungen gekündigt werden. Niemand muss mit jemand anderem Geschäfte machen. Dazu hat übrigens auch das Bundesverwaltungsgericht bereits 2018, damals übrigens – hört! hört! – im Fall der NPD, geurteilt. Kollege Brodesser hat es bereits vollkommen richtig gesagt: Der rechtliche Rahmen ist deshalb vollkommen klar. Niemand wird in Deutschland gedebanked, nur weil er eine politische Meinung hat. Die Banken entscheiden beileibe nicht politisch motiviert. Denn sie wollen und sollen mit ihrem Handeln ja auch Geld verdienen. Banken handeln deshalb nach wirtschaftlicher und rechtlicher Abwägung, nicht nach Parteibuch. Sie auf der Seite des rechten Hauses hier nutzen aber diese Debatte, um sich wieder einmal als Opfer zu inszenieren. Und das ist in diesem Fall mehr als offensichtlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Dieser AfD-Antrag ist also nichts weiter als eine konstruierte Empörungskampagne. Wir werden das ganz bestimmt nicht unterstützen und lehnen diesen Antrag deshalb mit aller Entschiedenheit ab. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Zuhörende! Zu Hause bei mir im Wahlkreis hat die Volksbank Düsseldorf die Konten des Kreisverbands der AfD gekündigt. Das haben auch andere genossenschaftlich organisierte Banken in NRW und bundesweit getan. Vielleicht sollte sich die AfD wirklich mal überlegen, was es heißt, wenn nicht einmal Banken mit ihr Geschäfte machen wollen. Die AfD sucht hier einen Skandal, wo es keinen gibt. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2013 entschieden, dass Banken, die nicht öffentlich-rechtlich organisiert sind, grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Konten kündigen dürfen. Das gilt dann halt auch für eine gesichert rechtsextreme und verfassungsfeindliche Partei wie die AfD und ihre Kreisverbände. Auch aus der Perspektive einer Bank sollten Sie sich nicht über Kündigungen wundern: Nicht, dass die Banken sich versehentlich strafbar machen, weil sie Schmiergelder aus Russland, China oder illegalen Parteispenden waschen. Eigentlich ist das Thema damit erledigt. Dass eine Partei, deren Mitglieder in fast jeden rechtsterroristischen Komplex der letzten Jahre verwickelt waren, nicht als vertrauenswürdig gilt, ist absolut verständlich. Die AfD ist wirklich vieles; aber vertrauenswürdig ist sie nicht. Wer noch mehr Gründe braucht, möge doch bitte die Website afd-verbot.de aufrufen. Liebe Zuhörende, eine rechtsextreme Partei bekämpft man nicht, indem man ihre Narrative und Politik übernimmt. Eine rechtsextreme Partei bekämpft man durch solidarische, sozial gerechte Politik. Eine rechtsextreme Partei bekämpft man, indem man sich widersetzt. Widersetzen wird sich am 29. November auch ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis. Da möchte sich in Gießen nämlich die neue Jugendorganisation der AfD gründen. Kommt mit nach Gießen! Kein Fußbreit dem Faschismus, egal ob im Parlament oder auf der Straße! Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht täte es uns gut, in so einer Debatte einfach mal kurz tief durchzuschnaufen und uns jetzt mal mit dem Antrag der AfD zu beschäftigen, der ins Feld führt, Banken würden politisch motiviert Konten kündigen und durch sogenanntes Debanking Menschen und Organisationen vom täglichen Leben ausschließen. Zunächst könnte man diesen Antrag mal wieder als Versuch einordnen, das Opfernarrativ zu pflegen und zu instrumentalisieren. Man könnte auch schadenfroh meinen: Selbst schuld, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD! Aber: Ja, auch Parteien wie die AfD müssen selbstverständlich die Möglichkeit haben, am Zahlungsverkehr teilzunehmen. – So bin ich. Fakt ist jedoch: Banken tragen Verantwortung für ihre Geschäftspartner und Kunden. Sie dürfen und müssen Geschäftsbeziehungen beenden können, wenn Risiken bestehen, sei es wegen Geldwäsche, strafrechtlicher Relevanz oder einem drohenden Reputationsschaden. Das ist kein politischer Eingriff, sondern gelebte unternehmerische Freiheit. Es besteht auch kein Grundrecht auf ein Konto bei einer bestimmten Bank, und schon gar nicht dürfen wir als Gesetzgeber private Banken dazu zwingen, Geschäftsbeziehungen mit bestimmten Organisationen oder Personen einzugehen oder fortzuführen. Das wäre ein extremer Eingriff in den freien und fairen Wettbewerb, den ja auch Sie von der AfD immer wieder zu Recht hochhalten. Der Antrag der AfD zielt in Wahrheit darauf ab, wirtschaftliche Institutionen unter politischen Druck zu setzen – also genau das, was Sie hier kritisieren. In der Tat ist es so, dass auch kürzlich wieder Konten der AfD bei Volksbanken gekündigt worden sind; der Kollege Brodesser hat alles Nötige dazu schon ausgeführt. Doch obliegt es nicht der Politik, sich hier in die Geschäftspraktiken und unternehmerischen Entscheidungen einer privaten Bank einzumischen und diese zu bewerten. Privatbanken sind nicht verpflichtet, Beziehungen mit Kunden einzugehen; sie können sich auf das Recht der Vertragsfreiheit berufen. Und es ist ja nicht so, als ob Sie auf ein Konto bei einer privaten Bank angewiesen wären; denn bereits 2018 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass Sparkassen als Anstalt des öffentlichen Rechts verpflichtet sind, Konten für Parteien, also auch für die AfD, zu führen. Lassen Sie mich deshalb abschließend feststellen: Erstens. Wir von der Union stehen für marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Darauf können sich alle in unserem Land verlassen. Herr Kollege, es gibt – – Zweitens. Der Antrag der AfD ist überflüssig, da Sie bei der Sparkasse ein Konto führen können. Herr Kollege. Ich mache noch fertig. – Und drittens lehnen wir Ihren Antrag deshalb ab. Vielen Dank.
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