Antrag

Antrags der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke 28 Tage Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes einführen

Beratung des Antrags der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke 28 Tage Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes einführen

17. Dezember 2025·Sitzung 49··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (7)

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was haben Frankreich, Spanien und Portugal, Deutschland aber nicht? Sie haben bis zu 28, 42 oder 63 Tage bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt. Und was haben wir? Ein Trauerspiel. Die Europäische Union hat längst klare Mindeststandards gesetzt: zehn Tage bezahlte Freistellung. Und kommen Sie jetzt nicht mit Ihrer juristischen Mogelpackung. Elterngeld ersetzt keine sofortige, bezahlte Freistellung nach der Geburt. Das mag formalrechtlich gerade so ausreichen, für Familien reicht es aber nicht. Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie sprechen oft von Familienfreundlichkeit. Aber schöne Worte helfen nicht, wenn am Ende nichts geliefert wird. Wir helfen Ihnen heute mal auf die Sprünge und haben unseren Antrag für 28 Tage Elternschutz auf die Tagesordnung gesetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie hatten die Familienstartzeit noch groß im Wahlprogramm stehen. Und dann? Im Koalitionsvertrag kann man dann plötzlich nichts mehr davon lesen. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle werdenden Eltern. Hier geht es nicht um Urlaub, sondern es geht um Gesundheit, es geht um Gerechtigkeit, und es geht um einen fairen Start ins Familienleben. Wissenschaftlich ist belegt: Die Unterstützung durch den zweiten Elternteil entlastet die Mutter im Wochenbett und senkt sogar das Risiko postnataler Depressionen. Stillen, Behördengänge, die Betreuung weiterer Kinder – all das bewältigt man am besten gemeinsam. Elternschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, keine Privatsache der Familie und auch keine Last, die der Arbeitgeber alleine tragen muss. Ich spreche hier nicht nur als Abgeordnete, sondern auch als zweifache Mutter. Ich weiß, was diese ersten Tage nach der Geburt wirklich bedeuten. Eltern und Kind brauchen gemeinsame Zeit, um sich kennenzulernen und Bindungen aufzubauen. Wenn der zweite Elternteil unmittelbar nach der Geburt wieder voll arbeiten muss, zementiert das längst veraltete Rollenbilder. Die Last der Sorge muss vom ersten Tag an fair geteilt werden. Denn der Väterreport zeigt: Väter und andere zweite Elternteile wollen mehr Zeit für Familie. Deshalb fordert Die Linke: 28 Tage bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil oder eine von der Mutter benannte Vertrauensperson, finanziert über das bewährte Umlageverfahren U2, genau wie beim Mutterschutz; ein Diskriminierungs- und Kündigungsverbot im Zusammenhang mit dem Elternschutz; eine automatische Verlängerung befristeter Arbeitsverträge bis zum Geburtstermin. Geben Sie Familien diese Chance. Zeigen Sie endlich, dass Sie deren Bedürfnisse ernst nehmen. Diese wertvolle Zeit nach der Geburt ist etwas ganz Besonderes für junge Familien, und sie kommt nie wieder zurück. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Wolfgang Dahler.