Antrag

30 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen

30 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen

19. Dezember 2025·Sitzung 51··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (14)

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist die Frage einer gerechten Vermögensverteilung keine Gelegenheitsdebatte. Sie ist Kern unseres politischen Selbstverständnisses. Seit unserer Gründung kämpfen wir dafür, dass Herkunft nicht über Lebenschancen entscheidet. Ich bin dankbar dafür, dass wir heute erneut über dieses wichtige Thema debattieren können. Die Debatte über Erbschaften, Vermögensverteilung und Leistungsgerechtigkeit ist notwendig, und sie trifft einen gesellschaftlichen Nerv. Wir sind bei der Vermögenskonzentration und Vermögensungleichheit seit Jahren in vielen Statistiken weit vorne, sowohl in der Europäischen Union als auch in der OECD. Dabei wird Einkommen aus Erbschaften und Schenkungen in vielen Fällen geringer besteuert als Einkommen aus Arbeit. Das untergräbt das Leistungsprinzip, fördert die Vermögenskonzentration und schädigt damit das Gerechtigkeitsempfinden in unserem Land. Diese Ungleichheit wird durch Erbschaften und Schenkungen über Generationen festgeschrieben. Die reichsten 10 Prozent erhalten die Hälfte des gesamten Erbvermögens, die ärmere Hälfte geht leer aus. Da stellt sich dann natürlich im öffentlichen Meinungsbild – und wir sehen entsprechende Umfragen – die Frage: Was sollen wir denn eigentlich sein: vor allem eine Erben- oder eine Leistungsgesellschaft? Heute beruht mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens in Deutschland auf Erbvermögen. In den 1970er-Jahren lag der Anteil noch bei rund 20 Prozent. Egal, wie fleißig oder gebildet jemand ist: Wer nicht erbt, hat deutlich weniger Chancen, jenes Niveau an Eigentum oder Sicherheit zu erreichen, das vielen einfach aufgrund ihrer Geburt zufällt. Das hat dann auch nichts mehr mit einer angeblichen Neiddebatte zu tun. Das ist die Realität, die wir zur Kenntnis nehmen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig haben allein in den Jahren 2021 bis 2024 in mehr als 100 dokumentierten Fällen Erben von sehr großen Betriebsvermögen von der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung Gebrauch gemacht und sich arm gerechnet, bei einem geschätzten Erbschaftsvolumen von deutlich über 20 Milliarden Euro. Der Staat ging hier in aller Regel leer aus. Über 20 Milliarden Euro Erbschaften in 100 Fällen und exakt kein einziger Euro für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben – das darf uns alle in diesem Hohen Haus, wenn wir ein Gerechtigkeitsempfinden haben, nicht kaltlassen. So, wie es ist, kann es nicht bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das zeigt klar: Diese Privilegien gehören auf den Prüfstand. Sie fördern eine problematische Vermögenskonzentration und untergraben das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unseres Steuersystems. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist dabei klar: Die Erbschaftsteuer ist ein zentrales Instrument für Generationengerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt. Die entscheidende Frage ist jedoch nicht, ob reformiert werden muss, sondern, wie. Denn wir müssen zwei zentrale Ziele miteinander verbinden: erstens mehr Steuergerechtigkeit herstellen und große Vermögen angemessen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligen, zweitens Betriebe und Arbeitsplätze schützen. Denn eine Erbschaftsteuer darf nicht dazu führen, dass wirtschaftlich gesunde Unternehmen in ihrer Substanz gefährdet werden. Vor diesem Hintergrund kommt der Behandlung von Betriebsvermögen eine besondere Bedeutung zu. Die bestehenden Regelungen verfolgen grundsätzlich das legitime Ziel, Unternehmensnachfolgen zu ermöglichen, ohne Arbeitsplätze zu gefährden. Gleichzeitig ist unübersehbar, dass diese Regelungen in ihrer heutigen Ausgestaltung in Teilen über das Ziel hinausschießen und erhebliche Gerechtigkeitslücken eröffnen. Wir sind deshalb bereit, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eine Reform der Erbschaftsteuer anzugehen. Eine solche Reform muss jedoch sorgfältig vorbereitet sein. Sie muss praktikabel, verfassungssicher und wirtschaftlich tragfähig sein. Wir sehen bei den heute vorliegenden Anträgen die Komplexität der Fragen rund um Freibeträge, Betriebsvermögen und Verschonungsregelungen im Sinne einer sachgerechten Lösung als nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt an. Wir teilen aber ausdrücklich die Auffassung, dass bestehende Steuerprivilegien kritisch hinterfragt werden müssen. Wir sind, wie gesagt, der Überzeugung, dass der Weg zu mehr Steuergerechtigkeit über eine sorgfältige, differenzierte Reform führen muss. Das wollen wir gemeinsam zu einem Thema der Koalition im nächsten Jahr machen. Das Bundesverfassungsgericht wird uns dabei möglicherweise helfen. In diesem Sinne: Frohe Weihnachten! Ich freue mich schon auf die Zusammenarbeit im kommenden Jahr. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Hauke Finger das Wort. Bitte.

AfD

Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Hochverehrte Bürger! Wir debattieren heute verschiedene Anträge zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Doch im Kern geht es ja um Gerechtigkeit. Als Freiheitlich-Konservative haben wir eine andere Gerechtigkeitsauffassung als all die linken Parteien hier. Ein für uns zentraler Begriff ist die Leistungsgerechtigkeit. Wer mehr leistet, muss auch mehr haben. So schafft man einen Anreiz für Fleiß, Produktivität und Sparsamkeit – für Wirtschaftsaufschwung und Wohlstand. Sie hingegen wollen Bedürfnisgerechtigkeit. Nicht, wer etwas leistet, wird belohnt, sondern wer am lautesten schreit. Wer vorgibt, immer mehr zu brauchen, soll immer mehr bekommen. Sie fördern damit ein System aus Anspruchsdenken, Verschwendung und Abhängigkeit. Das Ergebnis ist Sozialismus in der Endphase – es sind zwar alle pleite, aber wenigstens alle gleich pleite. Bei Steuern kommt zur Leistungsgerechtigkeit ein weiterer Aspekt hinzu. Gerecht ist, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert wird. Wer also Einkommen erzielt – egal woher –, der soll darauf Steuern zahlen. Wer keine Einnahmen erzielt, soll steuerfrei bleiben. Das ist unsere AfD-Position. Sie hingegen wollen Substanzsteuern. Wer ein Haus besitzt, soll Grundsteuern abführen, wer ein Auto hat, Kfz-Steuern, und bei Vermögen soll eine Vermögensteuer entrichtet werden. Warum ist das ungerecht? Weil alles – Haus, Auto und Vermögen – bereits mit versteuertem Einkommen bezahlt wurde. Und das gilt eben auch, wenn Haus, Auto oder Vermögen verschenkt oder vererbt werden. Steuergerechtigkeit bedeutet, dass der Staat eben nicht doppelt und dreifach abkassiert, meine Damen und Herren. Das Einkommen muss besteuert werden. Der Rest muss dann aber auch dem Bürger gehören. Ob er es dann ausgibt, investiert oder verschenkt, das ist letztlich seine eigene Sache. Jetzt höre ich immer aus der linken Richtung: Für Erben ist es doch ein Gewinn, wenn sie zum Beispiel ein Haus erben. – Damit kommen wir zu einem weiteren Unterschied zwischen Konservativen und Linken, dem Familienbild. Sie gehen von wurzellosen Individuen aus, so als ob Kinder und Eltern nichts miteinander zu tun hätten. Und damit sich das irgendwie in der Realität widerspiegelt, wollen Sie Kinder am liebsten ab dem ersten Geburtstag ganztags in LGBTQ-Kitas stecken. Nur so können Sie die natürliche Verbindung zwischen Eltern und Kindern zerstören. Linke lehnen grundsätzlich ab, was wir von unseren Vorfahren geerbt haben – egal ob Einstellung oder Wohlstand. Wir von der AfD gehen hingegen von einer Verbundenheit der Menschen aus – Verbundenheit mit unserer Heimat und unseren Familien. Wir reden die Vergangenheit nicht schön, aber wir beziehen uns auf das Gute und das Positive, auf das, was sich zu erhalten lohnt. Während Sie Bestehendes kaputtmachen wollen – mit den vorliegenden Anträgen eben gesunde Unternehmen und Familienwohlstand –, wollen wir lieber aufbauen. Wir wollen, dass immer mehr Familien zu Wohlstand kommen. Ein weiterer Unterschied zwischen uns und Ihnen: Wir stehen für Meinungsvielfältigkeit, Sie stehen für Meinungseinfältigkeit. Während wir für einen politischen Austausch stehen, bauen Sie lieber Brandmauern. Sie verweigern heute bereits zum zweiten Mal, dass unser Antrag zur Abschaffung der Erbschaftsteuer mitdebattiert wird. Sie müssen dem ja nicht zwingend zustimmen. Aber dass Sie sich nicht einmal trauen, ihn hier zu besprechen, zeigt, erstens, Ihr mangelndes Demokratieverständnis und, zweitens, dass Sie im Angesicht unserer überlegenen Lösungen nur noch kapitulieren und die weiße Fahne hissen können. Und dass wir mit unserem Vorschlag recht haben, zeigt der Blick nach Schweden. Dort wurden Erbschaft- und Schenkungsteuer 2005 vollständig abgeschafft. Die Folge: längere Lebensdauer von Familienbetrieben, leichtere Unternehmensnachfolgen, verstärkte Neuinvestitionen und ein rasanter Anstieg der Börsengänge. Der Kapitalabfluss wurde deutlich reduziert, und es kehrten sogar einige große Unternehmen nach Schweden zurück. All das brauchen wir in Deutschland dringender als je zuvor; denn linkes Anspruchsdenken und Doppelbesteuerung sind im Feuersturm der aktuellen Wirtschaftskrise Brandbeschleuniger. Wir brauchen stattdessen Leistungsgerechtigkeit, die Abschaffung aller Substanzsteuern und natürlich auch wohlhabende Familien. Wir stimmen für einen Wirtschaftsaufschwung und daher gegen die hier vorliegenden Anträge der linken und grünen Parteien. Vielen Dank! Frohes Fest! Auf bald! Für die CDU/CSU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Fritz Güntzler das Wort. Bitte.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mal wieder diskutieren wir über die Erbschaftsteuer, und das Meinungsspektrum in diesem Hohen Hause ist dazu sehr breit. Ab und zu hat man auch das Gefühl, dass gerade diese steuerpolitische Debatte oft sehr von Ideologie betrieben ist und jeder so sein eigenes Bild von vermögenden Menschen und auch von Unternehmern hat. Ich will mal versuchen, ein wenig zur Sachlichkeit der Debatte beizutragen. Wenn man sich die Diskussion um das Erbschaftsteuerrecht anschaut, dann wird oft von Gerechtigkeitslücken gesprochen. Also, erst mal gibt es in Deutschland eine Erbschaftsteuer mit einem sogenannten Vollstaffeltarif; das heißt, wenn Sie ziemlich nah verwandt sind, dann haben Sie auf Vermögen 7 bis 30 Prozent Steuern zu zahlen. Und wenn Sie etwas weiter entfernt verwandt oder gar nicht mehr verwandt sind, haben Sie bis zu 50 Prozent Erbschaftsteuer zu zahlen. Das ist der Grundsatz, und das wird beim sogenannten Privatvermögen auch eingehalten. Also, von daher sehe ich da keine Gerechtigkeitslücke, sondern das ist sogar aufbauend: Je höher die Vermögen sind, umso höher werden sie besteuert. Aber es gibt Ausnahmen, und die Ausnahmen haben dieses Haus, aber auch das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach beschäftigt. Man hat sich überlegt, ob es auch klug ist, diese Steuern zu erheben, wenn Betriebsvermögen übertragen wird. Was hat Betriebsvermögen so an sich? Es ist meist sehr gebunden. Das ist keine Liquidität, die auf dem Konto liegt, sondern das Geld ist investiert in Maschinen, in Grundstücke, in Ausrüstungen und von daher nicht fungibel und auch nicht liquidierbar. Das heißt, ich würde Unternehmen in ihrem Bestand gefährden, wenn ich dort Steuern erheben würde. Man kann nun argumentieren: Ich besteure ja nicht das Unternehmen, sondern den, der das Unternehmen bekommt. Aber der hat meistens – gerade im Mittelstand erleben Sie, dass es eine hohe Thesaurierungsquote gibt – nicht viel Liquidität. Der muss sich das Geld aus dem Unternehmen holen und übrigens das dann noch mal versteuern. Also, der muss mehr aus dem Unternehmen herausholen, als er Erbschaftsteuer zahlen muss, und das gefährdet die Unternehmen schlicht. Das haben wir in der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD 2016 in dem Gesetz auf Grundlage des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus 2014 auch noch mal sehr ausdrücklich ausgeführt. In der Gesetzesbegründung finden wir gerade ein klares Bekenntnis zur Unternehmensstruktur in Deutschland, die dazu beigetragen hat, dass wir Konstanz auch in schwierigen Zeiten haben. Der deutsche Mittelstand und die Familienunternehmen sind Stabilitätsanker für Beschäftigung und Wohlstand. Oft sitzen diese Unternehmen in dünnbesiedelten Räumen. Wir reden hier oft über die Förderung des ländlichen Raums. Es gibt viele Unternehmen, die im ländlichen Raum tätig sind. Und wer hilft denn vor Ort im sozialen, im kulturellen und im sportlichen Bereich mit Spenden? Das sind meist genau diese Unternehmen, die dort ansässig sind. Und deshalb ist es ein gemeinsames Ziel, dass wir mit dieser Erbschaftsteuerverschonung von Betriebsvermögen die Arbeitsplätze und den Fortbestand der Unternehmen sichern. Dies wird natürlich auch zu prüfen sein; das wird immer wieder geprüft anhand des Gleichheitsgrundsatzes in Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Da hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 – das ist das letzte vorliegende Urteil – gesagt: Diese Verschonungsregel ist im Grundsatz erforderlich. Es ist kein Weg erkennbar, der gleich wirksam wäre, um das Gemeinwohlziel zu erreichen. Also, das ist eine vollständige Unterstützung dessen, was wir machen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns damals aber vor ein Problem gestellt, nämlich dass unterschieden werden muss zwischen kleinen und mittleren Vermögen einerseits und großen Vermögen andererseits. Wir haben so etwas wie eine Regelverschonung und eine Optionsverschonung, wo man 85 Prozent oder 100 Prozent nicht besteuern muss. Dies gilt als Vermutung bei kleinen und mittleren Unternehmen; man geht davon aus, dass die im Bestand gefährdet seien. Bei großen Unternehmen – die haben wir damals definiert bei einem Vermögen von über 26 Millionen Euro – gilt diese Regelvermutung aber nicht mehr. Da bedarf es einer Bedürfnisprüfung. Daher rührt die Verschonungsbedarfsprüfung, die wir jetzt im Gesetz haben. Es ist übrigens für diejenigen, die sich gerne mal Urteile anschauen, ganz interessant, das nachzulesen. In der Textziffer 175 des Bundesverfassungsgerichtsurteils finden Sie genau diese Verschonungsbedarfsprüfung. Das war keine Erfindung dieses doch sehr kreativen Hauses, sondern es war eine Idee der Richter in Karlsruhe, die Bedürfnisprüfung genau so auszugestalten, wie sie jetzt von Teilen dieses Hauses – auch von unserem Koalitionspartner; das darf man sagen – kritisiert wird. Von daher bin ich mal gespannt, was tatsächlich in Karlsruhe entschieden wird. Und ich sage Ihnen zu: Wir werden uns das Urteil, wenn es denn eins gibt, sehr genau ansehen. Eine letzte Bemerkung. Es wird in dem Antrag der Grünen und auch der Linken suggeriert, dass man das Ganze mit Stundungsmodellen hinbekäme. Sie müssen sich bei den aktuellen Unternehmensrenditen mal ausrechnen, wie viel Geld aus den Unternehmen rausgenommen werden müsste, das den Unternehmen dann aber nicht mehr zur Verfügung stünde. Die Unternehmen wären nicht mehr in der Lage, zu investieren. All das, was wir mit dem Standortfördergesetz, das wir eben diskutiert haben, nach vorne bringen wollen, würden wir ins Gegenteil umkehren. Also, von daher: Eine Stundung klingt nett, bringt aber gar nichts. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn Die Linke auch noch möchte, dass man seine Vermögensanteile anstelle des Geldes an den Staat gibt, dann können wir ja gleich wieder volkseigene Betriebe schaffen. Ihre Zeit ist abgelaufen. Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. Aber das wollen wir doch gemeinsam nicht. Von daher herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Danke, Herr Abgeordneter. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Katharina Beck das Wort.

