Befragung der Bundesregierung
Zusammenfassung
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Reden (96)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Möglichkeit, direkt heute, sieben Tage nach Amtsantritt, hier in der Befragung im Parlament zu sein. Ich will allen Kolleginnen und Kollegen erst mal eine gute, konstruktive Zusammenarbeit anbieten. Das ist mein Interesse, das ich als Bundesfinanzminister habe. Und ich sage das auch mit Respekt vor den Herausforderungen, die wir zu bewältigen haben, gerade in den nächsten Monaten, nämlich zwei Haushalte und auch die Umsetzung der Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind Umbrüche, in denen wir uns gerade politisch bewegen. Es sind Zeiten, in denen wir Entscheidungen zu treffen haben. Es ist der Anspruch der neuen Bundesregierung, dass wir schnell zu Entscheidungen kommen. Ich kann Ihnen als Finanzminister nur sagen: Mein Anspruch ist es, dass wir Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen, dass wir in die Modernisierung, in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes investieren, dass wir für Sicherheit sorgen, dass wir Deutschland schneller, einfacher und gerechter machen, dass wir dafür sorgen, dass in unserem Land diejenigen gesehen werden, die das Land am Laufen halten, die sich jeden Tag anstrengen, die hart arbeiten und die zu Recht erwarten, dass in unserem Land viele Dinge wieder besser funktionieren. Dafür werden wir im Finanzministerium drei Schwerpunkte setzen. Erstens. Wir werden massiv investieren. Wir werden die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land entlasten. Wir wollen das Finanzministerium zu einem Investitionsministerium machen. 500 Milliarden Euro Sondervermögen stehen für Investitionen in die größte Modernisierung unseres Landes seit Jahrzehnten zur Verfügung. Dieses Geld muss in die Stärke Deutschlands fließen. Wir wollen Veränderungen, die im Alltag der Bürgerinnen und Bürger spürbar sind. Es geht um bessere Kitas. Es geht um bessere Schulen, funktionierende Straßen, funktionierende Schienen. Es geht um billige und klimafreundliche Energie, schnelles Internet und zusätzlichen Wohnraum. All das werden wir mit Investitionen schaffen und dafür sorgen, dass das Leben der Menschen an vielen Stellen einfacher und unkomplizierter wird. Der zweite Punkt. Wir investieren in die Sicherheit Deutschlands und Europas. Wir investieren in unsere eigene Sicherheit, und wir erhöhen den Schutz unserer Verbündeten und damit die Stärke Europas. Ich bin überzeugt: Wenn wir in Deutschland daran arbeiten, dass wir resilienter, dass wir stärker werden, dann wird das Auswirkungen auf ganz Europa haben. Wir werden eine neue Dynamik entfachen. Das ist ein klares Signal, das wir hier aus Deutschland senden wollen. Und natürlich zeigt das auch: Wir stehen eng an der Seite unserer Freunde in der Ukraine im Kampf gegen die russische Aggression. Der dritte Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Kerngeschäft des Parlamentes: Wir werden noch vor der Sommerpause einen Haushalt für 2025 vorlegen. Der wird im Kabinett verabschiedet und dann hier im Parlament vorgelegt und mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, beraten. Dieser Haushalt wird Raum schaffen für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur, in Sicherheit. Wir haben neue Spielräume, aber, ja, wir werden auch die Haushaltskonsolidierung vorantreiben müssen. Deswegen sind alle Vorhaben, die wir beraten, erst mal unter Finanzierungsvorbehalt, weil an der Stelle auch klar ist, dass wir Investitionen und Konsolidierung zusammenbringen müssen. Neues Wachstum und solides Haushalten gehören für mich zusammen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Wir haben ordentlich was zu erledigen in den nächsten Monaten, und das werden wir gemeinsam gut hinkriegen im Interesse unseres Landes. Vielen Dank. Das Wort für den zweiten einleitenden Bericht hat nun der Bundesminister für besondere Aufgaben, Herr Thorsten Frei.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Land ist in ernsten Zeiten. Wir alle kennen die Herausforderungen, die außenpolitisch auf unser Land zugekommen sind und zukommen. Wir sehen den Krieg in Europa, die russische Aggression in der Ukraine. Wir sehen die Zoll- und Handelspolitik der USA mit all den Auswirkungen auf eine so stark internationalisierte Volkswirtschaft wie die unsrige. Und wir wissen natürlich auch, dass wir auch im Inneren einen enormen Reformbedarf haben. Wir müssen feststellen, dass wir in einer Rezessions- und Stagnationsphase sind. Aus der wollen wir so schnell wie möglich wieder herauskommen. Das wird auch dadurch deutlich, dass diese Bundesregierung ohne großes Pathos sehr ernsthaft, sehr sachorientiert sich mit den Herausforderungen beschäftigt, Verantwortung für Deutschland übernehmen möchte und übernehmen wird. Unter diesem Gesichtspunkt gehen wir die aktuellen Herausforderungen an. In Ergänzung zum Herrn Vizekanzler möchte ich gerne auf drei Punkte eingehen. Es geht natürlich in allererster Linie um die Sicherheit unseres Landes. Diese Regierung hat sich vorgenommen, ganz erhebliche Mittel zu investieren, um die eigene Sicherheit, die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes zu verbessern. Sie konnten bereits in den vergangenen Tagen sehen, dass wir das nicht ausschließlich national betrachten, sondern vor allen Dingen in einer engen Abstimmung mit unseren wichtigsten europäischen Partnern. Ich glaube, es war ein eindrucksvolles Zeichen, dass, wenn Deutschland gemeinsam mit unseren Partnern handelt, wir auch in Europa zu guten Ergebnissen kommen können und eine Relevanz entfalten, die die Dinge zum Besseren verändern kann. Im Bereich der Wirtschaftspolitik geht es darum, dass wir Kraft entwickeln und dass alle Maßnahmen, die diese Bundesregierung auf den Weg bringt, auch unter dem Gesichtspunkt stehen, wie wir die preisliche Wettbewerbsfähigkeit für die Wirtschaft in unserem Land verbessern können. Wir erleben, dass wir in den vergangenen Jahren dort immer stärker unter Druck gekommen sind. Deshalb hat es natürlich Auswirkungen auf die Arbeitsmarktpolitik, auf die Steuerpolitik, auf die Energiepolitik und im Grunde genommen auf alle zentralen Politikbereiche, weil sie im Zusammenspiel entscheidend dafür sind, ob wir Wettbewerbsfähigkeit zurückgewinnen können. Ich will als dritten und letzten Punkt ansprechen, dass wir auch in der Migrationspolitik versuchen, neue Ansätze zu wählen. Wir müssen Migration nach Deutschland nicht nur ordnen und steuern; wir müssen sie auch begrenzen, um die Aufnahmekapazitäten von Gesellschaft und insbesondere Städten und Gemeinden, die diese Herausforderungen ganz maßgeblich zu tragen haben, auch bewältigbar zu lassen. Auch daran werden wir arbeiten. Lassen Sie mich zuletzt sagen: Auch ich freue mich auf die Zusammenarbeit auch in dieser Konstellation. Ich habe unterschiedliche Funktionen hier im Parlament und in meiner Fraktion in Regierungszeiten wie in Oppositionszeiten erlebt. Deshalb weiß ich natürlich, wie wichtig die Zusammenarbeit nicht nur mit den Regierungsfraktionen, sondern auch mit den Oppositionsfraktionen ist und wie wichtig es ist, eine kraftvolle Opposition zu ermöglichen. Konrad Adenauer hat einmal den Satz gesagt: Wenn eine Regierung nicht durch eine wirkungsvolle Opposition ergänzt wird, dann ist die Gefahr, dass sie in die Irre geht, sehr groß. – Ich glaube, das ist bei Menschen so: Wir brauchen Korrektive. Deswegen will ich mich bemühen, dass wir hier im Hause fair und gut miteinander zusammenarbeiten, nicht nur mit den Regierungs-, sondern auch mit den Oppositionsfraktionen. Herzlichen Dank. Vielen herzlichen Dank. – Dann kommen wir jetzt zur ersten Fragerunde. Es beginnt die AfD-Fraktion. Das Wort hat Herr Dr. Frömming.
Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. – Sehr geehrter Herr Bundesminister Frei, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer neuen Aufgabe auch im Namen unserer Fraktion. Ich habe Ihnen aufmerksam gelauscht während Ihrer einleitenden Worte. Das Wort „Kultur“ fiel kein einziges Mal. Ich weiß, dass der Kulturbereich zum Kanzleramt gehört. Ich nehme jetzt mal an, das war der begrenzten Zeit geschuldet. Ich möchte Ihnen deshalb Gelegenheit geben, uns vielleicht jetzt noch zu sagen, welche Akzente Sie persönlich bzw. die neue Bundesregierung im Bereich der Kultur setzen möchte. Wird es weitergehen mit der links-woken Bilderstürmerei, mit Straßenumbenennungen, mit Vorschlägen, das Kreuz vom Schloss in Berlin abzumontieren, und dergleichen mehr, oder können wir hier auf einen Kurswechsel hoffen?
Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank für Ihre Frage. – In der Tat: Auch die Kultur- und Medienpolitik gehört zum Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes, wird dort allerdings von einem Staatsminister mit einer eigenen Administration verantwortet. Ich kann Ihnen aber insgesamt sagen, dass die Bundesregierung im Bereich der Kulturpolitik vor allen Dingen Räume und Möglichkeiten schaffen möchte für eine wirkmächtige Kultur. Das bedeutet, dass wir mit Sicherheit nicht versuchen, enge Leitplanken zu setzen, sondern vor allem Dinge zu ermöglichen, also auch Freiheit für Kultur und Kulturschaffende zu ermöglichen. Hierzu wollen wir den Rahmen schaffen, und nicht auf Einschränkungen setzen.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Für Freiheit stehen auch wir, wenn es um Kultur geht. – Nun möchte ich Sie ganz konkret fragen: Dieser Bundestag hat schon mehrfach beschlossen, ein Mahnmal für die Opfer des Kommunismus zu errichten. Das wird in Ihrem Koalitionsvertrag, an dem Sie ja mitgearbeitet haben, mit keinem Wort erwähnt. Haben Sie denn vor, dieses Mahnmal für die Opfer des Kommunismus jetzt, 80 Jahre nach Kriegsende, wo ja auch die Frau Präsidentin an die vielen vergewaltigten Frauen erinnert hat, nun endlich zur Vollendung zu bringen, oder müssen wir uns darauf einstellen, dass das Thema hier noch weiter verschleppt wird?
Herr Kollege Frömming, es ist das Wesen von Koalitionsverträgen, dass nicht alle politischen Themen vollumfänglich abgehandelt werden. Der Koalitionsvertrag ist ja nicht nur der Rahmen in dieser Legislaturperiode für uns, sondern vor allen Dingen der Ausgangspunkt, von dem wir starten. Diese Bundesregierung wird in den nächsten Tagen eine politische Vorhabenplanung für die nächsten Wochen und Monate vorlegen. Dort werden wir abstimmen, welche Projekte wir in welcher Reihenfolge und in welcher zeitlichen Einordnung gemeinsam auf den Weg bringen möchten. Dann kommen wir zur Unionsfraktion. Fragesteller ist hier Dr. Andreas Lenz.
Liebe Frau Präsidentin! Lieber Bundesminister Frei, danke für die Einführung. Zunächst mal wünsche auch ich Ihnen einen guten Start. So viel Zeit muss sein. – Sie haben die Herausforderungen in unterschiedlichen Bereichen aus meiner Sicht sehr treffend skizziert. Eine der Hauptherausforderungen ist sicher die Wettbewerbsfähigkeit. Wenn man sich die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft anschaut, dann geht es natürlich auch um die Frage der Bezahlbarkeit bei den Energie-, bei den Stromkosten. Da würde mich interessieren, was denn die Bundesregierung plant, um die Stromkosten, die Energie, tatsächlich wieder bezahlbarer zu machen?
