von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (7)
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir die Menschen in unserem Land fragen, was zur Landwirtschaft gehört, was würden sie wohl antworten? Sicher würden viele den Bauernhof mit Äckern, Feldern und Wiesen nennen, vermutlich auch die Maschinen wie die Traktoren und die Mähdrescher. Eines würden die Menschen aber ganz sicher nennen: Tiere wie Kühe, Schweine, Hühner, Schafe und andere. Auch das zeigt: Landwirtschaft und Tierhaltung, meine Damen und Herren, gehören zusammen. Die Nutztierhaltung in Deutschland ist unverzichtbar für unsere Agrar- und Ernährungswirtschaft, für unsere Ernährungssicherheit und für eine nachhaltige Landwirtschaft. Deutschland gehört zu den wichtigsten Produzenten von Fleisch und Milch in Europa und weltweit. Dies sorgt für eine sichere Versorgung mit Nahrungsmitteln. Tierhaltung sichert Arbeitsplätze entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von den landwirtschaftlichen Betrieben über die Verarbeitung bis hin zum Handel – und insbesondere in den ländlichen Räumen. Unsere Tierhaltung leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Landwirtschaft; denn sie trägt ganz praktisch zur Kreislaufwirtschaft bei, indem sie Weiden nutzt, indem sie organischen Dünger für unsere Pflanzen auf den Feldern liefert. Auch deshalb ist Nutztierhaltung wichtig für unser Land. Gleichzeitig, meine Damen und Herren, bewegt es viele Menschen, wie Tiere gehalten werden und wie mit ihnen umgegangen wird. Sie wünschen sich mehr Tierwohl in unseren Ställen, und das ist auch nachvollziehbar. Man kann immer besser werden. Auch bei der Tierhaltung kann noch einiges besser werden. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag das klare Bekenntnis formuliert: „Wir werden den Tierschutz stärken […].“ Dazu schaffen wir die geeigneten Angebote. Unser Ziel ist es, die schon bestehenden Förderprogramme auszubauen und langfristige Planungssicherheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen. Das haben die Landwirtinnen und Landwirte verdient, die sich Tag und Nacht verantwortungsvoll um ihre Tiere kümmern. Dazu möchten wir die bestehenden Förderprogramme ausbauen, anpassen und versuchen, 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zu mobilisieren. Ich weiß natürlich auch, dass das Geld noch nicht vorhanden und auch noch nicht zur Verfügung gestellt ist. Aber ich werde für dieses Geld hart kämpfen. Denn alle müssen wissen: Wenn unsere Tierhaltung ins Ausland abwandert, wird es um das Tierwohl mit Sicherheit nicht besser bestellt sein. Genau das müssen wir verhindern. Die Transparenz in der Wertschöpfungskette durch eine klare Kennzeichnung ist ein wichtiger Aspekt. Ich danke deshalb den Fraktionen, dass sie das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Ziel einer Kennzeichnung muss sein, Verbraucherinnen und Verbrauchern gut informierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Gleichzeitig ist für mich klar, dass eine verpflichtende Kennzeichnung vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren muss. Klipp und klar: Sie muss bürokratiearm umsetzbar sein, besonders für die Länder; denn sie setzen das Gesetz um und kontrollieren seine Einhaltung. Wir nehmen ernst, dass unsere Bundesländer sagen, dass sie dazu etwas Zeit brauchen. Die Zeit wollen wir ihnen geben, damit es dann auch ordentlich vom ersten Tag an funktioniert. Daher soll die verpflichtende Kennzeichnung erst ab dem 1. März 2026 eingeführt werden. Gleichzeitig ist es aber möglich, eine freiwillige Kennzeichnung bereits vor dem 1. März vorzunehmen. Ich finde, das ist ein guter Kompromiss und ein gutes Signal an alle Beteiligten. Meine Damen und Herren, die Nutztierhaltung ist für Deutschland aus wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Sicht unverzichtbar. Sie sichert unsere Ernährung, schafft Arbeitsplätze, fördert nachhaltige Kreisläufe und steht für ständigen Fortschritt in Richtung mehr Tierwohl und Umweltschutz. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Nutztierhaltung zukunftsfähig zu gestalten – für die Landwirte, für die Tiere und die Gesellschaft als Ganzes. Ich bin zuversichtlich, dass die Koalitionsfraktionen in den Verhandlungen zu einem guten Kompromiss und guten Ergebnis für alle Beteiligten kommen werden. Danke. Vielen Dank, Herr Minister. – Julian Schmidt spricht als Nächstes für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Rainer! Meine Damen und Herren! Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist ein Paradebeispiel aus der Rubrik „Gut gedacht, aber sehr schlecht gemacht“. Ein vom Grundsatz sehr wichtiges Anliegen wird mit ideologischem Schubladendenken, Beratungsresistenz und schlichter Unkenntnis der praktischen Realität völlig in den Sand gesetzt. Meine Damen und Herren der Grünen, es ist ja nicht so, als hätten Sie es nicht besser wissen können. Alle relevanten Beteiligten, die Landwirte, die Industrie, der LEH, die Wissenschaft, ihre Freunde von den Umwelt- und Tierschutzverbänden, haben sie gewarnt. Sie haben Sie gewarnt, dass dieses Gesetz inhaltlich völlig am Ziel vorbeigeht, dass es weder für mehr Tierwohl sorgt noch für mehr Verbrauchertransparenz und dass es so auch kaum umsetzbar ist, schon gar nicht in der vorgegebenen Zeit. Deswegen ist es richtig, dass dieses Gesetz erst mal nicht zur Umsetzung kommt. Die Frage ist aber: Wie geht es weiter? Herr Minister, dazu haben wir von Ihnen bisher und auch heute leider wenig Konkretes gehört. Mir persönlich fehlt auch ehrlicherweise die Fantasie, mir vorzustellen, wie Sie dieses inhaltlich und handwerklich wirklich schlecht gemachte Gesetz der Vorgängerregierung noch retten wollen. Ich lasse mich aber natürlich gerne von Ihnen überraschen. In der Sache sind wir uns hier, denke ich, alle einig. Niemand ist gegen bessere Haltungsbedingungen. Ich bin selbst Rinderhalter, und ich bin froh, dass die Zeiten ganzjähriger Anbindehaltung, von dunklen, engen Ställen, in denen auch noch das kleinste Fenster im Winter verschlossen wird, so langsam, aber sicher der Vergangenheit angehören. Ich kenne auch nicht einen Landwirt in unserem Land, der das nicht genauso sieht. Wir haben in Deutschland sehr hohe Tierschutzstandards. Die Frage ist aber: Wie schaffen wir es, dass unsere Landwirte trotz dieser hohen Standards konkurrenzfähig bleiben? Wie schaffen wir es, dass sie einen angemessenen Anteil an der Wertschöpfung bekommen und das Geld eben nicht zum Großteil beim LEH und bei der Industrie hängen bleibt? Wie schaffen wir es, dass die Landwirte anständig von ihrer Arbeit leben können und eine Perspektive für sich und kommende Generationen sehen? Denn Tierwohl braucht auch gesunde Betriebe, und die bekommen wir nicht mit mehr Bürokratie, mehr Auflagen und mehr Kontrollen. So stellen Sie, meine Damen und Herren, die Tierhaltung in Deutschland aufs Abstellgleis. Dadurch haben weder Tiere noch Verbraucher irgendetwas gewonnen. Vielleicht ist das aber auch Ihr Ziel, liebe Grüne. Sie hatten ja schon immer ein Problem mit der Nutztierhaltung in Deutschland. Eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung kann sinnvoll sein, wenn sie pragmatisch und alltagstauglich, im Einklang mit privatwirtschaftlichen Programmen umgesetzt wird. Dazu muss sie aber für alle Tiere, alle Produktionsabschnitte, alle Lebensmittel und vor allem auch für importierte Ware greifen. Dieses Gesetz bildet das definitiv nicht ab. Herr Minister Rainer, wir werden die weiteren Beratungen aufmerksam begleiten und wünschen Ihnen viel Glück bei den Verhandlungen mit Ihrem Koalitionspartner. Ich befürchte auch für unsere Landwirte, Sie werden es brauchen. Danke schön. Vielen Dank. – Jens Behrens spricht als Nächstes für die Fraktion der SPD.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister Rainer! Wir beraten heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der eigentlich recht überschaubar ist. Wenn man mal die formalen Klarstellungen und die redaktionellen Änderungen außen vor lässt, stellt man fest, dass es im Grunde ausschließlich um die Verschiebung des Starts der Tierhaltungskennzeichnung im Handel geht. Aber in diesem Fall gilt ganz besonders: Aufgehoben ist nicht aufgeschoben. Für uns als SPD ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz eine wichtige Errungenschaft der letzten Wahlperioden. Die Anfänge gehen auch auf die letzte schwarz-rote Koalition zurück. Wir gehen einerseits ganz pragmatisch damit um, dass die Länder noch etwas mehr Zeit für die Einführung entsprechender Meldesysteme für die Haltungsformen der Mastschweine benötigen, und werden die Frist um sieben Monate verschieben. Andererseits wird die Kennzeichnungspflicht kommen und die Haltungsform ab dem 1. März 2026 für jede Verbraucherin und jeden Verbraucher im Handel erkennbar sein. Wie schon angeklungen, haben wir den Grundstein dafür bereits in der letzten schwarz-roten Koalition gelegt, auch wenn es seinerzeit noch keinen Abschluss gab. Eine Bundeslandwirtschaftsministerin der CDU, die sehr verehrte amtierende Frau Bundestagspräsidentin, hatte 2019 einen ihrer Vorgänger, Bundeslandwirtschaftsminister a. D. Jochen Borchert, an die Spitze des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung berufen und damit beauftragt, mit einer großen Bandbreite an Interessenvertreterinnen und -vertretern Konzepte für die tierwohlgerechte Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland zu erarbeiten. Geeinigt hatten sich am Ende scheinbar gegensätzliche Akteure aus den Bereichen der konventionellen und der ökologischen Landwirtschaft, der Umwelt- und Naturschutzverbände, der Wertschöpfungskette, der Wissenschaft und der Verwaltungen. Die Arbeit dieser Kommission fand nicht nur eine große Zustimmung unter den Beteiligten, sondern sie wurde auch noch mal durch die seinerzeit von Bundeskanzlerin Merkel ins Leben gerufene Zukunftskommission Landwirtschaft bestätigt. In diesem Sinne sehe ich das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in einer Linie mit der genannten Vorarbeit und freue mich schon sehr darauf, zusammen mit unserem Koalitionspartner die bestehenden Gesetze zu optimieren und weiterzuentwickeln. Natürlich kenne ich die Debatte darum, dass wir mit der Kennzeichnung von Frischfleisch aus der Schweinemast noch nicht den Umfang einer bestehenden privatwirtschaftlichen Kennzeichnung erreichen. Aber die neue Kennzeichnung war von Anfang an darauf ausgerichtet, um weitere Tierarten, um verarbeitete Produkte, um die gesamte Lebensspanne und um die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet zu werden. Das neue Datum, der 1. März 2026, markiert somit für die Verbraucherinnen und Verbraucher den Start für ein langgehegtes Projekt. Das Ziel ist damit aber ganz klar noch nicht erreicht, sondern wir setzen nach dem Startschuss den Weg weiter fort. Den eingeschlagenen Weg nicht weiterzugehen, wäre fatal. Die Landwirtinnen und Landwirte brauchen Planungssicherheit und eine klare Zukunftsvision. Diese muss staatlich verbindlich sein und kann nicht von privaten Initiativen in gleichem Maße garantiert werden. Den Weg weitergehen müssen wir auch, weil es konkrete umweltpolitische, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Anforderungen an eine tierwohlgerechtere Nutztierhaltung gibt, die aktuell noch nicht umfassend erfüllt sind. Das hatte auch die Borchert-Kommission als große Herausforderung angesehen und anerkannt, dass eine erfolgreiche Nutztierhaltung zwingend auf eine breite gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen ist. Zu den Maßnahmen, die seinerzeit vorgeschlagen wurden, gehören unter anderem Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz über Tierwohlstandards, zum Beispiel durch eine Kennzeichnung, und zur entsprechenden Information der Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Ziel einer höheren Zahlungsbereitschaft für Tierwohl. Genau das werden wir mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erreichen. Aber die Borchert-Kommission empfahl noch weitere Maßnahmen wie Modelle und Demonstrationsvorhaben, zu denen auch der Schweinestall der Zukunft im Haus Düsse in meinem Wahlkreis zählt. Empfohlen wurden auch der Aufbau eines Tierwohl-Monitorings unter Definition von Tierwohl- und Tiergesundheitsindikatoren, die Weiterentwicklung des Ordnungsrechts, die Formulierung von gesetzlichen Mindeststandards für bisher nicht einbezogene Bereiche, zum Beispiel durch eine Novelle zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Es gibt also noch einige Stellschrauben mehr, an denen wir drehen müssten, um die gesellschaftlichen Ziele zu erreichen. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass es schon einige Male vorkam, dass höchstrichterliche Entscheidungen den Gesetzgeber zu Gesetzesänderungen verpflichteten. Ich erinnere an das Kastenstandurteil zur Sauenhaltung und das Urteil zum Töten von männlichen Küken aus Legelinien. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist auch noch der Normenkontrollantrag des Landes Berlin gegen Haltungsbedingungen von Schweinen offen. Auch vonseiten der EU-Kommission könnte es irgendwann ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des routinemäßigen Kürzens von Schweineschwänzen in Deutschland geben. Wir sollten realistisch bewerten, was auf die Landwirtinnen und Landwirte in den nächsten Jahren zukommen könnte, und mit ihnen gemeinsam eine zukunftssichere Tierhaltung gestalten, die nicht Gefahr läuft, durch die Rechtsprechung kurzfristig vor Umbrüche gestellt zu werden. In diesem Sinne sehe ich das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz als eines von vielen wichtigen Beiträgen. Natürlich geht auch vieles nicht ohne Geld. Aber das wird noch mal ein ganz anderes Thema werden, das wir zu gegebener Zeit, Herr Minister, gerne gemeinsam in der Koalition besprechen werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank. – Die nächste Rede hält Dr. Zoe Mayer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Herr Minister Rainer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Union, wem machen Sie denn eigentlich was vor? Sie wollen heute das Projekt der Tierhaltungskennzeichnung verzögern, und das unter dem Argument der Praxistauglichkeit. Tatsache ist ja, dass Sie in den vergangenen Monaten wirklich alles dafür getan haben, dass dieses Projekt sich verzögern muss. Sie haben so hart dagegen gekämpft, auch die unionsgeführten Ministerien auf Landesebene. Die Union spricht gerne von Planungssicherheit. Das konterkariert ja das ganze Projekt. Landwirtinnen und Landwirte, die sich darauf eingestellt haben, sind mal wieder die Gelackmeierten. Denn durch diese Verzögerung werden letztlich immer die, die sittlich arbeiten, bestraft. Das ist eigentlich kein guter Anspruch. Wir kennen das ja schon von der Automobilindustrie, der Digitalisierung und der Deutschen Bahn: Wenn die Union von Praxistauglichkeit spricht, dann müssen bei uns alle Alarmglocken angehen. Denn das bedeutet meistens, dass eine Branche wieder in der Vergangenheit festzustecken droht. Das wollen wir natürlich nicht. Die Menschen in Deutschland wünschen sich Transparenz bei der Tierhaltung. 90 Prozent der Menschen in Deutschland unterstützen eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung und wünschen sich diese Transparenz – übrigens auch der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“, der diese Forderung noch einmal bekräftigt hat. Die Menschen in Deutschland sollten ein Recht darauf haben, zu wissen, wie die Tiere hier eigentlich gehalten werden. Dass eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung funktionieren kann, sehen wir am Beispiel der Eier. Aus unseren Frischeierregalen sind Eier aus Käfighaltung verschwunden, seit wir die staatliche Tierhaltungskennzeichnung dort eingeführt haben. Aber was viele nicht wissen, ist, dass der Anteil an Eiern aus Käfighaltung immer noch beträchtlich ist. Viele solche Produkte befinden sich immer noch in Backwaren oder in den Speisen der Gastronomie. Deswegen ist es wichtig, dass wir bei der Tierhaltungskennzeichnung schnell vorankommen, was verarbeitete Produkte, die Außer-Haus-Gastronomie und alle anderen Tierarten anbelangt. Denn nur so gibt es auch eine Durchdringung des Marktes und die Verbrauchertransparenz, die sich alle wünschen. Das ist übrigens auch fair für die Landwirtschaft; denn natürlich soll höhere Qualität durch den Markt belohnt werden. So eine Kennzeichnung ist letztlich für alle eine sehr gute Sache. Deswegen unterstützen wir Grünen das natürlich auch und freuen uns, dass Minister Rainer sich zu diesem generellen Projekt noch einmal bekannt hat, auch wenn es jetzt nicht so schnell geht, wie wir uns das eigentlich wünschen. Eine Sache, die für mich ein bisschen skandalös ist, ist, dass die Union mal wieder angekündigt hat, dafür zu kämpfen, dass auch niedrigste Haltungsstandards künftig mit mehr Geld der Steuerzahler subventioniert werden sollen. Und alles, was auf dem heimischen Markt nicht abgesetzt werden kann – sowohl der Einzelhandel als auch die Menschen in Deutschland wollen solche niedrigen Haltungsstandards eigentlich nicht mehr haben –, soll einfach exportiert werden. Das ist dann wohl die Exportstrategie, die die Union im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Wir hoffen, dass die SPD ihr nicht auf den Leim geht. Denn es kann eigentlich nicht sein, dass wir auf dem Rücken der Schwächsten, die heute in der Debatte natürlich nicht mitreden können, niedrige Standards ausbauen und die entsprechenden Produkte dann in alle Welt exportieren. Wir sind es doch unseren Tieren, der Umwelt und unseren Landwirtinnen und Landwirten, die sauber arbeiten, schuldig, hier kein Geld mehr zu versenken. Zum Schluss bleibt mir noch eines zu sagen: Mehr Tierschutz funktioniert natürlich nur dann, wenn insgesamt weniger Tiere auf den Tellern landen. Wenn wir wollen, dass die 750 Millionen Tiere, die jedes Jahr in deutschen Schlachthöfen sterben, zu einem Standard gehalten werden, wie ihn sich die Menschen in Deutschland vorstellen, dann bräuchten wir zweimal die Fläche Deutschlands, und das ist schlicht unmöglich. Deswegen ist klar: Das beste Label für den Tierschutz, auch wenn wir die Tierhaltungskennzeichnung ganz dringend brauchen, ist wahrscheinlich immer noch ein Vegan-Label oder häufiger mal der Griff ins Obst- und Gemüseregal. – Genau! Auch wenn Ihnen das nicht gefällt. – Mehr Gemüse und Obst auf dem Teller schadet niemandem und hilft vor allem den Tieren. Dafür kämpfen wir natürlich auch weiterhin. Ganz herzlichen Dank. Herzlichen Dank. – Die nächste Rede hält Ina Latendorf für die Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – einst Vorzeigeinitiative der Ampel – soll durch die Koalition nun geändert werden. Die Fehler von vor zwei Jahren werden aber nicht geheilt: ein Gesetz, das Länder verpflichtet, die aber einfach nicht mitreden dürfen und deren Appell in der Agrarministerkonferenz ignoriert wurde. Ich habe hier mehrfach Nachfragen zur Umsetzung gestellt und auf Schwierigkeiten hingewiesen. Das wurde weggewischt. Die Verlängerung der Übergangsfrist, eben weil die Umsetzung nicht funktioniert, ist nachvollziehbar. Aber werden Sie mit dieser Vorlage auch die Grundfehler des Gesetzes beheben? Nein. Und das ist eine Farce. Fehler eins. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erfasst bisher nur Schweine, keine andere Tierart. Fehler zwei. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gilt nur für die Kennzeichnung von Frischfleisch; wir haben es gerade gehört. Was ist mit dem Rest? Fehler drei. Nur ein Lebenszyklus des Schweins wird in der Mastphase überhaupt erfasst. Die Kennzeichnung bildet also nur den Bruchteil eines Bruchteils der Lebensrealität der gehaltenen Tiere ab. Und das ist Verbrauchertäuschung. Ja, eine staatliche Kennzeichnung könnte das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken, wenn sie wirklich ehrlich wäre. Ein Beispiel gefällig? Wenn ein Ferkel aus schlechter Haltung angekauft wird, spielt das später überhaupt keine Rolle. Es kann in der höchsten Haltungsstufe vermarktet werden, wenn nur die Haltung während der Mast der Stufe entspricht. Ebenso werden Transport und Schlachtung überhaupt nicht betrachtet. Und noch mal: Das ist Verbrauchertäuschung, meine Damen und Herren. Das Pferd – oder sollte ich sagen: das Schwein? – wird hier von hinten aufgezäumt. Sie sollten erst die Nutztierhaltung tiergerecht mit Mindeststandards definieren. Für viele Tierarten wie zum Beispiel Puten gibt es noch nicht einmal Haltungsverordnungen, die das Tierwohl sichern. Keine Frage, es gibt Tierhalter/-innen, die das auch schon von sich aus tun, aber eben nicht alle. Die Redlichen werden benachteiligt. Wenn diese Haltungsordnungen feststehen, dann sollte man die Kennzeichnung verbindlich einführen. Auch diesen Fehler behebt die Bundesregierung nicht und hat nach den bisherigen Verlautbarungen hierzu auch keine Ambitionen. Wirklicher Tierschutz erfordert wesentlich mehr als die Abbildung eines Status quo. Quälerische Haltungsbedingungen schaffen Sie eben nicht dadurch ab, indem Sie „Stall“ oder „Stall plus Platz“ auf eine Plastikverpackung kleben. Und nein, wer den Tierschutz wirksam stärken will, der muss das veraltete Tierschutzgesetz oder Nutztierhaltungsregelungen endlich anpacken. Glauben Sie mir, wir Linken sind Ihnen nicht böse, wenn Sie mal in unseren Antrag von letzter Woche schauen und darauf zurückgreifen. Über Haltungsstufen und Tierhaltung wurde hier einiges gesagt. Ich kann nur sagen: Ihre Haltungsnoten im Hinblick auf Tierschutz bleiben eine Fünf. Vielen Dank. Vielen Dank. – Als Nächstes spricht Benedikt Büdenbender für die Unionsfraktion. Es ist seine erste Rede.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man hat manchmal den Eindruck, der ehemalige Landwirtschaftsminister Cem Özdemir wollte das Land führen wie in einem Öko-Utopia: mit grünen Wunschvorstellungen, die mit der Realität wenig zu tun haben. Das kann man machen, hilft am Ende aber weder den Verbrauchern noch den Landwirten. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz aus dem Jahr 2023 ist ein Beispiel dafür, wie ein Gesetz aussehen kann, wenn es in Teilen an den Realitäten vorbei geplant wird. Es schafft Bürokratie statt Fortschritt und belastet Betriebe, ohne dem Tierwohl tatsächlich zu dienen. Damit wurde vor allem eins geschaffen: ein bürokratisches Kontrollinstrument, das bisher so nicht praktikabel ist. Wir werden das Gesetz daher nicht nur kosmetisch anpassen. Wir werden es entsprechend dem Koalitionsvertrag ändern und vom Kopf auf die Füße stellen. Deswegen diskutieren wir nun das Erste Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Warum müssen wir das gleich zu Beginn dieser Legislatur beraten? Ganz einfach: weil Eile geboten ist. Mit dem Ampelgesetz würden die neuen Kennzeichnungspflichten zum 1. August dieses Jahres greifen und hätten fatale Folgen für die, die es umsetzen. Das sind zuallererst die Landwirte selbst. Es sind aber eben auch die Länder, die den bürokratischen Aufwand kontrollieren müssten. Beide – Landwirte und Länder – haben in den vergangenen Monaten eindringlich darauf hingewiesen, dass das Gesetz so nicht praktikabel ist. Die Länder haben das in der Agrarministerkonferenz Ende März noch mal deutlich zum Ausdruck gebracht. Von den Landwirten und auch von den betroffenen Verbänden gab es zu Recht Kritik. Wörter wie „Murksgesetz“ sind da zu lesen. In persönlichen Gesprächen mit mir sind manche noch deutlicher geworden. Um aber vor allem den Grünen nicht noch mehr zuzumuten, will ich davon absehen, das jetzt hier im Deutschen Bundestag zu zitieren. All diese Hilferufe wollte man bisher nicht hören. Wir kommen den Hilferufen jetzt nach und sorgen dafür, dass es praktikable Lösungen gibt. Mit der Änderung, die wir heute beraten, führen wir eine Notoperation durch, mit der es jetzt erst mal um eins geht: Zeit gewinnen. Denn mit unserem Eingriff verschieben wir zunächst das Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026. Damit ist natürlich noch keine inhaltliche Neujustierung erreicht, sondern wir verschaffen uns Luft: Luft für die Landwirte und Luft für uns hier im Parlament, die wir nutzen werden, um das Gesetz noch mal anzupacken. Und das wird uns gelingen; denn wir werden von Anfang an den Dialog mit denjenigen suchen, die das später in der Praxis auch umsetzen müssen. Was muss sich zum Beispiel ändern? Zum Beispiel sollte das Verbot des Downgradings entfallen. Es ist absurd: Fleisch aus höherwertiger Haltung darf nicht als Produkt einer niedrigeren Haltungsstufe vermarktet werden, selbst dann nicht, wenn es dafür Nachfrage gibt. Stattdessen schreibt das bisherige Gesetz vor, wie viel Prozent Fleisch aus dem Freiluftstall maximal in einem Produkt mit der Kennzeichnung „Stall“ enthalten sein dürfen. Das ist Bürokratismus in Reinform. Und genau damit werden wir mit der neuen Regierungskoalition Schluss machen. Die regulatorische Blindstelle des Gesetzes zeigt sich aber auch daran, dass Ferkel, die im Ausland betäubungslos kastriert und dann in Deutschland gehalten werden, am Ende unter einer hohen Haltungsstufe vermarktet werden dürfen. Das ist weder transparent für den Verbraucher noch vereinbar mit echtem Tierwohl. Hinzu kommt: Das Gesetz blendet bisher ausländische Ware komplett aus. Produkte von Tieren, deren Haltungsbedingungen völlig unklar sind, bleiben ohne jede Kennzeichnung. Bei allem Respekt: Das lässt sich wirklich niemandem erklären. Wir brauchen generell weder überzogene Nachweispflichten noch ein Downgrading-Verbot oder eine Schaffung von Parallelstrukturen. Es gibt schon längst Systeme wie die Initiative Tierwohl oder die bekannte Haltungsformkennzeichnung, die in der Breite funktionieren. Diese Systeme werden wir jetzt klug integrieren. Mit uns gibt es effiziente und bürokratiearme Lösungen für die Landwirtschaft, aber auch verständliche und verbraucherfreundliche Regelungen. Auch an das Thema Baurecht müssen wir ran; denn ohne klare Regeln und Genehmigungsmöglichkeiten für Stallumbauten lässt sich kein Betrieb umbauen, geschweige denn verlässlich planen. Wer vom Landwirt Veränderungen verlangt, muss ihm auch die Werkzeuge dafür geben. Ich bin dem Landwirtschaftsminister dankbar, dass er dieses Thema nun direkt mit uns angehen will. Auch aus den Ländern kam bereits Lob dafür in Ihre Richtung, sehr geehrter Herr Minister Rainer. Insofern möchte ich von dieser Stelle auch sehr deutlich machen, dass ich mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, Herr Minister, aber auch mit den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss sehr freue. Ich bin der Meinung, dass wir hier ein wichtiges Gesetz haben, bei dem wir gleich liefern können. Zusammenfassend lässt sich daher sagen: In der bisherigen Ausformulierung hilft das Gesetz weder den Tieren noch den Landwirten noch den Verbrauchern. Deshalb werden wir die Einführung erst mal zeitlich auf den 1. März 2026 verschieben und in der Zwischenzeit das Ganze entsprechend unserem Koalitionsvertrag anpacken. Danke schön. Vielen Dank. Herr Abgeordneter Büdenbender, es war Ihre erste Rede. Ich gratuliere Ihnen dazu. – Die letzte Rede in dieser Debatte hält Stephan Protschka für die AfD.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Gott zum Gruße! Es gibt in Deutschland bereits funktionierende privatwirtschaftliche Tierwohlprogramme, die sich am Markt etabliert haben und nachweislich den Tierschutz verbessert haben – ganz ohne zusätzliche staatliche Bürokratie, die die Betriebe nur unnötig belastet. Hinzu kommt, dass die geplante staatliche Kennzeichnung ausschließlich für inländisches Schweinefleisch gelten soll. Importware aus dem Ausland bleibt hingegen unberührt, obwohl sie in vielen Fällen unter deutlich niedrigeren Tierschutzstandards produziert wird. Das verzerrt definitiv den Wettbewerb und schadet erheblich unseren heimischen Landwirten, und das erhöht den wirtschaftlichen Druck, dem sie sowieso schon extrem ausgesetzt sind. Ganz besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der Sinneswandel der Union; denn noch vor zwei Jahren haben Sie das staatliche Tierhaltungskennzeichen scharf kritisiert. Sie haben von Tierwohlkiller gesprochen, von Rohrkrepierer – ja, genau –, und warnten eindringlich vor dem Wettbewerbsnachteil für die deutsche Landwirtschaft, und da haben Sie recht. Und heute? Heute tragen Sie das Gesetz einfach mal stillschweigend mit. Diese Kehrtwende ist nicht nur widersprüchlich; sie wirkt schlicht unglaubwürdig, sehr geehrte Damen und Herren von der Union. Apropos Haltung: Wir sprechen hier über gesetzliche Mindeststandards für den Platz, den ein Schwein im Stall mindestens haben muss. Doch wenn ich mir die aktuelle Diskussion über unseren Fraktionssaal ansehe, dann muss ich feststellen: Einem deutschen Ökoschwein steht gesetzlich mehr Platz zu als einem AfD-Abgeordneten in diesem Parlament. Das klingt absurd, meine Damen und Herren, aber es ist halt so. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfläche für Mastschweine in ökologischer Haltung beträgt 1,3 Quadratmeter pro Tier, dazu noch mindestens 1 Quadratmeter Auslauf, also insgesamt 2,3 Quadratmeter. Wir haben in dem uns zu Unrecht zugewiesenen Fraktionssaal hingegen nur rund 1,66 Quadratmeter pro Abgeordneten zur Verfügung. Das zeigt auf sehr eindrückliche Weise, wie widersprüchlich manche Diskussionen sind: Sie sprechen von Menschenrechten und Tierrechten. Wir sind anscheinend nur Menschen zweiter Klasse. Danke dafür, liebe Union, liebe SPD, ihr seid super! So tritt man Menschenrechte mit Füßen. Beim Tierschutz wird jeder einzelne Quadratzentimeter genau geregelt und überwacht, bei demokratischer Teilhabe offenbar nicht immer. Diese absurden Ungleichgewichte zeigen: Bei politischen Entscheidungen kommt es auf echte Substanz an und nicht nur auf Symbolpolitik. Die Verschiebung um ein knappes Jahr hilft den Betrieben, ist aber nur ein kleiner Trost. Wenn Sie vernünftige Politik machen wollten: Mit der AfD könnten Sie es machen, mit der SPD wird nichts dabei rauskommen. Wünsche einen schönen Tag. Danke schön.
Redner nach Fraktion
7 Redner insgesamt