Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
Zusammenfassung
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Reden (6)
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein großartiger Tag für den Luftfahrtstandort Deutschland; denn wir haben vorhin das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen, mit dem in Zukunft Flughäfen und Infrastruktur an den Flughäfen schneller gebaut werden können. Und jetzt beschließen wir ein weiteres Gesetz, mit dem Prozesse zum Beispiel beim Boarding digitalisiert, beschleunigt und damit verbessert werden. Davon werden sehr viele profitieren: natürlich die Flughäfen selbst, weil die Prozesse verbessert werden. Aber auch für die Airlines werden sich die Standortbedingungen an den deutschen Flughäfen verbessern, weil man in Zukunft einfach sehr viel Zeit beim Boarding spart. Und es gibt weitere Gewinner: die Passagiere. Alle, die sich vielleicht in der Vergangenheit das ein oder andere Mal geärgert und gesagt haben: „Das dauert doch hier wieder so lange“ und gefragt haben: „Geht das nicht mal schneller?“, werden in Zukunft diese Prozesse deutlich beschleunigt sehen. Und man kann vielleicht in Zukunft noch den einen oder anderen Espresso am Flughafen trinken, weil das Boarding einfach schneller läuft. Insofern: Es gibt nur Gewinner. Ein richtig tolles Gesetz! Und das Ganze kann man auch konkret an Zahlen sehen; denn für die Luftfahrtbranche werden wir nur mit diesem Gesetz 63 Millionen Euro einsparen. 63 Millionen Euro, nur durch dieses Gesetz! Damit knüpfen wir an ein sehr wichtiges Ziel dieser schwarz-roten Koalition an; denn wir haben uns im Koalitionsvertrag und auch bei vielen Beschlüssen in den vergangenen Monaten gemeinsam darauf verständigt, dass wir die Standortkosten an den deutschen Flughäfen, die Standortkosten für die Luftverkehrswirtschaft deutlich senken wollen. Dieses Gesetz trägt dazu bei. Ich will noch mal kurz erklären, warum das so notwendig ist. Wenn man sich die Entwicklung in den vergangenen Jahren anschaut, dann muss man leider feststellen: An vielen deutschen Flughäfen sind sowohl internationale Verbindungen als auch innerhalb Deutschlands Verbindungen gestrichen oder reduziert worden. Wir haben gerade ein aktuelles Beispiel rund um Bremen. Die Flugverbindung nach Frankfurt ist gestrichen worden. Für die Region ist das ein herber Schlag. Solche Beispiele haben wir in den vergangenen Jahren leider immer wieder erlebt. Der Grund sind die zu hohen Standortkosten und die nicht immer wettbewerbsfähigen Bedingungen. Genau daran setzen wir als Koalition an. Wir haben jetzt die Luftverkehrsteuer gesenkt, nachdem sie in den letzten Jahren leider immer wieder gestiegen ist. Und jetzt werden wir auch die ganzen Prozesse an den Flughäfen verbessern. Ich will aber auch sagen: Wir werden weitermachen müssen. Wir haben als Koalition super gearbeitet. Ein herzliches Dankeschön geht an dieser Stelle auch an den Koalitionspartner. Aber wir werden weitermachen müssen; denn die Standortkosten sind immer noch zu hoch. Es gibt weiteren Bedarf an Verbesserung. Aber das, was wir in den vergangenen Wochen geschafft und geschaffen haben, das hat es so in den vergangenen Jahren nicht gegeben. Es ist auch ein deutliches Signal an die ganze Welt, auch an viele andere Airlines: Wir setzen als Politik wieder auf einen starken Luftfahrtstandort. Wir wollen Airlines an die Flughäfen ziehen; denn das ist eine sehr wichtige Grundlage, damit unsere Wirtschaft wieder wachsen kann, damit es wieder aufwärtsgeht in Deutschland, damit viele Regionen gut angebunden werden und damit auch der Tourismusstandort in Deutschland weiter wachsen kann. Insofern freue ich mich jetzt, dass wir dieses wunderbare Gesetz gleich beschließen. Ich freue mich auf all das, was noch kommt. Wir sind als schwarz-rote Koalition hoch motiviert, in dieser Legislaturperiode noch viel für die Luftfahrt zu bewegen. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Otto Strauß für die AfD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung macht auch vor dem Luftverkehr nicht halt. Das ist weder überraschend noch grundsätzlich problematisch. Viele Reisende nutzen heute bereits digitale Bordkarten, Online-Check-in und automatisierte Gepäckaufgaben und tun dies selbstverständlich ohne großes Aufheben. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass nun auch die Fluggastabfertigung weiter digitalisiert werden soll. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft dafür die rechtlichen Voraussetzungen. Künftig sollen Luftfahrtunternehmen unter bestimmten Bedingungen Daten aus Reisepässen und Personalausweisen auslesen und für einen biometrischen Abgleich nutzen dürfen. Die Bundesregierung verspricht sich davon schnellere Abläufe, kürzere Wartezeiten und eine Entlastung der Flughäfen. Diese Ziele sind vernünftig. Gerade der Luftverkehrsstandort Deutschland leidet seit Jahren unter steigenden Kosten, Personalmangel und einer immer weiter zunehmenden Bürokratie. Wer regelmäßig an deutschen Flughäfen unterwegs ist, weiß aus eigener Erfahrung, dass jede sinnvolle Vereinfachung der Abläufe mehr als willkommen ist. Trotzdem gibt es Punkte, die wir kritisch sehen. Der Gesetzentwurf greift in einen besonders sensiblen Bereich ein. Es geht um biometrische Daten. Es geht um die Verarbeitung von Passbildern. Es geht um Informationen, die weit über die üblichen Angaben auf einer Bordkarte hinausgehen und die im Falle eines Missbrauchs nicht einfach zurückgenommen werden können. Die Bundesregierung verweist auf die Datenschutz-Grundverordnung, auf technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und auf Löschfristen. Das ist richtig und notwendig. Gleichzeitig bleibt die Frage bestehen, ob die vorgesehenen Schutzmechanismen in der Praxis tatsächlich dauerhaft ausreichen. Datensicherheit ist kein Zustand, der einmal hergestellt wird und anschließend für alle Zeiten besteht. Sie muss ständig überprüft, angepasst und weiterentwickelt werden. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn der Gesetzentwurf konkrete Vorgaben für regelmäßige, unabhängige Audits enthalten hätte. Stattdessen bleibt es bei allgemeinen Verweisen auf bestehende Regelwerke. Das reicht uns nicht. Ein weiterer Punkt betrifft die Freiwilligkeit. Im Gesetz steht, dass jeder Fluggast weiterhin auf herkömmlichem Wege abgefertigt werden kann. Das begrüßen wir ausdrücklich. Entscheidend wird allerdings sein, wie diese Regelung im Alltag tatsächlich umgesetzt wird. Niemand darf durch längere Wartezeiten, schlechtere Schalterbesetzung oder sonstige organisatorische Nachteile indirekt dazu gedrängt werden, biometrische Verfahren zu nutzen. Die Freiwilligkeit muss mehr sein als ein bloßes Lippenbekenntnis im Gesetzestext. Die Vollzugspraxis an den Flughäfen wird darüber entscheiden, ob dieses Versprechen eingehalten wird. Wir werden das genau beobachten. Kritisch sehen wir außerdem die vorgesehene Löschfrist. Nach dem Entwurf sollen bestimmte Daten spätestens drei Stunden nach dem Abflug gelöscht werden. Diese Frist erscheint willkürlich gewählt. Flugverspätungen, Umleitungen oder technische Zwischenfälle gehören zum Alltag des Luftverkehrs. Solange ein Flug noch nicht abgeschlossen ist, kann ein berechtigter Bezug zum jeweiligen Beförderungsvorgang bestehen. Aus unserer Sicht wäre es sachgerechter, die Löschung an die tatsächliche Landung des Flugzeuges zu knüpfen. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Regelung im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls nachzujustieren. Schließlich möchten wir einen Punkt ansprechen, der im bisherigen parlamentarischen Verfahren zu wenig Beachtung gefunden hat: die Frage der technischen Vereinbarkeit. Biometrische Systeme an Flughäfen sind keine nationalen Insellösungen. Sie müssen mit europäischen und internationalen Systemen kompatibel sein. Hier wäre eine stärkere Abstimmung auf EU-Ebene sinnvoll gewesen, bevor nationale Fakten geschaffen werden. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie diese Frage in den europäischen Gremien aktiv vorantreibt. Meine Damen und Herren, wir hätten uns eine gründliche Begründung des Nutzens gewünscht. Die erwarteten Entlastungen beruhen auf Annahmen, die sich erst noch in der Praxis bewähren müssen. Belastbare Zahlen oder Erfahrungswerte aus vergleichbaren Verfahren im Ausland hätten die Diskussion erheblich erleichtert. Doch das, was hier gemacht wird, ist nicht der große Rettungsanker für unsere Luftfahrtindustrie. Das wäre nämlich die Abschaffung der Luftverkehrsteuer. Aber dazu fehlt Ihnen ja der Mut, obwohl selbst Ihre Sachverständigen mit dem Hinweis, dass mittel- und langfristig die Steuereinnahmen sich erhöhen und nicht weniger werden würden, dieses klar empfohlen haben. Wenn wir den Luftverkehr wirklich wieder auf die Beine bringen wollen, dann müssen wir endlich mal anfangen, den Luftverkehr auch wieder nach Deutschland zu locken. Mit der Digitalisierung der Flugabfertigung alleine werden wir das nicht schaffen. Dennoch erkennen wir an, dass der Gesetzentwurf praktische Verbesserungen ermöglichen kann: Die Freiwilligkeit bleibt erhalten, Datenschutzvorgaben sind verankert, und die Verfahren können den Luftverkehr effizienter machen. Deshalb wird die AfD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Die Zustimmung erfolgt nicht aus Begeisterung, sondern weil die Vorteile nach unserer Bewertung die bestehenden Risiken überwiegen. Die offenen Fragen bleiben bestehen, und wir werden die weitere Entwicklung dieses Verfahrens kritisch begleiten. Vielen Dank. Und ich wünsche allen ein schönes Wochenende. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Anja Troff-Schaffarzyk für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland hat bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung immer noch viel aufzuholen; so ehrlich müssen wir sein. Aber diesen Zustand kann man ändern. Das Gesetz für die digitale Passagierabfertigung steht genau dafür. Hiermit werden wir rechtlich ermöglichen, was technisch längst möglich ist, nämlich die Nutzung von hinterlegten Daten in den Chips unserer Reisedokumente, um jeden Flug einfacher zu gestalten. Davon profitieren alle am Flughafen: die Beschäftigten dort, wir Reisenden, die Behörden und auch die Fluggesellschaften. Win-win also; das muss man an dieser Stelle auch mal ganz deutlich sagen. Und gute Nachrichten kann der Luftfahrtstandort Deutschland sehr gut gebrauchen; denn die Passagierzahlen stagnieren weiterhin auf niedrigem Niveau. Flugzeuge werden anderswo stationiert, und die Arbeitsplätze wandern mit ab. Aber auch das darf und wird kein Dauerzustand sein. Deswegen haben wir die Senkung der Luftverkehrsteuer beschlossen, die Förderung von alternativen Flugkraftstoffen wieder im Haushalt verankert und werden gleich die Abfertigungsprozesse an den Flughäfen durch weniger Papierkram, leistungsfähige Scanner und klarere Zuständigkeiten verbessern. Die Luftverkehrsbranche wartet auf Aufbruchsignale. Und diese Koalition liefert. Aus vielen Gesprächen, insbesondere mit den Beschäftigten, weiß ich, wie wichtig diese politische Wertschätzung der Arbeit in der Luftfahrt ist. An den Flughäfen wartet man auf Initiativen, um Arbeitsplätze zu sichern, Zuversicht zu geben und von Bürokratie zu befreien. Diese Themen haben wir in der SPD-Fraktion schon länger auf dem Schirm. Bereits in der letzten Wahlperiode haben wir genau all die Vereinfachungen, die wir heute als Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung beschließen werden, vorgeschlagen. Die Zeit für die Umsetzung war damals, im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV, eigentlich reif. Doch leider hat ein damaliger Koalitionspartner die frühe Einführung verhindert. Und auch heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, höre ich dieselben Kritikpunkte wie 2024, vorrangig in Bezug auf den Datenschutz. Mit Verlaub, ich kann diese Argumente nur bedingt nachvollziehen. Der