Vielen Dank, lieber Herr Kollege. – Diese Frage ist insoweit anspruchsvoll, als dass wir derzeit natürlich auch damit beschäftigt sind, die Haushalte für das laufende Jahr 2025 und für das kommende Jahr 2026 aufzustellen. Aber wir haben die klare Prämisse, dass die Strom- und Energiepreise in Deutschland sinken müssen. Deswegen möchten wir so bald als möglich dafür sorgen, dass die Stromsteuer auf das europarechtliche Minimum reduziert wird und darüber hinaus auch die Netzentgelte reduziert – im Durchschnitt halbiert – werden, damit wir tatsächlich eine wirkungsvolle Veränderung nicht nur für Unternehmen, sondern auch Privathaushalte erreichen. Das ist die klare Zielsetzung dieser Regierung.
In der Tat, Herr Kollege, es ist so, dass viele unterschiedliche Maßnahmen zusammengreifen müssen, damit sich am Ende das Potenzialwachstum in Deutschland steigern kann, die Möglichkeiten besser werden und damit natürlich auch die Rahmenbedingungen für den Staat wieder verbessert werden. Dazu gehört die Energiepolitik, dazu gehört die Arbeitsmarktpolitik, dazu gehört der Bürokratierückbau, und dazu gehört auch, dass wir die Voraussetzungen in der Wirtschaftspolitik insgesamt verbessern. Es ist also ein Maßnahmenbündel, das wir auf den Weg bringen möchten und mit dem wir aktivierend im Bereich der Arbeitsmarktpolitik die Voraussetzungen dafür schaffen möchten, dass auch zusätzliche Arbeitskraft aktiviert werden kann. Der nächste Fragesteller: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Marcel Emmerich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich richte meine Frage an Sie, sehr geehrter Herr Minister Frei. Erst mal auch von meiner Fraktion herzlichen Glückwunsch zu Ihrer neuen Aufgabe! – Als Chef des Bundeskanzleramtes ist es ja auch Ihre Aufgabe, die Regierungskoordination zu übernehmen. In diese Kerbe möchte ich schlagen, weil sich viele Spediteure, IHKn, Bundespolizisten und Pendler in den Grenzregionen fragen, was nun eigentlich an den Grenzen gilt. Sind es Grenzschließungen? Ist es eine sogenannte Notlage, oder sind es verschärfte Grenzkontrollen? Bis heute fehlt es an einer klaren Antwort von Ihnen. Aus dem Bundesinnenministerium hört man „Ja“. Der Innenminister hat zunächst Jein gesagt, heute Morgen hat er dann Ja gesagt; der neue Regierungssprecher dementierte. Gleichzeitig ergehen nicht eindeutige Weisungen an die Bundespolizei. Es weiß niemand, was nun eigentlich gilt – ein komplettes Durcheinander. Die Bundesregierung verlagert ihre Unklarheit in dieser Frage auf die Einsatzkräfte der Bundespolizei und treibt die Beamtinnen und Beamten in einen Rechtsbruch. Und deswegen meine klare Frage an Sie: Was ist die Rechtsgrundlage der Zurückweisung von Schutzsuchenden an der Grenze? Berufen Sie sich auf Artikel 72 AEUV, ja oder nein?
Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank für die Frage. – Sie weisen auf einen wichtigen Zusammenhang hin. Es ist in der Tat so, dass wir einerseits die nationalen Grenzen stärker schützen möchten. Wir müssen das tun, weil der europäische Außengrenzschutz bislang nicht so funktioniert, wie wir uns das wünschen und vorstellen; das ist aber die Zielsetzung am Ende. Und wir wollen es so tun, dass der sogenannte kleine Grenzverkehr – der Austausch über Landesgrenzen hinweg und zu unseren europäischen Nachbarländern – nicht negativ berührt wird. Ich bin der Auffassung, dass die Anweisung des Bundesinnenministers an die Bundespolizei und die Umsetzung durch die Bundespolizei genau so sind, dass das erfolgreich passiert. Die Einsatzkräfte werden nicht im Unklaren gelassen. Es gibt keine Grenzschließungen; es gibt Grenzkontrollen. Und der Bundesinnenminister hat darauf hingewiesen, dass eine Weisung aus dem Jahr 2015, die die Nichtanwendung des § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Asylgesetzes vorgesehen hat, zurückgenommen wird. Und auf dieser Grundlage gibt es eine klare Weisung an die Bundespolizisten an den deutschen Grenzen, die jetzt auch umgesetzt wird.
Ich würde meine Nachfrage gern an den Vizekanzler richten, der ja auch für die Regierungskoordination zuständig ist. Auch Ihnen: Glückwunsch zu Ihrer neuen Aufgabe! Meine Frage ist – es ist ja keine triviale Frage; es ist europarechtlich, verfassungsrechtlich höchst relevant –: Wurde jetzt die sogenannte Notlage nach Artikel 72 AEUV ausgerufen, ja oder nein? Und wie gewährleisten Sie den Schutz und die Rechtsstaatlichkeit gegenüber Schutzsuchenden?
Vielen Dank für die Nachfrage. – Ich lerne gerade dazu, dass die Nachfragen auch an den jeweils anderen Vertreter der Regierung gestellt werden können. – Ich kann Ihnen nur sagen: Was die nationale Notlage angeht, gilt das, was der Bundeskanzler deutlich gemacht hat. Sie wurde nicht ausgerufen. Der Bundeskanzler hat klar gesagt: Wir verstärken die Kontrollen an den Grenzen. Das wird automatisch zu mehr Zurückführungen führen. Die Humanität unseres Landes wird trotzdem gewahrt. Und wir verstoßen nicht gegen Europarecht. Wir machen keine nationalen Alleingänge, und die nationale Notlage wurde nicht ausgerufen. Der nächste Fragesteller kommt von der SPD. Herr Thorsten Rudolph, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage an Minister Klingbeil. Auch von mir herzlichen Glückwunsch zum neuen Amt, viel Erfolg und Fortune! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Sie haben ja zu Recht gesagt, es steht eine ganze Menge Arbeit an: der Haushalt 2025, der Haushalt 2026, die Kommission zur Reform der Schuldenbremse, das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens. Das wird ja viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Vor dem Hintergrund die Frage an Sie: Welche inhaltlichen Schwerpunkte jenseits dieser ganzen Arbeit wollen Sie, gerade auch als Investitionsminister, in dieser Zeit setzen? Sie haben die Wichtigkeit der Investitionen betont; aber auch darüber hinaus ist es, glaube ich, interessant, zu wissen, welche inhaltlichen Schwerpunkte Sie an der Stelle setzen wollen.
Vielen Dank für die Frage. – Sie haben recht: Die Agenda ist voll für die nächsten Wochen und Monate mit zwei Haushalten, mit dem Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens und mit der Kommission zur Reform der Schuldenbremse, die wir sehr zeitnah einsetzen werden, wobei wir natürlich auch das Parlament und die Länder einbeziehen, so wie es im Koalitionsvertrag verabredet ist. Es gilt das, was ich zu Beginn gesagt habe: Der Schwerpunkt der Regierung ist – neben der Haushaltskonsolidierung, die notwendig ist und die auch im Koalitionsvertrag verabredet ist –, dafür zu sorgen, dass unser Land modernisiert wird und wieder besser funktioniert, damit diese Investitionen im Lebensalltag der Menschen auch spürbar ankommen. Deswegen haben wir keine Zeit, zu zögern, sondern fangen jetzt sofort an. Ich bin als eine meiner ersten Amtshandlungen bei der Landesfinanzministerkonferenz in Kiel gewesen und habe dort den Landesfinanzministern das klare Signal gesendet: Wir brauchen schnell eine Einigkeit unter den 16 Bundesländern über die Verteilung der 100 Milliarden Euro, die ja an die Länder und damit auch an die Kommunen gehen werden. Ich bin dankbar, dass die Länder schnell zu einer Einigung gekommen sind. Das führt dazu, dass jetzt schnell investiert werden kann. Die Schwerpunkte liegen bei den Kitas, bei den Schulen, bei den Straßen, bei den Brücken, beim schnellen Internet, bei der Energie, beim Wohnraum und unserer Sicherheit – also all das, was den Lebensalltag der Menschen berührt. Sie sollen merken: In diesem Land geht es voran.
Gestatten Sie mir da noch eine Nachfrage. Das ganze Land wartet ja auf die Investitionen. Und ich glaube, wir alle werden gerade in unseren Kommunen darauf angesprochen und gefragt: Wann kommen die denn? – Können Sie schon was zur zeitlichen Planung sagen, wann mit dem Errichtungsgesetz und der Befassung hier zu rechnen ist, wann dann tatsächlich die entsprechenden Mittel abfließen können und die Menschen schnellstmöglich merken, dass es vorangeht, dass das Land modernisiert wird, dass wir genau das umsetzen und in Straße und Schiene, in Bildung, in Digitalisierung, in die Klimawende massiv investieren?
Vielen Dank für die Nachfrage. – Ich habe es gerade gesagt: Der letzte Knoten, der durchschlagen werden musste, war der Verteilungsschlüssel unter den Bundesländern. Da gibt es jetzt Einigkeit, und deswegen arbeitet mein Ministerium auch in den letzten Zügen am Entwurf des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens. Und wir werden am 25. Juni 2025 den Haushalt für 2025 im Kabinett behandeln. Das Ziel ist dann, dass Sie hier im Parlament parallel dazu das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens behandeln werden. Und wenn ich das hinzufügen darf: Es ist mein Wunsch, dass es hier im Parlament schnell zum Abschluss kommt und wir dann dafür sorgen können, dass das Geld bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort als Investitionen ankommt. Vielen Dank. Den Schluss in der ersten Runde macht Clara Bünger von der Fraktion Die Linke.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Frei, Bundeskanzler Merz hat gesagt, es kommen immer noch zu viele Schutzsuchende nach Deutschland. Ich zitiere Herrn Merz: „Die illegale Migration muss gestoppt werden.“ Sie selbst haben hier gesagt: Migration muss begrenzt werden, und die Aufnahme muss bewältigbar sein. Ich habe mir die tatsächliche Situation vor Ort an der Grenze angeschaut, und ich habe mir auch die Belegzahlen angeschaut. Die Landesdirektion in Sachsen veröffentlicht täglich die Zahlen, und in den letzten 24 Stunden sind sage und schreibe 15 Asylbewerber im gesamten Land Sachsen angekommen. Die Aufnahmeeinrichtungen sind halbleer. Ich frage Sie an der Stelle: Verweigern Sie sich der Realität? Und halten Sie trotz der tatsächlichen geringen Ankunftszahlen an der Rechtsauffassung fest, dass eine pauschale Zurückweisung auch von Menschen, die um Asyl bitten, rechtmäßig sei? Ich möchte Sie um die Rechtsgrundlage bitten; denn es ist ganz klar, dass das im Widerspruch zu EU-Recht und Menschenrechten steht, wie es auch viele Initiativen und Wissenschaftler sagen.
Frau Kollegin, vielen Dank für diese Frage. – Sie haben insoweit recht, als dass sich die Asylzugangszahlen in den vergangenen Tagen und Wochen rückläufig entwickelt haben. Das hat seinen Grund auch darin, dass die Bundesregierung ja bereits im September des letzten Jahres Grenzkontrollen zu allen neun Nachbarländern angeordnet und der Bundesinnenminister diese Grenzkontrollen jetzt noch einmal deutlich verschärft hat. Es ist gut, dass das auch entsprechende Auswirkungen vor Ort hat. Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte: Ich glaube, es ist ein Fehler, nur auf die Zugangszahlen zu schauen und zu schauen, ob es Erstaufnahmeeinrichtungen mit freien Kapazitäten gibt oder nicht, sondern es sind Menschen, die zu uns kommen. Da wird die Uhr nicht zum 01.01. des Folgejahres auf null gestellt, sondern ein Integrationsprozess dauert ja sehr viel länger an. Das erleben Sie beispielsweise auch in den kommunalen Betreuungseinrichtungen. Sie erleben das in den Schulen, wenn es dort einen hohen Anteil an Schülern ohne Deutschkenntnisse gibt, mit allen damit verbundenen Herausforderungen. Menschen etwas zu essen und eine Unterkunft zu geben, ist eben noch keine Integration. Deshalb muss man so etwas zusammendenken, um am Ende erfolgreich Migration und Integration in einen Gleichlauf zu bringen.