Grüne

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Es ist bald Weihnachten. Mein kleines vierjähriges süßes Mädchen hat gerade einen Brief ans Christkind mit Wünschen zu Weihnachten geschrieben. Da stehen natürlich viele Wünsche drin, habe ich gesehen. Ich aber habe nur einen Wunsch, und mein Wunsch geht auch weder an den Weihnachtsmann noch an das Christkind: Mein Wunsch geht an unseren Finanzminister Lars Klingbeil. Und dieser Wunsch ist, dass Sie es bitte, bitte schaffen mögen – ich weiß, Sie haben auch mindestens ein Kind, mit dem Sie bitte ganz viel Zeit verbringen –, unseren Antrag „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen“ – dieser Antrag ist gar nicht so lang – zu lesen. Das wäre total super; denn in den ersten Monaten Ihrer Amtszeit habe ich noch gar nicht so viel Sozialdemokratie in den Steuergesetzen wahrgenommen. In dem Antrag finden sich tolle Ideen, die sowohl für mehr Gerechtigkeit sorgen würden als auch einfach nur steuersystematisch Sinn ergeben. Sie könnten damit sehr gut diese Koalition zusammenführen; denn die fünf Steuervorschläge stammen so ähnlich auch aus der Feder von Clemens Fuest, dem Chef des ifo-Instituts. Das ist alles gar nicht so dramatisch, auch aus konservativer Sicht. Von daher: Bitte, bitte schauen Sie sich das mal an. Ich würde mich so freuen, wenn dieser Wunsch, dass Sie den Antrag lesen, dann nächstes Jahr noch darin münden würde, dass er den Bundestag in Gesetzesform erreicht. – Vielen, vielen Dank. Gefühlt sind wir seit Jahrzehnten beim Thema Steuergerechtigkeit – und damit einhergehend auch bei der Verteilungsgerechtigkeit – immer in Grabenkämpfen unterwegs. Das ist sehr ermüdend; alle paar Monate diskutieren wir hier immer wieder über Steuergerechtigkeit, und nichts bewegt sich. Dabei gibt es auch steuersystematisch – das habe ich gerade angesprochen – Gründe, Lücken zu schließen. Ich nenne mal so was Verrücktes wie die erweiterte Grundstückskürzung. Diese Begriffe sind oft sehr technisch, damit das auch keiner versteht und damit alles irgendwie so bleibt; denn irgendwer profitiert ja davon. Aber die erweiterte Grundstückskürzung ist eine Steuerbefreiung, die noch aus den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts stammt. Sie ist seit den Nullerjahren dieses Jahrhunderts überhaupt nicht mehr nötig, weil die damalige Doppelbesteuerung heute gar nicht mehr anfällt. Diese 1,5 Milliarden Euro sind sehr viel Geld, das durch diese Regelung den Kommunen bei der Gewerbesteuer fehlt. Da kann man einfach mal was glattziehen, endlich den Kommunen ein bisschen mehr Geld geben und mehr Systematik und mehr Gerechtigkeit im Steuersystem hinbekommen. Das ist eine der Gerechtigkeitslücken, die wir schließen wollen. Es gibt noch ganz verrückte Dinge: 300 Wohnungen kann man einfach so steuerfrei erben. Da frage ich mich doch, wenn ich nur drei Wohnungen besitze: Warum muss ich Steuern zahlen, wenn bei 300 Wohnungen nicht mehr? – Ich besitze übrigens überhaupt gar keine Wohnung. – Das fühlt sich doch sehr ungerecht an: Wenn man ein mittelgroßes Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, dann muss man Steuern zahlen, aber ab 300 Wohnungen auf einmal nicht mehr. Es gab sogar ein Urteil des Finanzgerichts, das besagt, das sei nicht rechtens. Aber dann, lieber Herr Klingbeil, gab es aus dem BMF einen Nichtanwendungserlass, nach dem man dieses Urteil bitte nicht anwenden und mit der krassen Praxis weitermachen soll, die es ermöglicht, dass ab 300 Wohnungen keine Steuern anfallen. Das ist eine wirklich schlechte Praxis. Bitte weisen Sie an, dass das vom Finanzministerium geändert wird, oder schaffen Sie eine gesetzliche Regelung! Natürlich geht es bei der Erbschaftsteuerreform zum Thema Gerechtigkeit um die Ausnahmen beim Betriebsvermögen. Ich weise darauf hin, dass selbst der Sachverständigenrat, die Wirtschaftsweisen, unser Gutachten und die Daten der 22 unterschiedlichen Modelle aufgegriffen hat, die wir uns angeguckt haben, um zu prüfen, wie in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation besonnen und gut damit umgegangen werden kann. Stundungen können durchaus ermöglichen, dass weiter investiert werden kann, dass Betriebe, dass Arbeitsplätze erhalten werden können. Sie wissen alle, dass gerade vor dem Bundesverfassungsgericht von einem Mittelständler dagegen geklagt wird, dass es Ausnahmen für Erbschaften ab 26 Millionen Euro gibt. Diese Ungerechtigkeit bei der Erbschaftsteuer ist sehr wahrscheinlich nicht rechtens, und da muss nachgearbeitet werden. Ich würde Sie wirklich bitten, nicht wie 2016 einen Schnellschuss zu machen, der dann wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landet, sondern sich die Daten aus unserem Gutachten anzuschauen, mit Unternehmerinnen und Unternehmern, mit kleinen wie großen Familienunternehmen zu sprechen und sich auf Grundlage von Berechnungen die Einzelfälle anzugucken, um dann zu einer guten Lösung zu kommen. Das geht, und das erwarte ich von Ihnen als Regierung und Regierungsfraktionen. Sie müssen zum Ende kommen, bitte. Wir tun das auch und werden Ihnen die Ergebnisse in gewohnter Manier als Serviceopposition unterbreiten. Frohe Weihnachten! Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Christian Görke für die Fraktion Die Linke.

Linke

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Finanzminister! Trotz der vorweihnachtlichen Stimmung ist es ja kein Geheimnis: Wir haben eine der größten Haushaltskrisen. Trotz Haushaltstricksereien fehlen bis 2029 sage und schreibe 150 Milliarden Euro, mit der Folge, dass wir hier über massive Einsparungen reden werden. Deshalb, Herr Kollege Gutting, geht es der Linken nicht um – wie haben Sie es im Ausschuss gesagt? – die Bestellung eines Neid-Gemüsebeets, sondern darum, dass Menschen, die richtig viel erben, auch richtig viel Steuern zahlen. Das ist unsere Position. Schließlich sind die Steuertarife progressiv und müssten entsprechend der Höhe der Erbschaft oder Schenkung ansteigen. Aber das Gegenteil ist der Fall: Je fetter die Erbschaft oder das Geschenk, desto mickriger der Steuersatz. Wer im vorletzten Jahr nach Freibeträgen weniger als 200 000 Euro erbte oder geschenkt bekam, zahlte im Schnitt 12 Prozent. Wer über 20 Millionen Euro erbte oder geschenkt bekam, kam mit nur 3 Prozent davon. Ich frage Sie: Wo knallen da die Korken? Die Frage können Sie sich selber beantworten. Die Erbschaftsteuer ist fast zu einer Dummensteuer geworden, weil, Herr Güntzler, nicht Menschen mit kleinen, sondern mit besonders großen Erbschaften und Schenkungen diese Schlupflöcher nutzen. Das größte Schlupfloch haben wir – Sie haben es richtig gesagt – bei den Betriebsvermögen; denn aktuell können Firmen oder Großerben beim Finanzamt sagen: Sorry, ich habe das entsprechende Geld nicht parat. – Dann werden die Steuern erlassen. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage hierzu war, dass bei ganz großen Firmenerbschaften im Jahr 2023 ein Steuersatz von 0,1 Prozent anfiel. Ich finde das finanzpolitisch skandalös, es ist bizarr. Deshalb müssen diese Schlupflöcher und die Privilegien bei der Erbschaftsteuer abgeschafft werden. Wir haben über das Thema schon mehrfach gesprochen, und ich habe immer gehört: der Görke, typisch Linker, keine Ahnung von der Wirtschaft. Aber wissen Sie, wer diese Firmenverschonung auch abschaffen will? Das ist der Bundesverband mittelständische Wirtschaft. Aus seiner Sicht ist das Leistungsfähigkeitsprinzip bei der steuerlichen Belastung der kleinen und mittelständischen Unternehmen einerseits und der Großerben andererseits in keiner Weise gewahrt. Das heißt: Die heutige Erbschaftsteuer ist nicht nur ungerecht, Herr Güntzler. Sie ist auch noch wirtschaftsfeindlich, meine Damen und Herren. Das Schlupfloch, das ich persönlich am bizarrsten finde: Seit 2009 wurde innerhalb von zehn Jahren Betriebsvermögen in Höhe von 409 Milliarden Euro steuerfrei vererbt oder verschenkt, davon – jetzt kommt es – 50 Milliarden Euro an Kinder unter 14. Alle kennen den Trick: Die Kinder gelten als bedürftig, weil sie über kein eigenes Vermögen verfügen, von dem dann die Steuer gezahlt werden kann. Meine Damen und Herren von der Union, dass diese Kinder Teilhaber von Firmen werden, um Steuern zu sparen, kann doch auch Ihrem Geist hinsichtlich der Besteuerung nicht entsprechen. Ich finde das nur noch bizarr und peinlich, meine Damen und Herren. Deshalb erstaunt uns nicht, dass die OECD, der Internationale Währungsfonds und selbst Ihr Sachverständigenrat, Herr Finanzminister, Sie aufgefordert haben, diese bizarren Schlupflöcher zu schließen. Herr Marvi, vielen Dank für die Weihnachtsgrüße und Ihre Zustimmungsrede zu unserem Antrag. Ich habe mir notiert: Der Kurs unseres politischen Selbstbewusstseins ist es, den argumentativen Rettungsring wieder herauszuholen und zu sagen: Wir warten jetzt auf Karlsruhe. – Meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, machen Sie den Rücken gerade, auch in der Vorweihnachtszeit, und stimmen Sie unserem Antrag zu! Sie müssen zum Ende kommen, Herr Kollege. Sie haben dazu gleich die Möglichkeit. Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Frauke Heiligenstadt für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, wir debattieren heute über Armut, über Reichtum, Vermögen und Erbschaften. Es geht dabei auch um Staatsfinanzen. Tatsächlich steckt dahinter auch ein ganz zentrales Element, nämlich Vertrauen: Vertrauen darauf, dass sich Leistung lohnt, Vertrauen darauf, dass dieser Staat handlungsfähig ist, und Vertrauen darauf, dass es in diesem Land gerecht zugeht. Zu oft entscheiden Herkunft oder Wohnort über Lebenschancen. Zu oft erleben Menschen, dass sie trotz harter Arbeit kaum vorankommen, während andere durch Vermögen, das über Generationen leistungslos, aber mit Zinsen weitergereicht wird, Startvorteile haben. Das, meine Damen und Herren, hat mit Leistungsprinzip sehr wenig zu tun. Ich komme aus dem ländlichen Raum, aus Südniedersachsen, und aus einer Arbeiterfamilie; vier Kinder waren wir. Ich weiß sehr genau, was es heißt, sich jeden Euro zu erarbeiten, und was es mit Menschen macht, wenn sie das Gefühl haben: Für mich gelten die Regeln, für andere gelten Ausnahmen. Und ja, Vermögensungleichheit ist nicht nur ein soziales Problem, sie ist ein demokratisches Problem. Wenn sich das Wohlstandsgefälle verfestigt, wenn Chancen ungleich verteilt sind, dann wächst Frust, und dieser Frust wird von den Rändern eingesammelt. Die einen versprechen einfache Lösungen und erklären jede Debatte über gerechte Besteuerung zur Neiddebatte. Die anderen tun so, als könne man mit einem radikalen Schnitt alle Fragen auf einmal lösen. Aber beides ist irreführend, nicht gerecht und auch falsch. Lassen Sie mich deswegen zu den Anträgen der Opposition kommen! Die Linke legt einen Antrag vor, der die Probleme zunächst richtig beschreibt, lieber Kollege Görke. Es gibt derzeit Gestaltungsmöglichkeiten, es gibt Privilegien und, ja, es gibt Fälle, in denen sehr große Vermögensübertragungen faktisch kaum besteuert werden, und das ist schwer vermittelbar. Aber die Schlussfolgerung der Linken in dem Antrag überzeugt nicht. Wer ganze Regelungsbereiche pauschal streichen will, ohne sauber zu unterscheiden zwischen echten Unternehmensnachfolgen mit Arbeitsplätzen vor Ort und bloßer Vermögensübertragung, der riskiert genau das, was wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten niemals riskieren wollen, nämlich dass Betriebe zerschlagen werden, weil Liquidität fehlt, und dass am Ende Beschäftigte die Zeche zahlen. Gerechtigkeit heißt nicht, mit der Kettensäge zu arbeiten. Gerechtigkeit heißt, Lücken zu schließen und zugleich den Fortbestand von Handwerk und Mittelstand und auch von Familienunternehmen abzusichern. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist da in Teilen konkreter, liebe Katharina. Er benennt die Schwachstellen: bei sehr großen Betriebsvermögen, bei großen Immobilienbeständen, bei Share Deals, bei organisierter Steuerhinterziehung wie zum Beispiel Cum-Cum. Vieles davon ist diskussionswürdig, und ich sage ausdrücklich: Nicht alles, was heute legal ist, ist gerecht. Wenn sich stark Vermögende über Ausnahmen aus der gemeinsamen Verantwortung herausziehen können, dann fehlt dieses Geld am Ende bei den Kitas, bei bezahlbarem Wohnraum oder einer leistungsfähigen Infrastruktur. Aber auch für den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gilt: Sorry, wer so viele unterschiedliche Baustellen in einen Antrag packt, darf sich nicht wundern, wenn am Ende das Wesentliche ungeklärt bleibt, zum Beispiel: Wie setzen wir das verfassungssicher um? Wie setzen wir das ohne Aufbau von Bürokratiemonstern um? Wie stellen wir sicher, dass echte Unternehmensnachfolgen nicht stranguliert werden, während reine Steuergestaltung konsequent beendet wird? – Genau daran arbeiten wir. Wir werden uns damit in der Koalition spätestens nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Erbschaftsteuer sehr verantwortungsbewusst auseinandersetzen. Unsere Linie bei dem Thema ist klar – ich möchte sie kurz skizzieren –: Wir brauchen eine gerechte, eine einfache und eine verfassungsgemäße Erbschaftsteuer. Große Vermögen müssen eben auch einen größeren Beitrag leisten als kleine. Gleichzeitig müssen planbare Stundungen und tragfähige Zahlungsmodelle ermöglichen, dass Unternehmen weitergeführt werden können und Arbeitsplätze gesichert werden. Ich sage auch klar: Wer den gesellschaftlichen Zusammenhalt will, muss mehr tun, als nur über Vermögen zu reden. Wir müssen gerade die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen spürbar entlasten. Das ist eine Frage des Respekts vor Arbeit, und das ist auch eine Frage der politischen Stabilität in unserem Land. In Zeiten, in denen bei vielen Menschen die Preise, Mieten und Alltagskosten drücken, darf die Politik nicht den Eindruck erwecken, sie sehe nur die eine oder die andere Seite. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist für mich klar: Steuergerechtigkeit ist kein Kampfbegriff. Steuergerechtigkeit ist Demokratieschutz. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Diana Zimmer für die Fraktion der AfD.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebes Publikum! Die Anträge der Linken und Grünen haben ein gemeinsames Grundproblem, und das ist nicht das Steuerrecht hinsichtlich der Besteuerung von Erbschaften, sondern Ihr Weltbild. Sie sprechen von Gerechtigkeitslücken, von Ungleichheit. Aber die entscheidende Frage lautet: Wer entscheidet, was gerecht ist? Denn Gerechtigkeit ist kein Gefühl, sondern ein verbindlicher Maßstab. Gerechtigkeit bedeutet, dass jeder in unserer Gesellschaft seinen Beitrag leistet, auf unterschiedliche Weise, aber verbindlich für alle. Auffällig ist Ihre selektive Verwendung des Begriffs „leistungsloses Einkommen“. Sie meinen damit Erbschaften, Unternehmertum, Kapital, nicht aber staatliche Transferleistungen, die tatsächlich leistungslos sind. Das ist kein Versehen, sondern ein klarer Doppelstandard, und er zeigt, dass Sie Ihre eigenen Maßstäbe nur dort anwenden, wo sie für Sie politisch nützlich sind. Und warum sprechen Sie trotz Rekordeinnahmen ständig von Einnahmepotenzialen, aber nie von Einsparmöglichkeiten und Kostenreduktion? Der deutsche Staat hat genügend Geld, aber mischt sich in viel zu viele Lebensbereiche ein. Allein der Begriff „Gerechtigkeitslücken“ ist ein politischer Kampfbegriff. Steuerliche Sonderregelungen werden von Ihnen pauschal als ungerecht eingestuft. Dabei schaffen genau diese vermeintlichen Lücken Freiheit, aber auch Gerechtigkeit. Ich frage Sie: Warum treten Sie permanent denen ans Knie, die Deutschland am Laufen halten? Was ist Ihr Ziel? Dass alle Leistungsträger gehen? Darüber hinaus behaupten Sie, es sei schwieriger geworden, sich mit den eigenen Händen etwas aufzubauen. Wo bleibt hier der Faktencheck? Nie war der Zugang zu Wissen einfacher. Nie war es leichter, dank KI oder Onlinetools Einkommen zu erzielen. Nie war es leichter, privat in Aktien oder ETFs zu investieren. Nie gab es so viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden, ein Neben-Business zu starten und eben auch Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen. Es gibt so viele Chancen, aber zu wenig Menschen, die sie auch wirklich ergreifen. Statt Menschen zu ermutigen, Verantwortung zu tragen, erzählen Sie ihnen täglich, sie seien Opfer eines ungerechten Systems. Das ist nicht nur gelogen, sondern blanker Populismus; denn es entmündigt die Bürger und macht sie zu stumpfen und unselbstständigen Empfängern von Almosen. Auch Ihre Wortwahl, dem Staat entgingen Einnahmen, ist bezeichnend für Ihr übergriffiges Weltbild. Meine Damen und Herren, dem Staat entgeht gar nichts. Das Geld gehört den Bürgern. Der Staat ist kein Selbstzweck, sondern dazu da, Freiheit, Eigentum und Wohlstand seiner Bürger zu schützen, und nicht, ihm all das wegzunehmen. Wir als AfD stehen für weniger Staat, mehr Verantwortung, mehr Freiheit. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche ein frohes Weihnachtsfest. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Olav Gutting für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon am Mittwoch in diesem Haus bei der Debatte um den Armuts- und Reichtumsbericht versucht die linke Seite des Hauses mit Kampfbegriffen wie „perfider Reichtum“ den Neid in der Gesellschaft anzuheizen. Sie versuchen, hier einen künstlichen Konflikt aufzubauen: Arm gegen Reich und Reich gegen Arm. Was Sie in Wirklichkeit machen, ist, zu spalten. Sie spalten diese Gesellschaft mit dieser Debatte. Dennoch nutze ich gerne die Möglichkeit, Ihre isolierte Betrachtung sogenannter Multimillionen- und Milliardenerben, die angeblich so gut wie keine Steuern zahlen, in einen vernünftigen Kontext zu bringen. Bei der Erbschaftsteuer geht es eben nicht allein um die Frage des Ertrages, der im Übrigen zu 100 Prozent bei den Ländern landet, sondern auch darum, wie wir diesen Ertrag nachhaltig generieren. Wir wollen die Substanz erhalten, wir wollen sie nicht wegbesteuern. Oder – um es einfach auszudrücken –: Es ist schon ziemlich dämlich, wenn ich die Kuh schlachte, die ich eigentlich melken will. In den vorliegenden Anträgen der Linken und der Grünen wird vernachlässigt, dass die Erbschaftsteuer bereits heute ein sehr differenziertes Konzept aufbietet; Fritz Güntzler hat es vorhin richtigerweise geschildert. Das schließt natürlich nicht aus, dass man Gutes nicht noch besser machen kann. Wir warten ja alle auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu einer Verfassungsbeschwerde und dem Normenkontrollverfahren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir dann in 2026 als Gesetzgeber aus Karlsruhe Hausaufgaben aufbekommen. Aber eines muss dabei ganz klar sein: Der Übergang von Anteilen an Familienunternehmen oder die Übertragung von kleineren Unternehmen muss bezahlbar bleiben. Das ist doch der Kern der ganzen Debatte. Der Kern dieser Debatte ist: Wer viele Millionen Euro auf einem Konto erbt, der zahlt doch heute schon bis zu 50 Prozent Erbschaftsteuer. Wenn Sie von den Linken hier pauschal behaupten, Erbschaften und Schenkungen ab 20 Millionen Euro würden niedriger besteuert als kleine Erbschaften, dann stimmt das einfach nicht. Das ist blanker Populismus. Es ist nicht richtig. Den Unterschied macht doch das Betriebsvermögen. Und hier gilt: Der betrieblich gebundene Kern des Vermögens muss privilegiert bleiben, nicht aus Jux und Dollerei und nicht, weil wir irgendwelchen Lobbyisten auf den Leim gehen, sondern zum Schutz und Erhalt von Unternehmensstrukturen, von Unternehmenssubstanz, von Arbeitsplätzen und von Wirtschaftskraft. Darum geht es im Kern. Änderungsbedarf sehe ich deswegen zum Beispiel bei der Bewertung des Betriebsvermögens. Die aktuelle Bewertung von Unternehmensanteilen wirkt oft wie ein Zerrbild. Die derzeitigen Regelungen führen in der Praxis regelmäßig zu gravierenden Überbewertungen. Was wir hier eigentlich bräuchten, wäre eine handhabbare, eine sachgerechte Berücksichtigung etwa von Verfügungsbeschränkungen. Der jetzt gewählte Substanzwert im Bewertungsgesetz sollte durch einen vernünftigen, betriebswirtschaftlich anerkannten Liquidationswert ersetzt werden. Aber auch abseits des betrieblichen Vermögens gibt es Verbesserungsbedarf. Die vergangenen Jahre haben eine erhebliche Inflation gesehen. Doch seit über 15 Jahren wurden die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht mehr angepasst. Das führt zu einer schleichenden Erhöhung der Substanzbesteuerung und immer weiterem, tieferem Eingriff in das familiäre Kernvermögen. Deshalb ist aus meiner Sicht eine Erhöhung der Freibeträge nach über 15 Jahren überfällig. Was wir jedenfalls nicht brauchen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Zuhörerinnen und Zuhörer, sind Neiddebatten. Wir brauchen keinen spalterischen Ungleichheitsdiskurs, sondern eine Erbschaftsteuer, die Familien schützt, Betriebe erhält und gesellschaftliche Verantwortung stärkt. Genau aus diesem Grund sind Ihre Anträge heute abzulehnen. Dennoch wünsche ich Ihnen eine besinnliche und frohe Weihnachtszeit. Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede Karoline Otte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In deutschen Kommunen wird der Rotstift angesetzt, weil das Geld fehlt. Kitas kürzen Öffnungszeiten, Buslinien fallen weg, Schwimmbäder schließen. Während für das, was vor Ort unsere Städte, Gemeinden und Landkreise ausmacht, das, von dem vor Ort alle Menschen profitieren, kein Geld mehr übrig ist, gilt in unserem Steuersystem an viel zu vielen Stellen: Nur wer hat, kriegt noch geschenkt. Eine Handvoll sehr, sehr, sehr reicher Menschen darf von massiven Steuerprivilegien profitieren und bekommt vom Staat Milliarden geschenkt. Herr Gutting, während Sie versuchen, Neiddebatten zwischen Geflüchteten und Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern, der Frau an der Supermarktkasse und dem Menschen im Sozialhilfebezug zu führen, benennen wir hier echte Gerechtigkeitslücken. Das sind die Debatten, die wir führen müssen. Drei Viertel der deutschen Milliardenvermögen sind ererbt und nicht durch eigener Hände Arbeit entstanden. Allein zwischen 2024 und 2025 sind diese Milliardenvermögen um weitere 150 Milliarden Euro in die Höhe geschossen, auch das nicht durch eigener Hände Arbeit, sondern durch Aktienrenditen, die andere Leute erarbeitet haben, durch Mieten, die andere Leute zahlen mussten, durch Unternehmensdividenden, für die andere Leute jeden Tag gearbeitet haben. Abstrus reiche Menschen werden in unserem Land immer schneller immer noch reicher und bauen sich Pools auf ihre Superjachten, während vor Ort das Schwimmbad schließt. Das ist der Skandal. Was das Ganze auf die Spitze treibt, ist das, was passiert, wenn diese absurden Vermögen durch Erbschaften oder Schenkungen auch noch den Besitzer wechseln. Wie viel Prozent Steuern werden auf die Erbschaften dieser absurd hohen Vermögen fällig? Lächerliche 1,5 Prozent – so hoch war der tatsächlich gezahlte Steuersatz für vererbte Milliardenvermögen in 2024. Mathias Döpfner hat von Friede Springer Anteile am Springer-Konzern im Wert von 1 Milliarde Euro übertragen bekommen – steuerfrei wegen der Verschonungsbedarfsprüfung. Sie können mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass das gerecht ist. Die klaffenden Lücken bei der Erbschaftsteuer für die ganz, ganz großen Vermögen sorgen dafür, dass sich Deutschland zunehmend zu einer Erbengesellschaft entwickelt. Wir haben als Grüne ein Gutachten vorgelegt, das zeigt, was möglich ist. Also packen Sie es bitte an! Und diese Lücken im Erbschaftsteuerrecht sind nur Beispiele für die Scheunentore, die unser Steuerrecht für Milliardärinnen und Milliardäre sperrangelweit öffnet. Es ist vollkommen unverständlich, was unser Steuerrecht an der Stelle möglich macht und was dann an Geld in unseren öffentlichen Kassen vor Ort fehlt. Das Geld wird aber gebraucht, – Sie müssen zum Ende kommen, bitte. – nicht für Jachten, Privatjets und Trustfonds, sondern für Kitas, Busse und Schwimmbäder.

Linke

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland ist die Ungleichheit so extrem, dass es allen demokratischen Kräften hier peinlich sein sollte. Zwei Familienunternehmen, Familie Boehringer und Familie Schwarz, haben mehr als die ärmere Hälfte der Bevölkerung; zwei Familien haben das gleiche Vermögen wie 40 Millionen Menschen. Ich weiß nicht, wie groß die Kinderarmut oder das Haushaltsloch noch werden muss, um den politisch gemachten Verteilungskollaps endlich anzugehen und Milliardäre klar zu besteuern. Es gibt Zeichen, dass diese Notwendigkeit auch in der GroKo nicht mehr verdrängt werden kann. Aber dann wird doch nur wieder bei den Sozialkosten übertrieben und dagegen geschossen, um mit der Bürgergeldreform den Ärmsten knapp 86 Millionen Euro abzuknapsen. Ist es das wert? Wir sagen: Nein, absolut nicht. Das ist ein Ablenkungsmanöver auf Kosten der Bedürftigsten, und das ist wirklich sehr unangenehm. 75 Prozent der Milliardäre in diesem Land haben ihr Vermögen geerbt. Diese leistungslosen Großerben werden weit niedriger besteuert als die Einkommen aus Erwerbsarbeit. Hier liegt das Geld. Wenn wir über Effizienz im Regierungshandeln reden, müssen wir über eine Erbschaftsteuer reden, die fair ist und die funktioniert. 2024 sind 300 bis 400 Milliarden Euro – man weiß es mangels Vermögensteuer ja nicht so genau – vermacht worden, das meiste am Fiskus vorbei. Nur 13 Milliarden Euro, also rund 4 Prozent davon, landeten bei den Ländern und Kommunen, wo die Erträge dringend gebraucht werden. Wer das vielzitierte Haus der Großmutter erbt, der zahlt. Anders ist das – wir haben es hier schon gehört – ausgerechnet bei einer Erbmasse ab 300 Wohnungen; dann greift die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung für Betriebsvermögen, und man zahlt praktisch nichts. Herzlichen Glückwunsch zu dieser Regelung! Wie absurd diese Gönnung für Großbesitzer ist, zeigt der Familienpatron eines norddeutschen Unternehmens, der im großen Stil Wohnungen kauft, um Steuern zu sparen. 150 hat er schon zusammen. Ab 300 Wohnungen beginnt das Erbenparadies. Sie müssen bitte zum Ende kommen. Es ist wirklich absurd. Dieser Ansatz muss aus politischen Gründen weg. Ich komme zum Schluss. Sie müssen zum Ende gekommen sein. Eine Ertüchtigung der Erbschaftsteuer ist bitter nötig. Wir fordern es, andere fordern es auch. Kommen Sie ins Handeln! Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Matthias Hiller für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ungleichheit in Deutschland ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung, eine Herausforderung, die auch unsere Steuerpolitik betrifft, weil sie uns immer wieder vor Augen führt, dass wir Leistungsanreize, Leistungsfähigkeit und Eigentumsschutz in ein ausgewogenes Gleichgewicht bringen müssen. „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich […] der Allgemeinheit dienen.“ Diesen Auftrag gibt uns unser Grundgesetz. Das Grundgesetz schützt Eigentum, es verpflichtet aber auch. Ich will es so deutlich sagen: Genau diesem Umstand wird das Steuerrecht in seiner geltenden Fassung auch gerecht. Die Gemeinschaft erhält regelmäßig einen hohen Anteil am Erwerb von Vermögen. Sie partizipiert an der Wertschöpfung, sie besteuert Konsum, Eigentum und Erträge. Wenn wir darüber diskutieren, inwieweit die Steuerpolitik staatliche Einnahmen umverteilen soll, dann müssen wir uns immer auch vor Augen führen, wo Wohlstand in unserem Land geschaffen wird: Knapp 90 Prozent der Bruttoanlageinvestitionen in Deutschland werden von Unternehmen getätigt. 88 Prozent aller Erwerbstätigen – das sind rund 41 Millionen Menschen in diesem Land – sind in der privaten Wirtschaft tätig. Versorgungssicherheit, Bildung, Forschung und Justiz, das ist alles wichtig in unserem Land. Aber es wird erst durch die Steuerzahlungen, die letztlich von Unternehmen generiert werden, ermöglicht. Eine Politik, die Unternehmertum fördert, ist deswegen kein Selbstzweck; sie ist Voraussetzung für das Funktionieren unserer sozialen Marktwirtschaft. Ich will es noch einmal so deutlich sagen: Wir müssen uns auch die geopolitischen Verhältnisse anschauen. Unser Wirtschaftsmodell steht unter Druck: Strukturwandel in vielen Bereichen, eine aggressivere Zollpolitik, hohe Energiepreise, strategischer Wettbewerb mit China, und für unsere Unternehmen gelten viele Auflagen und Berichtspflichten. Vor diesem Hintergrund ist eine Politik, die auf den Fortbestand von Familienunternehmen setzt, auf jeden Fall richtig. Vor allem geht es nicht darum, dass wir darin die Vermögensmehrung bei Einzelnen sehen. Durch den Schutz von Familienunternehmen, auch durch steuerliche Anreize, verfolgen wir die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Sicherung von Steuereinnahmen in diesem Land. Wer einen Betrieb erbt, der erbt nicht nur Vermögen, sondern auch Verantwortung in diesem Land, Verantwortung für Arbeitsplätze, Verantwortung für Investitionen und je nach Betrieb vielleicht auch die Verantwortung für ganze geografische Regionen. Wird der Erbe dieser Verantwortung gerecht, dann können Verschonungsregeln greifen. Diese Verschonungsregeln haben wir an klare Bedingungen geknüpft: an ein geringes Verwaltungsvermögen, an mindestens fünf Jahre Betriebsfortführung, an die Höhe von Löhnen. Ich will es noch mal deutlich sagen: Das ist kein Steuergeschenk, über das wir reden, es ist eine Investition in die Stabilität von Unternehmen und damit auch in Arbeitsplätze in diesem Land. Die Möglichkeit der Regel- und Optionsverschonung, die Abschmelzmodelle, die Stundung der Steuern, um Zwangsverkäufe zu vermeiden, all das verfolgt ein klares Ziel: Unternehmen sollen erhalten bleiben, und die Erbschaftsteuer, die ja in die Substanz der Unternehmen eingreift, soll so weit zurückgedrängt werden, dass Unternehmer auch nach wie vor Investitionen in ihren Unternehmen tätigen können. Die Verschonung abzuschaffen und durch Stundungsregeln zu ersetzen, würde Arbeitsplätze gefährden und auch unsere industrielle Basis schwächen. Das kann nicht Ziel unserer Politik sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich war in der vergangenen Woche im Fernsehen, beim SWR, Diskutant zum Thema „Ungleichheit und Steuern“. Auf der einen Seite saßen ein Aktivist und eine alleinerziehende Mutter. Auf der anderen Seite saß ein Schönheitschirurg, der durch eigene Leistung Luxus aufgebaut hat, der ein teures Auto fährt, ein teures Haus hat, der aber auch ein Geschäftsmann ist, der früh Risiken übernommen und dadurch ein eigenes Unternehmen aufgebaut hat. Sein Studium hat er selbst finanziert. An dieser Stelle hätte auch ein Familienunternehmer aus meinem Wahlkreis sitzen können, ein Handwerker, der mit 24 Jahren einen Betrieb gegründet hat, der jetzt 90 Mitarbeiter beschäftigt, ein Vater, der jeden Tag überlegt, wie er dieses aufgebaute Unternehmen an die nächste Generation weitergeben kann. Gerechtigkeit entsteht nicht durch Gleichmacherei, sondern durch Chancen. Steuerpolitik kann diese Chancen schaffen, wenn sie Leistungen belohnt, Eigentum fördert und Investitionen zulässt und nicht behindert. Genau dafür steht die Erbschaftsteuer in der jetzigen Fassung. Vielen Dank und schöne Weihnachten. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Christian Douglas für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Die Linke nennt es „Steuerprivilegien für […] Erbschaften“. Dabei erweckt sie den Eindruck, als ginge es hier um Privatjets und Luxusjachten. Aber es geht im Antrag tatsächlich um die Übertragung von Betriebsvermögen, also um produktives Kapital, das dem Standort langfristige Steuereinnahmen und Arbeitsplätze sichert. Erfolgreiche Unternehmen sind für Linke jedoch nur das Ergebnis einer angeblich ungerechten Verteilung; denn es muss ja alles gleich sein. Gäbe es so etwas wie eine linke Logik, dann könnte jeder Mensch ein Fußballer wie Cristiano Ronaldo werden. Wenn das nicht klappt, dann ist die Diskriminierung schuld oder der böse Trainer oder die Gesellschaft. In jedem Fall ist immer jemand anderes schuld, aber niemals man selbst. Cristiano Ronaldo hat jedoch unglaubliche Anstrengungen unternommen: jeden Tag stundenlanges Training, kein Alkohol, wenig Freundschaften. Er hat alles seinem Ziel untergeordnet. Sein Erfolg ist weder Zufall noch ungerecht. Er ist das Ergebnis von Fleiß und Disziplin. Genauso geht es fast allen Unternehmern. Sie haben ihren Wohlstand unter hohen finanziellen Risiken aufgebaut – ohne Urlaub, ohne Wochenende, immer für die Firma im Einsatz und immer selbst verantwortlich. Diese Menschen sind nicht unsere Gegner. Sie sind unsere Freunde, sie bringen Deutschland voran. Herr Douglas, ich lasse gerade kurz die Uhr anhalten. – Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen Ruhe einkehren zu lassen. Wir wollen alle bis zum Ende der Aussprache denjenigen, die hier vortragen, folgen können, sodass ich darum bitte, dringende Gespräche draußen fortzusetzen. Dann können wir hier konzentriert weitermachen. Herzlichen Dank. – Jetzt können Sie weitermachen. Linke und Grüne stellen sich heute gemeinsam erneut die Frage: Wie kommt dein Geld in meine Tasche? Dazu benötigen sie das komplett falsche Narrativ „Deutschland ist ein reiches Land“. Der deutsche Staat ist zwar fett und verteilt massenhaft Geld, aber die Bürger arbeiten viel und sind relativ arm. Im Vergleich liegen wir sowohl beim Privatvermögen als auch beim Immobilienbesitz unter dem europäischen Durchschnitt. Während Ihre Langzeitstudentenklientel von 30-Stunden-Woche und Freizeit fabuliert, machen Sie sich mit immer höheren Substanzsteuern daran, das Letzte zu zerstören, das in Deutschland noch erfolgreich ist: den produktiven Mittelstand. Sie demotivieren alle, die mit ihrem Beitrag das ganze System noch am Laufen halten. Wenn Sie deren Leistung immer höher besteuern und für den Aufbau von Vermögen bestrafen, werden die Fleißigen ihre Arbeit einstellen oder das Land verlassen. Daran ist jeder linke Staat zerbrochen. Wir wollen aber keinen linken Staat. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine erfolgreiche Gesellschaft Leistung belohnen muss. Die AfD ist ausdrücklich für Chancengleichheit aller Bürger. Aber Chancen muss man sich erarbeiten, und man muss sie auch nutzen. Dafür sind wir ein freies Land, und das wollen wir – im Gegensatz zu Ihnen – auch bleiben. Deshalb sagen wir Nein zu immer höheren Ausgaben, Nein zu immer mehr Umverteilung und Nein zur Erbschaftsteuer. Wir sagen Ja zu einem schlanken Staat, zu Freiheit, Wohlstand und Unternehmertum. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Heiko Hain für die Unionsfraktion. Ich möchte noch einmal unterstreichen: Es wäre sehr fair, wenn die letzten beiden Redner hier noch ein bisschen Aufmerksamkeit genießen könnten, indem es möglich ist, ihnen auch akustisch zu folgen. – Herr Hain, Sie haben das Wort.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit gleich zwei Anträgen rund um das Thema Erbschaftsteuer beschäftigen wir uns heute – mal wieder. Und zum wiederholten Male sind die vorgetragenen Behauptungen von der linken Seite des Hauses volkswirtschaftlicher und sozialpolitischer Unsinn. Jedem sollte bewusst sein: Der Antrag der Linken ist für die Handwerksbetriebe, für die selbstständigen Familienbetriebe, für den Mittelstand in unserem Land eine große Gefahr. Genau diese sind aber das Rückgrat unserer deutschen Wirtschaft. Sie brauchen unsere Unterstützung und nicht neue Steuern, neue Vorschriften und ständig neue Gängeleien, liebe Kolleginnen und Kollegen. Liebe Kollegen, wir hier im Parlament sind Gesetzgeber. Deshalb sollten wir uns auch über ausgereifte und realistische Anträge unterhalten. Die Linken stellen aber erneut einen Antrag mit plumpen und populistischen Forderungen. Sie wollen Unternehmen und die Betriebsnachfolge stärker besteuern und damit an die Substanz. Dabei verstehen Sie nicht oder wollen es nicht verstehen, welche wirtschaftlichen und sozialpolitischen Auswirkungen dies nach sich zieht. Sie schlagen tatsächlich vor – ich zitiere –: „Steuerschulden sollten in Zukunft auch in Form von Vermögensanteilen beglichen werden […].“ Das ist Verstaatlichung über die Hintertür der Erbschaftsteuer. Darauf muss man erst mal kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese sozialistischen Tagträume können Sie beim Linken-Parteitag diskutieren. Die gehören aber nicht ins Parlament, sondern in die steuerpolitische Mottenkiste. Sie nutzen diese Debatte auch mal wieder dazu, um Ihre Gleichmachereifantasien unter dem Deckmantel sozialer Gerechtigkeit zu verkaufen. Dabei führen Sie bewusst hinters Licht und in die Irre; denn niemand in diesem Hause möchte ernsthaft Milliardenerben Steuerprivilegien einräumen, nur um dadurch die Ungerechtigkeit zu fördern. Auch Ihr ständiges Argument von der linken Seite „Alles ist in Deutschland so ungerecht!“ macht es nicht besser. Ich empfehle Ihnen die Lektüre der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung zur Vermögensungleichheit in Deutschland aus diesem Jahr. Da werden Sie Folgendes finden: Das Maß der „Ungleichheit hat sich seit 2010/2011 leicht reduziert.“ Und auch die Studie der Bundesbank aus dem April 2025 zeigt ein ähnliches Bild. Dort heißt es: Die Vermögensbestände haben zwischen 2021 und 2023 erneut auf breiter Basis zugenommen, und insbesondere auch bei Haushalten mit geringem Vermögen gab es Zuwächse zu den vorhandenen Beständen. Das soll natürlich nicht heißen, es gäbe keine Herausforderungen. Aber hören Sie auf, den Menschen dauernd zu erzählen, es sei hier alles so ungerecht und Vermögende würden keine Steuern zahlen und müssten daher endlich zur Kasse gebeten werden, liebe Kolleginnen und Kollegen! Denn eines zeigt Ihr Antrag auch: Sie unterscheiden nicht, Sie berücksichtigen nicht die Besteuerung von Betriebsvermögen. Sie sprechen in Ihrem Antrag von leistungslosem Einkommen, das vererbt wird. Dieser Ansatz ist vollkommen falsch. Denn selbstverständlich ist dies hart erarbeitetes Vermögen, das bei einem Handwerksbetrieb oder bei Mittelständlern an die nächste Generation weitergegeben wird, um den Betrieb fortzuführen, um Arbeitsplätze zu erhalten, wodurch Steuern gezahlt und die Kassen der Sozialsysteme gefüllt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese Klassenkampfrhetorik ist der falsche Weg. Wir sehen Unternehmen nicht als unsere Feinde, die bekämpft werden müssen, sondern als unsere Partner. Ich gebe an dieser Stelle aber auch zu bedenken: Ja, die aktuelle Erbschaftsteuer ist reformbedürftig. Gerade für Erben einer Immobilie oder einer kleinen Wohnung in Ballungsräumen gibt es hier Handlungsbedarf. Diese betroffenen Personen müssen immer häufiger Steuern zahlen, da die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren massiv angestiegen sind, die Freibeträge aber nicht angepasst wurden. Genau da müssen wir ran. Deshalb ist die Regionalisierung der Erbschaftsteuer ein richtiger Weg, um diese Entwicklung zu berücksichtigen. Hier werden wir als CSU dranbleiben. Ihre Anträge hingegen tragen zu keiner Lösung bei, und deshalb lehnen wir sie ab. In diesem Sinne: Ein frohes Fest! Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Reinhard Mixl für die Fraktion der AfD.

