Antrag

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Hanna Steinmüller, Kassem Taher Saleh, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wirksame Instrumente gegen Schrottimmobilien b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Katalin Gennburg, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Wohnraum sichern, Immobilien nutzbar machen – Stopp von sogenannten Schrottimmobilien

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Hanna Steinmüller, Kassem Taher Saleh, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wirksame Instrumente gegen Schrottimmobilien b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Katalin Gennburg, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Wohnraum sichern, Immobilien nutzbar machen – Stopp von sogenannten Schrottimmobilien

16. Januar 2026·Sitzung 54··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (10)

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten hier sehr viel über die Wohnungsnot in nahezu allen Städten unseres Landes gesprochen. Wir werden es auch in Zukunft tun müssen; denn das, was die Koalition bislang zur Lösung dieses Problems geliefert hat, ist nicht einmal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein des überhitzten Mietmarkts. Statt, wie von uns mit dem Entwurf eines Faire-Mieten-Gesetzes vorgeschlagen, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den Anstieg der Mieten wirksam zu begrenzen, versuchen Sie, zu suggerieren, es bräuchte nur mehr Baugenehmigungen, egal wo und wie. Leitplanken in Richtung von mehr bezahlbarem Wohnraum sucht man bei Ihnen leider vergeblich. Die finden sich weder in dem bereits verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus noch bei den Maßnahmen, die Sie als große Reform angekündigt haben. Bei Ihnen regiert vor allem das unerschütterliche Vertrauen in die Kraft des ungezügelten Immobilienmarktes. Den muss man, wenn es nach Ihnen geht, nur von allen Fesseln befreien, dann wird es schon laufen. Gerade vor diesem Hintergrund muss der Gegenstand der heutigen Debatte den Hunderttausenden Menschen da draußen, die sich in den Städten teilweise jahrelang verzweifelt auf Wohnungssuche befinden, doch wie Hohn vorkommen. Stellen Sie sich vor, Sie suchen verzweifelt eine Wohnung, und nebenan steht ein ganzes Wohnhaus leer, modert vor sich hin und verfällt immer weiter – teilweise auch noch in bester Wohnlage. Oder stellen Sie sich vor, wie es ist, als Mieter/-in in einer solchen Wohnung leben zu müssen. Der Eigentümer ist nicht erreichbar und lässt die Immobilie systematisch verkommen – kaputte Heizungen teilweise über Wochen hinweg. Das Leben mit Schimmel oder sogar Ungeziefer in der Wohnung ist für viele Mieter/-innen in Schrottimmobilien Alltag. Und das darf so nicht weitergehen. Gerade weil es so augenfällig ist, dass hier so ziemlich gar nichts funktioniert – denn weder der Markt scheint zu regeln, noch kann anscheinend der Staat etwas unternehmen –, erzeugt das bei den Menschen ein Gefühl von Ungerechtigkeit, und das erschüttert den Glauben an die Funktionsfähigkeit unseres Staates. Genau das untergräbt letzten Endes auch das Zutrauen in unsere Demokratie. Und eines möchte ich noch einmal klarstellen: An den Kommunen und an den Gemeinden liegt es nicht. Für sie sind diese Gebäude ein permanenter Stachel im Fleisch. Sie wollen entschieden dagegen vorgehen, aber ihnen sind viel zu oft die Hände gebunden, und es fehlen ihnen auch die finanziellen Mittel. Deshalb fordern wir Sie mit unserem Antrag auf, den Kommunen endlich die Handhabe zu geben, solche Missstände abzustellen und Schrottimmobilien jetzt schneller zu sanieren. Kommunen sollen Schrottimmobilien leichter zu fairen Preisen statt zu überhöhten Marktpreisen ankaufen können. Die Vorkaufsrechte für Kommunen müssen gestärkt und ausgeweitet werden. Bei Häusern, die als Wohnungseigentümergemeinschaft aufgeteilt sind oder bei Share Deals, wenn ganze Immobiliengesellschaften den Eigentümer wechseln, haben die Kommunen heute oft keine Handhabe. Die städtebaulichen Gebote wie Bau- und Instandsetzungsgebote müssen deutlich praktikabler ausgestaltet werden. Es braucht klarere Regeln bei der Grundsteuer C zur leichteren Besteuerung von Schrottimmobilien und nicht zuletzt eine entschiedene finanzielle Unterstützung der