1. Lesung

23 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz – HochseeSchG)

23 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz – HochseeSchG)

15. Januar 2026·Sitzung 53··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (7)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Ihnen heute drei Gesetzentwürfe vorlegen zu können. Zwei betreffen den Hochseeschutz. Das UN-Hochseeschutzübereinkommen – im Juni 2023 von der internationalen Staatengemeinschaft beschlossen – ist ein wesentlicher Meilenstein zur Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere unserer Ozeane. Ich sehe meine Amtsvorgängerin Steffi Lemke hier, sie hat das Ganze für die Vorgängerregierung wesentlich mitverhandelt. Noch mal vielen herzlichen Dank! Wir wollen, dass das Gesetzeskraft erlangt. Ich darf das heute im Namen der Bundesregierung hier einbringen. Danach liegt es in der Hand des Parlaments. Warum machen wir das? Weil wir zum einen die multilaterale Zusammenarbeit stärken wollen. In Zeiten, wo Nationalismus im Mittelpunkt steht, haben wir heute ein Übereinkommen der Vereinten Nationen vorliegen, das den Meeresschutz in den Mittelpunkt stellt. Es gilt dort, wo bisher rechtsfreier Raum herrschte, dort, wo die Weltmeere niemandem gehören. Sie sind überlebenswichtig für uns Menschen. Sie versorgen uns mit Nahrung und Sauerstoff. Sie regulieren das Klima, indem sie Wärme und Kohlendioxid speichern. Gleichzeitig stehen die Meere aber auch immer mehr unter Druck. Klimawandel, Artensterben, Verschmutzung und Überfischung – all das bedroht ein einzigartiges Ökosystem und damit unsere Lebensgrundlage. Das bedeutet zuallererst, dass wir hier in Deutschland Verantwortung für unsere eigenen Meere, Nord- und Ostsee, übernehmen und diese schützen. Deswegen werden wir in den Schutzgebieten der AWZ das Bohren nach Öl und Gas ausschließen – wenn der Bundestag unserem Gesetzentwurf folgt; die Bundesregierung und ich können Ihnen das jedenfalls sehr empfehlen. Wir brauchen auch eine Stärkung der Meeresschutzgebiete in unseren hoheitlichen Gewässern. Meeresschutz ist eine Aufgabe für die gesamte Weltgemeinschaft. Bundesregierung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in Deutschland waren wichtige Treiber der erfolgreichen jahrelangen Verhandlungen bei den Vereinten Nationen in New York. Dieses Hochseeschutzübereinkommen ermöglicht der Staatengemeinschaft nun endlich, den Schutz der Meere effektiv voranzutreiben. Im Zentrum steht dabei die zukünftige Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf der hohen See. Damit schaffen wir Erholungsräume für die Meeresnatur. Und es hilft uns auf dem Weg zu einem zentralen internationalen Ziel: nämlich bis zum Jahr 2030 30 Prozent der weltweiten Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Bislang haben 80 Staaten und die Europäische Union das Übereinkommen ratifiziert. Übermorgen, am 17. Januar, wird es in Kraft treten. Deutschland gehörte zu den ersten Ländern, die das Übereinkommen unterzeichnet haben. Mit den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen schaffen wir die Grundlage für den nächsten Schritt, die Ratifizierung. Anders als viele andere Staaten brauchen wir in Deutschland neben dem Vertragsgesetz auch gleich ein Ausführungsgesetz; es liegt Ihnen vor. Dadurch dauert der Ratifizierungsprozess bei uns etwas länger. Dafür können wir aber auch direkt im Anschluss loslegen. Denn mit dem Ausführungsgesetz werden die zentralen Vorgaben des Übereinkommens direkt in nationales Recht umgesetzt. Das reicht – um Beispiele zu geben – von der Ausweisung von Meeresschutzgebieten über die Pflicht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen für menschliche Aktivitäten im Ozean bis hin zu klaren Regeln für den Umgang mit genetischen Ressourcen von der hohen See, die zum Beispiel für Medizin oder Kosmetik genutzt werden. Nach Abschluss der Ratifizierung sitzen wir dann auch bei der ersten Ozean-COP, also dem Treffen der Unterzeichnerstaaten, mit am Tisch und gestalten richtungsweisende