Befragung der Bundesregierung
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (121)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles, was für uns jahrzehntelang selbstverständlich war, steht heute unter enormem Druck. Das gilt auch für die soziale Marktwirtschaft. Aktuell stehen Tausende Arbeitsplätze in unseren Kernindustrien im Feuer: in der Stahl- und in der Chemieindustrie, im Maschinenbau und in der Automobilbranche. Die Menschen erwarten zu Recht, dass wir als Politik handeln. Deswegen betone ich: Sichere Arbeitsplätze haben für diese Bundesregierung Priorität! Und deshalb geht es jetzt auch um ganz konkrete Maßnahmen, damit Deutschland ein starker Industriestandort bleibt. Dazu sind wir im engen Austausch sowohl mit den Branchen als auch mit den Bundesländern. Das haben Sie am Automobildialog und am Stahlgipfel sehen können. Deshalb haben wir ein Investitionsprogramm in Höhe von 500 Milliarden Euro auf den Weg gebracht für Investitionen, die das Leben der Menschen vor Ort spürbar besser machen werden. Und deshalb haben wir in der vergangenen Woche im Entlastungskabinett einen großen Schritt beim Thema Bürokratieabbau gemacht. Wichtig ist, dass ausländische Fachkräfte schneller und einfacher auf den deutschen Arbeitsmarkt kommen können. Dafür haben wir Eckpunkte für eine sogenannte Work-and-Stay-Agentur beschlossen. Denn wir brauchen diese Fachkräfte – in Forschungslaboren, aber genauso in den Krankenhäusern und Pflegeheimen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bürgerinnen und Bürger erwarten nicht nur einen konjunkturellen Aufschwung. Sie erwarten gleichzeitig, dass es in unserem Land gerecht zugeht. Sie erwarten soziale Sicherheit, auf die sie sich verlassen können. Das ist richtig und gehört in einer sozialen Marktwirtschaft zusammen. Deshalb sind wir mit dem Tariftreuegesetz im parlamentarischen Verfahren. Das ist wichtig, damit die Unternehmen von öffentlichen Aufträgen profitieren, die ihre Mitarbeitenden nach Tarif bezahlen. Deshalb erhöhen wir auch den Mindestlohn ab Januar 2026. Davon werden 6 Millionen Menschen profitieren. Und deshalb machen wir eine Reform der Grundsicherung. Diese ist heute in die Ressortabstimmung gegangen. Und ich bin mir sicher, dass wir auch über dieses Gesetz bald im parlamentarischen Verfahren reden werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben schon jetzt vieles bei der Rente auf den Weg gebracht. Auch da werden wir Kurs halten und den Zeitplan einhalten, damit die Reformen bei der Rente, die jetzt im parlamentarischen Verfahren sind, im Januar 2026 in Kraft treten können. Darüber hinaus werden wir sehr schnell eine Rentenkommission einsetzen, die Anfang des nächsten Jahres die Arbeit aufnehmen soll, um die Rente der Zukunft für alle Generationen zu gestalten. Und auch unsere Arbeits- und Sozialverwaltung muss bürgerfreundlicher, schneller und digitaler werden. Dazu wird die Sozialstaatskommission Anfang nächsten Jahres ihre Vorschläge unterbreiten. Sie sehen, dass wir derzeit sehr viele Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren haben. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und auf Ihre Fragen. Die Priorität ist, mit diesen Gesetzen dafür zu sorgen, dass die Wirtschaft gestärkt und die Arbeitsplätze gesichert werden. Das ist das Ziel, das uns alle eint. Vielen Dank. Vielen Dank. – Das Wort für den zweiten einleitenden Bericht hat nun die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Frau Verena Hubertz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie es mich auf den Punkt bringen: Die Lage im Baugewerbe ist ernst. Die Zahl der Baufertigstellungen wird in diesem Jahr wahrscheinlich noch mal zurückgehen. Das ist jetzt keine Überraschung, sondern ein Stück weit die Folge der Krisenjahre der letzten Zeit. Der Wohnungsbau stockt. Wir liegen deutlich unter dem, was wir eigentlich benötigen. Aber ich stehe heute nicht hier, um zu beschreiben, was ist, sondern ich möchte sagen, was wir tun, um nach vorne zu kommen. Und es gibt sie auch, die ersten ermutigenden positiven Signale. Wichtig ist: Es wird nicht die eine Lösung geben, und es wird uns auch nicht alles über Nacht gelingen. Aber: Es ist machbar. Wir haben eine starke Agenda für den Wohnungsmarkt. Es braucht aus meiner Sicht jetzt vier Dinge. Erstens. Wir müssen schneller bauen – und deshalb Bürokratie abbauen. Mit dem Bauturbo haben wir gemeinsam im Oktober das erste wichtige Gesetz dazu beschlossen. Damit werden wir auch – das hat der Normenkontrollrat beziffert – 2,5 Milliarden Euro sparen, für die Verwaltung, für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Wirtschaft im Land. Wir wollen den Bauturbo mit einem Umsetzungslabor begleiten, damit die Paragrafen auch schnell zur Anwendung kommen. Zweitens. Der Bauprozess muss einfacher werden, damit wir auch die Baukosten adressieren können. Wichtig dabei ist der sogenannte Gebäudetyp E; denn schließlich kann es nicht immer mehr Normen, mehr Vorschriften geben. E wie „einfach“, E wie „effizient“, E wie „endlich wieder bezahlbar“. Daran arbeiten wir in der Bundesregierung gemeinsam; mit der Justizministerin Stefanie Hubig bin ich hier in einem guten Prozess. Drittens. Wir müssen effizienter werden auch durch Digitalisierung. „BIM“ darf nicht nur ein Wort mit drei Buchstaben sein. Wir müssen die Digitalisierung erleichtern. Ziel ist eine modellbasierte Planung am Bau: Der Architekt entwirft das Gebäude, der Bauantrag kann idealerweise auch digital eingereicht werden, und das Bauamt genehmigt schnell und einfach. Es geht aber auch darum, die Aktenordner auf der Baustelle loszuwerden, indem alle auf ihren Tablets die Planungsstände dabeihaben und die Auswirkungen simulieren können. Und viertens. In dieser Woche steht eine wichtige Haushaltssitzung an, die Bereinigungssitzung. Wir haben Wichtiges mit diesem Etat, mit diesem Investitionshaushalt des Bundesbauministeriums vor. Wir werden den sozialen Wohnungsbau mit Rekordmitteln in Höhe von 23,5 Milliarden Euro stärken. Wir sind mit 11 Milliarden Euro im Sondervermögen berücksichtigt. Und wir wollen unsere Förderprogramme einfacher gestalten. Wir wollen, dass sie zum Bau von mehr Wohnraum führen – für Familien, für Menschen im Land, die sich ein eigenes Zuhause, die eigenen vier Wände wünschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen: Die Lage ist ernst. Aber wir wissen auch, was zu tun ist. Wenn wir jetzt gemeinsam anpacken, dann schaffen wir das – die Politik hier im Bund, im Land, aber auch die Kommune vor Ort. Wir schaffen es, wenn die Wirtschaft mitzieht. Dann werden wir auch wieder mehr bauen. Bauen bedeutet für mich mehr als Beton und Zahlen, es geht um Zukunft, um Zuhause und um Chancen. Ich möchte gemeinsam mit Ihnen dafür sorgen, dass im Land wieder mehr bezahlbarer Wohnraum gebaut wird. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Wir beginnen jetzt mit dem eigentlichen Frageteil. Ich bitte, zunächst Fragen zu den beiden Berichten und zu den Geschäftsbereichen der anwesenden Mitglieder der Bundesregierung zu stellen. Das Wort hat als Erstes für die AfD der Abgeordnete Jan Feser.
Vielen Dank. – Frau Ministerin Bas, erst einmal danke für Ihre Ausführungen. Wir erinnern uns: 5 Milliarden Euro waren angedacht als Einsparungen beim Bürgergeld. 86 Millionen Euro sind es jetzt letztlich nur geworden. Hinsichtlich der geringfügigen Höhe bei den Einsparungen war von Ihnen wie folgt argumentiert worden: Man rechne für das Jahr 2026 mit einem wirtschaftlichen Aufschwung; die im Bürgergeld befindlichen Personen müssen qualifiziert werden, um sie dann letztlich in diesen Aufschwung zu vermitteln. – Im Widerspruch dazu hat BA-Chefin Andrea Nahles vor einigen Tagen gesagt, man rechne für das Jahr 2026 mit überhaupt keinem wirtschaftlichen Aufschwung. Eher brauche man einen Kredit von nunmehr 6 Milliarden Euro, um die weiterhin im Bürgergeld befindlichen Leute zu alimentieren; denn eine Vermittlung in den wirtschaftlichen Aufschwung finde nicht statt. Meine Frage vor diesem Hintergrund: Reden Sie in dem Ressort noch miteinander, oder wie kommen solche Diskrepanzen zustande? – Vielen Dank. Frau Ministerin, Sie können antworten.
Herr Abgeordneter, vielen Dank für Ihre Frage. – Sie können sicher sein: Wir reden permanent miteinander. Die Rechtskreise, um die es gerade geht, sind unterschiedlich. Bei der Arbeitslosenversicherung sind wir im SGB III. Bei den Aufgaben, die die BA hat, sind wir in einem anderen. Ich habe immer davor gewarnt. Bei einer Reform der Grundsicherung im SGB II werden keine Milliardenbeträge herauskommen. Wir schaffen es ja nur durch Arbeitsmarktmaßnahmen, die Menschen aus dem Rechtskreis des SGB II herauszubekommen. Ich habe die Faustformel – die kennen Sie –: Wenn es uns gelingt, dafür zu sorgen, dass wir im Arbeitsmarkt – davon gehe ich aus; die Prognosen sind da unterschiedlich – spätestens Mitte des Jahres einen Aufschwung erleben werden – eine Stabilisierung ist jetzt schon da; aber es ist noch nicht so, dass es mir gefällt –, dann wird die Integration von 100 000 Arbeitsuchenden aus der Grundsicherung in den Arbeitsmarkt zwischen 800 Millionen Euro und 1 Milliarde Euro ausmachen. Und das ist übrigens auch mein Ziel: die Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Haben Sie eine Nachfrage?
Dass es verschiedene Rechtskreise sind – SGB II, SGB III –, das ist vollkommen klar. Nur bleibt der Widerspruch in den Aussagen „wirtschaftlicher Aufschwung“ bzw. „wirtschaftlicher Abschwung“ bestehen. Und das, was Frau Nahles hier gesagt hat, ist übrigens durch die Wirtschaftsweisen bestätigt worden: Wir werden 2026 keinen Aufschwung haben. – So, wie stehen Sie dazu?
Ich habe eine andere Annahme. Wir können uns jetzt über Prognosen streiten, ich gehe trotzdem davon aus: Durch die Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, das Investitionspaket, das wir gerade erst beschlossen haben – die Ausschreibungen finden in naher Zukunft statt –, gibt es Planungssicherheit für den Arbeitsmarkt und Planungssicherheit für die Unternehmen. Deshalb rechne ich damit, dass wir die Anzahl der Arbeitsplätze, die es gibt, stabilisieren. Durch den demografischen Wandel, den Sie alle kennen, müssen schon die Arbeitsplätze, die es gibt, mit Menschen besetzt werden, und wir haben einen wahnsinnig großen Gap durch den Fachkräftemangel. Viele Unternehmen haben offene Stellen. Mir geht es darum, dass wir diese Stellen durch Qualifizierung auch mit Menschen besetzen, die jetzt in der Grundsicherung sind. Frau Ministerin. Deshalb glaube ich, dass wir da auch sparen werden. Für die CDU/CSU-Fraktion stellt nun eine Frage der Abgeordnete Stephan Stracke.
Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Hubertz, Sie haben sich zu Recht zum Ziel gesetzt, den Wohnungsbau anzukurbeln und bezahlbar zu machen. Deswegen hat die Bundesregierung als ersten Schritt den Bauturbo in Gang gesetzt – ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig haben wir uns als Koalition darauf verständigt, dass wir eine grundlegende Reform des Baugesetzbuches auf den Weg bringen wollen, vor allem mit der Zielrichtung, schneller und einfacher bauen zu können. Mich würde interessieren, ob Sie diese Zielsetzung teilen, die ich gerade beschrieben habe, sodass wir diesen Bauturbo eigentlich überflüssig machen können, und wie Ihr Zeitplan und Ihre Intention in diesem Bereich aussehen.
Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank für Ihre Frage. – Die Haltung, die Sie gerade unterstrichen haben, teile ich ausdrücklich. Der Bauturbo ist der erste Schritt, und der zweite Schritt, der folgt, ist unsere große Baugesetzbuchnovelle, zu der wir gerade in der regierungsinternen Abstimmung sind. Wir müssen dauerhaft mehr Tempo organisieren. Wir müssen dauerhaft digitaler werden. Dadurch können wir das komplette Bauleitverfahren beschleunigen und einfacher machen. Das Schöne ist: Manche Bestandteile des Bauturbos sind gar nicht befristet, sondern gelten unbefristet, wie zum Beispiel Regelungen zum Aufstocken oder zum Bauen in der zweiten Reihe. Die Baugesetzbuchnovelle ist natürlich der große Wurf, den wir jetzt brauchen, auch um unsere Städte handlungsfähig und zukunftsfit zu machen. Ich bin mir sehr sicher, dass die Dinge, die wir im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart haben, damit dann in Gänze zur Umsetzung kommen und wir im parlamentarischen Verfahren immer noch gute Ideen hinzupacken werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte die Gelegenheit nutzen. – Sie haben den Gebäudetyp E angesprochen – eine wichtige Maßnahme, um einfacher zu bauen und auch von anerkannten Regeln der Technik abweichen zu können. Sie haben deutlich gemacht, dass Sie hierzu mit dem Bundesjustizministerium, mit der Justizministerin im engen Austausch sind. Können Sie erläutern, wie Ihr Zusammenwirken aussieht und womit wir hier rechnen können?
Gerne. – Wir sind beim Gebäudetyp E nicht im Baugesetzbuch, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch; denn wir müssen zivilrechtlich Sicherheit schaffen, damit sich die beteiligten Parteien, wenn man davon abweicht, zum Schluss nicht gegenseitig verklagen. Das hat eine große juristische Komponente. Deswegen liegt die Federführung auch bei der Kollegin. Aber wir müssen natürlich auch die Baupraxis mit einbringen, damit der Gebäudetyp später auch genutzt wird – nicht nur von den Expertinnen und Experten, die sich schon immer damit beschäftigt haben, sondern auch von den ganz normalen Familien. Sie müssen sagen: Mensch, ich könnte mir vorstellen, hier oder da ein bisschen abzurüsten. – Da wollen wir Orientierung, aber auch Rechtssicherheit geben. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt jetzt eine Frage der Abgeordnete Kassem Taher Saleh.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Danke auch Ihnen, Frau Bauministerin Hubertz, für Ihre Einführung. Das Gebäudeenergiegesetz ist eines der zentralen Gesetze, womit wir die Klimaziele im Gebäudesektor erreichen wollen. Der Gebäudesektor ist nach dem Verkehrssektor – das wissen Sie – der Sektor mit den zweitgrößten CO2-Emissionen. Wir hören zum Gebäudeenergiegesetz aktuell relativ viel aus der Bundesregierung. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche will die 65-Prozent-Regel abschaffen. Der Umweltminister von der SPD steht eher für die Einhaltung der 65-Prozent-Regel. Aus dem Bauministerium hört man gerade relativ wenig dazu. Sie haben sich gestern mit der Wirtschaftsministerin getroffen. Ich hoffe, dass da eine Einigung entstanden ist; denn was wir dringend brauchen, ist Klarheit. Wir stecken mitten in der Heizsaison. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen Klarheit, die Industrie braucht Klarheit und eben auch das Handwerk. Deshalb die Frage an Sie, Frau Ministerin: Wie stehen Sie zur Einhaltung der 65-Prozent-Regel?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, in der Tat teile ich den Punkt, dass es hier Handlungsdruck gibt. Ich teile auch den Punkt, dass wir Verlässlichkeit, dass wir eine Perspektive brauchen. Es darf keine Verunsicherung geben im Markt und bei den Bürgerinnen und Bürgern, die noch sehr verunsichert sind durch das Gesetzgebungsverfahren, das ich in der letzten Legislatur als stellvertretende Fraktionsvorsitzende verhandelt habe. Deswegen kann ich berichten, dass die Kollegin Reiche und ich gestern einen sehr offenen, einen sehr konstruktiven Austausch hatten. Und wir haben uns darauf verständigt, dass es der Debatte guttut, wenn wir sie jetzt nicht Punkt für Punkt öffentlich miteinander austragen, sondern konstruktiv an einer Lösung arbeiten. Haben Sie eine Nachfrage?
Das Europäische Parlament hat vor zwei Jahren die EPBD beschlossen; das wissen Sie. Die EPBD sagt aus, dass Maßnahmen national umgesetzt werden müssen. Das muss bis Mai nächsten Jahres passieren, ansonsten drohen milliardenschwere Strafzahlungen. Es soll ein Eckpunktepapier geben. Sie sagen ja, Sie haben sich gestern verständigt. Worauf genau haben Sie sich verständigt, und wann kommt endlich das Eckpunktepapier, das wir dringend für die Planungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Industrie brauchen?
Sie können sich sicher sein, dass wir die Umsetzungsfrist der EU-Gebäuderichtlinie zum Mai 2026 sehr genau im Blick haben. Da werden Leitplanken gesetzt. Diese werden wir natürlich beachten. Das ist die Umstellung auf den CO2-Lebenszyklus. Auch beim Primärenergiebedarf sowie bei Solar und weiteren Punkten ist ja einiges vorgesehen. Diese Dinge besprechen wir gerade miteinander. Ich werde hier jetzt keine genaue Frist nennen, sondern Sie dürfen sich überraschen lassen von der Lösung, die wir dann miteinander gefunden haben werden. Für die SPD-Fraktion stellt nun eine Frage die Abgeordnete Rasha Nasr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage geht an die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Vielen Dank für Ihre einführenden Worte. Ich bin sehr dankbar, dass Sie den Bereich Fachkräfteeinwanderung so prominent genannt haben. Darum dreht sich auch meine Frage: Die Bundesregierung plant ja die Einrichtung einer Work-and-Stay-Agentur. Könnten Sie uns in einem ersten Schritt einmal erläutern, welche Ziele die Bundesregierung mit der Einrichtung einer solchen Agentur verfolgt?
Frau Abgeordnete, vielen Dank für diese Frage. – Das Ziel der Work-and-Stay-Agentur ist es in der Tat, eine digitale Plattform aufzubauen, über die Menschen aus dem Ausland schneller einen Arbeitsvertrag mit Unternehmen schließen können. Wir werden dabei die Bereiche ressortübergreifend bündeln. Das betrifft einmal das Innenministerium. Daran hängen viele kommunale Ausländerämter – 549 an der Zahl –, die heute die Prozesse sehr unterschiedlich umsetzen. Dabei geht es um Aufenthaltsgenehmigungen, um Visa, um Berufsqualifikationen, die anerkannt werden müssen. Sie kennen die Beschwerden von vielen Unternehmen, die sagen: Ich habe hier einen Arbeitnehmer, eine Arbeitnehmerin, der oder die morgen in meiner Pflegeeinrichtung anfangen könnte, aber es dauert ewig, bis die Behörden entscheiden, ob dieser Mensch hier arbeiten kann. – Das wollen wir bündeln, indem wir die Prozesse zentralisieren und dies auch möglichst digital machen. Das heißt: Man muss den Antrag und seine Daten nur ein Mal abgeben, und es wird im Hintergrund einheitlich geprüft. Das große Ziel der Bundesregierung ist, dass die Abwicklung schneller geht, damit die Menschen, die wir in den Bereichen, in denen Fachkräfte gesucht werden, brauchen, – Frau Ministerin. – dann auch sehr schnell in den Arbeitsmarkt und an ihren Arbeitsplatz kommen. Vielen Dank. – Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage.
Ich würde mir wünschen, dass wir die Agentur morgen schon hätten. Aber Sie wissen: Der Aufbau einer digitalen Plattform ist nicht ganz leicht, wobei das wahrscheinlich noch der einfachere Teil ist. Was wir aber brauchen, ist erst mal eine Prozessanalyse. Wir werden, nachdem wir die Eckpunkte dafür im Kabinett beschlossen haben, sofort eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe aus den drei Ressorts einsetzen. Es werden auch der Digitalminister und andere Ressorts beteiligt, zum Beispiel das Gesundheitsministerium, weil sehr viel, was Fachkräfte angeht, den Bereich „Pflege und Gesundheit“ betrifft. Diese Arbeitsgruppe soll diese Agentur aufsetzen und wirklich schnell einen Prozess in Gang setzen, sodass wir schon in dieser Legislatur die Erfolge sehen werden. Für die Fraktion Die Linke stellt nun eine Frage die Abgeordnete Anne Zerr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin Bas, vor einem Monat endete der Sozialpartnerdialog zur Arbeitszeitreform. Seitdem heißt es vonseiten des Bundesministeriums, man prüfe nun Umsetzungsmöglichkeiten und Regelungsvorschläge. Die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit bedeutet mehr Macht für Arbeitgeber zur Anordnung von unregelmäßigen und überlangen Arbeitstagen von 12, 13 Stunden. Für Beschäftigte aber bedeutet es mehr Druck, höhere Gesundheitsrisiken und nicht mehr Selbstbestimmung über ihre Arbeitszeit. Die Gewerkschaften haben sich deswegen auch geschlossen gegen das Vorhaben der Bundesregierung gestellt und formulieren ganz eindeutig, dass der Achtstundentag erhalten bleiben muss. Haben Sie trotzdem vor, gegen den Willen der Gewerkschaften, die tägliche Höchstarbeitszeit abzuschaffen? Falls ja: Welche konkreten Regelungsvorschläge werden denn momentan geprüft angesichts der klaren Haltung der Gewerkschaften?
Vielen Dank auch für diese Frage, Frau Abgeordnete. – Der Sozialpartnerdialog ist in der Tat abgeschlossen. Es war zu erwarten, möchte ich mal sagen, dass kaum eine Annäherung stattgefunden hat; auch das ist zwischenzeitlich bekannt. Nichtsdestotrotz hat die Regierungskoalition vereinbart, Modelle zu finden, wie wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und hier flexibilisieren. Ein Instrument kann die Veränderung des starren, sogenannten Achtstundentages hin zu einer Wochenarbeitszeit sein. Ich will aber konkret sagen: Wir werden die Positionen jetzt erst mal auswerten. Es gab viele Vorschläge beim Sozialpartnerdialog, darunter auch solche, nach denen das jetzige Arbeitszeitgesetz modifiziert werden muss. Das werten wir gerade aus. Mein Plan ist es, Anfang des nächsten Jahres einen Vorschlag vorzulegen, wie wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Das ist ein wichtiger Punkt, übrigens auch in Richtung Erwerbstätigkeit von Frauen. Was ich aber nicht machen werde – das sage ich hier auch ganz klar –, ist, die Schutzvorschriften wie Ruhezeiten anzupacken. Frau Ministerin, kommen Sie bitte zum Ende. Da werden wir nicht rangehen, und das ist auch so im Koalitionsvertrag niedergeschrieben. Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage.
Viele Menschen mit Sorgeverpflichtungen arbeiten jetzt schon gezwungenermaßen in Teilzeit, weil die Betreuungsangebote vorne und hinten nicht reichen. Wenn Arbeitgeber künftig bis zu 13 Stunden lange Arbeitstage anordnen könnten, welche Maßnahmen prüfen Sie denn dann, damit nicht noch mehr Beschäftigte, vor allem natürlich mal wieder Frauen, in die Teilzeitfalle gezwungen werden, weil es keine 13 Stunden langen Betreuungsangebote in diesem Land gibt? Und wie sollen nach Auffassung des Ministeriums Arbeitstage von 12, 13 Stunden mit Sorgearbeit, aber auch mit ehrenamtlichem Engagement vereinbar sein?
Vielen Dank für die Nachfrage. – Ich teile diese Sorge. Deswegen will ich noch mal betonen, dass wir an die Ruhezeiten nicht rangehen. Und verbunden mit einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist, dass wir auch die elektronische Zeiterfassung aufnehmen; denn wir wissen auch, dass viele Überstunden heute nicht erfasst, geschweige denn bezahlt werden. Da sage ich ganz deutlich, dass wir beides miteinander vereinbaren müssen. Es ist so, dass ein Zwölfstundentag nicht familienfreundlich ist. Es ist aber auch schon nach dem jetzigen Arbeitszeitgesetz möglich, mit Tarifpartnern zu solchen Vereinbarungen zu kommen, zum Beispiel, wenn es Arbeitsspitzen gibt, die in entsprechender Zeit erfüllt werden müssen. Dazu sind übrigens Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bereit. Frau Ministerin. Aber das darf kein Dauerzustand sein. – Ich mache jetzt einen Punkt. Genau, da machen wir einen Punkt. Wir haben ja gleich noch Möglichkeiten zur Nachfrage. Damit endet die erste Fragerunde. Wir kommen jetzt zu den Fragen zu den vorangegangenen Kabinettssitzungen, zu weiteren Geschäftsbereichen sowie zu allgemeinen Fragen. – Das Wort hat für die AfD-Fraktion die Abgeordnete Carolin Bachmann.