Gesetzentwurf trägt allen Anforderungen des Datenschutzes angemessen Rechnung. Die Teilnahme an der digitalen Passagierabfertigung ist für jeden Fluggast freiwillig. Das bestehende Verfahren wird weiterhin und uneingeschränkt angeboten. Keinem Reisenden, der die digitale Passagierabfertigung ablehnt, entsteht dadurch ein Nachteil. Die Weitergabe und Speicherung von persönlichen Daten sind nicht zulässig. Das ausschließlich zum Zweck der sicheren und schnellen Abfertigung geschaffene digitale Passagierprofil wird nach wenigen Stunden wieder gelöscht. Zusammenfassend bleibt zu sagen: Dieses Gesetz schadet niemandem, entlastet aber viele Menschen ein kleines Stück in ihrem Arbeitsalltag oder auf ihrer Reise. Herr Ploß hat es gerade schon ausgeführt: Dieses Gesetz spart Geld. Das alleine ist natürlich nicht der große Wurf; aber es ist eben ein Teil in einer ganzen Reihe von Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie in der Luftfahrt. Es soll auch Kritikerinnen und Kritiker dieses Gesetzes geben, die ihr Nein neben dem Datenschutz auch mit einer grundsätzlichen Ablehnung gegenüber allem, was der Luftfahrt hilft, begründen. Sie kann ich an dieser Stelle beruhigen: Der große Luftfahrtboom wird mit der digitalen Passagierabfertigung nicht einsetzen; da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Aber denken Sie doch einmal nach! Wir alle fordern Bürokratieentlastung für Bürgerinnen und Bürger. Warum nicht auch in der Luftfahrt? Ich bin überzeugt: Viele Menschen würden es Ihnen danken, wenn Sie zustimmen. Ich stelle fest: Als Koalition haben wir nicht nur Bürokratieentlastungen angekündigt, wir setzen sie auch um. Hartnäckigkeit zahlt sich immer wieder aus. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Jeanne Dillschneider für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist eigentlich eure Face Card wert? Für die Älteren hier: Face Card – so nennt es die Gen Z, der ich streng genommen nicht mehr angehöre, wenn man so gut aussieht, dass das Aussehen Türen öffnet. Und mit diesem neuen Gesetz soll das Gesicht wortwörtlich Türen öffnen. Eine Minute: Das ist der Bundesregierung eure Face Card wert. Also, mehr als ein Espresso ist tatsächlich nicht drin. Biometrische Daten aus Reisepass und Personalausweis, die bislang nur staatliche Behörden verarbeiten durften, sollen an gewinnorientierte Privatunternehmen ausgeliefert werden. Für Unternehmen ist eure Face Card unbezahlbar; denn bezahlt wird mit sensiblen biometrischen Daten und Ausweisdaten. Immerhin ist das Verfahren freiwillig, und es gibt Regeln für Datenverarbeitung und Löschung. Ich frage mich allerdings, wie das Ziel erreicht werden soll, gefälschte Pässe aufzudecken, wenn die Person selbst entscheidet, ob sie dem Auslesen zustimmt. Wie will man damit ernsthaft schwere Verbrechen verhindern? Gleichzeitig fragt man sich, wann Reisende eine Entscheidung treffen – im Flughafenstress zwischen Gepäckabgabe und Gate. Das Problem ist aber nicht die Digitalisierung des Verfahrens, sondern dass Sie die Verarbeitung sensibler Daten an Unternehmen verlagern, etwas, das bisher zu Recht staatlichen Behörden und der Polizei vorbehalten ist. Wer hoheitlich biometrische Daten verarbeitet, ist an Grundrechte und hohe Schutzstandards gebunden. Die Daten werden für einen hoheitlichen Zweck erhoben; jetzt werden sie für kommerzielle Interessen zweckentfremdet. Was bleibt, ist also die Bequemlichkeit. Aber das ist kein besonders gutes Argument; denn bequem wäre es auch für Hotels, Autovermietungen oder Banken. Wenn man es Airlines erlaubt, dann erklären Sie mir, mit welchem Argument Sie es anderen Branchen verwehren wollen. Ich halte das für einen Präzedenzfall. Vor allen Dingen tun Sie das auch mit Daten, die sich eben nicht so leicht austauschen lassen. Ein geleaktes Passwort kann man ganz schnell ändern, das Gesicht aber kann man nicht so schnell verändern. Für diese eine Minute Gewinn entstehen aber neue Risiken: Datenabfluss von biometrischen