Entscheidungen aktiv mit. Ich bitte Sie sehr um Ihre Zustimmung und um Umsetzung dieses Ratifizierungsprozesses. Für die Menschheit, für die Meere wäre es ein Segen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Steffen Kotré für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche jetzt zu Zusatzpunkt 7, also zum Abkommen mit den Niederlanden über die Erschließung des Gasfeldes N05-A in der Nordsee. Die gemeinsame Erschließung grenzüberschreitender Gasvorkommen leistet einen wichtigen, wenn auch kleineren Beitrag zur Versorgungssicherheit Deutschlands. Sie erweitert die verfügbaren Förderkapazitäten in Europa und verringert damit die Abhängigkeit von externen Lieferanten, insbesondere von LNG-Importen aus Übersee. Die unheilvolle Entscheidung, aus russischem Gas auszusteigen, kann das aber nicht kompensieren. Wir alle kennen die Folgen: Wir sind aus der Kernenergie ausgestiegen, die Kohleverstromung wurde reduziert, und damit nahm die teure Gasverstromung zu. Der Gaspreis hatte sich schon im Sommer 2021 verdoppelt, und dann verknappte die Bundesregierung auch noch das Gasangebot durch die Weigerung, russisches Gas abzunehmen. Das hat dem Tod auf Raten der energieintensiven Industrie weiter Vorschub geleistet. Die chemische Industrie, zurzeit zu 70 Prozent ausgelastet, wird es, so wie wir sie kennen, vermutlich bald bei uns nicht mehr geben. Sie hat zwei Weltkriege überstanden, aber den links-grünen Wahnsinn der Energiewende wird sie wohl leider nicht überstehen, ebenso wenig wie unsere bekannte und starke Automobilindustrie, die Metallverarbeitung und viele andere energieintensive Industriezweige. Um von der Industrie zu retten, was noch zu retten ist, brauchen wir, ob Sie es nun wollen oder nicht, russisches Gas – nicht indirekt, so wie es gerade passiert, sondern direkt über Rohrleitung. Deswegen werden wir Nord Stream wiederbeleben müssen. Damit halten wir die Versorgungslage stabil und eben auch die Preise. Wir erleben jetzt gerade eine Gasmangellage, und die würden wir mit einer Rohrleitung wie zum Beispiel Nord Stream verhindern. Aber das alles nutzt natürlich nichts, wenn wir nicht souverän handeln und unsere Gasinfrastruktur gegen Angriffe verteidigen. Der Terrorakt der Sprengung von Nord Stream wurde auch möglich, weil die links-grüne Bundesregierung für alle sichtbar Nord Stream loswerden wollte. Die mangelnde Aufklärung und die Verschleppung der Untersuchung laden natürlich Terroristen geradezu ein, wieder zuzuschlagen. Sie werden ja nicht belangt, meine Damen und Herren. Das ist der eigentliche Skandal. Deutschland muss wieder souverän handeln. Es muss seine Interessen schützen und auch alle Möglichkeiten nutzen, um preiswertes Gas zu beziehen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte: für die Unionsfraktion Leif Erik Bodin.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Wir ratifizieren heute das UN-Hochseeschutzabkommen. Das ist gut. Das ist auch unsere Verantwortung. Es ist ein wichtiger Schritt; denn Meeresschutz endet nicht an den nationalen Grenzen. Das Meer auf hoher See ist ein sensibler Lebensraum, und der muss geschützt werden. Mit dem Abkommen schaffen wir nun erstmalig einen multilateralen Rahmen und gehen einen wichtigen Schritt für den globalen Klima- und Biodiversitätsschutz. Mit dem Gesetz schaffen wir die Voraussetzung für die Mitgestaltung von Meeresschutzgebieten auf hoher See. Wir führen Umweltverträglichkeitsprüfungen auch für Aktivitäten außerhalb nationaler Gewässer ein, zum Beispiel, wenn die Verantwortlichen der deutschen Gesetzgebung unterliegen. Und auch Eingriffe wie der Tiefseebergbau werden geregelt. So hilft es auch, die CO2-Speicherfähigkeit der Ozeane zu erhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir meinen es ernst mit dem Schutz unserer Meere. Denn damit schützen wir unsere Lebensgrundlage. Der Natur sind Seegrenzen egal. Das Meer muss insgesamt als Ökosystem gesehen werden. Daher wird der Schutz der hohen See auch unseren küstennahen Gewässern, wie zum Beispiel