Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zusammenfassung
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Reden (7)
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein gar köstlich Gesetz, das wir jetzt beraten. Es hätte auch in die Nachtsitzung gepasst; aber nun ist es hier. Ein gar köstlich Gesetz, weil es eine Erfolgsgeschichte des Geoschutzes beschreibt, nicht nur, aber gerade auch im Bereich der Kulinarik. Die Geschichte, die diese Geoschutzreform erzählt, ist deshalb auch eine so anschauliche Geschichte, weil sie deutlich macht, wie Europa im Zusammenspiel mit nationaler Gesetzgebung einzigartige, exzellente Traditionen und Spezialitäten unserer Heimat stärkt – viel mehr stärkt als jedes dumpfe, völkisch-nationale, antieuropäische Denken. Das ist gut und richtig so. Wir sorgen für eine Modernisierung des Geoschutzes. Mit einem Phasenmodell wird es entsprechend erleichtert und vereinfacht, geografische Angaben zu schützen. Wir erweitern auch die Möglichkeiten. Bisher gab es auf nationaler Ebene schon die Solinger Messer, die Uhren aus Glashütte, die geschützt waren. Jetzt können auch andere Produkte aus dem industriell-handwerklichen Bereich entsprechend geschützt werden. Und hinzu kommt die neue Rechtsform der Erzeugervereinigung. Man kann in diesem Fall auch endlich einmal sagen, dass die Rechtspolitik nicht nur dem Rechtsfrieden dient, sondern auch dem Genussfrieden. Ja, man kann hier sagen, dass die Rechtspolitik dem Weingenuss dient, was ja aus guten Gründen bei der Rechtspolitik nicht immer der Fall ist. Hier ist es aber berechtigt und gut. Die Verneigung gilt den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern aus dem Bereich der Landwirtschaft, die vehement dafür gefochten haben, dass wir uns für den deutschen Wein einsetzen. Denn die Schutzgemeinschaften, die es bisher gibt, künftig Erzeugervereinigungen im Bereich des Weines, müssen bisher erleben, wie trittbrettfahrerisch – so nenne ich es mal – Leute, Institutionen, Erzeuger, die nicht Mitglied dieser Erzeugervereinigung sind, trotzdem profitieren. Jetzt schaffen wir die Möglichkeit einer Verordnungsermächtigung, damit auch die, die nicht Mitglied sind, einen finanziellen Beitrag leisten müssen. Das ist gerecht, das ist fair, und wir lernen aus diesem Gesetz, dass Europa zusammen mit dem Nationalstaat hier viel mehr – Hier meldet sich die Thüringer Bratwurst. – für Lokales und die Region machen kann als alles nationale Geschwätz. Herr Kollege. Bitte? Die Redezeit ist um. Ach so. Die Thüringer Bratwurst wollte darauf hinweisen. Ich hörte nur „Bratwurst“, und da dachte ich schon, mein Kopf ist jetzt im Hirn des Präsidenten. Jetzt ist aber die Redezeit um! Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Dr. Christoph Birghan das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dieser humoristischen Einlage beschäftigen wir uns vielleicht mal sachlich mit dem Thema. Ihre Rede war ja sehr nett, Herr Lindh, aber leider haben Sie anscheinend keine Ahnung. Wer Schwarzwälder Schinken, Solinger Messer oder Berchtesgadener Holzschnitzerei hört, der denkt nicht an irgendein Produkt, sondern an ein Stück Heimat. Damit haben Sie ja ein Problem. Mit Tradition und Qualität haben Sie auch ein Problem. Geografische Herkunftsangaben sind Ausdruck unserer regionalen Identitäten und unserer über Jahrtausende in Deutschland und Europa gewachsenen handwerklichen und landwirtschaftlichen Exzellenz. Geografische Herkunftsangaben sind eine Art kollektives Eigentumsrecht an den von unseren Ahnen kreierten Erzeugnissen, die uns mit unserer Heimat verwurzeln. Nach Willen der EU sollte die EU-Verordnung für landwirtschaftliche Produkte bis Mai 2025 und die Verordnung für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse bis Dezember 2025 umgesetzt werden. Die Bundesregierung ist jedenfalls mal wieder spät dran. Dazu passt auch, dass in einem Änderungsantrag kurz vor knapp Übergangsvorschriften eingefügt werden sollen – gut, das ist das Thema Qualität. Grundsätzlich halten wir es aber für problematisch, dass geografische Herkunftsangaben in Abhängigkeit davon, ob sie landwirtschaftlich oder handwerklich-industriell sind, unterschiedlich behandelt werden sollen. Das führt dazu, dass man völlig unnötig zwei unterschiedliche Antragsbehörden haben muss: auf der einen Seite die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Agrarprodukte, auf der anderen Seite das Deutsche Patent- und Markenamt für die handwerklich-industriellen Produkte. Wieder einmal eine völlig unnötige Bürokratisierung – Qualität der Bundesregierung. Auch sind geografische Herkunftsangaben – je nachdem, um was für ein Erzeugnis es sich handelt – in der Rechtsdurchsetzung unterschiedlich. Das ist nicht nachvollziehbar. Denn: Was unterscheidet im Kern eine geschützte Herkunftsangabe, etwa für Käse, von einer geschützten Herkunftsangabe für Messer? In beiden Fällen geht es um die Herkunft, um die Qualität und das Vertrauen des Verbrauchers und um die Bewahrung regionaler Identität und eben nicht um andere Aspekte des Produkts wie dessen Beschaffenheit oder Ähnliches. Des Weiteren soll jetzt auch für handwerklich-industrielle Erzeugnisse eine Marktüberwachung eingeführt werden. Sie ahnen, was das heißt: Behörden sollen überprüfen, ob zum Beispiel die geschützte Herkunftsangabe auch auf digitalen Marktplätzen rechtmäßig verwendet wird, was eben ein erheblicher Mehraufwand ist. – Ja, Sie wollen weitere Beamtenstellen schaffen; das ist mir schon klar. Sonst haben Sie ja nicht mehr so viele Posten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine wie bisher erfolgte und in anderen Bereichen, wie etwa bei Marken oder Patenten, etablierte rein privatrechtliche Rechtsdurchsetzung im digitalen Binnenmarkt nicht ausreichen soll. Warum soll das so sein? Ganz im Gegenteil. Zumal hier eine ganze Reihe von Akteuren bei den Verbraucherverbänden, aber auch bis hin zum Erzeuger aktivlegitimiert wären. Schauen Sie mal nach, was das heißt. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder gesehen, dass unsere Behörden mit immer neuen Aufgaben überfrachtet wurden. Für diese waren sie aber nicht qualifiziert oder hatten nicht ausreichend Personal. Wenn ich jetzt eine oder mehrere Behörden mit der Marktüberwachung beauftrage, dann muss ich das ständig machen, was einen enormen Aufwand bedeutet. Wenn ich das jedoch dem privatrechtlichen Bereich überlasse wie bisher, entmündige ich weder Unternehmen noch die Verbände und Erzeuger. Die bisherige Rechtslage für handwerklich-industrielle Produkte war völlig ausreichend; denn die bestehenden marken- und wettbewerbsrechtlichen Instrumente haben bereits jetzt einen wirksamen Schutz gegen Irreführung und Missbrauch gewährleistet. Vor diesem Hintergrund sollten wir uns ernsthaft überlegen, den Herkunftsschutz für Agrargüter aus dem Rahmen des Lebensmittel- und Verbraucherschutzrechts herauszulösen und ihn ganz im Sinne einer kohärenten Systematik – das verstehen Sie nicht – und einer Gleichbehandlung aller Schutzrechte stärker an die übrigen Registerrechte des geistigen Eigentums anzunähern. – Jaja! – Eine geografische Herkunftsangabe sollte für alle Erzeugnisse wie ein echtes geistiges Eigentumsrecht ausgestaltet werden. Die Rechtsdurchsetzung gehört nicht in die Hände von dafür nicht ausgelegten Marktaufsichtsbehörden, sondern in den Bereich des zivilen Rechtsschutzes und des gewerblichen Registerrechts. Nur dann wird man mit dem Herkunftsschutz nicht ein neues Kapitel der Bürokratiegeschichte schreiben. Nur dann kann verhindert werden, dass ein weiteres Bürokratiemonster von der EU geschaffen wird. Zuletzt noch kurz ein Satz aus der Sicht des Praktikers im gewerblichen Rechtsschutz. Es ist für mich immer wieder erstaunlich, wie die EU es schafft, im Zusammenspiel mit nationalen Akteuren wie der Bundesregierung ein System zu schaffen, das völlig überkomplex ist und die Sache unnötig verkompliziert. Herr Abgeordneter. Davon wollen wir weg. Weniger EU wagen! Danke. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Ansgar Heveling das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz geografischer Angaben ist ein fundamentales Instrument zum Erhalt unserer regionalen Identität und Wirtschaftskraft. Mit dem Geoschutzreformgesetz setzen wir daher heute einen wichtigen Schritt zum weiteren Schutz unserer regionalen Identität, unserer traditionellen Produkte und der wirtschaftlichen Vielfalt in Deutschland und in Europa um. Es dient aber auch dazu, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltig zu schützen und zu stärken. In einer globalisierten Welt, in der Produkte und Marken immer ähnlicher werden, braucht es einen verlässlichen Schutz für das, was unsere Regionen einzigartig macht. Geografische Angaben stehen für Qualität, Tradition und Herkunft. Bisher war der Schutz geografischer Angaben oft zu lückenhaft. Missbrauch und Nachahmung gefährden ehrliche Produzenten und täuschen Verbraucher. Das Geoschutzreformgesetz schließt Lücken, es erweitert den Schutz nicht nur auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, sondern erstmals auch auf handwerkliche und industrielle Produkte. Produkte wie der Schwarzwälder Schinken, der Allgäuer Emmentaler oder die Spreewaldgurke – und ich nenne auf besonderen Wunsch der Kollegin Hierl auch noch die Nürnberger Rostbratwürstchen –, die seit 2003 auch dem Schutz der geografischen Angaben unterliegen, waren bislang schon durch die europäischen Vorgaben geschützt. Ein vergleichbarer europäisch-harmonisierter Schutz fehlte bisher etwa für Solinger Messer, Meissner Porzellan oder Lauschaer Glas. Dieser Schutz wird zukünftig europaweit gewährleistet. Mit der Reform schaffen wir nun einen klaren, europaweit einheitlichen Rahmen, der diese handwerklichen und industriellen Erzeugnisse künftig schützt. Damit werden neue Produktgruppen in den geografischen Schutz einbezogen, deren Qualität und Ansehen untrennbar mit ihrer Herkunft verbunden sind. Zugleich bleiben die bisher geschützten geografischen Angaben für Lebensmittel selbstverständlich bestehen. Das Geoschutzreformgesetz verbessert die Verfahren zur Anerkennung und Kontrolle, es sorgt für mehr Transparenz, verkürzte Antragswege und klare Zuständigkeiten. Produzenten erhalten damit stärkeren Rechtsschutz gegen Nachahmungen und Missbrauch ihrer regionalen Bezeichnungen – auch im Onlinehandel. Mit diesem Gesetz erfüllen wir die europäischen Vorgaben und sichern deutschen Unternehmen faire Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt. Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen haben wir zudem eine Regelung aufgenommen, die dem deutschen Weinbau hilft. Auch das ist ein Beitrag zum Schutz regionaler Qualitätsprodukte. Diese Reform schützt Arbeitsplätze, bewahrt regionales Erbe und stärkt Verbraucherrechte. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen für Qualität, Authentizität und regionale Vielfalt. Daher freue ich mich, dass wir diese Reform heute beschließen können. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Awet Tesfaiesus das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer schon einmal in Nordhessen war, der weiß: Die Ahle Worscht gehört zum Land. Diese Produkte wie unsere Ahle Worscht oder die Hornaffen stehen für Handwerkskunst, Tradition und regionale Identität. Sie sind Slow Food, kulinarisches Kulturgut und ein Stück Heimat. Diese Produkte wie diese aus meinem Wahlkreis zeigen, warum geografische Angaben so wichtig sind. Sie schützen nicht nur Qualität, sondern bewahren auch Traditionen und stärken die regionale Wertschöpfung. Deshalb begrüßen wir die Reform des Geoschutzes. Damit können wir auch geografische Angaben im industriellen Bereich europaweit einheitlich schützen. Und das ist gut. Wir Bündnisgrünen hätten uns allerdings gewünscht, dass alle wichtigen Teile des Gesetzes im Parlament behandelt werden würden. So beschließen wir nun ein Gesetz, das einige Leerstellen hat. Natürlich besteht die Gefahr, dass auf dem Verordnungswege aus dem Gesetz doch ein Bürokratiemonster wird. Wir können an der Stelle nur hoffen, dass die Bundesregierung diesen Herausforderungen gerecht wird. Aber wir bedauern insbesondere auch, dass die Frage der Anerkennung von Erzeugervereinigungen nicht mit ins Gesetz aufgenommen worden ist – transparent, nachvollziehbar und parlamentarisch legitimiert, nicht in einer Verordnung irgendwo anders, später, irgendwann. Und noch eine weitere Sache bedauern wir: Der Bundesrat fordert zu Recht, die Rechtsetzung bei einer zentralen Bundesbehörde anzusiedeln. Das hätte einheitliche Standards und effektive Kontrolle garantiert. Stattdessen bleibt es beim föderalen Flickenteppich bei der Marktüberwachung. Mindestens 16 Behörden, mindestens 16 Herangehensweisen – der Ansatz passt nicht zum Anspruch eines europäischen Schutzregimes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz der Kritik stimmen wir dem Gesetz zu. Erstens, weil es eine notwendige Umsetzung des Unionsrechts ist, und zweitens, weil es in die richtige Richtung geht. Wir appellieren aber an Sie: Evaluieren Sie zeitnah, und bessern Sie dort, wo erforderlich, nach, damit sich das Gesetz als praxistauglich erweisen kann. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Christin Willnat das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den Regierungsentwurf zum Geoschutzreformgesetz – ein Gesetz, das auf den ersten Blick nach mehr Transparenz klingt, auch nach Schutz regionaler Qualität, nach ehrlicher Herkunft. Doch schaut man genauer hin, wird leider deutlich: Im Ergebnis werden nicht Verbraucher/-innen geschützt, sondern die Interessen von Unternehmen, die von irreführenden Herkunftsbezeichnungen profitieren. Meine Damen und Herren, worum geht es hier eigentlich? Es geht um Logos auf Lebensmitteln, um Siegel mit EU-Sternchen, die uns Verbraucherinnen und Verbrauchern vortäuschen: Hier kaufst du regional, hier unterstützt du Handwerk, hier kriegst du Qualität. Natürlich erkennen wir an: Es ist richtig, geografische Herkunftsangaben wie zum Beispiel bei regionalen Lebensmitteln oder handwerklichen Produkten rechtlich zu sichern. Richtig ist auch, dass regionale Erzeugerinnen und Erzeuger vor Nachahmungen geschützt werden sollen. Und richtig ist, dass die Anpassung an EU-Recht ein Schritt zu mehr Einheitlichkeit in Europa ist. Kurz: Wir sind keinesfalls gegen Kennzeichnungspflichten. Aber, meine Damen und Herren, diese verfehlen ihren Zweck, wenn sie nicht verständlich sind, wenn Verbraucher/-innen nicht auf den ersten Blick verstehen können, was sie bedeuten. Und genau daran scheitert dieser Gesetzentwurf. Die im Gesetz festgeschriebenen Kürzel „g.U.“ und „g.g.A.“ sind keine klaren Orientierungshilfen; das sind Fachbegriffe aus der Brüsseler Verwaltungssprache. So schafft man keine Transparenz, so schafft man Verwirrung. Hinzu kommt: Die Kontrolle der Herkunftsangaben soll weiterhin Sache der Länder bleiben, ohne zentrale Koordinierung, ohne verbindliche Standards. Das bedeutet: Wer in Bayern produziert, wird anders überwacht als in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist weder gerecht noch effizient. Und das öffnet Missbrauch Tür und Tor. Aus diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf ab und fordern ein Geoschutzrecht, das dem Verbraucherschutz dient und nicht der Marketingabteilung großer Lebensmittelkonzerne. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Isabel Mackensen-Geis das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer in Rheinland-Pfalz zu Hause ist, der weiß: Der Wein ist bei uns nicht einfach nur ein Produkt; er ist Teil unserer Kultur, unserer Landschaft, unseres Lebensgefühls. Ich bin regelmäßig bei den Winzerinnen und Winzern in meinem Wahlkreis entlang der Deutschen Weinstraße unterwegs, und die Gespräche dort sind in den letzten Monaten ernst und sorgenvoll geworden. Die Weinbranche steckt in einer tiefen Krise: volle Weinkeller, sinkende Preise, steigende Kosten, ein spürbarer Rückgang beim Konsum – in Deutschland wird nur zu 41 Prozent deutscher Wein getrunken. Gerade jetzt brauchen unsere Winzerinnen und Winzer einen verlässlichen Rahmen für die Zukunft. Und dazu gehören starke Strukturen, die Herkunft und Qualität schützen. Deshalb ist es wichtig, dass wir heute mit dem Geoschutzreformgesetz die Grundlage schaffen, die Finanzierung der Schutzgemeinschaften endlich auf solide Füße zu stellen. Diese Erzeugergemeinschaften leisten unverzichtbare Arbeit. Sie sichern die Herkunftsprofile der Weine, pflegen die Lastenhefte und entwickeln die Qualitätsstrategien weiter. Davon profitieren alle in den Schutzgemeinschaften, nicht nur die Mitglieder. Die Weinbranche drängt seit Jahren auf eine Lösung. Und wir haben im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart, zu prüfen, wie die Arbeitsfähigkeit der Schutzgemeinschaften dauerhaft sichergestellt werden kann. Diese Prüfung hat die Bundesregierung abgeschlossen, und wir sind im parlamentarischen Verfahren direkt tätig geworden. Mit der Verordnungsermächtigung geben wir dem Landwirtschaftsministerium und den Ländern nun die Möglichkeit, eine Regelung zu schaffen, damit künftig auch diejenigen, die von der Arbeit profitieren, sich auch an der Finanzierung beteiligen, also auch Nichtmitglieder. Das allein rettet die Weinbaubetriebe nicht; aber es ist das wichtige Signal an die Branche: Wir haben den Ernst der Lage erkannt, und wir bringen konkrete Lösungen auf den Weg. Damit stärken wir nicht nur die Funktionsfähigkeit der Schutzgemeinschaften, sondern wir stärken auch unsere Kulturlandschaft, die unsere Heimat prägt und unsere Regionen lebendig hält. Vielen Dank. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Caroline Bosbach.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heimat ist ein Gefühl von Herkunft, von Stolz und von dem, was uns über Generationen geprägt hat. Und genau dieses Gefühl schützen wir heute. Denn wenn Menschen in Europa vom Schwarzwälder Schinken, vom Beelitzer Spargel oder auch vom Moselwein sprechen, dann sprechen sie über Vertrauen, sie sprechen über Handwerk, und sie sprechen über Traditionen. Solche Namen sind Versprechen. Und mit der großen europäischen Reform des Schutzes geografischer Angaben ist dieses Versprechen erneuert worden. Wir sorgen heute dafür, dass es in Deutschland trägt, und zwar nicht nur juristisch, sondern vor allem auch praktisch. Besonders sichtbar wird das beim Weinbau. Wir haben jetzt schon viel darüber gehört, und ganz klar ist: Dort hängt die Stärke unserer Herkunftssysteme seit Jahren an den Schutzgemeinschaften – an den Winzern, die dafür sorgen, dass ein Rheingau-Riesling oder ein Spätburgunder eben nicht nur ein Name auf einem Etikett ist, sondern ein Produkt mit Charakter bleibt. Viele von ihnen machen das ehrenamtlich nebenbei. Und trotzdem profitieren alle – das ist der Status quo –, die mit einer geschützten Herkunft vermarkten, von genau dieser Arbeit. Das ist ein Ungleichgewicht, und deswegen stärken wir heute genau diese Strukturen. Wir geben den Schutzgemeinschaften die Möglichkeit, die Verantwortung endlich auf mehrere Schultern zu verteilen. Und wir lösen damit ein Problem, das wirklich jeder kennt, aber bis jetzt noch nicht oft genug benannt und adressiert worden ist. Am Ende des Tages geht es um Respekt vor einem System, das für viele Regionen identitätsstiftend ist. Europa hat sein Herkunftsrecht umfassend modernisiert: für Agrarprodukte, für Wein, für Spirituosen und letztlich auch für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse. In Deutschland braucht es ein Kontrollsystem, das wirkt, aber – das ist der schmale Grat, auf dem wir uns hierbei immer bewegen – nicht überzogen ist. Die bisherigen Strukturen bleiben für laufende Verfahren bestehen, damit niemand ins Leere fällt. Es geht darum, dass dieses Gesetz nicht einfach eine europäische Vorgabe erfüllt, sondern ein Versprechen – ein Versprechen, das wir im Koalitionsvertrag gegeben haben und das viele in den Regionen schon lange eingefordert haben: Herkunftssysteme nicht länger sich selbst zu überlassen. Regionale Identität muss gedeihen. Deswegen stärken wir heute Familienbetriebe. Wir entlasten engagierte Ehrenamtliche, und vor allem bewahren wir Kultur, die man nicht importieren kann: das Gefühl, dass ein Produkt eine Geschichte trägt. Deswegen werben wir heute ganz ausdrücklich um Ihre Zustimmung für die Menschen, die Tag für Tag dafür arbeiten, dass „Herkunft“ eben kein Marketingwort ist, sondern ein Wert – ein Wert, der uns Zuhause und Heimat spüren lässt. Danke schön.
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