Sehr geehrter Herr Frei, Sie sprechen jetzt hier die Situation der Kommunen an. Dann frage ich mich an dieser Stelle: Wo bleibt denn das Sondervermögen für die Kommunen, für die Kitas, für die Schulen, aber natürlich auch für die Krankenhäuser, in die sie investieren müssten, um die Strukturen zu stärken? Das ist meine erste Frage. Ich schließe noch eine weitere Frage an. Herr Emmerich hatte nach der Rechtsgrundlage für die Zurückweisung von Schutzsuchenden an der Grenze gefragt. Und Ihr Kollege Herr Klingbeil hat gesagt, dass Sie nicht im Widerspruch zu EU-Recht agieren. Aber die Weisung beruft sich auf § 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz. Dessen Anwendung wird an dieser Stelle eigentlich von EU-Recht überlagert. Das heißt, EU-Recht müsste hier angewandt werden und nicht § 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz. Frau Bünger, kommen Sie zum Schluss. Stehen Sie da im Widerspruch mit Herrn Klingbeil, oder tauschen Sie sich darüber gar nicht aus?
Verehrte Frau Kollegin, also, ganz grundsätzlich stehen wir nicht im Widerspruch zueinander. Und auf dieser Grundlage möchte ich einfach Folgendes sagen: Der Herr Bundesfinanzminister hat ja dargelegt, dass wir sehr schnell die für die Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung stehenden Mittel auch bereitstellen möchten. Das gilt ganz ausdrücklich auch für den Teil des Geldes, der für Länder und Kommunen vorgesehen ist. Aber auch hier warne ich vor Illusionen. Es reicht nicht, einfach Schulgebäude zu bauen. Es reicht nicht, einfach Betreuungseinrichtungen zu bauen oder Erstaufnahmeeinrichtungen. Wir brauchen auch andere Kapazitäten. Menschen, Lehrerinnen und Lehrer wachsen nicht auf den Bäumen, sie müssen ausgebildet werden. Deswegen ist die Frage der Integration nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der Aufnahmefähigkeit eines Landes. Herr Minister, Sie müssen zum Schluss kommen. Im Übrigen hat der Bundesinnenminister auf der Grundlage unseres Rechts – Herr Minister, Sie müssen zum Schluss kommen! – Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss – entschieden. Wir sind davon überzeugt, dass das auch im Einklang mit europäischem und internationalem Recht ist.
Vielen Dank. – Herr Klingbeil, zwei kurze Fragen an Sie. Im Februar fand ja bekanntlich die Bundestagswahl statt. Ein neuer Bundestag wurde gewählt, ein alter Bundestag wurde abgewählt. Im März geschah dann zum Erstaunen der meisten so eine Art kleiner Verfassungsputsch, indem der alte Bundestag wieder zusammengerufen wurde und Sie sich einmütig mit Ihrer SPD, mit CDU/CSU und den Grünen, das Ganze dann auch noch im Bundesrat durch die Linken flankiert, die Möglichkeit haben einräumen lassen, Billionenkredite neu aufzunehmen, unter anderem auch Kriegskredite, wofür die Linken ja offenbar dann auch im Bundesrat gestimmt haben. Sie haben jetzt die Möglichkeit, bei den nächsten Haushaltsverhandlungen aus dem Vollen zu schöpfen. Ich vermute mal, dass absehbar schnelle Ende der Koalition wird dadurch ein bisschen hinausgezögert, dass Sie jetzt keine Rücksicht auf Verluste nehmen müssen und Schulden machen können, als gäbe es kein Morgen. Das ist die Schuldenseite. Meine Frage: Wo sehen Sie als Finanzminister denn Einsparpotenzial bei den Haushalten 2025 und 2026?
Herr Kollege Brandner, lassen Sie mich erst mal vorweg bitte sagen, dass Unwahrheiten nicht dadurch richtig werden, dass man sie permanent wiederholt. Es wurde dagegen geklagt, dass der Deutsche Bundestag der vorangegangenen Legislatur Grundgesetzänderungen auf den Weg gebracht hatte. Diese Klagen sind alle gescheitert. Das heißt, dass unsere Demokratie, unsere Verfassung, unser Rechtsstaat funktioniert. Und es wäre gut, wenn auch die AfD diesen Rechtsstaat anerkennt. Zu Ihrer zweiten Frage. Wir haben Einsparpotenziale definiert. Wir fangen mit dem Sparen bei uns selbst an. Wir werden gucken, wo wir in der Bundesverwaltung – auch in den Bundesbehörden, in den Ministerien – Personal und Sachmittel einsparen können. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir haben beschrieben, dass wir im Klima- und Transformationsfonds und auch beim Bürgergeld zu Einsparungen kommen werden. All das ist im Koalitionsvertrag festgehalten, und das werden wir umsetzen – Sie haben von Schulden geredet –, zuzüglich zu den ganzen Investitionen, die wir auch für die Zukunft und die Modernisierung unseres Landes vornehmen werden. Herr Brandner, haben Sie eine Nachfrage?
Ja, gerne. – Zum Thema Unwahrheiten. Was ich gesagt habe, gilt natürlich auch für Sie, nicht nur für Herrn Merz. Von den ganzen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht – das wissen Sie selber – ist erst ein Verfahren abgeschlossen, andere Verfahren sind noch anhängig. Das waren einstweilige Verfügungsverfahren. Die Hauptsacheverfahren kommen noch. Also binden Sie den Leuten hier und vor den Kameras nicht den Bären auf, dass da irgendwas abgesegnet worden wäre. Ein Einsparpotenzial sehe ich beim Bürgergeld. Knapp 50 Milliarden Euro werden im Jahr ausgegeben, 48 Prozent davon gehen an nichtdeutsche Bürger, an nichtdeutsche Einwohner Deutschlands – 700 000 Ukrainer, 500 000 Syrer usw. usf. Also Hunderttausende arbeitsfähige Leute beziehen Bürgergeld. Wo sehen Sie beim Bürgergeld Einsparpotenzial?
Herr Brandner, wir haben die Einsparpotenziale definiert. Wir wollen beispielsweise den Druck auf diejenigen erhöhen, die sich verweigern, die nicht mitmachen und nicht mit dem Staat kooperieren. Wir haben weitere Einsparpotenziale definiert. Wir wollen den Druck auf die Menschen erhöhen, die im Bürgergeld sind und bei der Schwarzarbeit erwischt werden. Aber ich will Ihnen auch sehr klar sagen: Wir können froh und stolz sein, dass wir einen Sozialstaat haben, der funktioniert, der sich um Menschen kümmert, die gestolpert sind, die hingefallen sind, der sich kümmert um Menschen mit Behinderung, der sich beispielsweise um Alleinerziehende kümmert, die arbeiten und trotzdem nicht genug Geld haben; das ist ein riesiger Skandal. Herr Brandner, Sie haben gerade offenbart auch, wie Sie auf Menschen gucken, die wegen des Krieges in den letzten Jahren aus der Ukraine geflohen sind. Ich hätte mir gewünscht, dass Ihr Kumpel Wladimir Putin diesen Krieg sofort stoppt, sodass die Menschen in ihre Heimat zurückkehren können. Herr Minister, kommen Sie bitte zum Schluss. Aber ja, solange dieser Krieg stattfindet, werden wir in Deutschland eine unterstützende Kraft für die Menschen aus der Ukraine sein. – Danke.
Vielen Dank. – Herr Klingbeil, auch von mir herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Amt. Ich wollte jetzt beim Thema Haushalt einhaken. Sie haben ja selber auch gesagt, dass unser Land finanzielle Planungssicherheit braucht. Deswegen ist es natürlich absolut wichtig, dass wir die vorläufige Haushaltsführung möglichst schnell beenden können. Sie haben jetzt gerade schon gesagt, dass die Bundesregierung plant, den Haushaltsentwurf am 25.06. vorzulegen. Deshalb meine Frage an Sie: Wie planen Sie dann den weiteren Zeitplan für die Beratungen, damit wir die vorläufige Haushaltsführung möglichst schnell beenden können?
Vielen Dank für die Frage. – Ich muss sagen, dass das nicht ganz allein in meiner Hand als Bundesfinanzminister liegt, weil wir das zusammen festlegen. Die Haushaltshoheit liegt beim Parlament, also bei den Kolleginnen und Kollegen hier vor mir. Aber die Vorstellung, die ich und die wir in der Regierung haben, ist, am 25.06. im Kabinett den Haushalt zu beschließen, ihn dann in Ihre Hände im Parlament zu geben und sehr schnell nach der Sommerpause, nachdem dann die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch ausreichend Zeit hatten, sich mit den Vorschlägen der Regierung zu beschäftigen, zu einem Haushalt für 2025 zu kommen und damit dann auch die vorläufige Haushaltsführung zu beenden. Wenn ich das noch anfügen darf: Parallel dazu werden wir jetzt sehr schnell in das Eckwerteverfahren für den Haushalt 2026 einsteigen. Auch der soll noch vor der Sommerpause – voraussichtlich im Juli – im Kabinett beschlossen werden, sodass dann ebenfalls im September – das wird ambitioniert; aber ich bin mir sicher, dass wir das gemeinsam gut hinkriegen – der Haushalt für 2026 beraten werden kann. Dann kommen wir jetzt zum nächsten Fragesteller. Es hatte sich Herr Dr. Kraft gemeldet.
Danke. – Frau Präsidentin! Herr Bundesminister der Finanzen, weil Sie von Einsparungen gesprochen haben: Die EEG-Umlage ist – konträr zur Ansicht vieler Parlamentarier – nicht verschwunden, sie ist nur beim Steuerzahler gelandet, nämlich in Ihrem Haushalt, in dem des Bundesministeriums der Finanzen. Meines Wissens waren das in 2024 18,43 Milliarden Euro, mit denen die sogenannten erneuerbaren Energien gefördert worden sind. Insofern zwei Fragen. Erstens: Mit welchen Werten, mit wie vielen Milliarden rechnen Sie für das Haushaltsjahr 2025? Und, zweitens, zu der von Minister Frei angesprochenen Reduzierung der Netzentgelte, die ja einem Wert entsprechen, der in Zukunft von Steuerzahlern getragen werden muss: In welchem Ressort werden Sie diese staatliche, vom Steuerzahler finanzierte Reduzierung der Netzentgelte zuweisen?
Also, erst mal will ich unterstreichen, was der Kollege Frei hier deutlich gemacht hat: dass wir uns mit der Regierung vorgenommen haben, sehr schnell anzugehen, was im Bereich der Energiepreise an großen Herausforderungen vor uns liegt. Wir alle wissen, glaube ich, aus den zahlreichen Terminen, die wir bei den Unternehmen, bei den Betriebsräten und bei den Gewerkschaften haben, dass das eine der größten Herausforderungen ist. Deswegen ist die klare Verabredung, dass wir die Netzentgelte senken. Wir sind jetzt gerade im Aufstellungsverfahren für den Haushalt. Ich bitte da um ein bisschen Geduld, bis wir dann klar sagen, wie die Ziffern sein werden, an welchen Stellen was sein wird. Aber wir haben uns vorgenommen – das will ich hier noch mal deutlich betonen –, dass es sehr schnell zu einem Absenken der Energiekosten kommt, weil das einer der Faktoren ist, mit dem wir dafür sorgen können, dass unser Land starkgemacht wird, dass die Arbeitsplätze hier gesichert werden und dass wir international auch wieder wettbewerbsfähiger werden, als es heute der Fall ist. Und seien Sie sich sicher: Ihre Fragen werden wir dann im Haushaltsverfahren sehr schnell klären. Es gibt jetzt noch zwei Fragen; die behandeln wir jetzt noch. Ich bitte noch mal, bei der Antwort auf die Antwortzeit von 30 Sekunden zu achten. Ich würde jetzt Herrn Eckert von Bündnis 90/Die Grünen und danach noch Herrn Gottschalk drannehmen. – Dafür ist eine Befragung tatsächlich da.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Ich habe auch eine Nachfrage zum Haushaltsverfahren. Darin muss sich ja auch die Neuorganisation der Bundesregierung abbilden. In der Vergangenheit hat die CSU das Wort „Heimat“ benutzt, um neue Stellen im Innenministerium zu schaffen. Wie stellen Sie denn zusammen mit dem Parlament sicher, dass das beim Landwirtschaftsministerium nicht wiederholt wird?
Ich will gerne kurz anmerken, dass es zu Beginn einer jeden Legislatur so ist, dass sich Ministerien neu aufstellen und diese auch Personalentscheidungen treffen. Wir haben mit dem Organisationserlass Umstrukturierungen veranlasst; das haben Sie alles verfolgt. Da sind wir in der Regierung natürlich gerade mitten in den Abstimmungen. Aber es gilt das, was im Koalitionsvertrag verabredet ist: dass wir in der Summe Personal in den Bundesbehörden, in den Ministerien abbauen, dass wir dafür sorgen, dass es am Ende der Legislatur weniger Personal ist als zu Beginn der Legislatur und dass damit auch Einsparpotenzial gehoben wird. Das ist die klare Verabredung, die wir in der Bundesregierung getroffen haben. Und ich als Finanzminister werde auch darauf achten, dass da alle mitmachen. Dann zum Abschluss noch Herr Gottschalk.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Klingbeil, ich möchte mich dagegen wehren, dass das unserem Menschenbild entspricht; denn wir haben hier klar die Frage bezüglich der ukrainischen Flüchtlinge gestellt. Ihnen ist, glaube ich, bekannt, dass 2023 der Zuschuss in die gesetzlichen Krankenversicherungen 114 Milliarden Euro betrug. Sie wissen, dass jemand, der aus so einem Land hierherkommt, in ein Sozialsystem kommt und Vollschutz hat. Das bezahlen Sie übrigens alle mit. Also, wie ist denn der Plan? Sie sind ja Haushaltsberechnungen zufolge auch noch Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung schuldig, weshalb es wohl zu Beitragserhöhungen kommen wird. Da haben sich viele bei Ihnen massiv beschwert. Wie wollen Sie denn nun Menschen, die arbeitsfähig und im Bürgergeld sind, in Arbeit bringen und deutliche Einsparungen vornehmen? Dieses Triumphgeheul! Ich möchte es noch mal sagen: Ihnen ist der KTF mit Rumms um die Ohren geflogen. Ich wäre mir nicht so sicher, ob das Verfassungsgericht diese Jongliererei der letzten Legislatur mitmacht. Aber: Wie sieht es konkret mit Einsparungen bei der Krankenversicherung aus?
Herr Kollege Gottschalk, ich will noch mal betonen, was ich gerade gesagt habe: Es war richtig, dass wir Menschen, die aus dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, schnell Schutz gegeben haben, dass wir sie aufgenommen haben, dass sie im Bürgergeld waren, wo sie nach den Prüfungen eh gelandet wären. Aber wir haben jetzt im Koalitionsvertrag verabredet, dass das künftig nicht mehr gelten wird, dass diejenigen, die jetzt aus der Ukraine zu uns kommen, künftig nicht mehr im Bürgergeld sein werden – das vielleicht als Klarstellung zu dem, was dort verabredet ist. Wir haben verabredet – ich habe es an zwei Stellen beschrieben –, dass wir den Druck bei denen erhöhen werden, die sich komplett verweigern, und bei denen, die sich in der Schwarzarbeit befinden. Herr Klingbeil, könnten Sie auf die Uhr blicken! Was die sozialen Sicherungssysteme und damit auch die Krankenversicherung angeht: Wir haben uns vorgenommen, über Kommissionen genau auszuloten, wie wir auch hier zu Einsparungen kommen können. Das Problem der steigenden Sozialversicherungsbeiträge ist klar adressiert. Ich muss Sie noch mal auf die Zeit hinweisen. Das nehmen wir auch ernst, und da gehen wir ran. Das war der erste Themenkomplex. – Wir kommen jetzt zum zweiten Themenkomplex. Fragesteller ist dann Dr. Klaus Wiener von der Unionsfraktion. Ich bitte noch mal, die Uhr im Blick zu haben. Wenn es anfängt, gelb zu blinken und dann in Rot übergeht, müsste man bitte zum Ende kommen. Ich würde gerne noch einen weiteren Themenkomplex zulassen können. Deswegen bitte ich noch mal, etwas stärker darauf zu achten. Herr Dr. Wiener, bitte.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Frage geht an Bundesminister Frei. Sie haben es gerade schon erläutert: Der wirtschaftliche Befund ist leider ernüchternd. Wir hatten zwei Jahre Rezession, und auch in diesem Jahr sieht es ja so aus, dass wir wieder eine schrumpfende Wirtschaftsleistung haben werden. Das Produktivitätswachstum, die Schlüsselvariable für eine Volkswirtschaft, stagniert seit zehn Jahren. Ich frage noch mal konkret nach: Was will die neue Bundesregierung tun, um diesen Trend zu stoppen – national, aber auch im Zusammenspiel mit der Europäischen Union?
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Wiener. – Ich will gerne ergänzend zu dem, was ich vorhin bereits gesagt habe, sagen, dass es natürlich eine große Vielfalt an Maßnahmen sind und dass diese Maßnahmen häufig gar kein Geld kosten müssen. Ich habe beispielsweise in Bezug auf den Koalitionsvertrag darauf hinzuweisen, dass wir eine Flexibilisierung im Bereich der Arbeitszeiten möchten – keine Tageshöchstarbeitszeit, sondern eine Wochenhöchstarbeitszeit mit zusätzlichen Möglichkeiten sowohl für die Unternehmen wie auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ein zweites Beispiel, das ich benennen kann, wäre, auf bürokratieintensive Gesetze zu verzichten. Wir möchten das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen. Und wir möchten selbstverständlich darauf achten, dass, wenn es eine solche Regelung auf europäischer Ebene gibt, sie so ausgestaltet ist, dass sie bürokratiearm ist. Wir möchten insgesamt Berlin und Brüssel zusammendenken; denn sowohl für Unternehmen als auch für Bürger ist entscheidend, was insgesamt an Bürokratielasten entsteht, und nicht, wo sie exakt entstehen.
Ich hätte in der Tat noch eine Nachfrage, Herr Frei. Zumindest in der kurzen Frist sagt man ja, dass Wirtschaft immer auch sehr viel mit Psychologie zu tun hat. Leider erleben wir, dass die Unternehmen nicht investieren; wir sehen, dass die privaten Haushalte nicht konsumieren. Deswegen meine Frage: Was will die Bundesregierung kurzfristig tun, damit sich hier die Stimmung wieder aufhellt und die Unternehmen, aber auch die privaten Haushalte ihre finanziellen Spielräume, die ja da sind, wieder mehr nutzen?
Herr Kollege Dr. Wiener, ich teile Ihre Einschätzung, dass vieles von dem, was wir derzeit an Problemen haben, auch eine psychologische Komponente hat. Es fehlt an Vertrauen, und dieses Vertrauen müssen wir als Bundesregierung stiften. Das schaffen wir, indem wir die konkreten Maßnahmen, über die der Kollege Klingbeil und ich gesprochen haben, sehr schnell umsetzen und damit zeigen, dass wir nicht nur reden, sondern vor allen Dingen auch handeln können. Und – ich will das ganz offen sagen – wir wollen das in einer Art und Weise tun, dass die Menschen auch Vertrauen in die Arbeitsweise dieser Bundesregierung haben. Wir werden uns über diese Dinge nicht kontrovers abstimmen, sondern wir werden vor allen Dingen schnell zu gemeinsamen Ergebnissen kommen. Die Menschen können deswegen auch das Gefühl haben, dass diese Regierung weiß, was sie tut, und darüber hinaus die Kraft hat, das auch umzusetzen. Ich sehe drei Nachfragen: eine Nachfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von Herrn Joswig und dann noch zwei Nachfragen aus der Unionsfraktion. Herr Joswig, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte gerne Herrn Vizekanzler und Bundesminister Klingbeil mit Blick auf die Wirtschaftslage und die aktuellen chaotischen Grenzkontrollen ansprechen. Gerade in den Grenzregionen ist mit erheblichen negativen Auswirkungen wie Staus, Lieferschwierigkeiten und auch Produktivitätsverlusten zu rechnen. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um stundenlange Staus für Pendlerinnen und Pendler, um teure Lieferverzögerungen für die Unternehmen zu vermeiden? Ich darf auch gerne an die Aussagen Ihrer SPD-Kolleginnen und -Kollegen erinnern, Frau Rehlinger im Saarland und unseren Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer in Rheinland-Pfalz, die explizit vor den wirtschaftlichen Folgen solcher Grenzkontrollen gewarnt haben. – Vielen Dank.
Herr Kollege, vielen Dank für die Frage. – Ich glaube – man kann das so sagen –, Sie sprechen einen ganz wichtigen Punkt an. Ich bin mit dem Bundeskanzler einer Meinung: Alles, was wir tun müssen und tun werden und jetzt auch tun, muss europarechtskonform sein und muss auch die Integrität und die Stärke unseres Kontinents voranbringen. Deswegen ist das ja eine schwierige Ausbalancierung. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass auch in Zeiten, als wir zusammen regiert haben, die damalige Bundesinnenministerin Faeser in enger Abstimmung auch mit unserem grünen Koalitionspartner Grenzkontrollen durchgeführt hat, dass Zurückführungen stattgefunden haben und ausgeweitet wurden und – auch das will ich sagen – die Schleuserkriminalität bekämpft wurde. Das war immer ein schwieriger Spagat; aber am Ende hat es gute Lösungen gegeben. Genau in diesem Sinne muss es jetzt auch funktionieren: auf der einen Seite unsere Sicherheit schützen, dafür sorgen, dass irreguläre Migration begrenzt und gesteuert wird, und auf der anderen Seite dafür sorgen, dass das, was wir an Europa so schätzen, dass wir offene Grenzen haben und dass wir zusammen kooperieren, nicht gefährdet ist. Und so verstehe ich auch meine Aufgabe: mit darauf zu achten, dass das nicht gefährdet ist. Dann hatten sich aus der Unionsfraktion Herr Gramling und Herr Güntzler gemeldet. – Herr Gramling.
Herr Minister Frei, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist angespannt; wir haben in den letzten Jahren immer darauf hingewiesen. Jetzt erleben wir schon fast tagtäglich Meldungen in der Presse über Standortschließungen, über Umstrukturierungen. Meine Frage wäre, wie die Bundesregierung plant, diesem Land wieder mehr Zuversicht zu geben, der Industrie, der Wirtschaft, aber auch der Bevölkerung.
Vielen Dank, Herr Kollege Gramling, für die Frage. – Es ist ein ganzes Bündel an Maßnahmen, das dafür notwendig ist. Wir können feststellen, dass wir beispielsweise im Bereich der Energiepreise in Deutschland nicht wettbewerbsfähig sind. Das hat ganz konkrete Auswirkungen, insbesondere auf die energieintensiven Branchen. Etwa bei der Industrieproduktion im Bereich der chemischen Industrie ist das offensichtlich. Wir möchten eine starke Volkswirtschaft, in der wichtige Schlüsselbranchen auch für die Zukunft erhalten werden können. Deshalb machen wir uns in diesem Bereich sehr viele Gedanken. Ich habe vorhin etwas zu den Preisen gesagt. Ich könnte aber auch etwas dazu sagen, dass wir beispielsweise vereinbart haben, CO2-Abscheidungsmodelle, wie beispielsweise CCS und CCU, umzusetzen und damit auch an der Wettbewerbsfähigkeit in diesem Bereich zu arbeiten. Die letzte Nachfrage von Herrn Güntzler.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage richtet sich an den Herrn Bundesfinanzminister. Es ist ja eben deutlich geworden, dass wir schnelle Entscheidungen brauchen. Von daher die konkrete Frage – wir haben ja einen Investitionsbooster mit degressiven Abschreibungen ab diesem Jahr und eine Körperschaftsteuersenkung in späteren Jahren vereinbart –: Wann kommt dieser Gesetzentwurf? Werden wir ihn noch vor der parlamentarischen Sommerpause haben? Und wann soll die degressive Abschreibung 2025 konkret beginnen?
Sehr geehrter Herr Kollege, in der Tat: Das sind die Verabredungen, und die sind notwendig. Wir waren uns in den Koalitionsverhandlungen einig, dass wir etwas tun wollen, damit die Arbeitsplätze gesichert sind, damit die Unternehmen über das hinaus investieren, was wir als Staat investieren. Mit dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen wollen wir auch Investitionen bei den Unternehmen anregen. Deswegen werden wir sehr zeitnah die Superabschreibung, die degressive AfA, um 30 Prozent auf den Weg bringen. Wir haben auch verabredet – das wird ein gemeinsames Gesetz sein –, dass wir dann direkt in die Senkung der Unternehmensteuer einsteigen, die wir ab dem 01.01.2028 um jeweils 1 Prozent für die nächsten fünf Jahre vorsehen. Das ist auch international ein wichtiges Zeichen, was den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes angeht. Und das werden wir auch im Rahmen der Haushaltsaufstellungen umsetzen. Ich bin mir sicher, dass das in unserem Land neben den öffentlichen Investitionen dazu führen wird, – Herr Bundesminister, Sie müssen zum Ende kommen. – dass wir einen wirklichen Booster auch bei den privaten Investitionen bekommen. Wir kommen jetzt zum dritten Themenkomplex. – Ich will allerdings noch mal sagen: Die Nachfragerunde hat 30 Sekunden für den Fragesteller und den Antwortenden. Die Runde beginnt jetzt mit Chantal Kopf, Bündnis 90/Die Grünen. Sie stellt eine neue Hauptfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage richtet sich an Herrn Bundesminister Klingbeil. Herr Klingbeil, Sie haben uns gerade zugesichert, dass die Bundesregierung bei den verschärften Grenzkontrollen und insbesondere den Zurückweisungen von asylsuchenden Personen im Einklang mit geltendem Europarecht handelt. Da würde mich interessieren: Können Sie genau darlegen, auf welcher europarechtlichen Grundlage die Bundesregierung hier handelt? Artikel 72 AEUV? Und, wenn nein, welche andere europarechtliche Grundlage?
Frau Kollegin, ich will noch mal das unterstreichen, was ich gerade gesagt habe: Ich berufe mich dabei auf die Äußerung des Bundeskanzlers, der gesagt hat: Das ist europarechtlich gedeckt. Die genaue Erklärung für das Vorgehen und das, was da passiert, wird vom Bundesinnenminister an dieser Stelle kommen. Aber es ist für uns wichtig – und das ist auch an jeder Stelle klar gewesen –, dass das Europarecht eingehalten werden muss und eingehalten wird. Nachfrage dazu noch?
Frau Kollegin, ich habe das gerade zweimal betont, und ich will dabei bleiben. Wir haben in den Koalitionsverhandlungen verabredet: Es gibt mehr Grenzkontrollen. Das führt zu mehr Zurückweisungen. Es ist keine nationale Notlage. Wir machen keine Alleingänge. Und wir handeln im Rahmen des Europarechts. Alles Weitere wird der Bundesinnenminister dann erklären. Ich gucke mal in die Reihen. Wir nehmen zunächst den Pulk Bündnis 90/Die Grünen. Erst hat sich Herr von Notz gemeldet, dann Herr Eckert, dann Irene Mihalic. Zum Schluss hat sich noch Frau Polat gemeldet. In dieser Reihenfolge machen wir das. – Wir beginnen mit Herrn von Notz.
Frau Präsidentin, ganz herzlichen Dank. – Meine Frage geht an den Minister für besondere Aufgaben. Herr Frei, auch vor mir noch mal alles Gute für Ihre ohne Zweifel wichtigen Aufgaben in schwierigen Zeiten. – Über die Vielstimmigkeit und das Stimmengewirr aufseiten der Bundesregierung haben wir viel gehört – und auch über den Ärger unserer Nachbarländer, unserer europäischen Freunde über diese Maßnahmen an der Grenze. Aber jetzt frage ich Sie zu den Kapazitäten der Bundespolizei. Es ist kein Geheimnis: Es gibt eine hohe Frustration, es gibt hohe Kündigungsraten: 30 Prozent Kündigungen bei den Beamtinnen und Beamten, bei denen das jetzt abgeladen wird. Das Ganze ist ein Strohfeuer. Sie halten das maximal drei bis vier Wochen durch – ein altes Problem. Deswegen: Wie planen Sie außerhalb eines Dreiwochenfensters mit diesen Maßnahmen? Und schaffen Sie nicht krasse Probleme, indem Sie Polizisten an Flughäfen und Bahnhöfen abziehen, und Sicherheitslücken an ganz anderen Orten, wo die Bundespolizei und ihre wichtige Arbeit dringend gebraucht werden?
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Notz, vielen Dank für die Frage. – In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Bundespolizisten, wie Sie wissen, massiv ausgeweitet worden. Nichtsdestotrotz haben Sie natürlich damit recht, dass das eine enorme Belastungsprobe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei ist. Wir sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch sehr dankbar, dass und wie sie ihre Aufgabe dort erledigen. Es ist eine Schwerpunktsetzung, die der Bundesinnenminister vorgenommen hat. Derzeit sind etwa 3 000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten zusätzlich für diese Aufgabe abgestellt. Das ist eine massive Herausforderung. Und man wird sie nicht bis in alle Ewigkeit fortsetzen können; das ist richtig. Das wollen wir aber auch gar nicht, sondern wir wollen damit Wirkungen erzielen, die über den Tag hinausreichen. Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass wir insgesamt ein anderes Migrationsrecht in Europa brauchen, eines, das dafür sorgt, dass wir uns stärker auf die wirklich Schutzbedürftigen fokussieren können, und durch das wir die Zahl derer, die unberechtigt zu uns kommen, massiv reduzieren können. Dazu ist es eine notwendige, aber, für sich genommen, nicht hinreichende Maßnahme. Dann Herr Eckert. Danach kommt noch Frau Bock von den Linken dazwischen; ich hatte sie übersehen. – Herr Eckert, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundesminister Frei, Sie haben ja gerade davon gesprochen, dass es ein positives Mindset-Signal an die deutsche Wirtschaft geben muss. Ist das der erste Impuls an die deutsche Wirtschaft: Staus an den Grenzen, Pendler/-innen, die früher aufstehen müssen, Zugverspätungen in Freilassing? Ist das der positive Impuls der ersten Woche?
Sehr geehrter Herr Kollege Eckert, um ganz ehrlich zu sein: Ich weiß nicht genau, wovon Sie sprechen. Denn diese Grenzkontrollen, die da stattfinden, sind intelligente Stichprobenkontrollen – so wie in der Vergangenheit, nur jetzt eben verstärkt. Ich komme im Übrigen selbst aus einer Grenzregion. Mein Wahlkreis grenzt an die Schweiz. Es gibt viele andere Kolleginnen und Kollegen, die das auch von den acht weiteren Nachbarländern berichten können: Wir haben Grenzkontrollen, das ist richtig; diese führen aber nicht zu unangemessenen Staus, zu Behinderungen des wirtschaftlichen Austausches oder zur Verhinderung der Begegnung von Menschen. Insofern sind wir der Auffassung, dass die Bundespolizei ihre Aufgabe hervorragend erledigt. Nächste Fragestellerin zu diesem Themenkomplex: Frau Bock, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte noch einmal nachfragen. Die Frage der Kollegin, die nach der Rechtsgrundlage gefragt hatte, wurde ja nicht beantwortet. Habe ich das jetzt richtig verstanden: Sie verlassen sich einzig und allein auf das Wort von Herrn Merz? Oder können Sie hier eine Rechtsgrundlage nennen? Die Frage ging an wen, Frau Bock? An Herrn Klingbeil. Danke.
Ich habe es doch gerade gesagt: Für die Rechtsgrundlage ist der Innenminister zuständig. Diese wird es geben. Das liegt im Entscheidungsspielraum des Innenministers und erfolgt auf Weisung des Innenministeriums. Ich dagegen habe hier politisch deutlich gemacht, was für uns wichtig ist und was auch der Bundeskanzler klar geäußert hat. Als weitere Fragestellerin kommt noch Frau Mihalic.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Nachfrage zu diesem Komplex richtet sich an Herrn Minister Frei. Auch von meiner Seite noch einmal alles Gute für Ihre Aufgabe! Unsere europäischen Nachbarn haben sich ja sehr klar positioniert, wie sie die Maßnahmen an den Grenzen finden. Bei dem Besuch von Herrn Merz in Polen hat sich Donald Tusk sehr eindeutig positioniert und deutlich gemacht, dass die Polen das so nicht akzeptieren werden. Auch Österreich hat sehr klar gesagt, dass es die Rechtsauffassung der Bundesregierung nicht teilt. Auch die Schweiz, das Nachbarland Ihres Wahlkreises, hat sich diesbezüglich sehr klar geäußert. Deswegen meine Frage: Wenn Schutzsuchende jetzt an der Grenze zurückgewiesen werden – ausdrücklich Schutzsuchende –, ist es da schon mal vorgekommen, dass das Nachbarland diese Zurückweisung nicht akzeptiert hat?
Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Mihalic, mir ist ein solcher Fall jedenfalls nicht bekannt. Auf der anderen Seite wissen wir, dass wir bereits seit September des letzten Jahres eine hohe Zahl an Zurückweisungen hatten. In den letzten Tagen ist diese Zahl noch einmal deutlich erhöht worden. Deshalb haben wir diese Wirkung. Mir ist umgekehrt kein Fall bekannt, wo das zu Problemen geführt hat. Ich kann nur sagen, dass es sowohl auf der Ebene der Regierungschefs, auf der Ebene der zuständigen Innenminister wie auch auf der Ebene der zuständigen Abteilungsleiter und der Botschafter einen engen Austausch mit allen Nachbarländern gegeben hat. Die Reaktionen waren nicht überall die gleichen; das ist zutreffend. Aber tatsächlich ist es so, dass ich auch keinen fundamentalen Widerstand festgestellt habe. Das liegt auch daran, dass diese Länder im üblichen Falle exakt die gleichen Maßnahmen an ihren Grenzen vornehmen. Deshalb muss man insgesamt sagen, dass sich Deutschland mit einer veränderten Migrationspolitik eher wieder in die Mitte der europäischen Staaten zurückbewegt. Deshalb bin ich auch zuversichtlich, dass wir zu akzeptablen gemeinsamen Lösungen finden. Den Schluss macht jetzt noch Frau Polat.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage Herrn Minister Frei, weil anscheinend Herr Klingbeil doch nicht so genau weiß, auf welcher Rechtsgrundlage die Zurückweisungen stattfinden. Das ist aus meiner Sicht in unserem Rechtsstaat doch eine sehr entscheidende Frage, wenn es um Schutzsuchende geht. Deswegen frage ich Sie, Herr Frei, anknüpfend an die Frage der Kollegin Chantal Kopf: Was gilt denn nun? Artikel 72 AEUV gilt nicht – das wurde ausgeräumt –; aber das Europarecht hat hier Anwendungsvorrang. Welche Rechtsgrundlage, die Sie anscheinend missachten, ist hier einschlägig, wenn der Artikel 72 nicht gilt?
