Antrag

Antrags der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tierschutz und Forschung Hand in Hand – Versuchstiere wirksam schützen

Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tierschutz und Forschung Hand in Hand – Versuchstiere wirksam schützen

16. April 2026·Sitzung 71··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (9)

Grüne

Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über ein sehr wichtiges Thema, bei dem ich die Bundesregierung hart kritisieren will. Stellen Sie sich vor, Sie müssten über einen Vorgang entscheiden, ja Gesetze machen, den Sie noch nie miterlebt haben und bei dem Sie zahlreiche offene Fragen haben, die Ihnen niemand beantworten kann. Das klingt ziemlich blöd, aber es ist die Realität, und zwar bei den Tierversuchen. Ich erkläre Ihnen, was ich meine. Wer in diesem Raum hat sich schon mal einen Tierversuch der Kategorie „schwer“ angeschaut? – Ja, fast niemand. Ich kann Ihnen sagen: Ich habe noch nie einen gesehen – ich meine nicht, auf Videoaufnahmen von Undercover-Recherchen –, und zwar nicht, weil ich es nicht versucht hätte, sondern weil mir kein einziges Labor Zugang gewährt hat, und das, obwohl ich im Bundestag bin und doch bei Gesetzen mitentscheiden soll. Schwierig. Wir haben jedes Jahr 50 000 Tiere, die in Tierversuchen der Kategorie „schwer“ eingesetzt werden. Nach Definition erleiden diese Tiere schwere Ängste und Schäden, zum Beispiel, wenn in einem solchen Versuch bei einem Tier ein Schlaganfall mit anschließender Hirnblutung ausgelöst wird. Dann gibt es noch Hunderttausende Tiere, die sich in der Kategorie „mittel“ befinden. Bei einem mittelschweren Versuch sollen Tiere rechtzeitig aus dem Versuch genommen werden, bevor die Leiden zu schwer werden. Jetzt frage ich mich aber: Wie sieht das denn in der Realität aus? Wenn Hunderten von Tieren eine giftige Substanz gespritzt wird, wie kann man dann garantieren, dass jedes einzelne Tier, bei dem es eine Komplikation gibt, rechtzeitig herausgenommen wird? Was passiert nachts, wenn es keine Aufsicht gibt? Die Europäische Union schreibt vor, dass es regelmäßige Kontrollen geben soll, und zwar auch unangekündigte Kontrollen. Ob die stattfinden – ich weiß es nicht. Es gibt dazu nämlich keine Zahlen. Auch wir hier im Bundestag kennen sie nicht. Es handelt sich also um ein Thema, bei dem sich öffentliche Berichterstattung eigentlich total anbieten würde. Ich habe mit einem Journalisten geredet, der in dieser Branche schon lange aktiv ist. Er hat mir geschildert, dass es in den letzten Jahren nahezu unmöglich geworden ist, eine Drehgenehmigung für schwere Tierversuche zu bekommen, und zwar selbst dann, wenn man die Labore und die vor Ort tätigen Personen vollständig anonymisiert. Das wirft natürlich viele Fragen auf, für mich vor allem eine Frage. Ganz häufig erkennen wir dieses Muster ja bei der Nutzung von Tieren: Die Branche sagt: „Wir haben nichts zu verbergen“, und trotzdem tut sie nahezu alles, um Bilder von der Öffentlichkeit fernzuhalten. Wie passt das zusammen? Und jetzt kommt ein richtiger Skandal. Ich hoffe, dass die Öffentlichkeit hier hellhörig wird; denn die Bundesregierung plant, künftig den Schutz von Tieren in Tierversuchen weiter aufzuweichen. Sie will nämlich, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, ein eigenes Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche machen, das künftig über dem allgemeinen Tierschutzgesetz stehen soll. Das führt dazu, dass allgemeine Grundsätze wie, dass ein Tier um seiner selbst willen schützenswert ist, aufgeweicht werden. Das darf so nicht passieren. Wir müssen Tiere in Deutschland schützen. Die Regierung hat hier eine Verantwortung, die sie nicht abgeben kann. Was wir brauchen, ist doch das vollständige Gegenteil: Wir brauchen mehr Transparenz, wir brauchen klare Regeln für alle Seiten, und wir brauchen Alternativen zu Tierversuchen. Denn nur so schaffen wir es, dass wir aus Tierversuchen perspektivisch aussteigen können. Es gab in der Ampelregierung die Bemühung, eine Tierversuchsreduktionsstrategie auf den Weg zu bringen. Sie wurde