2./3. Lesung

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz – HochseeSchG) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss)

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz – HochseeSchG) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss)

26. Februar 2026·Sitzung 59··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (6)

CDU/CSU

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 30 Prozent der weltweiten Meeresfläche sollen bis 2030 unter Schutz gestellt werden. Das ist das Ziel der UN-Konferenz von 2022. Dazu hat sich Deutschland bekannt. Und heute gehen wir einen großen Schritt auf dieses Ziel zu. Wir ratifizieren heute das UN-Hochseeschutzabkommen und setzen es mit dem Hochseeschutzgesetz um. Dabei sorgen wir dafür, dass internationale Rechtslücken geschlossen werden. Wir sorgen dafür, dass es weltweite Standards beim Schutz der Meere gibt. Vor Kurzem war ich beim Alfred-Wegener-Institut auf der Insel Sylt – in meiner Heimat, in meinem Wahlkreis – am nördlichsten Punkt in Deutschland, kurz vor dem Lister Ellenbogen, mitten in der Nordsee. Von dort aus ist das Institut unter anderem weltweit in der Meeresforschung tätig, besonders in der Arktis. Bei dem Wetter der letzten Wochen hat man sich das Leben in der Arktis ein bisschen vorstellen können. Dort wurde mir berichtet, dass erwartet wird, dass wir dieses Abkommen hier heute umsetzen. Denn Deutschland ist weltweit führend in der Meeresforschung und gehört auch in der maritimen Wirtschaft zu den führenden Nationen. Deshalb sind einheitliche Standards gerade für unsere heimische Wirtschaft und Forschung von enormer Bedeutung; auch das berücksichtigen wir mit der Umsetzung in diesem Gesetz. Wir gestalten Zuständigkeiten der Behörden nun effizienter. Und wir verhindern Doppelstrukturen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben das Gesetz im parlamentarischen Verfahren noch einmal angepasst und nachgebessert. Wir stellen sicher, dass Behörden fehlende Informationen von Nutzern meeresbiologischer Ressourcen nachfordern können. Wir erhöhen die Rechtssicherheit. Völkerrechtlich bindende Beteiligungs-, Informations- und Überwachungspflichten verankern wir für all jene Fälle, die keiner Genehmigung nach dem Hochseeschutzgesetz bedürfen. Und wir vereinfachen auch die internationale Abstimmung bei diesem Thema. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen heute ein Abkommen um, das neue Schutzstandards formuliert, internationale Abstimmung verbessert und unsere Handlungsfähigkeit – aus deutscher Sicht – stärkt. Unsere Koalition von Union und SPD setzt klare Regeln für die Nutzung auf hoher See. Die heutige Verabschiedung ist das Ergebnis eines Prozesses von über 20 Jahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir übernehmen Verantwortung, und wir liefern endlich Ergebnisse. Vielen Dank. – Ich rufe zur nächsten Rede auf Marcel Queckemeyer von der AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute erleben wir wieder ein vertrautes Ritual in diesem Hause: Ein großes moralisches Ziel wird aufgerufen, ein internationaler Vertrag wird gefeiert, und am Ende entsteht wie so oft mehr Verwaltung als Wirkung. Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse – wow, das klingt nach historischer Verantwortung. Doch wir beraten hier kein bloßes Symbol, wir beraten ein nationales Ausführungsgesetz zu einem UN-Abkommen mit konkreten Folgen für das deutsche Recht, für Verwaltungsverfahren, für Genehmigungen, für Wirtschaft und für unsere Küstenregionen. Das sogenannte Hochseeschutzabkommen betrifft rund zwei Drittel der Ozeane, etwa 43 Prozent der Erdoberfläche. Und was ist die politische Antwort? Neue Schutzgebietskategorien, neue Berichtspflichten, kurz gesagt: eine neue globale Verwaltungsebene. Man könnte fast meinen, das eigentliche Problem der Weltmeere sei nicht Überfischung oder Vermüllung, sondern ein Mangel an Konferenzen. Wenn Sitzungen in New York das Meer sauber machen würden, wenn Berichte Plastik aus dem Ozean filtern könnten, ja, dann wäre das Problem schon längst gelöst. Meine Damen und Herren, niemand bestreitet ökologische Herausforderungen. Überfischung ist real, Verschmutzung ist real. Aber Biodiversitätsschutz auf der Hochsee bedeutet in der Praxis zunächst einmal Einschränkung von Nutzung. Er bedeutet Regulierung, er bedeutet zusätzliche Prüfverfahren. Er bedeutet zusätzliche Unsicherheit. Das Abkommen ist eingebettet in die sogenannte Thirty-by-Thirty-Strategie. Bis 2030 sollen 30 Prozent der Meeresfläche unter Schutz gestellt werden. Schutzgebiet heißt nicht automatisch Totalverbot, aber es heißt immer zusätzliche Regulierungen und zusätzliche Genehmigungsschritte. Und wer entscheidet darüber? Weder die Küstenregion noch die Betroffenen, sondern internationale Gremien. Das nennt man heute: globale Verantwortung. Ich nenne es: Politik der Entmachtung nationaler Zuständigkeiten. Denn das Muster ist immer dasselbe: Die moralische Inszenierung findet auf internationaler Bühne statt, die administrativen Lasten landen bei den Staaten, und die Kosten tragen Bürger und Unternehmen. Global regieren, national bezahlen. Deutschland verfügt allein in der Nordsee über eine Ausschließliche Wirtschaftszone von rund 28 000 Quadratkilometern. Dort stehen Offshore-Windparks, dort wird gefischt; daran hängen Arbeitsplätze und ganze Regionen. Gerade für uns in Niedersachsen ist diese Debatte von Bedeutung. Nehmen wir die Gasbohrungen vor Borkum, nur exemplarisch. Dort erleben Menschen konkret, was passiert, wenn internationale Vorgaben auf regionale Realität treffen. Planungsverfahren verlängern sich, Genehmigungen werden komplizierter, Investitionen werden unsicherer. Das droht jetzt den Hochseegebieten. Ich habe noch keinen UN-Delegierten gesehen, der morgens um 5 Uhr bei Windstärke 8 auf einem Krabbenkutter steht und erklärt, warum neue Berichtspflichten jetzt die Welt retten. Aber genau diese Menschen dort vor Ort sollen mit den Folgen leben. Meine Damen und Herren, Deutschland hat bereits eines der strengsten Umweltregelwerke weltweit. Die Europäische Union verfügt über umfangreiche Schutzinstrumente. Die Nordsee ist bereits kein rechtsfreier Raum. Das, was wir hier schaffen, ist kein fehlendes Schutzinstrument, sondern eine weitere Ebene internationaler Steuerung. Die entscheidende Frage lautet: Wird das Meer dadurch messbar sauberer? Nein. Es wächst einfach der Apparat der Selbstversorgung von gescheiterten Politikern. Internationale Kooperation ist sinnvoll, wo sie konkret Probleme löst. Aber internationale Verantwortung darf kein Deckmantel sein, um nationale Entscheidungsspielräume schrittweise auszuhöhlen. Meeresschutz braucht Durchsetzung bestehender Regeln und klare Zuständigkeiten. Was er nicht braucht, sind immer neue internationale Gremien, die weit entfernt entscheiden, aber keine direkte politische Verantwortung tragen. Deshalb lehnt die AfD-Fraktion dieses Ausführungsgesetz entschieden ab, nicht weil uns das Meer egal wäre, sondern weil wir Schutz wollen, der wirkt, und nicht Schutz, der vor allem neue Verwaltungsstrukturen produziert und weitere Versorgungspositionen für ausgediente Politiker Ihrer Parteien schafft. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Steffi Lemke für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da ich hier – zu später Stunde – viele junge Menschen auf den Besuchertribünen sitzen sehe, will ich mir einmal eine Anmerkung zur AfD-Fraktion erlauben; denn man konnte gerade ein Lehrbuchbeispiel erleben und live mitverfolgen, wie ahnungslos hier über Politik diskutiert wird. Auch wenn Sie aus Niedersachsen zu stammen scheinen – ich weiß es nicht genau –: Hier geht es um die hohe See, das heißt die Meeresgebiete außerhalb der AWZ. Aber offensichtlich haben Sie das überhaupt nicht mitbekommen, also Rede komplett am Thema vorbei. Ich möchte gerne ausführen, dass heute ein wirklich guter Tag für den Meeresschutz ist. Denn mit diesen Gesetzen, die wir fraktionsübergreifend gleich hier im Parlament beschließen werden, erreichen wir einen Meilenstein für den globalen Meeresschutz und gehen einen großen Schritt nach vorne. Damit manifestiert Deutschland seine Vorreiterrolle auf diesem Gebiet auch noch einmal. Wir schaffen zum ersten Mal einen rechtsverbindlichen Rahmen für Schutzgebiete auf hoher See. Das gibt es bisher nicht. Die Einrichtung von Schutzgebieten für zwei Drittel der Meeresoberfläche ist bisher nicht möglich gewesen. Das ändert dieses Abkommen. Ich bin froh, dass wir das heute gesetzgeberisch auf den Weg bringen. Angesichts der Tatsache, dass unsere Meere überhitzt, komplett verschmutzt und überfischt sind und der Nutzungsdruck weiter zunimmt, auch durch militärische Nutzung, ist das ein überfälliger Schritt. Er darf definitiv nicht der letzte sein, sondern ist einer von vielen notwendigen Schritten. Ich möchte in Richtung CDU/CSU und SPD – auch wenn das Ministerium heute hier nicht vertreten ist – sagen, dass ich mich wirklich freue, dass wir das fraktionsübergreifend beschließen können. Das ist gute parlamentarische Tradition im Meeresschutz. Wir haben hier immer fraktionsübergreifend Anträge verabschiedet. Ich möchte meinen Dank auch den Mitarbeitern im Ministerium, im Auswärtigen Amt aussprechen und diesen Dank ausweiten auf die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft und auf alle in der internationalen Meeresschutz-Community, die durch energisches Arbeiten über viele, viele Jahre hinweg diesen Schritt heute möglich gemacht haben. Danke dafür! Danke, dass wir das heute beschließen können. Außerdem hat vor wenigen Stunden das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass die Ölförderung im Wattenmeer mit sofortiger Wirkung eingestellt werden muss, weil Umweltprüfungen nicht vorgenommen worden sind. Auch deshalb ist heute ein guter Tag für den Meeresschutz. Die Meeresschutz-Community hier im Parlament weiß, dass das Wattenmeer eines unserer sensibelsten Meeresabschnitte ist. Deshalb ist komplett unverständlich, warum dort Ölförderung weiter möglich sein sollte. Frau Lemke, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? Nein, aus der AfD-Fraktion nicht; die sind mit sich selbst beschäftigt. Damit sollen sie auch gerne weitermachen. Dann setzen Sie gerne Ihre Rede fort. Jetzt kommt meine Kritik an CDU/CSU und SPD – das haben Sie wahrscheinlich auch erwartet –, die ich auch hier im Parlament vortragen möchte: Es ist völlig unverständlich, dass wir bis 2041 aus der Ölförderung im Wattenmeer aussteigen, Sie aber jetzt den Weg freimachen, um für die nächsten Jahrzehnte in die Gasförderung vor Borkum einzusteigen, und zwar nicht mit einer kleinen Plattform, sondern mit bis zu sechs Förderstätten. Sie müssen bitte zum Ende kommen. Da wir fraktionsübergreifend immer so gut für den Meeresschutz zusammengearbeitet haben, gebe ich meine Hoffnung nicht auf, dass Sie das hier im Parlament noch stoppen. Sie haben es in der Hand. Sie haben die Möglichkeit dazu. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Für eine Kurzintervention erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Ingo Hahn von der AfD-Fraktion.

AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Lemke, Sie haben gerade von der Verschmutzung der Meere gesprochen. Nun ist das Wattenmeer – da sind wir einer Meinung – natürlich von ganz besonderer Bedeutung, weil es ein besonders seltener und sensibler Lebensraum ist. Die Politik, die Sie und Ihre grüne Fraktion verfolgen, ist aber eine Politik der Offshore-Windkraftanlagen – und damit eine Politik, die dazu beiträgt, dass dieses einmalige Wattenmeer, das genauso zu den Meeresschutzgebieten gehört, Schaden nimmt. Und da stelle ich Ihnen die Frage: Welche Rolle spielen denn die Offshore-Windkraftanlagen, was die Lärmemissionen angeht? Welche Rolle spielen sie, was den Vogelschlag angeht? Und welche Rolle spielen sie, was zum Beispiel Mikroplastik mit Blick auf die Verschmutzung der Meere angeht? Möchten Sie erwidern, Frau Lemke?

Grüne

Danke. – Ich begrüße es tatsächlich, wenn Sie sich in Zukunft mit Meeresschutz fachlich intensiv auseinandersetzen wollen. Ich glaube, dass Sie da wirklich noch ein großes Aufgabengebiet vor sich haben, so wie wir alle. Die Meere stehen unter massivem Nutzungsdruck. Wir haben die massive Verschmutzung mit Plastik. Diese kommt aber nicht von den Windkraftanlagen; das können Sie alles wissenschaftlich nachlesen, wenn Sie das tun möchten. Und selbstverständlich ist – darauf habe ich auch in meiner Ministerzeit hingewiesen – die zunehmende Nutzung durch Anlagen für erneuerbare Energien ein Problem. Deshalb müssen wir Umwelt- und Naturschutzregeln aufstellen, die besagen, dass Windkraftanlagen gebaut werden dürfen, wo sie Fisch- und Vogelbestände nicht schädigen. Im Übrigen wurde untersucht, dass insbesondere in den Gebieten, wo Windkraftanlagen offshore gebaut worden sind, sich die Fischbestände wieder erholen. Weil dort kein Schiffsverkehr stattfindet und die Lärmbelästigung reduziert ist, können sich die Fischbestände dort erholen, im Übrigen auch zum Nutzen der Fischerei. Die zweite Problematik, mit der ich Sie bitte sich wirklich auseinanderzusetzen, ist die Tatsache, dass die Meere vor allem von Überhitzung massiv betroffen sind. Durch die damit einhergehende Versauerung sind Fauna wie auch Flora in den Meeren massiv bedroht. Und tatsächlich werden auch Kipppunkte in der Antarktis und Arktis durch das Eisschmelzen aufgrund der Klimaveränderung inzwischen erreicht. Gerade wurde neu festgestellt, dass der Meeresspiegelanstieg stärker voranschreitet als bisher gedacht. Wie ich Ihnen darlegte, haben Sie, haben wir alle also ein großes Feld, auf dem man sich sinnvoll politisch und fachlich betätigen kann, so man das kann und will. Danke. Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede Mareike Hermeier für Die Linke.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen heute zwei Gesetzen zu. Ja – wir stimmen zu. Irre, ich weiß. Aber ich erkläre es Ihnen. 60 Prozent der Weltmeere liegen außerhalb nationaler Hoheitsgebiete. Hier herrschte bisher wirtschaftliche Freiheit vor ökologischem Schutz. Das UN-Hochseeschutzabkommen setzt diesem Prinzip endlich Regeln entgegen, nämlich Meeresschutzgebiete auf hoher See, verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen, Regeln für den Zugang zu marinen genetischen Ressourcen. Das ist Fortschritt. Punkt! Aber machen wir uns nichts vor: Ein Schutzgebiet, in dem weiter gefischt und gebohrt werden darf, ist vor allem eines – ein schönes Wort, aber bestimmt nicht geschützt. Fischerei und Tiefseebergbau bleiben möglich. Militärische Aktivitäten sind ausgenommen – als sei Krieg auf einmal biodiversitätsneutral. Und Deutschland? Deutschland hat es nicht unter die ersten 60 Ratifikationen geschafft. Andere Staaten haben das Abkommen gerettet – wir sind beigetreten, als klar war, dass es ohnehin kommt. Multilateralismus, aber nur, wenn es sein muss, ist auch eine Strategie. Nun zur Umsetzung. Das Bundesamt für Naturschutz soll das alles stemmen: neue Prüfverfahren, internationale Abstimmung, Kontrolle, Sanktionen. Aber mit welchem Personal eigentlich und mit welchem Budget? Das steht da leider noch nicht so ausführlich. Wer Schutz beschließt, muss ihn auch durchsetzen können, sonst wird aus diesem Meilenstein – dem stimme ich zu – leider ein Placebo. Sie kümmern sich hier um internationale Gewässer – nach unserer Ansicht relativ vernünftig –, wollen aber Borkum durch Gasbohrungen weiter tiefer legen. Global Meeresschutz predigen und national fossile Projekte vorantreiben – das stellt für uns nicht nur einen Zielkonflikt dar, sondern auch eine gewisse Doppelmoral, liebe Regierung. Unser Fazit daher: Ja, dieses Abkommen ist wichtig. Und ja, wir stimmen zu. Aber Meeresschutz heißt nicht, schöne Beschlüsse zu feiern. Meeresschutz heißt, Profitinteressen endlich Grenzen zu setzen – auch vor der eigenen Haustür. Denn wer die Ozeane retten will, muss aufhören, sie als Rohstofflager zu betrachten. Danke schön.

Redner nach Fraktion