Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Zusammenfassung
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Reden (5)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als SPD setzen wir uns für mehr Steuergerechtigkeit ein. Für mich bedeutet das neben einer Reform der Erbschaftsteuer und der steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen auch eine gerechte Besteuerung von Vermögen. Es darf nicht sein, dass Vermögenswerte an der Steuerbehörde vorbeigeführt und dadurch nicht korrekt besteuert werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir hier an. Schätzungsweise 7 Millionen Anlegerinnen und Anleger in Deutschland legen bereits in Kryptowährungen an, und keinem von ihnen wollen wir im Wege stehen – im Gegenteil. Es braucht jedoch auch eine Gleichbehandlung und Steuerfairness; denn klassische Finanzprodukte wie Fonds, Anleihen oder Aktien, die bereits von einer breiten Öffentlichkeit genutzt werden, unterliegen einer klaren Regulierung und Besteuerung. Die Banken führen dabei die Kapitalertragsteuer abzüglich eines Freibetrages direkt an die zuständigen Finanzämter ab. Kapitalerträge in anderen Ländern werden vom Steuerpflichtigen in der Einkommensteuererklärung selbst angegeben. Die Steuerbehörden stehen darüber hinaus auch durch den automatischen Informationsaustausch mit über 100 Staaten im Kontakt, wodurch sie sowohl Daten über Konten als auch über Transaktionen nachvollziehen können. Mit der vorliegenden Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 8 schaffen wir diesen Standard nun auch für Kryptowährungen. Ab 2026 müssen Kryptodienstleister alle wichtigen Daten über ihre Kundinnen und Kunden sowie Transaktionen an die zuständigen Steuerbehörden weitergeben. Diese tauschen die Informationen dann mit den Steuerbehörden in anderen Ländern aus. Als gelerntem Bankkaufmann ist mir dieses Verfahren vertraut. Für Nutzerinnen und Nutzer wird es ganz einfach sein: Es wird lediglich einmalig eine Abfrage der persönlichen Daten benötigt. Diese Meldung an die Steuerbehörden erfolgt dann automatisch durch die Kryptodienstleister selbst und sorgt für mehr Transparenz. So können wir Steuervermeidung und -hinterziehung im Bereich der Kryptowährung besser verhindern. – Da komme ich gleich zu. – Besonders freue ich mich, dass es sich hier nicht nur um eine europäische Regelung handelt, sondern dass das Teil einer globalen OECD-Initiative ist, an der sich bereits 68 weitere Staaten beteiligen. Das ist ein wichtiger Schritt, um weltweit eine einheitliche Steuerpolitik durchzusetzen. Auch wenn wir hier schon viel erreicht haben, streben wir weiterhin an, noch mehr Staaten mit ins Boot zu holen; denn nur wenn alle Staaten mitmachen, können wir wirklich verhindern, dass Steuerschlupflöcher entstehen. So wird endlich die Steuergerechtigkeit umgesetzt, die wir alle brauchen, unabhängig von den Finanzmitteln oder der Herkunft der Akteure. Ein weiterer Schritt, für den ich mich ebenfalls einsetze, ist die gleiche Besteuerungsgrundlage von Kryptowerten und traditionellen Finanzprodukten, die eine Abschaffung der steuerfreien Haltefrist bedeutet. Das können wir gerne im nächsten Gesetzgebungsprozess zusammen angehen. Vielen Dank an den Kollegen Georg Günther von der Union für die gute Zusammenarbeit. Ich bitte um breite Zustimmung für mehr Steuergerechtigkeit. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Jörn König das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Bürger! Wir beraten heute das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz und das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz. Sie merken: Allein die Namen bürgen für Kompliziertheit, wie fast alles, was heute vom Staat kommt. Worum geht es? Der Markt für digitale Finanzprodukte, insbesondere Kryptowerte, wächst rasant. Ein paar schlaue Leute, auch aus Deutschland, haben Innovationen entwickelt und einen Markt mit großer und völlig freiwilliger Nachfrage geschaffen. Wie es bei einer staatlichen Verwaltung so üblich ist, für die das Wort „Freiheit“ ein Fremdwort ist, will der Staat nun unbedingt mitverdienen – nichts dafür tun, aber mitkassieren. Kern der Gesetze sind Meldepflichten für Kryptowerttransaktionen, erweiterte Meldepflichten für digitale Finanzprodukte und ein zwischenstaatlicher Informationsaustausch. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen nun Transaktionen an die Finanzbehörden melden. Bestehende Meldepflichten für Finanzkonten werden auf E-Geld und digitales Zentralbankgeld ausgeweitet. „Meldepflicht“ – allein bei diesem Wort läuft einem deutschen Bürokraten doch das Wasser im Munde zusammen. Neuerdings kommen auch noch Meldestellen dazu, aber das ist ein anderes Thema. Wir hatten am 13. Oktober eine öffentliche Anhörung zu den Gesetzen, und diese war sehr erhellend. Es ist dort nämlich aufgefallen, dass in der EU-Administration offenkundig die allgemein bekannte Tatsache eben nicht bekannt war, dass Veräußerungsgewinne in Deutschland nach einem Jahr steuerfrei sind. Man könnte ein solch schwarzes Erkenntnisloch auch als schreiende Inkompetenz bewerten. Von dieser EU kommt jetzt eine Richtlinie, die der Deutsche Bundestag zwingend mit diesen beiden Gesetzen umzusetzen hat. Die höchste Vertretung des deutschen Volkes ist also degradiert zum Verwaltungsarm der EU-Kommission. Den gesamten linken Parteien, inklusive der neolinken CDU, läuft bei diesen Gesetzen buchstäblich das Wasser im Munde zusammen. Es ist fast Gier erkennbar: Es ist die Gier auf geradezu riesige Steuereinnahmen aus dem Kryptobereich. Die Grünen brachten in der Anhörung 47 Milliarden Euro jährlich an Kryptogewinnen ins Spiel; das wären immerhin etwa 12 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen. Dabei hat das Bürokratiemonster „Deutscher Staat“ schon heute Rekordeinnahmen von 1 Billion Euro und bringt als Ergebnis eben doch nur eingestürzte Brücken, unkontrollierte Grenzen mit illegaler Zuwanderung und gefährlichen Stadtbildern zustande. Neben der ethischen Fragwürdigkeit, dass der Staat immer und überall mitkassieren will, ist diese Summe von 47 Milliarden Euro völlig unrealistisch, und das Ganze zeigt nur ihre kleptokratische Sucht nach immer mehr Steuereinnahmen. Sehr bedenklich war auch das offenbare Verlangen von Abgeordneten und öffentlichen Sachverständigen, bei völlig privaten Peer-to-Peer-Transaktionen dabei sein zu wollen bzw. Kenntnis davon zu erlangen. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Das ist in etwa so: Wenn ich einem anderen 100 oder auch 1 000 Euro Bargeld gebe, dann soll der Staat davon wissen – Meldepflicht, Kontrolle und so. Vollkommen irre! Staatsgrenzen wollen Sie nicht kontrollieren, aber im Innern die Finanzen der freien Bürger, die kontrollieren Sie, und das ist Ihre Politik. – Sagen Sie mir endlich mal ein Konto von Russland. – Bitte regen Sie sich nie wieder über autokratische Staaten auf, Sie sind nicht besser! Wir finden das alles sehr unappetitlich und völlig unangemessen. Wir halten den Bitcoin und andere Kryptos für innovative Kinder, die in Freiheit laufen lernen sollten. Wir lieben die Freiheit und lehnen deshalb den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Georg Günther das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen jetzt erst mal wieder zurück zum Gesetzentwurf. Wir diskutieren heute abschließend das Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, das sogenannte DAC-8-Umsetzungsgesetz. Was sperrig klingt und ehrlicherweise wenig bürokratiearm wirkt, bringt doch dringend nötige Klarheit in einem Dschungel. Ab dem 1. Januar 2026 schaffen wir mehr Transparenz in der Kryptowelt. Plattformen wie Börsen oder Wallet-Anbieter müssen künftig Transaktionen an die Finanzbehörden melden, ähnlich wie es Banken schon heute tun, möglichst einfach, wie Sie es vielleicht vom Sparerpauschbetrag oder den elektronischen Daten zur Lohnsteuer kennen. Wie sieht es bislang bei den sogenannten Kryptoeinkünften aus? Kryptowährungen haben sich in den letzten Jahren vom Nischenphänomen zum Spekulationsobjekt und teils auch zum Anlageinstrument für die Altersvorsorge entwickelt. Steuerlich allerdings gilt: Wer mit Kryptos handelt, muss sich selbst kümmern über die Anlage SO in der Steuererklärung. Bei klassischen Kapitalanlagen sorgt die Bank für die Abführung der Kapitalertragsteuer, bei Kryptos bislang nicht. Hier erfolgt jetzt eine Meldung, weniger kompliziert und auch weniger fehleranfällig. Ich möchte Ihnen aber auch gern ein weiteres Beispiel benennen, das die Notwendigkeit dieses Gesetzes unterstreicht. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen hat im September dieses Jahres begonnen, ein zweites Datenpaket zu Kryptogeschäften auszuwerten. Das vorläufige Ergebnis aus dem ersten Paket: ein hoher einstelliger Millionenbetrag. Deshalb setzen wir jetzt diese europäische Richtlinie sachgerecht um, machen den Markt steuerlich greifbarer und tragen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Geldwäsche bei. In den vergangenen Wochen haben wir in Anhörungen und Gesprächen intensiv daran gearbeitet, dass dieses Gesetz handwerklich und politisch konsensfähig wird. Deshalb verstehe ich aktuelle Bestrebungen der Linken und auch der Grünen nicht, dieses einfache Verfahrensrecht mit gesetzlichen Änderungen im Einkommensteuerrecht zu versehen und Anleger noch kurzfristig zum 1. Januar 2026 zu verwirren. Deswegen mein Appell, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Erstens. Wir müssen mutig bleiben. Der Kryptomarkt ist dynamisch. Anpassungen werden nötig sein. Wir sollten sie offen, sachlich und praxisnah angehen. Zweitens. Wir müssen die Finanzverwaltung befähigen, diese neuen Meldungen effizient auszuwerten. Digitalisierung und Ausstattung sind hier der Schlüssel. Und drittens. Wir brauchen internationale Standards. Bisher beteiligen sich 67 OECD-Staaten am gemeinsamen Rahmenwerk. Das ist gut, aber nicht gut genug. Deutschland sollte hier Taktgeber sein. Und abschließend gesagt – Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen? – nein –: Dieses Gesetz ist ein Schritt zu mehr Fairness, Transparenz und Vertrauen. Wir bringen Ordnung in ein neues Feld, ohne Innovationen zu bremsen. Das ist moderne Finanzpolitik: pragmatisch, digital, europäisch. Vielen Dank. Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen Max Lucks das Wort erteilen.
Danke schön, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung von DAC 8 in nationales Recht ist eine gute Sache. Das schafft mehr Transparenz in einem Bereich, der zu lange ein digitales Schattenreich war: die Kontrolle von Kryptowährung. Künftig müssen Anbieter für Krypto Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern melden und Nutzer identifizieren. Das bedeutet: kein anonymes Verschieben von Vermögen mehr, kein Wegducken vor Verantwortung. Das ist gut und solide. Deswegen werden auch wir der Umsetzung von DAC 8 in nationales Recht zustimmen. Was die Umsetzung von DAC 8 aber nicht behebt, ist Deutschlands Rolle als Steuerparadies für Kryptospekulationen in Europa. Genau das ist auch in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses deutlich geworden. Nicht ich, Herr König, habe von den Milliarden gesprochen hat, sondern Professor Dr. Co-Pierre Georg von der Frankfurt School of Finance. Er hat deutlich gemacht: In Deutschland wurden 2024 47 Milliarden Euro Kryptogewinne erzielt. Davon waren aber nur 17 Milliarden Euro steuerpflichtig, weil für Krypto eine Ausnahme von der Spekulationsfrist angewandt wird, die eigentlich für Kunstwerke oder Armbanduhren gedacht ist. Ja, das ist deshalb ein Skandal, weil es eine himmelschreiende Ungerechtigkeit ist. Wer als Pflegefachkraft in diesem Land 3 500 Euro brutto im Monat verdient, hat nach Steuern und Abgaben noch 2 300 Euro übrig. Wer als Lehrer jahrelang Aktien für die Altersvorsorge hält und daraus einen Gewinn von 2 000 Euro erzielt, der muss darauf rund 500 Euro Steuern zahlen. Aber wer Kryptogewinne von 1 Million Euro nach 366 Tagen macht, zahlt darauf null Euro Steuern. Die Kryptolücke kostet uns Milliarden. Sie ist ungerecht, und sie muss beendet werden. Statt das Geld den Großen zu schenken, könnten wir mit diesem Geld Sozialbeiträge senken, das Deutschlandticket günstiger machen oder jedem Kind ein kostenloses Mittagessen in der Schule ermöglichen. Beenden Sie endlich Deutschlands Sonderrolle als Steuerparadies für Kryptospekulation. Warten Sie nicht! Stimmen Sie schon jetzt unserem Antrag zu, oder stimmen Sie dem Antrag der Linken zu, der wenigstens eine Prüfung vorsieht. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Isabelle Vandre das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Was wir hier heute diskutieren, ist wichtiger, als der erste Blick vermuten lässt; denn die Besteuerung und auch das Wissen über Kryptowerte berührt zentrale Gerechtigkeitsfragen unserer Gesellschaft. Allein im Jahr 2024 wurden in Deutschland laut einer Studie des Krypto-Softwareanbieters Blockpit Gewinne in Höhe von 47,3 Milliarden Euro generiert. Um 400 Prozent ist der Kryptomarkt seit 2021 gewachsen, Tendenz steigend. Wissen Sie, wie viele der 7 Millionen Kryptonutzenden ihrer Steuerpflicht aktuell nachkommen? Es sind genau 3 Prozent. Was für ein Witz! Ein Anzuhörender brachte es im Finanzausschuss auf den Punkt: Momentan zahlen nur die Ehrlichen Steuern. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist entlarvend, und vor allem ist es inakzeptabel. Von daher ist es vollkommen richtig, gemeinsam mit den europäischen Staaten jetzt endlich strukturiert gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. Aber ganz ehrlich: Es ist auch beschämend, wie wenig die Bundesregierung bisher über den Kryptomarkt wusste und wie wenig beherzt sie bisher gegen die Steuerhinterziehung vorgegangen ist. Und ebenso beschämend ist es, dass wir zwar einerseits eine europäische Praxisangleichung umsetzen, andererseits aber an einem absurden Sonderweg festhalten, und zwar an der Beibehaltung der sogenannten Haltefristen. Heißt: Gewinne aus Kryptowährungen, die mehr als ein Jahr gehalten werden, sind steuerfrei. Übrigens ein absurdes Überbleibsel aus einer Phase, in der der Kryptomarkt angekurbelt werden sollte und das leidenschaftlich durch Lindner im Namen seiner Krypto-Bros verteidigt wurde. Wir finden, diese Sonderregelung gehört dringend abgeschafft. Wir haben heute und auch schon in den letzten Wochen wahrgenommen, dass die Anhörung zumindest ein paar Debatten innerhalb der Koalitionsfraktionen ausgelöst hat. Deswegen reichen wir Ihnen mit unserem Entschließungsantrag die Hand und schlagen vor, dass das Finanzministerium sich die Auswirkungen der Haltefrist noch einmal ganz genau anschaut und prüft, ob die Haltefrist gestrichen wird oder aber Kryptowerte als Währung definiert werden. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die absurden Privilegien beenden und damit einen kleinen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit in diesem Land leisten. Vielen Dank.
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