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute Abend beraten wir in vorweihnachtlicher Zeit und vielleicht auch in vorweihnachtlicher Stimmung über einen Antrag der Linken. Junge Familien zu unterstützen und gute Eltern-Kind-Bindungen für beide Elternteile zu ermöglichen, verbindet uns vermutlich alle in diesem Haus. Gerade deshalb sollten wir uns auch an den Fakten orientieren. Im Antrag der Linken wird behauptet, Deutschland habe die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bis heute nicht vollständig umgesetzt. Diese Behauptung ist schlicht und einfach nicht richtig. Deutschland verstößt nicht gegen EU-Recht. Es besteht keine weitere Umsetzungsverpflichtung. Die Europäische Kommission hat nicht ohne Grund die Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Jahr 2023 eingestellt. Die Richtlinie aus dem Jahr 2019 legt Mindeststandards fest und lässt den Mitgliedstaaten ausdrücklich Gestaltungsspielräume – und das ist gut so. Wir wissen alle, dass die Umsetzung in nationales Recht in EU-Staaten unterschiedlich erfolgt – darüber haben wir in diesem Haus schon oft gesprochen –, Stichwort „Übererfüllung“. Die Umsetzung fällt in Europa sehr unterschiedlich aus – von kurzen Sonderurlauben bis hin zu verpflichtenden Modellen. Sie haben dies in Ihrem Antrag auch ausführlich ausgeführt. Und Deutschland muss sich hier mit seinen Regelungen sicher nicht verstecken. Bereits 2007 hat eine unionsgeführte Bundesregierung das Elterngeld eingeführt. Seit fast zwei Jahrzehnten unterstützt das Elterngeld Familien konkret und wirksam. Eltern erhalten Einkommensersatz über das Basiselterngeld oder – bei Teilzeitarbeit – über das Elterngeld Plus. Der zweite Elternteil kann Partnermonate nutzen, um sich frühzeitig an der Sorgearbeit zu beteiligen und eine enge Bindung zum Kind aufzubauen. Gerade nach der Geburt wird dies auch intensiv genutzt. Der Bund stellt jährlich 7,5 Milliarden Euro bereit – über 7 Milliarden Euro für Zeit, für Bindung, für gemeinsame Verantwortung. Vor diesem Hintergrund will Die Linke heute etwas einführen, was es faktisch seit 20 Jahren schon gibt. Hinzu kommt: Die Frage der Finanzierung Ihrer Forderung nach 28 Tagen Freistellung mit 100 Prozent Entgeltfortzahlung bleibt unbeantwortet. Es gibt keinen richtigen Finanzierungsvorschlag und keinen Hinweis darauf, wo im Familienhaushalt eingespart werden soll. Familienpolitik nach dem Prinzip „Der Staat wird das schon irgendwie richten können“ ist nicht verantwortungsvoll. Auch europarechtlich trägt der Antrag nicht. Die Richtlinie verlangt weder einen 28-tägigen Sonderurlaub noch eine vollständige Entgeltfortzahlung noch ein Rückkehrrecht auf exakt denselben Arbeitsplatz. Sie verlangt lediglich, dass eine Rückkehr auf den bisherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz möglich ist. Auch beim Kündigungsschutz besteht kein Regelungsdefizit. Während der Elternzeit gilt bereits heute umfassender Kündigungsschutz. Ihr Antrag blendet zentrale Fragen aus: die Finanzierung, die Folgenabschätzung, die Belastungen für Arbeitgeber. Überhaupt nichts in diese Richtung! Der Antrag ist daher nicht erforderlich, europarechtlich falsch begründet und praktisch nicht überzeugend. Wir setzen stattdessen auf bewährte Instrumente: Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Kündigungsschutz – sachlich, wirksam und rechtssicher. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Gereon Bollmann.

AfD

Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Nach der Geburt eines Kindes wollen die Linken unsere frischgebackenen Väter für 28 Tage von der Arbeitspflicht freistellen. Nun, auf den ersten Blick eine tolle Sache, erscheint ja schließlich familienfreundlich! Noch dazu eine 100-prozentige Entgeltfortzahlung – umso besser! Aber schauen wir doch einmal genauer hin. Mit dem Antrag wird an unser schlechtes Gewissen appelliert, und man empört sich darüber, die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie sei in Deutschland nicht umgesetzt worden. Etwas verschämt heißt es dann weiter, ein Vertragsverletzungsverfahren sei eingestellt worden. Zu den Gründen hierfür schweigt man sich allerdings aus. Welch eine Überraschung! Denn dieses Schweigen hat natürlich einen Grund: Deutschland hat die Richtlinie bereits umgesetzt. Ausnahmsweise befreit Artikel 20 der Richtlinie die Mitgliedstaaten vom Vaterschaftsurlaub, wenn sie andere Regeln getroffen haben, mit denen man den gewünschten Zweck ebenfalls erreichen kann. Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung haben Väter schon jetzt einen Anspruch auf Arbeitsfreistellung für bis zu 7 Monate, und zwar ohne Mindestdauer, also auch für 10 Arbeitstage, so die Richtlinie, oder auch für 28 Kalendertage, so der Antrag. Auch für diese 28 Tage haben die Väter schon jetzt einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie allerdings mindestens 2 Monate Elternurlaub nehmen. Der Antrag betrifft und privilegiert also nur diejenigen finanziell, die weniger als 2 Monate Elternzeit nehmen wollen. Das Landgericht Berlin hat jüngst entschieden, dass dies alles EU-richtlinienkonform ist, also für eine Vertragsverletzung nicht ausreicht. Wie auch? Kollege Dahler hat ja darauf hingewiesen. Auch das wird natürlich alles in dem Antrag verschwiegen. Schauen wir nun, wie unsere kommunistischen Antragsteller dieses Privileg finanzieren wollen. Das soll über die Umlage U2 geschehen. Deren Kosten tragen ausschließlich die Arbeitgeber. Wir sprechen hier übrigens von knapp 3 Milliarden Euro jedes Jahr. Meine Damen und Herren, geht’s denn noch? Wir stehen vor einem Zehnjahreshoch von Unternehmensinsolvenzen. Viele Unternehmen sind hoch verschuldet; sie bekommen keine Kredite mehr. Gemessen am Durchschnittslohn haben wir in absoluten Zahlen die höchsten Lohnnebenkosten in Europa, Frau Schauws. Täglich hören wir von Massenentlassungen. Unsere Wettbewerbsfähigkeit geht wegen zu hoher Kosten dramatisch zurück. Und dann kommen Sie von links außen und schlagen vor, wie wir die Arbeitgeber noch mehr belasten können. Das ist doch wahrlich ein Stück aus dem Tollhaus – oder eben eine Idee, auf die nur vernagelte Klassenkämpfer kommen können. Was schlagen wir demgegenüber vor? Wir müssen endlich die Steuerlast für unsere Familien deutlich verringern. Allein dadurch hätten die meisten Familien Geld genug, damit die Väter sich einen kurzzeitigen Elternurlaub leisten können. Zwar greifen Steuererleichterungen bei niedrigen Einkommen nicht ausreichend, aber dafür schlagen wir zusätzlich ein Begrüßungsgeld für Neugeborene vor. Wenn wir von nur 5 000 Euro ausgingen, könnten unsere Familien frei entscheiden, ob die Väter nach der Geburt – warum auch immer – auch weniger als zwei Monate Elternurlaub nehmen wollen. Vor allem würde unsere notleidende, zum Teil um das reine Überleben kämpfende Wirtschaft nicht weiter belastet. Also nur mit uns: Freiheit statt Sozialismus! Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Truels Reichardt das Wort.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eltern besonders in der Frühphase nach der Geburt unterstützen, eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit ab Geburt fördern und eine enge Bindung des Kindes an beide Elternteile stärken: Das sind Anliegen, hinter denen sich sicherlich sehr viele der Abgeordneten des Deutschen Bundestages versammeln können. Insofern freue ich mich, dass wir heute über dieses besonders wichtige Anliegen frischgebackener Eltern sprechen können. Mich freut es auch sehr, dass die Linksfraktion in ihrem Antrag auf ein Konzept der SPD verweist, nämlich auf die Familienstartzeit mit zwei Wochen Freistellung bei voller, umlagefinanzierter Lohnfortzahlung für den zweiten Elternteil – meistens der Vater – nach der Geburt. Damit wird deutlich: Es lohnt sich, von uns abzuschreiben. Das ist aus der Opposition heraus ja auch recht einfach. Berufstätige Eltern brauchen Zeit und Freiraum, um ihren Alltag partnerschaftlich zu organisieren. In den Tagen und Wochen nach einer Geburt gilt das erst recht. In dieser Lebensphase verändert