von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
Zusammenfassung
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Reden (7)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die Verschiebung des Inkrafttretens des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Das ist ein wichtiges Signal. Es geht nicht darum, etwas auf die lange Bank zu schieben, sondern darum, dieses Gesetz so auszugestalten, dass es für die Betriebe in unserem Land auch funktioniert. Für uns geht Qualität vor Schnelligkeit. Wir alle wissen: Unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe erleben derzeit eine Zeit großer Umbrüche: von steigenden Anforderungen im Umwelt- und Tierschutz über den Strukturwandel bis hin zu wirtschaftlichem Druck auf den Märkten. Gerade deshalb ist es unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die verlässlich und praxistauglich sind. Und ich sage klar: Wir haben in dieser Legislaturperiode bereits einiges erreicht. Hier nur einige Beispiele: Wir haben die Agrardieselrückvergütung wieder vollständig eingeführt. Mit dem Investitionsbooster haben die Landwirte die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent der Kosten für bewegliche Güter abzuschreiben. Wir haben auch für unsere Landwirte die Stromsteuer abgesenkt. Wir haben die Stoffstrombilanzverordnung und damit Dokumentations- und Berichtspflichten abgeschafft. Wir investieren in eine starke und lebenswerte Heimat und damit gezielt in den ländlichen Raum. Für die Erfüllung der GAK stehen 907 Millionen Euro bereit. Wir haben den Dialog zwischen Politik und Landwirtschaft wieder gestärkt und zeigen: Wir stehen zu unseren Landwirten. Und eines ist klar: Uns geht es nicht um Ideologie, sondern um Lösungen. Das gilt auch für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Dieses Gesetz kann, richtig gemacht, ein echtes Erfolgsmodell werden; denn die Idee ist richtig: Wir wollen mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, und wir wollen mehr Anerkennung für diejenigen, die besonders hohe Tierwohlstandards umsetzen. Aber damit das gelingt, müssen die Regeln praktikabel sein. Darum war es uns als Koalition besonders wichtig, dass das Gesetz die Möglichkeit eines sogenannten Downgradings vorsieht. Das heißt, wenn ein Betrieb ein Tier nicht bis zum Ende seiner Haltungsstufe vermarkten kann, darf er es in einer niedrigeren Stufe kennzeichnen, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Das ist vernünftig, das ist marktnah, und das ist ein Beitrag zur Nachhaltigkeit, der ökonomisch auch Sinn macht. Ebenso entscheidend ist: Die Kennzeichnung muss fair sein. Sie darf nicht an der deutschen Landesgrenze aufhören. Wenn wir nur die heimischen Produkte kennzeichnen, aber importierte Ware außen vor lassen, dann schaffen wir Wettbewerbsverzerrungen zulasten unserer Landwirte hier vor Ort. Das wäre das Gegenteil von Tierwohl und Nachhaltigkeit. Denn wir wissen alle: Die deutschen Standards sind die höchsten weltweit. Wer hier produziert, produziert mit Verantwortung. Deswegen sagen wir klar: Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz muss auch importierte Produkte einbeziehen. Nur dann ist es ehrlich, nur dann ist es fair. Und genauso klar ist: Wir wollen keine neuen Bürokratielasten. Wir brauchen keine Doppelstrukturen bei Melde- und Dokumentationspflichten. Jeder Datenpunkt, der einmal erfasst wird, muss für alle relevanten Verfahren nutzbar sein. Denn Tierwohl erreicht man nicht durch das Ausfüllen weiterer Formulare, sondern durch gute, wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung in unseren Ställen. Tierwohl zu fördern, heißt, die Produktion in Deutschland zu halten und damit unsere bäuerlichen Familienbetriebe zu stärken. Wer das Tierwohl wirklich verbessern will, muss den Landwirtinnen und Landwirten den nötigen Spielraum und die finanziellen Perspektiven geben. Das Geld muss bei denen ankommen, die tagtäglich Verantwortung für die Tiere übernehmen. Denn nur wenn sich Tierhaltung in Deutschland weiterhin lohnt, können wir Tierwohl aus eigener Kraft erreichen – und nicht durch zunehmende Importe von Produkten, über deren Herkunft wir letztlich kaum etwas wissen. Meine Damen und Herren, eine funktionierende Tierhaltungskennzeichnung kann ein Vertrauensprojekt werden, und dieses Vertrauen müssen wir auf drei Säulen aufbauen: Vertrauen der Verbraucher, Vertrauen der Landwirte und Vertrauen des Handels. Wenn alle drei Seiten überzeugt sind, dass dieses System fair, transparent und praktikabel ist, dann wird die Kennzeichnung nicht nur zu einem Bestandteil eines Gesetzestextes im Bundesgesetzblatt, sondern zu einer Erfolgsgeschichte für unser Land und für das Tierwohl. Darum ist die Fristverlängerung richtig. Sie gibt uns die Zeit, die wir brauchen, um eine Reform dieses Gesetzes aus der letzten Wahlperiode handwerklich sauber umzusetzen – mit Vernunft, mit Augenmaß und mit Respekt vor denjenigen, die tagtäglich dafür sorgen, dass unser Land gut versorgt ist. Eben, in der Aktuellen Stunde, haben wir gehört, dass die AfD auch zur Grünen Woche Anträge im Agrarausschuss eingebracht hat. Nur mal ein Beispiel: Sie fordern, den Artikel 148 GMO, über den wir immer viel reden, umzusetzen. Länder, die ihn anwenden, haben einen geringeren Milchpreis als wir in Deutschland. Das würde pro Betrieb mit beispielsweise 100 Milchkühen 40 000 Euro weniger Milchgeld bedeuten. Das zeigt eindeutig: Die AfD ist keine Alternative für Deutschland und erst recht nicht für unsere Landwirtschaft. Sie schildern Probleme, wir schaffen Lösungen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Nächster Redner ist Danny Meiners für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute sprechen wir mal wieder über das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und stehen damit erneut vor einem typischen Beispiel für die hilflose Politik dieser Koalition: eine erneute Verlängerung um zehn Monate, begründet mit der Notwendigkeit einer grundsätzlichen Reform, die im Koalitionsvertrag versprochen wurde. Aber lassen Sie uns ehrlich sein: Das ist kein Plan, sondern nur ein weiterer Aufschub. Positiv ist nur, dass ja auch die Union offen einräumt, was auch wir von Anfang an gesagt haben: Dieses ursprünglich von der Ampel beschlossene Gesetz ist nicht praxistauglich. – Ich habe ja nichts anderes gesagt. – Schon in meiner damaligen Rede im Juni habe ich deutlich gemacht: Dieses Gesetz ist Murks. – Und daran hat sich bis jetzt nichts geändert. Doch mit einer weiteren Verschiebung kommen wir hier nicht weiter. Hier muss der Resetknopf gedrückt werden. Wir haben von Anfang an gewarnt: Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist in dieser Form ein weiteres bürokratisches Monster, das unsere Bauern in den Ruin treibt, während es den Import von Billigfleisch unangetastet lässt. Deutsche Landwirte aber müssen teure Kennzeichnungen einführen und ihre Betriebe umstellen – alles unter dem Deckmantel des Tierschutzes. Und wofür am Ende? Für eine Kennzeichnung, die nur frisches Fleisch betrifft und den Großteil des Marktes wie verarbeitete Produkte oder Importe ignoriert. In Ihrem Entwurf geben Sie ja selber zu: Eine Umsetzung bis März 2026 ist „nicht möglich“ – das war aber auch vor einem halben Jahr schon klar –, und die Pflicht würde „Unsicherheiten in der Branche“ schaffen. Das ist keine Rechtssicherheit, das ist einfach nur Chaos. Die Koalition argumentiert, es brauche „ausreichend Zeit“ für eine Reform. Nur, wo bleibt sie denn, diese Reform? Der Koalitionsvertrag verspricht eine grundsätzliche Überarbeitung; bisher sehen wir aber nur Fristverschiebungen. Im Entwurf steht: keine Haushaltsausgaben, kein Erfüllungsaufwand und keine Bürokratiekosten. – Aber was ist eigentlich mit den Betroffenen? Laut Schätzungen der Fleischwirtschaft würde das Gesetz alleine für Schweinefleisch Unsummen an Mehrkosten verursachen, die letztlich der Verbraucher trägt. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. Die Kosten bleiben mal wieder hauptsächlich an unseren Landwirten hängen, die diese am Ende nicht weitergeben können – Mercosur lässt grüßen. Wir sagen: Schützen Sie den Binnenmarkt vor unfairen Importen! Dieses Gesetz mag EU-konform sein, deutschlandkonform ist es nicht. Wirklicher Tierschutz entsteht nicht durch Papierkram, sondern durch faire Wettbewerbsbedingungen. Unsere Landwirte produzieren schon jetzt unter höheren Standards als viele Importeure. Der Bundesrat hat dieses Gesetz bereits 2023 scharf kritisiert: Es greife zu kurz, lasse rund 80 Prozent des Marktes unberührt und schaffe zusätzliche Unsicherheiten. Von Tierschützern, aus der Wirtschaft und auch im Bundestag gab es in früheren Lesungen massive Kritik hieran. Doch die Koalition ignoriert das alles und verschiebt lediglich die Deadline – jetzt bis 2027. Und was ist danach? Sehen wir dann den nächsten Aufschub? Stoppen Sie diesen Wahnsinn! Statt immer neuer Fristverlängerungen brauchen wir endlich eine radikale Kürzung der Bürokratie, faire Wettbewerbsbedingungen und endlich einen wirksamen Schutz vor unfairen Importen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Jens Behrens für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Tierhaltungskennzeichnung erleben wir derzeit zwei Extreme, die beide in die falsche Richtung führen. Den einen kann es nicht schnell genug gehen. Für sie ist jede Verschiebung ein Rückschritt für den Tierschutz. Die Ungeduld kann ich nachvollziehen; denn die Defizite in der Nutztierhaltung sind seit Jahren bekannt, und auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hätten uns gewünscht, dass wir an manchen Stellen schon weiter wären. Aber Ungeduld allein macht noch kein gutes Gesetz. Wer glaubt, man könne Vertrauen, Akzeptanz und Rechtssicherheit im Schweinsgalopp verordnen, der gefährdet am Ende genau das, was er schützen will. Ein Instrument, das über Jahre Vertrauen schaffen soll, darf nicht unbedacht eingeführt werden, wenn absehbar ist, dass es kurz darauf grundlegend repariert werden muss. Das hilft weder den Tieren noch dem Tierschutz insgesamt. Symbolpolitik ersetzt keinen strukturellen Fortschritt. Die anderen wiederum nutzen jede Verzögerung als Vorwand, um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gleich ganz infrage zu stellen, und wollen es am liebsten wieder abschaffen. Auch dazu sage ich in aller Klarheit: Das ist der falsche Weg. Eine Rückabwicklung des staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes würde bedeuten: weniger Transparenz, weniger Orientierung für die Verbraucherinnen und Verbraucher, weniger Anreize für mehr Tierwohl. Das kann und darf nicht die Antwort sein. Das wäre ein fatales Signal an den Tierschutz, an die Betriebe, die bereits investiert haben, und an die Gesellschaft, die zu Recht mehr Tierwohl einfordert. Die SPD steht weder für Stillstand noch für Rückabwicklung. Wir stehen für Verbindlichkeit statt Beliebigkeit, für ein staatliches Kennzeichen statt eines Label-Dschungels und für echten Fortschritt statt für lauten Aktionismus. Diese Verschiebung ist kein Bremsmanöver, sie ist Voraussetzung dafür, dass das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz funktioniert, akzeptiert wird und dauerhaft Bestand hat. Entscheidend ist, was wir in dieser gewonnenen Zeit tun, und genau dazu hat sich die Koalition klar verständigt. Erstens. Wir werden die Haltungsformen klar und stufenlogisch ausgestalten. Das Tierwohlniveau wird dabei ausdrücklich nicht abgesenkt. Zweitens. Wir sorgen für mehr Praxisnähe und weniger Bürokratie. Drittens. Wir stärken gezielt das Tierwohl dort, wo es besonders sensibel ist, bei den frühen Lebensphasen. Viertens. Das staatliche Kennzeichen muss sichtbar, verständlich und verbindlich sein. Sie gehört gut lesbar auf die Vorderseite der Verpackung. Fünftens. Wir bekennen uns ausdrücklich dazu, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in dieser Wahlperiode weiterzuentwickeln. Wir wollen es auf weitere Tierarten, auf den gesamten Lebenszyklus und auf weitere verarbeitete Produkte ausweiten. Abschließend nehmen wir die Außer-Haus-Verpflegung in den Blick. Ab dem 1. Juli 2027 soll auch dort eine Kennzeichnungspflicht gelten. Wenn wir es ernst meinen mit Transparenz und Tierwohl, dann dürfen wir bei der Tierhaltungskennzeichnung nicht an der Ladentheke stehen bleiben. Ein erheblicher Teil des Fleischkonsums findet heute in den Kantinen, Restaurants und Imbissen statt. Wer diesen Bereich ausklammert, lässt eine zentrale Leerstelle im System. Denn was bringt es Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sie im Supermarkt genau erkennen können, aus welcher Haltungsform ein Produkt stammt, aber beim Essen im Restaurant völlig im Dunkeln tappen? Das ist nicht konsequent, das ist nicht nachvollziehbar und untergräbt am Ende die Glaubwürdigkeit der gesamten Kennzeichnung. Die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung ist kein Zusatz, kein Luxus und kein nachträglicher Gedanke. Sie ist ein notwendiger Schritt, damit die Tierhaltungskennzeichnung ihren Anspruch erfüllt, und zwar Klarheit zu schaffen, Tierwohl sichtbar zu machen und den Umbau der Nutztierhaltung wirksam zu unterstützen. Die SPD sagt deshalb: Transparenz muss dort gelten, wo Menschen essen, nicht nur dort, wo sie einkaufen. Hinzu kommt ein klarer Wettbewerbsaspekt. Wenn die Kennzeichnungspflicht ausschließlich im Lebensmitteleinzelhandel greift, entsteht ein Ungleichgewicht. Betriebe, die in tiergerechte Haltungsformen investieren, dürfen nicht dadurch benachteiligt werden, dass große Teile des Absatzmarktes, insbesondere die Außer-Haus-Verpflegung, sich dieser Transparenz entziehen können. Wer Tierwohl will, muss dafür sorgen, dass sich tierwohlgerechte Produktion auch jenseits des Supermarktregales rechnet. Eine verpflichtende Kennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung ist deshalb nicht nur Verbraucherinformation, sie kann auch, zumindest indirekt, ein strukturpolitisches Instrument für mehr Tierwohl sein. Sicherheitshalber stelle ich hier aber ganz klar, dass es natürlich jeder Gastronomie freisteht, aus welcher Haltungsform sie das Fleisch bezieht und zu welchem Preis es eingekauft wird. Auch ist uns wichtig, dass die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung nicht unvorbereitet und praxisfern erfolgt. Deshalb ist es richtig, dass wir die Anwendung erst ab dem 1. Juli 2027 vorsehen und praktikabel ausgestalten. Mit dem neuen Gesetzentwurf schaffen wir die zeitliche Voraussetzung, um all das anzugehen. Die SPD steht für einen Tierwohlkurs, der ambitioniert, aber auch umsetzbar ist, der klare Ziele setzt, aber die Realität in den Ställen nicht ignoriert, und der Vertrauen schafft, statt neue Unsicherheit zu produzieren. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und um die gemeinsame Unterstützung für die konsequente Weiterentwicklung der Tierhaltungskennzeichnung im Sinne des Tierwohls. Vielen Dank und Glück auf! Vielen Dank. – Die nächste Rede hält Dr. Zoe Mayer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie viel Platz hat eigentlich ein Mastschwein? Ich wette, die meisten Menschen hier im Raum wissen das nicht. Die Menschen im Supermarkt wissen das erst recht nicht, und da wird es schwierig. Denn auf unzähligen Verpackungen billigster Billigfleischprodukte sind Bilder von Tieren abgebildet, die gar nicht fassen können, wie gut es ihnen geht. Oder das Schwein wird gleich in die Form einer glücklichen Bärchenwurst gepresst. Ich finde, das grenzt ein bisschen an Perversion, mindestens ist das aber Verbrauchertäuschung. Denn was auf dem Produkt auf gar keinen Fall zu sehen ist, ist ein Bild davon, wie es dem Tier wirklich ging oder gar, wie das Tier gestorben ist. Hier startet das Problem. Die Menschen müssen doch wissen, was sie da eigentlich kaufen, und das Tierhaltungskennzeichen informiert darüber, wie ein Tier gehalten wurde, ob es auf einem Vollspaltenboden stand mit Neonlicht oder ob es wirklich auch mal das Tageslicht gesehen hat. Deswegen ist eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung doch das absolute Minimum. Die freiwilligen Produktangaben reichen nicht; denn sie lassen Raum, dass diejenigen, die keinen Cent für Tierschutz ausgeben, am Ende mit klugem Marketing so tun können, als ginge es den Tieren so richtig spitze. Und die Landwirtinnen und Landwirte, die wirklich in eine bessere Tierhaltung investieren, müssen in dieser Intransparenz am Ende mit solchen Produkten konkurrieren. Das ist unfair. Das ist unfair gegenüber der Landwirtschaft. Das ist unfair gegenüber den Tieren. Ich würde mir wünschen, die Regierung würde das anerkennen und bei der Umsetzung der Kennzeichnung Druck machen, statt Druck zu machen, die Kennzeichnung schon wieder zu verschieben. Die CSU redet jetzt ja davon, dass wir die Kennzeichnung doch ganz abschaffen sollten. Und hier muss man hellhörig werden. Das Argument ist das Buzzword der Zeit, nämlich Bürokratieabbau. Und dann fragt ja auch niemand mehr; denn Bürokratieabbau finden ja alle gut. Aber dieses Gesetz ist bürokratiearm. Ich hätte so viele Vorschläge, wo wir im Landwirtschaftsbereich wirklich Geld und Bürokratie einsparen können. Einen Vorschlag mache ich direkt: Wie wäre es mit der Abschaffung der Stelle der nun leider nicht mehr unabhängigen – mit einer CDU-Kollegin besetzt – Tierschutzbeauftragten? Das bringt dem Tierschutz überhaupt nichts und kostet nur Steuergeld. Das ist ein Vorschlag von grüner Seite. Apropos Scheinargumente. Wer mit Vertretungen von Schlachtbetrieben und der Landwirtschaft redet, hört ja ganz oft, den Tieren gehe es doch spitze, es gebe keinerlei Probleme. Die Regierung plant jetzt die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen. Und wenn wirklich nichts zu verbergen ist, dann habe ich einen ganz simplen Vorschlag: Machen Sie doch die Aufnahmen für alle Menschen zugänglich. Alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sollten doch sehen, wie ein Tier geschlachtet wird. Das ist natürlich nicht vorgesehen, stattdessen sollen sich die ohnehin schon völlig überlasteten Veterinärbehörden die Aufnahmen anschauen. Und die kleinen Betriebe werden – auch hier wieder: Bürokratieabbau – direkt ausgenommen, obwohl wir wissen, dass es hier häufig die größten Probleme gibt, mit Fehlbetäubungsraten von bis zu 50 Prozent. Ja, die Hälfte der Tiere erleben bei vollem Bewusstsein, wie sie sterben. Ich finde das tragisch. Und dass die Branche wirklich keinerlei Interesse an mehr Transparenz hat, zeigt auch der Fall von CO2-Betäubung, einer absoluten Standardbetäubung für Schweine in Deutschland. Hier tut die Industrie mit einer Einschüchterungsklage gerade alles, um die Verbreitung von Videomaterial zu stoppen. Ich sage an dieser Stelle: Wir Grüne stehen für volle Transparenz. Wir stehen für vollumfänglichen Tierschutz und für das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher, zu wissen, welches System sie unterstützen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Für die nächste Rede erteile ich das Wort Ina Latendorf von der Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden über das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Hier geht es um Sichtbarkeit, und das ist eine politische Frage. Denn dass zum Teil katastrophale Haltungsbedingungen im Supermarkt unsichtbar sind, ist kein Naturgesetz, sondern politisch gewollt und ökonomisch motiviert. Eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung kann zur Sichtbarkeit beitragen, wenn sie ehrlich ist. Und genau das ist das Problem. Ja, vielleicht gibt es gute Gründe für die abermalige Verschiebung, aber das Signalisieren von Zuverlässigkeit ist keiner. Ein weiteres Aufschieben, wieder eine neue Terminankündigung heißt weitere Unsicherheit, zumal die Vorbereitung für den Start der Kennzeichnung im März in vollem Gange war. Und was haben wir jetzt? Es kursiert ein Referentenentwurf, der einige Verbesserungen beinhaltet, das Wesentliche aber weglässt. Und es gibt die Ankündigung im Ausschuss, die ein Fünkchen Hoffnung macht, dass es Verbesserungen geben wird: die Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus, der Außer-Haus-Verpflegung und weiterer Tierarten. Aber wenn das nicht kommt und die Kennzeichnung also weiterhin nur einen Bruchteil eines Bruchteils der Lebensrealität gehaltener Tiere abbildet, dann ist das Kennzeichnen nichts wert und nicht ehrlich, sondern nur ein Feigenblatt. Schlechte Haltungsbedingungen sichtbar zu machen, ist ein erster Schritt. Er kann aber keine Ausrede dafür sein, an den schlechten Haltungsbedingungen nichts zu ändern. In der Haltungsform „Stall+Platz“ hat ein ausgewachsenes Schwein, ein überaus intelligentes, soziales und bis zu 1,5 Meter langes Tier, großzügige 1,1 Quadratmeter Platz. Manche Haltungsbedingungen gehören schlicht verboten und nicht gekennzeichnet. Noch kleiner ist da nur die Kennzeichnung selbst: 1,2 Millimeter. So klein soll die Schrift der Kennzeichnung sein dürfen. Es ist mir unerklärlich, von welchen visuellen Fähigkeiten in der Bevölkerung Sie ausgehen. 1,2 Millimeter – das ist in etwa Schriftgröße 3,5. Niemand von Ihnen käme auf die Idee, eine Rede in Schriftgröße 3,5 zu verfassen. Mit Sicht- und Lesbarkeit hat das rein gar nichts zu tun. Also ändern Sie das! Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch diesen Punkt erwähnen: Auch der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ hatte die Forderung nach einem staatlichen Label aufgestellt, einem ehrlichen Label, welches dann den Verbraucherinnen und Verbrauchern Sicherheit gibt. Denn wenn ein Label nicht den gesamten Lebenszyklus des Tieres abbildet, wenn euphemistische Formulierungen wie „Stall+Platz“ Bewegungsfreiheit suggerieren und wenn dann auch noch das Kennzeichen nicht lesbar ist, dann ist das keine Sichtbarkeit, dann ist das Verbrauchertäuschung. Wenn dieses Gesetz – und so habe ich es im Ausschuss vernommen – Ihre einzige Initiative in Sachen Tierschutz bleibt, dann bekommen Sie in Sachen Tierschutz eine Haltungsnote „Fünf“, egal ob gekennzeichnet oder nicht. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dieter Stier für die Union.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, und das zu einem sehr passenden Zeitpunkt: In wenigen Minuten eröffnet in Berlin unter dem Funkturm die Grüne Woche im Jahr ihres 100. Jubiläums. 100 Jahre Grüne Woche bedeuten 100 Jahre sichtbare Leistung unserer Landwirtschaft. Dafür möchte ich – auch im Namen meiner Fraktion – unseren Bäuerinnen und Bauern ausdrücklich danken. Sie sorgen Tag für Tag für Versorgungssicherheit, für Qualität in den Regalen und für gepflegte Landschaften in unserem Land. Deshalb verdienen sie Respekt und nicht ständiges Misstrauen. Mit der Tierhaltungskennzeichnung verfolgen wir ein gemeinsames Ziel: mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber eben auch, meine Damen und Herren, Planungssicherheit und Praxistauglichkeit für die Betriebe. Wir wollen nur das unbedingt nötige Minimum an Bürokratie, wir wollen keine neuen bürokratischen Hürden, wir wollen Tierhalter und Betriebe nicht weiter belasten, sondern wir wollen sie unterstützen. Und wir brauchen dazu realistische Übergangsfristen und Regeln, die im Stall und bei den Akteuren innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette funktionieren, und das eben nicht nur auf dem Papier. Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir im Koalitionsvertrag eine Reform der Tierhaltungskennzeichnung vereinbart und stoppen heute erst mal die verpflichtende Kennzeichnung zum 1. März 2026. Wir haben eine Reform vereinbart unter der Voraussetzung, meine Damen und Herren, dass diese auch gelingt. Ich persönlich mache keinen Hehl daraus – und wir sollten darüber nachdenken, wenn wir es ernst damit meinen, die Regelungswut nicht immer weiter auszudehnen, sondern sie einzudämmen –, dass ich persönlich die gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung insgesamt sogar für entbehrlich halte. Insofern bitte ich Sie alle heute um Zustimmung zur weiteren Verschiebung. Landwirtinnen und Landwirte gehen mit Leidenschaft und hohem Fachwissen ihrem Beruf nach. Sie brauchen keine ständige Bevormundung. Sie brauchen Planungssicherheit, sie brauchen Praktikabilität, sie brauchen eine auskömmliche Finanzierung – auch darüber haben wir erst heute Morgen mit Agrarkommissar Hansen, der hier im Deutschen Bundestag war, gesprochen –, und sie brauchen vor allem viel Wertschätzung. Damit komme ich zurück zur heutigen Eröffnung der Grünen Woche. Weil ich diese Wertschätzung mit meiner Anwesenheit – und ich weiß, viele Kollegen wollen das ebenso tun – gegenüber den Bäuerinnen und Bauern, aber auch gegenüber den vielen dort anwesenden Verbandsvertretern und Gästen aus aller Welt ausdrücken will, verzichte ich jetzt gern auf den Rest meiner Redezeit und wünsche uns allen in den nächsten Tagen viele gute Begegnungen und Gespräche, in denen wir hören, was den Berufsstand wirklich interessiert. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Aussprache ist Stefan Schröder für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute geht es nicht um eine technische Fristverlängerung. Heute geht es um ein politisches Eingeständnis: Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist in der Praxis ein Bürokratiemonster, und genau daran scheitert es. Die vorliegende Drucksache sieht eine Änderung des Gesetzes in genau einem Satz vor: In § 40 Absatz 2 wird der Stichtag vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben. Zehn Monate Aufschub – das wird als Rechtssicherheit verkauft. In Wahrheit ist es der Beweis, dass dieses System nicht handhabbar ist. Wenn ein Gesetz schon vor dem Start zweimal verschoben werden muss, dann ist nicht der Kalender das Problem, dann ist das Gesetz ein Problem. Denn diese Kennzeichnungspflicht bedeutet: neue Meldewege, neue Dokumentationspflichten, neue Kontrollen, neue Nachweisketten, neue IT-Anforderungen und am Ende neue Fehlerquellen, neue Bußgelder, neue Abmahnrisiken. Der Landwirt ist dann nicht im Stall, sondern sitzt am Schreibtisch. Die Koalition schreibt selbst, eine verpflichtende Kennzeichnung ab März 2026 würde – ich zitiere – „zu Unsicherheiten in der Branche […] führen“. Ja, nur entstehen diese Unsicherheiten nicht, weil Bauern plötzlich kennzeichnen müssen. Sie entstehen, weil Sie ein System bauen, das kein Betrieb verlässlich bedienen kann und das ständig reformiert werden soll, ohne dass jemand sagt, wie es konkret aussehen soll, was es kosten soll und wer es bezahlen soll. Und dann steht im Entwurf unter „Alternativen“: „Keine.“ Genau das ist der Offenbarungseid. Natürlich gibt es eine Alternative, und sie ist die einzig konsequente: Abschaffen. Streichen Sie die Kennzeichnungspflicht ersatzlos – nicht verschieben, nicht erweitern, nicht nachschärfen, sondern einfach beenden. Zum Entschließungsantrag der Grünen. Der setzt noch einen drauf: Ausweitung auf Außer-Haus-Verpflegung, weitere Tierarten, den gesamten Lebenszyklus, verarbeitete Produkte; mehr Kontrollen, mehr Meldungen, mehr Sanktionen. Das bringt kein Tierwohl. Das bringt einen Bürokratie-Tsunami auf Kosten unserer Bauern. Während Sie hier Papier produzieren, wird durch das Mercosur-Abkommen billige Importware mit niedrigeren Standards in den Markt gedrückt. Das ist die eigentliche Gerechtigkeitsfrage, meine Damen und Herren: Warum quälen wir unsere Betriebe mit Bürokratie, wenn wir gleichzeitig den unfairen Wettbewerb importieren? Unsere Landwirte brauchen keine Labelindustrie. Sie brauchen faire Wettbewerbsbedingungen, klare Herkunftstransparenz, klare Standards für Importe und vor allen Dingen weniger Bürokratie, mehr Arbeit am Tier und am Produkt. Darum ist die richtige Entscheidung nicht die nächste Fristverlängerung. Die richtige Entscheidung ist die Abschaffung dieses Gesetzes. Recht vielen Dank.
Redner nach Fraktion
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