Daten, Identitätsmissbrauch oder Fehler bei der Mustererkennung. Eine zentrale Sammlung biometrischer Daten ist auch immer ein Ziel – ob für Kriminelle oder Nachrichtendienste. Sind wir wirklich bereit, unsere Ausweisdaten jeder privaten Airline anzuvertrauen, bis hin zu denen autoritärer Staaten, die es mit dem Datenschutz oder der Demokratie nicht ganz so genau nehmen? Gestern haben Sie ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit vorgelegt. Aber heute ist Ihnen Cybersicherheit – dazu gehört eben auch Datensicherheit – nicht ganz so wichtig. Zum Schluss möchte ich über die Art und Weise reden, wie dieses Gesetz jetzt in aller Schnelligkeit durchgeboxt wird, nämlich klammheimlich, ohne öffentliche Anhörung im Ausschuss, ohne datenschutzrechtliche Prüfung, ohne Sachverständigenanhörung und auch ohne Folgenabschätzung, und das bei einem Gesetz, das die Grenzen zwischen Staat und Privatwirtschaft verschiebt. Um es noch einmal in den Gen-Z-Worten zu sagen: Das ist lowkey sus. Ich übersetze: leicht verdächtig. Wenn Sie Bürokratie wirklich sinnvoll abbauen und Prozesse vereinfachen wollen, unterstützen wir Sie gerne. Diesen Gesetzentwurf lehnen wir allerdings ab. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Agnes Conrad.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rede heute in gut drei Minuten über eine Minute. Eine Minute weniger Wartezeit beim Einchecken: Das bedeutet für den durchschnittlichen Fluggast eine Ersparnis von ganzen zwei Minuten pro Jahr. Also, wir sollen zwei Stunden vorher am Flughafen sein: Was ist da schon die eine Minute? In Zukunft sollen Fluggäste dafür ihre biometrischen Daten und Ausweisdaten an private Unternehmen abgeben. Zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erhobene Daten sollen in die Systeme von Fluggesellschaften und Dienstleistern wandern. Dabei muss man sich doch wirklich fragen, ob das noch Bürokratieabbau ist oder schon ein neues Geschäftsmodell für die Fluggesellschaften. Die Bürgerinnen und Bürger haben davon jedenfalls nichts; denn weder werden die Flugtickets billiger, noch verbessert sich der Service. Entlastung geht anders. Vielmehr bekommen Flugunternehmen dadurch die Möglichkeit, Abläufe zu automatisieren und Personal einzusparen. Wir alle wissen, dass solche Angebote von der Wirtschaft immer gerne genutzt werden. In ein paar Jahren können wir dann feststellen, dass der digitale Weg kostenfrei angeboten wird, der manuelle Weg mit Menschenkontakt wird zunehmend versteckt und kostet am Ende extra. Meine Damen und Herren, das ist keine Freiwilligkeit, das ist Druck durch die Hintertür. Es reicht nicht, zu sagen, dass die Daten schon sicher verarbeitet werden. Wo werden sie gespeichert? Welcher Dienstleister hängt dazwischen? Welche ausländische Rechtsordnung greift dazwischen? Denn diese Daten werden nicht von den Fluggesellschaften selbst verwaltet; sie landen meist bei verschiedenen Dienstleistern zur Zwischenspeicherung. Dabei kann nicht sichergestellt werden, dass ausländische Sicherheitsbehörden nicht auf diese Daten zugreifen können. Durch den US CLOUD Act ist bekannt: Der Standort des Servers ist nicht entscheidend; denn US-Unternehmen und deren Tochterfirmen können zur Herausgabe von Daten an US-Sicherheitsbehörden verpflichtet werden. Das alles wird im Eiltempo durch das Parlament gepeitscht, ohne dass alle datenschutzrechtlichen Fragen geklärt sind, ohne Anhörung von Expertinnen und Experten. Selbst der Bundesrat sieht Prüfbedarf bei der Datenverarbeitung. Aber die Bundesregierung peitscht weiter, immer schneller. Nicht mit uns! Es geht darum, ob der Staat unsere Daten schützt oder ob er sie der Wirtschaft zugänglich macht. Für eine Minute Zeitersparnis geben wir unsere Daten nicht aus der Hand. Deswegen lehnen wir dieses Gesetz ab. Und die letzten 15 Sekunden meiner Redezeit spare ich Ihnen sogar persönlich. Den Schluss in dieser Debatte macht für die Unionsfraktion Günter Baumgartner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Für