Frau Bundesbauministerin Hubertz, meine Frage geht an Sie. – Ihr Bauturbo zur Beschleunigung des Wohnungsbaus fährt ja mit angezogener Handbremse. Ich denke, das wissen wir alle. Sie haben letzte Woche auf Ihren Kanälen ein Video veröffentlicht, in dem Sie auf einer Parkbank sitzen und sich selbst für Ihre Geduld applaudieren. Alle Ihre Maßnahmen, die Sie hier jetzt aufgezählt haben – also Bauturbo, Gebäudetyp E, sozialer Wohnungsbau –, sollen angebotsseitig auf den angespannten Wohnungsmarkt wirken. Frau Bundesbauministerin, können Sie sich vorstellen, auch auf der Nachfrageseite Lösungen zu finden? Welche Ansätze können Sie sich vorstellen, die auf der Nachfrageseite auf den Wohnungsmarkt wirken? Und drittens, ganz konkret: Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen einer möglichen Rückführung von Illegalen, von Flüchtlingen und der Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes?
Das Plenum antwortet für mich. – Frau Kollegin Abgeordnete, wir haben verschiedene Herausforderungen, die wir angehen müssen. Wir müssen investieren, damit wir beim Bauen wieder ins Machen kommen, damit es auf den Baustellen vorangeht. Wir haben zum Beispiel einen sogenannten Bauüberhang: 800 000 Bauprojekte wurden genehmigt, aber es wurde nicht angefangen, zu bauen. Eine konkrete Maßnahme ist, dass es hier bald eine Förderung in Höhe von 800 Millionen Euro geben wird, damit wir eben auch schnell handeln können. Ich will aber noch mal ganz deutlich sagen: Wir tragen das Wohnungsproblem nicht auf dem Rücken von Menschen aus. Wir haben hier in diesem Land ganz klar die Haltung: Wohnen ist ein Recht. Wohnen ist ein Grundrecht. Deswegen ist das nicht unsere Antwort. Es mag Ihre sein, aber nicht meine. Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage.
Ich fragte ganz konkret nach Lösungen auf der Nachfrageseite. Die haben Sie offensichtlich nicht. Sie spielen die Menschen im Land gegeneinander aus, indem Sie diese Leute vielleicht aufgrund des Humanismus nicht zurückführen. Wir haben allein 1,2 Millionen Syrer im Land. Bei 700 000 fehlenden Wohnungen könnte das eine Lösung sein. Sie verschließen hier offensichtlich Ihre Augen und benachteiligen damit massiv die Einheimischen, die aufgrund Ihrer misslungenen Wohnungsraumpolitik die hohen Mieten, die hohen Baukosten tragen müssen.
Frau Bundesministerin Hubertz, Sie hatten den Bauturbo zum Thema gemacht. Anders als häufig dargestellt, ist er tatsächlich ein wichtiger Schritt, damit die Kommunen schneller bauen können. Sie haben das Umsetzungslabor, das Sie auf den Weg gebracht haben, angesprochen. Könnten Sie uns einmal darstellen, wie Sie die Kommunen unterstützen, damit sie von der Möglichkeit des Bauturbos in der tagtäglichen Praxis intensiver Gebrauch machen können?
Vielen Dank für Ihre Frage. – Der Bauturbo ist ein neues Instrument, eine Experimentierklausel, und dieses Instrument müssen wir gemeinsam mit Leben füllen. In diesem Umsetzungslabor wollen wir die Kommunen, die Entscheidungsträger vor Ort, über sechs Monate begleiten. Wir wollen voneinander lernen, miteinander lernen und vor allen Dingen die Paragrafen mit Leben füllen. Letzte Woche hatten wir einen tollen Auftakt. Diese Woche ging es weiter. Über 2 000 Menschen aus dem ganzen Land waren mit dabei. Sie wollten schauen: Wie können wir umnutzen? Wie können wir aufstocken? Wie gehen wir mit den Fragen der Umweltverträglichkeitsprüfung oder des Lärmschutzes um? Da gibt es jetzt eine Flexibilisierung, und das wollen wir miteinander in Anwendung bringen. Frau Ministerin. Es war ein ganz ermutigender Prozess, hier in die Praxis zu begleiten. Ich habe zu diesem Themenschwerpunkt noch zwei Nachfragen, die ich auch beide noch zulasse. Als Nächster hat der Abgeordnete Reichardt aus der AfD-Fraktion die Möglichkeit zur Nachfrage.
Frau Ministerin, Sie haben gerade im Zusammenhang mit dem Wohnungsmarkt von Haltung gesprochen. Bestreiten Sie ernsthaft, dass 1 Million Menschen, die hier im Land sind und gegebenenfalls zurückgeführt werden könnten, den Wohnungsmarkt nicht belasten? Oder sagen Sie einfach: Das interessiert mich nicht, weil ich Haltung habe?
Weder noch. Ich bestreite nicht, dass wir eine große Herausforderung im Land haben, aber ich möchte, dass wir Lösungen finden. Die Kollegen haben ja darauf hingewiesen: Wir brauchen Fachkräfte in diesem Land. Da hilft es uns, dass wir hier viele Menschen haben, die mit anpacken wollen, egal welchen Pass sie mitbringen. Wir brauchen die, die auf den Baustellen mit anpacken. Eine weitere Nachfrage hat die Abgeordnete Hanna Steinmüller.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Antwort die Förderung von 800 Millionen Euro für EH55-Häuser genannt. Diese Förderung gab es schon einmal unter der Ampelregierung. Damals wurden im Jahr 2021 6 Milliarden Euro und im Jahr 2022 innerhalb eines Monats noch mal 5 Milliarden Euro, also in sehr kurzer Zeit, ausgegeben. Sie gehen jetzt von einer Förderung in Höhe von 800 Millionen Euro für einen Standard, der sich am Markt etabliert hat, aus. Wie viele Wohnungen sollen davon gebaut werden, und wie lange reicht die Förderung?
Wichtig ist: Wir fördern nicht den gesetzlichen Standard – das dürfen wir gar nicht –, sondern wir fördern unter einer Nebenbedingung, und die ist ganz wichtig, nämlich dass man auf die Erneuerbaren setzt. Dafür werden die Millionen mobilisiert. Ich darf noch nicht zu weit vorweggreifen. Morgen kommt der Haushaltsausschuss zusammen. Danach gibt es dann alle detaillierten Förderbedingungen. Dann teilen wir Ihnen auch gerne die Prognosen dahinter mit. Für eine weitere Hauptfrage gebe ich jetzt das Wort der Abgeordneten Sandra Carstensen von der CDU/CSU-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Bundesministerin Bas, der Tarifpartnerdialog zum Thema Wochenarbeitszeit ist abgeschlossen. Wie ist jetzt der Zeitplan der Bundesregierung, um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz umzusetzen?
Frau Abgeordnete, vielen Dank für die Frage. – Ich hatte es gerade erwähnt: Der Sozialpartnerdialog ist jetzt abgeschlossen. Wir werten die Vorschläge aus, die trotz Uneinigkeit vorgetragen wurden. Zum Paket gehört, wie gesagt, auch die digitale Zeiterfassung, die wir gleichzeitig umsetzen müssen, wenn wir das Arbeitszeitgesetz anfassen. Deshalb ist mein Zeitplan, spätestens Anfang nächsten Jahres mit Vorschlägen aus diesem Dialog zu arbeiten. Sie können eine Nachfrage stellen.
Wie das konkret aussieht, kann ich hier noch nicht sagen, weil das, wie gesagt, auch damit zusammenhängt, welche Vorschläge wir noch in der Prüfung haben. Vieles ist nach dem jetzigen Arbeitszeitgesetz schon möglich. Die Ruhezeiten wollen wir nicht anfassen; das ist auch im Koalitionsvertrag so angelegt. Ich appelliere übrigens an die Unternehmen, die auch eine Aufgabe haben. Wir haben vorhin schon über die Rahmenbedingungen gesprochen. Ich will eine Unternehmenskultur, wonach Überstunden, die geleistet werden müssen, auch bezahlt werden und wir wirklich flexibel werden für Familie und Beruf. Zu einer Nachfrage hat das Wort der Abgeordnete Meiser von der Linksfraktion.
Vielen Dank. – Frau Ministerin Bas, zum Thema „Verlängerung der täglichen Arbeitszeit“. Welche Kenntnis haben Sie über die wissenschaftlich erforschten Auswirkungen von langen täglichen Arbeitszeiten über acht Stunden, über zehn Stunden auf Gesundheit, auf Arbeitsschutz, auf Arbeitsunfälle? Ich habe Ihrem Haus schon im Juni eine schriftliche Anfrage gestellt. Darauf hat das Haus auch geantwortet. Aber mich würde sehr interessieren, ob Ihnen persönlich die wissenschaftlichen Erkenntnisse diesbezüglich bekannt sind.
Ich könnte es jetzt sehr kurz machen: Die sind mir natürlich bekannt. – Natürlich ist Leistungsverdichtung, sind lange Arbeitszeiten, vor allen Dingen lange am Stück, gesundheitsgefährdend. Das steht außer Frage. Deshalb müssen wir, wenn es darum geht, Flexibilität zu schaffen, auch den Gesundheitsschutz berücksichtigen. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz. Sie können sich darauf verlassen: Ich werde darauf achten, dass wir das bei den Änderungen, die jetzt anstehen, berücksichtigen werden. Zu einer weiteren Nachfrage hat das Wort die Abgeordnete Nora Seitz.
Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin Bas, im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, den Ausnahmenkatalog nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung im Bäckerhandwerk zu erweitern. Eine zügige Umsetzung war Vereinbarung und würde dem Bäckerhandwerk enorme Erleichterung bringen, vor allen Dingen auch spürbare Entlastungen im Betriebsalltag. Wann plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, diesen Punkt des Koalitionsvertrages umzusetzen?
Ich kann zumindest berichten, was meinen persönlichen Plan im BMAS angeht. Sie wissen, dass, wenn wir das Arbeitszeitgesetz einmal anfassen, noch ein Thema aus dem Kulturbereich ansteht: Sonntagsöffnung für Bibliotheken. Auch das ist Teil des Koalitionsvertrages. Der Plan ist, jetzt keine einzelnen Schritte zu machen; denn wir diskutieren das Thema Arbeitszeitgesetz ja insgesamt. Aber Anfang des Jahres wird Teil des Konzeptes sein, dass wir diese Sonntagsöffnung, wie im Koalitionsvertrag angelegt, auch umsetzen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort die Abgeordnete Dr. Zoe Mayer.
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich möchte eine Frage stellen zum Thema Arbeitsverdichtung. Dabei geht es mir insbesondere um die Arbeitskonditionen in deutschen Schlachthöfen. Akkordarbeit ist in diesem Bereich immer noch ein großes Thema, sprich: Menschen bekommen mehr Lohn dafür, wenn sie möglichst schnell viele Tiere töten. Das ist nicht nur für die Menschen, die dort arbeiten, unglaublich belastend. Vielmehr kann auch die Einhaltung des Tierschutzes nicht gewährleistet werden, wenn da der Druck hochgehalten wird. Deswegen frage ich Sie konkret: Was möchte die Bundesregierung tun, um gegen Akkordarbeit, gerade in Betrieben wie Schlachthöfen, anzugehen?
