Antrag

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen –Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen –Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen

8. Oktober 2025·Sitzung 30··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

Grüne

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Nach Jahren – ich würde fast sagen: Jahrzehnten – des Steuerstreits machen wir heute ein Angebot, das man nicht ablehnen kann. Wir schlagen vor, dass man Gerechtigkeitslücken, eklatante Gerechtigkeitslücken im Steuersystem, von dem nur sehr, sehr wenige extrem Vermögende profitieren, schließt, dass man diese glattzieht. Zum Beispiel: 300 Wohnungen kann man komplett steuerfrei erben. Bei drei Wohnungen zahlt man eine gewisse Steuer. Dass eine Erbschaft ab 300 Wohnungen steuerfrei ist, ist doch komplett verrückt. Auch das Erbe eines Betriebsvermögens von mehr als 26 Millionen Euro ist steuerfrei. Solche Ausnahmen sind verrückte Ausnahmen, die man einfach einmal glattziehen sollte. Das sehen nicht nur wir so. Schauen wir mal: Wir sprechen über das Thema – das ist so ein Mittelweg zwischen „Oh, Steuererhöhungen“, „Oh, keine Steuererhöhungen“ –, dass man dort Ungerechtigkeiten abbauen muss, seit einem guten Jahr. Und wir geben hier den Takt vor. Am Anfang wurde nur im „Spiegel“ ein bisschen berichtet, dann konnte man es in der „Welt“ gar nicht richtig kritisieren. Dann kam es in der „heute-show“, na gut. Auf einmal sah ich aber Anfang September Markus Lanz Markus Söder kritisieren, warum er denn damals diese komische Ausnahme ab 26 Millionen Euro eingeführt hätte, das sei doch himmelschreiend ungerecht und das gehöre einfach abgeschafft. Ich glaube, es ist in der Mitte angekommen, und es trifft einen Nerv. Es geht natürlich auch um die Gerechtigkeitsperspektive. Wir haben mit die höchste Vermögenskonzentration in ganz Europa. Das oberste 1 Prozent hat mehr als die untersten 90 Prozent. Und 90 Prozent sind ja nicht wenige, das sind sehr, sehr viele Menschen, das sind unfassbar viele. Wir gehen diese Gerechtigkeitsperspektive an, weil die Ausnahmen nur für superextrem Überreiche gelten, und das sind sehr wenige. Dafür brauchen wir die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU. Die SPD kann ziemlich viel damit anfangen. Dieses Angebot mache ich heute aufgrund der Gerechtigkeitsperspektive. Aber, liebe CDU/CSU: Sie kommen ja immer damit, dass Sie Einzelfallgerechtigkeit ein bisschen anstrengend finden, mehr Pauschallösungen wollen. Es handelt sich hier um Einzelfallungerechtigkeit für sehr wenige Überreiche. Zum Beispiel: Bei der Verschonungsbedarfsprüfung gab es im letzten Jahr nur 45 Fälle. Das könnte man mal glattziehen. Das sage nicht nur ich, das sagt auch ifo-Chef Clemens Fuest. Das sagt die sehr konservative Steuerrechtlerin Johanna Hey. Alle fünf Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer und bei der Immobilienbesteuerung, die wir hier beschreiben, werden von ifo-Chef Clemens Fuest und der konservativen Steuerrechtlerin Johanna Hey – jemand, der früher beim ifo-Institut gearbeitet hat, sitzt hier und lacht gerade – gefordert. Es geht auch um Themen wie die erweiterten Grundstückskürzungen. Warum reden wir darüber so wenig? In Summe geht es um 15 Milliarden Euro, die vor allen Dingen in den Ländern ankommen würden und dort für die Bildung genutzt werden würden. Warum reden wir darüber so wenig? Weil es so technisch ist, weil es Ausnahmen sind, die so wenige Leute wirklich nachvollziehen können, weil es nur wenige Leute gibt, die davon profitieren, weil es technische Namen sind wie „erweiterte Grundstückskürzungen“. Das kann man glattziehen, und damit machen wir ein Angebot, bei man sowohl aus Gerechtigkeitsperspektive – Sie als Christen sollten eigentlich auch ein Herz dafür haben – als auch aus steuersystematischer Perspektive wirklich mitgehen könnte. Sie können diesen Antrag gar nicht ablehnen. Ein letzter Punkt: Es geht dort nicht nur um Betriebsvermögen. Alle Betriebsvermögen bleiben bei diesem Antrag nach wie vor verschont. Es geht nur um diese eine Ausnahme ab 26 Millionen Euro. Und es geht auch – bitte glauben Sie dem Wurstkönig aus Bayern nicht – nicht um Omas Häuschen. Das Familienheim bleibt verschont. Es soll weiter verschont bleiben. Wenn wir diese großen Ausnahmen abschaffen, dann möchten wir gerne am unteren Ende auch noch mehr Freiheiten geben. Also darum geht es nicht. Lassen Sie sich da nicht irreführen! Wir unterbreiten Ihnen wirklich ein Angebot, zu dem Sie alle hier Ja sagen. Wir hoffen, dass Sie da tätig werden. Viel Erfolg dabei. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Olav Gutting das Wort.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier zwei Anträge zur Erbschaftsteuer, von der Linken und von den Grünen. Gemein ist beiden Anträgen, dass man davon ausgeht, dass das Vererben von Betriebsvermögen im Vergleich zum Vererben von Privatvermögen unfair und ungerecht sei. Dabei versuchen Sie, in beiden Anträgen, zu verschleiern, dass auch das Bundesverfassungsgericht in seiner letzten Entscheidung zur Erbschaftsteuer der steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen, das unmittelbar dem produktiven Unternehmenszweck dient, grundsätzlich zugestimmt hat. Sie behaupten hier, Millionen- oder gar Milliardenerbschaften würden effektiv geringer besteuert als kleine Erbschaften. Das stimmt so pauschal nicht. Was stimmt, ist, dass das Betriebsvermögen steuerlich begünstigt werden muss, um die Fortführung von Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Das ist zum Beispiel sichergestellt durch die Lohnsummenklauseln, aber auch durch die Behaltensfristen. Die Erbschaftsteuer, meine Damen und Herren, darf nicht zur unüberwindbaren Hürde für erfolgreiche Betriebsfortführungen durch die nächste Generation werden. Eine nachhaltige Wirtschafts- und Sozialpolitik kann doch kein Interesse daran haben, dass Unternehmensnachfolgen bei Familienunternehmen dazu führen, dass das Unternehmen an Finanzinvestoren verkauft werden muss, dass, nach den Linken, sogar der Staat übernimmt, also Volkseigene Betriebe entstehen, oder dass diese Unternehmen an einer übermäßigen Steuerbelastung kaputtgehen. Familienunternehmen erwirtschaften in Deutschland rund 37 Prozent aller Umsätze. Über die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind in Familienunternehmen beschäftigt. Ja, Sie können die Kuh, die Milch gibt, natürlich schlachten, nur ist das ziemlich dämlich. Es ist ausgesprochen dumm, so etwas tun zu wollen. Die Möglichkeit, bereits vollversteuertes Vermögen auf die nächste Generation übertragen zu können, ist Teil des Treibstoffes unserer sozialen Marktwirtschaft. Es ist für viele der Anreiz, sich überhaupt weiter wirtschaftlich zu betätigen. Gerade jetzt, wo weite Teile unserer Wirtschaft in einer veritablen Krise stecken, sollten Sie aufhören mit dem Verbreiten von Halbwahrheiten und dem Schüren von Sozialneid gegen diejenigen, die noch bereit sind, unternehmerisches Risiko in diesem Land zu übernehmen. Beim Thema „Halbwahrheiten“ noch ein Satz zu Ihrer „300-Wohnungen-Regel“. Diese Regel steht so überhaupt nicht im Gesetz. Sie bedienen sich auch hier einer verkürzten und missverständlichen Darstellung. Es geht darum, wann in der Praxis von einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, von einem Wohnungsunternehmen auszugehen ist. Und auch hier geht es im Kern natürlich darum: Wie kann dieses Unternehmen fortgeführt werden, wie können die Arbeitsplätze erhalten werden? Klar ist für uns: Wenn uns das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Monaten möglicherweise Änderungen beim betrieblichen Erben auferlegt, dann werden wir das entsprechend berücksichtigen. Bis dahin sehe ich aber vor allem Handlungsbedarf beim familiären Kernvermögen. Wir stellen fest, dass seit über eineinhalb Jahrzehnten die Freibeträge nicht mehr angepasst wurden. Hier gibt es Handlungsbedarf. Was wir brauchen, ist eine vernünftige Balance bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Was wir nicht brauchen, ist eine Substanzbesteuerung, die Deutschland am Ende seine wirtschaftliche Stärke kostet. Deswegen werden wir beide Anträge ablehnen. Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Hauke Finger das Wort.

