1. Lesung

Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets

23. April 2026·Sitzung 74··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (7)

CDU/CSU

Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute einen Gesetzentwurf, der überfällig ist. Es geht um die Umsetzung von EU-Richtlinien und unter anderem auch um die Ersetzung der Gasnetzzugangsverordnung. Das ist wirklich notwendig geworden; denn die Geltungsdauer der letzten Fassung ist schon verlängert worden. Deswegen ist es gut, dass wir jetzt eine vernünftige Grundlage bekommen. Ich sage aber auch ganz klar, dass es gut ist, dass wir uns damit Zeit gelassen haben. Es gibt einen guten Grund, warum es etwas gedauert hat. Und zwar mussten wir intensiv über diese Gasnetzzugangsverordnung reden und haben dort viel Ideologie rausgenommen. Das Wirtschaftsministerium hat mit der Vorlage jetzt sehr deutlich gemacht, dass wir wegkommen müssen von der Idee, dass ein modernes Industrieland mit Wunschdenken und Streichlisten betrieben werden kann. Wir brauchen eine Energiepolitik, die auf Realität, auf Technologieoffenheit und auf Vernunft setzt. Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen mal eine Zahl nennen: 72 Milliarden. Damit wird nicht jeder viel anfangen können. Aber 72 Milliarden Euro hat das Gasnetz gekostet, das ab 1990 installiert wurde. Wir haben das modernste Gasnetz, die modernste Infrastruktur in Europa. Diese Infrastruktur ist auf mindestens 50 Jahre ausgelegt. Das ist eine wertvolle Infrastruktur und, wenn man sich anguckt, was sie pro Jahr kostet, auch eine sehr kostengünstige Infrastruktur. Wir waren damals sehr stolz darauf, als 1989 die Wende kam, wir unsere Kohleheizungen rausreißen konnten und alle moderne Gasheizungen bekommen haben – nicht nur, weil das leidige Kohleschleppen damit ein Ende hatte, sondern auch, weil die Gasheizung sehr umweltfreundlich war im Gegensatz zur Kohleheizung. Deswegen ist es auch wahnsinnig wichtig, dass wir dieses Gasnetz, das wir als moderne Infrastruktur haben, auch behalten und nicht, so wie die Vorgängerregierung geplant hatte, den Rückbau der Gasnetze betreiben oder sie gar rausreißen, um parallel eine neue Struktur aufzubauen. Die EU will eine moderne Infrastruktur – das ist richtig –, und sie findet bei uns eine moderne Infrastruktur. Deswegen ist die Ersatzregelung für die Gasnetzzugangsverordnung, die uns dankenswerterweise vom Wirtschaftsministerium vorgelegt wurde, auch genau die richtige Antwort darauf. Meine Damen und Herren, wir haben aber auch folgende Situation: Die Vorgängerregierung hat im Hinblick auf das Vorhaben, die Gasnetze bis 2041 herauszureißen – bis dahin wollen wir ja in Deutschland das nationale Klimaziel erreichen –, 2021 durch die Bundesnetzagentur tatsächlich eine Richtlinie erlassen, die den Betreibern mehr oder weniger erlaubte, die Abschreibungszeit zu halbieren. Normalerweise braucht man 45 bis 50 Jahre, um die Gasnetze abzuschreiben. Das, was man an Abschreibungskosten hat, wird auf die Verbraucher umgelegt; das heißt, diese Investitionskosten muss ich pro Kilowattstunde zahlen. Was passiert, wenn ich das auf 20 Jahre halbiere? Dann wird der Gaspreis teurer. Das ist übrigens vor dem Ukrainekrieg passiert. Meine Damen und Herren, laut dem Energiemix, den wir aktuell haben, wird der Primärenergiebedarf mittlerweile zu 21 Prozent durch Erneuerbare gedeckt. Er beruht aber nach wie vor auch noch auf 27 Prozent Erdgas, auf 36 Prozent Öl, und der Rest beruht auf Kohleverstromung – im Gegensatz zu anderen Ländern. Deswegen ist es wirklich gut, dass die Gasnetzrichtlinie, die wir jetzt vorliegen haben, die klare Botschaft gibt, dass wir unsere Leitungen behalten. Die Botschaft, die wir damit geben, ist, dass man ein Stück weit lernt. Denn Klimaziele sind das eine; aber was passiert auf dem Weg dahin, wenn es Veränderungen oder Krisen gibt, wie jetzt zum Beispiel im Iran? 15 Jahre sind nicht lang. Da muss man sich Möglichkeiten offenlassen, dass man im Notfall immer reagieren kann. Das kann man nicht, wenn man gute Strukturen herausreißt oder sie zurückbaut. Meine Damen und Herren, wir haben einen guten Gesetzentwurf, und wir möchten im parlamentarischen Verfahren ein starkes Gesetz daraus machen. Da haben wir noch einige Dinge miteinander zu diskutieren, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Kappungsfrist. Wir haben Biomethan; wir brauchen Biomethan. Die Biomethanbranche steht vor der Tür und möchte 1,4 Milliarden Euro investieren. Investitionen brauchen Sicherheit. Darüber, ob die Kappungsgrenze, so wie sie jetzt gerade drinsteht, diese garantiert, werden wir sicherlich noch mal miteinander diskutieren. Ich bedanke mich noch mal ausdrücklich beim Wirtschaftsministerium für die konstruktive Zusammenarbeit und freue mich auf das parlamentarische Verfahren und die Diskussion dazu. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Steffen Kotré.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung macht nun leider Ernst mit dem Wasserstoffquatsch. Wasserstoff ist etwa dreimal so teuer wie Erdgas, bei nur etwa 20 Prozent Nutzungsgrad in der Prozesskette. Die Nutzung von Wasserstoff zur Energiegewinnung gibt es mit der Brennstoffzelle schon seit 180 Jahren, und seit 180 Jahren hat sich Wasserstoff als Energieträger nicht durchgesetzt. Wenn Sie Wasserstoff als Energieträger nutzen wollen, ist das in etwa so sinnvoll, als würden Sie Ananas in der Arktis anbauen wollen. Das können Sie machen; aber das ist grober Unfug, meine Damen und Herren. Die Wirtschaft wird staatlich beeinflusst, um diesen Wasserstoffquatsch mitzumachen; doch trotz aller Subventionen oder zweifelhaften Machbarkeitsstudien werden die meisten Projekte auf Eis gelegt oder ganz abgesagt. Die geplante Wasserstoffleitung aus Norwegen kommt nicht, weil es keine Abnehmer gibt. Die Gascade-Pipeline nach Lubmin mit Kosten in Höhe von 430 Millionen Euro ist fertig, hat aber keine Kunden. ArcelorMittal hat die geplante wasserstoffbasierte Stahlproduktion trotz 1,3 Milliarden Euro an Fördermitteln gestoppt. Die Gründe: hohe Energiekosten, fehlende Wirtschaftlichkeit. Die LEAG hat ihr Wasserstoffprojekt in der Lausitz ausgesetzt, eben auch wegen fehlender Wirtschaftlichkeit. Das Elektrolysegroßprojekt von HH2E in Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern wurde nach der Insolvenz gestoppt. Das Elektrolyseprojekt HydroHub Fenne im Saarland wurde auf Eis gelegt wegen fehlender Nachfrage. Das RWE-Projekt Saarlouis ist gestoppt worden wegen fehlender Wirtschaftlichkeit. Die geplante Elektrolyseanlage von Lhyfe, ebenfalls im Saarland, ist aufgegeben worden wegen fehlenden Abnehmern. Das Projekt Burn4H2 des Gasheizkraftwerkes Leipzig Süd ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden wegen fehlender Förderung, also wegen fehlender Wirtschaftlichkeit. Das H2Excellence-Projekt verzögert sich, hat keine Kunden. Das High-Performer-Projekt in Leuna verzögert sich wegen Kostensteigerungen und Marktunsicherheiten. Das Hyphen-Wasserstoffprojekt in Lüderitz, Namibia, verzögert sich deutlich wegen unsicherer Nachfrage und hohen Kosten. H2Global, ein Projekt zum Import von grünem Wasserstoff, verzögert sich wegen hoher Preise und fehlenden Angebotsmengen. Das Important-Projects-of-Common-European-Interest-Wasserstoffprojekt verzögert sich wegen fehlender Wirtschaftlichkeit. Das Wasserstoff- und Ammoniakprojekt am Suezkanal verzögert sich wegen unsicherer Nachfrage. NEOM Green Hydrogen Company in Saudi-Arabien mit Beteiligung von ThyssenKrupp stockt wegen fehlenden Abnehmern. Und diese Liste ließe sich noch weiter fortsetzen, meine Damen und Herren. Bei der Vielzahl der Pleiten in diesem neuen Marktsegment kann man also nicht mehr von einem tragfähigen Markt sprechen. Die Vielzahl der gescheiterten Projekte trotz politischer Unterstützung und einer horrenden Zahl von Subventionseuros zeigt eindeutig, dass Wasserstoff nicht marktwirtschaftlich und damit nicht lebensfähig ist. Bei nüchterner Betrachtung müsste also das Finanzamt Wasserstoffprojekte als Liebhaberei einstufen. Sie taugen nicht zur marktwirtschaftlichen Energieversorgung, und deshalb müssen wir diesen Wasserstoffquatsch sofort beenden. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Dr. Nina Scheer.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst mal muss man zur allgemeinen politischen Lage im internationalen Kontext sagen: Wir erkennen, dass in der Abhängigkeit von fossilen Ressourcen eine riesige Gefahr steckt, eine Gefahr für die Versorgungssicherheit, eine Gefahr von Nichtbezahlbarkeit von Energie. Es gibt kein gesellschaftliches Leben ohne Energie. Deswegen ist es dringend notwendig, dass wir so schnell wie möglich von unseren Abhängigkeiten von fossilen Ressourcen wegkommen, so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien umsteigen. Das ist, glaube ich, einfach die einzige Konsequenz, die man auch angesichts der jüngsten Entwicklungen ziehen kann – aber nicht zum ersten Mal; das ist nicht die erste fossile Energiekrise, die wir erleben konnten. Heute beraten wir erneut eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes in erster Lesung. Ich möchte voranstellen, dass das ja nicht das erste Mal ist, dass wir uns mit den Fragen rund um Gasnetze bzw. auch um grüne Moleküle, nämlich Wasserstoff, hier im Hohen Haus befassen. Wir haben etwa in der Ampelkoalition einen ganz großen Meilenstein schon umgesetzt, indem wir ein Wasserstoffkernnetz geschaffen haben. Mit dem Wasserstoffkernnetz und dem hier etablierten sogenannten Amortisationskonto haben wir einen verlässlichen Finanzierungsrahmen geschaffen, mit dem tatsächlich ein Netz von 9 000 bis 10 000 Kilometer Länge entstehen kann, das die Versorgung mit und die Durchleitung von reinem Wasserstoff gewährleistet. Wir sehen aber auch bei der Umsetzung dieses Kernnetzes, wie schwierig es tatsächlich ist, diese Transformation zu gestalten, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Und wenn das jetzt von der AfD als Beweis genommen wird, dass das alles nicht funktioniert, dann möchte ich einfach nur daran erinnern, dass all das, was Sie vorschlagen, das Zigfache von dem kostet, was uns die Energiewende kostet. Das Zigfache! Das verleugnen Sie immer. Sie tun immer so, als ob das einfach der Status quo wäre, als ob das einfach so genutzt werden konnte, und verschweigen der Öffentlichkeit, wie hoch die wahren Kosten dieser Pläne für die Atomenergie, die Sie immer wieder aufleben lassen wollen, liegen. Beim Wasserstoffkernnetz sehen wir zum Beispiel, dass grüner Wasserstoff insbesondere auch wegen der hohen Netzentgelte leider noch nicht so sehr genutzt wird. Wenn wir niedrige Energiepreise haben wollen, dann werden wir uns dem Thema widmen müssen, dass ein Drittel unserer Energiekosten auf die Netzentgelte entfällt. Das schlägt natürlich beim grünen Wasserstoff, wenn er aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, voll rein; und deswegen ist die Wettbewerbsfähigkeit auch dadurch geschmälert. Es liegt also nicht am grünen Wasserstoff, sondern es liegt an der Netzentgeltstruktur, die wir haben. Damit müssen wir uns befassen. Hier steht aber jetzt zur Debatte – nachdem ich das quasi als Einordnung zu den Falschmeldungen aus der AfD kurz erläutert habe –, dass wir nun mit einem weiteren Umsetzungspaket zum EU-Wasserstoff- und Gasbinnenmarkt – das ist also quasi die Umsetzung einer EU-Richtlinie – verschiedene Regelungsschritte vornehmen. Für die heute bestehenden Anschlussverpflichtungen werden Veränderungen vorgenommen, indem die Anschlussverpflichtung für Gasanschlüsse aufgeweicht wird. Das geschieht mit Blick darauf, dass man auch die Option der Stilllegung ziehen kann. Denn wenn man erkennen muss, dass in den nächsten Jahren immer weniger Gas genutzt wird, dann kann es nicht mehr sinnvoll sein – und es ist auch nicht mehr finanzierbar –, solche Netze aufrechtzuerhalten. Auch die Umwidmung von Gas auf Wasserstoff muss möglich sein. Es wäre völlig sinnwidrig, neben ein bestehendes Gasnetz eine Wasserstoffinfrastruktur zu legen. Wenn man erkennt, dass man eine Wasserstoffinfrastruktur braucht, dann ist es sinnvoll, die bestehenden Gasnetze dafür zu nutzen. Das sind die Kernbestandteile dieser Regelung. Die Frage ist: Welche Möglichkeiten der Ausgestaltung hat man? Die Anschlussverpflichtung, die bisher starr existierte, war ein Hemmnis für diese Umwidmungen und dafür, diese Umstrukturierungen hinzubekommen. Kern des Gesetzes ist, dass Verteilernetzentwicklungspläne zu erstellen sind. Dafür ist ein breit angelegter Konsultationsprozess vorgesehen. Die Bundesnetzagentur hat das alles hinterher zu genehmigen. Mit der Erstellung dieser Verteilernetzentwicklungspläne ist aber eben auch verbunden, sich angesichts der Verzahnung mit der Wärmewende mit der Option zu beschäftigen, mögliche Teile der Netze stillzulegen, nämlich genau dort, wo das mit der Wärmeplanung nicht mehr kompatibel wäre. Wo die vorgelegte Wärmeplanung ganz klar sagt: „Die Versorgung ist hier sichergestellt, das Gasnetz wird nicht mehr gebraucht“, ist absehbar und verankert, dass eine Stilllegung erfolgen wird. Meine Zeit – meine Redezeit – ist gleich zu Ende. Deswegen lassen Sie mich nur noch einmal kurz erwähnen, dass die enge Verzahnung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das im Detail noch ausgestaltet wird, eine Rolle spielen wird. Natürlich müssen wir aufpassen, dass alles gut miteinander verzahnt ist, dass es gut miteinander wirkt. Denn auch dort spielen verschiedene erneuerbare Energiequellen eine Rolle; ein Teil davon ist Bioenergie, aber eben nur ein Teil. Wie groß dieser Teil ist, wird sich in der Verzahnung abbilden müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Dr. Julia Verlinden.

Grüne

Frau Präsidentin! Verehrte Zuhörende! Aufgrund des Kriegs im Nahen und Mittleren Osten steigen die Erdgaspreise. Viele Menschen und Unternehmen, aber auch Kommunen und öffentliche Einrichtungen schauen sich verständlicherweise nach Alternativen zum Heizen um. Sie informieren sich beispielsweise über Wärmepumpen und andere günstigere Optionen, um rauszukommen aus der fossilen Kostenfalle. Aus der fossilen Kostenfalle befreit sich das Land nur, indem investiert wird. Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien machen das Leben und Wirtschaften günstiger und stabiler. Und wir machen Europa damit unabhängiger. Das heißt, der Gasverbrauch in Deutschland wird sinken. Je schneller er sinkt, desto besser. Wenn der Gasverbrauch sinkt, dann hat das Auswirkungen auf die Gasinfrastruktur, also zum Beispiel auf die Gasnetze in den Regionen. Es fließt weniger Gas durch die Netze, es gibt weniger Kunden. Die allermeisten Gasnetze werden früher oder später stillgelegt werden, und zwar in ganz Europa. Jetzt kommt es darauf an, diesen Prozess rechtssicher zu ermöglichen. Seine Ausgestaltung hat die EU ihren Mitgliedstaaten als Hausaufgabe gegeben. Dieser Stilllegungsprozess soll strukturiert, gerecht und so planungssicher wie möglich gestaltet werden. Denn auch die Gasnetzbetreiber wollen natürlich wissen, woran sie sind: Sie wollen die Transformation ihrer eigenen Infrastruktur vorbereiten, sich wirtschaftlich darauf einstellen und sie dann umsetzen. Die Netzbetreiber sollen laut Gesetzentwurf mit der Planung der Stilllegung ihrer Netze beginnen, sobald sie sicher sind, dass in ihrem Netzgebiet der Gasverbrauch deutlich sinken wird. Um diese Prognose erstellen zu können, müssen sie erkennen können, wann sich in welchem Straßenzug Haushalte oder Unternehmen vom Gasnetz trennen. Das Gebäudeenergiegesetz aus der letzten Legislaturperiode hat Planungssicherheit gegeben. Denn damit war klar: Nach und nach werden die Gasheizungen ersetzt. Schritt für Schritt sinkt der Gasverbrauch, und Schritt für Schritt werden die Gasnetze abgeschrieben und stillgelegt, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Jetzt aber schafft die Koalition neues Chaos, weil sie laut ihrer Eckpunkte zum sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz möchte, dass neue Gasheizungen zusätzlich eingebaut werden. Dieses Chaos der Bundesregierung macht deutlich, dass die Bundesregierung derzeit keinen klaren Kurs bei der Wärmepolitik hat. Sie schafft neue Unsicherheiten und sendet widersprüchliche Signale an Kommunen, an Stadtwerke und Haushalte, anstatt hier klare Rahmenbedingungen zu schaffen, die nötig wären. Es ist also gut, dass endlich eine gesetzliche Regelung kommt. Diejenigen Kunden, die ihren Netzanschluss nicht mehr brauchen, zum Beispiel, weil sie eine Wärmepumpe installiert haben, bekommen die Kosten für die Anschlusstrennung nicht mehr in Rechnung gestellt, wie das manche Netzbetreiber in der Vergangenheit getan haben. Es droht aber eine andere, eine zusätzliche Kostenfalle, und das sind die steigenden Gasnetzentgelte. Denn die Infrastrukturkosten bleiben hoch, während der Gasverbrauch sinken wird. Das heißt unterm Strich: Jede einzelne Kilowattstunde wird teurer. Zur Gaskostenfalle, die wir gerade an den globalen Märkten feststellen, kommt also die Gasnetzentgeltkostenfalle noch hinzu. Das ist dramatisch, vor allen Dingen für alle Mieterinnen und Mieter. Darauf hat die Bundesregierung keine Antwort. Im Gegenteil: Sie wirbt für mehr Gasheizungen. Und dazu kann ich nur sagen: Excuse me? Wir haben 2026! Wer jetzt für mehr Gasheizungen wirbt, der sorgt für soziale Ungerechtigkeit und dafür, dass wir die Klimaziele nicht erreichen. Und das ist dramatisch. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort der Abgeordnete Jörg Cezanne.

Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes wird der Gasausstieg erstmals gesetzlich verankert. Langfristverträge für fossiles Gas werden ab Ende 2050 untersagt. Das ist gut und richtig. Die 2050-Grenze beißt sich allerdings mit dem beschlossenen Ziel, Deutschland bereits 2045 klimaneutral zu machen. Und erschwerend kommt hinzu, dass fossiles Gas nach diesem Gesetz auch weiter genutzt werden kann, wenn CO2 aus Emissionen abgeschieden und gespeichert wird. Wir halten das für falsch. Bei der Bezahlbarkeit von Gasheizungen stehen wir in den kommenden Jahren vor einem dramatischen Problem. Bis zur endgültigen Stilllegung der Netze fallen weiterhin Netzkosten an, während die Zahl der Gasheizungen sinken wird. Damit drohen Hausbesitzer wie Mieter/-innen in eine Kostenfalle zu geraten: Die gleichen hohen Kosten für das Netz müssen von immer weniger Nutzerinnen und Nutzern getragen werden. Insbesondere für Mieter/-innen, die gar keinen Einfluss auf ihre Heiztechnik haben, birgt das große Gefahren. Sie müssen vor dieser Kostenfalle geschützt werden. Im Gesetzentwurf ist eine Kündigungsfrist für bestehende Gasnetzanschlüsse von zehn Jahren vorgesehen. Das schützt einerseits Gasheizungsnutzer vor einem abrupten Lieferende seitens des Netzbetreibers. Andererseits erschwert es den zügigen Gasausstieg, wo dieser bereits kurzfristig möglich wäre, und verlängert den Verbleib in der Kostenfalle. Darüber müssen wir reden. Zusätzlich verunsichert Bundesministerin Reiche mit ihren Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz die Kommunen bei ihrer Wärmeplanung. Es wäre gerade jetzt dringend notwendig, die kommunale Wärmeplanung dafür zu nutzen, um mit Eigentümern so früh wie möglich ins Gespräch zu kommen, welche Wärmeversorgung zukünftig für sie infrage kommt. Wer noch eine Gasheizung hat, sollte absehen können, wann die Belieferung zu Ende geht. Das wäre zwingend notwendig. Weiterhin werden die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes auch auf Wasserstoff ausgeweitet. – Ich höre Sie so schlecht. – Von den bis 2030 geplanten 10 Gigawatt Elektrolyseleistung werden bis Ende des nächsten Jahres nur 1,5 Gigawatt in Betrieb sein. Deshalb sollte der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes an die geminderte Einspeisung angepasst werden und möglichst schrittweise erfolgen. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Nicklas Kappe.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Energieinfrastruktur ist quasi das Herz-Kreislauf-System eines Industrielandes. Solange alles funktioniert, ist die Welt in Ordnung, man kümmert sich mal mehr, mal weniger darum. Aber wenn etwas nicht funktioniert, wenn es zu einem Ausfall kommt, dann wird es ganz schnell ganz akut, und jeder merkt es sofort in der Wohnung, im Betrieb oder auf der Arbeit. Genau deshalb ist dieses Gesetz so entscheidend. Die Europäische Gasbinnenmarktrichtlinie schafft einen Ordnungsrahmen für erneuerbare Gase vom Erdgas hin zum Wasserstoff. Wir reden hier heute nicht über eine technische Novelle. Wir reden über die Frage, wie wir Ordnung in eine große Phase der Transformation bringen, wie wir Versorgung sichern, wie wir Investitionen ermöglichen und wie wir Verlässlichkeit schaffen, meine Damen und Herren. Ja, dafür brauchen wir einen funktionierenden Wasserstoffmarkt. Zur Wahrheit gehört dazu: Der Wasserstoffhochlauf ist – Stand heute – nicht da, wo wir ihn gerne hätten. Das hat seine Gründe bei der Preisbildung und bei der Verfügbarkeit. Aber die Frage, wie der Übergang zu regeln ist, ist trotzdem sinnvoll, unabhängig von der Frage, wann die Umstellung auf den Wasserstoff kommt. Genau deswegen ist dieses Gesetz ein zentraler Baustein. Dieses Gesetz gehört auch in einen größeren Wasserstoffkontext. Wir haben bereits zu Beginn des Jahres mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz einige Maßstäbe gesetzt, um diese Transformation zu unterstützen und um dieser Technologie zu helfen. Und mit diesem Gesetz gehen wir hier heute den nächsten Schritt. Wir haben – auch das wurde schon mehrfach angesprochen – mit dem Wasserstoffkernnetz gewissermaßen die Hauptschlagadern dieses Herz-Kreislauf-Systems bereits geplant. Aber jetzt geht es darum: Wie kann das System in der Fläche angeschlossen werden? Wie kann Wasserstoff in Deutschland mehr werden als nur eine Überschrift? Es muss regulatorisch, technisch und wirtschaftlich eingebettet werden. Wer Investitionen will, muss Regeln liefern, und wer Hochlauf will, muss Hindernisse abbauen. Und eins gehört zur Ehrlichkeit dazu: Wir könnten hier schneller vorankommen. Allerdings brauchen wir einen geregelten Ordnungsrahmen. Deswegen ist dieses Gesetz so entscheidend. Entscheidend ist auch, dass wir die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. Insbesondere da, wo wir über den Rückbau von Gasnetzen reden, haben viele Menschen nur ein einziges Wort im Kopf: Stilllegung. Und genau da müssen wir differenzieren. Dieses Gesetz ordnet keine pauschalen Abschaltungen an. Nichts wird hier einfach per Federstrich abgestellt. Keinem Betrieb, keinem Quartier und keiner einzigen Wohnung wird einfach mit einem Federstrich das Gas abgestellt. Das Gesetz stellt klar: keine gesetzliche Pflicht zur Stilllegung oder zum Rückbau von Gasnetzen. Und es sagt ebenso klar: Eine Trennung von Anschlüssen ist unzulässig, wenn es dafür keine alternative Erzeugungsform an diesem Ort gibt. Diese Art von Politik machen wir – im Gegensatz zu Ihnen – ohne Ängste, ohne Verbote, sondern einfach mit gesundem Menschenverstand. Es sind entscheidende Schutzmechanismen in diesem Gesetz enthalten. Es schafft ein geordnetes Verfahren. Wir setzen auf Planung statt auf Chaos, wir setzen auf Vorlauf, Beteiligung und vor allem eben auch auf die kommunale Wärmeplanung. Wer weiß denn am besten, welches System für ein Quartier – ich rede jetzt nicht von dem großen Industriebetrieb, der vielleicht sogar ans Kernnetz angeschlossen ist; ich rede von kleinen Gewerbeparks, ich rede von Wohnsiedlungen – das beste System ist? Ich kann es Ihnen sagen: Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die kommunalen Räte vor Ort. Deswegen beteiligen wir sie über die kommunale Wärmeplanung, über die Wasserstoffnetzpläne. Das ist der entscheidende Schritt, um diese Technologie in die Fläche zu bringen. Vertrauen vor Ort, keine pauschalen Vorgaben: Das ist die Art und Weise, wie wir es an dieser Stelle umsetzen wollen, meine Damen und Herren. Wir brauchen Netzzugang, Investitionssicherheit und Rechtsrahmen; denn für uns als Union ist klar: Wir wollen die Netze verlässlich, bezahlbar und planbar betreiben. Dieses Gesetz ist dafür ein wichtiger Schritt; denn gute Energiepolitik misst sich nicht an der Lautstärke der Debatte, eine gute Energiepolitik misst sich daran, ob Infrastruktur erhalten bleibt. Unsere Infrastruktur im Energienetz ist ein wesentliches Asset dieser Industrienation. Wir wollen sie erhalten, und wir wollen sie umrüsten für die Transformation, damit Deutschland Industrieland bleibt. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Raimond Scheirich.

AfD

Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Was soll ich sagen? Täglich grüßt das Wasserstoff-Murmeltier. Falls man einigen Debattenbeiträgen des linken Teils dieses Parlaments gefolgt ist, teilweise tatsächlich auch Beiträgen von der Union, könnte man meinen: Je schlechter die Lage der deutschen Wirtschaft wird, desto größer scheint Ihr Drang zu sein, immer mehr Steuergeld in immer dieselben zum Scheitern verurteilten Ideen pumpen zu wollen. Und dass diese Regierung sich groß Entbürokratisierung auf die Fahnen geschrieben hat und trotzdem neue Planstellen schaffen muss, um den unter anderem durch diesen Gesetzentwurf entstehenden Irrsinn auch noch verwalten zu können, zeigt wieder einmal klar: Sie machen stets genau das Gegenteil von dem, was Sie den Bürgern draußen dann vor den Wahlen versprechen. Die Bürger haben einen Herbst der Reformen gewählt, aber stattdessen einen Herbst und ein Frühjahr der leeren Worthülsen und der billigen Inszenierungen bekommen. Die Abschaffung des Heizungsgesetzes wurde erst groß angekündigt, dann verzögert, am Ende haben die Bürger die typische Merz’sche Mogelpackung bekommen. Auch die kommunale Wärmeplanung läuft natürlich ungebremst weiter, inklusive absurder Pläne zum Rückbau unserer Gasnetzinfrastruktur. Auch die planwirtschaftlichen Klimaziele – wie könnte es anders sein? – stehen weiter unangetastet im Raum, obwohl die Wirtschaft und die Bürger immer weiter drangsaliert werden. Selbst bei den versprochenen Einsparungen im Staatsapparat wurde natürlich Wortbruch begangen. Statt eines echten Kurswechsels erleben wir weiter Aufblähung, Bevormundung und eine Politik gegen jedwede wirtschaftliche Vernunft. Und was soll ich sagen? Diese Bundesregierung ist bereits nach einem Jahr die unbeliebteste in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Im internationalen Vergleich ist unser Kanzler der zweiten Wahl sogar die letzte Wahl. Kein anderer Regierungschef auf der gesamten Welt ist aktuell unbeliebter. Die Politik der Regierung Merz ist bei denen, die sich wirklich mit Wirtschaft auskennen, längst unten durch. Bereits 70 Prozent der Unternehmer in Deutschland bescheinigen unserem Kanzler ein mangelhaftes Wirtschaftsverständnis. Deutlicher kann ein Urteil über eine Bundesregierung kaum ausfallen. Stattdessen vertrauen die Menschen – wie sollte es anders sein? – zu Recht immer mehr der AfD, der neuen Nummer eins – nicht nur in Umfragen, sondern auch bei Unternehmern. Sehen Sie es also endlich ein: Die Bürger wollen keine Agenda 2030, keine Zwangstransformation, keine Vorschriften, wie sie zu heizen, zu fahren oder zu denken haben. Sie wollen ein selbstbestimmtes Leben mit echter Wahlfreiheit führen. Deshalb wählen sie uns, die Alternative für Deutschland.

Redner nach Fraktion