1. Lesung

Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren

24. Juni 2026·Sitzung 85··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir sehen, dass Straftaten im Internet immer stärker zunehmen. Wir sehen, dass die Täter viel zu oft davonkommen – gerade bei Kinderpornografie, bei Onlinebetrug und strafbarem Hass im Netz. Und wir sehen, dass sich häufig die Täter geschützt fühlen, nicht die Opfer. Zu viele Straftaten im Netz bleiben unaufgeklärt; zu viele Täter kommen unerkannt davon, weil ihre digitalen Spuren gelöscht werden. Das wollen wir ändern, und das werden wir ändern. Unsere Antwort ist die Speicherung der IP-Adressen; denn das sind oft die einzigen Spuren, die Täter im Netz hinterlassen. Schon heute dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft den Spuren nachgehen, doch viele Spuren führen eben ins Nichts. Es liegt auf der Hand, dass dieser Zustand nicht tragbar ist. Man stelle sich vor, für Kfz-Kennzeichen würde Ähnliches gelten wie für IP-Adressen. Was hieße das? Das hieße: Alle Autokennzeichen würden jeden Morgen neu vergeben, und am Abend würden sie alle gelöscht. Ich glaube, in einer solchen Welt würde man niemandem raten, am Straßenverkehr teilzunehmen. Unser Ziel ist, dass Deutschland auch im digitalen Raum sicher ist. Deshalb wollen wir Internetanbieter verpflichten, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Wir setzen damit auf eine Regelung, die viele andere europäische Staaten längst haben – Spanien und Frankreich zum Beispiel. Und auch ich sage Ihnen: Wir müssen unseren Ermittlungsbehörden effektive und rechtsstaatliche Instrumente an die Hand geben. Die IP-Adressenspeicherung gehört dazu; das sage ich übrigens auch als ehemalige Staatsanwältin. Und als heutige Justizministerin sage ich: Grundrechte gelten selbstverständlich auch im digitalen Raum. Nach meiner festen Überzeugung stellt unser Gesetzentwurf genau das sicher. Es sollen nur IP-Adressen gespeichert werden. Niemand kann damit Profile erstellen, weder zur Person noch zur Bewegung. Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt. Das wahrt die Freiheitsrechte, das wahrt die Bürgerrechte, und das wahrt auch die Grundrechte. Ich bin überzeugt: Die Menschen erwarten von der Politik keine aufgeregten Debatten, sie erwarten Lösungen. Das tun sie zurecht. Seit über 20 Jahren wird über eine verpflichtende IP-Adressspeicherung in Deutschland diskutiert und gestritten. Dieser Gesetzentwurf liefert endlich die Lösung: die dreimonatige Speicherung der IP-Adressen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren: Der digitale Raum darf kein Täterparadies sein, und er darf auch kein Raum sein, in dem Straftaten ohne Konsequenzen bleiben. Es geht mir dabei auch um die Grundrechte der Opfer digitaler Gewalt, um ihren Schutz. Sie sollen sich sicher fühlen und nicht die Täter. Vielen Dank. Wir hören für die AfD-Fraktion Ulrich von Zons.

Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Der Europäische Gerichtshof hat der Regierung die Tür einen Spalt aufgemacht, und die Regierung reißt sie aus den Angeln. Eine Frage an die Justizministerin: Geht es dem Bürger danach besser, wird sein Alltag freier, sein Leben sicherer? Nein. Und deswegen steht heute hier über der Rede der einzige Satz: Wir verteidigen die Freiheit! Es geht um die Vorratsdatenspeicherung, wieder einmal – seit 15 Jahren. Und jedes Mal zieht der Gerichtshof eine Grenze. Zuletzt hat er sogar die deutsche Vorratsdatenspeicherung gekippt. Jetzt liefert das Hadopi-Urteil den neuen Anlass. Ja, dieses Urteil erlaubt die Speicherung von IP-Adressen, aber doch nicht einfach so. Strikte Trennung der Daten, engste Zweckbindung, eine einzige unabhängige Behörde, eine Handvoll vereidigter Bediensteter: Das sind die Vorgaben. Und was macht die Regierung daraus? Erstens. Aus der einen unabhängigen Behörde werden neun Kategorien, bis hinein in die Nachrichtendienste – Verfassungsschutz, BND und MAD. Zweitens. Aus dem einen Zweck, einen Tatverdächtigen zu identifizieren, werden viele: Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und nachrichtendienstliche Aufklärung. Drittens. Die strikte Trennung, die der Gerichtshof verlangt, steht im Gesetz nur als Wort. Wie sie technisch aussehen soll, regelt erst später eine technische Richtlinie. Wer die Bedingungen des Gerichtshofs zur Fußnote und aus dem Spalt eine Durchgangsstraße macht, der wendet Hadopi nicht an, der höhlt es aus. Unsere Haltung dazu ist dieselbe wie immer: Wir verteidigen die Freiheit! Freiheit braucht Privatsphäre. Seit 15 Jahren versucht der Staat immer wieder, eine anlasslose Massenüberwachung einzuführen. Spätestens seit Corona sind wir die Einzigen, die für Bürgerrechte und Freiheit einstehen. Und auch heute verteidigen wir die Freiheit; denn dieses Gesetz trifft vor allem die unbescholtenen Bürger. Das Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz wird eingeschränkt. Der Gerichtshof warnt in seinem Urteil davor, dass solche Eingriffe abschreckende Wirkungen auf die freie Meinungsäußerung entfalten können. Wer hingegen wirklich Straftaten begeht – Kinderpornografie, Drogenhandel, Cyberkriminalität –, der nutzt längst VPN, Tor und fremde Server. Dieses Gesetz trifft die Bürger und verfehlt Kriminelle. Und es kostet Millionen, in Wirtschaft wie Verwaltung. Der Normenkontrollrat rechnet sogar mit deutlich mehr. Zum Nutzen hat er nur einen Satz hinterlassen – Zitat –: „Das Ressort hat keinen Nutzen dargestellt.“ Zitat Ende. Dabei steht das einzige richtige Werkzeug längst im Gesetz: die Sicherungsanordnung. Konkreter Anlass, gezielter Zugriff, Richtervorbehalt: So ermittelt man, ohne ein ganzes Land unter Verdacht zu stellen. Doch genau dieses Werkzeug hat die Regierung, wie wir heute gehört haben, entkernt: die Schwelle abgesenkt, den Richter aus dem Standardverfahren gedrängt und die anlasslose Speicherung obendrauf. In seiner letzten Rede als Parteivorsitzender sagte Guido Westerwelle einen Satz von Karl-Hermann Flach – Zitat –: „Freiheit stirbt immer zentimeterweise“. Zitat Ende. In diesem Staat gibt es Menschen, die wollen immer mehr: mehr Überwachung, mehr Kontrolle, mehr Zugriff. Und das ist kein Verdacht, keine bloße Ahnung. Das zeigt sich bereits in der Anlage des Gesetzes, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft getreten ist. Aus der Anlage zum Gesetz, Seite 69 – Zitat –: „Daher bittet der Bundesrat, die […] Tür […] auch für die […] Länder zu öffnen.