sich alles, und zwar schlagartig. Jungen Eltern mehr Zeit zu schenken, ist richtig – insbesondere dann, wenn schon Geschwisterkinder da sind. Aber es geht eben nicht nur um eine zeitliche Entlastung, damit man alles geregelt bekommt. Wir haben dadurch auch einen gesellschaftlichen Mehrwert. Studien zeigen, dass Väter langfristig mehr Sorgearbeit leisten, wenn sie früh eine enge Bindung zu ihrem Kind aufgebaut haben. Darum treten wir als SPD ja auch für mehr alleinige Bezugsmonate von Vätern beim Elterngeld ein. Aber die Zeit direkt nach der Geburt ist eben auch ganz wichtig für den Bindungsaufbau. Und ja, ich hätte die Familienstartzeit gerne im Koalitionsvertrag gesehen. So ist es halt, wenn man als Partei und Fraktion Verantwortung für das Land übernimmt und übernehmen muss. Uns fehlen Punkte im Koalitionsvertrag, der Union auch. Und gleichzeitig müssen wir Entscheidungen mittragen, die uns schwerfallen oder die wir sogar falsch finden, Stichwort „Aussetzung des Familiennachzugs“. Der Union geht das auch nicht anders. Das haben wir ja gerade bei der Rente gesehen. Aus der Opposition hat man ziemlich leicht reden. Nun kann es gut sein, dass unsere Gerichte uns einen Impuls geben. Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Bundesbeamten mit Blick auf die auch im Antrag angesprochene EU-Richtlinie einen Anspruch auf vergüteten zehntägigen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt seines Kindes zugesprochen. Ich hatte genau das hier im September in meiner Rede bereits erwähnt, und Die Linke hat offensichtlich zumindest halb zugehört. Noch ist das Urteil nämlich nicht rechtskräftig, und sofern es das wird, bezieht es sich eben nur auf Beamte. Aber eines muss uns völlig klar sein: Zehn Tage Vaterschaftsurlaub nur für Beamte – und Angestellte gucken in die Röhre –, das kann und darf nicht sein. Deswegen ist für mich klar, welche Schlüsse wir aus einem rechtskräftigen Urteil ziehen müssten, auch wenn es zumindest für mich dafür ein Gericht gar nicht gebraucht hätte. Worauf ich bei dem Antrag gar nicht eingehen möchte, ist der aus meiner Sicht eher kontraproduktive Überbietungswettbewerb bei der Lohnfortzahlung. Was ich als Nordfriese aber gerne noch in die Diskussion einbringen möchte und berücksichtigt wissen will, ist die Situation von werdenden Müttern und Vätern von den Inseln und Halligen. Seitdem die Geburtenstationen auf Sylt und Föhr geschlossen worden sind, gehen viele Schwangere zwei Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin zum Boarding aufs Festland nach Husum, Heide oder Flensburg. Denn wer will schon ein Kind auf der Fähre, in der verspäteten Marschbahn oder auf dem schaukelnden Seenotrettungskreuzer bekommen? Ich persönlich fände zwei Wochen bezahlte Freistellung nach der Geburt für alle und eine zusätzliche Lösung für Insel- und Hallig-Papas schon vor der Geburt sehr erstrebenswert und gerecht, auch hier vor allem, wenn schon Geschwisterkinder da sind. Denn nach den Kreißsaalschließungen auf den Inseln gibt es bei der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse für die Menschen vor Ort noch Nachholbedarf. Für den Fortschritt für alle jungen Familien in unserem Land sollten wir uns zusammentun. Ich denke da auch an die Junge Gruppe in der Union; denn wer aus Sorge um die Belastung der jungen Generation in der Rente aufschreit, kann sich auch sehr gut für die Familienstartzeit einsetzen. Denn wie eingangs schon angerissen, ist der Clou: Eine bezahlte Freistellung für den Vater nach der Geburt und weitere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf steigern die partnerschaftliche Verteilung der Sorgearbeit zwischen Vater und Mutter langfristig. Das bedeutet dann neben mehr Papas bei Babyschwimmen, DELFI, Miniklub oder Kinderturnen – was ich ziemlich gut fände –: Die Mutter hat mehr Zeit für Erwerbsarbeit. Das tut auch unserem Rentensystem gut. Höhere Rentenbeiträge und vor allem weniger Altersarmut bei Frauen wären das Ergebnis. Insofern, liebe Junge Gruppe: Gerne könnt ihr die Familienstartzeit als eure Idee für die Rentenkommission verwenden. Unsere Unterstützung hättet ihr dann. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Abgeordnete Misbah Khan das Wort.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir in diesem Haus über Gleichstellung sprechen, dann sprechen wir ganz oft über die Lücken, die durch mangelnde Gleichstellung entstehen: Über Teilzeitquoten sprechen wir, über Rentenlücken sprechen wir und auch über die strukturelle Altersarmut von Frauen. Gestern übrigens hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen veröffentlicht, die man da anreihen kann, nämlich: Frauen verdienen auch im Jahr 2025 bei gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation 16 Prozent weniger als Männer. Das alles ist kein individuelles Versagen; es ist ein Ergebnis politischer Rahmenbedingungen. Umso wichtiger, dass wir heute gemeinsam über den Moment sprechen, in dem diese Ungleichheit überhaupt erst entsteht, und das ist der Moment rund um die Geburt. Denn diese Phase entscheidet ganz maßgeblich nicht nur, wer nachts aufsteht und sich dann um das Baby kümmert oder wer die Termine beim Kinderarzt wahrnimmt. Dieser Moment entscheidet auch, wer auf diesem Arbeitsmarkt als kontinuierlich verfügbar gilt und wer als unterbrechungsanfällig. Wir haben es vorhin schon von Herrn Reichardt gehört. Es ist ja nicht nur so, wie Sie es dargestellt haben, sondern das besondere Problem in den ersten Stunden und Wochen nach der Geburt ist – und das ist auch mehrfach belegt –, dass, wer in dieser Phase nicht eingebunden ist, sich später auch gar nicht eingebunden fühlt, und dass, wer in dieser Phase nicht verantwortlich gemacht wird, später seltener Verantwortung übernimmt. Und das können wir uns einfach überhaupt nicht leisten. Die ersten Wochen nach der Geburt sind psychisch, physisch und organisatorisch hochsensibel, und trotzdem werden sie politisch nachlässig behandelt. Das ist erstaunlich, weil die Zeit, die da aufgewendet wird, nicht einfach nur privat durch unbezahlte Arbeit oder durch individuelle Lösungen aufgefangen werden kann. Und der zweite Elternteil wird arbeitsrechtlich weitgehend so behandelt, als hätte sich in der eigenen Lebensrealität kaum Grundlegendes verändert. Auch das ist absolut realitätsfern und politisch stark folgenreich. Deutschland hat sich über Jahrzehnte ein System geschaffen, das formell zwar Gleichstellung verspricht, faktisch aber immer noch oft diesem Leitbild folgt, dass es einen verfügbaren Erwerbstätigen gibt, der faktisch keine Sorgearbeit leisten muss, weil Sorgearbeit als Abweichung gilt oder eben als private Organisationsleistung. Und solange wir nicht von Anfang an einen Rahmen schaffen, in dem beide Elternteile gerade in den ersten Stunden nach der Geburt Care-Arbeit leisten, werden wir dem Ziel der Gleichstellung insgesamt und der partnerschaftlichen Aufteilung von Sorgearbeit nicht näherkommen. Deshalb fordern wir Grüne auch schon seit Langem die Familienstartzeit. Sie ermöglicht es dem zweiten Elternteil, gerade in der prägenden Zeit nach der Geburt dabei zu sein, und das ohne finanzielle Nachteile; denn viele Väter wollen Verantwortung übernehmen, und viele Mütter wollen mehr Erwerbsarbeit leisten. Und Politik sollte das ermöglichen und dem nicht im Weg stehen. Genau deshalb ist die Familienstartzeit ein zentrales Instrument der Gleichstellung. Und lieber Herr Reichardt, Sie haben es auch schon erwähnt. Das Verwaltungsgericht Köln hat dazu schon entschieden – Herr Dahler hat das einfach