1. Lesung

Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz – PWTG)

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz – PWTG)

27. Februar 2026·Sitzung 60··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (7)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier heute zum wiederholten Male zum Thema „Transparenz für politische Werbung“. Diese erste Lesung fühlt sich fast wie die zweite und dritte Lesung an; wir hatten diese Woche eine Aktuelle Stunde dazu und haben in der Fragestunde darüber gesprochen. Deshalb versuche ich heute, noch mal die Dinge zusammenzufassen, um die es hier geht. Wir setzen mit diesem Gesetzentwurf europäisches Recht um, eine Verordnung, für die wir hier die nationale Umsetzung vornehmen müssen. Warum tun wir das? Was ist der Zweck? Ich mache es mal an einem praktischen Beispiel deutlich: Vor einigen Jahren, als die Frage umstritten war, ob Social Media Einfluss auf politische Wahlen hat, sagte mir ein Insider aus einem dieser betroffenen Unternehmen, man sei doch überrascht gewesen, dass im Vorfeld einer Wahl so viel politische Werbung ausgestrahlt wurde, die allesamt in Rubel bezahlt wurde. Meine Damen und Herren, daran erkennen Sie, dass Transparenz einen Wert hat, und deshalb müssen wir als Abgeordnete und als Parteien für Transparenz sorgen. Transparenz gilt künftig auch, wenn man im Internet sogenannte getargete Werbung, das heißt auf ganz spezifische Zielgruppen zugeschnittene Werbung, ausstrahlen möchte. Das ist die Aufgabe, die wir mit diesem Gesetzentwurf zu erledigen haben: Wir adressieren an dieser Stelle Plattformen. Weil immer wieder seitens der AfD behauptet wird – möglicherweise wegen Tatbeständen, die ich vorhin beschrieben habe, möglicherweise aus anderen Gründen –, hier würden Medien – Presse, was auch immer – adressiert, sage ich: Nein, meine Damen und Herren, in diesem Gesetzentwurf steht zuvorderst drin, dass landesrechtliche Bestimmungen hier außen vor bleiben. Es liegt uns besonders am Herzen, hier für Klarheit zu sorgen. Das ist nicht ganz trivial; denn natürlich ist auch die Landesebene betroffen, und natürlich sind auch Dinge betroffen, die in der Zuständigkeit der Landesgesetzgeber liegen. Jetzt haben wir Wahlkämpfer in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz; wir haben Zehntausende von ehrenamtlichen Kommunalpolitikern. Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass hier jeder Sicherheit darüber bekommt, ob es Regeln gibt, die man zu befolgen hat. Ich will sagen: Das, was an dem typischen Wahlinfostand verteilt wird – Kugelschreiber, Broschüren, die Plakate, die man selber aufhängt –, all das bleibt bei den neuen Regelungen außen vor. Und auch wenn es nicht in unserer Zuständigkeit liegt, haben wir serviceorientiert über die Bundesnetzagentur, die hier die Zuständigkeit bekommt, FAQs, also häufig gestellte Fragen, auf deren Webseite gestellt, wo man auch noch mal genau nachlesen kann, wann es Betroffenheit gibt, nämlich wenn man beispielsweise kommerzielle Werbeanbieter verwendet. Aber auch das ist alles landesrechtliches Terrain. Das ist ein Service von uns. Es gibt in diesem Gesetzentwurf einen Teil, der aus dem Wirtschaftsrecht entnommen ist – auch das will ich noch mal sagen, weil es diskutiert worden ist –, und im Wirtschaftsrecht gibt es auch das Instrument der Durchsuchungen. Ich habe mir noch mal angeguckt, wofür Durchsuchungen in der Vergangenheit eigentlich so verwendet wurden. Da fällt einem die Kölner Staatsanwältin Frau Brorhilker ein, die wirklich mit unglaublichem Engagement und Mut im Cum-Ex-Skandal gegen die Wirtschaftsgrößen in diesem Land zu Felde gezogen ist, und sie hat – ja – Durchsuchungen durchgeführt, um Dinge sicherzustellen. Diejenigen, die