Sie erinnern sich sicherlich, dass wir bereits in der letzten Legislatur – unter Coronabedingungen – die Fleischindustrie massiv unter die Lupe genommen und auch schon gesetzgeberisch auf sie eingewirkt haben. Natürlich bleibt es bei den Arbeitsschutzmaßnahmen und Kontrollen. Wenn wir Hinweise bekommen, finden gezielte Kontrollen, Schwerpunktkontrollen statt. Deshalb kann ich für mein Haus sagen: Wir beobachten das sehr genau. Natürlich werden wir uns dieses Thema im Zuge der Diskussionen, die wir zum Arbeitszeitgesetz führen, noch mal anschauen. Aber wir haben in der Fleischindustrie schon Maßnahmen auf den Weg gebracht, und die Kontrollen finden nach wie vor statt. Vielen Dank. – Ich würde jetzt gerne zur nächsten Hauptfrage kommen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt der Abgeordnete Timon Dzienus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin, mit dem geplanten Rechtskreiswechsel sollen Menschen, die seit dem 01.04. dieses Jahres aus der Ukraine eingereist sind, nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Also, ich übersetze mal: Wer jetzt noch vor Putin flieht, wird aus dem Bürgergeld geworfen. Alle Experten sind sich eigentlich einig und sind klar dagegen; denn dann können Ukrainer/-innen zukünftig nicht mehr durch die Jobcenter betreut werden und profitieren auch nicht mehr von den effektiven Instrumenten wie dem Jobturbo. Auch Ihr Ziel müsste doch sein, dass möglichst viele Menschen aus der Ukraine nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und einen Job finden. Wir wissen aus verschiedenen Studien – erst vor wenigen Tagen hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung Ergebnisse dazu veröffentlicht –: Mehr als die Hälfte der Menschen aus der Ukraine hat einen Job gefunden. Und wir wissen: Der Jobturbo war erfolgreich. Es war und ist also vollkommen richtig, dass Menschen aus der Ukraine, die Bürgergeld brauchen, erst mal im Empfängerkreis bleiben und Unterstützung bei der Arbeitssuche bekommen. Das ist gut für die Ukrainer/-innen, das ist gut für den Staatshaushalt, und das ist auch gut für die Wirtschaft. Deswegen frage ich Sie angesichts der Pläne der Bundesregierung: Warum wollen Sie von diesem Erfolgskurs jetzt abrücken?
Im Koalitionsvertrag ist diese Regelung vereinbart, und die setze ich jetzt um. Das heißt aber nicht, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer nicht sofort Zugang zum Arbeitsmarkt haben; der bleibt bestehen. Und es ist auch wichtig, dass sie nach wie vor durch die Arbeitsagenturen betreut werden. Das heißt, sie können Beratung in Anspruch nehmen, sie können Stellenangebote wahrnehmen. Es finden übrigens über die BA und die Arbeitsagenturen auch Veranstaltungen statt, wo entsprechende Unterstützung zugesagt wird. Ja, es stimmt, den Rechtsanspruch gibt es dann nicht mehr. Und Sie haben recht: Der Jobturbo ist wirklich erfolgreich, obwohl er am Anfang sehr kritisiert worden ist. Deshalb ist dieses Element wichtig. Aber beim Rechtskreiswechsel ist es ja nicht verboten, die Agenturen in Anspruch zu nehmen; die Beratung findet ja auch statt. Sie haben, wie gesagt, recht. Auch ich bedauere den Rechtskreiswechsel; aber er ist im Koalitionsvertrag vereinbart, und das werden wir jetzt auch umsetzen. Sie können eine Nachfrage stellen.
Also, das klingt jetzt danach, dass Sie auch nicht davon überzeugt sind. Die Bundesagentur hat vor wenigen Tagen von einer „erheblichen Belastung“ durch den Rechtskreiswechsel gesprochen; auch die Bundesagentur ist ja dagegen. Ich nehme schon wahr: Mehr Arbeitsintegration bringt offensichtlich mehr Beschäftigung. Und der Rechtskreiswechsel wird ja dann zu weniger Arbeitsförderung führen. Was erwarten Sie denn, was das mit Blick auf die Beschäftigungszahlen der Menschen aus der Ukraine heißt? Und wie blicken Sie auf die Bundesagentur, die ja offensichtlich dagegen ist?
Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht dagegen, sondern bietet, wie gesagt, nach wie vor ihre Beratungsleistung an. Dennoch ist es bekanntermaßen sinnvoll, dass wir auch weiterhin Sprachförderung usw. betreiben. Der Rechtskreiswechsel ist eben ein anderer Zugang; aber die BA stellt trotzdem Beratungsleistungen zur Verfügung. Das wird denjenigen helfen, die schon länger im Land sind; sie werden durch Unterstützung und Beratung auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Aber es ist natürlich sinnvoller, vorher mit Spracherwerb und Integrationskursen zu helfen. Dass die entsprechende Beratung wegfällt, ist eben die Folge, wenn man den Rechtskreiswechsel umsetzt. Mir gefällt das nicht – ich sage das ganz offen –, weil ich es nach wie vor für richtig halte, dass Integration stattfindet, weil es effektiver und nachhaltiger ist auf dem Arbeitsmarkt. Aber wir setzen das jetzt um. Die Abgeordnete Lisa Paus hat jetzt das Wort.
Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, die Bevölkerung ist zu Recht immer sehr kritisch, wenn es darum geht, zusätzliche Bürokratie aufzubauen, wenn zusätzliches Personal gebraucht wird. Auch DGB und BDA haben sich deswegen an Sie gewandt, weil auch sie diesen Rechtskreiswechsel aus Bürokratiegründen für unsinnig halten, da mehrere Zehntausend, wahrscheinlich sogar Hunderttausend Arbeitsstunden notwendig sind, um diesen Rechtskreiswechsel durchzuführen, insbesondere für die Bestands-Ukrainer/-innen. Außerdem hat die Bundesregierung gesagt, sie wolle das Gegenteil machen. Daher: Können Sie dementieren, dass hohe Bürokratiekosten entstehen? Und wie rechtfertigen Sie diese unnötigen Bürokratiekosten vor der deutschen Bevölkerung?
Ich kann dementieren, dass es zu erheblichen Bürokratiekosten kommt; denn wir haben es im Gesetzentwurf so angelegt, dass niemand rückabgewickelt wird, der seit dem 1. April im Land ist. Erst danach soll ja der Rechtskreiswechsel stattfinden. Jeder hat – je nachdem, wann er ins Land gekommen ist – einen Feststellungsbescheid und einen Leistungsbescheid nach dem SGB II. Wenn der ausläuft, findet der Rechtskreiswechsel statt. Also, es wird nichts zurückgerechnet, es entsteht keine zusätzliche Bürokratie; vielmehr werden die Personen Zug um Zug den Rechtskreis wechseln. Deshalb ist das recht unbürokratisch. Es gibt zu diesem Thema einige Nachfragen. Ich würde jetzt noch drei Nachfragen zulassen, und zwar von Pascal Meiser, Karoline Otte und Rainer Kraft. – Herr Meiser, Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.
Frau Ministerin Bas, ich fasse zusammen: Sie sagen, die Vermittlungsleistungen und die Arbeitsmarktintegration würden sich durch den Rechtskreiswechsel nicht komplett auflösen, aber sie würden sich für die Ukrainerinnen und Ukrainer deutlich verschlechtern. Das heißt, es wird wahrscheinlich absehbar nicht so gut gelingen, Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem Stichtag nach Deutschland gekommen sind, in Arbeit zu vermitteln. Und das nehmen Sie aufgrund des Koalitionsvertrags zwar mit Bedauern, aber sehenden Auges in Kauf. Was sagen Sie denn, wenn deswegen am Ende mehr Ukrainerinnen und Ukrainern Sozialleistungen beziehen müssen, statt – was sie wollen – mit eigener Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen? Das ist doch überhaupt nicht sozialdemokratisch und nicht nachvollziehbar, liebe Frau Bas.
Ihre Feststellung ist nicht ganz korrekt. Ich habe mehrfach betont, dass nach wie vor die Agenturen trotzdem in Anspruch genommen werden können. Es ist ja nicht so, dass keine Unterstützung oder Beratung mehr stattfindet. Das, was ich sagen wollte, ist, dass kein Rechtsanspruch mehr darauf besteht. Trotzdem bemühen sich die Arbeitsagenturen, wenn sie Beratungsleistungen anbieten, gezielt in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Deswegen sehe ich es nicht so, wie Sie es gerade festhalten wollen. Das ist mir wichtig zu betonen. Das betrifft Menschen, die schon länger im Land sind, die auch schon Leistungen nach dem SGB II erhalten haben. Ich glaube, dass wir diese Menschen auch sehr gut auf dem Arbeitsmarkt vermitteln können. Die Abgeordnete Karoline Otte hat jetzt die Möglichkeit zur Nachfrage.
Mit dem geplanten Gesetz zum Rechtskreiswechsel entstehen für die Kommunen und Länder Mehrausgaben, und zwar von mindestens 1 Milliarde Euro in 2026. Das sind die Zahlen, die uns vorliegen. Das finde ich schon ziemlich erheblich. Vor dem Hintergrund, dass das Gesetz nur in Kraft treten kann, wenn die Länder dem zustimmen: Wird der Bund, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Mehrkosten komplett tragen, oder bleiben die Kommunen am Ende darauf sitzen?
Vielen Dank für die Nachfrage. – Es ist vereinbart, dass es eine Kompensation gibt. Die Frage wird nur sein – das ist noch in den Verhandlungen –, wie die aussehen wird. Wird es eine Pauschale geben, wird es eine Spitzabrechnung sein? Das ist noch offen. Aber – das ist auch im Koalitionsvertrag so beschlossen – die Kommunen werden dafür eine Entlastung bekommen. Wie die aussehen wird, ist noch zu verhandeln. Das steht noch nicht fest. Und die letzte Nachfragemöglichkeit hat nun der Abgeordnete Rainer Kraft.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben auf die Nachfrage der Kollegin Paus geantwortet, dass das mit Entbürokratisierung und Reduzierung von Bürokratisierung einhergeht. Auch in Ihren Eingangsstatements haben sowohl Sie als auch Frau Ministerin Hubertz auf die Entbürokratisierungsmaßnahmen der Bundesregierung hingewiesen. Ich habe nachgezählt: Allein in dieser Sitzungswoche, von Mittwoch bis Freitag, bringt die Bundesregierung in zweiter und dritter Lesung 23 Gesetze ein, Gesetze in erster Lesung und Anträge von Fraktionen nicht mitgezählt. Jetzt frage ich mich natürlich, in welcher Welt das Einbringen von 23 Gesetzen in nur einer Sitzungswoche zur Entbürokratisierung beiträgt und wie eine Regierung das für sich in Anspruch nehmen kann. Frau Ministerin, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten; aber das ist natürlich sehr weit weg von der Hauptfrage und passt einfach nicht in den Themenkomplex. Herr Kraft, Sie und Ihre Fraktion haben ja noch die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Sie können dann Fragen zum Thema Entbürokratisierung stellen. – Aber natürlich hat die Ministerin jetzt die Chance, zu antworten.
Sehr geehrte Frau Ministerin Hubertz, Schrottimmobilien sind nicht nur für Kommunen ein großes Ärgernis; sie haben es mittlerweile auch in die mediale Berichterstattung geschafft. Ihre Amtskollegin Bärbel Bas hat das mittlerweile intensiv aufgegriffen. Das Ganze zieht die Stimmung nicht nur in einzelnen Straßenzügen und Nachbarschaften runter, sondern in ganzen Stadtteilen; das ist auch eine Frage des Außenbildes. Meine Frage: Wie will die Bundesregierung die Missstände rund um das Thema Schrottimmobilien beheben?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für Ihre Frage. – Ich teile die Dringlichkeit des Handelns an dieser Stelle. Ich war selbst kürzlich in Gelsenkirchen und habe mir dort eine sogenannte Problemimmobilie, eine Schrottimmobilie angeschaut. Das macht etwas mit der Nachbarschaft. Es hat eine Wirkung auf die Ausstrahlung, wenn die Fenster bröckeln und es komisch riecht. Das ist einfach eine Gefahr und auch kein schönes Umfeld. Deswegen zwei Punkte. Erstens. Im Zusammenhang mit der Baugesetzbuchnovelle haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Handlungsfähigkeit der Kommunen mit dem sogenannten Vorkaufsrecht zu stärken, damit sie tätig werden können, wenn etwas verlottert, wenn etwas verwahrlost. Zweitens haben wir auch ein Instrument dafür, die sogenannte Städtebauförderung – derzeit in Höhe von 790 Millionen Euro; das wird auf rund 1,6 Milliarden Euro verdoppelt. Damit können die Kommunen vor Ort investieren, sanieren, zwischenerwerben und kaufen. Das ist ganz wichtig, um die Handlungsfähigkeit zu stärken. Keine Nachfrage von Herrn Bollmann. – Es gibt allerdings eine Nachfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, von der Abgeordneten Sylvia Rietenberg.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben ja vom Vorkaufsrecht geredet und gesagt, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage braucht. Das begrüßen wir auch. Die Frage ist nur: Wie wollen Sie absichern, dass vor allen Dingen finanzschwache Kommunen dieses Vorkaufsrecht dann ausüben können? Das ist ja das Entscheidende in der Praxis.
Wir müssen unsere Kommunen stärken. Das fängt erst mal damit an, dass die Länder genug Finanzkraft haben. Sie bekommen 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen. Aber die Frage „Bund, Land, Kommune“ müssen wir in einem Zukunftspakt ein Stück weit neu ordnen; denn viele Kommunen sind überfordert, viele Kommunen sind überlastet. Die Kommunen brauchen Handlungsfähigkeit vor Ort, damit eben nicht nur die Pflichtaufgaben erfüllt werden, sondern auch das, was man für ein Miteinander gestalten will, möglich ist, auch in Fällen wie den Problemimmobilien. Eine weitere Nachfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Kassem Taher Saleh.
Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben gerade geantwortet, dass Sie bei einer Änderung im Baugesetzbuch das Vorkaufsrecht anpassen, und auch angedeutet, wie die aktuelle Situation der Kommunen ist. Ich frage: Wann genau kommt diese Änderung im Baugesetzbuch, und wie genau wollen Sie das Problem am Ende effektiv lösen?
Wir sind gerade, wie eingangs beantwortet, in der regierungsinternen Abstimmung. Und wir wollen das Problem lösen, indem wir es uns noch mal pragmatisch, durch die Brille der Kommune vor Ort anschauen. Im Moment ist es total schwer, von außen zu sagen: Das Gebäude ist verwahrlost. – Man braucht erst mal Begehungsrechte. Es braucht lange, teilweise jahrzehntelange Verfahren. Wir brauchen da schneller Handlungsfähigkeit. Das wird sich auch im Gesetzentwurf widerspiegeln. Zu einer letzten Nachfrage gebe ich nun das Wort dem Abgeordneten Pascal Meiser.
Vielen Dank. – Frau Ministerin Hubertz, Sie haben das Vorkaufsrecht erwähnt. Sie wollen in den von Ihnen genannten Fällen ein spezielles Vorkaufsrecht schaffen. Wir haben aber schon eine länger währende Debatte um das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten, dessen Ausübung durch die Kommunen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts faktisch unmöglich gemacht hat. In Berlin ist auf diese Art und Weise – bis zu diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – sehr viel Wohnraum vor der Spekulation gerettet worden. Meine Fragen an Sie ist: Planen Sie im Zuge der Baugesetzbuchnovelle, dieses Vorkaufsrecht wieder so herzustellen, dass die Kommunen damit auch arbeiten können, – Kommen Sie bitte zum Ende. – also spekulative Aufkäufe zugunsten Dritter verhindern – Herr Abgeordneter! – und das entsprechend anwenden können? – Vielen Dank.
Danke für die Nachfrage. – Das Gute an Gesetzgebungsprozessen ist, dass man innehalten kann. Man kann noch mal gucken: Was funktioniert, was funktioniert nicht? Welche Anforderungen sind da? Und: Wie kommen wir miteinander zu einer besseren Lösung? – Gerade wird alles noch mal auf den Tisch gelegt; alles wird betrachtet. Und wir gucken, wie wir daraus das beste Vorkaufsrecht rechtssicher gestalten können. Für die nächste Hauptfrage gebe ich nun der Abgeordneten Caren Lay das Wort.
Herzlichen Dank. – Meine Frage richtet sich an Frau Ministerin Hubertz. Sie haben ja vorgestern im Interview diverse Maßnahmen, die ich begrüße, sehr pressewirksam angekündigt, darunter auch die Bekämpfung von Mietwucher. Wir als Linke und auch ich persönlich kämpfen seit vielen, vielen Jahren dafür. Nun hatten wir aber vor wenigen Tagen eine Abstimmung dazu, wo Ihre gesamte Fraktion, auch Sie persönlich, dagegengestimmt hat. Da muss ich Sie einfach fragen: Wenn Sie in der Presse etwas fordern, aber in der Praxis das Gegenteil tun, finden Sie das aufrichtig? Passt das für Sie zusammen?
Vielen Dank für die Frage, Frau Abgeordnete. – Wir haben in der Tat Probleme am Mietmarkt, und wir müssen an die Spielregeln ran. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass unsere Justizministerin Stefanie Hubig die Mietpreisbremse verlängert hat, mit einer Expertenkommission unterwegs ist und vor allen Dingen auch schon mit Hochdruck an einem zweiten Paket arbeitet. Ich begrüße erst mal, dass Ihre Fraktion Gesetzesvorschläge macht; denn davon lebt ein Parlament: von einer Opposition, die sich einbringt. Aber Sie kennen es: Wir haben natürlich andere Ansprüche an die Ausgestaltung, daran, wie wir das angehen und miteinander abstimmen. Wir werden zeitnah unsere Lösungen in der Bundesregierung besprechen und auch Antworten geben. Sie können nachfragen, Frau Kollegin.
Wäre denn die Absenkung illegal überhöhter Mieten nicht vielleicht der bessere und sozialere Plan als das, was Ihre Kollegin Frau Bas gerade plant, nämlich, die Kosten der Unterkunft zu sanktionieren? Schließlich ist ja nicht das Problem, dass Bürgergeldbeziehende in „Luxuswohnungen“ leben, sondern, dass es wenige dreiste Großvermieter gibt, die die Gesetze brechen und darauf zählen, dass am Ende der Staat die Miete der Bürgergeldbeziehenden bezahlt. Das ist ungerecht. Wäre das, was ich vorgeschlagen habe, nicht der sozialere Weg?
Beim Thema Unterkunft ist die Kollegin Bas bereits pragmatisch da unterwegs, wo Schmu betrieben wird; das muss man adressieren. Auf der anderen Seite gilt aber: Wir brauchen mehr sozialen Wohnungsbau. Denn wir wollen ja nicht die mit keinem Einkommen, die mit geringem Einkommen und die, die in unser Land gekommen sind, gegeneinander ausspielen. Wir brauchen ein bezahlbares Zuhause für die Menschen in unserem Land, egal in welcher Situation sie sich befinden. Das Wort zu einer Nachfrage hat die Abgeordnete Hanna Steinmüller.
Frau Ministerin, in vielen Lebensbereichen, beispielsweise in der Gastronomie oder im Lebensmittelhandwerk, gilt ja, dass drastische Strafen drohen, wenn man sich nicht an die Regeln hält. Wie erklären Sie, dass das bislang bei der Mietpreisbremse nicht der Fall ist und es nur das stumpfe Schwert im Falle von Mietwucher gibt? Wann können wir endlich damit rechnen, dass es für überhöhte Mieten gerade von Großkonzernen auch Strafen gibt?
Wenn sich jemand nicht an die Regeln hält, dann muss es natürlich irgendwo auch mal Konsequenzen geben. Was die Frage angeht, wie Gesetze zustande kommen, können wir miteinander auf die letzten Jahre zurückblicken, wo wir teilweise auch gemeinsam regiert haben. Ich bin sehr dankbar, dass meine Kollegin Stefanie Hubig jetzt an einem Gesetz arbeitet, bei dem das Thema Bußgeld natürlich einer der zentralen Punkte ist; denn ein zahnloser Tiger hilft uns nicht weiter. Zu einer weiteren Nachfrage hat das Wort der Abgeordnete Lars Rohwer.
Frau Präsidentin, vielen Dank für die Zulassung der Frage. – Frau Ministerin, die Kollegin Lay hat das Thema Mietwucher angesprochen. Wir sind uns in der Regierung einig, dass wir mit „Bauen, bauen, bauen“ die Mieten senken werden. Sie wissen, dass meine Fraktion sehr am Gebäudetyp E interessiert ist. Wir wollen erreichen, dass solche Gebäude rechtssicher, also mit geringeren Haftungsrisiken, errichtet werden können. Deswegen möchte ich Sie fragen: Wie bringt sich Ihr Bauministerium konkret in den entsprechenden Prozess mit dem Justizministerium ein, den Sie vorhin kurz beschrieben haben?
Danke für die konkrete Nachfrage. – Wir können den Gebäudetyp E, also den einfachen Gebäudetyp, nur mit Leben füllen, wenn er in der Praxis auch angewandt wird. Wir standen dazu über die letzten Jahre viel mit der Praxis im Austausch. Wir haben viele Hinweise erhalten, was man regeln muss, wie ein Praxisleitfaden aussehen muss, der Orientierung gibt. Diesen gilt es zusammen mit dem Rechtsrahmen als Orientierung für die Praxis auszurollen. Daran bin ich mit meinem Ministerium beteiligt, und das wollen wir gangbar machen, damit eben einfacher und damit bezahlbarer gebaut wird. Die Abgeordnete Lisa Paus hat zu einer weiteren Nachfrage das Wort.
Sehr geehrte Frau Ministerin Hubertz, Sie hatten gerade im Zusammenhang mit dem Grundsicherungsgesetz davon gesprochen, dass Ihre Kollegin Frau Bas bei der Abschaffung des Bürgergeldes sehr pragmatisch mit den Kosten der Unterkunft umgeht. Ich teile diese Einschätzung nicht. Deswegen wollte ich Frau Bas fragen: Könnten Sie erläutern, wie beispielsweise gesichert ist, dass das Kindeswohl nicht gefährdet wird, wenn beispielsweise in Bedarfsgemeinschaften einem Elternteil die KdU-Leistungen gestrichen werden?
Das haben wir in der Koalition sichergestellt; Sie werden es an dem Entwurf auch sehen. Wir haben für den Fall, dass ein Leistungsberechtigter Totalverweigerer ist oder die Pflichten verletzt, den Weg gefunden, dass die Mietzahlung für die entsprechende Bedarfsgemeinschaft nicht gekürzt wird, sondern auf die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt wird. Wir werden die Kosten der Unterkunft direkt an den Vermieter zahlen. Damit kommen wir zur nächsten Hauptfrage. Für die AfD-Fraktion stellt nun der Abgeordnete Adam Balten die Frage.
Sehr geehrte Frau Ministerin Bas, der Mindestlohn führt zu höheren Kosten für Waren und Dienstleistungen. Übersetzt: Er ist inflationstreibend. Der Mindestlohn soll weiter steigen, auf 14,60 Euro – für Arbeitgeber und Konsumenten ein Problem, für staatliche Steuereinnahmen ein Segen! Die Steuerprogression lässt hier grüßen. Mit der Mindestlohnanpassung ist der Mindestlohn gegenüber 2019 bald um satte 63 Prozent gestiegen. Das ist nicht nur inflationstreibend, sondern bestraft auch diejenigen, deren Gehalt nicht im gleichen Maße steigt. Ich beziehe mich hier auf die Rentenpunkte. Der Mindestlohn treibt den Durchschnittsverdienst nach oben. Und wer nicht signifikant mehr verdient – sagen wir: ein Jahr lang keine Lohnerhöhung bekommt –, bekommt somit weniger Rentenpunkte. Die Zuschauer können sich selber fragen, ob ihr Gehalt von 2020 bis jetzt um 23 Prozent gestiegen ist, sodass die Höhe der Rentenpunkte pro Jahr stabil gehalten werden konnte – eher nicht! Meine Frage ist: Welche drei konkreten Maßnahmen können Sie nennen, die Sie ergreifen möchten, um die Mittelschicht zu entlasten, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist? – Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. – Ich will erst mal festhalten, dass ich es richtig finde, dass wir überhaupt einen Mindestlohn haben, weil es nicht sein kann, dass Menschen den ganzen Tag arbeiten und davon am Ende nicht leben können. Dann müsste der Staat nämlich ergänzende Leistungen zahlen. Das ist nicht mein Ziel. Vielmehr möchte ich, dass die Menschen von ihrer Arbeit, wenn sie vollzeitbeschäftigt sind, leben können. Deswegen ist der Mindestlohn wichtig, und er ist richtig. Und ja, Sie haben recht: Am Ende ist es tatsächlich so, dass die Höhe des Mindestlohns austariert werden muss, weil viele Branchen davon betroffen sind. Ich würde mir wünschen, wir hätten überall gute Tarifverträge. Dann müsste man gar keinen Mindestlohn haben. Zu den Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen: Im Ressort des Finanzministers – das ist jetzt nicht mein Ressort – haben wir, weil es wichtig ist, dass wir die arbeitende Mitte von Steuern und anderen Abgaben entlasten, Reformen geplant; wir haben Kommissionen angelegt, in denen auch über Sozialleistungen und Beitragsstabilität geredet wird. Das sind Maßnahmen, die wir in Angriff nehmen werden, um die arbeitende Mitte, was Abgaben und Steuern angeht, zu entlasten. Das ist wichtig, und das haben wir uns auch fest vorgenommen. Es ist im Koalitionsvertrag verankert, und dass wir es auch umsetzen, werden Sie nächstes Jahr sehen. Sie können eine Nachfrage stellen.