Sehr geehrte Frau Kollegin Polat, es ist tatsächlich so, dass der Bundesinnenminister auf der Grundlage von § 18 Absatz 2 Ziffer 1 AsylG gehandelt hat. Es ist in diesem Zusammenhang nichts anzumelden, etwa bei der Europäischen Kommission. Anders ist es in einer Situation, wo es um die Notifizierung von Grenzkontrollen geht. Es ist hier auch – das ist bereits gesagt worden – keine Notlage auszurufen; denn so etwas braucht man nicht. So etwas bräuchte man noch nicht einmal bei der von Ihnen insinuierten Vorschrift. Deshalb sind wir davon überzeugt, dass wir uns im Einklang mit europäischem und internationalem Recht bewegen. Dann können wir jetzt in den vierten Hauptthemenkomplex eintreten. Die Fragestellerin ist Frau Tanja Machalet von der SPD. Bitte.
Frau Präsidentin, meine Frage geht an Herrn Minister Frei. Herr Minister – now we come to something completely different –, Sie haben in Ihrem Eingangsstatement den Arbeitsmarkt angesprochen. Man kann sagen: Digitalisierung und demografischer Wandel sind derzeit die zentralen Herausforderungen für den Arbeitsmarkt. Wie beurteilen Sie die Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland vor diesem Hintergrund? Was konkret plant die Bundesregierung?
Sehr geehrte Frau Kollegin Machalet, es ist in der Tat so, dass wir das Arbeitskräftepotenzial in Deutschland stärken und auch ausweiten müssen. Dafür brauchen wir aber auch eine tatkräftige Wirtschaftspolitik, die die Grundlage für zukunftsfähige Arbeitsplätze schafft. Da müssen wir sozusagen das gesamte Potenzial, das zur Verfügung steht, nutzen. Hier können wir besser werden, was das inländische Arbeitskräftepotenzial anbelangt, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbelangt, was die Qualifikation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anbelangt. Wir möchten nicht akzeptieren, dass jedes Jahr 50 000 junge Menschen die Schulen ohne Abschluss verlassen. Es ist in der Tat so, dass wir auch im Bereich der Migration von außerhalb Europas den Anteil derer erhöhen müssen, die als Arbeitskräfte zu uns kommen und uns auf dem Arbeitsmarkt unterstützen. Dafür müssen wir auch die Attraktivität unseres Landes steigern. Das gilt für Spitzenkräfte, und das gilt ganz besonders auch bei den Flaschenhälsen „Arbeitsvisa-Erteilung“ und „Anerkennung von Berufs- und Ausbildungsabschlüssen“.
Eine Nachfrage dazu. Wir haben gerade schwierige Entwicklungen in verschiedenen Branchen. Was sagen Sie vor diesem Hintergrund zu den drohenden Werksschließungen bei Ford und den möglichen Streiks, die dort jetzt anberaumt werden sollen? Und wie können und wie wollen Sie die Interessen der Beschäftigten unterstützen?
Sehr geehrte Frau Kollegin, natürlich haben wir die Interessen der Beschäftigten im Blick, und natürlich betrachten wir es mit großer Sorge, wenn große, aber auch kleinere Unternehmen sich zu der Entscheidung gezwungen sehen, Arbeitsplätze abzubauen. Aber eine Bundesregierung kann natürlich nur einen vernünftigen ordnungspolitischen Rahmen setzen; und das bedeutet, dass wir Voraussetzungen in Deutschland dafür schaffen müssen, dass Unternehmen erfolgreich arbeiten können und dass die Wettbewerbsfähigkeit gegeben ist. Das gilt für alle Branchen; das gilt für alle Größenordnungen von Unternehmen. Das gilt natürlich insbesondere auch für die vielen Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und deshalb immer die Frage beantworten müssen: Ist es attraktiver, in Deutschland zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen? Wir möchten diesen Unternehmen Argumente an die Hand geben. Wir haben jetzt insgesamt fünf Nachfragen. Wir beginnen mit dem ersten Fragesteller. Das ist Herr Brandner, AfD-Fraktion.
Herr Frei, ich habe eine Frage dazu. Zum Arbeitsmarkt hat sich ja der Friedrich Merz offenbar in den letzten Tagen beim Wirtschaftsrat der CDU geäußert. Ich lese zwei Zitate vor. Erstens: „Auch die Bürger müssen anpacken“, und zweitens: „Wir müssen in diesem Land wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten“. Also, erklären Sie mal den Unterschied zwischen „die Bürger“, die mehr anpacken sollen, und „wir“, die mehr arbeiten sollen. Sieht der Herr Merz sich nicht als Bürger? Wo ist da der Gegensatz? Und wie sollen die Bürger in diesem Land konkret mehr anpacken und effizienter arbeiten?
Sehr geehrter Herr Kollege Brandner, ich kann diese Zitate jetzt nicht exakt einordnen, weil ich die Rede selbst nicht verfolgt habe. Aber ich kann sie, denke ich, so erklären, dass der Herr Bundeskanzler darauf hingewiesen hat, dass wir insgesamt eine Entwicklung in Deutschland haben, wonach die durchschnittliche Arbeitszeit der Menschen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist. Wir arbeiten deutlich weniger Stunden pro Kopf und Jahr als praktisch alle anderen Länder Europas und erst recht darüber hinaus; in anderen Ländern in Europa wird 200, 300 Stunden mehr pro Kopf und Jahr gearbeitet. Und das ist eine Entwicklung, die natürlich auch Auswirkungen auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand unseres Landes hat. Der Herr Bundeskanzler sieht sich natürlich auch als Bürger wie jeden anderen, und seine Aussagen sind an uns alle gerichtet, nicht an irgendjemanden persönlich, sondern an uns als Gesellschaft, nämlich dass Leistungsfähigkeit und Leistungswille eben auch die Grundvoraussetzungen für Wohlstand sind. Es hatte sich Herr Schäfer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundesminister Klingbeil, herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg für Ihre Aufgabe! Der Arbeitsmarkt wurde angesprochen. Der Arbeitsmarkt ist ja auch für die Bundesverwaltung eine große Herausforderung. Sie haben wiedergegeben: Im Koalitionsvertrag ist eine Stellenstreichung von 2 Prozent pro Jahr über die gesamte Bundesverwaltung hinweg vorgesehen. Können Sie uns sagen, welcher Anteil an Stellen in Ihrem Geschäftsbereich im Moment besetzt ist und wie sich das für die Bundesverwaltung insgesamt verhält? – Vielen Dank.
Lieber Herr Kollege, ich bitte um Verständnis, dass ich die genaue Zahl gerade nicht beziffern kann. Aber es ist in der Tat Fakt, dass wir vor der großen Herausforderung stehen, in der Bundesverwaltung insgesamt die Stellen zu besetzen, Nachwuchs zu finden, und dass wir uns natürlich Gedanken machen über die Fragen: Wie können wir effizienter arbeiten? Wie kann über Digitalisierung gesteuert werden? Ich will auch diesen Punkt offen ansprechen – es war Teil der Koalitionsverabredung, dass wir das deutlich machen –: Wir sind ein Einwanderungsland, und wir brauchen Menschen, die zu uns kommen, die hier Arbeit aufnehmen und hier auch mitgestalten. Also, diese Punkte sind als Herausforderungen benannt, und die werden wir angehen müssen, wenn wir weiterhin alle Stellen in unserem Land besetzen wollen. Und trotzdem – noch mal – werden wir in der Bundesverwaltung so effizient sein können, dass wir über Digitalisierung und über Effizienzsteigerung dann am Ende auch zum Stellenabbau kommen. Nächster Fragesteller: Herr Dr. Dahmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Auch ich möchte gerne den Bundesminister der Finanzen fragen, verbunden mit dem Glückwunsch zu den neuen Aufgaben. Sie haben ja eben in verschiedenen Statements – und auch die Hauptfrage hat das angesprochen – immer wieder die Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaftsleistung adressiert. Das hat auch ganz stark mit den Lohnnebenkosten zu tun. Mehrere Prognosen sagen aktuell voraus, dass bereits in der kommenden Legislatur durch die Sozialabgaben Lohnnebenkosten von über 50 Prozent fällig werden könnten. Jetzt haben Sie eben mehrfach darauf verwiesen, dass eine Kommission eingesetzt werden soll, die dann 2027 irgendwelche Ergebnisse liefert. Heute meldet das „Handelsblatt“, dass Sie bereits jetzt übergangsweise einen Zuschuss von 800 Millionen Euro bewilligen müssen, um die Zahlungsunfähigkeit mehrerer Krankenkassen abzuwenden. Glauben Sie nicht, dass wir gerade im Gesundheitswesen vor 2027 umfassende Strukturreformen brauchen, um die Bezahlbarkeit der Krankenversicherung sicherzustellen?
Lieber Kollege Dahmen, ich habe es vorhin erwähnt: Die Frage der steigenden Sozialversicherungsbeiträge war ein ganz wesentlicher Bestandteil der Verhandlungen, die wir zwischen Union und SPD geführt haben. Wir haben dort gemeinsam auf die Zahlen geblickt – das ist etwas, was wir sehr ernst nehmen –, und wir haben für uns gesagt: Wir müssen zu Strukturreformen im Bereich der Krankenversicherung, im Bereich der Pflege, im Bereich der Rente kommen, weil es sonst dazu kommen kann, dass mit der Kettensäge und der Axt Hand an den Sozialstaat gelegt würde. Deswegen muss es uns gemeinsam gelingen, hier im Parlament und in der Regierung zu vernünftigen Reformen zu kommen. Sie haben recht, dass wir Zeitdruck haben; das will ich überhaupt nicht abstreiten. Wir können uns selbstkritisch fragen, ob man vielleicht in der letzten Legislatur mehr hätte machen können. Ich will hier aber auch sagen: Wir werden erleben, dass viele der Reformen, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angestoßen hat – etwa die Krankenhausreform –, auch zu Einsparungen im Gesundheitsbereich führen. Wir werden sehen, dass das alles seine positive Wirkung entfalten wird. Aber wir können nicht stehen bleiben, und deswegen haben wir gesagt, dass es jetzt im Rahmen der Reformkommission zügig zu Entscheidungen kommen muss, wie wir das Gesundheitssystem, das Pflegesystem, das Rentensystem effizienter gestalten. Am Ende will ich Ihnen auch sagen: Einfache Antworten wie: „Dann sollen die Leute einfach länger arbeiten“, oder: „Wir kürzen Leistungen im Gesundheitssystem“, sind nicht die Antworten, die wir geben wollen. Ich habe jetzt drei Wortmeldungen, die ich hier noch drannehmen würde, bevor wir dann zum letzten Hauptfragenkomplex kommen würden, und zwar würde jetzt Herr Limburg drankommen, dann Herr Meiser und zum Schluss Frau Heitmann, nur damit Sie jetzt die Rednerreihenfolge haben. Dann gehen wir weiter. Herr Limburg, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Nachfrage geht an Herrn Bundesminister Frei. Sie haben gerade am Rande das Thema „Anerkennung ausländischer Abschlüsse“ erwähnt – ein sehr wichtiges Thema. Aber das betrifft ja nicht nur Menschen, die gezielt als Fachkräfte angeworben werden, sondern das betrifft ja auch Menschen, die schon hier im Land sind, die zum Beispiel als Ehegatten von Fachkräften oder auch als Geflüchtete hier ins Land gekommen sind und jetzt nichts anderes wollen, als endlich hier zu arbeiten. Deswegen meine Frage: Was wird die Bundesregierung unternehmen, um erstens diesen Menschen schneller die Arbeitsaufnahme zu erlauben und es damit auch den Unternehmen leichter zu machen, sie ohne große bürokratische Vorgaben als Arbeitskräfte einzustellen, und um zweitens die Bürokratie bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse auch von Menschen, die schon hier im Land sind, endlich deutlich zu entschlacken, damit sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt als Fachkräfte für unsere Unternehmen schneller zur Verfügung stehen?
Sehr geehrter Herr Kollege Limburg, jedenfalls haben wir das Problem, das Sie angesprochen haben, erkannt. Wir haben die Situation, dass dafür die Landesverwaltungen in ganz unterschiedlichen Strukturen zuständig sind. Wir werden prüfen, dass die Qualifikationen all derjenigen, die sich berechtigt in Deutschland aufhalten, dann auch zügig anerkannt werden, damit sie sowohl zu ihrem persönlichen Vorteil als auch zum Vorteil der Gesellschaft ihre Möglichkeiten sehr schnell zum Tragen bringen können. Wir werden dazu sehr schnell auch entsprechende Vorlagen erarbeiten. Der nächste Fragesteller ist Herr Meiser.
Herr Bundesminister Frei, zentral für eine gute Arbeitsmarktpolitik ist aus unserer Sicht, aus Sicht der Linken, dass harte Arbeit auch anständig bezahlt wird, damit auch Anreize geschaffen werden. Dafür brauchen wir – ganz wichtig – einen deutlich höheren Mindestlohn. Nun haben Sie in Ihrem Koalitionsvertrag für das kommende Jahr 15 Euro in Aussicht gestellt. Meine Frage ist: Was werden Sie tun, wenn die Mindestlohnkommission das nicht so sieht, wenn die Arbeitgeber dort wie beim letzten Mal einen höheren Mindestlohn blockieren? Frau Bas hat jetzt in den Raum gestellt, dass dann der Gesetzgeber tätig werden müsste. Herr Merz hat vor einiger Zeit das Gegenteil gesagt. Wie ist dazu die Position der Bundesregierung? Werden Sie handeln, wenn die Arbeitgeber in der Mindestlohnkommission einen höheren Mindestlohn blockieren?
Sehr geehrter Herr Kollege Meiser, wir haben einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland, der allerdings von einer unabhängigen Mindestlohnkommission festgesetzt wird. Und das ist das entscheidende Element, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam den richtigen Lohn finden. Das ist im Übrigen auch Ausdruck der Tarifautonomie, die ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft ist. Und deshalb ist das die Leitschnur, an der wir uns orientieren. Denn wir möchten einen höchstmöglichen Lohn für die Beschäftigten, aber eben einen Lohn, der am Ende auch am Arbeitsmarkt durchsetzbar ist und der dazu beiträgt, dass die Unternehmen Produkte, die in Deutschland produziert werden, auch wettbewerbsfähig verkaufen können. Zum Schluss kommt jetzt noch eine Nachfrage von Frau Heitmann zu diesem Thema.
Herzlichen Dank. – Ich hätte an Herrn Klingbeil eine Nachfrage zu dem, was mein Kollege Janosch Dahmen schon ausgeführt hat. Er hat ja erwähnt, dass es heute in den Medien heißt, 800 Millionen Euro sollten kurzfristig aus Steuermitteln in den Gesundheitsfonds fließen, um die dortige Lücke zu schließen. Meine Frage ist ganz konkret: Woher nehmen Sie dieses Geld im Haushalt, und gehen Sie davon aus, dass Sie die nächsten Jahre, bis Ihre Kommission dann Ergebnisse vorlegt, regelmäßig einen solchen Steuerzuschuss in Ihren Haushaltsentwürfen einplanen werden?
Sehr geehrte Kollegin, wir sind auch kurzfristig mit diesen Meldungen konfrontiert worden. Glauben Sie mir, dass das Ministerium daran arbeitet. Dass wir auch Lösungen finden werden, ist völlig klar. Wichtig ist für uns aber – das will ich hier noch mal betonen; und das ist auch der Punkt, den der Kollege Frei und ich hier immer wieder deutlich angesprochen haben –: Wir wollen jetzt Wachstum generieren. Wir wollen Arbeitsplätze sichern in diesem Land. Das ist auch wichtig für die sozialen Sicherungssysteme, dass wir nach drei Jahren endlich wieder zu einem vernünftigen Wachstum in diesem Land kommen. Deswegen muss der Haushalt jetzt schnell auf den Weg gebracht werden. Deswegen brauchen wir jetzt Maßnahmen für Elektromobilität, Maßnahmen für niedrige Energiepreise und für mehr Investitionen. All diese Dinge werden auch dazu beitragen, dass die sozialen Sicherungssysteme stabilisiert werden. Trotzdem entlässt es uns nicht aus der Pflicht; und das haben wir klar verabredet. Und noch mal: Vielleicht hätte man den Mut auch schon vorher haben müssen. Aber wir haben uns fest vorgenommen, dass wir zur Strukturreform kommen: in der Krankenversicherung, in der Pflege, in der Rente. Man kann hier kritisieren, dass 2027 zu spät ist; diese Kritik muss man auch akzeptieren. Und trotzdem haben wir gesagt: Das sind so umfassende Systeme, dass wir Zeit brauchen, um mit Expertinnen und Experten zu beraten. Und das werden wir jetzt in den nächsten Monaten sehr schnell angehen, und wir werden dann in der Bundesregierung auch zu Entscheidungen kommen. Dann kommen wir zur nächsten Hauptfrage. Die stellt jetzt seitens der Fraktion Die Linke Herr Christian Görke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie mir noch die Möglichkeit geben, eine Frage an den Bundesfinanzminister Klingbeil zu richten. – Herr Bundesfinanzminister, erst einmal alles Gute für Ihr neues Amt! Wir sind mit dem Umstand konfrontiert, dass ab dem 01.01.2026 Unterlagen, Dokumente von Banken, Versicherungen und Fonds, aus denen eine, ja, illegale Verquickung mit den sogenannten Cum-Cum-Geschäften abgeleitet werden könnte, geschreddert werden können. Dazu hat ja die Ampel die gesetzliche Grundlage gelegt. Ohne diese Dokumente werden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen erschwert, aber vor allen Dingen werden Rückforderungen unmöglich gemacht. Und wir reden hier nicht von Peanuts, wir reden hier von 28,5 Milliarden Euro, die dem Steuerzahler entzogen worden sind, von denen erst 200 Millionen Euro eingetrieben werden konnten. Und da Sie ja gesagt haben, Sie sind der Mann für schnelles Handeln, frage ich Sie: Was werden Sie in den nächsten Wochen konkret tun, damit diese Akten gesichert werden? – Vielen Dank.
Vielen Dank für die Glückwünsche, und ich freue mich auch auf die gute Zusammenarbeit, die wir an vielen Stellen sicherlich haben werden. – Ich verweise auf den Koalitionsvertrag, wo wir ja gezielt zur Frage Cum-Cum festgehalten haben, dass wir weitere Maßnahmen ergreifen werden. Ich habe natürlich verfolgt, was es an öffentlichen Forderungen in den letzten Tagen gegeben hat. Das war auch Thema am Rande der Landesfinanzministerkonferenz. Und ich will Ihnen sagen: Ich nehme das sehr ernst, und ich werde als Finanzminister einen Schwerpunkt setzen auf den ganzen Bereich der Bekämpfung von Steuerbetrug, von Steuerhinterziehung, von Steuerkriminalität, die es in diesem Land gibt. Und insofern sind die Hinweise, die mich jetzt auch in den ersten sieben Tagen als Finanzminister erreicht haben, welche, die ich im Haus mit dem klaren Ziel aufarbeiten lasse, dass niemand, der in diesem Land Betrug begangen hat oder plant, es zu tun, davonkommt. Ich glaube, das ist sehr wichtig, dass der Rechtsstaat hier eine klare Antwort an diejenigen gibt, die meinen, sie könnten sich auf Kosten der Allgemeinheit mit Steuerbetrug bereichern.
Frau Präsidentin, ich habe noch eine Nachfrage an den Bundesfinanzminister, weil das jetzt eben ein bisschen vage klang. Werden Sie das Bundeszentralamt für Steuern anweisen, unverzüglich mit höchster Priorität diese Unterlagen zu sichern? Und für den Fall, dass wir das nicht mehr fristgemäß sichern können: Können wir davon ausgehen, dass die Aufbewahrungsfristen noch mal durch diese neue black-rote Regierung angefasst werden? – Vielen Dank.
Es bleibt bei dem, was ich gerade gesagt habe: Die Hinweise, die mich in den letzten sieben Tagen erreicht haben, nehme ich sehr ernst. Ich lasse mir das jetzt im Ministerium aufbereiten, und es wird dann Entscheidungen geben. Aber hier im Parlament kann ich heute noch keine verkünden. Jetzt habe ich noch zwei Nachfragen zu diesem Komplex aus der AfD-Fraktion: einmal von Frau Nieland und einmal von Herrn Gottschalk. Ich beginne mit Frau Nieland.
Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. – Herr Bundesminister der Finanzen, meine Frage ganz konkret noch einmal: Nach Angaben des Vereins Finanzwende e.V., veröffentlicht am 01.01.2025, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, BaFin, eine Liste der Banken erstellt, die in Cum-Cum-Geschäfte verwickelt waren. Aber die BaFin teilt diese Liste nicht mit zuständigen Finanzbehörden. Ich frage Sie: Wird die Bundesregierung die ihr unterstellte BaFin unverzüglich anweisen, die ihr vorliegenden Informationen zu am Cum-Cum-Skandal beteiligten Banken sofort an die zuständigen Finanzbehörden weiterzugeben?
Frau Kollegin, ich bitte ein bisschen um Verständnis: Ich bin erst sieben Tage im Amt. Gemäß den Ausführungen, die ich gerade gemacht habe, nehme ich die Forderungen, die der Verein Bürgerbewegung Finanzwende erhoben hat, sehr ernst. Auch die politischen Äußerungen waren, dass es mein Anspruch ist, das ernst zu nehmen, das jetzt im Ministerium aufarbeiten zu lassen und dann Entscheidungen zu treffen. Aber dafür brauche ich einen vollständigen Überblick. Sie alle verstehen, dass ich, nachdem ich zwei Tage bei den Sitzungen des Ecofin-Rats und der Eurogruppe in Brüssel war, in den ersten sieben Tagen nicht alles erledigen konnte. Aber das, was dort im Raum steht, muss klar aufgearbeitet werden, und es muss dann zu politischen Entscheidungen kommen, und die werde ich als Finanzminister treffen. Dann Herr Gottschalk bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Frage geht an Herrn Frei; der dachte jetzt wahrscheinlich, er kann abtauchen. Wie ist es denn mit dem Untersuchungsausschuss, da Sie jetzt diesen Koalitionspartner haben? Sie haben ja noch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht laufen. Ich hätte auch einen Vorschlag für den Finanzminister: Man könnte ja Frau Brorhilker zur Sonderbeauftragten machen, die ja leider als Oberstaatsanwältin ausgeschieden ist. Also, wie konkret verfolgt die CDU/CSU-Fraktion und Sie jetzt als Minister die Aufgabe, Herrn Scholz und seine Machenschaften in diesem Bereich nun endlich aufzuklären? Denn der Kollege Görke hat es ja gesagt: Schätzungsweise 30 Milliarden Euro schweben hier im Orbit. Wir könnten – ein Vorschlag; wir haben es schon einmal getan – die Fristen um fünf Jahre verlängern. Wir wären als AfD-Fraktion sofort bereit, da mitzugehen. Aber wie stehen Sie zum Untersuchungsausschuss Cum-Ex? Machen Sie da jetzt Druck? Nehmen Sie diesen Themenbereich mit auf? Oder nehmen Sie jetzt Rücksicht auf Ihren Koalitionspartner und die schwarzen Löcher im Kopf des Herrn Scholz?