in meiner Heimat, in meinem Wahlkreis Nordfriesland – Dithmarschen Nord an der Westküste Schleswig-Holsteins, zugutekommen. Gleichzeitig bietet das Gesetz neue Möglichkeiten für unsere maritime Wirtschaft. Einmal mehr geht es darum, wirksamen Umweltschutz mit wirtschaftlicher Nutzung zu verknüpfen. Wir geben Projekten auf hoher See verbindliche Rahmenbedingungen. Planung und Investitionen werden berechenbarer. Und das gibt Sicherheit. Wir regeln den Zugang zu Ressourcen wie zum Beispiel der pharmazeutischen und biotechnischen Industrien. Das Gesetz bedient keine Verbotskultur. Es schafft klare Bedingungen, gerade damit Wirtschaft und Forschung auf hoher See tätig werden können. Damit die Umsetzung des Abkommens gelingt, ist Augenmaß gefragt. Für uns als Union ist wichtig, dass zum Beispiel die Kosten für die Fischerei nicht durch Prüfpflichten überhöht werden. Wir müssen unsere heimische Fischerei halten und ihr Sicherheit und Perspektive geben. Die Regeln müssen dabei praktikabel bleiben. Sie müssen für Behörden auch im internationalen Rahmen überprüfbar bleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz schließen wir eine Lücke im internationalen Recht. Wir beugen Verlusten im Ökosystem vor. Wir schaffen bei der Nutzung der hohen See Klarheit und fördern nachhaltige Geschäftsfelder. Deutschland zieht beim globalen Umweltschutz mit und stärkt gleichzeitig die maritime Wettbewerbsfähigkeit. Dieser Verantwortung, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird die Koalition aus Union und SPD gerecht. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Steffi Lemke.

Grüne

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Am 20. September 2023 hat die Bundesrepublik Deutschland das internationale Hochseeschutzabkommen unterzeichnet. Meine Vorredner haben es gesagt: Es ist wirklich ein historischer Durchbruch für den wunderbaren blauen Teil unseres Planeten gewesen, dass dieses Abkommen nach 25 Jahren der Verhandlungen zustande gekommen ist. Deutschland hat zu den Erstunterzeichnern gehört. Das ist gut. Deutschland ist führende Forschungsnation im Meeresschutz, und das soll auch so bleiben. Dieses Abkommen ist tatsächlich ein politischer Meilenstein für den blauen Teil unseres Planeten, für den Meeresschutz. Damit wird – erstens – die Ausweisung von Schutzgebieten auf der hohen See erstmalig ermöglicht. Es wird – zweitens – der Multilateralismus gestärkt; denn ein solches Abkommen in diesen Zeiten umzusetzen, ist wirklich keine Selbstverständlichkeit. Ich glaube, dass die Bedeutung dieses Abkommens für den Multilateralismus bisher noch gar nicht ausreichend gewürdigt worden ist. Drittens zeigt dieses Abkommen, dass Naturschutz verbindet, dass Naturschutz Grenzen überwindet, dass man sogar auf der hohen See zwischen Nationalstaaten, zwischen Parteien auch für die Natur Fortschritt organisieren kann. Es ist eine neue Epoche im Ozeanschutz, wenn Schutzgebiete ausgewiesen werden können, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden und die Wissenschaft gestärkt wird. Und jetzt kommt das Aber: Sie haben heute ein drittes Gesetz mit auf die Tagesordnung gesetzt, das in Zukunft Gasbohrungen wenige Meter von unserem wertvollen Weltnaturerbe Wattenmeer entfernt ermöglichen soll. Es geht dabei nicht um eine einzelne Gasbohrung mit ganz geringem Ertrag, sondern es geht um den Wiedereinstieg in die massive Erdgasförderung direkt am Wattenmeer und auch unter Meeresschutzgebieten. Deshalb bedauere ich zutiefst, dass Sie an einem Tag, der eigentlich Anlass zum Feiern geben sollte, mit diesem Gesetz allen Meeresschützern einen heftigen Schlag ins Gesicht versetzen. Herr Bodin, Sie haben gesagt, dass Meeresschutz nicht an den nationalen Grenzen ende, man müsse den Meeresschutz international stärken. D’accord! Aber Sie dürfen umgekehrt den nationalen Meeresschutz nicht schwächen, indem Sie direkt am Wattenmeer eine Förderung fossiler Energien jetzt wieder ermöglichen. Sie loben Umweltverträglichkeitsprüfungen auf internationaler Ebene, schleifen