Vielen Dank für diese Antwort. – Können Sie eigentlich jetzt im Moment den Bürgern versprechen, dass das Renteneintrittsalter in dieser Legislaturperiode nicht weiter angehoben wird? Das wäre ja im Grunde genommen eine Belastung für die Rentner, die dann länger arbeiten müssten. Können Sie versprechen, dass das Renten- – Herr Kollege, das ist keine Nachfrage zu Ihrer ursprünglichen Frage. Es geht um die Rente. Genau. Und Sie hatten Ihre erste Frage zum Mindestlohn gestellt. Deswegen würde ich die Frage an der Stelle jetzt auch nicht mehr zulassen. – Ich sehe aber auch grundsätzlich keine Nachfragen zum Thema Mindestlohn mehr. Damit hat als Nächstes das Wort der Abgeordnete Lutz Brinkmann für die CDU/CSU-Fraktion.
Werte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Zulassung meiner Frage. – Sehr geehrte Frau Ministerin Hubertz, neben den gestiegenen Baukosten waren in der Vergangenheit auch die strengen Kriterien der Förderprogramme ein Problem. Ihr Ministerium hat kürzlich darauf reagiert, dass die in der letzten Wahlperiode aufgesetzten Förderprogramme – zum Beispiel „Jung kauft Alt“ oder auch „Wohneigentum für Familien“ – schlechter liefen, und hat insbesondere die Zinsen für Förderprogramme für klimafreundliche Neubauten gesenkt. Zudem haben wir in der letzten Woche sehr erfreut zur Kenntnis genommen, dass Sie die EH55-Förderung, deren Reaktivierung wir gemeinschaftlich im Koalitionsvertrag vereinbart haben, im Haushalt 2026 mit 800 Millionen Euro bedacht haben. Das ist ein starkes Wort und ein tolles Zeichen. Dafür sagen wir erst mal Danke. Jetzt die konkrete Frage. Genau. Bitte kommen Sie zu Ihrer Frage. Zu welchem konkreten Zeitpunkt werden die Bauherrinnen und Bauherren die Anträge auf EH55-Förderung stellen können?
Herr Kollege, herzlichen Dank erst mal, dass Sie Ihre Freude darüber zum Ausdruck gebracht haben, dass wir an den Programmen stetig Verbesserungen vornehmen. Das monitoren wir täglich, wöchentlich im Ministerium, und wir wollen natürlich, dass die bereitgestellten Mittel, auch die aus dem Sondervermögen, abfließen. Bei dem Familienprogramm zum Beispiel haben wir die Zinsen im Oktober von 1,7 Prozent auf 1,1 Prozent gesenkt. Das bezieht sich auf eine Kreditlaufzeit von 35 Jahren. Das gibt jungen Familien, die Eigentum wollen, Planungssicherheit. Zur Frage nach der EH55-Förderung. Wir rechnen und planen jetzt mit einem Förderbeginn am 15.12., sodass wir da noch dieses Jahr loslegen können – vorbehaltlich des letzten Hakens dahinter; aber uns eint ja das Ziel. Ich bin da optimistisch. Sie können eine Nachfrage stellen.
Das ist eine sehr berechtigte Frage, die uns auch in der vergangenen Legislatur immer wieder umgetrieben hat. Wir wollen diese 800 Millionen Euro jetzt zur Verfügung stellen und dort den Mechanismus der Antragstellung gelten lassen, also im Wesentlichen das Windhundprinzip, weil wir natürlich auch noch andere Dinge vorhaben, nämlich eine Zwei-Säulen-Förderwelt mit einem Neubauprogramm und einem Sanierungsprogramm, für die wir auch Mittel brauchen. Insofern haben wir den Topf sozusagen gedeckelt; aber der Topf kann sich sehen lassen und wird einen Unterschied machen. Zu einer weiteren Nachfrage hat nun das Wort die Abgeordnete Hanna Steinmüller.
Sehr gerne. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich soll mich ja überraschen lassen, was die konkreten Förderkonditionen angeht. Was ich aus der Zeitung weiß, ist aber, dass es nur um Bauprojekte geht, die schon in der Planung sind. Wie wollen Sie also sicherstellen, dass es nicht zu extrem starken Mitnahmeeffekten kommt, weil bei Projekten, die sowieso schon geplant und durchfinanziert sind, einfach das Fördergeld mitgenommen wird und somit keine zusätzlichen Wohnungen entstehen? Wie wollen Sie sicherstellen, dass das kein sehr teures Strohfeuer wird?
Jede Wohnung zählt. Deswegen ist jede Baugenehmigung, die zu einer Baustelle führt, erst mal eine zusätzliche. Aber ich darf Sie beruhigen: Man kann sich auch mit einer noch nicht erteilten Baugenehmigung bewerben. Also, seien Sie schnell und kommen Sie zum Beginn der Antragsfrist auf den Platz, sodass Sie dann mit einer neu geplanten Immobilie auch noch mit dabei sein können. Zu einer weiteren Nachfrage hat das Wort die Abgeordnete Katalin Gennburg.
Vielen Dank für die Ausführungen, Frau Ministerin. – Der EH55-Standard ist ja massiv in der Kritik, weil er eigentlich veraltet ist und jetzt noch mal so ein richtiges Investitionsprogramm für die Baulobby ist. Das heißt, die bezahlbaren Wohnungen, die wir brauchen, kommen damit überhaupt nicht an den Start. Zur Not werden sogar noch irgendwelche Einfamilienhäuser einfach in die Fläche geklatscht und die Zersiedelung noch mehr befeuert. Daher stelle ich Ihnen eine Frage. Sie haben gerade gesagt: „Jede Wohnung zählt.“ Sie haben heute noch mal in die Debatte gebracht, dass so wenig Sozialwohnungen da sind, dass, weil Sie nicht so viele neue gebaut bekommen, die wenigen jetzt auch noch anders verteilt werden sollen. Brauchen wir nicht eigentlich viel mehr Sozialwohnungen? Und wo ist der Sozialstandard für den Neubau, den Sie hier mal aufs Parkett bringen müssten?
Frau Kollegin, wir brauchen beides. Deswegen investieren wir doch auch massiv in den sozialen Wohnungsbau: Rekordmittel von 23,5 Milliarden Euro über die nächsten vier Jahre – nur seitens des Bundes. Das wird von den Bundesländern mindestens gematcht, sodass wir von 50 Milliarden Euro plus ausgehen. Das ist wirklich ein Signal, das uns auch nach vorne bringt, damit bezahlbarer Wohnraum im Bereich der sozialen Wohnraumförderung entsteht. Zur letzten Nachfrage zu dem Themengebiet hat das Wort der Abgeordnete Lars Rohwer.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben gerade auf die Frage vom Kollegen Brinkmann geantwortet, dass Sie als Ziel das Zweisäulenmodell verfolgen. Das freut uns sehr; vielen Dank. Wir wollen als CDU/CSU-Fraktion noch mal nachfragen, und das mache ich gerne als deren Abgeordneter, wie die Abstimmung mit der KfW weiter voranschreitet. Denn wir warten alle darauf, dass wir das umsetzen können, und ich glaube, Sie wollen genauso vorankommen.
In der Tat, Herr Kollege, möchte ich da vorankommen. Wir haben zunächst einmal die Abstimmung im Ressortkreis. Die Verantwortung für die Sanierungsförderung, die BEG-Förderung und die Unterprogramme liegt bei der Kollegin Reiche und bei mir diejenige für die verschiedenen Neubauprogramme, wo man, ehrlich gesagt, als normaler Bürger nicht immer so richtig gut durchblickt. Deswegen haben wir uns ja auf diesen Zweisäulenvereinfachungspfad begeben. Das Ganze muss konzipiert werden – da sind wir dran –, aber vor allen Dingen auch programmiert werden, weil die Antragstellung seitens der KfW nicht immer ganz einfach ist. Deswegen sind wir da dran. Spätestens 2027 soll alles live gehen. Damit kommen wir zur nächsten Hauptfrage. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort die Abgeordnete Sylvia Rietenberg.
Sehr geehrte Frau Ministerin Bas, ich frage Sie zur anstehenden Änderung des SGB II. Da ist ja angedacht, dass Menschen, die nicht erreichbar sind, ab einem gewissen Zeitraum auch die Kosten der Unterkunft, also die Miete, gänzlich gestrichen werden können. Meine Frage bezieht sich darauf. Wir haben dazu alle diesen Brief von den Verbänden bekommen. Jeder Abgeordnete, jede Abgeordnete hat ihn bekommen; er ist Ihnen vielleicht auch bekannt. Auch die Verbände befürchten, dass diese Pläne zur Verschärfung bei den Kosten der Unterkunft dazu führen, dass Menschen wohnungslos werden. Jetzt kommt meine Frage: Wie stimmt das Ihrer Einschätzung nach mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung überein, die Wohnungslosigkeit bis 2030 zu bekämpfen?
Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel. Es geht um Mitwirkungspflichten bei der Reform der Grundsicherung und um Pflichtverletzungen. Im SGB I sind die Mitwirkungspflichten in § 66 jetzt schon so angelegt: Wenn ein Mensch, der Sozialleistungen bezieht, nicht mitwirkt, nicht erreichbar ist, dann kann der Staat die Sozialleistung komplett einstellen. Das beschreiben wir auch in dem Grundsicherungsgesetz noch mal. Darum geht es. Dass wir Wohnungslosigkeit vermeiden – das habe ich gerade geschildert –, ist bei Bedarfsgemeinschaften auf jeden Fall so. Es wird kein Kind, kein Partner auf die Straße gesetzt. Und vor allen Dingen: Wenn derjenige, der sich nicht meldet, nicht auffindbar ist, einen Tag später wieder da ist, dann werden die Leistungen wieder gezahlt. Deshalb ist das in diesem Entwurf sichergestellt. Das will ich an der Stelle noch mal sagen. Nur: Es ist nicht richtig, so zu tun, als hätte es nie Mitwirkungspflichten, Pflichtverletzungen und Sanktionen gegeben. Das stimmt so nicht. Entsprechend ist meine Intention. Ich kann nicht, wenn ich keinen mehr erreiche, wenn der Nachbar sagt: „Der wohnt hier schon lange nicht mehr“, einfach weiterzahlen. Das halte ich für falsch. Deshalb werden die Zahlungen dann auch eingestellt. Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.
Ja. – Ich habe dazu noch mal eine Frage. Wenn das so ist, dass die Kosten der Unterkunft bzw. die Miete nicht mehr gezahlt wird, befürchten Sie nicht, dass es dann unter Umständen Vermieter geben könnte, die zukünftig keine Wohnungen mehr an Empfänger von Transferleistungen vermieten, weil sie befürchten, dass die Miete nicht überwiesen wird, die Mieteinnahme insofern nicht mehr sicher ist und sie im Falle einer Wohnungsräumung – das wissen wir ja alle – auf den Kosten der Wohnungsräumung sitzen bleiben? Meine Frage ist also: – Kommen Sie bitte zum Ende. Könnte das nicht sozusagen nach hinten losgehen?
Wir werden viele Einzelfälle, die jetzt das Licht der Welt erblicken, im parlamentarischen Verfahren sicherlich noch diskutieren müssen. Ich will Ihnen aber mal etwas zu dem umgekehrten Fall sagen, der auch immer wieder auftritt. Die Menschen sind nicht auffindbar, sie melden sich nicht. Warum soll dann der Staat diese Leistungen weiterzahlen? Das will ich noch einmal festhalten. Mir ist eher der umgekehrte Weg wichtig. Wie viele Vermieter profitieren eigentlich gerade davon, weil sie in sogenannten Schrottimmobilien ganz viele Menschen unterbringen? Da gibt es viele Menschen auf einer Miniquadratmeterzahl; unwürdige Zustände. Ich finde, das muss man auch begrenzen. Und das versuchen wir mit diesem Gesetz. Mit dem Quadratmeterdeckel wollen wir mit Blick auf die Grundsicherung Mietwucher bekämpfen. Wir gehen beide Dinge an. Frau Ministerin. Entschuldigung, gut. Dann mache ich hier einen Punkt. Es gibt nämlich noch einige Nachfragen. Ich glaube, Sie können alles noch ausführen. – Für die Fraktion Die Linke hat die nächste Nachfrage die Abgeordnete Caren Lay.
