Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz – MDWG) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz – MDWG) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Zusammenfassung
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Reden (2)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, unsere Verwaltung, aber ganz besonders die Migrationsverwaltung steht unter enormem Druck. Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten stellen große Herausforderungen für die Kolleginnen und Kollegen in der Fläche dar, die wir als Land gemeinsam im Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen bewältigen müssen. Auch im Bereich der Erwerbsmigration warten einige Aufgaben auf uns, die wir zu lösen haben. Wir brauchen mehr ausländische Fachkräfte. Das Ganze muss natürlich auch durch eine serviceorientierte Verwaltung geregelt werden. Das kann nur funktionieren – das ist eine Binse, aber trotzdem wahr –, wenn alle Ebenen unseres Staates eng zusammenarbeiten. Wir sind uns in der Koalition zwischen CDU, CSU und SPD darüber einig: Ein wichtiger Baustein, um Verwaltung zu beschleunigen, ist ihre Digitalisierung. Dazu müssen die notwendigen Daten vorgehalten und – wichtig! – auch genutzt werden können. Genau das gehen wir mit diesem Gesetz nunmehr an. Ich will um diese Uhrzeit nur einige Punkte herausgreifen, die uns ganz besonders wichtig waren: Künftig sollen biometrische Daten zur Neubeantragung befristeter elektronischer Aufenthaltstitel bis zu sieben Jahre gespeichert werden dürfen, um sie dann für die Ausstellung neuer Aufenthaltstitel nutzen zu können. Damit reduzieren wir die persönlichen Vorsprachen bei den Ausländerbehörden und entlasten sozusagen beide Seiten des Verwaltungsvorgangs. Im Ausländerzentralregister werden wesentliche Informationen zur Identitätsklärung einer ausländischen oder staatenlosen Person erfasst, um behördliche Prüfungen zu vereinfachen und vor allem deutlich zu beschleunigen. Die Visumverfahren werden deutlich effizienter gestaltet, indem alle im Visumverfahren beteiligten Behörden – wohlgemerkt: alle – die für sie relevanten Informationen künftig zentral aus dem Ausländerzentralregister erhalten können. Das ist wirklich eine deutliche Verbesserung für die Arbeit vor Ort. Und etwas, was Thema mit Länderkollegen war, die der Kollege Throm und ich zufällig heute Mittag treffen durften: Der Informationsaustausch zwischen Staatsanwaltschaften und Ausländerbehörden soll mit diesem Gesetz digitalisiert werden, damit relevante Informationen nicht versacken, sondern zügig untereinander ausgetauscht werden können. Ich will klar sagen: Ja, dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es werden noch weitere folgen müssen. Ich will daran erinnern: Wir müssen vorwärtskommen bei der Digitalisierung der Verwaltung. Wenn die Digitalisierung der Migrationsverwaltung da Vorbild sein kann, dann würde dieses Gesetz einen weiteren Zweck erfüllen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. Vielen herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Christian Wirth.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Vorweg: Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung enthält richtige Ansätze. Deshalb werden wir zustimmen. Unsere Behörden stehen seit Jahren unter einem enormen Druck. Die Ausländerbehörden sind überlastet. Die Verfahren dauern zu lange. Daten liegen an verschiedenen Stellen. Akten werden hin und her geschickt. Vieles läuft noch immer auf Papier. Und wichtige Informationen kommen zu spät oder gar nicht dort an, wo sie gebraucht werden. Das ist kein Zustand, den man dauerhaft hinnehmen kann. Wenn wir wollen, dass der Staat handlungsfähig bleibt, dann braucht er moderne Strukturen. Er braucht digitale Verfahren. Er braucht einen besseren Datenaustausch. Und er braucht Register, die vollständig, aktuell und verlässlich sind. Das entlastet die Behörden. Und es spart Zeit. Es ist auch richtig, Angaben zur Identitätsklärung im Ausländerzentralregister zu speichern. Gerade in der Migrationsverwaltung ist die Identität der entscheidende Punkt: Wer ist diese Person? Woher kommt sie? Welche Dokumente wurden vorgelegt? Welche Zweifel bestehen? Welche Prüfungen gab es bereits? Diese Informationen müssen zentral verfügbar sein für die zuständigen Behörden, schnell, sicher und nachvollziehbar. Auch die bessere Erfassung von Leistungsdaten ist sinnvoll. Der Staat muss wissen, wer welche Leistungen erhält. Er muss erkennen können, ob Leistungen zu Unrecht bezogen werden. Er muss Doppelleistungen vermeiden. Und er muss nachvollziehen können, ob Leistungskürzungen oder Leistungsausschlüsse tatsächlich umgesetzt wurden. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht auch der bessere Informationsaustausch im Bereich der Strafsachen. Wenn gegen ausländische Personen Strafverfahren laufen, wenn Haftbefehle bestehen oder wenn relevante Entscheidungen getroffen werden, dann müssen die Ausländerbehörden davon schnell erfahren. Denn solche Informationen sind für aufenthaltsrechtliche Entscheidungen entscheidend. Sie können entscheidend sein für Ausweisungen. Sie können entscheidend sein für die öffentliche Sicherheit. Unsere Zustimmung zum Gesetzentwurf bedeutet aber nicht, dass wir die migrationspolitische Lage insgesamt für gelöst halten, ganz im Gegenteil. Denn so wichtig Digitalisierung ist, sie ersetzt keine klare Migrationspolitik. Wir brauchen vor allem eines: Wir brauchen einen Staat, der seine Grenzen schützt. Wir brauchen einen Staat, der illegale Migration konsequent unterbindet. Und wir brauchen einen Staat, der Ausreisepflichten auch durchsetzt. Die Verwaltung zu beschleunigen, ist gut. Aber wir müssen endlich auch Abschiebungen beschleunigen. Das ist der Punkt, auf den es ankommt. Wenn jemand kein Aufenthaltsrecht hat, dann muss die Ausreise erfolgen, und zwar sofort! Wenn jemand seine Identität verschleiert, dann darf das nicht belohnt werden. Wenn jemand straffällig wird, dann muss der Staat schnell und entschlossen handeln. Wenn jemand Aufenthalts- und Einbürgerungstitel durch Urkundenfälschung erschleicht, muss er ausgewiesen werden. Die Bürger erwarten zu Recht, dass Recht und Gesetz gelten. Sie erwarten, dass illegale Einreise nicht hingenommen wird. Und sie erwarten, dass unser Land selbst entscheidet, wer kommen darf und wer nicht. Darum sagen wir: Digitalisierung – ja, Entlastung der Behörden – ja, besserer Datenaustausch – ja. Aber das alles muss einem klaren Ziel dienen. Das Ziel muss sein: mehr Kontrolle, mehr Ordnung, mehr Rechtsdurchsetzung. Nicht: mehr Zuwanderung durch schnellere Verfahren, nicht: mehr Aufenthaltsverfestigung durch Verwaltungserleichterung, sondern ein handlungsfähiger Staat, der weiß, wer im Land ist, wer bleiben darf und wer das Land wieder verlassen muss. Meine Damen und Herren, die Menschen draußen erleben seit Jahren, dass die Migrationsverwaltung an ihre Grenzen gekommen ist. Sie erleben überforderte Kommunen. Sie erleben lange Verfahren. Sie erleben Fälle von Mehrfachidentitäten. Sie erleben Sozialleistungsmissbrauch. Und sie erleben, dass Ausreisepflichten oft nicht vollzogen werden. Deshalb ist jeder Schritt, der die Behörden besser ausstattet, richtig. Aber wir dürfen nicht beim Instrument stehen bleiben. Ein digitales Register ist nur so gut wie die politischen Entscheidungen, die darauf folgen. Wenn die Daten zeigen, dass jemand nicht aufenthaltsberechtigt ist, dann muss gehandelt werden. Wenn die Daten zeigen, dass Leistungen zu Unrecht bezogen werden, dann muss gehandelt werden. Wenn die Daten zeigen, dass jemand Straftaten begeht, dann muss gehandelt werden. Genau daran werden wir die Bundesregierung messen. Das vorliegende Gesetz enthält sinnvolle Regelungen. Es geht in Teilen in die richtige Richtung. Es hilft der Verwaltung. Es verbessert die Informationslage. Deshalb stimmen wir zu. Aber wir sagen auch klar: Das darf nur ein Anfang sein. Deutschland braucht nicht nur eine digitale Migrationsverwaltung, Deutschland braucht endlich eine konsequente Migrationspolitik. Vielen Dank und Glück auf!
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