Kommunen. Wir Grüne wollen dafür sorgen, dass Eigentümer ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl gerecht werden und dass aus Schrottimmobilien wieder lebenswerte Orte für die Menschen werden. Deshalb werbe ich heute hier sehr um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. Vielen Dank. – Nächster Redner ist Michael Kießling von der Unionsfraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Rietenberg, die Vorgängerregierung, der die Grünen angehörten, hat in der letzten Legislaturperiode auch nicht dazu beigetragen, dass mehr gebaut wurde, eher, dass weniger gebaut wurde. Und wir versuchen jetzt mit unserer Politik und gemeinsam mit der SPD dort wieder Schwung hineinzubekommen; denn Entlastung für den Mietwohnungsmarkt gibt es nur, wenn auch Wohnungen gebaut werden. Deshalb müssen wir sowohl Sozialwohnungen bauen als auch privates Kapital wieder in den Baubereich lenken. Denn ohne Wohnungen kommt der Mietwohnungsmarkt zum Erliegen, und es findet auch kein Wechsel statt, meine Damen und Herren. Jetzt zum Thema Schrottimmobilie. Schrottimmobilie ist nicht gleich Problemimmobilie. Da muss man differenzieren. Das kommt mir in den Gesprächen auch viel zu kurz. „Schrott“ heißt kaputt, „Problem“ heißt, es kann Schrott oder kaputt sein, und wir haben zusätzlich auch noch kriminelle Handlungen oder Missbrauch. Beidem müssen wir entgegenwirken. Ich bin den Kollegen von der SPD sehr dankbar, dass wir in den Gesprächen zur Baugesetzbuchänderung, die wir vorbereiten, darüber ausführlich diskutiert haben und versuchen, auch Erleichterungen für die Kommunen zu erzielen. Während bei „Schrott“ das Baurecht greift, müssen wir bei „Problem“ auch Straf-, Ordnungs- und Polizeirecht nutzen. Das muss man also differenziert betrachten, meine Damen und Herren. Klar ist auch: Jeder, der kommunale Verantwortung hat oder hatte, kennt diese Projekte, diese Schrottimmobilien und auch Problemimmobilien. Fakt ist aber auch, dass mit der heutigen Gesetzeslage beides gelöst werden könnte – mit dem Baurecht für die Schrottimmobilie und mit dem Straf-, Ordnungs- und Polizeirecht für die Problemimmobilie. Aber wie gesagt: Wer kommunale Verantwortung hatte, der weiß auch, dass die Hürden und der Aufwand dafür sehr hoch sind und es meistens von den Kommunen nicht vollzogen werden kann, weil die Dokumentations- und Nachweispflichten zu hoch sind. Deshalb werden die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und den Linken den Problemen nicht gerecht. Wir brauchen, was das Baurechtliche betrifft, wirklich umfassende Lösungen im Baugesetzbuch. Bei den anderen Problemen greift man zum Beispiel zum Ordnungsrecht. Zum Antrag der Linken. Bei den Linken ist es immer so: Wenn man nicht mehr weiterweiß, dann kommt ein altbekanntes Muster. Dann kommt immer der Ruf nach Enteignung, nach Marx. Wir wissen alle: Marx ist Murks. Das funktioniert nicht, meine Damen und Herren. Damit ist den Kommunen nicht geholfen. Wir in der Koalition versuchen natürlich, die Kommunen zu unterstützen; denn wir kennen die Themen. Auch in der SPD-Fraktion gibt es Kommunalpolitiker, die die Änderung des Baugesetzbuchs mitverhandeln. Ich selbst war auch mal Bürgermeister. Wir kennen die Herausforderungen und möchten unsere Kommunen so unterstützen, dass dieser städtebauliche Missstand leichter behoben werden kann. In den Beratungen zum Baugesetzbuch werden wir sicherlich noch über Ihren Antrag reden. Aber ich kann jetzt schon sagen: Wir müssen uns bemühen, praktikable Lösungen zu finden. Wir müssen unterscheiden zwischen Strafrecht, Polizeirecht und dem Baurecht und dürfen diese nicht miteinander vermischen. Ich glaube, da brauchen wir eine klare Differenzierung. Zum Antrag der Grünen. Sie können das Vorkaufsrecht fordern; aber viele der Kommunen haben finanzielle Probleme. Viele Kommunen sind nicht in der Lage, das Vorkaufsrecht zu ziehen, weil es letztendlich an Geld fehlt. Und zu den Altschulden der Kommunen schreiben Sie in Ihrem Antrag nur einen lapidaren Satz. Dazu sage ich: Das ist zu kurz gesprungen. Damit können wir den Kommunen nicht helfen. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Beratungen zum Baugesetzbuch. In der Koalition werden wir uns auch über die Finanzierung der Kommunen unterhalten. Der „Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen“ soll dabei helfen, die Kommunen langfristig und nachhaltig aufzustellen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Otto Strauß für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wäre fast auf die Idee gekommen, zu sagen: Meine Rede hat sich erledigt, weil der CSU-Mann im Prinzip genau das Gleiche fordert wie wir. Doch niemand in diesem Haus bestreitet, dass sogenannte Schrottimmobilien ein reales Problem sind. Verwahrloste Gebäude, leerstehende Häuser, Missbrauch zulasten von Mietern und Kommunen, das alles ist natürlich inakzeptabel. Aber Schrottimmobilien werden in einzelnen Fällen gezielt als Infrastruktur für Organisierte Kriminalität missbraucht: für illegale Untervermietung, Scheinanmeldungen und systematischen Sozialleistungsbetrug. Diese Immobilien werden mit einer Anzahlung erworben und die laufenden Kredite dann bewusst eingestellt. Dank der verschachtelten Firmen- und Eigentümerkonstruktionen sind die Verantwortlichen für die Behörden faktisch nicht greifbar. Und genau hier versagt der Staat. Er schaut zu, statt die Herkunft der Gelder zu prüfen und durchzugreifen. Parallel werden Mieter bar abkassiert, am Finanzamt vorbei, zulasten der ehrlichen Steuerzahler. Das ist kein Randproblem, das ist staatliches Wegsehen. Aber was die Grünen und Die Linke hier vorlegen, ist kein seriöser Lösungsansatz. Es ist ein weiterer Versuch, ein komplexes Problem ideologisch zu instrumentalisieren, um den nächsten Schritt in Richtung Enteignungsstaat zu gehen. Sie zitieren Artikel 14 des Grundgesetzes. Ja, Eigentum verpflichtet – sagen Sie das mal zu den Clankriminellen! –; aber Eigentum steht auch unter dem Schutz unserer Verfassung. Und genau diesen Schutz greifen Sie systematisch an. Ihr Antrag folgt einem einfachen Muster: Private Eigentümer gelten als Verdächtige, Kommunen als bessere Unternehmer und der Staat als allwissender Problemlöser. Sie fordern ausgeweitete Verkaufsrechte, Zugriffsmöglichkeiten vor Zwangsversteigerungen, Enteignungen bei angeblichen Verstößen gegen das Allgemeinwohl und neue Kontrollregister bis hin zu öffentlichen Meldestellen. Woher kommt dann aber bitte schön das Geld für die Kommunen? Meine Damen und Herren, das ist kein Rechtsstaat auf Augenhöhe. Das ist Misstrauen per Gesetz. Dabei verschweigen Sie bewusst, warum viele Immobilien überhaupt verfallen: explodierende Sanierungskosten, immer neue Bau- und Energiestandards, überforderte Eigentümer in strukturschwachen Regionen. Statt diese Ursachen anzugehen, wollen Sie Eigentum einfach umverteilen. Besonders problematisch ist Ihr Umgang mit Enteignungen. Sie tun so, als sei das ein technisches Verwaltungsinstrument. In Wahrheit ist es der schärfste Eingriff, den unser Rechtsstaat kennt. Wer heute Schrottimmobilien enteignet, enteignet morgen leerstehende Gebäude und übermorgen Immobilien mit politisch unerwünschter Nutzung. Das ist eine gefährliche Rutschbahn. Da machen wir nicht mit. Hinzu kommt: Sie überfordern die Kommunen, die Sie angeblich stärken wollen. Kommunen sind keine Immobilienkonzerne. Sie brauchen Rechtssicherheit, Planungsspielräume und Investitionen, keine neuen Haftungsrisiken und Sanierungsruinen in öffentlicher Hand. Ja, wir müssen Missbrauch bekämpfen. Ja, wir müssen geltendes Recht konsequent durchsetzen. Aber wir brauchen dafür Vollzug, nicht neue ideologische Werkzeuge. In erster Linie gilt es, die organisierten kriminellen Strukturen des Schleppertums in diesem Bereich zu bekämpfen. Wir lehnen diesen Antrag ab. Danke. Vielen Dank. – Als Nächster spricht Hendrik Bollmann für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sogenannte Schrottimmobilien sind kein Randproblem, sie sind ein Alarmsignal für unsere Städte, für ganze Quartiere und Nachbarschaften und nicht zuletzt – es wurde gerade angesprochen – für das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Wer durch das Ruhrgebiet geht, sieht, was das konkret bedeutet. Der Weiße Riese in Duisburg ist dafür zum traurigen Symbol geworden. Aber auch außerhalb des Ruhrgebiets, etwa in der Groner Landstraße in Göttingen, zeigt sich dasselbe Muster: jahrelange Verwahrlosung, soziale Verdrängung und am Ende das Gefühl vieler Menschen, dass der Staat einfach nur wegschaut. Genau dieses Gefühl dürfen wir nicht zulassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zu den Begrifflichkeiten, lieber Kollege Kießling, müsste man mal ins Gespräch kommen. Ich empfehle einen Blick nach Herne. Meine Stadtverwaltung unterscheidet zwischen Risiko- und Problemimmobilien. Sie führte ein Scoringsystem ein, was den Gegenstand rechtssicherer machte, und entwickelt dezernatsübergreifende Strategien, von der Baubehörde bis zum Sozialdezernat. Es geht hier schließlich nicht nur um Gebäude. Am Ende geht es hier auch um Menschen. Deshalb war es richtig und überfällig, dass der Koalitionsvertrag von SPD und Union das Thema Problemimmobilien ausdrücklich aufgreift. Kommunen brauchen mehr Möglichkeiten, um gegen Verwahrlosung, spekulativen Leerstand und verantwortungsloses Eigentum vorzugehen. Es geht um gute Nachbarschaften, um stabile Quartiere und um starke Städte. Eines will ich klar sagen: Diese Debatte kommt nicht aus dem Elfenbeinturm. Sie kommt aus der kommunalen Praxis, vor allem aus Städten, die seit Jahren mit den Folgen kämpfen: aus Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Essen, Hagen oder auch meiner Heimatstadt Herne. Diese Debatte kommt aus Städten mit SPD- und auch CDU-Oberbürgermeisterinnen und -Oberbürgermeistern, die immer gesagt haben: „Gebt uns endlich die Instrumente, die wir brauchen!“ Das haben sie auch in einem gemeinsamen Brief Ende des letzten Jahres unterstrichen. Auch Bärbel Bas hat als Sozialministerin und nicht zuletzt auch als Duisburgerin diesen Austausch mit den Kommunen gesucht und vorangetrieben. Das zeigt: Die Realität vor Ort ist der Maßstab für unsere Entscheidungen hier im Bundestag. Deswegen sage ich deutlich: Die Vorschläge der Linken greifen zu kurz. Ein pauschales Abrissverbot beispielsweise für intakte Gebäude mag gut klingen, hilft aber in der Praxis oft nicht weiter. Es gibt Fälle, in denen Abriss und Neubau absolut sinnvoll, ja sogar geboten sind – aus städtebaulichen und aus Sicherheitsgründen. Ein starres Verbot hilft weder den Kommunen noch den Menschen, die dort leben. Der Antrag der Grünen setzt an einem wichtigen Punkt an: am kommunalen Vorkaufsrecht. Ja, dieses Instrument ist wichtig. Ja, wir kämpfen seit Jahren für seine Stärkung. Das ist auch kein Sozialismus durch die Hintertür, sondern die Selbstbehauptung des Rechtsstaats gegen verantwortungslose und häufig kriminelle Geschäftsmodelle. Aber wir müssen ehrlich sein: Ein starkes Vorkaufsrecht allein löst das Problem nicht. Denn was nützt ein Recht, wenn die Kommune es sich nicht leisten kann? Wenn Städte vor der Wahl stehen, entweder eine Schule zu sanieren oder eine Problemimmobilie zu kaufen, dann bleibt jedes Eingriffsrecht ein Papiertiger. Genau deshalb ist es richtig, dass wir die Mittel der Städtebauförderung bis 2029 verdoppeln und auf einen Rekordwert von über 1,5 Milliarden Euro heben. Dieses Geld können die betroffenen Kommunen auch einsetzen, um Problemimmobilien zu sichern, zu sanieren und neu zu entwickeln. Durch die Städtebauförderung können Städte und Quartiere widerstandsfähig gegen die Entstehung neuer Problemimmobilien gemacht werden. Genauso wichtig sind stärkere Eingriffsrechte, schnellere Verfahren, niedrigere Hürden, wirksamere Sanktionen. Wer jahrelang Miete kassiert, aber nicht investiert, wer Wohnraum verkommen lässt und Menschen gefährdet, darf sich nicht länger hinter Bürokratie und endlosen Rechtswegen verstecken. Deshalb haben wir bereits in der letzten Wahlperiode unter SPD-Führung ein Gesetz gegen missbräuchliche Ersteigerungen von Schrottimmobilien auf den Weg gebracht. Und deswegen meine Bitte an Länder und Kommunen: Nutzen Sie die Möglichkeit der gerichtlichen Verwaltung bei solchen Fällen! Meine Damen und Herren, Problemimmobilien sind das Ergebnis falscher oder fehlender Regeln. Wenn wir Quartiere stabilisieren, Nachbarschaften schützen und Städte stärken wollen, dann müssen wir den Kommunen vertrauen und sie ausstatten. Der Koalitionsvertrag weist in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, ihn mutig umzusetzen. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses Ende des letzten Jahres haben den Willen von SPD und Union unterstrichen, hier große Schritte nach vorne zu gehen. Die anstehende Novelle des Baugesetzbuchs ist der richtige Ort, um das Thema Problemimmobilien entschlossen und ganzheitlich anzugehen und damit Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Linken und Grünen, wir lehnen Ihre heutigen Vorstöße ab. Gehen Sie jedoch den beschriebenen Weg mit uns mit! Daran, dass Sie es ernst meinen, habe ich in der Tat keinen Zweifel. Denn es gibt hier in diesem Haus nur eine politische Kraft, die von verwahrlosten Quartieren und staatlicher Ohnmacht profitiert. Ich darf mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, den früheren Pressesprecher der AfD, Herrn Lüth, von 2020 zitieren: „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD.“ Die Koalition will das Gegenteil. Sie will dieses Land voranbringen. Lassen Sie uns deswegen zeigen: Der Staat kann handeln, auch und gerade bei offensichtlichem Missbrauch, wie Problemimmobilien – für die Menschen, für unsere Städte, für den Zusammenhalt. Vielen Dank und Glück auf! Vielen Dank. – Ich erteile als Nächster das Wort Katalin Gennburg für die Fraktion Die Linke.

Linke

Vielen Dank. – Herr Präsident! Die SPD sagt, unsere Vorschläge greifen zu kurz, die CSU sagt, sie gehen zu weit. Ich sage Ihnen was: Wir stehen als Linke mit beiden Beinen auf dem Grundgesetz und haben genau die richtigen Vorschläge. Sie können dem einfach folgen. Wir legen heute hier ganz im Rahmen des Baugesetzbuches und der bundesdeutschen Baupolitik einen Antrag vor, wie wir mit Schrottimmobilien umgehen können. Denn – gestern stand es groß in der Presse – 1,4 Millionen Wohnungen fehlen bundesweit. Das ist doch ein Skandal, meine Damen und Herren! Allein in Berlin sind jetzt, in diesem bitterkalten Winter, ungefähr 6 000 Menschen ohne Obdach. Demgegenüber gibt es bundesweit Zehntausende leere, verwahrloste Häuser. Wie kann es eigentlich sein, dass Sie darüber schweigen und uns hier erzählen, wir müssten einfach nur bauen, bauen, bauen? Das ist doch paradox, meine Damen und Herren! Wir haben in Deutschland ein Wohnungsproblem. Wir haben aber auch ein Leerstandsproblem. Und ja, meine Damen und Herren, ich sage es Ihnen: Wir haben auch ein Eigentumsproblem. Denn es gibt kein Recht auf Leerstand, und es kann nicht sein, dass Eigentümer mit den Häusern machen, was sie wollen, und sie verkommen lassen. Deswegen hat sich auch der Städte- und Gemeindebund an uns gewandt und gesagt: Bitte unterstützen Sie uns; die Bundesregierung muss endlich handeln! – Wir wollten den Austausch im Ausschuss. Sie haben sich dem verweigert. Jetzt haben wir die Debatte hier im Bundestag. Ich habe den Leuten aus Gelsenkirchen, den Expertinnen und Experten, gut zugehört, die uns sehr klar gesagt haben, wie es aussieht, wenn die Stadt schrumpft und immer mehr Immobilien leerstehend werden. Die Stadtbauräte sagen, sie brauchen Instrumente gegen Schrottimmobilien, sie brauchen Rückbaugebote, Modernisierungsgebote, Enteignung und Beschlagnahme. Das ist kein Sozialismus; das ist bundesdeutsches Baurecht, meine Damen und Herren. Deswegen gibt es ganz klare Forderungen, die auf dem Tisch liegen, und wir haben uns die Mühe gemacht, das jetzt mal in diesen Antrag zu gießen. Ich verrate Ihnen, was die entscheidenden Punkte sind: Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich zu handeln und es nicht auf die lange Bank zu schieben. Es braucht einen Leitfaden für die Kommunen, damit sie wissen, wie sie rechtssicher mit diesen Schrottimmobilien umgehen können. Wir sagen auch: Die Vorkaufsrechte müssen ausgebaut werden. Das hat ja schon die Ampel verpennt. Jetzt wird es Zeit, dass hier endlich mal ein Gang zugelegt wird. Und es braucht echte Durchgriffsrechte, weil Eigentümer mit den Immobilien eben nicht machen können, was sie wollen. Es braucht daneben richtig fett Geld für die Kommunen; das ist kein Geheimnis. Die Kommunen haben riesige Finanzsorgen, und das schlägt natürlich nicht nur im Ruhrpott, zum Beispiel in Herne, zu Buche, sondern auch im gesamten Osten und möglicherweise auch in Bayern. Wir haben ein riesiges Leerstandsproblem, weil wir nicht wissen, wer die Eigentümer sind. Deswegen ist auch Transparenz auf diesem dubiosen Immobilienmarkt ein riesiges Thema. Wir brauchen eine Leerstandserfassung und ein Leerstandsverbot. Deswegen: Wenn Sie, liebe CDU, was für das Stadtbild tun wollen, dann enteignen Sie Immobilienspekulanten! Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Dr. Katja Strauss-Köster für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer kennt sie nicht, die Bauruinen, die heruntergekommenen Fassaden, kurz gesagt: die Schrottimmobilien? Sie stehen sinnbildlich für das sogenannte Broken-Windows-Prinzip: Wird ein Schaden nicht behoben, entsteht der Eindruck, dass sich niemand kümmert. Das zieht weitere Verwahrlosung nach sich: mehr Müll, mehr Graffiti, mehr Vandalismus und Kriminalität. Die Folgen treffen zuerst die unmittelbare Nachbarschaft, dann das Stadtquartier und am Ende die ganze Stadt. Als Politik tragen wir die Verantwortung, diesen Kreislauf zu durchbrechen. Das kann nur im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen geschehen. Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise mit seinen Modellvorhaben zu Problemimmobilien gezeigt, wie wirksam ein koordiniertes Vorgehen ist. Die Lehren daraus sind eindeutig: frühes Eingreifen, klare Zuständigkeiten und ein konsequentes Zusammenwirken von Bauaufsicht, Ordnungsbehörden und Sozialverwaltungen. Deshalb diskutieren wir zu Recht über praxistaugliche Baugebote, über die Weiterentwicklung des kommunalen Vorkaufsrechts und über weitere zusätzliche Instrumente. Im November des vergangenen Jahres haben wir im Ausschuss das Gespräch mit dem Deutschen Städtetag gesucht. Die Botschaft war eindeutig: Schrottimmobilien sind kein Problem einzelner Großstädte; sie kommen in Kommunen jeder Größe vor. Besonders kritisch sind Eigentums- und Finanzierungsstrukturen, bei denen Immobilien mit geringem tatsächlichen Wert hoch belastet sind und faktisch jeder Gestaltungsspielraum fehlt. Hinzu kommt eine weitere, sehr ernste Dimension: Viele Kommunen berichten von massiven Missständen in solchen Immobilien. Kriminelle Vermietungspraktiken, extreme Überbelegung, Schwarzarbeit, illegale Vermietung und der Missbrauch von Sozialleistungen sind keine Einzelfälle. Teilweise werden armutsgeprägte Zuwanderer aus Südosteuropa systematisch unter unwürdigen Bedingungen untergebracht, während die überhöhten Mieten über staatliche Leistungen refinanziert werden. In einigen Fällen haben diese Strukturen einen organisierten Charakter. Genau hier setzt die Novelle des Baugesetzbuches an. Sie soll den Kommunen rechtssichere und wirksame Instrumente an die Hand geben. Dabei ist klar: Eigentum steht unter dem Schutz des Grundgesetzes; aber Eigentum verpflichtet. Verantwortung endet nicht an der Grundstücksgrenze. Wer Immobilien verkommen lässt und Menschen ausbeutet, kann sich nicht dauerhaft hinter formalen Eigentumsverhältnissen verstecken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ziel ist klar: Wir wollen Städte, in denen Ordnung und Sicherheit herrscht und Verantwortung übernommen wird. Dafür lohnt sich diese Debatte. Dafür lohnt sich der Einsatz. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Volker Scheurell für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mein geschätzter Kollege Otto Strauß hat für die AfD die Problematik der Schrottimmobilien aus Sicht der alten Bundesländer thematisiert, und ich möchte sie aus der Sicht der neuen Bundesländer thematisieren. Was ist in den neuen Ländern nach der Wende mit den Schrottimmobilien passiert? Spottbillig sind die Immobilien verkloppt worden. Vor allem Heuschrecken haben zugeschlagen und durch Denkmalschutzvorschriften und Fördermaßnahmen teilweise bis zu 65 Prozent Fördermittel bekommen. Damit wurden Dächer und Fassaden saniert, und die Immobilien wurden trotzdem brach gelassen. 10 bis 15 Jahre später hat man sich gedacht, man könnte sich das versilbern lassen, und wollte es verkaufen. Doch das war dann leider nicht so, und der Steuerzahler hat alles bezahlt. Die Rechnung ging nicht auf, da auch wir nach der Wende im Osten eine Deindustrialisierung hatten und somit die Fachkräfte, meist Mieter, aus den neuen Bundesländern in die alten Bundesländer gezogen sind, um dort ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Und das ist die kommende Katastrophe – auch in den alten Bundesländern –: die Deindustrialisierung. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind mit diesen Objekten überfordert, weil die Baukosten einfach zu hoch sind – ein Teufelskreis. Niemand investiert in den Altbestand. Es lohnt einfach nicht mehr, weil der Mietspiegel in den neuen Bundesländern wesentlich niedriger ist, und die völlig überhöhte energetische Bausanierung kommt noch dazu. Daher müssen die Baukosten runter, heißt: günstigere Energie. Die beiden Anträge der Linken und der Grünen greifen also die eigentlichen Probleme nicht auf. Vielmehr geht es Ihnen um Verstaatlichung; Otto Strauß hat es „Enteignung“ genannt. Diesen Sozialismus kenne ich schon: wo aus Mangelwirtschaft wieder Schrottimmobilien werden. In dem Antrag der Linken wird nur ein Problem thematisiert: Sie möchten in Wirklichkeit Schrottimmobilien verstaatlichen und enteignen und dadurch die Folgen ihrer unkontrollierten Zuwanderung beheben und damit das bestehende Wohnungsproblem lösen. Schrottimmobilien kann man nur verhindern, indem die Wirtschaft wächst, die Mieten stabil bleiben, und nur durch den gut funktionierenden Mittelstand und das Handwerk kann das Problem gelöst werden und eben nicht durch den Ruf nach dem Staat, der wieder eine Überbürokratisierung zur Folge hat. Die AfD lehnt beide Anträge ab. Danke. Vielen Dank. – Die letzte Rede in dieser Aussprache hält Wilhelm Gebhard für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schließen Sie mit mir gemeinsam die Augen, und begeben Sie sich mit mir gemeinsam gedanklich auf eine Reise durch Deutschland. Jedem von uns werden mindestens eine – wohl eher mehrere – verwaiste Immobilie, leere Schaufenster oder Industrieanlagen in den Sinn kommen. Wir haben sie alle in unseren Wahlkreisen: die Leerstände bzw., wie hier im vorliegenden Antrag genannt, die sogenannten Schrottimmobilien. Es ist kein ausschließliches Thema von Großstädten. Auch der ländliche Raum ist von der Thematik betroffen, besonders dort, wo der demografische Wandel mit Wegzügen und geringen Geburtenzahlen in den letzten Jahren zugeschlagen hat. Die Leerstände, die die Ortsansichten beschädigen, sind häufig in den denkmalgeschützten Innenbereichen unserer Städte und Gemeinden vorzufinden. Ich wage die These, dass es ausreichend Wohnraum in Deutschland gibt. Er ist eben nur falsch verteilt und häufig ungenutzt. – Hören Sie mir erst mal zu! – Wir dürfen daher nicht nur über den sozialen Wohnungsbau in den Ballungsräumen sprechen, sondern müssen auch den ländlichen Raum in den Blick nehmen, ihn im Infrastrukturausbau unterstützen – eben da, wo auch das Wohnpotenzial vorhanden ist. Als Bürgermeister habe ich mich persönlich um den Leerstand in meiner Kommune gekümmert. In diesem Zuge habe ich bereits im Jahr 2019 einen Antrag an das Land Hessen gestellt und darum gebeten, ein zielgerichtetes Förderprogramm aufzulegen, um den Abriss von Schrottimmobilien zu befördern und Kommunen zu unterstützen. Der zuständige Staatssekretär, ein Grüner, konnte dazu lediglich auf bestehende Dorferneuerungs- bzw. auf Stadtentwicklungsprogramme verweisen. Wenn man sich aber gerade in keinem dieser Programme befindet, gibt es keine Förderung. Ich begrüße, dass sich auch die Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit der Thematik beschäftigen. Der Linkenantrag zeichnet mal wieder ein sehr einseitiges und negatives Bild von Eigentümern und Vermietern. Sie sprechen von Spekulation und von fehlender Priorität für den Erhalt von Bausubstanz. Das lässt sich so pauschal jedoch nicht sagen und ist nur die halbe Wahrheit. Nicht jeder Eigentümer ist ausreichend vermögend, um beispielsweise ein ortsbildprägendes Fachwerkhaus – wie in meinem Wahlkreis – nach den Regeln der Technik oder nach den Vorgaben des Denkmalschutzes zu sanieren oder zu erhalten. Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Gennburg? Nein. – Schnell kann das zur Kostenfalle und zur Problemimmobilie werden. Wir müssen also das Thema differenzierter sehen. Die Grünen tun das zum Teil in ihrem Antrag, wenngleich die Forderung eines Ankaufsrechts der Kommune nach Ertragswert, wenn der Eigentümer die Verwahrlosung nach Aufforderung nicht stoppt, für uns als problematischer Eigentumseingriff gesehen wird. Das geht über das Vorkaufsrecht hinaus. Die Koalition hat das Problem von Schrottimmobilien erkannt. Wir werden das Vorkaufsrecht für Kommunen stärken und im Rahmen der Baugesetzbuchnovelle regeln. Wir lehnen Ihre Anträge daher ab. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Für eine Kurzintervention erteile ich das Wort der Abgeordneten Gennburg von der Fraktion Die Linke.

Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Gebhard, ich hatte mich jetzt für eine Zwischenfrage gemeldet, weil ich es total eindrucksvoll finde, dass Sie und auch Ihre Kollegin sehr klar gesagt haben, dass wir dem Grunde nach recht haben. Es ist ja schon mal eine gute Sache, dass wir uns, wenn wir uns fachlich hier unter Fachpolitiker/-innen austauschen, auch zugestehen, dass das Thema der Problemimmobilien, der Verwahrlosung von Eigentum wirklich ein Problem ist und da eben auch im Rahmen des Baugesetzbuches nachgeschärft werden muss. Sie haben gerade den Bauturbo mit Ihrem Koalitionspartner auf den Weg gebracht. Da wird nun mutmaßlich nach Größenordnung neu ausgewiesen, und es werden neue Baugenehmigungen erteilt. Gerade im Außenbereich werden neue Häuser entstehen. Wie gehen Sie den Konflikt eigentlich an, dass es einerseits diesen Leerstand im großen Stil gibt, Sie andererseits aber sagen – das hätte übrigens von mir kommen können –: „Eigentlich haben wir genug Raum, er ist nur falsch verteilt“? Wenn Sie das so sagen, dann müssen Sie doch mal ran an die Frage, wie wir den Raum, der bereits gebaut ist, in Zeiten der Klimakrise anders mobilisieren. Wir müssen doch darüber reden, wie auch das starke Planungsrecht genutzt und auch das Städtebaurecht mobilisiert werden kann. Es braucht kreative Lösungen, um zum Beispiel auch Wohnraum zu vergrößern, Leuten ein besseres Leben in größeren Wohnungen zu ermöglichen, Raum aktiv umzuverteilen, anstatt zu sagen: Dann reißen wir an der einen Stelle in Gelsenkirchen ab und bauen in Berlin wie blöde alles voll, bis die Menschen hier keine Luft mehr zum Atmen haben. – Das kann doch nicht die Lösung sein. Deswegen möchte ich von Ihnen wissen, wie Sie diese Widersprüche aushalten und ob Sie nicht eigentlich finden, dass der Bauturbo ein Problem ist, weil er genau diese Problemlage mit den verwahrlosten Immobilien völlig vernachlässigt und das Ganze damit noch schlimmer macht. Möchten Sie erwidern, Herr Abgeordneter Gebhard? – Dann bitte schön.

CDU/CSU

Frau Kollegin Gennburg, erst mal vielen Dank für die Frage, gibt sie mir doch die Gelegenheit, noch mal inhaltlich darauf einzugehen. – Es ist ja grundsätzlich erst mal ein Strukturproblem, und den Menschen können wir ja nicht vorschreiben, wo sie leben und wo sie arbeiten. Eins steht doch fest: Einerseits brauchen wir das Bauen im Ballungsraum, in den Großstädten – wir brauchen den sozialen Wohnungsbau; wir brauchen den Neubau –, andererseits müssen wir uns natürlich auch über die Nachverdichtung in den Innenbereichen und die Nutzbarmachung von Gewerbeimmobilien Gedanken machen. Das regelt ja ausdrücklich auch der Bauturbo. Von daher haben wir die richtigen Rezepte jetzt entwickelt, um einerseits den Neubau zu fördern und andererseits natürlich auch in den strukturschwachen Gebieten andere Möglichkeiten in den Innenbereichen zu eröffnen. Ich glaube, da ist die Koalition auf einem sehr guten Weg. Entgegen der sozialistischen Idee sind wir da auf einem guten sozial-marktwirtschaftlichen Weg. Danke schön.

Redner nach Fraktion