1. Lesung

5 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Dr. Lena Gumnior, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen – Moderne Polizeiarbeit gestalten Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen

5 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Dr. Lena Gumnior, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen – Moderne Polizeiarbeit gestalten Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen

8. Juli 2026·Sitzung 88··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (9)

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Reihen lichten sich etwas, obgleich wir ein wirklich wichtiges Thema besprechen. Stellen Sie sich vor, eine Terrorverdächtige lebt 30 Jahre im Untergrund. Ihr Sportverein postet Fotos, auf denen sie zu sehen ist. Man sucht überall nach ihr. Ein echter Fall: 2024 gibt es plötzlich Aufnahmen von Daniela Klette, eine von drei noch flüchtigen RAF-Mitgliedern. Im Netz finden Reporter, Journalistinnen und Journalisten die Bilder von ihr. Die Journalisten dürfen das. Die Polizei darf diese Suche nach Bildern nicht durchführen. Sie darf den Namen suchen, aber sie darf die Bilder nicht suchen. Das kann niemand erklären, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb wollen und werden wir das ändern. Wir müssen unsere Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, heute mit modernen Mitteln Strafverfolgung zu betreiben und Ermittlungen zu führen. Was tun wir? Erster Punkt: Wir sehen zwei neue Werkzeuge vor. Erstens: der biometrische Internetabgleich. Damit dürfen Polizei und Staatsanwaltschaften automatisiert Fotos suchen, also etwa das Foto einer Terrorverdächtigen mit Bildern auf Social-Media-Plattformen im Netz abgleichen. Zweitens erhalten die Strafverfolgungsbehörden mit der automatisierten Datenanalyse als zweites Werkzeug die Möglichkeit, eine Suchmaschine für Verfahrensinformationen zu nutzen. Während sie heute in verschiedenen Datenbanken quasi händisch nach Verbindungen zwischen Strafverfahren suchen müssen, können sie künftig die ohnehin rechtmäßig vorhandenen Informationen vernetzt durchsuchen – in engen Grenzen auch mit KI. Damit komme ich zum zweiten Punkt, und der ist genauso wichtig. Wir müssen den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, zu ermitteln. Aber wir dürfen ihnen nur das geben, was auch rechtsstaatlich erlaubt ist. Deshalb sieht dieser Gesetzentwurf klare und durch Gerichte kontrollierbare Grenzen für die neuen Werkzeuge vor. Die neuen Werkzeuge gelten nur bei schwereren Straftaten, zum Beispiel bei Terrorismus, Kinderpornografie und Tötungen. Für den biometrischen Internetabgleich braucht es immer eine staatsanwaltschaftliche Anordnung. Nur verfahrensrelevante Treffer werden verwendet. Alle anderen Daten sind unverzüglich zu löschen. Auch der Aufbau einer staatlichen Bilddatenbank ist verboten. Bei der automatisierten Datenanalyse gelten die rechtlichen Grenzen für die bereits vorliegenden Daten weiter, also zum Beispiel auch die allgemeinen Löschfristen. Das wahrt die Grundrechte. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Freiheit und Sicherheit im 21. Jahrhundert umgesetzt: Polizei und Staatsanwaltschaft müssen Täter auch mit modernen Ermittlungsmethoden verfolgen können. Jede Ermittlung berührt die Grundrechte des einen, aber sie schützt auch die Freiheit des anderen. Hier haben wir einen guten Ausgleich gefunden. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion erhält Fabian Jacobi das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staat, den unser Grundgesetz definiert, nimmt für sich in Anspruch, eine freiheitliche Grundordnung zu verwirklichen. Aufgabe des Staates und seiner Rechtsordnung ist es also zuvörderst, die Freiheit zu sichern. Zugleich gehört es zu seinen Kernaufgaben, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Oftmals stehen diese beiden Zielvorgaben in einem Spannungsverhältnis. Dann ist es Aufgabe der Rechtspolitik, zwischen ihnen einen sinnvollen Ausgleich zu finden – eine Aufgabe, an der die Bundesregierung aus Union und SPD heute einmal mehr scheitert. Die Justizministerin legt einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung vor. Durch zwei neue Paragrafen sollen zusätzliche Eingriffsbefugnisse der Verfolgungsbehörden geschaffen werden. Zunächst soll im Rahmen von Ermittlungsverfahren das gesamte Internet nach biometrischen Daten durchsucht werden, also nach Bildern und Videoaufnahmen möglichst vieler Menschen. Diese sollen dann mittels KI mit Bildern von Tatverdächtigen, aber auch von mutmaßlichen Zeugen einer vermuteten Straftat abgeglichen werden. Betroffen sind alle Menschen, von denen in irgendeiner Form Bilder im Netz zu finden sind, also so ziemlich jeder. Mit dem Suchen, Speichern und Verarbeiten solcher Daten sind naturgemäß Eingriffe in Grundrechte wie das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden. Wenn unterschiedslos die Bilder von Millionen völlig unbeteiligter Menschen erfasst und untersucht werden, die mit der aufzuklärenden Straftat gar nichts zu tun haben, dann ist allein schon aufgrund der schieren Massenhaftigkeit der Maßnahme klar, dass es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt. Das ist natürlich auch den Verfassern des Gesetzentwurfs klar. Man sollte also erwarten, dass die Maßnahme auf das absolut unumgängliche Minimum beschränkt und mit starken rechtsstaatlichen Sicherungen versehen wird. Das ist aber nicht der Fall. Es beginnt bei den Zwecken, zu denen der biometrische Bildabgleich erfolgen soll. Naheliegend ist noch der Zweck, die Identität und den Aufenthaltsort des Beschuldigten festzustellen, also des mutmaßlichen Straftäters selbst. Schon übermäßig dürfte es dagegen sein, dasselbe auch für bloße mögliche Zeugen vorzusehen. Noch weiter gehend soll der Eingriff aber auch in ganz abstrakter Weise zur Erforschung des Sachverhalts überhaupt eingesetzt werden können. Das bedeutet, dass über die Identität und den Aufenthaltsort hinaus auch jegliche sonstigen Informationen erforscht werden können, etwa das soziale Umfeld, Gewohnheiten und Lebensumstände. Das dürfte unverhältnismäßig sein. Neben den Zwecken sind auch die vorgesehenen Anlässe für die Maßnahme zweifelhaft. Der Gesetzentwurf verweist insoweit auf den Straftatenkatalog, der auch für eine Telekommunikationsüberwachung maßgeblich ist. Allerdings soll der nicht abschließend gelten, sondern nur insbesondere. Das heißt, es sollen auch weitere, unbestimmte Anlässe für den biometrischen Massenabgleich ausreichen. Auch das ist zu weitgehend. Schließlich verzichtet der Gesetzentwurf auch noch darauf, die Maßnahme an eine richterliche Anordnung zu knüpfen. Stattdessen soll die Staatsanwaltschaft alleine über den Einsatz entscheiden. Für so schwere Eingriffe ist aber der Richtervorbehalt nötig. Der zweite neu einzuführende Paragraf soll es ermöglichen, bisher unverbundene staatliche Datensammlungen zu verknüpfen und durch automatisierte Datenanalyse, also auch mittels KI, auszuwerten. Auch hier löst der fehlende Richtervorbehalt rechtsstaatliche Bedenken aus. Hinzu kommt die potenzielle Uferlosigkeit der Daten, die in die KI-Auswertung einbezogen werden sollen. Wenn davon nämlich jegliche irgendwie, irgendwo, irgendwann einmal erfassten Beweisdaten aus beliebigen anderen Verfahren erfasst werden, dann gehören dazu regelmäßig auch private und intime Informationen von Menschen, die mit dem aktuellen Verfahren gar nichts zu tun haben. Herr Abgeordneter. Spätestens dann drängt sich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit auf. Vielen Dank. Für die Bundesregierung erhält das Wort Christoph de Vries, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in diesen Tagen Zeugen einer der umfassendsten Sicherheitsoffensiven in Deutschland seit vielen Jahrzehnten: in der letzten Sitzungswoche die IP-Adressspeicherung und die Stärkung der Cyberabwehr, in dieser Woche die Stärkung der digitalen Ermittlungsbefugnisse und am Freitag voraussichtlich der Beschluss über die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes. Als Koalition bringen wir die Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland auf den Stand der Technik und damit auch auf die Höhe der Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eines ist klar: Das Schutzversprechen unseres Staates gilt analog wie digital. Und deswegen rüsten wir digital auch auf: mit dem Dreiklang aus Speichern, Schützen und Unterstützen. Dieses Gesetz macht eines sehr deutlich: Unsere Ermittlungsbehörden bekommen mehr Kompetenzen, damit die Täter mehr Konsequenzen spüren. Das ist der Auftrag, den wir als Regierung wahrnehmen. Dieses Gesetz, das wir nun beraten, ist ein weiterer Baustein der Zeitenwende, die wir auch in der inneren Sicherheit in Deutschland brauchen. Es ist ein weiterer Meilenstein unserer Sicherheitsoffensive. Ich will allen Partnerinnen und Partnern in der Koalition danken, die daran mitgewirkt haben, vor allen Dingen Frau Ministerin Hubig und Herrn Minister Wildberger für die sehr konstruktive Zusammenarbeit im Vorwege. Wir zeigen einmal mehr: Diese Koalition bringt die grundlegenden Reformen auf den Weg. Wir schaffen Deutschland 2.0, auch in der inneren Sicherheit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit diesen Gesetzen, die ich benannt habe, schaffen wir endlich den Paradigmenwechsel. Mit der automatisierten Datenanalyse, mit dem biometrischen Datenabgleich und mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz bei den Ermittlungen geben wir unseren Sicherheitsbehörden die Werkzeuge, die sie im 21. Jahrhundert dringend brauchen, um Täternetzwerken auf Augenhöhe entgegenzutreten. Wurden früher bei den Untersuchungen noch Briefe, Tagebücher und Lochhefter sichergestellt, haben wir es heute mit riesigen Datenmengen zu tun: Smartphones mit Hunderten Gigabyte oder noch viel mehr. Das alles wirkt sich auch auf die Arbeit der Polizeibehörden aus. Ich will es klar sagen: Alleine beim BKA hat sich die Menge der Daten seit 2017 mehr als verzehnfacht. Das bedeutet, dass diese enormen Datenmengen händisch nicht mehr zu bewältigen sind. Hierfür braucht es hochkomplexe Systeme, die große Datenmengen auch mithilfe von KI verarbeiten und analysieren können. Deswegen ist es jetzt notwendig, dass wir Polizei und Verfassungsschutz mit neuen Befugnissen ausstatten, um gegen die Gegner unseres Rechtsstaates vorgehen zu können. Meine Damen und Herren, bei der Sicherheit darf es keine weißen Flecken geben. Deshalb benötigen wir auch die automatisierte Datenanalyse. Wir können mit ihr Daten vorstrukturieren und Muster erkennen. Dadurch werden unsere Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt, zum Beispiel Geldströme oder auch Befehlsketten innerhalb einer kriminellen Organisation zu erkennen und aufzudecken. So schaffen wir die Grundlagen der neuen Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Insgesamt kann man sagen: Diese Gesetze machen Deutschland noch sicherer. Das ist eine schlechte Nachricht für alle Saboteure, für alle Kleinkriminellen, für Islamisten, Extremisten und Chaoten in unserem Land. Aber es ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger, die in Deutschland frei und sicher leben wollen; denn das ermöglichen wir mit unseren Gesetzen. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen erhält das Wort Dr. Konstantin von Notz.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage ist nicht, ob unsere Polizei digital arbeiten soll – natürlich soll sie das –, die Frage ist, ob sie das rechtsstaatlich tut und ob das Geplante tatsächlich das erfüllt, was versprochen wird, ob Freiheit und Sicherheit in einem Gleichgewicht sind und wie es gelingt, unsere Gesellschaft in Zeiten radikaler und autokratischer Tendenzen gegen Straftäter und Extremisten aller Couleur zu schützen, ohne ihren liberalen Kern zu verraten. Das ist kein Nice-to-have, das ist kein Kokolores, das ist die entscheidende Frage in einem solchen Gesetzgebungsverfahren, meine Damen und Herren. Wer der Polizei neue Befugnisse gibt, trägt eine besondere Verantwortung. Mit einem Klick können Menschen identifiziert werden. Oder sensible Daten Unbeteiligter geraten in den Fokus einer KI. Der Respekt vor den Bürgerinnen und Bürgern und ihren Rechten gebietet es, bei solchen Gesetzgebungsverfahren mit Augenmaß vorzugehen. Selbst wenn man sich für Datenschutz und Bürgerrechte gar nicht interessiert, dann gebietet es wenigstens der Respekt vor dem höherrangigen Recht, der Respekt vor unserem Grundgesetz, meine Damen und Herren. Genau in diesen Fragen haben die Entwürfe, die die Bundesregierung hier vorgelegt hat, zu Recht ein maximal kritisches Echo erfahren. Sie sind zu unbestimmt, ohne verhältnismäßige Sicherungsmechanismen, und sie halten die Tür immer noch offen für Palantir, meine Damen und Herren. Das hat leider System: Weil Sie wissen, dass es wegen des Europarechts für Ihren Gesetzentwurf sehr eng wird, planen Sie schon jetzt den Ausweg. Dann kaufen Sie den Dienst eben außerhalb der EU ein. So steht es in dem Entwurf. Das ist ungefähr so, als wenn man zur Umgehung der Vorschriften für die Produktion von Bier eine gepanschte Plörre irgendwo kauft, um das Reinheitsgebot zu umgehen. So geht es nicht, meine Damen und Herren! Wenn Sie das so verabschieden, sind Sie einmal mehr vor dem Bundesverfassungsgericht und vor den höchsten Gerichten auf hoher See, und zwar mit einem Boot, das von Anfang an maximale Schlagseite hat. Ein Gesetz, das vor Gericht scheitert, Herr de Vries, schafft überhaupt keine Sicherheit. Damit bringen Sie gar nichts zuwege für die öffentliche Sicherheit und die digitale Polizeiarbeit. Insofern muss man wirklich scharf hingucken, was die Frage der Rechtsstaatlichkeit angeht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben dazu einen Antrag gestellt, den Sie fröhlich raubkopieren und abschreiben können. Wir sehen natürlich die Notwendigkeit für digitale Polizeiarbeit. Wir wollen das ermöglichen, aber eben ohne die Bürger- und Freiheitsrechte zu schleifen. Und das geht. Ich sage Ihnen drei Punkte, Herr de Vries: erstens, indem wir das Programm „Polizei 20/20“ schnellstmöglich umsetzen und datenschutzrechtliche Vorgaben – so schwer ist das nicht – dabei von vornherein integrieren, zweitens, indem wir neue Technologien erst unter realen Bedingungen testen, mit Aufsichtsbehörden und Experten prüfen – was es wirklich braucht; was rechtlich möglich ist; wie man KI einhegen kann – und dann über den Einsatz entscheiden und, drittens, indem wir auf digitale Souveränität statt auf Akteure wie Palantir setzen. Genau dafür sind die Reallabore da. Das wäre ein kluger Weg. Zum Schluss. Ab heute ist das Parlament gefragt. Meine Damen und Herren von der Großen Koalition, widerlegen Sie den Eindruck, Sie interessierten sich nicht für Rechtsstaatlichkeit. Herr Abgeordneter. Gute Polizeiarbeit und Bürgerrechte, das geht zusammen. Lassen Sie uns das gemeinsam machen. Schreiben Sie bei unserem Antrag ab! Ganz herzlichen Dank. Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, möchte ich noch mal in das Plenum fragen. Draußen läuft die namentliche Abstimmung. Wer die Gelegenheit noch wahrnehmen will, möge sich bitte jetzt hinausbegeben. Ich darf nun das Wort erteilen: für die Fraktion Die Linke Clara Bünger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Schon dem Grunde nach fehlt es an einem verfassungsrechtlich tragfähigen Fundament. […] Wir empfehlen: die Rücknahme der Gesetzesentwürfe; […]“ Zitat Ende. Das sind nicht meine Worte, das sagen unter anderem die Neue Richter*innenvereinigung, zahlreiche Anwälte und IT-Experten zu Ihren Überwachungsplänen. Was Sie hier vorlegen, Herr de Vries, schafft nicht mehr Sicherheit, es schafft mehr Unsicherheit. Und es ist eindeutig verfassungs- und europarechtswidrig. Zwei Punkte sind dabei besonders problematisch. Erstens. Behörden dürfen das Internet nach Gesichtern und anderen biometrischen Merkmalen wie der Stimme durchforsten. Das Selfie vom Kindergeburtstag, das Teamfoto vom Fußballverein oder das verwackelte Video vom Ikkimel-Konzert: Alles wird biometrisch aufbereitet und in einer gigantischen Datenbank gespeichert. Jetzt kommt gleich der Einwand von der Union, das werde doch alles sofort wieder gelöscht. Aber das eigentliche Problem ist doch ein anderes: Sie bauen eine autoritäre Infrastruktur, und diese Infrastruktur bleibt. Eine biometrische Kartei von Millionen Menschen ist genau das Werkzeug, von dem Autoritäre träumen. Sie müssen sich fragen, was eine Partei wie die AfD damit anfängt, wenn sie erst einmal an der Macht ist. Zweitens durchsucht der Staat nicht mehr nur das Netz, sondern seine eigenen Akten. Eine automatisierte Datenanalyse führt grenzenlos zusammen, was die Polizei über uns gespeichert hat: wo wir uns aufhalten, was wir in Vernehmungen gesagt haben. Daraus entstehen tiefgreifende Persönlichkeitsprofile. Und das Unfassbare ist: Da landen nicht nur Beschuldigte drin. Wenn Sie Opfer eines Überfalls werden, einen sexuellen Übergriff zur Anzeige bringen oder als Zeugin einen Unfall melden, macht die Datenanalyse hier keine Unterschiede, Sie landen in der Datenbank. Juristisch ist das ein Offenbarungseid. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2023 unmissverständlich klargestellt: Die automatisierte Datenanalyse ist ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und braucht sehr, sehr enge Grenzen. Ihre Entwürfe ignorieren die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts komplett. Wir fordern ein striktes gesetzliches Verbot biometrischer Massenerkennung für den Staat und für Unternehmen. Aber jetzt kommt der größte Skandal. Letzte Woche hat der Koalitionsausschuss beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz faktisch abzuschaffen – das Gesetz, das ans Licht bringt, was Sie lieber verbergen. Während Sie immer mehr überwachen, wollen Sie das Recht, Ihnen kritische Fragen zu stellen, abschaffen. Dem werden wir uns immer entgegenstellen. Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage noch einmal: Ist noch jemand im Haus, der hätte abstimmen wollen oder sollen oder können? Dann müsste er es jetzt tun. – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen dann später bekannt gegeben. Ich darf jetzt das Wort erteilen: für die SPD-Fraktion Johannes Schätzl.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Debatte um moderne Ermittlungsbefugnisse ist mit Sicherheit keine neue Debatte, sie beschäftigt den Rechtsstaat spätestens, seit es Sicherheitsbehörden gibt. Am Ende – und ich glaube, das teilen wir alle – steht immer dieselbe Frage: Was darf der Staat, um seine Bürgerinnen und Bürger effektiv zu schützen? Früher wurde darüber gestritten, ob der Staat einen Brief öffnen darf, später, ob wir ein Telefon abhören dürfen, danach, wann eigentlich DNA analysiert werden darf. Heute sprechen wir über Daten: über Smartphones, über Messenger, über biometrische Erkennung, über künstliche Intelligenz. Die Technik verändert sich, aber die Grundfrage unseres Rechtsstaats bleibt, finde ich, immer dieselbe. Es war Wolfgang Schäuble, der genau dieses Spannungsverhältnis in Perfektion beschrieben hat. Wolfgang Schäuble hat gesagt: „Ein Leben in Freiheit ohne Sicherheit ist nicht sinnvoll. Aber umgekehrt, ein Leben in Sicherheit ohne Freiheit, das ist kein Haar besser.“ Genau um diesen Grundsatz geht es, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Wir werden Freiheit und Sicherheit niemals gegeneinander ausspielen. Ein starker Rechtsstaat schützt immer beides. Wir dürfen aber nicht vergessen: Wir führen diese Debatte nicht, weil Behörden immer neue Befugnisse wollen. Wir führen diese Debatte, weil sich die Kriminalität verändert. Beweise liegen heute nicht mehr in Wohnungen, im Keller, in Aktenordnern – sie liegen auf Smartphones, auf Servern und in der Cloud. Deswegen gilt auch: Wenn Kriminalität im 21. Jahrhundert angekommen ist, darf der Staat nicht mit Werkzeugen aus dem 20. Jahrhundert arbeiten. Mit diesem Gesetz schaffen wir moderne digitale Ermittlungsbefugnisse. Wir ermöglichen den Einsatz neuer Technologien. Wir schaffen aber auch klare Regeln für Daten. Und wir setzen Leitplanken für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Polizeiarbeit. Aber genauso klar ist: Nicht alles, was technisch möglich ist, darf automatisch erlaubt sein. Auch digitale Befugnisse brauchen klassische Grenzen des Rechts. Für uns gilt deshalb: keine anlasslose Überwachung, keine grenzenlose Datensammlung, keine Entscheidung einer Maschine über Menschen. Gerade bei KI muss der Grundsatz gelten: In unserem Rechtsstaat entscheidet am Ende der Mensch und nicht ein Algorithmus. Die Aufgabe des Parlaments wird es jetzt sein, diesen Entwurf Zeile für Zeile zu prüfen und an einigen Stellen nachzuschärfen. Ich will einen Fokuspunkt nennen: Ich halte es für einen Fehler, auf nichteuropäische Analyseprodukte zu setzen. Das ist ein Fehler, weil wir uns weit vom Ziel digitaler Souveränität entfernen. Danken wir dem Ministerium für den eingebrachten Entwurf. Ich denke, wir alle werden sehr viel Zeit investieren, ihn weiter zu verbessern. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Steffen Janich das Wort erteilen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die „Neue Zürcher Zeitung“ schrieb im März des Jahres 2024: „Die Lücke zwischen dem, was die Technik kann, und dem, was legal einsetzbar ist, wird immer größer. Vor der Polizei hielt sie sich 30 Jahre lang versteckt. Ein Journalist fand sie in 30 Minuten: Daniela Klette, Mitglied der linksextremen Terrorgruppe Rote-Armee-Fraktion […].“ Und genau hier haben wir das Problem. Wir sagen: Es ist nicht die Aufgabe von Journalisten, linksextreme Terroristen aufzuspüren. Es ist die Aufgabe deutscher Sicherheitsbehörden, solche linksextremen Gewalttäter zu ermitteln. Die hier zu beratenden Gesetze schaffen neue Befugnisse für die Polizei, um biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen. Die Innenpolitiker meiner Fraktion haben sich in dieser Woche ausführlich hierzu beraten. Es ist höchst ehrenwert, Linksterroristen zu jagen. Aber sicher muss sein: Bürgerrechte gelten auch im digitalen Zeitalter. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit schreibt, der Gesetzgeber solle öffentlichen Stellen nur dann den Zugriff auf das biometrische Lichtbild im Chip eines Passes, eines Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels gestatten, wenn es für die Erfüllung besonders gewichtiger, im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben zwingend notwendig ist und alternative, eingriffsmildernde Verfahren nicht zur Verfügung stehen. Ja, wir müssen alle Mittel des Rechtsstaats nutzen, um die Feinde der Freiheit aus dem Verkehr zu ziehen. Was wir aber nicht brauchen, ist eine leichtfertige Festlegung auf Regeltatbestände des § 100a Absatz 2 StPO, um einen derartigen Grundrechtseingriff zu begründen. Nicht jeder Anfangsverdacht für einen Sportwettenbetrug rechtfertigt eine solche Freiheitseinschränkung. Hier muss die Koalition noch dringend nachschärfen. Und noch etwas ist wichtig: Die Wiederherstellung deutscher Souveränität ist unsere Schicksalsaufgabe. Und das gilt auch und insbesondere im digitalen Raum. Bürgerrechte werden nicht geschützt, wenn der Abgleich höchstpersönlicher Daten von nichtöffentlichen Stellen im Ausland durchgeführt wird. Genau das sieht § 39a des BKA-Gesetzes aber vor. Wir sagen: Digitale Eingriffsbefugnisse? Ja, aber unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und ohne Weitergabe an ausländische Datenkraken. Vielen Dank. Wir hören für die CDU/CSU-Fraktion Frederik Bouffier.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für mehr Sicherheit in Deutschland. Nach langer Vorbereitung von BMI und BMJV liegen nun verschiedene Gesetzentwürfe vor. Mit der Stärkung der digitalen Ermittlungsbefugnisse kommen wir unserer Verpflichtung nach, den Sicherheitsbehörden die nötigen Werkzeuge an die Hand zu geben, die sie für eine effektive Polizeiarbeit im Jahr 2026 benötigen. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle bei den Ministerien und den Ministern ganz herzlich für diese Entwürfe bedanken. Die Gewährleistung bestmöglicher Sicherheit ist zentrale Aufgabe des Staates. Aber sie ist mehr als das, sie ist das Fundament unserer Freiheit. Die wirkungsvolle Bekämpfung von oft hochkomplexen Kriminalitätsbereichen wie Terrorismus, Angriffen auf unsere Infrastruktur oder Organisierter Kriminalität, die in vielen Bereichen unsere staatliche Ordnung zu unterwandern versucht, stärkt das Vertrauen in unseren Staat und damit auch in die demokratische Ordnung. Das gilt, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, erst recht in unruhigen Zeiten. Deshalb: Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit, meine Damen und Herren. Wir wägen auch sorgsam ab. Wir geben einerseits den Sicherheitsbehörden effektive Instrumente zur Verbrechensbekämpfung an die Hand und berücksichtigen gleichzeitig die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen zur Wahrung effektiven Grundrechtsschutzes. Es ist deshalb schon mehr als irritierend, wenn manche Kolleginnen und Kollegen im Zusammenhang mit den hier diskutierten Maßnahmen – das hat man am Antrag der Linken, der heute eingebracht worden ist, noch einmal deutlich gemerkt – vom Überwachungsstaat sprechen. Ich finde das ehrlicherweise ein bisschen unredlich. Das ist schlicht Angstmacherei. Ich finde, gerade beim Thema Überwachungsstaat sollten Sie von der Linken als Nachfolger der SED ganz, ganz ruhig sein. Lassen Sie mich noch ganz kurz auf eine Maßnahme eingehen: die automatisierte Datenanalyse. Dabei sollen die polizeilichen Datenbestände, die bereits aufgrund bestehender Rechtsgrundlagen rechtmäßig erlangt und gespeichert wurden, ausschließlich zum Zweck der Analyse zusammengeführt und weiterverarbeitet werden. Das erlaubt es unseren Sicherheitsbehörden – der Kollege de Vries hat darauf hingewiesen –, Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen? – die schiere Flut an Daten schnell zu durchkämmen und Verbindungen zu erkennen, die ansonsten wahrscheinlich unsichtbar geblieben wären. – Ja, Herr Präsident? Ob Sie eine Zwischenfrage zulassen und ob das Ja schon auf die Zwischenfrage bezogen war. Wer will denn eine stellen? Ich habe es nicht mitbekommen. Von Bündnis 90/Die Grünen. Ja. Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Bouffier, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich möchte noch mal die Frage aufgreifen, welche Software denn genutzt wird, wenn die automatisierte Datenanalyse eine Rechtsgrundlage bekommt. Wenn es darum geht, sieht man von der Bundesregierung und eigentlich von der Koalition in Gänze vor allem ein großes Wegducken. Es wird immer gesagt: Wir schauen uns alles an und wollen nichts ausschließen. – Aber wenn wir uns anschauen, was andere Länder wie Frankreich und teilweise auch die Bundesländer machen, dann sehen wir, dass sie sich zurückziehen. Denn sie sagen: Palantir ist eine hochumstrittene Software, die man so nicht nutzen sollte. Es geht hier um das große Thema der digitalen Souveränität. Deswegen ist es unverantwortlich, dass die Bundesregierung, dass die Koalition Palantir nicht klipp und klar ausschließt, dass es kein Bekenntnis gegen Palantir gibt. Diese Frage bleibt weiterhin offen. Die Bundesregierung klammert sich offensichtlich an Palantir. Warum sprechen Sie sich nicht gegen den Einsatz von Palantir aus? Herr Kollege, ich kann es ganz einfach machen: Wir schaffen hier kein Lex Palantir, sondern ein produkt- und technikneutrales Gesetz. Und das ist genau richtig und das, was wir brauchen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Migrationswende eingeleitet, den Bevölkerungsschutz und unsere kritische Infrastruktur gestärkt. Und nun packen wir die Polizeigesetze noch mal an und verstärken sie – Kollege de Vries hat darauf hingewiesen –, allen voran am Ende dieser Woche das neue Bundespolizeigesetz. Wir erweitern es mit der Einführung der digitalen Ermittlungsbefugnisse. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Ich danke Ihnen. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Axel Müller.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig, Sie haben den Fall Daniela Klette erwähnt. 30 Jahre konnte sich die Ex-RAF-Terroristin im Untergrund verborgen halten, bis man sie 2024 in einer Wohnung in Berlin-Kreuzberg festnahm. Jahrzehntelang wurde mit den konventionellen Mitteln der Kriminalistik nach ihr gefahndet. Ein Hinweis aus der Bevölkerung gab letztendlich den Ausschlag, um ihren Aufenthaltsort zu ermitteln. Es hätte aber auch viel schneller und viel einfacher gehen können. Bereits 2023 – auch das hat die Ministerin erwähnt – bedienten sich Journalisten einer Gesichtserkennungssoftware, die sie auf ein Fahndungsfoto der Polizei ansetzten, das sie dann mittels der Software mit Bildern im Internet verglichen haben. Die Gesuchte hatte unter falschem Namen bei Facebook Bilder von sich bei Freizeitaktivitäten veröffentlicht. Die Software vermeldete einen Treffer, die Anwender glaubten dem jedoch nicht. Heute steht fest: Sie hatten Klette identifiziert. In fachkundigen Händen und mit der erforderlichen kriminalistischen Erfahrung wäre ein solcher Treffer mit hoher Wahrscheinlichkeit schon viel früher gelandet worden. Doch die Polizei und die Staatsanwaltschaft dürfen sich gegenwärtig dieser allgemein zugänglichen Technik nicht bedienen. Da stellt sich die Frage: Wollen wir es zulassen, dass schwere Straftaten nicht aufgeklärt und Täter nicht zur Verantwortung gezogen werden können, weil wir den Strafverfolgungsbehörden keine Rechtsgrundlage geben, auf der sie die moderne Technik in einem rechtsstaatlich vorgegebenen Rahmen anwenden können? Die Koalition aus Union und SPD sagt dazu klar Nein und legt den notwendigen Gesetzentwurf heute hier vor. Dieser sieht in §§ 98d und 98e StPO einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet und eine automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse vor. Die dagegen vorgetragenen rechtlichen Bedenken sind unbegründet. Die rechtlichen Voraussetzungen und der Umfang der Handlungsmöglichkeiten sind eng begrenzt und unterliegen einer engmaschigen rechtlichen Kontrolle. Das wird durch folgende Vorgaben festgeschrieben. § 98d StPO schreibt vor: Es muss der Verdacht einer schweren Straftat vorliegen. Maßstab sind die Delikte der Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO. Ein solcher Abgleich darf nur vorgenommen werden, wenn die Identitätsfeststellung oder die Aufenthaltsermittlung auf andere Weise nicht oder nur erschwert möglich ist – Stichwort „Subsidiarität“ –, und es darf auch kein Ad-hoc-Abgleich gemacht werden; Vergleichsdatensätze dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden. Ähnliches gilt für die Datenanalyse. Es muss sich um rechtmäßig bei der Polizei gespeicherte Daten handeln, es muss sich ebenfalls um schwere Straftaten handeln, und die KI unterliegt den Begrenzungen durch die Verordnung über die KI. Es ist stets eine Anordnung der Staatsanwaltschaft erforderlich, die im Übrigen nicht nur zulasten, sondern auch zugunsten ermitteln muss. Es bedarf eines konkreten Anlasses. Suchen ins Blaue hinein sind nicht zulässig. Der Vorgang ist zu dokumentieren. Ich fasse zusammen: Mit sauberen rechtsstaatlichen Mitteln verbessern wir die Aufklärung von schweren Straftaten. Herr Abgeordneter. Das stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und hilft den Opfern. Vielen Dank.

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