Rekommunalisierung statt Ausverkauf – Für ein Vorkaufsrecht, das Mieterinnen und Mieter sowie Gewerbe schützt Forderungen der Initiative HouseEurope für Erhalt, Renovierung und Umbau umsetzen und unnötigen Abriss beenden
Rekommunalisierung statt Ausverkauf – Für ein Vorkaufsrecht, das Mieterinnen und Mieter sowie Gewerbe schützt Forderungen der Initiative HouseEurope für Erhalt, Renovierung und Umbau umsetzen und unnötigen Abriss beenden
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (8)
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wie sang einst Rio Reiser? Ich zitiere: „Das ist unser Haus, schmeißt doch endlich Schmidt und Press und Mosch aus Kreuzberg raus.“ Was hat nun diese Hausbesetzerhymne, die wir alle lieben, mit unserem vorliegenden Antrag gemein? Ich sage es Ihnen. Als Linke fordern wir: Wohnen darf keine Ware sein. Das Grundrecht auf Wohnen muss gestärkt werden. Denn Immobilieneigentum soll seinem Gebrauchswert dienen. So steht es auch im Grundgesetz. Also, es ist ganz übersichtlich: Es gibt kein Recht auf Rendite, und das Baugesetz gibt das eigentlich auch alles vor. Wir haben diese Eingriffsrechte. Wir wollen sie nutzen. Die Kommunen wollen Wohnraum sichern. Also müssen wir sie dazu befähigen und ermächtigen. Deswegen fordern wir die Regierung heute auf, das Vorkaufsrecht vollumfänglich wiederherzustellen. Legen Sie endlich eine gesetzliche Regelung vor, die es den Kommunen wieder ermöglicht, Wohnhäuser in Milieuschutzgebieten zu sichern, zu rekommunalisieren, wie es im Übrigen vor dem Gerichtsurteil bis 2021 möglich war. Erinnern wir uns, wie in Berlin in der Karl-Marx-Allee überall die roten Fahnen aus den Fenstern hingen, weil Hunderte Mieterinnen und Mieter von uns vor Spekulanten gesichert wurden, deren Mieten bis heute günstig sind, weil sie jetzt in kommunalen Wohnungen wohnen. Das wollen wir zurückhaben, Herr Luczak. Außerdem brauchen wir längere Vorkaufsfristen, und wir brauchen mehr Geld für die Kommunen; denn – na klar – das alles kostet viel Geld. Deswegen fordern wir Sie auf: Schließen Sie die Schlupflöcher für Share Deals und bei Zwangsversteigerungen! Denn auch hier wollen wir eingreifen können. Wir sagen ganz klar: Die Häuser denen, die darin wohnen! Die Kommunen müssen die Mieten sichern und den Menschen Schutz gewähren. Das fordern wir als Linke. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Michael Kießling für die CDU/CSU-Fraktion.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Es macht mich leicht nervös, wenn Die Linke sagt, sie möchte eingreifen. Das hat eigentlich noch nie zu was Gutem geführt. Sie reden von Mieterschutz. Das hört sich erst mal gut an. Aber wenn man mal den Vorhang des schönen Scheins aufzieht, stellt man fest: Das sind knallharte Eingriffe in Eigentum und Vertragsrecht. Was Sie als Linke fordern, ist nichts anderes als eine Wunschliste einer dirigistischen Wohnungsbaupolitik. Das ist nicht zu vereinbaren mit den Interessen, die wir haben. Wir brauchen Investitionen in den Bau. Wir brauchen mehr Wohnungen. Wir brauchen mehr Sanierungen. Deshalb ist es wichtig, dass die Gelder entsprechend fließen und wir Rechtssicherheit schaffen für Leute, die in den Wohnungsbau investieren wollen, statt aus einer Laune heraus zu sagen: Wir enteignen. – Das schafft nicht mehr Wohnraum. Wir brauchen Wohnraum. Jeder Euro, der in Enteignung oder den Kauf von Bestandswohnungen fließt, fließt nicht in den Neubau und die Schaffung von mehr Wohnungen. Das ist der falsche Weg. Der von Ihnen gestellte Antrag sieht faktisch eine uneingeschränkte Ausweitung des Vorkaufsrechts vor. Es geht Ihnen nicht um Einzelfälle, sondern um flächendeckende Enteignung. – Sie nennen es „Vorkaufsrecht“. Aber wenn man genauer hinschaut, geht