Antrag

Antrags der Abgeordneten Hauke Finger, Kay Gottschalk, Torben Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Steuerfairness fördern – Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen

Beratung des Antrags der Abgeordneten Hauke Finger, Kay Gottschalk, Torben Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Steuerfairness fördern – Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen

30. Januar 2026·Sitzung 57··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (8)

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Hochverehrte Bürger! Nur eine Sekunde früher oder später, was macht das schon? Eigentlich nichts. Doch manchmal kann es über Hunderttausende Euro entscheiden. Folgendes tragisches Beispiel: Ein Mann und seine Frau sitzen in einem Auto. Der Mann ist sehr wohlhabend, hat ein schönes, großes Einfamilienhaus. Die Frau ist Alleinerbin, und dann gibt es noch eine Tochter, die Alleinerbin der Frau ist. Es kommt zu einem tödlichen Unfall. Wenn bei dem Autounfall beide auf die Sekunde genau, also gleichzeitig, sterben, fällt einmal Erbschaftsteuer an, sterben sie nacheinander, jeweils nur eine Sekunde früher oder später, dann zweimal. Der Staat macht sich hier jedes Mal zum Miterben. Obwohl sich an dem Vermögensgegenstand gar nichts geändert hat, kassiert der Staat doppelt ab. Wo wir gerade bei „doppelt abkassieren“ sind: Jedes Erbe, jede Schenkung, jedes Vermögen entsteht aus bereits versteuertem Einkommen. Die Bürger zahlen ihre Steuern nach individueller Leistungsfähigkeit auf das eigene Einkommen – so weit, so gut –, aber dann müssen die Bürger auch selbst entscheiden können, was sie mit ihrem Geld machen. Ob sie es konsumieren, sparen, investieren, verschenken oder vererben, das geht den Staat nichts an. Die Erbschaftsteuer ist im Kern eine anlassbezogene Vermögensteuer, die nichts mit der individuellen Leistungsfähigkeit und der Steuergerechtigkeit zu tun hat. Können wir darauf verzichten? Erbschaft- und Schenkungsteuer machen zusammen gerade einmal 1,4 Prozent der Steuereinnahmen aus; im letzten Jahr waren das ungefähr 13,3 Milliarden Euro. Um die Relation zu zeigen: Für die Ukraine, für wirkungslose Klimamaßnahmen und vieles andere verschleudern wir über Hunderte Milliarden Euro jedes Jahr; das muss man sich mal vorstellen. Also, auf die Erbschaftsteuer kommt es im Haushalt nun wirklich nicht an. Und für die meisten Bürger ist die Erbschaftsteuer ein echtes Bürokratiemonster. Neben dem bereits komplizierten Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz existieren zahlreiche weitere Rechtsvorschriften, die das Bundesfinanzministerium sogar extra gebündelt in einem Amtlichen Erbschaftsteuer-Handbuch herausgibt. Dort finden wir unter anderem die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung, die Erbschaftsteuer-Richtlinien und in den Anhängen dann die Bodenrichtwertrichtlinie, das Baugesetzbuch, das Außensteuergesetz und die Lohnsummenparameter. Wir haben hier also nicht ein Gesetz, sondern einen undurchdringlichen Dschungel aus Sonderregeln, Ausnahmen, Fristen und Nachweispflichten, bei denen man als Laie nur verloren gehen kann. Wahrscheinlich nicht, wenn man nur Bankguthaben erbt, aber sobald Immobilien oder Unternehmen im Spiel sind, wird es kompliziert. Die Gerechtigkeitslücke besteht daher nicht nur zwischen kleinen und großen Erbschaften, sondern auch zwischen Erben mit und ohne Anwälten. Und – das richtet sich jetzt vor allem an Sie von der Linksfraktion – nicht jeder, der ein Unternehmen erbt, hat dadurch automatisch mehr Geld; denn wenn Unternehmen vererbt werden, steckt das Geld in Maschinen, Gebäuden usw.; es liegt nicht auf dem Konto. Firmennachfolger können die Steuer nur bezahlen, wenn sie das Unternehmen verschulden. Das Risiko einer Pleite steigt, und Arbeitsplätze sind gefährdet – ein Riesenproblem in Deutschland bei Handwerk, Bauernhöfen und auch beim Mittelstand. Fazit: Die Erbschaftsteuer ist ungerecht und verzichtbar. Sie ist ein Bürokratiemonster, das auch Unternehmensnachfolgen erschwert. Wir von der AfD wollen für unser Land Gerechtigkeit und Wohlstand. Daher fordern wir mit unserem heutigen Antrag die vollständige Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Herzlichen Dank. Das Wort darf ich Olav Gutting für die CDU/CSU-Fraktion erteilen.

CDU/CSU

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der AfD fast schon dankbar für diesen Antrag, weil er noch einmal deutlich macht, wie wichtig es ist, dass es in diesem Haus eine parlamentarische Mitte gibt. Dieser Antrag zeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns nicht der Maßlosigkeit von links, aber auch nicht von rechts hingeben, sondern dass wir Maß halten. Das wissen wir in der Union schon seit Ludwig Erhard. Maßhalten gilt auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Es gibt Gegner jeglicher Erbschaftsbesteuerung – das haben wir gerade von rechts gehört –, und es gibt Befürworter einer massiven Erhöhung der aktuellen Steuer; das findet man im Spektrum links von der Union. Beide Extreme begründen ihre Auffassungen immer mit Gerechtigkeit. Während die einen von vermeintlicher Doppelbesteuerung sprechen, sehen die anderen in einer hohen Besteuerung über den Tod hinaus eine gewisse posthume Wiedergutmachung an den sozial Benachteiligten. Beide Extreme sind falsch. Wir in der Union sagen: Eine moderate Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein wichtiger Teil unserer sozialen Marktwirtschaft. Diese Steuer trägt dazu bei, öffentliche Aufgaben zu finanzieren, und sie schließt als Ergänzung zur Einkommensteuer auch Lücken bei der Besteuerung von Vermögensübertragungen. Und wir sagen auch: Bei einer übermäßigen Besteuerung, wie es einige hier ja fordern, und bei Kampfparolen wie „leistungsloses Einkommen“ und „Überreiche“ sowie bei spalterischen Neiddebatten setzen wir ein klares Stoppschild. Die Möglichkeit der Weitergabe von Vermögen an die nächste Generation ist in unserer sozialen Marktwirtschaft ein wesentlicher Treibstoff. Die Leute strengen sich nicht mehr an, wenn der Staat anschließend alles wegnimmt. Die Möglichkeit, zu vererben, ohne dass der Staat sich den Großteil davon nimmt, ist ein ganz wichtiger Pfeiler in unserer verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsordnung. Wer aber wie die AfD die komplette Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer fordert, der macht es sich zu einfach und blendet die Frage der Finanzierung aus. Und das kennen wir von Ihnen ganz rechts schon: Staatsfinanzen sind Ihnen im Wesentlichen völlig egal. Ständig fordern Sie populistisch die Abschaffung oder Reduzierung von Steuern. Rechnet man alle potenziellen Einnahmeausfälle aus Ihren inhaltlich nicht ausgegorenen Anträgen in der Steuerpolitik der letzten Monate zusammen, kommt man locker auf jährliche dreistellige Milliardenbeträge. Das ist schlicht unseriös, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und auch die von Ihnen angeführten Vergleiche mit Erfahrungen aus anderen Ländern hinken. Sie haben Schweden in Ihrem Antrag erwähnt. Nur: Dort waren die Einnahmen tatsächlich so gering, dass die Abschaffung der Steuer am Ende überhaupt keine finanziellen Auswirkungen mehr hatte. Nachhaltige Wirtschafts- und Sozialpolitik kann doch nicht bedeuten, einfach auf Steuern zu verzichten, aber auch nicht, kurzfristig hohe Steuererträge aus der Vermögenssubstanz herauszupressen. Die Bundesländer – an die geht ja die Erbschaftsteuer – müssen sich weiterhin auf Steuereinnahmen verlassen können; aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, dass bei der Weitergabe von erarbeiteten Vermögenswerten der Staat Zurückhaltung übt. Gerade für unseren Mittelstand gilt: Zusätzliche Belastungen und weiteren Substanzverlust können wir uns nicht leisten, wenn wir Wohlstand und Beschäftigung erhalten wollen. Die erfolgreiche Fortführung von Familienunternehmen darf nicht an einer überhöhten Erbschaftsteuer scheitern. Lassen Sie mich das Ganze abschließen. Eine gerechte und moderate Erbschaftsbesteuerung gehört in einer sozialen Marktwirtschaft dazu. Entscheidend dabei ist die Balance. Extrempositionen von der einen wie auch von der anderen Seite, wie in dem heute vorliegenden Antrag, lehnen wir ab. Wir hören Katharina Beck für Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Die AfD will mit ihrem Antrag die Erbschaftsteuer komplett abschaffen. Und das erste Argument, das da drinsteht, ist, es handele sich hierbei um eine Doppelbesteuerung. Das hört man sehr oft; aber mit diesem Quatsch möchte ich gerne ein für alle Mal aufräumen. Es wirkt so, als ob Sie, wenn Sie das nächste Mal an der Supermarktkasse stehen, sagen wollten: „Nö, die Umsatzsteuer kriegst du nicht, lieber Rewe oder lieber Edeka; mein Einkommen wurde ja schon besteuert. Deswegen zahle ich jetzt nicht noch eine Umsatzsteuer.“ Das ist alles total unausgewogen. Der nächste Aspekt ist: Die Erbschaftsteuer bezahlt ja die Person, die etwas geerbt hat. Und diese Person hat das vorher ja nicht erarbeitet; das waren Eltern, Verwandte oder Freundinnen und Freunde, die das dann, wenn sie sterben – deswegen ist das Thema auch so emotional – weitergeben. Aber die Person, die das Erbe bekommt, hat das natürlich noch nicht versteuert. Deswegen ist das an der Stelle einfach unlogisch. Ein weiterer ganz wichtiger Punkt, um den es hier geht – ich will das nicht als Kampfbegriff verwenden, Herr Gutting –, ist die Leistung. Die Debatte um das Thema Leistung wird im Moment sehr stark bemüht geführt. Da geht es um Lifestyle-Teilzeit, und Leute werden die ganze Zeit subkutan abgewertet. Aber es gibt auch mehrere Tausend Menschen in Deutschland, die aufgrund eines hohen Erbes in einer Art Lifestyle-Vollzeitfreizeit sind, einfach weil sie das Glück hatten, viel zu erben oder geschenkt zu bekommen. Es ist eben so: Erben ist kein Beruf; aber manche Menschen kriegen sehr viel. Das hat nichts mit Neid zu tun; das muss man nur anerkennen. Es gilt das, was auch in der Bayerischen Verfassung steht. Da heißt es in Artikel 123 Absatz 3 Satz 1: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“ Deswegen ist es so wichtig, das in die soziale Marktwirtschaft einzuordnen, wie es Herr Gutting gerade getan hat. Wir haben nämlich durchaus das Problem der extremen Konzentration von Vermögen am oberen Ende der Gesellschaft. Und genau da ist die Erbschaftsteuer im Moment in sich selbst ungerecht. Auch das beschreiben Sie ja; Sie kommen nur zu einem komplett falschen Schluss. Der Schluss muss doch sein, die Erbschaftsteuer in sich gerechter zu machen. Sie ist in sich regressiv, so heißt das im Steuerrecht. Das bedeutet, dass man, wenn man mittelviel erbt, prozentual mehr zahlt, als wenn man superviel erbt. Sogar Markus Lanz hat den CSU-Politiker Herrn Huber ganz schön in die Mangel genommen und immer wieder gefragt: Ist es denn gerecht, dass man wegen der Verschonungsbedarfsprüfung, die 2016 eingeführt wurde, ab 26 Millionen Euro in der Regel gar keine Erbschaftsteuer mehr zahlt? – Nein, natürlich ist es nicht gerecht, wenn man bei einem mittelgroßen Erbe Steuern zahlen muss und bei einem sehr großen Erbe nicht. Jetzt steht ja noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts an. Dann werden wir wieder über den Knackpunkt bezüglich der Betriebsvermögen miteinander sprechen müssen. Da ist natürlich der Erhalt der Arbeitsplätze wichtig, und da sind natürlich die Reinvestitionsmöglichkeiten wichtig. Nur als Beispiel: Stundungen einzuführen, ist eine spannende Idee. Das haben Sie ja vorgestellt. Den Steuersatz hätten Sie von der SPD noch mit einbauen können, dann wäre es ein wirkliches Erbschaftsteuerkonzept gewesen und nicht nur eine Liste mit ein paar Punkten. Den Lebensfreibetrag haben wir Grüne schon vor Langem in die Debatte eingebracht. Man muss mit dieser Schenkungsgestaltung Schluss machen: Alle zehn Jahre kann man die Freibeträge neu ausnutzen; über Generationen werden große Vermögen geplant verschenkt über Stiftungskonstruktionen. Stattdessen mit einem Lebensfreibetrag zu arbeiten, ist eine gute Idee, die jetzt umgesetzt werden kann und sollte. Leider ist niemand aus dem Finanzministerium da. Das Bundesfinanzministerium hat mal angewiesen, dass das Vererben von 300 Wohnungen steuerfrei sein soll. Das gilt, obwohl der Bundesfinanzhof dies als unzulässig eingestuft hat. Das sollte man sofort ändern, und dafür braucht es kein Bundesverfassungsgerichtsurteil. Und auch die Verschonungsbedarfsprüfung ist zu reformieren. Frau Kollegin. „Reform“ ist die Antwort, nicht die Abschaffung der Steuer. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hören wir Frauke Heiligenstadt.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der AfD-Skizze – mehr kann man dazu eigentlich nicht sagen – zur Erbschaftsteuer wird wieder einmal deutlich: Die AfD stellt sich gegen eine gerechte Besteuerung. Was die AfD fordert, ist keine Entlastung der Mitte, sondern einzig ein Steuergeschenk für diejenigen, die ohnehin schon am meisten haben – auf Kosten von allen anderen Menschen, die jeden Tag arbeiten und sich an die Regeln halten. Denn: Worum geht es eigentlich bei der Erbschaftsteuer? Es geht dabei um Fairness, um die einfache Frage: Zählt in Deutschland Leistung oder Herkunft? Wir müssen uns gegen die Entwicklung stellen, die dafür sorgt, dass man vor allem dann nach vorne kommt, wenn man in die richtige Familie hineingeboren wird. Deshalb legen wir als SPD einen klaren Reformvorschlag vor: ein Lebensfreibetrag von 1 Million Euro pro Person. Wer weniger erbt, wird nicht belastet. Punkt! Und für Unternehmensnachfolgen wollen wir eine höhere Grenze vorschlagen: bis zu 5 Millionen Euro Betriebsvermögen. Damit haben mehr als 85 Prozent der Unternehmen in Deutschland überhaupt keine Erbschaftsteuer zu zahlen. Der Mittelstand hat Planungssicherheit, und Betriebsübergaben werden nicht an einer Steuer scheitern. Ich sage es ganz deutlich: Niemand zerstört damit den Mittelstand. Aber wir wollen vorhandene Privilegien für Superreiche zerstören. Denn das ist gerecht. Wir wollen auch die Praxis ändern, dass sich Milliardäre mit Konstruktionen, Sonderregeln und Ausnahmen künstlich arm rechnen können. Wer zweistellige Millionenbeträge überträgt, soll sich nicht durch Schlupflöcher aus der Verantwortung stehlen können. Wir wollen einfache Regeln, mehr Transparenz, weniger Bürokratie und ein System, das ehrliche Familien und Betriebe schützt, statt Steuertricks zu belohnen. Härtefälle löst man gezielt, zum Beispiel mit Stundungen, mit Ratenzahlungen, mit klaren Regeln, nicht mit einem Komplettverzicht auf eine Erbschaftsteuer, wie es die AfD fordert. Denn ein Komplettverzicht nutzt nur den Reichsten. Unser Ziel ist klar: Die Mitte entlasten, den Mittelstand schützen, sehr große Vermögen fair beteiligen, damit Leistung wieder zählt, damit unser Gemeinwesen handlungsfähig bleibt, und damit wir in Bildung, Infrastruktur und Chancen investieren können, statt Ungleichheit zu vererben. Die AfD will lieber zurück in die Erbengesellschaft, wir ganz bestimmt nicht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Wir hören Christian Görke für die Fraktion Die Linke.

Linke

Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Schauen wir uns doch mal an, wen Sie von der AfD mit der Abschaffung der Erbschaftsteuer beglücken wollen: zum Beispiel die reichen Familien, die in den letzten Jahren 285-mal 100 Millionen Euro und mehr vererbt bekommen und dafür kaum einen Cent Steuern gezahlt haben. Wenn Ihnen das nicht reicht – ich verstehe ja, dass Sie sich schon wieder melden –, dann nehmen wir als weiteres Beispiel Kinder unter 14 Jahren aus reichen Familien, die – das sind nur 40 an der Zahl – seit 2009 sage und schreibe 33 Milliarden Euro Betriebsvermögen ebenfalls so gut wie steuerfrei vererbt bekommen haben. Hier zeigt sich, meine Damen und Herren: Diese AfD ist nicht die Partei des kleinen Mannes. Sie sind die Partei des deutschen Geldadels. Das muss man hier mal sagen. Meine Damen und Herren, wir brauchen natürlich eine Erbschaftsteuer. Deutschland gehört zu den Industriestaaten mit der größten Ungleichheit. Hohe Steuern auf Arbeit, aber die geringsten Steuern auf Vermögen. Diese geringen Vermögensteuern machen in Deutschland gemessen an der Wirtschaftsleistung nur 1 Prozent aus. Andere Länder haben 2 Prozent, 3 Prozent, 4 Prozent. Und raten Sie mal, welche Länder das sind. Das ist die Schweiz, das ist Großbritannien und das sind die Vereinigten Staaten von Amerika. Das mal zur Erhellung. Herr Finger von der AfD, Sie haben heute behauptet, wir müssten die opulenten Unternehmerfamilien besonders schützen, die 24 Stunden am Tag alles dafür tun würden, um gute Arbeitsplätze zu sichern. Nehmen wir das Beispiel der Eberswalder Wurstwerke: Da hat der Westmilliardär Tönnies zur Marktbereinigung und für den Profit ein ostdeutsches Traditionsunternehmen einfach über die Klinge springen lassen. Das ist ein Skandal, meine Damen und Herren. Gerade in einer solchen Situation braucht der Staat Mittel, um die Menschen, die arbeitslos werden, zu unterstützen. Und wir finden, dass der Staat diese Mittel auch von den Erben von Tönnies und den anderen Milliardären eintreiben muss. Das gehört zur Wahrheit. Zumal diese Großerben – Herr Finger, ich habe da mal ein schönes Zitat für Sie mitgebracht; Herr Präsident, ich zitiere – „häufig keine persönliche oder operative Verantwortung für das Unternehmensvermögen tragen, sondern lediglich […] von den Entnahmen profitieren“. Das habe ich nur zitiert. Wissen Sie, wer das sagt? Das ist der Bundesverband mittelständische Wirtschaft. Daran sollten Sie Ihre Äußerungen mal messen. Was heißt das? Erben ist eben keine Leistung. Meine Damen und Herren – Frau Heiligenstadt, ich habe heute extra ein Sakko in der gleichen Farbe wie Ihres und ein schwarzes Hemd angezogen –, wir sind dabei, wenn Sie endlich Kurs nehmen, die Erbschaftsteuer zu reformieren und die Überprivilegierung der Firmenerben zu beenden. Wir sind dabei. Vielen Dank. Ich darf Heiko Hain das Wort erteilen für die CDU/CSU.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte fast den Eindruck gewinnen, es gäbe in diesem Land kein wichtigeres Thema als die Erbschaftsteuer. Es vergeht fast keine Woche, in der wir nicht einen entsprechenden Gesetzentwurf, Antrag oder ein Konzept vorgelegt bekommen. Und was haben diese Konzepte, Anträge und Gesetzentwürfe alle gemeinsam? Die inhaltliche Schwäche, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dabei, liebe AfD, hätten Sie mich mit den ersten Punkten Ihres Antrags sogar fast gehabt. Aber dann kommt unter Punkt 6 Ihre strikte Ablehnung einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Das zeigt, dass Ihr Antrag vollkommen an der Realität vorbeigeht. Es macht eben doch einen Unterschied, ob das Elternhaus in Bayern oder in Mecklenburg-Vorpommern vererbt wird. Genau deshalb treten wir als CSU für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer ein. Das Elternhaus soll nicht der Steuer zum Opfer fallen, sondern innerhalb der Familie verbleiben. Denn es ist weit mehr als ein kühles Mauerwerk. Es ist ein leistungsbasiertes Generationenprojekt, das der Familie gehört. Der Staat darf sich hier nicht unverhältnismäßig an der Lebensleistung von Eltern bereichern, die jahrzehntelang Wohlstand erarbeitet haben, auch um ihre Kinder und Enkel abzusichern. Ebenfalls ist eine steuerfreie Unternehmensweitergabe in Form von Schenkung oder Erbschaft an leibliche oder adoptierte Kinder sinnvoll. So sichern wir auch den Fortbestand von Familienunternehmen, mittelständischen Unternehmen in ländlichen Regionen und von Handwerksbetrieben. Denn – ich wiederhole es gerne immer wieder – Unternehmen tragen dazu bei, dass Arbeitsplätze erhalten, Steuern gezahlt, der ländliche Raum gestärkt und die Kassen der Sozialsysteme gefüllt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Zwar spät, aber die Stimmung ist noch da. – Deshalb sollten mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und Familienunternehmen nicht bekämpft oder als Feinde gesehen, sondern von uns unterstützt werden. Auf eines möchte ich in diesem Zusammenhang noch hinweisen: Sie sprechen in Ihrem Antrag von Sicherheit für Unternehmen, damit sie Investitionen tätigen und so die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen können. Aber auch hier klaffen – wie so oft bei Ihnen – Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander, wie wir letzte Woche auf europäischer Ebene wieder sehen konnten. Da stimmten nahezu alle deutschen AfD-Europaparlamentarier gegen das Mercosur-Abkommen, und das nach 25 Jahren Verhandlungen. An dieser Stelle sei angemerkt: Auch die deutschen Grünen waren ganz vorne mit dabei. Das haben wir gestern in diesem Haus schon erörtert. Eines ist und bleibt auf jeden Fall klar: Mit solchen Entscheidungen erreichen wir genau das Gegenteil. Deshalb ist Ihre Argumentation mit Blick auf den hier vorliegenden Antrag auch nicht stringent. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend auf eines hinweisen: Wir warten bei der Erbschaftsteuer immer noch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wenn dieses vorliegt, können wir detailliert über die Erbschaftsteuer reden. Klar muss aber auch sein: Eine Substanzbesteuerung bei Unternehmen legt die Axt an den deutschen Mittelstand und damit an das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Schnellschüsse, egal von wem sie kommen, helfen uns jetzt und hier nicht weiter. Den Antrag der AfD lehnen wir daher ab. Vielen Dank. Ich darf Diana Zimmer für die AfD-Fraktion das Wort erteilen.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag kommt zur richtigen Zeit. Denn Deutschland steckt wirtschaftlich fest: zwischen Rezession und Stillstand. Wachstum bleibt aus, trotz einer Schuldenpolitik, die jede Haushaltsdisziplin vermissen lässt. Allein 2025 nahm der Staat über 1 Billion Euro ein, und gleichzeitig explodieren die Ausgaben. Man könnte jetzt lange aufzählen, was diese Bundesregierung alles falsch macht. Aber, liebe Union, ich hoffe doch, das wissen Sie selbst. Die eigentliche Frage ist doch: Warum tut die Bundesregierung nicht das, was auf der Hand liegt und jetzt auch geboten wäre? Warum entlasten Sie nicht die Bürger und den Mittelstand substanziell, zum Beispiel durch die Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer? Wissen Sie noch? 2024 klang das bei Ihnen ganz anders. Ich zitiere gerne den aktuellen CSU-Innenminister, Alexander Dobrindt: „Die Erbschaftsteuern für Eigenheime sind zu hoch. Die Menschen haben Angst […], dass Immobilien nicht vererbt werden können, weil ihnen der Staat zu tief in die Tasche greift.“ Was ist daraus geworden? Nichts. Stattdessen lesen wir von SPD-Erbschaftsteuerplänen, die keine Entlastung bringen, sondern eine Umverteilung mit neuen Belastungen beabsichtigen für unsere eh schon gebeutelte Wirtschaft. Große Unternehmensnachfolgen sollen stärker besteuert werden. Mal wieder eine vermeintliche Reform – in Wirklichkeit ist das keine –, die unser Land weiter in Richtung Abgrund lenkt. Wir zeigen auf: Allein 2024 betrugen die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer rund 13,3 Milliarden Euro. Das heißt, es sind gerade einmal 1,4 Prozent der gesamten Steuereinnahmen. Dafür ist der Verwaltungsaufwand im Gegenzug unverhältnismäßig hoch, die Rechtslage komplex, die Planungsunsicherheit enorm. Hinzu kommt: Besonders betroffen sind illiquide Vermögen – Immobilien, Handwerksbetriebe, aber auch Familienunternehmen. Die Steuer zwingt die Erben zu Krediten, zu Notverkäufen oder eben auch zu Betriebsaufgaben. Arbeitsplätze gehen verloren, Wohnraum wird gefährdet. Dabei greift die Erbschaftsteuer in bereits versteuertes Vermögen ein und – ob Sie es gerne hören oder nicht – führt damit zu einer Doppelbesteuerung. Wir als AfD sagen klar: Diese Steuer ist unfair, ineffizient und wirtschaftsschädlich. Aus diesem Grund gehört sie abgeschafft! Wer das für radikal hält, der blicke auf Europa – das machen Sie eh immer gerne –: Acht EU-Länder erheben keine Erbschaftsteuer, darunter Österreich, Estland und Schweden. Schweden hat die Erbschaftsteuer bereits 2005 abgeschafft. Das Ergebnis lässt sich sehen: erleichterte Unternehmensnachfolgen, mehr Investitionen, weniger Abwanderung, gar Rückkehr von Kapital und Unternehmen. Übrigens: Den Fachkräftemangel beseitigt man nicht, indem man die Unternehmen, in denen Fachkräfte tätig sind, durch hohe Steuern und Abgaben ins Ausland zwingt. Unser Antrag sorgt für Wirtschaftsaufschwung, Abbau von Bürokratie und Steuerfairness. Daher setzen Sie bitte unseren Antrag um. Und wissen Sie, Herr Gutting, von Maßhaltung sprechen, aber parallel dazu maßlos Schulden fabrizieren, – Frau Kollegin. – das passt auch irgendwie nicht zusammen. Vielen lieben Dank. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir Parsa Marvi von der SPD.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Antrag der AfD-Fraktion liest, könnte man zunächst fast meinen, man finde einen Funken soziales Gewissen darin. Doch bei genauerem Hinsehen entpuppt sich dieses Papier mal wieder nicht als Rettungsring für die Gesellschaft, sondern als milliardenschweres Steuergeschenk für die oberen Zehntausend in diesem Land. Sie zeichnen das Zerrbild eines gierigen Staates, der den Bürgerinnen und Bürgern grundlos in die Taschen greift. Doch die Wahrheit ist: Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer sind kein Selbstzweck, sie sind investierte Gerechtigkeit. Dieses Geld fließt direkt in den Alltag der Menschen. Es finanziert die Sanierung der Grundschule um die Ecke, die Gehälter der Landespolizistinnen und Landespolizisten, die für unsere Sicherheit sorgen, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, auf den Millionen Pendler/-innen angewiesen sind. Weil diese Steuer den Bundesländern zufließt, bedeutet ihre Abschaffung für die Bundesländer einen finanziellen Kahlschlag. Wer die Erbschaftsteuer abschafft, entzieht dem Gemeinwohl die Grundlage und schwächt den Staat genau dort, wo die Menschen ihn am meisten benötigen. Besonders unverständlich ist Ihr Argument der Doppelbesteuerung – ein Skandal, der gar keiner ist. Frau Beck hat das Argument exakt zerlegt; das muss ich nicht noch mal machen. Es ist erstaunlich, dass bei Ihnen ausgerechnet der leistungslose Vermögenszuwachs steuerlich nicht betrachtet werden soll. Besteuert wird nicht das Lebenswerk der Verstorbenen, sondern der neue wirtschaftliche Vorteil der Erbenden. Und dieser Vorteil muss sich wie jeder andere auch entlang der Leistungsfähigkeit in einem angemessenen Beitrag zum Gemeinwesen niederschlagen. Auch das ist Maß und Mitte. Wen wollen Sie mit der Abschaffung der Erbschaftsteuer tatsächlich schützen? Sie geben in Ihrem Antrag wörtlich selbst zu, dass die Erbschaften über 20 Millionen Euro heute effektiv mit nur rund 2,9 Prozent belastet werden. Anstatt diese offensichtlichen Privilegien für sehr hohe Erbschaften infrage zu stellen, wollen Sie die Steuer lieber gleich ganz abschaffen. Ihr Antrag schützt nicht die kleinen Erbschaften, er zementiert die Macht großer, vererbter Vermögensdynastien. Sie beschreiben ein reales Problem, ziehen aber den völlig falschen Schluss daraus. Nicht die Abschaffung ist die Antwort auf Ungerechtigkeit, sondern Reform und konsequenter Vollzug. Ihr Antrag fördert keine Steuerfairness. Das ist soziale Kälte, gegossen in Paragrafen. Der Unterschied zwischen uns und Ihnen ist kein technischer, sondern er ist grundsätzlicher Natur: Die AfD verteidigt vererbte Macht und akzeptiert Ungleichheit als Naturgesetz. Wir stehen für Leistung, Aufstieg und gleiche Chancen. Gute, gerechte Steuerpolitik heißt für uns, schützen, was erarbeitet wurde, und begrenzen, was leistungslos zu einer immer größeren Vermögenskonzentration in diesem Land führt. Das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Handlungsfähigkeit der Länder und das Vertrauen in einen Staat, der für viele da ist und nicht für nur wenige. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion