Antrag

Antrags der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr

Beratung des Antrags der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr

6. November 2025·Sitzung 37··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (6)

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im November 2023 wurde das Soldatenrecht geändert, mit dem Ziel, vermeintliche Verfassungsfeinde schneller aus der Bundeswehr entfernen zu können. Während vorher für eine Entlassung noch das Urteil des Truppendienstgerichtes notwendig war, geht das jetzt per Verwaltungsakt und ohne endgültige Klärung der Schuldfrage. Die betroffenen Soldaten müssen sich also von außerhalb der Bundeswehr erst einmal wieder hineinklagen. Damit ist das Prozessrisiko vom BMVg auf die betroffenen Soldaten übergegangen, die möglicherweise mit dem Existenzminimum zu Hause sitzen und häufig aus finanziellen und psychischen Gründen gar nicht in der Lage sein dürften, einen solchen Rechtsstreit zu führen. Völlig zu Recht hat daher seinerzeit der Deutsche BundeswehrVerband von einer „einseitigen ‚Teilaufkündigung’ der Treuepflicht des Dienstherrn“ gegenüber den betroffenen Soldaten gesprochen, und auch die anderen Experten haben diese Regelung scharf kritisiert. Die Befürworter konnten wenig mehr tun, als immer wieder darauf zu verweisen, dass all das verfassungsmäßig ja nicht verboten sei. Das mag sein; aber wir müssen uns auch die Fragen stellen: Ist das gerecht? Und ist das verhältnismäßig? Und beide Fragen sind ganz klar mit Nein zu beantworten, meine Damen und Herren. Aber natürlich müssen wir uns hier auch die Interessen des BMVg anschauen. Das BMVg möchte Extremisten wieder loswerden können, und es möchte die Truppendienstgerichte entlasten – beides völlig verständliche Anliegen, mit denen man aber diese Neuregelung nicht rechtfertigen kann; denn man hatte auch vorher alle Instrumente in der Hand, um Extremisten Herr werden zu können. Man konnte sie suspendieren, ihnen ein Uniformtrageverbot aussprechen und das Gehalt um 50 Prozent reduzieren. Es hat also niemand einfach dabei zusehen müssen, wie potenziell gefährliche Extremisten weiterhin in den Kasernen herumlaufen. Diese Menschen waren aber formal so lange Soldaten, bis ein Truppendienstgericht darüber entschieden hatte, ob die Vorwürfe gegen sie zutreffen oder nicht – eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, meine Damen und Herren, von der man sich verabschiedet hat, und das ist ein großer Fehler gewesen. Und man kann hier auch überhaupt nicht mit einer Entlastung der Truppendienstgerichte argumentieren. Im ganzen letzten Jahr sind vier Soldaten auf Grundlage dieser Neuregelung entlassen worden; das fällt für die Truppendienstgerichte überhaupt nicht ins Gewicht. Aber für die einzelne Person, die so aus der Bundeswehr entfernt wird, ist das ein großes Unrecht und geht das mit massiven Nachteilen einher. Deshalb müssen wir hier heute darüber sprechen. Dazu kommt, dass eine Entlastung der Truppendienstgerichte ja längst auf anderem Wege stattgefunden hat, nämlich durch Änderung der Wehrdisziplinarordnung mit Wirkung zum 1. April dieses Jahres. Und, meine Damen und Herren, es stehen alle finanziellen Mittel zur Verfügung, die man benötigt, um die Truppendienstgerichte und Wehrdisziplinaranwaltschaften mit den notwendigen Dienstposten auszustatten. Es gibt also überhaupt keine Begründung, stattdessen an dieser schlechten Regel weiterhin festzuhalten. Das BMVg hat durch sie keine Vorteile; es kann seine Ziele anders sogar besser erreichen. Auf der anderen Seite verursacht diese Regelung ganz massive Nachteile für die betroffenen Soldaten – finanzieller Art, natürlich psychischer Art. Familien können da zerbrechen; manch einem wird da wirklich das Leben zerstört. Und wir dürfen nicht vergessen: Wenn diese Maßnahme getroffen wird, ist ja noch nicht mal endgültig geklärt, ob die Vorwürfe überhaupt zutreffen. Diese Regelung ist damit unverhältnismäßig und gehört gestrichen, meine Damen und Herren. Ich weiß, auch die CDU ist damals dagegen gewesen, und ich weiß natürlich auch, die CDU stimmt grundsätzlich keinem AfD-Antrag zu, völlig gleich, was wir da hineinschreiben. Aber, werte Kollegen, dann machen Sie sich halt eine Notiz! Dann gehen Sie das in einem Jahr an! Sie sind ja Teil der Regierung; Sie können da was bewegen. Sie können dann auch gerne so tun, als ob Ihnen das von ganz alleine eingefallen wäre. Ich kann damit leben. Hauptsache, für die Soldaten ändert sich was! Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun das Wort die Abgeordnete Vivian Tauschwitz.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Sie ist dem Grundgesetz verpflichtet, nicht parteipolitischen Interessen, nicht individuellen Weltanschauungen und nicht ideologischen Überzeugungen. Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, hat kein Recht mehr darauf, in der Bundeswehr zu sein. Wir haben keinen Platz für Extremisten, egal welcher Couleur. Die AfD bezeichnet das Gesetz als einen Bruch mit dem Rechtsstaat. Aber das Gegenteil ist der Fall: Dieses Gesetz verteidigt den Rechtsstaat. Es schützt nämlich die Bundeswehr vor denjenigen, die sie im Inneren angreifen. – Sie haben es selber gesagt: Es sind vier Soldatinnen und Soldaten im letzten Jahr davon betroffen gewesen. Das sind keine restriktiven Handlungen, sondern wir prüfen ganz ordentlich und gründlich, und die Vorgesetzten machen es sich bestimmt nicht einfach, zu entscheiden, ob eine Soldatin oder ein Soldat rechtsextrem handelt. Das wissen Sie auch ganz genau. Und ja, wir haben beim letzten Mal dagegengestimmt. Wir wissen aber, dass die Praxis zeigt, dass dieses Gesetz genau das bewirkt, was wir brauchen. Wir müssen nämlich Extremisten aus dem Dienst entfernen, und das schnellstmöglich. Sie haben kein Recht, die Uniform zu tragen, und deswegen ist es richtig, dass wir daran festhalten. Das Gesetz verhindert, dass Extremisten jahrelang im Dienst bleiben, während langjährige Disziplinarverfahren das Ansehen der Bundeswehr schädigen und für die Kameradinnen und Kameraden, die weiterhin ihren Dienst treu, loyal und verfassungskonform leisten, auch eine Belastung wären. Deswegen ist es genau richtig, dass wir weiterhin daran festhalten, dies zu tun. Eine konsequente Anwendung schützt Deutschland, schützt die Bundeswehr und schützt unsere Verfassung. Wenn Sie von der AfD hier von „Fürsorgepflichten“ sprechen, dann möchte ich Sie daran erinnern: Fürsorge gilt in erster Linie den Soldatinnen und Soldaten, die tagtäglich für uns loyal kämpfen, professionell sind, verfassungstreu dienen, und nicht denjenigen, die es nicht tun. Diese Frauen und Männer verdienen das Recht, dass wir uns darum kümmern, dass Extremisten gehen müssen. Und sie haben ja das Recht, dagegen zu klagen. Damit setzen wir ihre Rechte mit denen der Beamten zum Beispiel gleich. Sie können gegen diese Entscheidung klagen und den Rechtsweg weitergehen. – Ja, das können sie. Wir stehen an der Seite der Soldatinnen und Soldaten. – Ja? Machen wir das? Nein, das tun wir nicht. Wir schützen die Soldatinnen und Soldaten, die das tun, was unsere Verfassung fordert, nämlich unsere Demokratie zu schützen. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun das Wort die Abgeordnete Agnieszka Brugger.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was für ein erkenntnisreicher Tag das heute ist! Heute Vormittag haben wir Grüne einen Antrag eingebracht, in dem es darum ging, Frauen vor sexualisierter Gewalt zu schützen, und heute Abend bringt die AfD einen Antrag ein, in dem es darum geht, Rechtsextremisten zu schützen. Das sagt eigentlich schon alles. 2023 haben wir hier mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das es der Bundeswehr ermöglicht, enttarnte Verfassungsfeinde umgehend zu entlassen und ihnen nicht – und auch das ist Teil dieser Änderung gewesen – noch über Jahre Sold zu zahlen, während sie ihre Verfahren mit allen Mitteln verzögern. Und Sie wollen, dass die noch Steuergelder bekommen. Das ist das, worüber hier verhandelt wird. Das Gesetz wirkt, und die Zahlen des Militärischen Abschirmdienstes zeigen, dass die Bundeswehr genau diese schnelle Handlungsfähigkeit nach wie vor braucht, auch um der übergroßen Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten gerecht zu werden, die ihren Dienst mit beeindruckender Haltung leisten. Eine davon haben wir gerade eben hier gehört, – und Sie pöbelten nur dazwischen. Daran sieht man, dass es bei Ihnen mit der soldatischen Ehre und dem Anstand nicht weit gediehen ist. An Ihren Zwischenrufen erkennt man auch die infame Unterstellung, die Sie auch im Ausschuss gemacht haben. Denn Sie versuchen bewusst, zwei Dinge miteinander zu vermischen. Ich erwarte ja gar nicht, dass jeder Mannschaftsdienstgrad jede Genderregel beherrscht, und ich erwarte und will auch gar nicht, dass Soldatinnen und Soldaten der Politik nach dem Mund reden. Sie sollen Klartext mit uns sprechen; das soll so sein. Aber das ist eine völlig andere Frage als die, warum es diese Gesetzesänderung gebraucht hat. Es geht nämlich darum, dass Menschen, die geschworen haben, unsere Verfassung und unser Land mit ihrem Leben zu schützen, und die Zugang zu militärischen Waffen und zu wichtigem Wissen haben, am Ende diesen Eid brechen. Darauf muss der Rechtsstaat mit voller Härte antworten. Es lohnt sich ein Blick darauf, wer diesen Antrag gestellt hat. Es ist eine Fraktion, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, mit einem Abgeordneten, gegen den ermittelt wird und dessen ehemaliger Mitarbeiter wegen Spionage für das kommunistische China schon zu über vier Jahren Haft verurteilt wurde, eine Fraktion, die über 100 rechtsextreme Mitarbeiter beschäftigt, eine Fraktion mit einer ehemaligen Abgeordneten, die immer noch in Untersuchungshaft sitzt, weil ihr vorgeworfen wird, eine terroristische Vereinigung zu unterstützen, und deren Anhänger sie durch den Bundestag geführt hat, die auf dieser Basis Anschlagspläne vorbereitet haben. Es ist eine Fraktion, die mit den Feinden unserer Demokratie von innen und von außen paktiert, mit Neonazis und dem Kreml. Gestern hat eine ganze Aktuelle Stunde nicht dafür ausgereicht, – Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede. – alle Fälle aufzuzählen. Und, ehrlich gesagt, das einzig Gute an Ihrem Antrag ist – und das haben Sie wahrscheinlich unfreiwillig gemacht –, dass er Ihr wahres Gesicht offenbart. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Daniel Baldy.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse mal die verteidigungspolitischen Initiativen der AfD der letzten Tage zusammen: erstens Verdacht der Spionage für Russland durch dubiose parlamentarische Anfragen, zweitens keine einheitliche Linie, ob und wie der personelle Aufwuchs bei der Bundeswehr überhaupt gelingen soll, und drittens heute noch der Antrag, Extremisten länger in der Bundeswehr zu lassen. Was Sie versuchen, ist die konsequente Schwächung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Anders kann man das nicht mehr nennen. Vor ziemlich genau zwei Jahren, am 17. November 2023, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampel das Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten verabschiedet. Diese beschleunigte Entfernung ist nicht der Regelfall, sondern das ist, wie der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Wüstner, damals sagte, der „Notausknopf“. Wir reden hier – und ich betone das gerne noch mal – über eine schwerwiegende Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, und da ist eben dieser Notausknopf durchaus angebracht. Um die Dimension mal aufzuzeigen – das wurde ja eben schon gesagt –, hilft der Blick in den Extremismusbericht der Bundeswehr. Der sieht für 2024 gerade einmal 24 Soldatinnen und Soldaten in der sogenannten Kategorie „Rot“, also die Einstufung als Extremisten durch den Militärischen Abschirmdienst. Das sind 0,01325 Prozent aller Bundeswehrangehörigen. Und das heißt natürlich im Umkehrschluss: Mehr als 99,98 Prozent der Bundeswehrangehörigen stehen auf dem Boden des Grundgesetzes, unserer Verfassung. Ich finde, das ist ein sehr, sehr wichtiges Signal, das wir auch heute Abend noch mal betonen müssen. Wir können uns auf unsere Soldatinnen und Soldaten, auf die Truppe, verlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Von diesen 24 Extremisten wurden im letzten Jahr vier über dieses Notausknopf-Verfahren entlassen. Zum Verfahren selbst – es wurde ja eben schon dargestellt, wie es abläuft – kommt es nicht durch eine Kurzschlusshandlung, sondern das hat durchaus gewisse Hürden: Der Vorgesetzte leitet das Verfahren ein, der Kommandeur gibt eine Stellungnahme ab, und das Personalamt entscheidet am Ende. Die Soldatinnen und Soldaten erhalten bis Ende des Verfahrens 50 Prozent der Bezüge. Das alles zeigt doch: Das Verfahren ist kein Mittel zur Unterdrückung missliebiger Meinungen, wie Sie es darstellen, es ist kein Unrechtsverfahren, und vor allen Dingen wird die Fürsorgepflicht des Staates weiterhin eingehalten. Eine wehrhafte Demokratie muss sich aber eben auch gegen Verfassungsfeinde in den eigenen Reihen wehren können, und das tun wir, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die AfD stellt sich mit dem vorliegenden Antrag plötzlich vor die Beamten – oder sie tut zumindest so – und erklärt sich zum Vorkämpfer für die Fürsorgepflicht gegenüber den Soldaten und Beamten in Deutschland. Und da frage ich mich: Wo ist eigentlich Ihre Fürsorge, wenn Sie seit Jahren Meldeportale für Lehrerinnen und Lehrer einrichten, die in Ihren Augen nicht politisch neutral sind, und Sie diese Lehrkräfte dann öffentlich an den Pranger stellen? Wo ist Ihre Fürsorge, wenn Sie dazu aufrufen, man solle Lehrerinnen und Lehrer öffentlich denunzieren, wenn sie etwas Kritisches über die AfD sagen? Und wo blieb denn zum Beispiel Ihre Unterstützung für zwei Lehrkräfte im Spreewald, die vor zwei Jahren Rechtsextremismus in der Schülerschaft thematisierten und daraufhin aus der rechten Szene bedroht wurden? Ich kann Ihnen sagen, wie Ihre Antwort aussah: Sie wollten das Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen aus dem Schulgesetz Brandenburgs sogar noch rausnehmen. – Das war Ihre Antwort, und das zeigt vor allen Dingen eins – und das haben Sie auch heute mit diesem Antrag wieder gezeigt –: Sie wollen Verfassungsfeinde und Extremisten nicht nur in Ihren eigenen Reihen, Sie wollen sie auch in allen Bereichen der staatlichen Verwaltung. Wir hingegen, die Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus, wollen eine wehrhafte Demokratie mit Soldatinnen und Soldaten, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, so wie es die allermeisten tun, die sich von extremistischen Gruppen und Bestrebungen distanzieren und die sich unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. Vielen herzlichen Dank. Danke schön. – Für die Fraktion Die Linke hat nun das Wort der Abgeordnete Jan Köstering.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass die AfD ihre rechtsextremen Kameraden in der Bundeswehr schützen möchte, ist nun wirklich keine Überraschung. Als parlamentarischer Arm rechter Schläger und rechtsterroristischer Gruppen ist dies nur konsequent – und damit auch ihr Antrag heute. Die Realität ist ja: Fast keine der rechtsterroristischen Gruppen der vergangenen Zeit war nicht von aktiven oder ehemaligen Soldaten durchsetzt. „Nordkreuz“, die „Patriotische Union“ und die „Sächsischen Separatisten“ sind nur die prominenten Fälle – und alle mit direkten Verbindungen zur AfD. Nehmen wir doch mal den ehemaligen AfD-Kameraden Kurt Hättasch. Er war Schatzmeister der Jungen Alternative Sachsen und saß für die AfD im Stadtrat von Grimma. Er ist mutmaßliches Mitglied der „Sächsischen Separatisten“ und unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt. Und er ist ehemaliger Zeitsoldat der Bundeswehr. Weil er die Existenzberechtigung der Bundesrepublik leugnete, wurde er aus dem Dienst entfernt. Richtig so! Ein weiteres Mitglied der „Sächsischen Separatisten“ wurde ebenfalls aufgrund rechtsextremistischer Umtriebe aus der Truppe entfernt, ein drittes erst gar nicht reingelassen. Genau so ist es richtig! All das zeigt uns, wie wichtig die Möglichkeit ist, verfassungsfeindliche Soldaten aus der Bundeswehr entfernen zu können. Die Linke hat das beschleunigte Verfahren 2023 daher grundsätzlich unterstützt. Gerade in den Fällen, um die es hier geht, ist eine schnelle disziplinarrechtliche Reaktionsfähigkeit wichtig; denn es geht hier um nichts weniger als um den Bestand unseres demokratischen Rechtsstaats und den Schutz der Menschenwürde. Dass die AfD nun heute die Aufhebung fordert, zeigt nur, wie bewusst sie die Rolle als parlamentarischer Arm des Rechtsterrorismus ausfüllt – ein Grund mehr, schnellstmöglich ein Verfahren zur Prüfung eines AfD-Verbots in Gang zu setzen, meine Damen und Herren. Vielen Dank. Als letzter Redner in der Debatte hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Ralph Edelhäußer.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundeswehr steht fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes, und wer in ihr dient, trägt insbesondere auch Verantwortung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung; das ist Fakt. Ich sage hier klar und deutlich: Wer diese Werte ablehnt, wer diese Werte bekämpft, darf nicht Teil unserer Armee sein! Nun, das hier diskutierte Gesetz wurde seinerzeit von der Ampelregierung ins Leben gerufen, und ja, wir als Union haben damals unsere Bedenken geäußert, allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern aufgrund der mangelnden Beratungszeit, die uns damals zur Verfügung stand. In einer solch sensiblen Angelegenheit wie der disziplinarrechtlichen Handhabung innerhalb unserer Streitkräfte ist eine gründliche Beratung schließlich unerlässlich. Trotz der damaligen Bedenken bleiben wir bei der Auffassung, dass das Gesetz grundsätzlich wichtig ist, um die Bundeswehr in ihrer Rolle als Hüterin unserer Demokratie und unserer Verfassung eindeutig zu stärken. Die schnelle Handhabung von Fällen, in denen Soldaten verfassungsfeindliche Bestrebungen zeigen, ist für den Schutz unserer Verfassung und für die Wahrung der Sicherheit innerhalb der Streitkräfte von entscheidender Bedeutung. Denn das Gesetz ermöglicht eine schnelle und wirksame Reaktion, indem die Entlassung von Soldatinnen und Soldaten durch einen Verwaltungsakt erfolgt, ohne dass ein langwieriger Prozess über Truppendienstgerichte erforderlich ist. Dieser Schritt wurde rechtlich geprüft, und der Zugang zum gerichtlichen Rechtsschutz bleibt ja weiterhin gewahrt. Die heutige Forderung nach einer Aufhebung des Gesetzes stellt aus unserer Sicht eindeutig einen Rückschritt dar. Statt das Verfahren zu verkomplizieren und unnötig zu verzögern, sollten wir uns darauf konzentrieren, die Truppendienstgerichte personell und strukturell zu stärken, um damit die rechtsstaatliche Kontrolle zu gewährleisten, ohne dabei die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr an sich in irgendeiner Form zu beeinträchtigen. Es bleibt entscheidend, dass wir die Balance zwischen schneller und effizienter Reaktion einerseits und der rechtsstaatlichen Absicherung andererseits bewahren. In einer Zeit, in der unsere Streitkräfte vor großen Herausforderungen und unter enormem Druck stehen, müssen wir sicherstellen, dass sie auch in Fällen von Verfassungsfeindlichkeit schnell und wirksam handeln können. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion