Antrags der Abgeordneten Corinna Rüffer, Michael Brand (Fulda), Simone Fischer und weiterer Abgeordneter Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums
Beratung des Antrags der Abgeordneten Corinna Rüffer, Michael Brand (Fulda), Simone Fischer und weiterer Abgeordneter Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (17)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der nichtinvasive Pränataltest, kurz: NIPT, ist seit Juli 2022 eine Kassenleistung. Ein einfacher Bluttest, medizinisch niedrigschwellig, gesellschaftlich hochrelevant. Denn dieser Test liefert keine Diagnosen, er liefert Wahrscheinlichkeiten. Und trotzdem beeinflusst er schon heute in erheblichem Maße Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen. Die Idee hinter der Kostenübernahme war zunächst plausibel. Invasive Untersuchungen wie die Fruchtwasseruntersuchung sollten reduziert werden, Untersuchungen, die mit Risiken für das ungeborene Kind verbunden sind. Ein einfacher Bluttest statt eines invasiven Eingriffs. Das klingt nach medizinischem Fortschritt, doch die Realität entwickelt sich anders als erwartet. Die verfügbaren Daten zeigen: Die Zahl der invasiven Untersuchungen ist nicht gesunken, sie ist sogar gestiegen. Gleichzeitig wird der NIPT immer häufiger in Anspruch genommen: bei Schwangeren zwischen 26 und 35 Jahren bereits von jeder Zweiten, bei den 36- bis 45-Jährigen von rund 70 Prozent, Tendenz weiter steigend. Damit verschiebt sich der Charakter dieses Tests. Was ursprünglich als gezielte Untersuchung gedacht war, entwickelt sich zunehmend zu einem flächendeckenden Screening; und genau das war weder politisch gewollt noch medizinisch intendiert. Doch die Herausforderung liegt tiefer. Ein auffälliger Befund im NIPT ist keine Diagnose. Er ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage, und trotzdem hat er enorme Wirkungen. Er verunsichert, er erzeugt Druck, er setzt werdende Eltern unter Entscheidungszwang. Ein relevanter Anteil der auffälligen Ergebnisse ist falsch positiv; das bedeutet: Der Test signalisiert ein Risiko, obwohl das Kind gesund wäre. Die endgültige Klärung erfolgt erst durch eine invasive Untersuchung, also genau durch das Verfahren, das man eigentlich vermeiden wollte. Diese Dynamik birgt erhebliche Risiken. Denn wenn Beratung nicht ausreichend differenziert, verständlich und ergebnisoffen erfolgt, besteht die Gefahr, dass aus Unsicherheit vorschnelle Entscheidungen entstehen – Entscheidungen, die unumkehrbar sind. Gleichzeitig sendet die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ein Signal. Sie kann den Eindruck vermitteln, ein Kind mit Downsyndrom sei ein vermeidbares Risiko. Und genau hier berühren wir einen hochsensiblen Kern; denn damit stellt sich die Frage: Welches Menschenbild liegt unserem Handeln zugrunde? Deutschland hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, eine inklusive Gesellschaft zu fördern, jedes Leben zu schützen, um Menschen mit Behinderung als gleichwertigen Teil unserer Gesellschaft anzuerkennen. Und genau deshalb sagen wir: Wir brauchen endlich eine solide und belastbare Entscheidungsgrundlage; denn die haben wir derzeit nicht. Was wir haben, sind fragmentierte Abrechnungsdaten. Was wir nicht haben, ist ein systematisches Gesamtbild. Wir wissen zu wenig darüber, wie sich die Nutzung entwickelt, welche Folgen entstehen und wie gut die Beratung tatsächlich ist. Verstehen die Frauen wirklich, dass es sich um Wahrscheinlichkeiten handelt? Oder wird ein Befund als Diagnose wahrgenommen? Oder entsteht Druck? Deshalb unser Antrag: erstens ein systematisches Monitoring, zweitens ein interdisziplinäres Expertengremium. Denn diese Fragen gehören in die Mitte der Gesellschaft, und diese Mitte ist der Deutsche Bundestag. Wir entscheiden heute nicht über § 218. Wir entscheiden über die Grundlage künftiger Entscheidungen. Das ist verantwortungsvolle Politik, und ich bitte Sie um Zustimmung und Begleitung unseres Antrags. Vielen Dank. Als nächstem Redner in der Aussprache darf ich Martin Sichert das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Freunde von mir, Mario und Sabine, haben letzten Monat ihr schwerbehindertes Kind zu Grabe getragen. Für mich sind Mario und Sabine Helden unserer Gesellschaft. Vor Menschen, die ein schwerbehindertes Kind bekommen und sich aufopferungsvoll darum kümmern, habe ich höchsten Respekt. Denn zur Realität gehört, dass sich laut Schätzungen neun von zehn Eltern bei Trisomie 21 für eine Abtreibung entscheiden. Und der Gesetzgeber unterstützt das; denn eine Abtreibung bei Trisomie ist in Deutschland straffrei, selbst wenn sie deutlich nach der zwölften Schwangerschaftswoche stattfindet. Sie kritisieren mit diesem Antrag einen beliebten Frühtest auf Trisomie, der für Mutter und Kind mit keinem Risiko verbunden ist. Vor zwei Jahren wurde in einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich, warum Sie diesen Test bekämpfen: Es ist für Sie eine Diskriminierung von Behinderten, wenn Eltern aufgrund einer Schwerbehinderung des Kindes dieses abtreiben. Ich halte es da eher mit Hans Scholl von der Weißen Rose, der uns mit seinen letzten Worten „Es lebe die Freiheit!“ einen klaren politischen Auftrag diktiert hat. Denn zur Freiheit gehören auch Selbstbestimmung und Informationsfreiheit. Eltern haben jedes Recht der Welt, sich auf das Kind vorzubereiten, und dazu gehört, dass Eltern alle Informationen bekommen können, insbesondere wenn wie bei diesem Test die Informationsgewinnung mit keinem Risiko für Mutter oder Kind verbunden ist. Wer als Staat Pränataltests erschweren oder gar verbieten will, der lebt die Denkweise autoritärer Staaten wie China. Da sind sogar Tests zur Bestimmung des Geschlechts des Kindes verboten. Ich will da nicht hin. Ich will in einer aufgeklärten Gesellschaft leben, in einer freiheitlichen Gesellschaft, in der die Eltern frei entscheiden, welche Informationen sie bekommen wollen. Sie selbst schreiben in Ihrem Antrag – Zitat –: „Erste Beobachtungen zeigen, dass es momentan zu einer Zunahme von Spätabbrüchen kommt, da (andere) Auffälligkeiten deutlich später in der Schwangerschaft detektiert werden. Spätabbrüche werden zumeist von Schwangeren und ihren Angehörigen als sehr belastend erlebt.“ Richtig, genau so ist es. Und das ist das beste Argument dafür, dass dieser nichtinvasive Test auch künftig auf Kosten der Krankenkassen allen Eltern angeboten wird. Denn er verhindert Spätabbrüche, indem Eltern frühzeitig einen Hinweis auf eine schwere Behinderung bekommen und früh in der Schwangerschaft eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können. Der Test ist sehr beliebt bei Eltern. Die Hälfte aller Schwangeren machte 2024 den Test. Sie schreiben dazu – Zitat –: „Die Inanspruchnahmeraten variieren erheblich nach Alter – von etwa 25 Prozent bei unter 26-Jährigen bis zu 75 Prozent bei über 40-Jährigen.“ Richtig. Je älter Mütter sind, umso höher ist die Gefahr einer Behinderung des Kindes. Wir von der AfD sind uns einig, dass wir die Zahl der Abtreibungen behinderter Kinder deutlich verringern wollen. Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir weder pränatale Tests verbieten noch dafür sorgen, dass sie sich nur noch reiche Leute leisten können. Wir wollen das Gesellschaftsbild ändern. Wir wollen eine Gesellschaft voller junger, glücklicher Mütter statt voller frustrierter alter „Omas gegen Rechts“. Die meisten sind ja nicht mal Omas, sondern kinder- und partnerlos. Sie sind wütend, weil ihnen eine starke Schulter zum Anlehnen fehlt und kein Partner mit ihnen abends ins Bett geht. Das Gift in unserer Gesellschaft, das auch zu immer mehr Abtreibungen von behinderten Kindern geführt hat, heißt Feminismus. Feminismus hat Frauen vermännlicht und Männer verweiblicht. Feminismus hat dazu geführt, dass Frauen immer später Kinder bekommen. Jungen Frauen wird eingeredet, sie sollen Karriere machen und sich sexuell ausleben, anstatt sich früh an einen Partner zu binden und Kinder zu bekommen. Dabei ist es ein Segen, jung den passenden Partner zu finden und Mutter zu werden. Mit steigendem Alter der Mutter – das zeigt ja auch dieser Antrag deutlich – steigt nicht nur die Chance auf Unfruchtbarkeit, sondern auch auf eine Behinderung des Kindes. Wir sollten das jungen Frauen offen kommunizieren, damit sie die Wahrheit kennen und eine bewusste Entscheidung treffen können. Der Feminismus hingegen befiehlt jungen Frauen, sich auszuleben und Karriere zu machen. Klar, es ist vollkommen in Ordnung, Karriere zu machen oder sich auszuleben. Aber wir müssen ein gesellschaftliches Klima schaffen, in dem es genauso honoriert wird, wenn sich eine junge Frau dafür entscheidet, Mutter und Hausfrau zu werden. Man muss jungen Frauen sagen: Wenn ihr glückliche Mütter sein wollt, dann vergesst OnlyFans, dann vergesst die Karriere. Dann nutzt eure Jugend sinnvoll, um den richtigen Partner zu finden und mit diesem Kinder in die Welt zu setzen. Das wäre die beste Politik, um eine Gesellschaft zu schaffen, in der es viele gesunde und glückliche Kinder in intakten Familien gibt. Und da wollen wir hin. Vielen Dank. Ich darf das Wort Dagmar Schmidt erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Jürgen Dusel, schön, dass der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Bundesregierung heute auch hier ist. Morgen ist Welt-Down-Syndrom-Tag, und wir werden in Wetzlar mit vielen Familien mit Kindern mit Trisomie 21 auf dem Eisenmarkt stehen – mit bunten Socken und mit Seifenblasen. Und wir werden informieren, aufklären und die Vielfalt unserer Gesellschaft feiern, weil nur Begegnung hilft, keine Angst vor Menschen zu haben, die anders sind als man selbst, und weil genau das den eigenen Horizont erweitert und das eigene Leben verschönert. Aber wir werden auch da sein, um mehr Unterstützung, bessere Versorgung und eine Willkommenskultur auch für unsere, für alle Kinder einzufordern. Wir werden deshalb auf dem Eisenmarkt für eine inklusive Gesellschaft werben, die mehr ist als die Rollstuhlrampe am Theatereingang. Inklusion ist ein menschlicher Weg des Zusammenlebens, der alle erreicht und alle umfasst. Inklusion guckt wertschätzend auf jeden Einzelnen und baut Barrieren ab für alle. Jeder Mensch ist gleich viel wert, und alle haben das Recht, gemeinsam am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Inklusion ist also genau das Gegenteil von Stigmatisierung und Ausgrenzung. Und darüber müssen wir heute reden. Im Juli 2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Kassenzulassung für den Bluttest beschlossen, um die Risiken für eine Fehlgeburt durch eine Fruchtwasseruntersuchung zu verringern. Nun gibt es Hinweise, dass – was befürchtet wurde – der Bluttest nicht die Fruchtwasseruntersuchung bei der gleichen Zielgruppe eins zu eins ersetzt, sondern dass der Bluttest mehr und mehr zu einem Standardtest in der Vorsorge wird – wohl auch, weil Ärztinnen und Ärzte sich absichern wollen. Und das hat Konsequenzen für die Frauen. Falsch-positive Befunde sind viermal höher als erwartet, und hat man den Bluttest erst einmal gemacht, wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fruchtwasseruntersuchung machen, um Klarheit zu haben. Und ist es erst einmal vermeintlich normal, den Test zu machen, dann haben Frauen es schwerer, sich mit der grundsätzlichen Frage „Möchte ich es wissen oder nicht?“ zu beschäftigen und auch das Recht auf Nichtwissen gegen Druck durchzusetzen. Deswegen müssen wir auch wissen, wie beraten wird. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, was nicht sein darf, ist, dass systematisch nach Menschen mit einer Trisomie gescreent und dann empfohlen und beraten wird, das Kind nicht zu bekommen. Das ist Stigmatisierung und Ausgrenzung, die wir nie wieder erfahren wollen. Deshalb ist unser Antrag wichtig für wirkliche Selbstbestimmung auf Grundlage von Informationen und Aufklärung ohne Druck und um Frauen vor überflüssigen Untersuchungen zu schützen, die ihr Kind gefährden, und um uns als Gesellschaft darüber klar zu werden: Was darf und will ich über mein Kind wissen, und wo sind die Grenzen? Wir entscheiden hier nicht für oder gegen einen Test. Wir entscheiden darüber, mehr zu wissen und uns eine Grundlage für eine gute Meinungsbildung zu geben. Ich freue mich auf die weitere Diskussion. Ich darf das Wort Dr. Paula Piechotta erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen! Wir dürfen gesellschaftliche Probleme, die alle angehen, nicht allein auf dem Rücken von schwangeren Frauen lösen wollen. Und wir können die gesellschaftliche Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen nicht darüber herstellen, dass wir der einzelnen Frau Selbstbestimmung nehmen. Die Antragsteller haben die Sorge, dass Menschen mit besonderen Bedarfen in dieser Gesellschaft zunehmend weniger akzeptiert sind. Sie versuchen hier aber nicht, die Akzeptanz zu steigern, sondern sie versuchen, dieses Dilemma darüber aufzulösen, indem sie aktiv die Entscheidungen von Frauen stärker überwachen und kontrollieren und indem sie für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte immer höhere Hürden und Berichtspflichten einführen wollen. Meine Damen und Herren, das ist der falsche Weg. Die Selbstbestimmung von Frauen ist kein Stollen, aus dem man sich die Rosinen an Selbstbestimmung herauspicken kann, die einem persönlich zusagen, aber andere eben nicht. Wenn eine Frau mit einem sehr klaren Blick auf die Gesellschaft – nicht, wie sie wünschenswert wäre, sondern so, wie sie heute ist – und vielleicht auch einem sehr klaren Blick darauf, wie der eigene Partner und die eigene Familie sind, zu der Überzeugung kommt, dass es ihre eigenen Kräfte geistig und körperlich übersteigen würde, dann ist es auch Selbstbestimmung, dass sie in dieser Situation über ihren Körper und ihre Kräfte selbst entscheiden und sich für oder gegen eine Schwangerschaft entscheiden kann. Es ist gut, dass dieser Test von den Kassen erstattet wird, weil er diese Entscheidung eben zu einer macht, die nicht mehr vom Geldbeutel abhängig ist. Er kann dazu führen, dass diese Entscheidung früher getroffen werden kann. Als Mensch, der bei Abtreibungen sehr nah dabei war – nicht nur als Ärztin –, kann ich Ihnen sagen: Es ist im Schnitt für die Frau umso belastender, körperlich und geistig, je später dieser Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird. Deswegen ist eine frühere Entscheidung immer auch eine Entscheidung, die für viele Frauen mehr Gesundheit und weniger Belastung bedeutet in einer insgesamt – fraglos – sehr, sehr schwierigen Situation. Ich möchte Sie auffordern, diesen Antrag abzulehnen. Denn der Antrag fordert mehr Kontrolle und Überwachung von Schwangeren und Ärzten bei einer höchstpersönlichen Entscheidung. Der Antrag stellt in den Raum, dass Schwangere nicht ergebnisoffen beraten würden, obwohl die Mehrheit der Betroffenen in einer Befragung sagt, dass sie sich nach der Beratung sehr wohl frei entscheiden konnte. Der Antrag bemängelt, dass Schwangere seit der Einführung des Tests das Ersttrimester-Screening im ersten Schwangerschaftsdrittel weniger in Anspruch nehmen würden. Aber er sagt nicht, woran das liegt, nämlich daran, dass dieser Test eben nicht von den Kassen erstattet wird. Eine Alternative wäre es, hier zum Beispiel zu fordern, dass diese Untersuchung auch von den Kassen erstattet wird und damit eben auch nicht mehr vom Geldbeutel abhängig ist. Das aber steht nicht im Antrag. Der Antrag stellt einen vermeintlichen Zusammenhang zwischen Spätabbrüchen und Pränataltests her, obwohl der Berufsverband der Frauenärzte schon in der Anhörung 2024 erklärt hat, dass das keine zulässige Schlussfolgerung aufgrund der aktuellen Datenlage ist. Der Antrag möchte auch, dass schon im nächsten Jahr, also nach nur wenigen Monaten, die Daten so ausgewertet vorliegen, dass man auf dieser Basis, auf der Basis weniger Monate, weitreichende Entscheidungen treffen kann darüber, was von der Kasse erstattet werden soll und was nicht. Auch das wäre Gesetzgebung von zweifelhafter Qualität. Frauen können sich in dieser Gesellschaft weiterhin nicht sicher sein, dass sie mit einem Kind von der Gesellschaft, ihrer Familie, ihrem Partner oder ihrer Partnerin nicht alleingelassen werden. Deswegen: Schreiben Sie Frauen nicht vor, was sie zu tun oder nicht zu tun haben, wenn sie für sich selbst eine höchstpersönliche Entscheidung darüber treffen, was sie sich zutrauen und was nicht. Wir können die gesellschaftlichen Konflikte, die uns alle angehen, nicht allein auf dem Rücken von Frauen lösen. Vielen Dank. Ich darf das Wort Mareike Hermeier erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin gerade schwanger, das zweite Mal nun. Elhamdulillah: Es wird ein Junge. – Das habe ich auch im Zuge der nichtinvasiven Pränataldiagnostik erfahren dürfen. Der Test erfolgte bei mir mit Zeitdruck und auf der Suche nach einem geeigneten Termin. In der Frauenarztpraxis habe ich doof die Frage gestellt: Warum machen wir das nicht einfach eine Woche später? Ist doch nicht so schlimm, oder? Ich habe eine fantastische Praxis; aber die MA dort haben ein wenig rumgedruckst und dann gesagt: Nun ja, wir müssen hier einen gewissen Termin einhalten, damit sie noch die Entscheidung treffen können, die Schwangerschaft eventuell zu beenden. – Schluck. Das wollte ich doch gar nicht; ich wollte eigentlich nur Bescheid wissen. Und da ging das Geratter bei mir los, und es hört wahrscheinlich bis zur erfolgreichen und hoffentlich termingerechten Geburt nicht mehr auf. Das muss vielen Schwangeren so gehen. – Das vorweg. Daher Folgendes zum Antrag: Der vorliegende Gruppenantrag verdient meines Erachtens großen Respekt. Er erschöpft sich weder in technikfeindlichen Reflexen noch in naiver Fortschrittseuphorie. Er verlangt ein Monitoring der Folgen der Kassenzulassung des NIPT, belastbare Daten zu Beratung, Inanspruchnahme und Folgeeffekten sowie ein interdisziplinäres Gremium, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen pränataler genetischer Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen prüft. Das ist politisch klug; denn wir reden längst nicht mehr über ein randständiges Angebot. Der Antrag verweist darauf, dass 2024 durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren einen NIPT in Anspruch genommen haben. Zugleich ist die Zahl invasiver Tests entgegen der ursprünglichen Erwartung nicht gesunken, sondern sogar gestiegen. Und die Rate falsch-positiver Befunde lag im Versorgungsalltag deutlich höher als theoretisch angenommen. Besonders alarmierend ist, dass auch bei sehr jungen Schwangeren die Inanspruchnahme hoch ist, obwohl dort in aller Regel kein erhöhtes medizinisches Risiko vorliegt. Wer diese Entwicklung nüchtern betrachtet, kann nicht mehr so tun, als sei dieser NIPT einfach nur ein individuelles Zusatzangebot. Er droht stillschweigend zur Norm zu werden. Doch hier beginnt eigentlich schon die Wahl. – Danke. Es wäre falsch, daraus den Schluss zu ziehen, der Test sei per se falsch; das ist er nicht. Der NIPT ist zunächst einmal ein medizinischer Fortschritt. Er kann invasive Eingriffe vermeiden. Er kann Schwangeren Informationen geben und auch Angst nehmen. Er kann Zeit für Vorbereitung schaffen. Und selbstverständlich gehört zur reproduktiven Selbstbestimmung auch das Recht auf Wissen. Als Linke verteidigen wir dieses Recht, gerade gegen paternalistische Zumutungen, die Frauen misstrauen, sobald sie selbst entscheiden dürfen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Selbstbestimmung ist nicht identisch mit bloßer Verfügbarkeit. Eine Entscheidung ist nur dann wirklich frei, wenn sie nicht in einem Klima getroffen wird, in dem aus einer Option längst eine Erwartung geworden ist. – Danke. Der Gruppenantrag weist selbst darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Befragten die Versicherungsinformation faktisch als Empfehlung zur Durchführung des Tests verstehen. Er beschreibt außerdem die problematische Entwicklung, dass ein unauffälliger NIPT von manchen als Gewissheit missverstanden wird, ein gesundes Kind zu erwarten. Gerade als Schwangere weiß ich, wie schnell aus Information auch Druck werden kann – nicht immer laut, nicht immer offen, aber auf jeden Fall für mich stetig spürbar. Die Frage ist dann nicht nur: „Will ich das wissen?“, sondern auch: „Was wird von mir erwartet? Muss ich mich rechtfertigen, dass ich den Test mache, oder muss ich mich rechtfertigen, dass ich ihn nicht mache?“ Genau an dieser Stelle beginnt nun Politik. Denn der NIPT ist nicht nur ein medizinisches Verfahren; er wirkt in eine Gesellschaft hinein, die Menschen mit Behinderungen noch immer zu oft mit Barrieren, Unterversorgung und mangelnder Teilhabe konfrontiert. Deshalb ist diese Debatte nicht neutral. Jeder flächendeckend normalisierte Test auf bestimmte genetische Besonderheiten sendet auch eine gesellschaftliche Botschaft darüber, welches Leben als normal gilt und welches als Abweichung markiert wird. Das sollten wir uns nicht anmaßen. Für mich als Linke ist deshalb zentral: Die Rechte von Schwangeren und die Würde von Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wer das tut, verrät beide. – Danke. Genau hier liegt aus meiner Sicht aber auch die Stärke und zugleich die Grenze dieses Gruppenantrages. Seine Stärke ist, dass er die Normalisierung selektiver Verfahren ernst nimmt. Seine Grenze ist: Monitoring allein schafft noch keine gerechtere Wirklichkeit. Wer nur misst, aber die Lebensbedingungen nicht verändert, verwaltet das Problem. Wir brauchen eine wirklich ergebnisoffene, qualitätsgesicherte Beratung. Wir brauchen nicht nur medizinische, sondern auch unabhängige psychosoziale Beratung. Wir brauchen bessere Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern, verlässliche Assistenz, barrierefreie Versorgung, gute Kitas und Schulen, mehr Zeit, mehr Entlastung, mehr soziale Sicherheit. Denn viele Ängste in der Schwangerschaft entstehen nicht aus einem medizinischen Befund allein. Sie entstehen aus der sehr realen Frage, ob diese Gesellschaft trägt, wenn ein Kind, eine Familie und ein Leben mehr Unterstützung brauchen. Ich will keine Politik, die Frauen sagt: Du musst testen. – Ich will aber auch keine Politik, die Frauen sagt: Du darfst nicht testen. – Ich will eine Politik, die Frauen weder in Richtung Test noch in Richtung moralischer Selbstverleugnung drängt. Ich will eine Politik, die den Raum schützt, in dem eine Entscheidung wirklich die eigene bleiben kann – ohne subtilen Zwang, ohne ökonomischen Druck und ohne die Botschaft, ein Leben mit Behinderung sei vor allem ein zu vermeidendes Risiko. – Danke. Darum ist meine Haltung zu diesem Gruppenantrag ausgewogen, aber klar: Ich halte ihn für richtig, weil er der stillen Entgrenzung des NIPT nicht mit Symbolpolitik begegnet, sondern mit demokratischer Kontrolle, ethischer Prüfung und dem Ruf nach belastbaren Daten. Aber ich halte ihn nicht für hinreichend, solange wir nicht zugleich die soziale Wirklichkeit verändern, in der diese Entscheidungen von Schwangeren getroffen werden. Fortschritt darf nicht heißen, dass technische Möglichkeiten die gesellschaftliche Norm setzen. Fortschritt heißt, Freiheit und Menschenwürde gemeinsam zu schützen. Als Linke verteidigen wir diese Selbstbestimmung der Schwangeren. Wir verteidigen zugleich eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen nicht als Abweichung, sondern als selbstverständlicher Teil unserer Wirklichkeit anerkannt werden. An diesem Maßstab muss sich jede künftige Regelung zum NIPT messen lassen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser interfraktionelle Antrag, der von über 100 Abgeordneten unterzeichnet ist, ist ein wirklich gutes Gemeinschaftswerk. Ich sage vorab ein herzliches Dankeschön für diese Zusammenarbeit. Es ist aus einer Gemeinsamkeit über Fraktionsgrenzen hinweg entstanden, die von der Sorge bestimmt ist, dass eine sehr dynamische Entwicklung in einem sehr sensiblen Bereich vor sich geht. Deshalb müssen wir diese sehr rasch und sehr viel genauer hinterfragen. Dass wir heute über neue medizinische Verfahren verfügen, die Risiken für Schwangere und für das ungeborene Leben reduzieren, ist zunächst einmal ein sehr guter und wichtiger Fortschritt. Wir erleben hier einmal mehr, was Medizin alles an Positivem für die Menschen bewirken kann. Wie allerdings in vielen Bereichen des technologischen wie auch des medizinischen Fortschritts bleibt es unsere Verantwortung, mögliche Risiken mit im Blick zu behalten und auf Warnsignale frühzeitig zu reagieren. Wichtige Zahlen sind in der Debatte schon genannt worden und finden sich auch konkret im Antrag. Das Fazit ist: Die eigentlich für eine kleine Zahl besonders risikobehafteter Fälle vorgesehene, nichtinvasive pränatale Untersuchung wird inzwischen von einer so großen Zahl nachgefragt, dass der empirische Befund lauten muss: Die Anwendung ist weit über die Risikofälle hinaus deutlich angestiegen – mit weitreichenden Folgen. Nun könnte man ja sagen: Das ist doch keiner weiteren Beobachtung wert, weil es sich ja um eine nichtinvasive Methode handelt, die weder die Schwangere noch das Kind gefährdet. Das aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre eine sehr kurzsichtige und unvollständige Betrachtung; denn es gibt konkrete Folgen und Nebenwirkungen. Aus gutem Grund hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Jahr 2022 diese neue Kassenleistung mit einer Zielrichtung, mit Bedingungen – das heißt: auch mit klaren Einschränkungen – auf den Weg gebracht. Denn auch der Bundesausschuss wollte nicht, dass der NIPT quasi zu einem Regel-Screening-Test wird, wie es auch Frau Hermeier gerade gesagt hat, inklusive der nicht gewollten Risiken – übrigens auch mit Folgen für künftige neue Screenings; auch das müssen wir im Blick behalten. Einige Risiken werden jetzt schon nach kurzer Frist sichtbar. Um es ganz klar zu sagen: Risikoschwangerschaften brauchen immer eine gute medizinische Begleitung. Gott sei Dank leben wir in einem Land, in dem es eine solche gute medizinische Begleitung auch gibt. Was es dabei dann aber nicht geben darf, ist eine falsche Anwendung, wenn damit ungeschütztes, schwaches Leben akut gefährdet wird. Wir Abgeordneten, die wir diese Initiative nun eingebracht haben, wollen mit unserem Antrag aber keine allgemeine Grundsatzdebatte führen. Frau Piechotta, ich sage das ganz kollegial: Alles, was Sie aufgezählt haben, ist nicht Gegenstand dieses Antrages. Es geht um mehr Information, und es geht nicht um Bevormundung; meine Vorrednerin hat das, glaube ich, sehr gut deutlich gemacht. Was wir im Interesse sowohl der Betroffenen als auch der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Gesellschaft als Ganzes erreichen wollen, ist schlicht ein klares Bild über das, was aktuell im Bereich der Pränataldiagnostik tatsächlich bei NIPT geschieht – nicht mehr und nicht weniger. Das Bild muss rasch her, damit wir die Debatte mit belastbaren Fakten führen können. Wir brauchen das ganze Bild und deshalb das Monitoring. Denn wir haben eine Verpflichtung, eine Verantwortung in diesem besonderen Verfahren, weil am Ende Menschenleben gefährdet sein können, die im Kern nicht gefährdet sind und die auch nicht gefährdet werden sollten. Auch deshalb haben wir zusätzlich zu dem wichtigen Monitoring und einer entsprechenden Analyse die Einrichtung eines Expertengremiums empfohlen, das sich mit den Folgen dieses Einschnitts befassen soll, der am Ende, wenn wir nicht klare Regeln aufstellen, zu einer Abwertung von noch nicht geborenem Leben führen kann und führt. Wir versprechen uns von der Einschätzung eine qualifizierte Einordnung der Entwicklung und Empfehlungen für den weiteren Umgang mit diesem Phänomen, das uns im schlechtesten Falle in einen deutlich risikobehafteteren Umgang mit oder gar eine Selektion von ungeborenem Leben führen könnte und führt. Wir dürfen und sollten Kinder mit Downsyndrom nicht auf eine „Belastung“ reduzieren. Wie wir mit ihnen umgehen, auch mit den Herausforderungen, und welche konkreten Unterstützungen wir für ihre Familien, ihre Freunde, ihr Umfeld bieten, all das ist ein Seismograf, wie human eine Gesellschaft ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe über Kinder mit Downsyndrom gesprochen. Es sind Menschen, die in besonderer Weise sensibel und empfindsam sind. Ich denke gerade an meinen Freund Johannes, an Titus und an andere, die ohne Zweifel nicht nur für mich das Leben bereichern. Wir sollten hinschauen und konkret unterstützen. Gegen unsere beiden inhaltlichen Vorschläge kann man, ehrlich gesagt, ganz schlecht Einwände vorbringen. Es ist sogar gerade eben von der Vorrednerin der Linken gesagt worden, es sei sogar nicht hinreichend genug. So bitte ich Sie vor allem im Namen der Betroffenen, aber auch aus Verantwortung des Deutschen Bundestages heraus, unserem ausgewogenen Antrag zuzustimmen. Ich will noch mal ausdrücklich sagen: Herzlichen Dank für diese gemeinsame Arbeit über die verschiedenen Fraktionsgrenzen hinweg! Ich darf Martina Kempf das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Besucher! Mit diesem Antrag soll ein Monitoring, also eine Beobachtung, eingerichtet werden zu Fragen des Bluttests von Schwangeren auf mögliche Behinderungen ihres ungeborenen Kindes. Es gibt offenbar keine ausreichende Beratung über den Test und keine klare Regelung über den Einsatz. Dieser vor etwa zehn Jahren entwickelte Bluttest sollte riskante Fruchtwasseruntersuchungen ersetzen, die für werdende Mütter ab 35 Jahren angedacht gewesen waren. Obwohl die Pharmazie den NIPT-Bluttest weiterhin als sehr sicher anpreist, kommt es zu viermal so hohen falsch-positiven Ergebnissen wie erwartet. Genau vor diesen vielen falsch-positiven Ergebnissen hatte schon vor Jahren der Vorsitzende der Ärzte für das Leben und Laborleiter Professor Paul Cullen gewarnt. Wenn auf die Selbstbestimmung verwiesen wird, dann sollte überprüft werden, wie oft die Entscheidung für den Bluttest wirklich von der werdenden Mutter ausgeht und nicht vielmehr vom werdenden Vater, der ihn für problemlos hält. Denn was ist, wenn der Test ein positives Ergebnis zeigt? Die Last des dann meist anschließenden Fruchtwassertests trägt nicht der Vater, sondern allein die werdende Mutter und das Kind. Es besteht durchaus die Gefahr einer Fehlgeburt. Eine Bekannte von mir hatte nach der Fruchtwasseruntersuchung das ganze Fruchtwasser verloren. Sie musste eine Woche ohne ein einziges Aufstehen im Krankenhaus liegen, und zum Glück kam das Kind später noch unversehrt zur Welt. Und diese Fruchtwasseruntersuchungen sind nun seit der Kassenzulassung des NIPT-Tests sogar noch mehr geworden statt weniger. Noch dazu ist zu befürchten, dass es in der kurzen Zeit bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche direkt zu vorsorglichen Abtreibungen kommt; auf dieses Problem hat ja gerade die Kollegin Hermeier hingewiesen. Es könnte zu einer Entwicklung kommen, dass, wer diesen Bluttest nicht macht, sich rechtfertigen muss. Das Problem ist aber auch – und das war es schon bei den Fruchtwasseruntersuchungen –, dass Schwangere, die den NIPT-Test wählen, sich mindestens bis zur 10. Schwangerschaftswoche noch gar nicht richtig über die Schwangerschaft freuen können, da ja noch kein Testergebnis da ist. Das macht etwas mit den Schwangeren; denn ohne Freude können sie ja noch keine Bindung aufbauen. Die Hälfte der Schwangeren macht den Bluttest. Das sind mehrere Hunderttausend Frauen, bei denen der Aufbau einer Bindung zum Kind gestört wird. Das ist eine zu untersuchende Frage. Angesichts der nun aufgetretenen häufigen Fehlerquoten des NIPT-Pränataltests würde viel dafürsprechen, entweder die Kassenleistung zu beenden oder zumindest den Bluttest erst ab 35 Jahren als Kassenleistung anzubieten, da er die riskanten Fruchtwasseruntersuchungen für ältere Frauen ersetzen sollte. Leider wurde über diesen sinnvollen Antrag vorab nicht mit meiner Fraktion gesprochen, sonst hätte ich auf die unglückliche Formulierung des Wortes „Risiko“ im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung hinweisen können. Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ wäre hier besser und neutraler gewesen. Politik sollte Eltern, die Kinder mit Behinderungen haben, im Alltag bestmöglich unterstützen. Gerade für die Kinder mit Downsyndrom ist heute durch vielfältige Förderung ein gutes Leben möglich. Es sind Kinder mit besonderen sozialen Fähigkeiten. In einem Buch beschreibt ein Vater ein Erlebnis mit seiner Tochter, die Downsyndrom hat, im Wartezimmer einer Arztpraxis: Ein Mann hatte ein tränendes Auge. Das Mädchen sah das und glaubte, er würde weinen. Sie legte ihm die Hand auf die Schulter und fragte: Alles gut? – Hier zeigt sich gerade die besondere Warmherzigkeit dieser Kinder mit Downsyndrom. Während in der Antike von den Römern Kinder mit Behinderungen ausgesetzt wurden, haben Christen schon immer auch diese Kinder großgezogen. Und es gibt auch heute noch die christlichen Kirchen, die deutlich sagen, dass man sich über jedes Kind freut. Denn niemand muss irgendwie perfekt sein, um geliebt zu sein. Und so habe ich auch trotz höheren Alters bei allen meinen drei Kindern auf alle vorgeburtlichen Tests auf Auffälligkeiten verzichtet, weil ich sie so annehmen wollte, wie sie sind. Jeder hat das Recht auf Leben. Bei den Genabweichungen bei Trisomie 13 und 18, also die anderen Fälle neben Trisomie 21, gibt es positive Lebensberichte von Frauen und Männern, die ihr Kind mit diesen seltenen Behinderungen nicht abgetrieben, sondern zur Welt gebracht und wenigstens die meist kurze Lebenszeit von wenigen Tagen oder Stunden bewusst mit ihrem geliebten Kind verbracht haben. Danke schön. Ich darf Carmen Wegge das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie den Antrag anschauen, dann werden Sie meinen Namen dort nicht finden. Umso glücklicher bin ich darüber, dass ich heute trotzdem die Gelegenheit bekomme, hier zu reden. Mein Name steht nicht deshalb nicht unter dem Antrag, weil ich ihn grundsätzlich ablehne. Tatsächlich unterstütze ich einige Punkte. Ich finde es gut, wenn wir bessere Datengrundlagen haben, gerade im Gesundheitsbereich. Ich finde es auch wichtig, gerade hier hinzuschauen, ob es tatsächlich so ist, wie in dem Antrag formuliert: dass die Rate falsch-positiver Befunde viermal höher ist als eigentlich erwartet. Natürlich ist ein falsch-positiver Befund ein sehr, sehr großer Stressfaktor. Das heißt, wir müssen da genau hinschauen und fragen: Wie findet die Beratung statt? Warum gibt es so viele falsch-positive Befunde? Was macht das mit den Frauen? Deswegen: Da bin ich schon sehr dabei. Der Grund, warum mein Name trotzdem nicht unter diesem Antrag steht, ist: Ich habe Bauchschmerzen mit der grundsätzlichen Intention des Antrags. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass wir in einer Welt leben sollten, die inklusiv ist, und wir alles dafür tun sollten. Es ist selbstverständlich nicht in Ordnung, wenn Frauen sich in einer Gesellschaft enormem Druck ausgesetzt sehen, sich zu rechtfertigen, warum sie etwas machen oder warum sie etwas nicht machen. Ich will aber auch für mich persönlich sagen: Ich bin selber Mutter. Ich habe mich für den Test entschieden – in einer Alterskohorte, in der man das nicht machen müsste. Ich bin da vollkommen frei und gut von meiner Gynäkologin beraten worden. Aber ich habe mich sehr bewusst dafür entschieden, es wissen zu wollen. In dieser Debatte hier ist es, glaube ich, wichtig, zu sagen: Frauen, aber auch Männer, die Väter werden, haben ein Recht darauf, es zu wissen. Sie haben gleichzeitig auch ein Recht darauf, es nicht zu wissen. Ich persönlich finde es wichtig, dass es diesen Test gibt. Und ich habe einfach Sorge, wenn ich mir anschaue, was in dem Antrag steht. Da heißt es: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ein Monitoring […] zu implementieren […].“ Das ist erst mal gut. Ich bin auch dafür, mehr Daten zu haben. Aber dann steht da eben auch, dass man schauen will, warum eine Frau einen solchen Test gemacht hat. Ich finde, das ist höchst persönlich. Ich weiß gar nicht, ob ich das irgendwem mitteilen möchte. Dann will man auch feststellen, welche konkreten Auswirkungen dieser Test auf die Geburtenrate hat. Ich finde, auch das ist höchst persönlich. Wenn wir so wenige Daten haben, gibt es – das habe ich hier heute auch in der Debatte häufig erlebt – Unterstellungen, von denen ich gar nicht weiß: Ist das denn so? Ist es wirklich so, dass schlecht beraten wird? Ist es wirklich so, dass Frauen sich aus diesen Gründen entscheiden? Deswegen frage ich mich auch: Ist es angemessen für uns, die Entscheidung zu treffen, ab wann eine Zahl hoch genug ist, um zu sagen: „Das ist eine problematische Entwicklung“? Ist es nicht immer eine individuelle Entscheidung, die wir nicht zu bewerten haben, – Kollegin Wegge. – weil sie allein in der Intimsphäre der Frau und ihres Partners liegt? Deswegen habe ich Bauchschmerzen mit diesem Antrag, freue mich aber auch auf die weitere Debatte. Ich darf das Wort erteilen Simone Fischer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter, lieber Jürgen Dusel! „Ich bin froh, dass ich lebe. Wenn man mich vorher getestet hätte, gäbe es mich vielleicht gar nicht.“ Dieser Satz stammt von Natalie Dedreux, einer deutschen Journalistin, die sich als Betroffene für die Inklusion von Menschen mit Downsyndrom engagiert. Er zeigt, worum es geht: Menschenwürde, Selbstbestimmung, Verantwortung. Und er erinnert uns: Inklusion beginnt bei der Frage, welches Leben wir als selbstverständlich ansehen. Ich begrüße Arthur Hackenthal und seine Mutter Stana Schenck auf der Besuchertribüne. Arthur ist sportlich, humorvoll und steht mitten im Leben. Er ist ein junger Mann mit Trisomie 21, und Stana begleitet ihn mit Klarheit und Selbstverständlichkeit. Auch um Klarheit geht es hier in dieser Debatte, nicht abstrakt um Tests, sondern immer um konkrete Lebensrealitäten. Dieser Antrag ist notwendig. Er fordert Verantwortung ein für den Umgang mit Pränataldiagnostik. Heute geht es nicht um Leistungsentscheidungen, nicht um Verbote. Es geht um ein Monitoring, um Erkenntnis und Klarheit. Der Antrag ist so angelegt: beobachten, auswerten, verstehen, nicht vorwegnehmen. Doch in der Debatte passiert genau das. Grundsatzfragen werden verhandelt, teilweise vermischt, teilweise populistisch, wo wir zunächst Daten brauchen. Gerade mit Blick auf Inklusion ist das problematisch; denn ohne belastbare Erkenntnisse reden wir über Menschenwürde, ohne die Realität der Entscheidungen zu kennen. Die Fakten geben Anlass zur Sorge. Der NIPT ist Kassenleistung als Einzelfallleistung mit medizinischer Indikation. Die Realität hat sich verschoben. Fast jede zweite Schwangere nutzt den Test. Bei über 40-Jährigen sind es drei von vier. Er hat sich schnell verbreitet. Aber wir wissen erstaunlich wenig darüber, was sich dadurch verändert hat. Er ist weniger eindeutig, als viele glauben. Er liefert keine Diagnose, sondern Wahrscheinlichkeiten. Wir haben gehört: Bei jüngeren Schwangeren ist die Fehlerquote hoch. Bei 20-Jährigen ist ein auffälliger Befund meist falsch. Was bedeutet das für Frauen und für fundierte Entscheidungen? Wenn sich ein Befund bestätigt, sehen wir eine weitere Realität: Neun von zehn Schwangerschaften mit Trisomie 21 enden in einem Abbruch. Das zeigt, wie stark Entscheidungen unter Druck entstehen. Ich sage das auch als Frau mit Behinderung. Ich sehe mit Sorge, wie sich dieser Druck verändert: für und auf Schwangere, aber auch auf unser Verständnis von Behinderungen. Denn egal, wie sie sich entscheiden, sie geraten unter Rechtfertigungsdruck. Wer nicht abbricht, wird gefragt: Wusstet ihr das nicht? – Und wer abbricht, wird ebenso kritisiert. Das ist die Realität. Das prägt Entscheidungen. Genau deshalb brauchen wir das Monitoring – nicht als technisches Detail, sondern als Grundlage verantwortlicher Politik. Auch der G-BA fordert seit Jahren, dass sich der Gesetzgeber damit befasst. Professor Hecken sagt erneut klar: Wir brauchen belastbare Daten zur Nutzung, zur Beratung und zu den tatsächlichen Folgen. – Es fehlt nicht an Problembewusstsein, sondern an Umsetzung. Und dafür tragen wir hier Verantwortung. Am Ende geht es wenig um Verfahren oder Zahlen, sondern um Menschen – um Menschen wie Natalie und Familien wie die von Stana Schenck und jene, die sich fundiert anders entscheiden und entscheiden wollen. Deshalb sage ich klar: Erst die Analyse, dann die Bewertung, dann die Entscheidung, nicht alles gleichzeitig. Dieser Antrag stellt keine reproduktiven Rechte infrage. Er schafft die Grundlage, sie zu schützen, durch Wissen, Transparenz und Differenzierung, damit medizinischer Fortschritt Selbstbestimmung und Inklusion stärkt und nicht stillen Druck erzeugt. Ich freue mich auf die Beratungen und auf Ihre Zustimmung. Ich darf das Wort erteilen Emmi Zeulner.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Punkte aus der Debatte aufnehmen. Ich finde, wie es auch der Präsident formuliert hat, sehr positiv, dass wir endlich wieder eine Debatte führen, die fraktionsübergreifend stattfindet. Das ist ein Wert für die Demokratie. Deswegen bin ich dafür sehr dankbar. Ich möchte werben für diesen Antrag – gerade bei denen, die Sorge haben und Kritiker sind. Die Kollegin hat es angesprochen. Es geht in diesem Antrag genau nicht darum, die reproduktive Autonomie der Frau einzuschränken, sondern es geht darum, Licht ins Dunkel zu bringen. Es geht darum, Daten und Fakten zu erfassen, sie auszuwerten und dann Entscheidungen zu treffen, die natürlich politisch auch für das ganze Land entscheidend sind. Natürlich kann man bei diesem Antrag unterschiedlicher Meinung sein. Aber eigentlich kann man ihn nicht grundsätzlich ablehnen; denn er schafft mehr Wissen, er schafft mehr Transparenz in einem sensiblen Bereich. Deswegen werbe ich hier noch mal intensiv um die Zustimmung zu diesem Antrag. Wir fordern zum einen ein Monitoring für die Anwendung des NIPT. In der Vergangenheit – das wurde von den Kolleginnen und Kollegen schon angesprochen – gab es die Annahme, dass durch diesen Test – deswegen hat man ihn ja auch begrüßt – die gefährlichere, für die Frauen mit möglichen Komplikationen behaftete Fruchtwasseruntersuchung zurückgedrängt werden könnte. Man hatte also gehofft, durch diesen Test tatsächlich mehr Sicherheit für Kind und Frau zu erreichen. Und jetzt erfahren wir, das ist wahrscheinlich – noch nicht gesichert; deswegen auch die Untersuchung – gar nicht der Fall. Vielmehr nimmt man an, das Gegenteil ist die Realität. Die Zahl der Fruchtwasseruntersuchungen hat nämlich sogar zugenommen. Deswegen brauchen wir unter anderem dieses Monitoring, um zu wissen: Was passiert denn in diesem sensiblen Bereich? Wir wollen mit diesem Monitoring auch untersuchen, ob, wie in der Mutterschafts-Richtlinie gefordert, eine adäquate Beratung auch bei den Ärzten stattfindet. Da hören wir eben sehr Unterschiedliches. Ich höre aus meinem Bekanntenkreis, dass gesagt wird: Na ja, dann wissen wir auch noch das Geschlecht des Kindes; also machen wir ihn lieber mal. – Solche Dinge sind einfach Realität in der Versorgung, selbstverständlich nicht generell und bei allen; aber wir müssen wissen, ob die angedachte Beratung tatsächlich so stattfindet. Auch deswegen unterstützen wir dieses Monitoring. Wir sind uns – das möchte ich an die Kollegin Piechotta gerichtet gerne formulieren – der Sensibilität in diesem Bereich sehr bewusst. Das gilt auch, wenn wir eine Befragung durchführen. Denn die Idee des Antrags ist ja gerade, Druck rauszunehmen, in die eine wie in die andere Richtung. Auf der einen Seite soll niemand, der den Test nicht machen möchte, durch die Beratung unter Druck gesetzt werden. Auf der anderen Seite wollen wir aber auch niemanden davon abhalten, den Test zu machen. Es steht auch überhaupt nicht in dem Antrag, den Test durchzuführen, wenn er für richtig gehalten wird und unter gewissen Rahmenbedingungen auch medizinisch sinnvoll ist. Ein Punkt muss bei diesem Monitoring noch mal sehr sensibel aufgegriffen werden, nämlich dass Forschung – ich formuliere das sehr bewusst – in diesem Bereich nicht dazu führen darf, dass zusätzlicher Druck auf die Frauen ausgeübt wird. Vielmehr wollen wir bei diesem Monitoring gerade darauf achten – das ist unsere Aufgabe –, dass es qualitativ hochwertig stattfindet, ohne dass die Befragung bei den betroffenen Frauen zu mehr Druck führt. Das möchte ich hier einfach mal klarstellen. Wir wollen ein interdisziplinäres Gremium mit Expertinnen und Experten einrichten. Es muss – so empfinde ich das zumindest – eine Antwort auf diese Debatte sein, wirklich interdisziplinär zu arbeiten und breit Menschen aus verschiedenen Bereichen einzubinden. Es geht darum, aus Medizinern, aus Menschen aus dem ethischen Bereich, den entsprechenden Berufsverbänden und der Gesellschaft ein Gremium zu organisieren, das sich grundsätzlich mit den Fragen eines Pränataltests – denn wir wissen ja, dass durch Forschung zukünftig noch viel mehr möglich sein wird – befasst. Wir wollen keine strategische Selektion auf gewisse Krankheiten, auch nicht auf solche, die vielleicht später im Leben auftreten. Wir wollen in diesem besonderen ethischen Bereich ein Gremium schaffen, das uns klar informiert, berät und Entscheidungsgrundlagen einordnet. Ich glaube, dass dieser Punkt sehr wichtig ist und als guter Anfang – so empfinde ich das – gesehen werden kann. Dieses Gremium müsste es eigentlich schon längst geben. Deswegen ist es richtig, dass wir es jetzt einrichten. Es bleibt dabei: Wir wollen eine vielfältige, wir wollen eine inklusive Gesellschaft. Und wir wollen, dass in diesem besonderen Bereich der Schwangerschaft Frauen und Familien nicht zusätzlich unter Druck kommen. Wir wollen, dass informiert Entscheidungen getroffen werden können. Deswegen werbe ich erneut für unseren Antrag, der dazu beiträgt, dass uns mehr Wissen zur Verfügung steht. Das ist in diesem Bereich in jedem Fall angemessen. Ich darf Dr. Christoph Birghan das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir führen heute eine sehr emotionale Debatte, bei der die Meinungen – auch in meiner Fraktion – stark auseinandergehen. Wir dürfen dabei aber nie vergessen, dass es vordringlich um den Schutz des im Mutterleib heranwachsenden Kindes und der Mutter gehen muss. Wobei auch die werdenden Väter nicht ganz ins Abseits geraten sollten. Durch die medizinisch-technischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte kann heute zu einem relativ frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft festgestellt werden, wie es – teilweise – um die Gesundheit des Kindes bestellt ist. Aufgrund der Rechtslage – wir haben es schon öfter gehört – spielt der Zeitpunkt der Diagnostik eine entscheidende Rolle. Und die werdenden Eltern haben ein nachvollziehbares Interesse, frühzeitig entsprechende Informationen zu erhalten. Die werdenden Eltern wollen wissen, ob sie sich um ein behindertes Kind kümmern müssen; oder eben nicht. Dies ist von besonderer Wichtigkeit, da nach der Zerstörung der Familien durch die Politik der letzten Jahrzehnte oftmals keine ausreichende soziale Unterstützung im engeren Umfeld mehr vorhanden ist. Die im Feststellungsteil des Antrags dargelegten Motive der Antragsteller sind höchst ehrenhaft. Die Vermeidung der risikobehafteten invasiven Pränataltests und die Verringerung der Zahl von Spätabtreibungen dürften hier jedem am Herzen liegen. Aber wir haben es hier mit einem Dilemma zu tun: auf der einen Seite das Interesse der werdenden Eltern an Informationen über den Gesundheitszustand des Kindes; auf der anderen Seite die Gefahr, dass es aufgrund dieser Informationen gehäuft zu invasiven pränatalen Tests bzw. Spätabtreibungen kommt. Die Frage ist jetzt aber: Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme überhaupt geeignet? Wir diskutieren heute über Monitoring, Gremien, Berichte zur Kassenzulassung. Das klingt nach Verantwortung. Aber es wird versucht, ein im Kern statistisches Problem mit administrativen Instrumenten zu lösen, statt den betroffenen Menschen tatsächlich und wirklich zu helfen. Der NIPT steht im Mittelpunkt der aktuellen Debatte, da – aus rein statistischen Gründen – die Aussage eines positiven Ergebnisses bei jungen Schwangeren deutlich geringer ist als bei älteren. Bei einer jungen Schwangeren werden Trisomien selten beobachtet. Wenn ein Test hier positiv ausfällt, ist es daher statistisch wahrscheinlicher, dass es sich um einen Fehlalarm handelt. Das ist aber kein Versagen des Tests – wie es vorhin behauptet wurde –, das ist reine Statistik. Das heißt, selbst wenn der Test technisch einwandfrei funktioniert, bleibt Unsicherheit bestehen. Das Problem der falsch-positiven Testergebnisse ließe sich zum Beispiel durch serielle Teststrategien mit weiteren technisch unabhängigen Tests deutlich reduzieren. Diese sollten im gleichen Zeitraum wie der NIPT durchgeführt werden. Wir brauchen also eine gezielte Forschungsinitiative für einen echt unabhängigen Frühphasentest. Aber zurück zum Antrag. Die eigentliche Herausforderung, vor die sich die werdenden Eltern gestellt sehen, ist nicht regulatorisch zu lösen, sondern nur kommunikativ. Wir müssen sicherstellen, dass werdende Eltern verstehen, dass ein positives Ergebnis eben keine Diagnose ist, sondern eine Wahrscheinlichkeitsaussage mit schwankender Unsicherheit. Schließlich. Die wirklich interessante Frage ist: Was machen Sie denn, wenn die erhobenen Daten wie von Ihnen befürchtet ausfallen? Verbieten Sie den Test? Das ist praktisch unmöglich; denn dann geht man halt ins Ausland und lässt ihn dort machen. Streichen Sie die Kassenleistung? Dann wird jemand online diesen Test machen lassen und steht im schlimmsten Fall mit der Diagnose bzw. dem Testergebnis völlig allein. Was wir brauchen, sind Beratung der Eltern und Forschung in diesem relevanten Bereich. Danke. Ich darf Dr. Wiebke Esdar das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Somit ist das auch unsere Aufgabe hier im Bundestag. Was das im Einzelfall konkret bedeutet, ist oft gar nicht so einfach zu beantworten, gerade dann nicht, wenn der medizinische Fortschritt schneller ist als die Verständigung in der Gesellschaft darüber, wie wir damit umgehen wollen. Genau darüber sprechen wir heute. Genau darüber sprechen wir heute. Wir sprechen über einen Bluttest in der Schwangerschaft, mit dem frühzeitig Hinweise auf genetische Besonderheiten wie Trisomie 21 erkannt werden können. Die Kosten für diesen Test werden seit 2022 von den Krankenkassen übernommen. Als Sozialdemokratin ist für mich klar: Wir wollen, dass medizinischer Fortschritt allen zugutekommt, dass werdende Eltern Zugang zu diesen Untersuchungen haben, unabhängig von ihrem Einkommen. Aber wir müssen trotzdem genau hinschauen, welche Wirkung es hat, wenn die Krankenkassen so einen Test übernehmen; denn ein Test wie dieser ist kein wertneutraler Fortschritt, er hat Folgen. Wir sehen in den ersten Erhebungen, dass die Zahl der Testdurchführungen stark gestiegen ist. Und wir wissen, dass es falsch-positive Tests gibt und dann häufig invasive Untersuchungen folgen, die Risiken für das ungeborene Kind und die Mutter bergen. Darum müssen wir uns als Gesellschaft ehrlich fragen: Was macht es mit uns, wenn bestimmte Eigenschaften eines ungeborenen Kindes immer früher und immer häufiger erkannt werden? Werden die dann anders bewertet in unserer Gesellschaft? Das sind keine einfachen Fragen, und es gibt darauf auch keine einfachen Antworten. Aber deshalb halte ich es für richtig, dass wir mit diesem Antrag fordern, genauer hinzusehen und systematisch zu erfassen, was tatsächlich passiert: Wie wird beraten? Nicht auf dem Papier, sondern in der Praxis. Wie entwickeln sich die Testzahlen? Was sind die Gründe dafür? Und welche Folgen ergeben sich daraus für die Familien und für die Gesellschaft als Ganzes? Wir wollen ein interdisziplinäres Gremium einrichten, das genau diese Fragen zusammenführt, medizinisch, ethisch und rechtlich besetzt. Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Piechotta beantworten? Nicht als Zwischenfrage, gerne als Kurzintervention; damit ich zunächst meine Rede zu Ende führen kann. – Es geht darum, wie wir als Gesellschaft auf Leben schauen und wie wir mit Unterschiedlichkeit umgehen. Als Bielefelderin kann ich sagen: Dank Bethel wissen wir in Bielefeld, dass es funktioniert, dass ganz unterschiedliche Menschen – gesund oder krank, mit Behinderung oder ohne Behinderung – zusammenleben können. Darum: Lassen Sie uns auch hier im Bundestag die Würde des Menschen achten und für eine Gesellschaft kämpfen, die jedes Leben wertschätzt. Darum bitte ich um Unterstützung für den vorliegenden Antrag und danke für die Aufmerksamkeit. Ich deute jetzt die Zwischenfrage als Kurzintervention und darf der Abgeordneten Piechotta das Wort erteilen.
Vielen Dank. – Vielen Dank, liebe Wiebke Esdar, dass Sie in dieser Form quasi die Zwischenfrage zulassen. Ich wollte nur einmal ganz kurz kollegial fragen. Es geht ja hier viel um dieses zusätzliche Expertengremium. Wir haben in Deutschland den Gemeinsamen Bundesausschuss, wir haben unzählige Fachverbände, wir haben den Ethikrat, wir haben das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und viele, viele, viele andere Fachgremien mehr. Was ist der Mehrwert von noch einem Fachgremium? Vielen Dank.
Herzlichen Dank für die Frage. – Liebe Paula Piechotta, du hast gerade richtig gesagt, dass viele Gremien sich im Grundsatz mit der Frage beschäftigen. Meines Wissens hat beispielsweise der Ethikrat gestern auch über das Thema diskutiert. Wir intendieren mit dem Antrag, dass wir noch mal sehr gezielt Auskunft erhalten und die Fragestellung, die wir jetzt haben, von Expertinnen und Experten interdisziplinär – einige der Gremien sind ja interdisziplinär besetzt, andere nicht – und konkret beantwortet bekommen, damit wir die politischen Schlussfolgerungen daraus ziehen können. Denn: Was ich in meiner Rede deutlich zu machen versucht habe, ist, dass es ja schon um sehr komplexe Fragen geht. Und wenn unsere Antwort auf die Fragen, die sich uns stellen, gut sein soll, dann brauchen wir passgenaue Auskünfte; das erhoffe ich mir von dem Gremium, das wir jetzt damit beauftragen wollen und einsetzen möchten. Ich darf als letzter Stimme in dieser Aussprache Felix Döring das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erinnere mich daran, als wäre es gestern gewesen, wie ich in diesem Hohen Haus meine allererste Rede halten durfte; ich war aufgeregt wie Bolle. Es ging um die Abschaffung des § 219a. Ich will heute deshalb noch mal ganz klar sagen: Ich stehe für das Recht von Frauen auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. „My body, my choice“, das ist für mich ein Grundprinzip. Genau deshalb ist diese Debatte so schwierig: Sie konfrontiert uns mit einem echten ethischen Spannungsfeld. Es geht eben nicht darum, dass wir individuelle Entscheidungen von Eltern bewerten. Aber wir müssen uns fragen, in welche Richtung wir uns als Gesellschaft bewegen. Wenn inzwischen fast jede zweite Schwangere einen solchen Test in Anspruch nimmt, er faktisch zur Routine wird – übrigens entgegen dem ursprünglichen Ziel –, dann verändert das etwas, dann entsteht Erwartung, dann entsteht Druck, und dann stellt sich die Frage: Treffen wir diese Entscheidung wirklich frei? Was heute wie eine individuelle Entscheidung aussieht, kann morgen zur gesellschaftlichen Erwartung werden. Was bedeutet es für unsere Gesellschaft, wenn wir in Zukunft weniger Kinder mit Downsyndrom haben? Und was bedeutet das für die Menschen, die heute mit Downsyndrom leben? Für mich ist klar: Ein Kinderwunsch ist kein Projekt mit vorher festgelegtem Ergebnis. Der Wert eines Menschen hängt nicht davon ab, ob er unserer Vorstellung von vermeintlicher Normalität entspricht. Menschen mit Downsyndrom führen erfüllte, glückliche Leben – warum sollten sie auch nicht! –, sie sind mit Sicherheit kein Risiko, sondern Menschen. Und ja, man muss trotzdem anerkennen: Familien stehen im Alltag oft vor großen Herausforderungen. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen? Nein, danke. – Familien stehen im Alltag oft vor großen Herausforderungen. Aber die Antwort von uns als Gesellschaft kann doch nicht sein, dass wir versuchen, diese Realität schon vor der Geburt zu verkennen. Die Antwort muss sein, dass wir Hürden abbauen. Eine Gesellschaft, die Vielfalt nicht ausreichend ermöglicht, darf sie nicht stillschweigend verringern. Und noch etwas ist mir wichtig: Eltern dürfen nicht unter Druck gesetzt werden, in keine Richtung; sie dürfen nicht gezwungen werden, sich zu rechtfertigen, wenn sie sich für ein Kind entscheiden. All diese Fragen zeigen: Wir stehen hier vor einer grundlegenden gesellschaftlichen Weichenstellung. Deshalb ist es richtig, dass wir heute nicht vorschnell Antworten geben, sondern genauer hinschauen. Wir brauchen belastbare Daten, eine ehrliche Analyse der Folgen und eine breite ethische Debatte. Deshalb unterstütze ich ausdrücklich den Antrag für ein Monitoring und ein interdisziplinäres Gremium. Vielen Dank. Zu einer Kurzintervention darf ich Martin Sichert das Wort erteilen.
Herr Abgeordneter, Sie haben sich gerade sehr für behindertes Leben starkgemacht; das unterstütze auch ich durchaus. Nun ist es aber so, dass in Deutschland bei Trisomie faktisch eine Sonderregelung für Spätabtreibung gilt, dass jemand, der ein Kind bekommt, das Trisomie 21, 13 oder 18 hat, dieses weit über die zwölfte Woche hinweg abtreiben darf. Wie sehen Sie das? Sehen Sie das als gerechtfertigt? Oder sollte das in dem Zusammenhang dann auch abgeschafft werden?
Ich war schon irritiert bei einigen Beiträgen aus Ihrer Fraktion; denn ich würde mir wünschen, dass diese Wertschätzung, die da zu suggerieren versucht wurde, von Ihrer Fraktion in zukünftigen parlamentarischen Debatten vielleicht auch in Bezug auf andere Bevölkerungsgruppen ein bisschen deutlicher ausgedrückt wird. Ansonsten hat die Frage, die Sie gestellt haben, nichts mit dem vorliegenden Antrag und der laufenden Debatte zu tun. Deshalb kriegen Sie von mir auch keine Antwort darauf.
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