sie aber mit dem Naturzerstörungsgesetz auf nationaler Ebene. Sie müssen doch den Zusammenhang mit den Machtgelüsten gegenüber Grönland sehen: Sie ergeben nur Sinn, wenn die fossile Industrie weiter auflebt, weiter gefördert wird in einer Zeit, in der Grönland bzw. die Arktis auftaut. Es gibt eine enge Verbindung zwischen dem Auftauen der Arktis, vorangetrieben durch die Fossilwirtschaft, und dem Wiedereinstieg in die Gaswirtschaft, den Sie von SPD und CDU/CSU jetzt direkt an der Grenze zum Wattenmeer vollführen. Deshalb bitte ich Sie: Unterlassen Sie das, und lassen Sie dieses Unitarisierungsabkommen wieder fallen! Danke schön. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Mareike Hermeier für die Fraktion Die Linke.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich heute bei diesem Packen von Gesetzentwürfen – es sind insgesamt drei – über viele Punkte, die wir durchaus unterstützen können. Bei zwei davon geht es darum, die hohe See zu schützen, und das begrüßen wir ausdrücklich. Die Ansätze sind gut. Am 17. Januar 2026 tritt das UN-Hochseeschutzabkommen weltweit in Kraft. Es ist – das unterstreichen wir ebenfalls – ein Meilenstein für den globalen Meeresschutz. Aber Deutschland ist leider nicht unter den ersten 60 ratifizierenden Staaten. Wir kommen spät. Das ist nicht ungewöhnlich für Deutschland. Es ist nicht zu spät für Hoffnung – aber spät genug, um sich zu fragen: Warum brauchte das so lange? Es geht hier um Meeresschutzgebiete auf hoher See, um Umweltprüfungen für neue und bislang unregulierte Tätigkeiten und um – ich sage das bewusst langsam – maringenetische Ressourcen und digitale Sequenzinformationen. Kurz gesagt: Wenn selbst Plankton eine DNA hat, dann braucht Meeresschutz offenbar mehr als warme Worte, nämlich genau geregelte Zuständigkeiten, Personal, Durchsetzung und dafür eben auch die monetären Mittel. Und da liegt leider das Problem. Das Bundesamt für Naturschutz soll das alles stemmen. Nur: Ohne deutliche personelle und monetäre Aufstockung wird aus einem Meilenstein leider nur ein Briefbeschwerer. Gleichzeitig bleiben Fischerei und Bergbau in Schutzgebieten möglich. Verbote stehen im Gesetz, aber die Zuständigkeiten zu ihrer Durchsetzung wirken so klar wie der Lageplan unseres Jakob-Kaiser-Hauses. Dazu kommen Ausnahmen für militärische Aktivitäten; auch völlig überraschend derzeit. Und solange grundberührende Schleppnetzfischerei erlaubt bleibt und Gasbohrungen sogar in Naturschutzgebieten möglich sein sollen, ist der Wille zum Meeresschutz leider nicht konsequent. Denn der dritte Gesetzentwurf, den Frau Lemke eben hervorgehoben hat, ist leider ein Parkplatz für fossile Infrastruktur im Meer vor Borkum. Meeresschutz darf nicht heißen, international Vorschriften zu machen, aber zu Hause weiter zu bohren. Ich danke der Bundesregierung an dieser Stelle ausdrücklich dafür, dass sie uns heute zeigt, wie weit man Meeresschutz denken kann; aber leider tut sie das, ohne fossilen Interessen wirklich wehzutun. Meere sind mehr wert als Profite. Ich danke Ihnen. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Christian Moser.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über den Hochseeschutz und ein klares umwelt- und wirtschaftspolitisches Regelwerk für den Umgang mit unseren Meeren. Es geht um die Ratifizierung des UN-Hochseeschutzabkommens. In meinen Augen ist das Abkommen ein großartiger Meilenstein des Multilateralismus im Umweltschutz. Bisher gehörte die hohe See, wie man so schön sagt, allen und niemandem. Das galt damit immerhin für gut 40 Prozent der Erdoberfläche. Dass schon mehr als 60 Staaten das Abkommen ratifiziert haben und es dadurch übermorgen in Kraft tritt, ist ein großer Schritt zu einer weltweiten Anerkennung des Schutzes der Artenvielfalt und des Ökosystems Ozean. Aber auch die wirtschaftliche Nutzung dieses Raums wird klarer geregelt – wir haben es heute schon gehört –: Umweltverträglichkeitsprüfungen, regulatorische Klarheit und vor allem stärkere Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen, die auf hoher See aktiv sind. In Deutschland haben die maritime Wirtschaft und ihr Umfeld eine wichtige Rolle. 