ein bisschen weggewischt; faktisch ist es so, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist –; im September hat es festgestellt, dass Deutschland der EU-Richtlinie noch nicht ausreichend folgt und dass man, auch wenn es noch nicht so weit ist, darauf pochen kann. Es ist doch ein Signal, und umso bedauerlicher, fast schon tragisch ist, dass sich im Koalitionsvertrag dazu kein Wort findet. Die Familienstartzeit schafft Zeit, eine Ressource, die zentral ist. Sie ermöglicht es, Übernahme von Verantwortung für beide Elternteile zu ermöglichen, und das so früh, wie es eben notwendig ist, um Gleichstellung zu ermöglichen. Denn moderne Gleichstellungspolitik und moderne Arbeitsmarktpolitik muss dort ansetzen, wo Ungleichheit entsteht, und nicht erst dort, wo sie statistisch sichtbar ist: ganz am Anfang! Vielen Dank.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Khan, es zeigt sich dann doch gerade in der Wortwahl, wo halt auch Unterschiede liegen. Sie sprechen von Gleichstellung, Sie sprechen von staatlicher Lenkung. Wir würden gerne von Gleichberechtigung und auch von der Freiheit jeder Familie sprechen, zu entscheiden. Und wenn wir den Antrag der Linkspartei anschauen, dann muss man, so wünschenswert der eine oder andere Teil dieses Antrags ist, doch fragen, ob er gerade umsetzbar ist. Natürlich kann man sagen, dass bezahlter Vaterschaftsurlaub wünschenswert ist. Ich selber habe nach der Geburt meiner Tochter zunächst Urlaub und dann später Elternzeit genommen. Und natürlich ist diese Zeit intensiv, aber die Zeiten, sie sind momentan andere. Wir sind in der schwersten Wirtschaftskrise seit 1949. Das ist eine Tatsache, der wir – Stand heute – ins Gesicht blicken müssen. Unser Land braucht tiefgreifende strukturelle Reformen: Reformen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Leistungsanreize setzen und dann die Steuereinnahmen generieren, mit denen wir auch Familien stärken und den Sozialstaat finanzieren. Dieses Bewusstsein ist in der Mitte der Gesellschaft, glaube ich, angekommen, und deswegen passt es einfach gerade auch nicht in die Zeit, wenn Sie weitere Leistungen fordern, die die Wirtschaft belasten, und wenn Sie fordern, Gold-Plating zu betreiben, also Europarecht über das Vereinbarte hinaus umzusetzen. Damit wiederholen Sie Fehler, die uns erst in diese wirtschaftliche Misere gebracht haben und damit all das bedrohen, was wir uns familienpolitisch und sozialpolitisch leisten wollen und gerne leisten würden. Denn eines ist ja klar: Die deutlich länger bezahlte Freistellung als die 28 Tage ist ja möglich. Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz haben wir mit dem Elterngeld die Möglichkeit zu einer frühen Bindung zum Kind. Ich selbst habe das wie viele andere in Anspruch genommen, und diese Zeit kann man jedem – Vater wie Mutter – empfehlen. Wir wollen Familien weiter stärken. Wir wollen Wahlfreiheit erhalten, Möglichkeiten eröffnen, sich Kinder auch leisten zu können. Und dafür müssen wir, sobald es die Haushaltslage zulässt, über eine Anhebung von Lohnersatzgrenzen im Elterngeld sprechen. Dafür müssen wir darüber sprechen, wie wir für Familien mehr Freiheiten schaffen, zum Beispiel, indem sie mehr Netto vom Brutto erhalten, damit sie nicht das Gefühl haben, dass sie der Teil der Gesellschaft sind, der für Nachwuchs sorgt und die Volkswirtschaft am Laufen hält, aber gleichzeitig unverhältnismäßig hoch belastet wird. Über all das sollten wir dringend sprechen. Sie sprechen jetzt über neue Ansprüche gegenüber der Wirtschaft, über Dinge, die auch Arbeitgebern das Leben ein Stück weit schwerer machen. Sie wollen auch noch weitere Regelungen schaffen – das ist übrigens besonders spannend –: Sie fordern in Ihrem Antrag zum Beispiel ein Rückkehrrecht an den konkreten Arbeitsplatz, nicht nur an einen gleichwertigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit so einer Politik, die völlig unpraktikabel ist, wird es bald überhaupt kein Rückkehrrecht an einen Arbeitsplatz mehr geben – auch nicht das, das wir schon haben –, weil der Arbeitsplatz schlicht und ergreifend nicht mehr existiert. Und ich sage Ihnen: Wir lassen uns von Linken nicht erzählen, sie seien familienfreundlich. Das Gegenteil ist der Fall. Ich zumindest muss nicht ideologisch verbrämt von „gebärenden Elternteilen“ sprechen, sondern weiß, dass Mutter, Vater und viele andere, die mithelfen, geschützt werden müssen. Ein Blick in den Koalitionsvertrag genügt, um zu erkennen: Wir werden das Elterngeld weiterentwickeln. Wir wollen Partnerschaftlichkeit und Flexibilität für Familien, und wir honorieren die Beteiligung beider Elternteile. Wir arbeiten daran, dass mit unserer Wirtschaftspolitik mehr Familienleistungen möglich werden. Das ist eine verantwortungsvolle Familienpolitik, Politik mit Augenmaß und eine Politik, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Verantwortung zusammendenkt. Herzlichen Dank und einen schönen Abend. Für die AfD-Fraktion hat das Wort die Abgeordnete Dr. Anna Rathert.

AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alles ist gut, was Familien dazu ermutigt, sich für Kinder zu entscheiden. Und ja, ich will, dass mehr Kinder in Deutschland geboren werden, und zwar von Eltern, die dieses Land tragen und gestalten und die nicht nur hier sind, weil es hier so großzügige Sozialleistungen gibt. Gerade in Zeiten sinkender Geburtenzahlen und – die CDU weiß es so genau – unfinanzierbarer Renten, muss das unser aller Maßstab sein. Umso bedauerlicher ist es, wenn an sich sinnvolle Ansätze mit ideologischer Verbohrtheit verbunden werden und in einer wirtschaftlich prekären Lage von vornherein klar ist, dass sie so wie hier geplant nicht durchführbar sind. Natürlich ist es wunderschön, wenn der Vater nach der Geburt beim Kind und bei der Mutter sein kann: beim ersten Kind, weil alles neu ist und die Familie das Zusammenwachsen genießt, und bei weiteren Kindern, weil jemand da ist, der die anderen Kinder betreut, einkauft und zum Beispiel einfach dafür sorgt, dass alle was zu essen haben. Der vorliegende Antrag vermischt jedoch zwei Dinge, die man sauber trennen muss: zum einen den Mutterschutz und zum anderen Unterstützung für Mutter und Kind. Diese lassen sich nicht unter den Begriff eines allgemeinen Elternschutzes zusammenfassen. Schutz ist nur für die Frau notwendig, die gerade das Kind geboren hat. Er dient der Erholung von den Strapazen von Schwangerschaft und Geburt und erfolgt aus der Biologie, aus der Körperlichkeit und der Realität des Wochenbettes. Der Vater hat hier eine andere Rolle. Er kann helfen, und das ist wertvoll für Familie, Mutter und Kind. Zwei Punkte stören mich an Ihrem Antrag, und deshalb lehnen wir ihn auch ab. Erstens verwischen Sie sprachlich und rechtlich die biologische Realität, wenn Sie den Mutterschutz zu einem allgemeinen Elternschutz umdeuten. Sie relativieren damit die besondere Rolle der Frau. Zweitens setzen Sie die ohnehin schon stark belasteten Unternehmen weiter unter finanziellen Druck, anstatt die Kosten durch andere Prioritätensetzungen aufzufangen. Unsere Steuereinnahmen würden sogar grundsätzlich ausreichen, um Familien zu unterstützen. Sie werden jedoch konsequent falsch und an den Bedürfnissen der Familien vorbei verteilt. Unterstützung nach der Geburt ist wichtig, aber sie muss eine vernünftige Finanzierung vorsehen und frei von Ideologie sein. Sie muss die biologische Realität anerkennen und die besondere Rolle der Frau würdigen. Dieser Antrag tut all das nicht, und deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion