Gesetzes zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden
Erste Beratung des von den Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Ulrich von Zons, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (7)
Herr Präsident! Liebe Bürger! Kinder und Jugendliche befinden sich in einem Lebensabschnitt, der allgemein als Heranreifen bezeichnet wird. Man sei noch nicht im Vollbesitz der Erkenntnisfähigkeit, habe wenig Erfahrung, wolle und müsse sich noch ausprobieren dürfen, und das ist insoweit auch korrekt. Das Ausprobieren und der Fokus auf Nachsicht stoßen im Strafrecht jedoch irgendwann an eine Grenze; das dürfte sogar hier jedem so halbwegs einleuchten. Aber Sie können es nicht lassen und wollen auch hier in alter No-Border-Gewohnheit diese Grenzsetzung möglichst aufweichen, aussitzen, zerreden und niemals nicht irgendwie schärfer definieren. Man könnte ja fast ein abgesprochenes Zusammenwirken über Parteigrenzen hinweg zulasten Dritter hier vermuten. Da aber niemand Kartelle mag, gab es leichte Vorstöße hin zur politischen Marktwirtschaft. Neu im Angebot war Klare-Kante-Linnemann von der Union, stark in der Grundnote, unauffällig im Abgang, Achtung: Kurze Haltbarkeit! Herr Linnemann forderte bekanntlich noch im Februar die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre. Meine Damen und Herren, liebe Bürger, betäuben Sie sich nicht mit solchen durchschaubaren Sonderangeboten! Gegen die überhandnehmende Kriminalität Jugendlicher in diesem Land gibt es nur ein effektives Mittel, und das ist blau, garantiert frei von jeder politischen Preisabsprache und an jeder Wahlurne erhältlich. Denn der gute Klare-Kante-Linnemann wurde zurückgepfiffen von der SPD-Justizministerin Hubig. Alles soll so bleiben, wie es ist. Das Problem: Dieses Land ist nicht mehr, wie es einmal war. 2024 wurden über 450 000 Jugendliche bei der Polizei als Tatverdächtige geführt, darunter Zehntausende Kinder, allein 14 000 einfache Gewalttäter, 35 000 bei noch schlimmeren Rohheitsdelikten und Freiheitsberaubung. Und das ist auch nur das Hellfeld. Hier kein Dunkelfeld von einem mehrfachen Umfang anzunehmen – das wäre Ihre Hauptbetätigung –, das wäre naiv. Also wird beschwichtigt und ganz plötzlich die sonst verpönte Erziehungspflicht der Eltern heraufbeschworen. Aber auch die Eltern sind nicht mehr das, was sie einmal waren. Und damit meine ich nicht die Alleinerziehende, die wegen drei Jobs gar nicht mehr weiß, wann sie allein erziehen soll. Nein, es muss einfach gesprochen werden von Eltern, die ihr Kind nicht mit den Werten und Regeln in diesem Land vertraut machen, weil sie diese selbst kaum kennen oder sie sogar offen verachten. Und nein, das steckt natürlich nicht hinter allen Fällen. Aber wir sind verpflichtet, die allgemeine Kausalkette offen zu benennen, wie sie ist. Bullerbü an unseren Schulen und Spielplätzen ist untergegangen, entsprechend ist auch Abschied zu nehmen von der großzügigen Strafbarkeitsschwelle bei 14 Lebensjahren. Wer andere Menschen zusammenschlägt, vor Züge stößt, absticht oder beraubt, erkennt auch mit 12, das dies nicht richtig sein kann, sei es innerhalb seiner eigenen Parallelgesellschaft, gegenüber einer anderen gerade als Gegner identifizierten Minderheit oder gegenüber dem Opfer, das aufgrund seiner naiven Wehrlosigkeit immer geht: dem Kartoffeldeutschen. Hören Sie um Gottes willen endlich auf, zu verdrängen und mit Teilsymptomen abzulenken! Der vorliegende Gesetzentwurf geht die ersten notwendigen Schritte: Strafmündigkeit runter auf 12, wie es auch seit Jahren verzweifelt die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert. Und sparen Sie sich nachher gegebenenfalls billige historische Effekthascherei. Wir ziehen nur gleich mit den heutigen Niederlanden oder Irland, während man in Großbritannien ab 10 strafmündig ist und es in Griechenland sogar ab 8 sein kann. Und wir halten fest: Es geht nur um die Anwendung des Jugendstrafrechts; nicht, dass das nachher wieder unter den Tisch fällt. Weiter muss aber auch das Jugendstrafrecht sinnvoll beschränkt werden. Ab dem 19. Lebensjahr hat Erwachsenenstrafrecht zu gelten. Eine Berücksichtigung bei allgemeinen Strafmaßerwägungen bleibt ja möglich. Entscheidend ist aber: Wer alt genug ist, Mitglieder dieses Hohen Hauses zu wählen und ihm sogar anzugehören, der kann auch für seine Straftaten in vollem Umfang geradestehen. Wer bei zweistelligen Wachstumsraten bei der Kinder- und Jugendkriminalität die Augen verschließt, der kann auf jeden Fall nicht auf unser Verständnis zählen. Es ist nicht mehr in Ordnung, hier auf sozialarbeiterische Selbstregulierung in den oft dysfunktional oder in offener Staatsablehnung lebenden Familien zu verweisen. Vielleicht liegt zur Ausschussberatung bereits die von Frau Hubig versprochene Kindergewalt-Analyse vor – schreckliches Wort. Ich bin mal gespannt, wie die dann zerredet wird. Es heißt jetzt, die Organisierte Kriminalität ist an allem schuld. Na ja, mit der haben wir auch noch ein Hühnchen zu rupfen; auch das sprechen nur wir offen an. Jedenfalls geht es so in unseren Schulen, auf unseren Spielplätzen nicht mehr weiter. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich den Abgeordneten Axel Müller aufrufen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der seitens der AfD-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf ist im Grunde eine Dublette eines nahezu gleichlautenden Entwurfs der AfD aus der letzten Legislaturperiode – Drucksache 20/6194 –, der allerdings erfolglos war. Es ist unstreitig, dass die Zahl der durch Jugendliche und Kinder verübten Gewaltstraftaten im Jahr 2024 den höchsten Stand seit 2011 erreicht hat, während die Jugendkriminalität in anderen Deliktsbereichen jedoch zurückgegangen ist. Es darf daher nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Jugend heute schlechter wäre als früher. Viele junge Menschen engagieren sich ehrenamtlich bei der Feuerwehr, in Hilfsorganisationen oder zahlreichen Vereinen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie sind unsere Zukunft. Die Zunahme der Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen ist auch kein auf diese Altersgruppe beschränktes Phänomen, sondern ein gesamtgesellschaftliches; denn die Gewaltkriminalität hat in allen Altersgruppen deutlich zugenommen und den höchsten Stand seit 2007 erreicht. Die Erklärung ist multikausal: Wirtschaftliche Unsicherheit, soziale Belastungen, eigene Gewalterfahrungen und gescheiterte Integration sind nur einige Gründe. Schon diese kurze Aufzählung zeigt, dass das ein vielschichtiges Thema ist und dass es, wie so oft im Leben, auf komplexe Fragen keine simplen Antworten gibt. Genau das suggeriert jedoch die AfD mit ihrem Gesetzentwurf. Mit den Ursachen dieser Gewaltkriminalität befasst sie sich nicht. Davon losgelöst reduziert sich der Lösungsvorschlag auf drei Punkte: Erstens. Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre. Zweitens. Ab 18 Jahren ausschließlich Erwachsenenstrafrecht – es soll keine Option mehr für das Gericht geben, in der Altersspanne zwischen 18 und 21 Jahren bei den Heranwachsenden entsprechend dem Entwicklungszustand eine angemessene Jugend- oder Erwachsenenstrafrechtssanktion zu finden. Drittens. Befugnisse der Staatsanwaltschaften bei der Unterbringung Minderjähriger sollen erweitert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal hilft auch berufliche Erfahrung, um sich einem Thema fachlich zu nähern. Vor meinem Eintritt in den Deutschen Bundestag war ich 25 Jahre lang Mitglied der baden-württembergischen Justiz. Ich war 15 Jahre lang Mitglied einer Jugendstrafkammer, Vorsitzender eines Jugendschöffengerichts und Jugendrichter. Ich habe alle Facetten von Jugendkriminalität kennengelernt: vom Fahren mit einem frisierten Motorroller bis zum Mord, den ein 14-Jähriger begangen hat. Ich kann Ihnen versichern, dass es einen himmelweiten Unterschied macht, ob man Anträge mit martialischen Inhalten in die Tasten des Computers hämmert oder ob man einen 14-Jährigen, der vor einem sitzt, für zehn Jahre ins Gefängnis schickt und ihm dadurch die gesamte Zeit des Erwachsenwerdens in Freiheit nimmt. Leitgedanke im Jugendstrafrecht ist stets der Erziehungsgedanke. Maßgeblich für die möglichst individuelle, passgenaue Sanktion gegen den Jugendlichen oder Heranwachsenden ist, welches Maß an erzieherischem Defizit in der Tat – – Herr Kollege Müller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Brandner? Ja. Vielen Dank, Herr Müller. – Sie zerreden jetzt unseren Gesetzentwurf. Ich habe mal ein bisschen im „Spiegel“ nachgeforscht. Am 04.02.2025 zitiert der „Spiegel“ Ihren Generalsekretär, Herrn Linnemann – ich lese mal vor, was zitiert wird –: „Wenn jede Woche oder jeden Monat was passiert im Bereich der 13-Jährigen, dann müssen wir doch reagieren. Die Schweiz hat es auch gesenkt. Ich bin klar für zwölf Jahre.“ Zitat Ende. Das sagte Ihr Generalsekretär Linnemann vor acht Wochen. Wie bringen Sie das in Einklang mit Ihrer Rede? Ich bin noch gar nicht an dem Punkt, den Sie angesprochen haben; aber ich komme noch dazu, Herr Brandner. Vielleicht hören Sie mir einfach zu. Es ist ohnehin eines Ihrer größten Mankos, dass Sie niemandem zuhören können – bei keiner Rede, egal wer spricht. Sie rufen permanent dazwischen. Aber ich komme noch auf den Punkt zu sprechen. Ich habe schon gesagt: Leitgedanke ist der Erziehungsgedanke, und maßgeblich ist die möglichst passgenaue Sanktion. Und das erzieherische Defizit, das in einer Tat zum Ausdruck gekommen ist, muss in entsprechendem Umfang mit Sanktionen ausgeglichen werden. Dafür hat der Gesetzgeber dem Jugendrichter einen großen Instrumentenkasten zur Hand gegeben: Auflagen, Weisungen, Freizeit-, Dauerarrest, Jugendstrafe mit und ohne Bewährung oder Vorbewährung usw. Ein erheblicher Teil der strafrechtlichen Hauptverhandlung entfällt bei Jugendstrafverfahren auf die Sanktionsfindung. Oftmals ist der Sachverhalt einfach gelagert, und man bespricht sich – Richter, Jugendgerichtshilfe – über die angemessene passgenaue Sanktion, sozusagen wie die Erziehungsberechtigten. Jetzt gilt im Strafrecht der Grundsatz: keine Strafe ohne Schuld. Schuldfähigkeit setzt nämlich Einsichtsfähigkeit – die Fähigkeit, die Unrechtmäßigkeit des eigenen Handelns einzusehen und sich entsprechend dieser Einsicht zu steuern – voraus. Seit über hundert Jahren besteht in unserem Recht die Vermutung, dass diese Voraussetzungen gegeben sind, wenn das 14. Lebensjahr erreicht ist. Richtig ist, dass andere Länder diese Grenze weiter unten festgelegt haben. Wie auch Herr Linnemann festgestellt hat: In der Schweiz beginnt die Strafmündigkeit sogar ab einem Alter von 10 Jahren; allerdings kann man eine Inhaftierung erst ab dem 15. Lebensjahr vornehmen. Also, solche Vergleiche taugen nichts. Wer das Alter der Strafmündigkeit ändern – insbesondere herabsetzen – will, muss sich dem Thema nicht populistisch, sondern wissenschaftlich annähern. Dazu empfehle ich auch Ihnen, Herr Brandner, einen Aufsatz in der „Kriminalpolitischen Zeitschrift“ 4/2024. Dort warnen Kriminologen, Kinder- und Jugendpsychiater eindringlich davor, aus der Kriminalitätsentwicklung Rückschlüsse auf eine Festsetzung der Strafmündigkeitsgrenze zu ziehen, um dadurch Vergeltungsbedürfnis zu befriedigen. Stattdessen bedarf es belastbaren empirischen Wissens. Deswegen sieht der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vor – jetzt komme ich darauf zu sprechen –, dass zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt eine Studie in Auftrag gegeben werden soll, die auch etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarf umfasst. Denn nur so lassen sich die Grundlagen für verantwortungsbewusste rechtspolitische Entscheidungen finden. Von alledem liest man im Gesetzentwurf der AfD nichts. Herr Abgeordneter Müller, die Redezeit. Dieser ist daher mangelhaft, und ein mangelhaftes Werk nehmen wir nicht ab. Danke schön. Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen Frau Dr. Lena Gumnior aufrufen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Ich habe eine gute Nachricht und auch eine schlechte – zuerst die schlechte. Der BKA-Präsident hat vor ein paar Tagen gewarnt: Die rechte Kriminalität unter Jugendlichen steigt massiv; sie radikalisieren sich, schließen sich zusammen, um schwere rechtsextreme Straftaten zu begehen. Und jetzt die gute: Insgesamt aber geht die Jugendkriminalität zurück. Das Niveau der Gewaltdelikte junger Menschen liegt auf einem deutlich niedrigeren Niveau als in den letzten 20 oder 30 Jahren. Hinzu kommt: Wir kennen doch die Faktoren, die dazu führen, dass Jugendliche Straftaten begehen. Wenn weniger in Jugendämter investiert wird, dann fallen Jugendliche durchs Raster, wenn an psychosozialer Arbeit und der Schulsozialarbeit gespart wird, wenn junge Menschen gerade nach der belastenden Zeit der Coronapandemie ohne Perspektive alleingelassen werden – ohne Ausblick auf eine Ausbildung nach der Schule –, dann geht das ziemlich zuverlässig nach hinten los. Ich werde an dieser Stelle nichts zur AfD sagen – die ist ein Fall für Karlsruhe –; aber auch die Union lässt ja alle Jahre wieder keine Gelegenheit aus, um über das Thema Strafmündigkeit zu sprechen. Zuletzt forderte Carsten Linnemann eine Strafmündigkeit ab zwölf Jahren. Aber der Fehler im System ist doch nicht, dass die Union strafrechtliche Daumenschrauben nicht genug anzieht. Sie sehen mit einem Auge anscheinend ein wenig trüb. Wir haben bereits ein System, das genau für solche Kinder und Jugendlichen gedacht ist. Es mag einige hier überraschen: Es gibt sogar ein ganzes Gesetzbuch dazu, das SGB VIII. Aber wenn so ein Hilfesystem nicht funktioniert, liegt es eben oft daran, dass Sie es kleinsparen und kleinhalten. Und hintenraus ist dann die einzige Idee, Kinder vor Gerichte zu stellen. Wenn Sie glauben, man müsste Kinder und Jugendliche nur härter bestrafen und dadurch würde es keine Kriminalität mehr geben, dann sind Sie weit weg von Realität und Wissenschaft. Deshalb will ich heute drei Gedanken hierlassen für ein bisschen Realismus in dieser 90er-Jahre-Debatte. Erstens. Sie alle, wir alle waren mal jung, und, klar, da werden auch mal Regeln infrage gestellt. Manche machen das mehr, manche machen das weniger – rein statistisch gesehen haben aber die allermeisten hier in diesem Saal in der Jugend etwas Strafbares gemacht. Und aus den meisten ist dann doch noch was ganz Ordentliches geworden. Wer also in der Jugend eine kleinere oder größere Tat begangen hat, der kriegt doch noch oft die Kurve. Und junge Menschen dabei zu unterstützen – das ist doch unsere Aufgabe. Zweitens. Wer als Kind oder Jugendlicher eine Straftat begeht, der denkt sich doch nicht vor der Tat: Verflucht, da hat die Union doch neulich das Alter für die Strafmündigkeit im StGB abgesenkt; da lasse ich das mal lieber sein. – Abschreckung und Angst haben immer so einen fahlen Atem aus den 50ern. Und das funktioniert nun mal nicht. Liebe Union, es ist ja nicht verboten, in 75 Jahren auch mal was dazuzulernen. Und drittens. Was junge Menschen davon abhält, insbesondere schwere Straftaten zu begehen, ist eine gute Perspektive, ein Ausblick auf Ausbildung oder einen Job, ein liebevolles Umfeld, Anerkennung, Wertschätzung für das, was ein Mensch sein und leisten kann, Unterstützung für deren Eltern, wenn diese sie brauchen, eine gute und schnelle psychologische Betreuung – dort, wo sie notwendig ist – und vor allem ein öffentlicher Raum, in dem es auch sogenannte Dritte Orte gibt, also Räume außerhalb von Klassenzimmer und Kinderzimmer, wo man sich mit Freunden treffen kann, wo man für sich ist und wo man vielleicht auch ein Hilfsangebot vorfindet. Und an diesem Freitagnachmittag ende ich mit einem Lichtblick: Union und SPD haben sich ja vorgenommen, eine Studie zum Thema Jugendkriminalität durchführen zu lassen. Erst mal auf die Wissenschaft hören und dann Schlüsse daraus ziehen, das ist eine sehr sinnvolle Reihenfolge. Dann haben wir vielleicht auch im Jahr 2025 noch mal schwarz auf weiß, was wir seit hundert Jahren wissen: Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik. Ich darf für die SPD-Fraktion den Kollegen Mahmut Özdemir aus Duisburg aufrufen.
Mit Heimatnennung, danke! – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon einigermaßen befremdlich, dass über die Schuldfähigkeit von Kindern und Jugendlichen entweder auf Stammtischniveau diskutiert wird oder teilweise auch mit reflexartiger Ablehnung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in diesem Punkt eine ganz klare Haltung: Wir lehnen die Senkung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre ab, stellen uns aber gerne jeder differenzierten Diskussion, die die Verhältnismäßigkeit von Vorbeugen, Einschreiten, aber auch Bestrafen vereinnahmt. Nicht umsonst haben wir im Koalitionsvertrag – gerade ist es genannt worden – die Beauftragung einer Studie vorgesehen, um auf die Wissenschaft zu hören, um gerade im Bereich „Kinder- und Jugendgewalt“ noch mal zu schauen: Welche Handlungsmöglichkeiten eröffnen sich denn dem Gesetzgeber an dieser Stelle? Es darf hierbei nicht nur um das StGB oder das JGG gehen, sondern wir müssen den Blick weiten und schauen: Wie können wir Prävention in der Jugendhilfe gewährleisten? Vom BGB über das FamFG bis hin zum SGB, wir müssen noch mal genau schauen: Welche Gesetze müssen wir anfassen, um kindgerechtes, jugendgerechtes „Aburteilen“ – in Anführungsstrichen – zu ermöglichen bzw. Jugendlichen- und Kinderstraftaten zu begegnen? Eine ganzheitliche Betrachtung ist notwendig, denn die Sicherheit ist zu gewährleisten durch das Verhindern von Gefahren; das ist unser Staatsversprechen an dieser Stelle. Deshalb ist auch ein stärker jugendspezifisches Einschreiten der Polizeien notwendig. Ich wünschte mir, dass auch die länderpolizeilichen Gesetze auf dieses Phänomen noch speziell reagieren. Das Sprichwort sagt: „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen“; denn Kinder und Jugendliche sind Spiegelbilder ihres Umfelds. Jeder Politiker, der zum Beispiel von sozialen Brennpunkten redet, muss wissen, dass er oder sie die Verantwortung trägt und es in der Hand hat, die Kita, die Schule, die Sportanlage, den öffentlichen Wohnungsbau zum Besten im Stadtteil zu machen – damit überall auch gleich gerechte und gleich gute Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen bestehen, dort, wo Netzwerke – von Kita und Schule bis hin zu Betrieben in Ausbildung –funktionieren, dort, wo Nachbarschaft, Eltern und Familien Verantwortung übernehmen, dort, wo der Dorfpolizist Respektsperson, aber auch Vorbild ist. Unser Jugendstrafrecht basiert auf dem Schuldprinzip; das hat der Kollege Müller hier gerade dargelegt. Doch welche Schuld trägt eigentlich ein 14-Jähriger, ein 13-, ein 12-Jähriger daran, wo er aufwächst, wer seine Nachbarn sind, wer seine Eltern sind, wo er zur Schule geht, welche Schuld trägt er daran? Wenn man von guten Kommunen, die Kinder- und Jugendpartizipation großschreiben, jetzt mal absieht: Welchen Einfluss haben Kinder und Jugendliche auf ihr Wohnumfeld, auf ihre Freizeitmöglichkeiten? Daher: Wieso sollen wir eigentlich die Jüngsten, die 14-, die 12-Jährigen zur Rechenschaft ziehen, die keine Schuld tragen und keine Verantwortung in dieser Gesellschaft, nicht mal ein Wahlrecht, in diesem Alter haben? Wieso sollen wir diese Menschen zur Rechenschaft ziehen? Erzählen Sie es mir! Dennoch versuche ich mal, Ihr Stammtischniveau auf Bundestagsniveau zu heben. Die Zahlen, die Sie vorgelegt haben, hinken. Es ist ein Fehler, zu sagen, dass die Zahlen steigen. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, den Peak von 1999, die höchste Zahl an Tatverdächtigen, zu nehmen; Sie haben sich ja auf die URL „de.statista.com“ bezogen. Für 1999, knapp 700 000 Tatverdächtige, habe ich mal berechnet, wo der Anteil der U13er liegt; er liegt bei 22 Prozent. Und jetzt? Ich habe die 2024er-Zahl genommen, also round about 452 000 Tatverdächtige insgesamt, und der Anteil der U13er beträgt – ebenfalls 22 Prozent. Also, da von gestiegen zu sprechen, wenn man das in Relation setzt! Ich habe dann auch Ihre Einzelzahlen noch einmal addiert. Die wiederum stimmen tatsächlich. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? Wenn es der Wahrheitsfindung dient. Ich glaube es zwar nicht; aber ich versuche es mal. Vielen Dank. – Es ist auch tatsächlich eine Frage. Wenn Sie jetzt die Zahlen aufführen, die ja gleich seien, ist dann Ihre Aussage: „Ist alles in Ordnung, es ist ja nicht schlimmer geworden“? – Erstens. Und zweitens geht es ja gerade um die Qualität der Straftaten, nämlich um schlimmste Gewalttaten – die es früher auch gab, aber nicht in diesem Umfang und in dieser Unverfrorenheit. Deswegen: Was ist Ihre Antwort? „Passt ja so weit“, wir haben halt einfach unrecht – angeblich. Oder was schlagen Sie denn vor? Herr Kollege, ich habe schlichtweg gerügt, dass Sie die Zahlen in Ihrer Begründung falsch würdigen; weil es einfach nicht der Wahrheit entspricht, wie Sie sie würdigen. Die Zahlen sind nicht gestiegen. Die Zahlen – Frau Kollegin Dr. Gumnior hat es gerade auch noch einmal dargestellt – sinken und auch die Relation der U13er. Aber genau das ist der Punkt, den Sie hier heute zum Gegenstand der Beratung gemacht haben: Sie haben gesagt, wir müssen das Strafmündigkeitsalter von 14 Jahre auf 12 Jahre senken. Das, was Sie verlangen, ist aber weder wissenschafts- noch faktenbasiert, wenn man die vorliegenden Zahlen nimmt. Die Zahlen in Ihrem eigenen Gesetzentwurf geben es nicht her, was Sie damit zu begründen versuchen. Das ist schlichtweg falsch. In Anbetracht meiner Redezeit möchte ich noch ein konkretes Beispiel bringen. In meinem Heimatwahlkreis in Duisburg-Meiderich gab es Jugendbanden oder Jugendliche, die marodierend über eine Einkaufsstraße herzogen, was das Sicherheitsgefühl von Seniorinnen und Senioren in Mitleidenschaft gezogen hatte. Die Antwort der Landespolizei darauf war schlicht: Wir stellen dort Kameras auf und überwachen diesen Bereich. – Aber lenkt das nicht nur von der Unfähigkeit und vom Unvermögen des Staates an dieser Stelle ab? Statt Gewahrsam, Obhut, Unterbringung, Jugendamtsmaßnahmen und das ganze Instrumentarium eigentlich auch von erzieherischen Maßnahmen ins Werk zu setzen, mit einer Polizei, die Hand in Hand mit dem Jugendamt arbeitet, die Hand in Hand auch mit der Jugendgerichtshilfe arbeitet, mit den sozialen Diensten, stellen wir stattdessen Kameraüberwachungen auf. Wir müssen hier stärker an die Hintermänner ran. Und die Hintermänner sind die Eltern, es ist das Umfeld, es ist das soziale Umfeld, es sind Freunde. Wir müssen kriminelle Karrieren ganz schnell schon dort beenden, wo sie zu beginnen drohen, nicht erst dort, wo sie beginnen, sondern schon dort, wo sie zu beginnen drohen. Ich möchte zum Beispiel das Projekt „Haus des Jugendrechts“ hier einmal kurz nennen, es nur anreißen, wo die Akte von Hand zu Hand geht, wo alle Behörden, alle im Bereich Jugendrecht zuständigen Institutionen unter einem Dach gemeinsam arbeiten und die beste erzieherische Maßnahme ins Werk setzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie zitieren in Ihrer Begründung aus der „B. Z.“: Wie können Kinder so etwas tun? – Die Frage ist völlig berechtigt. Aber die Frage, die sich der Deutsche Bundestag, die sich der Gesetzgeber, die sich die Landesgesetzgeber und die Länderpolizeien und die Kommunen zu stellen haben, ist: Wie können wir das am besten verhindern? Dafür brauchen wir ein ganzheitliches gesetzliches Konzept, aber keine Schnellschüsse auf Stammtischniveau. Das Stammtischniveau können Sie gerne in Ihre Kneipen verlagern, aber bitte nicht in den Deutschen Bundestag. Herr Kollege, Ihre Redezeit. Hier erwarten wir eine gesetzgeberische, vernünftige Antwort auf die Probleme der Zeit. Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident! Ich darf für die Fraktion Die Linke den Abgeordneten Luke Hoß aufrufen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Besucherzelle statt Badengehen, U-Haft statt U-Bahn-Surfen in Subway Surfers – die AfD will jetzt sogar schon Zwölfjährige in den Knast stecken. Spüren Sie eigentlich noch irgendwas? Wir wissen alle: Durch härteres oder früheres Strafen wird keine einzige Gewalttat verhindert. Jugendliche prüfen vor einer Straftat nicht die Rechtslage. Taten von Kindern und Jugendlichen geschehen nicht mit Überlegung oder Strategie, sie geschehen spontan und unüberlegt. Sie wollen nicht die Ursachen bekämpfen. Sie wollen nicht, dass sich etwas zum Besseren verändert. Seien Sie doch ehrlich: Sie wollen immer nur Strafe, Strafe, Strafe – ist das primitiv; meine Güte! Wer solche Taten wirklich verhindern will, muss die Kinder- und Jugendhilfe stärken, mit pädagogischen Angeboten Hilfe leisten, die Eltern und Kinder benötigen. Das führt zu einer geringeren Rückfallquote als Inhaftierungen. Schon jetzt können Jugendämter und Familiengerichte auch auf Straftaten von Strafunmündigen reagieren. Hierbei steht im Mittelpunkt, wie den Betroffenen künftig ein straffreies Leben ermöglicht werden kann. Was die AfD hier vorhat, ist die sinnlose Demonstration von Stärke und Macht auf Kosten junger Menschen. Die Wahrheit ist: Es geht Ihnen nie um junge Menschen. Dem Ganzen setzt die Zielsetzung des Entwurfs noch einen drauf. Ein Meister des Zynismus muss da am Werk gewesen sein. Dem Kindeswohl solle es dienen, Kinder schon mit zwölf Jahren in den Knast zu stecken. Sie wollen an deutschen Grenzen auch gegen Kinder – ich zitiere – „von der Schusswaffe Gebrauch machen“. Sie wollen Kinder und Jugendliche ohne ihre Eltern in Kriegsgebieten verkümmern lassen – übrigens etwas, was die Koalition diese Woche umsetzt. Schämen sollten Sie sich, und zwar alle! Sie wollen auffällige Schüler/-innen in sogenannten Spezialanstalten unterbringen. Sie wollen Jugendliche zwingen, ein Geschlecht zu wählen, das nicht zu ihnen passt. Wie steht es um Gewalttätigkeit gegenüber Ihren eigenen Kindern? Erzählen Sie uns doch nichts von Kindeswohl! Und – diesen Vergleich müssen Sie sich gefallen lassen –: Wer hat denn in der Geschichte dieses Landes zuletzt die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre gesenkt? Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich dem Abgeordneten Christian Moser das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es stimmt, die Jugendkriminalität ist hoch. Wie kann man, wie muss man darauf reagieren? Eine Möglichkeit ist das Strafrecht. Bei uns wie in allen modernen Gesellschaften ist der Sinn von Strafe für junge Menschen vorrangig die Spezialprävention. Wir konzentrieren uns also auf die positive Einwirkung auf den einzelnen Täter, um vor allem Wiederholungsstraftaten zu vermeiden. Das ist richtig so. Warum? Jugendliche und Kinder sind nicht kleine Erwachsene, sondern sie sind Persönlichkeiten, die ungefestigt sind und einstweilen noch eigenen Gesetzmäßigkeiten gehorchen. Jede Mutter und jeder Vater kann davon wahrscheinlich ein Lied singen. Gerade deswegen gibt es für Jugendliche und junge Erwachsene ein eigenes Strafrecht, welches diesen Erkenntnissen Rechnung tragen soll. Die Frage, die wir heute debattieren, ist: Trägt der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion diesen Erkenntnissen Rechnung? Dass wir gegen die steigende Jugendkriminalität etwas tun müssen, ist klar. Und wir werden etwas tun. Der AfD-Gesetzentwurf ist jedoch nichts anderes als billiger Populismus auf dem Rücken unserer Kinder. Schauen wir uns den Gesetzentwurf einmal genauer an: Die Altersgrenze soll ohne wissenschaftliche Unterfütterung von 14 auf 12 Jahre gesenkt werden. Können wir das guten Gewissens so mir nichts, dir nichts hopplahopp tun? Die AfD-Fraktion schreibt in ihrer Begründung selbst, es sei nicht zu befürchten, dass Kinder vermehrt wegen Fahrlässigkeitstaten belangt würden. Derartige Sachverhalte seien so komplex, da würde man schon zu dem Ergebnis kommen, dass die strafrechtliche Reife fehle. Die Sache ist nur die: Fahrlässigkeitstaten können auch Offizialdelikte sein; hier muss aufwendig ermittelt werden, hier muss gegebenenfalls Anklage erhoben werden. Wollen wir das wirklich? Unsere Staatsanwaltschaften sind ohnehin überlastet. Wollen wir wirklich Zwölfjährige, die ohne Vorsatz einen Fehler gemacht haben, vor den Strafrichter zerren? Das muss gut überlegt sein, das darf kein Schnellschuss sein. Es ist deshalb richtig, dass die Koalition mit einer Studie den psychologischen Entwicklungsstand vor allem von 12- und 13-Jährigen wissenschaftlich fundiert aufarbeiten lässt und gerade auch die Umstände untersucht, unter denen Kinder zu Tätern werden. Das sind wir unseren Kindern schuldig. Wenn das Ergebnis vorliegt, kann man über die Strafmündigkeit diskutieren, aber dann eben differenziert und nicht mit einem Schnellschuss. Man kann über bedingte Strafmündigkeit diskutieren – dass der Jugendrichter im Einzelfall anhand der Einsichtsfähigkeit entscheidet –, man kann auch darüber diskutieren, die Strafmündigkeit auf besonders schwere Delikte zu beschränken – dann könnte man Fahrlässigkeitstaten und vor allem Bagatelldelikte von vornherein aussondern. Wie auch immer, es muss mit Maß und Vernunft erfolgen und nicht mit blindem Eifer, der für unsere Kinder nur neue Probleme schafft. Noch ein wesentlicher Punkt im AfD-Entwurf: Jugendstrafrecht nur noch bis 17 Jahre. „Warum?“, frage ich mich. Warum nehmen wir dem Jugendrichter, der gerade auf unreife Persönlichkeiten einwirken soll, Handlungsmöglichkeiten? Fakt ist doch: Bereits jetzt gilt nach § 105 JGG für Heranwachsende ab 18 Jahren im Regelfall das Erwachsenenstrafrecht. Es ist wichtig, dass der Jugendrichter im Einzelfall bei einem 18- oder 19-Jährigen den ganzen Instrumentenkasten, auch den des Jugendstrafrechts, zur Verfügung hat. Wir wollen doch gerade bei jungen Menschen, dass diese sich resozialisieren, dass diese keine Wiederholungstäter werden. Ob und warum dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis derzeit in der Praxis eher umgekehrt gelebt wird, ist etwas, das wir uns anschauen müssen, aber fundiert und ohne Schnellschüsse. So wie Ihre Fraktion das will, nehmen wir dem Staat Handlungsoptionen. Damit erweisen Sie ihm und unserer Gesellschaft einen Bärendienst. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Danke. Ich darf Rainer Galla, dem Abgeordneten der AfD, für die letzte Rede in dieser Debatte das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! In aller Kürze: Die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ist zuallererst Aufgabe und Sache der Eltern, und zwar hin zu einem mündigen, kritischen, aber auch einem sozialen Wesen. Nur ausnahmsweise ist der Staat gefordert, wenn zum Beispiel die Erziehung versagt hat. Und auch hier wiederum darf das schärfste dem Staat zur Verfügung stehende Mittel, das Strafrecht, nur ausnahmsweise angewandt werden, wenn Kinder oder Jugendliche ein Verhalten zeigen, das die Gesellschaft nicht tolerieren kann. Es hat sich gezeigt, dass die bisherige Systematik nicht mehr den Anforderungen der Zeit entspricht. Wenn Minderjährigen schon vor Eintritt der Volljährigkeit das Wahlrecht zugestanden wird, ist es schwerlich einzusehen, warum Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können. Dieser Widerspruch wird meistens übersehen – Achtung! –, wenn etwa eine noch weitere Absenkung des Wahlalters gefordert wird. Auf der anderen Seite ist die Vollendung des 14. Lebensjahres als starre Grenze der Schuldfähigkeit ungeeignet, auf deliktisches Verhalten von Personen unterhalb dieser Grenze eine angemessene Reaktion zu finden. Ich stelle mal die Behauptung auf: Es entspricht auch dem Kindeswohl, wenn man bei erkennbaren Fehlentwicklungen mit angemessenen Mitteln des Strafrechtes einwirken kann. Im Ergebnis sprechen wir uns für eine moderate Senkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre aus. Andere Staaten, die ebenfalls dem westlichen Wertekanon zuzurechnen sind, sehen eine Strafmündigkeit teilweise schon ab 10 oder, wie wir gehört haben, ab 8 Jahren vor. Wir bleiben dem Grundsatz treu: Ein Problem wird angegangen. Den Verantwortlichen, etwa den Staatsanwälten und Gerichten, werden die erforderlichen Instrumente an die Hand gegeben. Und Standards, die unserer Werteordnung entsprechen, bleiben erhalten. Ich freue mich auf die Anhörung im Ausschuss. Jetzt verbleibt es mir noch, Ihnen allen, auch den selbsternannten Demokraten, ein schönes Pfingstwochenende zu wünschen. Danke schön.
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