mit der Wirtschaft, mit der Wissenschaft, mit dem Tierschutz und mit Behörden erarbeitet. Leider konnte diese mit dem Ampelbruch nicht mehr veröffentlicht werden. Die Bundesregierung hat diese Strategie und hat sich entschieden, sie in den Schubladen verschwinden zu lassen, damit sie eben auch wieder nicht das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Ich fordere Sie vonseiten der Grünen auf: Bitte veröffentlichen Sie diese Strategie. Setzen Sie sich für den Schutz von Tieren ein, für eine fortschrittlich-innovative Forschung, und setzen Sie diese Strategie vor allem auch um. Vielen Dank. Vielen Dank. – Adrian Grasse spricht als Nächster für die CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir mal zu dem Antrag, den Sie eingereicht haben, und kommen wir zu den Rahmenbedingungen für die tierexperimentelle Forschung in Deutschland, die alarmierend sind: Wir haben eine ausufernde Bürokratie, wir haben extrem lange Verfahrensdauern, wir haben eine Flut an Rückfragen, wir haben eine Überregulierung ohne erkennbaren Mehrwert für den Tierschutz, wir haben fehlende Planungssicherheit, und wir haben ganz konkret die Abwanderung von Forschung ins Ausland. Genehmigungsverfahren dauern bei uns in Deutschland im Schnitt rund fünf Monate, in Einzelfällen sogar über zwei Jahre, und das bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfrist von 40 Tagen. Deshalb ist der vorliegende Antrag der Grünen, der den Eindruck vermitteln soll, es gehe Ihnen hier um die Vereinbarung von Tierschutz und Forschung, nicht glaubwürdig. In Wahrheit spielen Sie das eine gegen das andere aus. Das ist schlecht für die Forschung, das ist aber auch schlecht für den Tierschutz. Tierversuche unterliegen in Deutschland strengen Vorgaben. Sie sind genehmigungspflichtig und dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn keine geeigneten Alternativmethoden zur Verfügung stehen. Ja, alternative Methoden entwickeln sich dynamisch, und wir treiben sie auch deshalb weiter voran, weil wir in Deutschland in diesem Bereich besonders stark aufgestellt sind; ich nenne nur die Charité hier in Berlin. Aber lassen Sie mich ebenso klar sagen: Der Rückgang der Versuchstierzahlen seit 2020 ist nicht nur ein Erfolg alternativer Methoden, er ist auch ein Warnsignal. Denn er zeigt, dass Forschung zunehmend ins Ausland verlagert wird, und zwar häufig in Länder mit niedrigeren Standards, mit schlechteren Haltungsbedingungen und mit weniger Kontrolle. Wer also Forschung aus Deutschland verdrängt, der schadet am Ende dem Tierschutz. Und das wollen wir gerade nicht. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, ein eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche zu schaffen. Das ist kein Detail, sondern ein zentraler Schritt, um Tierschutz und Forschung sinnvoll zusammenzuführen. Andere europäische Länder gehen längst diesen Weg, etwa Österreich, die Niederlande oder Dänemark. Das haben übrigens auch die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder in einem offenen Brief deutlich gemacht, die unser Vorhaben ausdrücklich unterstützen. Das Versuchstier nimmt im Tierschutz eine Sonderstellung ein, die ein eigenständiges Gesetz nicht nur rechtfertigt, sondern auch erforderlich macht. Wir haben aktuell auch kein Defizit beim Tierschutz. Unser Problem sind völlig unzureichende Rahmenbedingungen für die Forschung. Das gehört politisch anders aufgestellt und ist auch nicht mal eben durch die Anpassung einer Verordnung getan, wie Sie es in Ihrem Antrag vorschlagen. Ich erinnere an dieser Stelle auch gerne noch einmal an den völlig missglückten Versuch einer großen Novelle des Tierschutzgesetzes unter einem grünen Minister, die zu massiver Kritik und Verunsicherung in der Forschungscommunity geführt hat. Meine Damen und Herren, als Union teilen wir die Forderung, dass Tierschutz und Forschung Hand in Hand gehen müssen, ausdrücklich. Das war bisher zulasten der Forschung aber nicht der Fall. Mit einem eigenständigen Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche werden wir genau das ändern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Stephan Protschka für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gott zum Gruße! Der Antrag der Grünen fällt vor allem durch eines auf, und zwar seinen moralischen Ton – ein Ton, der klingt, als müsse man in Deutschland erst noch dafür sorgen, dass Tierschutz in der Forschung wirklich ernst genommen wird. Diese Darstellung geht aber weit an der Realität vorbei, meine Damen und Herren. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir haben eines der strengsten Systeme weltweit. Jeder Tierversuch muss genehmigt werden, und jeder Tierversuch wird ethisch geprüft. Und das von Ihnen geforderte 3R-Prinzip – also Vermeiden, Verringern, Verbessern – ist längst verbindlicher Standard und gelebter Alltag in deutscher Forschung. Wenn Sie also mit dem Antrag den Eindruck erwecken, als stünden wir noch am Anfang dieser ganzen Sache, dann ist es nichts anderes als Misstrauen gegenüber der eigenen Wissenschaft. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist leider kein Einzelfall bei den Grünen, das ist ein Muster. Die Grünen formulieren einen moralischen Anspruch und tun gleichzeitig so, als würde die Realität diesem Anspruch nicht genügen, obwohl sie es, zumindest in diesem Fall, längst tut. Nehmen wir mal zwei Punkte aus Ihrem Antrag: Erstens: Ihre Forderung nach einer Reduktionsstrategie für Tierversuche. Natürlich klingt das gut; das kann man verkaufen. Weniger Tierversuche – ja, wer will das nicht? Aber Sie tun so, als ginge es hier um ein politisches Steuerungsproblem. Dabei ist es in Wahrheit ein wissenschaftliches. Tierversuche werden ja nicht gemacht, weil jemand sie einfach nur so will, sondern weil sie in der Forschung leider immer noch erforderliches Minimum sind. Und die Zahl der Tierversuche wird bereits heute auf ein Minimum begrenzt – nicht durch politische Zielzahlen oder Planwirtschaft, wie es die Grünen wollen, sondern durch wissenschaftliche und rechtliche Prüfung. Zweitens: Ihr Verweis auf Alternativmethoden. Ja, die gibt es, und ja, sie entwickeln sich dynamisch. Aber die Forschung ist ja längst viel weiter als Ihr Antrag. Denn Alternativmethoden werden bereits heute eingesetzt – überall dort, wo sie bereits valide sind; wo sie es nicht sind, werden leider immer noch Tiere verwendet. Was Sie hier formulieren, ist also kein Fortschritt, sondern lediglich ein Nachvollziehen dessen, was längst passiert. Sie beschreiben die Vergangenheit und verkaufen es als politische Leistung. Das ist billig, liebe Grünen. So was macht man nicht mit dem deutschen Wähler. Während Sie so tun, ignorieren Sie das eigentliche Problem: Wir haben im Bereich Tierversuche viel zu viele Regeln und zu viel Bürokratie. Die Genehmigungsverfahren sind zu komplex und dauern viel zu lange. Das hat ganz konkrete Folgen, zum Beispiel sogenannte Überschusstiere, also Tiere, die für einen Versuch gezüchtet werden, aber wegen verzögerter Verfahren nicht genutzt werden können. Das sind rund 1,4 Millionen Tiere pro Jahr. Das ist Realität, und das ist aus unserer Sicht natürlich nicht vertretbar. Doch dazu steht in Ihrem Antrag kein einziges Wort. Sie reden von Moral, aber blenden die praktischen Probleme vollständig aus. Sehr geehrte Damen und Herren, guter Tierschutz entsteht nicht durch immer neue politische und/oder moralische Appelle. Er entsteht dort, wo Wissenschaft verantwortungsvoll arbeitet und der Staat klare, funktionierende Rahmen setzt. Wir sind in Deutschland in vielen Bereichen längst viel weiter, als Ihr Antrag suggeriert, und genau deshalb ist er überflüssig – übrigens auch Ihre ganze Partei. Wir brauchen keinen moralischen Rückspiegel. Wir brauchen in der Politik endlich gesunden Menschenverstand und einen klaren Blick nach vorne. Das ist nur mit der Alternative für Deutschland möglich. Danke schön für die Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Dr. Franziska Kersten für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Fangen wir doch einmal mit den guten Nachrichten an: Vor einem Jahr hat der Niederländer Hans Clevers den deutschen Tierschutzforschungspreis erhalten. Im Labor hatte er Miniorgane gezüchtet. An diesen sogenannten Organoiden können Medikamente getestet werden. Dann muss kein Tier mehr dafür herhalten. Ein ermutigendes Beispiel! Für uns als SPD ist klar: Wir sollten überall, wo es möglich ist, auf Tierversuche verzichten. Deshalb ist die Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen so wichtig. Das muss weitergehen und auch weiter vorangetrieben werden. Das trägt uns auch das Tierschutzgesetz auf. Danach sind Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Wo es noch keine Alternativen gibt, ist der bestmögliche Schutz der Tiere zu gewährleisten. Tierversuche müssen auch immer von einer Behörde genehmigt werden. Auch das steht bereits im Tierschutzgesetz. Die Genehmigung solcher Versuche war am Montag allerdings auch Thema der öffentlichen Anhörung zum Tierschutzgesetz. Wir haben in Deutschland die EU-Richtlinie zu Tierversuchen leider immer noch nicht in Gänze eins zu eins umgesetzt. Das entsprechende Vertragsverletzungsverfahren wurde 2022 formal eingestellt; aber es sind durchaus noch Fragen offengeblieben. Aktuell ist es so, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihren Anträgen auf Tierversuche plausibel erklären müssen, dass diese notwendig sind, und dann wird dieser Antrag genehmigt. Nicht in allen Ländern funktioniert das wirklich sehr gut; aber das ist tatsächlich in Länderverantwortung. Die EU fordert aber: Die Anträge sollen unabhängig von den Einschätzungen der Wissenschaftler auf ethische Vertretbarkeit und Unerlässlichkeit geprüft werden, und eine Schaden-Nutzen-Analyse soll ebenfalls durchgeführt werden. Dabei soll man auch Stellungnahmen unabhängiger Dritter einbeziehen. Das bedeutet zwar mehr Aufwand, aber das ist es wert – für mehr Tierschutz. Es ist an der Zeit, das bestehende Gesetz dahin gehend anzupassen und zu verbessern. Aber ich bin mir sicher, dass unsere Bundestierschutzbeauftragte Silvia Breher es auch so sieht wie ich – sie hat sich gestern entsprechend geäußert –: Es gibt für mich keinen Grund, den Schutz von Versuchstieren aus dem Tierschutzgesetz rauszunehmen und in ein neues Gesetz zu packen. Im Gegenteil: Die bisherigen Regelungen zeigen Wirkung. So sinkt die Anzahl der Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet oder getötet werden, in den letzten Jahren kontinuierlich. Im letzten Berichtsjahr 2024 waren es erstmals unter 2 Millionen Tiere. Das sind immer noch viele – sehr viele. Aber wir kommen schrittweise voran. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen. Das sind wir den Tieren schuldig, und das sind wir der Wissenschaft schuldig. Nicht zuletzt sichern wir so die Möglichkeit, dass Tiere auch weiterhin in der Ausbildung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingesetzt werden können. Je schneller wir die Zahl der Tierversuche senken, umso mehr stärken wir die Akzeptanz in der Gesellschaft für die absolut notwendigen Versuche. Allen, die in Politik, Behörden und Wissenschaft Verantwortung tragen, muss klar sein: Wir können uns auf den Erfolgen nicht ausruhen. Wir müssen dranbleiben. Und wir bleiben dran. Vielen Dank. – Als Nächste spricht Ina Latendorf für die Fraktion Die Linke.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Die Missstände bei Tierversuchen sind aktuell so eklatant wie offensichtlich. Eine Maus, die gezwungen wird, bis zur Erschöpfung zu schwimmen, ein Affe dessen Gehirn komplett mit Löchern versehen ist – ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich will diese Bilder nicht mehr sehen. Die Bundesregierung sieht das offensichtlich anders und plant jetzt sogar, Tierversuche außerhalb des Tierschutzgesetzes zu regeln. Das für Tierschutz zuständige Ministerium und dessen Kontrolle werden nicht miteinbezogen. Das widerspricht dem Verschlechterungsverbot und dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz, und zwar, ohne dass dadurch die Forschung gestärkt wird. Der Anspruch des Tierschutzgesetzes muss bleiben, gesetzliche Regelungen für den Umgang mit allen Tieren zu formulieren. Viele Tierversuche sind nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch wissenschaftlicher Unsinn. Längst gibt es Alternativen. Ich empfehle Ihnen, sich die Debatte in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses zur Petition der Ärzte gegen Tierversuche noch einmal aufzurufen und aufmerksam zuzuhören. Da wurde viel dazu gesagt. Auch unsere Kleine Anfrage hat gezeigt: Noch immer entfällt nur ein Bruchteil der Forschungsgelder auf die 3R-Methoden. Sie von der AfD haben gesagt, alles sei den 3R-Methoden unterworfen. Das ist nicht der Fall. Und ja, leider war das auch zu Ampelzeiten so. Und welcher Anteil am Ende wirklich tierversuchsfrei ist, ist völlig fraglich. Die entsprechende Frage aus der Kleinen Anfrage wurde nicht beantwortet. Welch Paradox, dass ausgerechnet bei der Forschungspolitik kein Wille zum Fortschritt besteht. Doch mit Fortschritt scheint sich die Bundesregierung gänzlich schwerzutun. Wie sonst ließe sich erklären, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes, die AVV, seit dem Jahr 2000 nicht mehr aktualisiert wurde? Hierzu habe ich auch eine Anfrage gestellt. Die Antwort der Bundesregierung: Man prüfe seine Prioritäten. Meine Güte! Ich frage mich: Was soll man da noch prüfen? Die AVV ist 26 Jahre alt. Geben Sie den Praktikern endlich ein aktuelles, modernes Handwerkszeug für den Tierschutz an die Hand. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, wenn Sie schon nichts mit Fortschritt am Hut haben, dann überzeugt Sie ja vielleicht ein Blick in die Vergangenheit. Gerne zitiere ich aus der Gesetzesbegründung zum Tierschutzgesetz von 1972: „Sinn und Ziel neuer gesetzlicher Regelungen muß es daher sein, diese unterschiedlichen Gesichtspunkte in Einklang zu bringen. Eine so weitgespannte Aufgabe ist nur im Rahmen eines neuzeitlichen, bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes zu lösen.“ Das gilt noch immer. Wir Linken begrüßen den Vorstoß der Grünen ausdrücklich. Es fehlt allerdings das sofortige Verbot von schwerbelastenden Tierversuchen. Das könnte man noch einfügen. Für diese gibt es einfach keine Rechtfertigung. Wir benötigen hier keine Reduktionsstrategie, sondern ein klares Verbot. Vielen Dank.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Forschungsdebatte im Bereich der Medizin ist auch immer eine Debatte zu ethischen Fragen – so auch die heutige Debatte. Und hier kann es eben manchmal auch zu schwer auflösbaren Zielkonflikten kommen. Auch uns liegt das Tierwohl am Herzen. Experimente im Tiermodell unterliegen deshalb zu Recht strengen Regeln und Anforderungen. Diesen Bereich in einem eigenen Gesetz zu regeln, hat gute Gründe. Es geht darum, den speziellen Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen und die Regelungen klar und passgenau zu gestalten. Für die Forscherinnen und Forscher geht es um eine stärkere Rechtssicherheit. Das ist wichtig, damit wir die besten Köpfe auch weiterhin überzeugen können, in Deutschland zu forschen. Das ist wichtig, damit unsere nationale Forschungslandschaft auch international in Zukunft bestehen kann. Und das ist wichtig, damit unsere deutschen Forschungseinrichtungen bei transnationalen Forschungsprojekten auch weiterhin adäquat beteiligt sind und an internationalen Studien teilnehmen können. Die Debatte sollte, was nicht jedem hier im Raum gelingt, sachlich und ohne Schaum vor dem Mund geführt werden. Diffamierungen der Wissenschaftsszene, Forscher unter Generalverdacht und politische Selbstdarstellung sind klar falsche Mittel. Neue medizinische Erkenntnisse können leider oft nur im Tiermodell gewonnen werden. Viele neue Medikamente und neue Operationstechniken können nur am Tiermodell getestet werden, bevor sie dann auch verantwortungsvoll am Menschen angewendet werden können. Deshalb sind diese Experimente eine wesentliche Grundlage für medizinischen Fortschritt. Da spreche ich auch aus langjähriger, ja, jahrzehntelanger persönlicher Erfahrung. Ohne sie hätten wir keine Insulintherapie für Diabeteskranke. Ohne sie hätten wir keine Impfung gegen Pocken oder Poliomyelitis, keine Antibiotika wie Penizillin, keine Herztransplantationen, keine