Vielen herzlichen Dank. – Genau da möchte ich anknüpfen. Das Problem sind doch nicht Bürgergeldbeziehende, die nicht mitwirken und in viel zu großen Wohnungen leben; das ist ein Bild, das hier auch von Kanzler Merz gezeichnet wurde. Das Problem sind doch wirklich dreiste Großvermieter, die ganz bewusst illegal überhöhte Mieten verlangen, die darauf bauen, dass der Staat die Miete bezahlt. Aber da ist es doch falsch, jetzt für Bürgergeldbeziehende von dem Tag an, wo sie ins Bürgergeld gelangen, die Karenzzeiten abzuschaffen und zu sagen: Ihr müsst jetzt ausziehen und euch was Neues suchen. – Das geht doch wirklich völlig an den Realitäten auf dem deutschen Wohnungsmarkt vorbei.
Es ist jetzt schon im Gesetz so geregelt, dass die Kommunen die ortsübliche Miete überweisen. Man muss nicht alles übernehmen, was einem da auf den Tisch gelegt wird. Es ist eine Entscheidung der Kommune; da gehen wir gesetzgeberisch überhaupt nicht ran. Das will ich hier noch mal festhalten. Auch jetzt können die Jobcenter den Maßstab der ortsüblichen Miete anwenden. Das machen sie ja auch. Das finde ich übrigens auch richtig. Sie beschreiben die Situation genau richtig. Aber damit haben die Mitwirkungspflichten und die Pflichtverletzungen überhaupt nichts zu tun, sondern das ist ein anderes Thema, woran wir arbeiten müssen. Es ist auch schon in der Diskussion, dass wir hier weitere Maßnahmen ergreifen. Ich lasse jetzt noch zweimal Nachfragen zu. Johannes Wagner und danach Mayra Vriesema erhalten das Wort. Danach würde ich keine Nachfrage mehr zulassen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sanktionen bei der Grundsicherung sind das Thema. Bei Hartz IV hat es 17 Jahre gedauert, bis das Bundesverfassungsgericht einige Sanktionen als nicht verfassungskonform eingestellt hat oder gecancelt hat. Wie stellen Sie sicher, dass mögliche Sanktionen bei der Grundsicherung, die ja sehr weitreichend sind, so wie es gerade angesprochen worden ist, nicht auch in mehreren Jahren vom Bundesverfassungsgericht einkassiert werden und so lange Tausende, Hunderttausende Menschen unter diesen Sanktionen leiden und davon betroffen sind?
Das haben wir sichergestellt, weil wir natürlich die vorhandenen Urteile bei der Reform berücksichtigt haben. Wir haben uns die Urteile sehr genau angeschaut. Und wir haben die Reform so gestaltet, dass sie meiner Einschätzung nach und nach Einschätzung meines Hauses verfassungskonform ist. Denn es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit an; die haben wir gewahrt. Deshalb ist es nicht so, dass wir jetzt einfach irgendetwas ausprobieren und warten, bis ein Gericht entscheidet, sondern wir haben die Urteile, die es ja gibt, bei der Reform berücksichtigt. Da können Sie sich sicher sein. Jetzt hat das Wort die Abgeordnete Mayra Vriesema.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin Hubertz, das Thema Wohnungslosigkeit hat meine Kollegin gerade angesprochen. Ein Weg, um der Wohnungslosigkeit in Deutschland zu begegnen, wäre, mehr bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Ihr Ministerium hat kürzlich einen Bericht zum Büroleerstand in Deutschland vorgelegt. Wir haben 11 Millionen Quadratmeter leerstehende Fläche in Deutschland. Deshalb frage ich Sie ganz konkret: Was planen Sie als Ministerin, um diesem Leerstand zu begegnen? Wie wollen Sie diesen Leerstand in bezahlbaren Wohnraum umwidmen, und welche Quoten wollen Sie vielleicht sogar vorsehen? – Vielen Dank.
Frau Abgeordnete, danke für die Frage. Punkt eins. Wir müssen natürlich leerstehende Gewerbeimmobilien zu Wohnungen umbauen und diese umwidmen. Dafür gibt es ein eigenes Förderprogramm. Zweitens. Wir haben mit dem Bauturbo die Möglichkeit, auch schneller umzunutzen und Baurecht zu schaffen. Drittens. Vor Ort wird dann die Quote festgelegt, wie viel für den sozialen Wohnungsbau ausgebracht wird. Und wir haben natürlich weiterhin unseren Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit, an dem wir auch gemeinsam mit den Ländern, aber auch den Kommunen vor Ort arbeiten. Dann hat das Wort zur nächsten Hauptfrage der Abgeordnete Bernd Rützel für die SPD-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage geht an die Bundesministerin Bas. Sie haben einleitend auch über die Rente gesprochen. Die Bundesregierung plant, das Rentenniveau bis 2031 zu stabilisieren. Warum ist das aus Ihrer Sicht so dringend notwendig und wichtig, und wie wirkt sich das vor allem auch auf die junge Generation aus?
Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. – Ich will generell sagen, dass wir im Rentenpaket nicht nur die Haltelinie haben; wir haben vereinbart, dass das komplette Rentenpaket sechs Elemente enthalten wird. Warum ist die Haltelinie von 48 Prozent wichtig? Für die Generation, die jetzt oder in naher Zukunft in Rente geht, bringt dies Sicherheit. 74 Prozent der Menschen in Ostdeutschland haben nur diese gesetzliche Säule. Deshalb sind dort Sicherheit und Stabilität wichtig. Übrigens haben auch 50 Prozent der Westdeutschen nur die gesetzliche Säule. Sie konnten, aus welchen Gründen auch immer, keine Betriebsrenten oder private Vorsorge aufbauen. Und warum ich immer sage, dass die Haltelinie auch nach 2031 noch wirkt und für die dann nächsten Generationen Sicherheit gibt, ist, weil wir auf diesem Niveau ansetzen. Würden wir das nicht tun, würde jetzt nur eine Generation davon profitieren. Ich will aber, dass auch die folgenden Generationen von dieser Stabilität profitieren, und deshalb ist es so angelegt. Damit kommt sie auch anderen Generationen zugute, nicht nur einer Generation. Sie können eine Nachfrage stellen.
Sie wissen alle, dass wir eine Gerechtigkeitslücke hatten. Dies ist auch von vielen Vätern und Müttern so empfunden worden. Wir hatten andere Rentenpunkte für Kinder, die vor 1992 geboren sind, und die vollen Rentenpunkte für Kinder, die nach 1992 geboren sind. Wir schließen diese Gerechtigkeitslücke jetzt, indem alle Kinder an der Stelle gleichbehandelt werden. Deshalb packen wir jetzt die Mütterrente an. Das war ein lange und oft diskutiertes Thema. Und jetzt vollenden wir die Mütterrente. Zu einer Nachfrage hat das Wort die Abgeordnete Janine Wissler.
Frau Ministerin, Ihre Kabinettskollegin, Wirtschaftsministerin Reiche, hat gestern erklärt, dass die gesetzliche Rente zukünftig nicht mehr zum Leben reichen würde. Das ist eine bemerkenswerte Aussage für jemanden, der nach vier Jahren im Ministeramt auf ein Ruhegehalt von 5 000 Euro zurückgreifen kann. Ich frage Sie, weil Sie ja die für die Rente zuständige Ministerin sind, angesichts dessen, dass sich schon jetzt zwei Drittel der jungen Menschen Sorgen machen wegen Altersarmut und Angst haben, nicht genug Rente zu bekommen: Was sagen Sie diesen jungen Menschen angesichts dieser Ansage? Sie können auch gerne das Wort „Bullshit“ in Ihre Antwort packen.
Dieses Wort denke ich mir jetzt. Nein, die Vorschläge sind ja alle kein Bullshit. Sie wissen: Wir haben eine Rentenkommission. Und mir ist wichtig, dass alle Vorschläge auch in diese Kommission kommen. Aber was ich der jungen Generation sagen will: Ja, wir brauchen ein System mit allen drei Säulen. Wobei ich immer sage: Die gesetzliche Säule ist immer noch die stabilste und sicherste. Aber auch die Betriebsrenten sind wichtig. Deshalb bauen wir jetzt ja auch über das Betriebsrentenstärkungsgesetz diese Säule aus. Ich finde auch, dass wir, anders als bei Riester, eine gute private Vorsorge aufbauen müssen, die ergänzend helfen wird. Deshalb planen wir auch, in der Rentenkommission eine Antwort auf die Frage zu finden: Wie müssen wir eigentlich diese drei Säulen so ausbauen, dass auch die jungen Menschen eine Perspektive haben, dass sie am Ende eine den Lebensstandard sichernde Rente haben? Kommen Sie bitte zum Ende. Und das ist das Ziel. Danke. – Dann lasse ich noch eine Nachfrage zu: der Abgeordnete Pascal Meiser.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Bas, der Vorschlag, das weitere Absinken des Rentenniveaus zu verhindern, wird ja vor allen Dingen von einer kleinen Gruppe junger Abgeordneter aus der Unionsfraktion angegriffen. Ich finde das immer sehr irritierend, weil ich weiß, was man nach vier Jahren hier als Abgeordneter an Altersversorgung bekommt. Könnten Sie vielleicht sagen, was einer von den jungen Abgeordneten, die jetzt hier eingezogen sind, nach vier Jahren für eine Altersversorgung bekommt, und wie lange jemand, zum Beispiel eine Putzfrau, dafür arbeiten muss, um das gleiche Geld zu bekommen?
Bevor das jetzt hier hin und her geht, will ich nur sagen: Das ist im Abgeordnetengesetz nachlesbar. Meines Wissens ist der Anspruch erst nach acht Jahren gewährleistet, ansonsten wird in dem System, aus dem man kommt, nachversichert. Das ist zumindest das, was wir hier im Deutschen Bundestag entschieden haben. Aber mir geht es darum – deswegen habe ich ja auch den Vorschlag gemacht –, dass wir am Ende eine Erwerbstätigenversicherung haben; das sollte das Ziel sein. Da gehe ich jetzt über das aktuelle Ziel der Regierung hinaus. Ich will nur sagen: Am besten wäre es, wenn wir alle in ein System einzahlen würden. Damit könnten wir es noch stabiler machen. Für die nächste Hauptfrage hat nun der Abgeordnete Cem Ince das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Ministerin Bas, um das mal in unseren Worten zu sagen: Sie beabsichtigen, 123 000 Sicherheitsbeauftragte in deutschen Betrieben abzurasieren. In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten sollen sie ganz entfallen. Das sind 96 Prozent aller Betriebe. Ihnen muss doch bekannt sein, dass gerade in kleinen Betrieben die Quote der tödlichen Arbeitsunfälle nicht nur am höchsten ist, sondern seit Jahren auch steigt. Dennoch behaupten Sie, das Schutzniveau werde nicht sinken. Dies kann aber nur richtig sein, wenn Sicherheitsbeauftragte bisher keinen Beitrag zum Arbeitsschutz geleistet haben. Daraus ergibt sich meine Frage: Haben Sicherheitsbeauftragte Ihrer Auffassung nach also bisher keinen Beitrag zum Arbeitsschutz geleistet, oder planen Sie hier alternative, gleichwertige Instrumente, und, wenn ja, welche?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, auch für diese Frage. – Sie unterstellen, dass ich durch die Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten den Arbeitsschutz abschaffe. Das ist nicht der Fall; das muss man auseinanderhalten. Bisher hatten wir einfach nur ein Gesetz gehabt, in dem gesagt wurde, dass ohne eine Gefährdungseinschätzung im Unternehmen ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen ist. Mit Blick auf die Uhr nenne ich Ihnen kurz ein Beispiel: Wenn ich ein kleines Unternehmen ohne Publikumsverkehr habe, nur Büroarbeitsplätze, muss ich dann zwingend einen Sicherheitsbeauftragten bestellen? Die Prüfung hat das Unternehmen übrigens nach wie vor durchzuführen. Das Unternehmen muss auch nach dem Gesetzesvorschlag nachweisen, dass die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden, und es muss eine Gefährdungsanalyse abgegeben werden. Natürlich ist zum Beispiel beim Baugewerbe, wenn es ein kleiner Betrieb ist, immer eine Gefährdung da, weil es schon allein eine Gefahrenlage durch die Tätigkeit gibt. Wir unterscheiden jetzt die Tätigkeiten. Wir machen eine Gefahrenanalyse, und gegebenenfalls muss natürlich ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Bisher war es aber einfach nur pauschal: Ihr müsst bestellen, ob es Sinn macht oder nicht. Die Sicherheitsbeauftragten haben immer gute Arbeit gemacht. Kommen Sie bitte zum Ende. Aber wir entlasten jetzt viele Unternehmen von überflüssiger Bürokratie, und das macht immerhin 134,6 Millionen Euro aus. Und ich finde, dass das auch ein guter Punkt ist. Sie haben die Möglichkeit zu einer Nachfrage.
Sehr gerne. – Frau Ministerin, das habe ich nicht getan. Sicherheitsbeauftragte sind für mich ein wesentlicher Aspekt von Arbeitsschutz. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit dem Arbeitsschutz insgesamt. Sie haben leider nicht auf meine Frage geantwortet: Was gibt es denn für Sicherheitsvorkehrungen, wenn Sicherheitsbeauftragte im ersten Schritt wegfallen und Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden müssen? Da wird es eine Zwischenzeit ohne besonderen Arbeitsschutz geben, und im Grunde passt es auch nicht zu dem Konzept, Bürokratie abzubauen, wenn man dann mit Gefährdungsbeurteilungen anfängt. Kommen Sie zu Ihrer Frage. Erklären Sie mir bitte noch mal dieses Konzept.
Entschuldigung, aber die Gefährdungsanalyse muss sowieso immer gemacht werden. Und wenn diese hergibt, dass der Sicherheitsbeauftragte auch in einem kleinen Unternehmen nicht abgeschafft werden kann, weil die Sicherheitslage das nicht erlaubt, dann bleibt er bestehen. Deswegen: Da gibt es gar kein Gap, wie Sie es hier schildern. Es bleibt also bei der Gefährdungsanalyse; sie wird ja nicht abgeschafft. Nur, wir sagen: Wir brauchen auch keine Sicherheitsbeauftragten, die nichts zu tun haben, weil in dem Unternehmen keine Gefährdung da ist. Das ist der Unterschied, den wir jetzt einfach machen, und das ist richtig. Danke schön. – Damit eröffnen wir die dritte Runde, und da hat als Erstes das Wort der Abgeordnete Otto Strauß.
Ich habe eine Frage an die Frau Hubertz. – Frau Hubertz, eine Heizung fällt in der Regel im Winter aus; dann weiß sie, dass sie nicht mehr will. Das ist immer so: im Winter. Was wollen Sie jetzt demjenigen empfehlen, der kurzfristig eine neue Heizung braucht, was für eine er einbauen soll? Denn die kommunale Wärmeplanung ist ja noch nicht fertig. Welches Risiko kann er beim Einbau einer neuen Heizung eingehen, wenn er vorher eine Gas- oder eine Ölheizung hatte? Was soll er jetzt machen? Er kann ja nicht lange frieren; er möchte es ja gerne warm haben. Also: Geben Sie mal eine konkrete Antwort, was er jetzt machen darf, ohne Angst haben zu müssen, eine Fehlinvestition getätigt zu haben.
Das ist eine sehr gute Frage; vielen Dank dafür. – Man muss sich das Gebäudeenergiegesetz zusammen mit dem Wärmeplanungsgesetz, die beide derzeit gelten, anschauen und gucken: Ist schon eine Kommune vorangeschritten? Also, kann ich mich zum Beispiel an die Fernwärme oder ein Nahwärmenetz anschließen, oder gibt es das nicht? Wenn die Heizung jetzt kaputtgeht – manchmal kann man sie reparieren –, kann man sich auch – das empfehle ich auch – eine Heizung temporär mieten; da gibt es mittlerweile Anbieter. Wenn man sich jetzt aber eine kaufen will, dann würde ich auf eine mit Erneuerbaren setzen, weil am Ende des Tages eine Öl- oder eine Gasheizung wegen des CO2-Preises, der in den nächsten Jahren auch durch europäische Mechanismen steigt, immer sehr teuer und nicht nachhaltig ist. Deswegen: Lieber einmal schlau investieren als jetzt kurzfristig gedacht! Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.
Ja. – Ob es unbedingt schlau ist, wenn ich für eine Heizung 30 000, 40 000 oder 50 000 Euro statt nur 10 000 Euro ausgebe, weiß ich nicht. Ich muss dieses Geld ja auch haben. Also, von daher wäre es schon richtig, dem Mann oder der Familie sagen zu können: Pass mal auf, wenn du dir jetzt eine neue Gasheizung einbaust, dann ist das kein Problem. Du darfst sie für die nächsten 20 Jahre auf jeden Fall betreiben, und du musst auch keine Angst haben, dass du kein Gas oder kein Öl mehr kriegst. – Also, es geht nicht darum: „Wie sieht die Zukunft aus?“, sondern es geht darum: Wie ist die derzeitige Situation, wenn diesen Winter die Heizung ausfällt?
Dann dürfen Sie das entscheiden. Ich bin ja keine Energieberaterin, sondern ich bin diejenige, die die Gesetze macht. Und ich bin da auch technologieoffen. Sie können gerne noch mal eine Ölheizung einbauen. Aber ich finde das nicht so trivial, wie Sie es beschreiben, weil eben der CO2-Preis steigt. Deswegen sagen wir ja: Wir wollen den Einbau von Heizungen mit erneuerbaren Energien ermöglichen. – Übrigens: 40 000 bis 50 000 Euro kostet so eine Heizung auch nicht mehr. Wir haben eine Förderung, die auch sozial gestaffelt ist – da gibt es bis zu 70 Prozent –, damit wir niemanden alleinlassen, wenn es darum geht, sich an der Wärmewende zu beteiligen. Zu einer Nachfrage hat das Wort der Abgeordnete Kassem Taher Saleh.
Danke Ihnen, Frau Präsidentin. – Wir wissen ja alle, dass die AfD das Gas aus Russland herholen will. Ich frage jetzt mal ganz konkret zum Gebäudeenergiegesetz, Frau Ministerin – ich habe es in meiner Anfangsfrage bereits angedeutet, habe aber leider keine Antwort bekommen; deshalb probiere ich es jetzt noch mal –: Wie steht das Bauministerium, wie stehen Sie zur Einhaltung der 65-Prozent-Regel? Herr Schneider hat sich bereits klar geäußert, die Frau Ministerin Reiche hat sich bereits klar geäußert. Sie haben gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium die Federführung. Wie stehen Sie als Bauministerin zu der 65-Prozent-Regel?
Ich stehe zu den Klimaschutzzielen. Wir hängen im Gebäudesektor hinterher. Ich verhandle aber keine Gesetze im Regierungskreis hier im Parlament, weil ich es nicht so schlau finde, rote Linien einzuziehen; denn dann kommt man schwerer zusammen. Mein Ziel ist, dass wir ein gutes Gebäudeenergiegesetz miteinander beschließen, dass wir es neu erschaffen und besser, pragmatischer, flexibler machen, so wie wir es auch im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart haben. Zu einer weiteren Nachfrage hat das Wort die Abgeordnete Carolin Bachmann.
Danke schön. – Frau Hubertz, Sie haben gerade ganz frank und frei davon berichtet, dass der CO2-Preis steigen wird. Das ist politisch induziert. Und Sie sagen, jeder Bürger könne frei entscheiden, welche Heizung er einbaut. Er kann eine Gasheizung einbauen; aber Sie fänden es toll, wenn er was anderes einbaut, eine Wärmepumpe zum Beispiel. Wissen Sie, eine Gasheizung können Sie vielleicht für 6 000 bis 8 000 Euro kaufen; aber eine Wärmepumpe kriegen Sie, wenn Sie ein altes Haus haben, nicht für 6 000, 8 000 oder 10 000 Euro. Kommen Sie bitte zu Ihrer Frage. Dann müssen Sie 120 000 Euro in die Hand nehmen, um das Haus energetisch fitzumachen. Frau Kollegin, Ihre Frage! Also: Was sollen die Bürger jetzt machen?
Wir müssen zwischen kurzfristigen Investitionskosten, die natürlich geringer sind, und den langfristigen Betriebskosten unterscheiden. Natürlich hat keiner von uns eine Glaskugel. Denn der nationale Pfad, aufgrund dessen wir sehr klar wissen, wie der CO2-Preis steigt, wird durch den europäischen Pfad ETS 2 – das kann man finden, wie man will; Sie rollen mit den Augen – ersetzt. Das geht mit einer Freihandelsphase einher, und da wird am Markt der Preis gebildet. Deswegen ist es meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass wir die Bürgerinnen und Bürger miteinander gut beraten, dass sie eine gute Entscheidung treffen können und dass vor allen Dingen nicht der Geldbeutel entscheidet, ob sie für sich individuell die richtige Entscheidung treffen können. Jetzt kommen wir zu einer weiteren Hauptfrage, und dazu hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Wilfried Oellers.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage richtet sich an die Arbeitsministerin Frau Bärbel Bas. Sehr geehrte Frau Ministerin, in den Koalitionsvertrag haben wir die Themen „inklusiver Arbeitsmarkt“ und „Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen“ aufgenommen. Meine Frage ist: Wann ist mit einem ersten Entwurf zu rechnen, damit wir da in die Umsetzung kommen?
Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. – Es ist so, dass wir im Moment auf Regierungsseite die Änderung des BGG, also des Behindertengleichstellungsgesetzes, in der Diskussion bzw. in der Abstimmung haben. Danach wollen wir das Werkstättengesetz einbringen, an dem wir im Hause schon parallel arbeiten. Da geht es in der Tat darum, dass wir eine echte Alternative zum ersten Arbeitsmarkt schaffen und das Entgelt erhöhen; da sind viele Bausteine schon angelegt. Der Plan ist zumindest, Anfang nächsten Jahres, wenn die Änderung des BGG abgeschlossen ist, dieses Reformprojekt mit dem Werkstättengesetz vorzulegen. Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.
Sehr gerne, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, eine weitere Frage. Die Themen im Zusammenhang mit dem inklusiven Arbeitsmarkt sind ja immer sehr komplex. Meine Frage geht dahin: Wird gegebenenfalls auch die Möglichkeit bestehen, einige Punkte vorzuziehen, oder planen Sie ein Gesamtpaket? Hintergrund der Frage ist, dass kleinere Pakete sicherlich, hoffentlich schneller durchgehen, gerade was die Thematik der Werkstätten für behinderte Menschen betrifft.
Es ist immer schwierig, in der Umsetzung Teile herauszunehmen. Ich plane natürlich insgesamt eine Werkstattreform, die schon etwas umfassender sein soll. Deswegen möchte ich eigentlich ungerne einzelne Teile beschließen. Ein Gesamtpaket ist schon sinnvoller, weil viele Voraussetzungen auch miteinander zusammenhängen. Ich nenne das Arbeitsbudget, das mit aufgenommen wird, oder dass wir bei der Rente etwas tun, damit der Wechsel von einer Werkstatt in den Arbeitsmarkt für die Menschen mit Behinderung wirklich kein Nachteil mehr ist. Das sind alles sehr komplexe Dinge; deswegen würde ich das gerne insgesamt machen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Frau Bundesministerin, mit dem in der vergangenen Woche beschlossenen SGB VI-Anpassungsgesetz haben wir auch eine klarstellende Regelung zur Zuständigkeit der Hauptschwerbehindertenvertretungen im SGB IX verankern können. Gibt es seitens der Bundesregierung noch weitere Vorhaben, um die Schwerbehindertenvertretung zu stärken, wie im Koalitionsvertrag vereinbart?
Erst mal bin ich froh, dass wir das jetzt schon im SGB IX verankert haben. Wir sind natürlich auch mit den Verbänden im Gespräch. Es gibt viele Wünsche, wo man die Arbeit auch noch unterstützen kann; die werten wir im Moment aus. Ich bin sehr optimistisch, dass wir das, was im Koalitionsvertrag dazu steht, umsetzen und auch zusammen mit der Werkstattreform ein größeres Paket für das Thema Inklusion insgesamt machen werden. Ich hoffe, dass wir bald auch einen Schritt in Richtung Barrierefreiheit auf den Weg bringen. Auch das ist eine wichtige Voraussetzung, die sich auch die Schwerbehindertenbeauftragten wünschen.
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