Antrags der Abgeordneten Martin Reichardt, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag aufheben – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen und Jugendlicher wiederherstellen
Beratung des Antrags der Abgeordneten Martin Reichardt, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag aufheben – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen und Jugendlicher wiederherstellen
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (12)
Frau Präsidentin! Anwesende Damen und Herren! „Wir schaffen das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel wieder ab.“ Mit diesen Worten warb die CDU/CSU im vergangenen Winter um die Stimmen der Deutschen für die Bundestagswahl. Damit schloss sich die Union einem zentralen Anliegen der Alternative für Deutschland an. Schon in den Plenardebatten der vergangenen Legislatur fiel umsichtigen Beobachtern auf, wie die Union diesbezüglich AfD-Positionen eins zu eins kopierte. So tönte Mareike Wulf, inzwischen Staatssekretärin im Hause Prien – Zitat –: „Aus unserer Sicht ist Geschlecht nicht selbstbestimmt, sondern Schicksal, [...]. Geschlecht ist immer biologisch fundiert und [...] nicht frei wählbar.“ Zitat Ende. Und die Kollegin Hierl von der CSU schrie der Ampel mit Blick auf die Transgenderlobby entgegen – Zitat –: „Sie wollen eine laute, aber sehr kleine Gruppe zufriedenstellen und spalten so die Gesellschaft.“ Zitat Ende. Ich kann mich an das darauffolgende zornige Gegröle der vereinigten Linken noch bestens erinnern. So ging die Union also mit AfD-Forderungen auf Stimmenfang im bürgerlichen Lager. Doch siehe da: Nach der Wahl suchten die Möchtegernkonservativen um Kanzler Merz genau den falschen Koalitionspartner aus und legten dann gemeinsam fest, das Selbstbestimmungsgesetz doch noch zu belassen. Was für ein Schlag ins Gesicht Ihrer Wähler, werte Kollegen von der Union! Wer aber geglaubt hatte, damit habe die Heuchelei der sogenannten Christdemokraten ein vorläufiges Ende gefunden, der sah sich jäh getäuscht. Denn kaum wurde durch den Fall Liebich die ganze Absurdität des Selbstbestimmungsgesetzes in aller Öffentlichkeit bloßgestellt, da tauchten plötzlich die konservativen Knochen der Unionsparteien wieder aus der Versenkung auf und forderten die schnelle Korrektur des Selbstbestimmungsgesetzes. Was sollen wir nun dazu sagen? Diese schnelle Korrektur können Sie ganz schnell haben, werte Kollegen der Union, und zwar wenn Sie unserem Antrag nach Beratung zustimmen. Andernfalls bleibt nur ein Fazit: Männer, die sich einbilden, Frauen zu sein, sind genauso auf dem Holzweg wie Unionspolitiker, die sich einbilden, Konservative zu sein, meine Damen und Herren. Darum: Fassen Sie Mut, und zeigen Sie als Union den Deutschen, dass Sie mehr können, als Sprüche klopfen. Bereiten Sie diesem breiten gesellschaftlichen Konsens endlich die Möglichkeit zum Durchbruch! Beenden Sie dieses wirre Gesetzesmachwerk, das die breite Masse unseres Volkes schon immer abgelehnt hat, meine Damen und Herren. Zeigen Sie gemeinsam mit uns der Welt da draußen, dass der Deutsche Bundestag kein Zirkuszelt ist, in dem sich infantil-linksextreme Kräfte von Reichinnek über Dröge bis Stegner nach Belieben im Konfettiregen austoben können. Hören Sie auf die Wissenschaftler und die Sicherheitsexperten. Lassen Sie uns gemeinsam im Interesse dieses Landes, seiner Kinder und Jugendlichen, seiner Eltern und Familien diesem Gesetz ein schnelles Ende bereiten. Beweisen Sie so ganz sichtbar nach außen: Links ist vorbei, damit Deutschland eine Zukunft hat. Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte ist für die Unionsfraktion Ansgar Heveling.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der AfD, was genau wollen Sie eigentlich? Erst kündigten Sie bei der Festlegung der Tagesordnung einen Gesetzentwurf an. Geworden ist es ein Antrag, der andere zum Handeln auffordern soll. Sie fordern am Anfang des Antrags, dass der Bundestag beschließen solle, dass die Bundesregierung das Selbstbestimmungsgesetz aufheben soll. Anscheinend sind Ihnen nicht nur die Arbeitsabläufe in unserer parlamentarischen Demokratie nicht bekannt, sondern Sie missverstehen auch grundlegende verfassungsrechtliche Fragen der Gewaltenteilung. Andernfalls wüssten Sie, dass nur der Deutsche Bundestag selbst das Selbstbestimmungsgesetz aufheben könnte. – Na, Sie fordern, dass die Bundesregierung das aufhebt. Also, wie das funktionieren soll, das bleibt jetzt erst mal Ihr Geheimnis. Am Ende des Antrags fordern Sie dann noch mit Bezug auf juristische Kohärenz – man muss sich das im Zusammenhang mit diesem Antrag einmal auf der Zunge zergehen lassen –, der Bundestag solle die Vorlage eines neuen grundrechtskonformen Gesetzentwurfes beschließen. Wenn Sie genau wissen, was Sie wollen: Warum legen Sie dann nicht direkt einen Gesetzentwurf vor, den Sie für rechtskonform halten, über den wir dann debattieren könnten? Im Titel fordern Sie Rechtsklarheit. Juristische Kohärenz und Rechtsklarheit sollten wir von Ihnen fordern. Selbstverständlich werden wir diesem konfusen Antrag, der keine klare Zielbestimmung hat und formales Nichtwissen offenbart, nicht zustimmen. Zum Inhaltlichen. Es ist kein Geheimnis: Wir von der Union erachten das von der Ampel verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz in dieser Form als unausgereift, weil es an entscheidenden Stellen ins Beliebige abgleitet. Lassen Sie mich die von uns bereits im Gesetzgebungsprozess hauptsächlich kritisierten Punkte kurz ausführen. Erstens. Der Umgang mit dem Geschlechtseintrag darf nicht bloße Formsache sein. Herr Kollege. Personenstandsangaben benötigen Verbindlichkeit. Damit wird Ernsthaftigkeit gesichert und Missbrauch ausgeschlossen. Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion. Die AfD-Fraktion kann sich gerne auf ihre üblichen Zwischenrufe beschränken. Ich möchte jetzt weiter ausführen. Zweitens: vulnerable Gruppen. Hier braucht es besondere Vorsicht und klare Schutzmechanismen. Drittens. Die Ampel hat mit der Streichung der Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden eine Sicherheitslücke geschaffen. Wir brauchen aber in dieser Sache keine schrillen Parolen von rechts außen, sondern eine sachliche und differenzierte Auseinandersetzung mit der Frage, wie wir ein Verfahren rechtssicher und verantwortungsvoll gestalten können. Im Koalitionsvertrag haben wir daher sehr klar festgehalten: Das Selbstbestimmungsgesetz wird spätestens bis zum 31. Juli 2026 umfassend evaluiert. Wir wollen valide wissen, welche Auswirkung dieses Gesetz in der Praxis hat: auf Behörden, auf Schulen und Vereine, auf Kinder und Jugendliche und auf die Sicherheit unseres Landes. Dazu braucht es Zahlen, Erfahrungen, Berichte, nicht einfache Schlagworte und pauschale Unterstellungen. Dann werden wir dort Veränderungen vornehmen, wo es nötig ist. Wir als Union sagen Ja zur Freiheit, aber mit Sicherheit und Verantwortung. Wir setzen uns ein für Selbstbestimmung, aber ohne Beliebigkeit. Es ist uns wichtig, eine Balance zu finden zwischen Respekt für den Einzelnen und Verlässlichkeit für die Gesellschaft. Das ist der Weg einer verantwortungsvollen Mitte. Und lassen Sie mich auch das klar sagen: Natürlich gibt es unterschiedliche Sichtweisen in der Koalition. Aber die AfD wird es nicht schaffen, durch kalkulierte Provokationen Zwietracht zu säen. Wir diskutieren, wir debattieren hart an der Sache orientiert, und dann entstehen tragfähige Kompromisse. Das ist die Stärke demokratischer Zusammenarbeit. Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik entsteht nicht durch die lautesten Zwischenrufe. Vertrauen entsteht, wenn Menschen sehen, dass wir uns nicht vom Populismus treiben lassen, sondern faktenbasiert entscheiden. Unser Kurs bleibt verantwortungsbewusst zum Wohl der Menschen in diesem Land. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in der Debatte ist für Bündnis 90/Die Grünen Nyke Slawik.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über einen Antrag der AfD, das Selbstbestimmungsgesetz abzuschaffen. Ich sage es gleich zu Beginn: Das ist absurd. Es ist ein Angriff auf die Freiheit und die Würde von Menschen in unserem Land. Und es ist ein Angriff auf unsere Demokratie, die sich am Schutz von Minderheiten bemisst. Ich bin es so leid, dass schon wieder Stimmung gemacht wird gegen transgeschlechtliche Menschen in diesem Land. Es gibt große Sorgen der Bürgerinnen und Bürger: Krieg in der Ukraine, im Nahen Osten, steigende Mieten, explodierende Lebenshaltungskosten oder die Klimakrise. Aber wird das Leben von irgendjemandem in diesem Land eigentlich besser, wenn jetzt schon wieder auf Transmenschen rumgehackt wird? Wird die Miete dadurch günstiger, die Kitabetreuung besser? Ich glaube kaum. Im Gegensatz zur AfD bin ich stolz darauf, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen haben; denn damit haben wir endlich das entwürdigende Transsexuellengesetz überwunden, ein Gesetz voller Zwangsgutachten, voller Demütigungen und voller verfassungswidriger Regelungen. Ich bin stolz darauf, dass trans-, inter- und nichtbinäre Personen in Deutschland nicht mehr Zwangsscheidungen, Zwangssterilisation oder entwürdigende Begutachtungen über sich ergehen lassen müssen. Und ich bin stolz darauf, dass Deutschland heute endlich zu den Top-zehn-Ländern in Europa gehört, was die Gleichstellung von LSBTIQ-Menschen angeht – dank Selbstbestimmungsgesetz. Die Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz ist kein Symbolstreit, sondern betrifft Fragen des Alltags. Es geht um Kinder und Jugendliche, die in der Schule endlich mit ihrem richtigen Namen angesprochen werden. Es geht um Erwachsene, die nicht mehr jedes Mal ihren alten Personalausweis vorzeigen müssen, wenn sie ein Paket abholen. Es geht um Eltern, die sich für ihre Kinder einen respektvollen und sicheren Weg wünschen. Und ganz ehrlich: Ich verstehe die Aufregung einfach nicht. Wenn Menschen wählen gehen, verlangt zu Recht niemand eine Eignungsprüfung. Wenn Leute heiraten wollen oder eine Familie gründen, entscheidet der Staat auch nicht, ob sie geeignet sind. Aber wenn jemand seinen Geschlechtseintrag ändern möchte, dann wird von der AfD plötzlich der Untergang des Abendlandes heraufbeschworen und gefordert, Menschen zu überprüfen. Das ist doch völlig albern und maßlos überzogen. Lassen Sie die Menschen einfach ihr Leben leben, egal mit welchem Geschlecht sie sich identifizieren. Ist das wirklich zu viel verlangt? Und übrigens: Die Möglichkeit, Namen und Geschlechtseintrag zu ändern, gibt es in Deutschland bereits seit Jahrzehnten, sei es nach dem vorherigen Transsexuellengesetz oder nach § 45b Personenstandsgesetz. Neu ist daran gar nichts. Neu ist nur, dass wir endlich ein menschenwürdiges, verfassungskonformes Verfahren geschaffen haben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Selbstbestimmungsgesetz sendet ein klares Signal: Wir sehen Vielfalt, wir respektieren Vielfalt, und wir schaffen verlässliche Rechte. Eine Gesellschaft, die Vielfalt zulässt, ist eine Gesellschaft, in der Menschen ihr Potenzial entfalten können. Das ist ein Gewinn nicht nur für transgeschlechtliche Menschen, sondern für uns alle. Vielen Dank. Nachdem die Rednerin schon zum Schluss gekommen ist, Herr Dr. Malte Kaufmann, gibt es nur noch die Möglichkeit der Kurzintervention.
Frau Präsidentin, vielen Dank, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Ich wollte Frau Slawik fragen – weil sie so sehr gegen die Überprüfung des Geschlechts gesprochen hat –, ob sie zur Kenntnis nehmen möchte, dass bei der gerade stattfindenden Leichtathletikweltmeisterschaft in Tokio eine Geschlechterüberprüfung vorgenommen wird, und wie sie dies bewertet. Ich würde sagen, wir lassen Frau Slawik auch in Ruhe antworten.
Die Teilnahme an Sportwettkämpfen wird nicht durch das Selbstbestimmungsgesetz geregelt, sondern das regeln die Sportverbände nach eigenen Regeln, die sie für sich setzen, die sie angemessen für die jeweilige Sportart halten. Die nächste Rednerin in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Carmen Wegge.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Wir erleben mal wieder, wie die Rechtsextremen in diesem Land unter fadenscheinigen Vorwänden Stimmung gegen ein Gesetz machen, das Minderheitenrechte schützt. Die AfD will das Selbstbestimmungsgesetz aufheben, angeblich zum Schutz von Frauen und Jugendlichen. Das ist blanker Zynismus und strotzt mal wieder nur so vor Widerlichkeiten. Sie wollen es aufheben, weil es Menschen schützt, die Sie am liebsten unsichtbar machen wollen. Ausgerechnet eine rechtsextreme Straftäterin, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, wird hier zur Argumentationsfigur stilisiert. Ihr Namenswechsel wird instrumentalisiert, um das Gesetz ins Lächerliche zu ziehen. Aber klar ist: Ein weiblicher Vorname ist keine Eintrittskarte in ein Frauengefängnis. Wer anderes behauptet, betreibt bewusste Panikmache. Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und ersetzte das alte, demütigende Transsexuellengesetz. Seither können volljährige Personen ihren Geschlechtseintrag einfach per Erklärung beim Standesamt ändern. Gerichtliche Verfahren und Zwangsgutachten entfielen endlich. Schon in den ersten Monaten haben zwischen 6 000 und 15 000 Menschen davon Gebrauch gemacht. Das zeigt: Dieses Gesetz beendete endlich jahrzehntelange Diskriminierung. Um auf Ihren Punkt konkret einzugehen: Es gibt keine Automatismen, die irgendjemandem Zugang zu geschützten Bereichen garantieren, ob Frauengefängnis oder Umkleide. Darüber entscheiden weiterhin im Einzelfall Sicherheitsbehörden, Rechtsverordnungen und Hausordnungen. Das Gesetz ist kein Freifahrtschein für Täter. Dieses Gesetz ist sachgerecht, es ist überfällig, und es schützt Menschen, anstatt sie noch weiter zu gefährden. Es gibt keine Beweise, dass die Sicherheit von Frauen oder Jugendlichen eingeschränkt wird. Im Gegenteil: Es schafft Würde und Sicherheit im Alltag für sehr viele Menschen in diesem Land. Und unsere Antwort ist klar: Wir als SPD-Fraktion stehen uneingeschränkt zum Selbstbestimmungsgesetz. Frau Kollegin, es gibt eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion. Nein, danke. – Wenn die AfD behauptet, Frauen oder Mädchen würden dadurch benachteiligt, ist das eine Verhöhnung all derer, die für Emanzipation und Gleichberechtigung kämpfen. Und lassen Sie mich noch eines hinzufügen: Wer so tut, als wollte er Frauen schützen, während er gleichzeitig jeden Tag gegen Frauenrechte, gegen Gleichstellung und gegen Vielfalt hetzt, ist nicht der Anwalt der Frauen; er ist ihr größter Feind. Wir stehen für Zusammenhalt, für Toleranz und für Gleichberechtigung, und wir verteidigen dieses Gesetz mit aller Kraft, egal wie laut die Rechtsextremen in diesem Land schreien. Und für uns ist auch klar: Mit uns als SPD-Fraktion wird es auch in dieser Legislatur keine diskriminierende Verschärfung oder Benachteiligung von Transmenschen geben. Es gibt eine Kurzintervention aus der AfD-Fraktion. – Herr Reichardt.
Sie haben ja gerade darauf hingewiesen, dass Svenja Liebich ein verurteilter Rechtsextremer sei, und damit diskreditiert, dass Herr oder Frau Liebich sich als Frau identifiziert, und dass ich das als Beispiel erwähnt hätte. Welcher Unterschied besteht denn zwischen dem aus Ihrer Sicht verurteilten Rechtsextremen Liebich und der Linksterroristin Maja in Ungarn hinsichtlich ihrer Geschlechtsidentität? Beide haben doch wohl Ihr Gesetz in Anspruch genommen, und damit können Sie bei Herrn oder Frau Liebich nicht von Missbrauch reden.
Soweit ich informiert bin, hat Maja das Selbstbestimmungsgesetz genutzt, weil sie sich tatsächlich als Transperson identifiziert. Nach meinem Kenntnisstand – und das ist auch richterlich festgestellt worden – hat Frau Liebich, wie ich sie übrigens in meiner Rede auch genannt habe, das nicht aus diesen Gründen getan. Man kann Frau Liebich sogar Herr Liebich nennen, wenn man möchte, weil ein Gericht festgestellt hat, dass es bei Frau Liebich eigentlich sehr nahe liegt, dass sie dieses Gesetz missbraucht. – Ich hoffe, das ist Ihnen jetzt deutlicher geworden. Im Übrigen finde ich es höchstgradig relevant, dass diese Person ein rechtsextremer Extremist oder Extremistin ist. Das ist in diesem Fall egal. Beides ist schlecht. Für die Fraktion Die Linke ist der nächste Redner Maik Brückner.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es trans, inter und nichtbinären Menschen, ihren Namen und ihren Geschlechtseintrag zu ändern, nicht mehr und nicht weniger. Nach der medialen Berichterstattung zum Selbstbestimmungsgesetz in den vergangenen Wochen habe ich noch mal einen Blick in den Gesetzestext geworfen. Darin steht definitiv nicht drin, dass verhaltensauffällige Neonazis im Frauenknast untergebracht werden müssen. Wirklich nicht! Das Problem beim Einbuchten von Rechtsextremen ist offensichtlich nicht das Selbstbestimmungsgesetz, sondern die Vollstreckung von Haftbefehlen. Hunderte von denen laufen da draußen frei herum, obwohl sie gewalttätig sind und eigentlich hinter Gittern sitzen müssten. Apropos hinter Gittern: Die Älteren erinnern sich vielleicht noch an die gleichnamige Fernsehserie. Da ging es auch um einen Frauenknast; nur hatte darin jede Insassin mehr Anstand als die Abgeordneten der AfD. Die extreme Rechte will staatlich festlegen, dass ein Transmann kein Mann ist, dass Frauen an den Herd gehören oder dass alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern keine richtigen Familien sind. Niemand braucht zu glauben, dass die hasserfüllte Geschlechter- und Familienpolitik der Rechten einzig das Problem queerer Communitys ist. Mit rassistischen und transfeindlichen Parolen soll Zustimmung für einen autoritären Staatsumbau mobilisiert werden. Die USA oder Ungarn sind dafür mahnende Beispiele. Angriffe auf die Justiz, auf die Pressefreiheit oder die Opposition sind dort an der Tagesordnung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland verdient ein besseres Selbstbestimmungsrecht. Der skandalöse Hausrechtsparagraf im Selbstbestimmungsgesetz, der eine diskriminierende Türpolitik in Fitnessstudios oder Saunen ausdrücklich gestattet, muss endlich gestrichen werden. Die Übernahme von Kosten für geschlechtsangleichende Maßnahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen muss endlich geregelt werden. Und dem nationalen Aktionsplan „Queer leben“ fehlt ein engagiertes Sozialprogramm. Denn Trans- und Interpersonen sind besonders häufig von Armut oder Arbeitslosigkeit betroffen. Der Bundeskanzler hat während einer Befragung im Plenum gesagt, er werde alles unternehmen, damit queere Menschen ein gutes Leben haben. Wers glaubt, wird selig. Sie als Union haben die gesamte Pride Season genutzt, um die queeren Communitys herabzuwürdigen. Sie haben Wahlkampf gegen das Selbstbestimmungsgesetz gemacht. Und Ihr Flirt mit der extremen Rechten ist die gegenwärtig größte Gefahr für queere Menschen und die Freiheit in diesem Land. Der nächste Redner in dieser Debatte: für die Unionsfraktion Dr. Konrad Körner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege von der Linken, diese Unionsfraktion ist nicht ansatzweise eine Gefahr, sondern, wenn man es so bezeichnen will, die Brandmauer gegen die extreme Rechte in diesem Land. Sie müssen sich noch über die Definition von Sozialismus unterhalten. Wir repräsentieren die Mitte in diesem Land und den gesunden Menschenverstand, und wir betreiben eine pragmatische Politik. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin neu in diesem Parlament. Und dennoch sind auch mir die heftigen Debatten in Erinnerung geblieben, die dieses Parlament und infolgedessen auch eine aufgebrachte Gesellschaft im Zuge der Einführung des Gesetzes, um das es jetzt geht, geführt hat. Noch immer führen wir Diskussionen, und wir spüren auch eine Verunsicherung dazu im Land. Die Union steht vorbehaltlos zu den Grundrechten aller Menschen. Und ja, der Rechtszustand vor dem Selbstbestimmungsgesetz war nicht zufriedenstellend, und das Bundesverfassungsgericht hatte mehrmals eingegriffen. Insofern bestand Handlungsbedarf. Jeder soll nach seiner Fasson glücklich werden. Doch wir sind auch die Fraktion im Parlament, die die Rechte des Einzelnen schützen will, ohne dabei die Augen vor der Realität und vor dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft zu verschließen. Denn eines ist klar: Das Selbstbestimmungsgesetz muss in seiner jetzigen Form – wie im Übrigen eigentlich jedes Gesetz nach und nach – überprüft werden. Es war deswegen richtig, dass wir uns in der Koalition darauf verständigt haben, die Evaluierung dieses Gesetzes vorzuziehen. Gerade deswegen ist dieser handwerklich schlechte Antrag der AfD – der Kollege Heveling hat es schon gesagt, aber ich will noch auf etwas anderes eingehen – überhaupt nicht nachzuvollziehen. Nur zwei kurze Beispiele: Sie wollen unter Ziffer I.4 Ihres Antrags festgestellt haben, dass nur eine Evaluierung, aber – achten Sie jetzt auf den Wortlaut – „keine kritische […] Neubewertung“ des Gesetzes geplant wird. Ich empfehle hier einen Blick in das deutscheste Buch schlechthin, den Duden; ich zitiere daraus mit Erlaubnis der Präsidentin. „Evaluation“ wird dort – zugegeben: „bildungssprachlich“ – definiert als Substantiv, feminin, von lateinisch „valere“, wert sein, stark sein. Es meint die fach- und sachgerechte Bewertung von etwas. Damit ist die Feststellung, die Sie treffen, schon obsolet und falsch. Deutsche Sprache, schwere Sprache, zumindest für die AfD! Herr Kollege, es gibt eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion. Bitte. Frau Kollegin. Vielen Dank. – Herr Kollege, ich habe mal eine Frage. Sie üben ja genauso wie Ihr Vorredner Kritik an unserem Antrag. Wo ist denn Ihr Antrag? Unser Antrag ist der Koalitionsvertrag. Wir sind auf vier Jahre gewählt. Wir haben uns ein ambitioniertes Arbeitsprogramm gegeben. Deswegen werden wir dieses Gesetz evaluieren, und das bezieht eine Neubewertung mit ein. Wir werden dieses Gesetz überprüfen. Ich glaube, es gibt ein ganz großes Bedürfnis in der Bevölkerung: Ja, helft dem Einzelnen, aber bitte verunsichert nicht das ganze Land. – Das ist ganz wichtig. Wenn man in Einzelfällen nachbessern muss, dann werden wir das tun. Ich fahre mit meiner Rede fort. Dann haben Sie ja sogar im Antrag die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz aufzuheben. Was Gewaltenteilung bedeutet – der Kollege Heveling hat es gesagt –, ist Ihnen nicht so ganz klar. Ihr Antrag hat also nicht ansatzweise das Level, das man in diesem Hohen Haus zu diesem schwierigen Thema erwarten dürfte. Diese Koalition wird mit der Evaluation, also der sachgerechten Bewertung dieses Gesetzes, dem Thema gerecht werden. Wir sehen in der gesellschaftlichen Debatte ja deutlich: Das Gesetz wird doch in begründeten Fällen schwieriger persönlicher Entscheidungen und innerlicher Konflikte von der Gesellschaft nicht infrage gestellt, sondern in Fällen, in denen das Gesetz missbraucht und als Vorwand genutzt wird, in denen wir Gesellschaft, Familien und Betroffene verunsichert statt getragen zurücklassen, in Fällen, in denen das Gesetz von Personen im Strafvollzug als Vorwand genutzt wird oder in denen ein Fitnessstudio unter unglaublichem Druck steht, weil es nur Frauen Zugang gewähren will, und nun sogar vor Gericht steht, weil der Gesetzgeber damals vielleicht vorschnell dem Einzelnen die Regulierung überlassen hat. Ich glaube, für manche Einzelfälle muss der Gesetzgeber dann schon eine generelle Regelung treffen. Auf alle diese Fragen hat meine Fraktion bereits in der letzten Legislatur hingewiesen. Es ist bei dem Thema aber für eine bürgerlich geführte Koalition der Mitte angemessen, hier nicht mit irgendwelchen handwerklich schlechten Anträgen zu arbeiten, sondern sich ordentlich hinzusetzen und das Gesetz sinnvoll und ehrlich zu bewerten. Sicherheitsrelevante Aspekte regelt das Bundesinnenministerium bereits in einer Verordnung. Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir das Thema ernsthaft besprechen, ernst nehmen und dann gesellschaftlich versöhnend regeln. Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Birgit Bessin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucher! Dieses Selbstbestimmungsgesetz ist nichts anderes als ein Symbol für Dekadenz, für Realitätsverweigerung, ideologisierte Politik und zeigt einmal mehr, wie sich eine Regierung von einer winzigen Minderheit in unserer Gesellschaft zum Narren halten lässt. Dieses Gesetz entfernt sich von wissenschaftlichen Grunderkenntnissen der Biologie, die Ihnen ja alle sicherlich bekannt sein sollten; denn ohne eine körperliche Veränderung ist es doch nichts anderes als eine Maskerade. Der Mensch bleibt biologisch männlich oder weiblich, und er kann lediglich in diesem Wünsch-dir-Deutschland seiner Geschlechterrolle entfliehen. Aber dafür brauchen wir keine Gesetze. Meine Damen und Herren, es spricht übrigens Bände, dass nach einem jahrhundertelang existierenden Patriarchat, das wir lange überwunden hatten, seit 2015 dieses mittelalterliche Patriarchat hier in Deutschland wieder Einzug hält und Sie jetzt auch noch hingehen und durch dieses Selbstbestimmungsgesetz die Schutzräume der Frauen freigeben. Frauen werden durch Ihr Gesetz indirekt Freiwild. Meine lieben Damen und Herren, ich frage mich bei dieser Diskussion um das Selbstbestimmungsgesetz eigentlich immer wieder, warum die politische Linke sich auch noch darüber freut, dass im Prinzip ihr ausgerufenes Ziel der Frauenquote damit ja eigentlich auch ad absurdum geführt wird. Meine Damen und Herren, wie ist es eigentlich um das Thema „Hebe- oder Pädophilie“ bestellt? Auf den Tribünen sitzen dankenswerterweise viele junge Menschen. Ich frage die Mädels unter euch: Wie findet ihr das, wenn ihr ins Schwimmbad geht und euch duscht und wenn auf einmal nackte Männer in der Dusche auftauchen und sagen, sie hätten ihr Geschlecht gewechselt und seien nun Frauen? Vor euch in der Dusche stehen Männer, die sich vor euch entblößen. Wie ist das wohl für euch? Haben Sie Ihre Kinder oder Enkel mal gefragt, wie sie das sehen? In meinen Augen ist das pervers. Wir werden diejenigen sein, die unsere Kinder vor genau solchen Entwicklungen in unserer Gesellschaft schützen. Mein Kollege Martin Reichardt hat ja schon ausgeführt zur Ihrem linken Aufschrei über Marla-Svenja Liebich. Frau Kollegin, es gibt eine Zwischenfrage aus der Fraktion der Grünen. Ja, bitte. Es ist mir egal, von woher. – Genau, das muss noch vorgesagt werden von der Nachbarkollegin, ne? Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Zwischenfrage. Ich möchte zu den Ausführungen, die ziemlich absurd sind, einmal klarstellen, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bundesweit alle Frauenorganisationen Deutschlands, auch die Frauenhäuser und ihre Dachorganisationen, zum Selbstbestimmungsgesetz und zu den Vorwürfen, die Sie gerade ins Feld führen, klare Stellungnahmen abgegeben haben. Seit Jahrzehnten regeln Frauenhäuser und Organisationen, die sich mit der Geschlechterfrage befassen, den individuellen Schutz für alle. Das, was Sie gerade vortragen, klingt so, als wäre das nicht der Fall gewesen. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass alle Dachorganisationen der Frauenhäuser und alle, die mit dem Thema „Gewalt gegen Frauen“ zu tun haben, eine positive Stellungnahme abgegeben haben. Ich habe eine Frage an Sie. Nach dem, was ich gesehen habe, sind Sie Mutter eines Kindes. Wenn Ihr Kind zu Ihnen kommt und sagt: „Ich habe festgestellt, dass ich nicht in dem Geschlecht lebe, das ich bin“, dann würde ich sehr gerne von Ihnen wissen, was Sie Ihrem Kind antworten. Sehr geehrte Frau Kollegin, zuerst zu Ihren ewig langen Ausführungen mit einer netten Frage am Ende: Wir reden hier über die Gefahren, denen Kinder ausgesetzt werden, weil man gemäß dem Selbstbestimmungsgesetz ab 14 Jahren sein Geschlecht ändern kann, alleine per Sprechakt. Sie als Linke – so ordne ich Sie jetzt mal ein – beschweren sich über den Fall Marla-Svenja Liebich wegen angeblichen Missbrauchs, wie die Kollegin von der SPD gesagt hat. Und Sie wollen mir jetzt erzählen, es gebe keinen Missbrauch? Angesichts des Beispiels, das ich genannt habe, wollen Sie mir erzählen, es werde keine Männer mit pädophilen Neigungen geben, die das missbrauchen und sich junge Mädchen beim Duschen angucken werden? Das wollen Sie mir erzählen? Das glaube ich kaum. – Ich habe die Frage beantwortet. Sie dürfen sich wieder setzen. Vielen Dank. Frau Präsidentin, ich würde zu Ende ausführen. Meine Damen und Herren, die Einzigen, die unsere Kinder und Frauen in diesem Land wirklich schützen wollen, sind meine Fraktion und meine Partei. Die AfD wird sich dafür einsetzen, dass Frauen in diesem Land wieder sicher und vor allem auch frei leben können. Herzlichen Dank. Eine kleine Anmerkung habe ich, Frau Kollegin: Wir debattieren miteinander und untereinander. Wir freuen uns über viele Zuhörerinnen und Zuhörer hier auf den Rängen; aber wir sprechen sie in unseren Reden nicht direkt an. Der nächste und abschließende Redner in dieser Debatte ist Falko Droßmann für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weigere mich inzwischen, darauf einzugehen. Ich musste mir heute hier in diesem Plenum eine Debatte über einen Antrag der AfD auf Zurückweisung aller asylsuchenden Personen an den Grenzen anhören. Ich musste mir eine Debatte über einen Antrag auf Rückkehr zur Kernenergie anhören. – Seien Sie mal ruhig! Danach kam die übliche Aufhebung der Immunität einer Ihrer Abgeordneten zur Durchführung von Hausdurchsuchungen, und jetzt muss ich mir noch diese Diskussion zum Selbstbestimmungsgesetz antun. Haben wir in diesem Land wirklich gar keine anderen Probleme, als immer wieder diesen Unsinn hier zu besprechen? Das frage ich Sie ehrlich. Sie bringen das immer wieder auf die Tagesordnung und erwarten, dass wir jedes Mal – ich glaube, es ist das zehnte Mal, dass ich dazu reden muss – auf dieselben Dinge antworten. Damit machen Sie es ja zum Problem und erzählen überall, es gebe ein Problem, obwohl es kein Problem gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Weil Sie immer auf die Geschichte zurückgreifen: Sie weisen in Ihrem Antrag darauf hin, dass viele Personen in Großstädten, in urbanen Räumen, in Berlin ihren Geschlechtseintrag ändern. Seit dem Mittelalter gilt der Satz: Stadtluft macht frei. Deshalb gibt es natürlich viel mehr solcher Menschen in den Großstädten, in den urbanen Räumen – fragen Sie mal Cindy aus Marzahn; die kann das erklären – als woanders. Wir finden die urbanen Räume toll. In Köln sagen wir: Jeder Jeck ist anders. – Und in Hamburg sagen wir: An der Alster, an der Elbe, an der Bill’, dor kann jeder eener moken, wat he will. – Das wird die AfD in unserem Land und in unseren Städten nicht ändern. Vielen Dank.
Redner nach Fraktion
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