Herz-Kreislauf-Medikamente wie Betablocker oder Statine, keine HIV- bzw. Aidsmedikamente, keine Chemo- und Immuntherapien gegen Krebs. Und gerade die neuesten Verfahren im gen- und zelltherapeutischen Bereich, die unsere Medizin revolutionieren werden und die vielen, vielen Menschen helfen werden, basieren auf Experimenten und Tests im Tiermodell. Erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Mayer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? Nein, danke. Setzen Sie Ihre Rede fort. Ja, Organoide, Computersimulationen und künstliche Intelligenz werden einen immer größeren Raum in der medizinischen Forschung einnehmen. Aber neue Medikamente und neue Operationen werden auch in Zukunft häufig erst im Tiermodell getestet werden müssen. Erst dann können diese am Menschen angewandt werden. Gerade bei Kindern würde ich mir wünschen, dass man hier zuerst im Tiermodell testet. Für uns gilt: Das Wohl und die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten haben höchste Priorität. Deshalb lehnen wir den Antrag der Grünen ab. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Stefan Schröder für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wenn man diesen Antrag der Grünen liest, dann hat man in den ersten Zeilen schon das Gefühl: Hier spricht nicht das Parlament, sondern es handelt sich um eine Mischung aus Moralpredigt, Vorschriftenkatalog und betreutem Denken. „Tierschutz und Forschung Hand in Hand“, das klingt weich, sauber, geschniegelt und natürlich moralisch unangreifbar. Aber hinter dieser Überschrift steckt eben nicht Tierschutz, sondern das alte grüne Muster: ein berechtigtes Anliegen nehmen, daraus noch mehr Kontrolle, noch mehr Bürokratie und vor allen Dingen noch mehr Bevormundung machen. Denn seien wir ehrlich: Niemand in diesem Haus bestreitet, dass Versuchstiere zu schützen sind. Niemand bestreitet, dass Tierversuche auf das absolut Notwendige begrenzt werden müssen. Und niemand bestreitet, dass Alternativmethoden dort zu fördern sind, wo sie wissenschaftlich belastbar sind. Aber genau das ist doch längst geltendes Prinzip. Deutschland ist kein rechtsfreier Raum. Es gibt strenge gesetzliche Vorgaben, Genehmigungen, ethische Prüfungen und das 3R-Prinzip. Nur reicht das den Grünen natürlich nicht – wieder nicht. Es reicht ihnen nie; denn die Grünen leiden ganz offensichtlich an einem politischen Dauerreflex: Wo Verfahren bestehen, wollen sie neue Verfahren schaffen. Wo Wissenschaft arbeitet, wollen sie pädagogisch danebenstehen und hineinregieren. – Und genau deshalb kommt dieses übliche Paket: Verwaltungsvorschriften überarbeiten, Verordnungen nachschärfen, bundeseinheitliche Auslegungen noch weiter bürokratisieren unter dem Deckmantel der Harmonisierung, digitale Plattformen, zusätzliche Regeln für Überschusstiere und natürlich – wie könnte es anders sein? – eine Reduktionsstrategie. Das ist kein sachlicher Beitrag mehr, das ist grüne Überregulierungsromantik. Denn diese Reduktionsstrategie zeigt den eigentlichen Kern: Es geht längst nicht mehr nur um Schutzstandards im Einzelfall. Es geht um politische Zielvorgaben in der Forschung. Die Grünen wollen nicht nur schützen, sie wollen auch steuern und sich dabei moralisch erhöhen. In der Praxis heißt das: mehr Rechtfertigungsdruck, mehr Papier, mehr Unsicherheit, mehr Verzögerung. Aber Hauptsache, die Grünen können sich wieder ein gutes Zeugnis in ihrer Gesinnungspolitik ausstellen! Und hören wir doch mal auf mit dieser Technikgläubigkeit! Ein Antrag wird nicht besser, nur weil er digital eingereicht ist. Ein Verfahren wird nicht gerechter, nur weil es bundeseinheitlich vermeintlich weniger Bürokratie schafft. Wir sagen ganz klar Ja zu strengem Tierschutz, Ja zu klaren Kontrollen, Ja zu echten Alternativmethoden, aber Nein zu diesen grünen Mischungen aus Misstrauen, Regulierungswut und moralischer Selbstinszenierung. Dieser Antrag schützt am Ende vor allem eines: das gute Gewissen der Grünen. Deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Dr. Carolin Wagner für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Tierschutz