“ Zitat Ende. Heute sind es IP-Adressen, morgen Standortdaten oder Inhalte. Wer glaubt, es bleibt bei der heute geforderten Bandbreite, der hat die letzten 15 Jahre Debatte nicht verfolgt. Denn die Freiheit stirbt zentimeterweise. Und wenn sonst niemand für sie einsteht: Wir stehen für sie ein. Wir stehen für die Freiheit. Wir sind bereit, dieses Gesetz im Ausschuss kritisch zu diskutieren. Aber ein Gesetz, das Grundrechte einschränkt, Millionen kostet und keinen belegbaren Nutzen vorweist, verdient für uns eine klare Ablehnung. Wir stehen für die Grundrechte des Bürgers. Wir stehen für Datenschutz und Rechtsstaat. Und in diesem Haus sind wir von der AfD die Einzigen, die wahrhaft sagen können: Wir verteidigen die Freiheit! Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Dr. Günter Krings das Wort erteilen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist heute ein guter Tag für die Sicherheit in Deutschland und für den Schutz von Kindern; um die geht es nämlich ganz besonders. Es ist ein Tag, auf den gerade wir als Abgeordnete von CDU und CSU lange hingearbeitet haben, und ich freue mich, dass unsere Koalition aus CDU/CSU und SPD mit dem heutigen Gesetz einen Durchbruch für den besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch und den Schutz von uns allen vor Terroranschlägen schafft. Und dieses Gesetz ist dringend notwendig. Mehr als 16 000 amtlich registrierte Fälle von Kindesmissbrauch sind nur der sichtbare Teil einer vielfach höheren Zahl von tatsächlich Betroffenen. Auch während wir hier debattieren, wird irgendwo in Deutschland ein Kind missbraucht, gefilmt und das Material ins Netz gestellt. In einer großen Zahl dieser Fälle gibt es nur eine einzige Spur zum Täter: eine schlichte Zahlenkette, die IP-Adresse eines Computers. Und genau diese Spur lief in Deutschland bisher allzu oft ins Leere. Die Analyse des Bundeskriminalamts ist dramatisch. Nur bei 41 Prozent der Hinweise ließ sich die IP-Adresse einem Anschluss zuordnen. Zehntausende strafrechtlich relevante Vorgänge müssen Jahr für Jahr eingestellt werden, weil die Adresse keinem Namen mehr zugeordnet werden kann. Jede dieser Einstellungen ist eine Niederlage des Rechtsstaats; das scheint Ihnen zu gefallen hier auf der rechten Seite. Hinter jeder Einstellung stehen ein perverser Täter, der potenziell ungestört weitermacht, und ein Kind, dem niemand zu Hilfe kam. IP-Adressen dienen unseren Sicherheitsbehörden auch zur Abwehr anderer schwerster Gefahren für Leib und Leben. Um eine mutmaßliche Terrorzelle vor wenigen Jahren in Castrop-Rauxel ausfindig zu machen, hatte die Polizei nur eine sechseinhalb Tage alte Computeradresse als einzigen Ermittlungsansatz. Wäre sie nur einen halben Tag älter gewesen, wäre man den Tätern nicht mehr auf die Spur gekommen. Der Tod unschuldiger Menschen wäre die wahrscheinliche Folge gewesen, und die Liste der Terroranschläge in unserem Land wäre um einen traurigen Eintrag länger geworden. Denn ohne unser Gesetz speichern die Anbieter von Internetzugangsdiensten IP-Adressen für maximal sieben Tage. Der Schutz von Kindern, der Schutz unserer Sicherheit darf aber nicht länger vom Prinzip Zufall abhängen, meine Damen und Herren. Deshalb müssen diese Adressen künftig für drei Monate gespeichert werden, und deshalb gibt dieses Gesetz unseren Sicherheitsbehörden mit der Sicherungsanordnung und der Funkzellenabfrage weitere wirksame, verhältnismäßige Mittel an die Hand. Meine Damen und Herren, die Opposition führt auch heute wieder ihre rückwärtsgewandten Kämpfe gegen die bloße Halluzination einer Vorratsdatenspeicherung. Und Ihre Vorwürfe hier von rechts beweisen nur erneut: Sie sind keine Partei der inneren Sicherheit. Sie sind auch keine Partei der Freiheit. In Wahrheit sind Sie nur zerfressen vom Misstrauen gegen diesen Staat und seine Sicherheitsbehörden. Wir als Koalition schauen hingegen nach vorne, um unsere Sicherheit mit diesem verfassungs- und europarechtskonformen Gesetz zu verbessern. Ich danke daher der Justizministerin und dem Innenminister für die Erarbeitung dieses Entwurfs. Natürlich basiert dieser Gesetzentwurf auf einer Grundrechtsabwägung: Auf der einen Seite steht der