AfD

Frau Präsidentin! Hochverehrte Kollegen! Liebe Bürger! Ja, was ist gerecht? Stellen Sie sich einmal vor: Sie erben das Haus, in dem Sie aufgewachsen sind, Ihr Elternhaus, und dann kommt der Staat und will kassieren: mehrere Hunderttausend Euro. Die Erbschaftsteuer wird fällig, zu zahlen innerhalb der nächsten sechs Wochen. Ist das gerecht? Sie müssen das Elternhaus verkaufen oder sind von jetzt auf gleich über beide Ohren verschuldet. Ist das gerecht? Wenn Sie Mietwohnungen erben, dann müssen Sie die zusätzlichen Tilgungs- und Zinszahlungen über eine höhere Miete finanzieren. Die Miete wird erhöht, weil der Eigentümer wechselt. Ist das gerecht? Ein anderes Beispiel sind Unternehmensnachfolgen. Beim Generationenwechsel muss Erbschaftsteuer gezahlt werden, obwohl kein Euro extra erwirtschaftet wurde. Und jetzt wollen Sie von den Grünen und Sie von den Linken auch noch die Option des Verschonungsbedarfs abschaffen. Mitten in der Wirtschaftskrise riskieren Sie damit weitere Arbeitsplätze. Verstehen Sie die Zusammenhänge überhaupt? Wie unternehmerfeindlich sind Sie eigentlich? Wer sonst soll Arbeitsplätze schaffen, wenn nicht die Unternehmer? Immer mehr Staatsbedienstete auf Steuerzahlerkosten, ist das Ihre Vorstellung vom Wirtschaftsaufschwung? Ich hoffe, nicht. Und dann behaupten Sie von den Linken immer wieder, dass es in der Gerechtigkeitsdebatte um die „bösen Reichen“ gehe. Natürlich ist es ungerecht, dass kleine Erbschaften stärker besteuert werden als große Vermögen. Allerdings gibt es zwei wichtige Argumente, die Sie nicht kennen, vielleicht wegen fehlendem Finanzverständnis oder linker Naivität: Erstens. Es wird für große Vermögen immer ganz andere Gestaltungsoptionen geben, zum Beispiel über ausländische Stiftungen. Es ist doch egal, welche Regeln wir in Deutschland beschließen, wenn das Kapital abfließt und die Unternehmen auswandern. Zweitens. Stellen Sie sich einmal vor, wie es den großen deutschen Familienunternehmen ginge, wenn Sie sie bei jedem Generationenwechsel zersägten! Aldi, Volkswagen, Bosch, Henkel, BMW und viele andere wären mit ihren Arbeitsplätzen längst aus Deutschland verschwunden, wenn sie bei jedem Todesfall in der Familie halbiert würden. Steuergerechtigkeit lässt sich nur erreichen, wenn wir die Schenkung- und Erbschaftsteuer für alle abschaffen. Das passt natürlich nicht zum Schuldenhaushalt der kleinen Koalition, aber zum Entlastungshaushalt der AfD. Wir labern nicht, wir machen konkrete Vorschläge: für dieses Jahr Einsparungen im Wert von über 111 Milliarden Euro. Dann können wir auch auf die 13 Milliarden Euro aus der Erbschaftsteuer verzichten. Ein weiterer Punkt, den Linke manchmal nicht verstehen: Jedes Erbe und jede Schenkung wird aufgebaut durch versteuertes Einkommen. Eine Doppelbesteuerung durch die Erbschaftsteuer und andere Substanzsteuern ist ungerecht. Lassen Sie uns also gemeinsam einstehen für echte Steuergerechtigkeit, für rechte Steuergerechtigkeit! Ich appelliere an die Vernunft aller Konservativen hier im Haus: Lassen Sie uns bei den Beratungen im Ausschuss die links-grünen Irrwege beenden! Wir brauchen sichere Arbeitsplätze und starke Unternehmen. Wir wollen den Schutz des Elternhauses und stabile Mietverträge. Setzen Sie sich gemeinsam mit uns für die Abschaffung der Erbschaftsteuer und der Schenkungsteuer ein und damit für Wohlstand und Gerechtigkeit. Vielen Dank. Ein kurzer Hinweis: Wer nicht abgestimmt hat, hat noch Zeit bis 17:44 Uhr. Ich rufe als nächsten Redner den Abgeordneten Parsa Marvi für die SPD-Fraktion auf.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausgangslage in dieser Debatte ist klar: In Deutschland stammt über die Hälfte des Privatvermögens nicht aus eigener Leistung, sondern aus Erbschaften und Schenkungen. Wer erbt, startet mit einem ganz anderen Vorsprung ins Leben. Wer nicht erbt, muss sich allein auf Arbeit, Bildung und eigene Leistung verlassen – oft mit deutlich geringeren Chancen. Die Zahlen sind nun einmal, wie sie sind: Die reichsten 10 Prozent besitzen zwei Drittel des Privatvermögens in diesem Land, das reichste Prozent allein über 35 Prozent. Die ärmere Hälfte der Bevölkerung hält gerade einmal 1,3 Prozent – oft ohne Rücklagen und teilweise verschuldet. Gleichzeitig werden jährlich rund 400 Milliarden Euro – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen – vererbt oder verschenkt, – jedes Jahr. – Davon werden nur Bruchteile tatsächlich besteuert; 2023 waren es etwa 9,2 Milliarden Euro. Etliche Milliarden Euro – ja, bis zu 15 Milliarden Euro – entgehen dem Staat durch Steuerprivilegien, vor allem bei großen Unternehmensvermögen. Und deswegen hat Jens Spahn natürlich recht – natürlich hat Jens Spahn recht –, wenn er sagt, dass wir in den letzten Jahren, gerade in der Niedrigzinsphase, die Situation hatten, dass Vermögen eigentlich ohne größeres Zutun von alleine gewachsen sind. Und er hat recht damit, dass wir die aktuelle Vermögensverteilung, so wie sie ist, nicht einfach akzeptieren können. Die Folge daraus ist im Kern jedenfalls für uns als SPD klar – das ist ja auch kein Geheimnis; das stand in unserem Wahlprogramm, und das halten wir nach wie vor für richtig; es ist fast wie bei Cato, wenn wir unseren Standpunkt stetig auch öffentlich klarmachen –: Und im Übrigen muss die Erbschaftsteuer reformiert werden. Das heutige System verstärkt die Chancenungleichheit, schwächt die Progression der Erbschaftsteuer und untergräbt das Vertrauen in die Gerechtigkeit unseres Steuersystems. Sehr große Unternehmensvermögen können nahezu steuerfrei übertragen werden, während kleinere Erbschaften im Verhältnis deutlich stärker belastet werden. Die bestehenden Verschonungsregelungen sind ungerecht. Und wir sehen auch in Umfragen, dass inzwischen eine Mehrheit der Bevölkerung über Parteigrenzen hinweg hier Handlungsbedarf für mehr Steuergerechtigkeit sieht: 57 Prozent der Befragten einer neuen Forsa-Umfrage sehen das so. Und auch bei Umfragen anderer Institute sagen die Bürgerinnen und Bürger, dass sie es richtig finden, wenn Erben großer Vermögen höhere Erbschaftsteuern zahlen als bisher. Meine Prognose ist, dass dieser Anteil noch wachsen wird, je länger sich diese Debatte hinzieht. Eine Reform der Erbschaftsteuer muss gerecht, praktikabel und verfassungssicher sein, und sie muss klare Ziele verfolgen: große Vermögen angemessen heranziehen, Arbeitsplätze und Unternehmen sichern und Familien gezielt entlasten. Die Leitlinien für uns jedenfalls sind klar: Einschränkung der Steuerprivilegien für ganz große Unternehmensvermögen, um Schlupflöcher zu schließen und die Umverteilungskraft der Steuer zu stärken. Ich habe auch nichts dagegen, im Rahmen einer solchen Reform über die Anpassung der bestehenden Freibeträge zu sprechen. Aber dann sollten wir den hervorragenden Vorschlag unseres Generalsekretärs Tim Klüssendorf für einen Lebensfreibetrag ernsthaft aufgreifen: einmal im Leben zu erben, müsste hinsichtlich der Freibeträge doch reichen. Eine stetige Nutzung der bestehenden Freibeträge ist jedenfalls im Sinne des Gemeinwohls zu hinterfragen. Zugleich sind wir natürlich für den Schutz von Substanz und Arbeitsplätzen durch beispielsweise langfristige Steuerstundungsregelungen oder andere Instrumente. So können Unternehmen nach einer Erbschaft weitergeführt werden, ohne dass Arbeitsplätze oder Wertschöpfung verloren gehen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass die Grünen – ich kann attestieren, dass sich die Kollegin Beck seit Langem beharrlich für dieses Thema einsetzt – und auch die Linken den Reformbedarf sehen und dass wir in vielen Punkten die Ziele teilen: Progression ernst nehmen, den Mittelstand schützen, Unternehmensnachfolgen sichern. Das Bundesverfassungsgericht prüft noch in diesem Jahr – oder: vielleicht noch in diesem Jahr –, ob die bestehenden Begünstigungen für Unternehmensvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wir halten es deshalb für richtig – und das machen wir unter anderem hier –, die Debatte jetzt zu führen, um Optionen zu prüfen, Leitlinien zu setzen und einfach mal vorbereitet zu sein. Wir stehen als Koalition vor zentralen Entscheidungen und zentralen Umsetzungen für die Zukunft unseres Landes. Es ist gut und richtig, dass wir gemeinsam eine Modernisierungsagenda für einen handlungsfähigen Staat auf den Weg gebracht haben. Es ist gut, dass wir gemeinsam die Reform der sozialen Sicherungssysteme und unseres Sozialstaats anpacken. Und genauso wäre es des Schweißes der Edlen wert, das Thema Vermögensverteilung als gemeinsames Projekt dieser Koalition zu begreifen und anzugehen. Das wäre eine starke Botschaft für die Zukunft unseres Landes. Ein ganz zentraler Baustein dafür ist die Erbschaftsteuer. Sie ist kein ideologisches Schreckgespenst. Sie ist ein Werkzeug für Gerechtigkeit und Zusammenhalt. Eine Gesellschaft, in der Wohlstand vor allem verdient und nicht vererbt wird, ist gerechter und stabiler. Wir bleiben an der Überzeugungsarbeit für eine echte Reform der Erbschaftsteuer in der Koalition dran. Sie wäre auch notwendig für Zukunftsinvestitionen in die Bildungschancen unserer Kinder. Vielen Dank.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen wir uns vor, im Supermarkt sagt jemand an der Kasse: „Ich kann die Mehrwertsteuer gerade nicht zahlen“, und die Kassiererin antwortet: „Müssen Sie auch nicht“. Undenkbar in diesem Land, obwohl viele Menschen das bitter nötig hätten! Aber wenn jemand Unternehmensanteile und Hunderte Wohnungen im Wert von zig Millionen Euro erbt, kann er genau das beim Finanzamt sagen: „Ich kann die Erbschaftsteuer gerade nicht zahlen“, und dann zahlt er auch fast nichts. Das ist skandalös, meine Damen und Herren, und zutiefst ungerecht. Herr Marvi, ich kann es Ihnen nicht ersparen: Abgenickt hat das Ihre SPD im Jahr 2016 mit Olaf Scholz als Verhandlungsführer der Länder. Seitdem heißt es bei Oma klein Häuschen: Oberhalb der entsprechenden Freibeträge wird richtig zugelangt. Wer zum Beispiel eine, zwei oder gar drei Wohnungen vererbt, zahlt zweistellige Erbschaftsteuersätze. Gleichzeitig – das hat die Bundesregierung mir gestern auf eine Anfrage hin bestätigt – lag der Erbschaftsteuersatz bei Großerben, Herr Kollege Gutting, im Jahr 2023 bei 0,1 Prozent – 0,1 Prozent! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, das ist weder gerecht, noch hat das mit Leistung zu tun. Apropos Leistung, Herr Gutting: Fakt ist, dass drei von zehn Milliardären in Deutschland ihr Vermögen über eigene Firmen erwirtschaftet haben, sieben – sieben! – waren Erben. Das sage nicht ich, sondern da zitiere ich die Schweizer UBS. Was ich dazu sage: Wir sind keine Leistungsgesellschaft mehr; wir sind eine Erbengemeinschaft geworden in dieser Bundesrepublik. Nun zu der Mär, die Unternehmen gingen pleite. Nehmen wir doch mal das Beispiel des Milliardärs Heinz Hermann Thiele, der es verpasst hat, sein Vermögen in eine Stiftung zu verschieben. Seine Erben zahlten 3,5 Milliarden Euro Steuern, passiert, Herr Gutting, ist nichts: Die Unternehmen arbeiten nach wie vor wirtschaftlich weiter, die Beschäftigungsverhältnisse sind aufrechterhalten worden. Also bitte, meine Damen und Herren von der Union, machen Sie den Menschen da draußen keine Angst, dass hier im Land die Lichter ausgehen, wenn die reichen Erben mal eine angemessene Erbschaftsteuer zahlen! Denken Sie einfach mal an Ihre Wählerinnen und Wähler, die Ihnen ja zurzeit weglaufen: 57 Prozent der Unionsanhänger wollen große Erbschaften höher besteuern. Aber wenn Sie nicht auf Ihre Wähler hören, dann nehmen Sie den Papst, der festgestellt hat: Wer dem Reichtum dient, bleibt sein Sklave. Also, liebe Union, helfen Sie den Milliardenerben, sich von ihrem Reichtum zu befreien, und verhelfen Sie den Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken im Ausschuss zum Erfolg! Vielen Dank und schönen Abend. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Heiko Hain.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich gezielt dem Antrag der Linken widmen, der auf den ersten Blick nach sozialer Gerechtigkeit klingt. Doch Ihr Ansatz trifft vor allem Mittelstand, Familienunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die teils über Generationen hinweg aufgebaut wurden. Mit diesem Antrag wird einmal mehr ein altbekanntes Narrativ bemüht: Sogenannte Reiche sollen endlich angemessen besteuert werden, diesmal mit Blick auf die Erbschaften – klingt populär, ist in Wahrheit aber weder gerecht noch wirtschaftlich klug und vor allem im Detail nicht wirklich durchdacht. Schauen wir uns das Ganze mal genau an. Was fordert Die Linke mit ihrem Antrag eigentlich im Detail? Steuerliche Vergünstigungen bei großen Erbschaften sollen gestrichen werden. Konkret geht es um Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen, Land- und Forstwirtschaftsvermögen und inländische Kapitalvermögen, die sogenannte Verschonungsregelung. Dabei muss uns allen doch klar sein: Ein Betrieb ist nie reines Geldvermögen. Er besteht aus Immobilien, Maschinen und Produktionsstätten; aber in erster Linie ist der Betrieb Arbeitsplatz, Verantwortung und Zukunftsperspektive. Nach Ihrem Antrag müssten Unternehmen im Erbfall unter Umständen Teile des Betriebsvermögens verkaufen oder, wie Sie es vorschlagen, in Volkseigentum umwandeln, nur um die Steuerlast zu decken. Das gefährdet nicht nur die Existenz dieser Unternehmen, sondern eben auch Arbeitsplätze und die regionalen Wirtschaftsstrukturen, und das kann angesichts der wirtschaftlichen Lage in unserem Land doch niemand ernsthaft wollen. Die Verschonungsregelung, die, wenn es nach den Linken geht, komplett abgeschafft werden soll, ist wichtig, weil sie begünstigtes Vermögen, insbesondere Betriebsvermögen, vor übermäßigen Besteuerungen schützt. Wer diese Regelung abschaffen will, legt die Axt an unseren Wohlstand und eben auch an unseren Sozialstaat; denn irgendwer muss das Geld für diesen Sozialstaat erwirtschaften. Das dürfte sogar Ihnen von den Linken einleuchten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir nicht brauchen, sind Neiddebatten auf dem Rücken derer, die Verantwortung tragen – für ihre Familien, ihre Mitarbeiter und darüber hinaus. Stattdessen brauchen wir Verlässlichkeit und ein Steuersystem, das leistungsgerecht ist, aber nicht zerstört, was aufgebaut wurde, und das unternehmerische Risiko anerkennt, statt es pauschal zu bestrafen. Lassen Sie mich abschließend noch eines sagen: Wir diskutieren oft über immer mehr Steuern. Aber wenn wir unser Land wieder in Fahrt bringen wollen, muss doch genau das Gegenteil geschehen. Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Steuern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir müssen über weniger Steuerlast und eine Vereinfachung unseres Steuersystems sprechen. Und wir brauchen eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer, um den Ländern den notwendigen Spielraum zu verschaffen. Für heute ist auf jeden Fall klar: Dieser Antrag ist wirtschaftlich gefährlich. Er kommt zur falschen Zeit und ist daher abzulehnen. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Diana Zimmer.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor: Sie arbeiten jahrzehntelang, bauen etwas auf, zahlen Steuern, schaffen Arbeitsplätze. Und wenn Sie am Ende Ihres Lebens das, was Sie mühsam aufgebaut haben, an Ihre Kinder weitergeben wollen, steht der Staat schon bereit wie jemand, der nur die Taschen aufhält, während andere die Arbeit machen. – Unter dem Deckmantel der sozialen Gerechtigkeit will man nicht mehr und nicht weniger als die Enteignung der Leistungsträger in unserem Land. Ob es um Erbschaften geht, um Unternehmen oder um privaten Besitz: Für Die Linke ist Eigentum nicht schützenswert, sondern verdächtig. Für uns als AfD ist es genau umgekehrt: Eigentum ist Ausdruck von Freiheit, von Fleiß und von Verantwortung und nicht ein Freifahrtschein für linke Umverteilungsfantasien. Die Linke schreibt in ihrem Antrag, Erbschaften und Schenkungen seien „leistungslose Einkommen“. Das ist jedoch ein Trugschluss. Wer ein Unternehmen aufgebaut hat, der hat oft Jahrzehnte auf Urlaub, Freizeit und Sicherheit verzichtet. Wer ein Haus vererbt, hat es Stein für Stein mit eigenem Geld abbezahlt, nicht mit Subventionen, nicht mit NGO-Geldern. Und jetzt soll der Staat am Ende auch noch die Hand aufhalten? Das ist nicht gerecht. Das ist Gier. Konkret fordern Sie, Die Linke, die Abschaffung sogenannter Steuervergünstigungen bei Erbschaften, also der §§ 13a bis 13d, 19a und 28a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Genau diese Regelungen schützen jedoch Betriebe, Arbeitsplätze und Familien. Was hier besteuert wird, ist nicht Luxus, es ist oftmals die Substanz. Mit anderen Worten: Die Linke möchte, dass der Staat beim Erbe mitkassiert, quasi mit am Sterbebett sitzt. Wer nicht zahlen kann, soll Anteile abgeben. Ich frage mich: Warum? Was hat der Staat hier geleistet? Wäre das nicht auch „leistungsloses Einkommen“, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben? – Das ist kein Finanzkonzept, das ist Schwachsinn. Wenn Sie wirklich mehr Gelder für unser Land freisetzen wollen, dann beenden Sie Ihre linke NGO- und Lobbyarbeit. Diese schadet nicht nur unserer demokratischen Kultur, sondern kostet uns auch über 1 Milliarde Euro. Wir als AfD sagen dagegen klar: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer gehört abgeschafft. Familien müssen selbst bestimmen dürfen, was mit ihrem Eigentum geschieht. Eigentum verpflichtet, ja. Aber es verpflichtet gegenüber der Familie, nicht gegenüber einem immer gierigeren Staat mit solchen Vertretern. Meine Damen und Herren, Die Linke spricht gern von Privilegien. Doch das größte Privileg in diesem Land hat längst der Staat selbst: Er nimmt mehr als die Hälfte der Einkommen seiner Bürger in Anspruch. Wir brauchen nicht noch mehr Belastungen, wir brauchen Entlastung. Wir brauchen eine Politik, die Familien stärkt, Betriebe schützt und Leistung anerkennt. Frau Beck, Sie sagten, dass Sie uns heute ein Angebot unterbreiten – bitte zuhören! –, das man nicht ablehnen kann. Doch, man kann, und wir werden dies entschieden tun. Vielen Dank.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer ein Highlight, hier im Parlament über die Erbschaftsteuer zu diskutieren. Kaum eine Steuerdebatte ist ideologisch so behaftet wie diese Debatte; das haben wir heute leider wieder bemerkt. Gerade die Kolleginnen und Kollegen aus dem linkeren Spektrum haben meinem Kollegen Olav Gutting anscheinend gar nicht zugehört. Der Kollege Gutting hat sehr klar ausgeführt, dass, wenn wir uns über die Erbschaftsbesteuerung in Deutschland unterhalten, wir unterscheiden müssen zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen. Es gibt grundsätzlich eine Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerbelastung für alle; aber es gibt aus gutem Grunde Überlegungen, Betriebsvermögen davon zu verschonen. Was ist nämlich die Realität? Die meisten mittelständischen Unternehmen sind so aufgestellt – und es sind nicht nur die ganz großen, von denen Sie sprechen; 26 Millionen Euro an Unternehmenswert erreicht man nach unserem Bewertungsgesetz ziemlich schnell –, dass sie ihr Geld im Unternehmen lassen. Der Mittelständler thesauriert. Wenn das Unternehmen übertragen wird, bedeutet das, dass Liquidität aus dem Unternehmen entnommen werden muss und das Unternehmen gefährdet ist. Das könnte bedeuten, dass Anteile zu veräußern sind, was das gesamte Unternehmen in einen Strudel bringen könnte. Das alles ist übrigens vom Bundesverfassungsgericht kontrolliert und in einem Urteil festgeschrieben worden. Wir haben 2009 eine große Steuerreform gemacht, die vom Bundesverfassungsgericht überprüft worden ist. Am 17. Dezember 2014, zu Weihnachten, gab es das entsprechende Urteil dazu. Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage von der Kollegin Beck aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu? Sehr gerne. Das verschafft mir mehr Redezeit. Lieber Herr Güntzler, Sie haben ja gerade die Notwendigkeit der Differenzierung zwischen Betriebsvermögen und anderen Vermögensarten angesprochen. Ich möchte gerade in Zeiten unserer wirtschaftlichen Lage betonen, dass uns das ein sehr großes Anliegen ist. Wir debattieren hier unseren Antrag; deswegen würde ich mich schon freuen, wenn Sie ein bisschen darauf eingehen. Mir ist es sehr wichtig, Sie zu fragen, warum Sie nicht erläutern, dass man selbst bei einem Wegfall der Verschonungsbedarfsprüfung für Betriebsvermögen ab 26 Millionen Euro bis zu 100 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen bekommen kann, wenn man beispielsweise sieben Jahre reinvestiert und die Arbeitsplätze erhält. Die Regelung, die wir vorschlagen, bringt keinen Betrieb in Gefahr; das ist sehr wichtig. Es handelt sich hier nur um eine sehr ungerechte Ausnahme, die man auch bei Schenkungen und Aktienübertragungen nutzen kann. Das ist es, was wir Grünen hier vorschlagen. Deswegen fände ich es schön, wenn Sie erläutern könnten, warum Sie gerade solche Angst machen. Es geht uns um den Erhalt der Betriebe, es geht uns um den Erhalt der Arbeitsplätze. Es wäre schön, wenn Sie sich auf den Antrag und das, was wir wirklich fordern, beziehen würden. Liebe Kollegin Beck, danke, dass ich darauf antworten darf und Teile meiner Rede in die Antwort packen kann. Ich habe Ihren Antrag sehr aufmerksam gelesen. Das, was Sie gerade zu kleineren Betriebsvermögen, die übertragen werden, ausgeführt haben, haben Sie in Ihrem Antrag völlig anders dargestellt. – Lesen Sie nach! Ich habe ihn heute Morgen noch mal genau gelesen. – Darin kritisieren Sie die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Sie sagen, das sei ungerecht, weil das Kind einer Bäckerfamilie – das ist Ihr Beispiel – mehr Steuern zahlt. Das ist aber gar nicht wahr. Es kommt auf den Einzelfall an, wie bei der Verschonungsbedarfsprüfung; denn wir haben für Vermögen bis 26 Millionen Euro die Regelverschonung mit 85 Prozent Freistellung oder die Optionsverschonung, die Sie eben selber erwähnt haben, mit 100 Prozent. Wenn der Bäckereibetrieb von dem Kind also sieben Jahre fortgeführt und die Lohnsummenregelung eingehalten wird, zahlt auch dieses Kind keine Erbschaftsteuer. Das finden wir richtig. Das sollten Sie auch so darstellen. Dass die Verschonungsregelungen richtig sind, wurde übrigens in dem von mir eben angeführten Urteil ausgeführt. Dort können Sie nachlesen: Die Verschonungsregelung ist im Grundsatz erforderlich. Es ist kein anderer Weg erkennbar, der gleich wirksam ist. – Das führt das Bundesverfassungsgericht aus. Es sagt: Die Verschonungsregelungen sind an sich anwendbar. Es führt darüber hinaus aus, dass bei kleineren und mittleren Unternehmen die Regelvermutung gilt und bei größeren Unternehmen eine sogenannte Bedürfnisprüfung durchzuführen ist. Das ist die Verschonungsbedarfsprüfung, die wir eingeführt haben. Das Bundesverfassungsgericht hat es selber gesagt: Wir können erwägen, das Vermögen zu prüfen, das der Bereicherte hat. Von daher hat der Gesetzgeber – damals wurde das zwischen SPD und CDU/CSU verhandelt, übrigens im Vermittlungsausschuss; ich erinnere mich, dass ein Finanzminister aus Brandenburg dabei saß, Herr Kollege Görke, der aktiv dagegengestimmt hat, aber er hat sich auch hier nicht durchsetzen können – eine Bedürfnisprüfung einführen müssen. Der Tenor des Urteils ist ganz klar: Um die Wirtschaft und das Gemeinwohl zu schützen, hat der Staat die Möglichkeit, Verschonungsregelungen beim Betriebsvermögen anzuwenden. Es ist also grundsätzlich richtig, wie wir die Regelungen gestaltet haben, und so sollten wir sie auch weiter gestalten. Das, was hier vorgetragen wird, verbreitet Angst in den Unternehmen und legt die Axt an unser Wirtschaftssystem, das im Wesentlichen durch Familienunternehmen geprägt wird. Von daher kann man diese Anträge eigentlich nur ablehnen. Herzlichen Dank.

Redner nach Fraktion