2./3. Lesung

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

18. Dezember 2025·Sitzung 50··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (5)

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Herr Minister Rainer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nur 20 Minuten Debattenzeit und eine ganze Reihe Gesetzesänderungen. Trotzdem möchte ich meine Rede mit einer einfachen Zahl beginnen: 110 Euro. Im Tiergesundheitsgesetz erhöhen wir nämlich den Entschädigungshöchstsatz für Geflügel im Seuchenfall von 50 auf nunmehr 110 Euro. Liebe Iris Tapphorn – du wirst das jetzt hören –, endlich ist es so weit. Iris Tapphorn ist eine Gänsehalterin bei mir aus dem Wahlkreis. Letztendlich hat sie dieses ganze Thema auf den Weg gebracht. Ich war schon 2022 bei ihr auf dem Hof. Da hat sie mir erzählt, wie die Lage ist, wenn gekeult wird und man den Wert der Tiere nicht erstattet bekommt. Es gibt bei uns nur wenige Gänsehalter; 80 Prozent des Gänsefleisches importieren wir nämlich. Im Seuchenfall lassen wir bis jetzt gerade diese Betriebe im Stich. Denn 50 Euro reichen bei Elterntieren beileibe nicht aus, und eine private Versicherungsmöglichkeit gibt es nicht. Deswegen geht es hier um die Existenz. Unser erster Anlauf in dieser Sache war der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion vom 21.06.2022, der von der Ampel leider abgelehnt wurde. Der Gesetzentwurf konnte im zweiten Anlauf dann leider nicht mehr umgesetzt werden. Aller guten Dinge sind drei: nun der dritte Anlauf. Und jetzt wird die Regelung kommen, nach Rücksprache mit den Ländern auch rückwirkend. Wir sichern das aktuelle Seuchengeschehen ab. Rückwirkend können die 110 Euro Höchstbetrag also ab dem 01.10. dieses Jahres angesetzt werden. Es ist nur eine Zahl, 110 Euro, aber für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern bedeutet diese Zahl im Zweifel die Existenz. Wir haben weitere Änderungen im Tiergesundheitsgesetz und im Tierarzneimittelgesetz. Wir setzen den Koalitionsvertrag weiter um. Wir harmonisieren. Wir setzen EU-Recht eins zu eins um und bauen Bürokratie ab. Auch das Pflanzenschutzgesetz passen wir rechtsbereinigend an das EU-Recht an. Und wir verschieben die Pflicht zu elektronischen Aufzeichnungen – auch das war ein Hinweis aus der Praxis – noch einmal um ein Jahr, um den Betrieben die Anschaffung der notwendigen Technik möglich zu machen. Schließlich: Heute in der ersten Lesung verschieben wir die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung auf den 01.01.2027. Gleichzeitig – das möchte ich betonen – arbeiten wir an den inhaltlichen Änderungen, die notwendig sind, damit diese Pflicht am Ende auch tatsächlich zu einem Mehrwert führt. Damit befinden wir uns auf der Zielgeraden. Aber für das Verfahren, für die Notifizierung und am Ende auch für die Umsetzung in der Praxis brauchen wir diese Fristverschiebung ein weiteres Mal. Für heute wünsche ich Ihnen allen einen schönen Abend und vor allen Dingen frohe und gesegnete Weihnachten und schöne Tage mit euren Lieben. Danke. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Stephan Protschka.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gott zum Gruße! Wir debattieren heute, wie gerade gehört, drei Gesetzentwürfe zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Pflanzenschutzgesetzes und des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Inhaltlich könnten diese Gesetzentwürfe nicht weiter voneinander entfernt sein; dennoch werden sie in einer gemeinsamen 20-Minuten-Debatte abgehandelt. Diese bemerkenswerte Vorgehensweise, liebe CDU/CSU, erweckt den Eindruck, dass die Bundesregierung versucht, solch weitreichende und vielschichtige Themen schnell abzufrühstücken, ohne dem jeweiligen Thema die nötige individuelle Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Eins haben die drei Gesetzentwürfe aber doch gemeinsam. Sie verkörpern wieder einmal reine Symbolpolitik der Regierung. Das scheint sich die schwarz-rote Regierung ja als Motto auf ihre Fahnen geschrieben zu haben. Sie täuschen Handlungsfähigkeit vor, ohne aber die wahren Herausforderungen anzupacken. Statt echter Lösungen für unsere Landwirte haben wir es heute wieder einmal mit Überregulierungen aus Brüssel zu tun, die lediglich neue Bürokratie und zusätzliche Belastung für die deutschen Bauernfamilien schaffen. Das ist mit uns definitiv nicht zu machen, und deshalb werden wir Ihre Gesetzentwürfe ganz klar ablehnen. Ich kann Ihnen eins nicht ersparen, nämlich einen näheren Blick auf Ihre geplante Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, anscheinend die Never-ending-Story in der schwarz-roten Koalition. Ist Ihnen das nicht langsam peinlich, liebe Union? Es soll nun um eine weitere Verschiebung der Regelung auf den 1. Januar 2027 gehen, angeblich, wie gerade gehört, weil eine grundlegende Reform bis zum 1. März 2026 nicht möglich sei. Das kann vielleicht sogar sein; das weiß ich nicht. Nur frage ich mich dann ernsthaft, warum Sie dann im Juni dieses Jahres nicht gleich eine Fristverlängerung bis 2027 beantragt haben. Damals war davon übrigens auch nicht die Rede. Da hieß es von Ihrer Seite, liebe Union, dass man den Lebensmittelunternehmen dadurch mehr Zeit zur Vorbereitung geben wolle. Also sagt doch gleich, dass ihr euch nicht einig seid zwischen Schwarz und Rot, meine Damen und Herren. Und wenn man der Presse Glauben schenkt, dann wird das heute ja mit Sicherheit nicht die letzte Gesetzesänderung zur Tierhaltungskennzeichnung bleiben; denn die SPD brüstet sich bereits damit, dass die Kennzeichnung nun doch für die Außer-Haus-Verpflegung verpflichtend werden soll. Wir erinnern uns: Vor fast genau einem Jahr standen Redner der Union hier an diesem Rednerpult und haben uns alle vor den Folgen für die Gastronomie gewarnt, wenn die Ampel die Tierhaltungskennzeichnung auf den Außer-Haus-Verzehr ausweiten würde. Ja, sie hatten recht damit. Auch wir haben diese Position damals vertreten und vertreten diese Position auch heute noch. Wir alle wissen ja, dass die Union ganz besonders für ihren Opportunismus bekannt ist. Sich aber jetzt hierhinzustellen mit einer Ampelposition, vor der man selbst noch vor einem Jahr massiv gewarnt hat, das ist wirklich großes Kino, liebe Union. Doch so kennen wir die Union mittlerweile. Ein Rückgrat wie ein Zitteraal und alles frei nach dem Motto: Was kümmert mich mein Wahlversprechen von gestern? So geht es aber nicht mehr weiter, meine Damen und Herren. Es brennt hinter der Brandmauer – aber nicht auf unserer Seite. Sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss meiner Rede: Diese drei Gesetzentwürfe – – – Na ja, das kann man bei Ihnen abschalten. Der Artur Auernhammer von der CSU gibt seine Rede sogar zu Protokoll. So viel Interesse hat er noch an der deutschen Landwirtschaft. Da sieht man ja, was man hat. Also, diese drei Gesetzentwürfe von Tiergesundheit über Pflanzenschutz bis hin zur überflüssigen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung sind Symbolpolitik pur und werden den existenziellen Herausforderungen in der Landwirtschaft nicht einmal ansatzweise gerecht. Es sieht doch so aus, dass Sie mit dieser Symbolpolitik den deutschen Bauern Schaden zufügen, die Gastronomie belasten und die Verbraucher mit Ihrem leeren Getöse täuschen. Für solchen politischen Schwindel gibt es keinen Platz mehr in Deutschland. Die Lage ist viel zu ernst. Wir brauchen eine vernünftige Politik und echte Lösungen. Und das Ganze kann nur mit der AfD geschehen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen von Gott gesegnete Weihnachten und trotz aller politischen Unterschiede einen guten Rutsch nach 2026. Kommen Sie bitte alle gesund wieder zurück. Danke schön. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Kersten.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Koalition ist angetreten, um die vielfältigen Herausforderungen, vor denen wir im Moment stehen, Schritt für Schritt zu bewältigen. Wir wollen, dass sich Deutschland wieder gut entwickelt und die Menschen gern in Stadt und Land leben. Aber natürlich agieren wir hier im Bundestag nicht im luftleeren Raum, sondern müssen bei allen Gesetzesvorhaben unterschiedliche Interessen berücksichtigen und natürlich die Vorgaben der EU einhalten. Und für den Agrarsektor kann ich einmal mehr verkünden: Wir liefern, und heute gleich dreifach! Die Reform des Tiergesundheitsrechts ist eine Herkulesaufgabe. Tiergesundheit ist die Grundlage für Tierwohl und ist auch für die menschliche Gesundheit von entscheidender Bedeutung. Unser Ziel sind daher EU-weit einheitliche und stringente Regeln für die Anwendung von Tierarzneimitteln und Diagnostika, für Impfstoffe und den Umgang mit Tierseuchen. Das setzen wir mit dem Gesetzgebungsvorhaben zum Tiergesundheitsgesetz heute um. Hier ist uns auch das wirtschaftliche Überleben von Betroffenen wichtig. So haben wir die Höchstsätze für die Entschädigung bei Geflügelseuchen rückwirkend zum 1. Oktober auf 110 Euro angehoben; das wurde von unserer Staatssekretärin schon gut ausgeführt. Zum Pflanzenschutzgesetz. Hier soll die Digitalisierung perspektivisch deutliche Erleichterungen bei Aufzeichnungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bringen. Damit das gut gelingt, ist hier aber eine gründliche Vorbereitung notwendig. Daher hat die EU den Zeitraum für die Einführung um ein Jahr verlängert. Auch das setzen wir mit dem heutigen Beschluss um. Alle Gesetzgebungsvorhaben stehen natürlich unter der Prämisse des Bürokratieabbaus. Und wir satteln bei EU-Vorgaben nirgends drauf. Schließlich sind wir auch bei der Tierhaltungskennzeichnung endlich weiter vorangekommen. Dazu wird der Tierschutzbeauftragte unserer Fraktion gleich noch näher ausführen. Das alles funktioniert übrigens nur, weil wir in der Koalition sachlich und konstruktiv zusammenarbeiten und ein gutes Miteinander pflegen; das muss an dieser Stelle einmal ausdrücklich betont werden. Ich werde auch weiterhin am Schwung aus den Koalitionsverhandlungen festhalten und mich nach Kräften für Landwirtschaft und ländlichen Raum einsetzen. Schönen Abend. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Dr. Ophelia Nick.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tiere haben Emotionen. Sie empfinden Angst, Stress, Schmerz. Und ja, sie können, sie dürfen auch Freude empfinden. Wer über Landwirtschaft spricht, darf eines niemals vergessen: Die Grundlage vieler unserer Lebensmittel sind fühlende Lebewesen; Tiere, deren Schutz und Wohlergehen uns anvertraut ist. Ich spreche hier auch als Tierärztin, als jemand, der weiß, was Haltung für Tiere bedeutet, als jemand, der sich entschieden hat, das Leid zu lindern und nicht wegzuschauen. Und aus dieser Verantwortung heraus sage ich ganz klar: Tiere haben ein Recht darauf, ihre arteigenen Verhaltensweisen auszuleben, ein Recht auf ein Leben frei von Leid und Schmerz. Können sie das nicht, können sie nicht ihre Bedürfnisse ausleben, dann leiden sie massiv. Schweine leiden, wenn sie nicht wühlen dürfen; Hühner leiden, wenn sie nicht scharren dürfen; Rinder leiden, wenn sie dicht gedrängt auf Spaltenböden stehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein Randproblem, das ist Alltag. Wir alle haben es in der Hand, die Betriebe zu unterstützen, die hier mehr tun. Aber das können wir eben nur, wenn wir eine Kennzeichnung haben: im Laden an der Theke, im Restaurant auf der Speisekarte. Wir wollen, dass Menschen, die bereit sind, mehr für Tierwohl zu bezahlen, endlich auch eine Wahl haben. Und wir wollen, dass Landwirtinnen und Landwirte, die mehr für ihre Tiere tun, sichtbar machen können, was sie leisten, und dafür eben auch bezahlt werden. Heute rollten die Traktoren in Brüssel. Viele Landwirte fordern zu Recht Wertschätzung. Doch mit der Verschiebung dieses Gesetzes nehmen wir ihnen genau das: die Chance, Mehrwert zu erwirtschaften. Und das ist Missachtung der Leistung unserer Höfe. Während diese Regierung hier vertagt, verzögert und verschiebt, entsteht jeden Tag und jede Stunde Tierleid. Auch deshalb ist diese Verschiebung so bitter und so falsch. Seit Jahren sagen uns die Menschen im Land, sie wollten wissen, wie Tiere gehalten werden. Kein freiwilliges Siegel, kein Kleingedrucktes, sondern Ehrlichkeit auf dem Teller. Und was liefern Sie? Aufschub! Das ist herzlos. Die Tiere können nicht warten. Und Sie verhindern eine Aussicht auf Besserung. Da sage ich ganz klar und deutlich: Die Bürger sind weiter als die Politik. Die Bürger wollen Klarheit, sie wollen Verantwortung. Deshalb appelliere ich an Sie: Beenden Sie den Aufschub! Setzen Sie das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz um! Zeigen Sie Haltung für Tierwohl statt Tierleid, für Ehrlichkeit und Transparenz und für eine Landwirtschaft mit Zukunft! Vielen Dank.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp sechs Monaten hatte ich an dieser Stelle bereits zur Verschiebung der Anwendung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes gesprochen. Damals bin ich fest davon ausgegangen, dass wir mittlerweile die von uns als Koalition und von zahlreichen Verbänden geforderte Verbesserung auf den Weg gebracht hätten. Leider liegt uns jedoch kein entsprechender Referentenentwurf vor. Allerdings arbeitet das Landwirtschaftsministerium hinter den Kulissen glaubhaft an einem Aufschlag, der die Wünsche der Koalition und der Fachverbände vollumfänglich aufgreifen wird. Innerhalb der Koalition sind wir ganz klar, was die Weiterentwicklung der Kennzeichnung betrifft. Wir bleiben selbstverständlich dabei, dass sie verpflichtend sein wird. Wir werden sie praxisgerecht und im Einklang mit den Bedürfnissen des Tierwohls ausgestalten. Die Haltungsformen werden in Stufen angelegt, die aufeinander aufbauen und eine klare, verständliche Kennzeichnung ermöglichen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung der Kennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung. Diese wollen wir Mitte 2027 zur Anwendung bringen. Eine Kennzeichnung macht natürlich nur dann Sinn, wenn sie auch wahrgenommen wird. Deshalb bleibt es dabei, dass die staatliche Kennzeichnung gut sichtbar und für alle Verbraucherinnen und Verbraucher verständlich auf der Vorderseite der Verpackung angebracht wird. In der laufenden Wahlperiode wollen wir die Kennzeichnung auch auf weitere Tierarten und verarbeitete Produkte ausdehnen, immer mit dem Ziel, eine praxistaugliche, bürokratiearme Umsetzung zu gewährleisten. Wir sind uns bewusst, dass dieser Prozess nicht einfach wird, und verschieben den Start erneut, um die Zeit zu haben, die dafür notwendig ist. Doch mit dieser Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes machen wir einen entscheidenden Schritt hin zu einer verantwortungsvollen, transparenten und nachhaltigen Tierhaltung, die sowohl den Tieren als auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommt. Herzlichen Dank und Glück auf!

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