Sehr geehrter Herr Kollege Gottschalk, wir haben uns in der vergangenen Legislaturperiode mit genau diesem Thema beschäftigt, weil wir der Auffassung waren, dass bis anhin laufende Untersuchungsausschüsse und auch andere parlamentarische Nachfragen und Initiativen nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt haben. Wir haben jetzt eine neue Legislaturperiode und werden uns die Dinge sehr genau anschauen müssen. Wir müssen eine Gesamtbewertung vornehmen und werden auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen. Wir haben jetzt noch etwas mehr als zwölf Minuten; das heißt, wir kommen jetzt in die nächste Hauptfragerunde. – Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt reinkommen, darum bitten, sich direkt hinzusetzen, damit ein bisschen mehr Ruhe im Raum ist. Das gilt für alle, auch in den hinteren Bereichen; denn wir sind immer noch mittendrin in der Regierungsbefragung. Die nächste Hauptfrage stellt die AfD-Fraktion. Gemeldet ist bei mir hierfür Frau Nieland. – Dann stellt Herr Finger die nächste Hauptfrage.
Vielen Dank für das Wort, Frau Präsidentin. – Herr Minister Klingbeil, diesen Sommer soll eine neue EU-Superbehörde ihre Arbeit aufnehmen: die Anti-Money Laundering Authority – kurz: AMLA –, mit weitreichenden Kompetenzen auch in der Finanzaufsicht. Besonders kritisch sehe ich die AMLA auch vor dem Hintergrund des von der EU geplanten Vermögensregisters. Finanzbehörden sollen zukünftig in Echtzeit Vermögensprofile der Bürger abrufen können. Mit dem Vermögensregister erschaffen Sie gläserne Bürger und mit der AMLA weitreichende Zugriffsmöglichkeiten. Datenschützer schlagen Alarm und warnen vor dem Ausbau des Überwachungsstaats. Meine Frage an Sie, Herr Minister: Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um teure Meldeauflagen, unangekündigte Kontrollen für den Finanzsektor, aber auch für Rechtsanwälte, Steuerberater und Immobilienmakler zu begrenzen?
Herr Kollege, vielen Dank für die Frage. – Ich muss Ihnen sagen: Das ist ein Thema, das gestern bei den Beratungen in Brüssel eine Rolle gespielt hat, wo wir deutlich gemacht haben, dass wir als deutsche Bundesregierung darauf drängen werden, dass die Interessen der Verbraucher und der Unternehmen auch berücksichtigt werden. Wir befinden uns jetzt in Europa in einem gemeinsamen Prozess, diesen Weg zu definieren und auch auf die Interessen, die wir dort einbringen, zu achten.
Eine Nachfrage hätte ich. – Die EU gibt ja mit der AMLA ihren richtlinienbasierten Ansatz auf und greift jetzt auf das Instrument der EU-Verordnung zurück. Das heißt, man kann direkt durchgreifen. Die AMLA reißt also hier Kompetenzen an sich, die bisher zur nationalen Finanzaufsicht gehörten. Ich gehe davon aus, dass die AMLA auch selbst weitere Standards in den nächsten Jahren verbindlich festschreiben wird. Wie wollen Sie als Finanzminister dafür sorgen oder überhaupt noch in der Lage sein, eine auf den deutschen Finanzmarkt abgestimmte Regulierung zu gewährleisten?
Wir brauchen eine europäische Regulierung. Das ist wichtig, und das ist auch die Position der Bundesregierung. Ich habe gestern in Brüssel auch klargemacht, dass es gerade in diesem historischen Moment, in dem wir uns befinden, wo wir mehr Europa denn je brauchen, darauf ankommt, dass wir jetzt die nächsten Schritte gehen: mit der Kapitalmarktunion, mit der Bankenunion – mit genau diesen Prozessen –, und dass wir als Deutschland auch mit Frankreich und Polen die treibende Kraft sein müssen, um bei den europäischen Einigungs- und Vertiefungsprozessen voranzukommen. Das ist doch das klare Signal, das diese Bundesregierung sendet. Aber seien Sie sicher: Wir werden darauf achten, dass der Finanzstandort Deutschland und die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher auch gewahrt bleiben. Und trotzdem werden wir Druck machen, dass wir in Europa treibende Kraft sind. Ich finde, das muss unser Anspruch sein, erst recht in diesen Zeiten. Wenn es zu dieser Hauptfrage keine Nachfragen mehr gibt, dann kommen wir zum nächsten Hauptfragekomplex, in dem Fall zur Unionsfraktion. – Dr. Carsten Brodesser.
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Meine Frage richtet sich an Bundesfinanzminister Klingbeil. Mit Blick auf den aktuellen Alterssicherungsbericht verfügen über ein Drittel aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland über keine weiteren Ansprüche zur Altersvorsorge neben den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die private Altersvorsorge zukünftig eine gewichtigere Rolle im Altersvorsorgemix spielen sollte? Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Riester-Rente konkret umzusetzen?
Herr Kollege, vielen Dank für die Frage. – Lassen Sie mich vorweg eine Sache betonen, die mir sehr wichtig ist: Wir können sehr froh sein, dass wir eine so starke gesetzliche Rente in Deutschland haben und dass wir auch in den letzten Jahren immer darauf geachtet haben, dass die gesetzliche Rente stabilisiert wird. Das haben wir auch in der Koalition verabredet: dass das Rentenniveau jetzt sehr schnell bei 48 Prozent gesichert wird und dass Menschen in diesem Land, die hart arbeiten und viel dafür getan haben, dass wir in einem starken Land leben, mit einer auskömmlichen Rente rechnen können. Darüber hinaus gibt es die klare Verabredung, dass wir die private Rente reformieren und sie stärken und dass wir auch die betriebliche Rente reformieren und stärken. Wir wollen mit einer Frühstartrente dafür sorgen, dass junge Menschen schon zeitig herangeführt werden an all das, was im Rentenbereich über Fondslösungen möglich ist. Also, das alles werden wir zügig angehen. Wir haben gerade schon über die Rentenreform und die Rentenkommission gesprochen. Wir waren uns einig, dass alle drei Säulen gestärkt werden müssen. In dem Sinne werden wir die Rentenreform dann auch umsetzen.
Herr Bundesminister, auch unsere Fraktion teilt natürlich die Auffassung, dass die gesetzliche Rente die zentrale Säule der Altersvorsorge sein sollte. Gleichwohl stellt sich die Frage: Welche konkreten Schritte plant denn die Bundesregierung, um die Verbreitung der privaten Altersvorsorge gegebenenfalls auch zu erhöhen, Stichwort „Ausweitung des Förderberechtigtenkreises“?
Herr Kollege, Sie werden verstehen, dass ich der Kommission, die dazu Vorschläge machen wird, nicht vorgreifen will. Aber insgesamt können wir heute feststellen, dass beispielsweise zu wenige Menschen im Riester-System sind. Wir müssen den Anspruch haben, dass viel mehr Menschen auf diesen Teil der privaten Rente zugreifen. Wir müssen uns daher fragen: Wie können wir das politisch ermöglichen? Das ist die Aufgabe. Das ist das, was wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, und das werden wir auch umsetzen. Wir machen jetzt mit Herrn Eckert weiter.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es wurde gerade von dem Kollegen gesagt: Die zentrale Säule unserer Altersvorsorge ist die gesetzliche Rentenversicherung. – Herr Bundesminister der Finanzen, Herr Klingbeil, würden Sie uns helfen, dass wir Abgeordnete in Zukunft auch in die normale Rentenversicherung einzahlen und keine Sonderabsicherung mehr haben?
Ich helfe Ihnen sehr gerne. Das will ich hier ausdrücklich als meine private Meinung markieren. Da kann ich mich jetzt auch in meiner neuen Rolle nicht verstellen: Seitdem ich Mitglied dieses Parlaments sein darf, habe ich als Abgeordneter dafür gekämpft, dass auch wir als Politikerinnen und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung gehen. Ich finde, das wäre ein richtiger Schritt; aber ich will das an dieser Stelle ausdrücklich als meine private Meinung markieren. Wir haben in der Bundesregierung gesagt: Es kommt zu einer Reformkommission, die Vorschläge dazu machen soll. – Ein solcher Schritt würde für mich beispielsweise dazugehören. Ich glaube, das wäre sinnvoll, und es wäre auch ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, dass wir gemeinsam in einem Rentensystem sind. Dann kommen wir zu Herrn Meiser.
Herr Bundesminister Frei, ich glaube, wir sind uns alle einig: Die gesetzliche Rente muss dringend zukunftsfähig gemacht werden, vor allen Dingen, um so gegen Altersarmut vorzugehen. Nun hat Frau Arbeitsministerin Bas vorgeschlagen, dass auch Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Das ist aus unserer Sicht grundsätzlich der richtige Ansatz. Aber meine Frage an Sie: Ist das die Position der Bundesregierung? Und falls das geplant ist, ist dann geplant, das Niveau der Altersversorgung von Beamtinnen und Beamten auf das niedrige Rentenniveau, das wir jetzt haben, abzusenken? Oder ist geplant, das Rentenniveau dabei insgesamt anzuheben, sodass niemand am Ende in die Altersarmut gerät, egal ob als Beamter, Beamtin oder als normaler abhängig Beschäftigter?
Sehr geehrter Herr Kollege Meiser, es ist zunächst einmal so: Sowohl Renten- wie auch Pensionsansprüche sind eigentumsgleich, und insofern ist alles, was erworben wird, auch nicht durch eine staatliche Entscheidung in einem Rechtsstaat wieder zurückzunehmen. Das bedeutet, dass Sie solche weitreichenden Entscheidungen immer nur in die Zukunft gerichtet treffen könnten. Aber auch in die Zukunft gerichtet gilt, dass wir Reformmaßnahmen ins Werk setzen müssen, die insgesamt dazu führen, dass die Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, auf mehr als nur eine Generation verteilt werden. Das sind wir den jungen Menschen in unserem Land schuldig. Wenn Sie die Bemessungsgrundlage erweitern, also mehr Menschen in die Rentenversicherung einbezahlen lassen – beispielsweise Beamte, Freiberufler und andere, die eigene Versorgungswerke haben –, dann bedeutet das eben auch, dass sie im gleichen Volumen, wie sie einbezahlt haben, nach dem Äquivalenzprinzip auch wieder Geld aus dieser Kasse herausbekommen. Deswegen haben Sie die grundsätzlichen Probleme damit nicht gelöst. Wir kommen jetzt zur letzten Fragestellung in dieser Regierungsbefragung. Herr Dr. Grau, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte meine Frage auch an Herrn Kanzleramtsminister Frei richten und schließe mich direkt den Fragen meiner Vorredner an. Sie weisen gerade auf das Äquivalenzprinzip in der Rente hin. Können Sie bitte erläutern, warum es gerade jetzt angesichts des demografischen Wandels und der in Rente gehenden Boomergeneration nicht sinnvoll sein sollte, den Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung um Beamte, Abgeordnete und Selbstständige zu erweitern? Denn in den nächsten Jahren haben wir zwar ein besonderes Problem, das wir aber in 20 Jahren, dann, wenn es um die Auszahlung der Renten geht, auf die Sie gerade hingewiesen haben, nicht mehr haben. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Grau, trotz allem ist das, was Sie vorschlagen, letztlich ein Wechsel im Hinblick auf die Zukunft. Die Konsequenzen haben zukünftige Generationen zu tragen, nicht wir. Deswegen halte ich das nicht für einen verantwortungsvollen Weg. Insgesamt müssen wir schauen, dass wir die Auswirkungen der Demografie für alle Menschen in unserem Land unabhängig davon, in welche Altersversorgung sie einbezahlen, gleichmachen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Ansonsten wäre es eine Milchmädchenrechnung. Wir müssen schauen, wie wir verantwortungsvoll mit denjenigen umgehen, die jetzt ausgebildet werden, mit denjenigen, die jetzt im Erwerbsprozess stehen, mit denjenigen, die jetzt in der Rente oder als Pensionäre bezugsberechtigt sind. Alles Geld, was Sie ausschütten, müssen Sie in irgendeiner Weise vorher bezahlen. Auch die Frage, welcher Aufwand für den Staat entsteht, ist nicht hinreichend beantwortet; denn natürlich müsste der Staat für Beamte in eine Altersversorgung einbezahlen. All das muss man mitbedenken. Deshalb ändern Sie an den demografischen Herausforderungen durch eine solche Herangehensweise nichts.
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