ist im Grundgesetz verankert, und er ist ein Staatsziel. Auch Forschung und Wissenschaft sind in Deutschland vom Grundgesetz geschützt. Und das ist ein Spannungsfeld: Wir wollen und müssen Tiere schützen, wir wollen aber auch erstklassige Forschung und damit zum Beispiel Krankheiten bekämpfen. Trotz guter Alternativmethoden – wir haben dazu in der Debatte schon etwas gehört – wie In-vitro-Modellen, Computermodellen, 3D-Biodruck bedarf es dazu eben immer noch auch der Tierversuche, zum Beispiel für komplexe biologische Systeme wie das Immunsystem oder bei Forschungen am Gehirn, Forschungen an ganzen Organismen, wenn es um die Untersuchung von Wechselwirkungen zwischen Organen geht. Die Abwägungsfragen rund um Versuchstiere sind radikal andere als im üblichen Umgang mit Tieren, weshalb eine einheitliche gesetzliche Regelung eben auch nicht auf der Hand liegt. Um was geht es hier in der zentralen Regelung? Der zentrale Begriff der derzeitigen gesetzlichen Regelung ist der Begriff „vernünftiger Grund“. Dieser rechtfertigt im Tierschutzgesetz die Ausnahme vom Verbot, Tiere zu töten oder ihnen zu schaden. Regelungstechnisch ist das auch ganz einfach: je größer die Ausnahme, desto kleiner die Regel. Je weiter man den „vernünftigen Grund“ versteht, desto weniger weit versteht man das Verbot, Tiere zu töten oder zu schädigen. Und das gilt natürlich auch umgekehrt. Jetzt krankt aber das „zentrale Schutzregime“, wie Sie es im Antrag nennen, an einem entscheidenden Fehler: Diese einheitliche Regelung bildet völlig uneinheitliche Fragen ab. – Und uneinheitliche Fragen lassen sich nicht einheitlich beantworten oder abwägen. Deshalb besteht hier Handlungsbedarf. Den gab es auch schon vorher, und deshalb gab es auch schon Reformbestrebungen. Folgendes Beispiel aus der letzten Wahlperiode, als die Grünen noch in der Bundesregierung waren, kann man Ihnen nennen – das haben Sie auch selbst schon gesagt –: Da gab es den Entwurf einer Tierschutzverordnung aus dem Hause des Ministers Cem Özdemir. – Er war ja kurzzeitig Landwirtschaftsminister und Wissenschaftsminister, als das Haus von der FDP nicht mehr besetzt war. – Und in § 28a des Entwurfs der Tierschutz-Versuchstierverordnung hieß es: „Ein vernünftiger Grund […]“ – gemeint ist: um ein Versuchstier zu töten – „liegt insbesondere vor, wenn 1. die Zucht, Haltung und Verwendung des Tieres sorgfältig geplant wurde und die Einrichtung alle ihr zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um das Entstehen und die Tötung des nicht für die Zwecke […] des Tierschutzgesetzes oder andere wissenschaftliche Zwecke zu verwendenden Tieres zu vermeiden und 2. eine weitere Verwendung des Tieres außerhalb des Tierversuchs nicht erfolgen kann.“ Hier liegt also keinerlei einschränkende Tendenz vor. Im Gegenteil: Die Tötung ungeeigneter Versuchstiere – beispielsweise männlicher Mäuse in Versuchsreihen, in denen zwei X-Chromosomen benötigt werden – wurde hier sogar als „vernünftiger Grund“ aufgefasst. Die Ausnahmen gehen hier sehr weit auseinander. Für die weitere Beforschung zum Beispiel von Lungenfibrose braucht es aber eben immer noch auch Tierversuche. Wir brauchen also keine Senkung der Standards beim Tierschutz, sondern wissenschaftsadäquate Lösungen, um den Besonderheiten der Wissenschaft in der Forschung gerecht zu werden. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank. – Für die letzte Rede in dieser Aussprache erteile ich das Wort Stephan Albani für die CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen haben uns heute einen Antrag vorgelegt, der gut gemeint ist, aber am Kern des Problems vorbeigeht. Die zentrale Botschaft lautet: Bloß nichts anfassen, bloß nichts ändern! Das ist kein Tierschutz, das ist Stillstand. Wir hingegen wollen beides, höchste Tierschutzstandards und zukunftsfähige Forschungsbedingungen, wie es die Kollegin auch gerade ausgeführt hat. Und dafür brauchen wir halt ein eigenständiges Tierschutzgesetz. Dr. Piechotta aus den Reihen der Grünen hat es auf der grünen Evidenzplattform treffend formuliert – ich zitiere –: „Das Verhältnis zwischen Grünen und Wissenschaftlichkeit ist nicht immer widerspruchsfrei […].“ Erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Mayer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? Von mir aus. Bitte schön. Ganz herzlichen Dank, Herr Albani. – Ihr Kollege – – Das Mikro geht nach unten. Einfach halten! Wir reparieren das im Nachhinein. Der Umgang mit Technik ist auch nicht immer so ganz leicht. Nein; ist ja auch nicht immer so leicht. – Herr Albani, vielen Dank, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen; Ihr Kollege hat sich ja nicht getraut. Sie sagen, Sie wollen höchste Tierschutzstandards auch in der Forschung. Da frage ich mich natürlich: Wie passt das denn damit zusammen, dass Ihre Tierschutzbeauftragte, die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, die ja bekanntlich CDU-Mitglied ist, sagt, es wäre ein sehr großer Rückschritt für den Tierschutz, ein eigenes Tierversuchsgesetz zu machen, was eben den Tierschutz hier aushöhlen würde? – Also, anscheinend gibt es hier zwei Perspektiven, selbst in Ihrer Partei. Die Frage ist, was man dort regelt und wie man dort regelt. Und wenn man – das zeigt gerade dieser Blick – rein aus dem Blickwinkel des Tierschutzes guckt, dann ist das Vereinen dieser beiden Notwendigkeiten an dieser Stelle schwierig möglich. Und insofern ist die Einschätzung – gerade die Untermauerung der Notwendigkeit –, dass wir beides an dieser Stelle brauchen. – Herzlichen Dank. Die Redezeit läuft weiter, Herr Albani. Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist ein gutes Beispiel für ebendiesen Widerspruch – und die Frage ebenso. Er richtet sich nämlich nicht an die Wissenschaft; er richtet sich an jene, die Tierversuche grundsätzlich ablehnen, unabhängig von einer Notwendigkeit, unabhängig von Alternativen und unabhängig vom Erkenntnisstand. Das ist legitime Parteipolitik, aber schlechte Forschungspolitik. Warum? Einige Teile des Tierschutzgesetzes sind halt im 21. Jahrhundert nicht mehr passend. Forschende berichten uns täglich von rechtlichen Grauzonen, aus denen erhebliche Verunsicherungen entstehen, von monatelangen, uneinheitlichen Genehmigungsverfahren, von bürokratischen Hürden, die nicht dem Tierwohl dienen, sondern einzig der Rechtsunsicherheit geschuldet sind. Das schadet der Wissenschaft, das schadet dem Forschungsstandort Deutschland, und das nützt keinem einzigen Tier. Schauen wir ins Ausland: Großbritannien hat seit 1986 ein eigenes Tierversuchsgesetz. Und wie eben schon erwähnt: Auch in anderen Ländern – in den Niederlanden, in Österreich – gibt es diese. Und sie schwächen in keiner Weise den Tierschutz, wie ein Blick in diese Länder deutlich macht. Warum ist es wichtig? Weil wir Tiermodelle in der biomedizinischen Forschung nach wie vor brauchen. Lassen Sie mich drei Beispiele aus allerjüngster Zeit nennen: Der Medizinnobelpreis 2023 ging an Karikó und Weissman für die Entwicklung der mRNA-Technologie, der Grundlage der Covid-19-Impfstoffe. Ohne diese Versuche: keine Impfung, Millionen Tote mehr. Der Nobelpreis 2024 ehrte Ambros und Ruvkun für die Entdeckung der microRNA, gewonnen durch jahrelange Arbeiten am Fadenwurm, einem winzigen, einen Millimeter langen Modellorganismus. Diese Entdeckung revolutionierte die heutige Krebsforschung. Und erst 2025 wurden Brunkow, Ramsdell und Sakaguchi mit dem Nobelpreis ausgezeichnet, weil sie im Mausmodell das FOXP3-Gen und regulatorische T-Zellen entschlüsselt haben, die die Grundlage für neue Therapien bei Autoimmunerkrankungen, Transplantationen und Krebs darstellen. Drei Jahre, drei Nobelpreise, alle auf Tiermodellen basierend: Wer das wegregulieren will, muss erklären, wie er die Lücke schließt. Meine Damen und Herren, ein eigenständiges Tierversuchsgesetz bedeutet nicht weniger Schutz. Vielen Dank, Herr Albani. Es bedeutet spezialisierte, klare Regelungen statt Flickenteppich, bundeseinheitliche Genehmigungsverfahren – Sie müssen zum Ende kommen. – und einen sinnvollen Einsatz für die Menschen und einen Schutz für die Tiere. Herzlichen Dank.

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