400 000 Arbeitsplätze hängen damit direkt zusammen, übrigens auch in Bayern. Falls Sie sich fragen sollten, warum ein bayerischer Abgeordneter zum Hochseeschutz spricht: Ein seit sieben Generationen familiengeführtes Unternehmen aus meinem Wahlkreis fertigt und exportiert unter anderem Bohrköpfe und Equipment zur minimalinvasiven und umweltschonenden Erkundung von Stätten für eine mögliche Ressourcenförderung. Diese Wirtschaftskraft wollen wir gerade in Deutschland behalten und voranbringen. Daran knüpft auch das sogenannte Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden an, über das wir im verbundenen Debattenpunkt heute sprechen. Deutschland verbraucht und braucht nach wie vor Erdgas. Auch wenn wir ein Commitment zur Klimaneutralität abgegeben haben, dürfen wir vor diesem Faktum nicht die Augen verschließen. Industrie und Haushalte können nicht von heute auf morgen umstellen und auf Erdgas verzichten. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage ist es ein Gebot der Stunde, dass wir hier mehr Eigenständigkeit wagen; denn Fakt ist: Nahezu alles an Gas importieren wir. Deswegen begrüße ich es, dass wir gemeinsam mit den Niederlanden einen Weg finden, wie die durch unsere Grenze geteilten Vorkommen genutzt werden können, sodass beide Staaten etwas davon haben. Allerdings nur, solange wir das auch brauchen. So lange ist es meiner Meinung nach in jedem Fall besser, heimisch zu produzieren, als das so oder so benötigte Gas in verflüssigter Form per Tanker über die Weltmeere zu importieren. Für mich ist klar: Guter Schutz der Meere einerseits und klar geregelte wirtschaftliche Aktivität auf hoher See andererseits können zusammengehen, wenn man sie zusammendenkt. Danke. Der abschließende Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Dr. Michael Blos.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz der Meere ist wichtig. Was uns hier unter TOP 23a und 23b vorgelegt wird, ist jedoch kein nüchterner Umweltschutz, sondern ein weiterer Schritt hin zu globaler Steuerung ohne nationale Kontrolle. Genau das ist der Kern des Problems. Mit dem Zustimmungsgesetz zum Hochseeschutz-Übereinkommen binden wir uns an künftige Entscheidungen internationaler Gremien unter dem Dach der Vereinten Nationen, ohne dass dieses Parlament darüber jeweils neu entscheiden kann. Das schadet deutschen Interessen. Noch problematischer ist das Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens, Tagesordnungspunkt 23b. Internationale Beschlüsse werden automatisch in deutsches Recht überführt. Neue Zuständigkeiten, neue Melde- und Berichtspflichten, neue Bürokratie, während der Bundestag faktisch nur noch vollzieht. Der Erfüllungsaufwand beträgt über 1 Million Euro jährlich für die Wirtschaft sowie 670 000 Euro laufend und 600 000 Euro einmalig für die Verwaltung für Tätigkeiten auf der hohen See, also weit außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse. Wer nun glaubt, dass Deutschland damit die Ozeane rettet, der glaubt auch, man könne den Atlantik mit deutschen Formularen trockenlegen. Auch ökologisch bleibt vieles Symbolpolitik. Es geht um Meeresgebiete fernab unserer Küsten. Kontrolle und Durchsetzung sind kaum überprüfbar, die negativen Folgen für Forschung, Innovation und wirtschaftliche Nutzung dagegen sehr konkret. Geschätzt 40 Genehmigungsverfahren pro Jahr, das ist keine Förderung von Wissenschaft, das ist deren administrative Erdrosselung. Meine Damen und Herren, wir sagen Ja zum Schutz der Meere, aber Nein zu einem System, das Verantwortung aus dem Parlament herausverlagert, Souveränität schleichend abgibt und Umweltpolitik zur Selbstermächtigung internationaler Gremien macht. Umweltschutz braucht Verantwortung und parlamentarische Kontrolle, keine internationale Bürokratie auf Autopilot. Deshalb lehnen wir diese Gesetzentwürfe ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Redner nach Fraktion