die Schüler in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland ist es heute der letzte Schultag in diesem Schuljahr. Es geht ab in die Sommerferien. Ich wünsche allen schöne Ferien. Für viele Millionen Familien in unserem Land geht es daher demnächst in den wohlverdienten Sommerurlaub, und viele freuen sich auf ihre Reise. Dabei nutzen die einen das Auto, die anderen das Familienticket der Deutschen Bahn, und viele nutzen das Flugzeug – jeder so, wie er will. Niemand wünscht sich lange Staus, niemand wünscht sich Verspätungen an den Flughäfen, und niemand wünscht sich lange Schlangen am Check-in. Eine Minute Einsparung, das sind bei 200 Menschen 200 Minuten, also drei Stunden. Auch so kann man eine Rechnung aufstellen, liebe Linke. Damit aber der Urlauber am Flughafen künftig noch erholsamer starten kann, wird mit dem vorliegenden Gesetz zur digitalen Fluggastabfertigung die Digitalisierung vorangetrieben, werden Prozesse vereinfacht, und damit wird die Wettbewerbsfähigkeit unseres Luftfahrtstandortes Deutschland zusätzlich verbessert. Fliegen soll bequem sein, Fliegen soll Spaß machen, und das positive Fluggasterlebnis soll am Check-in beginnen. Damit dies aber funktioniert, sind diverse Gesetzänderungen nötig. Mit Änderungen des Luftverkehrsgesetzes, des Passgesetzes, des Personalausweisgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes wird die digitale Fluggastabfertigung umgesetzt. Konkret bedeutet dies: Luftfahrtunternehmen können beim Check-in von Passagieren künftig zusätzlich zum gewohnten Verfahren die Passagierdaten auch digital aus Reisepässen, aus Personalausweisen auslesen und verarbeiten. Dies ist für die Passagiere – es wurde angesprochen – jedoch freiwillig. Ich bin aber davon überzeugt: Viele Reisende werden sich für diesen einfachen Komfort entscheiden und ihn künftig sehr gerne nutzen. Entscheidend ist beim vorliegenden Gesetz aber auch das Thema Sicherheit. Ausweisfälschungen – das wurde angesprochen – haben aufgrund vorgeschriebener Echtheitsprüfung keine Chance. Und durch ganz klare Vorgaben für die Nutzung und Löschung personenbezogener Daten wird der Datenschutz sichergestellt. Klare Regeln! Wir setzen auf einen funktionierenden Rechtsstaat, was Sie nach Ihren Ausführungen anscheinend nicht machen. Klar ist aber auch: Die Möglichkeit bleibt für die Passagiere, wie schon gesagt, freiwillig. Wer will, der kann den Service nutzen, das muss er aber nicht. Grundsätzlich ist daher festzuhalten: Einfachere und schnellere Abläufe in der Abfertigung, das ist gut für unsere Flughäfen; das ist gut für unsere Airlines, das ist gut für alle Passagiere, und es ist gut für die gesamte deutsche Luftfahrt. Zahlen, welche auch der Normenkontrollrat für nachvollziehbar hält, unterstreichen dies. Herr Ploß hat es angesprochen: Entlastungen für die Unternehmen von rund 63 Millionen Euro. Und unsere Bürgerinnen und Bürger sparen, wenn man mal alles zusammenrechnet, am Check-in über 1 Million Stunden an Wartezeit. Die gesamte Luftfahrtwirtschaft begrüßt diese Entlastungen, und für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, für die Passagiere wird es komfortabler. Daher sollten wir dieses Gesetz schnellstmöglich umsetzen. Meine Damen und Herren, gerade als bayerischer Abgeordneter freue ich mich über dieses Gesetz; denn auch in meiner Heimat hat der Luftverkehr große Bedeutung. Bayern ist Luftfahrtland. Allein der Flughafen München mit seinen rund 37 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat im vergangenen Jahr rund 40 Millionen Menschen abgefertigt. Schön, dass wir nun für diese 40 Millionen und alle anderen Flugpassagiere in unserer Republik noch mehr Komfort beim Check-in schaffen können. In diesem Sinne wünsche ich allen Bürgerinnen und Bürgern schon jetzt schöne, erholsame Sommerferien. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung; denn es bringt einen Mehrwert für alle. Danke schön.
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