gegen Wirtschaftsrecht verstoßen, müssen damit rechnen, dass auch eine Staatsanwaltschaft einmal in die Bücher guckt, was da Sache ist, meine Damen und Herren. Das Interessanteste an diesem ganzen Verfahren ist aber, dass im Vorfeld von der AfD-Fraktion die Forderung kam, dass nach der Kabinettsbefassung mit diesem Gesetzentwurf die Bundesregierung dieses Gesetz noch mal ändern muss. Ich muss es Ihnen erklären, meine Damen und Herren: Sie sind Abgeordnete. Sie haben die Möglichkeit, im parlamentarischen Verfahren an diesem Gesetzentwurf zu arbeiten. Das ist das vornehmste Recht des Parlaments. Sie brauchen also nicht zu fordern, dass die Bundesregierung das Gesetz ändert. Ich hoffe nicht, dass das ein Vorgeschmack darauf ist, wie in einem Szenario, wo die AfD eine Mehrheit hat, Gesetze gemacht werden, nämlich nur noch durch eine Bundesregierung. Deshalb freue ich mich auf die Beratung im Parlament mit kompetenten Abgeordneten, und ich bin mir sicher, wir werden hieraus ein gutes Vorhaben machen. Vielen Dank. Ich darf Ruben Rupp für die AfD-Fraktion das Wort erteilen.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Schon zu Beginn des Jahres haben wir über dieses Gesetz und über die TTPA-Verordnung debattiert. Auch da haben Sie schon sämtliche Bedenken und Probleme mit Gesetzen unter EU-Verordnung einfach vom Tisch gewischt, wie Sie es heute auch wieder gemacht haben. Sie haben sogar von sogenannten Fake News gesprochen, als ich konkrete Paragrafen Ihres Gesetzes zitiert habe. Wer sich ins Gesetz einliest, der weiß, dass in § 6 Absatz 3 konkret drinsteht, wann Sponsoren oder Anbieter politischer Werbung eine Hausdurchsuchung erwarten können. Also, die einzigen Fake News, die verbreitet wurden, kamen vom Kollegen Dr. Körner von der CSU und von den Regierungsfraktionen. Die kamen definitiv nicht von der AfD-Fraktion, um das mal klarzustellen. Aber vielleicht konnten Sie auch irgendwie kognitiv Ihr eigenes Gesetz nicht mehr verstehen, zwischen dem ganzen Stress mit dem Koalitionspartner, der SPD, oder vielleicht auch wegen der Irritationen auf dem CDU-Parteitag in Stuttgart letztes Wochenende, als die schlechteste Bundeskanzlerin nach 1945 vor Ort war – Sie wissen, von wem ich spreche: Angela Merkel –, von der Sie sich doch eigentlich distanzieren wollten, weil sie die illegale Massenmigration und die Zerstörung der inneren Sicherheit in Deutschland zu verantworten hat. So eine Frau – und das hat mich persönlich wirklich sehr gestört – bekommt bei der CDU 2026 trotzdem Standing Ovations. Das beweist: Sie haben aus der Vergangenheit absolut nichts gelernt. Für diese Frau sollten Sie sich schämen, dafür dass sie bis heute in Ihren Reihen und dort geduldet ist. Damit Sie nicht noch weitere Fehler in der Zukunft machen, erkläre ich Ihnen mal hier Ihre eigenen Gesetze und Ihre Verordnungen. Das brauchen Sie wahrscheinlich; also heute Serviceopposition AfD für die CDU/CSU-Fraktion. In der EU-Verordnung selbst – auch das haben Sie ja in der letzten Debatte geleugnet, Herr Dr. Körner – wird konkret benannt, wer politische Werbung veröffentlicht oder verbreitet. Die Verordnung nennt Zeitungen, Fernsehen oder Hörfunk, Onlineplattformen, Websites, mobile Anwendungen, Computerspiele und digitale Schnittstellen. Also, Herr Dr. Körner, bei den nach § 6 und § 7 des Gesetzes möglichen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen geht es eben nicht nur um große Plattformunternehmen, wie Sie es behauptet haben; auch der Staatssekretär hat das natürlich behauptet. Man kann fast alles dazuzählen, vom Influencer über den Youtube-Kanal bis hin zum einfachen Kommentar – es kann alles politische Werbung sein. Überall könnte man Sponsoren vermuten, überall könnte Ihre Koordinierungsstelle für digitale Dienste plötzlich Daten anfordern vor der Drohkulisse der Hausdurchsuchungen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein harmloses Transparenzgesetz, wie es auch heute hier wieder dargestellt wurde. Es ist in Wahrheit ein weiterer Generalangriff auf Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit und nichts anderes. Am Ende der letzten Debatte haben Sie, Herr Dr. Körner, ja sogar eingeräumt, dass die EU-Verordnung handwerklich schlecht gemacht ist. Man dachte, Sie bessern wenigstens bei Ihrem eigenen Gesetz nach. Aber insbesondere bei den sehr problematischen §§ 6 und 7 gab es keine Änderungen. Nach wie vor: Hausdurchsuchungen ohne richterliche Anordnung bei Gefahr im Verzug – was auch immer das heißen mag. Wenn Journalisten plötzlich regierungskritische Videos sehr reichweitenstark veröffentlichen, ist dann auch Gefahr im Verzug? Kommt es dann direkt zur Hausdurchsuchung? Denn die Journalisten könnten ja politisch gesponsert worden sein, in Rubel oder sonst irgendwas. Was sonst soll man denn darunter verstehen? Wollen Sie dieses Gesetz wirklich einführen? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Das ist keine seriöse Politik. Selbst die Spitzenverbände haben scharfe Kritik an diesem Gesetzentwurf geäußert. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger spricht in einer Stellungnahme zu Ihrem Gesetz von erheblichen Risiken für die Pressefreiheit. Also nicht nur die AfD sagt das, sondern auch Spitzenverbände, die von Ihrem Gesetz betroffen sein werden. Was Sie mit diesem Gesetz hier tun, ist, den demokratischen, freien Diskurs in der gesamten Republik einzuschränken. Sie wollen Machtkritik einschränken, und das ist mehr als unanständig und undemokratisch. Außerdem: Nach der Klatsche gestern – es sei mir gegönnt, dass ich das mal hier sage – vom Verwaltungsgericht Köln in Sachen AfD, die nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet werden darf, sollten Sie die Finger von undemokratischen, autoritären Maßnahmen lassen. Sie werden sich Ihre Finger sonst nämlich wieder verbrennen; das garantiere ich Ihnen. Und zur Klarstellung – dazu wurde heute wieder Falsches behauptet –: Dass wir das PWTG ablehnen und die TTPA aufheben wollen, heißt nicht, dass wir gegen Transparenz oder für detailliertes Targeting im Profiling-Sinn wären oder ausländische Wahlbeeinflussung dulden würden. Der Punkt ist nämlich: Um Transparenz zu gewährleisten und die Einschränkung von Targeting umzusetzen, war zu keinem Zeitpunkt dieses Gesetz erforderlich. Für politische Bezahlwerbung musste man sich schon zuvor bei vielen Plattformen mit dem Personalausweis identifizieren, die Adresse angeben, und man musste auch angeben, wer die Werbung finanziert. Das war transparent, das war völlig ausreichend, ganz ohne TTPA und PWTG. Das zeigt: Dieses Gesetz braucht es ebenso wenig wie die TTPA. Weg damit! Das Ergebnis der EU-Verordnung und Ihres Gesetzentwurfes ist aber nicht nur die Einschränkung des politischen Diskurses, sondern auch der faktische Rückzug von fast allen großen und vielen kleinen Plattformen. Seit Oktober 2025 ist politische Bezahlwerbung dort de facto nicht mehr möglich. Ein Quasiverbot politischer Bezahlwerbung, das ist das Ergebnis Ihrer Politik in der EU. Und das beweist erneut, warum diese EU radikal zusammengestutzt werden muss, wenn es dafür nicht schon zu spät ist. Liebe Kollegen von CDU und CSU – bei der SPD ist Hopfen und Malz eh schon verloren –: Letzte Chance! Sie können dieses Gesetz noch mal zurückziehen. Sie können den Weg mit der AfD gehen. Aber ich kann Ihnen versprechen: Mit uns gibt es solche Gesetze nicht. Wir tragen dieses Gesetz nicht mit. Und das ist gut so; denn wir stehen auf der Seite der Freiheit. Für die SPD-Fraktion darf ich Johannes Schätzl das Wort erteilen.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Demokratie lebt ganz grundsätzlich von informierten Entscheidungen. Aber gerade online ist für viele oft nicht erkennbar, wer mit welchen Mitteln da eigentlich versucht, Bürgerinnen und Bürger anzusprechen. Politische Werbung ist zweifelsohne ein sehr wichtiges Instrument zur politischen Meinungsbildung auch im digitalen Raum. Umso wichtiger ist es aber, dass wir mit dieser europäischen Verordnung erstmals einheitliche Regeln schaffen. Dem Ziel dieser Verordnung schließen wir uns ausdrücklich an. Ich möchte an dieser Stelle aber auch einmal sagen, warum wir dieses Gesetz brauchen, erklärt anhand eines Beispiels. Stellen wir uns vor, wir befänden uns kurz vor einer Europawahl. Wir sehen: In den sozialen Netzwerken verbreitet sich eine Kampagne mit dem Beispieltitel „Unsere Heimat schützen“. Die Inhalte wirken zunächst sehr authentisch. Die Videos sind von engagierten Bürgerinnen und Bürgern gedreht, sie wirken professionell, sie sind hoch emotional. Wir sehen viele Sharepics, auf denen dargestellt wird, wie hoch die Bürokratiekosten der Europäischen Union sind, ohne zu sagen, wie viel Nutzen wir daraus ziehen. Jetzt merken wir, dass es parallel zu dieser Onlinekampagne viele neue kleine Onlineportale gibt, wo vermeintliche Redaktionen versuchen, diese Informationen zu bestätigen. Was die Wählerinnen und Wähler an dieser Stelle allerdings nicht wissen: Diese Kampagne ist eine gesteuerte Kampagne. Sie ist mit viel Geld von ausländischen Akteuren bezahlt, um das Vertrauen in die Institution Europa zu schwächen. Und hier ist mein Problem; denn dies führt genau zum Gegenteil einer informierten Entscheidung. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wer mit welchen Mitteln versucht, sie auf ihre Seite zu ziehen. Schlichtweg genau aus diesem Grund brauchen wir Regeln zur Transparenz. Und ja, es gibt auch berechtigte Kritik an diesem Gesetzentwurf. Gut gedacht ist an dieser Stelle noch lange nicht gut gemacht. Die Sorgen hat der Parlamentarische Staatssekretär eingangs erörtert. Übrigens, Herr Rupp, dass Sie Herrn Körner vorwerfen, den Regierungsentwurf nicht geändert zu haben, zeigt, wie sehr Sie am parlamentarischen Prozess interessiert sind. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir werden uns im parlamentarischen Verfahren diesen Gesetzentwurf noch mal vorknöpfen. Ich glaube, wir brauchen Normenklarheit. Wir müssen noch mal auf die Verhältnismäßigkeit blicken. Wir brauchen einen präzisen Grundrechtsschutz. Am Ende geht es hier aber um mehr als nur Regulierungen; es geht um Vertrauen in unsere Demokratie. Deswegen bitte ich alle um Zustimmung in der ersten Lesung, um das parlamentarische Verfahren zu starten. Herzlichen Dank. Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen Dr. Anna Lührmann das Wort erteilen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist die Aufgabe von Politik? Probleme erkennen, Lösungen finden und dann die Lösungen auch umsetzen. Heute beraten wir über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung. Das Problem ist klar: Intransparente politische Werbung verzerrt den demokratischen Wettbewerb. Wer nicht weiß, wer eine Anzeige bezahlt, der kann sie nicht richtig einordnen. Wer nicht weiß, warum er eine Botschaft sieht, der kann sie nicht richtig bewerten. Das ist insbesondere ein Problem beim sogenannten Microtargeting, also wenn mithilfe dieser riesigen Datenkraken, der Plattformen, gezielt danach gesucht wird, ob sich jemand für bestimmte Tiere interessiert oder die Uhr links oder rechts trägt, und dann genau darauf zugeschnittene politische Werbung angezeigt bekommt. Das ist manipulativ. Das ist das, was wirklich gefährlich ist für unsere Freiheit. Für unsere Freiheit ist gefährlich, dass Menschen nicht mehr wissen, woher die Anzeigen kommen, die sie sehen. Gefährlich ist, dass die Anzeigen genau zugeschnitten und manipulativ ausgerichtet werden. Das gefährdet auch Vertrauen in Demokratie, Vertrauen in die Gesellschaft. Die Lösung dafür heißt Transparenz, und deswegen ist die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung wichtig für unsere Demokratie. Die Europäische Union hat nun klare Regeln beschlossen, mit Kennzeichnungspflichten: Angaben zu Auftraggeberinnen und -gebern, Angaben zur Finanzierung und zum Targeting. Diese Regeln gelten unmittelbar; aber ohne zielgenaue Umsetzung bleiben sie wirkungslos. Deswegen geht es jetzt hier und im parlamentarischen Verfahren, das wir gerade erst starten, darum, wie wir das genau umsetzen. Hier sind aus unserer Sicht zwei Punkte zentral. Erstens. Die großen Onlineplattformen dürfen sich nicht einfach wegducken. Aktuell sehen wir oft, dass Inhalte einfach abgeschaltet werden, statt die Verordnung umzusetzen. Also, es gibt auf vielen Plattformen aktuell keine Möglichkeit mehr, politische Werbung zu schalten. Das war nie die Intention dieser Verordnung. Die Plattformen machen das einfach so, weil sie davor zurückscheuen – ein bisschen wie der Teufel das Weihwasser –, transparent darzulegen, wie sie ihre Anzeigenpreise berechnen und wie diese ganzen Verfahren laufen. Deswegen sage ich hier ganz klar: Politische Werbung muss weiter möglich sein, auch im Onlineraum, aber sie muss transparent sein. Und es kann nicht sein, dass jemand wie Mark Zuckerberg darüber entscheidet, wo und wie politische Werbung möglich ist. Die Macht der Digitalkonzerne ist zu groß; die müssen wir dringend beschränken, und deswegen brauchen wir eine entschlossene Digitalgesetzgebung. Zweitens. Wir sehen aktuell eine große Rechtsunsicherheit bei denjenigen, die die Verordnung vor Ort umsetzen müssen, bei kleinen Verlagen, bei Ehrenamtlichen, die politisch tätig sind. Viele Detailfragen aus der EU-Verordnung werden aktuell unterschiedlich umgesetzt; es gibt eine große Verunsicherung. Hier erwarte ich von der Bundesregierung, dass sie aktiv dabei unterstützt, dass es zu einer größeren Klarheit hinsichtlich der Umsetzung kommt und gut kommuniziert wird, etwa mit einem praxisnahen Leitfaden, mit wenig Bürokratie und auch einer zentralen Ansprechperson, die Auskunft und Orientierung in Einzelfällen gibt. Wir brauchen natürlich auch eine Evaluierung. Digitale Kommunikation verändert sich sehr schnell. Die Umsetzung muss laufend überprüft werden. Das Ziel ist aber klar: Wir brauchen mehr Transparenz in der politischen Werbung, mit wirksamer Durchsetzung, mit Rechtssicherheit für die demokratischen Akteure. Denn die Transparenz schützt Wählerinnen und Wähler, sie schützt unseren freien Wettbewerb, sie schützt unsere Freiheit, sie stärkt unsere Demokratie. Wir erkennen Probleme, wir finden Lösungen, wir setzen die Lösungen dann um. Darum geht es heute. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Donata Vogtschmidt das Wort erteilen.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Der heute debattierte Gesetzentwurf zur Regulierung politischer Werbung reagiert vollkommen zu Recht auf ein echtes Problem, das wir mit unserer Internetöffentlichkeit haben: Soziale Netze, die von Onlinewerbung als Geschäftsmodell geprägt sind, haben eine gefährliche Eigendynamik, bei der Transparenz, Aufklärung, Wissen, freie Meinungsbildung und digitale Selbstbestimmung nicht im Vordergrund stehen. Ganz im Gegenteil: Eine Herabwürdigung von Nutzerinnen und Nutzern zu einfachen Instrumenten der Werbeindustrie erfolgt, wenn die genau das tun sollen, was die Werbekunden der Konzerne gerne hätten. 99 Prozent der Einnahmen des Meta-Konzerns sind Werbeeinnahmen, und im Gegensatz zur AfD bezahlt man sich hier nicht aus familiärer Verbundenheit, sondern die Onlineplattformen werden dafür bezahlt, dass der Werbekunde mehr Zustimmung oder Reichweite, am Ende aber auf jeden Fall mehr Geld bekommt. Gleichzeitig werden einzelne Onlineplattformen in der Hand von Techoligarchen und deren Aktionärinnen und Aktionären immer größer und mächtiger, da sie am Werbegeschäft unverschämt viel verdienen, ohne fair besteuert zu werden; und dabei können sie noch ihre Geschäftszweige vervielfältigen, da sie über das Tracking so viel über Menschen wissen wie sonst niemand. Und an Sie, liebe Bundesregierung: Ob auch deutsche Sicherheitsbehörden hier als Kunden auftreten und illegal Werbedaten einkaufen, werde ich trotz Ihres Mauerns bei meiner schriftlichen Anfrage auf jeden Fall noch herausfinden. Glauben Sie mir! Zurück zu den Werbegeschäften. Dass die Entwicklung eine riesengroße Ungerechtigkeit und Gefahr darstellt, darin sind wir uns, glaube ich, eigentlich alle einig. Aber das löst man nicht mit einem Social-Media-Verbot für Minderjährige. Aus aktuellem Anlass muss ich an dieser Stelle noch mal klar sagen: Solche Verbote ändern am eigentlichen Problem der Werbeindustrie und deren suchtauslösenden Designs, den intransparenten Algorithmen und auch dem Betrug rein gar nichts. Ich frage mich auch, ob das alles für die Älteren mit dem Smartphone in der Hand egal ist. Die Zahl derer, die im Internet Opfer von Betrugsmaschen werden, sagt etwas anderes. Sie von der Bundesregierung wollen die Debatte zur Verantwortung von Onlineplattformen und der Gefahr von Werbefinanzierung mit einem Verbot von Social Media für junge Menschen abhaken. Nach dieser Logik hätte man bei Fällen von Mobbing oder Gewalt an Schulen dann ja auch die Schulen für Minderjährige schließen müssen, statt Schutzkonzepte zu stärken oder Täter zur Verantwortung zu ziehen. Was aber einleuchtet, ist die Regulierung politischer Werbung, um mehr Transparenz herzustellen und die vom Ausland finanzierte Werbung unmittelbar vor politischen Wahlen ganz zu untersagen. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass Sie als Bundesregierung nun endlich handeln, und auch, dass Sie der Bundesnetzagentur die Aufsicht geben. Dennoch bleibt die Regulierung politischer Werbung Stückwerk. Gerade Sie wollen ja eigentlich diese sogenannte Bürokratie abbauen; nun haben wir aber wieder ein Regelwerk mehr, das zu viel Arbeit auf allen Seiten führen wird. Die Anbieter stehen nun also ebenso wie die Behörden vor der Herausforderung, zu entscheiden: Was ist jetzt eigentlich ein politischer Inhalt und was eben nicht? Das hätte man sich sparen können, indem die Regulierung einfach für alle Inhalte gelten würde. Ich frage mich: Warum wird ein Gewächs kapitalistischer Wirtschaftsweise nur mit dem Zeigefinger moderiert, anstatt es einfach mal abzustellen? Unplug Ads, und zwar ganz egal ob X, Meta, Amazon oder Temu! Danke. Für die CDU/CSU-Fraktion hören wir Dr. Konrad Körner.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich meiner Vorrednerin zugehört habe, bin ich zumindest dann stutzig geworden, als es erst mal um „sogenannte Bürokratie“ ging. Sehr geehrte Frau Vogtschmidt, ich glaube, „sogenannte Bürokratie“ betrifft gerade jeden, der Wahlkampf macht, und sie ist nicht „sogenannt“; das ist in diesem Fall wirklich Bürokratie. Wenn Sie so sehr gegen Social-Media-Verbote für Jugendliche kämpfen und wenn Sie so sehr gegen alle möglichen Arten der Werbung sind, dann geht es Ihnen vielleicht nicht darum, die großen Konzerne zu bekämpfen, sondern vielleicht einfach nur darum, Ihrer Heidi Reichinnek ein bisschen mehr Reichweite zu verschaffen. Politische Werbung gehört als Teil der demokratischen Auseinandersetzung dazu. Sie kann informieren, mobilisieren und überzeugen; aber sie kann eben auch manipulieren, gerade dann, wenn sie im Digitalen unsichtbar, hochgradig personalisiert und mit Datenprofilen angereichert ausgespielt wird. Genau deswegen ist Transparenz bei politischer Werbung kein Nice-to-have, sondern elementar für eine wehrhafte Demokratie. Wir wollen keine gekauften Wahlen aus dem Ausland, und wir wollen auch keine gekaufte Werbung aus dem Nicht-EU-Ausland. Politische Werbung findet längst nicht mehr nur auf Plakaten, in Zeitungen oder im Rundfunk statt, wo sie übrigens ja schon lange geregelt, transparent und fair ausgestaltet ist. Wer Radiowerbung oder Fernsehwerbung vor der Wahl hört, der weiß: Da gibt es Regeln; die sind verständlich und auch irgendwie logisch. Wir beraten heute das Durchführungsgesetz zur zugehörigen EU- Verordnung. Und ich will gleich zu Beginn sagen, was ich immer gesagt habe: Ja, diese Verordnung der EU hat Defizite. Sie schafft teilweise unnötige Bürokratie und wird mit einer Überregulierung ihr Ziel, nämlich mehr Transparenz bei politischer Werbung zu schaffen, wahrscheinlich verfehlen. Heute und im weiteren parlamentarischen Verfahren geht es um die Durchführung dieser Verordnung; deswegen müssen wir eben auch über die Schwächen dieser EU-Vorgaben sprechen. Ja, Regeln braucht es; der Schutz der Demokratie ist wichtig. Aber Überregulierung und Rechtsunsicherheit, die insbesondere Ehrenamtliche trifft, braucht es nicht. Denn wenn mir der Geschäftsführer einer kleinen Werbeagentur resigniert erzählt, dass er jetzt am besten überhaupt keine politischen Kampagnen mehr begleitet, oder große Plattformen das Angebot politischer Werbung gänzlich streichen, dann zeigt das: Das Ziel ist nicht erreicht. Dadurch, dass große Social-Media-Plattformen politische Werbung jetzt ganz verbieten, werden nur die Extremen gestärkt. Neue Studien haben erst jüngst unter Beweis gestellt: Die Algorithmen allein überlassen nur den Rändern von links und rechts das Feld; sie werden dann bevorzugt. Das war sicherlich nicht das Ziel im Hinblick auf fairen politischen Wettbewerb. Leidtragende sind deswegen nicht große Player mit Compliance-Abteilung, die es sich im schlimmsten Fall leisten können, sondern Leidtragende sind vor allem die vielen Ehrenamtlichen in den Wahlkämpfen da draußen, die den demokratischen Betrieb am Laufen halten. Wenn es jetzt im Kommunalwahlkampf in Bayern nach dem Infostand, nach dem Flyer-Verteilen – das, was jede Partei macht –, nach Überzeugen, Zuhören, Erklären noch heißt: „Geh nach Hause, dokumentiere, archiviere und erkläre deinem Anzeigenblatt noch EU-Vorgaben!“, dann müssen wir da ran. Die ersten Signale aus Brüssel sind hoffnungsvoll, dass an dieser Verordnung materiell auch in Brüssel noch etwas geändert werden könnte, und dort sollten wir alle uns dafür proaktiv einsetzen. Wir beraten in den nächsten Wochen das Durchführungsgesetz, in dem wir die Zuständigkeiten auf der Bundesebene regeln. Der Großteil der Durchführung wird den Ländern obliegen. Der Gesetzentwurf liegt uns nun vor, und selbstverständlich wird man da noch einmal hinschauen; selbstverständlich werden wir uns in einer Anhörung auch die entsprechende Expertise einholen. Wir wollen eine schwierige EU-Verordnung in Deutschland möglichst gut umsetzen, schlank und unbürokratisch. Ich freue mich auf die weitere Debatte dazu. Ich freue mich, als letzte Stimme in dieser Aussprache Maja Wallstein für die SPD-Fraktion das Wort erteilen zu dürfen.

SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hoffe, diese Stimme hält auch noch die gesamte Rede. Ich gehe zur Apotheke. Das freut mich. – Hochverehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Schön, dass Sie da sind. Es ist Freitag Nachmittag, draußen scheint die Sonne, und Sie sind ganz analog hier mit uns bei einer Debatte über das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz. Für die eine oder den anderen klingt das vielleicht nach technischer Regulierung, nach Algorithmen, nach bürokratischem Kleingedruckten. Und ja, ein bisschen ist es das auch. Aber wenn wir ehrlich sind, sprechen wir hier über nichts Geringeres als über das Herzstück unserer Demokratie. Wir sprechen darüber, ob unsere Wahlen fair und frei bleiben oder ob sie zum Spielball von dunklen Geldgebern und Manipulation im Netz werden. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich bin Verfassungspatriotin. Und als solche schmerzt es mich, zu sehen, wie die Anonymität des Internets missbraucht wird, um Hass zu säen und unsere Gesellschaft zu spalten. Mit diesem Gesetz ziehen wir da eine ganz klare Grenze. Damit dieses Gesetz nicht nur auf dem Papier existiert, schaffen wir klare Strukturen. Wir benennen die zentrale Koordinierungsstelle für digitale Dienste als Regulierungsbehörde, die sicherstellt, dass die Anbieter politischer Werbung ihre Karten offenlegen. Wir stärken die Bundesbeauftragte für den Datenschutz; denn das Targeting mit unseren privatesten Daten muss ein Ende haben. Und die Bundeswahlleiterin wird die Brücke nach Europa schlagen. Wir schaffen hier eine wehrhafte Architektur gegen Desinformation. Was wir hier festlegen, ist eine Selbstverständlichkeit. Wer für eine politische Botschaft bezahlt, der muss auch sagen, wer er ist. Wer politische Plakate klebt, steht ja am Ende auch im Impressum. Warum sollte im Netz etwas gelten, was wir analog niemals akzeptieren würden? Warum erlauben wir es, dass Menschen in digitalen Echokammern isoliert werden, ohne zu wissen, wer die Anzeige finanziert hat? – Ich merke schon, dass Sie wieder unruhig werden. Sie rufen ständig „Freiheit“. Und wenn wir dann antworten: „Ja, Freiheit und Transparenz“, dann bekommen Sie es mit der Angst zu tun. Wer die Demokratie schützen will, der darf das Licht der Öffentlichkeit nicht scheuen. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass ausländische Einflussnahme, insbesondere drei Monate vor einer Wahl, einen Riegel vorgeschoben bekommt. Das ist wehrhafte Demokratie in Aktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist ein wichtiger Schutzschild für unsere freie Willensbildung. Aber wir müssen noch weitergehen. Wir müssen unsere Demokratie überall schützen. Das bedeutet im Übrigen auch, dass wir keine verfassungsfeindlichen Parteien dulden dürfen. Darum sollten wir uns alle starkmachen für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht, so wie es Artikel 21 unseres Grundgesetzes von uns verlangt. Ich frage mich: Welche demokratische Partei fürchtet die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit durch das höchste Gericht unseres Landes? Vielen Dank.

Redner nach Fraktion