Schutz von Leib, Leben und Kinderseelen, also der höchsten Schutzgüter, die unsere Rechtsordnung kennt. Auf der anderen Seite steht ein überschaubarer Eingriff in den Datenschutz, vergleichbar der Pflicht, im Straßenverkehr nicht ohne Autokennzeichen unterwegs zu sein. Meine Damen und Herren, es sollte niemanden in diesem Haus überfordern, sich bei dieser Abwägung richtig zu entscheiden, nämlich für den Schutz vor allem der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Vielen Dank. Wir hören Helge Limburg für Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf soll in Deutschland die flächendeckende, anlasslose Massenspeicherung sämtlicher IP-Adressen einführen. Anlasslos und massenhaft werden also die Internetkommunikationsdaten sämtlicher unbescholtener Bürgerinnen und Bürger in diesem Land gespeichert, und das nicht etwa für einen kurzen, grundrechtsschonenden überschaubaren Zeitraum, also wenige Tage oder wenige Wochen. Nein, für volle drei Monate möchte diese Koalition die Daten speichern. Damit erhöhen Sie massiv das Risiko, dass diese Daten in falsche Hände gelangen, damit hebeln Sie den Schutz unser aller Daten in diesem Land in nahezu beispielloser Weise aus, meine Damen und Herren. Wir Grüne werden uns dem natürlich entgegenstellen. Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach angemahnt, dass in diesem Land kein diffuses Gefühl des Beobachtetseins entstehen darf, und damit an verschiedenen Stellen zu Recht den Gesetzgeber bei der Ausweitung von Überwachungsbefugnissen in die Schranken gewiesen. Mit diesem Gesetzentwurf entsteht kein bloß diffuses Gefühl: Mit diesem Gesetzentwurf wird die massenhafte Überwachung im Internet ganz real. Und natürlich bestreitet niemand, dass mit solchen Datensammlungen Straftaten aufgeklärt werden können. Das gilt aber für jede Art der Datensammlung. Und wer sagt denn, dass Sie an dieser Stelle hier Schluss machen, dass Sie hier jetzt aufhören? Sie werden Beispiele finden können, wo Sie etwa durch die massenhafte flächendeckende Speicherung sämtlicher Kartenbezahldaten aus sämtlichen Supermärkten irgendeine Straftat aufklären werden. Kommt dann auch diese Speicherung? Sie werden natürlich Beispiele dafür finden, wenn Sie für die Daten sämtlicher privater Überwachungskameras, die zum Beispiel in Geschäften und Läden in Einkaufs-Malls angebracht sind, eine längere Speicherdauer und eine grenzenlose Auswertung vorschreiben. Kommt dann auch diese Speicherpflicht? – Nein, dieses Einfallstor, Herr Kollege Krings, sollten und dürfen wir überhaupt nicht aufmachen. Der Paradigmenwechsel, dass Sie weggehen von der gezielten anlassbezogenen Datensammlung hin zur massenhaften anlasslosen Datenspeicherung, dieser Paradigmenwechsel ist ein Einfallstor, das wir wegen seiner Wirkung aufhalten müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Meine Damen und Herren, ich fand Ihre beiden Reden ja geradezu entlarvend. Sie, Frau Ministerin, haben ausdrücklich gesagt, auch als Staatsanwältin seien Sie dafür. Ja, Frau Ministerin, für die Funktion als Staatsanwältin kann ich das auch nachvollziehen. Unsere Staatsanwaltschaften haben einen Strafverfolgungsauftrag und sehen vor allem die Perspektive. Aber wir als Gesetzgeber haben die Aufgabe, verschiedene Aspekte gegeneinander abzuwägen. Und Sie entscheiden immer wieder einseitig zulasten der Grund- und Bürgerrechte in diesem Land. Es gibt kein Supergrundrecht auf komplette Sicherheit, es gibt kein Supergrundrecht auf Strafverfolgung um jeden Preis. In einem Rechtsstaat muss eine Abwägung stattfinden, und die verweigern Sie in Wahrheit mit diesem Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, am schlimmsten ist, dass Sie den Berufsgeheimnisträgerschutz für Anwälte mit diesem Gesetzentwurf massiv schleifen. Das hat Ihnen der Deutsche Anwaltverein ja auch ins Stammbuch geschrieben. Zukünftig ist eben die Kommunikation mit Anwälten in diesem Land nicht mehr komplett geschützt und komplett ausgenommen von der Überwachung. Nein, ausdrücklich wird auch die Internetkommunikation, wird zum Beispiel das Besuchen der Homepage von Anwältinnen und Anwälten von ihrer Speicherpflicht umfasst. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in das freie Anwaltsmandat, das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Anwälte. Es reicht nicht, Frau Ministerin, eine Konvention zum Schutz der Anwaltschaft zu unterzeichnen. Das muss sich auch in konkreten Gesetzgebungsverfahren widerspiegeln. Wir stehen an der Seite der Anwältinnen und Anwälte, und wir fordern Sie auf, hier zum Schutz der Anwaltschaft zurückzukehren. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf steht eben leider nicht alleine. Er steht beispielhaft für eine ganze Reihe an Maßnahmen, für einen wahren Überwachungskatalog, den diese Koalition auf den Weg gebracht hat oder noch bringen will: die Ausweitung der Telefonüberwachung, die biometrische Erfassung und Auswertung im öffentlichen Raum, die Ausweitung der Videoüberwachung, die Anschaffung der Palantir-Software durch viele CDU-Landesinnenminister und – es ist bezeichnend, dass Sie beide darauf rekurriert haben – das automatisierte Ablesen von Autokennzeichen. In der Tat, Sie beide haben von Autokennzeichen gesprochen, und gleichzeitig bereiten Sie vor, dass Sie die Autokennzeichen im öffentlichen Raum automatisch erfassen wollen. Ihre Reden waren in diesem Punkt entlarvend. Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende. Sie als Koalition aus CDU/CSU und SPD sind das, was Sie immer sind, wenn Sie zusammenarbeiten in der Innen- und Rechtspolitik: – Herr Abgeordneter. – Sie sind ein Bulldozer über die Grundrechte in diesem Land. Wir Grüne werden uns dem mit allen Mitteln entgegenstellen. Vielen Dank. Ich darf für die Fraktion Die Linke Jan Köstering das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zentrale Speicherung großer Mengen sensibler Daten schafft ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Datenlecks und Cyberangriffe sind leider keine Seltenheit, und Verkehrsdaten sind auch für Kriminelle und für autoritäre Regime attraktiv. Man schafft damit selbst zentrale Angriffspunkte, die nicht erforderlich sind. Liebe Bundesregierung, ich weiß ja, dass Sie nicht auf mich hören wollen. Das ist auch vollkommen in Ordnung; das müssen Sie nicht. Aber es wäre doch schön, wenn Sie wenigstens auf Leute aus Ihren eigenen Reihen hören würden. Denn diese warnenden Worte trug nämlich erst kürzlich Rainer Robra, ein CDU-Staatsminister, am 12. Juni im Bundesrat vor. Also, nicht nur die Opposition warnt, nicht nur Bürgerrechtsorganisationen warnen; auch aus ihren eigenen Reihen kommen Warnungen. Und Ministerin Hüskens aus Sachsen-Anhalt warnt in ihrer Erklärung aber noch vor einer ganz anderen Problematik und legt damit offen, um welche Form der Staatsverfolgung es dieser Bundesregierung wohl eher gehen dürfte. Wenn künftig Äußerungen im Internet, die gerade unter Jugendlichen sehr beliebt sind, mithilfe der Vorratsdatenspeicherung 3.0 strafrechtlich verfolgt werden – Stichwort: „Politikerbeleidigung nach § 188 Strafgesetzbuch“ –, dann liegt womöglich Ihr wahres Ansinnen offen. Diese Bundesregierung scheint nichts anderes zu wollen, als sich gegen Kritik zu immunisieren. Und ich halte es für eine Frage der Zeit, bis Ihre Anwälte beginnen, eine zu Recht wütende Jugend einzuschüchtern. Ihre Politik überzeugt immer weniger Menschen in diesem Land, und bei der IP-Adressdatenspeicherung stehen Sie nicht einmal in den eigenen Reihen geschlossen da. Meine Damen und Herren, selbstverständlich brauchen wir wirksame Mittel, um gegen Bedrohungen und insbesondere gegen digitale geschlechtsspezifische Gewalt besser vorgehen zu können. Der erneute Versuch – und ich weiß gar nicht mehr, der wievielte Versuch es jetzt ist, dass Sie erfolglos die Vorratsdatenspeicherung einführen wollen – wird auch dieses Mal scheitern. Daher noch einmal in aller Kürze: Es gibt auch deutlich wirksamere und rechtsstaatlich legitime Möglichkeiten. Versuchen Sie es doch mal mit einer Plattformregulierung! Versuchen Sie es mit der Finanzierung von Beratungsstellen! Versuchen Sie es mit dem Verbot von Stalkerware! Und diese Ansätze werden vor allen Dingen nicht erneut vor Gericht landen, wenn aus guten Gründen Klagen und Verfassungsbeschwerden eingereicht werden. Meine Damen und Herren, weil man Grundrechte nicht nur vor Gericht verteidigt, sondern eben auch auf der Straße, werde auch ich mich am 4. Juli dem Parteitag der AfD in Erfurt widersetzen. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion erteile ich Anne König das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen kennen Ermittlungsarbeit aus dem „Tatort“ vom Sonntagabend oder aus anderen Krimis. Dort reicht oft ein Mausklick, und der Täter ist gefunden. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Ich möchte Ihnen aus dem Arbeitsalltag eines Kriminalkommissars erzählen. Vor ihm liegt die Mitteilung einer internationalen Kinderschutzorganisation. Ein Nutzer hat kaum zu ertragende Darstellungen von Vergewaltigungen von Kindern verbreitet. Die IP-Adresse liegt vor, der Tatzeitpunkt ist bekannt. Der Kommissar richtet also eine Anfrage an den Internetanbieter. Die Antwort lautet, die Daten seien bereits gelöscht. Das ist leider die tragische Realität jetziger digitaler Strafverfolgung. Das Bundeskriminalamt hat mehr als 66 000 Hinweise auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder ausgewertet. In fast jedem vierten Fall waren die übermittelten IP-Adressen bereits gelöscht, als die Ermittler tätig werden konnten. Die Polizei steht, bildlich gesprochen, mit dem richtigen Schlüssel in der Hand vor einer verschlossenen Tür. Die IP-Adresse ist im digitalen Raum häufig das, was am Tatort ein Fingerabdruck, eine DNA-Spur oder eine Überwachungskamera wäre. Wer diese Spur nicht sichert, löscht gewissermaßen die Fingerabdrücke, noch bevor die Spurensicherung eintrifft. Und genau das werden wir jetzt endlich ändern. Künftig wird die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschluss für drei Monate gespeichert. Drei Monate sind keine lange Zeit. Für Ermittler können sie aber den Unterschied zwischen Aufklärung und Einstellung eines Verfahrens bedeuten; denn bei Straftaten im Internet ist die IP-Adresse oft die einzige verwertbare Spur. Seit Jahren wird – das haben wir heute auch gehört – von Gegnern der Speicherung von IP-Adressen der Vorwurf der Massenüberwachung erhoben. Gespeichert werden aber eben keine Kommunikationsinhalte. Gespeichert wird ausschließlich, welchem Anschluss eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Die IP-Adresse ähnelt damit also eher einem Kfz-Kennzeichen als einem Tagebuch. Ein Kennzeichen ermöglicht doch auch die Identifizierung eines Fahrzeughalters. Niemand käme deshalb auf die Idee, das Kraftfahrt-Bundesamt als Instrument der Massenüberwachung zu bezeichnen. Es handelt sich hierbei also um ein streng kontrolliertes Instrument. Es gibt unserer Polizei ein essenzielles Werkzeug an die Hand, Grausamkeiten insbesondere gegen unsere Kinder zu beenden, Menschenleben zu retten und Straftäter zu fassen. Deshalb ist es ausgezeichnet, dass wir das nun in Angriff nehmen. Herzlichen Dank. Wir hören für die SPD-Fraktion Sebastian Fiedler.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein guter Tag, und es ist gut, dass diese Koalition jetzt Verantwortung trägt. Das ist wirklich ein Thema, für das ich schon länger streite, als ich hier im Deutschen Bundestag bin. Ich bin froh, dass wir diese Sicherheitskoalition in Deutschland haben. Günter Krings hat viele richtige Sachen genau dazu gesagt. Die Koalition erledigt jetzt schon wirklich viele Themen, die gut für unsere Sicherheitsbehörden sind, die gut für die Sicherheit in diesem Land sind. Die IP-Adressenspeicherung ist ein ganz wichtiger Baustein. Sie hat im Prinzip zwei Elemente. Die IP-Adressenspeicherung berücksichtigt die Notwendigkeiten unserer Strafverfolgungsbehörden hier in Deutschland. Man muss ja sagen – das wissen wir aus anderen Befassungen des Bundestages allein in der letzten Legislaturperiode; wie viele Debatten haben wir hierüber schon geführt, und deswegen haben wir auch schon viele Gespräche geführt –: Bei den Interessenvertretungen inklusive des Deutschen Richterbundes und bei den Leuten, die in den Strafverfolgungsbehörden arbeiten, gibt es keine zwei Meinungen in dieser Frage, sondern es ist ein essenzielles Instrumentarium, das wir brauchen. Das gilt auf der einen Seite. Auf der anderen Seite machen wir uns eben immun gegen die Kritik, die häufig hier vorgebracht wird, weil wir das bei der Europäischen Kommission notifizieren lassen. Dann können wir sicher sein, dass all diese Vorwürfe, das wäre schon so oft gescheitert usw., im Nebel bleiben werden. Denn der Gesetzentwurf wird die Voraussetzungen erfüllen, die der Europäische Gerichtshof uns schon vorgegeben hat. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage von Bündnis 90/Die Grünen gestatten? Sehr gerne. – Herr Kollege Limburg, ich antizipiere, dass ich einige der Fragen schon aus der letzten Legislaturperiode kenne, aber ich freue mich darauf. Vielen Dank erst mal, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sehr gerne. Aber freuen Sie sich nicht zu früh. – Ich bin nur gerade sehr irritiert, weil Sie gesagt haben, viele Interessenvertretungen hätten sich geäußert, und es gäbe keine zwei Meinungen. Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass der Deutsche Anwaltverein sehr klar und sehr deutlich diesen Gesetzentwurf kritisiert hat? Insbesondere – aber nicht nur – weil Sie den Berufsgeheimnisträgerschutz, den Schutz der Anwältinnen und Anwälte, mit diesem Gesetzentwurf ganz bewusst aushöhlen. Also, bitte erwecken Sie hier nicht den Eindruck, als gäbe es aus der Fachwelt einhellige Zustimmung, sondern es gibt natürlich aus berufenem Munde sehr scharfe Kritik an Ihrem Entwurf. Herr Kollege Limburg, mir ist gar nicht so ganz eingängig, dass Sie den Deutschen Anwaltverein als Interessenvertretung der Strafverfolgungsbehörden klassifizieren. Das ist ganz merkwürdig. Für die Interessenvertretungen habe ich gerade geredet. Ich habe für die Strafverfolgungsbehörden gesprochen und habe deswegen auf den Richterbund, weil ich die Justiz miteinbeziehen wollte, und natürlich auf die Interessenvertretung der Polizei Bezug genommen, also auf alle, die in der Praxis daran arbeiten. Das dürften Anwältinnen und Anwälte nicht sein. Es ist mir nicht bekannt, dass die mit Ermittlungen betraut sind. Deswegen habe ich Ihren Hinweis zur Kenntnis genommen. Es war mir bekannt, was der Anwaltverein dazu sagt; aber es hat nichts damit zu tun gehabt, worauf ich gerade Bezug genommen habe. Insoweit dennoch danke für die Frage. Es ist so ein bisschen wie immer in den vergangenen Debatten: Es geht ja um nicht weniger als darum, dass wir angeblich den Überwachungsstaat ausrufen und davor warnen, was jetzt alles passieren könnte. Das ist so die Dammbruchtheorie, der man nicht entgegentreten kann. Tatsächlich ist die Situation ganz anders. Es ist so, dass am Anfang des Themas immer ein strafrechtlich relevanter Inhalt oder ein erheblicher Gefahrensachverhalt im Internet steht, den wir zur Kenntnis nehmen. Und nur in diesen Fällen geht es darum, dass die IP-Adresse entweder der wertvollste Ermittlungsansatz oder gar der einzige ist. Da kriegen Sie einige Beispiele zusammen; gerade wurde darauf Bezug genommen. Der mögliche Anschlag mit Rizin in Castrop-Rauxel ist ein Beispiel. In zahlreichen Fällen dieses in der Tat fürchterlichsten Phänomens der sogenannten Kinderpornografie ist es entweder so, dass wir Strafverfolgung überhaupt nur mit IP-Adressen ermöglichen können, oder so, dass wir Kinder aus den Fängen ihrer Peiniger befreien müssen, wenn der Missbrauch eben noch andauert. Das ist ein pandemisches Ausmaß einer fürchterlichen Kriminalität, die wir hier ernsthaft angehen. Das löst nicht alle Probleme, aber es eröffnet den Ermittlerinnen und Ermittlern in vielen Fällen erst mal den Zugang zu weiteren Ermittlungsmöglichkeiten. Das ist deswegen keine Nebensächlichkeit, und das ist auch nicht durch irgendetwas anderes zu ersetzen. Das ist eine binäre Angelegenheit: Es gibt entweder noch Daten, oder es gibt eben keine mehr. Das kann man auch nicht durch Quick Freeze ersetzen. Ein Ermittler hat mal den berühmten Spruch gesagt: Das Schnitzel, das der Hund aufgefressen hat, kann ich nicht mehr einfrieren. In etwa so ist es mit Daten, die einfach nicht mehr da sind. Deswegen greife ich nur ein paar dieser Argumente noch mal auf und bin froh, dass wir dazu jetzt mit den Beratungen endlich beginnen und sie alsbald zum Abschluss bringen können. Ein guter Tag für die Ermittlungsbehörden! Herzlichen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hören wir als letzte Stimme in der Aussprache Christian Moser.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um zu verstehen, warum es ohne IP-Adressspeicherung nicht geht, muss man sich nur anschauen, wie es um die Kriminalität im digitalen Raum bestellt ist. Onlineshops, die gefälschte Markenprodukte mit riesigen Gewinnmargen unter geklauter Identität vertreiben, Plattformen mit Hunderttausenden Usern, die dort kinderpornografische Aufnahmen austauschen, dem oft wirklich fürchterlicher Kindesmissbrauch vorausgeht: Solche und andere Cybercrime-Straftaten werden statistisch ungefähr alle vier Minuten in Deutschland begangen. Auch auf die Gefahr hin, dass wir uns in dieser Debatte wiederholen: Die IP-Adresse stellt häufig die einzige Spur dar. Wer aber hinter dieser IP-Adresse steckt, ist für die Ermittler regelmäßig nicht einsehbar, weil die Daten nicht oder deutlich zu kurz gespeichert werden. Täter fühlen sich deshalb im Internet absolut anonym und sicher. Sie agieren jahrelang ungestört. Sie betrügen, dealen, missbrauchen, planen Anschläge. Es herrscht systemische Straflosigkeit. Genau deshalb hält auch der Europäische Gerichtshof eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen für begründet. Das Herbeireden eines rechtswidrigen Überwachungsstaats, wie wir es heute schon oft gehört haben, ist deshalb haltlos. Gespeichert werden ausschließlich die IP-Adresse, der Zeitstempel und gegebenenfalls die Portnummer – keine Nachrichtenverläufe, keine Standorte, keine Kontakte, kein Nutzungsverhalten. Die gespeicherten Daten erlauben es weder dem Staat noch den Unternehmen, Rückschlüsse auf das Privatleben zu ziehen. Auch mit der IP-Adressspeicherung wird der Staat nicht wissen, wer mit wem telefoniert, was geschrieben wird oder wo sich jemand aufhält. Private Kommunikation und Meinungsaustausch bleiben, was die anlasslose Speicherung angeht, geschützt. Wer die IP-Adressspeicherung dennoch zum Zeichen eines Überwachungsstaats umdeutet, der verhöhnt die Opfer. Wir lassen sie im Stich, wenn die einzige Spur ins Leere führt. Wer zu Recht sagt, dass das Recht auch im digitalen Raum gilt, der muss zur Durchsetzung auch die Täter online verfolgen wollen. Wer die IP-Adressspeicherung ablehnt, verweigert sich dem Rechtsstaat im digitalen Raum. Sorgen wir dafür, dass auch im Netz gilt, was unseren Rechtsstaat auszeichnet: Zugriff auf die Täter und Gerechtigkeit für die Opfer. Vielen Dank.

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