es Ihnen um Enteignung. Der Punkt ist: Wenn eine Kommune kauft, dann muss sie zu einem fairen Preis kaufen, meine Damen und Herren. Sie schreiben so schön in Ihrem Antrag, man könne ja den Kaufpreis zu einem sozialen Ertragswert ermöglichen. Das heißt letztendlich: Der Eigentümer bekommt für das Grundstück nicht das Geld, was es eigentlich wert ist. Das, meine Damen und Herren, entspricht nicht der Praxis, die wir haben wollen. Während Sie noch Ihren marxistischen Ideen hinterherhängen, handeln wir. Wir arbeiten an einer Reform des Baugesetzbuchs. Wir senken die Baukosten – denn darum geht es letztendlich –, indem wieder pragmatische Standards zum Regelwerk gehören. Wir investieren 4 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau. Wir haben das Effizienzhaus 55 wieder eingeführt. Wir setzen Investitionsanreize durch steuerliche Abschreibungen für den Mietwohnungsbau. Wir müssen bauen. Wir müssen sanieren. Wir müssen mehr Wohnraum schaffen, statt Wohnraum zu entziehen, indem enteignet wird, meine Damen und Herren. Letztendlich helfen wir auch den Kommunen. Wir unterstützen die Kommunen im Bereich der Städtebauförderung, die wir bis 2029 verdoppeln, damit sie ihre Ortskerne lebendig halten können. In unsere Baugesetzbuchnovelle nehmen wir auch den Umgang mit Schrottimmobilien auf. Auch dort werden wir unsere Kommunen unterstützen. Der richtige Weg, meine Damen und Herren, ist nicht die Enteignung oder das Vorkaufsrecht für den Erwerb von Wohnungen. Vielmehr müssen wir Hemmnisse abbauen, damit mehr investiert wird. Wir müssen für Investitionssicherheit sorgen. Wir brauchen mehr Geld für den Wohnungsmarkt. Wir geben Gelder in den sozialen Wohnungsbau, aber wir brauchen auch privates Kapital. Bauen muss sich rechnen. Aber auch Mieten und das Vermieten müssen sich rechnen. Sonst schaffen wir nicht die Wohnungen, die wir brauchen. Die Kosten müssen gedeckt sein. Wir brauchen Sicherheit. Deshalb gilt es, Rahmenbedingungen zu schaffen für mehr Investitionen in den Wohnungsbau, mehr Bau und mehr Sanierungen, meine Damen und Herren. Vielen Dank. – Für die nächste Rede erteile ich das Wort Otto Strauß von der AfD-Fraktion.
Oh, ich habe die falsche Mappe. Bitte schön, das passiert allen mal. Holen Sie ruhig die richtige Mappe. Die Aussprache wird gleich fortgesetzt. Solche Pannen gibt es. Das kann jedem mal passieren. Bitte, Sie haben das Wort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich die beiden vorliegenden Anträge anschaut, dann erkennt man sehr schnell: Es geht hier nicht um einzelne Maßnahmen. Es geht um ein politisches Grundverständnis. Und dieses Grundverständnis lautet: Der Staat weiß es besser als Eigentümer, Investoren und Bürger. Im ersten Antrag wollen Sie den Abriss von Gebäuden faktisch unter staatlichen Vorbehalt stellen. Ein Eigentümer soll künftig nicht mehr frei entscheiden können, ob ein Gebäude wirtschaftlich sinnvoll saniert oder neu gebaut wird. Im zweiten Antrag gehen Sie noch weiter. Sie wollen den zahlungsunfähigen Kommunen ein umfassendes Vorkaufsrecht geben: ausgedehnt auf Wohnhäuser, Gewerbe, Share Deals und sogar Zwangsversteigerungen. Und als wäre das nicht genug, soll der Staat auch noch den Kaufpreis nach unten korrigieren können; Stichwort „sozialer Ertragswert“. Meine Damen und Herren, das ist nichts anderes als ein schleichender Einstieg in eine staatlich gelenkte Immobilienwirtschaft. Das ist kein Mieterschutz. Das ist ein massiver Eingriff in das Eigentumsrecht. Natürlich – das will ich ausdrücklich sagen – sind die Probleme auf dem Wohnungsmarkt real. Und Sie wissen ganz genau, warum das so ist, warum es diese Probleme gibt. Aber auf fundierte Fakten reagieren Sie ja sofort mit der Rassismuskeule. – Ja, natürlich. Warum haben wir Wohnungsmangel? Seit wann? Seit 2015. – Ah, jetzt ist der Groschen gefallen, jetzt habt ihr es kapiert. Sie verschließen die Augen vor der Realität, vor den wirklichen Problemen. Und dann gibt es noch die Theoretiker – „Sesselpupser“ darf man ja nicht mehr sagen –, die ihre Daseinsberechtigung laufend durch neue Vorschriften und Verordnungen zu sichern versuchen, ohne je die praktischen Folgen ihres Handelns verantworten zu müssen. Genau so sind auch Ihre Forderungen. Wir haben knappen Wohnraum in vielen Ballungsräumen. Wir haben Baukosten, die in den letzten Jahren explodiert sind. Aber die entscheidende Frage ist doch: Woher kommen diese Probleme? Kommen sie wirklich daher, dass es zu viel Markt gibt? Oder kommen Sie daher, dass der Staat seit Jahren immer stärker reguliert, verteuert und eingreift? Schauen wir uns die Realität an: Immer neue Vorschriften, immer übertriebenere energetische Anforderungen, immer längere Genehmigungsverfahren, immer höhere Steuern und Abgaben. Das Ergebnis: Das Bauen wird immer teurer, immer komplizierter und für viele unrentabel. Genau darauf geben Sie die falschen Antworten. Statt diese Belastung endlich zurückzufahren, setzen Sie noch einen drauf: Sie erschweren Abriss und Neubau, Sie greifen in Kaufpreise ein, Sie bauen staatliche Eingriffsrechte massiv aus. Das ist keine Lösung, das ist eine Verschärfung des Problems. Meine Damen und Herren, ein funktionierender Wohnungsbau braucht Vertrauen. – Und wenn Sie so lachen, dann schlage ich Ihnen vor: Bauen Sie doch mal! Wo sind denn Ihre Häuser, die Sie schon gebaut haben? Ich glaube nicht, dass Sie eins haben, sonst würden Sie hier nicht ständig so komische Anträge stellen. Was Sie hier vorschlagen, zerstört genau dieses Vertrauen. Denn wer investiert noch in Immobilien, wenn der Staat jederzeit eingreifen kann? Wer baut noch neu, wenn Abriss und Neubau politisch blockiert werden? Wer finanziert noch Projekte, wenn Preise nicht mehr durch Angebote und Nachfrage entstehen? Die Konsequenzen sind klar: Investoren ziehen sich zurück, Projekte werden nicht umgesetzt, der Neubau geht weiter zurück. Und am Ende passiert das Gegenteil von dem, was Sie wollen: Der Wohnraummangel wächst, die Preise steigen. Meine Damen und Herren, Deutschland hat kein Problem mit zu wenig Staat im Wohnungsbau, Deutschland hat ein Problem mit zu viel Staat im Wohnungsbau. Was wir brauchen, ist weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen, niedrigere Baukosten und Planungssicherheit. Diese beiden Anträge stehen für das Gegenteil: Sie stehen für mehr Regulierung, mehr Eingriffe, mehr Staat und weniger Freiheit. Wir als AfD lehnen sie ab. Vielen Dank. – Als Nächster spricht Hendrik Bollmann für die Fraktion der Sozialdemokraten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ein paar Wochen hat unsere Bauministerin Verena Hubertz den Entwurf der Novelle zum Baugesetzbuch vorgestellt, ein Entwurf, der zeigt: Wir handeln. Wir stärken das kommunale Vorkaufsrecht: rechtssicher, wirksam und praxistauglich. Und spätestens seit der laufenden Anhörung von Ländern und Verbänden dürfte auch klar sein: Viele der Forderungen aus dem Antrag der Linksfraktion, die vernünftigen Charakter haben, sind darin bereits enthalten. Aber wir machen keinen Schnellschuss, sondern handeln strukturiert, verantwortungsvoll und mit der nötigen Sorgfalt. Was bedeutet das konkret? Wir geben unseren Städten und Gemeinden ein deutlich geschärftes Instrument in die Hand, mit dem sie aktiv gestalten können. Denn das Vorkaufsrecht ist für uns nicht nur ein juristisches Werkzeug. Es steht für Kommunen, die in der Gestaltung ihrer Räume handlungsfähig sein sollen – im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger. Erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Gennburg von der Fraktion Die Linke? Gern. Frau Gennburg. Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich freue mich sehr und ich habe große Hoffnungen in Sie und die SPD-Fraktion, dass Sie sich gegen Ihren Koalitionspartner durchsetzen. Das Vorkaufsrecht wiederherzustellen, steht ja auch im Koalitionsvertrag; wir haben uns das noch mal genau angeschaut. Da fordern Sie sogar, dass auch die Share Deals mit einbezogen werden sollen. Dahinter kann die CDU/CSU jetzt eigentlich nicht mehr zurückfallen. Wir sind sehr gespannt. Nun kommen wir aber mal zu des Pudels Kern. Die Abwendungsvereinbarungen sind gerade in der kommunalen Ausübung eigentlich immer ein wichtiges scharfes Schwert; denn die Kommune selber weiß am besten, wie der Wohnraum gesichert werden muss. Sie kann damit sehr klar festlegen, welche Auflagen sie dem Käufer vertraglich auferlegt. Wir hören jetzt allerdings munkeln, dass in den Entwurf der Baugesetzbuchnovelle ein Wischiwaschi reinkommen soll. Können Sie noch mal sagen, wie Sie zu diesem scharfen Schwert der Abwendungsvereinbarung stehen, gerade weil Sie ja auch als Bürgermeister Erfahrung damit haben? Können Sie dazu auch für die SPD-Fraktion Stellung beziehen? Danke. Herr Bollmann, bitte. Danke für die Frage. Danke, dass Sie mich zum Bürgermeister gemacht haben. Ich war Mitglied des Stadtrats. Es ist beides ehrenvoll. – Jetzt reden Sie weiter. Wir werden nicht alle Vorschläge entsprechend so aufnehmen. Wir haben klare Vereinbarungen; wir sind gut in Gesprächen. Wir werden – ich werde den Katalog auch gleich vorstellen – das Vorkaufsrecht in verschiedenen Bereichen in einem umfangreichen Maß stärken. Insofern werden wir dort ein entsprechendes scharfes Schwert vorlegen können. Vielen Dank. – Die Redezeit läuft weiter. Was bedeutet das konkret? Wir geben unseren Städten das Vorkaufsrecht – das habe ich gerade schon gesagt –; denn es ist für uns mehr als nur ein juristisches Werkzeug. Es steht für Kommunen, die in der Gestaltung ihrer Räume handlungsfähig sein sollen, und das im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger. Vier Punkte will ich dabei herausstellen. Erstens: Schrottimmobilien. Wo Problemimmobilien entstehen, leiden die Menschen. Verwahrloste Häuser entziehen Wohnraum, verschärfen soziale Spannungen und drücken die Lebensqualität ganzer Viertel. Deswegen ermöglichen wir es den Kommunen, frühzeitig und rechtssicher einzugreifen, bevor aus Problemen Dauerzustände werden. Und ja, wenn es gar nicht anders geht, muss auch die Enteignung als Mittel möglich sein, als Ultima Ratio im Sinne des Gemeinwohls. Wir müssen im Blick haben, dass hinter Problemimmobilien häufig kriminelle Strukturen stecken. Zweitens: Fairness auf dem Immobilienmarkt. Große Immobilienkonzerne müssen sich wie alle anderen auf dem Wohnungsmarkt auch an die Regeln halten. Deswegen nehmen wir die sogenannten Share Deals in den Blick und schließen ein Schlupfloch, mit dem bislang zu oft Steuern umgangen wurden. Es gilt: Wer in Deutschland Immobilien erwirbt, hält sich an Recht und Gesetz – ohne Sonderwege, egal wie groß die Marktakteure dabei sein sollen. Drittens: Milieuschutz. Wir stärken das Vorkaufsrecht in diesem Punkt. Auch im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schaffen wir Klarheit und Handlungssicherheit. Denn hier geht es nicht nur um Paragrafen, sondern um gewachsene Nachbarschaften, um Kieze, in denen Menschen leben, arbeiten und zusammenhalten. Mit einem gestärkten Vorkaufsrecht können Kommunen Verdrängung entgegenwirken und Vielfalt erhalten. Viertens: Rechtsstaatlichkeit. Wenn Menschen Immobilien erwerben wollen, die wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen strafrechtlich verurteilt wurden, dann müssen Kommunen handeln können. Ich verdeutliche noch mal: Es geht nicht um Schwarzfahren, es geht nicht um Falschparken, es geht nicht mal um widerliche Kommentare in sozialen Netzwerken. Es geht um die Frage einer strafrechtlichen Verurteilung wegen verfassungsfeindlichen Aktivitäten. Das ist keine politische Bewertung, das ist Rechtsstaatlichkeit: klar begrenzt und notwendig. Dass sich einige hiervon besonders angesprochen fühlen, lässt tief blicken. Zum Antrag der Linken: Eine Ausweitung auf Gewerbeflächen lehnen wir derzeit ab. Unser Fokus liegt auf dem drängendsten Problem: auf bezahlbarem Wohnraum. Meine Damen und Herren, wir setzen die richtigen Prioritäten: Wir stärken Kommunen, wir schützen unsere Nachbarschaften, und wir sorgen für mehr Fairness auf dem Immobilienmarkt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Sylvia Rietenberg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Politik wird der Begriff der politischen Erbsünde ja sehr oft genutzt und, wie ich finde, auch vielfach strapaziert. Wenn man sich aber zum Beispiel die Wohnungspolitik hier in Berlin anschaut, dann stellt man fest: Viele sind sich schnell einig, was eine der größten wohnungspolitischen Sünden der letzten Jahrzehnte war, nämlich 2004 der Verkauf von fast 66 000 kommunalen Wohnungen zum Schleuderpreis an einen amerikanischen Investor. Sie können wahrscheinlich schon erahnen, welche Parteien damals – ich kann es Ihnen leider nicht ersparen – in Berlin in Regierungsverantwortung waren. Das waren nämlich die SPD und die PDS aka Die Linke. Aber aus Fehlern wird offenbar auch Die Linke klug. Deshalb fordern Sie heute richtigerweise eine Rekommunalisierung durch kommunale Vorkaufsrechte. Frau Rietenberg, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Lay? Nein. – Die preisdämpfende Wirkung eines hohen kommunalen bzw. gemeinnützigen Wohnungsbestandes ist gut erforscht und durch Studien belegt. Wir als Grüne haben bereits im Januar hier im Plenum einen Antrag eingebracht und gefordert, die Vorkaufsrechte wieder praktikabel auszugestalten. Denn nur wenn wir die Kommunen wieder in die Lage versetzen, ihre Bodenpolitik aktiv zu gestalten, können sie über diesen Boden auch im Sinne einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung verfügen. Geben Sie den Kommunen eine Chance, hier selbst zu agieren! Der neue Referentenentwurf des Ministeriums sieht nun tatsächlich – zumindest teilweise, wenn auch nicht ausreichend – eine Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte vor. Auch dort, wo die Union in den Ländern Regierungsverantwortung hat, scheint sie dies durchaus verstanden zu haben. In Nordrhein-Westfalen hat Ina Scharrenbach mit uns Grünen ein Faires-Wohnen-Gesetz auf den Weg gebracht. Und auch hier in Berlin haben CDU und SPD 2023 in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel vereinbart, den kommunalen Wohnungsbestand schrittweise wieder auf eine halbe Million Wohnungen zu erhöhen. Mich hat es deshalb sehr irritiert, Herr Luczak, dass die Unionsfraktion bzw. Sie diesem Vorschlag der SPD postwendend öffentlich in die Parade gefahren sind. Die Auseinandersetzung innerhalb der Koalition dampft also noch. Aber, meine Damen und Herren, von nichts kommt nichts. Ich kann daher Frau Bundesministerin Hubertz und der SPD-Bundestagsfraktion nur zurufen: Bleiben Sie dieses Mal standhaft – standhaft für kommunale Vorkaufsrechte, die es den Kommunen ermöglichen, den kommunalen Wohnungsbestand wieder auszubauen. Das fordern nicht nur die Linken und wir Grüne, sondern auch einhellig alle Kommunen in diesem Land. Vielen Dank. Vielen Dank. – Für eine Kurzintervention erteile ich das Wort der Abgeordneten Caren Lay von der Fraktion Die Linke.
Sehr verehrte Frau Kollegin Rietenberg, Sie haben ja leider meine Zwischenfrage nicht zugelassen. – Sie haben hier bemängelt und kritisiert, und zwar völlig zu Recht, dass das Land Berlin über 60 000 Wohnungen der GSW privatisiert hat. Aber dann haben Sie mit dem Finger auf SPD und Linke gezeigt und behauptet, dass wir daran schuld sind. Jetzt möchte ich Ihnen mal eines sagen: Es waren Bündnis 90/Die Grünen und die SPD, die diesen Verkauf in einer kurzen Regierungszeit ausgeschrieben haben. Und es war Ihre Partei, Bündnis 90/Die Grünen, die nur aus einem einzigen Grund diesen Verkauf kritisiert hat: Er ist Ihnen nicht weit genug gegangen. Das ist die Wahrheit. Sie können mir das glauben. Ich habe alle Plenarprotokolle zu diesem Vorgang nachgelesen. Und dass Sie sich jetzt hierhinstellen und mit dem Finger auf Linke und SPD zeigen, obwohl Ihre Partei es war, die diesen Verkauf forciert hat und zusammen mit der CDU vor das Verfassungsgericht gegangen ist, ist wirklich wohlfeil. Das muss einfach mal sachlich richtiggestellt werden. Frau Rietenberg, möchten Sie erwidern? – Bitte schön.
Sie können ja jetzt sagen, liebe Frau Lay, dass das so war. Aber es ist so falsch gewesen. Frau Rietenberg hat das Wort. Nach allem, was ich nachgelesen habe – auch in den Pressemeldungen – und was ich von meinen Kolleginnen und Kollegen weiß, die damals dabei waren, ist das, was Sie behaupten, einfach nicht wahr. Es steht jetzt Aussage gegen Aussage. Darüber können wir jetzt lange diskutieren. Aber das macht hier wenig Sinn. Man kann Fehler auch mal zugeben und einfach seriös sagen: Ja, das war ein Fehler. – Dann ist das so, und damit ist es auch gut. Wir setzen die Debatte fort. Ich erteile für die letzte Rede in dieser Aussprache Lars Rohwer von der Unionsfraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren zwei Anträge der Linksfraktion. Darin wollen Sie Abrisse grundlegend erschweren und in großem Stil bestehende Wohnungen rekommunalisieren. Indem der Bund die Kommunen großzügig finanziell ausstattet, sollen Kommunen außerdem Vorkaufsrechte uneingeschränkt nutzen können. Man könnte meinen, Sie wollen den DDR-Wohnungsbestand der 80er-Jahre zurückhaben. Ich kann Ihnen versichern: Ein Verkaufsschlager war das nicht. Im Gegenteil: Ihre Schwerpunktsetzung ist einfach vollkommen falsch. In unserem Land herrscht großer Wohnraummangel. Wir müssen mehr bauen, wir müssen schneller, einfacher und kostengünstiger bauen. Und dafür brauchen wir den Gebäudetyp E. Mit der zweiten Novelle zum Baugesetzbuch bringen wir zwei zentrale Maßnahmen auf den Weg. Teil dieser Novelle wird auch die von Ihnen thematisierte Neuregelung des Vorkaufsrechts sein. Wir korrigieren damit Einschränkungen, die sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2021 ergeben haben. Die von Ihnen geforderte, völlig überzogene Ausgestaltung des Vorkaufsrechts lehnen wir jedoch ab. Zusätzlich wollen wir im Rahmen der BauGB-Novelle dem Neubau in angespannten Wohnungsmärkten Vorrang geben und die Planungs- und Beteiligungsverfahren deutlich effizienter gestalten. Unabhängig davon müssen wir attraktive Rahmenbedingungen für die Eigentumsbildung und für Sanierungen schaffen. Deshalb möchte ich meine Rede gerne nutzen, um hier ausdrücklich für die steuerliche Absetzbarkeit für Neubauten und energetische Sanierungsmaßnahmen zu werben. Denn nur wenn sich eine Sanierung finanziell lohnt, wird der Erhalt eines Gebäudes in Betracht gezogen. Mit rechtlichen Einschränkungen schaffen Sie hingegen Bauruinen. Lassen Sie mich noch einen weiteren Aspekt ansprechen. Sie schreiben in einem Ihrer Anträge vom „real existierenden Kapitalismus“. Ich bin im sogenannten real existierenden Sozialismus in der DDR aufgewachsen. Sie setzen mit einer solchen Rhetorik die Bundesrepublik mit kommunistischen Diktaturen gleich. Das ist völlig inakzeptabel. Die demokratische Regierungsform unseres Landes ist gut für wirkliche Meinungsfreiheit. Auch Sie profitieren davon. Sie können hier jeden Unsinn vortragen, den Sie wollen. In der DDR war das hingegen nicht möglich. Ihre Wortwahl ist deshalb geschichtsvergessen und völlig fehl am Platze. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf und einen schönen Feierabend!
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