AfD

Herr Präsident! Werte Kollegen! Entgegen den Umverteilungsfantasien von Linken und Grünen, die Erben und Erblasser zusätzlich belasten sollen, bekennen wir uns klar zur Freiheit des Eigentums. Wer Eigentum hat und erarbeitet hat, muss es nutzen, bewahren und steuerfrei weitergeben dürfen. Mit der stetig geforderten Herstellung von Gerechtigkeit hat das nichts zu tun. Denn wer bestimmt, wo Gerechtigkeit beginnt und wo sie endet? Die Erbschaft- und Schenkungsteuer bestraft bereits mehrfach besteuertes Vermögen: Ersparnisse, Unternehmensanteile und Immobilien wurden beim Erwerb und im Betrieb bereits besteuert. Am Lebensende greift der Staat erneut zu. Diese Doppelbesteuerung ist leistungsfeindlich und behindert dazu Konsumverzicht zur Vermögensbildung. Sie gefährdet im Übergang an die nächste Generation Arbeitsplätze, Innovation und künftige Wertschöpfung. Die Erbschaftsteuer ist nichts anderes als eine Abgabe auf den Tod, die Familien dafür bestraft, Wohlstand anzusammeln und weiterzugeben. Sie füttert nur den Gierstaat, die Raupe Nimmersatt, und drangsaliert ausgerechnet diejenigen, die langfristig denken, Verantwortung tragen, investieren und Werte schaffen. AfD-Ziel ist es, Eigentum und Vermögen in der Breite durch niedrige Steuern, einfache Regeln und den Abbau überflüssiger Steuerbürokratie zu ermöglichen. Die Bürger müssen wieder Geld in der Tasche haben, und zwar ohne sich vom Staat permanent verfolgt zu fühlen. Die Erbschaftsteuer ließe sich ohne neue Belastungen einfach streichen. Schon 70 Milliarden Euro aus dem völlig unsinnigen Klima- und Transformationsfonds für 2025/2026, konsequent eingetriebene Steuern aus Cum-Cum und Cum-Ex und der Verzicht auf die kriegstreibenden, friedenverhindernden Ukrainemilliarden würden die Streichung der Erbschaftsteuer mehrfach finanzieren. So schaffen wir echte Entlastungen, ohne Mittelstand und Unternehmen neu finanziell zu belasten. Gehen Sie raus zu den Familienunternehmern. Reden Sie nicht über sie, reden Sie mit ihnen. Draußen in den Werkhallen, auf Baustellen, in Büros wird Vermögen nicht gedruckt, sondern erarbeitet – gegen harten Wettbewerb. Die Erbschaftsteuer wirkt wie Sand im Getriebe bei der Übergabe an die Erben. Viele Länder zeigen: Es geht auch ohne Erbschaftsteuer. Entscheidend ist auch, dass Deutschland im globalen Steuerwettbewerb nicht den Anschluss verliert. Und was mich am meisten nervt, ist: In den letzten zehn Jahren wurden die Steuereinnahmen in unserem Land verdoppelt, aber es reicht dem Staatsapparat hinten und vorne nicht. Wir lehnen die Erbschaftsteuer ab und die Anträge der Linken und Grünen ebenfalls. Danke.

Redner nach Fraktion