Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zusammenfassung
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Reden (3)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Es ist eine sehr trockene Materie; das will ich gleich vorwegschicken. Aufgaben der öffentlichen Verwaltung werden nicht nur von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst wahrgenommen, sondern, wenn es um spezielle Aufgaben geht, auch von externen Personen, also etwa IT-Dienstleistern, Dolmetschern oder Architekten, die ein Bauprojekt für die öffentliche Hand übernommen haben. Für diesen Personenkreis gelten dann ähnliche Vorschriften wie für die Amtsträger, also insbesondere auch die Straftatbestände, etwa Geheimnisverrat, Bestechung oder Vorteilsannahme. Um zu garantieren, dass dieser Personenkreis auch weiß, dass er diese Verpflichtungen, deren Verletzung möglicherweise gravierende strafrechtliche Folgen hat, einzuhalten hat, gibt es die sogenannte Verpflichtungserklärung. Diese Verpflichtungserklärung musste bisher mündlich erfolgen, und es musste eine aufwendige Niederschrift darüber erstellt werden. Jetzt gibt es vonseiten vieler Behörden den Wunsch, das auf Onlineschalten umzustellen, um die Sache zu vereinfachen. Und dafür schaffen wir mit diesem Gesetz die Rechtsgrundlage. Der zweite Teil: Wir streichen im Gesetz über die Europäische Staatsanwaltschaft die Regelung, wonach ein in Deutschland tätiger europäischer Staatsanwalt bei einer grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahme einen richterlichen Beschluss nur dann bei einem deutschen Gericht einholt, wenn nach dem Recht des anderen Mitgliedstaats eine solche gerichtliche Anordnung nicht erforderlich ist. Damit setzen wir Rechtsprechung des EuGH um. Um das an einem einfachen Beispiel zu verdeutlichen: Wenn eine deutsche Staatsanwaltschaft in einer grenzüberschreitenden Angelegenheit die Federführung hat – zum Beispiel, weil sich in Deutschland der Tatort befindet, aber im Ausland, etwa in Frankreich, eine Hausdurchsuchung stattfinden soll –, dann ist jetzt mit der Neuregelung klargestellt, dass die richterliche Anordnung in Deutschland als federführendem Ermittlungsstaat eingeholt werden muss. Das ist eine wichtige Klarstellung, damit wir in diesen Fällen schnell zu einem Ermittlungsergebnis kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist auch schon alles gesagt. Das sind zwei Punkte, die unscheinbar klingen, aber in der Verwaltungspraxis für große Vereinfachung sorgen werden. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Tobias Matthias Peterka.
Frau Präsidentin! Liebe Bürger! Zu später Stunde sehen wir zwar kein wirkliches Omnibusgesetz im Anmarsch, aber zumindest eine Huckepacksituation. Einerseits wird das Verfahren der förmlichen Verpflichtung für die Echtzeitvideodokumentation geöffnet und andererseits das Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz an ein Urteil des EuGH angepasst – alles sehr technisch, aber mit durchaus unmittelbaren Auswirkungen auf Strafbarkeit bzw. Strafverfolgung. Zunächst zur sogenannten förmlichen Verpflichtung. Personen, die selbst keine Amtsträger sind, werden damit für die Anwendung bestimmter Straftatbestände rechtlich wie Amtsträger behandelt, etwa bei Geheimnisverrat oder Korruptionsdelikten. Schlussendlich – es wurde schon gesagt – geht es in diesem Zusammenhang um Beauftragte von Behörden oder unternehmerische Pflichten. An diesen Status knüpfen sich dann Strafbarkeiten nach §§ 201, 203, 204 sowie 353b Strafgesetzbuch an. Natürlich kann man auch hier mit der Zeit gehen und, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, digitale Zuschaltungen bei dieser Belehrung erlauben. Dann aber bitte die Sicherheitsaspekte im „Neuland à la Frau Merkel“ ernst nehmen! Es kann zwar richtig sein, die Verpflichtung künftig per zeitgleicher Bild- und Tonübertragung, vulgo Zoom-Schalte, zuzulassen und die Niederschrift elektronisch zu erstellen. Das bringt Flexibilität, spart Wegezeiten und auch Kosten. Nachdem das Justizministerium aber damals bei dem Rummel um Collien Fernandes verdächtig früh mit am Rad gedreht hat, sollte die Gefahr der Deepfakes doch wirklich bekannt sein. Wo wird im Vorliegenden sichergestellt, dass die Identität und Authentizität der Personen in der Videoschalte überhaupt korrekt bzw. gegeben ist? Auch technische Mindeststandards müssen heutzutage ins Gesetz geschrieben werden. Bei irgendwelchen Umsetzungsregelungen besteht nicht nur die Gefahr des mangelnden Problembewusstseins, sondern auch der Zersplitterung. Statt normative Leitplanken zu setzen, wird hier bei Ihnen auf das Ermessen der zuständigen Stelle verwiesen – in einem Verfahren, das Menschen in einen strafrechtlich relevanten Status setzt und technisch anfällig ist. All das findet in einem verkrusteten Behördenumfeld statt, wie es bei uns seit Jahrzehnten gepflegt wird. Das kann so nicht sein. Was hier als Vereinfachung verkauft wird, könnte hintenrum zum Bumerang werden. Ein starkes Stück ist auch die Regelung, dass aus Gründen der inneren oder äußeren Sicherheit – also bei Geheimdiensten etc. – von der Überlassung der Niederschrift abgesehen werden kann. Diese Niederschrift dient aber den jeweiligen Personen zur Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit bezüglich des Verfahrens. Wenn sie als Beweis nicht vorgelegt werden kann, dann setzen sich diese Personen diversen rechtlichen Risiken aus, von denen sie dann niemand so ohne Weiteres entlasten wird. Überdenken Sie das! Lassen Sie zumindest das sein! Als Huckepack haben Sie noch die Anpassung des § 3 Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz inklusive Korrektur eines Redaktionsversehens angefügt. Natürlich ziehen Sie sich wieder zurück auf die sanften Zwänge der EU. Die grenzüberschreitende Strafverfolgung ist aber – dies wird oft ausgeführt – einer der wenigen Bereiche, in dem wir durchaus eine verstärkte europäische Struktur einfordern. Übrigens will ich daran erinnern: Deutschland ist weiterhin, was Haftbefehle von Staatsanwaltschaften angeht, der Paria, da wegen der Weisungsbefugnis der Minister bei uns nicht in Europa anerkannt wird. Darauf kann man nicht oft genug hinweisen. Hier geht es um die richterlichen Durchsuchungsbefehle. Diese sollen nun im Endergebnis im ausführenden Staat gedoppelt werden müssen – eigentlich ein zu begrüßendes Bekenntnis zur Souveränität der Nationen bei der Strafverfolgung, aber kurioserweise jetzt ein Stolperstein. Wem soll hier misstraut werden? Ihr Erzfeind Orbán ist doch schon Geschichte. Weshalb wird in einem sinnvollen Bereich der Zusammenarbeit nun gebremst, während woanders der Superstaat propagiert wird? Und kommen Sie mir jetzt nicht mit zwingenden rechtsstaatlichen Erwägungen! Diese sind für Sie und die EU-Kommissare ansonsten auch nur Knetmasse. Der EuGH betreibt hier nur Existenzrechtfertigung. Effektive Strafverfolgung in Europa ist im urdeutschen Interesse, sind wir doch als träge gefressener, waidwunder Sozialstaat der Dreh- und Angelpunkt internationaler Kriminalität. Hier setzen Sie sich nirgends durch, hier wird nur gekuscht – bezeichnend. Gute Nacht! Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Christian Moser.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Gesetzentwürfe mit großen Schlagzeilen, und es gibt dieses Gesetz. Ich bin froh, dass Herr Dr. Fechner vorhin geredet hat und die Inhalte des Gesetzentwurfes schon ausführlich dargestellt hat; dann muss ich das nicht mehr tun. Gleichwohl müssen wir uns darum kümmern. Das Gesetz ist, so wie wir es jetzt verbessern werden, eine gute Sache. Das Verpflichtungsgesetz, in Kraft getreten am 01.01.1975, seitdem unverändert, kriegt jetzt das notwendige Update. Die Ausführungen von Herrn Peterka – ist er noch da? – habe ich nicht ganz verstanden. Sie haben gesagt, die Behörden seien mit ihrer digitalen Infrastruktur vielleicht gar nicht ausreichend aufgestellt. Gerade deswegen gibt es ja die Möglichkeit, das ins pflichtgemäße Ermessen der Behörde zu stellen, falls die Möglichkeiten vor Ort nicht gegeben sind. Nach den Zahlen, die ich hier habe, geht es um 5 000 Präsenztermine, die man sich sparen könnte. Das wäre angesichts der momentanen Belastung unserer Justiz, glaube ich, eine gute Sache. Deswegen sollten wir das so machen. Zur Europäischen Staatsanwaltschaft ist schon alles gesagt. Wir setzen hier eine Rechtsprechung des EuGH um. Wir sorgen für Klarheit für die beteiligten Strafverfolgungsbehörden. Übrigens: Genauso wie beim Verpflichtungsgesetz kamen hier die Anregungen, das so umzusetzen, aus der Praxis. Und das dient vor allem der Rechtssicherheit. Jetzt möchte ich die verbleibenden Sekunden – Minuten sind es gar nicht mehr – nutzen, um für die Europäische Staatsanwaltschaft Werbung zu machen. Das ist eine Behörde, mit deren Gründung darauf reagiert wurde, dass Kriminalität nicht mehr an den Landesgrenzen haltmacht. Hiermit reagieren auch wir darauf, gerade was die Finanzkriminalität angeht. Zuletzt ist ja ein großer Erfolg gelungen. Im Zuge der Operation „Moby Dick“ wurde ein Mehrwertsteuerkartell hochgenommen, wobei aufgedeckt wurde, dass ein geschätzter Gesamtschaden von 520 Millionen Euro entstanden ist. Es ist eine gute Sache, wenn wir die Arbeit dieser Behörde unterstützen, um Steuerhinterziehern und auch anderen Kriminellen im Bereich der Finanzkriminalität das Handwerk zu legen. Darum bitte ich jetzt um Zustimmung und wünsche eine gute Nacht. Danke.
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3 Redner insgesamt